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Pölla 09/2025

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Unsere

FREIHEITLICHER GEMEINDEKURIER

Gemeinde Pölla

zugestellt durch Österreichische Post

Unsere Heimat

Gemeinde

Ausgabe · Oktober 2025 | 551982/2025

Impressum: FPÖ Niederösterreich | Purkersdorfer Straße 38, 3100 St. Pölten

Werte Gemeindebürger

Diese Bürgerinfo ist die erste

Aussendung nach der Gemeinderatswahl

im Jänner 2025. Für das

für uns beeindruckende Wahlergebnis

danken wir allen unseren

Wählern. Ein Drittel der zu

vergebenden Mandate bedeutet

das stärkste FPÖ-Ergebnis aller

Gemeinden im Bezirk Zwettl. Mit

diesem Drittel der Gemeinderäte

können wir eigene Tagesordnungspunkte

für die Tagesordnung

der Gemeinderatssitzungen

verlangen. Gerne unterstützen wir

dabei Gemeindebürger, die mit

berechtigten Anliegen bei der Gemeindeleitung

auf taube Ohren

stoßen. Wie in der letzten Periode

haben wir Martin Aschauer

als unseren geschäftsführenden

Gemeinderat bestimmt. Zu den

Aufgaben von Martin Aschauer

gehören die Abwasserversorgung,

Gestaltung von Nebenanlagen,

Grundgrenzen sichern,

Straßen und Güterwege, Tierschutz,

Trinkwasserversorgung

und Waldwirtschaftsplan. In der

Praxis wird aber unser Ressortleiter

nur für Besichtigungen,

Kostenvoranschläge und Ähnliches

herangezogen. Alle Aufträge,

Termine und die Ausführungen

laufen über die Gemeindeleitung.

Jetzt, etwa 8 Monate nach der

Wahl müssen wir feststellen,

dass sich die Gemeindeleitung

in keinster Weise geändert hat.

Im Gegenteil, die autokratische

Amtsführung wird heftiger. Nach

der ersten Gemeinderatssitzung,

GR Franz Wögenstein sen. war

entschuldigt, haben Zuhörer ihre

Meinung mitgeteilt. Wörtlich sagten

sie: Es ist eine Frechheit, wie

BGM Kröpfl mit den jungen Blauen

umspringt. Und so läuft es die

ganze Zeit. Einzelne BLP-FPÖ-

Mandatare werden zu unseren

gemeinsam erstellten Eingaben

und Anträgen aggressiv zur Rede

gestellt und eine Distanzierung

wird verlangt. Wir werden durch

Spaltungsversuche in unserer

Meinung bestärkt, die MGM Pölla

braucht eine aktive Oppositionspartei,

damit die Bürger ehrlich

und transparent über Vorgänge in

Pölla informiert werden.

Teichanlage in Reichhalms:

Wasserschäden

Seit bald 50 Jahren besitzt ein Bürger

aus Reichhalms eine private Teichanlage.

Oberhalb seines Grundstückes

verläuft ein Gemeindeweg.

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Franzen:

Gasthaus

GGR Martin Aschauer wurde von der

Gemeindeleitung aufgefordert, Überlegungen

und Vorschläge zum GH

Teichstüberl abzugeben.

Seite 3


Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

Wasserschäden an einer Teichanlage in Reichhalms

Seit bald 50 Jahren besitzt ein

Bürger aus Reichhalms eine private

Teichanlage. Oberhalb seines

Grundstückes verläuft ein Gemeindeweg.

Nach Regenfällen im

Mai 2024 wurde dieser Weg ausgeschwemmt.

Der Teichbesitzer meldet

die Schäden und es wird Abhilfe

versprochen, geschehen ist aber

nichts. Im September 2024 wieder

Regenfälle und die Teichanlage

wird durch Wasser vom Gemeindeweg

verwüstet. Eine Bitte um

finanzielle Beihilfe bei der Reparatur

wird von BGM Kröpfl abgelehnt.

Die BLP-FPÖ-Fraktion verlangt einen

Tagesordnungspunkt bei der

Gemeinderatssitzung am 16.04.2025

zum Entschädigungsantrag und die

Unterstützung des Gemeindebürgers.

Der Antrag auf Teilentschädigung

des Teichbesitzers wird

von der ÖVP-Fraktion einstimmig

abgelehnt. Unserer Meinung nach

ist die MGM Pölla für den Schaden

als Verursacher haftbar. Den älteren

Bürger aus Reichhalms lässt

die Gemeinde im sprichwörtlichen

Regen stehen.

Kommentar zu Urteilen gegen BGM Kröpfl:

Der Bürgermeister der Marktgemeinde

Pölla, Günther Kröpfl, wurde

am 4. Juni 2025 wegen Amtsmissbrauchs

schuldig gesprochen

und zu einer bedingten Freiheitsstrafe

von 12 Monaten verurteilt

(nicht rechtskräftig). Amtierende

Politiker haben dem Bürgermeister

nach dem Schuldspruch öffentlich

Solidarität ausgesprochen.

Auch BGM Kröpfl hat den Schuldspruch

öffentlich kommentiert.

Wir als BLP-FPÖ-Fraktion in Pölla

sind zwar nicht in die Sache involviert,

haben aber ein legitimes Interesse

daran, dass über die Gründe

des Schuldspruchs und über

den Verlauf der Hauptverhandlung

wahrheitsgemäß berichtet

wird. Wir bringen daher hier eine

auszugsweise Stellungnahme eines

Anwaltes zur Sache, die auch

in Medien veröffentlicht wurde.

Stellungnahme eines Anwaltes:

Die öffentlichen Stellungnahmen

von BGM Kröpfl und ÖVP-Funktionären

in verschiedenen Medien

enthalten eklatante Fehler

und verzerren den Verlauf und

Inhalt der Hauptverhandlung:

Signalwirkung des Urteils

Es ist richtig, dass die Vorsitzende

des Schöffensenats in der mündlichen

Urteilsbegründung von einer

Signalwirkung des Urteils gesprochen

hat. Was bedeutet das? Der

wichtigste Zweck eines Strafurteils

ist die Prävention: Der Angeklagte

(Spezialprävention) und die Öffentlichkeit

(Generalprävention) sollen

aufgrund der verhängten Strafe

von der Begehung solcher Taten

abgeschreckt werden. Dass das Urteil

Signalwirkung haben soll, ist

daher nicht bedenklich, sondern

seine ureigenste Aufgabe. Wem

die Republik Österreich hoheitliche

Befugnisse einräumt, der muss

sorgsam und verantwortungsvoll

damit umgehen. Missbrauchen

Bürgermeister ihre hoheitlichen

Befugnisse wissentlich, also wider

besseren Wissens, handelt

es sich um kein Kavaliersdelikt,

sondern um eine schwere Straftat.

Nach bestem Wissen und Gewissen

handelnde Bürgermeister

2

FPÖ NIEDERÖSTERREICH


PÖLLA

Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

müssen sich ob des Urteils keine

Sorgen machen, auch dann nicht,

wenn ihre Bescheide später aufgehoben

oder abgeändert werden.

Vorsatz

Der Schöffensenat ist zur Überzeugung

gelangt, dass der Bürgermeister

seine hoheitlichen

Befugnisse nicht nur vorsätzlich,

sondern wider besseren Wissens,

also wissentlich missbraucht hat.

Wissentlichkeit ist ein besonders

qualifizierter Vorsatz. Es ist unrichtig,

dass dem Bürgermeister

kein Vorsatz vorgeworfen wird.

Kein bloßer Formfehler

Der Schöffensenat hat den Bürgermeister

nicht schuldig gesprochen,

weil er einen bloßen Formfehler

begangen hat. Der Bürgermeister

wurde schuldig gesprochen, weil

der Senat zur Überzeugung gelangt

ist, dass der Bürgermeister in Bauverfahren

und in einer Strafanzeige

an die Verwaltungsstrafbehörde

wissentlich einen bestehenden

Baubescheid ignoriert und einem

Bürger sowie der Republik Österreich

Schaden zufügen wollte

(bedingter Schädigungsvorsatz).

Für Herrn Kröpfl gilt bis zu einem

allfälligen rechtskräftigen

Urteil die Unschuldsvermutung.

Da er Nichtigkeitsbeschwerde

und Berufung angemeldet hat,

ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Abschließend noch eine Bemerkung

zum Rechtsmittelverfahren:

Urteile von Schöffensenaten in

Strafsachen können nur eingeschränkt

bekämpft werden. Mit

der Nichtigkeitsbeschwerde können

nur Rechtsmängel im Urteil

und schwere Verfahrensmängel im

Strafverfahren bekämpft werden.

Die Beweiswürdigung des Schöffensenats

kann grundsätzlich

nicht bekämpft werden. Mit der

Berufung kann nur die Strafhöhe

bekämpft werden. Sie ist ein bloßer

Eventualantrag zur Nichtigkeitsbeschwerde

und wird nur behandelt,

wenn die Nichtigkeitsbeschwerde

vom OGH verworfen wurde.

Anmerkung der BLP-FPÖ

Neben dem nicht rechtskräftigen

Urteil wegen Amtsmissbrauchs ist

in einem Amtshaftungsverfahren

die MGM Pölla durch Verschulden

des BGM rechtskräftig zu Schadenersatzzahlungen

verurteilt worden.

Bei unseren Aufsichtsbeschwerden

gegen den BGM beim Amt der NÖ

Landesregierung wegen Gesetzesverstößen

der Gemeindeordnung

wurde uns jedes Mal in weiten Teilen

Recht gegeben. Eine Aufsichtsbeschwerde

ist KEINE ANZEIGE. Sie

dient dazu, der Aufsichtsbehörde

Missstände, Fehlverhalten oder

eine Verletzung von Dienstpflichten

durch Amtsträger mitzuteilen.

Die BLP-FPÖ hat medial den Rücktritt

von BGM Kröpfl verlangt. Das

ist nicht nur wegen der Urteile erfolgt,

sondern auch wegen Diskriminierung

von BLP-FPÖ-Funktionären

und seiner Weigerung, sich

an alle Gesetze der Gemeindeordnung

zu halten.

Gasthaus Franzen

GGR Martin Aschauer wurde

von der Gemeindeleitung

aufgefordert, Überlegungen und

Vorschläge zum GH Teichstüberl

abzugeben. Das Thema fällt

nicht in den Aufgabenbereich

von GGR Aschauer und

deshalb hat der BLP-FPÖ-

Klub eine gemeinschaftliche

Stellungnahme abgegeben.

Die Meinung der BLP-FPÖ-

Mandatare dazu:

In Franzen und den benachbarten

Dörfern haben wir teils

gegensätzliche Meinungen zu

den gegenwärtigen Pächtern

erfahren. Manche sind sehr

zufrieden, speziell auch da

ein Mittagsbuffet angeboten

wird. Andere bemängeln

fallweises Nichteinhalten

der

Öffnungszeiten.

Grundsätzlich halten sich viele

aber in ihrer Meinung bedeckt.

Es muss darauf geachtet werden,

dass das GH für die Bürger

offen bleibt und weiter PRIVAT

bewirtschaftet wird. Ob mit

den jetzigen Pächtern oder neu

vergeben, ist weder für uns

noch für die Bevölkerung von

Bedeutung. Bei einer eventuellen

Evaluierung der Pachthöhe

oder Änderung des Pächters

möchten wir bereits im Vorfeld

eingebunden werden.

FPOE-NOE.AT

3


Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

Informationsfreiheitsgesetz

Unwahrheit oder Lüge

Seit 01. September 2025 ist das

Amtsgeheimnis Geschichte und

das Informationsfreiheitsgesetz

ist in Kraft getreten. Damit wird

den Bürgern ein Grundrecht zu

Informationen der Verwaltung

eingeräumt. Betroffen sind

Verwaltungsorgane von Bund,

Ländern und Gemeinden, aber

auch alle Institutionen die der

Prüfung eines Rechnungshofes

unterliegen. Damit sollte

auch in unserer Gemeinde

das Verstecken hinter dem

Amtsgeheimnis vorbei sein.

Bürger haben einen formlosen

Rechtsanspruch auf Auskunft

zu Dokumenten und Daten, zu

Gutachten, Verträgen, Studien,

Protokollen und Projekten,

zum Beispiel der Datenstand

bei der geplanten 1 Million

Sanierung des Gemeindeamtes.

Die BLP-FPÖ-Fraktion unterstützt

Gemeindebürger gerne bei ihren

Anfragen.

Die Gemeindeleitung und im

speziellen BGM Kröpfl verbreitet

seit geraumer Zeit Unwahrheiten

über den BLP-FPÖ-

Klub und deren Mandatare.

Wortlaut in Medien: Kröpfl selbst

erklärt, er sei in den letzten Jahren

mit über 40 Anzeigen konfrontiert

gewesen – großteils von der FPÖ.

Nächster Wortlaut: Die ständigen

Anzeigen und Diskreditierungen

der FPÖ behindern die

tägliche Gemeindearbeit massiv.

Ähnliches schreibt er im Gemeindeblatt

Nr. 3 / Juni 2025 und er weiß,

dass diese Aussagen falsch sind.

Weiters werden von Frau Vize BGM

Warnung auf Seite 7 rechts oben

im genannten Gemeindeblatt, Behauptungen

gegen „gewisse Mandatare“

aufgestellt, ohne dabei

die FPÖ zu erwähnen, die grundlegend

falsch und unehrlich sind.

Was hier gemacht wird,

ist unserer Meinung nach,

üble Nachrede (§ 111 StGB).

Die BLP-FPÖ-Fraktion hat keine

einzige Anzeige, weder gegen

BGM Kröpfl noch die MG Pölla,

eingebracht. Unsere 3 bis jetzt gemachten

Aufsichtsbeschwerden

sind keine Anzeigen, sondern ein

Rechtsbehelf um Missstände oder

Fehlverhalten von Organen des öffentlichen

Dienstes bei der übergeordneten

Aufsichtsbehörde zu

melden. Wir haben dabei in weiten

Teilen auch Recht zugesprochen

bekommen. Geholfen hat es nicht

viel, denn der BGM setzt sich über

Anordnungen des Amtes der NÖ

Landesregierung einfach hinweg.

Welche Rolle ein befreundeter Landesrat

dabei spielt, wissen wir nicht.

Was hier gemacht wird,

ist unserer Meinung nach,

üble Nachrede (§ 111 StGB).

Die BLP- FPÖ-Klub wird sich gegen

diese Aussagen in geeigneter Weise

zur Wehr setzen.

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FPÖ NIEDERÖSTERREICH

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