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4 - BSM W. Hege

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Verlegung vor oder in der Wand<br />

a Verlegung unter Putz<br />

Die Leitung ist durch Kunststoffumhüllung gegen<br />

Korrosion zu schützen, wenn gipshaltige Industrieputze<br />

verwendet werden. Die früher üblichen Filzbinden<br />

sind dafür nicht geeignet.<br />

b Verlegung auf Putz<br />

(Bild 9)<br />

1<br />

2<br />

Bild 9<br />

Rohrhalterungssystem<br />

Die Leitung muß nicht<br />

frostfrei liegen. Als Befestigungsmittel<br />

1 dient<br />

z.B. ein handelsüblicher<br />

Dübel. Die tragenden<br />

Teile der Rohrhalterungen<br />

2 müssen aus<br />

nichtbrennbaren Baustoffen<br />

bestehen. Nur<br />

wenn im Brandfall die<br />

mechanische Festigkeit (Längskraftschlüssigkeit)<br />

der Rohrverbindung nicht gewährleistet ist<br />

(z.B. Klemmverbindungen mit nichtmetallener Dichtung,<br />

Kapillarlötverbindungen bei Kupferleitungen),<br />

sind Metalldübel zu verwenden.<br />

c Verlegung im Schacht<br />

● Der Schacht ist abschnittsweise oder im ganzen<br />

zu be- und entlüften. Die Lüftungsöffnungen<br />

müssen ca. 10 cm 2 groß sein. Sie dürfen nicht<br />

in Treppenräumen angeordnet werden.<br />

● Bei nicht be- und entlüfteten Schächten oder<br />

Hohlräumen ist das Gasrohr in einem Mantelrohr<br />

zu verlegen.<br />

● Ein Schacht gilt nicht mehr als Hohlraum,<br />

wenn er mit nichtbrennbaren Baustoffen formbeständig<br />

und dicht verfüllt ist.<br />

Besondere Anforderungen für Häuser mit mehr<br />

als zwei Wohnungen<br />

Ohne besondere Maßnahmen ist die Verlegung<br />

von Leitungsanlagen in Treppenräumen notwendiger<br />

Treppen und ihren Ausgängen ins Freie sowie<br />

in allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege<br />

dienen, unzulässig. Als ausreichende „besondere<br />

Maßnahme“ gilt die Verlegung der Leitung<br />

unter Putz ohne Hohlraum mit mindestens 15 mm<br />

Putzüberdeckung auf nichtbrennbarem Putzträger.<br />

Zulässig ist die Verlegung in einem Schacht, der<br />

folgende Bedingungen erfüllt:<br />

– Er muß be- und entlüftet sein (Öffnungen mindestens<br />

10 cm 2 ).<br />

17<br />

3

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