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Immobilia September 2025

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SCHWEIZ

# 09 — SEPTEMBER 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

IMMOBILIA

FOKUS

MATTHIAS BÜRGIN

IM INTERVIEW

04

POLITIK

EIGENMIETWERT-

ABSCHAFFUNG

12

WIRTSCHAFT

UMNUTZUNG

VON BÜROS ZU

WOHNUNGEN

18

BAU & HAUS

GLASDACH

STOCKERHOF

40

ZWISCHENNUTZER

DER ERSTEN STUNDE


EDITORIAL

10

VON—MICHEL MOLINARI

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BAUHERREN

BLEIBEN IM RISIKO

Mitte August hat der Bundesrat bekanntgegeben,

dass er keine befriedigende Alternative zum

geltenden Bauhandwerkerpfandrecht sieht,

wenngleich er sich des Doppelzahlungsrisikos

für Bauherren bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen

durch den General- oder Bauunternehmer

bewusst sei. Den Auftrag zur Prüfung

hatte er vom Parlament entgegengenommen und

kommt nun zum Schluss, dass die geprüften

Varianten keine massgebliche Verbesserung

bringen, den Prozess aber teilweise erheblich

verkomplizieren oder die Rechte der Bauhandwerker

schmälern.

DER STATUS-QUO

BEIM BAUHANDWER-

KERPFANDRECHT IST

UNBEFRIEDIGEND.

MICHEL MOLINARI

Die Argumentation des Bundesrats ist nachvollziehbar.

Auch der SVIT stand einer tiefgreifenden

Revision in der Vernehmlassung

skeptisch gegenüber. Es ist aber nicht von der

Hand zu weisen, dass der Status-quo unbefriedigend

ist. Bezahlt der Auftragnehmer und

Vertragspartner des Bauherrn die einzelnen

Subunternehmen nicht, können diese auf ihre

eigene Forderung ein Pfandrecht auf dem

Grundstück des Grundeigentümers eintragen

lassen. Dieser Anspruch besteht selbst dann,

wenn der Grund eigentümer den Auftragnehmer

bereits bezahlt hat, dieser aber die offenen Rechnungen

der Subunternehmen nicht begleicht;

oder wenn der Grundeigentümer von Subunternehmen

gar nichts weiss und deren Beizug nie

zugestimmt hat. Dem Bauherrn bleibt schlimmstenfalls

nichts anderes übrig, als die Rechnungen

zweimal zu bezahlen.

Es ist zu hoffen, dass das Parlament die richtigen

Schlüsse aus dem Bericht zieht. Es stellt sich

namentlich die Frage, ob beispielsweise mit

einer Informationspflicht des General- oder

Bauunternehmers nicht jene Transparenz geschaffen

werden könnte, die es dem Bauherrn

ermöglicht, eine Risikoabschätzung zu treffen.

Inzwischen bleibt den Bauherren nur, bei der

Auftragsvergabe, den vertraglichen Regelungen

und der Überwachung der Zahlungsflüsse genau

hinzuschauen – und sich bei der Wahl des Vertragspartners

nicht blindlings nur am Preis zu

orientieren. Eine Bauherrenberatung – wie wir

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2

IMMOBILIA / September 2025


INHALT

IMMOBILIA —INHALT NR. 09 SEPTEMBER 2025

FOKUS

04 «EIGENTÜMERN GEHT ES UM IMAGEPFLEGE UND

ADRESSBILDUNG»

Matthias Bürgin, Zwischennutzer der ersten Stunde, spricht im Fokus-Interview

über den Wandel, den Zwischennutzungen in den letzten Jahrzehnten

durchlaufen haben, und sagt, warum sich Zwischennutzungen lohnen.

12

IMMOBILIENPOLITIK

WOHNEIGENTUM IST

VORSORGE

AM 28. SEPTEMBER 2025 WIRD ÜBER DIE ABSCHAF-

FUNG DES EIGENMIETWERTS ABGESTIMMT.

DAS SIND DIE ARGUMENTE FÜR EIN JA.

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

VOM BÜRO ZUM

WOHNRAUM

EINE ANALYSE VON WÜEST PARTNER ZEIGT

DIE VORAUSSETZUNGEN UND DAS POTENZIAL

VON UMNUTZUNGEN AUF.

40

18

BAU & HAUS

ELEGANTE GLASBAUTEN

2024 WURDE DAS GEWÖLBTE GLASDACH IM

LICHTHOF DES WOHN- UND GEWERBEHAUSES

STOCKERHOF IN ZÜRICH SANIERT.

IMMOBILIENPOLITIK

14 WOHNRAUMSCHUTZ BASEL DURCH DIE ROSAROTE BRILLE

Drei Jahre nach Einführung der Wohnraumschutzverordnung hat das Statistische

Amt Basel-Stadt eine Bestandsaufnahme über die Folgen für den Mietwohnungsmarkt

gemacht

16 EIGENMIETWERT-ABSCHAFFUNG: DIE PROGNOSE

Stimmen am 28. September 2025 zwei Drittel der Hauseigentümer und ein

Drittel der Mieter für die Abschaffung des Eigenmietwerts, resultiert eine

Mehrheit bei Volk und Ständen.

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

20 BÜRO-WOHN-TRANSFORMATION IN BADEN

Vier ehemalige Bürobauten aus dem Jahr 1958 wurden nach einem umfassenden

Um- und Ausbau zu Eigentumswohnungen transformiert.

22 AKTUELLE UMNUTZUNGSPROJEKTE AUF EINEN BLICK

24 LEERSTÄNDE WOHNUNGSMARKT

Divergierende Entwicklungen von Angebot und Nachfrage lassen sinkende

Leerstandszahlen erwarten. Auch beim Wohneigentum dürfte die Zahl der leerstehenden

Wohnungen 2025 zurückgehen.

26 STUDIE «WOHNMOBILITÄT FÖRDERN»

Je nach Lebensphase wohnen wir anders – oder eben nicht, weil passende

Angebote fehlen. Dies zeigt sich bei der Generation 45+ deutlich.

28 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT

IMMOBILIENRECHT

34 BUNDESGERICHT: ABBRUCHBEFEHL UND BÖSER WILLE

Wenn aus einem Schopf in der Landwirtschaftszone ein hübsches Wohnlokal

wird, hat das auch für die späteren Eigentümer rechtliche Folgen.

36 MIETRECHTSÄNDERUNGEN PER 1. OKTOBER 2025

Faksimile-Unterschrift und Formularpflicht: Ab Oktober gelten neue Bestimmungen.

Dr. iur. Beat Rohrer erklärt, was sich ändert.

BAU & HAUS

42 VOM INDUSTRIEERBE ZUR ZWISCHENNUTZUNG

Zwei Gebäude auf dem ehemaligen Bosch-/Scintilla-Areal in Zuchwil werden

bis zum Vorliegen eines realisierungsreifen Bauprojekts zwischengenutzt.

44 LEUCHTTURMPROJEKT BERNAPARK STETTLEN

Das Areal der Kartonfabrik Deisswil war eine klassische Industriebrache. In

den letzten Jahren entstand auf dem Gelände ein visionäres Projekt.

IMMOBILIENBERUF

46 DANK SINUS-MILIEUS DIE PASSENDE ZIELGRUPPE FINDEN

Die «Sinus-Milieus Wohn- und Lebenswelten Schweiz» gibt es in einer neuen

Auflage. Bis Ende September wird ein Einführungsrabatt gewährt.

48 FACHAUSWEIS IMMOBILIENBEWERTUNG

49 TAGESSEMINAR HOME STAGING UND REAL ESTATE MEDIA

50 MAKLER-CONVENTION 2025: THE FUTURE IS NOW

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53 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN

54 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT

VERBAND

57 «WIR WOLLEN IN DER BILDUNG KLARER MARKTFÜHRER SEIN»

SVIT-Präsident Michel Molinari im grossen Interview.

STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 61 / BEZUGSQUELLENREGISTER 70 / ADRESSEN & TERMINE 73 / ZUGUTERLETZT & IMPRESSUM 74

IMMOBILIA / September 2025 3


FOKUS INTERVIEW

ZWISCHENNUTZUNGEN

«EIGENTÜMERN GEHT

ES UM IMAGEPFLEGE

UND ADRESSBILDUNG»

4

IMMOBILIA / September 2025


46

Autonome Besetzungen wurden

vielerorts von einvernehmlichen

Zwischennutzungen abgelöst.

Heute haben Zwischennutzungen

einen richtig guten Ruf. Über

diesen Wandel sprechen wir mit

Experte Matthias Bürgin – und

zwar auf einem einst zwischengenutzten

Areal in Basel.

INTERVIEW—YVONNE LEMMER*

FOTOS—URS BIGLER

Sie haben für das Interview den Quartiertreffpunkt

58 Rosental / Erlenmatt in Basel

vorgeschlagen. Warum diesen Ort?

Matthias Bürgin: Wir befinden uns auf dem Areal des

ehemaligen Güterbahnhofs der Deutschen Bahn am

Stadtrand im Norden von Basel. Das 19 Hektar grosse

Areal wurde von 2000 bis 2011 unter dem Namen nt-

Areal (non-territorial) zwischengenutzt. 8000 qm

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IMMOBILIA / September 2025 5


FOKUS INTERVIEW

ZWISCHENNUTZUNGEN

Aussenfläche und 1500 qm Innenräume gehörten

zur Nutzfläche. Das Gebäude, in dem wir miteinander

sprechen, war die ehemalige Kantine der Deutschen

Bahn.

Wofür wurde das Areal zwischengenutzt?

Gastrokultur, Nachtleben, Kultur, Trendsport, Marktplatz,

Ateliers, Büros und Soziokultur. Die Zwischennutzung,

die im Jahr 2000 startete, war so beliebt,

dass sie sogar europäische Ausstrahlung hatte.

Und nach Beendigung?

2011 hat der Kanton Basel-Stadt das Gebäude übernommen,

und zwar kostenlos von der Immobilienfirma

der Deutschen Bahn. Für die zukünftige

Nutzung des ganzen Areals gab es einen städtebaulichen

Wettbewerb. Die Gewinner des Wettbewerbs

haben das ehemalige Kantinengebäude der Deutschen

Bahn bewusst stehen lassen und quasi ins

Zentrum der fünf Baufelder gesetzt, die es auf dem

Areal gab. Heute ist es Quartiertreffpunkt für die Bewohner

der umliegenden Wohnungen. Man kann das

Gebäude als Beispiel nehmen für etwas, das während

der Zwischennutzung eine besondere Bedeutung erlangt

und zu einer Verstetigung geführt hat.

Sind heute vor allem Wohnungen auf dem

Areal zu finden?

Es ist ein neues gemischtes Stadtquartier namens

Erlenmatt mit ca. 800 Wohnungen und Flächen

BIOGRAPHIE

MATTHIAS

BÜRGIN

Der diplomierte

Geograf ETH (*1956)

und Berater befasst

sich seit den frühen

1990er-Jahren mit

Zwischennutzungen.

Offiziell ist er seit April

2025 in Rente, engagiert

sich aber immer

noch freiberuflich im

Bereich Zwischennutzungen.

Matthias

Bürgin ist in der Stadt

Basel wohnhaft.

Die Website

zwischennutzung.ch

mit dem «Leit faden

Zwischen nutzungen»

wurde von ihm

initiiert.

für den Detailhandel entstanden, aber keine Büros.

Zudem befindet sich auch ein Altersheim auf

dem Areal.

Sie werden als Zwischennutzer der ersten

Stunde bezeichnet. Wann sind Sie erstmals

mit dem Thema in Berührung gekommen?

Das war Anfang der 1990er-Jahre. Ich hatte zuvor

in St. Gallen gearbeitet, bin dann wieder nach Basel

zurückgekehrt und war als Journalist beim Regionaljournal

von Radio DRS tätig. Da bin ich mit

dem Schlotterbeck-Areal in Kontakt gekommen,

einer Zwischennutzung auf dem Gebiet einer ehemaligen

Autogarage. Schlotterbeck war die erste

Zwischennutzung in Basel, und ich glaube sogar die

erste schweizweit, die keine autonome Besetzung

war, sondern eine vertraglich geregelte Kooperation

zwischen Eigentümer und Zwischennutzern.

Das heisst konkret?

Mit der Besitzerin, der ehemaligen Schweizerischen

Volksbank (SVB), handelte man einen Mietvertrag

aus. Das Areal wurde von 1991 bis 1993 zwischengenutzt.

Aus dieser Nutzung entstand der b.e.i.r.a.t.,

Verein für Raumwirklichkeiten, der in Basel weitere

Räumlichkeiten für die Zwischennutzung aufspürte,

sicherte und betreute. Die Kooperation zwischen

dem Verein und den Eigentümern war immer

von einer klaren Aussage begleitet, die lautete: Wir

6

IMMOBILIA / September 2025


Das ehemalige Kantinengebäude der Deutschen Bahn ist heute Treffpunkt für die Bewohner des Erlenmatt-Quartiers. BILD: SVIT VERLAG

bleiben auf dem Areal, solange der Vertrag läuft, danach

gehen wir, und darauf geben wir unser Wort.

Das war natürlich ein ganz wichtiger Faktor.

Damit konnte die Angst der Eigentümer,

dass die Zwischennutzer nicht mehr gehen,

gemindert werden.

Genau. Die vertraglich geregelte Zwischennutzung

fand bei der Regierung und verschiedenen Kulturinstitutionen

Anklang. Wegen des klaren Bekenntnisses,

dass die Zwischennutzer gehen, wenn der

Vertrag ausläuft, sowie der positiven Referenz der

Volksbank konnte der Verein b.e.i.r.a.t. zwischen

1992 und 2001 in Basel weitere Zwischennutzungsprojekte

initiieren. So zum Beispiel auf den Arealen

von Bell, Frobenius, Kiosk, die teils grössere Dimensionen

hatten.

Waren Sie selbst auch Zwischennutzer?

Als ich mich 1994 selbstständig machte, suchte ich

nach einem geeigneten Büro. Am Bahnhof Basel

gab es das Kiosk-Areal, das den SBB gehörte. Dort

war ich von 1994 bis 2001 als Zwischennutzer eingemietet

und kümmerte mich gleichzeitig um die

DIE VERTRAG-

LICH GEREGEL-

TE ZWISCHEN-

NUTZUNG FAND

BEI REGIERUNG

UND KULTUR-

INSTITUTIONEN

ANKLANG.

Verwaltung der zwischengenutzten Räume auf dem

Areal. Ich war der, der die Mieten einkassiert und die

Nebenkosten abgerechnet hat.

Wie würden Sie Zwischennutzung definieren,

und wie unterscheidet sie sich von regulären

temporären Mietverhältnissen?

Grundsätzlich ist eine Zwischennutzung eine Verwertungslücke

zwischen einer früheren und späteren

Nutzung. Eine Zwischennutzung sollte

mindestens drei Jahre laufen. Ein Merkmal von Zwischennutzungen

ist, dass sie am unteren Rand der

Marktmiete angesiedelt sind, aber nicht ausserhalb.

Es gibt unterschiedlichste Arten, wie man diese Verwertungslücke

füllen kann, introvertierte und extrovertierte

Zwischennutzungen.

Können Sie die beiden Arten ausführen?

Extrovertiert ist eine Zwischennutzung dann, wenn

sie sich wirklich an die Öffentlichkeit richtet, einen

grossen Nutzen für die Zivilgesellschaft hat, identitätsstiftend

wirkt, dabei öffentliche Interessen

vertreten werden und in der Selbstorganisation entstanden

ist, also Bottom-up.

IMMOBILIA / September 2025 7


FOKUS INTERVIEW

ZWISCHENNUTZUNGEN

EINE ZWISCHEN-

NUTZUNG IST

EINE VERWER-

TUNGSLÜCKE

ZWISCHEN EINER

FRÜHEREN UND

SPÄTEREN

NUTZUNG.

Und introvertiert?

Von einer introvertierten Zwischennutzung spricht

man, wenn es um ein reines Vermietungsgeschäft

geht. Eine solche Zwischennutzung hat vor allem einen

Basisnutzen, nämlich Erträge zu generieren während

der Verwertungslücke. Sie entsteht Top-down.

Es gibt Unternehmen, die Zwischennutzungen als

Geschäftsmodell betreiben, vor allem Zwischennutzungen

im Wohnbereich. Dabei handelt es sich in

meinen Augen um Provisorien und um ein reines Vermietungsgeschäft.

Wobei es eigentlich kein Geschäft

sein dürfte, weil es auf Gebrauchsleihe basiert. Solche

Unternehmen haben teils grosse städtische Liegenschaften

in ihrem Portfolio.

Eine Zwischennutzung darf aber schon

auch Rendite abwerfen, oder?

Es können zumindest Erträge erwirtschaftet werden,

welche die Kosten übersteigen.

Was haben die beiden Arten, introvertiert

und extrovertiert, gemeinsam?

Zwischennutzungen haben einen guten Ruf, vor allem

seit der Jahrtausendwende. Wenn ein Leerstand

zwischengenutzt wird, empfindet das die Öffentlichkeit

als positiv. Eine Zwischennutzung schützt die

Liegenschaft auch vor Vandalismus. Im Jahr 2010

hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) den «Leitfaden

Zwischennutzung», den ich mitentworfen habe,

herausgegeben. Mit dem Leitfaden wollte das Bafu

Zwischennutzungen fördern, um Altlasten auf Industriebrachen

zu beseitigen. Zwischennutzungen sollten

verhindern, dass Substanzen an die Oberfläche

gelangen. Ausserdem machte die Zwischennutzung

einer Industrie brache eine spätere Umnutzung eher

möglich. Der Leitfaden Zwischennutzung enthält unter

anderem Checklisten für Eigentümer, Gemeinden

und Nutzungsinteressenten und hilft bei der Vorbereitung

und Durchführung einer Zwischennutzung.

Seit der Schaffung des Leitfadens sind

15 Jahre vergangen. Wie sieht die Bilanz aus?

Schaut man sich die letzten 10 bis 15 Jahre an, ist erkennbar,

dass mehrheitlich die öffentliche Hand Leerstände

für Zwischennutzungen zur Verfügung stellt

oder sogar aktiv agiert, damit eine Zwischennutzung

entsteht. Gerade in Basel ist das der Fall. Weiter stelle

ich fest, dass weniger private Eigentümer Areale

zur Verfügung stellen und dass Innenräume für Zwischennutzungen

seltener geworden sind und eher

Aussenflächen zwischengenutzt werden.

Warum ist das so? Welche Vorbehalte

haben private Eigentümer?

Es ist schwierig, dies zu beantworten. Eigentümer, die

sich nicht auf eine Zwischennutzung einlassen, kommen

nicht auf den öffentlichen Radar. Ich vermute,

dass es immer wieder die – eigentlich unbegründete

– Furcht ist, Zwischennutzende nicht mehr loszuwerden.

Oder Respekt vor dem – mentalen – Aufwand,

sich auf ein neues, allerdings bereicherndes Handlungsfeld

einzulassen.

Können Sie uns ein paar Beispiele von

Zwischennutzungen nennen, die in den

letzten Jahren realisiert worden sind?

Im luzernischen Hochdorf gibt es das sogenannte

Südi-Areal, eine ehemalige Milchsiederei. Es handelt

sich dabei um ein 8 Hektar grosses Areal, das die

Gemeinde Hochdorf für 60 Mio. CHF gekauft hat.

Die Gemeinde ist nun daran, das Areal zu entwickeln.

Während der Entwicklungszeit wird auf Zwischennutzungen

gesetzt. Ein anderes Beispiel ist die Zwischennutzung

auf dem Bell-Areal in Kriens, die von

Logis Suisse betrieben wird. Das Bell-Areal gehörte

der Industrie und wurde von Logis Suisse aufgekauft.

Logis Suisse ist als Investor und Projektentwickler

bekannt dafür, dass sie nicht einfach auf Rendite setzen,

sondern sich ihrer Verantwortung bewusst sind,

8

IMMOBILIA / September 2025


dass wenn man baut, man dies auch immer für die Gesellschaft

tut – und nicht nur für Investoren. Weiter

habe ich Mobimo bezüglich einer Zwischennutzung

in Aarau beraten, bei der es um den Industriebau von

Rockwell ging. Fünf Etagen ohne Unterteilung à je

1800 qm. Es ist schwierig, solche grossen Flächen unter

die Leute zu bringen, und es brauchte seine Zeit,

bis überhaupt Zwischennutzer gefunden werden

konnten. Am Schluss dauerte die Zwischennutzung

nur ein bis zwei Jahre, was eine kurze Zeit ist.

Wie profitieren Eigentümer von einer

Zwischennutzung?

Bei den Eigentümern steht meist Imagepflege im Zentrum.

Und Adressbildung, also Zwischennutzung als

Standortmarketing. Die gewünschten Qualitäten für

das spätere Projekt kommen durch eine Zwischennutzung

frühzeitig aufs Areal.

Und wie sieht es mit Kosten und Erträgen

bei einer Zwischennutzung aus?

Wüest Partner untersuchten und berichteten im

Immo-Monitoring 2017/2, wie sich die Ertragssituation

verhält, wenn a) die Liegenschaft leer steht,

b) ein Gebrauchsleihvertrag vereinbart wird und c)

die Zwischennutzung über einen Mietvertrag geregelt

wird. Herausgekommen ist dabei, dass bei Leerstand

oder Gebrauchsleihe eigentlich nur Kosten für

die Eigentümer entstehen. Werden die Räume mittels

Mietverträgen zur Verfügung gestellt, generiert

die Zwischennutzung auch Erträge.

Zwischennutzungen werden mit Innenverdichtung

in Zusammenhang gebracht.

Wo besteht der Zusammenhang?

Die eidgenössischen Räte haben 2016 den sogenannten

«Impuls Innenentwicklung» beschlossen. Dabei

wurde Geld für die Siedlungsentwicklung nach

innen gesprochen, und dieses Geld ging an Espace

Suisse, dem Schweizer Verband für Raumplanung.

Im Zuge dessen ist das Internetportal densipedia.ch

entstanden, das Know-how zu Innenentwicklung

und Verdichtung vermittelt. Ich erhielt damals den

Auftrag von Espace Suisse, eine ganze Rubrik auf der

Website densipedia.ch über Zwischennutzungen zu

kreieren. Espace Suisse war überzeugt davon, dass

Zwischennutzungen für die Innenentwicklung und

die Siedlungsentwicklung verschiedene Mehrwerte

liefern, und zwar nicht monetäre.

Welche zum Beispiel?

Durch eine Zwischennutzung entstehen für die Gesellschaft

interessante urbane Qualitäten. Schauen

wir uns beispielswiese die Qualitäten Zentralität

und Zugänglichkeit an: Eine Zwischennutzung führt

zu einer stärkeren Bedeutung für das Quartier

IMMOBILIA / September 2025 9


FOKUS INTERVIEW

ZWISCHENNUTZUNGEN

LINKS ZUM

THEMA

Leitfaden Zwischennutzung:

zwischennutzung.ch

Wissensplattform

für Innenentwicklung

und Verdichtung

in der Schweiz:

densipedia.ch/

zwischennutzung

oder für das Umland, schafft also Zentralität. Es

entstehen neue Räume und eine bessere Durchwegung,

damit ist die Zugänglichkeit gegeben. Das

sieht man am nt-Areal, auf dem wir uns befinden:

Früher war dies totes Areal, das von einem sehr

massiven Zaun, der unter Denkmalschutz steht,

umzäunt war. Hier ist vorher niemand durchgelaufen.

Dank der Zwischennutzung entstanden

für die Gesellschaft wertvolle neue Wege, über

die man vorzeitig rascher und bequemer ins Naherholungsgebiet

Lange Erlen gelangen konnte.

Wie lassen sich Zwischennutzungen

hinsichtlich der befristeten Mietdauer

absichern?

Ich habe es erlebt, dass, ohne gross zu überlegen,

unbefristete Mietverträge ausgestellt wurden.

Aber Mietverträge für Zwischennutzungen müssen

immer befristet sein. Und die Befristung sollte

nicht anhand eines Datums festgemacht werden,

sondern anhand eines Ereignisses. Wenn der

Mietvertrag «bis Baubeginn» als Frist enthält, ist

klar, wann die Zwischennutzer das Areal räumen

müssen.

Und hinsichtlich Haftung?

Die Haftung ist in Art. 58 OR und Art. 679 ZGB klar

geregelt. Der Grundeigentümer ist immer verantwortlich.

Und auch dann, wenn es keine realen Gefahren

gibt. Ein Grundstück muss so unterhalten

werden, dass niemand gefährdet wird. Man kann

Risiken aber mindern, indem Schilder und Absperrungen

angebracht werden.

Führt das nicht zu erheblichen Investitionen

im Vorfeld der Zwischennutzung?

Ein paar Informationstafeln kosten nicht alle Welt.

Zum Schluss ein Ausblick: Wo ist noch Potenzial

für Zwischennutzungen vorhanden?

Im Rahmen eines Forschungsprojekts 2012 haben

wir eine Untersuchung gemacht, bei der wir nach

verschiedensten Recherchen auf 2000 bis 3000

leerstehende Objekte in der Schweiz gekommen

sind. Allein schon das Militär hält unzählige leerstehende

Gebäude. Auch bei Bahnhofsgebäuden

der SBB sehe ich Potenzial. Im Kanton Glarus beispielsweise

haben die SBB reihenweise Bahnhöfe

aufgegeben, deren Gebäude gut zwischengenutzt

werden könnten.

*YVONNE

LEMMER

ist Chefredaktorin

der Zeitschrift

Immobilia.

10

IMMOBILIA / September 2025


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IMMOBILIENPOLITIK

ABSCHAFFUNG EIGENMIETWERT

WOHNEIGENTUM

IST VORSORGE

Zusammen mit anderen Befürwortern

des Systemwechsels befindet sich der

SVIT mitten im Abstimmungskampf um

ein Ja zur Objektsteuer in der Volksabstimmung

vom 28. September. Jede

Stimme zählt. TEXT—IVO CATHOMEN*

1

Die Abstimmungskampagne des SVIT Schweiz stellt das Wohneigentum als wichtiges Instrument der Vorsorge ins Zentrum. BILD: PD

WOHNEIGENTÜMER

MOBILISIEREN

Die Umfrageergebnisse im Vorfeld

der Volksabstimmung vom 28. September

2025 stimmen positiv. Fast zwei Drittel

von über 21 000 Befragten haben sich

in einer Umfrage von Tamedia und «20

Minuten» für den Systemwechsel ausgesprochen.

Nur 30% sind dagegen, wie Tamedia

Mitte August bekanntgegeben hat.

Das ist hoch erfreulich, aber kein Anlass,

mit der Überzeugungsarbeit nachzulassen

und vor allem Wohneigentümer zu

mobilisieren.

Hier setzt der SVIT Schweiz an. In

seiner Abstimmungskampagne zielt der

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Verband darauf ab, Eigentümer und solche,

die es werden wollen, zum Gang an

die Urne zu bewegen und ein Ja zur Objektsteuer

auf Zweitliegenschaften einzulegen.

Unter dem Slogan «Wohneigentum

ist Vorsorge» streicht der Verband die

Bedeutung für das Wohneigentum im Alter

und den unbefriedigenden Status-quo

heraus. Viele Eigentümer sehen sich nach

dem Altersrücktritt damit konfrontiert,

dass die Besteuerung des Eigenmietwerts

das steuerbare Einkommen massgeblich

erhöht, während das Haushaltsbudget

nach dem Rückzug aus dem Erwerbsleben

sinkt. Zudem sind die Wohneigentümer

bei der Festlegung des Eigenmietwerts

der Willkür der Kantone ausgesetzt (siehe

dazu Beitrag auf Seite 16). Und schliesslich

sind die Ausgaben für Erneuerungen

im Alter typischerweise geringer, womit

auch die Abzugsmöglichkeiten eine viel

geringere Rolle spielen. Wer also mit Blick

auf die eigene Pension Wohneigentum als

eine Form der Altersvorsorge betrachtet,

muss ein Ja in die Urne legen.

ONLINE-KAMPAGNENMATERIAL

Die breit angelegte Online-Kampagne

des SVIT in der deutschen, französischen

und italienischen Schweiz ist das

eine. Ebenso wichtig ist, dass die Botschaft

durch die SVIT-Mitglieder und Vertreter

der Immobilienwirtschaft in deren Netzwerk

hinausgetragen wird. Dazu stellt der

Verband in drei Sprachen eine Auswahl an

Online-Kampagneninstrumenten zur Verfügung,

die von den Unterstützern im Web,

in den Sozialmedien und im Mail-Verkehr

eingesetzt werden können. Jede Unterstützung

ist willkommen!

WEITERE INFOS

www.svit.ch/eigenmietwert

*IVO CATHOMEN

Dr. oec. HSG, ist Verleger der

Zeitschrift Immobilia und stellvertretender

Geschäftsführer

des SVIT Schweiz.

12

IMMOBILIA / September 2025


IMMOBILIENPOLITIK

2KURZMELDUNGEN

ANZEIGE

Einladung

BILD: KAREPA, ADOBE STOCK

SCHWEIZ

KEINE ÄNDERUNG

DES PFAND-

RECHTS

Das Bauhandwerkerpfandrecht

schützt Handwerker

und Subunternehmer vor

Zahlungsausfällen. Für die

Grundeigentümerschaft können

daraus gewisse Risiken

resultieren. Im Auftrag des

Parlaments hat der Bundesrat

geprüft, ob das geltende Recht

zugunsten der Grundeigentümerschaft

angepasst werden

könnte. In seinem Bericht vom

13. August 2025 kommt er zum

Schluss, dass alle geprüften

Lösungen die Praktikabilität

des Bauhandwerkerpfandrechts

verringern, ohne die

Risiken für die Grundeigentümerschaft

wirksam zu beseitigen.

Deshalb verzichtet

der Bundesrat darauf, die geltenden

Bestimmungen anzupassen.

ENTWURF ZUR

LÄRMSCHUTZ-

VERORDNUNG

In der Herbstsession 2024

haben die eidgenössischen Räte

eine Änderung des Bundesgesetzes

über den Umweltschutz

(USG) beschlossen. Mit dieser

Änderung soll die Koordination

von Lärmbekämpfung und

Raum entwicklung verbessert

werden: Die lärmschutzrechtlichen

Kriterien für Baubewilligungen

in lärmbelasteten

Gebieten werden präziser formuliert,

um die Rechts- und

Planungssicherheit zu erhöhen.

Bei der Planung von zusätzlichem

Wohnraum in lärmbelasteten

Gebieten sollen die

Interessen an einer Siedlungsentwicklung

nach innen stärker

gewichtet werden. Nun

liegt die Konkretisierung der

USG-Änderung in Form eines

Entwurfs zur Revision zur

Lärmschutz-Verordnung zur

Vernehmlassung vor. Die errungenen

Lockerungen im USG

drohen mit dem Entwurf wieder

stark reduziert zu werden.

Die Bau- und Immobilienwirtschaft

hat darum gegen die Vorlage

Widerstand angekündigt.

Die Vernehmlassung läuft bis

zum 6. Oktober 2025.

TREIBHAUSGAS-

EMISSIONEN IM

HOCHBAU

Der Bundesrat hat an seiner

Sitzung vom 20. August

den Bericht zur Erfüllung des

Postulats 20.4135 «Was heisst

netto null für den Hochbau,

und wie kann dieses Ziel erreicht

werden?» gutgeheissen.

Der Bericht zeigt, dass die

Treibhausgasemissionen des

Hochbaus einen relevanten

Einfluss auf das Erreichen der

Klimaziele haben. Er benennt

die Potenziale zur Einsparung

von Treibhausgasemissionen

bei der Bauweise und der Produktion

verschiedener Baustoffe

bis 2050. Zudem wird

an Beispielen dargelegt, welche

Reduktionen bereits heute

möglich sind, insbesondere

durch die Wiederverwendung

von Bauteilen.

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IMMOBILIA / September 2025 13


IMMOBILIENPOLITIK

MIETWOHNUNGSMARKT

WOHNRAUMSCHUTZ

BASEL DURCH DIE

ROSAROTE BRILLE

Das Statistische Amt Basel-Stadt hat

im Auftrag der Kantons- und Stadtentwicklung

drei Jahre nach Einführung

der Wohnraumschutzverordnung eine

Bestandsaufnahme über die Folgen

für den Mietwohnungsmarkt vorgenommen.

Der Bericht ist ein Meisterstück

der Vernebelung und Schönfärberei.

TEXT—IVO CATHOMEN*

Der Mietwohnungsmarkt in Basel-Stadt beginnt unter den negativen Folgen des Wohnraumschutzes zu leiden.

BILD: LEONID ANDRONOV, ADOBE STOCK

KEIN DÄMPFENDER MIETZINS-

EFFEKT

Einen erwünschten dämpfenden Effekt

des Wohnraumschutzes auf die Mietzinsentwicklung

können selbst die beiden Ämter

nicht belegen. Dass sich der Mietzinsanstieg

in Basel-Stadt sogar akzentuiert

hat, erklären sie mit Zinswende, Bauteuerung

sowie zunehmend komplexen Bauvorhaben

und Bauvorschriften. Warum dies

aber ausgerechnet in Basel zu einem überproportionalen

Anstieg geführt haben soll,

lassen sie offen. Entscheidend sind überdies

nicht die durchschnittlichen Mietzinse laufender

Verträge (Bestandesmietzinse), wie

ihn die Verfasser anhand des Mietzinsindex

darstellen, sondern die Angebotsmietzinse.

Denn diese zeigen die effektive Fieber kurve

am Transaktionsmarkt. Auf die Bestandesmietzinse

hat der Wohnraumschutz hingegen

keinen Einfluss. Das ergibt sich nur

schon daraus, dass Bestandesmietzinse von

unveränderten Wohnungen einzig durch

das Mietrecht bzw. den Referenzzinssatz

und die Teuerung beeinflusst werden.

Weiter ist aus den Daten ersichtlich, dass

die Quadratmeter-Mietzinse sowohl am

freien Markt als auch für Genossenschaftswohnungen

steigen und sich sogar angleichen.

Diese Entwicklung wird sich nach

den Erfahrungen in Genf mit einer ebenfalls

restriktiven Wohnschutzregulierung fortsetzen,

weil der Nachfrageüberhang durch

fehlende Bautätigkeit zunimmt.

EINBRUCH DER GESAMT-

ERNEUERUNGEN

Den Rückgang der Leerkündigungen

in den Jahren 2022 und 2023 feiern die

Ämter als Erfolg des Wohnraumschutzes.

Waren 2019 insgesamt 480 Wohnungen

wegen Umbau und 219 wegen Abbruch gekündigt

worden, waren es 2023 noch 83

bzw. 19 Wohnungen. Allerdings ging die

Zahl der von Umbauten betroffenen Wohnungen

(ohne Kündigung) im selben Zeitraum

von 2244 auf 1789 zurück. Und es ist

davon auszugehen, dass der Abwärtstrend

anhält. Ist dies nun ein Erfolg? Mitnichten.

Es bedeutet, dass keine Umbauten,

Erneuerungen und Verdichtungen durch

Ersatzneubauten mehr stattfinden. Dies

führt über kurz oder lang zu einer Entwertung

des Gebäudeparks.

STURZ DER BAUGESUCHS-

ZAHLEN

Den tiefen Fall der Baugesuchszahlen

ab dem zweiten Halbjahr 2022 erklären

die Stadtvertreter mit einem Vorholeffekt

in den drei Halbjahren zuvor. Doch

die Baugesuchszahlen hätten sich längst

wieder normalisieren müssen. Die Erhebung

des SVIT von Anfang 2025 zeigt,

dass die Zahl der geplanten Wohnungen

nach Massgabe der eingereichten Baugesuche

im Vergleich der Perioden 2021 bis

2023 gegenüber 2014 bis 2020 um 76% zurückgegangen

ist. Auch die provisorischen

2024er-Zahlen zeigen keine signifikante

Erholung. Dagegen bleibt der nicht durch

die Baukonjunktur erklärbare Unterschied

zu vergleichbaren Schweizer Städten erheblich.

Dieser beruht einzig auf der investitionsfeindlichen

Gesetzgebung in Basel-

Stadt. Sich auf grosse Arealentwicklungen

in Basel zu verlassen, ist keine zielführende

Strategie.

MEHR BAGATELLVERFAHREN

Ein genauer Blick auf die steigende Zahl

der Bewilligungsverfahren der Wohn-

14

IMMOBILIA / September 2025


6

schutzkommission zeigt, dass vor allem

die Zahl der Bagatellverfahren zugenommen

hat. Dieses «vereinfachte Bewilligungsverfahren»

betrifft nur Sanierungs-,

Renovations- und Umbauvorhaben im

bewohnten Zustand und Mietzinsaufschläge

bis maximal 160 CHF/Mt. (für

4-Zimmer-Wohnungen). Die Zahl der

umfassenden Bewilligungsverfahren ist

von 6 (2023) auf 10 Verfahren (2024) gestiegen.

Die Entwicklung ist wohl eher

ein Zufallsergebnis und die absolute Zahl

erschreckend: Es wird nicht mehr in den

Gebäudepark investiert, wie dies auch die

stark rückläufige Zahl der Baugesuche beweist.

MIETZINSANSTIEG VORWEGZU-

SEHEN

Der Wohnraumschutz bleibt nicht ohne

Wirkung auf Mietzinsniveau und Wohnungsangebot.

Das zeigen auch die Zahlen

in Genf, wo der restriktive Wohnschutz

seit 1983 gilt («Loi sur les démolitions,

transformations et rénovations de maisons

d’habitation», LDTR). In Genf hat

sich gezeigt, dass günstige Wohnungen gar

nicht mehr auf den Markt kommen und

dass die Verweildauer in den Wohnungen

steigt, was wiederum zu einer ineffizienten

Allokation von Wohnraum führt. In

keiner anderen Stadt sind die inserierten

Wohnungen so teuer wie in Genf. Wohnungen

mit einem Mietzins über 3500

CHF/Mt. sind das mit Abstand grösste

Segment, wie der Online-Wohnungsindex

des SVIT zeigt. Gleich zeitig werden

günstige Wohnungen unter- und unteruntervermietet.

Es gibt keinen Grund, davon

auszugehen, dass dies in Basel anders verlaufen

wird.

Diese Austrocknung des Markts für

günstige Wohnungen führt dazu, dass

Mietinteressenten – Um- oder Zuzüger

– aus Basel in die angrenzenden Regionen

oder ins grenznahe Deutschland

oder nach Frankreich verdrängt werden

– mit entsprechend negativen Folgen für

die betreffenden lokalen Märkte und die

Infrastruktur. Das notorisch unterdurchschnittliche

Bevölkerungswachstum der

Stadt Basel ist ein Indiz dafür.

*IVO CATHOMEN

Dr. oec. HSG, ist Verleger der

Zeitschrift Immobilia und stellvertretender

Geschäftsführer

des SVIT Schweiz.

«WOHNRAUMSCHUTZ:

ERSTER BLICK AUF MÖGLICHE

AUSWIRKUNGEN»

Am 28. Mai 2022 trat im Kanton

Basel-Stadt die Verordnung

zum Wohnraumschutz in Kraft.

Diese sieht die Administration

von maximalen Nettomietzinsen

bei Abbruch und Ersatzneubau

sowie von maximalen Mietzins auf schlägen bei Sanierung,

Renovation und Umbau vor. Anpassungen

der Mietzinse unterliegen der Bewilligungspflicht

durch die Wohnschutzkommission. Auch die Begründung

von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten

Liegenschaften ist bewilligungspflichtig.

Das Statistische Amt Basel-Stadt hat Anfang

Juli 2025 im Auftrag der Kantons- und Stadtentwicklung

Zahlen zu verschiedenen Indikatoren

veröffentlicht, die auf erwünschte Effekte

und mögliche Nebenwirkungen hindeuten

könnten. Die wichtigsten Ergebnisse:

– Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass

die vorliegenden Indikatoren keine kausalen

Rückschlüsse zur Wirkung der Verordnung

erlauben.

– Die Analyse zeigt keinen dämpfenden Effekt

auf die Mietpreise.

– Seit der zweiten Jahreshälfte 2022 ist ein Einbruch

bei Baugesuchen für Sanierung, Umbau

oder Renovation festzustellen.

– Die Zahl der neu erstellten Wohnungen ist

2024 deutlich zurückgegangen, was aber damit

erklärt wird, dass keine Arealentwicklungen

fertiggestellt worden sind.

– Die Zahl der baubewilligten Wohnungen ist

2024 wieder spürbar gestiegen.

– Die Wohnschutzkommission verzeichnet

eine deutlich steigende Zahl der Bewilligungsgesuche.

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IMMOBILIA / September 2025 15


IMMOBILIENPOLITIK

ABSTIMMUNG VOM 28. SEPTEMBER

EIGENMIETWERT-

ABSCHAFFUNG:

DIE PROGNOSE

Die Abschaffung des Eigenmietwerts

führt zu höheren Steuereinnahmen

und verhindert die kantonal geplanten

Erhöhungen der Eigenmietwerte.

Stimmen am 28. September 2025

zwei Drittel der Hauseigentümer und

ein Drittel der Mieter für die Abschaffung

des Eigenmietwerts, resultiert

eine Mehrheit bei Volk und Ständen.

TEXT—RALPH BAUERT*

MÖGLICHE ERHÖHUNG DER EIGENMIETWERTE IN PROZENTEN NACH KANTONEN

Quelle: Eigene Darstellung, Daten: Schweizerische Steuerkonferenz, Kanton Zürich

200%

200%

190%

180%

170%

165%

160%

150%

140%

70%

67%

60%

50%

49%

40%

39% 39%

30%

20%

10%

21%

7%

28%

18%

32%

28%

28% 28%

25%

21%

18%

14%

11% 11% 11% 11%

7% 7%

0%

0% 0%

Aargau

Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Innerrhoden

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Bern

Freiburg

Genf

Glarus

Graubünden

Jura

Luzern

Neuenburg

Nidwalden

Obwalden

Schaffhausen

Schwyz

Solothurn

St. Gallen

Tessin

Thurgau

Uri

Waadt

Wallis

Zug

Zürich

BUNDESRAT UND PARLAMENT

EMPFEHLEN EIN JA

Am 28. September 2025 stimmt das Schweizer

Stimmvolk über den Bundesbeschluss über die kantonalen

Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

ab und damit indirekt auch über die Abschaffung

des Eigenmietwerts. Ende 2024 hat das Parlament

die Abschaffung des Eigenmietwerts zwar beschlossen,

diese Abschaffung aber mit dem Bundesbeschluss

über Zweitwohnungen gekoppelt. Somit

wird der Eigenmietwert nur abgeschafft, wenn Volk

und Stände den Bundesbeschluss über die kantonalen

Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

annehmen. Bundesrat und Parlament empfehlen,

den Bundesbeschluss anzunehmen.

Dieser Artikel befasst sich mit dem Eigenmietwert

und zeigt, warum Hauseigentümern höhere Eigenmietwerte

drohen und wie hoch diese Erhöhungen

in den einzelnen Kantonen sein werden, welche

ENTFÄLLT DER

EIGENMIET-

WERT,

BEZAHLEN

HAUSEIGEN-

TÜMER WENI-

GER STEUERN,

UND ES BLEIBT

MEHR GELD

FÜR GEBÄUDE-

UNTERHALT.

Auswirkungen die Abschaffung des Eigenmietwerts

auf Steuererträge hat und wie die Abstimmung am

28. September ausgehen kann.

ERHÖHUNG DER EIGENMIETWERTE

Im Kanton Zürich werden die Eigenmietwerte auf

die Steuerperiode 2026 erhöht, durchschnittlich um

11%. Vereinzelt kann die Erhöhung bis zu 30% betragen,

wie eine Studie der Zürcher Kantonalbank

zeigt. Zürich ist dabei kein Einzelfall, im Kanton Aargau

rechnet man aufgrund neuer Bewertungen mit

Mehreinnahmen von rund 50 Mio. CHF, und im Kanton

Basel-Landschaft wurde eine Erhöhung bis zur

Abstimmung vom 28. September sistiert. Weitere

Kantone stehen in den Startlöchern, um den Eigenmietwert

zu erhöhen.

Nimmt man die Repartitionswerte der Schweizer

Steuerkonferenz sowie die Neubewertungen

im Kanton Zürich als Grundlage, erhöhen sich die

16

IMMOBILIA / September 2025


PROGNOSE ABSTIMMUNGSRESULTAT ZUR ABSCHAFFUNG

DES EIGENMIETWERTS

Quelle: Eigene Darstellung, Daten: Raiffeisen, BFS

Eigenmietwerte schweizweit um durchschnittlich

34%. Die Unterschiede in den einzelnen Kantonen

sind allerdings sehr gross. Während die Eigenmietwerte

in Basel-Landschaft und Solothurn stark steigen

würden, gäbe es in Appenzell Ausserrhoden und

St. Gallen keine Erhöhung.

Es ist absehbar, dass wie in Zürich auch in anderen

Kantonen Erhöhungen der Eigenmietwerte von

den Kantonsregierungen angezeigt oder durch Gerichte

angeordnet werden. Damit wird mittelfristig

die Steuerbelastung der Hauseigentümerinnen und

Hauseigentümer steigen, besonders in den Kantonen

mit aktuell moderaten Eigenmietwerten.

AUSWIRKUNGEN AUF STEUERERTRÄGE

Wie sich die Abschaffung des Eigenmietwerts auf

die Steuererträge auswirkt, ist primär vom Hypothekarzinsniveau

abhängig. Gemäss Berechnungen der

Eidgenössischen Steuerverwaltung resultieren bei

einem Hypothekarzins unter 3% Mindereinahmen,

darüber Mehreinnahmen.

Bei diesen Berechnungen hat die Steuerverwaltung

die grösstmöglichen Steuerausfälle angenommen:

keine Steuereinnahmen aus Liegenschaftssteuern

auf Zweitliegenschaften und maximale Steuerabzüge

bei Energie- und Umweltschutzmassnahmen.

Die Kantone können allerdings selbst entscheiden,

ob Zweitwohnungen besteuert und Steuer abzüge

für energetische Sanierungen bei den Kantons- und

Gemeindesteuern weiterhin zugelassen werden. Nutzen

die Kantone ihren Spielraum, reduzieren sich die

berechneten Mindereinnahmen, bzw. erhöhen sich

die Mehreinnahmen.

Zudem wird die Abschaffung des Eigenmietwerts

zu höheren Grundstückgewinnsteuern führen. Ohne

Eigenmietwert sinken die Nutzungskosten für

Hauseigentümer, und Wohneigentum wird attraktiver.

Dadurch sind Immobilienkäufer bereit, höhere

Kaufpreise zu bezahlen, und die Grundstückgewinnsteuern

steigen. Zunehmen werden ebenfalls

die Firmen- und Mehrwertsteuern. Mit Wegfall des

Eigenmietwerts müssen Hauseigentümer weniger

Steuern bezahlen, und es bleibt mehr Geld für

Gebäudeunterhalt und andere Investitionen übrig.

Wie sich die Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich

auf die Steuererträge auswirkt, ist von vielen

Faktoren abhängig. Bei Berücksichtigung aller

steuer lichen Mehr- und Mindereinnahmen resultieren

auch bei tiefen Hypothekarzinsen höhere Steuereinnahmen

bei Abschaffung des Eigenmietwerts.

Resultat Schweiz

JA – 51,0% NEIN – 49,0%

Standesstimmen

16,5

Prognose Abstimmungsresultat Eigenmietwert, wenn zwei Drittel der

Hauseigentümer und ein Drittel der Mieter für die Abschaffung stimmen.

ABSTIMMUNGSPROGNOSE

Bei der Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts

ist vonseiten der Hauseigentümerschaft

eine höhere Zustimmung zu erwarten als von der Mieterschaft.

Raiffeisen hat in einer Studie untersucht,

wie hoch die Wohneigentumsquote der Stimmbevölkerung

ist und wie sich diese Gruppe bei Abstimmungen

engagiert. Gemäss der Raiffeissen-Analyse

stellten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer

in den vergangenen fünf Jahren bei jeder eidgenössischen

Abstimmung die Mehrheit.

Überträgt man diese Resultate auf die Abstimmung

zur Abschaffung des Eigenmietwerts, und geht man

davon aus, dass zwei Drittel der Hauseigentümer und

ein Drittel der Mieter für die Abschaffung stimmen,

wird der Eigenmietwert mit 51% und einem Ständemehr

von 16,5 zu 6,5 abgeschafft.

Gemäss einer Umfrage von Moneypark befürworten

74% der Eigentümer und 60% der Mieter die

Abschaffung des Eigenmietwerts. Mit diesem Abstimmungsverhalten

würde beim Volk ein deutliches

Ja von 67% und eine Zustimmung in allen Kantonen

resultieren. Damit wäre die Zustimmung noch grösser

als im Nationalrat, der sich mit 61% für die Abschaffung

des Eigenmietwerts ausgesprochen hat.

WEITERE INFOS

Zusätzliche Fakten,

Informationen und

Grafiken zum Eigenmietwert

unter:

hev-winterthur.ch/

eigenmietwert

*RALPH BAUERT

6,5

Dipl. Architekt FH,

eidg. dipl. Immobilientreuhänder,

Executive

MBA FH und

Geschäfts führer

des HEV Region

Winterthur.

IMMOBILIA / September 2025 17


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

UMNUTZUNG BÜROLIEGENSCHAFTEN

BÜROS ALS WOHN-

RAUM: WIE GROSS

IST DAS POTENZIAL?

Die Idee, Bürogebäude in Wohnraum

umzuwandeln, ist nicht neu. Angesichts

gegenwärtiger Marktverhältnisse

erhält sie aber neue Relevanz. Eine

Analyse zeigt die Voraus setzungen

sowie das Potenzial auf, das Umnutzungen

zur Linderung der Wohnungsknappheit

haben können.

TEXT—SIMON LÜTHI, ROBERT WEINERT*

SCORING-MODELL: ÜBERSICHT ÜBER DIE VERWENDETEN INDIKATOREN

Quellen: Wüest Partner

Objekteigenschaften (30%)

– Mikrolagen

– Unterschied zwischen der Mikrolage

Wohnen und der Mikrolage Büro

– Fläche, die mehr als 7 Meter von der

nächsten Aussenwand entfernt liegt

– Gesamtfläche des Gebäudes

– Wohnungen in einem Umkreis von

100 Metern

– Alter des Gebäudes

1 2 3 4 5 Rating

Preisdifferenz (30%)

– zwischen Wohnflächen

und Büroflächen

1 = sehr schlecht geeignet

5 = sehr gut geeignet

Wohnungsmarkt (20%)

– Leerstehende Wohnungen

– Marktanspannung

– Suchabos

– Investitionsvolumen

Schweizweiter Mittelwert

geeigneter Gebäude

Büromarkt (20%)

– Angebotsquote

– Beschäftigungsprognose

– Standortrating

– Investitionsvolumen

Vom Büro zur Wohnung: Rund 20% der

erfassten Büroobjekte in der Schweiz

erfüllen die Voraussetzungen für eine

Umnutzung. BILD: MOOPINGZ (KI),

STOCK.ADOBE.COM

– Bevölkerungsprognosen

– Standortrating

struktur und die Anpassung an die Wohnnutzung.

Je nach Zustand und Typologie

des Gebäudes bewegen sich die Umbaukosten

zwischen 2500 und 4500 CHF / qm. Damit

sich diese Investitionen amortisieren,

muss die Wohnnutzung höhere Mieterträge

generieren. Als Richtwert gilt eine Mietdifferenz

von mindestens 100 CHF pro qm und

Jahr. Diese Bedingung ist vor allem in Agglomerationsgemeinden

gegeben, in denen die

Wohnraumnachfrage hoch und Büromieten

vergleichsweise tief sind. In grossstädtischen

Lagen ist die Differenz oft zu gering.

Zudem spielen Eigenschaften des jeweiligen

Gebäudes eine sehr zentrale Rolle:

so beispielsweise die Lage des Objektes innerhalb

der Gemeinde. Bürogebäude, die in

durchmischten Quartieren mit bereits vorhandenem

Wohnraum liegen, lassen sich

leichter transformieren als solche in reinen

Arbeitszonen oder in schlecht erschlosse-

VORAUSSETZUNGEN FÜR

ERFOLGREICHE UMNUTZUNG

Die Leerstandsquote bei Mietwohnungen

ist auf einem Tiefstand. Gleichzeitig zeigt

sich der Büromarkt in vielen Regionen zunehmend

fragmentiert: Während Top lagen

gut ausgelastet bleiben, häufen sich Leerstände

bei älteren, nicht mehr marktgängigen

und peripher gelegenen Flächen. Daraus

ergibt sich die zentrale Frage, inwiefern leerstehende

oder untergenutzte Büroflächen

eine Ressource für die Wohnraumentwicklung

darstellen können.

Eine Umnutzung ist nur dort realistisch,

wo mehrere Faktoren gleichzeitig erfüllt

sind: hoher Druck auf den Wohnungsmarkt,

struktureller Leerstand bei Büroflächen und

eine gesicherte wirtschaftliche Machbarkeit.

Letztere ist entscheidend, da Umbauten erhebliche

Investitionen erfordern – etwa für

den Rückbau der bestehenden Büroinfranen

Gebieten. Aber auch baulichen Eigenschaften

kommt eine tragende Rolle zu. Eine

der wichtigsten Kennzahlen ist dabei die Gebäudetiefe.

Damit Wohnungen ausreichend

Tageslicht erhalten, sollte die Gebäudetiefe

nicht zu gross sein.

RUND 100 000 WOHNUNGEN:

DAS THEORETISCHE POTENZIAL

DURCH UMNUTZUNGEN

Basierend auf den zuvor genannten und

weiteren Kriterien hat Wüest Partner eine

umfassende Bewertung aller im eidgenössischen

Gebäude- und Wohnungsregister

(GWR) erfassten Büroobjekte vorgenommen.

Ziel war es, das theoretische Umnutzungspotenzial

schweizweit zu erfassen und

regional zu quantifizieren. Die Analyse kombinierte

strukturelle Gebäudeinformationen

– wie Gebäudefläche und -tiefe, Baujahr

sowie Lage innerhalb einer Gemeinde – mit

gemeindespezifischen Marktdaten zu Wohnungs-

und Büroangeboten, Leerständen

und Mietpreisen. Über ein Scoring-Modell

UM- UND

ZWISCHEN-

NUTZUNGEN

Wo einst produziert, verwaltet oder

gelagert wurde, entstehen heute

Wohnungen, Schulräume, Ateliers

oder Eventhallen. Die Umnutzung bestehender

Gebäude ist eine zentrale

Chance in der verdichteten Schweiz

– was daraus entsteht, ist meist kreativ,

nachhaltig und oft überraschend.

Umnutzungen sparen Ressourcen, erhalten

die Identität und bringen neues

Leben in bestehende Strukturen.

Sei es die Umwandlung von Büros

zu Wohnungen oder die Umnutzung

ehemaliger Fabriken zu gemischt genutzten

Gebäuden: Beides hat grosses

Potenzial. Gerade in Städten mit

knappen Baulandreserven ermöglichen

Umnutzungen eine Verdichtung

nach innen und stärken die urbane

Vielfalt. Auch Zwischennutzungen tragen

dazu bei, Räume neu zu denken.

Sie schaffen temporäre Lösungen mit

oft grosser Strahlkraft – sei es als Kulturort,

Treffpunkt oder Experimentierfeld.

Was als Übergang beginnt, kann

Impulse für eine dauerhafte Transformation

geben.

18

IMMOBILIA / September 2025


wurden vier Hauptdimensionen bewertet:

die Lage auf dem Wohnungsmarkt, die Situation

auf dem Büromarkt, der Preisunterschied

zwischen Wohn- und Büroflächen

sowie die objektspezifischen Merkmale (siehe

Grafik links).

Das Ergebnis zeigt: Rund 20% der erfassten

Büroobjekte in der Schweiz erfüllen die

Voraussetzungen für eine Umnutzung. Bei

einer durchschnittlichen Wohnungsgrösse

von 85 qm entspricht dies einem theoretischen

Potenzial von rund 100 000 bis

110 000 zusätzlichen Wohnungen. Die potenziell

umnutzbaren Objekte konzentrieren

sich geografisch stark auf urbane

Regionen und insbesondere Agglomerationen

der Grosszentren. Auch in ausgewählten

Seegemeinden, die durch hohe Wohnraumnachfrage,

tiefere Büromieten und geeignete

Gebäudestrukturen gekennzeichnet sind,

wurden zahlreiche Objekte identifiziert.

REALISTISCHES POTENZIAL

INSERIERTER BÜROFLÄCHEN

IST KLEINER

Ergänzend zur Analyse der GWR-Daten

wurde eine separate Untersuchung durchgeführt,

die sich auf die tatsächlich ausgeschriebenen

Büroflächen im Februar 2025

konzentriert (Grafik rechts oben). Ziel war es,

das tatsächlich realisierbare Umnutzungspotenzial

zu bestimmen. Die Auswertung zeigt,

dass sich aus den derzeit inserierten Büroflächen

zwischen 8000 und 10 000 Wohnungen

realisieren liessen. Ein erheblicher Teil

entfällt auf Agglomerationen, wo die Marktverhältnisse

– also hohe Wohnraumnachfrage

und struktureller Büroflächenleerstand

– besonders günstig sind. Die Resultate zeigen

aber auch, dass das realistisch aktivierbare Potenzial

begrenzt ist – sowohl hinsichtlich des

Volumens als auch bezüglich der politischen

und planerischen Rahmenbedingungen.

Denn ein weiteres Hemmnis liegt in der

bestehenden Bau- und Zonenordnung. Zahlreiche

der identifizierten Objekte befinden

sich in Arbeitszonen – Gebiete, die gemäss

geltender Gesetzgebung ausschliesslich für

gewerbliche oder administrative Nutzungen

vorgesehen sind. Eine Umnutzung zu Wohnzwecken

ist dort in der Regel ausgeschlossen.

Selbst dann, wenn der Bedarf an Büroflächen

sinkt und ein Umbau sinnvoll erscheint, verhindert

die Zonenvorschrift eine Umnutzung

ohne vorgängige Umzonung oder Sondernutzungsplanung.

Rund ein Viertel der inserierten,

potenziell geeigneten Büroflächen liegt

AUSGESCHRIEBENE BÜROFLÄCHEN MIT UMNUTZUNGSPOTENZIAL

Stand: Februar 2025, Quelle: Wüest Partner

Nyon

Genève

Yverdon

Lausanne

Neuchâtel

Stand: Februar 2025. Quelle: Wüest Partner

Fribourg

Basel

Solothurn

Bern

Thun

Aarau

Visp

in solchen Zonengebieten. Diese Flächen

wären kurzfristig nicht nutzbar, selbst wenn

sie alle wirtschaftlichen und baulichen Voraussetzungen

erfüllten. Zwar sind planungsrechtliche

Anpassungen durchaus möglich,

jedoch meist politisch anspruchsvoll und

zeitlich aufwendig. Sie setzen nicht nur das

Mitwirken der kommunalen Planungsträger

voraus, sondern erfordern oftmals auch

politische Mehrheiten. Eine abgestimmte

Planung, die Nutzungskonflikte auflöst und

Entwicklungsspielräume schafft, ist daher

Voraussetzung, um das Potenzial überhaupt

realisieren zu können.

UMNUTZUNG: PUNKTUELLE

LÖSUNG FÜR WOHNUNGS­

KNAPPHEIT

Zusammenfassend zeigt die Analyse, dass

die Umnutzung von Büroflächen zu Wohnraum

durchaus ein beachtliches Potenzial

bietet – insbesondere dort, wo die Marktlage,

die bauliche Struktur und die rechtlichen

Rahmenbedingungen vorteilhaft zusammenspielen,

etwa aufgrund hoher Preisdifferenzen

zwischen Wohn- und Büromieten. Auch

wenn dieses Potenzial den gesamthaften

Luzern

Baden

Schaffhausen

Zürich

Zug

Winterthur

Lugano

Sargans

Aus den inserierten Büroflächen (Stand Februar 2025) liessen sich zwischen 8000 und 10 000

Wohnungen realisieren. Ein Grossteil entfällt auf Agglomerationen, wie es die Karte zeigt.

Chur

Wohnbedarf nicht vollständig decken kann,

vermag es doch einen wertvollen Beitrag zur

Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes

leisten. Angesichts eines jährlichen

Bedarfs von rund 35 000 Wohnungen bis

2035 können mit 8000 bis 10 000 realistisch

aktivierbaren Einheiten immerhin punktuelle

Impulse gesetzt werden – insbesondere in

städtischen Gebieten mit hoher Nachfrage.

Die Umnutzung ersetzt damit nicht die

Notwendigkeit von Neubauten oder intelligenter

Verdichtung – sie ergänzt diese aber

sinnvoll und trägt zu einer nachhaltigeren

Nutzung des bestehenden Gebäudeparks

bei.

*SIMON LÜTHI

Der Autor ist Senior Economist bei

Wüest Partner AG.

*DR. ROBERT WEINERT

Der Autor ist Partner bei

Wüest Partner und Leiter

Immo-Monitoring.

IMMOBILIA / September 2025 19


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

UMNUTZUNGSBEISPIEL

BÜRO-WOHN-

TRANSFORMATION

IN BADEN

Ein Vorzeigeprojekt hinsichtlich Umnutzung

von Büroflächen zu Wohnraum

ist das Objekt Römerstrasse in Baden.

Die vier Bürobauten von 1958 wurden

nach einem umfassenden Um- und

Ausbau zu Eigentumswohnungen

transformiert. TEXT—GERALD BRANDSTÄTTER*

BILD: MARKUS BERTSCHI

Aus vier ehemaligen

Bürogebäuden am

bewaldeten Steilhang

zur Limmat sind

78 Eigentumswohnungen

entstanden.

GUTE LAGE FÜR WOHNUNGEN

An der Römerstrasse in Baden entstand

mit der Umnutzung von vier Bürogebäuden

ein richtungsweisendes Wohnprojekt. Die

1891 gegründete Brown, Boveri & Cie. (später

ABB, heute Alstom) errichtete am Übergang

vom traditionsreichen Bäderquartier

ins Industrieareal 1958 vier Bürogebäude.

Die fünfgeschossigen Bauten lagen lange

brach, obwohl die Lage am bewaldeten

Steilhang zur Limmat und die Nähe zum

Zentrum erhebliches Potenzial boten.

SUBSTANZ ERHALTEN –

WERT GESCHAFFEN

Nach Jahren ohne Eigennutzung oder

Vermietungsinteresse wurde das Ensemble

an die SGI veräussert. Ziel war eine

nachhaltige Verdichtung bei gleichzeitiger

architektonischer Aufwertung. Ein Architekturwettbewerb

2010 brachte Meier Hug

Architekten aus Zürich als Sieger hervor. Die

vier Bestandsbauten wurden in Folge bis auf

den Rohbau zurückgebaut, bestehende Stirnseiten

geöffnet. Das ursprüngliche Volumen

von rund 34 400 Kubikmeter konnte durch

gezielte Aufstockungen auf 62 872 Kubikmeter

erweitert werden. Die neue Geschossfläche

beträgt heute 16 541 Quadratmeter.

Die südseitigen ehemaligen Treppenhäuser

wichen einem neuen Kopfbau mit

vorgelagerter Balkonebene. Entlang der

Hangkante entstand je ein zusätzliches Attikageschoss.

Neue Treppenkerne und ein

tragendes System aus Stahlbeton verbinden

sich mit dem Bestand, dessen Decken als verlorene

Schalung erhalten blieben und heute

als gestaltprägende Oberfläche wirken. Gestaltungselemente

wie die markanten Rippendecken,

Stützen und klar gegliederten

Fassaden wurden bewusst erhalten und ins

neue Nutzungskonzept integriert. Die Substanz

erlaubt durchgängige lichte Raumhöhen

von bis zu 2,90 m und schafft zusammen

mit fortlaufenden Fensterbändern helle, offene

Wohnräume.

FLEXIBLE WOHNFORMEN –

INDIVIDUELLE GESTALTUNG

Zentrales Element der Neuinterpretation

ist eine durchgehende Erdgeschoss-Enfilade

in Form öffentlicher Passagen, die als

Rückgrat der vier Volumen fungiert. Auch

im Innern spiegeln sich diese Raumfluchten

in grosszügigen, durchlässigen Grundrissen

wider. Die Treppenhäuser wurden

neu zentral angeordnet und tragen zur

strukturellen Stabilität bei und unterstützen

die effiziente Erschliessung.

Insgesamt entstanden 78 Eigentumswohnungen

mit 2 1 /2 bis 5 1 /2 Zimmern. Die

grösste Einheit im Attikageschoss verfügt

über 192,5 qm Wohnfläche sowie 205 qm

private Aussenräume, die kleinste bietet

63 qm Wohnfläche. Die fünf Wohnungstypologien

lassen sich flexibel an Nutzungsbedürfnisse

anpassen. Offene Wohn- und

Essbereiche mit direktem Zugang zu Balkon,

Loggia oder Terrasse bilden das Zentrum

jeder Einheit; das durchgehende

Fensterband wird nur von zurückversetz-

Visualisierung einer eingerichteten Eigentumswohnung

20

IMMOBILIA / September 2025


WEITERE

UMNUTZUNGS­

PROJEKTE

FINDEN SIE

AUF DER

NÄCHSTEN

SEITE

Der Eingang erinnert noch an die frühere

Nutzung als Bürogebäude. BILD: MARKUS BERTSCHI

ten Loggien unterbrochen und sorgt trotz

enger Gebäudeabstände für hohen Tageslichteinfall.

VERLÄNGERTER LEBENSZYKLUS

Mit dem Projekt Römerstrasse gelingt

nicht nur die Reaktivierung ungenutzter

Büroflächen, sondern auch eine Weiterentwicklung

des städtebaulichen Kontexts.

Oben: Innenansicht der Wohnungen mit industriellem Charakter. BILDER: ROMAN KELLER

an der Römerstrasse. BILD: NIGHTNURSE IMAGES, ZÜRICH

Mit der Umnutzung wurde der Lebenszyklus

der vier Gebäude verlängert, beziehungsweise

neu gestartet. Die vorteilhafte

Ökobilanz der Umnutzung, verglichen mit

einem Neubau, ist ein wichtiger Grund,

weshalb die Umnutzung von Gebäuden in

den letzten Jahrzehnten enorm an Popularität

gewonnen hat.

Die Transformation der Bauten an der

Römerstrasse zeigt, dass durchdachte Umnutzungen

bestehender Substanz nicht nur

wirtschaftlich tragfähig, sondern auch architektonisch

und ökologisch sinnvoll sind.

*GERALD BRANDSTÄTTER

Der Autor ist Fachjournalist und

verfasst regelmässig Artikel zu

den Themen Architektur,

Innenarchitektur und Design für

Fachmagazine und Tageszeitungen

(www.conzept-b.ch).

IMMOBILIA / September 2025 21


UMNUTZUNGSPROJEKTE

Marc Wyss

Geschäftsführer

Immobilien

Wyss inseriert

zuerst auf

newhome.

Erfahren

Sie warum

EHEMALIGES PTT-

HOCHHAUS, BERN

Dem Forschungs- und Entwicklungszentrum

der ehemaligen

PTT wird in den

nächsten zwei Jahren neues

Leben eingehaucht. Die

von Pensimo geführte Anlagestiftung

Turidomus und

HRS sanieren das markante

Hochhaus im Osten Berns.

Ab 2026 bietet es im Erdgeschoss

voraussichtlich eine

Kindertagesstätte und in den

17 Obergeschossen 87 moderne

Wohnungen mit Weitsicht.

www.pensimo.ch/de/

insights/news-und-storys

WOHNPARK

LINTHAL GL

In Glarus Süd, in einer

ehemaligen Spinnerei, soll neuer

Wohnraum geschaffen werden.

Auf dem Areal ent stehen

51 loftähnliche, 80 bis 110 qm

grosse Wohnungen. Ziel ist ein

Mehrgenerationen-Wohnpark

für Jung und Alt.

www.linthpark.ch/wp

KLOSTER

ENGELBERG NW

Um die Abwanderung junger

Menschen zu verhindern,

will das Benediktinerkloster

Engelberg gemeinsam mit

der Einwohner- und Bürgergemeinde

im Gebiet «Obere

Erlen» bezahlbare Wohnungen

bauen. Neben den geplanten

93 Wohneinheiten stehen

im Gewerbe- und Wohnhaus

rund 1900 qm als Nutzfläche

zur Verfügung. klosterengelberg.ch/aktuelles/

bezahlbarer-wohnraum/

FLUMSEREI,

FLUMS SG

Die Stiftung Abendrot

treibt die Umnutzung

der ehemaligen Spinnerei

Spoerry in Flums voran. Im

Hauptbau der Flumserei entstehen

in den nächsten Jahren

Mietwohnungen und

zusätzliche Gewerbeflächen.

Die Bauarbeiten starteten im

Mai 2024. flumserei.ch/

umbau/bauprojekt

MAHLWERK,

UZWIL SG

Die Uze AG entwickelt mit

dem «Mahlwerk Uzwil» einen

Teil des Bühler-Areals weiter.

Auf dem «Spickel» zwischen

Bahnhof- und Fabrikstrasse

entsteht ab 2027 ein lebendiger

Innovationshub für Startups

und Unternehmen.

www.mahlwerk-uzwil.ch/

SPRENGSTOFF­

FABRIK, ISLETEN UR

Das ehemalige Areal der

Schweizerischen Sprengstoff

AG Cheddite ist heute im

Besitz der Isen AG von Samih

Sawiris. Die Projektidee 2024

ist gegenüber jener aus dem

Jahr 2022 in wesentlichen

Punkten weiterentwickelt,

verkleinert und insgesamt

optimiert worden.

www.projektidee-isleten.ch

PARACELSUS­

KLINIK RICHTERS­

WIL ZH

Die Novavest Real Estate AG

hat einen neuen Prozess für die

Nachfolgenutzung des Paracelsus-Areals

in Richterswil gestartet.

Nachdem zahlreiche

Gespräche mit potenziellen Betreibern

im medizinischen oder

pflegerischen Bereich erfolglos

geblieben sind, steht für die

Eigentümerin nun eine nachhaltige

Umnutzung des Areals

im Vordergrund.

www.novavest.ch/de/medien

CHEMIE-FABRIK

UETIKON ZH

Auf dem rund 65 499 qm

grossen Areal der Gemeinde

Uetikon am See ist eine umfangreiche

Entwicklung in der

Planung. Das ehemalige Industrieareal

wird für die Öffentlichkeit

sowie für private

Nutzungen geöffnet. Die Neugestaltung

des Areals umfasst

mehrere Teilprojekte.

uetikon-kommt-an-den-see.ch

IMMOBILIA / September 2025


Trauen Sie keiner Bodenheizung

über 35 Jahren!

Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen

Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann

wird Sie dieser Artikel interessieren.

KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?

Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete

man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.

Diese Rohre altern. Das

führt zu Versprödungen und Verschlammungen

– oder sogar zu Leckagen. In

jedem Fall aber nimmt die Heizleistung

immer mehr ab. Das Problem ist seit langem

bekannt, und während vieler Jahre

war ein Komplettersatz der Bodenheizung

der einzige Weg.

OHNE BAUSTELLE SANIEREN

Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der

ganzen Schweiz Bodenheizungen mit

dem HAT-System, einer Innovation des

Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine

Sanierung mit dem HAT-System ist rund

zehnmal schneller als ein Totalersatz –

und die Bewohner können während der

gesamten Sanierungsphase in ihren vier

Wänden wohnen bleiben.

SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?

Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,

lassen sie sich auch mit dem HAT-

System nicht mehr retten. Eine Analyse

der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche

Aussage über die Machbarkeit

und Notwendigkeit einer Sanierung zu.

Dabei werden sämtliche Komponenten

der Bodenheizung miteinbezogen, und

die Ergebnisse anhand von normierten

SWKI-Richtlinien ausgewertet.

SO WIRD SANIERT

Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft

getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung

durch einen schonenden und chemiefreien

Feinschliff. Schlammrückstände

und Verkrustungen werden entfernt.

Nun werden die Rohre von innen mit einem

eigens entwickelten Material nahtlos

beschichtet. Dadurch entsteht ein neues

Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit

einer Bodenheizung verlängern sich

für die nächste Generation.

WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?

Wir bieten eine 10-jährige Garantie mit

dem Original HAT-System, weil es das

einzige Rohrinnensanierungsverfahren

ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss

DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht

macht und so die Alterung stoppt. Darüber

hinaus werden auch gleich alle anderen

wesentlichen Komponenten der

Bodenheizung gewartet oder ersetzt.

10-jährige Garantie unterstrichen.

AUF KEINEN FALL SPÜLEN!

Seit vielen Jahren werden von diversen

Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren

angeboten. Es ist wichtig

zu wissen, dass damit das eigentliche

Problem – die Versprödung des Rohrmaterials

– nicht behoben wird. Mit dem

HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen

tatsächlich saniert und in einen

neuwertigen Zustand versetzt.

Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!

JETZT ZUSTANDSANALYSE BUCHEN

Die Zustandsanalyse wird von einem

Spezialisten der Naef GROUP bei Ihnen

vor Ort für CHF 280.– statt CHF 380.–

(Jubiläumspreis | inkl. MwSt.) durchgeführt.

Die Analyse umfasst eine aktuelle

Zustandserfassung und Wasseranalyse

nach geltenden Richtlinien und eine Beratung

über weitere Schritte.

Scannen für unverbindliches Beratungsgespräch.

Naef GROUP

Wolleraustrasse 15N | 8807 Freienbach

info@naef-group.com | 044 786 79 00

www.bodenheizung.ch


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

LEERSTÄNDE WOHNUNGSMARKT

EIN RESULTAT

VON ANGEBOT

UND NACHFRAGE

Die divergierenden Entwicklungen

von Angebot und Nachfrage lassen

sinkende Leerstandszahlen erwarten.

Anders als in den letzten beiden

Jahren dürfte 2025 die Zahl der leerstehenden

Wohnungen auch beim

Wohneigentum zurückgehen.

TEXT—DIETER MARMET*

ABBILDUNG 1: MIETWOHNUNGSANGEBOT UND -NACHFRAGE

Linke Achse: Angebot und Nachfrage, Index Q2/14 = 100; mittlere Achse: leerstehende Mietwohnungen (Jahreswerte); rechte Achse: Differenz zwischen Angebots- und Nachfrageindex Mietwohnungen

(Quellen: Wüest Partner, Realmatch360, BFS)

160

140

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2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

60

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0

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–80

–100

Angebot Nachfrage Leere Mietwohnungen

Leere Mietwohnungen

Differenz zw. Angebot und Nachfrage

Seit 2021 öffnet sich am Mietwohnungsmarkt eine Schere zwischen rückläufigem Angebot und weitgehend stabiler Nachfrage.

AUSSAGEGEHALT DER

LEERWOHNUNGSSTATISTIK

Jedes Jahr werden in der Schweiz die

leerstehenden Wohnungen gezählt. Als «leer

stehend» gelten gemäss Bundesamt für Statistik

(BFS) «möblierte oder unmöblierte

Wohnungen und Einfamilienhäuser, die

am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar

(sind) und aktiv auf dem Markt zur Dauermiete

von mindestens drei Monaten oder

zum Kauf angeboten werden». Die Resultate

der Leerwohnungszählung werden typischerweise

Anfang September veröffentlicht

und führen regelmässig zu Diskussionen.

Das hängt mitunter damit zusammen, dass

die sogenannte Leerwohnungsziffer, also der

prozentuale Anteil der leerstehenden Wohnungen

am Gesamtwohnungsbestand, häufig

als Argument in der Wohnraumpolitik

oder gar als Ausgangspunkt für Massnahmen

gegen die «Wohnungsnot» verwendet

wird.

Wie bei jeder Statistik kann auch bei der

Leerwohnungsstatistik die Erhebungsmethode

hinterfragt werden, und es ist sicher

sinnvoll, zur umfassenden Beurteilung des

Wohnungsmarktgeschehens weitere Faktoren

hinzuzuziehen. Doch viel wichtiger als

die Frage, ob die Höhe der Leerstandsziffer

wirklich aussagekräftig ist oder ob der

Gleichgewichts-Leerstand in der Schweiz

bei 1,1% oder bei 1,27% liegt, ist, dass die

Leerwohnungszählung seit langer Zeit erhoben

und die Erhebungsmethode nicht ständig

angepasst wird. Die Leerstandszahlen

ermöglichen damit eine konsistente Interpretation

und zeichnen ein gutes, wenn auch

immer etwas verspätetes, Bild davon, in welche

Richtung sich der Markt entwickelt.

SINKENDES ANGEBOT

– STEIGENDE NACHFRAGE

Dies bestätigt sich, wenn man die Entwicklung

der Leerstandszahlen mit den

Entwicklungen von Angebot und Nachfrage

vergleicht. Im Mietwohnungssegment stieg

das Angebot Ende des vergangenen Jahrzehnts

an, während die Nachfrage tenden-

ANZEIGE

Wohneigentum

ist Vorsorge.

JA

zur Abschaffung

des Eigenmietwerts

Darum am 28. September 2025: Ja zum Bundesbeschluss

über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

SVIT Schweiz

8041 Zürich

svit.ch/eigenmietwert

24

IMMOBILIA / September 2025


ABBILDUNG 2: EIGENTUMSWOHNUNGSANGEBOT UND -NACHFRAGE

Linke Achse: Angebot und Nachfrage, Index Q2/14 = 100; mittlere Achse: leer stehende Eigentumswohnungen (Jahreswerte); rechte Achse: Differenz zwischen Angebots- und Nachfrage index

Eigentumswohnungen (Quellen: Wüest Partner, Realmatch360, BFS)

160

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2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

20

0

–20

–40

–60

–80

–100

–120

–140

Angebot Nachfrage Leere Eigentumswohnungen

Leere Eigentumswohnungen

Differenz zw. Angebot und Nachfrage

Die Angebotslücke der Jahre 2020 bis 2022 schloss sich in den beiden darauffolgenden Jahren 2023 und 2024. Der weitere Verlauf hängt stark von

der Konjunktur und Zinsentwicklung ab.

ziell sank (vgl. Abbildung 1, linke Grafik).

Das Resultat war ein Anstieg der leerstehenden

Mietwohnungen auf gegen 70 000.

Im laufenden Jahrzehnt hat sich diese Entwicklung

umgedreht. Das quartalsweise

Mietwohnungsangebot ist von über 170 000

im 1. Quartal 2020 auf knapp 100 000 im

2. Quartal 2025 zurückgegangen, was einem

Minus von über 40% entspricht. Demgegenüber

hat die Nachfrage nach Mietwohnungen

um rund 15% zugenommen. Es

resultierte ein starker Rückgang der leerstehenden

Mietwohnungen auf knapp über

40 000 (1. Juni 2024).

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Eigentumswohnungen

(vgl. Abbildung 2, linke

Grafik). Die Entwicklungen von Angebot

und Nachfrage unterscheiden sich zwar

von jenen bei den Mietwohnungen, aber die

Leerstandzahlen bleiben gleichwohl ein Abbild

davon. Eine steigende Nachfrage und ein

sinkendes Angebot resultieren in sinkenden

Leerstandszahlen (2019–2021), eine sinkende

Nachfrage und ein tendenziell steigendes

Angebot haben einen Anstieg der Leerstände

zur Folge (2022–2024).

In der Entwicklung der Leerstandzahlen

spiegeln sich also die Entwicklungen

von Angebot und Nachfrage – heisst im Umkehrschluss,

dass wir unter Zuhilfenahme

von Angebot- und Nachfrageentwicklung

die Leerstandszahlen 2025, deren Publikation

Anfang September zu erwarten ist, zumindest

in der Richtung bereits vorhersagen

können.

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Seit dem 2. Quartal 2024 hat sich die Zahl

der angebotenen Mietwohnungen kaum verändert

und bewegte sich zwischen 100 000

und 107 000 pro Quartal. Demgegenüber

stieg die Mietwohnungsnachfrage weiter.

Der entsprechende Indexwert erhöhte sich

von 109 Punkten im 2. Quartal 2024 auf

116 Punkte im 2. Quartal 2025.

Ähnliches gibt es beim Wohneigentum

zu beobachten. Auch dort bewegte sich das

quartalsweise Angebot an Eigentumswohnungen

in engen Grenzen (41 000 – 45 000).

Der Nachfrageindex bei den Eigentumswohnungen

stieg dagegen von 116 Punkten

(2. Quartal 2024) auf 134 Punkte (2. Quartal

2025), was auch mit der Zinsentwicklung

zusammenhängen dürfte.

SINKENDE LEERSTÄNDE

ERWARTET

Wenn wir die Differenz zwischen Angebots-

und Nachfrageentwicklung bei den

Mietwohnungen mit der Leerstandsentwicklung

vergleichen (Abbildung 1, rechte

Grafik), entdecken wir zwei praktisch

deckungsgleiche Kurven. Die Leerstände

spiegeln also weitgehend die Entwicklungen

bei Angebot und Nachfrage. Das

bedeutet, dass die Zahl der leerstehenden

Mietwohnungen per 1. Juni 2025 noch einmal

tiefer ausfallen dürfte als im Vorjahr.

Die gestiegene Nachfrage und das stabile

Angebot lassen schweizweit deutlich weniger

als 40 000 leerstehende Mietwohnungen

erwarten.

Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren

gehen wir für 2025 auch bei den leerstehenden

Eigentumswohnungen von einem

Rückgang aus (Abbildung 2, rechte Grafik).

Insbesondere als Folge der stark gestiegenen

Eigenheimnachfrage – bei wie erwähnt

stabilem Angebot – könnte die Zahl der leerstehenden

Eigentumswohnungen wieder

auf unter 10 000 sinken.

Die Situation auf den Wohnungsmärkten

bleibt also angespannt. Es wird sich

deshalb auch in Zukunft lohnen, die Entwicklungen

von Angebot und Nachfrage genau

zu verfolgen.

*DIETER MARMET

Der Autor ist Mitglied des Advisory

Boards von Realmatch360, das Projektentwickler,

Investoren, Bewirtschafter,

Makler, Berater und Bewerter

mit aktuellen Informationen

zur Immobiliennachfrage beliefert.

IMMOBILIA / September 2025 25


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

WOHNMOBILITÄT FÖRDERN

FLEXIBLER DENKEN

UND ANREIZE

SCHAFFEN

19

Je nach Lebensphase wohnen wir

anders – oder eben nicht, weil

geeignete Angebote fehlen. Dies zeigt

sich deutlich bei der Generation 45+.

Eine Studie beleuchtet das Phänomen

und erklärt, weshalb es die gesamte

Gesellschaft betrifft. TEXT—CLAUDIA WAGNER*

Der begrünte Innenhof der Genossenschaft Kalkbreite bietet Raum für Begegnungen und Freizeit (Bild oben).

Im Erdgeschoss und in den ersten beiden Obergeschossen sind Flächen für Gewerbe, Dienstleistungen und Kultur

reserviert (rechts). BILDER: GENOSSENSCHAFT KALKBREITE, VOLKER SCHOPP (INNENHOF, GEBÄUDE) UND DIMITRI DJURIC (WOHNKÜCHE)

NEUORIENTIERUNG IM ALTER

Viele Menschen zwischen 45 und 79

Jahren – die sogenannten Best Ager – befinden

sich in einer Wohnsituation, die

nicht mehr ihren Bedürfnissen entspricht.

Der Auszug der Kinder, eine Trennung oder

Scheidung und der Übergang in den Ruhestand

eröffnen neue Freiräume. Für diese

Zielgruppe fehlen jedoch attraktive Angebote,

die eine Verkleinerung ohne Qualitätsverlust

ermöglichen.

Die Studie «Wohnmobilität neu denken»

untersucht, weshalb im besten Alter der

Umzug selten gelingt. Die ZHAW School

of Management and Law hat die Studie im

Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen

(BWO), des Hauseigentümerverbands

(HEV) und der Fédération Romande Immobilière

(FRI) durchgeführt.

ANZEIGE

KEINE LUST AUF UMZUG

Während junge Erwachsene motiviert

durch Berufsstart, Partnerschaft oder Familiengründung

häufiger umziehen – und

manchmal sogar ein Eigenheim ins Auge

fassen –, nimmt die Umzugsbereitschaft mit

steigendem Alter ab. Ein Grund dafür ist, dass

Stabilität in der Schweiz stärker belohnt wird

als Veränderung.

Wer 20 Jahre in der gleichen Wohnung

bleibt, bezahlt deutlich weniger Miete als jemand,

der in eine neue Wohnung zieht. Hypotheken

sind ebenfalls auf die langfristige

Nutzung einer Liegenschaft ausgelegt und

die Anforderungen an die Finanzierung

streng. Jüngere Haushalte mit wenig Kapital

können sich ein Eigenheim selten leisten.

Best Ager, die eine Immobilie besitzen, halten

mangels attraktiven Alternativen daran fest.

WWW.SIMULATION.SOLAR

Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht

ÜBERALTERUNG ALS

KNACKPUNKT

Was nach einer individuellen Entscheidung

aussieht, könnte sich als gesellschaftliche

Herausforderung entpuppen. Das

Bundesamt für Statistik (BFS) hat im April

soeben neue Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung

von 2025 bis 2055 veröffentlicht.

Das Referenzszenario geht davon aus, dass

im Jahr 2055 etwa 10,5 Mio. Personen ihren

ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben

(Stand 31.12.2024: 9,05 Mio.). Gleichzeitig

nimmt die Lebenserwartung zu und die Geburtenrate

sinkt. Entfielen Ende 2023 noch

32,9 Personen im Rentenalter auf 100 Personen

im erwerbsfähigen Alter, werden es Ende

2055 gemäss Referenzszenario 44,9 sein.

Insgesamt wird die Zahl der über 65-Jährigen

voraussichtlich von 1,7 Mio. (Stand 2023)

auf 2,7 Mio. im Jahr 2055 ansteigen.

Angesichts dieser gesellschaftlichen Entwicklung

blockiert die geringere Wohnmobilität

im Alter je länger, je mehr kostbare

Wohnressourcen. Diese könnten den jüngeren

Generationen zugutekommen, denen die

aktuelle Wohnungsnot zusetzt. Schweizweit

lag die Leerwohnungsquote bei 1,08% per

26

IMMOBILIA / September 2025


1. Juni 2024. Im Kanton Zürich liegt sie aktuell

bei 0,48%, in der Stadt selbst bei 0,1%

(Stand 1.6.2025).

Umso wichtiger sind Wohnprojekte, die

solche Entwicklungen berücksichtigen. Die

nachfolgenden Bespiele zeigen eine mögliche

Stossrichtung auf.

ÜBER DIE GENERATIONEN

HINWEG DENKEN

Mitten in Zürich bietet die Genossenschaft

Kalkbreite vielfältige Wohnmodelle

für jüngere und ältere Generationen.

Clusterwohnungen sind für ältere Personen

gedacht, die das Leben in der Gemeinschaft

schätzen, aber auch eine

private Rückzugsmöglichkeit wünschen.

In diesem Wohnmodell sind neun Kleinwohnungen

zu einem Grosshaushalt zusammengeschlossen.

Die Kleinwohnungen

sind grösser als ein WG-Zimmer und mit

Bad und Küche ausgestattet. Die gemeinsam

genutzte grössere Wohnküche ermöglicht

es, das Leben in der Gemeinschaft zu

pflegen und mitzugestalten.

Ein weiteres Wohnmodell ist der Grosshaushalt.

Dabei handelt es sich um einen

In einer Clusterwohnung

sind

neun Kleinwohnungen

zu einem

Grosshaushalt

mit gemeinsamer

Wohnküche zusammengeschlossen

(Bild oben).

Zusammenschluss von rund 20 Wohnungen.

Das Herzstück bildet die gemeinsame

professionelle Küche mit angestelltem

Kochpersonal. Von Montag bis Freitag wird

am Abend ein Essen zu einem moderaten

Preis angeboten. Mietende können sich

per Anmeldung anschliessen oder ihre

Mahlzeit individuell planen. Der Ess- und

Aufenthaltsraum dient den angeschlossenen

Wohnungen als zusätzliches grosses

Wohnzimmer und Treffpunkt.

Im Erdgeschoss und in den ersten beiden

Obergeschossen der Liegenschaft sind

zudem rund 4800 qm reserviert für Gewerbe,

Dienstleistungen und Kultur. Der Mix

umfasst Lokale für Verkauf und Gastronomie,

Ateliers, Büros, Praxen und ein Kino.

ENGAGEMENT IST GEFRAGT

Ein weiterer Ansatz verfolgt Implenia,

die dem Thema Best Ager eine Studie gewidmet

hat. Passend zur Zielgruppe bietet

sie Immobilieninvestoren das Wohnprodukt

«Casitta»; das Produkt «Cabanne» ist

für junge kostenbewusste Menschen gedacht.

Beide Lösungen sind Teil eines Bausystems,

das standardisierte, vorge fertigte

2D- und 3D-Komponenten verwendet.

Dies senkt die Kosten und beschleunigt den

Realisierungsprozess.

Um die Wohnmobilität zu fördern,

braucht es laut Studie auch ein stärkeres

Engagement seitens Gemeinden, Wirtschaft

und Politik. Flexiblere Wohn- und

Finanzierungsmodelle – wie zum Beispiel

Wohneigentum auf Zeit, Baurechtsmodelle,

gemeinschaftsbasierte Eigentumsformen

und Mietkaufmodelle – und gezieltere

staatliche Anreize können dazu beitragen,

den Wohnmarkt attraktiver und flexibler

zu gestalten.

WEITERE INFORMATIONEN

Selina Lehner und Holger Hohgardt,

«Wohnmobilität neu denken»,

Bundesamt für Wohnungswesen (Mai 2025)

PROJEKTBEISPIELE

Genossenschaft Kalkbreite

kalkbreite.net

Immobilienprodukte für Best Ager

implenia.com/best-ager

*CLAUDIA WAGNER

Die Autorin ist Redaktorin bei

der Zeitschrift Immobilia und

freiberufliche Übersetzerin.

IMMOBILIA / September 2025 27


IMMOBILIENWIRTSCHAFT

DER MONAT

Das Tessin zählt zu den zehn innovativsten Regionen

Europas. Dies belegt der Regional Innovation

Scoreboard 2025 der Europäischen Kommission.

Starke Treiber sind die Università della Svizzera

italiana (Bild) und die Fachhochschule Supsi.

BILD: UNIVERSITÀ DELLA SVIZZERA ITALIANA

SCHWEIZ

MAGADINOEBENE

IM FOKUS

Kanton Tessin und Bund

haben Wege skizziert, um in

der Magadinoebene Bahn-,

Strassen- und Stromnetzprojekte

zu koordinieren und

dabei die Moorlandschaft

zu schützen. Die Hochspannungsleitung

All’Acqua-

Vallemaggia-Magadino wird

laut Bericht in die Erde verlegt.

Das Unterwerk Magadino

wird verkleinert. Den

Doppelspurausbau zwischen

Contone und Tenero

führen die SBB in Etappen

durch. Die Bündelung dieser

Bahnlinie mit neuen Hochspannungsleitungen

wird

ebenfalls geprüft. Vorgesehen

ist zudem eine Bahnverbindung,

die Bellinzona

umfährt und die Magadinoebene

quert. Sie verbindet die

beiden Basistunnel Gotthard

und Ceneri.

TESSIN ALS

INNOVATIONS­

TREIBER

Laut dem Regional Innovation

Scoreboard 2025 der

Europäischen Kommission

zählt der Kanton Tessin

zu den zehn innovativsten

Regio nen Europas. In der

Schweiz liegt der Kanton auf

Platz zwei gleich hinter Zürich.

Die Università della

Svizzera italiana (USI)stärkt

mit 20 Forschungsinstituten

die Innovationskraft der

Region. Auch die Scuola universitaria

professionale della

Svizzera italiana (Supsi)

wirkt prägend. Laut Mitteilung

des Kantons zeichnet sie

sich unter allen Schweizer

Fachhochschulen durch die

höchste Erfolgsquote beim

Zugang zu europäischen Fördermitteln

aus.

LUZERN SCHAFFT

ABTEILUNG

FÜR STÄDTEBAU

Die Stadt Luzern trennt

den Bereich Baubewilligungen

vom Städtebau, um Interessenkonflikte

zwischen

den jeweiligen Bereichsaufgaben

zu vermeiden. Für die

neue Abteilung Städtebau

hat der Stadtrat einen Kredit

von 6 Mio. CHF beantragt,

um 390 Stellenprozente per

Januar 2026 zu schaffen.

PREISE VON

WOHNEIGENTUM

GESTIEGEN

Der Schweizerische

Wohn immobilienpreisindex

(IMPI) stieg im 2. Quartal

im Vergleich zum Vorquartal

um +1,9%. Er steht neu bei

123,3 Punkten (4. Quartal

2019 = 100). Schweizweit

verteuerten sich sowohl die

Einfamilienhäuser (+1,5%)

wie die Eigentumswohnungen

(+2,2%). Gegenüber dem

gleichen Quartal im Vorjahr

betrug die Teuerung von

Wohneigentum +5,0%. Dies

geht aus den Zahlen des Bundesamts

für Statistik hervor.

MIETEN HÖHER,

BÜROFLÄCHEN

GÜNSTIGER

Die Mieten für neu abgeschlossene

Verträge im

Neubausegment stiegen im

2. Quartal gegenüber dem

Vorquartal um +1,4%, bei Altbauwohnungen

sogar um

+2,2%. Dies geht aus der

Metaanalyse Immobilien

Schweiz von FPRE hervor. Im

Jahresvergleich ergibt sich

ein Anstieg um +2,0% (Neubau)

bzw. +3,3% (Altbau).

Die Vertragsmieten für Neuabschlüsse

von Büroflächen

sinken im 2. Quartal hingegen

schweizweit um –2,0% zum

Vorquartal und um –3,8%

zum Vorjahresquartal.

LEERWOHNUNGS­

QUOTE IN ZÜRICH

UNTER 0,5 PROZENT

Am 1. Juni standen im

Kanton Zürich 3815 Wohnungen

leer (inkl. Einfamilienhäuser).

Gegenüber dem

Vorjahr sind das 600 weniger.

Die Leerwohnungsziffer

liegt somit bei 0,48%. Vor fünf

Jahren lag sie noch bei 0,90%.

Erstmals seit 2003 liegt die

Quote zudem in allen Zürcher

Regionen unter 1%. In den

beiden grössten Städten, Zürich

und Winterthur, hat sie

zwar etwas zugelegt, liegt mit

0,10% bzw. 0,18% aber immer

noch sehr tief.

UNTERNEHMEN

ABB KOOPERIERT

MIT COSMIC

BUILDINGS

ABB Robotics und Cosmic

Buildings – ein US-Bauunternehmen,

das mobile, robotergestützte

Mikrofabriken

betreibt – bündeln ihre Kräfte.

Damit sollen die von den

Waldbränden betroffenen

Konstruktionen in Kalifornien

schneller, sicherer und

kostengünstiger wiederaufgebaut

werden. Cosmic integriert

RobotStudio von ABB

in sein KI-gestütztes BIM. In

der Mikrofabrik im kalifornischen

Pacific Palisades entstehen

so mit Hilfe von

Robotik modulare Konstruktionen

aus nicht brennbaren

Materialien. Bis 2027 sollen

so 100 Häuser realisiert werden.

Die beiden Unternehmen

möchten auch zeigen,

wie man in Zukunft erschwingliche

Wohnungen

bauen kann.

FRUTIGER AN

BLUMER LEHMANN

BETEILIGT

Die Frutiger Unternehmungen

AG, mit Sitz in Thun

BE, beteiligt sich zu 30% am

Holzbauunternehmen Blumer

Lehmann, mit Sitz in

Gossau SG. Damit möchte

sich Frutiger stärker im Holzhybridbau

positionieren. Die

vollständige Übernahme des

Aktienpakets ist bis 2029 vorgesehen.

Frutiger realisiert

Projekte in den Bereichen

Neubau, Umbau und Sanierung

sowie massgeschneiderte

Kundenlösungen.

MOBIMO ÜBER­

NIMMT EMWE

Die Immobilienfirma

Mobimo hat im August die

EMWE Holding und deren

28

IMMOBILIA / September 2025


36

Tochter EMWE Immobilien

gekauft. Dabei übernimmt

Mobimo fünf Wohnliegenschaften

in Uster, Wädenswil

und Zürich sowie zwei Liegenschaften

in Zürich und

eine in Kloten, die noch im

Bau sind. Nach Abschluss der

Bauarbeiten soll der Marktwert

des Portfolios bei rund

230 Mio. CHF liegen. Die

EMWE Gruppe, mit Sitz in

Zürich-Oerlikon, entwickelt,

plant und realisiert Bauprojekte

für Private, öffentliche

und institutionelle Bauherren

sowie eigene Immobilien.

WESTHIVE

ERÖFFNET BÜROS

AM PARADEPLATZ

Westhive eröffnet im

November einen Standort

beim Zürcher Paradeplatz.

Nebst voll ausgestatteten privaten

Büros und Sitzungszimmern

gibt es eine Library

mit Open-Space-Bereich,

verschiedene Lounges und

Teeküchen sowie eine grosse

Terrasse mit Blick auf den

Zentralhof. Der Schweizer

Anbieter von Arbeitsplatzlösungen

ist auch in Basel,

Genf und Zug vertreten.

COLLIERS

VERMITTELT

FLÄCHE AN OPIA

Im Auftrag von Swiss

Prime Site Immobilien hat

Colliers Switzerland eine

Fläche an der Sihl strasse 20

in Zürich vermietet. Die

140 qm grosse Fläche liegt im

Erd- und Untergeschoss.

Mieterin ist die Opia GmbH,

die nebst Modeartikeln auch

Schmuck und Beautyprodukte

verkauft. Die Eröffnung ist

per Ende Jahr geplant. Opia

ist bereits an der Zürcher

Europaallee präsent.

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IMMOBILIENWIRTSCHAFT

DER MONAT

Die Empa und die Firma de Cavis haben ultradünne

Schallabsorber aus mineralischen Gips- und

Zementschäumen entwickelt, die bei gleicher

Leistung viermal dünner sind. BILD: EMPA.CH

VERANSTALTUNGEN

LAUFEN FÜR DIE

ZUKUNFT

Der Global Real Estate

Run will Mietende, Eigentümer

und Immobilienprofis

auf die Bedeutung der

Branche zur Erreichung der

Klimaziele aufmerksam machen.

Pro absolviertem Kilometer

leistet der Lauf einen

Klima beitrag, indem Bäume

gepflanzt werden. Der Lauf

findet am 23. und 24. Oktober

zum 10. Mal statt.

globalrealestaterun.com

DIE BESTEN DER

BRANCHE

Am 2. Oktober feiert der

Real Estate Award im Trafo

in Baden AG seine 14. Ausgabe.

Bewerben können sich

Schweizer Firmen und solche

aus dem Ausland mit Projekten

in der Schweiz. Die Auszeichnungen

werden in den

Kategorien Nachhaltigkeit,

Projektentwicklung/Innovation,

Vermarktung und Digital

verliehen. Zudem wird die

Immobilienpersönlichkeit

des Jahres gekürt.

realestateaward.ch

wirksam wie herkömmliche

Absorber, aber rund viermal

dünner. Die Schäume lassen

sich auf bestimmte Frequenzbereiche

abstimmen. Sie sind

wetterfest und setzen keine

gesundheitsschädlichen Partikel

frei. Aktuell werden sie

bei einer Hofeinfahrt in der

Stadt Zürich getestet, um den

Strassenlärm im Innenhof zu

dämpfen. empa.ch

TEMPORÄRE

BEGRÜNUNG

Seit August stehen in

Zürich rund 50 Jungbäume

an der Bahnhofstrasse – die

meisten davon beim Paradeplatz.

Dort bleiben die bis zu

8 Meter hohen und 2,5 Meter

breiten Exemplare bis im

November. Die Sitzgelegenheiten

bei den Bäumen sollen

zum Verweilen animieren.

Die Massnahme ist Teil des

vier Jahre dauernden Pilotprojekts

«Grünes Gastspiel»,

das innerhalb des Programms

Stadtgrün umgesetzt wird.

stadt-zuerich.ch/

gruenes-gastspiel

«OERLIKON ONE»

ERÖFFNET

Zum neuen Nutzungskonzept

gehört das erste Schweizer

Hotel Mama Shelter. Es bietet

178 Zimmer und zwei Restaurants.

Das 85 Meter hohe

Gebäude beherbergt ab dem

13. Stockwerk auch 124 Mietwohnungen

sowie Gastround

Retailflächen.

oerlikon.one

KAISERAUGST

FÖRDERT

INNOVATION

Mit dem Projekt « Aurica

Next» sollen am östlichen

Rand von Kaiseraugst AG innovative

Unternehmen aus

den Bereichen Life-Sciences

und Hightech angesiedelt

werden. Dabei sollen rund

2000 bis 3000 neue Arbeitsplätze

entstehen. Die Parzelle

gehört der Aurica AG, einer

Tochterfirma der AEW Energie

AG und der Axpo Gruppe.

Es sollen maximal drei bis

zu 60 Meter hohe Gebäude

und weitere Bauten mit einer

Maximalhöhe von 30 Metern

entstehen. aurica-next.ch

«AARAUERHOF»

WIRD KONKRETER

hof in Aarau. Die Zürcher

Duplex Architekten konnten

den Auftrag für sich gewinnen.

Ihr Entwurf für Aufstockung

und Sanierung zeugt

laut Mitteilung von einem respektvollen

Umgang mit dem

traditionsreichen Bauwerk

am Bahnhofplatz. Die Bauarbeiten

beginnen 2027 und

enden 2029. Das Hotel wird

künftig unter der Marriott

International Marke «Moxy»

geführt.

POST BAUT IN

KREUZLINGEN

Post Immobilien plant auf

der Parzelle der Kreuzlinger

Hauptpost 60 neue Wohnungen,

Gewerberäume sowie

eine neue Postfiliale. Das Projekt

«Linde» entsteht in der

Nähe des Bahnhofs. Es umfasst

einen zehngeschossigen

Kopfbau und einen weiteren

fünfgeschossigen Baukörper.

Die Realisierung ist per 2027

geplant. immobilien.post.ch

«EFFI MÄRT» EIN

SCHRITT WEITER

PROJEKTE

ULTRADÜNNE

SCHALLABSORBER

Gemeinsam mit der Firma

de Cavis haben Empa-Forschende

ultradünne Schallabsorber

aus mineralischen

Gips- oder Zementschäumen

entwickelt. Sie sind genauso

Das ehemalige Swissôtel in

Zürich-Oerlikon präsentiert

sich nach der dreijährigen Sanierung

als «Oerlikon One».

Die Pensimo-Gruppe

konkretisiert ihre Umbaupläne

für das Hotel Aarauer-

Das Gebäude des Einkaufszentrums

«Effi-Märt»

bildet seit Jahrzehnten das

Zentrum von Effretikon ZH.

Die Siska Immobilien AG

möchte nun als Eigentüme-

30

IMMOBILIA / September 2025


44

rin die in die Jahre gekommene

Liegenschaft sanieren.

Der Haupteingang ins Einkaufszentrum

soll neu am

Märtplatz liegen. Die rund

80 Mietwohnungen bekommen

zudem an der Gestenrietstrasse

eine klare Adresse

und neue Hauszugänge. Der

Dachgarten über dem Sockelgeschoss

soll begrünt werden

und Verweilmöglichkeiten

bieten. Der Gestaltungsplan

liegt bis 16. September öffentlich

auf. effimaert.ch

SBL FEIERT

SPATENSTICH

Die Luzerner Wohnbaugenossenschaft

SBL hat die

Bauarbeiten für die Siedlung

«Hochhüsliweid» begonnen.

Auf der Hochhüsliweid-

Wiese im Luzerner Würzenbachquartier

entstehen drei

fünfstöckige Gebäude mit

insgesamt 103 Wohnungen,

ein Kindergarten, zwei Clusterwohnungen,

Jokerzimmer

und drei Gewerbeflächen.

Mit der neuen Siedlung erweitert

die SBL ihr Angebot

im Quartier von 48 auf über

150 Wohnungen. Die ersten

Objekte sind voraussichtlich

ab Mitte 2027 bezugsbereit.

hochhuesliweid-luzern.ch

BAUSTART IN

WEINFELDEN

Die HRS Investment AG

hat im August mit den Bauarbeiten

für das Sangenfeld-

Quartier in Weinfelden TG

begonnen. In der ersten Etap-

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NÄCHSTEN GENERATION

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IMMOBILIENWIRTSCHAFT

DER MONAT

pe entstehen bis 2028 zwei

Gebäude mit 70 Eigentumswohnungen.

Im Rahmen des

Projekts «Sangenfeld West»

entstehen insgesamt neun

Gebäude. sangenfeld.ch

LENZERHEIDE

BERGBAHNEN

KAUFEN HOTEL

Die Lenzerheide Bergbahnen

AG (LBB) hat das

ehemalige Hotel Bestzeit in

Parpan GR übernommen.

Nachdem sie das Hotel im

Winter als Personalunterkunft

gemietet hatte, will sie

sich mit dem Kauf langfristig

Wohnraum sichern. Der Bedarf

an Unterkünfte für das

Personal ist noch nicht gedeckt.

Weitere Investitionen

bleiben laut Mitteilung nach

wie vor prioritär.

PERSONEN

WECHSEL IM TIEF­

BAUAMT BASEL

Mathieu Harnist übernimmt

per 1. Oktober die Leitung

des Geschäftsbereichs

Infrastruktur im Tiefbauamt

des Kantons Basel-Stadt.

Er wird alle kantonalen

Strassenbauprojekte, Abwasserleitungen

und den

Hochwasserschutz verantworten.

Der Bauingenieur hat

an der Université de Montpellier

und an der Universität

für Bodenkultur in Wien studiert.

Er ist seit 2006 für das

Tiefbauamt tätig.

NEUER LEITER FÜR

BAUSCHULE

Oswald von Arx wird per

1. Oktober Vorsitzender der

Geschäftsleitung der Schweizerischen

Bauschule Aarau

mit Sitz in Unterentfelden

AG. Nach einer handwerklichen

Grundausbildung absolvierte

er ein Studium zum

Betriebsökonomen, ein MAS

in Erwachsenenbildung und

Bildungsmanagement, die

Schulleiterausbildung sowie

einen MBA in Marketing

Management und Unternehmensentwicklung.

Zuletzt

leitete er die Feusi Bildungszentrum

AG in Solothurn.

NEUE GRUPPEN­

LEITERIN

AN DER ZHAW

Andrea González ist seit

dem 1. September Leiterin

der Kompetenzgruppe

«Smart Building Management»

am ZHAW-Institut

für Facility Management. In

ihrer bisherigen Laufbahn

leitete sie interdisziplinäre

Teams in den Bereichen

Real Estate, Architektur,

Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Sie engagiert sich zudem

in der Forschung und

Lehre an der ETH Zürich, der

Universität Liechtenstein,

der Universidad Politécnica

de Madrid und dem Tokyo

Institute of Technology.

NEUES MITGLIED

IM ULI EXECUTIVE

COMMITTEE

Sabrina Contratto gehört

seit dem 1. Juni in der

Schweiz zum Executive Committee

des Urban Land Institute

(ULI). Die Architektin

leitete 17 Jahre lang als Partnerin

das Büro Baumschlager

Eberle Zürich. Im Jahr

2018 gründete sie ihr eigenes

Büro CONT-S. Sie ist Dozentin

an der Ostschweizer Fachhochschule

(OST) und an der

Hochschule Luzern (HSLU).

Zudem ist Sabrina Contratto

Verwaltungsrätin der Mobimo

und Mitglied der Commissione

Urbanistica Lugano

(CURB). Das ULI ist ein globales

Netzwerk von Immobilienexperten.

In der Schweiz

bringt die Organisation mehr

als 150 Branchenakteure zusammen.

WEITERER

ZUGANG BEIM ULI

Joëlle Zimmerli ist seit

dem 1. Juni ebenfalls neu

im ULI Executive Committee.

Sie ist Inhaberin und

Geschäftsführerin des Planungs-

und Entwicklungsbüro

Zimraum GmbH in Zürich.

Daneben unterrichtet sie an

der Technischen Universität

Berlin im Masterstudiengang

Real Estate Management.

Zimmerli ist Verwaltungsrätin

bei der Zug Estates AG,

Verwaltungsrätin bei Gartenmann

Engineering und

Vorstandsmitglied der Genossenschaft

Homebase.

VEBEGO

ERNENNT CEO

Oliver Hofmann hat im

August die operative Leitung

der Vebego AG Schweiz

übernommen. Zuletzt leitete

er während zwölf Jahren

die Wincasa AG. Davor war

er unter anderem für die UBS

tätig und hatte Mandate als

32

IMMOBILIA / September 2025


Verwaltungsrat, zum Beispiel

bei der Bank Crédit Agricole.

Die Vebego mit Sitz in Zürich

bietet Dienstleistungen im

Bereich Facility Services. Das

Unternehmen beschäftigt

über 6000 Mitarbeitende an

20 Standorten in der Schweiz

und im Liechtenstein.

EQUANS ERGÄNZT

LEITUNGSTEAM

Daniel Zbinden ist seit

dem 1. August Geschäftsleiter

Gebäudetechnik bei Equans

Switzerland. Zuletzt war er

sechs Jahre lang Mitglied der

Geschäftsleitung der CKW

Gebäudetechnik AG in Luzern.

Davor war er CEO von

Hälg Facility Management.

Die Equans Switzerland AG

mit Sitz in Zürich bietet Gebäude-

und Energielösungen.

Sie ist Teil der Equans Gruppe,

die Standorte in 20 Ländern

hat.

NEUER HEAD REAL

ESTATE BEI

ZÜRICH INVEST

Renato Piffaretti hat

im August die Leitung des

Bereichs Immobilien der

Zurich Invest AG übernommen.

Er wird Mitglied der

Geschäftsleitung. Vor seinem

Wechsel war er als Co-CEO

der CSL Immobilien AG tätig.

Davor war er Head Real Estate

Switzerland bei der Swiss

Life Asset Management AG.

Weitere berufliche Stationen

führten ihn zur Baloise Asset

Management AG als Leiter

Immobilien sowie als Fundmanager

zur UBS Fund Management

(Switzerland) AG.

ROCHADE BEI

HELVETICA

Dominik Fischer (Bild)

übernimmt am 1. November

die operative Leitung

der Helvetica Property

Investors AG. Seine bisherigen

Aufgaben als CIO von

Helvetica übernimmt Dirk

Ad riaenssen, der aktuell das

Asset Management verantwortet.

Dominik Fischer folgt

auf den amtierenden CEO

Marc Giraudon.

BONAINVEST

BESETZT SPITZE

Daniel Baumann wird

per 1. Januar 2026 CEO der

Bonainvest Holding AG. Der

ehemalige CFO der Ina Invest

AG übernimmt bereits

ab dem 1. Oktober Aufgaben

als Projektleiter Unternehmensentwicklung

und Mitglied

der Geschäftsleitung.

Bonainvest ist eine Immobilienanlagegesellschaft

mit Sitz

in Solothurn. Ihr Fokus liegt

auf Wohnimmobilien in der

Schweiz.

H&B REAL ESTATE

SCHAFFT NEUE

POSITIONEN

Die H&B Real Estate AG

hat zwei neu geschaffene

Positionen besetzt. Thomas

Schadegg (oberes Bild) wird

Leiter Baumanagement.

Der diplomierte Baumeister

bringt 30 Jahre Erfahrung

in Planung, Ausführung und

Baumanagement mit. Gleichzeitig

verstärkt Cagri Aslan

(Bild darunter) als Transaction

Manager die Transaktionskompetenzen

in der Region

Basel. Der Absolvent der Universität

St. Gallen erweitert

das achtköpfige Zürcher

Team.

NEUER LEITER

BEI APLEONA

SCHWEIZ

Sven Marti leitet seit dem

1. August die Geschäftsstelle

in Wallisellen ZH der

Apleona Schweiz AG. Er folgt

auf Laura Conti, die eine neue

Herausforderung ausserhalb

des Unternehmens angeht.

Marti ist seit 2014 für

Apleona tätig. Er entwickelte

sich vom Assistant Property

Manager über den Junior

Property Manager zum Property

Manager. Seit 2021 war

er Teamleiter. Sven Marti hat

2017 den eidg. Fachausweis

Immobilienbewirtschaftung

erworben.

DOMINICÉ HOLT

VERSTÄRKUNG

François Lemercier ist neu

Real Estate Project Manager

beim Westschweizer Vermögensverwalter

Dominicé.

Der Ingenieur hat einen Abschluss

der École des Hautes

Études d’Ingénieur Lille. Zu

seinen bisherigen Stationen

gehören Losinger Marazzi,

CBRE und M3 Real Estate.

Dominicé führt Niederlassungen

in Genf und in Pfäffikon

SZ.

IMMOBILIA / September 2025 33


IMMOBILIENRECHT

BUNDESGERICHTSENTSCHEID

ABBRUCHBEFEHL

UND BÖSER WILLE

Wenn aus einem Schopf in der Landwirtschaftszone

ein hübsches Wohnlokal

wird, hat das auch für die späteren

Eigentümer rechtliche Konsequenzen.

Laut einem Bundesgerichtsentscheid

kann ein Abbruchbefehl für illegale Bauten

auch Jahrzehnte später noch verhältnismässig

sein. Folgenschwer: Den

bösen Willen des ehemaligen Eigentümers

rechnet das Gericht dem jetzigen

Eigentümer an. TEXT — SIMON SCHÄDLER*

die Verfügung an, blitzte vor dem Berner

Verwaltungsgericht ab und gelangte ans

Bundesgericht. Es könne nicht sein, dass

er für die Fehler seines Vorgängers büssen

und das Gebäude auf seinem Anwesen nach

32 Jahren in einen alten Schuppen zurückbauen

müsse, argumentierte A.

Eigentlich wäre der Ersatzneubau im bernischen Madiswil als Lagerschuppen für Maschinen und

Geräte sowie für Obst und Gemüse gedacht gewesen. Entstanden ist stattdessen ein gemütliches

kleines Wohnobjekt auf Nichtbaugebiet. BILD: JENNA, STOCK.ADOBE.COM

VOM SCHOPF IN DER

LANDWIRTSCHAFTSZONE ZUM

WOHNOBJEKT

A. war lange glücklicher Eigentümer eines

in der Landwirtschaftszone gelegenen

Grundstücks im bernischen Madiswil. Seine

Immobilie birgt jedoch eine rechtliche

Vorgeschichte: Vor Jahrzehnten, im Mai

1991, gewährte das kantonale Raumplanungsamt

dem damaligen Eigentümer B.

den Abbruch des alten Schopfs und erteilte

grünes Licht für die Erstellung eines Geräteschuppens

als Ersatzbau. Hierfür erhielt

dieser eine Ausnahmebewilligung nach

Art. 24 Raumplanungsgesetz (RPG). Damit

verknüpft war die Auflage, den Neubau

nur zum Ein- und Abstellen von Maschinen

und Geräten, die der Bewirtschaftung

des Grundstücks dienen, sowie für die Lagerung

von Obst und Gemüse zu nutzen. Kurz

darauf kam die örtliche Baubewilligung

und danach sogar die Erlaubnis, am Geräteschuppen

ein gläsernes Vordach anzubringen.

Doch des ehemaligen Eigentümers

Baupläne sahen in Realität anders aus: Dieser

baute heimlich einen Geräteschuppen

mit grosszügigem Keller, das Erdgeschoss

stattete er mit Belichtungselementen an

Fenstern, Türe und Torverglasungen aus

und installierte Küche, WC und Waschbecken.

Dank Isolation und einer modernen

Wärmepumpe wurde aus einem alten Lagerschuppen

ein gemütliches Wohnobjekt

in geruhsamer Umgebung.

Die Zeit verstrich, und das Anwesen

wechselte die Eigentümerschaft.

2022 kam der Donnerschlag für den neuen

Eigen tümer: Die Einwohnergemeinde

Madiswil entdeckte die illegalen Abweichungen

von 1991 auf dem Baugrundstück.

Sie reagierte prompt und verfügte rigoros:

Die unbewilligte Umnutzung des Geräteschuppens

zu Wohnzwecken muss rückgängig

gemacht werden. Der Schuppen

– inklusive Belichtung, Küche, Wärmepumpe,

WC und Waschbecken – ist zurückzubauen,

was für den neuen Eigentümer A.

ein Schock gewesen sein musste. Er focht

WANN DARF DIE WIEDERHER-

STELLUNG VERLANGT WERDEN?

Die Lausanner Richterschaft stand also

vor der Frage, ob der kostenintensive Abbruch

der vor über 30 Jahren illegal erstellten

baulichen Veränderungen verfügt

werden darf. Besonders heikel: Der heutige

Eigentümer und Beschwerdeführer A.

hatte damit nichts zu tun. So war es doch

B., der 1991 den Schuppen in Eigenregie in

eine gemütliche Unterkunft in der Landwirtschaftszone

verwandelte. Laut Berner

Baurecht gilt, dass ein Bauvorhaben ohne

Bewilligung oder in Überschreitung einer

solchen grundsätzlich in den rechtmässigen

Zustand zu transferieren ist. Allerdings

muss eine solche Wiederherstellung im öffentlichen

Interesse liegen, verhältnismässig

sein und darf nicht im Widerspruch zum

Vertrauensgrundsatz stehen. Eine Wiederherstellung

kann unterbleiben, wenn die

verantwortliche Person in gutem Glauben

annahm, sie sei zur Bauausführung ermächtigt

gewesen. Allerdings darf selbst dann

die Beibehaltung des unrechtmässigen Zustands

nicht mit schwerwiegenden öffentlichen

Interessen kollidieren.

Der heutige Eigentümer und Beschwerdeführer

A. beteuert, er sei gutgläubig davon

ausgegangen, dass der strittige Umbau

aufgrund eines «Gegengeschäfts» zwischen

seinem Voreigentümer und der Gemeinde

Madiswil zulässig gewesen sei. Dieser habe

nämlich die Durchleitung der Kanalisation

über sein Gelände geduldet. Die Berner Instanzen

waren dieser Argumentation jedoch

nicht gefolgt. Von Gutgläubigkeit könne

keine Rede sein, meinten sie. Die Bewilligungspflicht

für Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone

sei allgemein bekannt. Dies

gelte selbstverständlich auch für den Voreigentümer.

Jener habe am Geräteschuppen

ohne Baubewilligung Änderungen

vorgenommen. Auch A. werde unterstellt,

dass er gewusst habe, dass sein Vorgänger

das Gebäude nicht ohne Bewilligung hätte

umbauen dürfen. Den bösen Glauben

des ehemaligen Eigentümers rechnete die

Vorinstanz also A. als dessen Rechtsnach-

34

IMMOBILIA /September 2025


27

folger an. Unerheblich war auch, dass die

Gemeinde den Anschluss des Freizeitlokals

an das Strom-, Wasser- und Kanalisationsnetz

gebilligt hatte. Daraus könne A.

nicht schliessen, dass die unbewilligte Umnutzung

zulässig oder seitens der Gemeinde

stillschweigend «genehmigt» worden sei.

DIE UNBEWILLIGTE

UMNUTZUNG DES

GERÄTESCHUPPENS

ZU WOHNZWECKEN

MUSS NACH 32 JAH-

REN RÜCKGÄNGIG

GEMACHT WERDEN.

Ferner sei wohl auch A. klar gewesen, dass

die Gemeinde Madiswil für die Erteilung

einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff.

RPG gar nicht zuständig sei.

BÖSGLÄUBIGKEIT WIRD

ANGERECHNET

Für A. stand viel auf dem Spiel. Er bestritt

nicht, dass er von der Wiederherstellungsverfügung

wegen der unbewilligten Baumassnahmen

Kenntnis hatte und wusste,

dass sein Vorgänger die Immobilie nur zum

Abstellen von Maschinen und Geräten sowie

für die Lagerung von Obst und Gemüse

hätte nutzen dürfen.

Für das Bundesgericht war klar, dass der

Voreigentümer wusste, dass er seine Baute

in der Landwirtschaftszone nicht ohne

kantonale Bewilligung zur Nutzung als

Wohnraum bzw. Freizeitlokal hätte ausbauen

dürfen. Dieser konnte dabei keineswegs

darauf vertrauen, dass die Gemeinde

den zonenwidrigen Ausbau als «Gegenleistung»

für die Durchleitung der Kanalisation

durch sein Grundstück bewilligt oder

geduldet hätte. Hierfür verwies die Richterschaft

auf ihr Urteil 1C_171/2017 vom

3. Oktober 2017. Dieses dürfte für Immobilieninteressenten

künftig von Belang sein:

Im besagten Urteil liess die Eigentümerin

eines Grundstücks im Schwyzer Einsiedeln

ein ehemaliges Stallgebäude ausserhalb der

Bauzone ohne Baubewilligung zu Wohnzwecken

umbauen – inklusive Küche, Bad,

Wohnräumen, Heizung, Wasser und Strom.

Die Gemeinde verfügte daraufhin den Rückbau.

Weder lag eine gültige Baubewilligung

vor, noch war die Nutzung zonenkonform.

Die Eigentümerin wehrte sich mit dem Argument,

dass die Erschliessung mit Strom

und Wasser einer stillschweigenden Genehmigung

gleichkomme. Mindestens existiere

aber ein Besitzstand im Sinne von Art. 24c

RPG, meinte sie. Anders urteilte das Bundesgericht:

Der blosse Anschluss an die

Infra struktur sei keine stillschweigende

oder konkludente Baubewilligung. Die Behörde

habe den Sachverhalt nicht in Kenntnis

aller rechtlich relevanten Umstände

akzeptiert. Folglich bestehe weder ein

Gegen geschäft für die Durchleitung der Kanalisation

noch ein Besitzstandsschutz. Das

Bundesgericht unterstrich, dass Rechtsverstösse

durch solche Legitimierungsversuche

nicht geheilt werden können. Vielmehr

seien sie bewusste, rechtsmissbräuchliche

Umgehungen der Raumplanungsordnung.

ABBRUCH NACH 32 JAHREN

GERECHTFERTIGT

In Anwendung seiner Rechtsprechung

urteilte das Bundesgericht, dass Abbruch

und Rückbau im vorliegenden Fall auch

nach 32 Jahren verhältnismässig seien.

Die Wiederherstellungsmassnahmen seien

geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen

Zustand wiederherzustellen. Die

Massnahme sei für A. auch persönlich zumutbar.

Trotz seines finanziellen Schadens

seien die illegalen Abweichungen offensichtlich

und das öffentliche Interesse an

der Wiederherstellung gewichtig. A. habe

auch wissen müssen, dass die Behörden die

Wiederherstellung des legalen Zustandes

stärker gewichten würden als sein eigenes

Interesse, dass alles so bleibt. Zudem seien

keine milderen Massnahmen erkennbar,

die zum selben Ziel führen würden. Undenkbar

sei etwa eine (nachträgliche) Einzonung

oder Zuweisung der illegalen Baute.

Eine bittere Pille für A.

Immobilieninteressenten sind gut beraten,

die Vorgeschichte ihres Wunschobjekts

zu kennen – und bei lauschigen Grundstücken

auf Nichtbauland misstrauisch zu

sein.

ENTSCHEID DES BUNDESGERICHTS 1C-450/2024

VOM 1. MAI 2025

*SIMON SCHÄDLER

Der Autor, Dr. iur., ist Rechtsanwalt

und in Basel tätig.

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IMMOBILIA / September 2025 35


IMMOBILIENRECHT

MIETRECHT

Die herrschende Lehre hat seit Inkrafttreten

der Mietrechtsrevision am 1. Juli

1990 unisono die in Art. 19 Abs. 2 VMWG

verankerte Pflicht des Vermieters, eine im

Mietvertrag im Voraus einvernehmlich

festgelegte, einer Staffelung (oder einer Rabattierung)

des Anfangsmietzinses folgende

Mietzinsanpassung mittels amtlichem

Formular anzeigen zu müssen, als sinnlose

und unnötige Formvorschrift qualifiziert.

Nachdem das Bundesgericht im Urteil

4A_689/2014 vom 7. Mai 2015 erkannt hatte,

die Anzeigepflicht mittels amtlichem

Formular mache keinen Sinn, ohne auf die

Konsequenzen dieser Feststellung näher

einzutreten, entschied es mit dem Urteil

4A_124/2019 vom 1. November 2019, die

Pflicht zur Verwendung des amtlichen Formulars

zur Anzeige einer der vereinbarten

Staffelung folgenden Mietzinserhöhung

erweise sich als bundesrechtswidrig. Damit

wurde – endlich – die Formularpflicht

für die Anzeige einer Mietzinserhöhung

bei Vereinbarung einer Mietzinsstaffelung

ausser Kraft gesetzt, und zwar ersatzlos.

Es hätte sich bei dieser Sachlage erübrigt,

den parlamentarischen Vorstoss

von Nationalrat Karl Vogler vom 14. September

2016 weiter zu behandeln, der

gefordert hatte, für die Anzeige einer Anpassung

des Mietzinses an eine Staffelung

die einfache Schriftlichkeit genügen

zu lassen. Obwohl im Vernehmlassungsverfahren

von verschiedener Seite darauf

hingewiesen wurde, die vorgeschlagene

Gesetzesänderung sei angesichts der zwischenzeitlichen

Entwicklung der höchst-

FAKSIMILE­

UNTERSCHRIFT UND

FORMULARPFLICHT

Am 1. Oktober 2025 treten verschiedene

Änderungen des Mietrechts in

Kraft, die in der Praxis der Immobilienbewirtschaftung

massgeblichen

Einfluss haben und teilweise zwingend

sind. TEXT—BEAT ROHRER*

Unterzeichnenden dem Erfordernis der auf

mechanischem Weg nachgebildeten Unterschrift

nicht genügen.

ART. 269d ABS. 5 OR

– GESTAFFELTE MIETZINSE

5 Für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen,

die in einer Vereinbarung

nach Artikel 269c vorgesehen sind,

genügt die schriftliche Form.

ART. 19a VMWG – MITTEILUNG

BEI GESTAFFELTEN MIETZINSEN

Bei gestaffelten Mietzinsen darf die

schriftliche Mitteilung frühestens vier

Monate vor Eintritt jeder Mietzins ­

erhöhung erfolgen.

ÄNDERUNGEN PER 1. OKTOBER

Der Bundesrat setzt mit Beschluss vom

21. März 2025 die vom Parlament verabschiedeten

Änderungen von Art. 269d OR,

nämlich die Ergänzung dieser Bestimmung

um die Absätze 4 und 5 und ausserdem die

von ihm beschlossenen Änderungen der

Art. 19 Abs. 2 und 3 sowie die Einführung des

neuen Art. 19a VMWG per 1. Oktober 2025

in Kraft. Eine ausführliche Erläuterung und

Kommentierung findet sich in «MietRecht

Aktuell», 1/25. Der betreffende Aufsatz des

Autors ist hier in einer stark gekürzten Fassung

wiedergegeben.

ART. 269d ABSATZ 4 OR

– FAKSIMILEUNTERSCHRIFT

4 Für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung

und anderer einseitiger

Vertrags änderungen genügt eine auf

mechanischem Weg nachgebildete

Unterschrift auf dem vorgeschriebenen

Formular.

Obwohl Art. 19 VMWG, wo die formellen

Anforderungen an den Inhalt einer Formularmitteilung

im Sinne von Art. 269d

Die Anerkennung der Faksimileunterschrift

ist eine lange erwartete

und geforderte Erleichterung für

die Immobilienbewirtschaftung.

BILD: IMAGEFLOW, ADOBE STOCK

OR aufgezählt werden, keinen Hinweis auf

das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift

des Vermieters oder dessen Vertreters

enthält, hat das Bundesgericht im

Urteil 4C.110/2003 am 8. Juli 2023 und

seither konsequent entschieden, eine solche

Mitteilung sei nichtig, wenn sie keine

Originalunterschrift aufweise. Mit dem

neu eingefügten Art. 269d Abs. 4 OR werden

nun mit faksimilierten Unterschiften

(und entsprechend Art. 14 Abs. 2 bis OR

auch mit elektronisch zertifizierter Signatur)

versehene Formulare als formgültig

qualifiziert. Das erleichtert die Administration

von Vermietern und Bewirtschaftern,

die gerade in grösseren Überbauungen

Mietzinsanpassungen gleichzeitig in grosser

Zahl übermitteln. Anderen – vornehmlich

privaten – Eigentümern dürfte die

Gesetzesnovelle kaum nützlich sein. Es ist

ja davon auszugehen, dass die «auf mechanischem

Weg nachgebildete Unterschrift»

dem handschriftlichen Schriftzug, wie er

vom Unterzeichnenden unter eine Urkunde

gesetzt wird, entsprechen muss. Demgegenüber

dürfte der in einem der gängigen

Computer-Schrifttypen unter die Unterschriftenrubrik

eingefügte Namenszug des

36

IMMOBILIA /September 2025


richterlichen Rechtsprechung unnötig,

entschied das Parlament am 23. September

2024, die Initiative Vogler anzunehmen

und den Art. 269d OR durch einen

fünften Absatz zu ergänzen. Damit wurde

nun zwar eine sinnlose Bestimmung aus

Gesetz und Verordnung eliminiert, aber

– unnötigerweise – um den Preis, dass sie

durch eine andere, nicht weniger sinnlose

Regelung ersetzt wurde.

Die nun ab dem 1. Oktober 2025 geltende

gesetzliche Regelung wirft einige Fragen

auf. Als Erstes erscheint fraglich, ob

es sich beim neu eingeführten Absatz 5

zu Art. 269d OR um eine zwingende Regelung

handelt. Aus dem Urteil 4A_689/2014

vom 1. November 2019 lässt sich ableiten,

dass das in den Art. 269 ff. OR konkretisierte

Schutzbedürfnis eines Mieters bei

Vereinbarung einer Staffelungs- oder Rabattklausel

keine gesonderte Mitteilung

der jeweiligen Anpassungsstufen durch

den Vermieter erfordert. Aus dieser Sicht

liesse sich die Auffassung vertreten, die

Parteien könnten im Mietvertrag im gegenseitigen

Einvernehmen darauf verzichten,

das Inkrafttreten des jeweils höheren

Mietzinses von einer gesonderten Mitteilung

des Vermieters abhängig zu machen.

Eine andere Frage ist, wie es sich verhält,

wenn der Vermieter die an den Mieter

gerichtete Mitteilung der Anpassung

des Mietzinses aufgrund der vereinbarten

Staffelung verfrüht, also um mehr als vier

Monate vor Inkrafttreten anzeigt (Art. 19a

VMWG): Der Sinn dieser Regelung oder

ein Schutzbedürfnis des Mieters, dem diese

Regelung dienen könnte, ist nicht auszumachen.

Art. 19a VMWG legt überdies

nur den frühestmöglichen Zeitpunkt der

als erforderlich erachteten schriftlichen

Mitteilung, nicht aber den spätestmöglichen

Zeitpunkt der Anzeige durch den

Vermieter fest. Damit erscheint es nicht

ausgeschlossen, dass die Mitteilung auch

rückwirkend erfolgen kann, selbst dann,

wenn die Parteien diese Möglichkeit nicht

ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen

haben.

Schliesslich erscheint es angesichts der

gesamten Umstände möglich – und wird

hier ausdrücklich empfohlen – im Mietvertrag

die Möglichkeit der rückwirkenden

Anzeige im Mietvertrag festzulegen,

z. B. mit folgendem Wortlaut:

«Die gemäss Art. 269d Abs. 5 OR vorgeschriebene

schriftliche Mitteilung der

Mietzinsanpassungen entsprechend der in

diesem Vertrag vereinbarten Staffelungs-/

Rabattklausel kann rechtsgültig auch rückwirkend

erfolgen. Allfällig zu wenig bezahlte

Mietzinse sind ab dem vertraglich

vereinbarten Zeitpunkt nachzuzahlen.»

ART. 19 ABS. 3 VMWG – ANPAS-

SUNG DER FORMULARPFLICHT

Die Absätze 1 und 1 bis sind sinngemäss

anzuwenden, wenn die Kantone im Sinne

von Artikel 270 Absatz 2 die Verwendung

des Formulars beim Abschluss eines

neuen Mietvertrages für obligatorisch erklären.

Zusätzlich muss dieses Formular

enthalten:

a. Den für den bisherigen Mietzins geltenden

Stand des Referenzzinssatzes;

b. Den für den bisherigen Mietzins geltenden

Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise.

Im erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsverfahren

vom 10. April 2024 begründet

der Bundesrat diese Ergänzung von

Art. 19 Abs. 3 VMWG wie folgt: «Dieser Lösungsansatz

zu mehr Transparenz soll bei

Wiedervermietungen der Mieterseite eine

bessere Beurteilung des Mietzinsniveaus

und ihrer Anfechtungsmöglichkeiten erlauben.

Im Einzelfall können damit auch versteckte

Mietzinserhöhungen unterbunden

werden, beispielsweise, wenn nach einer

Pinselsanierung das bisherige Mietzinsniveau

beibehalten wird, der Referenzzinssatz

jedoch erheblich gesunken ist.»

Die Argumentation des Bundesrates erstaunt,

denn die Ergänzung der Bestimmung

dient keineswegs der «Transparenz».

Sie schafft im Gegenteil falsche Anreize

für Anfechtungen des Anfangsmietzinses,

die sich für Mieter, die in einem Verfahren

für den Nachweis der Missbräuchlichkeit

eines Anfangsmietzinses die Beweislast

tragen, geradezu kontraproduktiv auswirken

können. Der dem Mieter obliegende

Nachweis der Orts- oder Quartierüblichkeit

ist angesichts der übertrieben hohen

Anforderungen, welche die Gerichtspraxis

an die Beweisführung stellt, nur schwer

zu erbringen. Mit Bezug auf die Renditesituation

tappt der Mieter ohnehin im Dunkeln,

da er über keinerlei Kenntnisse der für

die Berechnung des angemessenen Ertrags

oder der kostendeckenden Bruttorendite

massgebenden Anlagekosten, der Fremdkapitalzinsen,

der durchschnittlichen Unterhalts-,

Betriebs- und Verwaltungskosten

und auch nicht über die Methode zur Aufschlüsselung

des für die ganze Liegenschaft

zulässigen Mietzinses auf die einzelnen

Mietobjekte nach der verlangten individuellen

Ertragsberechnung verfügt. Er geht

mit einer Anfechtung des Anfangsmietzinses

unter diesen Umständen somit ein erhebliches

Prozess- und Kostenrisiko ein.

Überdies ist in Erinnerung zu rufen,

dass ein Anfangsmietzins gemäss Art. 270

Abs. 1 OR nur angefochten werden kann,

wenn sich der Mieter wegen einer persönlichen

Notlage oder wegen der Verhältnisse

auf dem örtlichen Markt zum Abschluss

des Mietvertrags gezwungen gesehen hat

oder – alternativ – wenn der Anfangsmietzins

gegenüber dem vom Vormieter für

die gleiche Sache geschuldeten Mietzins

erheblich (in der Praxis der Gerichte um

mindestens 10%) erhöht worden ist. In allen

Fällen, in denen die Voraussetzungen

nicht bestehen, erweist sich die Änderung

von Art. 19a VMWG zum Vornherein als

nutzlos.

Nach herrschender Lehre und konstanter

Rechtsprechung gilt für die Festlegung

des Anfangsmietzinses die so genannte

«absolute Methode». Das bedeutet, dass der

Anfangsmietzins ohne Bezugnahme auf

den früher für die gleiche Sache bezahlten

Mietzins nach einem der absoluten Missbrauchskriterien

festgelegt werden kann.

Anders als im laufenden Mietverhältnis,

in dem Mietzinsanpassungen, soweit keine

Vorbehalte im Sinne von Art. 18 VMWG

erklärt worden sind, aufgrund des Vertrauensprinzips

nur unter Berufung auf Veränderungen

seit der letzten Mietfestlegung

geltend gemacht werden können, muss somit

der mit dem neuen Mieter vereinbarte

Mietzins nicht unter Bezugnahme auf irgendwelche

Kostenstände festgelegt werden.

Es verhält sich denn in der Praxis

auch so, dass Anfangsmietzinse überwiegend

nach einem absoluten Anpassungskriterium,

in der Regel nach den aktuellen

orts- oder quartierüblichen Verhältnissen,

festgelegt werden.

Die Kenntnisgabe der Stände, auf denen

der zuletzt bezahlte Mietzins beruhte,

lässt angesichts der rechtlichen Gegebenheiten

nicht einmal ansatzweise eine Einschätzung

zu, ob der unter Berufung auf die

orts- oder quartierüblichen Verhältnisse

vereinbarte Anfangsmietzins missbräuchlich

sein könnte. Das Nämliche gilt, wenn

der Anfangsmietzins – in der Praxis erfahrungsgemäss

seltener – mit dem Hinweis

auf den angemessenen Ertrag (Art. 269

OR, Nettorendite) oder auf die kostendeckende

Bruttorendite (Art. 269a lit. c OR)

IMMOBILIA / September 2025 37


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IMMOBILIA /September 2025


IMMOBILIENRECHT

MIETRECHT

9

begründet wird. In einem Anfechtungsverfahren,

in dem eine allfällige Missbräuchlichkeit

grundsätzlich nach den vom

Vermieter im Formular genannten Gründen

beurteilt wird, sind die Kostenstände

des vom früheren Mieter geschuldeten

Mietzinses somit absolut irrelevant.

Eine erhebliche Differenz zwischen den

Kostenständen, auf denen der im früheren

Mietverhältnis vereinbarte oder festgelegte

Mietzins beruhte, und den im Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses geltenden

Werten kann auch durch die Überwälzung

von Mehrleistungen oder von Kosten einer

umfassenden Überholung begründet sein,

die nach dem Auszug der früheren Mieterschaft

durchgeführt wurden. Zwar könnte

der Vermieter die Gestaltung des Anfangsmietzinses

in einem solchen Fall auch unter

Berufung auf Art. 14 VMWG, also mit der

rechnerischen Überwälzung der getätigten

Investitionen, begründen. Es ist ihm aber

unbenommen – und entspricht erfahrungsgemäss

der Regel –, dass der Vermieter

auch in diesen Fällen den Anfangsmietzins

mit einem absoluten Anpassungskriterium,

vorzugsweise mit den orts- oder

quartierüblichen Verhältnissen, begründet.

Auch in diesen Fällen vermag der Mieter

also aus der Kenntnis der Kostenstände,

auf denen der früher bezahlte Mietzins beruhte,

keine Rückschlüsse auf eine allfällige

Missbräuchlichkeit zu ziehen.

Es ist nachvollziehbar, dass auf politischer

Ebene durch die medial intensiv

bewirtschaftete «Wohnungsnot» und

den in diesem Zusammenhang eingereichten

zahlreichen parlamentarischen

Vorstössen ein gewisser Aktivismus ausgelöst

wird. Die hier kommentierte nutzlose,

ja widersinnige Verordnungsänderung

als «mietzinsdämpfende Massnahme» zu

bezeichnen, geht indessen fehl. Die Erweiterung

des Verordnungstextes trägt in keiner

Weise zu einer erhöhten Transparenz

und erst recht nicht zur Verbesserung der

Wohnraumversorgung bei. Sie ist in keiner

Weise geeignet, die freie Gestaltung

des Anfangsmietzinses auch nur ansatzweise

zu beschränken. Der einzige Effekt

besteht angesichts all dieser Umstände darin,

dass einmal mehr zusätzliche formelle

Hürden und bezüglich der nirgends geregelten

Konsequenzen von Unterlassungen

Unsicherheiten und Unklarheiten geschaffen

werden.

*DR. IUR. BEAT ROHRER

Der Autor ist Konsulent der Kanzlei

Rohrer Müller Partner AG, Zürich,

und Co-Autor des SVIT-Mietrechtskommentars.

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IMMOBILIA / September 2025 39


BAU & HAUS

GLASDACH

STAHL- UND

GLASBAUTEN SIND

ZEITLOS ELEGANT

Dank des Einsatzes von Stahl und Glas

überzeugen etliche Gebäude durch

schwerelos wirkende Bauteile. Eines

dieser guten Beispiele des modernen

Stahl- und Glasbaus ist das gewölbte

Tonnendach im Lichthof des Wohnund

Gewerbehauses Stockerhof

mitten in der Stadt Zürich. Es wurde

2024 saniert. TEXT—ANGELO ZOPPET*

MODERN UND ZEITLOS –

TRANSPARENT UND FILIGRAN

In der zeitgemässen Architektur sind die Werkstoffe

Stahl und Glas in den letzten Jahrzehnten immer

mehr in den Vordergrund gerückt. Mit Stahl und Glas

lassen sich scheinbar schwerelose, transparente Gebäudehüllen

und vielfältige Bauteile erschaffen. Der

besondere Reiz beim Stahl- und Glasbau liegt darin,

die leichten Konstruktionen sichtbar zu machen, damit

diese selbst zum Gestaltungsgegenstand werden.

Und: Der konstruktive Glasbau gilt als die Königsdisziplin.

Weitere Vorteile von Stahl- und Glasbauten sind

eine hohe Freiheit in der Raumnutzung durch grosse

Spannweiten, ebenso wie Schnelligkeit und Flexibilität

beim Bauablauf.

Ein prägnantes Beispiel von Stahl- und Glasbau ist

im traditionsreichen Zürcher Engequartier mit seinen

Wohn- und Geschäftshäusern, Villen und Parks

vorhanden. Das gewölbte Stahl-Glasdach über dem

Innenhof im Wohn- und Gewerbehaus Stockerhof

mit der imposanten Fläche von 700 qm ist ein besonderer

Blickfang. Allerdings ist es von aussen nicht

einsehbar. Es dient als Überdachung des Lichthofes

über Hallenbad und Atrium eines Fitness- und Wellnessparks.

Im vergangenen Jahr musste das Glasdach

des 1996 erbauten Stockerhofs total erneuert und saniert

werden.

DAS GLAS-

DACH HAT EINE

IMPOSANTE

FLÄCHE VON

700 QUADRAT-

METERN.

STOCKERHOF: ELEGANZ IM HERZEN

ZÜRICHS

Der Stockerhof liegt nur wenige Gehminuten

vom See entfernt. Die Bauherrschaft wollte mit dem

Projekt Stockerhof einen von schnelllebigen Zeitströmungen

unabhängigen architektonischen Wurf

wagen. Architekt Ralph Baenziger orientierte sich in

seinem Konzept an der traditionellen Quartierstruktur.

25 lange Jahre Planung und Projektierung waren

dem 1996 entstandenen Bau vorangegangen. Die klar

vorgegebene Architektur und edle Materialien prägen

bis heute das Erscheinungsbild dieses noch immer

zeitgemässen Bauwerkes als repräsentatives Wohnund

Geschäftshaus.

Die Natursteinplatten-Verkleidung der Fassade

wird durch bronzene Fugenprofile ergänzt und

Das neue Glasdach besteht aus Alu-Riegelpfosten und hat

eine Dreifach-Isolierverglasung. BILDER: SURBER METALLBAU AG

GLAS- UND

STAHLBAU

Glas ist aus der zeitgenössischen Architektur

nicht mehr wegzudenken. Es

steht für Transparenz, Leichtigkeit und

Offenheit – und ermöglicht Räume, die

lichtdurchflutet und energie effizient zugleich

sind. Ob als Fassade, Dach oder

verbindendes Element zwischen Alt

und Neu: Glas eröffnet gestalterische

und technische Möglichkeiten, die weit

über den klassischen Fensterbau hinausgehen.

Gerade in Kombination mit

Stahl entstehen filigrane Tragwerke,

grosszügige Öffnungen und architektonische

Statements mit starker Ausstrahlung.

Ein eindrückliches Beispiel

ist das sanierte Glasdach im Zürcher

Stockerhof. Das gewölbte Oberlicht

wurde vollständig rückgebaut, die bestehende

Stahlstruktur saniert und mit

einem hochwärmedämmenden Dreifachglas

neu aufgebaut. Das Resultat:

mehr Licht, verbesserte Energiewerte

und eine architektonisch klare Lösung,

die den Charakter des historischen

Baus respektiert und gleichzeitig modern

interpretiert.

Ausserdem zeigen wir in der Rubrik

Bau & Haus anhand zweier Projekte

auf, wie vielfältig Bauen im Bestand

heute gedacht wird: Im Bernapark in

Stettlen ist ein lebendiges Quartier aus

einem ehemaligen Industrieareal entstanden.

Und auf dem Scintilla-Areal

in Zuchwil soll eine Zwischennutzung

das Gelände beleben.

40

IMMOBILIA / September 2025


49

unterbrochen. Auch die Fensterfronten, Rollladenführungen

und die Geländer sind bronzefarbig. Auf

der Westseite unterbricht ein denkmalgeschützter,

weit über 100 Jahre alter Laubbaum die geschlossene

Fassadenfront und ragt quasi in den Stockerhof

hinein.

UNDICHTE INNENHOFÜBERDACHUNG

ERNEUERT

Der erwähnte Innenhof ist mit einem eleganten,

leicht tonnenförmigen Glasdach überspannt, das für

guten Lichteinfall im Souterrain sorgt, also für das

Atrium und das Hallenbad. Vor gut einem Jahr wurde

festgestellt, dass das Dach an teils Stellen undicht

geworden ist und die Gläser an Durchsicht verloren

haben. Den Zuschlag für die Sanierung und Erneuerung

erhielt mit einem Gesamtleistungsvertrag als

Totalunternehmer die Surber Metallbau AG aus Dietikon.

Das alte Glasdach mit Abmessungen von 56 m

Länge und 13 m Breite wurde etappenweise bis auf die

Stahl-Grundkonstruktion abgetragen. Die Grundkonstruktion,

bestehend aus rechteckigen Hohlprofilen

und Vollrohr-Rundprofilen, erhielt einen neuen Rostschutz

und Anstrich. Die insgesamt 405 quadratischen

Doppelverglasungselemente haben Seitenlängen von

120 cm. Auch die ursprünglich als noch gut befundenen

seitlichen Anschlusskons truktionen mit den Rinnen

waren zu erneuern. Das neue Glasdach besteht nun

aus Alu-Riegelpfosten und verfügt über eine Dreifach-

Isolierverglasung mit Gesamtstärke von 54 mm. Der U-

Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,6 W/m 2 K

ist sehr gut.

Simon Ganz, Geschäftsführer der Totalunternehmung

Surber Metallbau AG, erläutert den nicht einfachen

Sanierungs- und Erneuerungsablauf aufgrund

beschränkter Platzverhältnisse wie folgt: «Besonders

die richtigen Kranstandorte stellten uns vor echte

Probleme. Auch die Logistik des gesamten Bauablaufs

war äusserst anspruchsvoll. Ich erwähne dabei bloss

etwa die Anlieferung und das Arbeiten in den sehr engen

vorgegebenen Verhältnissen. Denn alle Arbeiten

mussten unter vollem Betrieb erfolgen.» Und nächstens

steht die zweite Etappe der Sanierung an: die Erneuerung

der 190 Elemente des Atriumglasbodens.

Die Glasdach-

Erneuerung war

aufgrund enger

Platzverhältnisse

eine grosse

Herausforderung

für die

Metallbaufirma.

*ANGELO

ZOPPET-

BETSCHART

Der Autor ist

Bauingenieur und

Fachjournalist und

lebt in Goldau.

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IMMOBILIA / September 2025 41


BAU & HAUS

SCINTILLA-AREAL ZUCHWIL

VOM INDUSTRIE-

ERBE ZUR

ZWISCHENNUTZUNG

Das ehemalige Bosch-/Scintilla-Areal

in Zuchwil ist ein Ort mit besonderer

industrieller Geschichte und Ausstrahlung.

Seit 1917 schrieb die Scintilla AG

hier Technikgeschichte, zunächst mit

Magnetzündungen, die in unzähligen

Fahrzeugen zum Einsatz kamen und

sogar Charles Lindberghs legendären

Transatlantikflug in der «Spirit of

St. Louis» begleiteten.

TEXT—LORENZO KETTMEIR*

Bis zum Vorliegen realisierungsreifer

Bauprojekte

sollen die Gebäude 102 und

103 auf dem ehemaligen

Bosch-/Scintilla-Areal

zwischen genutzt werden.

BILDER: PROJEKT INTERIM

DIE ZWISCHEN-

NUTZUNG

BIETET EIN

VIELFÄLTIGES

SPEKTRUM AN

ARBEITS- UND

KREATIV-

RÄUMEN.

ORT MIT BESONDERER GESCHICHTE

Das ehemalige Bosch-/Scintilla-Areal in Zuchwil ist

ein Ort mit besonderer industrieller Geschichte und

Ausstrahlung. Seit 1917 schrieb die Scintilla AG hier

Technikgeschichte, zunächst mit Magnetzündungen,

die in unzähligen Fahrzeugen zum Einsatz kamen und

sogar Charles Lindberghs legendären Transatlantikflug

in der «Spirit of St. Louis» begleiteten. Später wurde

am Standort die weltweit erste elektrische Stichsäge

entwickelt, und über Jahrzehnte war Zuchwil ein zentraler

Produktions- und Entwicklungsstandort für

Bosch Power Tools.

Seit Herbst 2024 ist die Intershop neue Eigentümerin

des Areals. Nach dem Wegzug der Scintilla AG im

Frühjahr 2025 werden für die markanten Gebäude 102

und 103 im Rahmen einer Neupositionierung marktfähige

Flächenangebote und entsprechende Sanierungskonzepte

entwickelt. Wo einst die Funken flogen,

entsteht ein neuer Ort mit Anziehungskraft namens

«Magneto». Bis zum Vorliegen realisierungsreifer Bauprojekte

soll das Areal durch vielfältige Nutzungen belebt

werden.

Bevor die ersten Zwischennutzer einziehen können,

müssen zahlreiche rechtliche, organisatorische

und technische Fragen geklärt werden. Versicherungen,

Sicherheitsauflagen und Bewilligungen werden

geprüft, die Bausubstanz analysiert sowie Mietmodelle

und Vertragsbedingungen festgelegt. Anschliessend

erfolgt die technische Reaktivierung der Mietflächen,

die Infrastruktur wird hochgefahren, Zugänge werden

geöffnet und Gemeinschaftsbereiche eingerichtet.

Besonders grosse Hürden liegen in der Abstimmung

auf den Bestand. Bau- und Umnutzungsgesuche

sind im Rahmen einer Zwischennutzung oft nicht notwendig,

weil die Restlaufzeit bis zur Umsetzung des

eigentlichen Projekts zu kurz ist. Gleichzeitig ist es bei

Projekten in dieser Grösse herausfordernd, genügend

Zwischennutzer zu gewinnen, um bereits die Betriebsund

Nebenkosten zu decken. Es ist ein Zusammenspiel

aus Organisation, Marketing, Preisgestaltung und Flächenpositionierung,

das letztlich über den Erfolg der

Zwischennutzung entscheidet.

WER WIRD ZWISCHENNUTZER?

Die Zwischennutzung bietet ein vielfältiges Spektrum

an Arbeits- und Kreativräumen. In den zur Verfügung

stehenden Gewerbe- und Büroflächen sind

Ateliers, Büros, Lagerräume, Produktionsflächen und

vieles mehr möglich. Start-ups, Kreativschaffende und

Handwerker finden hier günstige und flexible Flächen,

um ihre Projekte zu verwirklichen. Pop-up-Produktionen,

Werkstätten und Proberäume schaffen ein pulsierendes

Umfeld, das sich deutlich von klassischen

Bürostandorten abhebt. Das Areal soll mit der Hilfe

42

IMMOBILIA / September 2025


31

von diesen Zwischennutzungen zu einem offenen, lebendigen

Ort werden.

Von dieser Zwischennutzung profitieren alle Beteiligten.

Die Eigentümerin reduziert die Kosten und

Risiken des Leerstands, erhält kontinuierliche Einnahmen

und unterstützt Handwerker, Gewerbetreibende,

Dienstleister, Kreativwirtschaft und Künstler etc., indem

sie Raum für Initiativen bietet. Die Zwischennutzer

geniessen grosszügige Flächen zu attraktiven

Konditionen in einem inspirierenden industriellen

Umfeld, was ihnen unter normalen Marktbedingungen

kaum zur Verfügung stünde.

*LORENZO

KETTMEIR

Der Autor des Beitrags

ist Geschäftsleiter der

Projekt Interim AG.

KURZINTERVIEW

MIT LORENZO

KETTMEIR

Welches Ziel verfolgt die Eigentümerin mit

der Zwischennutzung? Sind es ökonomische

oder gesellschaftliche Ziele?

Es handelt sich um eine Kombination aus beiden. Die

Zwischennutzung sensibilisiert die Nachbarschaft,

öffnet das Areal und macht deutlich: Hier entsteht

Raum für die Bevölkerung, für Ideen und für Kreativität.

Während der Zwischennutzung erarbeitet die

Eigentümerin für die betreffenden Gebäude nachhaltige

Nutzungs- und Sanierungskonzepte. Eine

Zwischennutzung hilft, Leerstandsschäden zu vermeiden

und das Areal zu beleben.

Wie lange dauert die Zwischennutzung?

Die Zwischennutzung dauert zwei Jahre, bis Ende

September 2027.

Wie setzen Sie die Mietverträge auf, damit

die Zwischennutzer fristgerecht gehen?

Die Mietverträge mit allen Zwischennutzern sind

bis Ende September 2027 befristet. Es handelt sich

entsprechend um «befristete Mietverträge».

Welche Rolle nimmt Projekt Interim ein?

Projekt Interim mietet auf dem Magneto-Areal die

Gebäude 102/103 im Rahmen der Zwischennutzung

und macht eine gewinnbringende Untervermietung

von einzelnen Räumen an die Zwischennutzer.

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IMMOBILIA / September 2025 43


BAU & HAUS

UMNUTZUNG KARTONFABRIK

LEUCHTTURM-

PROJEKT BERNA-

PARK STETTLEN

Was mit dem Schock der Entlassung

für 253 Mitarbeitende der ehemaligen

Kartonfabrik Deisswil im April 2010 begann,

entpuppte sich kurze Zeit später

als wegweisender Glücksfall für die

Gemeinde Stettlen. Mit der Übernahme

der Liegenschaft durch die Unternehmerfamilie

Müller entstand der

visionäre Bernapark.

TEXT—ANGELO ZOPPET-BETSCHART*

Das ganze Areal des Bernaparks ist 20 Hektaren gross. Darauf sind über 220 Wohnungen sowie 50 Firmen mit rund 400 Mitarbeitenden zu finden.

NEUES LEBEN NACH SPUR

DER VERWÜSTUNG

Zu Beginn des neuen Jahrhunderts erzeugte

der österreichische Konzern Mayr-

Melnhof in unserem Land bloss Frust und

Ärger. Im August 2001 schlossen die Österreicher

die Kartonfabrik im sankt-gallischen

Thal. Sieben Wochen nach dem Kauf. Anfang

April 2010 kündigte Mayr-Melnhof die sofortige

Schliessung der Kartonfabrik Deisswil

Der Bernapark ist

auch das Zuhause der

Schule für Gestaltung

Bern und Biel (SfG BB)

mit 1500 Schülern und

eigener Mensa (oben).

Ausserdem befindet

sich eine grosse

Eventhalle auf dem

Areal (links).

in der Berner Gemeinde Stettlen an. Und im

Dezember 2010 schloss Mayr-Melnhof im

bündnerischen Domat-Ems die grösste Sägerei

der Schweiz und meldete Konkurs an.

Acht Monate nach deren Übernahme. Insgesamt

verloren an den drei Orten 500 Angestellte

auf einen Schlag ihre Stelle.

Oft entwickelt sich aus solchen Brandrodungen

und Schliessungen wieder blühendes

Leben mit hoffnungsvoller Zukunft.

BILDER: BERNAPARK AG, STETTLEN

So auch im Fall der ehemaligen Kartonfabrik

Deisswil. Zufällig trafen sich auf einer

Bahnfahrt Unternehmer und Retter vieler

KMUs Hans-Ulrich Müller und Heinz

Hofmann, ein Urenkel des Kartonfabrik-

Gründers Ulrich Joerg. Visionär Müller sagte

zu Hofmann: «Wir müssen etwas tun!» Der

erfolgreiche Sanierer und Retter war gewillt,

viel zu tun. Allerdings musste er dafür auch

ein grosses Wagnis mit viel Risiko eingehen:

«Ich entschloss mich also, die Kartonfabrik

zu übernehmen und stellte freiwillig alle 253

entlassenen Mitarbeiter wieder ein, um mit

ihnen aus diesen Trümmern eine gute Zukunft

zu bauen.»

AUS KARTONFABRIK WIRD

VISION BERNAPARK

Das Areal der einstigen Kartonfabrik

Deisswil ist eine klassische Industrie brache,

im Kern 80 000 qm gross, mit riesigen Hallen,

verwinkelten Werkstätten und Lagern,

durchzogen von Eisenbahngleisen. Geprägt

ist das Areal von mächtigen Massivbauten,

die heute mit Zubauten ergänzt und verändert

worden sind. Es handelt sich um eine

Industriebrache, die umgenutzt, ertüchtigt

und zum neuen Lebensmittelpunkt für viele

Menschen umgestaltet wird. Im Tal der Worblen

sticht der grosse Gebäudekomplex der

ehemaligen Kartonfabrik hervor und zeigt

damit seine Bedeutung als einer der wichtigsten

Industriebetriebe der Gegend. Das ganze

Areal des Bernaparks ist 20 Hektaren gross.

In den vergangenen acht bis zehn Jahren

entstand auf dem Gelände der ehemaligen

Kartonfabrik Erstaunliches und Einmaliges.

Auf dem Areal ist ein Leuchtturm für Umund

Zwischennutzung entstanden, das sogar

44

IMMOBILIA / September 2025


weit über die Landesgrenzen hinaus grosse

Beachtung findet: die Vision Bernapark.

Hans-Ulrich Müller erklärte das bereits 2013

so: «Ein Ort, wo Menschen ein schönes Zuhause

haben, das ihnen vieles gibt. Und dies

in einer guten Balance. Ein Ort mit Traditionen

und Innovationen, der lebt und Freude

macht.» Seit 2016 befindet sich der Bernapark

auf dem Weg zum modernen Vorzeigequartier

mit einzigartiger Verbindung von

Wohnen, Arbeiten, Bildung und Freizeit sowie

von Kultur und Innovation.

VISIONÄRE STANDORT-

ENTWICKLUNG

Anfänglich stand vor allem die Idee eines

Industrie- und Dienstleistungsparks im Fokus,

ab 2012 auch das Wohnen. 2015 wurden

die Planungen vorerst wegen noch nicht geklärter

Mobilitätsfragen gestoppt. Es folgte

die Ausarbeitung einer Gemeindevorlage

«Bernapark» für die Bestandszone, die 2016

von der Stettler Bevölkerung faktisch einstimmig

gutgeheissen wurde. Den neuen

Besitzern war ein früher Einbezug der kommunalen,

regionalen und kantonalen Ämter

wichtig.

Dann folgte 2017 das erste Baugesuch.

Schliesslich bewilligte im Februar 2018 der

Regierungsstatthalter das Baugesuch für die

erste Bauetappe, und im Juni wurde der Auftrag

an die Totalunternehmerin Implenia AG

vergeben, sodass am 30. August 2018 der lang

ersehnte Spatenstich erfolgte. 2018 startete

der Planungsprozess für die «Vision 2050»,

ausgearbeitet von Aebi & Vincent Architekten,

die im Endzustand bis zu 2000 neue

Einwohner und ebenso viele Arbeitsplätze

umfassen könnte, mit einer Gesamtnutzfläche

von 230 000 qm. Die Stettler Bevölkerung

stimmte an der Gemeindeversammlung

vom 18. Juni 2024 dem weiteren Planungsprozess

mit 91% Ja-Anteil zu. Heute zählt die

Gemeinde 3400 Einwohner.

ERFOLGREICHE ERSTE

BAUETAPPEN

Die erste Bauetappe dauerte zweieinhalb

Jahre und endete im August 2021. Daran hatte

auch das Planungsteam um Gerber Heiniger

Zutter Architekten einen gewichtigen

Anteil. Der Bernapark hat sich seither weiterentwickelt.

So kam etwa die Schule für

Gestaltung Bern und Biel (SfG BB), gestaltet

von Aebi & Vincent Architekten, vor einem

Jahr mit ihren bis zu 1500 Schülern hinzu.

Die extra vor den Hauptzugang des Bernaparks

verlegte Bahnstation «Deisswil» der

RBS lässt die Schüler mit ÖV im 15-Minuten-Takt

bequem anreisen. Die SfG BB verfügt

über Nutzflächen von 15 000 qm, hat

Die RBS-Station «Deisswil» wurde extra vor

den Hauptzugang des Bernaparks verlegt.

872 Schulzimmer, eine Mensa und eine spezielle

Schulbibliothek. Zudem sind heute über

220 Wohnungen erstellt und bezogen worden.

Dazu sind mehr als 50 Firmen mit rund

400 Mitarbeitenden eingemietet.

Neben der vielfältigen Gastronomie mit

vier Restaurants und Bistros, einer Bäckerei

mit Café, weiteren Geschäften und sogar

einer Kaffeebrennerei hat es im Bernapark

auch einen kleineren Coop-Supermarkt. Das

Zentrum für Innovation und Digitalisierung

(ZID) ist Anlaufstelle für KMUs und Jungunternehmen.

Weiter verfügt die ICT-Berufsschule

über einzigartige Räume. Ebenso

imponieren die Event- und Veranstaltungsräume

und die Hallen des riesigen Gebäudekomplexes.

EINDRÜCKLICHER RUNDGANG

Das Bernapark-Team umfasst 25 Angestellte,

die sich um Vermietung, Gebäude,

Bau, Treuhand und die weitere Entwicklung

kümmern. Im Verwaltungsrat (VR) haben

neben Patron und VR-Präsident Hans- Ulrich

Müller auch seine drei Kinder Caroline Forte,

Michèle Müller und Philipp Müller eine aktive

und gestalterische Rolle inne.

Der Rundgang mit VR und Kommunikationsleiterin

Caroline Forte beginnt auf dem

Platz im Süden, der den Haupteingang mit

Verwaltung, Coop und Bäckerei-Café markiert

und als Anlieferung Süd dient. Hier ist

auch der zukünftige Bus ankunftsplatz vorgesehen.

Über die Marktgasse-Passage treten

wir ein ins Reich des Bernaparks. Auf dem

Rundgang über den Marktplatz zum riesigen

Zentralplatz erfährt der Besucher viel Wissenswertes

über den Gebäudekomplex und

dessen Geschichte.

GROSSZÜGIGE VERANSTAL-

TUNGS- UND EVENTRÄUME

Die Veranstaltungsräume – etwa die grosse

Eventhalle mit acht Metern Raumhöhe

oder die BEKB-Lounge als eleganter Business-Raum

für Gruppen – zeigen den einzigartigen

Charme des Bernaparks. Sogar ein

Filmsaal ist vorhanden. Dann folgt der Kunstraum

des bekannten Berner Künstlers, Grafikers

und Illustrators Thomas Demarmels.

Weiter geht es zur Orangerie Bernapark, die

von 80 000 Besuchern, Veranstaltern und

einer unabhängigen Fachjury zum «schönsten

Eventraum der Schweiz» erkoren wurde.

Auch der Besuch der Schule für Gestaltung

mit ihren kreativen Arbeits- und Entwicklungsräumen

gehörte zum Rundgang.

Weiter auch Wohnungen auf den Dachgeschossen

und deren Aussenräumen mit spielenden

und in Wasserbecken planschenden

Kindern. Dann zum finalen Abschluss endlich

die auffällige und imposante Stahl-Wendeltreppe

der neuen Haupterschliessung zur

SfG BB im riesigen, früheren Siloraum. Ein

eindrückliches Beispiel des Schweizer Stahlbaukönnens.

Zwischenfazit von Bernapark-Gründer

und Investor Hans-Ulrich Müller: «Die

grösste Lehre und Erkenntnis der letzten

zwölf Jahre war, sich nicht entmutigen zu

lassen. Und man muss auch einiges ertragen

und einstecken können. Mit einem Mass

an Zuversicht entdeckt man Chancen: Man

muss sie danach aber auch nutzen.» Caroline

Forte antwortet auf die Frage, was zurzeit

ihr grösster Wunsch sei, «dass uns die Berner

Behörden endlich rasch die erfolgreiche

Ortsplanungsrevision vom vergangenen Juni

genehmigen. Denn ohne diese Bewilligung

sind uns die Hände für die weitere Entwicklung

gebunden.»

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Der Autor ist Bauingenieur und

Fachjournalist und lebt in Goldau.

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IMMOBILIA / September 2025 45


IMMOBILIENBERUF

IMMOBILIENMARKETING

DIE PASSENDE

ZIELGRUPPE

IDENTIFIZIEREN

Der SVIT Schweiz legt die «Sinus-Milieus

Wohn- und Lebenswelten Schweiz»

neu auf. Das Paket aus Grundlagen

und Online-Tool unterstützt Vermarkterinnen

und Entwickler in der Identifikation

der Zielgruppen für Projekte und

Lagen. TEXT— IVO CATHOMEN*

Kosmopolitische

Individualisten

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Pragmatische

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Weitere Infos und Bestellung unter:

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Konservativ-

Arrivierte

Postmaterielle

Traditionelle

Nostalgisch-

Bürgerliche

Konsumorientierte

Basis

ZIELGRUPPEN

IDENTIFIZIEREN

Die Zielgruppen für ein Immobilienprojekt

oder eine Projektlage

zu identifizieren, ist

eine Herausforderung. Hier bieten

die Sinus-Milieus einen erfolgversprechenden

Ansatz. Die

Sinus-Milieus sind ein

Gesellschaftsmodell, das vom

Sinus-Institut vor über

40 Jahren entwickelt wurde

und bis heute als Standard der

Zielgruppensegmentierung gilt.

Die Sinus-Milieus fassen Menschen

mit ähnlichen Werten

und einer vergleichbaren sozialen

Lage zu Gruppen Gleichgesinnter

zusammen. Diese

unterscheiden sich nach ihren

Präferenzen, auch hinsichtlich

der eigenen Wohn situation. Damit

ist es möglich, die Zielgruppen

einzugrenzen und den

Streuverlust von Marketingaktionen

zu verringern.

Der SVIT Schweiz hat 2020

in Zusammenarbeit mit einer

Gruppe von Immobilienfachleuten

und dem Sinus-Institut

die «Sinus-Milieus Wohn- und

Lebenswelten Schweiz» herausgebracht.

NEUAUFLAGE 2025

Nun liegt die komplett überarbeitete

zweite Auflage vor.

Dafür wurden die neuesten

Grundlagendaten von Sinus-Institut,

KünzlerBachmann Directmarketing

und weiteren

Quellen zu einem umfassenden

Bild der Wohn- und Lebenswelten

der zehn Milieus in der

Schweiz zusammengefasst und

übersichtlich in zehn Online-

Dokumenten – eines für jedes

Milieus – dargestellt. Der Milieus

Analyzer, ein Online-Tool

mit rund 60 Kriterien, erlaubt

es Anwendern, das Zielpublikum

nach Zielgruppen, Projektoder

Lagebeschreibungen

einzugrenzen.

WER IST ANWENDER?

Die «Sinus-Milieus Wohnund

Lebenswelten Schweiz»

Hedonisten

richten sich an Vermarkterinnen,

Projektentwickler, Standort-Promotorinnen

und Planer

und liefern unter anderem Antworten

auf folgende Fragen:

• Welche Lage-Parameter

eines Standorts (Gemeindetyp,

Quartiertyp, Umfeldfaktoren)

sprechen welche

Milieus an?

• Welche Parameter eines Immobilienprojekts

(Eigentum/

Miete, Gebäudetyp, Fläche,

Wohnfaktoren) werden durch

welche Milieus bevorzugt?

• Welche Parameter der Wohnsituation

und der Suche (Objekt-

und Standortparameter)

zeichnen welche Milieus aus?

Die Zielgruppendefinition mittels

der «Sinus-Milieus Wohnund

Lebenswelten Schweiz»

hilft dabei, die Vermarktung auf

das passende Zielpublikum zu

fokussieren. Dadurch lassen

sich bei der Ausgestaltung eines

Projekts Fehlentscheidungen

vermeiden.

SINUS-MILIEUS

WOHN- UND LEBENS-

WELTEN SCHWEIZ

Das Paket «Sinus-Milieus Wohnund

Lebenswelten Schweiz»

besteht aus «Milieus Basis»

(10 Dokumente, total 100 Seiten,

E-Book nur online in der SVIT-

Cloud, 10 Kurzportraits online und

zum Download) und dem «Milieus

Analyzer» (Online-Tool), Stand

2025 (Datenbasis 2024). Das

Paket bildet die Grundlage für eine

gezielte Kundenansprache bei

Planung, Vermietung und Verkauf

von Immobilien sowie bei Planung

und Verkauf von Produkten

und Dienstleistungen rund ums

Wohnen. Mit dem Kauf des

Pakets erhalten Sie neben «Milieus

Basis» auch Zugang zum Online-

Tool «Milieus Analyzer».

Profitieren Sie bis zum 30. September

2025 von einem Einführungspreis

von 250.– CHF (statt

280.– CHF).

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Dr. oec. HSG, ist

Verleger der Zeitschrift

Immobilia und

stell vertretender Geschäftsführer

des

SVIT Schweiz.

46

IMMOBILIA / September 2025


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IMMOBILIENBERUF

IMMOBILIENBEWERTUNG

BEWERTUNG IST

FEINARBEIT: FACH-

AUSWEIS IMMO BILIEN-

BEWERTUNG

Welcher Verkehrswert ist realistisch für den

Marktauftritt einer Immobilie, welchen Teil

eines Portfolios ergänzt sie? An dieser Stelle

wird die Immobilienbewertung zur zentralen

Entscheidungsgrundlage für Investitions-,

Verkaufs- oder Bestandsentscheide. Man

will schliesslich weder unnötig Kapital binden

noch potenzielle Erträge verpassen.

TEXT—RAFFAEL WEHRLI*

DIE AUSBILDUNG BEI DER

SVIT SCHOOL AG

BILD: HAKINMHAN, ISTOCK.COM

Die Bewertung

von Immobilien ist ein

heraus fordernder

Fachbereich. In der Ausbildung

FA Immobilienbewertung

eignen sich

die Kursteilnehmenden

das vielfältige Wissen

eines Bewerters an.

MARKTKENNTNIS

UND BEDÜRFNIS-

VERSTÄNDNIS

Verkehrswerte von Immobilien

sind einer Vielzahl von

Faktoren unterworfen und

fluktuieren daher stets. Wesentliche

Kriterien sind etwa

die Verkehrsanbindung,

Instandhaltungs- und Sanierungskosten,

baurechtliche

Einschränkungen, Zonenordnungen,

Einkaufsmöglichkeiten

– und natürlich ist auch

die Lage stets ein zentrales

Element einer Bewertung.

Neben der Lage spielt aber

auch die bauliche Substanz

eine wichtige Rolle. Welches

Baujahr hat die Immobilie, ist

sie fortlaufend modernisiert

worden oder steht sie sanierungsbedürftig

da? Wie oft

kommen vergleichbare Objekte

auf den Markt? Entspricht

das Objekt noch den aktuell

geltenden rechtlichen Anforderungen

– beispielsweise in

Bezug auf Isolation, Sicherheit

und Energienutzung?

Die Bewertung betrachtet

nicht nur das Objekt selbst,

sondern auch dessen Ausstattung,

energetische Effizienz

und Einbettung in die Umgebung.

Ebenso stellt sich

die Frage, ob das Objekt den

zeitlichen Anforderungen

noch entspricht. All diese und

weitere Punkte müssen

zusammen getragen werden,

um eine verlässliche Berechnung

erstellen und eine aussagekräftige

Bewertung machen

zu können.

VIELFÄLTIGE EINSATZ-

GEBIETE

Immobilienbewertung ist

natürlich nicht auf den Privatmarkt

beschränkt. Auch institutionelle

Akteure wie

Investoren, Banken, Pensionskassen

und Versicherungen

sind auf präzise Bewertungen

angewiesen. Nur wenn der tatsächliche

Wert einer Immobilie

bekannt ist, kann diese in

einem Portfolio richtig eingestuft

werden, sei dies im privaten

Bereich oder in einem

Anlagefonds. Fachpersonen der

Immobilienbewertung sind daher

in den unterschiedlichsten

Organisationen tätig, so etwa

bei spezialisierten Bewertungsfirmen,

Banken, Versicherungen

oder bei öffentlichen

Institutionen. Dies wiederum

eröffnet den Absolventinnen

und Absolventen des FA Immobilienbewertung

ein breites

Einsatzgebiet und spannende

Aufgabenfelder.

DER FACHAUSWEIS

Um den eidgenössischen

Fachausweis Immobilienbewertung

zu erlangen, absolvieren

Kandidierende eine

Ausbildung, während der sie

unter anderem in Recht,

baulichen Kenntnissen, Bewertungsmethoden,

Finanzmathematik,

DCF, BWL und VWL

geschult werden. Anschliessend

an den Lehrgang folgt die

eidgenössische Prüfung, an der

das erlangte Wissen sowohl

schriftlich als auch mündlich

abgefragt wird. Organisiert und

durchgeführt wird die eidgenössische

Prüfung von der

Schweizerischen Fachprüfungskommission

Immobilienwirtschaft,

die auch die

Lernziele und die Zulassungsbedingungen

zur Prüfung

vorgibt – dazu gehören unter

anderem drei Jahre hauptberufliche

Praxiserfahrung in

der Immobilienbranche.

Sie haben bereits Erfahrung in

der Immobilienbranche und wollen

sich im Bereich der Bewertung

spezialisieren? Dann hat

die SVIT School AG mit dem

Vorbereitungslehrgang FA

Immobilien bewertung die ideale

Ausbildung für Sie. Dank der

Verbandsnähe und erfahrener

Dozierenden aus der Immobilienbranche

ermöglicht die SVIT

School AG einen hohen Praxisbezug

im Unterricht und stellt

sicher, dass die Ausbildung den

Anforderungen der Immobilienbranche

entspricht.

Nächster Start des

Vorbereitungs lehrgangs

FA Immobilienbewertung bei

der SVIT School AG ist für

Januar 2026 geplant, mit Durchführungen

an den Standorten in

Bern und Zürich (Greencity).

Ausführliche Informationen

und die Anmeldemöglichkeit

finden Sie unter: svit-school.ch.

Bei Fragen steht Ihnen das Team

der SVIT School AG im Greencity

gerne beratend zur Seite.

SUBJEKTFINANZIE-

RUNG DES BUNDES

Unser Vorbereitungslehrgang

befindet sich auf der Bundesliste

für vorbereitende

Kurse mit eidgenössischer

Prüfung. Das ermöglicht es unseren

Kursteilnehmenden,

nach der Prüfungsteilnahme

und Erfüllung weiterer durch

den Bund definierter Bedingungen

einen Beitrag von 50%

auf die Kurskosten beim Bund

zu beantragen.

*RAFFAEL

WEHRLI

Der Autor ist

Lehrgangskoordinator

bei der

SVIT School AG.

48

IMMOBILIA / September 2025


IMMOBILIENBERUF

PRÄSENZ STÄRKEN, VERKÄUFE BOOSTEN

HOME STAGING UND

REAL ESTATE MEDIA

GEKONNT EINSETZEN

Auch das beste Objekt vermarktet sich

nicht von allein. Wer heute erfolgreich Immobilien

verkaufen will, braucht mehr als

Quadrat meter, Grundrisse und Standardfotos

Home Staging und professionelle

Immobilien medien sind keine Kür mehr,

sondern das Fundament einer modernen

Vermarktung. Das Seminar vom 23. Oktober

vermittelt praxisnah und marktorientiert

wertvolles Know-how für Vermarkter.

TEXT—CORINA BÜHLER UND MICHAEL RACLE*

SEMINAR – 23. OKTOBER

«HOME STAGING UND

REAL ESTATE MEDIA»

Warum Makler von der Kombination

«Home Staging und

Real Estate Media» profitieren:

• Schneller verkaufen:

Emotionale Präsentation führt

zu schnelleren Entscheidungen.

• Weniger Preisverhandlungen:

Gut inszenierte Objekte wirken

wertiger.

• Mehr Exklusivmandate:

Professioneller Auftritt stärkt

das Vertrauen der Eigentümer.

Wenn Home Staging mit im Spiel ist, sieht man: Jetzt stimmt die Bühne. BILD: MICHAEL RACLE

ZIELGRUPPEN BEDEN-

KEN, RÄUME LENKEN

Die Aufgabe des Home Staging

ist es, Räume nicht nur einzurichten,

sondern sie bewusst

für die Augen und Emotionen

potenzieller Käufer zu inszenieren.

Das beginnt mit Raumwahrnehmung:

Wo wird ein

Käufer als Erstes hinschauen?

Was irritiert und was zieht an?

Dabei geht es nicht um persönliche

Stilfragen, sondern um

psychologisch wirksame Orientierung

im Raum. Lichtführung,

Proportionen, Fokuspunkte – all

das beeinflusst die Entscheidung

in Sekunden. Ziel ist nie

ein «Hübschmachen», sondern

das Schaffen eines emotionalen

Kaufanreizes. Denn: Menschen

kaufen keine Räume. Sie kaufen

das Gefühl, dort zu leben.

BILDER VERKAUFEN –

ABER NUR, WENN

DIE BÜHNE STIMMT

Immobilienfotografen sehen

bei ihrer Arbeit täglich den Unterschied

zwischen optischer

Dokumentation und echter Verkaufswirkung.

Gute Immobilienfotos

transportieren nicht nur

Raum, sondern auch Stimmung,

Klarheit und Begehrlichkeit.

Dazu braucht es mehr als

Technik: «Gestagte» Räume erleichtern

es massiv, Perspektiven

zu wählen, die das Objekt

ins beste Licht setzen – sei es

per Drohne, Weitwinkel oder

360°-Rundgang.

GUTES HOME

STAGING BEGINNT

MIT EINER KLAREN

ZIELGRUPPE –

UND NICHT MIT

MÖBELN.

CORINA BÜHLER

Formate wie Reels oder

Agentenvideos bieten heute

enorme Reichweiten. Dies aber

nur, wenn die Inszenierung davor

stimmig ist. Sonst zeigt das

Video zwar die Immobilie, aber

nicht ihre Möglichkeiten.

WARUM HOME STAGING

KEIN INNENARCHITEK-

TURERSATZ IST

Ein häufiger Irrtum: Home

Staging sei einfach eine schöne

Möblierung. Tatsächlich arbeiten

wir mit temporären, neutral

gehaltenen Einrichtungen, die

bewusst nicht personalisiert

sind. Ziel ist es, eine Bühne zu

bauen, auf der sich viele Lebensstile

zeigen lassen. Es handelt

sich dabei nicht um die

perfekte Wohnung für eine bestimmte

Person, sondern um

einen Raum, der möglichst viele

anspricht.

Besonders bei leerstehenden

Immobilien zeigt sich die Wirkung

deutlich: Statt nüchterner

Leere entsteht ein emotionales

Bild – und das verkauft sich.

GEMEINSAMES ZIEL:

SICHTBARKEIT UND

VERTRAUEN SCHAFFEN

Home Staging und Medien

greifen ineinander. Ein gut «gestagter»

Raum hilft dem Fotografen,

stimmige Linien, Licht und

Fokus zu setzen. Umgekehrt ist

es für die Stagerin / den Stager

wichtig, Flächen offen zu halten,

visuelle Achsen zu schaffen und

bewusst Ruhe zu gestalten.

Denn: Die Kamera sieht alles.

Die Schnittstellen sind klar und

das gemeinsame Ziel auch: Der

Interessent soll sich in fünf

Sekunden in das Objekt verlieben

– online oder vor Ort.

• Stärkere Markenwirkung:

Wer Immobilien hochwertig

präsentiert, hebt sich ab.

Die Bühne ist das «Staging». Das

Bild ist das Medium. Und der

Effekt ist messbar in Klickzahlen,

Anfragen und Abschlüssen. Makler,

die das verstanden haben, verkaufen

heute anders und besser.

Donnerstag, 23. Oktober 2025

Zeit: 09.00 bis 17.00 Uhr

Ort: Renaissance Tower Hotel

Zürich, Turbinenstrasse 20,

8005 Zürich

Weitere Informationen und eine

Anmeldemöglichkeit finden Sie

unter: svit-school.ch

*CORINA

BÜHLER

Gründerin und

Inhaberin der

cbp immoraum ag,

spezialisiert auf

Home Staging.

*MICHAEL

RACLE

Inhaber und CEO

von visualista.ch,

spezialisiert auf

Foto-Marketing im

Bereich Immobilien.

IMMOBILIA / September 2025 49


IMMOBILIENBERUF

MAKLER-CONVENTION 2025

WER DIE MARKT-

TREIBER KENNT,

FINDET LÖSUNGEN

Der Wellengang im Immobilienmarkt ist

hoch: Zinsentwicklung, Finanzierungsvorgaben,

geringe Bautätigkeit, digitale

Disruption. Die Makler-Convention

2025 zeigt auf, wie Herausforderungen

gemeistert und die Zukunft gestaltet

werden kann. Denn: «The Future is

now!» TEXT— RUEDI TANNER*

Erfahrene Referentinnen

und Referenten

greifen an der

Makler-Convention

2025 Themen auf,

welche die Immobilienvermarktung

heute und in

Zukunft beschäftigen

werden.

BILD: STOCK.ADOBE.COM

PREISE UND

FINANZIERUNG

Die Preisanstiege im Immobilienmarkt

scheinen vor allem

eine Richtung zu kennen. Doch:

«Der Preisanstieg ist nicht

grenzenlos. Zwar treiben Zuwanderung

und das knappe Angebot

die Preise aktuell weiter

nach oben – und die hohe Nachfrage

sorgt dafür, dass diese

Preise auch bezahlt werden.

Wenn sich die Einkommensund

Vermögenslage etwa infolge

einer langen Rezession

verschlechtern würde, nehmen

Zahlungsbereitschaft und

Nachfrage ab, und die Preise

geraten unter Druck», sagt

Christine Eugster, Partnerin

bei Wüest Partner. «Auch ein

deutlicher Rückgang der Zu-

wanderung würde die Nachfrage

schwächen und damit das

Preiswachstum dämpfen. Steigende

Zinsen würden zudem

die Finanzierung verteuern,

und tiefgreifende Lockerungen

in Raumplanung und Regulierung

könnten das Angebot ausweiten.

Beides sind Szenarien,

die den Aufwärtstrend bei den

Preisen brechen könnten, die

ich allerdings im Moment als

wenig wahrscheinlich erachte.»

Christine Eugster tritt zusammen

mit Matthias Holzhey,

Immobilienökonom bei der

UBS, und Mario Facchinetti,

Unternehmer und Leiter des

Studiengangs Real Estate

Management HWZ Major

Digital & AI, bei der Makler-

Conven tion 2025 am Mittwoch,

12. November, im Zunfthaus

zur Schmiden in Zürich auf.

TRENDS UND EINGRIFFE

Matthias Holzhey nimmt

die von Christine Eugster angesprochene

Finanzierungsthematik

auf, wenn er sagt:

«Gerade wer in Altbauten investiert,

um diese zu verdichten

und aufzuwerten, muss der

Finanzierungsseite in der Planung

ein grösseres Gewicht

beimessen als bisher.» Neben

den Finanzierungskosten erkennt

er andere zentrale

Treiber im dynamischen Immobilienmarkt:

«Kurzfristig

dominieren Zinsen und zu geringe

Neubautätigkeit das

Marktgeschehen. Mittelfristig

gewinnen demografische

Trends, die Beziehung zur

Europäischen Union und politische

Eingriffe in den

Mietwohnungsmarkt an Bedeutung.

Langfristig werden

Nachhaltigkeit und technologische

Innovationen die

Struktur des Schweizer Immobilienmarkts

prägen.»

PEOPLE BUSINESS

UND KI

«Technologische Innovationen»

sind für Mario Facchinetti

das Stichwort, wenn er sagt, es

brauche eine kontinuierliche

Evolution, damit etablierte Immobilienmaklerinnen

und

-makler ihr People Business

mit der digitalen Welt verbinden

könnten. Und präzisiert:

«Maklerinnen und Makler

50

IMMOBILIA / September 2025


30

sollten sich vom Handwerker

zum Maschinisten wandeln,

damit sie ihre Tätigkeiten und

fachliche Expertise gezielt mit

digitalen Hilfsmitteln unterstützen

können. Die grosse Herausforderung

besteht darin,

neben dem Tagesgeschäft die

Kompetenzen und Fähigkeiten

zu erlernen, damit Mensch und

Maschine harmonisch zusammenarbeiten

und der Mehrwert

der digitalen Transformation

optimal genutzt werden kann.»

Damit spricht er auch die zunehmende

Bedeutung von

künstlicher Intelligenz (KI) an.

«Ich bin überzeugt, dass KI in

der Immobilienvermarktung zu

einer stärkeren Standardisierung

führen wird. Dadurch wird

es künftig möglich sein, qualifizierte

Aufgaben auch mit weniger

qualifiziertem Personal

auszuführen. In diesem Zusammenhang

gehe ich davon aus,

dass KI einen wichtigen Beitrag

dazu leisten kann, den Fachkräftemangel

zu entschärfen.»

TEAMS UND TOOLS

KI und Fachkräftemangel:

Auch Christine Eugster sieht

darin durchaus eine Verbindung,

die für qualifizierte Maklerinnen

und Makler und für

die Immobilienvermarktung

immer bedeutender wird, und

merkt an, dass Maklerinnen

und Makler sich heute vor

allem zwei Dinge überlegen

sollten: Habe ich das richtige

Team, um meine Kundschaft

beim Kauf oder Verkauf optimal

zu begleiten? Und verfüge

ich über die passenden Tools,

die mich unterstützen, sodass

ich meine Arbeit effizient – also

mit grösstmöglicher Qualität

und gleichzeitig sinnvollem

Zeitaufwand – erledigen kann?

«Neben Modellen und Daten

zur Immobilienbewertung und

Marktanalyse gehört dazu auch

die Nutzung von künstlicher

Intelligenz», so Christine Eugster.

«Maklerinnen und Makler

sollten sich zudem damit auseinandersetzen,

wie sich das

Suchverhalten der Kundinnen

und Kunden durch die neuen

Möglichkeiten von KI und

Sprachmodellen verändert: Ist

mein Unternehmen richtig aufgestellt,

sodass ich nicht nur bei

Google, sondern auch bei Anbietern

wie ChatGPT mit meinen

Angeboten erscheine?

Welche zusätzlichen Chancen

und Herausforderungen ergeben

sich durch Generative AI?»

INVESTITIONEN UND

WETTBEWERB

Das sind Fragen, deren Beantwortung

auch systematische

Investitionen verlangen.

Mario Facchinetti spricht von

«jährlich rund 3 bis 7 Prozent»

des Jahresumsatzes, die in Innovation

und Digitalisierung

investiert werden sollten, um

langfristig wettbewerbsfähig zu

bleiben. «Diese Grössenordnung

halte ich für sinnvoll –

vorausgesetzt, die Mittel

werden gezielt in den Erfahrungsaufbau

sowie in Massnahmen

investiert, die nicht

nur die Effizienz steigern, sondern

auch einen deutlichen

Mehrwert für Kundinnen und

Kunden schaffen.»

MAKLER-CONVENTION:

«THE FUTURE IS NOW!»

Es sind also durchaus komplexe

Zeiten für die Immobilienvermarktung.

Der Erfolg

ist kein Zufall (mehr). Zinsentwicklung,

strenge Finanzierungsvorgaben,

geringe

Bautätigkeit, Fachkräftemangel

oder digitale Disruption:

Das sind Einflussfaktoren im

Markt. Und diese Einflussfaktoren

stellt die Makler-Convention

der Schweizerischen

Maklerkammer unter dem

Titel «The Future is now! –

Chancen erkennen, Herausforderungen

meistern, Zukunft

gestalten» ins Zentrum der

Veranstaltung.

*RUEDI

TANNER

Der Autor ist Präsident

der Schweizerischen

Maklerkammer

SMK und

Mitinhaber der

Wirz Tanner Immobilien

AG in Bern.

PROGRAMM

MAKLER-CONVENTION

Datum: 12. November 2025

Ort: Zunfthaus zur Schmiden, Zürich

15.30 Uhr

Eintreffen und Welcome-Drink

16.00 bis 18.00 Uhr

Begrüssung Ruedi Tanner,

Präsident Schweizerische

Maklerkammer

– Referat Christine Eugster,

Partnerin, Wüest Partner AG

– Referat Mario Facchinetti, Unternehmer

und Leiter des Studiengangs

Real Estate Management

HWZ Major Digital & AI

– Referat Matthias Holzhey, Immobilienökonom,

UBS Chief Investment

Office, Bereich Swiss &

Global Real Estate

– Panel mit SMK-Partnern

ab 18.00 Uhr

Apéro und Austausch

Anmeldung unter:

www.maklerkammer.ch/

veranstaltungen/maklerconvention-2025/

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IMMOBILIA / September 2025 51


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DESIGN

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18.–21. September 2025

Messe Zürich

HIER DEIN

GRATIS-TICKET

IMMOBILIA / September 2025


IMMOBILIENBERUF

AUS- UND WEITERBILDUNG

SEMINARE UND

WEITERBILDUNGEN

SCHOOL

Informationen zu

allen Angeboten:

www.svit-school.ch

SEMINAR

BEST PRACTICE IM

MAKLERRECHT

19. SEPTEMBER 2025

INHALT

– Praxisrelevantes Kernwissen und

Know-how zum Maklerrecht

– Zentrale und kritische Klauseln in

Maklerverträgen

– Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts,

insb. 2024/25

– Entscheide und Fälle aus der aktuellen

Anwalts- und Gerichtspraxis

– Zivilprozessuale / vollstreckungsrechtliche

Aspekte

– Aussergerichtliche / gerichtliche

Vergleichsverhandlungen

– Vom Umgang mit Rechtsschutzversicherungen

– Neues Datenschutzgesetz – erste

Erfahrungen

ZIELPUBLIKUM

Immobilienmakler und -vermarkter,

Immobilien-Treuhänder, Immobilienberater

und weitere interessierte Fachleute aus der

Bau- und Immobilienbranche

REFERENT

Dr. iur. Boris Grell, LL.M., Rechtsanwalt und

Fachanwalt SAV

ORT / DATUM

Renaissance Zurich Tower Hotel

Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich

19. September 2025, 09.00 – 16.00 Uhr

KOSTEN (INKL. MWST)

783 CHF (SVIT-Mitglieder)

972 CHF (übrige Teilnehmende)

inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke

und Stehlunch/Mittagessen

SEMINAR

HOME STAGING UND

REAL ESTATE MEDIA

23. OKTOBER 2025

INHALT

Das Seminar vermittelt praxisnah, wie

Home Staging und Real Estate Media den

Immobilienverkauf fördern. Räume gezielt

inszenieren und Immobilien medienwirksam

präsentieren – für mehr Verkäufe, starke

Markenbildung und einen professionellen

Auftritt.

ZIELPUBLIKUM

Fachpersonen der Immobilienwirtschaft mit

Schwerpunkt Vermarktung

REFERENTEN

Corina Bühler, cbp immoraum ag

Michael Racle, visualista.ch

ORT / DATUM

Renaissance Zurich Tower Hotel

Turbinenstrasse 20, 8005 Zürich

23. Oktober 2025, 09.00 – 17.00 Uhr

KOSTEN (INKL. MWST)

783 CHF (SVIT-Mitglieder)

972 CHF (übrige Teilnehmende)

inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke

und Stehlunch/Mittagessen

SEMINARZYKLUS

LEADERSHIP &

MANAGEMENT

EXCELLENCE

NOV–DEZ 2025

INHALT

Bereichern Sie Ihre Führungskompetenzen

im Intensivseminar «Leadership and Management

Excellence» mit den langjährigen

Immobilienexperten Daniel Peter und Stephan

Wegelin. Profitieren Sie von ihrem umfangreichen

Fachwissen und ihren wertvollen

Erfahrungen, während Sie in die Kernprinzipien

der modernen Führung eintauchen.

ZIELPUBLIKUM

Führungskräfte im Immobilienmarkt, die ihr

Verständnis von modernem Leadership und

effektivem Management schärfen und sich

mit dem eigenen Führungsstil auseinandersetzen

möchten. Ebenso angesprochen

sind zukünftige Unternehmerpersönlichkeiten,

die beispielsweise im Zuge einer

Nachfolgeregelung in naher Zukunft eine

Gesamtverantwortung übernehmen werden.

REFERENTEN

Prof. Dr. Daniel Peter

Stephan Wegelin MRICS

ORT / DATUM

SVIT School AG

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

21.11./29.11./06.12.2025

Die genauen Kurszeiten finden Sie auf

unserer Homepage.

KOSTEN (INKL. MWST)

2360 CHF (SVIT-Mitglieder)

2780 CHF (übrige Teilnehmende)

inkl. Seminarunterlagen

Anmeldung über

www.svit-school.ch oder

per E-Mail an school@svit.ch

AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.

Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,

bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.

Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.

Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98

IMMOBILIA / September 2025 53


IMMOBILIENBERUF

AUS- UND WEITERBILDUNG

BERUFSBILDUNGS -

ANGEBOTE DES SVIT

DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –

ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT

Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes

innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes

der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge

besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels

«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse

in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat

in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt

werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.

ASSISTENT / IN

IMMOBILIEN-

BEWERTUNG SVIT

BILDUNGSANGEBOTE

SACHBEARBEITERKURSE

SACHBEARBEITER / IN

IMMO BILIEN-

BEWIRTSCHAFTUNG SVIT

SVIT BEIDER BASEL

11.02.2026 – 20.01.2027

Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr

kv pro AG, Basel

SVIT GRAUBÜNDEN

09.01.2026 – 21.11.2026

Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr

Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr

HWS Graubünden, Chur

SVIT ZÜRICH

20.10.2025 – 24.08.2026

Montag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

13.01.2026 – 20.10.2026

Dienstag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

05.03.2026 – 10.12.2026

Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENZKURSE

ASSISTENT / IN BEWIRT-

SCHAFTUNG MIET-

LIEGENSCHAFTEN SVIT

SVIT BEIDER BASEL

11.02.2026 – 14.10.2026

Mittwoch, 08.15 – 11.45 Uhr

kv pro AG, Basel

SVIT BERN

13.10.2025 – 09.02.2026

Montag, 18.00 – 20.30 Uhr

Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT GRAUBÜNDEN

09.01.2026 – 09.05.2026

Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr

Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr

HWS Graubünden, Chur

SVIT SOLOTHURN

17.02.2026 – 02.07.2026

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

09.03.2026 – 06.07.2026

Montag und Mittwoch,

18.30 – 21.00 Uhr

Kasernenplatz 1, Luzern

SVIT ZÜRICH

04.03.2026 – 19.08.2026

Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENT / IN

IMMOBILIEN-

VERMARKTUNG SVIT

SVIT BERN

02.03.2026 – 15.06.2026

Montag, 17.45 – 21.00 Uhr

Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT SOLOTHURN

21.10.2025 – 26.02.2026

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

SVIT ZÜRICH

27.02.2026 – 10.07.2026

Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENT / IN BEWIRT-

SCHAFTUNG STOCK-

WERK EIGENTUM SVIT

SVIT BEIDER BASEL

22.10.2025 – 12.11.2025

Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr

kv pro AG, Basel

SVIT BERN

16.10.2025 – 11.12.2025

Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT GRAUBÜNDEN

06.11.2026 – 21.11.2026

Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr

Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr

HWS Graubünden, Chur

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

05.01.2026 – 23.02.2026

Montag und Mittwoch,

18.30 – 21.00 Uhr

Kasernenplatz 1, Luzern

SVIT ZÜRICH

01.04.2026 – 03.06.2026

Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

ASSISTENT / IN

LIEGENSCHAFTS -

BUCH HALTUNG SVIT

SVIT BEIDER BASEL

Modul 1: 19./26.11.2025

Mittwoch, 08.30 – 11.45 Uhr

Modul 1: 03./10.12.2025

Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr

Modul 2: 17.12.2025

Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr

Modul 2: 14. und 21.01.2026

Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr

kv pro AG, Basel

SVIT BERN

Modul 2: 28.10.2025 – 16.12.2025

Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT GRAUBÜNDEN

21.08.2026 – 26.09.2026

Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr

Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr

HWS Graubünden, Chur

SVIT SOLOTHURN

21.10.2025 – 27.01.2026

Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

Modul 2: 13.10.2025 – 17.11.2025

Montag und Mittwoch,

18.30 – 21.00 Uhr

Kasernenplatz 1, Luzern

SVIT ZÜRICH

07.05.2026 – 29.10.2026

Donnerstag, 18.00 – 20.45 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

SVIT BERN

14.10.2025 – 11.12.2025

Dienstag und Donnerstag,

17.45 – 21.00 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Bern

SVIT SOLOTHURN

21.04.2026 – 25.06.2026

Dienstag und Donnerstag,

18.00 – 21.15 Uhr

Feusi Bildungszentrum, Solothurn

SVIT ZÜRICH

21.08.2026 – 04.12.2026

Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr

SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon

COURS EN SUISSE

ROMANDE

COURS

D’INTRODUCTION À

L’ÉCONOMIE

IMMOBILIÈRE

3 × par an : début du cours en février

et en août à Lausanne et en

novembre à Genève

CERTIFICAT EN

COURTAGE IMMOBILIER

1 × par an : début du cours en

novembre, Lausanne

CERTIFICAT EN GESTION

TECHNIQUE DU

BÂTIMENT

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

CERTIFICAT DE MISE EN

VALEUR LOCATIVE

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

CERTIFICAT DE SPÉCIA-

LISTE EN COMPTABILITÉ

IMMOBILIÈRE

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

OBJECTIF NET ZÉRO

1 × par an : début du cours en août,

Lausanne

FINANCEMENT

IMMOBILIER

1 × par an : début du cours en mars,

Lausanne

54

IMMOBILIA / September 2025


HÖHERE AUSBILDUNGEN

LEHRGANG

BEWIRTSCHAFTUNG FA

Jährlicher Start im Januar in den

Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,

Luzern, Zürich und im November in

Lausanne sowie alle zwei Jahre in

Graubünden und im Tessin

Dauer: 12 – 13 Monate

Informationen zu

allen Angeboten:

www.svit-school.ch

SCHOOL

SVIT School AG

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

Tel. 044 434 78 98

school@svit.ch

LEHRGANG

BEWERTUNG FA

Jährlicher Start im Januar in Bern,

Zürich und alle zwei Jahre im

November in Lausanne

Dauer: 18 Monate

REGIONALE LEHR-

GANGSLEITUNGEN IN

DEN SVIT-MITGLIEDER-

ORGANISATIONEN

LEHRGANG

VERMARKTUNG FA

Jährlicher Start im August

in Bern und Zürich

Dauer: 15 Monate

LEHRGANG

ENTWICKLUNG FA

Durchführung jährlich in Zürich und

alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne

Dauer: 18 – 19 Monate

LEHRGANG IMMOBILIEN-

TREUHAND HFP

Jährlicher Start im Januar / Februar

in Bern, Luzern und Zürich und alle

zwei Jahre im März in Lausanne

Dauer: 18 – 19 Monate

STOCKWERKEIGENTUM-

SPEZIALIST / IN SVIT

Jährlicher Start im Mai in Bern und im

September in Zürich

Dauer: 9 Monate

CAS IMMOBILIEN-

BUCHHALTUNG

Jährlicher Beginn im Frühjahr an

der Hochschule für Wirtschaft Zürich

(www.fh-hwz.ch)

BACHELOR OF ARTS

IMMOBILIENWIRT-

SCHAFT/REAL ESTATE

Weitere Informationen finden Sie

unter www.steinbeis-cres.de

MASTER OF ADVANCED

STUDIES IN REAL

ESTATE MANAGEMENT

Weitere Informationen finden Sie

unter www.fh-hwz.ch

BILDUNGSINSTITUTIONEN

SVIT SCHOOL

BILDUNGSZENTRUM

Die SVIT School koordiniert alle

Ausbildungen für den Verband.

Dazu gehören die Assistenzkurse,

der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge

für Fachausweise und in Immobilientreuhand.

Weitere Informationen:

www.svit-school.ch

DEUTSCHSCHWEIZ

SVIT School

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

T 044 434 78 98

school@svit.ch

WESTSCHWEIZ

(Cours et examens en français)

SVIT School SA, Avenue Rumine 13,

1005 Lausanne; T 021 331 20 90

hello@svit-school.ch

TESSIN

(corsi ed esami in italiano)

Segretariato SVIT Ticino

Karin Meiners

Via Carvina 3, 6807 Taverne

T 091 921 10 73

school-ticino@svit.ch

HWZ HOCHSCHULE FÜR

WIRTSCHAFT ZÜRICH

SEKRETARIAT

Lagerstrasse 5, Postfach,

8021 Zürich; + 41 43 322 26 00

sekretariat@fh-hwz.ch

OKGT ORGANISATION

KAUF MÄNNISCHE

GRUNDBILDUNG

TREUHAND / IMMOBILIEN

Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand

für KV-Lernende

GESCHÄFTSSTELLE

Josefstrasse 53, 8005 Zürich

T 043 333 36 65; F 043 333 36 67

info@okgt.ch, www.okgt.ch

Die regionalen Lehrgangsleitungen

beantworten gerne Ihre Anfragen zu

Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs

und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.

Für Fragen zu

den Lehrgängen in Immobilienbewertung,

-entwicklung, -vermarktung

und zum Lehrgang Immobilientreuhand

wenden Sie sich an die

SVIT School.

REGION AARGAU

Zuständig für Interessenten

aus dem Kanton AG sowie

angrenzenden Fachschulund

Prüfungsregionen:

SVIT-Ausbildungsregion Aargau

SVIT Aargau, Fabienne Lüthi

Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau

T 062 836 20 82; F 062 836 20 81

info@svit-aargau.ch

REGION BASEL

Zuständig für die Interessenten aus

den Kantonen BS, BL, dem nach

Basel orientierten Teil des Kantons

SO, Fricktal:

SVIT School c/o SVIT beider Basel

Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel

T 061 283 24 80

svit-basel@svit.ch

REGION BERN

Zuständig für Interessenten aus den

Kantonen BE, dem Bern orientierten

Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten

VS und FR:

Feusi Bildungszentrum

Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern

T 031 537 36 36; F 031 537 37 38

weiterbildung@feusi.ch

REGION OSTSCHWEIZ

SVIT School

c/o Cornel Eisenring

Tobler Immobilien Treuhand AG,

Thundorferstr. 3, 8500 Frauenfeld

T 052 728 00 90

cornel.eisenring@svit-ost.ch

REGION GRAUBÜNDEN

Regionale Lehrgangsleitung:

Marc Berger

SVIT Graubünden

Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur

T 081 257 00 05; F 081 257 00 01

svit-graubuenden@svit.ch

REGION ROMANDIE

Lehrgänge in französischer

Sprache: SVIT School SA

Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne

T 021 331 20 90

hello@svit-school.ch

REGION SOLOTHURN

Zuständig für Interessenten aus

dem Kanton SO,

Solothurn orientierter Teil BE

Feusi Bildungszentrum

Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn

T 032 544 54 54; F 032 544 54 55

solothurn@feusi.ch

REGIONE TICINO

Regionale Lehrgangsleitung /

Direzione regionale dei corsi:

Segretariato SVIT Ticino

Karin Meiners

Carvina 3, 6807 Taverne

T 091 921 10 73

school-ticino@svit.ch

REGION

ZENTRALSCHWEIZ

Zuständig für die Interessenten aus

den Kantonen LU, NW, OW, SZ

(ohne March und Höfe), UR, ZG

Regionale Lehrgangsleitung:

Nathalia Hofer

Kasernenplatz 1, 6003 Luzern

T 041 508 20 19

nathalia.hofer@svit.ch

svit-zentralschweiz@svit.ch

REGION ZÜRICH

Zuständig für Interessenten aus

den Kantonen GL, SH, SZ

(nur March und Höfe) sowie ZH:

SVIT School

c/o SVIT Zürich

Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich

T 044 200 37 80

svit-zuerich@svit.ch

IMMOBILIA / September 2025 55


IMMOBILIENBERUF

EFZ TREUHAND / IMMOBILIEN

RÜCKBLICK AUF

DIE LEHRABSCHLUSS-

PRÜFUNGEN 2025

Im Mai und Juni 2025 fanden wiederum für

viele Jugendliche die Lehrabschlussprüfungen

(Qualifikationsverfahren) statt. Darunter

auch für 509 Lernende, welche den Abschluss

«Kauffrau/Kaufmann EFZ Treuhand/

Immobilien» anstrebten. Mit 94,1% lag die Erfolgsquote

im betrieblichen Teil über dem

Schnitt des Vorjahres (92,1%).

TEXT—ROLAND SCHEIBLER*

Schwerpunkt Treuhand. Als

schweizweit tätige Organisation

fand die Prüfung wiederum

in drei Landessprachen statt.

Der Mittelwert des betrieblichen

QV lag dieses Jahr bei

4,80 und damit etwas tiefer als

im letzten Jahr (4,90). Zu diesem

Ergebnis hat der tiefere

Notenschnitt in der schriftlichen

Prüfung mit 4,06 (2024:

4,16) beigetragen. Fast gleich

wie im Vorjahr lag der Schnitt

bei der mündlichen Prüfung

mit 4,86 (2024: 4,89).

BILD: ALEXANDER LIMBACH, STOCK.ADOBE.COM

BRANCHE HAT

HOHEN STELLENWERT

Mit 509 teilnehmenden

Lernenden lag die Zahl der Absolventinnen

und Absolventen

im Schnitt leicht über dem

Vorjahr. Die konstant hohe

Zahl an Lehrabgängerinnen

und Lehrabgängern zeigt, dass

die kaufmännische Lehre in

den Branchen Treuhand und

Immobilien weiterhin einen

hohen Stellenwert geniesst.

In diesem Jahr fand das betriebliche

Qualifikationsverfahren

(QV) zum letzten Mal

nach den Vorgaben der Bildungsverordnung

2012 statt;

das heisst, es wurden zum letzten

Mal im betrieblichen Teil

schriftliche Abschlussprüfungen

durchgeführt. Ab dem

nächsten Jahr werden die Lernenden

in einer umfassenden

50-minütigen mündlichen

Prüfung auf ihre erworbenen

betrieblichen Kenntnisse

geprüft. Ein grosser Dank gilt

daher in diesem Jahr allen

Personen, die sich in der Vergangenheit

stark für das Entwickeln

der schriftlichen

Prüfungen wie auch für das

Mitwirken bei den Bewertungen

der schriftlichen Prüfungen

engagiert haben.

Wir freuen uns, dass wir

weiterhin auf eine grosse Unterstützung

der Berufspersonen

zählen dürfen im Rahmen

des auch in Zukunft stattfindenden

mündlichen QV. Der

Einsatz als Prüfungsexpertin

oder Prüfungsexperte ist für

die OKGT von grosser Bedeutung

für das Durchführen

eines erfolgreichen QV.

KONSTANT HOHE

ERFOLGSQUOTE

Die Lernenden haben an ihren

Abschlussprüfungen aufzeigen

können, wie sie sich in

der dreijährigen Ausbildung zu

Berufsleuten entwickelt haben.

Die OKGT ist stolz auf ihre

Lernenden: Die konstant

hohe Erfolgsquote zeigt, dass

die Lernenden sehr gut vorbereitet

zur Prüfung erschienen

sind und somit auch mit Freude

auf den weiteren beruflichen

Lebensweg blicken

dürfen. Das Gesamtergebnis

des betrieblichen QV setzt sich

sowohl aus den über die drei

Lehrjahre erworbenen Erfahrungsnoten

im Betrieb und im

üK zusammen als auch aus der

Schlussprüfung, die in diesem

Jahr zum letzten Mal aus einer

zweistündigen schriftlichen

und einer 30-minütigen mündlichen

Prüfung bestand.

ERGEBNISSE BETRIEB-

LICHER TEIL IM QV 2025

In diesem Jahr haben rund

42% der Absolvierenden den

Schwerpunkt Immobilien gewählt,

die anderen gut 58% den

EHRUNG DER BESTEN

LERNENDEN

Jedes Jahr werden die besten

Lernenden des betrieblichen

Teils von der OKGT für

ihre ausserordentliche Leistung

geehrt. In diesem Jahr

durften wir sechs Lernende

mit der identischen Bestnote

5,94 auszeichnen:

– Yannic Noah Ackermann,

Gestina AG

– Noah Gabriel Dubach,

Aktiv Treuhand AG

– Jonas Kämpfer,

Saldor Treuhand AG

– Elisa Rose Studer,

Rilsa SA

– Anina Stüdi, BDO AG

– Lauranne Zulauf,

Henchoz Treuhand AG

Die OKGT gratuliert den geehrten

Kandidatinnen und

Kandidaten sowie allen Absolventinnen

und Absolventen

zum erfolgreichen Lehrabschluss

als «Kauffrau/Kaufmann

EFZ Treuhand/

Immobilien» und wünscht

allen weiterhin viel Erfolg

auf ihrem beruflichen wie

privaten Lebensweg.

*ROLAND

SCHEIBLER

Der Autor ist Präsident

der Prüfungskommission

OKGT.

56

IMMOBILIA / September 2025


VERBAND

PRÄSIDIUM SVIT SCHWEIZ

«WIR WOLLEN IN DER

BILDUNG KLARER

MARKTFÜHRER SEIN»

Michel Molinari, seit Juni 2025

Präsident des SVIT Schweiz,

setzt für den Verband und sich

selbst klare Ziele im Bildungsbereich,

aber auch in der

Politik und im Networking.

TEXT — IVO CATHOMEN*

Der neue SVIT-

Präsident stellte

sich Ende August

im Interview den

Fragen zur künftigen

Ausrichtung

des Verbands. Hier

nachzulesen oder

als Video-Podcast

zu sehen.

BILDER: SELMA REUMER

Sie sind seit rund zwei

Monaten im Amt. Was

stand in dieser Zeit auf

der Agenda?

In den ersten beiden Monaten

meiner Amtszeit

standen bereits zahlreiche

zentrale Themen auf

dem Programm. Ein Höhepunkt

war die erfolgreiche

Durchführung des Swiss

Real Estate Forums (SREF)

2025 in Luzern sowie die

parallel gestarteten Planungen

für das SREF 2026

in Bern. Zudem habe ich

die Präsidien der Verwaltungsräte

der SVIT School

AG und der SVIT Immobilien

Forum AG übernommen

und gemeinsam

mit dem Team ein strukturiertes

Onboarding der

neuen Präsidiumsmitglieder

umgesetzt. Ein weiterer

Schwerpunkt lag auf

der Definition des strategischen

Massnahmenplans

2025/26. Jetzt laufen die

letzten Vorbereitungsarbeiten

für die SVIT Studienreise

2025, und gleichzeitig

hatten wir bereits das Kickoff

für die Studienreise

2026.

Was steht nun nach der

Sommerpause an?

Mit dem neu zusammengesetzten

Präsidium geht

es nach der Sommerpause

nahtlos weiter. Zunächst

ziehen wir eine Bilanz über

die Delegiertenversammlung

und das SREF 2025,

um daraus die richtigen

Schlüsse für das kommende

BIOGRAPHIE

MICHEL

MOLINARI

(*1972) MRICS, ist seit Juni 2025

Präsident des SVIT Schweiz. Davor

war er während acht Jahren Vizepräsident

des Verbands und sechs

Jahre Präsident des SVIT beider

Basel. Im Berufsleben ist Michel

Molinari CEO der BLKB Fund

Management AG.

Jahr zu ziehen. Im Präsidium

diskutieren wir intensiv

über die Positionierung des

Verbands und die erforderlichen

strategischen Massnahmen.

Politisch sind

aktuelle und anstehende

Geschäfte wie die Abschaffung

des Eigenmietwerts

oder die Wohnschutz-Initiative

in Zürich von hoher

Relevanz. Daneben treiben

wir die Revision der Prüfungsordnung

und -wegleitung

für die Fachausweise

in den Immobilienberufen

voran. Ein weiteres zentrales

Projekt ist die Gründung

einer neuen Fachkammer

für Portfolio- & Asset-

Management Immobilien,

deren nächste Schritte nun

anstehen.

Sie haben es erwähnt,

auf der Politbühne ist viel

los. Wie bringt sich der

SVIT hier ein?

Politisch stehen wir tatsächlich

in einer intensiven

Phase. National engagieren

wir uns mit einer

eigenen Kampagne für

IMMOBILIA / September 2025 57


VERBAND

42

PRÄSIDIUM SVIT SCHWEIZ

die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Dann wirft die

Mietpreis-Initiative des

Mieterverbands ihre Schatten

voraus. Und regional,

aber von nationaler Tragweite,

ist die Wohnschutz-

Initiative in Zürich, die sich

stark an den bereits umgesetzten

Wohnungsmarktregulierungen

in Genf oder

Basel orientiert und die es

zu verhindern gilt. Insgesamt

beobachten wir ein

zunehmend investorenfeindliches

Klima, in dem

zusätzliche Eingriffe das

Problem der Wohnungsnot

weiter verschärfen, statt es

zu lösen. Tatsache ist: Es

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BN Partners SA

● IMMOBILIENBEWERTUNGEN

● MACHBARKEITSSTUDIEN

● PROJEKTENTWICKLUNGEN

● SANIERUNGEN

● DUE DILIGENCE

58

wird nach wie vor zu wenig

gebaut, um den stetig wachsenden

Wohnflächenbedarf

zu decken.

Welche Ziele setzen Sie

sich für den Verband und

für Sie persönlich?

Für den SVIT wollen wir

unsere Position als klarer

Marktführer in der Ausund

Weiterbildung in der

Deutschschweiz festigen

und die Marktanteile in der

Romandie konsequent ausbauen.

Die Qualitätsführerschaft

der SVIT School soll

langfristig gesichert werden.

Darüber hinaus stärken

wir unser Netzwerk

– unter anderem durch die

Annovia Group

● INTERIOR DESIGN

● RENDERING

● BIM

www.bnpartners.ch

www.annoviagroup.com

w

www

Gründung der Fachkammer

Portfolio- & Asset-Management,

die Weiterentwicklung

des SREF sowie eine

stärkere Präsenz in den sozialen

Medien. Ein zentrales

Ziel bleibt zudem der

Ausbau der Mitgliederdienstleistungen,

um noch

mehr Mehrwert für unsere

Mitglieder zu schaffen.

Gleichzeitig wollen wir die

Wahrnehmung des SVIT

als politische Stimme der

Immobilienwirtschaft erhöhen.

Für mich persönlich

möchte ich den SVIT gemeinsam

mit den Präsidiumsmitgliedern

und der

Geschäftsleitung Schritt

für Schritt weiter voranbringen.

Dabei ist mir der

offene Austausch mit unseren

Mitgliedern, dem

Exekutivrat und unseren

Partnern besonders wichtig.

Als Präsident sehe ich

es zudem als meine Aufgabe,

die politischen Standpunkte

des SVIT öffentlich

zu vertreten. Und nicht zuletzt

möchte ich eine gesunde

Balance zwischen

meiner Rolle im Beruf, als

Verbandspräsident und als

Familienmensch finden.

● DUE DILIGENCE

● SANIERUNGEN

● PROJEKTENTWICKLUNG

Wie positioniert sich der

Verband gegen innen und

aussen?

Der SVIT versteht sich als

führender Verband der Immobilienwirtschaft

in der

Schweiz. Wir setzen uns für

gute Rahmenbedingungen

für die Branche ein und tragen

zu einer nachhaltigen,

zukunftsgerichteten Entwicklung

des Immobilienmarktes

bei. Ein weiteres

zentrales Ziel ist die Förderung

der Professionalisierung

innerhalb der Branche.

Der Verband bietet zudem

eine Plattform für Networking,

Wissensaustausch

und Weiterbildung. Die

w

www

strategische Ausrichtung

stützt sich auch weiterhin

auf die drei Säulen Bildung,

Netzwerk und Politik.

Welche strategischen

Massnahmen stehen im

Fokus?

Im Bereich Bildung setzen

wir die erwähnte Revision

der Prüfungsordnung

● MACHBARKEITSSTUDIEN

WIR WOLLEN DIE

WAHRNEHMUNG DES

SVIT ALS POLITISCHE

STIMME DER IMMO­

BILIENWIRTSCHAFT

WEITER ERHÖHEN.

● IMMOBILIENBEWERTUNG

● DUE DILIGENCE

BN Partners SA

● SANIERUNGEN

und -wegleitung um, mit

dem Ziel, die Fachausweise

zu konsolidieren und neue

CAS-Lehrgänge zu lancieren.

Damit sichern wir

nicht nur die Attraktivität

unserer Angebote, sondern

stärken auch unsere Rolle

als Qualitätsführer in der

Aus- und Weiterbildung.

Gleichzeitig treiben wir die

Digitalisierung von Lehrmitteln

und Fachliteratur

voran, um unsere Angebote

noch zeitgemässer und praxisnäher

zu gestalten.

Im Bereich Netzwerk steht

die Gründung der neuen

DAS INTERVIEW MIT

MICHEL MOLINARI ALS

VIDEO-PODCAST

Das Interview mit dem SVIT-

Präsidenten gibt es in einer Kurzfassung

auch als Video-Podcast:

svit.ch/marktfuehrer-bildung

IMMOBILIA / September 2025

● PROJEKTENTWICKLUNG


Fachkammer an – ein wichtiger

Schritt, um die Professionalisierung

und

Standardisierung in diesem

Segment voranzutreiben.

Darüber hinaus verfolgen

wir die Vision, 500 Teilnehmende

am SREF zu gewinnen,

und entwickeln ein

Konzept zur Mitgliedergewinnung,

um den Verband

noch breiter abzustützen

und seine Schlagkraft weiter

zu erhöhen.

Im Bereich Politik wollen

wir die Wahrnehmung des

SVIT als starke Stimme

der Immobilienwirtschaft

nachhaltig steigern. Dazu

führen wir neu den Mitgliederanlass

Politik «Neues

aus Bern» ein, der Einblicke

in aktuelle Entwicklungen

bietet und den direkten

Austausch fördert. Zudem

prüfen wir die strategische

Positionierung unseres

politischen Aktionsfonds

bei Eigentümern, um zusätzliche

Finanzierungsquellen

zu erschliessen und

unsere politische Arbeit

langfristig abzusichern.

Apropos Politik und

Volksabstimmung: Warum

setzt sich der SVIT

für die Abschaffung des

Eigenmietwerts ein?

Wir engagieren uns nicht

nur für ein attraktives

Umfeld für private und

institutionelle Immobilieninvestoren,

sondern auch für

das Wohneigentum. Die Besteuerung

des Eigenmietwerts

halten wir für eine

unfaire und unverständliche

Besteuerung eines fiktiven

Einkommens. Gerade mit

Blick auf die Altersvorsorge

spielt Wohneigentum eine

zentrale Rolle. Wer sein Leben

lang gespart und die Hypothekarschuld

amortisiert

hat, soll dafür nicht noch

bestraft werden. Darum ist

die Abschaffung des Eigenmietwerts

längst überfällig.

Im Vorfeld der Volksabstimmung

gilt es nun, um jede Ja-

Stimme zu kämpfen.

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*IVO

CATHOMEN

Dr. oec. HSG, ist

Verleger der Zeitschrift

Immobilia

und stellvertretender

Geschäftsführer

des SVIT Schweiz.

Geschätzte Liegenschaften

Bewertung und Verkauf von Wohn-,

Geschäfts- und Industrieliegenschaften.

Seit über 30 Jahren professionell,

zuverlässig, transparent.

Hecht Immo Consult AG

Birsigstrasse 2, 4054 Basel

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IMMOBILIA / September 2025 59


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ÜBER DIGITA-

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# 03— MÄRZ 2019 — 86. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

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IMMOBILIEN-

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SIND DAS

UNGESCHÜRFTE

GOLD»

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FOKUS

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ÜBER SHOPPING-

CENTER

12

BAU & HAUS

DIGITALISIERUNG

UND ROBOTIK

AM BAU

32

«3D-MODELLE

VERFÜHREN

ZU WENIGER

KOMMUNIKATION»

« SHOPPING-

CENTER

SIND WIE

MARKEN»

FOKUS

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STATTHALTER

MARIANNE

LIENHARD IM

GESPRÄCH

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IMMOBILIEN-

WIRTSCHAFT

GEMEINDEN

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MODERATEN

PREISEN

18

BAU & HAUS

SCHWEBEN ÜBER

DEM ZÜRICHSEE

36

IMMOBILIEN-

MÄRKTE AN DER

PERIPHERIE

Bestellformular

für ein Jahresabonnement der «immobilia»

Ja, ich möchte immer über alle aktuellen Themen der Immobilienwirtschaft

informiert sein und bestelle ein Jahresabo (12 Ausgaben):

Einzelabonnement CHF 78.05

Ich besuche einen SVIT School-Lehrgang CHF 58.05 Lehrgang:

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60

IMMOBILIA / September 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Solar & Wohndesign: Messe-Highlights 2025

Eigenheimbesitzer, Bauinteressierte, Planer

und Architekten, die einen Hausbau oder

Umbau planen, sich für die energetische

Optimierung eines Gebäudes interessieren

oder sich in den Bereichen Wohndesign &

Innenarchitektur inspirieren lassen möchten,

sind vom 18. bis 21. September 2025

an der Zürcher Messe für Bauen, Sanieren,

Wohnen und Energie genau richtig.

Mit der im letzten Jahr erstmals durchgeführten

Plattform ZüriSOLAR schuf die Bauen &

Modernisieren ein einzigartiges Angebot im

Bereich der Energiethematik und stiess damit

auf grosses Besucherinteresse. Die Solarenergie

erfreut sich immer grösserer Beliebtheit

und Messeveranstalter André Biland ist

sich sicher: «Die nachhaltige Energieerzeugung

ist nicht mehr wegzudenken, wenn es

um die Themen Bauen, Sanieren und Wohnen

geht – und sie wird uns noch viele Jahre beschäftigen.»

Mit der Plattform ZüriSOLAR 25

widmet sich die Messe dieser wichtigen und

komplexen Thematik und liefert den Besuchern

zielgerichtete Antworten und individuelle

Lösungen.

Ein weiteres Highlight ist das Thema Züri-

WOHNDESIGN 25. Wohndesign ist eine faszinierende

Kombination aus Kunst, Funktionalität

und persönlichem Stil, wobei das primäre

Ziel ist, Räume zu schaffen, in denen man

sich wohl und geborgen fühlt. Die Bauen &

Modernisieren bietet dem interessierten Publikum

eine Plattform voller innovativer Ideen,

inspirierender Trends, exklusiver Möbel und

kreativer Raumkonzepte.

Neben den beiden Plattformen dürfen sich

die Besucher auf über 30 Fachvorträge, Foren

und Beratungsangebote in den Bereichen

Solar und Speicher, Küche und Bad, Wärmepumpen

und Photovoltaik, Ladestrom und

E-Mobilität, Immobilienverkauf sowie Unterhalt

und energetische Sanierung freuen. Das

umfangreiche Informationsangebot ist ein

absoluter Besuchermagnet. Messeleiter Joël

Gisin weiss um dessen Beliebtheit: «Themenspezifische

Veranstaltungen gewinnen immer

mehr an Bedeutung, denn der persönliche

Austausch mit den Experten dient dem Publikum

als ideale Entscheidungsgrundlage für

die Realisierung des individuellen Projektes.»

Biland bestätigt: «Die persönliche Beratung

in einem stimmigen Umfeld ist und bleibt der

unschlagbare Mehrwert der Messe und kann

tatsächlich durch nichts ersetzt werden.».

BESUCHERINFORMATIONEN

Datum und Öffnungszeiten

18. – 21. September 2025

Donnerstag bis Sonntag: 10 – 17 Uhr

EINTRITT

Donnerstag gratis

Freitag bis Sonntag: CHF 10.–/Tag

Kinder bis 16 Jahre in Begleitung

Erwachsener gratis

WEITERE INFOS

www.bautrends.ch

WEITERE INFORMATIONEN:

ZT Fachmessen AG

Pilgerweg 9, CH-5413 Birmenstorf

Tel. +41 56 204 20 20

Fax +41 56 204 20 10

info@fachmessen.ch

www.fachmessen.ch

und überall lauert die Gefahr…

einen gewissen Zeitraum das gemeinsame

Aufkommen der Pilzsporen, der Nahrungsgrundlage

und der idealen klimatischen Bedingungen.

In der Beurteilung der Ursache

der Schimmelbildung muss somit das Augenmerk

auf die klimatischen Bedingungen

gelegt werden, denn Pilzsporen sind urbiquitär

und ausreichend Nahrung ist immer

gegeben. Bei den klimatischen Bedingungen

muss jedoch zwischen den nutzungsbedingten

und/oder baubedingten Ursachen differenziert

werden.

Fachpersonen der Immobilienwirtschaft.

Die nächste Veranstaltung findet am

25. September 2025 in Bern-Westside

statt.

Schimmelbildungen sind in aller Munde.

Jeder kennt jemand der betroffen ist, jedoch

beinahe keiner selbst - oder?

Beginnen wir am Anfang. Laut dem Bundesamt

für Gesundheit (BAG) weist jede

fünfte Wohnung in der Schweiz eine Schimmelbildung

auf. Das BAG teilt in seiner Dokumentation

Vorsicht Schimmel in drei Kategorien.

Hierbei gilt die Kategorie 0 mit

einer flächigen Ausbildung von maximal

100 cm 2 pro Raum als unbedenklich (sofern

dieser nicht durch eine nicht gesunden Person

bewohnt wird). Typische Beispiele hierfür

sind Schimmelbildungen in den elastischen

Anschlussfugen bei Badewannen und

Duschtassen oder bei Fensterverglasungen.

Bei einer flächigen Ausbreitung von mehr

als 100 cm2 bedarf es nach BAG einer weitergehenden

Beurteilung. Diese soll einerseits

die Ursache und andererseits die erforderlichen

Massnahmen aufzeigen.

Für die Schimmelbildung bedarf es über

Zu den nutzungsbedingten Ursachen zählt

eine falsche Raumnutzung, eine Raumüberbelegung,

ein falscher Luftaustausch,

ein unzureichendes Lüftungsverhalten und

eine ungenügende Raumbeheizung sowie

eine falsche Raummöblierung. Eine unzureichende

Wärmedämmung oder gar Wärmebrücken

sowie Feuchteschäden werden zu

den baubedingten Ursachen gezählt. Welche

Ursache oder welche Ursachenkombination

zur Schimmelbildung führte, bedarf

einer umfangreichen Abklärung und hohen

Sachverstand.

Damit die richtigen Massnahmen bei einem

Schimmelbefall umgesetzt werden,

schult (Aus- und Weiterbildung) der

SPRSchweiz seine Mitglieder und neu auch

WEITERE INFORMATIONEN:

SPR Schweiz

Sägeweg 11

3073 Gümligen

Tel: + 41 (0)840 004 499

info@sprschweiz.ch

www.sprschweiz.ch

IMMOBILIA / September 2025 61


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

1924-2024 ASSOFIDE SA 100 Jahre Erfolg

In Zeiten eines florierenden Immobilienmarktes

gründete Oreste Borghi 1924 die

nach ihm benannte Immobilienagentur an

der Piazza Grande im pulsierenden Zentrum

Locarnos. Infolge der durch den Tourismus

veränderten Anforderungen wurde

er schliesslich zum Wegbereiter des

modernen Konzepts des «Stockwerkeigentums».

1972 übernahm Sohn Silvio nach dem Tod

des Gründers die Geschäftsführung. Die

bald darauf folgende Immobilienkrise führte

zur Stagnation des Sektors und machte

auch vor Immobiliare Borghi nicht Halt.

Nach dem Tod von Silvio Borghi im Jahr

1981 folgten mehrere Inhaber- und Namenswechsel,

bis Giancarlo Cotti die Agentur

1993 unter dem Namen Assofide erwarb.

Zu diesem Zeitpunkt bestand die

Assofide SA lediglich aus Geschäftsführer

Giancarlo Cotti, Verkaufsberaterin Erica

Borghi und drei Mitarbeitenden. Die neue

Geschäftsführung veranlasste eine umfassende

Umstrukturierung der Assofide SA:

In diesem Zuge kamen zu den Bereichen

Gebäude- und Stockwerkeigentumsverwaltung

und Immobilienvermittlung die Unternehmens–

und Steuerberatung – ein

Bereich mit aktuell stark wachsender Nachfrage

– und ein Übersetzungsdienst neu

hinzu.

Vom Immobilienverkauf über die gesetzeskonforme

Gebäude- und Stockwerkeigentumsverwaltung

bis hin zu Verwaltungsverträgen

bietet die Assofide SA ihren

Kundinnen und Kunden mit Erfahrung aus

über 100 Jahren ein Rundum-Paket aus

hochstehenden Leistungen und stellt dabei

stets die Bedürfnisse der Miteigentümer,

Mieter, Handwerker und sonstiger Partner in

den Mittelpunkt. Heute beschäftigt die Assofide

SA 45 Mitarbeitende.

WEITERE INFORMATIONEN:

Assofide SA

Via Luini 3a

6601 Locarno

info@assofide.ch

T +41 91 752 17 52

Kaldewei realisiert Upcycling-Konzept im Hotelbau

Die Bäder im Anfang Juli wiedereröffneten

Hotel 25hours Bikini Berlin erstrahlen

nach einer umfangreichen Sanierung

in neuem Glanz – und das mit Badprodukten,

denen der Premium-Hersteller Kaldewei

nach einem einzigartigen Upcycling-

Prozess ein zweites Leben schenkt. Dieser

spannende und bislang einzigartige Ansatz

in der Sanitärbranche zeigt, was in

Sachen Nachhaltigkeit möglich ist.

SO WIRD CRADLE TO CRADLE ERLEBBAR

Seit über zehn Jahren werden in den Badezimmern

des Berliner 25hours Hotels

Kaldewei Badewannen und Superplan-Duschen

genutzt. Nach Demontage

und Rückführung an Kaldewei wurden die

Duschflächen und Badewannen in einem

mehrstufigen Verfahren umfassend behandelt:

Sandstrahlen und Emaillieren mit der

Secure Plus Oberfläche gehörten zu den

zentralen Massnahmen. Dieses Spezial-

Emaille erhöht die Standfestigkeit unter der

Dusche und sorgt nun für zusätzliche Sicherheit

für die Gäste und den Hotelier.

Die runderneuerten Badobjekte wurden

anschliessend wieder ausgeliefert und im

Hotel von einem Fachbetrieb erneut eingebaut.

«Wir zeigen, wie Upcycling im Projektgeschäft

funktioniert und machen Cradle

to Cradle erlebbar», erklärt Jakob

Klingenberg, Key Account Manager Projektmanagement

bei Kaldewei. Für die Wiederaufbereitung

der Duschflächen und Badewannen

durch Kaldewei seien etwa 65

Prozent weniger CO2 entstanden als bei

der Herstellung neuer Badprodukte.

Der refurbished-Kreislauf innerhalb des technischen Kreislaufs schenkt ausgedienten Produkten

ein zweites Leben. Dabei können diese nicht einfach nur runderneuert, sondern

durch intelligentes Upcycling technisch und optisch aufgewertet werden.

UPCYCLING IN PERFEKTION - BENCH-

MARK FÜR DIE BRANCHE

Kaldewei beweist mit diesem Pilotprojekt,

dass hochwertige und langlebige Sanitär-

Produkte am Ende ihres ersten Lebenszyklus

nicht entsorgt werden müssen, sondern

sogar in optimierter Form wiederverwendet

werden können. Für das 25hours Hotel

Bikini Berlin wurden die Duschflächen

dank ihrer Secure Plus Emaillierung auf

ein neues Sicherheitslevel gehoben. Nun

möchte der Premium-Hersteller auch allen

weiteren Kunden und Partnern diesen Weg

zu recycelten Badprodukten ebnen.

Im Zuge einer Sanierung wurden bestehende

Duschflächen und Wannen demontiert,

an Kaldewei zurückgeführt und durch einen

speziell entwickelten Upcycling-Prozess

rundum erneuert.

WEITERE INFORMATIONEN:

Kaldewei Schweiz GmbH

Rohrerstrasse 102

CH-5000 Aarau

Tel.: +41 62 205 21 00

info.schweiz@kaldewei.com

www.kaldewei.ch

62

IMMOBILIA / September 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Suissedigital-Mitglieder mit attraktiven Angeboten für KMU

Der Suissedigital-Day 2025 ist ein Treffpunkt für KMU, die in den Bereichen Telekommunikation, IT und Digitalisierung tätig sind.

Die rund 170 Mitglieder von Suissedigital

adressieren mit ihren Angeboten zunehmend

auch kleine und mittlere Unternehmen

(KMU). Im Vordergrund stehen dabei

Dienstleistungen in den Bereichen Konnektivität,

Kommunikation und Rechenzentren.

Der Verband unterstützt seine

Mitglieder, indem er an der kommenden

Branchentagung Suissedigital-Day den

Schwerpunkt auf KMU-Themen legt.

Immer mehr Aspekte des Geschäftslebens

finden digital statt. Dies gilt gerade auch

für KMU, die dank der Digitalisierung ihre

Prozesse effizienter gestalten und potenzielle

Kunden leichter erreichen können.

Voraussetzungen dafür sind eine leistungsfähige

Anbindung ans Internet, intelligente

Kommunikationslösungen, eine

sichere Vernetzung von verschiedenen

Unternehmensstandorten und ein zuverlässiger

Kundendienst. All dies bieten die

rund 170 lokal tätigen Suissedigital-Mitglieder,

wobei sie auf die spezifischen Bedürfnisse

der KMU eingehen können.

EIGENE RECHENZENTREN VOR ORT

Einzelne Suissedigital-Mitglieder bieten

zudem Dienstleistungen in den Bereichen

Colocation und Rechenzentren, von denen

KMU profitieren können. Dank Glasfaseranbindung

und erstklassigen Sicherheitsmassnahmen

wie Brandschutz,

Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Notstromanlagen

und abschliessbaren Racks

eignen sich diese Rechenzentren zur

Speicherung sensibler Daten. Ein zusätzlicher

Pluspunkt: Wie die Rechenzentren

sind die Suissedigital-Anbieter in der

Nähe ihrer regionalen KMU-Kunden. So

ist ein schneller und unkomplizierter Kundendienst

möglich.

ONLINE-TEST ZUR SENSIBILISIERUNG

FÜR CYBERSECURITY

Mit zunehmender Digitalisierung steigt

für die KMU das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität

zu werden. Aus diesem

Grund hat Suissedigital Anfang Jahr einen

Online-Test lanciert, der KMU für das

Thema Cybersecurity sensibilisieren soll.

Der Test, der unter www.suissedigital.ch

auf Deutsch, Französisch und Englisch

verfügbar ist, ermöglicht eine Selbsteinstufung

und im Laufe der Zeit einen Vergleich

mit anderen KMU. «Ich bin überzeugt,

dass der Test dazu beiträgt, dass

KMU ihr Bewusstsein für die Gefahren

von Cyberkriminalität schärfen und die

notwendigen Schutzmassnahmen treffen»,

sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer

von Suissedigital.

INFORMATIONEN UND VERNETZUNG AM

SUISSEDIGITAL-DAY 2025

Möchten Sie mehr wissen zu den KMU-

Angeboten der Suissedigital-Mitglieder?

Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen

Kommunikationsunternehmen (www.suissedigital.ch

=> Netzsuche) oder besuchen

Sie den Suissedigital-Day 2025, der

am 19. November 2025 im Kursaal in

Bern stattfindet. An diesem Anlass treffen

sich rund 400 Vertreterinnen und

Vertreter von Telekommunikations- und

IT-Unternehmen mit KMU und weiteren

Interessierten zu Networking und Austausch.

Das Rahmenprogramm bietet

spannende Referate zu aktuellen Themen

aus den Bereichen IT, Digitalisierung, Cybersicherheit,

Künstliche Intelligenz und

Telekommunikation. Wichtiger Bestandteil

der Tagung ist eine umfangreiche Ausstellung

mit mehr als 40 Telekommunikations-

und IT-Dienstleistern aus der ganzen

Schweiz. Weitere Informationen und

Anmeldung: info@suissedigital.ch oder

Tel. +41 31 328 27 28 .

WEITERE INFORMATIONEN:

Suissedigital – Verband für

Kommunikationsnetze

Waaghaus-Passage 8

CH-3011 Bern

Tel: +41 (0)31 328 27 28

Fax: +41 (0)31 328 27 38

info@suissedigital.ch

www.suissedigital.ch

Der von Suissedigital konzipierte Online-Test sensibilisiert KMU für die Gefahren im Cyberraum.

IMMOBILIA / September 2025 63


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

SSREI – Der Nachhaltigkeitsstandard für Immobilien ist auf Erfolgskurs

Der SSREI (Swiss Sustainable Real Estate

Index) gewinnt als Schweizer Standard

zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bestandsliegenschaften

weiter an Bedeutung.

Mit einem hochkarätig besetzten

Advisory Board und der stetig wachsenden

Beteiligung namhafter institutioneller

Akteure etabliert sich SSREI immer weiter

am Markt und gilt als zentrales Instrument

bei der nachhaltigen Transformation

des Schweizer Gebäudeparks.

Die Bau- und Immobilienbranche ist angesichts

des Klimawandels, wachsender gesellschaftlicher

Herausforderungen und

den damit einhergehenden regulatorischen

Bestimmungen mit grossen Aufgaben konfrontiert.

Ein ganzheitlicher, transparenter

und praxisorientierter Standard ist daher

essenziell, um die nachhaltige Entwicklung

effektiv voranzutreiben. SSREI hat sich als

entsprechender Schweizer Standard etabliert,

der institutionellen Eigentümern, Investoren

und Beratern eine «einheitliche

Sprache» für die dahingehende Beurteilung

von Bestandsliegenschaften ermöglicht.

Die aus dem Bewertungsprozess gewonnenen

Erkenntnisse dienen der strategischen

Entscheidungsfindung und Implementierung

konkreter Massnahmen zur

nachhaltigen Transformation der Immobilienportfolios

sowie für ein aussagekräftiges

Reporting.

HOCHKARÄTIGES ADVISORY BOARD –

KOMPETENZ UND MARKTRELEVANZ

VEREINT

Um die weitere Etablierung des Standards

voranzutreiben, wurde das SSREI- Advisory

Board kürzlich neu formiert. Dabei konnten

bekannte Persönlichkeiten aus dem Immobilienmarkt,

Kapitalanlage, Bewertung und

der Politik gewonnen werden.

Das Gremium setzt sich zusammen aus

Andrea Gmür-Schönenberger, Ständerätin

des Kanton Luzern, Alec von Graffenried,

Gemeinderatsmitglied der Stadt Bern

und Vizepräsident und Direktor für Sicherheit,

Umwelt und Energie, Jan Eckert,

CEO Schweiz & Head of Capital Markets

DACH bei JLL Switzerland, Tanja Sprünken,

Geschäftsführerin Baumschlager Eberle

St. Gallen AG | STG, Alfonso Tedeschi, Leiter

Portfolio Management Real Estate und

GL-Mitglied bei der Helvetia Asset Management

AG und Patrice Nyffeler, Stellvertretung

der Geschäftsleitung GEP SA - Fonds

Immobilier Romand.

Das Advisory Board bringt die Perspektiven

relevanter Stakeholder ein und unterstreicht

die zunehmende Relevanz des

SSREI am Markt.

«Die nachhaltige Transformation ist essenziell

für den Werterhalt von Liegenschaften.

Standards helfen, diese in eine einheitliche

und nachvollziehbare Richtung zu

vollziehen.»

Jan Eckert,

SSREI-Advisory Board

«Standards schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit.

Darauf sind Asset Manager

angewiesen – sei es bei direkten wie auch

indirekten Immobilien-Investments.»

Alfonso Tedeschi,

SSREI-Advisory Board

«Gemäss Obligationenrecht ist auch die

Immobilienbranche ab definierter Grösse

zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet.

Standards helfen, die Daten geordnet

aufzuarbeiten.»

Andrea Gmür-Schönenberger,

SSREI-Advisory Board

«Der SSREI ermöglicht Transparenz und

Vergleichbarkeit im Bereich der Nachhaltigkeit

von Immobilien und unterstützt uns

in der konstanten Weiterentwicklung des

BLKB (CH) Sustainable Property Fund.»

Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Zu

den Mitgliedern zählen namhafte institutionelle

Investoren bestehend aus Immobilien-Aktiengesellschaften,

Anlagestiftungen,

Versicherungen und Pensionskassen. So

sind in jüngster Vergangenheit die Portfolios

von Helvetia Versicherungen, Intershop

Management, Espace Real Estate, Helvetica

Property Investors und BLKB Fund Management

sowie FIR in den SSREI aufgenommen

worden, weitere befinden sich im

Zulassungsverfahren.

Öffentliche Gebäude wie Spitäler, Schulhäuser

oder Industriebauten können ebenfalls

nach diesem Standard bewertet

werden.

Die Anerkennung durch den international

führenden Nachhaltigkeits-Benchmark

GRESB als «Operational Green Building

Certification Scheme» – und damit die

Gleichstellung zu einem Gebäudezertifikat

– bestätigt die hohe Qualität und Marktakzeptanz

des SSREI-Standards.

Nachhaltigkeitskonzepte gewinnen in der

Bau- und Immobilienbranche zunehmend an

Bedeutung, um den vielschichtigen komplexen

Herausforderungen Rechnung tragen zu

können. Die Zusammenarbeit von Expertinnen

und Experten aus verschiedenen Bereichen

sowie die Einbindung institutioneller

Partner sind dabei entscheidend, um die

nachhaltige Transformation des Gebäudeparks

effektiv und langfristig voranzutreiben.

ÜBER DEN STANDARD

Der SSREI (Swiss Sustainable Real

Estate Index) dient der umfassenden

nachhaltigkeitsspezifischen Bewertung

des Schweizer Immobilienbestands.

Wie schon der SNBS (Standard

Nachhaltiges Bauen Schweiz),

orientiert sich SSREI an der SIA-Norm

112/1 «Nachhaltiges Bauen – Hochbau

». Evaluiert werden die Gebäude

dabei anhand von 36 Indikatoren in

den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft

und Umwelt.

Als Zertifizierungsstelle amtet die

Schweizerische Vereinigung für Qualitäts-

und Management-Systeme

(SQS).

Mit der Anerkennung durch GRESB,

findet der Standard zudem auch

internationale Beachtung.

AUF WACHSTUMSKURS – INTERNA-

TIONALE ANERKENNUNG UND NEUE

MITGLIEDER

Seit der Lancierung im Jahr 2020 gewinnt

der Standard kontinuierlich an Bedeutung

und Akzeptanz im Schweizer Immobilienmarkt.

Zurzeit sind 33 Gefässe im

SSREI unter Vertrag. Dies entspricht einer

Michel Molinari,

CEO, BLKB Fund Management AG,

SSREI-Mitglied

Weitere Informationen unter

www.ssrei.ch

64

IMMOBILIA / September 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Sichere Treppen – starke Immobilien:

Warum normgerechte Handläufe heute unverzichtbar sind

Normgerechte, wandseitige Handläufe für die optimale Sicherheit

Treppen gehören zu den meistgenutzten Bereichen

eines Gebäudes – und gleichzeitig

zu den unterschätzten Risikozonen. Ein kurzer

Moment der Unachtsamkeit, volle Einkaufstaschen,

nasse Schuhe, nachlassende

Kraft in der Hand: Gründe für Stürze gibt es

viele. Wer Verantwortung trägt für Wohnanlagen,

Bürohäuser, Hotels, Heime oder Praxisgebäude,

weiss: Sicherheit ist kein Niceto-have,

sondern Pflicht. Handläufe sind

dabei weit mehr als ein Detail – sie sind Orientierung,

Halt und Rechtsschutz in einem.

In der Schweiz definieren anerkannte Normen

klare Leitplanken: Auf notwendigen Treppen

und insbesondere auf Fluchtwegen sind beidseitige,

durchgängige Handläufe Stand der

Technik – mit sicheren Enden, guter Greifbarkeit

und visueller Erkennbarkeit. Das schützt

alle Nutzergruppen, gerade ältere Menschen

oder Personen mit eingeschränkter Mobilität,

und es bewährt sich in Notsituationen,

wenn Lifte nicht benutzt werden dürfen. Wer

hier konsequent ausführt, senkt Unfallrisiken

nachweislich – und reduziert gleichzeitig das

eigene Haftungsrisiko.

Denn neben der menschlichen Verantwortung

zählt auch die rechtliche: Eigentümer und Betreiber

sind verpflichtet, zumutbare Vorsichtsmassnahmen

zu treffen. Fehlen Handläufe

oder sind sie mangelhaft ausgeführt, kann

das zu kostspieligen Folgen führen – finanziell

wie gesundheitlich. Vorsorge ist darum

immer günstiger als Nachsorge. Genau hier

setzt Flexo-Handlauf an: Wir montieren Handläufe,

die Sicherheit, Normtreue und Ästhetik

verbinden.

Unsere Systeme aus Stahl oder Aluminium

mit strapazierfähiger Laminat-Ummantelung

sind robust, handwarm im Griff und in zahlreichen

Dekoren erhältlich – von zurückhaltend-elegant

bis markant-modern. So fügt

sich der Handlauf harmonisch in das Treppenhaus

ein, statt wie ein Fremdkörper zu wirken.

Von Holzoptik bis zu dezentem Grau: Die passende

Gestaltung macht einen spürbaren Unterschied

in Wahrnehmung und Alltagstauglichkeit.

Sicherheit und Optik gehen bei uns

Hand in Hand.

Ebenso wichtig wie das Produkt ist die fachgerechte

Ausführung. Handläufe müssen

durchgängig geführt, richtig befestigt und mit

normkonformen Enden ausgeführt sein. Genau

diese Details entscheiden darüber, ob

ein Handlauf im Ernstfall den entscheidenden

Halt gibt – und ob Betreiber sich auf ihre Installation

verlassen können. Unsere Montageteams

arbeiten täglich in Bestandsgebäuden

wie auch in Neubauten und kennen die Herausforderungen

vor Ort: Wir bringen Erfahrung,

passende Befestigungstechnik und eine

saubere, zügige Umsetzung mit –ohne nennenswerte

Beeinträchtigungen für die Mieterschaft

oder Kunden. Warum gerade jetzt handeln?

Erstens, weil Stürze alle Altersgruppen

betreffen – nicht nur Seniorinnen und Senioren.

Zweitens, weil die Zahl der Sturzunfälle

seit Jahren hoch ist. Drittens, weil Versicherer

und Gerichte genau hinschauen, ob zumutbare

Massnahmen umgesetzt wurden.

Und viertens, weil eine konsequente Lösung

oft weniger aufwendig ist, als vermutet: Viele

Treppen lassen sich innerhalb eines Tages sicherer

machen.

Zusätzlicher, wandseitiger Handlauf im Gebäude der Firma Wachter in Winterthur

Unser Angebot: Wir kommen zu Ihnen, beraten

kostenlos vor Ort, zeigen Musterdekore,

klären technische Fragen und erstellen zeitnah

eine Offerte. Dabei betrachten wir jede

Treppe individuell – innen wie aussen, gerade

oder gewendelt, im Mehrfamilienhaus

genauso wie im Spitalflur oder im Hoteltrakt.

Das Resultat ist eine Handlauf-Lösung, die

Kosten, Nutzen und Gestaltung optimal verbindet

– und Ihren Bewohnern, Gästen und

Mitarbeitenden buchstäblich Sicherheit an

die Hand gibt. Setzen Sie auf geprüfte Qualität,

normgerechte Montage und einen Partner,

der seit Jahren nichts anderes macht,

als Treppen sicherer zu machen. Für Immobilien,

die heute bestehen – und morgen

überzeugen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Flexo-Handlauf GmbH

Hauptstrasse 70

8546 Islikon

Tel. 052 534 41 31

kontakt@flexo-handlauf.ch

www.flexo-handlauf.ch

IMMOBILIA / September 2025 65


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Saubere Container - sauberes Wohnen!

Eine regelmässige Reinigung und Desinfektion

der Abfallcontainer trägt deutlich

zur Hygiene an Containerstandplätzen bei,

und vorhandene Bakterien können nachweislich

vermindert werden. Seit über 40

Jahren übernimmt Contreag in der gesamten

Schweiz die professionelle, umweltschonende

Container-Reinigung. Dafür

sind seit 2023 auch emissionsfreie

Fahrzeuge im Einsatz.

REINIGUNG OHNE CHEMIKALIEN,

ABER MIT HOCHDRUCK.

An Ort und Stelle werden die Containerim

Inneren des speziell angefertigten

Reinigungsfahrzeuges mit Hochdruckdüsen

und frischem Brauchwasser aus der

ARA gereinigt. Nach der anschliessenden

manuellen Aussenreinigung wird jeder

Container mit einem biologisch abbaubaren

Desinfektionsmittel eingesprüht. Ein

wichtiger Schritt, um schädliche Keime in

Schach zu halten - diese werden zu 90%

reduziert gemäss einer mikrobiologischen

Untersuchung.

DER UMWELT ZULIEBE.

Nur ein geschlossener Reinigungskreislauf

garantiert eine umweltfreundliche

Reinigung. Durch den geschlossenen

Reinigungskreislauf, die separaten Frischund

Schmutzwassertanks sowie der vorschriftsmässigen

Entsorgung des Schmutzwassers

nach der Reinigung in der ARA,

gelangen keine Giftstoffe in die Gewässer.

Ein wichtiger Aspekt für den Schutz unserer

Gewässer sowie für die Einhaltung des

Schweizer Gewässerschutzgesetz.

GRÖSSTE NACHHALTIGE FLOTTE

DER BRANCHE.

Weil der Umweltschutz bei der Contreag

schon seit jeher gross geschrieben wird,

invistiert der Branchenpionier seit 2023 in

nachhaltig betriebene Fahrzeuge. Durch die

sukzessive Umstellung der Fahrzeugflotte

auf emissionsfreie Antriebe trägt die Contreag

aktiv zu einer sauberen Zukunft bei

und fördert die nachhaltige Mobilität in der

Branche. Das mittelfristige Ziel ist es, bis

2030 mindestens ein Drittel der gesamten

Firmenflotte emissionsfrei fahren zu lassen.

Bereits per Ende Jahr 2025 wird das Familienunternehmen

dieses Ziel zu 80% erreicht

haben und stellt mit fünf nachhaltigen

Containerreinigungsfahrzeugen sowie

einem Lieferfahrzeug die grösste nachhaltige

Flotte der Branche.

UNTER LAND WIE ÜBER LAND.

Um die Reinigung der Unterflurcontainer

kümmert sich die Contreag ebenfalls. Mit

einem hochspezialisiertem Reinigungsfahrzeug

werden jegliche Wertstoffcontainer

unter Land und über Land nachhaltig gereinigt.

Das Fahrzeug verfügt über eine

Wasserhochdruckanlage, eine Abfallpresse

sowie einen Abfallaufbewahrungsbehälter

und eine Vakuum-Sauganlage. Mit diesen

Komponenten ist es der Contreag möglich,

jegliche Ober- und Unterflurcontainer von

innen und aussen nachhaltig zu reinigen,

Material aus den Schächten abzusaugen

sowie Restmengen an Kehricht mitzuführen

und fachgerecht zu entsorgen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Contreag AG

Römertorstrasse 1

8404 Winterthur

info@contreag.ch

Tel. 052 235 39 00

www.contreag.ch

66

IMMOBILIA / September 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Lifecycle-Kosten – die stille Rendite

Bei Immobilien zählen die Betriebskosten

langfristig stärker als die Anfangsinvestitionen.

Wer von Beginn an auf langlebige

und wartungsarme Dachsysteme wie

SikaRoof® SMART setzt, profitiert dauerhaft

von geringeren Kosten und hoher

Werterhaltung.

Über den gesamten Lebenszyklus eines

Gebäudes stellen die Instandhaltung

und Sanierungen am Dach eine bedeutende

Kostenposition dar. Intelligente, ressourcenschonende

Dachsysteme wie SikaRoof®

SMART tragen dazu bei, diese

Ausgaben zu begrenzen und bieten Eigentümern

sowie Investoren langfristige wirtschaftliche

Vorteile.

SIKA SETZT NEUE STANDARDS

Kern des Systems ist die Hybrid-FPO-Bahn

SikaRoof® AT – eine Dachabdichtung der

neuesten Generation, die sich durch ausserordentliche

Widerstandsfähigkeit, Langlebigkeit

und Umweltverträglichkeit auszeichnet.

Bereits bei der Herstellung wird

vollständig auf schädliche oder lösemittelhaltige

Substanzen verzichtet. Auch die

Verarbeitung erfolgt absolut emissionsarm:

ohne offene Flamme, nahezu geräuschlos

und geruchsneutral.

Monitoring mit SikaRoof® SmartControl spart Instandhaltungskosten.

Dank ihrer hohen Flexibilität eignet sich die

Abdichtung auch für komplexe Dachdetails

und Anwendungen bei extremen Temperaturen.

Zudem punktet das System mit einer

besonders leichten Bauweise – die FPO

Membran ist bis zu 10 kg/m² leichter als

konventionelle Bitumenbahnen – und kann

somit auch auf Dächern mit Holzkonstruktionen

oder Bestandsgebäuden mit geringerer

Traglast eingesetzt werden.

GERINGER CO2-FUSSABDRUCK

Die ökologische Bilanz überzeugt auf ganzer

Linie: Auf einer Fläche von 1’000 m² lassen

sich mit dem Sika Dachsystem mehr als 20

Tonnen CO2 einsparen. Diese Werte werden

durch unabhängige Stellen bestätigt: Sika-

Roof® AT ist die einzige Kunststoffabdichtung

auf dem Markt mit einer Cradle-to-

Cradle-Zertifizierung und wird von eco-bau

als Lösung erster Priorität empfohlen. Darüber

hinaus erfüllt sie alle gängigen Nachhaltigkeitsstandards

wie Minergie-Eco, SNBS

oder LEED.

Ein integrierter Wurzelschutz macht eine

zusätzliche Wurzelschutzlage überflüssig

– ohne Risiko des Auswaschens von

Schadstoffen bei Regen. Damit eignet sich

das System gleichermassen für begrünte,

bekieste oder Nacktdächer sowie für die Abdichtung

unter Photovoltaikanlagen.

MONITORING MIT SIKAROOF® SMART-

CONTROL

Ein weiterer wichtiger Baustein für niedrige

Lifecycle-Kosten ist das intelligente Überwachungssystem

SikaRoof® SmartControl. Es

ermöglicht eine kontinuierliche, automatische

Zustandskontrolle des Dachs und erkennt

Schäden frühzeitig, bevor sie zu aufwendigen

Sanierungen führen. Diese proaktive Instandhaltung

spart Zeit, reduziert Kosten

und verlängert die Lebensdauer des Daches

signifikant.

Mit dem digitalen Oeko-Rechner bietet Sika

zudem ein Werkzeug zur transparenten CO2-

Bilanzierung. Planer, Architekten und Investoren

können unterschiedliche Dachaufbauten

direkt vergleichen und fundierte Entscheidungen

im Sinne des Klimaschutzes treffen.

FAZIT

Mit SikaRoof® SMART wird ein zukunftssicheres

Dachsystem geboten,

das hohe ökologische Anforderungen

mit wirtschaftlicher Effizienz

und einfacher Handhabung verbindet.

Damit trägt es massgeblich dazu bei,

die Gesamtkosten eines Gebäudes

zu senken und dessen Wert langfristig

zu sichern.

Mehr erfahren:

WEITERE INFORMATIONEN:

Die «Residenza 27» in Lugano ist ein Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit.

Die Dachabdichtung mit SikaRoof® AT wirkt sich positiv auf die Reduzierung der CO2-Emissionen aus. (Bilder: Sika)

Sika Schweiz AG

Tüffenwies 16

8048 Zürich

Tel. +41(0)58 436 40 40

www.sika.ch

IMMOBILIA / September 2025 67


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Form trifft Funktion:

Die Holz/Aluminium-Fenster von EgoKiefer

Fenster prägen nicht nur den Charakter

eines Gebäudes – sie bestimmen auch

Lichtstimmung, Energieeffizienz und

Wohngefühl. Mit ihren Holz/Aluminium-

Fenstern setzt EgoKiefer seit Jahren

Standards in Sachen Qualität, Design

und Funktionalität. Die Produktlinie

vereint natürliche Materialien mit

moderner Technik und bietet damit eine

durchdachte Lösung für zeitgemässes

Bauen und Renovieren.

Drei Konstruktionsvarianten decken unterschiedliche

Anforderungen und Bedürfnisse

ab:

Ego ® Allstar gilt als vielseitiger Allrounder.

Die Kombination aus technischem Knowhow

und hohem Wärmeschutz macht dieses

Fenster zur idealen Lösung für Wohnbauten

jeder Art. Dank ausgezeichneten

Werten in Schall-, Einbruch- und Witterungsschutz

eignet sich Ego®Allstar auch

für exponierte Lagen oder stark frequentierte

Zonen.

Ego ® Selection richtet sich an alle, die

auf Design ebenso viel Wert legen wie auf

Funktion. Die flächenbündige Innenansicht,

die klare Linienführung und die verdeckt

liegenden Beschläge machen dieses Fenster

zur stilvollen Wahl für moderne Architektur

– ohne Kompromisse bei Technik

oder Komfort.

Ego ® SelectionPlus bringt die gestalterischen

Möglichkeiten auf ein neues Niveau.

Mit edlem Stufenglas auf der Aussenseite

und flächenbündiger Optik innen verleiht es

Fassaden eine ruhige, elegante Wirkung.

Besonders Architekturbüros und designaffine

Bauherrschaften schätzen diese Lösung

für gehobene Neubauprojekte. Allen

Varianten gemeinsam sind langlebige Qualität,

individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

und die fachgerechte Montage durch

qualifiziertes Montageprofis oder Partnerbetriebe.

Die Holzinnenseite sorgt für ein

© Yvonne Bollhalder

Für Behaglichkeit in Ihren Räumen: die Holz/Aluminium-Fenster Ego ® Allstar. Die harmonische Verbindung von Holz und Aluminium macht das Fenster

besonders langlebig. Dank ausgeklügelten technischen Details sind sie jeder Anforderung gewachsen und überzeugen dabei auch optisch.

© Lionel Henriod

Das Fenstersystem Ego ® Selection besticht durch seine elegante Formsprache aufgrund der standardmässig flächenbündigen Ausführung

sowie der verdeckt liegenden Beschläge.

warmes, natürliches Wohngefühl, während

das Aluminiumprofil aussen Schutz

vor Witterung und Alterung bietet – pflegeleicht

und formstabil. EgoKiefer zeigt damit,

wie moderne Fensterlösungen zugleich

technisch anspruchsvoll, ästhetisch hochwertig

und nachhaltig sein können – für

mehr Komfort, Energieeffizienz und Architektur

mit Charakter.

MEHR ZU EGOKIEFER

HOLZ/ALUMINIUM-FENSTERN:

https://www.egokiefer.ch/de/holzholz-alu-fenster-balkon-u-schiebetueren/

WEITERE INFORMATIONEN:

© Raffael Soppelsa

EgoKiefer AG

Fenster und Türen

Hohenemserstrasse 32

CH-9444 Diepoldsau

Tel. +41 71 757 33 33

zentrale@egokiefer.ch

egokiefer.ch

Bei Holz/Aluminium-Fenstern Ego ® SelectionPlus bildet das Stufenglas das Highlight der Ästhetik – von aussen sind keine Aluminiumprofile

sichtbar, was besonders bei 2-flügligen Fenstern optisch sehr schön ist.

68

IMMOBILIA / September 2025


MARKTPLATZ

FIRMEN-NEWS

Energieeffizienz mit System:

Wie intelligente Klimasteuerung und BIM den Immobilienwert sichern

Der Immobilienmarkt steht unter massivem

Druck: Steigende Energiepreise,

strengere gesetzliche Anforderungen und

zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit

verändern die Spielregeln für Eigentümer

und Investoren.

Energieeffizienz und digitale Steuerbarkeit

werden damit zu Schlüsselfaktoren

für den langfristigen Werteerhalt. Besonders

intelligente Steuerung von Heizungs-,

Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) in Verbindung

mit Building Information Modelling

(BIM) gewinnt zunehmend an Bedeutung, als

Dipl. Oec. Nathalie Bonalumi

MAS REM UZH CUREM

Instrument, um Betriebskosten zu senken,

Risiken zu minimieren und Immobilienwerte

nachhaltig zu sichern.

Veraltete Anlagen gelten mittlerweile als

ernstes Risiko. Sie treiben nicht nur die Betriebskosten

in die Höhe, sondern können

auch die Vermarktungsfähigkeit einer Immobilie

massiv einschränken. Wer nicht in Effizienz

investiert, läuft Gefahr, dass Objekte zu

sogenannten «Stranded assets» werden.

Moderne, automatisierte Systeme hingegen

senken den Energieverbrauch messbar, steigern

den Komfort für Nutzer und verbessern

die ESG-Bilanz, ein Kriterium, das institutionelle

Anleger heute als Grundvoraussetzung

sehen.

Ihre volle Wirkung entfalten solche Systeme

im Zusammenspiel mit BIM. Während konventionelle

Sanierungen oft nur einzelne Gewerke

optimieren, ermöglicht die digitale Modellierung

einen ganzheitlichen Ansatz. Schon

in der Planungsphase lassen sich Energieflüsse

simulieren, Varianten vergleichen

und Klimasysteme auf Effizienz trimmen.

Für Investoren bedeutet das Transparenz

über Kosten und Einsparpotenziale sowie

eine deutliche Risikominimierung, weil

Schwachstellen frühzeitig erkannt werden.

Ein weiterer Vorteil: Mithilfe von BIM-Daten

lassen sich Instandhaltungsmassnahmen vorausschauend

planen. Ausfälle treten seltener

auf, und Kosten besser kalkulierbar.

Besonders interessant ist dieser Ansatz im

Bestand. Durch digitale Erfassung mittels

3D-Scanning, können selbst ältere Immobilien

präzise modelliert und energetisch

bewertet werden. Massnahmen lassen sich

simulieren, bevor sie umgesetzt werden und

böse Überraschungen werden dadurch minimiert.

Damit wird auch die Sanierung zum

planbaren Prozess, der Eigentümern wie Investoren

klare Perspektiven bietet.

Ob Neubau oder Bestand – das Ziel bleibt

gleich. Neubauten profitieren davon, dass

Energie- und Klimasteuerung von Anfang an

BIM gestützt integriert werden können. Bestandesobjekte

gewinnen durch die Nachrüstung

moderner HLK – Technik und digitale Modelle,

die den gesamten Lebenszyklus transparent

abbilden. In beiden Fällen gilt: Immobilien,

die digitale Steuerung und Energieeffizienz

vereinen, sichern nicht nur ihre Marktattraktivität,

sondern auch ihre langfristige Rendite.

Immobilien sind heute weit mehr als bauliche

Substanz. Ihr Wert entscheidet sich

zunehmend durch Nachhaltigkeit, Energieeffizienz

und digitaler Steuerbarkeit. Die

Verbindung von intelligenter Klimasteuerung

mit BIM ist dabei kein Trend, sondern eine

Notwendigkeit. Sie sorgt für kalkulierbare

Betriebskosten, stabile Investitionssicherheit

und leistet gleichzeitig einen Beitrag zu

den Klimazielen.

«BUILDING INFORMATION MODELLING:

WER HEUTE INVESTIERT,

SCHAFFT MIT UNS WERTE, DIE

MORGEN BESTAND HABEN».

Dipl. Oec. Nathalie Bonalumi

WEITERE INFORMATIONEN:

BN Partners SA

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www.annoviagroup.com

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CEO-Wechsel bei SORBA: Urs Weber übernimmt ab 1. September 2025

St. Gallen, [21.08.2025] – Die SORBA EDV

AG kündigt einen Führungswechsel an:

Ab dem 1. September 2025 übernimmt

Urs Weber die Funktion als Chief Executive

Officer (CEO). Der erfahrene IT-Manager

tritt die Nachfolge in einer Phase des

Wachstums und der strategischen Weiterentwicklung

an.

Der Innerschweizer bringt über 20 Jahre

Führungserfahrung in der IT- und Softwarebranche

mit. Nach Stationen bei Sage

Schweiz, wo er als Director Operations tätig

war, wechselte er zur BBT Software AG

und war dort zuletzt Mitglied der Geschäftsleitung.

Der diplomierte Informatiker verfügt

über umfassendes Know-how in der Entwicklung

marktnaher Softwarelösungen sowie

im Aufbau leistungsstarker Teams.

Urs Weber folgt auf die bisherige operative

Leitung, die interimistisch von der Gruppenebene

begleitet wurde. Mit seiner Ernennung

setzt SORBA auf eine langfristige Besetzung

an der Spitze und stärkt damit die

lokale Führungsstruktur.

«Wir freuen uns, mit Urs Weber eine Führungspersönlichkeit

gewonnen zu haben,

die sowohl unsere Werte als auch unsere

Vision teilt», sagt Jean-Jacques Suter,

Präsident des Verwaltungsrates. «Gemeinsam

mit dem bestehenden Leitungsteam

wird er neue Impulse setzen und die Digitalisierung

in der Baubranche weiter

vorantreiben.»

Die SORBA EDV AG mit Hauptsitz in St. Gallen

beschäftigt rund 85 Mitarbeitende, die

schweizweit über 3 000 Bauunternehmen

mit ihrer modularen Gesamtlösung myS-

ORBA unterstützen. Seit über 35 Jahren

steht das Unternehmen für praxisnahe, verlässliche

und innovative Softwarelösungen

in der Bauwirtschaft.

Seit 2024 ist SORBA Teil der SYSTABUILD

Software Group, einer führenden Plattform

von Software-Lösungen für Bau und

Handwerk unter dem Dach der Bregal Unternehmerkapital

AG. «Als Unternehmensgruppe

mit Hauptsitz in der Schweiz ist es

für uns allerhöchste Priorität, die Baubranche

auch in der Schweiz nachhaltig, technologisch

und innovativ voranzubringen.

Auch SORBA profitiert von den Erfahrungen

zahlreicher marktführender Software-Unternehmen

der Gruppe entlang der gesamten

Wertschöpfungskette in der Bauindustrie»,

erklärt Thomas Surwald, GROUP CEO der

SYSTABUILD. Innerhalb der Gruppe werden

Kompetenzen führender Bausoftware-Anbieter

gebündelt, um gemeinsam die digitale

Zukunft der Branche zu gestalten.

Mit dem Wechsel an der Spitze unterstreicht

SORBA das klare Ziel, Kundenorientierung,

Innovation und Stabilität weiterhin

zu vereinen und die Zukunft der Bauwirtschaft

aktiv mitzugestalten.

WEITERE INFORMATIONEN:

SORBA EDV AG

Schochengasse 6

9000 St. Gallen

info@sorba.ch

+41 71 224 00 00

www.sorba.ch

IMMOBILIA / September 2025 69


BEZUGSQUELLENREGISTER

A — I

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70 1

IMMOBILIA / September 2025


BEZUGSQUELLENREGISTER

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CH-8910 Affoltern a.A.

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3073 Gümligen

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Unser Grundsatz:

So wenig wie möglich

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T: 044 552 38 36 | H: 079 725 36 36

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Spielplätze

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IMMOBILIA / September 2025 71 2


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Individuell gestaltete Drucksachen sind sowohl im Privat- wie auch im Geschäftsbereich

in der heutigen digitalen Zeit sehr gefragt. Nebst der Gestaltung von allen

Drucksachen bieten wir auch Veredelungen an, die in der Wirkung einmalig sind.

Blindprägungen, Laserstanzungen, Druck- oder UV-Lacke lassen die Digital- und

Offsetdrucksachen zu einem echten Erlebnis werden.

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BUCHBINDERSCHRAUBE

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3D-POPUP

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LASERSTANZUNG

THERMO-RELIEFDRUCK

ÖSENLOSE

LAMINAGE WEISSDRUCK RUBBEL-SILBERLACK

BLINDPRÄGUNG

PARTIELLER GLANZLACK LEBENSMITTELFARBE

FORMENSTANZUNG ECKEN RUNDEN

FOLIENPRÄGUNG

BIERDECKEL

VERPACKUNGEN

RILLEN

Lettenstrasse 21 · 9016 St.Gallen · Tel. 071 246 41 41

andreas.feurer@edruck.ch · www.edruck.ch


ADRESSEN & TERMINE

ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN

SCHWEIZ

PRÄSIDIUM UND

GESCHÄFTSLEITUNG

SVIT SCHWEIZ

Präsident:

Michel Molinari, SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

michel.molinari@blkb.ch

Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz

& Ressort Branchenentwicklung:

David Zumsteg, AARBRUGG AG,

Seidenstrasse 3, 5200 Brugg

david.zumsteg@aarbrugg.ch

Vizepräsidentin, Vertretung lateinische

Schweiz & Ressort Bildung:

Cécile Berger Meyer, Lenz & Staehelin,

Route de Chêne 30, 1211 Genf 6

cecile.berger@lenzstaehelin.com

Ressort Recht & Politik:

Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,

Heuberg 7, 4001 Basel

andreas.duerr@bdlegal.ch

Ressort Finanzen:

Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,

Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil

gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch

CEO SVIT Schweiz:

Marcel Hug, SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

mh@svit.ch

Stv. CEO SVIT Schweiz:

Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

ic@svit.ch

SCHIEDSGERICHT DER

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,

4001 Basel, T 061 225 03 03

info@svit-schiedsgericht.ch

www.svit-schiedsgericht.ch

SVIT-STANDESGERICHT

Sekretariat: SVIT Schweiz,

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

T 044 434 78 88, info@svit.ch

REGIONALE

SVIT-MITGLIEDER-

ORGANISATIONEN

SVIT AARGAU

Sekretariat: Fabienne Lüthi,

Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau

T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch

SVIT BEIDER BASEL

Geschäftsstelle: Tanja Molinari,

Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel

T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch

SVIT BERN

Sekretariat: SVIT Bern,

Murtenstrasse 18, Postfach,

3203 Mühleberg-Bern

T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch

SVIT GRAUBÜNDEN

Sekretariat: Marc Berger,

Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur

T 081 257 00 05

svit-graubuenden@svit.ch

SVIT OSTSCHWEIZ

Sekretariat: Claudia Eberhart,

Haldenstrasse 6, 9200 Gossau

T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch

Drucksachenversand: ATIG AG,

Heidi Artuso, T 071 380 02 20

heidi.artuso@atig.ch

SVIT ROMANDIE

Sekretariat: Avenue Rumine 13,

1005 Lausanne, T 021 331 20 95

info@svit-romandie.ch

SVIT SOLOTHURN

Sekretariat: Tina Strausak,

Strausak Immobilien GmbH,

Rötistrasse 22, 4500 Solothurn

T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch

SVIT TICINO

Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,

Via Carvina 3, 6807 Taverne

T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

Geschäftsstelle:

Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,

6003 Luzern, T 041 508 20 18

nicole.kirch@svit.ch

Rechtsauskunft für Mitglieder:

svit.ch/de/svit-zentralschweiz/

services-svit-zentralschweiz

SVIT ZÜRICH

Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,

8050 Zürich, T 044 200 37 80

svit-zuerich@svit.ch

Rechtsauskunft für Mitglieder:

rechtsauskunft-svitzuerich.ch

SVIT-FACHKAMMERN

BEWERTUNGSEXPERTEN-

KAMMER SVIT

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 06, info@bek.ch

www.bewertungsexperte.ch

FACHKAMMER STWE SVIT

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch

www.fkstwe.ch

KAMMER UNABHÄNGIGER

BAUHERRENBERATER KUB

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 07, info@kub.ch

www.kub.ch

SCHWEIZERISCHE

MAKLERKAMMER SMK

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 08, welcome@smk.ch

www.smk.ch

SVIT FM SCHWEIZ

Sekretariat:

Brunaustrasse 39, 8002 Zürich

T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch

www.kammer-fm.ch

TERMINE

SVIT SCHWEIZ

SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV

11./12.06.26 Bern

SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN

SVIT AARGAU

18.09.25 Generalversammlung

20.11.25 Frühstück

SVIT BEIDER BASEL

05.12.25 Niggi Näggi

19.01.26 BKB Neujahrsapéro

SVIT BERN

18.09.25 Immofuture Day

05./06.11.25 Berner Immobilientage

SVIT GRAUBÜNDEN

25.09.25 Herbstanlass

SVIT OSTSCHWEIZ

13.11.25 IMMOment

06.01.26 Neujahrsapéro

SVIT ROMANDIE

23.09.25 Prix de l’immobilier

romand

SVIT SOLOTHURN

19./20.09.25 SVIT Day

04.12.25 Weihnachtsanlass

SVIT ZENTRALSCHWEIZ

25.09.25 Kommunikation mit

Mieter:innen

16.10.25 Seminar ZEV

30.10.25 Aktuelle Mietrechtsfälle/-urteile

SVIT Schweiz

Maneggstrasse 17, 8041 Zürich

T 044 434 78 88

www.svit.ch

SVIT ZÜRICH

16.09.25 Fachseminar

23.09.25 Fachseminar

24.09.25 Brain Snack 2, HWZ

30.09.25 Fachseminar

01.10.25 Berufsbildner-

Meeting

16.10.25 Oktoberfest

06.11.25 Stehlunch

12.11.25 Fachseminar

26.11.25 Fachseminar

28.11.25 Fachseminar

BEWERTUNGS -

EXPERTEN-KAMMER

29.10.25 ERFA Zürich

11.11.25 ERFA Nordwestschweiz

FACHKAMMER

STOCKWERKEIGENTUM

22.10.25 Herbstanlass

KAMMER UNABHÄNGIGER

BAUHERRENBERATER

18.11.25 86. Lunchgespräch

SCHWEIZERISCHE

MAKLERKAMMER

12.11.25 Makler-Convention

SVIT FM SCHWEIZ

23.10.25 Good Morning FM!

IMMOBILIA / September 2025 73


FOKUS

MATTHIAS BÜRGIN

POLITIK

EIGENMIETWERT-

WIRTSCHAFT

UMNUTZUNG

VON BÜROS ZU

BAU & HAUS

GLASDACH

ZUGUTERLETZT

ABSCHAFFUNG EIGENMIETWERT

IMPRESSUM

SCHWEIZ

# 09 — SEPTEMBER 2025 — 92. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch

IMMOBILIA

IM INTERVIEW

04

ABSCHAFFUNG

12

WOHNUNGEN

18

STOCKERHOF

40

ZWISCHENNUTZER

DER ERSTEN STUNDE

ISSN 2297-2374

ERSCHEINUNGSWEISE

monatlich, 12 × pro Jahr

ABOPREIS FÜR

NICHTMITGLIEDER

78 CHF (inkl. MWST)

EINZELPREIS

7 CHF (inkl. MWST)

AUFLAGEZAHL

Beglaubigte Auflage: 2905

(WEMF 2024)

Gedruckte Auflage: 3500

VERLAG

SVIT Verlag AG

Maneggstrasse 17

8041 Zürich

Telefon 044 434 78 88

Telefax 044 434 78 99

www.svit.ch / verlag@svit.ch

REDAKTION

Dr. Ivo Cathomen (Verlag)

Yvonne Lemmer (Chefredaktion)

Claudia Wagner (Dienstredaktion)

Mirjam Michel Dreier (Korrektorat)

Urs Bigler (Fotografie, Titelbild)

DRUCK UND VERTRIEB

E-Druck AG, PrePress & Print

Lettenstrasse 21, 9016 St.Gallen

Telefon 071 246 41 41

Telefax 071 243 08 59

www.edruck.ch, info@edruck.ch

SATZ UND LAYOUT

E-Druck AG, PrePress & Print

Rita Kurmann

Andreas Feurer

GASTSPIEL RUEDI WIDMER

Von September bis Dezember 2025 hält der bekannte

Schweizer Cartoonist Ruedi Widmer ein Gastspiel in der

Immobilia. Jeden Monat greift er auf witzige Art und Weise ein

Thema auf, das die Immobilienwirtschaft bewegt.

Gestartet wird mit einem brandaktuellen Thema: der Eigenmietwert-Abschaffung.

Am 28. September 2025 stimmt die

Schweiz darüber ab, ob der Eigenmietwert fallen soll. Auf den

Seiten 12 und 16 in dieser Immobilia-Ausgabe lesen Sie mehr

dazu.

INSERATEVERWALTUNG

UND -VERKAUF

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Margit Pfändler

Brigitte Pichler

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8370 Sirnach

Telefon 071 969 60 30

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Nachdruck nur mit Quellenangabe

gestattet. Über nicht bestellte

Manuskripte kann keine Korrespondenz

geführt werden. Inserate, PR

und Produkte-News dienen lediglich

der Information unserer Mitglieder

und Leser über Produkte und

Dienstleistungen.

74

IMMOBILIA / September 2025


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