Immobilia September 2025
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SCHWEIZ
# 09 — SEPTEMBER 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
FOKUS
MATTHIAS BÜRGIN
IM INTERVIEW
04
POLITIK
EIGENMIETWERT-
ABSCHAFFUNG
12
WIRTSCHAFT
UMNUTZUNG
VON BÜROS ZU
WOHNUNGEN
18
BAU & HAUS
GLASDACH
STOCKERHOF
40
ZWISCHENNUTZER
DER ERSTEN STUNDE
EDITORIAL
10
VON—MICHEL MOLINARI
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BAUHERREN
BLEIBEN IM RISIKO
Mitte August hat der Bundesrat bekanntgegeben,
dass er keine befriedigende Alternative zum
geltenden Bauhandwerkerpfandrecht sieht,
wenngleich er sich des Doppelzahlungsrisikos
für Bauherren bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen
durch den General- oder Bauunternehmer
bewusst sei. Den Auftrag zur Prüfung
hatte er vom Parlament entgegengenommen und
kommt nun zum Schluss, dass die geprüften
Varianten keine massgebliche Verbesserung
bringen, den Prozess aber teilweise erheblich
verkomplizieren oder die Rechte der Bauhandwerker
schmälern.
DER STATUS-QUO
BEIM BAUHANDWER-
KERPFANDRECHT IST
UNBEFRIEDIGEND.
MICHEL MOLINARI
Die Argumentation des Bundesrats ist nachvollziehbar.
Auch der SVIT stand einer tiefgreifenden
Revision in der Vernehmlassung
skeptisch gegenüber. Es ist aber nicht von der
Hand zu weisen, dass der Status-quo unbefriedigend
ist. Bezahlt der Auftragnehmer und
Vertragspartner des Bauherrn die einzelnen
Subunternehmen nicht, können diese auf ihre
eigene Forderung ein Pfandrecht auf dem
Grundstück des Grundeigentümers eintragen
lassen. Dieser Anspruch besteht selbst dann,
wenn der Grund eigentümer den Auftragnehmer
bereits bezahlt hat, dieser aber die offenen Rechnungen
der Subunternehmen nicht begleicht;
oder wenn der Grundeigentümer von Subunternehmen
gar nichts weiss und deren Beizug nie
zugestimmt hat. Dem Bauherrn bleibt schlimmstenfalls
nichts anderes übrig, als die Rechnungen
zweimal zu bezahlen.
Es ist zu hoffen, dass das Parlament die richtigen
Schlüsse aus dem Bericht zieht. Es stellt sich
namentlich die Frage, ob beispielsweise mit
einer Informationspflicht des General- oder
Bauunternehmers nicht jene Transparenz geschaffen
werden könnte, die es dem Bauherrn
ermöglicht, eine Risikoabschätzung zu treffen.
Inzwischen bleibt den Bauherren nur, bei der
Auftragsvergabe, den vertraglichen Regelungen
und der Überwachung der Zahlungsflüsse genau
hinzuschauen – und sich bei der Wahl des Vertragspartners
nicht blindlings nur am Preis zu
orientieren. Eine Bauherrenberatung – wie wir
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2
IMMOBILIA / September 2025
INHALT
IMMOBILIA —INHALT NR. 09 SEPTEMBER 2025
FOKUS
04 «EIGENTÜMERN GEHT ES UM IMAGEPFLEGE UND
ADRESSBILDUNG»
Matthias Bürgin, Zwischennutzer der ersten Stunde, spricht im Fokus-Interview
über den Wandel, den Zwischennutzungen in den letzten Jahrzehnten
durchlaufen haben, und sagt, warum sich Zwischennutzungen lohnen.
12
IMMOBILIENPOLITIK
WOHNEIGENTUM IST
VORSORGE
AM 28. SEPTEMBER 2025 WIRD ÜBER DIE ABSCHAF-
FUNG DES EIGENMIETWERTS ABGESTIMMT.
DAS SIND DIE ARGUMENTE FÜR EIN JA.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
VOM BÜRO ZUM
WOHNRAUM
EINE ANALYSE VON WÜEST PARTNER ZEIGT
DIE VORAUSSETZUNGEN UND DAS POTENZIAL
VON UMNUTZUNGEN AUF.
40
18
BAU & HAUS
ELEGANTE GLASBAUTEN
2024 WURDE DAS GEWÖLBTE GLASDACH IM
LICHTHOF DES WOHN- UND GEWERBEHAUSES
STOCKERHOF IN ZÜRICH SANIERT.
IMMOBILIENPOLITIK
14 WOHNRAUMSCHUTZ BASEL DURCH DIE ROSAROTE BRILLE
Drei Jahre nach Einführung der Wohnraumschutzverordnung hat das Statistische
Amt Basel-Stadt eine Bestandsaufnahme über die Folgen für den Mietwohnungsmarkt
gemacht
16 EIGENMIETWERT-ABSCHAFFUNG: DIE PROGNOSE
Stimmen am 28. September 2025 zwei Drittel der Hauseigentümer und ein
Drittel der Mieter für die Abschaffung des Eigenmietwerts, resultiert eine
Mehrheit bei Volk und Ständen.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
20 BÜRO-WOHN-TRANSFORMATION IN BADEN
Vier ehemalige Bürobauten aus dem Jahr 1958 wurden nach einem umfassenden
Um- und Ausbau zu Eigentumswohnungen transformiert.
22 AKTUELLE UMNUTZUNGSPROJEKTE AUF EINEN BLICK
24 LEERSTÄNDE WOHNUNGSMARKT
Divergierende Entwicklungen von Angebot und Nachfrage lassen sinkende
Leerstandszahlen erwarten. Auch beim Wohneigentum dürfte die Zahl der leerstehenden
Wohnungen 2025 zurückgehen.
26 STUDIE «WOHNMOBILITÄT FÖRDERN»
Je nach Lebensphase wohnen wir anders – oder eben nicht, weil passende
Angebote fehlen. Dies zeigt sich bei der Generation 45+ deutlich.
28 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENRECHT
34 BUNDESGERICHT: ABBRUCHBEFEHL UND BÖSER WILLE
Wenn aus einem Schopf in der Landwirtschaftszone ein hübsches Wohnlokal
wird, hat das auch für die späteren Eigentümer rechtliche Folgen.
36 MIETRECHTSÄNDERUNGEN PER 1. OKTOBER 2025
Faksimile-Unterschrift und Formularpflicht: Ab Oktober gelten neue Bestimmungen.
Dr. iur. Beat Rohrer erklärt, was sich ändert.
BAU & HAUS
42 VOM INDUSTRIEERBE ZUR ZWISCHENNUTZUNG
Zwei Gebäude auf dem ehemaligen Bosch-/Scintilla-Areal in Zuchwil werden
bis zum Vorliegen eines realisierungsreifen Bauprojekts zwischengenutzt.
44 LEUCHTTURMPROJEKT BERNAPARK STETTLEN
Das Areal der Kartonfabrik Deisswil war eine klassische Industriebrache. In
den letzten Jahren entstand auf dem Gelände ein visionäres Projekt.
IMMOBILIENBERUF
46 DANK SINUS-MILIEUS DIE PASSENDE ZIELGRUPPE FINDEN
Die «Sinus-Milieus Wohn- und Lebenswelten Schweiz» gibt es in einer neuen
Auflage. Bis Ende September wird ein Einführungsrabatt gewährt.
48 FACHAUSWEIS IMMOBILIENBEWERTUNG
49 TAGESSEMINAR HOME STAGING UND REAL ESTATE MEDIA
50 MAKLER-CONVENTION 2025: THE FUTURE IS NOW
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53 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
54 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT
VERBAND
57 «WIR WOLLEN IN DER BILDUNG KLARER MARKTFÜHRER SEIN»
SVIT-Präsident Michel Molinari im grossen Interview.
STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 61 / BEZUGSQUELLENREGISTER 70 / ADRESSEN & TERMINE 73 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 74
IMMOBILIA / September 2025 3
FOKUS INTERVIEW
ZWISCHENNUTZUNGEN
«EIGENTÜMERN GEHT
ES UM IMAGEPFLEGE
UND ADRESSBILDUNG»
4
IMMOBILIA / September 2025
46
Autonome Besetzungen wurden
vielerorts von einvernehmlichen
Zwischennutzungen abgelöst.
Heute haben Zwischennutzungen
einen richtig guten Ruf. Über
diesen Wandel sprechen wir mit
Experte Matthias Bürgin – und
zwar auf einem einst zwischengenutzten
Areal in Basel.
INTERVIEW—YVONNE LEMMER*
FOTOS—URS BIGLER
Sie haben für das Interview den Quartiertreffpunkt
58 Rosental / Erlenmatt in Basel
vorgeschlagen. Warum diesen Ort?
Matthias Bürgin: Wir befinden uns auf dem Areal des
ehemaligen Güterbahnhofs der Deutschen Bahn am
Stadtrand im Norden von Basel. Das 19 Hektar grosse
Areal wurde von 2000 bis 2011 unter dem Namen nt-
Areal (non-territorial) zwischengenutzt. 8000 qm
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IMMOBILIA / September 2025 5
FOKUS INTERVIEW
ZWISCHENNUTZUNGEN
Aussenfläche und 1500 qm Innenräume gehörten
zur Nutzfläche. Das Gebäude, in dem wir miteinander
sprechen, war die ehemalige Kantine der Deutschen
Bahn.
Wofür wurde das Areal zwischengenutzt?
Gastrokultur, Nachtleben, Kultur, Trendsport, Marktplatz,
Ateliers, Büros und Soziokultur. Die Zwischennutzung,
die im Jahr 2000 startete, war so beliebt,
dass sie sogar europäische Ausstrahlung hatte.
Und nach Beendigung?
2011 hat der Kanton Basel-Stadt das Gebäude übernommen,
und zwar kostenlos von der Immobilienfirma
der Deutschen Bahn. Für die zukünftige
Nutzung des ganzen Areals gab es einen städtebaulichen
Wettbewerb. Die Gewinner des Wettbewerbs
haben das ehemalige Kantinengebäude der Deutschen
Bahn bewusst stehen lassen und quasi ins
Zentrum der fünf Baufelder gesetzt, die es auf dem
Areal gab. Heute ist es Quartiertreffpunkt für die Bewohner
der umliegenden Wohnungen. Man kann das
Gebäude als Beispiel nehmen für etwas, das während
der Zwischennutzung eine besondere Bedeutung erlangt
und zu einer Verstetigung geführt hat.
Sind heute vor allem Wohnungen auf dem
Areal zu finden?
Es ist ein neues gemischtes Stadtquartier namens
Erlenmatt mit ca. 800 Wohnungen und Flächen
BIOGRAPHIE
MATTHIAS
BÜRGIN
Der diplomierte
Geograf ETH (*1956)
und Berater befasst
sich seit den frühen
1990er-Jahren mit
Zwischennutzungen.
Offiziell ist er seit April
2025 in Rente, engagiert
sich aber immer
noch freiberuflich im
Bereich Zwischennutzungen.
Matthias
Bürgin ist in der Stadt
Basel wohnhaft.
Die Website
zwischennutzung.ch
mit dem «Leit faden
Zwischen nutzungen»
wurde von ihm
initiiert.
für den Detailhandel entstanden, aber keine Büros.
Zudem befindet sich auch ein Altersheim auf
dem Areal.
Sie werden als Zwischennutzer der ersten
Stunde bezeichnet. Wann sind Sie erstmals
mit dem Thema in Berührung gekommen?
Das war Anfang der 1990er-Jahre. Ich hatte zuvor
in St. Gallen gearbeitet, bin dann wieder nach Basel
zurückgekehrt und war als Journalist beim Regionaljournal
von Radio DRS tätig. Da bin ich mit
dem Schlotterbeck-Areal in Kontakt gekommen,
einer Zwischennutzung auf dem Gebiet einer ehemaligen
Autogarage. Schlotterbeck war die erste
Zwischennutzung in Basel, und ich glaube sogar die
erste schweizweit, die keine autonome Besetzung
war, sondern eine vertraglich geregelte Kooperation
zwischen Eigentümer und Zwischennutzern.
Das heisst konkret?
Mit der Besitzerin, der ehemaligen Schweizerischen
Volksbank (SVB), handelte man einen Mietvertrag
aus. Das Areal wurde von 1991 bis 1993 zwischengenutzt.
Aus dieser Nutzung entstand der b.e.i.r.a.t.,
Verein für Raumwirklichkeiten, der in Basel weitere
Räumlichkeiten für die Zwischennutzung aufspürte,
sicherte und betreute. Die Kooperation zwischen
dem Verein und den Eigentümern war immer
von einer klaren Aussage begleitet, die lautete: Wir
6
IMMOBILIA / September 2025
Das ehemalige Kantinengebäude der Deutschen Bahn ist heute Treffpunkt für die Bewohner des Erlenmatt-Quartiers. BILD: SVIT VERLAG
bleiben auf dem Areal, solange der Vertrag läuft, danach
gehen wir, und darauf geben wir unser Wort.
Das war natürlich ein ganz wichtiger Faktor.
Damit konnte die Angst der Eigentümer,
dass die Zwischennutzer nicht mehr gehen,
gemindert werden.
Genau. Die vertraglich geregelte Zwischennutzung
fand bei der Regierung und verschiedenen Kulturinstitutionen
Anklang. Wegen des klaren Bekenntnisses,
dass die Zwischennutzer gehen, wenn der
Vertrag ausläuft, sowie der positiven Referenz der
Volksbank konnte der Verein b.e.i.r.a.t. zwischen
1992 und 2001 in Basel weitere Zwischennutzungsprojekte
initiieren. So zum Beispiel auf den Arealen
von Bell, Frobenius, Kiosk, die teils grössere Dimensionen
hatten.
Waren Sie selbst auch Zwischennutzer?
Als ich mich 1994 selbstständig machte, suchte ich
nach einem geeigneten Büro. Am Bahnhof Basel
gab es das Kiosk-Areal, das den SBB gehörte. Dort
war ich von 1994 bis 2001 als Zwischennutzer eingemietet
und kümmerte mich gleichzeitig um die
DIE VERTRAG-
LICH GEREGEL-
TE ZWISCHEN-
NUTZUNG FAND
BEI REGIERUNG
UND KULTUR-
INSTITUTIONEN
ANKLANG.
Verwaltung der zwischengenutzten Räume auf dem
Areal. Ich war der, der die Mieten einkassiert und die
Nebenkosten abgerechnet hat.
Wie würden Sie Zwischennutzung definieren,
und wie unterscheidet sie sich von regulären
temporären Mietverhältnissen?
Grundsätzlich ist eine Zwischennutzung eine Verwertungslücke
zwischen einer früheren und späteren
Nutzung. Eine Zwischennutzung sollte
mindestens drei Jahre laufen. Ein Merkmal von Zwischennutzungen
ist, dass sie am unteren Rand der
Marktmiete angesiedelt sind, aber nicht ausserhalb.
Es gibt unterschiedlichste Arten, wie man diese Verwertungslücke
füllen kann, introvertierte und extrovertierte
Zwischennutzungen.
Können Sie die beiden Arten ausführen?
Extrovertiert ist eine Zwischennutzung dann, wenn
sie sich wirklich an die Öffentlichkeit richtet, einen
grossen Nutzen für die Zivilgesellschaft hat, identitätsstiftend
wirkt, dabei öffentliche Interessen
vertreten werden und in der Selbstorganisation entstanden
ist, also Bottom-up.
IMMOBILIA / September 2025 7
FOKUS INTERVIEW
ZWISCHENNUTZUNGEN
EINE ZWISCHEN-
NUTZUNG IST
EINE VERWER-
TUNGSLÜCKE
ZWISCHEN EINER
FRÜHEREN UND
SPÄTEREN
NUTZUNG.
Und introvertiert?
Von einer introvertierten Zwischennutzung spricht
man, wenn es um ein reines Vermietungsgeschäft
geht. Eine solche Zwischennutzung hat vor allem einen
Basisnutzen, nämlich Erträge zu generieren während
der Verwertungslücke. Sie entsteht Top-down.
Es gibt Unternehmen, die Zwischennutzungen als
Geschäftsmodell betreiben, vor allem Zwischennutzungen
im Wohnbereich. Dabei handelt es sich in
meinen Augen um Provisorien und um ein reines Vermietungsgeschäft.
Wobei es eigentlich kein Geschäft
sein dürfte, weil es auf Gebrauchsleihe basiert. Solche
Unternehmen haben teils grosse städtische Liegenschaften
in ihrem Portfolio.
Eine Zwischennutzung darf aber schon
auch Rendite abwerfen, oder?
Es können zumindest Erträge erwirtschaftet werden,
welche die Kosten übersteigen.
Was haben die beiden Arten, introvertiert
und extrovertiert, gemeinsam?
Zwischennutzungen haben einen guten Ruf, vor allem
seit der Jahrtausendwende. Wenn ein Leerstand
zwischengenutzt wird, empfindet das die Öffentlichkeit
als positiv. Eine Zwischennutzung schützt die
Liegenschaft auch vor Vandalismus. Im Jahr 2010
hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) den «Leitfaden
Zwischennutzung», den ich mitentworfen habe,
herausgegeben. Mit dem Leitfaden wollte das Bafu
Zwischennutzungen fördern, um Altlasten auf Industriebrachen
zu beseitigen. Zwischennutzungen sollten
verhindern, dass Substanzen an die Oberfläche
gelangen. Ausserdem machte die Zwischennutzung
einer Industrie brache eine spätere Umnutzung eher
möglich. Der Leitfaden Zwischennutzung enthält unter
anderem Checklisten für Eigentümer, Gemeinden
und Nutzungsinteressenten und hilft bei der Vorbereitung
und Durchführung einer Zwischennutzung.
Seit der Schaffung des Leitfadens sind
15 Jahre vergangen. Wie sieht die Bilanz aus?
Schaut man sich die letzten 10 bis 15 Jahre an, ist erkennbar,
dass mehrheitlich die öffentliche Hand Leerstände
für Zwischennutzungen zur Verfügung stellt
oder sogar aktiv agiert, damit eine Zwischennutzung
entsteht. Gerade in Basel ist das der Fall. Weiter stelle
ich fest, dass weniger private Eigentümer Areale
zur Verfügung stellen und dass Innenräume für Zwischennutzungen
seltener geworden sind und eher
Aussenflächen zwischengenutzt werden.
Warum ist das so? Welche Vorbehalte
haben private Eigentümer?
Es ist schwierig, dies zu beantworten. Eigentümer, die
sich nicht auf eine Zwischennutzung einlassen, kommen
nicht auf den öffentlichen Radar. Ich vermute,
dass es immer wieder die – eigentlich unbegründete
– Furcht ist, Zwischennutzende nicht mehr loszuwerden.
Oder Respekt vor dem – mentalen – Aufwand,
sich auf ein neues, allerdings bereicherndes Handlungsfeld
einzulassen.
Können Sie uns ein paar Beispiele von
Zwischennutzungen nennen, die in den
letzten Jahren realisiert worden sind?
Im luzernischen Hochdorf gibt es das sogenannte
Südi-Areal, eine ehemalige Milchsiederei. Es handelt
sich dabei um ein 8 Hektar grosses Areal, das die
Gemeinde Hochdorf für 60 Mio. CHF gekauft hat.
Die Gemeinde ist nun daran, das Areal zu entwickeln.
Während der Entwicklungszeit wird auf Zwischennutzungen
gesetzt. Ein anderes Beispiel ist die Zwischennutzung
auf dem Bell-Areal in Kriens, die von
Logis Suisse betrieben wird. Das Bell-Areal gehörte
der Industrie und wurde von Logis Suisse aufgekauft.
Logis Suisse ist als Investor und Projektentwickler
bekannt dafür, dass sie nicht einfach auf Rendite setzen,
sondern sich ihrer Verantwortung bewusst sind,
8
IMMOBILIA / September 2025
dass wenn man baut, man dies auch immer für die Gesellschaft
tut – und nicht nur für Investoren. Weiter
habe ich Mobimo bezüglich einer Zwischennutzung
in Aarau beraten, bei der es um den Industriebau von
Rockwell ging. Fünf Etagen ohne Unterteilung à je
1800 qm. Es ist schwierig, solche grossen Flächen unter
die Leute zu bringen, und es brauchte seine Zeit,
bis überhaupt Zwischennutzer gefunden werden
konnten. Am Schluss dauerte die Zwischennutzung
nur ein bis zwei Jahre, was eine kurze Zeit ist.
Wie profitieren Eigentümer von einer
Zwischennutzung?
Bei den Eigentümern steht meist Imagepflege im Zentrum.
Und Adressbildung, also Zwischennutzung als
Standortmarketing. Die gewünschten Qualitäten für
das spätere Projekt kommen durch eine Zwischennutzung
frühzeitig aufs Areal.
Und wie sieht es mit Kosten und Erträgen
bei einer Zwischennutzung aus?
Wüest Partner untersuchten und berichteten im
Immo-Monitoring 2017/2, wie sich die Ertragssituation
verhält, wenn a) die Liegenschaft leer steht,
b) ein Gebrauchsleihvertrag vereinbart wird und c)
die Zwischennutzung über einen Mietvertrag geregelt
wird. Herausgekommen ist dabei, dass bei Leerstand
oder Gebrauchsleihe eigentlich nur Kosten für
die Eigentümer entstehen. Werden die Räume mittels
Mietverträgen zur Verfügung gestellt, generiert
die Zwischennutzung auch Erträge.
Zwischennutzungen werden mit Innenverdichtung
in Zusammenhang gebracht.
Wo besteht der Zusammenhang?
Die eidgenössischen Räte haben 2016 den sogenannten
«Impuls Innenentwicklung» beschlossen. Dabei
wurde Geld für die Siedlungsentwicklung nach
innen gesprochen, und dieses Geld ging an Espace
Suisse, dem Schweizer Verband für Raumplanung.
Im Zuge dessen ist das Internetportal densipedia.ch
entstanden, das Know-how zu Innenentwicklung
und Verdichtung vermittelt. Ich erhielt damals den
Auftrag von Espace Suisse, eine ganze Rubrik auf der
Website densipedia.ch über Zwischennutzungen zu
kreieren. Espace Suisse war überzeugt davon, dass
Zwischennutzungen für die Innenentwicklung und
die Siedlungsentwicklung verschiedene Mehrwerte
liefern, und zwar nicht monetäre.
Welche zum Beispiel?
Durch eine Zwischennutzung entstehen für die Gesellschaft
interessante urbane Qualitäten. Schauen
wir uns beispielswiese die Qualitäten Zentralität
und Zugänglichkeit an: Eine Zwischennutzung führt
zu einer stärkeren Bedeutung für das Quartier
IMMOBILIA / September 2025 9
FOKUS INTERVIEW
ZWISCHENNUTZUNGEN
LINKS ZUM
THEMA
Leitfaden Zwischennutzung:
zwischennutzung.ch
Wissensplattform
für Innenentwicklung
und Verdichtung
in der Schweiz:
densipedia.ch/
zwischennutzung
oder für das Umland, schafft also Zentralität. Es
entstehen neue Räume und eine bessere Durchwegung,
damit ist die Zugänglichkeit gegeben. Das
sieht man am nt-Areal, auf dem wir uns befinden:
Früher war dies totes Areal, das von einem sehr
massiven Zaun, der unter Denkmalschutz steht,
umzäunt war. Hier ist vorher niemand durchgelaufen.
Dank der Zwischennutzung entstanden
für die Gesellschaft wertvolle neue Wege, über
die man vorzeitig rascher und bequemer ins Naherholungsgebiet
Lange Erlen gelangen konnte.
Wie lassen sich Zwischennutzungen
hinsichtlich der befristeten Mietdauer
absichern?
Ich habe es erlebt, dass, ohne gross zu überlegen,
unbefristete Mietverträge ausgestellt wurden.
Aber Mietverträge für Zwischennutzungen müssen
immer befristet sein. Und die Befristung sollte
nicht anhand eines Datums festgemacht werden,
sondern anhand eines Ereignisses. Wenn der
Mietvertrag «bis Baubeginn» als Frist enthält, ist
klar, wann die Zwischennutzer das Areal räumen
müssen.
Und hinsichtlich Haftung?
Die Haftung ist in Art. 58 OR und Art. 679 ZGB klar
geregelt. Der Grundeigentümer ist immer verantwortlich.
Und auch dann, wenn es keine realen Gefahren
gibt. Ein Grundstück muss so unterhalten
werden, dass niemand gefährdet wird. Man kann
Risiken aber mindern, indem Schilder und Absperrungen
angebracht werden.
Führt das nicht zu erheblichen Investitionen
im Vorfeld der Zwischennutzung?
Ein paar Informationstafeln kosten nicht alle Welt.
Zum Schluss ein Ausblick: Wo ist noch Potenzial
für Zwischennutzungen vorhanden?
Im Rahmen eines Forschungsprojekts 2012 haben
wir eine Untersuchung gemacht, bei der wir nach
verschiedensten Recherchen auf 2000 bis 3000
leerstehende Objekte in der Schweiz gekommen
sind. Allein schon das Militär hält unzählige leerstehende
Gebäude. Auch bei Bahnhofsgebäuden
der SBB sehe ich Potenzial. Im Kanton Glarus beispielsweise
haben die SBB reihenweise Bahnhöfe
aufgegeben, deren Gebäude gut zwischengenutzt
werden könnten.
*YVONNE
LEMMER
ist Chefredaktorin
der Zeitschrift
Immobilia.
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IMMOBILIA / September 2025
20
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IMMOBILIENPOLITIK
ABSCHAFFUNG EIGENMIETWERT
WOHNEIGENTUM
IST VORSORGE
Zusammen mit anderen Befürwortern
des Systemwechsels befindet sich der
SVIT mitten im Abstimmungskampf um
ein Ja zur Objektsteuer in der Volksabstimmung
vom 28. September. Jede
Stimme zählt. TEXT—IVO CATHOMEN*
1
Die Abstimmungskampagne des SVIT Schweiz stellt das Wohneigentum als wichtiges Instrument der Vorsorge ins Zentrum. BILD: PD
WOHNEIGENTÜMER
MOBILISIEREN
Die Umfrageergebnisse im Vorfeld
der Volksabstimmung vom 28. September
2025 stimmen positiv. Fast zwei Drittel
von über 21 000 Befragten haben sich
in einer Umfrage von Tamedia und «20
Minuten» für den Systemwechsel ausgesprochen.
Nur 30% sind dagegen, wie Tamedia
Mitte August bekanntgegeben hat.
Das ist hoch erfreulich, aber kein Anlass,
mit der Überzeugungsarbeit nachzulassen
und vor allem Wohneigentümer zu
mobilisieren.
Hier setzt der SVIT Schweiz an. In
seiner Abstimmungskampagne zielt der
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Verband darauf ab, Eigentümer und solche,
die es werden wollen, zum Gang an
die Urne zu bewegen und ein Ja zur Objektsteuer
auf Zweitliegenschaften einzulegen.
Unter dem Slogan «Wohneigentum
ist Vorsorge» streicht der Verband die
Bedeutung für das Wohneigentum im Alter
und den unbefriedigenden Status-quo
heraus. Viele Eigentümer sehen sich nach
dem Altersrücktritt damit konfrontiert,
dass die Besteuerung des Eigenmietwerts
das steuerbare Einkommen massgeblich
erhöht, während das Haushaltsbudget
nach dem Rückzug aus dem Erwerbsleben
sinkt. Zudem sind die Wohneigentümer
bei der Festlegung des Eigenmietwerts
der Willkür der Kantone ausgesetzt (siehe
dazu Beitrag auf Seite 16). Und schliesslich
sind die Ausgaben für Erneuerungen
im Alter typischerweise geringer, womit
auch die Abzugsmöglichkeiten eine viel
geringere Rolle spielen. Wer also mit Blick
auf die eigene Pension Wohneigentum als
eine Form der Altersvorsorge betrachtet,
muss ein Ja in die Urne legen.
ONLINE-KAMPAGNENMATERIAL
Die breit angelegte Online-Kampagne
des SVIT in der deutschen, französischen
und italienischen Schweiz ist das
eine. Ebenso wichtig ist, dass die Botschaft
durch die SVIT-Mitglieder und Vertreter
der Immobilienwirtschaft in deren Netzwerk
hinausgetragen wird. Dazu stellt der
Verband in drei Sprachen eine Auswahl an
Online-Kampagneninstrumenten zur Verfügung,
die von den Unterstützern im Web,
in den Sozialmedien und im Mail-Verkehr
eingesetzt werden können. Jede Unterstützung
ist willkommen!
WEITERE INFOS
www.svit.ch/eigenmietwert
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger der
Zeitschrift Immobilia und stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
12
IMMOBILIA / September 2025
IMMOBILIENPOLITIK
2KURZMELDUNGEN
ANZEIGE
Einladung
BILD: KAREPA, ADOBE STOCK
SCHWEIZ
KEINE ÄNDERUNG
DES PFAND-
RECHTS
Das Bauhandwerkerpfandrecht
schützt Handwerker
und Subunternehmer vor
Zahlungsausfällen. Für die
Grundeigentümerschaft können
daraus gewisse Risiken
resultieren. Im Auftrag des
Parlaments hat der Bundesrat
geprüft, ob das geltende Recht
zugunsten der Grundeigentümerschaft
angepasst werden
könnte. In seinem Bericht vom
13. August 2025 kommt er zum
Schluss, dass alle geprüften
Lösungen die Praktikabilität
des Bauhandwerkerpfandrechts
verringern, ohne die
Risiken für die Grundeigentümerschaft
wirksam zu beseitigen.
Deshalb verzichtet
der Bundesrat darauf, die geltenden
Bestimmungen anzupassen.
ENTWURF ZUR
LÄRMSCHUTZ-
VERORDNUNG
In der Herbstsession 2024
haben die eidgenössischen Räte
eine Änderung des Bundesgesetzes
über den Umweltschutz
(USG) beschlossen. Mit dieser
Änderung soll die Koordination
von Lärmbekämpfung und
Raum entwicklung verbessert
werden: Die lärmschutzrechtlichen
Kriterien für Baubewilligungen
in lärmbelasteten
Gebieten werden präziser formuliert,
um die Rechts- und
Planungssicherheit zu erhöhen.
Bei der Planung von zusätzlichem
Wohnraum in lärmbelasteten
Gebieten sollen die
Interessen an einer Siedlungsentwicklung
nach innen stärker
gewichtet werden. Nun
liegt die Konkretisierung der
USG-Änderung in Form eines
Entwurfs zur Revision zur
Lärmschutz-Verordnung zur
Vernehmlassung vor. Die errungenen
Lockerungen im USG
drohen mit dem Entwurf wieder
stark reduziert zu werden.
Die Bau- und Immobilienwirtschaft
hat darum gegen die Vorlage
Widerstand angekündigt.
Die Vernehmlassung läuft bis
zum 6. Oktober 2025.
TREIBHAUSGAS-
EMISSIONEN IM
HOCHBAU
Der Bundesrat hat an seiner
Sitzung vom 20. August
den Bericht zur Erfüllung des
Postulats 20.4135 «Was heisst
netto null für den Hochbau,
und wie kann dieses Ziel erreicht
werden?» gutgeheissen.
Der Bericht zeigt, dass die
Treibhausgasemissionen des
Hochbaus einen relevanten
Einfluss auf das Erreichen der
Klimaziele haben. Er benennt
die Potenziale zur Einsparung
von Treibhausgasemissionen
bei der Bauweise und der Produktion
verschiedener Baustoffe
bis 2050. Zudem wird
an Beispielen dargelegt, welche
Reduktionen bereits heute
möglich sind, insbesondere
durch die Wiederverwendung
von Bauteilen.
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IMMOBILIA / September 2025 13
IMMOBILIENPOLITIK
MIETWOHNUNGSMARKT
WOHNRAUMSCHUTZ
BASEL DURCH DIE
ROSAROTE BRILLE
Das Statistische Amt Basel-Stadt hat
im Auftrag der Kantons- und Stadtentwicklung
drei Jahre nach Einführung
der Wohnraumschutzverordnung eine
Bestandsaufnahme über die Folgen
für den Mietwohnungsmarkt vorgenommen.
Der Bericht ist ein Meisterstück
der Vernebelung und Schönfärberei.
TEXT—IVO CATHOMEN*
Der Mietwohnungsmarkt in Basel-Stadt beginnt unter den negativen Folgen des Wohnraumschutzes zu leiden.
BILD: LEONID ANDRONOV, ADOBE STOCK
KEIN DÄMPFENDER MIETZINS-
EFFEKT
Einen erwünschten dämpfenden Effekt
des Wohnraumschutzes auf die Mietzinsentwicklung
können selbst die beiden Ämter
nicht belegen. Dass sich der Mietzinsanstieg
in Basel-Stadt sogar akzentuiert
hat, erklären sie mit Zinswende, Bauteuerung
sowie zunehmend komplexen Bauvorhaben
und Bauvorschriften. Warum dies
aber ausgerechnet in Basel zu einem überproportionalen
Anstieg geführt haben soll,
lassen sie offen. Entscheidend sind überdies
nicht die durchschnittlichen Mietzinse laufender
Verträge (Bestandesmietzinse), wie
ihn die Verfasser anhand des Mietzinsindex
darstellen, sondern die Angebotsmietzinse.
Denn diese zeigen die effektive Fieber kurve
am Transaktionsmarkt. Auf die Bestandesmietzinse
hat der Wohnraumschutz hingegen
keinen Einfluss. Das ergibt sich nur
schon daraus, dass Bestandesmietzinse von
unveränderten Wohnungen einzig durch
das Mietrecht bzw. den Referenzzinssatz
und die Teuerung beeinflusst werden.
Weiter ist aus den Daten ersichtlich, dass
die Quadratmeter-Mietzinse sowohl am
freien Markt als auch für Genossenschaftswohnungen
steigen und sich sogar angleichen.
Diese Entwicklung wird sich nach
den Erfahrungen in Genf mit einer ebenfalls
restriktiven Wohnschutzregulierung fortsetzen,
weil der Nachfrageüberhang durch
fehlende Bautätigkeit zunimmt.
EINBRUCH DER GESAMT-
ERNEUERUNGEN
Den Rückgang der Leerkündigungen
in den Jahren 2022 und 2023 feiern die
Ämter als Erfolg des Wohnraumschutzes.
Waren 2019 insgesamt 480 Wohnungen
wegen Umbau und 219 wegen Abbruch gekündigt
worden, waren es 2023 noch 83
bzw. 19 Wohnungen. Allerdings ging die
Zahl der von Umbauten betroffenen Wohnungen
(ohne Kündigung) im selben Zeitraum
von 2244 auf 1789 zurück. Und es ist
davon auszugehen, dass der Abwärtstrend
anhält. Ist dies nun ein Erfolg? Mitnichten.
Es bedeutet, dass keine Umbauten,
Erneuerungen und Verdichtungen durch
Ersatzneubauten mehr stattfinden. Dies
führt über kurz oder lang zu einer Entwertung
des Gebäudeparks.
STURZ DER BAUGESUCHS-
ZAHLEN
Den tiefen Fall der Baugesuchszahlen
ab dem zweiten Halbjahr 2022 erklären
die Stadtvertreter mit einem Vorholeffekt
in den drei Halbjahren zuvor. Doch
die Baugesuchszahlen hätten sich längst
wieder normalisieren müssen. Die Erhebung
des SVIT von Anfang 2025 zeigt,
dass die Zahl der geplanten Wohnungen
nach Massgabe der eingereichten Baugesuche
im Vergleich der Perioden 2021 bis
2023 gegenüber 2014 bis 2020 um 76% zurückgegangen
ist. Auch die provisorischen
2024er-Zahlen zeigen keine signifikante
Erholung. Dagegen bleibt der nicht durch
die Baukonjunktur erklärbare Unterschied
zu vergleichbaren Schweizer Städten erheblich.
Dieser beruht einzig auf der investitionsfeindlichen
Gesetzgebung in Basel-
Stadt. Sich auf grosse Arealentwicklungen
in Basel zu verlassen, ist keine zielführende
Strategie.
MEHR BAGATELLVERFAHREN
Ein genauer Blick auf die steigende Zahl
der Bewilligungsverfahren der Wohn-
14
IMMOBILIA / September 2025
6
schutzkommission zeigt, dass vor allem
die Zahl der Bagatellverfahren zugenommen
hat. Dieses «vereinfachte Bewilligungsverfahren»
betrifft nur Sanierungs-,
Renovations- und Umbauvorhaben im
bewohnten Zustand und Mietzinsaufschläge
bis maximal 160 CHF/Mt. (für
4-Zimmer-Wohnungen). Die Zahl der
umfassenden Bewilligungsverfahren ist
von 6 (2023) auf 10 Verfahren (2024) gestiegen.
Die Entwicklung ist wohl eher
ein Zufallsergebnis und die absolute Zahl
erschreckend: Es wird nicht mehr in den
Gebäudepark investiert, wie dies auch die
stark rückläufige Zahl der Baugesuche beweist.
MIETZINSANSTIEG VORWEGZU-
SEHEN
Der Wohnraumschutz bleibt nicht ohne
Wirkung auf Mietzinsniveau und Wohnungsangebot.
Das zeigen auch die Zahlen
in Genf, wo der restriktive Wohnschutz
seit 1983 gilt («Loi sur les démolitions,
transformations et rénovations de maisons
d’habitation», LDTR). In Genf hat
sich gezeigt, dass günstige Wohnungen gar
nicht mehr auf den Markt kommen und
dass die Verweildauer in den Wohnungen
steigt, was wiederum zu einer ineffizienten
Allokation von Wohnraum führt. In
keiner anderen Stadt sind die inserierten
Wohnungen so teuer wie in Genf. Wohnungen
mit einem Mietzins über 3500
CHF/Mt. sind das mit Abstand grösste
Segment, wie der Online-Wohnungsindex
des SVIT zeigt. Gleich zeitig werden
günstige Wohnungen unter- und unteruntervermietet.
Es gibt keinen Grund, davon
auszugehen, dass dies in Basel anders verlaufen
wird.
Diese Austrocknung des Markts für
günstige Wohnungen führt dazu, dass
Mietinteressenten – Um- oder Zuzüger
– aus Basel in die angrenzenden Regionen
oder ins grenznahe Deutschland
oder nach Frankreich verdrängt werden
– mit entsprechend negativen Folgen für
die betreffenden lokalen Märkte und die
Infrastruktur. Das notorisch unterdurchschnittliche
Bevölkerungswachstum der
Stadt Basel ist ein Indiz dafür.
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger der
Zeitschrift Immobilia und stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
«WOHNRAUMSCHUTZ:
ERSTER BLICK AUF MÖGLICHE
AUSWIRKUNGEN»
Am 28. Mai 2022 trat im Kanton
Basel-Stadt die Verordnung
zum Wohnraumschutz in Kraft.
Diese sieht die Administration
von maximalen Nettomietzinsen
bei Abbruch und Ersatzneubau
sowie von maximalen Mietzins auf schlägen bei Sanierung,
Renovation und Umbau vor. Anpassungen
der Mietzinse unterliegen der Bewilligungspflicht
durch die Wohnschutzkommission. Auch die Begründung
von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten
Liegenschaften ist bewilligungspflichtig.
Das Statistische Amt Basel-Stadt hat Anfang
Juli 2025 im Auftrag der Kantons- und Stadtentwicklung
Zahlen zu verschiedenen Indikatoren
veröffentlicht, die auf erwünschte Effekte
und mögliche Nebenwirkungen hindeuten
könnten. Die wichtigsten Ergebnisse:
– Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass
die vorliegenden Indikatoren keine kausalen
Rückschlüsse zur Wirkung der Verordnung
erlauben.
– Die Analyse zeigt keinen dämpfenden Effekt
auf die Mietpreise.
– Seit der zweiten Jahreshälfte 2022 ist ein Einbruch
bei Baugesuchen für Sanierung, Umbau
oder Renovation festzustellen.
– Die Zahl der neu erstellten Wohnungen ist
2024 deutlich zurückgegangen, was aber damit
erklärt wird, dass keine Arealentwicklungen
fertiggestellt worden sind.
– Die Zahl der baubewilligten Wohnungen ist
2024 wieder spürbar gestiegen.
– Die Wohnschutzkommission verzeichnet
eine deutlich steigende Zahl der Bewilligungsgesuche.
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IMMOBILIA / September 2025 15
IMMOBILIENPOLITIK
ABSTIMMUNG VOM 28. SEPTEMBER
EIGENMIETWERT-
ABSCHAFFUNG:
DIE PROGNOSE
Die Abschaffung des Eigenmietwerts
führt zu höheren Steuereinnahmen
und verhindert die kantonal geplanten
Erhöhungen der Eigenmietwerte.
Stimmen am 28. September 2025
zwei Drittel der Hauseigentümer und
ein Drittel der Mieter für die Abschaffung
des Eigenmietwerts, resultiert
eine Mehrheit bei Volk und Ständen.
TEXT—RALPH BAUERT*
MÖGLICHE ERHÖHUNG DER EIGENMIETWERTE IN PROZENTEN NACH KANTONEN
Quelle: Eigene Darstellung, Daten: Schweizerische Steuerkonferenz, Kanton Zürich
200%
200%
190%
180%
170%
165%
160%
150%
140%
70%
67%
60%
50%
49%
40%
39% 39%
30%
20%
10%
21%
7%
28%
18%
32%
28%
28% 28%
25%
21%
18%
14%
11% 11% 11% 11%
7% 7%
0%
0% 0%
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
BUNDESRAT UND PARLAMENT
EMPFEHLEN EIN JA
Am 28. September 2025 stimmt das Schweizer
Stimmvolk über den Bundesbeschluss über die kantonalen
Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
ab und damit indirekt auch über die Abschaffung
des Eigenmietwerts. Ende 2024 hat das Parlament
die Abschaffung des Eigenmietwerts zwar beschlossen,
diese Abschaffung aber mit dem Bundesbeschluss
über Zweitwohnungen gekoppelt. Somit
wird der Eigenmietwert nur abgeschafft, wenn Volk
und Stände den Bundesbeschluss über die kantonalen
Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
annehmen. Bundesrat und Parlament empfehlen,
den Bundesbeschluss anzunehmen.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Eigenmietwert
und zeigt, warum Hauseigentümern höhere Eigenmietwerte
drohen und wie hoch diese Erhöhungen
in den einzelnen Kantonen sein werden, welche
ENTFÄLLT DER
EIGENMIET-
WERT,
BEZAHLEN
HAUSEIGEN-
TÜMER WENI-
GER STEUERN,
UND ES BLEIBT
MEHR GELD
FÜR GEBÄUDE-
UNTERHALT.
Auswirkungen die Abschaffung des Eigenmietwerts
auf Steuererträge hat und wie die Abstimmung am
28. September ausgehen kann.
ERHÖHUNG DER EIGENMIETWERTE
Im Kanton Zürich werden die Eigenmietwerte auf
die Steuerperiode 2026 erhöht, durchschnittlich um
11%. Vereinzelt kann die Erhöhung bis zu 30% betragen,
wie eine Studie der Zürcher Kantonalbank
zeigt. Zürich ist dabei kein Einzelfall, im Kanton Aargau
rechnet man aufgrund neuer Bewertungen mit
Mehreinnahmen von rund 50 Mio. CHF, und im Kanton
Basel-Landschaft wurde eine Erhöhung bis zur
Abstimmung vom 28. September sistiert. Weitere
Kantone stehen in den Startlöchern, um den Eigenmietwert
zu erhöhen.
Nimmt man die Repartitionswerte der Schweizer
Steuerkonferenz sowie die Neubewertungen
im Kanton Zürich als Grundlage, erhöhen sich die
16
IMMOBILIA / September 2025
PROGNOSE ABSTIMMUNGSRESULTAT ZUR ABSCHAFFUNG
DES EIGENMIETWERTS
Quelle: Eigene Darstellung, Daten: Raiffeisen, BFS
Eigenmietwerte schweizweit um durchschnittlich
34%. Die Unterschiede in den einzelnen Kantonen
sind allerdings sehr gross. Während die Eigenmietwerte
in Basel-Landschaft und Solothurn stark steigen
würden, gäbe es in Appenzell Ausserrhoden und
St. Gallen keine Erhöhung.
Es ist absehbar, dass wie in Zürich auch in anderen
Kantonen Erhöhungen der Eigenmietwerte von
den Kantonsregierungen angezeigt oder durch Gerichte
angeordnet werden. Damit wird mittelfristig
die Steuerbelastung der Hauseigentümerinnen und
Hauseigentümer steigen, besonders in den Kantonen
mit aktuell moderaten Eigenmietwerten.
AUSWIRKUNGEN AUF STEUERERTRÄGE
Wie sich die Abschaffung des Eigenmietwerts auf
die Steuererträge auswirkt, ist primär vom Hypothekarzinsniveau
abhängig. Gemäss Berechnungen der
Eidgenössischen Steuerverwaltung resultieren bei
einem Hypothekarzins unter 3% Mindereinahmen,
darüber Mehreinnahmen.
Bei diesen Berechnungen hat die Steuerverwaltung
die grösstmöglichen Steuerausfälle angenommen:
keine Steuereinnahmen aus Liegenschaftssteuern
auf Zweitliegenschaften und maximale Steuerabzüge
bei Energie- und Umweltschutzmassnahmen.
Die Kantone können allerdings selbst entscheiden,
ob Zweitwohnungen besteuert und Steuer abzüge
für energetische Sanierungen bei den Kantons- und
Gemeindesteuern weiterhin zugelassen werden. Nutzen
die Kantone ihren Spielraum, reduzieren sich die
berechneten Mindereinnahmen, bzw. erhöhen sich
die Mehreinnahmen.
Zudem wird die Abschaffung des Eigenmietwerts
zu höheren Grundstückgewinnsteuern führen. Ohne
Eigenmietwert sinken die Nutzungskosten für
Hauseigentümer, und Wohneigentum wird attraktiver.
Dadurch sind Immobilienkäufer bereit, höhere
Kaufpreise zu bezahlen, und die Grundstückgewinnsteuern
steigen. Zunehmen werden ebenfalls
die Firmen- und Mehrwertsteuern. Mit Wegfall des
Eigenmietwerts müssen Hauseigentümer weniger
Steuern bezahlen, und es bleibt mehr Geld für
Gebäudeunterhalt und andere Investitionen übrig.
Wie sich die Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich
auf die Steuererträge auswirkt, ist von vielen
Faktoren abhängig. Bei Berücksichtigung aller
steuer lichen Mehr- und Mindereinnahmen resultieren
auch bei tiefen Hypothekarzinsen höhere Steuereinnahmen
bei Abschaffung des Eigenmietwerts.
Resultat Schweiz
JA – 51,0% NEIN – 49,0%
Standesstimmen
16,5
Prognose Abstimmungsresultat Eigenmietwert, wenn zwei Drittel der
Hauseigentümer und ein Drittel der Mieter für die Abschaffung stimmen.
ABSTIMMUNGSPROGNOSE
Bei der Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts
ist vonseiten der Hauseigentümerschaft
eine höhere Zustimmung zu erwarten als von der Mieterschaft.
Raiffeisen hat in einer Studie untersucht,
wie hoch die Wohneigentumsquote der Stimmbevölkerung
ist und wie sich diese Gruppe bei Abstimmungen
engagiert. Gemäss der Raiffeissen-Analyse
stellten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer
in den vergangenen fünf Jahren bei jeder eidgenössischen
Abstimmung die Mehrheit.
Überträgt man diese Resultate auf die Abstimmung
zur Abschaffung des Eigenmietwerts, und geht man
davon aus, dass zwei Drittel der Hauseigentümer und
ein Drittel der Mieter für die Abschaffung stimmen,
wird der Eigenmietwert mit 51% und einem Ständemehr
von 16,5 zu 6,5 abgeschafft.
Gemäss einer Umfrage von Moneypark befürworten
74% der Eigentümer und 60% der Mieter die
Abschaffung des Eigenmietwerts. Mit diesem Abstimmungsverhalten
würde beim Volk ein deutliches
Ja von 67% und eine Zustimmung in allen Kantonen
resultieren. Damit wäre die Zustimmung noch grösser
als im Nationalrat, der sich mit 61% für die Abschaffung
des Eigenmietwerts ausgesprochen hat.
WEITERE INFOS
Zusätzliche Fakten,
Informationen und
Grafiken zum Eigenmietwert
unter:
hev-winterthur.ch/
eigenmietwert
*RALPH BAUERT
6,5
Dipl. Architekt FH,
eidg. dipl. Immobilientreuhänder,
Executive
MBA FH und
Geschäfts führer
des HEV Region
Winterthur.
IMMOBILIA / September 2025 17
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
UMNUTZUNG BÜROLIEGENSCHAFTEN
BÜROS ALS WOHN-
RAUM: WIE GROSS
IST DAS POTENZIAL?
Die Idee, Bürogebäude in Wohnraum
umzuwandeln, ist nicht neu. Angesichts
gegenwärtiger Marktverhältnisse
erhält sie aber neue Relevanz. Eine
Analyse zeigt die Voraus setzungen
sowie das Potenzial auf, das Umnutzungen
zur Linderung der Wohnungsknappheit
haben können.
TEXT—SIMON LÜTHI, ROBERT WEINERT*
SCORING-MODELL: ÜBERSICHT ÜBER DIE VERWENDETEN INDIKATOREN
Quellen: Wüest Partner
Objekteigenschaften (30%)
– Mikrolagen
– Unterschied zwischen der Mikrolage
Wohnen und der Mikrolage Büro
– Fläche, die mehr als 7 Meter von der
nächsten Aussenwand entfernt liegt
– Gesamtfläche des Gebäudes
– Wohnungen in einem Umkreis von
100 Metern
– Alter des Gebäudes
1 2 3 4 5 Rating
Preisdifferenz (30%)
– zwischen Wohnflächen
und Büroflächen
1 = sehr schlecht geeignet
5 = sehr gut geeignet
Wohnungsmarkt (20%)
– Leerstehende Wohnungen
– Marktanspannung
– Suchabos
– Investitionsvolumen
Schweizweiter Mittelwert
geeigneter Gebäude
Büromarkt (20%)
– Angebotsquote
– Beschäftigungsprognose
– Standortrating
– Investitionsvolumen
Vom Büro zur Wohnung: Rund 20% der
erfassten Büroobjekte in der Schweiz
erfüllen die Voraussetzungen für eine
Umnutzung. BILD: MOOPINGZ (KI),
STOCK.ADOBE.COM
– Bevölkerungsprognosen
– Standortrating
struktur und die Anpassung an die Wohnnutzung.
Je nach Zustand und Typologie
des Gebäudes bewegen sich die Umbaukosten
zwischen 2500 und 4500 CHF / qm. Damit
sich diese Investitionen amortisieren,
muss die Wohnnutzung höhere Mieterträge
generieren. Als Richtwert gilt eine Mietdifferenz
von mindestens 100 CHF pro qm und
Jahr. Diese Bedingung ist vor allem in Agglomerationsgemeinden
gegeben, in denen die
Wohnraumnachfrage hoch und Büromieten
vergleichsweise tief sind. In grossstädtischen
Lagen ist die Differenz oft zu gering.
Zudem spielen Eigenschaften des jeweiligen
Gebäudes eine sehr zentrale Rolle:
so beispielsweise die Lage des Objektes innerhalb
der Gemeinde. Bürogebäude, die in
durchmischten Quartieren mit bereits vorhandenem
Wohnraum liegen, lassen sich
leichter transformieren als solche in reinen
Arbeitszonen oder in schlecht erschlosse-
VORAUSSETZUNGEN FÜR
ERFOLGREICHE UMNUTZUNG
Die Leerstandsquote bei Mietwohnungen
ist auf einem Tiefstand. Gleichzeitig zeigt
sich der Büromarkt in vielen Regionen zunehmend
fragmentiert: Während Top lagen
gut ausgelastet bleiben, häufen sich Leerstände
bei älteren, nicht mehr marktgängigen
und peripher gelegenen Flächen. Daraus
ergibt sich die zentrale Frage, inwiefern leerstehende
oder untergenutzte Büroflächen
eine Ressource für die Wohnraumentwicklung
darstellen können.
Eine Umnutzung ist nur dort realistisch,
wo mehrere Faktoren gleichzeitig erfüllt
sind: hoher Druck auf den Wohnungsmarkt,
struktureller Leerstand bei Büroflächen und
eine gesicherte wirtschaftliche Machbarkeit.
Letztere ist entscheidend, da Umbauten erhebliche
Investitionen erfordern – etwa für
den Rückbau der bestehenden Büroinfranen
Gebieten. Aber auch baulichen Eigenschaften
kommt eine tragende Rolle zu. Eine
der wichtigsten Kennzahlen ist dabei die Gebäudetiefe.
Damit Wohnungen ausreichend
Tageslicht erhalten, sollte die Gebäudetiefe
nicht zu gross sein.
RUND 100 000 WOHNUNGEN:
DAS THEORETISCHE POTENZIAL
DURCH UMNUTZUNGEN
Basierend auf den zuvor genannten und
weiteren Kriterien hat Wüest Partner eine
umfassende Bewertung aller im eidgenössischen
Gebäude- und Wohnungsregister
(GWR) erfassten Büroobjekte vorgenommen.
Ziel war es, das theoretische Umnutzungspotenzial
schweizweit zu erfassen und
regional zu quantifizieren. Die Analyse kombinierte
strukturelle Gebäudeinformationen
– wie Gebäudefläche und -tiefe, Baujahr
sowie Lage innerhalb einer Gemeinde – mit
gemeindespezifischen Marktdaten zu Wohnungs-
und Büroangeboten, Leerständen
und Mietpreisen. Über ein Scoring-Modell
UM- UND
ZWISCHEN-
NUTZUNGEN
Wo einst produziert, verwaltet oder
gelagert wurde, entstehen heute
Wohnungen, Schulräume, Ateliers
oder Eventhallen. Die Umnutzung bestehender
Gebäude ist eine zentrale
Chance in der verdichteten Schweiz
– was daraus entsteht, ist meist kreativ,
nachhaltig und oft überraschend.
Umnutzungen sparen Ressourcen, erhalten
die Identität und bringen neues
Leben in bestehende Strukturen.
Sei es die Umwandlung von Büros
zu Wohnungen oder die Umnutzung
ehemaliger Fabriken zu gemischt genutzten
Gebäuden: Beides hat grosses
Potenzial. Gerade in Städten mit
knappen Baulandreserven ermöglichen
Umnutzungen eine Verdichtung
nach innen und stärken die urbane
Vielfalt. Auch Zwischennutzungen tragen
dazu bei, Räume neu zu denken.
Sie schaffen temporäre Lösungen mit
oft grosser Strahlkraft – sei es als Kulturort,
Treffpunkt oder Experimentierfeld.
Was als Übergang beginnt, kann
Impulse für eine dauerhafte Transformation
geben.
18
IMMOBILIA / September 2025
wurden vier Hauptdimensionen bewertet:
die Lage auf dem Wohnungsmarkt, die Situation
auf dem Büromarkt, der Preisunterschied
zwischen Wohn- und Büroflächen
sowie die objektspezifischen Merkmale (siehe
Grafik links).
Das Ergebnis zeigt: Rund 20% der erfassten
Büroobjekte in der Schweiz erfüllen die
Voraussetzungen für eine Umnutzung. Bei
einer durchschnittlichen Wohnungsgrösse
von 85 qm entspricht dies einem theoretischen
Potenzial von rund 100 000 bis
110 000 zusätzlichen Wohnungen. Die potenziell
umnutzbaren Objekte konzentrieren
sich geografisch stark auf urbane
Regionen und insbesondere Agglomerationen
der Grosszentren. Auch in ausgewählten
Seegemeinden, die durch hohe Wohnraumnachfrage,
tiefere Büromieten und geeignete
Gebäudestrukturen gekennzeichnet sind,
wurden zahlreiche Objekte identifiziert.
REALISTISCHES POTENZIAL
INSERIERTER BÜROFLÄCHEN
IST KLEINER
Ergänzend zur Analyse der GWR-Daten
wurde eine separate Untersuchung durchgeführt,
die sich auf die tatsächlich ausgeschriebenen
Büroflächen im Februar 2025
konzentriert (Grafik rechts oben). Ziel war es,
das tatsächlich realisierbare Umnutzungspotenzial
zu bestimmen. Die Auswertung zeigt,
dass sich aus den derzeit inserierten Büroflächen
zwischen 8000 und 10 000 Wohnungen
realisieren liessen. Ein erheblicher Teil
entfällt auf Agglomerationen, wo die Marktverhältnisse
– also hohe Wohnraumnachfrage
und struktureller Büroflächenleerstand
– besonders günstig sind. Die Resultate zeigen
aber auch, dass das realistisch aktivierbare Potenzial
begrenzt ist – sowohl hinsichtlich des
Volumens als auch bezüglich der politischen
und planerischen Rahmenbedingungen.
Denn ein weiteres Hemmnis liegt in der
bestehenden Bau- und Zonenordnung. Zahlreiche
der identifizierten Objekte befinden
sich in Arbeitszonen – Gebiete, die gemäss
geltender Gesetzgebung ausschliesslich für
gewerbliche oder administrative Nutzungen
vorgesehen sind. Eine Umnutzung zu Wohnzwecken
ist dort in der Regel ausgeschlossen.
Selbst dann, wenn der Bedarf an Büroflächen
sinkt und ein Umbau sinnvoll erscheint, verhindert
die Zonenvorschrift eine Umnutzung
ohne vorgängige Umzonung oder Sondernutzungsplanung.
Rund ein Viertel der inserierten,
potenziell geeigneten Büroflächen liegt
AUSGESCHRIEBENE BÜROFLÄCHEN MIT UMNUTZUNGSPOTENZIAL
Stand: Februar 2025, Quelle: Wüest Partner
Nyon
Genève
Yverdon
Lausanne
Neuchâtel
Stand: Februar 2025. Quelle: Wüest Partner
Fribourg
Basel
Solothurn
Bern
Thun
Aarau
Visp
in solchen Zonengebieten. Diese Flächen
wären kurzfristig nicht nutzbar, selbst wenn
sie alle wirtschaftlichen und baulichen Voraussetzungen
erfüllten. Zwar sind planungsrechtliche
Anpassungen durchaus möglich,
jedoch meist politisch anspruchsvoll und
zeitlich aufwendig. Sie setzen nicht nur das
Mitwirken der kommunalen Planungsträger
voraus, sondern erfordern oftmals auch
politische Mehrheiten. Eine abgestimmte
Planung, die Nutzungskonflikte auflöst und
Entwicklungsspielräume schafft, ist daher
Voraussetzung, um das Potenzial überhaupt
realisieren zu können.
UMNUTZUNG: PUNKTUELLE
LÖSUNG FÜR WOHNUNGS
KNAPPHEIT
Zusammenfassend zeigt die Analyse, dass
die Umnutzung von Büroflächen zu Wohnraum
durchaus ein beachtliches Potenzial
bietet – insbesondere dort, wo die Marktlage,
die bauliche Struktur und die rechtlichen
Rahmenbedingungen vorteilhaft zusammenspielen,
etwa aufgrund hoher Preisdifferenzen
zwischen Wohn- und Büromieten. Auch
wenn dieses Potenzial den gesamthaften
Luzern
Baden
Schaffhausen
Zürich
Zug
Winterthur
Lugano
Sargans
Aus den inserierten Büroflächen (Stand Februar 2025) liessen sich zwischen 8000 und 10 000
Wohnungen realisieren. Ein Grossteil entfällt auf Agglomerationen, wie es die Karte zeigt.
Chur
Wohnbedarf nicht vollständig decken kann,
vermag es doch einen wertvollen Beitrag zur
Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes
leisten. Angesichts eines jährlichen
Bedarfs von rund 35 000 Wohnungen bis
2035 können mit 8000 bis 10 000 realistisch
aktivierbaren Einheiten immerhin punktuelle
Impulse gesetzt werden – insbesondere in
städtischen Gebieten mit hoher Nachfrage.
Die Umnutzung ersetzt damit nicht die
Notwendigkeit von Neubauten oder intelligenter
Verdichtung – sie ergänzt diese aber
sinnvoll und trägt zu einer nachhaltigeren
Nutzung des bestehenden Gebäudeparks
bei.
*SIMON LÜTHI
Der Autor ist Senior Economist bei
Wüest Partner AG.
*DR. ROBERT WEINERT
Der Autor ist Partner bei
Wüest Partner und Leiter
Immo-Monitoring.
IMMOBILIA / September 2025 19
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
UMNUTZUNGSBEISPIEL
BÜRO-WOHN-
TRANSFORMATION
IN BADEN
Ein Vorzeigeprojekt hinsichtlich Umnutzung
von Büroflächen zu Wohnraum
ist das Objekt Römerstrasse in Baden.
Die vier Bürobauten von 1958 wurden
nach einem umfassenden Um- und
Ausbau zu Eigentumswohnungen
transformiert. TEXT—GERALD BRANDSTÄTTER*
BILD: MARKUS BERTSCHI
Aus vier ehemaligen
Bürogebäuden am
bewaldeten Steilhang
zur Limmat sind
78 Eigentumswohnungen
entstanden.
GUTE LAGE FÜR WOHNUNGEN
An der Römerstrasse in Baden entstand
mit der Umnutzung von vier Bürogebäuden
ein richtungsweisendes Wohnprojekt. Die
1891 gegründete Brown, Boveri & Cie. (später
ABB, heute Alstom) errichtete am Übergang
vom traditionsreichen Bäderquartier
ins Industrieareal 1958 vier Bürogebäude.
Die fünfgeschossigen Bauten lagen lange
brach, obwohl die Lage am bewaldeten
Steilhang zur Limmat und die Nähe zum
Zentrum erhebliches Potenzial boten.
SUBSTANZ ERHALTEN –
WERT GESCHAFFEN
Nach Jahren ohne Eigennutzung oder
Vermietungsinteresse wurde das Ensemble
an die SGI veräussert. Ziel war eine
nachhaltige Verdichtung bei gleichzeitiger
architektonischer Aufwertung. Ein Architekturwettbewerb
2010 brachte Meier Hug
Architekten aus Zürich als Sieger hervor. Die
vier Bestandsbauten wurden in Folge bis auf
den Rohbau zurückgebaut, bestehende Stirnseiten
geöffnet. Das ursprüngliche Volumen
von rund 34 400 Kubikmeter konnte durch
gezielte Aufstockungen auf 62 872 Kubikmeter
erweitert werden. Die neue Geschossfläche
beträgt heute 16 541 Quadratmeter.
Die südseitigen ehemaligen Treppenhäuser
wichen einem neuen Kopfbau mit
vorgelagerter Balkonebene. Entlang der
Hangkante entstand je ein zusätzliches Attikageschoss.
Neue Treppenkerne und ein
tragendes System aus Stahlbeton verbinden
sich mit dem Bestand, dessen Decken als verlorene
Schalung erhalten blieben und heute
als gestaltprägende Oberfläche wirken. Gestaltungselemente
wie die markanten Rippendecken,
Stützen und klar gegliederten
Fassaden wurden bewusst erhalten und ins
neue Nutzungskonzept integriert. Die Substanz
erlaubt durchgängige lichte Raumhöhen
von bis zu 2,90 m und schafft zusammen
mit fortlaufenden Fensterbändern helle, offene
Wohnräume.
FLEXIBLE WOHNFORMEN –
INDIVIDUELLE GESTALTUNG
Zentrales Element der Neuinterpretation
ist eine durchgehende Erdgeschoss-Enfilade
in Form öffentlicher Passagen, die als
Rückgrat der vier Volumen fungiert. Auch
im Innern spiegeln sich diese Raumfluchten
in grosszügigen, durchlässigen Grundrissen
wider. Die Treppenhäuser wurden
neu zentral angeordnet und tragen zur
strukturellen Stabilität bei und unterstützen
die effiziente Erschliessung.
Insgesamt entstanden 78 Eigentumswohnungen
mit 2 1 /2 bis 5 1 /2 Zimmern. Die
grösste Einheit im Attikageschoss verfügt
über 192,5 qm Wohnfläche sowie 205 qm
private Aussenräume, die kleinste bietet
63 qm Wohnfläche. Die fünf Wohnungstypologien
lassen sich flexibel an Nutzungsbedürfnisse
anpassen. Offene Wohn- und
Essbereiche mit direktem Zugang zu Balkon,
Loggia oder Terrasse bilden das Zentrum
jeder Einheit; das durchgehende
Fensterband wird nur von zurückversetz-
Visualisierung einer eingerichteten Eigentumswohnung
20
IMMOBILIA / September 2025
WEITERE
UMNUTZUNGS
PROJEKTE
FINDEN SIE
AUF DER
NÄCHSTEN
SEITE
Der Eingang erinnert noch an die frühere
Nutzung als Bürogebäude. BILD: MARKUS BERTSCHI
ten Loggien unterbrochen und sorgt trotz
enger Gebäudeabstände für hohen Tageslichteinfall.
VERLÄNGERTER LEBENSZYKLUS
Mit dem Projekt Römerstrasse gelingt
nicht nur die Reaktivierung ungenutzter
Büroflächen, sondern auch eine Weiterentwicklung
des städtebaulichen Kontexts.
Oben: Innenansicht der Wohnungen mit industriellem Charakter. BILDER: ROMAN KELLER
an der Römerstrasse. BILD: NIGHTNURSE IMAGES, ZÜRICH
Mit der Umnutzung wurde der Lebenszyklus
der vier Gebäude verlängert, beziehungsweise
neu gestartet. Die vorteilhafte
Ökobilanz der Umnutzung, verglichen mit
einem Neubau, ist ein wichtiger Grund,
weshalb die Umnutzung von Gebäuden in
den letzten Jahrzehnten enorm an Popularität
gewonnen hat.
Die Transformation der Bauten an der
Römerstrasse zeigt, dass durchdachte Umnutzungen
bestehender Substanz nicht nur
wirtschaftlich tragfähig, sondern auch architektonisch
und ökologisch sinnvoll sind.
*GERALD BRANDSTÄTTER
Der Autor ist Fachjournalist und
verfasst regelmässig Artikel zu
den Themen Architektur,
Innenarchitektur und Design für
Fachmagazine und Tageszeitungen
(www.conzept-b.ch).
IMMOBILIA / September 2025 21
UMNUTZUNGSPROJEKTE
Marc Wyss
Geschäftsführer
Immobilien
Wyss inseriert
zuerst auf
newhome.
Erfahren
Sie warum
EHEMALIGES PTT-
HOCHHAUS, BERN
Dem Forschungs- und Entwicklungszentrum
der ehemaligen
PTT wird in den
nächsten zwei Jahren neues
Leben eingehaucht. Die
von Pensimo geführte Anlagestiftung
Turidomus und
HRS sanieren das markante
Hochhaus im Osten Berns.
Ab 2026 bietet es im Erdgeschoss
voraussichtlich eine
Kindertagesstätte und in den
17 Obergeschossen 87 moderne
Wohnungen mit Weitsicht.
www.pensimo.ch/de/
insights/news-und-storys
WOHNPARK
LINTHAL GL
In Glarus Süd, in einer
ehemaligen Spinnerei, soll neuer
Wohnraum geschaffen werden.
Auf dem Areal ent stehen
51 loftähnliche, 80 bis 110 qm
grosse Wohnungen. Ziel ist ein
Mehrgenerationen-Wohnpark
für Jung und Alt.
www.linthpark.ch/wp
KLOSTER
ENGELBERG NW
Um die Abwanderung junger
Menschen zu verhindern,
will das Benediktinerkloster
Engelberg gemeinsam mit
der Einwohner- und Bürgergemeinde
im Gebiet «Obere
Erlen» bezahlbare Wohnungen
bauen. Neben den geplanten
93 Wohneinheiten stehen
im Gewerbe- und Wohnhaus
rund 1900 qm als Nutzfläche
zur Verfügung. klosterengelberg.ch/aktuelles/
bezahlbarer-wohnraum/
FLUMSEREI,
FLUMS SG
Die Stiftung Abendrot
treibt die Umnutzung
der ehemaligen Spinnerei
Spoerry in Flums voran. Im
Hauptbau der Flumserei entstehen
in den nächsten Jahren
Mietwohnungen und
zusätzliche Gewerbeflächen.
Die Bauarbeiten starteten im
Mai 2024. flumserei.ch/
umbau/bauprojekt
MAHLWERK,
UZWIL SG
Die Uze AG entwickelt mit
dem «Mahlwerk Uzwil» einen
Teil des Bühler-Areals weiter.
Auf dem «Spickel» zwischen
Bahnhof- und Fabrikstrasse
entsteht ab 2027 ein lebendiger
Innovationshub für Startups
und Unternehmen.
www.mahlwerk-uzwil.ch/
SPRENGSTOFF
FABRIK, ISLETEN UR
Das ehemalige Areal der
Schweizerischen Sprengstoff
AG Cheddite ist heute im
Besitz der Isen AG von Samih
Sawiris. Die Projektidee 2024
ist gegenüber jener aus dem
Jahr 2022 in wesentlichen
Punkten weiterentwickelt,
verkleinert und insgesamt
optimiert worden.
www.projektidee-isleten.ch
PARACELSUS
KLINIK RICHTERS
WIL ZH
Die Novavest Real Estate AG
hat einen neuen Prozess für die
Nachfolgenutzung des Paracelsus-Areals
in Richterswil gestartet.
Nachdem zahlreiche
Gespräche mit potenziellen Betreibern
im medizinischen oder
pflegerischen Bereich erfolglos
geblieben sind, steht für die
Eigentümerin nun eine nachhaltige
Umnutzung des Areals
im Vordergrund.
www.novavest.ch/de/medien
CHEMIE-FABRIK
UETIKON ZH
Auf dem rund 65 499 qm
grossen Areal der Gemeinde
Uetikon am See ist eine umfangreiche
Entwicklung in der
Planung. Das ehemalige Industrieareal
wird für die Öffentlichkeit
sowie für private
Nutzungen geöffnet. Die Neugestaltung
des Areals umfasst
mehrere Teilprojekte.
uetikon-kommt-an-den-see.ch
IMMOBILIA / September 2025
Trauen Sie keiner Bodenheizung
über 35 Jahren!
Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen
Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann
wird Sie dieser Artikel interessieren.
KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?
Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete
man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.
Diese Rohre altern. Das
führt zu Versprödungen und Verschlammungen
– oder sogar zu Leckagen. In
jedem Fall aber nimmt die Heizleistung
immer mehr ab. Das Problem ist seit langem
bekannt, und während vieler Jahre
war ein Komplettersatz der Bodenheizung
der einzige Weg.
OHNE BAUSTELLE SANIEREN
Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der
ganzen Schweiz Bodenheizungen mit
dem HAT-System, einer Innovation des
Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine
Sanierung mit dem HAT-System ist rund
zehnmal schneller als ein Totalersatz –
und die Bewohner können während der
gesamten Sanierungsphase in ihren vier
Wänden wohnen bleiben.
SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?
Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,
lassen sie sich auch mit dem HAT-
System nicht mehr retten. Eine Analyse
der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche
Aussage über die Machbarkeit
und Notwendigkeit einer Sanierung zu.
Dabei werden sämtliche Komponenten
der Bodenheizung miteinbezogen, und
die Ergebnisse anhand von normierten
SWKI-Richtlinien ausgewertet.
SO WIRD SANIERT
Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft
getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung
durch einen schonenden und chemiefreien
Feinschliff. Schlammrückstände
und Verkrustungen werden entfernt.
Nun werden die Rohre von innen mit einem
eigens entwickelten Material nahtlos
beschichtet. Dadurch entsteht ein neues
Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit
einer Bodenheizung verlängern sich
für die nächste Generation.
WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?
Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit
dem Original HAT-System, weil es das
einzige Rohrinnensanierungsverfahren
ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss
DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht
macht und so die Alterung stoppt. Darüber
hinaus werden auch gleich alle anderen
wesentlichen Komponenten der
Bodenheizung gewartet oder ersetzt.
10-jährige Garantie unterstrichen.
AUF KEINEN FALL SPÜLEN!
Seit vielen Jahren werden von diversen
Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren
angeboten. Es ist wichtig
zu wissen, dass damit das eigentliche
Problem – die Versprödung des Rohrmaterials
– nicht behoben wird. Mit dem
HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen
tatsächlich saniert und in einen
neuwertigen Zustand versetzt.
Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!
JETZT ZUSTANDSANALYSE BUCHEN
Die Zustandsanalyse wird von einem
Spezialisten der Naef GROUP bei Ihnen
vor Ort für CHF 280.– statt CHF 380.–
(Jubiläumspreis | inkl. MwSt.) durchgeführt.
Die Analyse umfasst eine aktuelle
Zustandserfassung und Wasseranalyse
nach geltenden Richtlinien und eine Beratung
über weitere Schritte.
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Scannen für unverbindliches Beratungsgespräch.
Naef GROUP
Wolleraustrasse 15N | 8807 Freienbach
info@naef-group.com | 044 786 79 00
www.bodenheizung.ch
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
LEERSTÄNDE WOHNUNGSMARKT
EIN RESULTAT
VON ANGEBOT
UND NACHFRAGE
Die divergierenden Entwicklungen
von Angebot und Nachfrage lassen
sinkende Leerstandszahlen erwarten.
Anders als in den letzten beiden
Jahren dürfte 2025 die Zahl der leerstehenden
Wohnungen auch beim
Wohneigentum zurückgehen.
TEXT—DIETER MARMET*
ABBILDUNG 1: MIETWOHNUNGSANGEBOT UND -NACHFRAGE
Linke Achse: Angebot und Nachfrage, Index Q2/14 = 100; mittlere Achse: leerstehende Mietwohnungen (Jahreswerte); rechte Achse: Differenz zwischen Angebots- und Nachfrageindex Mietwohnungen
(Quellen: Wüest Partner, Realmatch360, BFS)
160
140
120
100
80
60
40
20
0
80000
70000
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
60
40
20
0
–20
–40
–60
–80
–100
Angebot Nachfrage Leere Mietwohnungen
Leere Mietwohnungen
Differenz zw. Angebot und Nachfrage
Seit 2021 öffnet sich am Mietwohnungsmarkt eine Schere zwischen rückläufigem Angebot und weitgehend stabiler Nachfrage.
AUSSAGEGEHALT DER
LEERWOHNUNGSSTATISTIK
Jedes Jahr werden in der Schweiz die
leerstehenden Wohnungen gezählt. Als «leer
stehend» gelten gemäss Bundesamt für Statistik
(BFS) «möblierte oder unmöblierte
Wohnungen und Einfamilienhäuser, die
am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar
(sind) und aktiv auf dem Markt zur Dauermiete
von mindestens drei Monaten oder
zum Kauf angeboten werden». Die Resultate
der Leerwohnungszählung werden typischerweise
Anfang September veröffentlicht
und führen regelmässig zu Diskussionen.
Das hängt mitunter damit zusammen, dass
die sogenannte Leerwohnungsziffer, also der
prozentuale Anteil der leerstehenden Wohnungen
am Gesamtwohnungsbestand, häufig
als Argument in der Wohnraumpolitik
oder gar als Ausgangspunkt für Massnahmen
gegen die «Wohnungsnot» verwendet
wird.
Wie bei jeder Statistik kann auch bei der
Leerwohnungsstatistik die Erhebungsmethode
hinterfragt werden, und es ist sicher
sinnvoll, zur umfassenden Beurteilung des
Wohnungsmarktgeschehens weitere Faktoren
hinzuzuziehen. Doch viel wichtiger als
die Frage, ob die Höhe der Leerstandsziffer
wirklich aussagekräftig ist oder ob der
Gleichgewichts-Leerstand in der Schweiz
bei 1,1% oder bei 1,27% liegt, ist, dass die
Leerwohnungszählung seit langer Zeit erhoben
und die Erhebungsmethode nicht ständig
angepasst wird. Die Leerstandszahlen
ermöglichen damit eine konsistente Interpretation
und zeichnen ein gutes, wenn auch
immer etwas verspätetes, Bild davon, in welche
Richtung sich der Markt entwickelt.
SINKENDES ANGEBOT
– STEIGENDE NACHFRAGE
Dies bestätigt sich, wenn man die Entwicklung
der Leerstandszahlen mit den
Entwicklungen von Angebot und Nachfrage
vergleicht. Im Mietwohnungssegment stieg
das Angebot Ende des vergangenen Jahrzehnts
an, während die Nachfrage tenden-
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Wohneigentum
ist Vorsorge.
JA
zur Abschaffung
des Eigenmietwerts
Darum am 28. September 2025: Ja zum Bundesbeschluss
über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
SVIT Schweiz
8041 Zürich
svit.ch/eigenmietwert
24
IMMOBILIA / September 2025
ABBILDUNG 2: EIGENTUMSWOHNUNGSANGEBOT UND -NACHFRAGE
Linke Achse: Angebot und Nachfrage, Index Q2/14 = 100; mittlere Achse: leer stehende Eigentumswohnungen (Jahreswerte); rechte Achse: Differenz zwischen Angebots- und Nachfrage index
Eigentumswohnungen (Quellen: Wüest Partner, Realmatch360, BFS)
160
140
120
100
80
60
40
20
0
16000
14000
12000
10000
8000
6000
4000
2000
0
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
20
0
–20
–40
–60
–80
–100
–120
–140
Angebot Nachfrage Leere Eigentumswohnungen
Leere Eigentumswohnungen
Differenz zw. Angebot und Nachfrage
Die Angebotslücke der Jahre 2020 bis 2022 schloss sich in den beiden darauffolgenden Jahren 2023 und 2024. Der weitere Verlauf hängt stark von
der Konjunktur und Zinsentwicklung ab.
ziell sank (vgl. Abbildung 1, linke Grafik).
Das Resultat war ein Anstieg der leerstehenden
Mietwohnungen auf gegen 70 000.
Im laufenden Jahrzehnt hat sich diese Entwicklung
umgedreht. Das quartalsweise
Mietwohnungsangebot ist von über 170 000
im 1. Quartal 2020 auf knapp 100 000 im
2. Quartal 2025 zurückgegangen, was einem
Minus von über 40% entspricht. Demgegenüber
hat die Nachfrage nach Mietwohnungen
um rund 15% zugenommen. Es
resultierte ein starker Rückgang der leerstehenden
Mietwohnungen auf knapp über
40 000 (1. Juni 2024).
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Eigentumswohnungen
(vgl. Abbildung 2, linke
Grafik). Die Entwicklungen von Angebot
und Nachfrage unterscheiden sich zwar
von jenen bei den Mietwohnungen, aber die
Leerstandzahlen bleiben gleichwohl ein Abbild
davon. Eine steigende Nachfrage und ein
sinkendes Angebot resultieren in sinkenden
Leerstandszahlen (2019–2021), eine sinkende
Nachfrage und ein tendenziell steigendes
Angebot haben einen Anstieg der Leerstände
zur Folge (2022–2024).
In der Entwicklung der Leerstandzahlen
spiegeln sich also die Entwicklungen
von Angebot und Nachfrage – heisst im Umkehrschluss,
dass wir unter Zuhilfenahme
von Angebot- und Nachfrageentwicklung
die Leerstandszahlen 2025, deren Publikation
Anfang September zu erwarten ist, zumindest
in der Richtung bereits vorhersagen
können.
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Seit dem 2. Quartal 2024 hat sich die Zahl
der angebotenen Mietwohnungen kaum verändert
und bewegte sich zwischen 100 000
und 107 000 pro Quartal. Demgegenüber
stieg die Mietwohnungsnachfrage weiter.
Der entsprechende Indexwert erhöhte sich
von 109 Punkten im 2. Quartal 2024 auf
116 Punkte im 2. Quartal 2025.
Ähnliches gibt es beim Wohneigentum
zu beobachten. Auch dort bewegte sich das
quartalsweise Angebot an Eigentumswohnungen
in engen Grenzen (41 000 – 45 000).
Der Nachfrageindex bei den Eigentumswohnungen
stieg dagegen von 116 Punkten
(2. Quartal 2024) auf 134 Punkte (2. Quartal
2025), was auch mit der Zinsentwicklung
zusammenhängen dürfte.
SINKENDE LEERSTÄNDE
ERWARTET
Wenn wir die Differenz zwischen Angebots-
und Nachfrageentwicklung bei den
Mietwohnungen mit der Leerstandsentwicklung
vergleichen (Abbildung 1, rechte
Grafik), entdecken wir zwei praktisch
deckungsgleiche Kurven. Die Leerstände
spiegeln also weitgehend die Entwicklungen
bei Angebot und Nachfrage. Das
bedeutet, dass die Zahl der leerstehenden
Mietwohnungen per 1. Juni 2025 noch einmal
tiefer ausfallen dürfte als im Vorjahr.
Die gestiegene Nachfrage und das stabile
Angebot lassen schweizweit deutlich weniger
als 40 000 leerstehende Mietwohnungen
erwarten.
Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren
gehen wir für 2025 auch bei den leerstehenden
Eigentumswohnungen von einem
Rückgang aus (Abbildung 2, rechte Grafik).
Insbesondere als Folge der stark gestiegenen
Eigenheimnachfrage – bei wie erwähnt
stabilem Angebot – könnte die Zahl der leerstehenden
Eigentumswohnungen wieder
auf unter 10 000 sinken.
Die Situation auf den Wohnungsmärkten
bleibt also angespannt. Es wird sich
deshalb auch in Zukunft lohnen, die Entwicklungen
von Angebot und Nachfrage genau
zu verfolgen.
*DIETER MARMET
Der Autor ist Mitglied des Advisory
Boards von Realmatch360, das Projektentwickler,
Investoren, Bewirtschafter,
Makler, Berater und Bewerter
mit aktuellen Informationen
zur Immobiliennachfrage beliefert.
IMMOBILIA / September 2025 25
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNMOBILITÄT FÖRDERN
FLEXIBLER DENKEN
UND ANREIZE
SCHAFFEN
19
Je nach Lebensphase wohnen wir
anders – oder eben nicht, weil
geeignete Angebote fehlen. Dies zeigt
sich deutlich bei der Generation 45+.
Eine Studie beleuchtet das Phänomen
und erklärt, weshalb es die gesamte
Gesellschaft betrifft. TEXT—CLAUDIA WAGNER*
Der begrünte Innenhof der Genossenschaft Kalkbreite bietet Raum für Begegnungen und Freizeit (Bild oben).
Im Erdgeschoss und in den ersten beiden Obergeschossen sind Flächen für Gewerbe, Dienstleistungen und Kultur
reserviert (rechts). BILDER: GENOSSENSCHAFT KALKBREITE, VOLKER SCHOPP (INNENHOF, GEBÄUDE) UND DIMITRI DJURIC (WOHNKÜCHE)
NEUORIENTIERUNG IM ALTER
Viele Menschen zwischen 45 und 79
Jahren – die sogenannten Best Ager – befinden
sich in einer Wohnsituation, die
nicht mehr ihren Bedürfnissen entspricht.
Der Auszug der Kinder, eine Trennung oder
Scheidung und der Übergang in den Ruhestand
eröffnen neue Freiräume. Für diese
Zielgruppe fehlen jedoch attraktive Angebote,
die eine Verkleinerung ohne Qualitätsverlust
ermöglichen.
Die Studie «Wohnmobilität neu denken»
untersucht, weshalb im besten Alter der
Umzug selten gelingt. Die ZHAW School
of Management and Law hat die Studie im
Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen
(BWO), des Hauseigentümerverbands
(HEV) und der Fédération Romande Immobilière
(FRI) durchgeführt.
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KEINE LUST AUF UMZUG
Während junge Erwachsene motiviert
durch Berufsstart, Partnerschaft oder Familiengründung
häufiger umziehen – und
manchmal sogar ein Eigenheim ins Auge
fassen –, nimmt die Umzugsbereitschaft mit
steigendem Alter ab. Ein Grund dafür ist, dass
Stabilität in der Schweiz stärker belohnt wird
als Veränderung.
Wer 20 Jahre in der gleichen Wohnung
bleibt, bezahlt deutlich weniger Miete als jemand,
der in eine neue Wohnung zieht. Hypotheken
sind ebenfalls auf die langfristige
Nutzung einer Liegenschaft ausgelegt und
die Anforderungen an die Finanzierung
streng. Jüngere Haushalte mit wenig Kapital
können sich ein Eigenheim selten leisten.
Best Ager, die eine Immobilie besitzen, halten
mangels attraktiven Alternativen daran fest.
WWW.SIMULATION.SOLAR
Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht
ÜBERALTERUNG ALS
KNACKPUNKT
Was nach einer individuellen Entscheidung
aussieht, könnte sich als gesellschaftliche
Herausforderung entpuppen. Das
Bundesamt für Statistik (BFS) hat im April
soeben neue Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung
von 2025 bis 2055 veröffentlicht.
Das Referenzszenario geht davon aus, dass
im Jahr 2055 etwa 10,5 Mio. Personen ihren
ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben
(Stand 31.12.2024: 9,05 Mio.). Gleichzeitig
nimmt die Lebenserwartung zu und die Geburtenrate
sinkt. Entfielen Ende 2023 noch
32,9 Personen im Rentenalter auf 100 Personen
im erwerbsfähigen Alter, werden es Ende
2055 gemäss Referenzszenario 44,9 sein.
Insgesamt wird die Zahl der über 65-Jährigen
voraussichtlich von 1,7 Mio. (Stand 2023)
auf 2,7 Mio. im Jahr 2055 ansteigen.
Angesichts dieser gesellschaftlichen Entwicklung
blockiert die geringere Wohnmobilität
im Alter je länger, je mehr kostbare
Wohnressourcen. Diese könnten den jüngeren
Generationen zugutekommen, denen die
aktuelle Wohnungsnot zusetzt. Schweizweit
lag die Leerwohnungsquote bei 1,08% per
26
IMMOBILIA / September 2025
1. Juni 2024. Im Kanton Zürich liegt sie aktuell
bei 0,48%, in der Stadt selbst bei 0,1%
(Stand 1.6.2025).
Umso wichtiger sind Wohnprojekte, die
solche Entwicklungen berücksichtigen. Die
nachfolgenden Bespiele zeigen eine mögliche
Stossrichtung auf.
ÜBER DIE GENERATIONEN
HINWEG DENKEN
Mitten in Zürich bietet die Genossenschaft
Kalkbreite vielfältige Wohnmodelle
für jüngere und ältere Generationen.
Clusterwohnungen sind für ältere Personen
gedacht, die das Leben in der Gemeinschaft
schätzen, aber auch eine
private Rückzugsmöglichkeit wünschen.
In diesem Wohnmodell sind neun Kleinwohnungen
zu einem Grosshaushalt zusammengeschlossen.
Die Kleinwohnungen
sind grösser als ein WG-Zimmer und mit
Bad und Küche ausgestattet. Die gemeinsam
genutzte grössere Wohnküche ermöglicht
es, das Leben in der Gemeinschaft zu
pflegen und mitzugestalten.
Ein weiteres Wohnmodell ist der Grosshaushalt.
Dabei handelt es sich um einen
In einer Clusterwohnung
sind
neun Kleinwohnungen
zu einem
Grosshaushalt
mit gemeinsamer
Wohnküche zusammengeschlossen
(Bild oben).
Zusammenschluss von rund 20 Wohnungen.
Das Herzstück bildet die gemeinsame
professionelle Küche mit angestelltem
Kochpersonal. Von Montag bis Freitag wird
am Abend ein Essen zu einem moderaten
Preis angeboten. Mietende können sich
per Anmeldung anschliessen oder ihre
Mahlzeit individuell planen. Der Ess- und
Aufenthaltsraum dient den angeschlossenen
Wohnungen als zusätzliches grosses
Wohnzimmer und Treffpunkt.
Im Erdgeschoss und in den ersten beiden
Obergeschossen der Liegenschaft sind
zudem rund 4800 qm reserviert für Gewerbe,
Dienstleistungen und Kultur. Der Mix
umfasst Lokale für Verkauf und Gastronomie,
Ateliers, Büros, Praxen und ein Kino.
ENGAGEMENT IST GEFRAGT
Ein weiterer Ansatz verfolgt Implenia,
die dem Thema Best Ager eine Studie gewidmet
hat. Passend zur Zielgruppe bietet
sie Immobilieninvestoren das Wohnprodukt
«Casitta»; das Produkt «Cabanne» ist
für junge kostenbewusste Menschen gedacht.
Beide Lösungen sind Teil eines Bausystems,
das standardisierte, vorge fertigte
2D- und 3D-Komponenten verwendet.
Dies senkt die Kosten und beschleunigt den
Realisierungsprozess.
Um die Wohnmobilität zu fördern,
braucht es laut Studie auch ein stärkeres
Engagement seitens Gemeinden, Wirtschaft
und Politik. Flexiblere Wohn- und
Finanzierungsmodelle – wie zum Beispiel
Wohneigentum auf Zeit, Baurechtsmodelle,
gemeinschaftsbasierte Eigentumsformen
und Mietkaufmodelle – und gezieltere
staatliche Anreize können dazu beitragen,
den Wohnmarkt attraktiver und flexibler
zu gestalten.
WEITERE INFORMATIONEN
Selina Lehner und Holger Hohgardt,
«Wohnmobilität neu denken»,
Bundesamt für Wohnungswesen (Mai 2025)
PROJEKTBEISPIELE
Genossenschaft Kalkbreite
kalkbreite.net
Immobilienprodukte für Best Ager
implenia.com/best-ager
*CLAUDIA WAGNER
Die Autorin ist Redaktorin bei
der Zeitschrift Immobilia und
freiberufliche Übersetzerin.
IMMOBILIA / September 2025 27
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
Das Tessin zählt zu den zehn innovativsten Regionen
Europas. Dies belegt der Regional Innovation
Scoreboard 2025 der Europäischen Kommission.
Starke Treiber sind die Università della Svizzera
italiana (Bild) und die Fachhochschule Supsi.
BILD: UNIVERSITÀ DELLA SVIZZERA ITALIANA
SCHWEIZ
MAGADINOEBENE
IM FOKUS
Kanton Tessin und Bund
haben Wege skizziert, um in
der Magadinoebene Bahn-,
Strassen- und Stromnetzprojekte
zu koordinieren und
dabei die Moorlandschaft
zu schützen. Die Hochspannungsleitung
All’Acqua-
Vallemaggia-Magadino wird
laut Bericht in die Erde verlegt.
Das Unterwerk Magadino
wird verkleinert. Den
Doppelspurausbau zwischen
Contone und Tenero
führen die SBB in Etappen
durch. Die Bündelung dieser
Bahnlinie mit neuen Hochspannungsleitungen
wird
ebenfalls geprüft. Vorgesehen
ist zudem eine Bahnverbindung,
die Bellinzona
umfährt und die Magadinoebene
quert. Sie verbindet die
beiden Basistunnel Gotthard
und Ceneri.
TESSIN ALS
INNOVATIONS
TREIBER
Laut dem Regional Innovation
Scoreboard 2025 der
Europäischen Kommission
zählt der Kanton Tessin
zu den zehn innovativsten
Regio nen Europas. In der
Schweiz liegt der Kanton auf
Platz zwei gleich hinter Zürich.
Die Università della
Svizzera italiana (USI)stärkt
mit 20 Forschungsinstituten
die Innovationskraft der
Region. Auch die Scuola universitaria
professionale della
Svizzera italiana (Supsi)
wirkt prägend. Laut Mitteilung
des Kantons zeichnet sie
sich unter allen Schweizer
Fachhochschulen durch die
höchste Erfolgsquote beim
Zugang zu europäischen Fördermitteln
aus.
LUZERN SCHAFFT
ABTEILUNG
FÜR STÄDTEBAU
Die Stadt Luzern trennt
den Bereich Baubewilligungen
vom Städtebau, um Interessenkonflikte
zwischen
den jeweiligen Bereichsaufgaben
zu vermeiden. Für die
neue Abteilung Städtebau
hat der Stadtrat einen Kredit
von 6 Mio. CHF beantragt,
um 390 Stellenprozente per
Januar 2026 zu schaffen.
PREISE VON
WOHNEIGENTUM
GESTIEGEN
Der Schweizerische
Wohn immobilienpreisindex
(IMPI) stieg im 2. Quartal
im Vergleich zum Vorquartal
um +1,9%. Er steht neu bei
123,3 Punkten (4. Quartal
2019 = 100). Schweizweit
verteuerten sich sowohl die
Einfamilienhäuser (+1,5%)
wie die Eigentumswohnungen
(+2,2%). Gegenüber dem
gleichen Quartal im Vorjahr
betrug die Teuerung von
Wohneigentum +5,0%. Dies
geht aus den Zahlen des Bundesamts
für Statistik hervor.
MIETEN HÖHER,
BÜROFLÄCHEN
GÜNSTIGER
Die Mieten für neu abgeschlossene
Verträge im
Neubausegment stiegen im
2. Quartal gegenüber dem
Vorquartal um +1,4%, bei Altbauwohnungen
sogar um
+2,2%. Dies geht aus der
Metaanalyse Immobilien
Schweiz von FPRE hervor. Im
Jahresvergleich ergibt sich
ein Anstieg um +2,0% (Neubau)
bzw. +3,3% (Altbau).
Die Vertragsmieten für Neuabschlüsse
von Büroflächen
sinken im 2. Quartal hingegen
schweizweit um –2,0% zum
Vorquartal und um –3,8%
zum Vorjahresquartal.
LEERWOHNUNGS
QUOTE IN ZÜRICH
UNTER 0,5 PROZENT
Am 1. Juni standen im
Kanton Zürich 3815 Wohnungen
leer (inkl. Einfamilienhäuser).
Gegenüber dem
Vorjahr sind das 600 weniger.
Die Leerwohnungsziffer
liegt somit bei 0,48%. Vor fünf
Jahren lag sie noch bei 0,90%.
Erstmals seit 2003 liegt die
Quote zudem in allen Zürcher
Regionen unter 1%. In den
beiden grössten Städten, Zürich
und Winterthur, hat sie
zwar etwas zugelegt, liegt mit
0,10% bzw. 0,18% aber immer
noch sehr tief.
UNTERNEHMEN
ABB KOOPERIERT
MIT COSMIC
BUILDINGS
ABB Robotics und Cosmic
Buildings – ein US-Bauunternehmen,
das mobile, robotergestützte
Mikrofabriken
betreibt – bündeln ihre Kräfte.
Damit sollen die von den
Waldbränden betroffenen
Konstruktionen in Kalifornien
schneller, sicherer und
kostengünstiger wiederaufgebaut
werden. Cosmic integriert
RobotStudio von ABB
in sein KI-gestütztes BIM. In
der Mikrofabrik im kalifornischen
Pacific Palisades entstehen
so mit Hilfe von
Robotik modulare Konstruktionen
aus nicht brennbaren
Materialien. Bis 2027 sollen
so 100 Häuser realisiert werden.
Die beiden Unternehmen
möchten auch zeigen,
wie man in Zukunft erschwingliche
Wohnungen
bauen kann.
FRUTIGER AN
BLUMER LEHMANN
BETEILIGT
Die Frutiger Unternehmungen
AG, mit Sitz in Thun
BE, beteiligt sich zu 30% am
Holzbauunternehmen Blumer
Lehmann, mit Sitz in
Gossau SG. Damit möchte
sich Frutiger stärker im Holzhybridbau
positionieren. Die
vollständige Übernahme des
Aktienpakets ist bis 2029 vorgesehen.
Frutiger realisiert
Projekte in den Bereichen
Neubau, Umbau und Sanierung
sowie massgeschneiderte
Kundenlösungen.
MOBIMO ÜBER
NIMMT EMWE
Die Immobilienfirma
Mobimo hat im August die
EMWE Holding und deren
28
IMMOBILIA / September 2025
36
Tochter EMWE Immobilien
gekauft. Dabei übernimmt
Mobimo fünf Wohnliegenschaften
in Uster, Wädenswil
und Zürich sowie zwei Liegenschaften
in Zürich und
eine in Kloten, die noch im
Bau sind. Nach Abschluss der
Bauarbeiten soll der Marktwert
des Portfolios bei rund
230 Mio. CHF liegen. Die
EMWE Gruppe, mit Sitz in
Zürich-Oerlikon, entwickelt,
plant und realisiert Bauprojekte
für Private, öffentliche
und institutionelle Bauherren
sowie eigene Immobilien.
WESTHIVE
ERÖFFNET BÜROS
AM PARADEPLATZ
Westhive eröffnet im
November einen Standort
beim Zürcher Paradeplatz.
Nebst voll ausgestatteten privaten
Büros und Sitzungszimmern
gibt es eine Library
mit Open-Space-Bereich,
verschiedene Lounges und
Teeküchen sowie eine grosse
Terrasse mit Blick auf den
Zentralhof. Der Schweizer
Anbieter von Arbeitsplatzlösungen
ist auch in Basel,
Genf und Zug vertreten.
COLLIERS
VERMITTELT
FLÄCHE AN OPIA
Im Auftrag von Swiss
Prime Site Immobilien hat
Colliers Switzerland eine
Fläche an der Sihl strasse 20
in Zürich vermietet. Die
140 qm grosse Fläche liegt im
Erd- und Untergeschoss.
Mieterin ist die Opia GmbH,
die nebst Modeartikeln auch
Schmuck und Beautyprodukte
verkauft. Die Eröffnung ist
per Ende Jahr geplant. Opia
ist bereits an der Zürcher
Europaallee präsent.
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
Die Empa und die Firma de Cavis haben ultradünne
Schallabsorber aus mineralischen Gips- und
Zementschäumen entwickelt, die bei gleicher
Leistung viermal dünner sind. BILD: EMPA.CH
VERANSTALTUNGEN
LAUFEN FÜR DIE
ZUKUNFT
Der Global Real Estate
Run will Mietende, Eigentümer
und Immobilienprofis
auf die Bedeutung der
Branche zur Erreichung der
Klimaziele aufmerksam machen.
Pro absolviertem Kilometer
leistet der Lauf einen
Klima beitrag, indem Bäume
gepflanzt werden. Der Lauf
findet am 23. und 24. Oktober
zum 10. Mal statt.
globalrealestaterun.com
DIE BESTEN DER
BRANCHE
Am 2. Oktober feiert der
Real Estate Award im Trafo
in Baden AG seine 14. Ausgabe.
Bewerben können sich
Schweizer Firmen und solche
aus dem Ausland mit Projekten
in der Schweiz. Die Auszeichnungen
werden in den
Kategorien Nachhaltigkeit,
Projektentwicklung/Innovation,
Vermarktung und Digital
verliehen. Zudem wird die
Immobilienpersönlichkeit
des Jahres gekürt.
realestateaward.ch
wirksam wie herkömmliche
Absorber, aber rund viermal
dünner. Die Schäume lassen
sich auf bestimmte Frequenzbereiche
abstimmen. Sie sind
wetterfest und setzen keine
gesundheitsschädlichen Partikel
frei. Aktuell werden sie
bei einer Hofeinfahrt in der
Stadt Zürich getestet, um den
Strassenlärm im Innenhof zu
dämpfen. empa.ch
TEMPORÄRE
BEGRÜNUNG
Seit August stehen in
Zürich rund 50 Jungbäume
an der Bahnhofstrasse – die
meisten davon beim Paradeplatz.
Dort bleiben die bis zu
8 Meter hohen und 2,5 Meter
breiten Exemplare bis im
November. Die Sitzgelegenheiten
bei den Bäumen sollen
zum Verweilen animieren.
Die Massnahme ist Teil des
vier Jahre dauernden Pilotprojekts
«Grünes Gastspiel»,
das innerhalb des Programms
Stadtgrün umgesetzt wird.
stadt-zuerich.ch/
gruenes-gastspiel
«OERLIKON ONE»
ERÖFFNET
Zum neuen Nutzungskonzept
gehört das erste Schweizer
Hotel Mama Shelter. Es bietet
178 Zimmer und zwei Restaurants.
Das 85 Meter hohe
Gebäude beherbergt ab dem
13. Stockwerk auch 124 Mietwohnungen
sowie Gastround
Retailflächen.
oerlikon.one
KAISERAUGST
FÖRDERT
INNOVATION
Mit dem Projekt « Aurica
Next» sollen am östlichen
Rand von Kaiseraugst AG innovative
Unternehmen aus
den Bereichen Life-Sciences
und Hightech angesiedelt
werden. Dabei sollen rund
2000 bis 3000 neue Arbeitsplätze
entstehen. Die Parzelle
gehört der Aurica AG, einer
Tochterfirma der AEW Energie
AG und der Axpo Gruppe.
Es sollen maximal drei bis
zu 60 Meter hohe Gebäude
und weitere Bauten mit einer
Maximalhöhe von 30 Metern
entstehen. aurica-next.ch
«AARAUERHOF»
WIRD KONKRETER
hof in Aarau. Die Zürcher
Duplex Architekten konnten
den Auftrag für sich gewinnen.
Ihr Entwurf für Aufstockung
und Sanierung zeugt
laut Mitteilung von einem respektvollen
Umgang mit dem
traditionsreichen Bauwerk
am Bahnhofplatz. Die Bauarbeiten
beginnen 2027 und
enden 2029. Das Hotel wird
künftig unter der Marriott
International Marke «Moxy»
geführt.
POST BAUT IN
KREUZLINGEN
Post Immobilien plant auf
der Parzelle der Kreuzlinger
Hauptpost 60 neue Wohnungen,
Gewerberäume sowie
eine neue Postfiliale. Das Projekt
«Linde» entsteht in der
Nähe des Bahnhofs. Es umfasst
einen zehngeschossigen
Kopfbau und einen weiteren
fünfgeschossigen Baukörper.
Die Realisierung ist per 2027
geplant. immobilien.post.ch
«EFFI MÄRT» EIN
SCHRITT WEITER
PROJEKTE
ULTRADÜNNE
SCHALLABSORBER
Gemeinsam mit der Firma
de Cavis haben Empa-Forschende
ultradünne Schallabsorber
aus mineralischen
Gips- oder Zementschäumen
entwickelt. Sie sind genauso
Das ehemalige Swissôtel in
Zürich-Oerlikon präsentiert
sich nach der dreijährigen Sanierung
als «Oerlikon One».
Die Pensimo-Gruppe
konkretisiert ihre Umbaupläne
für das Hotel Aarauer-
Das Gebäude des Einkaufszentrums
«Effi-Märt»
bildet seit Jahrzehnten das
Zentrum von Effretikon ZH.
Die Siska Immobilien AG
möchte nun als Eigentüme-
30
IMMOBILIA / September 2025
44
rin die in die Jahre gekommene
Liegenschaft sanieren.
Der Haupteingang ins Einkaufszentrum
soll neu am
Märtplatz liegen. Die rund
80 Mietwohnungen bekommen
zudem an der Gestenrietstrasse
eine klare Adresse
und neue Hauszugänge. Der
Dachgarten über dem Sockelgeschoss
soll begrünt werden
und Verweilmöglichkeiten
bieten. Der Gestaltungsplan
liegt bis 16. September öffentlich
auf. effimaert.ch
SBL FEIERT
SPATENSTICH
Die Luzerner Wohnbaugenossenschaft
SBL hat die
Bauarbeiten für die Siedlung
«Hochhüsliweid» begonnen.
Auf der Hochhüsliweid-
Wiese im Luzerner Würzenbachquartier
entstehen drei
fünfstöckige Gebäude mit
insgesamt 103 Wohnungen,
ein Kindergarten, zwei Clusterwohnungen,
Jokerzimmer
und drei Gewerbeflächen.
Mit der neuen Siedlung erweitert
die SBL ihr Angebot
im Quartier von 48 auf über
150 Wohnungen. Die ersten
Objekte sind voraussichtlich
ab Mitte 2027 bezugsbereit.
hochhuesliweid-luzern.ch
BAUSTART IN
WEINFELDEN
Die HRS Investment AG
hat im August mit den Bauarbeiten
für das Sangenfeld-
Quartier in Weinfelden TG
begonnen. In der ersten Etap-
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
pe entstehen bis 2028 zwei
Gebäude mit 70 Eigentumswohnungen.
Im Rahmen des
Projekts «Sangenfeld West»
entstehen insgesamt neun
Gebäude. sangenfeld.ch
LENZERHEIDE
BERGBAHNEN
KAUFEN HOTEL
Die Lenzerheide Bergbahnen
AG (LBB) hat das
ehemalige Hotel Bestzeit in
Parpan GR übernommen.
Nachdem sie das Hotel im
Winter als Personalunterkunft
gemietet hatte, will sie
sich mit dem Kauf langfristig
Wohnraum sichern. Der Bedarf
an Unterkünfte für das
Personal ist noch nicht gedeckt.
Weitere Investitionen
bleiben laut Mitteilung nach
wie vor prioritär.
PERSONEN
WECHSEL IM TIEF
BAUAMT BASEL
Mathieu Harnist übernimmt
per 1. Oktober die Leitung
des Geschäftsbereichs
Infrastruktur im Tiefbauamt
des Kantons Basel-Stadt.
Er wird alle kantonalen
Strassenbauprojekte, Abwasserleitungen
und den
Hochwasserschutz verantworten.
Der Bauingenieur hat
an der Université de Montpellier
und an der Universität
für Bodenkultur in Wien studiert.
Er ist seit 2006 für das
Tiefbauamt tätig.
NEUER LEITER FÜR
BAUSCHULE
Oswald von Arx wird per
1. Oktober Vorsitzender der
Geschäftsleitung der Schweizerischen
Bauschule Aarau
mit Sitz in Unterentfelden
AG. Nach einer handwerklichen
Grundausbildung absolvierte
er ein Studium zum
Betriebsökonomen, ein MAS
in Erwachsenenbildung und
Bildungsmanagement, die
Schulleiterausbildung sowie
einen MBA in Marketing
Management und Unternehmensentwicklung.
Zuletzt
leitete er die Feusi Bildungszentrum
AG in Solothurn.
NEUE GRUPPEN
LEITERIN
AN DER ZHAW
Andrea González ist seit
dem 1. September Leiterin
der Kompetenzgruppe
«Smart Building Management»
am ZHAW-Institut
für Facility Management. In
ihrer bisherigen Laufbahn
leitete sie interdisziplinäre
Teams in den Bereichen
Real Estate, Architektur,
Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Sie engagiert sich zudem
in der Forschung und
Lehre an der ETH Zürich, der
Universität Liechtenstein,
der Universidad Politécnica
de Madrid und dem Tokyo
Institute of Technology.
NEUES MITGLIED
IM ULI EXECUTIVE
COMMITTEE
Sabrina Contratto gehört
seit dem 1. Juni in der
Schweiz zum Executive Committee
des Urban Land Institute
(ULI). Die Architektin
leitete 17 Jahre lang als Partnerin
das Büro Baumschlager
Eberle Zürich. Im Jahr
2018 gründete sie ihr eigenes
Büro CONT-S. Sie ist Dozentin
an der Ostschweizer Fachhochschule
(OST) und an der
Hochschule Luzern (HSLU).
Zudem ist Sabrina Contratto
Verwaltungsrätin der Mobimo
und Mitglied der Commissione
Urbanistica Lugano
(CURB). Das ULI ist ein globales
Netzwerk von Immobilienexperten.
In der Schweiz
bringt die Organisation mehr
als 150 Branchenakteure zusammen.
WEITERER
ZUGANG BEIM ULI
Joëlle Zimmerli ist seit
dem 1. Juni ebenfalls neu
im ULI Executive Committee.
Sie ist Inhaberin und
Geschäftsführerin des Planungs-
und Entwicklungsbüro
Zimraum GmbH in Zürich.
Daneben unterrichtet sie an
der Technischen Universität
Berlin im Masterstudiengang
Real Estate Management.
Zimmerli ist Verwaltungsrätin
bei der Zug Estates AG,
Verwaltungsrätin bei Gartenmann
Engineering und
Vorstandsmitglied der Genossenschaft
Homebase.
VEBEGO
ERNENNT CEO
Oliver Hofmann hat im
August die operative Leitung
der Vebego AG Schweiz
übernommen. Zuletzt leitete
er während zwölf Jahren
die Wincasa AG. Davor war
er unter anderem für die UBS
tätig und hatte Mandate als
32
IMMOBILIA / September 2025
Verwaltungsrat, zum Beispiel
bei der Bank Crédit Agricole.
Die Vebego mit Sitz in Zürich
bietet Dienstleistungen im
Bereich Facility Services. Das
Unternehmen beschäftigt
über 6000 Mitarbeitende an
20 Standorten in der Schweiz
und im Liechtenstein.
EQUANS ERGÄNZT
LEITUNGSTEAM
Daniel Zbinden ist seit
dem 1. August Geschäftsleiter
Gebäudetechnik bei Equans
Switzerland. Zuletzt war er
sechs Jahre lang Mitglied der
Geschäftsleitung der CKW
Gebäudetechnik AG in Luzern.
Davor war er CEO von
Hälg Facility Management.
Die Equans Switzerland AG
mit Sitz in Zürich bietet Gebäude-
und Energielösungen.
Sie ist Teil der Equans Gruppe,
die Standorte in 20 Ländern
hat.
NEUER HEAD REAL
ESTATE BEI
ZÜRICH INVEST
Renato Piffaretti hat
im August die Leitung des
Bereichs Immobilien der
Zurich Invest AG übernommen.
Er wird Mitglied der
Geschäftsleitung. Vor seinem
Wechsel war er als Co-CEO
der CSL Immobilien AG tätig.
Davor war er Head Real Estate
Switzerland bei der Swiss
Life Asset Management AG.
Weitere berufliche Stationen
führten ihn zur Baloise Asset
Management AG als Leiter
Immobilien sowie als Fundmanager
zur UBS Fund Management
(Switzerland) AG.
ROCHADE BEI
HELVETICA
Dominik Fischer (Bild)
übernimmt am 1. November
die operative Leitung
der Helvetica Property
Investors AG. Seine bisherigen
Aufgaben als CIO von
Helvetica übernimmt Dirk
Ad riaenssen, der aktuell das
Asset Management verantwortet.
Dominik Fischer folgt
auf den amtierenden CEO
Marc Giraudon.
BONAINVEST
BESETZT SPITZE
Daniel Baumann wird
per 1. Januar 2026 CEO der
Bonainvest Holding AG. Der
ehemalige CFO der Ina Invest
AG übernimmt bereits
ab dem 1. Oktober Aufgaben
als Projektleiter Unternehmensentwicklung
und Mitglied
der Geschäftsleitung.
Bonainvest ist eine Immobilienanlagegesellschaft
mit Sitz
in Solothurn. Ihr Fokus liegt
auf Wohnimmobilien in der
Schweiz.
H&B REAL ESTATE
SCHAFFT NEUE
POSITIONEN
Die H&B Real Estate AG
hat zwei neu geschaffene
Positionen besetzt. Thomas
Schadegg (oberes Bild) wird
Leiter Baumanagement.
Der diplomierte Baumeister
bringt 30 Jahre Erfahrung
in Planung, Ausführung und
Baumanagement mit. Gleichzeitig
verstärkt Cagri Aslan
(Bild darunter) als Transaction
Manager die Transaktionskompetenzen
in der Region
Basel. Der Absolvent der Universität
St. Gallen erweitert
das achtköpfige Zürcher
Team.
NEUER LEITER
BEI APLEONA
SCHWEIZ
Sven Marti leitet seit dem
1. August die Geschäftsstelle
in Wallisellen ZH der
Apleona Schweiz AG. Er folgt
auf Laura Conti, die eine neue
Herausforderung ausserhalb
des Unternehmens angeht.
Marti ist seit 2014 für
Apleona tätig. Er entwickelte
sich vom Assistant Property
Manager über den Junior
Property Manager zum Property
Manager. Seit 2021 war
er Teamleiter. Sven Marti hat
2017 den eidg. Fachausweis
Immobilienbewirtschaftung
erworben.
DOMINICÉ HOLT
VERSTÄRKUNG
François Lemercier ist neu
Real Estate Project Manager
beim Westschweizer Vermögensverwalter
Dominicé.
Der Ingenieur hat einen Abschluss
der École des Hautes
Études d’Ingénieur Lille. Zu
seinen bisherigen Stationen
gehören Losinger Marazzi,
CBRE und M3 Real Estate.
Dominicé führt Niederlassungen
in Genf und in Pfäffikon
SZ.
IMMOBILIA / September 2025 33
IMMOBILIENRECHT
BUNDESGERICHTSENTSCHEID
ABBRUCHBEFEHL
UND BÖSER WILLE
Wenn aus einem Schopf in der Landwirtschaftszone
ein hübsches Wohnlokal
wird, hat das auch für die späteren
Eigentümer rechtliche Konsequenzen.
Laut einem Bundesgerichtsentscheid
kann ein Abbruchbefehl für illegale Bauten
auch Jahrzehnte später noch verhältnismässig
sein. Folgenschwer: Den
bösen Willen des ehemaligen Eigentümers
rechnet das Gericht dem jetzigen
Eigentümer an. TEXT — SIMON SCHÄDLER*
die Verfügung an, blitzte vor dem Berner
Verwaltungsgericht ab und gelangte ans
Bundesgericht. Es könne nicht sein, dass
er für die Fehler seines Vorgängers büssen
und das Gebäude auf seinem Anwesen nach
32 Jahren in einen alten Schuppen zurückbauen
müsse, argumentierte A.
Eigentlich wäre der Ersatzneubau im bernischen Madiswil als Lagerschuppen für Maschinen und
Geräte sowie für Obst und Gemüse gedacht gewesen. Entstanden ist stattdessen ein gemütliches
kleines Wohnobjekt auf Nichtbaugebiet. BILD: JENNA, STOCK.ADOBE.COM
VOM SCHOPF IN DER
LANDWIRTSCHAFTSZONE ZUM
WOHNOBJEKT
A. war lange glücklicher Eigentümer eines
in der Landwirtschaftszone gelegenen
Grundstücks im bernischen Madiswil. Seine
Immobilie birgt jedoch eine rechtliche
Vorgeschichte: Vor Jahrzehnten, im Mai
1991, gewährte das kantonale Raumplanungsamt
dem damaligen Eigentümer B.
den Abbruch des alten Schopfs und erteilte
grünes Licht für die Erstellung eines Geräteschuppens
als Ersatzbau. Hierfür erhielt
dieser eine Ausnahmebewilligung nach
Art. 24 Raumplanungsgesetz (RPG). Damit
verknüpft war die Auflage, den Neubau
nur zum Ein- und Abstellen von Maschinen
und Geräten, die der Bewirtschaftung
des Grundstücks dienen, sowie für die Lagerung
von Obst und Gemüse zu nutzen. Kurz
darauf kam die örtliche Baubewilligung
und danach sogar die Erlaubnis, am Geräteschuppen
ein gläsernes Vordach anzubringen.
Doch des ehemaligen Eigentümers
Baupläne sahen in Realität anders aus: Dieser
baute heimlich einen Geräteschuppen
mit grosszügigem Keller, das Erdgeschoss
stattete er mit Belichtungselementen an
Fenstern, Türe und Torverglasungen aus
und installierte Küche, WC und Waschbecken.
Dank Isolation und einer modernen
Wärmepumpe wurde aus einem alten Lagerschuppen
ein gemütliches Wohnobjekt
in geruhsamer Umgebung.
Die Zeit verstrich, und das Anwesen
wechselte die Eigentümerschaft.
2022 kam der Donnerschlag für den neuen
Eigen tümer: Die Einwohnergemeinde
Madiswil entdeckte die illegalen Abweichungen
von 1991 auf dem Baugrundstück.
Sie reagierte prompt und verfügte rigoros:
Die unbewilligte Umnutzung des Geräteschuppens
zu Wohnzwecken muss rückgängig
gemacht werden. Der Schuppen
– inklusive Belichtung, Küche, Wärmepumpe,
WC und Waschbecken – ist zurückzubauen,
was für den neuen Eigentümer A.
ein Schock gewesen sein musste. Er focht
WANN DARF DIE WIEDERHER-
STELLUNG VERLANGT WERDEN?
Die Lausanner Richterschaft stand also
vor der Frage, ob der kostenintensive Abbruch
der vor über 30 Jahren illegal erstellten
baulichen Veränderungen verfügt
werden darf. Besonders heikel: Der heutige
Eigentümer und Beschwerdeführer A.
hatte damit nichts zu tun. So war es doch
B., der 1991 den Schuppen in Eigenregie in
eine gemütliche Unterkunft in der Landwirtschaftszone
verwandelte. Laut Berner
Baurecht gilt, dass ein Bauvorhaben ohne
Bewilligung oder in Überschreitung einer
solchen grundsätzlich in den rechtmässigen
Zustand zu transferieren ist. Allerdings
muss eine solche Wiederherstellung im öffentlichen
Interesse liegen, verhältnismässig
sein und darf nicht im Widerspruch zum
Vertrauensgrundsatz stehen. Eine Wiederherstellung
kann unterbleiben, wenn die
verantwortliche Person in gutem Glauben
annahm, sie sei zur Bauausführung ermächtigt
gewesen. Allerdings darf selbst dann
die Beibehaltung des unrechtmässigen Zustands
nicht mit schwerwiegenden öffentlichen
Interessen kollidieren.
Der heutige Eigentümer und Beschwerdeführer
A. beteuert, er sei gutgläubig davon
ausgegangen, dass der strittige Umbau
aufgrund eines «Gegengeschäfts» zwischen
seinem Voreigentümer und der Gemeinde
Madiswil zulässig gewesen sei. Dieser habe
nämlich die Durchleitung der Kanalisation
über sein Gelände geduldet. Die Berner Instanzen
waren dieser Argumentation jedoch
nicht gefolgt. Von Gutgläubigkeit könne
keine Rede sein, meinten sie. Die Bewilligungspflicht
für Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
sei allgemein bekannt. Dies
gelte selbstverständlich auch für den Voreigentümer.
Jener habe am Geräteschuppen
ohne Baubewilligung Änderungen
vorgenommen. Auch A. werde unterstellt,
dass er gewusst habe, dass sein Vorgänger
das Gebäude nicht ohne Bewilligung hätte
umbauen dürfen. Den bösen Glauben
des ehemaligen Eigentümers rechnete die
Vorinstanz also A. als dessen Rechtsnach-
34
IMMOBILIA /September 2025
27
folger an. Unerheblich war auch, dass die
Gemeinde den Anschluss des Freizeitlokals
an das Strom-, Wasser- und Kanalisationsnetz
gebilligt hatte. Daraus könne A.
nicht schliessen, dass die unbewilligte Umnutzung
zulässig oder seitens der Gemeinde
stillschweigend «genehmigt» worden sei.
DIE UNBEWILLIGTE
UMNUTZUNG DES
GERÄTESCHUPPENS
ZU WOHNZWECKEN
MUSS NACH 32 JAH-
REN RÜCKGÄNGIG
GEMACHT WERDEN.
Ferner sei wohl auch A. klar gewesen, dass
die Gemeinde Madiswil für die Erteilung
einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff.
RPG gar nicht zuständig sei.
BÖSGLÄUBIGKEIT WIRD
ANGERECHNET
Für A. stand viel auf dem Spiel. Er bestritt
nicht, dass er von der Wiederherstellungsverfügung
wegen der unbewilligten Baumassnahmen
Kenntnis hatte und wusste,
dass sein Vorgänger die Immobilie nur zum
Abstellen von Maschinen und Geräten sowie
für die Lagerung von Obst und Gemüse
hätte nutzen dürfen.
Für das Bundesgericht war klar, dass der
Voreigentümer wusste, dass er seine Baute
in der Landwirtschaftszone nicht ohne
kantonale Bewilligung zur Nutzung als
Wohnraum bzw. Freizeitlokal hätte ausbauen
dürfen. Dieser konnte dabei keineswegs
darauf vertrauen, dass die Gemeinde
den zonenwidrigen Ausbau als «Gegenleistung»
für die Durchleitung der Kanalisation
durch sein Grundstück bewilligt oder
geduldet hätte. Hierfür verwies die Richterschaft
auf ihr Urteil 1C_171/2017 vom
3. Oktober 2017. Dieses dürfte für Immobilieninteressenten
künftig von Belang sein:
Im besagten Urteil liess die Eigentümerin
eines Grundstücks im Schwyzer Einsiedeln
ein ehemaliges Stallgebäude ausserhalb der
Bauzone ohne Baubewilligung zu Wohnzwecken
umbauen – inklusive Küche, Bad,
Wohnräumen, Heizung, Wasser und Strom.
Die Gemeinde verfügte daraufhin den Rückbau.
Weder lag eine gültige Baubewilligung
vor, noch war die Nutzung zonenkonform.
Die Eigentümerin wehrte sich mit dem Argument,
dass die Erschliessung mit Strom
und Wasser einer stillschweigenden Genehmigung
gleichkomme. Mindestens existiere
aber ein Besitzstand im Sinne von Art. 24c
RPG, meinte sie. Anders urteilte das Bundesgericht:
Der blosse Anschluss an die
Infra struktur sei keine stillschweigende
oder konkludente Baubewilligung. Die Behörde
habe den Sachverhalt nicht in Kenntnis
aller rechtlich relevanten Umstände
akzeptiert. Folglich bestehe weder ein
Gegen geschäft für die Durchleitung der Kanalisation
noch ein Besitzstandsschutz. Das
Bundesgericht unterstrich, dass Rechtsverstösse
durch solche Legitimierungsversuche
nicht geheilt werden können. Vielmehr
seien sie bewusste, rechtsmissbräuchliche
Umgehungen der Raumplanungsordnung.
ABBRUCH NACH 32 JAHREN
GERECHTFERTIGT
In Anwendung seiner Rechtsprechung
urteilte das Bundesgericht, dass Abbruch
und Rückbau im vorliegenden Fall auch
nach 32 Jahren verhältnismässig seien.
Die Wiederherstellungsmassnahmen seien
geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen
Zustand wiederherzustellen. Die
Massnahme sei für A. auch persönlich zumutbar.
Trotz seines finanziellen Schadens
seien die illegalen Abweichungen offensichtlich
und das öffentliche Interesse an
der Wiederherstellung gewichtig. A. habe
auch wissen müssen, dass die Behörden die
Wiederherstellung des legalen Zustandes
stärker gewichten würden als sein eigenes
Interesse, dass alles so bleibt. Zudem seien
keine milderen Massnahmen erkennbar,
die zum selben Ziel führen würden. Undenkbar
sei etwa eine (nachträgliche) Einzonung
oder Zuweisung der illegalen Baute.
Eine bittere Pille für A.
Immobilieninteressenten sind gut beraten,
die Vorgeschichte ihres Wunschobjekts
zu kennen – und bei lauschigen Grundstücken
auf Nichtbauland misstrauisch zu
sein.
ENTSCHEID DES BUNDESGERICHTS 1C-450/2024
VOM 1. MAI 2025
*SIMON SCHÄDLER
Der Autor, Dr. iur., ist Rechtsanwalt
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IMMOBILIA / September 2025 35
IMMOBILIENRECHT
MIETRECHT
Die herrschende Lehre hat seit Inkrafttreten
der Mietrechtsrevision am 1. Juli
1990 unisono die in Art. 19 Abs. 2 VMWG
verankerte Pflicht des Vermieters, eine im
Mietvertrag im Voraus einvernehmlich
festgelegte, einer Staffelung (oder einer Rabattierung)
des Anfangsmietzinses folgende
Mietzinsanpassung mittels amtlichem
Formular anzeigen zu müssen, als sinnlose
und unnötige Formvorschrift qualifiziert.
Nachdem das Bundesgericht im Urteil
4A_689/2014 vom 7. Mai 2015 erkannt hatte,
die Anzeigepflicht mittels amtlichem
Formular mache keinen Sinn, ohne auf die
Konsequenzen dieser Feststellung näher
einzutreten, entschied es mit dem Urteil
4A_124/2019 vom 1. November 2019, die
Pflicht zur Verwendung des amtlichen Formulars
zur Anzeige einer der vereinbarten
Staffelung folgenden Mietzinserhöhung
erweise sich als bundesrechtswidrig. Damit
wurde – endlich – die Formularpflicht
für die Anzeige einer Mietzinserhöhung
bei Vereinbarung einer Mietzinsstaffelung
ausser Kraft gesetzt, und zwar ersatzlos.
Es hätte sich bei dieser Sachlage erübrigt,
den parlamentarischen Vorstoss
von Nationalrat Karl Vogler vom 14. September
2016 weiter zu behandeln, der
gefordert hatte, für die Anzeige einer Anpassung
des Mietzinses an eine Staffelung
die einfache Schriftlichkeit genügen
zu lassen. Obwohl im Vernehmlassungsverfahren
von verschiedener Seite darauf
hingewiesen wurde, die vorgeschlagene
Gesetzesänderung sei angesichts der zwischenzeitlichen
Entwicklung der höchst-
FAKSIMILE
UNTERSCHRIFT UND
FORMULARPFLICHT
Am 1. Oktober 2025 treten verschiedene
Änderungen des Mietrechts in
Kraft, die in der Praxis der Immobilienbewirtschaftung
massgeblichen
Einfluss haben und teilweise zwingend
sind. TEXT—BEAT ROHRER*
Unterzeichnenden dem Erfordernis der auf
mechanischem Weg nachgebildeten Unterschrift
nicht genügen.
ART. 269d ABS. 5 OR
– GESTAFFELTE MIETZINSE
5 Für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen,
die in einer Vereinbarung
nach Artikel 269c vorgesehen sind,
genügt die schriftliche Form.
ART. 19a VMWG – MITTEILUNG
BEI GESTAFFELTEN MIETZINSEN
Bei gestaffelten Mietzinsen darf die
schriftliche Mitteilung frühestens vier
Monate vor Eintritt jeder Mietzins
erhöhung erfolgen.
ÄNDERUNGEN PER 1. OKTOBER
Der Bundesrat setzt mit Beschluss vom
21. März 2025 die vom Parlament verabschiedeten
Änderungen von Art. 269d OR,
nämlich die Ergänzung dieser Bestimmung
um die Absätze 4 und 5 und ausserdem die
von ihm beschlossenen Änderungen der
Art. 19 Abs. 2 und 3 sowie die Einführung des
neuen Art. 19a VMWG per 1. Oktober 2025
in Kraft. Eine ausführliche Erläuterung und
Kommentierung findet sich in «MietRecht
Aktuell», 1/25. Der betreffende Aufsatz des
Autors ist hier in einer stark gekürzten Fassung
wiedergegeben.
ART. 269d ABSATZ 4 OR
– FAKSIMILEUNTERSCHRIFT
4 Für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung
und anderer einseitiger
Vertrags änderungen genügt eine auf
mechanischem Weg nachgebildete
Unterschrift auf dem vorgeschriebenen
Formular.
Obwohl Art. 19 VMWG, wo die formellen
Anforderungen an den Inhalt einer Formularmitteilung
im Sinne von Art. 269d
Die Anerkennung der Faksimileunterschrift
ist eine lange erwartete
und geforderte Erleichterung für
die Immobilienbewirtschaftung.
BILD: IMAGEFLOW, ADOBE STOCK
OR aufgezählt werden, keinen Hinweis auf
das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
des Vermieters oder dessen Vertreters
enthält, hat das Bundesgericht im
Urteil 4C.110/2003 am 8. Juli 2023 und
seither konsequent entschieden, eine solche
Mitteilung sei nichtig, wenn sie keine
Originalunterschrift aufweise. Mit dem
neu eingefügten Art. 269d Abs. 4 OR werden
nun mit faksimilierten Unterschiften
(und entsprechend Art. 14 Abs. 2 bis OR
auch mit elektronisch zertifizierter Signatur)
versehene Formulare als formgültig
qualifiziert. Das erleichtert die Administration
von Vermietern und Bewirtschaftern,
die gerade in grösseren Überbauungen
Mietzinsanpassungen gleichzeitig in grosser
Zahl übermitteln. Anderen – vornehmlich
privaten – Eigentümern dürfte die
Gesetzesnovelle kaum nützlich sein. Es ist
ja davon auszugehen, dass die «auf mechanischem
Weg nachgebildete Unterschrift»
dem handschriftlichen Schriftzug, wie er
vom Unterzeichnenden unter eine Urkunde
gesetzt wird, entsprechen muss. Demgegenüber
dürfte der in einem der gängigen
Computer-Schrifttypen unter die Unterschriftenrubrik
eingefügte Namenszug des
36
IMMOBILIA /September 2025
richterlichen Rechtsprechung unnötig,
entschied das Parlament am 23. September
2024, die Initiative Vogler anzunehmen
und den Art. 269d OR durch einen
fünften Absatz zu ergänzen. Damit wurde
nun zwar eine sinnlose Bestimmung aus
Gesetz und Verordnung eliminiert, aber
– unnötigerweise – um den Preis, dass sie
durch eine andere, nicht weniger sinnlose
Regelung ersetzt wurde.
Die nun ab dem 1. Oktober 2025 geltende
gesetzliche Regelung wirft einige Fragen
auf. Als Erstes erscheint fraglich, ob
es sich beim neu eingeführten Absatz 5
zu Art. 269d OR um eine zwingende Regelung
handelt. Aus dem Urteil 4A_689/2014
vom 1. November 2019 lässt sich ableiten,
dass das in den Art. 269 ff. OR konkretisierte
Schutzbedürfnis eines Mieters bei
Vereinbarung einer Staffelungs- oder Rabattklausel
keine gesonderte Mitteilung
der jeweiligen Anpassungsstufen durch
den Vermieter erfordert. Aus dieser Sicht
liesse sich die Auffassung vertreten, die
Parteien könnten im Mietvertrag im gegenseitigen
Einvernehmen darauf verzichten,
das Inkrafttreten des jeweils höheren
Mietzinses von einer gesonderten Mitteilung
des Vermieters abhängig zu machen.
Eine andere Frage ist, wie es sich verhält,
wenn der Vermieter die an den Mieter
gerichtete Mitteilung der Anpassung
des Mietzinses aufgrund der vereinbarten
Staffelung verfrüht, also um mehr als vier
Monate vor Inkrafttreten anzeigt (Art. 19a
VMWG): Der Sinn dieser Regelung oder
ein Schutzbedürfnis des Mieters, dem diese
Regelung dienen könnte, ist nicht auszumachen.
Art. 19a VMWG legt überdies
nur den frühestmöglichen Zeitpunkt der
als erforderlich erachteten schriftlichen
Mitteilung, nicht aber den spätestmöglichen
Zeitpunkt der Anzeige durch den
Vermieter fest. Damit erscheint es nicht
ausgeschlossen, dass die Mitteilung auch
rückwirkend erfolgen kann, selbst dann,
wenn die Parteien diese Möglichkeit nicht
ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen
haben.
Schliesslich erscheint es angesichts der
gesamten Umstände möglich – und wird
hier ausdrücklich empfohlen – im Mietvertrag
die Möglichkeit der rückwirkenden
Anzeige im Mietvertrag festzulegen,
z. B. mit folgendem Wortlaut:
«Die gemäss Art. 269d Abs. 5 OR vorgeschriebene
schriftliche Mitteilung der
Mietzinsanpassungen entsprechend der in
diesem Vertrag vereinbarten Staffelungs-/
Rabattklausel kann rechtsgültig auch rückwirkend
erfolgen. Allfällig zu wenig bezahlte
Mietzinse sind ab dem vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt nachzuzahlen.»
ART. 19 ABS. 3 VMWG – ANPAS-
SUNG DER FORMULARPFLICHT
Die Absätze 1 und 1 bis sind sinngemäss
anzuwenden, wenn die Kantone im Sinne
von Artikel 270 Absatz 2 die Verwendung
des Formulars beim Abschluss eines
neuen Mietvertrages für obligatorisch erklären.
Zusätzlich muss dieses Formular
enthalten:
a. Den für den bisherigen Mietzins geltenden
Stand des Referenzzinssatzes;
b. Den für den bisherigen Mietzins geltenden
Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise.
Im erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsverfahren
vom 10. April 2024 begründet
der Bundesrat diese Ergänzung von
Art. 19 Abs. 3 VMWG wie folgt: «Dieser Lösungsansatz
zu mehr Transparenz soll bei
Wiedervermietungen der Mieterseite eine
bessere Beurteilung des Mietzinsniveaus
und ihrer Anfechtungsmöglichkeiten erlauben.
Im Einzelfall können damit auch versteckte
Mietzinserhöhungen unterbunden
werden, beispielsweise, wenn nach einer
Pinselsanierung das bisherige Mietzinsniveau
beibehalten wird, der Referenzzinssatz
jedoch erheblich gesunken ist.»
Die Argumentation des Bundesrates erstaunt,
denn die Ergänzung der Bestimmung
dient keineswegs der «Transparenz».
Sie schafft im Gegenteil falsche Anreize
für Anfechtungen des Anfangsmietzinses,
die sich für Mieter, die in einem Verfahren
für den Nachweis der Missbräuchlichkeit
eines Anfangsmietzinses die Beweislast
tragen, geradezu kontraproduktiv auswirken
können. Der dem Mieter obliegende
Nachweis der Orts- oder Quartierüblichkeit
ist angesichts der übertrieben hohen
Anforderungen, welche die Gerichtspraxis
an die Beweisführung stellt, nur schwer
zu erbringen. Mit Bezug auf die Renditesituation
tappt der Mieter ohnehin im Dunkeln,
da er über keinerlei Kenntnisse der für
die Berechnung des angemessenen Ertrags
oder der kostendeckenden Bruttorendite
massgebenden Anlagekosten, der Fremdkapitalzinsen,
der durchschnittlichen Unterhalts-,
Betriebs- und Verwaltungskosten
und auch nicht über die Methode zur Aufschlüsselung
des für die ganze Liegenschaft
zulässigen Mietzinses auf die einzelnen
Mietobjekte nach der verlangten individuellen
Ertragsberechnung verfügt. Er geht
mit einer Anfechtung des Anfangsmietzinses
unter diesen Umständen somit ein erhebliches
Prozess- und Kostenrisiko ein.
Überdies ist in Erinnerung zu rufen,
dass ein Anfangsmietzins gemäss Art. 270
Abs. 1 OR nur angefochten werden kann,
wenn sich der Mieter wegen einer persönlichen
Notlage oder wegen der Verhältnisse
auf dem örtlichen Markt zum Abschluss
des Mietvertrags gezwungen gesehen hat
oder – alternativ – wenn der Anfangsmietzins
gegenüber dem vom Vormieter für
die gleiche Sache geschuldeten Mietzins
erheblich (in der Praxis der Gerichte um
mindestens 10%) erhöht worden ist. In allen
Fällen, in denen die Voraussetzungen
nicht bestehen, erweist sich die Änderung
von Art. 19a VMWG zum Vornherein als
nutzlos.
Nach herrschender Lehre und konstanter
Rechtsprechung gilt für die Festlegung
des Anfangsmietzinses die so genannte
«absolute Methode». Das bedeutet, dass der
Anfangsmietzins ohne Bezugnahme auf
den früher für die gleiche Sache bezahlten
Mietzins nach einem der absoluten Missbrauchskriterien
festgelegt werden kann.
Anders als im laufenden Mietverhältnis,
in dem Mietzinsanpassungen, soweit keine
Vorbehalte im Sinne von Art. 18 VMWG
erklärt worden sind, aufgrund des Vertrauensprinzips
nur unter Berufung auf Veränderungen
seit der letzten Mietfestlegung
geltend gemacht werden können, muss somit
der mit dem neuen Mieter vereinbarte
Mietzins nicht unter Bezugnahme auf irgendwelche
Kostenstände festgelegt werden.
Es verhält sich denn in der Praxis
auch so, dass Anfangsmietzinse überwiegend
nach einem absoluten Anpassungskriterium,
in der Regel nach den aktuellen
orts- oder quartierüblichen Verhältnissen,
festgelegt werden.
Die Kenntnisgabe der Stände, auf denen
der zuletzt bezahlte Mietzins beruhte,
lässt angesichts der rechtlichen Gegebenheiten
nicht einmal ansatzweise eine Einschätzung
zu, ob der unter Berufung auf die
orts- oder quartierüblichen Verhältnisse
vereinbarte Anfangsmietzins missbräuchlich
sein könnte. Das Nämliche gilt, wenn
der Anfangsmietzins – in der Praxis erfahrungsgemäss
seltener – mit dem Hinweis
auf den angemessenen Ertrag (Art. 269
OR, Nettorendite) oder auf die kostendeckende
Bruttorendite (Art. 269a lit. c OR)
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IMMOBILIENRECHT
MIETRECHT
9
begründet wird. In einem Anfechtungsverfahren,
in dem eine allfällige Missbräuchlichkeit
grundsätzlich nach den vom
Vermieter im Formular genannten Gründen
beurteilt wird, sind die Kostenstände
des vom früheren Mieter geschuldeten
Mietzinses somit absolut irrelevant.
Eine erhebliche Differenz zwischen den
Kostenständen, auf denen der im früheren
Mietverhältnis vereinbarte oder festgelegte
Mietzins beruhte, und den im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden
Werten kann auch durch die Überwälzung
von Mehrleistungen oder von Kosten einer
umfassenden Überholung begründet sein,
die nach dem Auszug der früheren Mieterschaft
durchgeführt wurden. Zwar könnte
der Vermieter die Gestaltung des Anfangsmietzinses
in einem solchen Fall auch unter
Berufung auf Art. 14 VMWG, also mit der
rechnerischen Überwälzung der getätigten
Investitionen, begründen. Es ist ihm aber
unbenommen – und entspricht erfahrungsgemäss
der Regel –, dass der Vermieter
auch in diesen Fällen den Anfangsmietzins
mit einem absoluten Anpassungskriterium,
vorzugsweise mit den orts- oder
quartierüblichen Verhältnissen, begründet.
Auch in diesen Fällen vermag der Mieter
also aus der Kenntnis der Kostenstände,
auf denen der früher bezahlte Mietzins beruhte,
keine Rückschlüsse auf eine allfällige
Missbräuchlichkeit zu ziehen.
Es ist nachvollziehbar, dass auf politischer
Ebene durch die medial intensiv
bewirtschaftete «Wohnungsnot» und
den in diesem Zusammenhang eingereichten
zahlreichen parlamentarischen
Vorstössen ein gewisser Aktivismus ausgelöst
wird. Die hier kommentierte nutzlose,
ja widersinnige Verordnungsänderung
als «mietzinsdämpfende Massnahme» zu
bezeichnen, geht indessen fehl. Die Erweiterung
des Verordnungstextes trägt in keiner
Weise zu einer erhöhten Transparenz
und erst recht nicht zur Verbesserung der
Wohnraumversorgung bei. Sie ist in keiner
Weise geeignet, die freie Gestaltung
des Anfangsmietzinses auch nur ansatzweise
zu beschränken. Der einzige Effekt
besteht angesichts all dieser Umstände darin,
dass einmal mehr zusätzliche formelle
Hürden und bezüglich der nirgends geregelten
Konsequenzen von Unterlassungen
Unsicherheiten und Unklarheiten geschaffen
werden.
*DR. IUR. BEAT ROHRER
Der Autor ist Konsulent der Kanzlei
Rohrer Müller Partner AG, Zürich,
und Co-Autor des SVIT-Mietrechtskommentars.
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IMMOBILIA / September 2025 39
BAU & HAUS
GLASDACH
STAHL- UND
GLASBAUTEN SIND
ZEITLOS ELEGANT
Dank des Einsatzes von Stahl und Glas
überzeugen etliche Gebäude durch
schwerelos wirkende Bauteile. Eines
dieser guten Beispiele des modernen
Stahl- und Glasbaus ist das gewölbte
Tonnendach im Lichthof des Wohnund
Gewerbehauses Stockerhof
mitten in der Stadt Zürich. Es wurde
2024 saniert. TEXT—ANGELO ZOPPET*
MODERN UND ZEITLOS –
TRANSPARENT UND FILIGRAN
In der zeitgemässen Architektur sind die Werkstoffe
Stahl und Glas in den letzten Jahrzehnten immer
mehr in den Vordergrund gerückt. Mit Stahl und Glas
lassen sich scheinbar schwerelose, transparente Gebäudehüllen
und vielfältige Bauteile erschaffen. Der
besondere Reiz beim Stahl- und Glasbau liegt darin,
die leichten Konstruktionen sichtbar zu machen, damit
diese selbst zum Gestaltungsgegenstand werden.
Und: Der konstruktive Glasbau gilt als die Königsdisziplin.
Weitere Vorteile von Stahl- und Glasbauten sind
eine hohe Freiheit in der Raumnutzung durch grosse
Spannweiten, ebenso wie Schnelligkeit und Flexibilität
beim Bauablauf.
Ein prägnantes Beispiel von Stahl- und Glasbau ist
im traditionsreichen Zürcher Engequartier mit seinen
Wohn- und Geschäftshäusern, Villen und Parks
vorhanden. Das gewölbte Stahl-Glasdach über dem
Innenhof im Wohn- und Gewerbehaus Stockerhof
mit der imposanten Fläche von 700 qm ist ein besonderer
Blickfang. Allerdings ist es von aussen nicht
einsehbar. Es dient als Überdachung des Lichthofes
über Hallenbad und Atrium eines Fitness- und Wellnessparks.
Im vergangenen Jahr musste das Glasdach
des 1996 erbauten Stockerhofs total erneuert und saniert
werden.
DAS GLAS-
DACH HAT EINE
IMPOSANTE
FLÄCHE VON
700 QUADRAT-
METERN.
STOCKERHOF: ELEGANZ IM HERZEN
ZÜRICHS
Der Stockerhof liegt nur wenige Gehminuten
vom See entfernt. Die Bauherrschaft wollte mit dem
Projekt Stockerhof einen von schnelllebigen Zeitströmungen
unabhängigen architektonischen Wurf
wagen. Architekt Ralph Baenziger orientierte sich in
seinem Konzept an der traditionellen Quartierstruktur.
25 lange Jahre Planung und Projektierung waren
dem 1996 entstandenen Bau vorangegangen. Die klar
vorgegebene Architektur und edle Materialien prägen
bis heute das Erscheinungsbild dieses noch immer
zeitgemässen Bauwerkes als repräsentatives Wohnund
Geschäftshaus.
Die Natursteinplatten-Verkleidung der Fassade
wird durch bronzene Fugenprofile ergänzt und
Das neue Glasdach besteht aus Alu-Riegelpfosten und hat
eine Dreifach-Isolierverglasung. BILDER: SURBER METALLBAU AG
GLAS- UND
STAHLBAU
Glas ist aus der zeitgenössischen Architektur
nicht mehr wegzudenken. Es
steht für Transparenz, Leichtigkeit und
Offenheit – und ermöglicht Räume, die
lichtdurchflutet und energie effizient zugleich
sind. Ob als Fassade, Dach oder
verbindendes Element zwischen Alt
und Neu: Glas eröffnet gestalterische
und technische Möglichkeiten, die weit
über den klassischen Fensterbau hinausgehen.
Gerade in Kombination mit
Stahl entstehen filigrane Tragwerke,
grosszügige Öffnungen und architektonische
Statements mit starker Ausstrahlung.
Ein eindrückliches Beispiel
ist das sanierte Glasdach im Zürcher
Stockerhof. Das gewölbte Oberlicht
wurde vollständig rückgebaut, die bestehende
Stahlstruktur saniert und mit
einem hochwärmedämmenden Dreifachglas
neu aufgebaut. Das Resultat:
mehr Licht, verbesserte Energiewerte
und eine architektonisch klare Lösung,
die den Charakter des historischen
Baus respektiert und gleichzeitig modern
interpretiert.
Ausserdem zeigen wir in der Rubrik
Bau & Haus anhand zweier Projekte
auf, wie vielfältig Bauen im Bestand
heute gedacht wird: Im Bernapark in
Stettlen ist ein lebendiges Quartier aus
einem ehemaligen Industrieareal entstanden.
Und auf dem Scintilla-Areal
in Zuchwil soll eine Zwischennutzung
das Gelände beleben.
40
IMMOBILIA / September 2025
49
unterbrochen. Auch die Fensterfronten, Rollladenführungen
und die Geländer sind bronzefarbig. Auf
der Westseite unterbricht ein denkmalgeschützter,
weit über 100 Jahre alter Laubbaum die geschlossene
Fassadenfront und ragt quasi in den Stockerhof
hinein.
UNDICHTE INNENHOFÜBERDACHUNG
ERNEUERT
Der erwähnte Innenhof ist mit einem eleganten,
leicht tonnenförmigen Glasdach überspannt, das für
guten Lichteinfall im Souterrain sorgt, also für das
Atrium und das Hallenbad. Vor gut einem Jahr wurde
festgestellt, dass das Dach an teils Stellen undicht
geworden ist und die Gläser an Durchsicht verloren
haben. Den Zuschlag für die Sanierung und Erneuerung
erhielt mit einem Gesamtleistungsvertrag als
Totalunternehmer die Surber Metallbau AG aus Dietikon.
Das alte Glasdach mit Abmessungen von 56 m
Länge und 13 m Breite wurde etappenweise bis auf die
Stahl-Grundkonstruktion abgetragen. Die Grundkonstruktion,
bestehend aus rechteckigen Hohlprofilen
und Vollrohr-Rundprofilen, erhielt einen neuen Rostschutz
und Anstrich. Die insgesamt 405 quadratischen
Doppelverglasungselemente haben Seitenlängen von
120 cm. Auch die ursprünglich als noch gut befundenen
seitlichen Anschlusskons truktionen mit den Rinnen
waren zu erneuern. Das neue Glasdach besteht nun
aus Alu-Riegelpfosten und verfügt über eine Dreifach-
Isolierverglasung mit Gesamtstärke von 54 mm. Der U-
Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,6 W/m 2 K
ist sehr gut.
Simon Ganz, Geschäftsführer der Totalunternehmung
Surber Metallbau AG, erläutert den nicht einfachen
Sanierungs- und Erneuerungsablauf aufgrund
beschränkter Platzverhältnisse wie folgt: «Besonders
die richtigen Kranstandorte stellten uns vor echte
Probleme. Auch die Logistik des gesamten Bauablaufs
war äusserst anspruchsvoll. Ich erwähne dabei bloss
etwa die Anlieferung und das Arbeiten in den sehr engen
vorgegebenen Verhältnissen. Denn alle Arbeiten
mussten unter vollem Betrieb erfolgen.» Und nächstens
steht die zweite Etappe der Sanierung an: die Erneuerung
der 190 Elemente des Atriumglasbodens.
Die Glasdach-
Erneuerung war
aufgrund enger
Platzverhältnisse
eine grosse
Herausforderung
für die
Metallbaufirma.
*ANGELO
ZOPPET-
BETSCHART
Der Autor ist
Bauingenieur und
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IMMOBILIA / September 2025 41
BAU & HAUS
SCINTILLA-AREAL ZUCHWIL
VOM INDUSTRIE-
ERBE ZUR
ZWISCHENNUTZUNG
Das ehemalige Bosch-/Scintilla-Areal
in Zuchwil ist ein Ort mit besonderer
industrieller Geschichte und Ausstrahlung.
Seit 1917 schrieb die Scintilla AG
hier Technikgeschichte, zunächst mit
Magnetzündungen, die in unzähligen
Fahrzeugen zum Einsatz kamen und
sogar Charles Lindberghs legendären
Transatlantikflug in der «Spirit of
St. Louis» begleiteten.
TEXT—LORENZO KETTMEIR*
Bis zum Vorliegen realisierungsreifer
Bauprojekte
sollen die Gebäude 102 und
103 auf dem ehemaligen
Bosch-/Scintilla-Areal
zwischen genutzt werden.
BILDER: PROJEKT INTERIM
DIE ZWISCHEN-
NUTZUNG
BIETET EIN
VIELFÄLTIGES
SPEKTRUM AN
ARBEITS- UND
KREATIV-
RÄUMEN.
ORT MIT BESONDERER GESCHICHTE
Das ehemalige Bosch-/Scintilla-Areal in Zuchwil ist
ein Ort mit besonderer industrieller Geschichte und
Ausstrahlung. Seit 1917 schrieb die Scintilla AG hier
Technikgeschichte, zunächst mit Magnetzündungen,
die in unzähligen Fahrzeugen zum Einsatz kamen und
sogar Charles Lindberghs legendären Transatlantikflug
in der «Spirit of St. Louis» begleiteten. Später wurde
am Standort die weltweit erste elektrische Stichsäge
entwickelt, und über Jahrzehnte war Zuchwil ein zentraler
Produktions- und Entwicklungsstandort für
Bosch Power Tools.
Seit Herbst 2024 ist die Intershop neue Eigentümerin
des Areals. Nach dem Wegzug der Scintilla AG im
Frühjahr 2025 werden für die markanten Gebäude 102
und 103 im Rahmen einer Neupositionierung marktfähige
Flächenangebote und entsprechende Sanierungskonzepte
entwickelt. Wo einst die Funken flogen,
entsteht ein neuer Ort mit Anziehungskraft namens
«Magneto». Bis zum Vorliegen realisierungsreifer Bauprojekte
soll das Areal durch vielfältige Nutzungen belebt
werden.
Bevor die ersten Zwischennutzer einziehen können,
müssen zahlreiche rechtliche, organisatorische
und technische Fragen geklärt werden. Versicherungen,
Sicherheitsauflagen und Bewilligungen werden
geprüft, die Bausubstanz analysiert sowie Mietmodelle
und Vertragsbedingungen festgelegt. Anschliessend
erfolgt die technische Reaktivierung der Mietflächen,
die Infrastruktur wird hochgefahren, Zugänge werden
geöffnet und Gemeinschaftsbereiche eingerichtet.
Besonders grosse Hürden liegen in der Abstimmung
auf den Bestand. Bau- und Umnutzungsgesuche
sind im Rahmen einer Zwischennutzung oft nicht notwendig,
weil die Restlaufzeit bis zur Umsetzung des
eigentlichen Projekts zu kurz ist. Gleichzeitig ist es bei
Projekten in dieser Grösse herausfordernd, genügend
Zwischennutzer zu gewinnen, um bereits die Betriebsund
Nebenkosten zu decken. Es ist ein Zusammenspiel
aus Organisation, Marketing, Preisgestaltung und Flächenpositionierung,
das letztlich über den Erfolg der
Zwischennutzung entscheidet.
WER WIRD ZWISCHENNUTZER?
Die Zwischennutzung bietet ein vielfältiges Spektrum
an Arbeits- und Kreativräumen. In den zur Verfügung
stehenden Gewerbe- und Büroflächen sind
Ateliers, Büros, Lagerräume, Produktionsflächen und
vieles mehr möglich. Start-ups, Kreativschaffende und
Handwerker finden hier günstige und flexible Flächen,
um ihre Projekte zu verwirklichen. Pop-up-Produktionen,
Werkstätten und Proberäume schaffen ein pulsierendes
Umfeld, das sich deutlich von klassischen
Bürostandorten abhebt. Das Areal soll mit der Hilfe
42
IMMOBILIA / September 2025
31
von diesen Zwischennutzungen zu einem offenen, lebendigen
Ort werden.
Von dieser Zwischennutzung profitieren alle Beteiligten.
Die Eigentümerin reduziert die Kosten und
Risiken des Leerstands, erhält kontinuierliche Einnahmen
und unterstützt Handwerker, Gewerbetreibende,
Dienstleister, Kreativwirtschaft und Künstler etc., indem
sie Raum für Initiativen bietet. Die Zwischennutzer
geniessen grosszügige Flächen zu attraktiven
Konditionen in einem inspirierenden industriellen
Umfeld, was ihnen unter normalen Marktbedingungen
kaum zur Verfügung stünde.
*LORENZO
KETTMEIR
Der Autor des Beitrags
ist Geschäftsleiter der
Projekt Interim AG.
KURZINTERVIEW
MIT LORENZO
KETTMEIR
Welches Ziel verfolgt die Eigentümerin mit
der Zwischennutzung? Sind es ökonomische
oder gesellschaftliche Ziele?
Es handelt sich um eine Kombination aus beiden. Die
Zwischennutzung sensibilisiert die Nachbarschaft,
öffnet das Areal und macht deutlich: Hier entsteht
Raum für die Bevölkerung, für Ideen und für Kreativität.
Während der Zwischennutzung erarbeitet die
Eigentümerin für die betreffenden Gebäude nachhaltige
Nutzungs- und Sanierungskonzepte. Eine
Zwischennutzung hilft, Leerstandsschäden zu vermeiden
und das Areal zu beleben.
Wie lange dauert die Zwischennutzung?
Die Zwischennutzung dauert zwei Jahre, bis Ende
September 2027.
Wie setzen Sie die Mietverträge auf, damit
die Zwischennutzer fristgerecht gehen?
Die Mietverträge mit allen Zwischennutzern sind
bis Ende September 2027 befristet. Es handelt sich
entsprechend um «befristete Mietverträge».
Welche Rolle nimmt Projekt Interim ein?
Projekt Interim mietet auf dem Magneto-Areal die
Gebäude 102/103 im Rahmen der Zwischennutzung
und macht eine gewinnbringende Untervermietung
von einzelnen Räumen an die Zwischennutzer.
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IMMOBILIA / September 2025 43
BAU & HAUS
UMNUTZUNG KARTONFABRIK
LEUCHTTURM-
PROJEKT BERNA-
PARK STETTLEN
Was mit dem Schock der Entlassung
für 253 Mitarbeitende der ehemaligen
Kartonfabrik Deisswil im April 2010 begann,
entpuppte sich kurze Zeit später
als wegweisender Glücksfall für die
Gemeinde Stettlen. Mit der Übernahme
der Liegenschaft durch die Unternehmerfamilie
Müller entstand der
visionäre Bernapark.
TEXT—ANGELO ZOPPET-BETSCHART*
Das ganze Areal des Bernaparks ist 20 Hektaren gross. Darauf sind über 220 Wohnungen sowie 50 Firmen mit rund 400 Mitarbeitenden zu finden.
NEUES LEBEN NACH SPUR
DER VERWÜSTUNG
Zu Beginn des neuen Jahrhunderts erzeugte
der österreichische Konzern Mayr-
Melnhof in unserem Land bloss Frust und
Ärger. Im August 2001 schlossen die Österreicher
die Kartonfabrik im sankt-gallischen
Thal. Sieben Wochen nach dem Kauf. Anfang
April 2010 kündigte Mayr-Melnhof die sofortige
Schliessung der Kartonfabrik Deisswil
Der Bernapark ist
auch das Zuhause der
Schule für Gestaltung
Bern und Biel (SfG BB)
mit 1500 Schülern und
eigener Mensa (oben).
Ausserdem befindet
sich eine grosse
Eventhalle auf dem
Areal (links).
in der Berner Gemeinde Stettlen an. Und im
Dezember 2010 schloss Mayr-Melnhof im
bündnerischen Domat-Ems die grösste Sägerei
der Schweiz und meldete Konkurs an.
Acht Monate nach deren Übernahme. Insgesamt
verloren an den drei Orten 500 Angestellte
auf einen Schlag ihre Stelle.
Oft entwickelt sich aus solchen Brandrodungen
und Schliessungen wieder blühendes
Leben mit hoffnungsvoller Zukunft.
BILDER: BERNAPARK AG, STETTLEN
So auch im Fall der ehemaligen Kartonfabrik
Deisswil. Zufällig trafen sich auf einer
Bahnfahrt Unternehmer und Retter vieler
KMUs Hans-Ulrich Müller und Heinz
Hofmann, ein Urenkel des Kartonfabrik-
Gründers Ulrich Joerg. Visionär Müller sagte
zu Hofmann: «Wir müssen etwas tun!» Der
erfolgreiche Sanierer und Retter war gewillt,
viel zu tun. Allerdings musste er dafür auch
ein grosses Wagnis mit viel Risiko eingehen:
«Ich entschloss mich also, die Kartonfabrik
zu übernehmen und stellte freiwillig alle 253
entlassenen Mitarbeiter wieder ein, um mit
ihnen aus diesen Trümmern eine gute Zukunft
zu bauen.»
AUS KARTONFABRIK WIRD
VISION BERNAPARK
Das Areal der einstigen Kartonfabrik
Deisswil ist eine klassische Industrie brache,
im Kern 80 000 qm gross, mit riesigen Hallen,
verwinkelten Werkstätten und Lagern,
durchzogen von Eisenbahngleisen. Geprägt
ist das Areal von mächtigen Massivbauten,
die heute mit Zubauten ergänzt und verändert
worden sind. Es handelt sich um eine
Industriebrache, die umgenutzt, ertüchtigt
und zum neuen Lebensmittelpunkt für viele
Menschen umgestaltet wird. Im Tal der Worblen
sticht der grosse Gebäudekomplex der
ehemaligen Kartonfabrik hervor und zeigt
damit seine Bedeutung als einer der wichtigsten
Industriebetriebe der Gegend. Das ganze
Areal des Bernaparks ist 20 Hektaren gross.
In den vergangenen acht bis zehn Jahren
entstand auf dem Gelände der ehemaligen
Kartonfabrik Erstaunliches und Einmaliges.
Auf dem Areal ist ein Leuchtturm für Umund
Zwischennutzung entstanden, das sogar
44
IMMOBILIA / September 2025
weit über die Landesgrenzen hinaus grosse
Beachtung findet: die Vision Bernapark.
Hans-Ulrich Müller erklärte das bereits 2013
so: «Ein Ort, wo Menschen ein schönes Zuhause
haben, das ihnen vieles gibt. Und dies
in einer guten Balance. Ein Ort mit Traditionen
und Innovationen, der lebt und Freude
macht.» Seit 2016 befindet sich der Bernapark
auf dem Weg zum modernen Vorzeigequartier
mit einzigartiger Verbindung von
Wohnen, Arbeiten, Bildung und Freizeit sowie
von Kultur und Innovation.
VISIONÄRE STANDORT-
ENTWICKLUNG
Anfänglich stand vor allem die Idee eines
Industrie- und Dienstleistungsparks im Fokus,
ab 2012 auch das Wohnen. 2015 wurden
die Planungen vorerst wegen noch nicht geklärter
Mobilitätsfragen gestoppt. Es folgte
die Ausarbeitung einer Gemeindevorlage
«Bernapark» für die Bestandszone, die 2016
von der Stettler Bevölkerung faktisch einstimmig
gutgeheissen wurde. Den neuen
Besitzern war ein früher Einbezug der kommunalen,
regionalen und kantonalen Ämter
wichtig.
Dann folgte 2017 das erste Baugesuch.
Schliesslich bewilligte im Februar 2018 der
Regierungsstatthalter das Baugesuch für die
erste Bauetappe, und im Juni wurde der Auftrag
an die Totalunternehmerin Implenia AG
vergeben, sodass am 30. August 2018 der lang
ersehnte Spatenstich erfolgte. 2018 startete
der Planungsprozess für die «Vision 2050»,
ausgearbeitet von Aebi & Vincent Architekten,
die im Endzustand bis zu 2000 neue
Einwohner und ebenso viele Arbeitsplätze
umfassen könnte, mit einer Gesamtnutzfläche
von 230 000 qm. Die Stettler Bevölkerung
stimmte an der Gemeindeversammlung
vom 18. Juni 2024 dem weiteren Planungsprozess
mit 91% Ja-Anteil zu. Heute zählt die
Gemeinde 3400 Einwohner.
ERFOLGREICHE ERSTE
BAUETAPPEN
Die erste Bauetappe dauerte zweieinhalb
Jahre und endete im August 2021. Daran hatte
auch das Planungsteam um Gerber Heiniger
Zutter Architekten einen gewichtigen
Anteil. Der Bernapark hat sich seither weiterentwickelt.
So kam etwa die Schule für
Gestaltung Bern und Biel (SfG BB), gestaltet
von Aebi & Vincent Architekten, vor einem
Jahr mit ihren bis zu 1500 Schülern hinzu.
Die extra vor den Hauptzugang des Bernaparks
verlegte Bahnstation «Deisswil» der
RBS lässt die Schüler mit ÖV im 15-Minuten-Takt
bequem anreisen. Die SfG BB verfügt
über Nutzflächen von 15 000 qm, hat
Die RBS-Station «Deisswil» wurde extra vor
den Hauptzugang des Bernaparks verlegt.
872 Schulzimmer, eine Mensa und eine spezielle
Schulbibliothek. Zudem sind heute über
220 Wohnungen erstellt und bezogen worden.
Dazu sind mehr als 50 Firmen mit rund
400 Mitarbeitenden eingemietet.
Neben der vielfältigen Gastronomie mit
vier Restaurants und Bistros, einer Bäckerei
mit Café, weiteren Geschäften und sogar
einer Kaffeebrennerei hat es im Bernapark
auch einen kleineren Coop-Supermarkt. Das
Zentrum für Innovation und Digitalisierung
(ZID) ist Anlaufstelle für KMUs und Jungunternehmen.
Weiter verfügt die ICT-Berufsschule
über einzigartige Räume. Ebenso
imponieren die Event- und Veranstaltungsräume
und die Hallen des riesigen Gebäudekomplexes.
EINDRÜCKLICHER RUNDGANG
Das Bernapark-Team umfasst 25 Angestellte,
die sich um Vermietung, Gebäude,
Bau, Treuhand und die weitere Entwicklung
kümmern. Im Verwaltungsrat (VR) haben
neben Patron und VR-Präsident Hans- Ulrich
Müller auch seine drei Kinder Caroline Forte,
Michèle Müller und Philipp Müller eine aktive
und gestalterische Rolle inne.
Der Rundgang mit VR und Kommunikationsleiterin
Caroline Forte beginnt auf dem
Platz im Süden, der den Haupteingang mit
Verwaltung, Coop und Bäckerei-Café markiert
und als Anlieferung Süd dient. Hier ist
auch der zukünftige Bus ankunftsplatz vorgesehen.
Über die Marktgasse-Passage treten
wir ein ins Reich des Bernaparks. Auf dem
Rundgang über den Marktplatz zum riesigen
Zentralplatz erfährt der Besucher viel Wissenswertes
über den Gebäudekomplex und
dessen Geschichte.
GROSSZÜGIGE VERANSTAL-
TUNGS- UND EVENTRÄUME
Die Veranstaltungsräume – etwa die grosse
Eventhalle mit acht Metern Raumhöhe
oder die BEKB-Lounge als eleganter Business-Raum
für Gruppen – zeigen den einzigartigen
Charme des Bernaparks. Sogar ein
Filmsaal ist vorhanden. Dann folgt der Kunstraum
des bekannten Berner Künstlers, Grafikers
und Illustrators Thomas Demarmels.
Weiter geht es zur Orangerie Bernapark, die
von 80 000 Besuchern, Veranstaltern und
einer unabhängigen Fachjury zum «schönsten
Eventraum der Schweiz» erkoren wurde.
Auch der Besuch der Schule für Gestaltung
mit ihren kreativen Arbeits- und Entwicklungsräumen
gehörte zum Rundgang.
Weiter auch Wohnungen auf den Dachgeschossen
und deren Aussenräumen mit spielenden
und in Wasserbecken planschenden
Kindern. Dann zum finalen Abschluss endlich
die auffällige und imposante Stahl-Wendeltreppe
der neuen Haupterschliessung zur
SfG BB im riesigen, früheren Siloraum. Ein
eindrückliches Beispiel des Schweizer Stahlbaukönnens.
Zwischenfazit von Bernapark-Gründer
und Investor Hans-Ulrich Müller: «Die
grösste Lehre und Erkenntnis der letzten
zwölf Jahre war, sich nicht entmutigen zu
lassen. Und man muss auch einiges ertragen
und einstecken können. Mit einem Mass
an Zuversicht entdeckt man Chancen: Man
muss sie danach aber auch nutzen.» Caroline
Forte antwortet auf die Frage, was zurzeit
ihr grösster Wunsch sei, «dass uns die Berner
Behörden endlich rasch die erfolgreiche
Ortsplanungsrevision vom vergangenen Juni
genehmigen. Denn ohne diese Bewilligung
sind uns die Hände für die weitere Entwicklung
gebunden.»
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Der Autor ist Bauingenieur und
Fachjournalist und lebt in Goldau.
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IMMOBILIA / September 2025 45
IMMOBILIENBERUF
IMMOBILIENMARKETING
DIE PASSENDE
ZIELGRUPPE
IDENTIFIZIEREN
Der SVIT Schweiz legt die «Sinus-Milieus
Wohn- und Lebenswelten Schweiz»
neu auf. Das Paket aus Grundlagen
und Online-Tool unterstützt Vermarkterinnen
und Entwickler in der Identifikation
der Zielgruppen für Projekte und
Lagen. TEXT— IVO CATHOMEN*
Kosmopolitische
Individualisten
30 CHF
Einführungsrabatt
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Pragmatische
Mitte
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Realisten
Weitere Infos und Bestellung unter:
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Konservativ-
Arrivierte
Postmaterielle
Traditionelle
Nostalgisch-
Bürgerliche
Konsumorientierte
Basis
ZIELGRUPPEN
IDENTIFIZIEREN
Die Zielgruppen für ein Immobilienprojekt
oder eine Projektlage
zu identifizieren, ist
eine Herausforderung. Hier bieten
die Sinus-Milieus einen erfolgversprechenden
Ansatz. Die
Sinus-Milieus sind ein
Gesellschaftsmodell, das vom
Sinus-Institut vor über
40 Jahren entwickelt wurde
und bis heute als Standard der
Zielgruppensegmentierung gilt.
Die Sinus-Milieus fassen Menschen
mit ähnlichen Werten
und einer vergleichbaren sozialen
Lage zu Gruppen Gleichgesinnter
zusammen. Diese
unterscheiden sich nach ihren
Präferenzen, auch hinsichtlich
der eigenen Wohn situation. Damit
ist es möglich, die Zielgruppen
einzugrenzen und den
Streuverlust von Marketingaktionen
zu verringern.
Der SVIT Schweiz hat 2020
in Zusammenarbeit mit einer
Gruppe von Immobilienfachleuten
und dem Sinus-Institut
die «Sinus-Milieus Wohn- und
Lebenswelten Schweiz» herausgebracht.
NEUAUFLAGE 2025
Nun liegt die komplett überarbeitete
zweite Auflage vor.
Dafür wurden die neuesten
Grundlagendaten von Sinus-Institut,
KünzlerBachmann Directmarketing
und weiteren
Quellen zu einem umfassenden
Bild der Wohn- und Lebenswelten
der zehn Milieus in der
Schweiz zusammengefasst und
übersichtlich in zehn Online-
Dokumenten – eines für jedes
Milieus – dargestellt. Der Milieus
Analyzer, ein Online-Tool
mit rund 60 Kriterien, erlaubt
es Anwendern, das Zielpublikum
nach Zielgruppen, Projektoder
Lagebeschreibungen
einzugrenzen.
WER IST ANWENDER?
Die «Sinus-Milieus Wohnund
Lebenswelten Schweiz»
Hedonisten
richten sich an Vermarkterinnen,
Projektentwickler, Standort-Promotorinnen
und Planer
und liefern unter anderem Antworten
auf folgende Fragen:
• Welche Lage-Parameter
eines Standorts (Gemeindetyp,
Quartiertyp, Umfeldfaktoren)
sprechen welche
Milieus an?
• Welche Parameter eines Immobilienprojekts
(Eigentum/
Miete, Gebäudetyp, Fläche,
Wohnfaktoren) werden durch
welche Milieus bevorzugt?
• Welche Parameter der Wohnsituation
und der Suche (Objekt-
und Standortparameter)
zeichnen welche Milieus aus?
Die Zielgruppendefinition mittels
der «Sinus-Milieus Wohnund
Lebenswelten Schweiz»
hilft dabei, die Vermarktung auf
das passende Zielpublikum zu
fokussieren. Dadurch lassen
sich bei der Ausgestaltung eines
Projekts Fehlentscheidungen
vermeiden.
SINUS-MILIEUS
WOHN- UND LEBENS-
WELTEN SCHWEIZ
Das Paket «Sinus-Milieus Wohnund
Lebenswelten Schweiz»
besteht aus «Milieus Basis»
(10 Dokumente, total 100 Seiten,
E-Book nur online in der SVIT-
Cloud, 10 Kurzportraits online und
zum Download) und dem «Milieus
Analyzer» (Online-Tool), Stand
2025 (Datenbasis 2024). Das
Paket bildet die Grundlage für eine
gezielte Kundenansprache bei
Planung, Vermietung und Verkauf
von Immobilien sowie bei Planung
und Verkauf von Produkten
und Dienstleistungen rund ums
Wohnen. Mit dem Kauf des
Pakets erhalten Sie neben «Milieus
Basis» auch Zugang zum Online-
Tool «Milieus Analyzer».
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2025 von einem Einführungspreis
von 250.– CHF (statt
280.– CHF).
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist
Verleger der Zeitschrift
Immobilia und
stell vertretender Geschäftsführer
des
SVIT Schweiz.
46
IMMOBILIA / September 2025
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IMMOBILIENBERUF
IMMOBILIENBEWERTUNG
BEWERTUNG IST
FEINARBEIT: FACH-
AUSWEIS IMMO BILIEN-
BEWERTUNG
Welcher Verkehrswert ist realistisch für den
Marktauftritt einer Immobilie, welchen Teil
eines Portfolios ergänzt sie? An dieser Stelle
wird die Immobilienbewertung zur zentralen
Entscheidungsgrundlage für Investitions-,
Verkaufs- oder Bestandsentscheide. Man
will schliesslich weder unnötig Kapital binden
noch potenzielle Erträge verpassen.
TEXT—RAFFAEL WEHRLI*
DIE AUSBILDUNG BEI DER
SVIT SCHOOL AG
BILD: HAKINMHAN, ISTOCK.COM
Die Bewertung
von Immobilien ist ein
heraus fordernder
Fachbereich. In der Ausbildung
FA Immobilienbewertung
eignen sich
die Kursteilnehmenden
das vielfältige Wissen
eines Bewerters an.
MARKTKENNTNIS
UND BEDÜRFNIS-
VERSTÄNDNIS
Verkehrswerte von Immobilien
sind einer Vielzahl von
Faktoren unterworfen und
fluktuieren daher stets. Wesentliche
Kriterien sind etwa
die Verkehrsanbindung,
Instandhaltungs- und Sanierungskosten,
baurechtliche
Einschränkungen, Zonenordnungen,
Einkaufsmöglichkeiten
– und natürlich ist auch
die Lage stets ein zentrales
Element einer Bewertung.
Neben der Lage spielt aber
auch die bauliche Substanz
eine wichtige Rolle. Welches
Baujahr hat die Immobilie, ist
sie fortlaufend modernisiert
worden oder steht sie sanierungsbedürftig
da? Wie oft
kommen vergleichbare Objekte
auf den Markt? Entspricht
das Objekt noch den aktuell
geltenden rechtlichen Anforderungen
– beispielsweise in
Bezug auf Isolation, Sicherheit
und Energienutzung?
Die Bewertung betrachtet
nicht nur das Objekt selbst,
sondern auch dessen Ausstattung,
energetische Effizienz
und Einbettung in die Umgebung.
Ebenso stellt sich
die Frage, ob das Objekt den
zeitlichen Anforderungen
noch entspricht. All diese und
weitere Punkte müssen
zusammen getragen werden,
um eine verlässliche Berechnung
erstellen und eine aussagekräftige
Bewertung machen
zu können.
VIELFÄLTIGE EINSATZ-
GEBIETE
Immobilienbewertung ist
natürlich nicht auf den Privatmarkt
beschränkt. Auch institutionelle
Akteure wie
Investoren, Banken, Pensionskassen
und Versicherungen
sind auf präzise Bewertungen
angewiesen. Nur wenn der tatsächliche
Wert einer Immobilie
bekannt ist, kann diese in
einem Portfolio richtig eingestuft
werden, sei dies im privaten
Bereich oder in einem
Anlagefonds. Fachpersonen der
Immobilienbewertung sind daher
in den unterschiedlichsten
Organisationen tätig, so etwa
bei spezialisierten Bewertungsfirmen,
Banken, Versicherungen
oder bei öffentlichen
Institutionen. Dies wiederum
eröffnet den Absolventinnen
und Absolventen des FA Immobilienbewertung
ein breites
Einsatzgebiet und spannende
Aufgabenfelder.
DER FACHAUSWEIS
Um den eidgenössischen
Fachausweis Immobilienbewertung
zu erlangen, absolvieren
Kandidierende eine
Ausbildung, während der sie
unter anderem in Recht,
baulichen Kenntnissen, Bewertungsmethoden,
Finanzmathematik,
DCF, BWL und VWL
geschult werden. Anschliessend
an den Lehrgang folgt die
eidgenössische Prüfung, an der
das erlangte Wissen sowohl
schriftlich als auch mündlich
abgefragt wird. Organisiert und
durchgeführt wird die eidgenössische
Prüfung von der
Schweizerischen Fachprüfungskommission
Immobilienwirtschaft,
die auch die
Lernziele und die Zulassungsbedingungen
zur Prüfung
vorgibt – dazu gehören unter
anderem drei Jahre hauptberufliche
Praxiserfahrung in
der Immobilienbranche.
Sie haben bereits Erfahrung in
der Immobilienbranche und wollen
sich im Bereich der Bewertung
spezialisieren? Dann hat
die SVIT School AG mit dem
Vorbereitungslehrgang FA
Immobilien bewertung die ideale
Ausbildung für Sie. Dank der
Verbandsnähe und erfahrener
Dozierenden aus der Immobilienbranche
ermöglicht die SVIT
School AG einen hohen Praxisbezug
im Unterricht und stellt
sicher, dass die Ausbildung den
Anforderungen der Immobilienbranche
entspricht.
Nächster Start des
Vorbereitungs lehrgangs
FA Immobilienbewertung bei
der SVIT School AG ist für
Januar 2026 geplant, mit Durchführungen
an den Standorten in
Bern und Zürich (Greencity).
Ausführliche Informationen
und die Anmeldemöglichkeit
finden Sie unter: svit-school.ch.
Bei Fragen steht Ihnen das Team
der SVIT School AG im Greencity
gerne beratend zur Seite.
SUBJEKTFINANZIE-
RUNG DES BUNDES
Unser Vorbereitungslehrgang
befindet sich auf der Bundesliste
für vorbereitende
Kurse mit eidgenössischer
Prüfung. Das ermöglicht es unseren
Kursteilnehmenden,
nach der Prüfungsteilnahme
und Erfüllung weiterer durch
den Bund definierter Bedingungen
einen Beitrag von 50%
auf die Kurskosten beim Bund
zu beantragen.
*RAFFAEL
WEHRLI
Der Autor ist
Lehrgangskoordinator
bei der
SVIT School AG.
48
IMMOBILIA / September 2025
IMMOBILIENBERUF
PRÄSENZ STÄRKEN, VERKÄUFE BOOSTEN
HOME STAGING UND
REAL ESTATE MEDIA
GEKONNT EINSETZEN
Auch das beste Objekt vermarktet sich
nicht von allein. Wer heute erfolgreich Immobilien
verkaufen will, braucht mehr als
Quadrat meter, Grundrisse und Standardfotos
Home Staging und professionelle
Immobilien medien sind keine Kür mehr,
sondern das Fundament einer modernen
Vermarktung. Das Seminar vom 23. Oktober
vermittelt praxisnah und marktorientiert
wertvolles Know-how für Vermarkter.
TEXT—CORINA BÜHLER UND MICHAEL RACLE*
SEMINAR – 23. OKTOBER
«HOME STAGING UND
REAL ESTATE MEDIA»
Warum Makler von der Kombination
«Home Staging und
Real Estate Media» profitieren:
• Schneller verkaufen:
Emotionale Präsentation führt
zu schnelleren Entscheidungen.
• Weniger Preisverhandlungen:
Gut inszenierte Objekte wirken
wertiger.
• Mehr Exklusivmandate:
Professioneller Auftritt stärkt
das Vertrauen der Eigentümer.
Wenn Home Staging mit im Spiel ist, sieht man: Jetzt stimmt die Bühne. BILD: MICHAEL RACLE
ZIELGRUPPEN BEDEN-
KEN, RÄUME LENKEN
Die Aufgabe des Home Staging
ist es, Räume nicht nur einzurichten,
sondern sie bewusst
für die Augen und Emotionen
potenzieller Käufer zu inszenieren.
Das beginnt mit Raumwahrnehmung:
Wo wird ein
Käufer als Erstes hinschauen?
Was irritiert und was zieht an?
Dabei geht es nicht um persönliche
Stilfragen, sondern um
psychologisch wirksame Orientierung
im Raum. Lichtführung,
Proportionen, Fokuspunkte – all
das beeinflusst die Entscheidung
in Sekunden. Ziel ist nie
ein «Hübschmachen», sondern
das Schaffen eines emotionalen
Kaufanreizes. Denn: Menschen
kaufen keine Räume. Sie kaufen
das Gefühl, dort zu leben.
BILDER VERKAUFEN –
ABER NUR, WENN
DIE BÜHNE STIMMT
Immobilienfotografen sehen
bei ihrer Arbeit täglich den Unterschied
zwischen optischer
Dokumentation und echter Verkaufswirkung.
Gute Immobilienfotos
transportieren nicht nur
Raum, sondern auch Stimmung,
Klarheit und Begehrlichkeit.
Dazu braucht es mehr als
Technik: «Gestagte» Räume erleichtern
es massiv, Perspektiven
zu wählen, die das Objekt
ins beste Licht setzen – sei es
per Drohne, Weitwinkel oder
360°-Rundgang.
GUTES HOME
STAGING BEGINNT
MIT EINER KLAREN
ZIELGRUPPE –
UND NICHT MIT
MÖBELN.
CORINA BÜHLER
Formate wie Reels oder
Agentenvideos bieten heute
enorme Reichweiten. Dies aber
nur, wenn die Inszenierung davor
stimmig ist. Sonst zeigt das
Video zwar die Immobilie, aber
nicht ihre Möglichkeiten.
WARUM HOME STAGING
KEIN INNENARCHITEK-
TURERSATZ IST
Ein häufiger Irrtum: Home
Staging sei einfach eine schöne
Möblierung. Tatsächlich arbeiten
wir mit temporären, neutral
gehaltenen Einrichtungen, die
bewusst nicht personalisiert
sind. Ziel ist es, eine Bühne zu
bauen, auf der sich viele Lebensstile
zeigen lassen. Es handelt
sich dabei nicht um die
perfekte Wohnung für eine bestimmte
Person, sondern um
einen Raum, der möglichst viele
anspricht.
Besonders bei leerstehenden
Immobilien zeigt sich die Wirkung
deutlich: Statt nüchterner
Leere entsteht ein emotionales
Bild – und das verkauft sich.
GEMEINSAMES ZIEL:
SICHTBARKEIT UND
VERTRAUEN SCHAFFEN
Home Staging und Medien
greifen ineinander. Ein gut «gestagter»
Raum hilft dem Fotografen,
stimmige Linien, Licht und
Fokus zu setzen. Umgekehrt ist
es für die Stagerin / den Stager
wichtig, Flächen offen zu halten,
visuelle Achsen zu schaffen und
bewusst Ruhe zu gestalten.
Denn: Die Kamera sieht alles.
Die Schnittstellen sind klar und
das gemeinsame Ziel auch: Der
Interessent soll sich in fünf
Sekunden in das Objekt verlieben
– online oder vor Ort.
• Stärkere Markenwirkung:
Wer Immobilien hochwertig
präsentiert, hebt sich ab.
Die Bühne ist das «Staging». Das
Bild ist das Medium. Und der
Effekt ist messbar in Klickzahlen,
Anfragen und Abschlüssen. Makler,
die das verstanden haben, verkaufen
heute anders und besser.
Donnerstag, 23. Oktober 2025
Zeit: 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Renaissance Tower Hotel
Zürich, Turbinenstrasse 20,
8005 Zürich
Weitere Informationen und eine
Anmeldemöglichkeit finden Sie
unter: svit-school.ch
*CORINA
BÜHLER
Gründerin und
Inhaberin der
cbp immoraum ag,
spezialisiert auf
Home Staging.
*MICHAEL
RACLE
Inhaber und CEO
von visualista.ch,
spezialisiert auf
Foto-Marketing im
Bereich Immobilien.
IMMOBILIA / September 2025 49
IMMOBILIENBERUF
MAKLER-CONVENTION 2025
WER DIE MARKT-
TREIBER KENNT,
FINDET LÖSUNGEN
Der Wellengang im Immobilienmarkt ist
hoch: Zinsentwicklung, Finanzierungsvorgaben,
geringe Bautätigkeit, digitale
Disruption. Die Makler-Convention
2025 zeigt auf, wie Herausforderungen
gemeistert und die Zukunft gestaltet
werden kann. Denn: «The Future is
now!» TEXT— RUEDI TANNER*
Erfahrene Referentinnen
und Referenten
greifen an der
Makler-Convention
2025 Themen auf,
welche die Immobilienvermarktung
heute und in
Zukunft beschäftigen
werden.
BILD: STOCK.ADOBE.COM
PREISE UND
FINANZIERUNG
Die Preisanstiege im Immobilienmarkt
scheinen vor allem
eine Richtung zu kennen. Doch:
«Der Preisanstieg ist nicht
grenzenlos. Zwar treiben Zuwanderung
und das knappe Angebot
die Preise aktuell weiter
nach oben – und die hohe Nachfrage
sorgt dafür, dass diese
Preise auch bezahlt werden.
Wenn sich die Einkommensund
Vermögenslage etwa infolge
einer langen Rezession
verschlechtern würde, nehmen
Zahlungsbereitschaft und
Nachfrage ab, und die Preise
geraten unter Druck», sagt
Christine Eugster, Partnerin
bei Wüest Partner. «Auch ein
deutlicher Rückgang der Zu-
wanderung würde die Nachfrage
schwächen und damit das
Preiswachstum dämpfen. Steigende
Zinsen würden zudem
die Finanzierung verteuern,
und tiefgreifende Lockerungen
in Raumplanung und Regulierung
könnten das Angebot ausweiten.
Beides sind Szenarien,
die den Aufwärtstrend bei den
Preisen brechen könnten, die
ich allerdings im Moment als
wenig wahrscheinlich erachte.»
Christine Eugster tritt zusammen
mit Matthias Holzhey,
Immobilienökonom bei der
UBS, und Mario Facchinetti,
Unternehmer und Leiter des
Studiengangs Real Estate
Management HWZ Major
Digital & AI, bei der Makler-
Conven tion 2025 am Mittwoch,
12. November, im Zunfthaus
zur Schmiden in Zürich auf.
TRENDS UND EINGRIFFE
Matthias Holzhey nimmt
die von Christine Eugster angesprochene
Finanzierungsthematik
auf, wenn er sagt:
«Gerade wer in Altbauten investiert,
um diese zu verdichten
und aufzuwerten, muss der
Finanzierungsseite in der Planung
ein grösseres Gewicht
beimessen als bisher.» Neben
den Finanzierungskosten erkennt
er andere zentrale
Treiber im dynamischen Immobilienmarkt:
«Kurzfristig
dominieren Zinsen und zu geringe
Neubautätigkeit das
Marktgeschehen. Mittelfristig
gewinnen demografische
Trends, die Beziehung zur
Europäischen Union und politische
Eingriffe in den
Mietwohnungsmarkt an Bedeutung.
Langfristig werden
Nachhaltigkeit und technologische
Innovationen die
Struktur des Schweizer Immobilienmarkts
prägen.»
PEOPLE BUSINESS
UND KI
«Technologische Innovationen»
sind für Mario Facchinetti
das Stichwort, wenn er sagt, es
brauche eine kontinuierliche
Evolution, damit etablierte Immobilienmaklerinnen
und
-makler ihr People Business
mit der digitalen Welt verbinden
könnten. Und präzisiert:
«Maklerinnen und Makler
50
IMMOBILIA / September 2025
30
sollten sich vom Handwerker
zum Maschinisten wandeln,
damit sie ihre Tätigkeiten und
fachliche Expertise gezielt mit
digitalen Hilfsmitteln unterstützen
können. Die grosse Herausforderung
besteht darin,
neben dem Tagesgeschäft die
Kompetenzen und Fähigkeiten
zu erlernen, damit Mensch und
Maschine harmonisch zusammenarbeiten
und der Mehrwert
der digitalen Transformation
optimal genutzt werden kann.»
Damit spricht er auch die zunehmende
Bedeutung von
künstlicher Intelligenz (KI) an.
«Ich bin überzeugt, dass KI in
der Immobilienvermarktung zu
einer stärkeren Standardisierung
führen wird. Dadurch wird
es künftig möglich sein, qualifizierte
Aufgaben auch mit weniger
qualifiziertem Personal
auszuführen. In diesem Zusammenhang
gehe ich davon aus,
dass KI einen wichtigen Beitrag
dazu leisten kann, den Fachkräftemangel
zu entschärfen.»
TEAMS UND TOOLS
KI und Fachkräftemangel:
Auch Christine Eugster sieht
darin durchaus eine Verbindung,
die für qualifizierte Maklerinnen
und Makler und für
die Immobilienvermarktung
immer bedeutender wird, und
merkt an, dass Maklerinnen
und Makler sich heute vor
allem zwei Dinge überlegen
sollten: Habe ich das richtige
Team, um meine Kundschaft
beim Kauf oder Verkauf optimal
zu begleiten? Und verfüge
ich über die passenden Tools,
die mich unterstützen, sodass
ich meine Arbeit effizient – also
mit grösstmöglicher Qualität
und gleichzeitig sinnvollem
Zeitaufwand – erledigen kann?
«Neben Modellen und Daten
zur Immobilienbewertung und
Marktanalyse gehört dazu auch
die Nutzung von künstlicher
Intelligenz», so Christine Eugster.
«Maklerinnen und Makler
sollten sich zudem damit auseinandersetzen,
wie sich das
Suchverhalten der Kundinnen
und Kunden durch die neuen
Möglichkeiten von KI und
Sprachmodellen verändert: Ist
mein Unternehmen richtig aufgestellt,
sodass ich nicht nur bei
Google, sondern auch bei Anbietern
wie ChatGPT mit meinen
Angeboten erscheine?
Welche zusätzlichen Chancen
und Herausforderungen ergeben
sich durch Generative AI?»
INVESTITIONEN UND
WETTBEWERB
Das sind Fragen, deren Beantwortung
auch systematische
Investitionen verlangen.
Mario Facchinetti spricht von
«jährlich rund 3 bis 7 Prozent»
des Jahresumsatzes, die in Innovation
und Digitalisierung
investiert werden sollten, um
langfristig wettbewerbsfähig zu
bleiben. «Diese Grössenordnung
halte ich für sinnvoll –
vorausgesetzt, die Mittel
werden gezielt in den Erfahrungsaufbau
sowie in Massnahmen
investiert, die nicht
nur die Effizienz steigern, sondern
auch einen deutlichen
Mehrwert für Kundinnen und
Kunden schaffen.»
MAKLER-CONVENTION:
«THE FUTURE IS NOW!»
Es sind also durchaus komplexe
Zeiten für die Immobilienvermarktung.
Der Erfolg
ist kein Zufall (mehr). Zinsentwicklung,
strenge Finanzierungsvorgaben,
geringe
Bautätigkeit, Fachkräftemangel
oder digitale Disruption:
Das sind Einflussfaktoren im
Markt. Und diese Einflussfaktoren
stellt die Makler-Convention
der Schweizerischen
Maklerkammer unter dem
Titel «The Future is now! –
Chancen erkennen, Herausforderungen
meistern, Zukunft
gestalten» ins Zentrum der
Veranstaltung.
*RUEDI
TANNER
Der Autor ist Präsident
der Schweizerischen
Maklerkammer
SMK und
Mitinhaber der
Wirz Tanner Immobilien
AG in Bern.
PROGRAMM
MAKLER-CONVENTION
Datum: 12. November 2025
Ort: Zunfthaus zur Schmiden, Zürich
15.30 Uhr
Eintreffen und Welcome-Drink
16.00 bis 18.00 Uhr
Begrüssung Ruedi Tanner,
Präsident Schweizerische
Maklerkammer
– Referat Christine Eugster,
Partnerin, Wüest Partner AG
– Referat Mario Facchinetti, Unternehmer
und Leiter des Studiengangs
Real Estate Management
HWZ Major Digital & AI
– Referat Matthias Holzhey, Immobilienökonom,
UBS Chief Investment
Office, Bereich Swiss &
Global Real Estate
– Panel mit SMK-Partnern
ab 18.00 Uhr
Apéro und Austausch
Anmeldung unter:
www.maklerkammer.ch/
veranstaltungen/maklerconvention-2025/
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IMMOBILIA / September 2025
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
SEMINARE UND
WEITERBILDUNGEN
SCHOOL
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SEMINAR
BEST PRACTICE IM
MAKLERRECHT
19. SEPTEMBER 2025
INHALT
– Praxisrelevantes Kernwissen und
Know-how zum Maklerrecht
– Zentrale und kritische Klauseln in
Maklerverträgen
– Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts,
insb. 2024/25
– Entscheide und Fälle aus der aktuellen
Anwalts- und Gerichtspraxis
– Zivilprozessuale / vollstreckungsrechtliche
Aspekte
– Aussergerichtliche / gerichtliche
Vergleichsverhandlungen
– Vom Umgang mit Rechtsschutzversicherungen
– Neues Datenschutzgesetz – erste
Erfahrungen
ZIELPUBLIKUM
Immobilienmakler und -vermarkter,
Immobilien-Treuhänder, Immobilienberater
und weitere interessierte Fachleute aus der
Bau- und Immobilienbranche
REFERENT
Dr. iur. Boris Grell, LL.M., Rechtsanwalt und
Fachanwalt SAV
ORT / DATUM
Renaissance Zurich Tower Hotel
Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich
19. September 2025, 09.00 – 16.00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
SEMINAR
HOME STAGING UND
REAL ESTATE MEDIA
23. OKTOBER 2025
INHALT
Das Seminar vermittelt praxisnah, wie
Home Staging und Real Estate Media den
Immobilienverkauf fördern. Räume gezielt
inszenieren und Immobilien medienwirksam
präsentieren – für mehr Verkäufe, starke
Markenbildung und einen professionellen
Auftritt.
ZIELPUBLIKUM
Fachpersonen der Immobilienwirtschaft mit
Schwerpunkt Vermarktung
REFERENTEN
Corina Bühler, cbp immoraum ag
Michael Racle, visualista.ch
ORT / DATUM
Renaissance Zurich Tower Hotel
Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich
23. Oktober 2025, 09.00 – 17.00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
SEMINARZYKLUS
LEADERSHIP &
MANAGEMENT
EXCELLENCE
NOV–DEZ 2025
INHALT
Bereichern Sie Ihre Führungskompetenzen
im Intensivseminar «Leadership and Management
Excellence» mit den langjährigen
Immobilienexperten Daniel Peter und Stephan
Wegelin. Profitieren Sie von ihrem umfangreichen
Fachwissen und ihren wertvollen
Erfahrungen, während Sie in die Kernprinzipien
der modernen Führung eintauchen.
ZIELPUBLIKUM
Führungskräfte im Immobilienmarkt, die ihr
Verständnis von modernem Leadership und
effektivem Management schärfen und sich
mit dem eigenen Führungsstil auseinandersetzen
möchten. Ebenso angesprochen
sind zukünftige Unternehmerpersönlichkeiten,
die beispielsweise im Zuge einer
Nachfolgeregelung in naher Zukunft eine
Gesamtverantwortung übernehmen werden.
REFERENTEN
Prof. Dr. Daniel Peter
Stephan Wegelin MRICS
ORT / DATUM
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
21.11./29.11./06.12.2025
Die genauen Kurszeiten finden Sie auf
unserer Homepage.
KOSTEN (INKL. MWST)
2360 CHF (SVIT-Mitglieder)
2780 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen
Anmeldung über
www.svit-school.ch oder
per E-Mail an school@svit.ch
AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.
Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98
IMMOBILIA / September 2025 53
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
BERUFSBILDUNGS -
ANGEBOTE DES SVIT
DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –
ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT
Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge
besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels
«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse
in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat
in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt
werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
BEWERTUNG SVIT
BILDUNGSANGEBOTE
SACHBEARBEITERKURSE
SACHBEARBEITER / IN
IMMO BILIEN-
BEWIRTSCHAFTUNG SVIT
SVIT BEIDER BASEL
11.02.2026 – 20.01.2027
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT GRAUBÜNDEN
09.01.2026 – 21.11.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT ZÜRICH
20.10.2025 – 24.08.2026
Montag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
13.01.2026 – 20.10.2026
Dienstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
05.03.2026 – 10.12.2026
Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENZKURSE
ASSISTENT / IN BEWIRT-
SCHAFTUNG MIET-
LIEGENSCHAFTEN SVIT
SVIT BEIDER BASEL
11.02.2026 – 14.10.2026
Mittwoch, 08.15 – 11.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
13.10.2025 – 09.02.2026
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
09.01.2026 – 09.05.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT SOLOTHURN
17.02.2026 – 02.07.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
09.03.2026 – 06.07.2026
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
04.03.2026 – 19.08.2026
Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG SVIT
SVIT BERN
02.03.2026 – 15.06.2026
Montag, 17.45 – 21.00 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 26.02.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
27.02.2026 – 10.07.2026
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN BEWIRT-
SCHAFTUNG STOCK-
WERK EIGENTUM SVIT
SVIT BEIDER BASEL
22.10.2025 – 12.11.2025
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
16.10.2025 – 11.12.2025
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
06.11.2026 – 21.11.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
05.01.2026 – 23.02.2026
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
01.04.2026 – 03.06.2026
Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN
LIEGENSCHAFTS -
BUCH HALTUNG SVIT
SVIT BEIDER BASEL
Modul 1: 19./26.11.2025
Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr
Modul 1: 03./10.12.2025
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 17.12.2025
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 14. und 21.01.2026
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
Modul 2: 28.10.2025 – 16.12.2025
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
21.08.2026 – 26.09.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT SOLOTHURN
21.10.2025 – 27.01.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
07.05.2026 – 29.10.2026
Donnerstag, 18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
SVIT BERN
14.10.2025 – 11.12.2025
Dienstag und Donnerstag,
17.45 – 21.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
21.04.2026 – 25.06.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
21.08.2026 – 04.12.2026
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
COURS EN SUISSE
ROMANDE
COURS
D’INTRODUCTION À
L’ÉCONOMIE
IMMOBILIÈRE
3 × par an : début du cours en février
et en août à Lausanne et en
novembre à Genève
CERTIFICAT EN
COURTAGE IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en
novembre, Lausanne
CERTIFICAT EN GESTION
TECHNIQUE DU
BÂTIMENT
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE MISE EN
VALEUR LOCATIVE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA-
LISTE EN COMPTABILITÉ
IMMOBILIÈRE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
OBJECTIF NET ZÉRO
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
FINANCEMENT
IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
54
IMMOBILIA / September 2025
HÖHERE AUSBILDUNGEN
LEHRGANG
BEWIRTSCHAFTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in den
Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,
Luzern, Zürich und im November in
Lausanne sowie alle zwei Jahre in
Graubünden und im Tessin
Dauer: 12 – 13 Monate
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SCHOOL
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Tel. 044 434 78 98
school@svit.ch
LEHRGANG
BEWERTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in Bern,
Zürich und alle zwei Jahre im
November in Lausanne
Dauer: 18 Monate
REGIONALE LEHR-
GANGSLEITUNGEN IN
DEN SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
LEHRGANG
VERMARKTUNG FA
Jährlicher Start im August
in Bern und Zürich
Dauer: 15 Monate
LEHRGANG
ENTWICKLUNG FA
Durchführung jährlich in Zürich und
alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
LEHRGANG IMMOBILIEN-
TREUHAND HFP
Jährlicher Start im Januar / Februar
in Bern, Luzern und Zürich und alle
zwei Jahre im März in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
STOCKWERKEIGENTUM-
SPEZIALIST / IN SVIT
Jährlicher Start im Mai in Bern und im
September in Zürich
Dauer: 9 Monate
CAS IMMOBILIEN-
BUCHHALTUNG
Jährlicher Beginn im Frühjahr an
der Hochschule für Wirtschaft Zürich
(www.fh-hwz.ch)
BACHELOR OF ARTS
IMMOBILIENWIRT-
SCHAFT/REAL ESTATE
Weitere Informationen finden Sie
unter www.steinbeis-cres.de
MASTER OF ADVANCED
STUDIES IN REAL
ESTATE MANAGEMENT
Weitere Informationen finden Sie
unter www.fh-hwz.ch
BILDUNGSINSTITUTIONEN
SVIT SCHOOL
BILDUNGSZENTRUM
Die SVIT School koordiniert alle
Ausbildungen für den Verband.
Dazu gehören die Assistenzkurse,
der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge
für Fachausweise und in Immobilientreuhand.
Weitere Informationen:
www.svit-school.ch
DEUTSCHSCHWEIZ
SVIT School
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 98
school@svit.ch
WESTSCHWEIZ
(Cours et examens en français)
SVIT School SA, Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne; T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
TESSIN
(corsi ed esami in italiano)
Segretariato SVIT Ticino
Karin Meiners
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
HWZ HOCHSCHULE FÜR
WIRTSCHAFT ZÜRICH
SEKRETARIAT
Lagerstrasse 5, Postfach,
8021 Zürich; + 41 43 322 26 00
sekretariat@fh-hwz.ch
OKGT ORGANISATION
KAUF MÄNNISCHE
GRUNDBILDUNG
TREUHAND / IMMOBILIEN
Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand
für KV-Lernende
GESCHÄFTSSTELLE
Josefstrasse 53, 8005 Zürich
T 043 333 36 65; F 043 333 36 67
info@okgt.ch, www.okgt.ch
Die regionalen Lehrgangsleitungen
beantworten gerne Ihre Anfragen zu
Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs
und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.
Für Fragen zu
den Lehrgängen in Immobilienbewertung,
-entwicklung, -vermarktung
und zum Lehrgang Immobilientreuhand
wenden Sie sich an die
SVIT School.
REGION AARGAU
Zuständig für Interessenten
aus dem Kanton AG sowie
angrenzenden Fachschulund
Prüfungsregionen:
SVIT-Ausbildungsregion Aargau
SVIT Aargau, Fabienne Lüthi
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82; F 062 836 20 81
info@svit-aargau.ch
REGION BASEL
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen BS, BL, dem nach
Basel orientierten Teil des Kantons
SO, Fricktal:
SVIT School c/o SVIT beider Basel
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80
svit-basel@svit.ch
REGION BERN
Zuständig für Interessenten aus den
Kantonen BE, dem Bern orientierten
Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten
VS und FR:
Feusi Bildungszentrum
Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern
T 031 537 36 36; F 031 537 37 38
weiterbildung@feusi.ch
REGION OSTSCHWEIZ
SVIT School
c/o Cornel Eisenring
Tobler Immobilien Treuhand AG,
Thundorferstr. 3, 8500 Frauenfeld
T 052 728 00 90
cornel.eisenring@svit-ost.ch
REGION GRAUBÜNDEN
Regionale Lehrgangsleitung:
Marc Berger
SVIT Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05; F 081 257 00 01
svit-graubuenden@svit.ch
REGION ROMANDIE
Lehrgänge in französischer
Sprache: SVIT School SA
Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne
T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
REGION SOLOTHURN
Zuständig für Interessenten aus
dem Kanton SO,
Solothurn orientierter Teil BE
Feusi Bildungszentrum
Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn
T 032 544 54 54; F 032 544 54 55
solothurn@feusi.ch
REGIONE TICINO
Regionale Lehrgangsleitung /
Direzione regionale dei corsi:
Segretariato SVIT Ticino
Karin Meiners
Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
REGION
ZENTRALSCHWEIZ
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen LU, NW, OW, SZ
(ohne March und Höfe), UR, ZG
Regionale Lehrgangsleitung:
Nathalia Hofer
Kasernenplatz 1, 6003 Luzern
T 041 508 20 19
nathalia.hofer@svit.ch
svit-zentralschweiz@svit.ch
REGION ZÜRICH
Zuständig für Interessenten aus
den Kantonen GL, SH, SZ
(nur March und Höfe) sowie ZH:
SVIT School
c/o SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich
T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
IMMOBILIA / September 2025 55
IMMOBILIENBERUF
EFZ TREUHAND / IMMOBILIEN
RÜCKBLICK AUF
DIE LEHRABSCHLUSS-
PRÜFUNGEN 2025
Im Mai und Juni 2025 fanden wiederum für
viele Jugendliche die Lehrabschlussprüfungen
(Qualifikationsverfahren) statt. Darunter
auch für 509 Lernende, welche den Abschluss
«Kauffrau/Kaufmann EFZ Treuhand/
Immobilien» anstrebten. Mit 94,1% lag die Erfolgsquote
im betrieblichen Teil über dem
Schnitt des Vorjahres (92,1%).
TEXT—ROLAND SCHEIBLER*
Schwerpunkt Treuhand. Als
schweizweit tätige Organisation
fand die Prüfung wiederum
in drei Landessprachen statt.
Der Mittelwert des betrieblichen
QV lag dieses Jahr bei
4,80 und damit etwas tiefer als
im letzten Jahr (4,90). Zu diesem
Ergebnis hat der tiefere
Notenschnitt in der schriftlichen
Prüfung mit 4,06 (2024:
4,16) beigetragen. Fast gleich
wie im Vorjahr lag der Schnitt
bei der mündlichen Prüfung
mit 4,86 (2024: 4,89).
BILD: ALEXANDER LIMBACH, STOCK.ADOBE.COM
BRANCHE HAT
HOHEN STELLENWERT
Mit 509 teilnehmenden
Lernenden lag die Zahl der Absolventinnen
und Absolventen
im Schnitt leicht über dem
Vorjahr. Die konstant hohe
Zahl an Lehrabgängerinnen
und Lehrabgängern zeigt, dass
die kaufmännische Lehre in
den Branchen Treuhand und
Immobilien weiterhin einen
hohen Stellenwert geniesst.
In diesem Jahr fand das betriebliche
Qualifikationsverfahren
(QV) zum letzten Mal
nach den Vorgaben der Bildungsverordnung
2012 statt;
das heisst, es wurden zum letzten
Mal im betrieblichen Teil
schriftliche Abschlussprüfungen
durchgeführt. Ab dem
nächsten Jahr werden die Lernenden
in einer umfassenden
50-minütigen mündlichen
Prüfung auf ihre erworbenen
betrieblichen Kenntnisse
geprüft. Ein grosser Dank gilt
daher in diesem Jahr allen
Personen, die sich in der Vergangenheit
stark für das Entwickeln
der schriftlichen
Prüfungen wie auch für das
Mitwirken bei den Bewertungen
der schriftlichen Prüfungen
engagiert haben.
Wir freuen uns, dass wir
weiterhin auf eine grosse Unterstützung
der Berufspersonen
zählen dürfen im Rahmen
des auch in Zukunft stattfindenden
mündlichen QV. Der
Einsatz als Prüfungsexpertin
oder Prüfungsexperte ist für
die OKGT von grosser Bedeutung
für das Durchführen
eines erfolgreichen QV.
KONSTANT HOHE
ERFOLGSQUOTE
Die Lernenden haben an ihren
Abschlussprüfungen aufzeigen
können, wie sie sich in
der dreijährigen Ausbildung zu
Berufsleuten entwickelt haben.
Die OKGT ist stolz auf ihre
Lernenden: Die konstant
hohe Erfolgsquote zeigt, dass
die Lernenden sehr gut vorbereitet
zur Prüfung erschienen
sind und somit auch mit Freude
auf den weiteren beruflichen
Lebensweg blicken
dürfen. Das Gesamtergebnis
des betrieblichen QV setzt sich
sowohl aus den über die drei
Lehrjahre erworbenen Erfahrungsnoten
im Betrieb und im
üK zusammen als auch aus der
Schlussprüfung, die in diesem
Jahr zum letzten Mal aus einer
zweistündigen schriftlichen
und einer 30-minütigen mündlichen
Prüfung bestand.
ERGEBNISSE BETRIEB-
LICHER TEIL IM QV 2025
In diesem Jahr haben rund
42% der Absolvierenden den
Schwerpunkt Immobilien gewählt,
die anderen gut 58% den
EHRUNG DER BESTEN
LERNENDEN
Jedes Jahr werden die besten
Lernenden des betrieblichen
Teils von der OKGT für
ihre ausserordentliche Leistung
geehrt. In diesem Jahr
durften wir sechs Lernende
mit der identischen Bestnote
5,94 auszeichnen:
– Yannic Noah Ackermann,
Gestina AG
– Noah Gabriel Dubach,
Aktiv Treuhand AG
– Jonas Kämpfer,
Saldor Treuhand AG
– Elisa Rose Studer,
Rilsa SA
– Anina Stüdi, BDO AG
– Lauranne Zulauf,
Henchoz Treuhand AG
Die OKGT gratuliert den geehrten
Kandidatinnen und
Kandidaten sowie allen Absolventinnen
und Absolventen
zum erfolgreichen Lehrabschluss
als «Kauffrau/Kaufmann
EFZ Treuhand/
Immobilien» und wünscht
allen weiterhin viel Erfolg
auf ihrem beruflichen wie
privaten Lebensweg.
*ROLAND
SCHEIBLER
Der Autor ist Präsident
der Prüfungskommission
OKGT.
56
IMMOBILIA / September 2025
VERBAND
PRÄSIDIUM SVIT SCHWEIZ
«WIR WOLLEN IN DER
BILDUNG KLARER
MARKTFÜHRER SEIN»
Michel Molinari, seit Juni 2025
Präsident des SVIT Schweiz,
setzt für den Verband und sich
selbst klare Ziele im Bildungsbereich,
aber auch in der
Politik und im Networking.
TEXT — IVO CATHOMEN*
Der neue SVIT-
Präsident stellte
sich Ende August
im Interview den
Fragen zur künftigen
Ausrichtung
des Verbands. Hier
nachzulesen oder
als Video-Podcast
zu sehen.
BILDER: SELMA REUMER
Sie sind seit rund zwei
Monaten im Amt. Was
stand in dieser Zeit auf
der Agenda?
In den ersten beiden Monaten
meiner Amtszeit
standen bereits zahlreiche
zentrale Themen auf
dem Programm. Ein Höhepunkt
war die erfolgreiche
Durchführung des Swiss
Real Estate Forums (SREF)
2025 in Luzern sowie die
parallel gestarteten Planungen
für das SREF 2026
in Bern. Zudem habe ich
die Präsidien der Verwaltungsräte
der SVIT School
AG und der SVIT Immobilien
Forum AG übernommen
und gemeinsam
mit dem Team ein strukturiertes
Onboarding der
neuen Präsidiumsmitglieder
umgesetzt. Ein weiterer
Schwerpunkt lag auf
der Definition des strategischen
Massnahmenplans
2025/26. Jetzt laufen die
letzten Vorbereitungsarbeiten
für die SVIT Studienreise
2025, und gleichzeitig
hatten wir bereits das Kickoff
für die Studienreise
2026.
Was steht nun nach der
Sommerpause an?
Mit dem neu zusammengesetzten
Präsidium geht
es nach der Sommerpause
nahtlos weiter. Zunächst
ziehen wir eine Bilanz über
die Delegiertenversammlung
und das SREF 2025,
um daraus die richtigen
Schlüsse für das kommende
BIOGRAPHIE
MICHEL
MOLINARI
(*1972) MRICS, ist seit Juni 2025
Präsident des SVIT Schweiz. Davor
war er während acht Jahren Vizepräsident
des Verbands und sechs
Jahre Präsident des SVIT beider
Basel. Im Berufsleben ist Michel
Molinari CEO der BLKB Fund
Management AG.
Jahr zu ziehen. Im Präsidium
diskutieren wir intensiv
über die Positionierung des
Verbands und die erforderlichen
strategischen Massnahmen.
Politisch sind
aktuelle und anstehende
Geschäfte wie die Abschaffung
des Eigenmietwerts
oder die Wohnschutz-Initiative
in Zürich von hoher
Relevanz. Daneben treiben
wir die Revision der Prüfungsordnung
und -wegleitung
für die Fachausweise
in den Immobilienberufen
voran. Ein weiteres zentrales
Projekt ist die Gründung
einer neuen Fachkammer
für Portfolio- & Asset-
Management Immobilien,
deren nächste Schritte nun
anstehen.
Sie haben es erwähnt,
auf der Politbühne ist viel
los. Wie bringt sich der
SVIT hier ein?
Politisch stehen wir tatsächlich
in einer intensiven
Phase. National engagieren
wir uns mit einer
eigenen Kampagne für
IMMOBILIA / September 2025 57
VERBAND
42
PRÄSIDIUM SVIT SCHWEIZ
die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Dann wirft die
Mietpreis-Initiative des
Mieterverbands ihre Schatten
voraus. Und regional,
aber von nationaler Tragweite,
ist die Wohnschutz-
Initiative in Zürich, die sich
stark an den bereits umgesetzten
Wohnungsmarktregulierungen
in Genf oder
Basel orientiert und die es
zu verhindern gilt. Insgesamt
beobachten wir ein
zunehmend investorenfeindliches
Klima, in dem
zusätzliche Eingriffe das
Problem der Wohnungsnot
weiter verschärfen, statt es
zu lösen. Tatsache ist: Es
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● MACHBARKEITSSTUDIEN
● PROJEKTENTWICKLUNGEN
● SANIERUNGEN
● DUE DILIGENCE
58
wird nach wie vor zu wenig
gebaut, um den stetig wachsenden
Wohnflächenbedarf
zu decken.
Welche Ziele setzen Sie
sich für den Verband und
für Sie persönlich?
Für den SVIT wollen wir
unsere Position als klarer
Marktführer in der Ausund
Weiterbildung in der
Deutschschweiz festigen
und die Marktanteile in der
Romandie konsequent ausbauen.
Die Qualitätsführerschaft
der SVIT School soll
langfristig gesichert werden.
Darüber hinaus stärken
wir unser Netzwerk
– unter anderem durch die
Annovia Group
● INTERIOR DESIGN
● RENDERING
● BIM
www.bnpartners.ch
www.annoviagroup.com
w
www
Gründung der Fachkammer
Portfolio- & Asset-Management,
die Weiterentwicklung
des SREF sowie eine
stärkere Präsenz in den sozialen
Medien. Ein zentrales
Ziel bleibt zudem der
Ausbau der Mitgliederdienstleistungen,
um noch
mehr Mehrwert für unsere
Mitglieder zu schaffen.
Gleichzeitig wollen wir die
Wahrnehmung des SVIT
als politische Stimme der
Immobilienwirtschaft erhöhen.
Für mich persönlich
möchte ich den SVIT gemeinsam
mit den Präsidiumsmitgliedern
und der
Geschäftsleitung Schritt
für Schritt weiter voranbringen.
Dabei ist mir der
offene Austausch mit unseren
Mitgliedern, dem
Exekutivrat und unseren
Partnern besonders wichtig.
Als Präsident sehe ich
es zudem als meine Aufgabe,
die politischen Standpunkte
des SVIT öffentlich
zu vertreten. Und nicht zuletzt
möchte ich eine gesunde
Balance zwischen
meiner Rolle im Beruf, als
Verbandspräsident und als
Familienmensch finden.
● DUE DILIGENCE
● SANIERUNGEN
● PROJEKTENTWICKLUNG
Wie positioniert sich der
Verband gegen innen und
aussen?
Der SVIT versteht sich als
führender Verband der Immobilienwirtschaft
in der
Schweiz. Wir setzen uns für
gute Rahmenbedingungen
für die Branche ein und tragen
zu einer nachhaltigen,
zukunftsgerichteten Entwicklung
des Immobilienmarktes
bei. Ein weiteres
zentrales Ziel ist die Förderung
der Professionalisierung
innerhalb der Branche.
Der Verband bietet zudem
eine Plattform für Networking,
Wissensaustausch
und Weiterbildung. Die
w
www
strategische Ausrichtung
stützt sich auch weiterhin
auf die drei Säulen Bildung,
Netzwerk und Politik.
Welche strategischen
Massnahmen stehen im
Fokus?
Im Bereich Bildung setzen
wir die erwähnte Revision
der Prüfungsordnung
● MACHBARKEITSSTUDIEN
WIR WOLLEN DIE
WAHRNEHMUNG DES
SVIT ALS POLITISCHE
STIMME DER IMMO
BILIENWIRTSCHAFT
WEITER ERHÖHEN.
● IMMOBILIENBEWERTUNG
● DUE DILIGENCE
BN Partners SA
● SANIERUNGEN
und -wegleitung um, mit
dem Ziel, die Fachausweise
zu konsolidieren und neue
CAS-Lehrgänge zu lancieren.
Damit sichern wir
nicht nur die Attraktivität
unserer Angebote, sondern
stärken auch unsere Rolle
als Qualitätsführer in der
Aus- und Weiterbildung.
Gleichzeitig treiben wir die
Digitalisierung von Lehrmitteln
und Fachliteratur
voran, um unsere Angebote
noch zeitgemässer und praxisnäher
zu gestalten.
Im Bereich Netzwerk steht
die Gründung der neuen
DAS INTERVIEW MIT
MICHEL MOLINARI ALS
VIDEO-PODCAST
Das Interview mit dem SVIT-
Präsidenten gibt es in einer Kurzfassung
auch als Video-Podcast:
svit.ch/marktfuehrer-bildung
IMMOBILIA / September 2025
● PROJEKTENTWICKLUNG
Fachkammer an – ein wichtiger
Schritt, um die Professionalisierung
und
Standardisierung in diesem
Segment voranzutreiben.
Darüber hinaus verfolgen
wir die Vision, 500 Teilnehmende
am SREF zu gewinnen,
und entwickeln ein
Konzept zur Mitgliedergewinnung,
um den Verband
noch breiter abzustützen
und seine Schlagkraft weiter
zu erhöhen.
Im Bereich Politik wollen
wir die Wahrnehmung des
SVIT als starke Stimme
der Immobilienwirtschaft
nachhaltig steigern. Dazu
führen wir neu den Mitgliederanlass
Politik «Neues
aus Bern» ein, der Einblicke
in aktuelle Entwicklungen
bietet und den direkten
Austausch fördert. Zudem
prüfen wir die strategische
Positionierung unseres
politischen Aktionsfonds
bei Eigentümern, um zusätzliche
Finanzierungsquellen
zu erschliessen und
unsere politische Arbeit
langfristig abzusichern.
Apropos Politik und
Volksabstimmung: Warum
setzt sich der SVIT
für die Abschaffung des
Eigenmietwerts ein?
Wir engagieren uns nicht
nur für ein attraktives
Umfeld für private und
institutionelle Immobilieninvestoren,
sondern auch für
das Wohneigentum. Die Besteuerung
des Eigenmietwerts
halten wir für eine
unfaire und unverständliche
Besteuerung eines fiktiven
Einkommens. Gerade mit
Blick auf die Altersvorsorge
spielt Wohneigentum eine
zentrale Rolle. Wer sein Leben
lang gespart und die Hypothekarschuld
amortisiert
hat, soll dafür nicht noch
bestraft werden. Darum ist
die Abschaffung des Eigenmietwerts
längst überfällig.
Im Vorfeld der Volksabstimmung
gilt es nun, um jede Ja-
Stimme zu kämpfen.
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IMMOBILIA / September 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Solar & Wohndesign: Messe-Highlights 2025
Eigenheimbesitzer, Bauinteressierte, Planer
und Architekten, die einen Hausbau oder
Umbau planen, sich für die energetische
Optimierung eines Gebäudes interessieren
oder sich in den Bereichen Wohndesign &
Innenarchitektur inspirieren lassen möchten,
sind vom 18. bis 21. September 2025
an der Zürcher Messe für Bauen, Sanieren,
Wohnen und Energie genau richtig.
Mit der im letzten Jahr erstmals durchgeführten
Plattform ZüriSOLAR schuf die Bauen &
Modernisieren ein einzigartiges Angebot im
Bereich der Energiethematik und stiess damit
auf grosses Besucherinteresse. Die Solarenergie
erfreut sich immer grösserer Beliebtheit
und Messeveranstalter André Biland ist
sich sicher: «Die nachhaltige Energieerzeugung
ist nicht mehr wegzudenken, wenn es
um die Themen Bauen, Sanieren und Wohnen
geht – und sie wird uns noch viele Jahre beschäftigen.»
Mit der Plattform ZüriSOLAR 25
widmet sich die Messe dieser wichtigen und
komplexen Thematik und liefert den Besuchern
zielgerichtete Antworten und individuelle
Lösungen.
Ein weiteres Highlight ist das Thema Züri-
WOHNDESIGN 25. Wohndesign ist eine faszinierende
Kombination aus Kunst, Funktionalität
und persönlichem Stil, wobei das primäre
Ziel ist, Räume zu schaffen, in denen man
sich wohl und geborgen fühlt. Die Bauen &
Modernisieren bietet dem interessierten Publikum
eine Plattform voller innovativer Ideen,
inspirierender Trends, exklusiver Möbel und
kreativer Raumkonzepte.
Neben den beiden Plattformen dürfen sich
die Besucher auf über 30 Fachvorträge, Foren
und Beratungsangebote in den Bereichen
Solar und Speicher, Küche und Bad, Wärmepumpen
und Photovoltaik, Ladestrom und
E-Mobilität, Immobilienverkauf sowie Unterhalt
und energetische Sanierung freuen. Das
umfangreiche Informationsangebot ist ein
absoluter Besuchermagnet. Messeleiter Joël
Gisin weiss um dessen Beliebtheit: «Themenspezifische
Veranstaltungen gewinnen immer
mehr an Bedeutung, denn der persönliche
Austausch mit den Experten dient dem Publikum
als ideale Entscheidungsgrundlage für
die Realisierung des individuellen Projektes.»
Biland bestätigt: «Die persönliche Beratung
in einem stimmigen Umfeld ist und bleibt der
unschlagbare Mehrwert der Messe und kann
tatsächlich durch nichts ersetzt werden.».
BESUCHERINFORMATIONEN
Datum und Öffnungszeiten
18. – 21. September 2025
Donnerstag bis Sonntag: 10 – 17 Uhr
EINTRITT
Donnerstag gratis
Freitag bis Sonntag: CHF 10.–/Tag
Kinder bis 16 Jahre in Begleitung
Erwachsener gratis
WEITERE INFOS
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WEITERE INFORMATIONEN:
ZT Fachmessen AG
Pilgerweg 9, CH-5413 Birmenstorf
Tel. +41 56 204 20 20
Fax +41 56 204 20 10
info@fachmessen.ch
www.fachmessen.ch
und überall lauert die Gefahr…
einen gewissen Zeitraum das gemeinsame
Aufkommen der Pilzsporen, der Nahrungsgrundlage
und der idealen klimatischen Bedingungen.
In der Beurteilung der Ursache
der Schimmelbildung muss somit das Augenmerk
auf die klimatischen Bedingungen
gelegt werden, denn Pilzsporen sind urbiquitär
und ausreichend Nahrung ist immer
gegeben. Bei den klimatischen Bedingungen
muss jedoch zwischen den nutzungsbedingten
und/oder baubedingten Ursachen differenziert
werden.
Fachpersonen der Immobilienwirtschaft.
Die nächste Veranstaltung findet am
25. September 2025 in Bern-Westside
statt.
Schimmelbildungen sind in aller Munde.
Jeder kennt jemand der betroffen ist, jedoch
beinahe keiner selbst - oder?
Beginnen wir am Anfang. Laut dem Bundesamt
für Gesundheit (BAG) weist jede
fünfte Wohnung in der Schweiz eine Schimmelbildung
auf. Das BAG teilt in seiner Dokumentation
Vorsicht Schimmel in drei Kategorien.
Hierbei gilt die Kategorie 0 mit
einer flächigen Ausbildung von maximal
100 cm 2 pro Raum als unbedenklich (sofern
dieser nicht durch eine nicht gesunden Person
bewohnt wird). Typische Beispiele hierfür
sind Schimmelbildungen in den elastischen
Anschlussfugen bei Badewannen und
Duschtassen oder bei Fensterverglasungen.
Bei einer flächigen Ausbreitung von mehr
als 100 cm2 bedarf es nach BAG einer weitergehenden
Beurteilung. Diese soll einerseits
die Ursache und andererseits die erforderlichen
Massnahmen aufzeigen.
Für die Schimmelbildung bedarf es über
Zu den nutzungsbedingten Ursachen zählt
eine falsche Raumnutzung, eine Raumüberbelegung,
ein falscher Luftaustausch,
ein unzureichendes Lüftungsverhalten und
eine ungenügende Raumbeheizung sowie
eine falsche Raummöblierung. Eine unzureichende
Wärmedämmung oder gar Wärmebrücken
sowie Feuchteschäden werden zu
den baubedingten Ursachen gezählt. Welche
Ursache oder welche Ursachenkombination
zur Schimmelbildung führte, bedarf
einer umfangreichen Abklärung und hohen
Sachverstand.
Damit die richtigen Massnahmen bei einem
Schimmelbefall umgesetzt werden,
schult (Aus- und Weiterbildung) der
SPRSchweiz seine Mitglieder und neu auch
WEITERE INFORMATIONEN:
SPR Schweiz
Sägeweg 11
3073 Gümligen
Tel: + 41 (0)840 004 499
info@sprschweiz.ch
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IMMOBILIA / September 2025 61
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
1924-2024 ASSOFIDE SA 100 Jahre Erfolg
In Zeiten eines florierenden Immobilienmarktes
gründete Oreste Borghi 1924 die
nach ihm benannte Immobilienagentur an
der Piazza Grande im pulsierenden Zentrum
Locarnos. Infolge der durch den Tourismus
veränderten Anforderungen wurde
er schliesslich zum Wegbereiter des
modernen Konzepts des «Stockwerkeigentums».
1972 übernahm Sohn Silvio nach dem Tod
des Gründers die Geschäftsführung. Die
bald darauf folgende Immobilienkrise führte
zur Stagnation des Sektors und machte
auch vor Immobiliare Borghi nicht Halt.
Nach dem Tod von Silvio Borghi im Jahr
1981 folgten mehrere Inhaber- und Namenswechsel,
bis Giancarlo Cotti die Agentur
1993 unter dem Namen Assofide erwarb.
Zu diesem Zeitpunkt bestand die
Assofide SA lediglich aus Geschäftsführer
Giancarlo Cotti, Verkaufsberaterin Erica
Borghi und drei Mitarbeitenden. Die neue
Geschäftsführung veranlasste eine umfassende
Umstrukturierung der Assofide SA:
In diesem Zuge kamen zu den Bereichen
Gebäude- und Stockwerkeigentumsverwaltung
und Immobilienvermittlung die Unternehmens–
und Steuerberatung – ein
Bereich mit aktuell stark wachsender Nachfrage
– und ein Übersetzungsdienst neu
hinzu.
Vom Immobilienverkauf über die gesetzeskonforme
Gebäude- und Stockwerkeigentumsverwaltung
bis hin zu Verwaltungsverträgen
bietet die Assofide SA ihren
Kundinnen und Kunden mit Erfahrung aus
über 100 Jahren ein Rundum-Paket aus
hochstehenden Leistungen und stellt dabei
stets die Bedürfnisse der Miteigentümer,
Mieter, Handwerker und sonstiger Partner in
den Mittelpunkt. Heute beschäftigt die Assofide
SA 45 Mitarbeitende.
WEITERE INFORMATIONEN:
Assofide SA
Via Luini 3a
6601 Locarno
info@assofide.ch
T +41 91 752 17 52
Kaldewei realisiert Upcycling-Konzept im Hotelbau
Die Bäder im Anfang Juli wiedereröffneten
Hotel 25hours Bikini Berlin erstrahlen
nach einer umfangreichen Sanierung
in neuem Glanz – und das mit Badprodukten,
denen der Premium-Hersteller Kaldewei
nach einem einzigartigen Upcycling-
Prozess ein zweites Leben schenkt. Dieser
spannende und bislang einzigartige Ansatz
in der Sanitärbranche zeigt, was in
Sachen Nachhaltigkeit möglich ist.
SO WIRD CRADLE TO CRADLE ERLEBBAR
Seit über zehn Jahren werden in den Badezimmern
des Berliner 25hours Hotels
Kaldewei Badewannen und Superplan-Duschen
genutzt. Nach Demontage
und Rückführung an Kaldewei wurden die
Duschflächen und Badewannen in einem
mehrstufigen Verfahren umfassend behandelt:
Sandstrahlen und Emaillieren mit der
Secure Plus Oberfläche gehörten zu den
zentralen Massnahmen. Dieses Spezial-
Emaille erhöht die Standfestigkeit unter der
Dusche und sorgt nun für zusätzliche Sicherheit
für die Gäste und den Hotelier.
Die runderneuerten Badobjekte wurden
anschliessend wieder ausgeliefert und im
Hotel von einem Fachbetrieb erneut eingebaut.
«Wir zeigen, wie Upcycling im Projektgeschäft
funktioniert und machen Cradle
to Cradle erlebbar», erklärt Jakob
Klingenberg, Key Account Manager Projektmanagement
bei Kaldewei. Für die Wiederaufbereitung
der Duschflächen und Badewannen
durch Kaldewei seien etwa 65
Prozent weniger CO2 entstanden als bei
der Herstellung neuer Badprodukte.
Der refurbished-Kreislauf innerhalb des technischen Kreislaufs schenkt ausgedienten Produkten
ein zweites Leben. Dabei können diese nicht einfach nur runderneuert, sondern
durch intelligentes Upcycling technisch und optisch aufgewertet werden.
UPCYCLING IN PERFEKTION - BENCH-
MARK FÜR DIE BRANCHE
Kaldewei beweist mit diesem Pilotprojekt,
dass hochwertige und langlebige Sanitär-
Produkte am Ende ihres ersten Lebenszyklus
nicht entsorgt werden müssen, sondern
sogar in optimierter Form wiederverwendet
werden können. Für das 25hours Hotel
Bikini Berlin wurden die Duschflächen
dank ihrer Secure Plus Emaillierung auf
ein neues Sicherheitslevel gehoben. Nun
möchte der Premium-Hersteller auch allen
weiteren Kunden und Partnern diesen Weg
zu recycelten Badprodukten ebnen.
Im Zuge einer Sanierung wurden bestehende
Duschflächen und Wannen demontiert,
an Kaldewei zurückgeführt und durch einen
speziell entwickelten Upcycling-Prozess
rundum erneuert.
WEITERE INFORMATIONEN:
Kaldewei Schweiz GmbH
Rohrerstrasse 102
CH-5000 Aarau
Tel.: +41 62 205 21 00
info.schweiz@kaldewei.com
www.kaldewei.ch
62
IMMOBILIA / September 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Suissedigital-Mitglieder mit attraktiven Angeboten für KMU
Der Suissedigital-Day 2025 ist ein Treffpunkt für KMU, die in den Bereichen Telekommunikation, IT und Digitalisierung tätig sind.
Die rund 170 Mitglieder von Suissedigital
adressieren mit ihren Angeboten zunehmend
auch kleine und mittlere Unternehmen
(KMU). Im Vordergrund stehen dabei
Dienstleistungen in den Bereichen Konnektivität,
Kommunikation und Rechenzentren.
Der Verband unterstützt seine
Mitglieder, indem er an der kommenden
Branchentagung Suissedigital-Day den
Schwerpunkt auf KMU-Themen legt.
Immer mehr Aspekte des Geschäftslebens
finden digital statt. Dies gilt gerade auch
für KMU, die dank der Digitalisierung ihre
Prozesse effizienter gestalten und potenzielle
Kunden leichter erreichen können.
Voraussetzungen dafür sind eine leistungsfähige
Anbindung ans Internet, intelligente
Kommunikationslösungen, eine
sichere Vernetzung von verschiedenen
Unternehmensstandorten und ein zuverlässiger
Kundendienst. All dies bieten die
rund 170 lokal tätigen Suissedigital-Mitglieder,
wobei sie auf die spezifischen Bedürfnisse
der KMU eingehen können.
EIGENE RECHENZENTREN VOR ORT
Einzelne Suissedigital-Mitglieder bieten
zudem Dienstleistungen in den Bereichen
Colocation und Rechenzentren, von denen
KMU profitieren können. Dank Glasfaseranbindung
und erstklassigen Sicherheitsmassnahmen
wie Brandschutz,
Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Notstromanlagen
und abschliessbaren Racks
eignen sich diese Rechenzentren zur
Speicherung sensibler Daten. Ein zusätzlicher
Pluspunkt: Wie die Rechenzentren
sind die Suissedigital-Anbieter in der
Nähe ihrer regionalen KMU-Kunden. So
ist ein schneller und unkomplizierter Kundendienst
möglich.
ONLINE-TEST ZUR SENSIBILISIERUNG
FÜR CYBERSECURITY
Mit zunehmender Digitalisierung steigt
für die KMU das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität
zu werden. Aus diesem
Grund hat Suissedigital Anfang Jahr einen
Online-Test lanciert, der KMU für das
Thema Cybersecurity sensibilisieren soll.
Der Test, der unter www.suissedigital.ch
auf Deutsch, Französisch und Englisch
verfügbar ist, ermöglicht eine Selbsteinstufung
und im Laufe der Zeit einen Vergleich
mit anderen KMU. «Ich bin überzeugt,
dass der Test dazu beiträgt, dass
KMU ihr Bewusstsein für die Gefahren
von Cyberkriminalität schärfen und die
notwendigen Schutzmassnahmen treffen»,
sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer
von Suissedigital.
INFORMATIONEN UND VERNETZUNG AM
SUISSEDIGITAL-DAY 2025
Möchten Sie mehr wissen zu den KMU-
Angeboten der Suissedigital-Mitglieder?
Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen
Kommunikationsunternehmen (www.suissedigital.ch
=> Netzsuche) oder besuchen
Sie den Suissedigital-Day 2025, der
am 19. November 2025 im Kursaal in
Bern stattfindet. An diesem Anlass treffen
sich rund 400 Vertreterinnen und
Vertreter von Telekommunikations- und
IT-Unternehmen mit KMU und weiteren
Interessierten zu Networking und Austausch.
Das Rahmenprogramm bietet
spannende Referate zu aktuellen Themen
aus den Bereichen IT, Digitalisierung, Cybersicherheit,
Künstliche Intelligenz und
Telekommunikation. Wichtiger Bestandteil
der Tagung ist eine umfangreiche Ausstellung
mit mehr als 40 Telekommunikations-
und IT-Dienstleistern aus der ganzen
Schweiz. Weitere Informationen und
Anmeldung: info@suissedigital.ch oder
Tel. +41 31 328 27 28 .
WEITERE INFORMATIONEN:
Suissedigital – Verband für
Kommunikationsnetze
Waaghaus-Passage 8
CH-3011 Bern
Tel: +41 (0)31 328 27 28
Fax: +41 (0)31 328 27 38
info@suissedigital.ch
www.suissedigital.ch
Der von Suissedigital konzipierte Online-Test sensibilisiert KMU für die Gefahren im Cyberraum.
IMMOBILIA / September 2025 63
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
SSREI – Der Nachhaltigkeitsstandard für Immobilien ist auf Erfolgskurs
Der SSREI (Swiss Sustainable Real Estate
Index) gewinnt als Schweizer Standard
zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bestandsliegenschaften
weiter an Bedeutung.
Mit einem hochkarätig besetzten
Advisory Board und der stetig wachsenden
Beteiligung namhafter institutioneller
Akteure etabliert sich SSREI immer weiter
am Markt und gilt als zentrales Instrument
bei der nachhaltigen Transformation
des Schweizer Gebäudeparks.
Die Bau- und Immobilienbranche ist angesichts
des Klimawandels, wachsender gesellschaftlicher
Herausforderungen und
den damit einhergehenden regulatorischen
Bestimmungen mit grossen Aufgaben konfrontiert.
Ein ganzheitlicher, transparenter
und praxisorientierter Standard ist daher
essenziell, um die nachhaltige Entwicklung
effektiv voranzutreiben. SSREI hat sich als
entsprechender Schweizer Standard etabliert,
der institutionellen Eigentümern, Investoren
und Beratern eine «einheitliche
Sprache» für die dahingehende Beurteilung
von Bestandsliegenschaften ermöglicht.
Die aus dem Bewertungsprozess gewonnenen
Erkenntnisse dienen der strategischen
Entscheidungsfindung und Implementierung
konkreter Massnahmen zur
nachhaltigen Transformation der Immobilienportfolios
sowie für ein aussagekräftiges
Reporting.
HOCHKARÄTIGES ADVISORY BOARD –
KOMPETENZ UND MARKTRELEVANZ
VEREINT
Um die weitere Etablierung des Standards
voranzutreiben, wurde das SSREI- Advisory
Board kürzlich neu formiert. Dabei konnten
bekannte Persönlichkeiten aus dem Immobilienmarkt,
Kapitalanlage, Bewertung und
der Politik gewonnen werden.
Das Gremium setzt sich zusammen aus
Andrea Gmür-Schönenberger, Ständerätin
des Kanton Luzern, Alec von Graffenried,
Gemeinderatsmitglied der Stadt Bern
und Vizepräsident und Direktor für Sicherheit,
Umwelt und Energie, Jan Eckert,
CEO Schweiz & Head of Capital Markets
DACH bei JLL Switzerland, Tanja Sprünken,
Geschäftsführerin Baumschlager Eberle
St. Gallen AG | STG, Alfonso Tedeschi, Leiter
Portfolio Management Real Estate und
GL-Mitglied bei der Helvetia Asset Management
AG und Patrice Nyffeler, Stellvertretung
der Geschäftsleitung GEP SA - Fonds
Immobilier Romand.
Das Advisory Board bringt die Perspektiven
relevanter Stakeholder ein und unterstreicht
die zunehmende Relevanz des
SSREI am Markt.
«Die nachhaltige Transformation ist essenziell
für den Werterhalt von Liegenschaften.
Standards helfen, diese in eine einheitliche
und nachvollziehbare Richtung zu
vollziehen.»
Jan Eckert,
SSREI-Advisory Board
«Standards schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit.
Darauf sind Asset Manager
angewiesen – sei es bei direkten wie auch
indirekten Immobilien-Investments.»
Alfonso Tedeschi,
SSREI-Advisory Board
«Gemäss Obligationenrecht ist auch die
Immobilienbranche ab definierter Grösse
zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet.
Standards helfen, die Daten geordnet
aufzuarbeiten.»
Andrea Gmür-Schönenberger,
SSREI-Advisory Board
«Der SSREI ermöglicht Transparenz und
Vergleichbarkeit im Bereich der Nachhaltigkeit
von Immobilien und unterstützt uns
in der konstanten Weiterentwicklung des
BLKB (CH) Sustainable Property Fund.»
Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Zu
den Mitgliedern zählen namhafte institutionelle
Investoren bestehend aus Immobilien-Aktiengesellschaften,
Anlagestiftungen,
Versicherungen und Pensionskassen. So
sind in jüngster Vergangenheit die Portfolios
von Helvetia Versicherungen, Intershop
Management, Espace Real Estate, Helvetica
Property Investors und BLKB Fund Management
sowie FIR in den SSREI aufgenommen
worden, weitere befinden sich im
Zulassungsverfahren.
Öffentliche Gebäude wie Spitäler, Schulhäuser
oder Industriebauten können ebenfalls
nach diesem Standard bewertet
werden.
Die Anerkennung durch den international
führenden Nachhaltigkeits-Benchmark
GRESB als «Operational Green Building
Certification Scheme» – und damit die
Gleichstellung zu einem Gebäudezertifikat
– bestätigt die hohe Qualität und Marktakzeptanz
des SSREI-Standards.
Nachhaltigkeitskonzepte gewinnen in der
Bau- und Immobilienbranche zunehmend an
Bedeutung, um den vielschichtigen komplexen
Herausforderungen Rechnung tragen zu
können. Die Zusammenarbeit von Expertinnen
und Experten aus verschiedenen Bereichen
sowie die Einbindung institutioneller
Partner sind dabei entscheidend, um die
nachhaltige Transformation des Gebäudeparks
effektiv und langfristig voranzutreiben.
ÜBER DEN STANDARD
Der SSREI (Swiss Sustainable Real
Estate Index) dient der umfassenden
nachhaltigkeitsspezifischen Bewertung
des Schweizer Immobilienbestands.
Wie schon der SNBS (Standard
Nachhaltiges Bauen Schweiz),
orientiert sich SSREI an der SIA-Norm
112/1 «Nachhaltiges Bauen – Hochbau
». Evaluiert werden die Gebäude
dabei anhand von 36 Indikatoren in
den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft
und Umwelt.
Als Zertifizierungsstelle amtet die
Schweizerische Vereinigung für Qualitäts-
und Management-Systeme
(SQS).
Mit der Anerkennung durch GRESB,
findet der Standard zudem auch
internationale Beachtung.
AUF WACHSTUMSKURS – INTERNA-
TIONALE ANERKENNUNG UND NEUE
MITGLIEDER
Seit der Lancierung im Jahr 2020 gewinnt
der Standard kontinuierlich an Bedeutung
und Akzeptanz im Schweizer Immobilienmarkt.
Zurzeit sind 33 Gefässe im
SSREI unter Vertrag. Dies entspricht einer
Michel Molinari,
CEO, BLKB Fund Management AG,
SSREI-Mitglied
Weitere Informationen unter
www.ssrei.ch
64
IMMOBILIA / September 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Sichere Treppen – starke Immobilien:
Warum normgerechte Handläufe heute unverzichtbar sind
Normgerechte, wandseitige Handläufe für die optimale Sicherheit
Treppen gehören zu den meistgenutzten Bereichen
eines Gebäudes – und gleichzeitig
zu den unterschätzten Risikozonen. Ein kurzer
Moment der Unachtsamkeit, volle Einkaufstaschen,
nasse Schuhe, nachlassende
Kraft in der Hand: Gründe für Stürze gibt es
viele. Wer Verantwortung trägt für Wohnanlagen,
Bürohäuser, Hotels, Heime oder Praxisgebäude,
weiss: Sicherheit ist kein Niceto-have,
sondern Pflicht. Handläufe sind
dabei weit mehr als ein Detail – sie sind Orientierung,
Halt und Rechtsschutz in einem.
In der Schweiz definieren anerkannte Normen
klare Leitplanken: Auf notwendigen Treppen
und insbesondere auf Fluchtwegen sind beidseitige,
durchgängige Handläufe Stand der
Technik – mit sicheren Enden, guter Greifbarkeit
und visueller Erkennbarkeit. Das schützt
alle Nutzergruppen, gerade ältere Menschen
oder Personen mit eingeschränkter Mobilität,
und es bewährt sich in Notsituationen,
wenn Lifte nicht benutzt werden dürfen. Wer
hier konsequent ausführt, senkt Unfallrisiken
nachweislich – und reduziert gleichzeitig das
eigene Haftungsrisiko.
Denn neben der menschlichen Verantwortung
zählt auch die rechtliche: Eigentümer und Betreiber
sind verpflichtet, zumutbare Vorsichtsmassnahmen
zu treffen. Fehlen Handläufe
oder sind sie mangelhaft ausgeführt, kann
das zu kostspieligen Folgen führen – finanziell
wie gesundheitlich. Vorsorge ist darum
immer günstiger als Nachsorge. Genau hier
setzt Flexo-Handlauf an: Wir montieren Handläufe,
die Sicherheit, Normtreue und Ästhetik
verbinden.
Unsere Systeme aus Stahl oder Aluminium
mit strapazierfähiger Laminat-Ummantelung
sind robust, handwarm im Griff und in zahlreichen
Dekoren erhältlich – von zurückhaltend-elegant
bis markant-modern. So fügt
sich der Handlauf harmonisch in das Treppenhaus
ein, statt wie ein Fremdkörper zu wirken.
Von Holzoptik bis zu dezentem Grau: Die passende
Gestaltung macht einen spürbaren Unterschied
in Wahrnehmung und Alltagstauglichkeit.
Sicherheit und Optik gehen bei uns
Hand in Hand.
Ebenso wichtig wie das Produkt ist die fachgerechte
Ausführung. Handläufe müssen
durchgängig geführt, richtig befestigt und mit
normkonformen Enden ausgeführt sein. Genau
diese Details entscheiden darüber, ob
ein Handlauf im Ernstfall den entscheidenden
Halt gibt – und ob Betreiber sich auf ihre Installation
verlassen können. Unsere Montageteams
arbeiten täglich in Bestandsgebäuden
wie auch in Neubauten und kennen die Herausforderungen
vor Ort: Wir bringen Erfahrung,
passende Befestigungstechnik und eine
saubere, zügige Umsetzung mit –ohne nennenswerte
Beeinträchtigungen für die Mieterschaft
oder Kunden. Warum gerade jetzt handeln?
Erstens, weil Stürze alle Altersgruppen
betreffen – nicht nur Seniorinnen und Senioren.
Zweitens, weil die Zahl der Sturzunfälle
seit Jahren hoch ist. Drittens, weil Versicherer
und Gerichte genau hinschauen, ob zumutbare
Massnahmen umgesetzt wurden.
Und viertens, weil eine konsequente Lösung
oft weniger aufwendig ist, als vermutet: Viele
Treppen lassen sich innerhalb eines Tages sicherer
machen.
Zusätzlicher, wandseitiger Handlauf im Gebäude der Firma Wachter in Winterthur
Unser Angebot: Wir kommen zu Ihnen, beraten
kostenlos vor Ort, zeigen Musterdekore,
klären technische Fragen und erstellen zeitnah
eine Offerte. Dabei betrachten wir jede
Treppe individuell – innen wie aussen, gerade
oder gewendelt, im Mehrfamilienhaus
genauso wie im Spitalflur oder im Hoteltrakt.
Das Resultat ist eine Handlauf-Lösung, die
Kosten, Nutzen und Gestaltung optimal verbindet
– und Ihren Bewohnern, Gästen und
Mitarbeitenden buchstäblich Sicherheit an
die Hand gibt. Setzen Sie auf geprüfte Qualität,
normgerechte Montage und einen Partner,
der seit Jahren nichts anderes macht,
als Treppen sicherer zu machen. Für Immobilien,
die heute bestehen – und morgen
überzeugen.
WEITERE INFORMATIONEN:
Flexo-Handlauf GmbH
Hauptstrasse 70
8546 Islikon
Tel. 052 534 41 31
kontakt@flexo-handlauf.ch
www.flexo-handlauf.ch
IMMOBILIA / September 2025 65
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Saubere Container - sauberes Wohnen!
Eine regelmässige Reinigung und Desinfektion
der Abfallcontainer trägt deutlich
zur Hygiene an Containerstandplätzen bei,
und vorhandene Bakterien können nachweislich
vermindert werden. Seit über 40
Jahren übernimmt Contreag in der gesamten
Schweiz die professionelle, umweltschonende
Container-Reinigung. Dafür
sind seit 2023 auch emissionsfreie
Fahrzeuge im Einsatz.
REINIGUNG OHNE CHEMIKALIEN,
ABER MIT HOCHDRUCK.
An Ort und Stelle werden die Containerim
Inneren des speziell angefertigten
Reinigungsfahrzeuges mit Hochdruckdüsen
und frischem Brauchwasser aus der
ARA gereinigt. Nach der anschliessenden
manuellen Aussenreinigung wird jeder
Container mit einem biologisch abbaubaren
Desinfektionsmittel eingesprüht. Ein
wichtiger Schritt, um schädliche Keime in
Schach zu halten - diese werden zu 90%
reduziert gemäss einer mikrobiologischen
Untersuchung.
DER UMWELT ZULIEBE.
Nur ein geschlossener Reinigungskreislauf
garantiert eine umweltfreundliche
Reinigung. Durch den geschlossenen
Reinigungskreislauf, die separaten Frischund
Schmutzwassertanks sowie der vorschriftsmässigen
Entsorgung des Schmutzwassers
nach der Reinigung in der ARA,
gelangen keine Giftstoffe in die Gewässer.
Ein wichtiger Aspekt für den Schutz unserer
Gewässer sowie für die Einhaltung des
Schweizer Gewässerschutzgesetz.
GRÖSSTE NACHHALTIGE FLOTTE
DER BRANCHE.
Weil der Umweltschutz bei der Contreag
schon seit jeher gross geschrieben wird,
invistiert der Branchenpionier seit 2023 in
nachhaltig betriebene Fahrzeuge. Durch die
sukzessive Umstellung der Fahrzeugflotte
auf emissionsfreie Antriebe trägt die Contreag
aktiv zu einer sauberen Zukunft bei
und fördert die nachhaltige Mobilität in der
Branche. Das mittelfristige Ziel ist es, bis
2030 mindestens ein Drittel der gesamten
Firmenflotte emissionsfrei fahren zu lassen.
Bereits per Ende Jahr 2025 wird das Familienunternehmen
dieses Ziel zu 80% erreicht
haben und stellt mit fünf nachhaltigen
Containerreinigungsfahrzeugen sowie
einem Lieferfahrzeug die grösste nachhaltige
Flotte der Branche.
UNTER LAND WIE ÜBER LAND.
Um die Reinigung der Unterflurcontainer
kümmert sich die Contreag ebenfalls. Mit
einem hochspezialisiertem Reinigungsfahrzeug
werden jegliche Wertstoffcontainer
unter Land und über Land nachhaltig gereinigt.
Das Fahrzeug verfügt über eine
Wasserhochdruckanlage, eine Abfallpresse
sowie einen Abfallaufbewahrungsbehälter
und eine Vakuum-Sauganlage. Mit diesen
Komponenten ist es der Contreag möglich,
jegliche Ober- und Unterflurcontainer von
innen und aussen nachhaltig zu reinigen,
Material aus den Schächten abzusaugen
sowie Restmengen an Kehricht mitzuführen
und fachgerecht zu entsorgen.
WEITERE INFORMATIONEN:
Contreag AG
Römertorstrasse 1
8404 Winterthur
info@contreag.ch
Tel. 052 235 39 00
www.contreag.ch
66
IMMOBILIA / September 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Lifecycle-Kosten – die stille Rendite
Bei Immobilien zählen die Betriebskosten
langfristig stärker als die Anfangsinvestitionen.
Wer von Beginn an auf langlebige
und wartungsarme Dachsysteme wie
SikaRoof® SMART setzt, profitiert dauerhaft
von geringeren Kosten und hoher
Werterhaltung.
Über den gesamten Lebenszyklus eines
Gebäudes stellen die Instandhaltung
und Sanierungen am Dach eine bedeutende
Kostenposition dar. Intelligente, ressourcenschonende
Dachsysteme wie SikaRoof®
SMART tragen dazu bei, diese
Ausgaben zu begrenzen und bieten Eigentümern
sowie Investoren langfristige wirtschaftliche
Vorteile.
SIKA SETZT NEUE STANDARDS
Kern des Systems ist die Hybrid-FPO-Bahn
SikaRoof® AT – eine Dachabdichtung der
neuesten Generation, die sich durch ausserordentliche
Widerstandsfähigkeit, Langlebigkeit
und Umweltverträglichkeit auszeichnet.
Bereits bei der Herstellung wird
vollständig auf schädliche oder lösemittelhaltige
Substanzen verzichtet. Auch die
Verarbeitung erfolgt absolut emissionsarm:
ohne offene Flamme, nahezu geräuschlos
und geruchsneutral.
Monitoring mit SikaRoof® SmartControl spart Instandhaltungskosten.
Dank ihrer hohen Flexibilität eignet sich die
Abdichtung auch für komplexe Dachdetails
und Anwendungen bei extremen Temperaturen.
Zudem punktet das System mit einer
besonders leichten Bauweise – die FPO
Membran ist bis zu 10 kg/m² leichter als
konventionelle Bitumenbahnen – und kann
somit auch auf Dächern mit Holzkonstruktionen
oder Bestandsgebäuden mit geringerer
Traglast eingesetzt werden.
GERINGER CO2-FUSSABDRUCK
Die ökologische Bilanz überzeugt auf ganzer
Linie: Auf einer Fläche von 1’000 m² lassen
sich mit dem Sika Dachsystem mehr als 20
Tonnen CO2 einsparen. Diese Werte werden
durch unabhängige Stellen bestätigt: Sika-
Roof® AT ist die einzige Kunststoffabdichtung
auf dem Markt mit einer Cradle-to-
Cradle-Zertifizierung und wird von eco-bau
als Lösung erster Priorität empfohlen. Darüber
hinaus erfüllt sie alle gängigen Nachhaltigkeitsstandards
wie Minergie-Eco, SNBS
oder LEED.
Ein integrierter Wurzelschutz macht eine
zusätzliche Wurzelschutzlage überflüssig
– ohne Risiko des Auswaschens von
Schadstoffen bei Regen. Damit eignet sich
das System gleichermassen für begrünte,
bekieste oder Nacktdächer sowie für die Abdichtung
unter Photovoltaikanlagen.
MONITORING MIT SIKAROOF® SMART-
CONTROL
Ein weiterer wichtiger Baustein für niedrige
Lifecycle-Kosten ist das intelligente Überwachungssystem
SikaRoof® SmartControl. Es
ermöglicht eine kontinuierliche, automatische
Zustandskontrolle des Dachs und erkennt
Schäden frühzeitig, bevor sie zu aufwendigen
Sanierungen führen. Diese proaktive Instandhaltung
spart Zeit, reduziert Kosten
und verlängert die Lebensdauer des Daches
signifikant.
Mit dem digitalen Oeko-Rechner bietet Sika
zudem ein Werkzeug zur transparenten CO2-
Bilanzierung. Planer, Architekten und Investoren
können unterschiedliche Dachaufbauten
direkt vergleichen und fundierte Entscheidungen
im Sinne des Klimaschutzes treffen.
FAZIT
Mit SikaRoof® SMART wird ein zukunftssicheres
Dachsystem geboten,
das hohe ökologische Anforderungen
mit wirtschaftlicher Effizienz
und einfacher Handhabung verbindet.
Damit trägt es massgeblich dazu bei,
die Gesamtkosten eines Gebäudes
zu senken und dessen Wert langfristig
zu sichern.
Mehr erfahren:
WEITERE INFORMATIONEN:
Die «Residenza 27» in Lugano ist ein Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit.
Die Dachabdichtung mit SikaRoof® AT wirkt sich positiv auf die Reduzierung der CO2-Emissionen aus. (Bilder: Sika)
Sika Schweiz AG
Tüffenwies 16
8048 Zürich
Tel. +41(0)58 436 40 40
www.sika.ch
IMMOBILIA / September 2025 67
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Form trifft Funktion:
Die Holz/Aluminium-Fenster von EgoKiefer
Fenster prägen nicht nur den Charakter
eines Gebäudes – sie bestimmen auch
Lichtstimmung, Energieeffizienz und
Wohngefühl. Mit ihren Holz/Aluminium-
Fenstern setzt EgoKiefer seit Jahren
Standards in Sachen Qualität, Design
und Funktionalität. Die Produktlinie
vereint natürliche Materialien mit
moderner Technik und bietet damit eine
durchdachte Lösung für zeitgemässes
Bauen und Renovieren.
Drei Konstruktionsvarianten decken unterschiedliche
Anforderungen und Bedürfnisse
ab:
Ego ® Allstar gilt als vielseitiger Allrounder.
Die Kombination aus technischem Knowhow
und hohem Wärmeschutz macht dieses
Fenster zur idealen Lösung für Wohnbauten
jeder Art. Dank ausgezeichneten
Werten in Schall-, Einbruch- und Witterungsschutz
eignet sich Ego®Allstar auch
für exponierte Lagen oder stark frequentierte
Zonen.
Ego ® Selection richtet sich an alle, die
auf Design ebenso viel Wert legen wie auf
Funktion. Die flächenbündige Innenansicht,
die klare Linienführung und die verdeckt
liegenden Beschläge machen dieses Fenster
zur stilvollen Wahl für moderne Architektur
– ohne Kompromisse bei Technik
oder Komfort.
Ego ® SelectionPlus bringt die gestalterischen
Möglichkeiten auf ein neues Niveau.
Mit edlem Stufenglas auf der Aussenseite
und flächenbündiger Optik innen verleiht es
Fassaden eine ruhige, elegante Wirkung.
Besonders Architekturbüros und designaffine
Bauherrschaften schätzen diese Lösung
für gehobene Neubauprojekte. Allen
Varianten gemeinsam sind langlebige Qualität,
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
und die fachgerechte Montage durch
qualifiziertes Montageprofis oder Partnerbetriebe.
Die Holzinnenseite sorgt für ein
© Yvonne Bollhalder
Für Behaglichkeit in Ihren Räumen: die Holz/Aluminium-Fenster Ego ® Allstar. Die harmonische Verbindung von Holz und Aluminium macht das Fenster
besonders langlebig. Dank ausgeklügelten technischen Details sind sie jeder Anforderung gewachsen und überzeugen dabei auch optisch.
© Lionel Henriod
Das Fenstersystem Ego ® Selection besticht durch seine elegante Formsprache aufgrund der standardmässig flächenbündigen Ausführung
sowie der verdeckt liegenden Beschläge.
warmes, natürliches Wohngefühl, während
das Aluminiumprofil aussen Schutz
vor Witterung und Alterung bietet – pflegeleicht
und formstabil. EgoKiefer zeigt damit,
wie moderne Fensterlösungen zugleich
technisch anspruchsvoll, ästhetisch hochwertig
und nachhaltig sein können – für
mehr Komfort, Energieeffizienz und Architektur
mit Charakter.
MEHR ZU EGOKIEFER
HOLZ/ALUMINIUM-FENSTERN:
https://www.egokiefer.ch/de/holzholz-alu-fenster-balkon-u-schiebetueren/
WEITERE INFORMATIONEN:
© Raffael Soppelsa
EgoKiefer AG
Fenster und Türen
Hohenemserstrasse 32
CH-9444 Diepoldsau
Tel. +41 71 757 33 33
zentrale@egokiefer.ch
egokiefer.ch
Bei Holz/Aluminium-Fenstern Ego ® SelectionPlus bildet das Stufenglas das Highlight der Ästhetik – von aussen sind keine Aluminiumprofile
sichtbar, was besonders bei 2-flügligen Fenstern optisch sehr schön ist.
68
IMMOBILIA / September 2025
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Energieeffizienz mit System:
Wie intelligente Klimasteuerung und BIM den Immobilienwert sichern
Der Immobilienmarkt steht unter massivem
Druck: Steigende Energiepreise,
strengere gesetzliche Anforderungen und
zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit
verändern die Spielregeln für Eigentümer
und Investoren.
Energieeffizienz und digitale Steuerbarkeit
werden damit zu Schlüsselfaktoren
für den langfristigen Werteerhalt. Besonders
intelligente Steuerung von Heizungs-,
Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) in Verbindung
mit Building Information Modelling
(BIM) gewinnt zunehmend an Bedeutung, als
Dipl. Oec. Nathalie Bonalumi
MAS REM UZH CUREM
Instrument, um Betriebskosten zu senken,
Risiken zu minimieren und Immobilienwerte
nachhaltig zu sichern.
Veraltete Anlagen gelten mittlerweile als
ernstes Risiko. Sie treiben nicht nur die Betriebskosten
in die Höhe, sondern können
auch die Vermarktungsfähigkeit einer Immobilie
massiv einschränken. Wer nicht in Effizienz
investiert, läuft Gefahr, dass Objekte zu
sogenannten «Stranded assets» werden.
Moderne, automatisierte Systeme hingegen
senken den Energieverbrauch messbar, steigern
den Komfort für Nutzer und verbessern
die ESG-Bilanz, ein Kriterium, das institutionelle
Anleger heute als Grundvoraussetzung
sehen.
Ihre volle Wirkung entfalten solche Systeme
im Zusammenspiel mit BIM. Während konventionelle
Sanierungen oft nur einzelne Gewerke
optimieren, ermöglicht die digitale Modellierung
einen ganzheitlichen Ansatz. Schon
in der Planungsphase lassen sich Energieflüsse
simulieren, Varianten vergleichen
und Klimasysteme auf Effizienz trimmen.
Für Investoren bedeutet das Transparenz
über Kosten und Einsparpotenziale sowie
eine deutliche Risikominimierung, weil
Schwachstellen frühzeitig erkannt werden.
Ein weiterer Vorteil: Mithilfe von BIM-Daten
lassen sich Instandhaltungsmassnahmen vorausschauend
planen. Ausfälle treten seltener
auf, und Kosten besser kalkulierbar.
Besonders interessant ist dieser Ansatz im
Bestand. Durch digitale Erfassung mittels
3D-Scanning, können selbst ältere Immobilien
präzise modelliert und energetisch
bewertet werden. Massnahmen lassen sich
simulieren, bevor sie umgesetzt werden und
böse Überraschungen werden dadurch minimiert.
Damit wird auch die Sanierung zum
planbaren Prozess, der Eigentümern wie Investoren
klare Perspektiven bietet.
Ob Neubau oder Bestand – das Ziel bleibt
gleich. Neubauten profitieren davon, dass
Energie- und Klimasteuerung von Anfang an
BIM gestützt integriert werden können. Bestandesobjekte
gewinnen durch die Nachrüstung
moderner HLK – Technik und digitale Modelle,
die den gesamten Lebenszyklus transparent
abbilden. In beiden Fällen gilt: Immobilien,
die digitale Steuerung und Energieeffizienz
vereinen, sichern nicht nur ihre Marktattraktivität,
sondern auch ihre langfristige Rendite.
Immobilien sind heute weit mehr als bauliche
Substanz. Ihr Wert entscheidet sich
zunehmend durch Nachhaltigkeit, Energieeffizienz
und digitaler Steuerbarkeit. Die
Verbindung von intelligenter Klimasteuerung
mit BIM ist dabei kein Trend, sondern eine
Notwendigkeit. Sie sorgt für kalkulierbare
Betriebskosten, stabile Investitionssicherheit
und leistet gleichzeitig einen Beitrag zu
den Klimazielen.
«BUILDING INFORMATION MODELLING:
WER HEUTE INVESTIERT,
SCHAFFT MIT UNS WERTE, DIE
MORGEN BESTAND HABEN».
Dipl. Oec. Nathalie Bonalumi
WEITERE INFORMATIONEN:
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CEO-Wechsel bei SORBA: Urs Weber übernimmt ab 1. September 2025
St. Gallen, [21.08.2025] – Die SORBA EDV
AG kündigt einen Führungswechsel an:
Ab dem 1. September 2025 übernimmt
Urs Weber die Funktion als Chief Executive
Officer (CEO). Der erfahrene IT-Manager
tritt die Nachfolge in einer Phase des
Wachstums und der strategischen Weiterentwicklung
an.
Der Innerschweizer bringt über 20 Jahre
Führungserfahrung in der IT- und Softwarebranche
mit. Nach Stationen bei Sage
Schweiz, wo er als Director Operations tätig
war, wechselte er zur BBT Software AG
und war dort zuletzt Mitglied der Geschäftsleitung.
Der diplomierte Informatiker verfügt
über umfassendes Know-how in der Entwicklung
marktnaher Softwarelösungen sowie
im Aufbau leistungsstarker Teams.
Urs Weber folgt auf die bisherige operative
Leitung, die interimistisch von der Gruppenebene
begleitet wurde. Mit seiner Ernennung
setzt SORBA auf eine langfristige Besetzung
an der Spitze und stärkt damit die
lokale Führungsstruktur.
«Wir freuen uns, mit Urs Weber eine Führungspersönlichkeit
gewonnen zu haben,
die sowohl unsere Werte als auch unsere
Vision teilt», sagt Jean-Jacques Suter,
Präsident des Verwaltungsrates. «Gemeinsam
mit dem bestehenden Leitungsteam
wird er neue Impulse setzen und die Digitalisierung
in der Baubranche weiter
vorantreiben.»
Die SORBA EDV AG mit Hauptsitz in St. Gallen
beschäftigt rund 85 Mitarbeitende, die
schweizweit über 3 000 Bauunternehmen
mit ihrer modularen Gesamtlösung myS-
ORBA unterstützen. Seit über 35 Jahren
steht das Unternehmen für praxisnahe, verlässliche
und innovative Softwarelösungen
in der Bauwirtschaft.
Seit 2024 ist SORBA Teil der SYSTABUILD
Software Group, einer führenden Plattform
von Software-Lösungen für Bau und
Handwerk unter dem Dach der Bregal Unternehmerkapital
AG. «Als Unternehmensgruppe
mit Hauptsitz in der Schweiz ist es
für uns allerhöchste Priorität, die Baubranche
auch in der Schweiz nachhaltig, technologisch
und innovativ voranzubringen.
Auch SORBA profitiert von den Erfahrungen
zahlreicher marktführender Software-Unternehmen
der Gruppe entlang der gesamten
Wertschöpfungskette in der Bauindustrie»,
erklärt Thomas Surwald, GROUP CEO der
SYSTABUILD. Innerhalb der Gruppe werden
Kompetenzen führender Bausoftware-Anbieter
gebündelt, um gemeinsam die digitale
Zukunft der Branche zu gestalten.
Mit dem Wechsel an der Spitze unterstreicht
SORBA das klare Ziel, Kundenorientierung,
Innovation und Stabilität weiterhin
zu vereinen und die Zukunft der Bauwirtschaft
aktiv mitzugestalten.
WEITERE INFORMATIONEN:
SORBA EDV AG
Schochengasse 6
9000 St. Gallen
info@sorba.ch
+41 71 224 00 00
www.sorba.ch
IMMOBILIA / September 2025 69
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IMMOBILIA / September 2025
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IMMOBILIA / September 2025 71 2
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in der heutigen digitalen Zeit sehr gefragt. Nebst der Gestaltung von allen
Drucksachen bieten wir auch Veredelungen an, die in der Wirkung einmalig sind.
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Offsetdrucksachen zu einem echten Erlebnis werden.
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ADRESSEN & TERMINE
ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN
SCHWEIZ
PRÄSIDIUM UND
GESCHÄFTSLEITUNG
SVIT SCHWEIZ
Präsident:
Michel Molinari, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
michel.molinari@blkb.ch
Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz
& Ressort Branchenentwicklung:
David Zumsteg, AARBRUGG AG,
Seidenstrasse 3, 5200 Brugg
david.zumsteg@aarbrugg.ch
Vizepräsidentin, Vertretung lateinische
Schweiz & Ressort Bildung:
Cécile Berger Meyer, Lenz & Staehelin,
Route de Chêne 30, 1211 Genf 6
cecile.berger@lenzstaehelin.com
Ressort Recht & Politik:
Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,
Heuberg 7, 4001 Basel
andreas.duerr@bdlegal.ch
Ressort Finanzen:
Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,
Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil
gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch
CEO SVIT Schweiz:
Marcel Hug, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
mh@svit.ch
Stv. CEO SVIT Schweiz:
Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ic@svit.ch
SCHIEDSGERICHT DER
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,
4001 Basel, T 061 225 03 03
info@svit-schiedsgericht.ch
www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT-STANDESGERICHT
Sekretariat: SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88, info@svit.ch
REGIONALE
SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
Sekretariat: Fabienne Lüthi,
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch
SVIT BEIDER BASEL
Geschäftsstelle: Tanja Molinari,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch
SVIT BERN
Sekretariat: SVIT Bern,
Murtenstrasse 18, Postfach,
3203 Mühleberg-Bern
T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch
SVIT GRAUBÜNDEN
Sekretariat: Marc Berger,
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05
svit-graubuenden@svit.ch
SVIT OSTSCHWEIZ
Sekretariat: Claudia Eberhart,
Haldenstrasse 6, 9200 Gossau
T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch
Drucksachenversand: ATIG AG,
Heidi Artuso, T 071 380 02 20
heidi.artuso@atig.ch
SVIT ROMANDIE
Sekretariat: Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne, T 021 331 20 95
info@svit-romandie.ch
SVIT SOLOTHURN
Sekretariat: Tina Strausak,
Strausak Immobilien GmbH,
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch
SVIT TICINO
Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Geschäftsstelle:
Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,
6003 Luzern, T 041 508 20 18
nicole.kirch@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
svit.ch/de/svit-zentralschweiz/
services-svit-zentralschweiz
SVIT ZÜRICH
Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,
8050 Zürich, T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
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SVIT-FACHKAMMERN
BEWERTUNGSEXPERTEN-
KAMMER SVIT
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FACHKAMMER STWE SVIT
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KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER KUB
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SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
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SVIT FM SCHWEIZ
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TERMINE
SVIT SCHWEIZ
SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV
11./12.06.26 Bern
SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
18.09.25 Generalversammlung
20.11.25 Frühstück
SVIT BEIDER BASEL
05.12.25 Niggi Näggi
19.01.26 BKB Neujahrsapéro
SVIT BERN
18.09.25 Immofuture Day
05./06.11.25 Berner Immobilientage
SVIT GRAUBÜNDEN
25.09.25 Herbstanlass
SVIT OSTSCHWEIZ
13.11.25 IMMOment
06.01.26 Neujahrsapéro
SVIT ROMANDIE
23.09.25 Prix de l’immobilier
romand
SVIT SOLOTHURN
19./20.09.25 SVIT Day
04.12.25 Weihnachtsanlass
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
25.09.25 Kommunikation mit
Mieter:innen
16.10.25 Seminar ZEV
30.10.25 Aktuelle Mietrechtsfälle/-urteile
SVIT Schweiz
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88
www.svit.ch
SVIT ZÜRICH
16.09.25 Fachseminar
23.09.25 Fachseminar
24.09.25 Brain Snack 2, HWZ
30.09.25 Fachseminar
01.10.25 Berufsbildner-
Meeting
16.10.25 Oktoberfest
06.11.25 Stehlunch
12.11.25 Fachseminar
26.11.25 Fachseminar
28.11.25 Fachseminar
BEWERTUNGS -
EXPERTEN-KAMMER
29.10.25 ERFA Zürich
11.11.25 ERFA Nordwestschweiz
FACHKAMMER
STOCKWERKEIGENTUM
22.10.25 Herbstanlass
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER
18.11.25 86. Lunchgespräch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER
12.11.25 Makler-Convention
SVIT FM SCHWEIZ
23.10.25 Good Morning FM!
IMMOBILIA / September 2025 73
FOKUS
MATTHIAS BÜRGIN
POLITIK
EIGENMIETWERT-
WIRTSCHAFT
UMNUTZUNG
VON BÜROS ZU
BAU & HAUS
GLASDACH
ZUGUTERLETZT
ABSCHAFFUNG EIGENMIETWERT
IMPRESSUM
SCHWEIZ
# 09 — SEPTEMBER 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
IM INTERVIEW
04
ABSCHAFFUNG
12
WOHNUNGEN
18
STOCKERHOF
40
ZWISCHENNUTZER
DER ERSTEN STUNDE
ISSN 2297-2374
ERSCHEINUNGSWEISE
monatlich, 12 × pro Jahr
ABOPREIS FÜR
NICHTMITGLIEDER
78 CHF (inkl. MWST)
EINZELPREIS
7 CHF (inkl. MWST)
AUFLAGEZAHL
Beglaubigte Auflage: 2905
(WEMF 2024)
Gedruckte Auflage: 3500
VERLAG
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DRUCK UND VERTRIEB
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SATZ UND LAYOUT
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Rita Kurmann
Andreas Feurer
GASTSPIEL RUEDI WIDMER
Von September bis Dezember 2025 hält der bekannte
Schweizer Cartoonist Ruedi Widmer ein Gastspiel in der
Immobilia. Jeden Monat greift er auf witzige Art und Weise ein
Thema auf, das die Immobilienwirtschaft bewegt.
Gestartet wird mit einem brandaktuellen Thema: der Eigenmietwert-Abschaffung.
Am 28. September 2025 stimmt die
Schweiz darüber ab, ob der Eigenmietwert fallen soll. Auf den
Seiten 12 und 16 in dieser Immobilia-Ausgabe lesen Sie mehr
dazu.
INSERATEVERWALTUNG
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gestattet. Über nicht bestellte
Manuskripte kann keine Korrespondenz
geführt werden. Inserate, PR
und Produkte-News dienen lediglich
der Information unserer Mitglieder
und Leser über Produkte und
Dienstleistungen.
74
IMMOBILIA / September 2025
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