FPM 1 2015 Innovationen & Investitionen
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FORUM
PUBLIC
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Innovationen &
Investitionen
Thinking
outside
the box
#1
2015
Neue Wege denken: Finanzierung und Investitionen Seite 4
Gemeinde-Haushaltsreform: Ist ein einheitliches Rechnungswesen möglich? Seite 7
Kommunale Wirkungsorientierung: Die Position des KDZ Seite 10
INHALT
#1
2015
EDITORIAL
3 Wohlfahrtsstaat durch Innovationen sichern
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
4 Neue Wege denken: Finanzierung und Investitionen
7 Gemeinde-Haushaltsreform: Ist ein einheitliches Rechnungswesen möglich?
10 Kommunale Wirkungsorientierung: Die Position des KDZ
14 Gerechtes Wohnen: Investitionen in die Gesellschaft
17 Finanzierung der Kinderbetreuung: In die Zukunft investieren
21 Organisationsberatung: Ein Überblick
LITERATURAUSWAHL
24 Buchrezensionen
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2 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
EDITORIAL
Wohlfahrtsstaat durch
Innovationen sichern
„Wir haben es mit einer selbst erfüllenden
Prophezeiung zu tun: Je mehr wir die Rolle
des Staates in der Wirtschaft kleinreden,
desto weniger kann er seine Rolle erfüllen
und ein relevanter Akteur sein, und desto
weniger wird es ihm gelingen, Toptalente
anzuziehen. Ist es Zufall, dass das US-Energie
ministerium, von dem (...) pro Kopf die
meisten Ausgaben für Energieforschung der
OECD kommen, einen Physik-Nobelpreisträger
als Leiter gewinnen konnte? Oder dass
weniger ambitionierte Länder eher nach dem
Prinzip der Vetternwirtschaft funktionieren
und in ihren Ministerien entsprechend wenig
Sachverstand vorzuweisen haben?“ 1
Marianna Mazzucato, Ökonomieprofessorin
in Sussex, argumentiert, dass die Art der
öffentlichen Ausgaben entscheidend für die
Entwicklung von Staaten ist und nicht die
Höhe der öffentlichen Ausgaben und der
staatlichen Verschuldung. Die Kürzungen
staatlicher Programme, um fragwürdige
Schulden- und Defizitquoten zu erreichen,
sind demnach der falsche Weg. In der Tradition
des ersten KDZ-Geschäftsführers Egon
Matzner sehen wir die Notwendigkeit für
einen kräftigen Wohlfahrtsstaat (von morgen).
Dennoch ist der scharfe Blick auf die Art und
den Nutzen der Ausgaben heute notwendiger
denn je. Was soll und muss der öffentliche
Sektor leisten? Wie können zur Gewohnheit
gewordene staatliche Finanzierungen, Leistungen
und Strukturen bis hin zur öffentlichen
Verwaltung hinterfragt und geändert werden?
Diesen Fragen gehen wir in der bewährten
Kombination von Theorie und Praxis nach.
Wir stellen aktuelle und innovative Lösungen
vor, welche den zielgerichteten Einsatz öffentlicher
Mittel und Leistungen ermöglichen.
Zentral sind die Fragen: Was will die öffentliche
Hand erreichen? Was (worin) wird
in vestiert? Mit welchen Mitteln (wie) wird
in vestiert? Welchen gesellschaftlichen
Nutzen haben öffentliche Programme?
Der Artikel „Kommunale Wirkungsorientierung“
zeigt, dass eine schlanke kommunale
Wirkungsorientierung Sinn macht. Es erleichtert
die Prioritätensetzung und macht sichtbar,
was die Städte und Gemeinden mit den
öffentlichen Mitteln erreichen wollen. Der
Abriss „Gemeinde-Haushaltsreform“ hebt die
Vorteile der Drei-Komponenten-Rechnung
hervor. Sie macht transparent, „Was investiert
wird“ und „Mit welchen Mitteln investiert wird“.
Die Darstellung in „Neue Wege denken“ zeigt,
dass in Österreich Public Private Partnership
Modelle (PPP) immer häufiger eingesetzt werden,
um „Maastricht-konforme“ Finanzierungen
von Investitionen zu ermög lichen. Andere EU-
Länder sind hier deutlich skeptischer.
Der Artikel „Gerechtes Wohnen“ beschäftigt
sich mit dem gesellschaftlichen Nutzen öffentlicher
Leistungen. Weisen öffentliche Finanzierungen
diesen nicht auf, sind sie zu hinterfragen.
Weitere Beiträge in diesem FPM: „Finanzierung
der Kinderbetreuung“, „Organisationsberatung“
und „Mariana Mazzucato: Das
Kapital des Staates“.
Kommentar senden
Thomas Prorok
stv. Geschäftsführer KDZ
1 Mariana Mazzucato, Das Kapital des Staates, S. 31.
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 3
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Neue Wege denken
Sind Kapitalmarktfinanzierung und Public-Private-Partnership-Modelle (PPP)
die Lösungen für den Investitionsstau der Kommunen? Welche Probleme bringt
der Stabilitätspakt für die österreichischen Gemeinden?
von Clemens Hödl und Wolfgang Oberascher
Clemens Hödl
Wolfgang Oberascher
Derzeit ist es nur schwer möglich, die notwendigen
jährlichen Investitionen für die
österreichischen Gemeinden zur Erhaltung
der vorhandenen Infrastruktur abzuschätzen.
Das ist einerseits auf die fehlende flächendeckende
Vermögensrechnung (dies wird mit
der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
(VRV) möglich sein) und
andererseits auf nicht vorhandenen fundierten
Schätzungen zum Investitionsstau in
Österreich zurückzuführen. Zahlen zur Bundesrepublik
Deutschland besagen, dass in
unserem Nachbarland der Investitionsstau
auf kommunaler Ebene rund 118 Mrd. Euro
beträgt, dies entspricht 4,2 Prozent des
Brutto inlandsproduktes. Umgelegt auf Österreich
würde dies einen Investitionsstau von
rund 13,5 Mrd. Euro bedeuten. Unter der Einschätzung,
dass hierzulande die Infrastruktur
in einem bes seren Zustand als in Deutschland
ist, erscheint der Wert von 13,5 Mrd.
Euro als etwas zu hoch gegriffen. Nimmt man
nun die Hälfte an, würde dies noch immer ein
Volumen von fast 7 Mrd. Euro bedeuten.
Um diesen Investitionstau aufzulösen würde
sich eine österreichweite Investitionsoffensive
aller Gebietskörperschaften anbieten,
stattdessen sind Bund, Länder und Gemeinden
aufgrund europäischer Vorgaben dazu
verpflichtet zu sparen bzw. nicht in zu großem
Umfang zu investieren. Geregelt wird
dies in der EU-Steuerungsarchitektur (Sixpack,
Twopack und Fiskalpakt) und in
weiterer Folge im Österreichischen Stabilitätspakt
(ÖStP 2012). Dort wurden die EUrechtlichen
Vorgaben, welche für den Gesamtstaat
Rechtsverbindlichkeit haben, auf
die einzelnen Gebietskörperschaften heruntergebrochen.
Damit wirken auch Länder und
Gemeinden an der Erfüllung der Vorgaben
des Rechtes der Europäischen Union mit.
Der Österreichische Stabilitätspakt verpflichtet
die Gemeinden bis zum Jahr 2016 jährlich
zu einem landesweise ausgeglichenen Haushalt.
Dies gilt de facto auch künftig für das
strukturelle Defizit ab dem Jahr 2017, in dem
konjunkturelle Einflüsse bzw. Einmaleffekte
herausgerechnet werden. Zusätzlich sind die
Gemeinden in den nächsten Jahren von zwei
weiteren Bremsen betroffen:
• Die Ausgabenbremse beschränkt den
erlaubten Anstieg der Ausgaben – für die
Jahre 2015 und 2016 ist ein realer Ausgabenanstieg
von nur 0,1 Prozent zulässig;
• Die Schuldenquotenanpassung fordert
auch von den Gemeinden ihre öffentlichen
Schulden in den nächsten Jahren regelmäßig
zu reduzieren (von der wirtschaflichen
Entwicklung und von den Wachstumsraten
des BIP abhängig), bis Österreich die 60
Prozent-Grenze erreicht hat.
Die konkrete Umsetzung (exakte Berechnung,
Frühwarnmechanismen, Sanktionen
etc.) der Ausgabenbremse sowie der
Schulden quotenanpassung ist noch in
Verhandlung. Die Bestimmungen zur Ausgabenbremse
traten allerdings ab 1. Jänner
2014 in Kraft mit dem Vergleichsjahr 2013,
und die Regelungen der Schuldenquotenanpassung
erstmals für 2014 bis 2016.
Die Auswirkungen auf die Gemeinden werden
aus heutiger Sicht weitreichend sein.
4 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Viele Gemeinden werden Schwierigkeiten
haben die Ausgabenbremse einzuhalten.
Vor allem wachsende Gemeinden, die stark
in Infrastruktur investieren müssen (Straßen,
Kinderbetreuung, Schulen etc.), und diese
Investitionen zusätzlich fremd finanzieren,
werden Probleme haben die Vorgaben zu
erfüllen.
Sicher scheint, dass unter diesen Voraussetzungen
der eingangs beschriebene Investitionsstau
nicht aufzulösen sein wird. Es wird
daher nötig sein, alternative Finanzierungsformen
zu finden, die die Ausgabenbremse
und Schuldenquotenanpassung möglichst
nicht tangieren, um weiterhin in den Kommunen
ausreichend investieren zu können.
Alternative
Finanzierungsmöglichkeiten
Neue Wege, bedeutet an Finanzierungsvarianten
zu denken, die für die die kommunale
Ebene atypische sind. Bei unseren
deutschen Nachbarn werden diese Wege
mittlerweile erfolgreich begangen. Typische
Finanzierungsformen wie die Darlehen und
Kassenkredite werden – zwar langsam aber
doch – um atypische Formen der Kommunalfinanzierung
erweitert.
Der Grund liegt häufig in einem Rückzug
der Banken aus dem Kommunalgeschäft
bzw. einer Einschränkung dieses Geschäftsfeldes,
da dieses an Attraktivität verliert.
Zum einen sieht Basel III vor, dass für Kommunalkredite
Eigenkapital durch Banken
bereitgestellt werden muss. Vormals wurde
für ein Kommunaldarlehen durch die Bank
selbst das Geld geliehen, ohne Eigenkapitalhinterlegung.
Nun werden die Eigenkapitalreserven
tendenziell für margenstarke
Geschäfte bereitgehalten. Zum anderen
konnten Banken vor der Finanzkrise kurzfristige
Spareinlagen (z. B. Tagesgeld) für
zwei bis drei Prozent auf nehmen und dieses
Geld mittel- bis lang fristig für vier bis fünf
Prozent an die Kommunen verleihen. >
„Der Stabilitätspakt wird die
Gemeinden fordern.“
Foto: iStock
Wieviel Kapital ist notwendig, um die Infrastruktur zu erhalten? Und welche Finanzierungsvariationen sind vorteilhaft?
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 5
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Zwar ergaben sich daraus auch nur geringe
Margen, bei entsprechen den Volumina war
jedoch auch dies ein gewinnträchtiges
Geschäft.
Nunmehr gewinnen Kommunalan leihen oder
Schuldscheindarlehen immer mehr an
Bedeutung. Während erstere am Kapitalmarkt
platziert werden und dadurch ein breiteres
Abnehmerfeld erreichen können, sind
zweitere einem beschränkten Kreis an potentiellen
Fremdkapitalgebern vorbehalten. Auch
Bürgerdarlehen wurden bereits von der kommunalen
Praxis ins Auge gefasst.
Ein Patentrezept?
Es stellt sich nun die Frage, ob quasi kapi talmarkt
orientierte Finanzierungen bzw. Direktfinan
zierungen die Lösung bilden. Eine
Antwort hierauf ist, in Ermangelung einer
letztgültigen Ausgestaltung der Ausgabenund
Schuldenbremse, nur bedingt möglich.
Klassische Finanzierungsgeschäfte, wie Darlehen
und Kassenkredite erhöhen den Schuldenstand
und sind demnach davon erfasst.
Kapitalmarktorientierte Finanzierungen, wie
Anleihen und Schuldscheindar lehen, begründen
ebenfalls eine vertragliche Schuld der
Stadt oder Gemeinde und werden i.d.R. in
den Rechnungsabschlüssen im Schuldendienstnachweis
angeführt. Es handelt sich
dann um öffentliche Finanzs chulden, wenn
sie nicht in den Gebührenhaushalten und
wirt-schaftlichen Unternehmungen anfallen.
„Alternative Finanzierungen können den
Gemeinden mehr Handlungsspielraum
verschaffen.“
Der Vertrag muss stimmen
Es bleiben daher jene Finanzierungskonstellationen,
die weitestgehend außerhalb der
kommunalen Haushalte abgewickelt werden.
Dies betrifft v.a. Public-Private-Partnership-
Modelle (PPP), sofern sie nicht der Stadt oder
Gemeinde zuzurechnen sind. Dies ist aber
nur dann der Fall, wenn vertraglich die
Gemeinde als reiner Leistungsbezieher
gestellt ist und nicht mit versteckten Ausfallshaftungen
oder Sicherheiten für Risiken gerade
stehen muss. Diese Zurechnungsfrage der
Risikoverteilung muss daher bereits in der Initiierungsphase
eines PPP-Projektes vertraglich
genau ausbedungen werden, v.a. welcher
Vertragspartner das Bau-, das Ausfalls- und
das Nach fragerisiko trägt. Somit ist zumeist
weniger die Art des Modells, sondern die Ausgestaltung
des Vertrages ausschlaggebend.
Nicht unerwähnt sollte aber bleiben, dass
Potentiale bestehen. Vor allem dann, wenn
Private Leistungserbringung auf erfolgsabhängiger
Basis mit einer Gemeinde kooperieren.
Dies ist zum Beispiel bei Energie-Einspar-Contracting-Modellen
der Fall, welche
im Bereich kommunaler Bäderanlagen zur
Anwendung gelangen können. Hierbei werden
durch ein spezialisiertes Unternehmen
die möglichen Einsparungspotentiale kalkuliert,
die Optimierungsmaßnahmen – etwa in
Form neuer, energie ärmerer Anlagetechnik
– realisiert und auch vorfinanziert. Der
Gewinn für private Partner wird vertraglich
als Prozentsatz der Energiekosteneinsparung
für eine bestimmte Laufzeit vereinbart, das
Risiko liegt somit beim Contracting-Nehmer.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass
der Stabilitätspakt die (Re-)Finanzierbarkeit
des Investitionsstaus nicht erleichtern wird.
So sind zwar vertraglich entsprechend ausgestaltete
PPP-Lösungen geeignet, um
Investi tionen innerhalb der Vorschriften des
Stabilitätspakts zu realisieren, es sollte jedoch
bedacht werden, dass eine umfassende
Risiko überwälzung auf einen privaten Leistungserbringer
sich in höheren Risikozuschlägen
im Leistungsentgelt niederschlagen
wird und damit auch für die Stadt oder Gemeinde
einen monetären Gegenwert aufweist.
Ob dann die kosteneffizienteste Lösung
erreicht wird, ist von Projekt zu Projekt im
Einzelfall zu prüfen.
<
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6 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Gemeinde-Haushaltsreform
Drei-Komponenten-Rechnung oder Überleitungsmodell?
von Peter Biwald und Alexander Maimer
Peter Biwald
Alexander Maimer
Im aktuellen Entwurf zur VRV Neu (Voranschlags-
und Rechnungsabschlussverordnung)
wird analog zum Bundessystem auch
für die Gemeindeebene die Übernahme der
Drei-Komponenten-Rechnung vorgeschlagen.
Als Alternative dazu wird vom Österreichischen
Gemeindebund ein Überleitungs system
präferiert. Anschließend werden die beiden
Modelle hinsichtlich ihrer Eckpunkte und damit
verbundenen Vor- und Nachteile dargestellt.
Drei-Komponenten-Rechnung
Bei diesem Modell handelt es sich um eine
integrierte Finanzierungs-, Ergebnis- und
Vermögensrechnung.
Die Finanz- und Ergebnisströme werden
durchgehend dargestellt – vom Gesamthaushalt
bis zu den Abschnitten und Unterabschnitten.
Die Finanz- und Ergebnisrechnung basiert
auf der Querschnittsrechnung. Es werden
dadurch von der Gesamtdarstellung bis zum
Unterabschnitt – und damit zu den einzelnen
Leistungsbereichen (z. B. Kinderbetreuung,
Musikschule, Gemeindestraßen, Abwasserentsorgung)
folgende wichtige Fragen
beantwortet und somit wesentliche Informationen
geliefert:
• Was sind die Einnahmen/Ausgaben
(bzw. Aufwendungen/Erträge) im
laufenden Betrieb?
• Was wird investiert?
• Wie wird dies finanziert?
Folglich ist für jeden Leistungsbereich (Unterabschnitt)
diese Information auf ein bis
zwei Seiten kompakt darstellbar. Derzeit wird
dies getrennt im ordentlichen und außerordentlichen
Haushalt erfasst.
Die Vermögensrechnung ist von den Bewertungsgrundsätzen
(Anschaffungs- bzw. Zeitwert)
auf die Substanzerhaltung ausgerichtet.
Es wäre allerding zielführend, wenn die Darstellung
und Gliederung der Vermögensrechnung
noch stärker den Charakter des Vermögens
erkennbar macht, was in den bisherigen
Entwürfen unzureichend erfolgt ist. Hier kann
beispielsweise dahingehend unterschieden
werden, ob das Vermögen verwertbar oder
nicht verwertbar ist (z. B. bebaubare Grundstücke
versus Straßen).
„Es gilt die Illusion der
Kostendeckung zu reduzieren.“
Klare Sicht – Transparenz
Die Drei-Komponenten-Rechnung hat ein
durchgehendes Buchführungssystem, so
werden mit einem Buchungssatz die drei
Systeme auf allen Ebenen gebucht. Mit der
Ergebnisrechnung auf Ebene der Unterabschnitte
(z. B. Gebührenhaushalte) werden
sogenannte „Kostendeckungsillusionen“
reduziert. Der tatsächliche Ressourcenverbrauch
(d. h. inkl. Abschreibungen) wird
dargestellt. Damit wird transparenter, was
beispielsweise die Kinderbetreuung tatsächlich
kostet.
Auch kann mit der Drei-Komponenten-
Rechnung klar geregelt werden, wann
ein Gemeinde haushalt ausgeglichen ist
bzw. wofür Schulden aufgenommen wer -
den dürfen. Ein ausgeglichener Haushalt
ist dann erzielt, wenn der Saldo 1 1 der
Finanzierungsrechnung abzüglich der
1 Saldo 1 gibt darüber Auskunft, inwieweit die laufenden Ausgaben
von den laufenden Einnahmen gedeckt werden können.
>
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 7
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Abb. 1:
Die Drei-
Komponenten-
Rechnung
illustriert
dargestellt.
Quelle: VRV Neu,
Entwurf, KDZ 2015.
ERGEBNISHAUSHALT
[entspricht GuV]
=
Ergebnisvoranschlag
+
Ergebnisrechnung
FINANZIERUNGSHAUSHALT
[entspricht Geldflussrechnung]
=
Finanzierungsvoranschlag
+
Finanzierungsrechnung
VERMÖGENSHAUSHALT
[entspricht Bilanz]
=
Vermögensrechnung
(kein Voranschlag)
Schulden tilgungen größer gleich Null ist.
Finanz schulden dürfen nur für Ausgaben der
Vermögensgebarung aufgenommen werden,
maximal in der Höhe des Saldos 2. 2
Überleitungsmodell
Außer der verpflichtenden Vermögensrechnung
bleibt vorerst alles beim Alten.
Es wird in der – bisherigen – Differenzierung
in ordentlichen und außerordentlichen Haushalt
unterschieden. Das vertraute System
bleibt bestehen.
Beim Überleitungsmodell besteht ein geringerer
Änderungsbedarf bei Gemeindeordnungen
sowie Haushaltsordnungen.
„Mit der Drei-Komponenten-Rechnung
ist ein einheitliches, transparentes
Rechnungswesen möglich.“
Eine gesamthafte Sicht, nach den oben
angeführten drei Komponenten ist nur auf
oberster Ebene – dem Gesamthaushalt -
möglich, nicht in den einzelnen Leistungsbereichen.
Die folgenden Fragen sind für die
einzelnen Leistungsbereichen nicht auf einen
Blick bzw. schwerer zu beantworten.
2 Saldo 2 zeigt das Ergebnis der Vermögensgebarung ohne
Transaktionen.
• Was sind die Einnahmen/Ausgaben
(bzw. Aufwendungen/Erträge) im
laufenden Betrieb?
• Was wird investiert?
• Wie wird dies finanziert?
Die sich aus der Querschnittsrechnung
ergebende Transparenz wird nicht genutzt.
Am Jahresende wird eine Ergebnisrechnung
aufgestellt. Die Gebührenhaushalte weisen
wie bisher weiterhin nur Einnahmen und Ausgaben
aus. Kostendeckungsillusionen werden
weiter gefördert.
Wie hoch der Zuschussbedarf in einzelnen
Leistungsbereichen inkl. der Infrastrukturaufwendungen
(Abschreibungsaufwand) ist,
kann auf den ersten Blick nicht transparent
gemacht werden. Was beispielsweise die
Kinderbetreuung der Gemeinde kostet, ist
aus Voranschlag und Rechnungsabschluss
nicht ersichtlich.
In diesem Modell wird mit Wiederbeschaffungswerten
bewertet. Damit verbunden sind
jährliche Bewertungsprobleme: Was ist der
Wiederbeschaffungswert einer Schule in
x-Jahren? Wie hat er sich im Vergleich zum
letzten Jahr geändert? Hier bedarf es sehr
detaillierter Leitfäden und Grundlagen zur
Unterstützung der Gemeinden.
8 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Resümee
Für eine Einheitlichkeit des öffentlichen
Rechnungswesens spricht die Drei-Komponenten-Rechnung.
Dies trifft sowohl für
Bund-Länder-Gemeinden, wie auch für die
kommunale Ebene selbst zu, da unabhängig
von der Größe der Gemeinde das Rechnungswesen
einheitlich wäre.
Das Transparenzgebot erfordert eine
kompakte Erfassung und Darstellung
• von Finanz- und Ergebnisströmen
in der laufenden Gebarung,
• von Investitionen und deren Finanzierung,
• von der Entwicklung von Vermögen
sowie Schulden und Rücklagen.
Dies wird durch die Drei-Komponenten-
Rechnung mit der durchgehenden Querschnittsrechnung
wesentlich besser erfüllt.
Der Haushaltsausgleich sowie die Schuldenregeln
sind auch im Drei-Komponenten-
System einfach und transparent zu definieren.
Allerdings gibt es Veränderungen zum
Status Quo – der ordentliche und der außerordentliche
Haushalt sind in der bestehenden
Form nicht mehr gegeben. Dies führt zu einer
notwendigen Änderung in den rechtlichen
Grundlagen und auch im Verständnis der
Gemeindeführung.
Transparenz bedeutet allerdings auch, das
Ausmaß von Aufwandsdeckung und des
Zuschussbedarfes in einzelnen Bereichen
besser einschätzen zu können. Die Drei-
Komponenten-Rechnung leistet dafür mit der
flächendeckenden Darstellung der Ergebnisrechnung
einen wichtigen Beitrag.
Beide Systeme bringen einen Umstellungsaufwand
mit sich – sowohl im EDV-Bereich
als auch in den Buchhaltungseinheiten der
Gemeinden. Beides ist machbar.
Wichtig ist, dass die VRV Neu auch beim
Drei-Komponenten-System die kommunalen
Erfordernisse noch stärker berücksichtigt –
insbesondere hinsichtlich der Gliederung der
Vermögensrechnung und einfacher Bewertungsregeln
für das Aktiva und Passiva. D. h.
der vorliegende Entwurf wäre noch weiterzuentwickeln.
Die Drei-Komponenten-Rechnung hat
folgenden Zusatznutzen:
• Mit der Querschnittsgliederung wird auf
allen Haushaltsebenen kompakt auf ein bis
zwei Seiten dargestellt, was im laufenden
Betrieb übrig bleibt bzw. zu zuschießen ist,
was investiert und wie das finanziert wird.
• Mit der Ergebnisrechnung werden flächendeckend
der Überschuss und Zuschussbedarf
einschließlich der Infrastrukturaufwendungen
dargestellt.
Es wird ein einheitliches Rechnungswesen
geschaffen – gebietskörperschaftsübergreifend
wie auch auf kommunaler Ebene.
Das Überleitungsmodell stellt eine Übergangslösung
dar. Aus Sicht des Nutzens für
die Weiterentwicklung des kommunalen
Rechnungswesens ist der Umstieg auf die
Drei-Komponenten-Rechnung zielführend.
Daher ist einem einheitlichen neuen
Rechnungswesen für alle Gemeinden der
Vorzug zu geben, gegenüber einer Lösung,
die im aktuellen Entwurf zur VRV Neu (§ 41)
wie folgt lautet: Für Gemeinden unter 10.000
EinwohnerInnen sind „die Bestimmungen
dieser Verordnung – bundesländerweise einheitlich
– frühestens ab dem Finanzjahr 2017
und spätestens ab dem Finanzjahr 2020
anzuwenden.“ Dies kann acht unterschiedliche
Lösungen für die Gemeinden bringen –
der damit verbundene Nutzen ist nicht darstellbar
und nachvollziehbar.
<
MEHR INFORMATIONEN ZUR VRV
Kommentar senden
www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-undgemeinden/neuevoranschlags-und-rechnungsabschlussverordnung.html
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 9
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Kommunale Wirkungsorientierung
Die Position des KDZ konkret zusammengefasst.
von Thomas Prorok, Peter Biwald und Alexander Maimer
Thomas Prorok
Peter Biwald
Nun ist es klar. Die neue VRV (Voranschlags-
und Rechnungsabschlussverordnung)
wird ohne verpflichtender
Wirkungsorientierung kommen. Das Finanzministerium
hat Ende April einen Verordnungsentwurf
zur Begutachtung ausgeschickt,
der die Wirkungsorientierung nur für
die per Verfassung vorgesehenen „Gleichstellungsziele
von Mann und Frau“ vorschreibt.
Aus heutiger Sicht heißt dies, dass
das System „Wirkungsorientierung Bund“ für
Städte und Gemeinden NICHT verpflichtend
eingeführt wird. Ob jene Bundesländer,
welche die Bundeshaushaltsreform vollständig
übernehmen (z. B. Steiermark), ihre
Städte und Gemeinden über die Gemeindeordnungen
zur wirkungsorientierten Verwaltungsführung
verpflichten werden, steht noch
zur Diskussion.
Dies ist ein guter Zeitpunkt, um noch einmal
die KDZ Position zur Wirkungsorientierung
für Städte und Gemeinden anhand von acht
Punkten zu konkretisieren.
Zentraler Bestandteil des
strategischen Managements
Wirkungsorientierte Steuerung ist ein zentraler
Bestandteil des strategischen Managements
und sollte in jeder Stadt und Gemeinde
zum Einsatz kommen. Die Frage „Was wollen
wir erreichen?“ steht dabei am Beginn kommunaler
Planungen und ist Leitlinie für die
Leistungserbringung der Städte und Gemeinden.
Dies ist wichtig, da es den Städten
erlaubt, kommunale Entwicklungsschwerpunkte
zu setzen und für diese zielgerichtet
Budgetmittel bereitzustellen.
Manche Städte und Gemeinden steuern
schon im Sinne der Wirkungsorientierung:
Balanced Scorecards, Kontraktsysteme,
Strategien mit Umsetzungsmonitoring folgen
einer wirkungsorientierten Steuerungslogik.
Was fehlt sind die Verknüpfung mit dem
Budget und die einheitlichen Standards,
sodass nicht jede Gemeinde ihr eigenes
System erfinden muss.
1
Geringe Anzahl an Zielen
und Indikatoren
Strategisch
2
Steuern mit Wirkungsorientierung
bedeutet, dass für kommunale Handlungsfelder
wenige Wirkungsziele und Indikatoren
definiert werden. Ein bis vier Wirkungsziele
pro Handlungsfeld sind ausreichend. Die
Gemeinde entscheidet, ob sie Wirkungsziele
für alle oder – im Sinne einer strategischen
Priorisierung – nur für ausgewählte Handlungsfelder
definiert.
Abb. 1: Strategische Steuerung mit Wirkungen
Quelle: Eigene Darstellung KDZ 2014, nach KGSt.
Wirkungsorientierung light
Für 3kleine Gemeinden unter 2.000 bis 5.000
EinwohnerInnen reicht im Regelfall eine „Wirkungsorientierung
light“. Hier werden insgesamt
drei bis fünf Wirkungsziele definiert,
welche die kommunalen Schwerpunkte der
10 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
nächsten Jahre umfassen. Diese können
dem Budget vorangestellt und mit Entwicklungsschwerpunkten
(z. B. Neubau einer
Schule, Schaffung von Wohnraum) und
Indikatoren konkretisiert werden.
Integrierte Aufgaben
und Finanzpläne
4Die Wirkungsziele sollten im Budget mit den
kommunalen Leistungen verknüpft werden
und eine rollierende mehrjährige Vorausschau
aufweisen. Hier können die integrierten
Aufgaben und Finanzpläne der Schweizer
Kantone 1 als Beispiel dienen.
Timing
Zeitlich 5sollte die Wirkungsorientierung an die
„Legislaturperiode“ der Stadt und Gemeinde
andocken. Das heißt, dass sich die politischen
Programme in den Wirkungszielen
wiederfinden. Im Idealfall kann die Stadtregierung
durch die Instrumente der
wirkungsorientierten Steuerung das eigene
Programm operationalisieren.
Kausalität
6Wirkungen sind zumeist schwer zu messen
und oftmals ist die Kausalität (Verknüpfung
von Ursache und Wirkung) nicht oder nur
indirekt nachweisbar. Deshalb ist das Definieren
von steuerungsrelevanten Indikatoren
schwierig und es muss akzeptiert werden,
dass viele Indikatoren nicht direkt von der
kommunalen Ebene beeinflussbar sind.
Daher müssen vor allem jene Maßnahmen
und Indikatoren definiert werden, die beeinflussbar
sind und die einen positiven Beitrag
zum Wirkungsziel leisten. Im Kanton Aargau
wird bei den Indikatoren unterschieden zwischen
„direkt steuerbar“, „eingeschränkt
steuer bar“ und „nicht steuerbar“, was auch
für eine österreichische Lösung übernommen
werden sollte.
Relevanz
Leistungs- oder Output-Indikatoren sind
streng genommen keine Wirkungsindikatoren
2 . Sie messen das Ergebnis einer
kommunalen Leistung oder Maßnahme, sind
jedoch auch zulässig. Ausschlagge bend ist
die Relevanz der Indikatoren für das Wirkungsziel,
das heißt, ob ein positiver Beitrag
zu einem Wirkungsziel erfasst werden kann.
7
Wirkungsziele sind
nach außen gerichtet
Wirkungsziele beziehen sich auf das nach
außen 8gerichtete Handeln der Stadt und
Gemeinde (BürgerInnen, Gesellschaft,
Stake holder). Ziele für die interne Steuerung
(Support, MitarbeiterInnenführung etc.) sind
keine Wirkungsziele im eigentlichen Sinn und
sollten deshalb nicht zur wirkungsorientierten
Steuerung verwendet werden.
Zum besseren Verständnis wird hier das
Handlungsfeld (Aufgabenbereich) Standortförderung
aus dem Aufgaben- und Finanzplan
des Kantons Aargau 3 dargestellt.
Der Kern der Wirkungsorientierung liegt im
Kapitel „Ziele und Indikatoren“. Hier sind die
Wirkungsziele „Was wollen wir erreichen?“
definiert und mit Indikatoren zur Messung der
Zielerreichung versehen. Ausgewählte Wirkungsziele
sind:
• Der Kanton Aargau ist ein attraktiver
Standort.
• Die Neuansiedlungen erfolgen vorwiegend
in wertschöpfungsstarken Branchen.
• Das Jungunternehmertum im Kanton
Aargau wird gefördert.
>
Alexander Maimer
„Eine Verwaltung, die über Wirkungsorientierung
gesteuert wird, erfordert
eine Änderung der Kultur.“
1 siehe Kanton Aargau
2 z. B. Anzahl von Betriebsansiedelungen, Anzahl oder Anteil der unter Dreijährigen in elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen,
Anzahl von TeilnehmerInnen bei Veranstaltungen, …
3 Die Zuständigkeiten von Schweizer Kantonen sind grundsätzlich umfassender als jene österreichischer Städte. Das ausgewählte
Handlungsfeld ist jedoch mit den Kompetenzen in Österreichs Städten und Gemeinden vergleichbar.
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 11
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
• Die touristischen Angebote im Tagestourismus
sind vernetzt und werden
gemeinsam vermarktet.
Abbildung 2 zeigt, wie das Ziel „Der Kanton
Aargau ist ein attraktiver Standort“ in den
Budgetunterlagen dargestellt wird. Die Indi katoren
(Zahl der Unternehmen, Unternehmensbesuche,
Standortpflegeprojekte) konkretisieren
das Ziel. In der Mehrjahresplanung
zeigen sie zum einen was Aargau unternimmt,
um das Ziel zu erreichen (z. B. Unternehmensbesuche)
und zum anderen, was Aargau
erreichen will (z. B. Zahl der Unternehmen in
Aargau). Die Kategorisierung der Indikatoren
in „direkt steuerbar“, „eingeschränkt steuerbar“
und „nicht steuerbar“ zeigt, in welchem
Ausmaß Aargau die Wirkung „Standortattraktivität“
beeinflussen kann.
„Wirkungsziele, Maßnahmen und
Indikatoren sollen mit dem Budget
verknüpft werden.“
Kommunale Wirkungsorientierung
in Österreich
Wie kann nun ein wirkungsorientiertes
Steuerungssystem in Österreichs Städten
aus sehen? Ausgehend von der funktionalen
Gliederung und dem Verordnungsentwurf der
VRV werden zehn Bereichsbudgets (Gruppen
0-9) auszuweisen sein, welche bedarfsorientiert
in Globalbudgets (Abschnitte) aufgeteilt
werden können. Es macht demnach
Sinn, die Wirkungsinformationen (Wirkungsziele,
Maßnahmen, Indikatoren) mit dieser
Struktur zu verknüpfen.
Für kleinere Gemeinden (unter 2.000 bis
5.000 EW) kann eine Wirkungsorientierung
light zum Einsatz kommen 4 . Eine eindeutige
Zuordnung zu den Gruppen und Abschnitten
(VRV neu: Bereichsbudgets, Globalbudgets)
erfolgt nicht. Ein Verweis auf die relevanten
Wirkungsziele bei den Bereichsbudgets im
Voranschlag ist jedoch sinnvoll.
4 Vgl. Punkt 3 in diesem Artikel
Abb. 2: Aufgaben und Finanzplan Kanton Aargau 2015-2018. Quelle: ebd. S 75.
12 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Im Regelfall der kommunalen
Wirkungsorientierung sollten die
Wirkungsinformationen in das
Budget integriert werden. Dies ist
auf Ebene der Gruppen und
Abschnitte (VRV neu: Bereichsbudgets,
Globalbudgets) möglich.
Wichtig ist es jedoch eine
Priorisierung vorzunehmen. Nicht
für alle Bereichsbudgets müssen
Wirkungsziele definiert werden,
sondern diese sollen den strategischen
Schwerpunkten (kommunale
Handlungsfelder) der
Stadt entsprechen. Hier stehen
Nutzen, Qualität und Umsetzbarkeit
der Wirkungsorientierung im
Vordergrund und nicht der alleinige
Fokus auf Vollständigkeit.
Abb. 3: Wirkungsorientierung light Quelle: KDZ 2015.
Mut zur Lücke
Dies kann zu Lücken führen,
sodass einzelne Bereichsbudgets
keine Wirkungsinformationen
aufweisen, oder dass
sich diese in den Globalbudgets
finden. Auch die Zuordnung von
Wirkungsinformationen zu mehreren
Bereichs- oder Globalbudgets
muss möglich sein.
Die kommunale Wirkungsorientierung
ist demnach deutlich
schlanker und zielgerichteter als
das oftmals diskutierte „System
Bund“. Städte und Gemeinden
mit Leitbildern, Strategien oder
ähnlichem haben schon die
Basis für eine kommunale Wirkungssteuerung
gelegt. Aus diesen
Dokumenten lassen sich die prioritären
kommunalen Handlungsfelder ableiten
und Wirkungsziele definieren.
Die entstehenden Lücken können in Kauf
genommen werden. Die wichtigsten Ziele
der Wirkungsorientierung sind bessere Steuerung
und mehr Transparenz. Diese werden
Abb. 4: Kommunale Wirkungsorientierung Quelle: KDZ 2015.
mit der kommunalen Wirkungsorientierung
erreicht ohne den Verwaltungsaufwand zu
ausufern zu lassen. Allerdings ist nicht auszuschließen,
dass Städte und Gemeinden die
kommunale Wirkungsorientierung mittelfristig
auch umfassender umsetzen werden. <
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#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 13
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Gerechtes Wohnen
Investitionen in die Gesellschaft am Beispiel des Wiener Gemeindebaus.
von Alexandra Schantl
Gute Wohnverhältnisse und ausreichend
Wohnraum sind zentrale Indikatoren
für Lebensqualität und gesellschaftlichen
Zu sam menhalt. Eine Studie des KDZ untersuchte
den Public Value des Wiener Ge meinde
baus und kommt zu dem Schluss, dass die
nachgewiesenen sozialen, öko nomischen,
ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen
maßgeblich zur wirtschaftlichen, sozialen
und gesellschaftlichen Kohäsion Wiens beitragen.
Wohnen als unverzichtbares Grundbedürfnis
zeichnet sich im Gegensatz zu anderen
Gütern dadurch aus, dass es unersetzbar ist.
Der freie Markt allein schafft es in der Regel
nicht, die Bevölkerung mit ausreichend leistbarem
Wohnraum zu versorgen. Ein Eingreifen
der öffentlichen Hand ist aber auch aus
verteilungspolitischen Gründen gerechtfertigt
und notwendig. Der demografische Wandel
und gesellschaftliche Herausforderungen
erschweren es den öffentlichen GewährleisterInnen
allerdings zunehmend, der
Bevölkerung bedarfsgerechten Wohnraum
zur Verfügung zu stellen. Auch gesetzliche
Umweltauflagen, knappe öffentliche Ressourcen,
hohe Anforderungen der Wohnbauförderung
und nicht zuletzt das EU-Wettbewerbsrecht
schränken den Handlungsraum
der kommunalen Wohnungswirtschaft in
Österreich immer mehr ein.
„Public Value ist die kombinierte Ansicht
der Gesellschaft darüber, was sie als
wertvoll erachtet.“
[frei nach Colin Talbot]
Der Wiener Gemeindebau
Eine einzigartige Rolle spielt dabei die Stadt
Wien. Wiener Wohnen – eine Unternehmung
der Stadt Wien ist nicht nur Österreichs, sondern
auch Europas größte Hausverwaltung.
Innerhalb Österreichs unterscheidet sich die
Struktur des Wohnungsbestandes in Wien
wesentlich von jener der anderen Bundesländer.
Einerseits ist sie geprägt von einem im
Verhältnis relativ geringen Anteil von Hausund
Wohnungseigentum, andererseits liegt
der Anteil der Gemeindewohnungen mit
einem guten Viertel des Gesamtwohnungsbestandes
deutlich über dem österreichischen
Durchschnitt mit 16 Prozent. Somit
wohnt jede vierte Wienerin bzw. jeder vierte
Wiener in einem Gemeindebau. Dementsprechend
betreffen den Wiener Gemeindebau
die bereits genannten Herausforderungen
besonders. Dies auch deshalb, weil die Wiener
Bevölkerung bis zum Jahr 2035 auf prognostizierte
zwei Millionen Einwohnerinnen
und Einwohner anwachsen wird und dafür
jährlich zusätzliche 10.000 bis 15.000 Wohnungen
benötigt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger,
den gesellschaftlichen Mehrwert oder
Public Value des Wiener Gemeindebaus
zusätzlich zum eigentlichen Nutzen der
Wohnbedarfsdeckung für primär einkommensschwächere
Bevölkerungsgruppen darzustellen
und nach außen sichtbar zu
machen.
Der Public Value
Um den Public Value des Wiener Gemeindebaus
zu definieren und zu erfassen, wurde
ein Modell entwickelt, dem folgende zentrale
Fragestellungen zu Grunde liegen:
14 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
• die Rolle des Wiener Gemeindebaus als
Wirtschaftsfaktor;
• die Rolle des Wiener Gemeindebaus als
Stabilitätsfaktor für den Wohnungsmarkt
in Wien;
• die Rolle des Wiener Gemeindebaus
unter dem Aspekt der sozialen Integration;
• die Rolle des Wiener Gemeindebaus
unter dem Aspekt der ökologischen
Nachhaltigkeit.
Das Public Value Modell basiert auf dem
fünfdimensionalen Modell für den öffentlichen
Sektor von Tony Bovaird 1 und wurde für den
Wiener Gemeindebau weiterentwickelt
(siehe dazu Artikel Gemeinwohl,
FPM 03/2014, S.4ff).
Zur Messung des Public Values wurden
sowohl quantitative als auch qualitative
Indikatoren herangezogen, wobei das Indikatorensystem
so konzipiert wurde, dass
von den einzelnen gewünschten Wirkungen
ausgegangen wurde. Für diese Wirkungen
wurden jeweils ein oder mehrere Indikatoren
bestimmt.
Zentrale Ergebnisse
Der Wiener Gemeindebau generiert aufgrund
der festgestellten sozialen, ökonomischen,
ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen
auf sein Umfeld einen bedeutenden
Public Value.
>
1 Bovairds Modell unterscheidet folgende
Dimensionen: (1) den direkten Wert für die
NutzerInnen („user vaule“), (2) den Wert/
Nutzen für andere Zielgruppen im direkten
Umfeld, (3) den politischen Wert/Nutzen,
(4) den sozialen Wert/Nutzen und (5) den
Wert/Nutzen für die Umwelt. (Vgl. Bovaird,
2008, S. 260 – 270).
übergeordnete
Ziele
Daseinsvorsorge:
Wohnversorgung
Public Value des Wiener Gemeindebaus
Sozialer Ausgleich
(Distribution)
politische Zielsetzungen
Stabilisierung
(Arbeits- und
Wohnungsmarkt)
nachhaltige
Raumentwicklung
Erhaltung und
Verbesserung
Lebensqualität
W I E N E R G E M E I N D E B A U
direkte
Wirkungen
Wert für die BewohnerInnen und AkteurInnen
STAKEHOLDER VALUE
BewohnerInnen
(leistbares, qualitativ hochwertiges
Wohnen, Wohnsicherheit)
Wiener Wirtschaft
(Beschäftigung,
Beständigkeit, …)
Stadt Wien / Wiener Wohnen
(sparsamer Mitteleinsatz, Kontrolle
und Steuerung, Beständigkeit, …)
Abb. 1:
Ziele und Nutzen
des Wiener Gemeindebaus
(Wiener Wohnen) – Übersicht
Quelle: eigene Darstellung, KDZ 2014.
Wirkungen
sozial ökonomisch ökologisch räumlich gesellschaftlich
Bedarfsorientiertes
Wohnungsangebot /
Wohnversorgung
Wohnqualität und
Leistbarkeit
Verbesserte
Teilhabechancen
benachteiligter
Gruppen
Armutsprävention
Wert für das Umfeld und die Gesellschaft
PUBLIC VALUE
Sparsamer
Mitteleinsatz
(Reinvestition) und
Stetigkeit
Beschäftigung und
Wertschöpfung
Stabiler
Wohnungsmarkt
(Mietenniveau,
Wohnsicherheit)
indirekte
Wirkungen
Versorgung mit Grün- und
Erholungsflächen
Erhöhte
Energieeffizienz -
sparsamer
Ressourceneinsatz
Verminderung
Schadstoff-
Emissionen und
Imissionen
Attraktives
Wohnumfeld -
Aufwertung von
Stadtteilen
Vermeidung von
Segregation und
deren Folgen für die
Entwicklung von
Stadtteilen
Soziale,
demographische
und ethnische Vielfalt
Stärkung der
Gemeinschaft und
Integration
Erhöhte
Wohnzufriedenheit
©KDZ, 2014.
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 15
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Leistbar und sozial
Der Wiener Gemeindebau garantiert leistbares
Wohnen und Wohnsicherheit in ganz
Wien. Private Mieten sind bei Neubezug fast
doppelt so teuer wie Gemeindewohnungen.
Ein Neubezug ohne Zusatzkosten sowie
unbefristete Mietverhältnisse garantieren vor
allem auch einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen
stabile Wohnverhältnisse.
Die regulierten Mieten und das große Angebot
wirken sich zudem preisdämpfend auf die
freien Mieten aus und senken das allgemeine
Wiener Mietpreisniveau. Als einziger Anbieter
von leistbarem Wohnraum, auch für sozial
stark benachteiligte Menschen, vermindert
der Wiener Gemeindebau sichtbare Armut
und Obdachlosigkeit und schützt sozial
benachteiligte Menschen vor der Armutsfalle.
Da die Gemeindebauten über ganz Wien verteilt
sind und die Mietkonditionen in allen
Bezirken unabhängig von Lage und Bezirk
gleich sind, können ethnische und soziale
Segregation abgefedert werden.
„Wien hat im Vergleich zu anderen
europäischen Städten kaum Obdachlosigkeit,
keine Armutsviertel oder
unsichere Bezirke.“
Umwelt und Erholungsraum
Die großen Frei- und Grünflächen des Wiener
Gemeindebaus 2 stellen vor allem in den
inneren, dicht bebauten Bezirken wichtige
zusätzliche Erholungsflächen für die gesamte
Wiener Bevölkerung dar. Durch Sanierungstätigkeiten
wird der jährliche CO 2
-Ausstoß in
ganz Wien um drei Prozent verringert und der
jährliche Wiener Raumwärmebedarf um ein
Prozent gesenkt.
Arbeitsplätze
600 Millionen Euro Investitionen im Jahr
2012 erzielten einen Beschäftigungseffekt
von 7.200 Arbeitsplätzen im Großraum Wien.
Mit den 3.800 Beschäftigten der Unternehmung
Stadt Wien – Wiener Wohnen werden
somit 11.000 Arbeitsplätze jährlich gesichert.
Vielfalt und Integration
Durch seine BewohnerInnenstruktur (Alter
und Herkunft) ist der Wiener Gemeindebau
ein wesentlicher Träger der kulturellen Vielfalt
und des durchmischten Wohnens in Wien. Er
unterstützt damit maßgeblich den gesellschaftlichen
Integrationsprozess.
International beispielhaft
Wien verfügt mit rund 580 Wohnungen je
1.000 Einwohnerinnen und Einwohner über
ein deutlich größeres Wohnungsangebot als
Prag, Budapest oder Hamburg, primär durch
den hohen Anteil an Gemeindewohnungen.
Durch die Verteilung der Gemeindebauten
auf das gesamte Stadtgebiet hat Wien im
internationalen Vergleich eine sehr ausgewogene
sozialräumliche Stadtstruktur.
Auch unter dem Aspekt, dass „gerechtes
Wohnen “ 3 nicht nur Verfügbarkeit und Leistbarkeit,
sondern auch adäquaten Wohnraum
für einkommensschwächere Menschen in
attraktiven Stadtteilen meint, gilt es, den
nachgewiesenen Public Value des Wiener
Gemeindebaus nachhaltig zu sichern. Denn
nicht zuletzt aufgrund des hohen Anteils an
Gemeindebauten kann Wien als „gerechte
Stadt“ 4 bezeichnet werden.
<
Kommentar senden
2 700 Hektar Grünflächen machen beinahe ein Zehntel aller kultivierten Grünflächen Wiens aus.
3 Vgl. Gutheil-Knopp-Kirchwald, Gerlinde; Kadi Justin: Gerechte Stadt – gerechte Wohnungspolitik? In: Der öffentliche Sektor – The Public
Sector, Vol. 40 (3-4) 2014, S. 11-28.
4 In der „gerechten Stadt“ sind öffentliche Interventionen vorzusehen, die vor allem die Situation von benachteiligten Haushalten verbessern
(soziale Stadtentwicklung). Sozialer Ausgleich, Vielfalt und Demokratie als Prinzipien einer gerechten Stadt. (vgl. Gutheil-Knopp-Kirchwald,
Gerlinde; Kadi Justin: Gerechte Stadt – gerechte Wohnungspolitik? In: Der öffentliche Sektor – The Public Sector, Vol. 40 (3-4) 2014, S. 11.
16 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Finanzierung der Kinderbetreuung
Städte und Gemeinden müssen weiterhin in die Zukunft der Kinder investieren können.
von Karoline Mitterer und Anita Haindl
Karoline Mitterer
Anita Haindl
Die Kinderbetreuung ist ein stark dynamischer
Ausgabenbereich, der auch in Zukunft
einen hohen Investitionsbedarf aufweisen
wird. Wesentlicher Grund hierfür sind die
15a-Vereinbarungen zum Gratis-Kindergarten
und zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes.
Es ist dabei von großer
Bedeutung, dass dieser Bereich auch in
Zukunft – z. B. über einen aufgabenorientierten
Finanzausgleich – finanzierbar bleibt.
Der Kinderbetreuungsbereich stellt mit
5,4 Prozent der Gesamtausgaben einen
wesentlichen Ausgabenbereich der Gemeinden
dar. Die Ausgabendeckung liegt dabei
nur bei einem Drittel. Lag der Zuschussbedarf
im Jahr 2008 noch bei 730 Mio. Euro,
so erhöhte er sich bis 2013 auf 1,154 Mrd.
Euro. 1 In den letzten zehn Jahren haben sich
die Ausgaben im Kinderbetreuungsbereich
verdoppelt (siehe Abbildung 1 auf Seite 18).
Während die Entwicklung bis zum Jahr 2007
moderat ver lief, kam es ab 2008 zu einem
sehr markan ten Ausgabenanstieg. Den
Wende punkt brachten die Einführung halbtägig
kostenloser und verpflichtender frühen
Förderung in institu tionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
sowie die frühe
sprachliche Förderung.
Unterschiede in den Bundesländern
Die Ausgabenbelastung unterscheidet sich
dabei je nach Bundesland (Abbildung 2 auf
Seite 18). So differiert sowohl die Gesamthöhe
der Ausgaben als auch die Ausgabenstruktur.
Der Anteil an privaten Einrichtungen
– und damit auch die Transferzahlungen der
Gemeinden an private Organisationen –
variiert stark. Doch auch die Personalausgaben
pro betreutem Kind (gewichtet) 2 unterscheiden
sich voneinander. Das kann unter
anderem auf unterschiedliche Leistungsstandards
zurückgeführt werden, wie z. B.
Gruppen größen und Betreuungsschlüssel.
In Nieder österreich werden die Kosten für
das pädagogische Personal vom Land
ge tragen, wodurch hier die niedrigsten
Personalaus gaben bestehen. In Wien
müssen bei der Interpretation der Ausgabenstruktur
die Trägerstruktur (hoher Anteil an
privaten Trägern) und höhere Leistungsstandards
berücksichtigt werden (z. B. weniger
Schließtage, längere Öffnungszeiten).
Hoher zukünftiger Investitionsbedarf
Auch für die Zukunft ist von einem weiteren
Investitionsbedarf auszugehen. Insbesondere
für die Betreuung der unter 3-Jährigen bedarf
es noch weiterer Plätze, um das Barcelona-
Ziel einer Versorgungsquote von 33 Prozent
zu erreichen. Schätzungen zum weiteren
Investitionsbedarf differieren dabei je nach
Zielsetzung und Entwicklungspfad deutlich.
„Finanzierung der Kinderbetreuung So hätten die bereits jetzt bestehenden
muss über einen aufgabenorientierten Netto-Ausgaben für den Bereich der
Finanzausgleich geregelt werden.“ 0- bis 2-Jährigen in der Höhe von rund >
1 Siehe hierzu eigene Berechnungen KDZ 2015 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.
2 Gewichtet nach Halbtags- oder Ganztagsbetreuung (Verhältnis Ausgaben Halbtagsplatz zu Ganztagsplatz liegt bei 0,65 zu 1) sowie nach
Altersstufen (Verhältnis Ausgaben Kinder 0- bis 2-Jährig zu Kinder 3- bis 5-Jährig liegt bei 2:1) – Gewichtung basiert auf den, vom KDZ
durch geführten interkommunalen, Kennzahlenvergleichen im Kinderbetreuungsbereich.
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 17
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Abb. 1: Entwicklung der Ausgaben der Gemeinden (inkl. Wien) im Kinderbetreuungsbereich, 2003 bis 2013
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2015 auf Basis Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2013/2014 und Gemeindefinanzdaten 2003 bis 2013.
Anmerkung: Sonstige Ausgaben ohne Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklungen)
196 Mio. Euro um zusätzliche rund 87 Mio.
Euro 3 erhöht werden müssen, um im Jahr
2013 eine Betreuungsquote von 33 Prozent
zu erreichen. Geht man von der Annahme
aus, dass zusätzliche Betreuungsplätze nur
durch die Neuerrichtung von Gruppenräumen
möglich sind, erhöhen sich die Mehrausgaben
auf 597 Mio. Euro. 4
„Zukünftige Investitionen müssen
nach wie vor möglich bleiben.“
Transferentflechtung und
Wirkungsziele
Die Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung
liegt im Kinderbetreuungsbereich
nicht in einer Hand. So wird die
Aufgabenverantwortung in erster Linie durch
die Länder über die Vorgabe der Rahmenbedingungen
bestimmt. Die rechtlichen
Grundlagen ergeben sich aber auch durch
die 15a-Vereinbarungen (teils über den
Bund). Die eigentliche Aufgaben- und Ausgabenverantwortung
wird letztlich durch die
Gemeinden getragen, wenngleich ein Teil der
Ausgaben durch Landesförderungen (für das
pädagogische Personal) bzw. die Mittel aus
den 15a-Vereinbarungen zur Kinderbetreuung
abgegolten werden. Der verbleibende
Zuschussbedarf muss von den Gemeinden
über den allgemeinen Haushalt (Ertragsanteile
und eigene Abgaben) gedeckt werden.
Um die komplexen Verflechtungen zu reduzieren,
wäre daher ein Entfall der laufenden
Länderzuschüsse an die Gemeinden notwendig
(im Abtausch gegen Ertragsanteile).
3 Berechnung basiert auf den durchschnittlichen Ausgaben pro betreutem Kind im Jahr 2013.
4 Angenommener Errichtungspreis von 280 Tsd. Euro pro Gruppe – basierend auf BKI Objektdaten 2012. Um zusätzlich 27.924 Kinder zu
betreuen, wären bei einer durchschnittlichen Gruppengröße von 13,1 Kindern im Krippenbereich insgesamt 2.131 neue Gruppen notwendig
(gemäß Kindertagesheimstatistik 2013).
18 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Abb. 2: Ausgabenstruktur der Gemeinden nach Bundesland, 2013
Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2015 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.
Anmerkung: Private Organisationen umfassen private institutionelle Einrichtungen und Tageseltern.
Sonstige Ausgaben ohne Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklungen)
Weitere Aspekte sind die derzeit sehr unterschiedlichen
Leistungs- und Ausgabenniveaus
in den Bundesländern sowie nach
Gemeindegrößen. Zentrale Leistungsmerkmale
(z. B. Gruppengröße, Öffnungsstunden,
Schließtage) sind in hohem Maße unterschiedlich
ausgeprägt und auch die regionale
Versorgung mit Kinderbetreuung ist sehr verschieden.
Eine verstärkte Koordination des
Leistungsangebotes und eine verbesserte
regionale Abstimmung der Grundversorgung
wären hierbei notwendig. Insbesondere
sollten Entwicklungskonzepte im Kinderbetreuungsbereich
aus den einzelnen Ländern
mit einem gesamtstaatliche Konzept abgestimmt
werden.
Finanzierung
aufgabenorientiert sichern
Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen
(z. B. Ausmaß der Zentralörtlichkeit,
Zugehörigkeit zu einem Bundesland) entstehen
bei den Gemeinden verschiedene
Ausgabeninten sitäten. Diese ließen sich im
Rahmen eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs
abgelten. Zusätzlich können damit
Anreize zum Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten
gesetzt werden, indem höhere
Leistungsangebote belohnt werden.
Als aufgabenbezogener Indikator kommt
dabei in erster Linie die Zahl an betreuten
Kindern in Frage. Dabei ist jedoch eine Differenzierung
nach Altersgruppen und Betreuungsdauer
sinnvoll. Auch eine gesonderte
Berücksichtigung höherer Leistungsangebote
(z. B. geringe Anzahl von Schließtagen,
lange Öffnungszeiten) oder besonderer
Lasten (z. B. hoher Anteil an Kinder mit nichtdeutscher
Erstsprache) wäre im Sinne einer
besseren Gesamtsteuerung.
>
„Entwicklungskonzepte in der
Kinderbetreuung sowie Leistungsstandards
sollten gesamtstaatlich
abgestimmt werden.“
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 19
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Neben der laufenden Finanzierung sind
programmatische Förderungen mit einem
gezielten Aufgaben- bzw. Wirkungsbezug
sinnvoll. Mögliche Zielsetzungen wären hierbei
die bereits jetzt bestehende Ausbauoffensive,
eine enge Verknüpfung mit einem koordinierten
Ausbauplan nach Regionen oder
einer verstärkten interkommunalen/interregionalen
Kooperation.
Kinderbetreuungsbereich
als Herausforderung
Letztlich tragen die Gemeinden einen
wesentlichen Teil der Verantwortung zum
Ausbau der Kinderbetreuung. Durch eine
verstärkt aufgabenorientierte Mittelverteilung
über die Ertragsanteile – bei gleichzeitigem
Entfall der laufenden Landesförderungen –
wären eine intensive Ver knüpfung von Wirkungszielen
und bundesweit einheitlichen
Leistungsstandards möglich. Gleichzeitig
könnte die Finan zierbarkeit des steigenden
Kinderbetreu ungs angebotes sichergestellt
werden.
<
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VORANKÜNDIGUNG KDZ LEHRGANG
Beteiligungsmanagement
Ausgliederungen mit effektivem Gewährleistungsund
Beteiligungsmanagement
29. September bis 24. November 2015
Verwaltungsreformen wie auch die finanzielle Situation von Bund, Ländern, Städten und
Gemeinden haben in den letzten Jahren verstärkt zu Ausgliederungen geführt. Damit
verbunden sind die Anforderungen an die Steuerung externer Leistungserbringung
gestiegen. Ein effektives Gewährleistungs- und Beteiligungsmanagement gewinnt daher
an Bedeutung. Mit diesem Lehrgang soll eine gebietskörperschaftsübergreifende Weiterentwicklung
gefördert werden.
Dauer: • 3 Module zu insgesamt 6 Lehrgangstagen
• Rahmenzeit: jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr
• zusätzlich 3 Abendeinheiten, jeweils am 1. Modultag
Modul 1: Strategisches Beteiligungsmanagement
Modul 2: Rechtliche Grundlagen und Analysetools
Modul 3: Instrumente des Beteiligungsmanagement
Vortragende: Mag. Peter Biwald, Mag. a Bettina Infeld-Handl, MPA, Dr. Reinhard Kautz, LL.M. (LSE),
DI Gerald Maurer, Mag. a Dr.in Verena Michalitsch, Ursula Palle-Futschik, MSc,
Dr. Christian Rudischer, Mag. a Julia Seeger
Information/Anmeldung:
Eva Wiesinger, MBA
Tel: + 43 1 89234 92-16
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.kdz.or.at/seminarprogramm
20 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Organisationsberatung
Ein Überblick zwischen Experteneinschätzung und Prozessbegleitung.
von Klaus Wirth und Alexander Maimer
Klaus Wirth
Alexander Maimer
Die Vorstellungen darüber, wie eine
wirksame und wirtschaftliche Verwaltungsorganisation
ausgestaltet sein soll,
haben sich seit den weit zurückliegenden
Überlegungen von Frederick Taylor 1 vielfach
verändert; zuletzt hat die Reformdebatte des
New Public Managements die Meinungen
darüber, wie eine ideale Organisationen
ausgestaltet sein sollte, nochmals grundlegend
verändert.
Diese strukturellen Vorstellungen sind eine
wichtige Rahmenbedingung der Organisationsentwicklung;
die Art und Weise, wie es
gelingen kann, eine Organisation zu verändern
und zu verbessern eine weitere. Insofern
überrascht kaum, dass auch die Standpunkte
zur Organisationsentwicklung sich
parallel zu den strukturellen Vorstellungen
und mit dem sich verändernden Bild von
Organisation kontinuierlich weiterentwickelt
und verändert haben. Insbesondere das
systemorientierte Denken hat hierbei einen
großen Einfluss darauf gehabt, wie wir heute
Organisationsentwicklung sehen und praktizieren.
Organisationen zu verändern ist
niemals trivial; das Wissen um Verbesserungsmöglichkeiten
in aller Regel erst der
Beginn und keinesfalls das Ende eines
Organisationsprojekts.
Und so ist die Form der Organisationsberatung
und damit auch die Art und Weise
der beratenden Interventionen – wie wir sie
im KDZ praktizieren – letztlich immer abhängig
von der Aufgabenstellung und den Zielsetzungen
unserer Kundinnen und Kunden.
Gleichzeitig kann auf eine Vielzahl von
methodischen Ansätzen zurückgegriffen
werden.
In einem früheren Beitrag FPM 3/2009 haben
wir bereits darauf hingewiesen, dass sich die
Beratungsgegenstände und auch die Herangehensweisen
in den letzten Jahren grundsätzlich
sehr verändert haben: Neben klassischer
externer Einschätzung und Beratung
steht immer häufiger die Begleitung von
Organisationsentwicklungsprozessen oder
auch organisatorischen Lernprozessen im
Vordergrund.
„Organisation ist ein Mittel,
die Kräfte des Einzelnen zu
vervielfältigen.“
[Peter F. Drucker]
Inhaltliche Veränderungen sind etwa dergestalt
zu sehen, dass umfassende und
gesamthafte Modernisierungsprojekte, die
alle Bereiche der Organisation betreffen,
eher seltener werden. Sie standen vor allem
im Kontext der zurückliegenden New Public
Management Diskussion und deren breiten
Modernisierungsansatz. Inzwischen haben
thematisch engere und stärker fokussierte
Projekte (Fokus eine Abteilung, ein Aufgabenbereich)
wieder an Bedeutung
ge wonnen.
Gleichzeitig hat über die Jahre das methodische
Know-how in den Städten und
Gemeinden weiter zugenommen (Weiterbildung
wirkt, Aufnahme junger MitarbeiterInnen
bringt neue Sichtweisen und Fähigkeiten in
die Organisationen). Die Anforderungen an
die externe Unterstützung haben sich damit
auch verändert.
>
1 Frederick Winslow Taylor (1856–1915) gilt als Begründer
der Arbeitswissenschaft.
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 21
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
Aktuelle Themenstellungen
und neue Zugänge
Einige Veränderungen die wir wahrnehmen,
möchten wir im Folgenden noch etwas weiter
ausführen:
1Erarbeiten von professionellen Organi
sa t ionsgrundlagen: Aktuelle, auf die Bedürfnisse
der Organisation ausgerichtete Grundlagen
sind ein wesentlicher Dreh- und
3
Angelpunkt für das Funktionieren einer
Organisation. Dazu gehören insbesondere
ein Organigramm mit zugewiesenen Aufgaben,
Stellenbeschreibungen sowie die
Dokumentation zentraler Abläufe. Wenn dies
nicht gegeben ist, ist es umso schwieriger
Organisations veränderungen und -weiterentwicklungen
zu initiieren. In diesem Fall ist es
wesentlich erst organisatorische Grundlagen
zu schaffen und dann darauf aufbauend
weitere Schritte zu setzen.
2 4 Projekten liegt vielfach nicht mehr auf der
für ein späteres Veränderungsprojekt, sie
binden viele ein und eröffnen Möglichkeiten
sich aktiv einzubringen. Sie sind ein sanfter
Einstieg in längere Prozesse. Workshops
knüpfen sehr stark an das Wissen und die
Erfahrung in der Organisation ein und helfen
den Blick auf die für eine Organisation wichtigen
Themen zu richten.
Schnelle Einschätzung der Ausgangssituation
mit dem Quick-Scan: In eine ähnliche
Richtung geht ein neuer methodischer
Zugang von uns, der Quick-Scan. Er zielt
darauf ab, stärker unser externes Expertenwissen
gezielt dafür einzusetzen, in einer
ersten und eher groben externen Einschätzung
Potenziale aber auch Optimierungsbereiche
sichtbar zu machen, an denen dann
in weiterer Folge und in weiteren vertiefenden
Analysen bzw. Teilprojekten gearbeitet
werden kann.
Prozesseinstieg mit Workshops: Am
Anfang vieler Organisationsprojekte stehen
Klausuren oder Workshops. Sie helfen ein
Begleitung der internen Organisationentwicklung/Projektteams:
Der Fokus von
breites Bewusstsein für Veränderungserfordernisse
zu schaffen, sie bereiten den Boden umfassenden Analyse sondern auf der >
Veränderung gelingt nur über einen gemeinsamen Prozess.
Foto: iStock
22 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
GRUNDLAGEN FÜR POLITIK UND VERWALTUNG
gemeinsamen Umsetzung von Veränderungen.
Dabei ist es wichtig die Organisationen
bei der Umsetzung von vereinbarten
Veränderungsmaßnahmen zu begleiten und
sie bei der Zielverfolgung und beim Projektmanagement
zu unterstützen.
5
Sinnvolle Verknüpfung von Konsoli dierung
und Organisationsentwicklung: Gerade die
schwierige Haushaltssituation in vielen Städten
und Gemeinden hat in den letzten Jahren
häufiger die Notwendigkeit erzeugt, gezielte
Konsolidierungsprojekte zu starten. Dabei
haben wir die Erfahrung gemacht, dass viel -
fach auch organisatorische Optimierungserfordernisse
sichtbar werden, die dann geschickt
als Folge eines Konsolidierungs ansatzes
weiterverfolgt werden können.
Ausblick
Bei Reformprojekten stehen weniger umfassende
Reformen, sondern stärker fokussierte
Projekte mit ganz spezifischen Frage- und
Problemstellungen der Kundinnen und Kunden
im Mittelpunkt. Es geht nicht darum
auszuloten, welche Entwicklungsmöglichkeiten
es gibt, sondern um die Lösung ganz
konkreter Problemstellungen.
Praktische und pragmatische Unterstützung
der Projektverantwortlichen vor Ort gewinnt
an Bedeutung. Hier gehören insbesondere
die Unterstützung bei der organisationsinternen
Umsetzung und das Projektmanagement
dazu.
Quick-Wins (rasche Erfolge) sind ein wesentlicher
Punkt zur Legitimation von Projekten.
Diese müssen im Rahmen von Projekten
rasch gefunden und im Rahmen der Umsetzung
möglichst bald realisiert und bekannt
gemacht werden.
Stärkere Verknüpfung von Organisationsund
Personalentwicklungsfragen ist not wendig.
Organisations- und Personalentwicklungsfragen
sind eng miteinander verbunden.
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation
sind intensiv mit den Kompetenzen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und der Entwicklung
derselben verknüpft. Hier ist es wichtig
das Thema gesamthaft zu betrachten. <
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INFORMATIONEN ZUM KDZ-QUICK-SCAN
Die Organisation beurteilen
In fünf Schritten zum Ziel
In der Organisationsberatung haben wir uns methodisch mit dem aktuellen KDZ-Quick-Scan weiterentwickelt. Er ist ein
Instrument zur Diagnose von aktuellen Entwicklungsbedarfen und zur Identifikation von passenden Handlungsoptionen
für Ihre Organisation geeignet.
In nur fünf Schritten kann der Standort ihrer Organisation beurteilt werden, erste Sofortmaßnahmen entschieden und
Handlungsempfehlungen herausgearbeitet werden.
Das besondere an diesem Ansatz ist, dass sie rasch zu einer qualifizierten Experteneinschätzung kommen, zu überschaubaren
internen und externen Kosten. In der Regel liegen nach rund zwei Monate nach Projektstart die ersten
Ergebnisse vor.
Der Quick-Scan eignet sich insbesondere für abgegrenzte Aufgabenbereiche (Bau-/Wirtschaftshöfe, Stadtgartenbetriebe,
Freizeitbetriebe, Veranstaltungseinrichtungen, kommunale Sportanlagen uvm.) sowie einzelne Abteilungen (Bauamt,
Finanzabteilung, Personalamt oder Bürgerservice).
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Städtetag am Stand 7A.
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 23
BUCHREZENSIONEN
Liebe Leserin!
Lieber Leser!
Das Kapital
des Staates
von Thomas Prorok
Wir haben mit unserem KDZ-
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ein neues Informationsinstrument,
um ihnen noch rascher ein Mehr an
Informationen zukommen zu lassen.
Dadurch werden aktuelle Zeitschriftenartikel
und Bücherlisten
nur mehr über die Homepage
zugänglich sein, unter:
www.kdz.or.at/de/abstract_datenbank
An dieser Stelle finden Sie im Forum
Public Management ausgewählte
Bücher, die für uns den heutigen
Diskurs widerspiegeln und inhaltlich
kurz zusammengefasst werden.
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MARIANA MAZZUCATO, Ökonomieprofessorin
in Sussex, hat mit „Das Kapital des
Staates (engl. The Entrepreneurial State)“
einen internationalen Diskurs über die Rolle
des Staates ausgelöst. Sie selbst sagt, dass
dieses Buch an eine politische Flugschrift
erinnert. „Ich wollte die britische Regierung
zu einem Kurswechsel bewegen: Keine Kürzungen
staatlicher Programme mehr, um die
Wirtschaft angeblich wettbewerbsfähiger und
unternehmerischer zu machen …“. Es ist ein
Buch gegen den „neoliberalen Mainstream“,
der den Staat als bremsenden Störfaktor
wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung
sieht. Mazzucato liefert keine
großen empirischen Zahlenreihen. Sie geht
konkreten Beispielen nach, die beweisen
sollen, dass der Staat Befähiger von Inno vation
und Wachstum ist.
Staatliche Investitionen sind demnach der
Schlüssel zu technologischer Innovation und
wirtschaftlichem Wachstum. Bei ihr ist der
Staat nicht nur Gewährleister der Daseinsvorsorge,
Hüter des Generationenvertrages
und Garant eines fairen Ressourcenausgleichs.
Das iPhone würde gemäß Mazzucato
ohne staatliche Erfindungen und Infrastrukturen
wie GPS und Internet nicht existieren. Bei
der kostspieligen Entwicklung neuer Medikamente
oder von Nanotechnologien muss der
Staat als Risikokapitalgeber einspringen. Der
Staat wird zum risiko bereiten Visionär. Staatlich
finanzierte Institute (Beispiele aus Japan
und den USA) investieren mehr Mittel in Entwicklung
und Forschung als private Firmen.
Es werden Beispiele von börsennotierten
Unternehmen gebracht, welche mehr Geld
für Aktien rückkäufe und somit in „künstliche“
Unternehmenswertsteigerungen aufwenden
als für Forschung und Entwicklung.
24 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
BUCHREZENSIONEN
besagt, dass kleine Unternehmen die meisten
Arbeitsplätze schaffen. Wahr ist vielmehr,
dass „für das Wirtschaftswachstum in Großbritannien
eine kleine Gruppe schnell wachsender
Firmen am wichtigsten war“. 1
Mazzucato fordert einen stärkeren Staat mit
mehr öffent lichen Investitionen. Dies zeigen
auch ihre öffentlichen Auftritte und die Diskussionen
in den sozialen Netzwerken (siehe
Twitter), an denen sie sich rege beteiligt.
Dabei gehen im öffentlichen Diskurs zumeist
die Differenzierungen verloren, welche das
Buch auszeichnen und für die Verwaltungsforschung
von besonderem Interesse sind:
Braucht es einfach mehr öffentliche Mittel
oder reicht das vorhandene Geld und es wird
nur falsch (ineffektiv und ineffizient) eingesetzt?
An Beispielen wie der DARPA (Defense
Advanced Research Project Agency) und der
Nanotechnologie-Initiative der USA werden
Erfolgsfaktoren herausgearbeitet, welche zu
Innovationen führen (z. B. Fokus auf zukunftsweisende
Technologiefelder, Wagniskapital,
Zusammenbringen von privaten und
staat lichen Akteurinnen und Akteuren, Freiraum
für beste Köpfe und finanzielle Unabhängigkeit,
kein Patentdruck). Schonungslos
wird der Mythos „klein ist fein“ falsifiziert, der
Es geht somit nicht nur um ein einfaches
Mehr an öffentlichen Mitteln, sondern um
deren klugen Einsatz. Dies ist besonders
wichtig, wenn es um die anstehende große
Herausforderung für die Staaten geht: Die
grüne Revolution wird nur zu meistern sein,
wenn die Staaten klug investieren und dadurch
die Entwicklung innovativer Technologien
ermöglichen. Private Unternehmen
werden dies ohne staatliche Unterstützung
nicht schaffen (siehe kostspielige Leitungnetze
zur Verteilung von Windenergie).
Innovative Umwelttechnologien tragen
demnach nicht nur zur nachhaltigen
Schonung des Planeten Erde bei, sondern
sind gleichzeitig die Garanten für zukünftiges
Wirtschaftswachstum.
„Außerdem muss die Regierung eine
Vision haben, eine klare Mission für
ihre Innovationspolitik formulieren. 2 “
1 vgl. Das Kapital des Staates, 2014, S. 64
2 aus: Süddeutsche Zeitung, 22.04.2015, S. 24
DETAILS ZUM BUCH
Mazzucato, Mariana
Das Kapital des Staates: Eine andere Geschichte
von Innovation und Wachstum.
Übersetzt von Ursel Schäfer, Verlag Kunstmann, 2014.
ISBN 3956140001, 9783956140006
#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 25
BUCHREZENSIONEN
Das öffentliche
Haushaltswesen in Österreich,
55(2014), 4.
Gesellschaft für das
öffentliche Haushaltswesen
(Hrsg. und Verlag)
NR 6481
Sechs Beiträge
umfasst diese
Ausgabe der ÖHW.
Iris Saliter und
Alexander Herbst
nehmen die VRV
Neu unter die Lupe.
Grundsätzlich liegt
in der Vermögensrechnung
der größte Harmonisierungsbedarf,
hier wird ein Überblick über die
mögliche Ausgestaltung gegeben. Die
Transparenz als essentiellen demokratischen
Wert beleuchtet Werner Pleschberger.
Bei der Betrachtung der fiskalischen
Transparenz vergleicht er auch
die vom KDZ initiierte Plattform offenerhaushalt.at.
mit Beispielen aus den
USA und Großbritannien. Wesentlich
ist auch, dass Transparenz hilft Korruption
zu vermeiden. Mit Antikorruptionsmaßnahmen
in städtischen Verwaltungen
beschäftigt sich Christian Ecker.
Er erläutert Begriffe, Instrumente der
Prävention und Prüfungskonzepte.
Dem zeitlosen und immer wiederkehrenden
Thema Verwaltungsreform und
Öffentliche Verwaltungen im Wandel
nimmt sich Reinbert Schauer an, wobei
er das gesamthafte Denken und Handeln
herausstreicht. Das Finanzausgleichsgesetz
2008, welches ursprünglich
bis 2013 gelten sollte wird bereits
zum zweiten Mal verlängert. Christian
Sturmlechner erläutert die Änderungen
und zeichnet einen chronologischen
Weg seit 2008. Als praktisches Beispiel
präsentiert Felix Faltin die Umsetzung
von Standards und Normen in der
Stadt Wien. Ein gelungener Band, der
den derzeitigen Dialog im öffentlichen
Sektor widerspiegelt.
Soziale Versorgung
zukunftsfähig gestalten
Wüthrich, Bernadette (Hrsg.)
Wiesbaden: Springer VS, 2015, 464 S.
ISBN 978-3-658-04072-7
A-734-176
NR 6482
Eine der zentralen
Aufgaben demokratischer
Gemeinschaften
ist es,
Sozialstaatlichkeit
und sozial ausgewogene
Lebensverhältnisse
zu garantieren.
Das zunehmende
Auseinanderklaffen der Lebensbedingungen
in der Gesellschaft auf der
einen Seite, und die immer eingeschränkteren
(finanziellen) Handlungsspielräume
der kommunalen Gebietskörperschaften
auf der anderen Seite,
stellen in dieser Hinsicht eine große
Herausforderung für die Sozialwirtschaft
und das Sozialmanagement dar.
In diesem Zusammenhang muss die
Sozialwirtschaft im Sinne einer sozialwirtschaftlich
integrierten Gemeindeentwicklung
Querschnittsaufgaben
definieren, zu deren Bewältigung
sowohl die unterschiedlichen Ressorts
als auch die lokalen Akteure auf
kommunaler Ebene eingebunden
werden müssen.
Fragen, wie die sozialstaatlichen
Rahmenbedingungen in den deutschsprachigen
Staaten, die aktuellen
Herausforderungen und Perspektiven
sowie die Dimensionen der Gestaltung
der Versorgung werden untersucht,
wobei die Wandlung der Sozialwirtschaft
zu einer „Quasi-Marktökonomie“
und die Notwendigkeit, gesamteuropäische
Perspektiven der Sozialwirtschaft
und des Sozialmanagements
zu entwickeln, nicht aus den Augen
verloren wird.
Direkte Demokratie und
Parlamentarismus:
wie kommen wir zu den
besten Entscheidungen?
Öhlinger, Theo;
Poier, Klaus (Hrsg.)
Wien; Graz [u.a.]: Böhlau, 2015, 407 S.
(Studien zu Politik und Verwaltung; 84)
ISBN 978-3-205-79665-7
A-501-166
NR 6483
Die Debatte um
Parlamentarismusreformen
und mehr
direkte Demokratie
hat mittlerweile auch
in Österreich Einzug
gehalten. Anlässlich
der parlamentarischen
Enquete-
Kommission „betreffend Stärkung der
Demokratie in Österreich“ haben Autorinnen
und Autoren aus den Bereichen
Verfassungsrecht und Politikwissenschaft
Beiträge zum Thema „Direkte
Demokratie und Parlamentarismus“
beigesteuert, um zu einer sachlichen
Diskussion dieser Thematiken in Österreich
beizutragen.
Schon der Titel „Direkte Demokratie
und Parlamentarismus“ gibt zu verstehen,
dass beide Instrumentarien
nicht unbedingt als Gegensatz begriffen
werden müssen, sondern im Idealfall
zusammenwirken. Wie aber kann
ein ausgewogenes Zusammenspiel
zwischen demokratischen Institutionen
und Abläufen gestaltet werden, und
welche Reformen wären dazu erforderlich?
In mehreren Blöcken beleuchtet der
vorliegende Sammelband Thematiken
rund um Qualität, Reformierbarkeit und
Reformbedürftigkeit der Demokratie
und des Parlamentarismus sowie
Instrumente, Funktionen, Ziele und
Wirkungen direkter Demokratie auch
auf Länder- und Gemeindeeben,
interdisziplinär aus unterschiedlichen
Blickwinkeln.
26 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2015
KDZ PUBLIKATIONEN
SCHRIFTENREIHE ÖFFENTLICHES MANAGEMENT
UND FINANZWIRTSCHAFT IM NWV
Euro
Band 6
Band 7
Kalkulation von Gebühren und Entgelten – Leitfaden für die Praxis34,80
Wien, Graz 2007, 227 Seiten
Stärkung der subnationalen Steuerautonomie38,80
und intragovernmentale Transfers
Wien, Graz 2007, 210 Seiten
Band 8 Finanzausgleich 2008: Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2008 44,80
Wien, Graz 2008, 536 Seiten
Band 9
Reform der vertikalen Aufgabenverteilung und Verwaltungs-38,80
modernisierung im Bundesstaat
Wien, Graz 2008, 227 Seiten
Band 10 Innovation im öffentlichen Sektor. Festschrift für Helfried Bauer 68,80
Wien, Graz 2008, 496 Seiten
Band 11
Band 12
Band 13
Band 14
Band 15
Band 16
Band 17
Kommunale Infrastrukturbetriebe erfolgreich führen48,80
Grundlagen – Beispiele – Perspektiven, Wien, Graz 2009, 392 Seiten
Demografischer Strukturwandel als Herausforderung für38,80
die öffentlichen Finanzen
Wien, Graz 2010, 215 Seiten
Gutes Regieren: Konzepte – Realisierungen – Perspektiven58,00
Wien, Graz 2011, 741 Seiten
Koordinierung der Finanzpolitik im Bundesstaat38,80
Wien, Graz 2011, 248 Seiten
Handbuch zur Kommunalsteuer98,00
Wien, Graz 2012, 2., überarb. u. erw. Aufl., 976 Seiten
Offene Stadt: Wie BürgerInnenbeteiligung, BürgerInnenservice44,80
und soziale Medien Politik und Verwaltung verändern
Wien, Graz 2012, 420 Seiten
Zur Effizienz der Förderpolitik im Bundesstaat:38,00
Effizienz und Koordinierungsaspekte
Wien, Graz 2013, 155 Seiten
Die Schriftenreihe erscheint im Neuen Wissenschaftlichen Verlag (NWV). Bestellungen richten Sie bitte schriftlich, per Telefon, Fax oder Online
an MELO, IZ-NÖ. Süd, Straße 1, Objekt 34, Tel.: +43 223663535, Fax: DW 243. E-Mail: melo@medien-logistik.at. Web: www.nwv.at.
SONSTIGE PUBLIKATIONEN
Euro
Band 45 Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände 201541,50
Wien 2014, 412 Seiten
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zzgl. 10% UST. und Versandspesen. Fördernde Mitglieder, Mitglieder des KDZ
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#1 2015 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT 27
ÖSTERREICHISCHE POST AG
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DIE NÄCHSTE AUSGABE DES
FORUM
PUBLIC
MANAGEMENT
ERSCHEINT IM DEZEMBER 2015
KDZ
Zentrum für Verwaltungsforschung
Guglgasse 13 · A-1110 Wien
T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20
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