Pölla 09/2025
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Unsere
FREIHEITLICHER GEMEINDEKURIER
Gemeinde Pölla
zugestellt durch Österreichische Post
Unsere Heimat
Gemeinde
Ausgabe · Oktober 2025 | 551982/2025
Impressum: FPÖ Niederösterreich | Purkersdorfer Straße 38, 3100 St. Pölten
Werte Gemeindebürger
Diese Bürgerinfo ist die erste
Aussendung nach der Gemeinderatswahl
im Jänner 2025. Für das
für uns beeindruckende Wahlergebnis
danken wir allen unseren
Wählern. Ein Drittel der zu
vergebenden Mandate bedeutet
das stärkste FPÖ-Ergebnis aller
Gemeinden im Bezirk Zwettl. Mit
diesem Drittel der Gemeinderäte
können wir eigene Tagesordnungspunkte
für die Tagesordnung
der Gemeinderatssitzungen
verlangen. Gerne unterstützen wir
dabei Gemeindebürger, die mit
berechtigten Anliegen bei der Gemeindeleitung
auf taube Ohren
stoßen. Wie in der letzten Periode
haben wir Martin Aschauer
als unseren geschäftsführenden
Gemeinderat bestimmt. Zu den
Aufgaben von Martin Aschauer
gehören die Abwasserversorgung,
Gestaltung von Nebenanlagen,
Grundgrenzen sichern,
Straßen und Güterwege, Tierschutz,
Trinkwasserversorgung
und Waldwirtschaftsplan. In der
Praxis wird aber unser Ressortleiter
nur für Besichtigungen,
Kostenvoranschläge und Ähnliches
herangezogen. Alle Aufträge,
Termine und die Ausführungen
laufen über die Gemeindeleitung.
Jetzt, etwa 8 Monate nach der
Wahl müssen wir feststellen,
dass sich die Gemeindeleitung
in keinster Weise geändert hat.
Im Gegenteil, die autokratische
Amtsführung wird heftiger. Nach
der ersten Gemeinderatssitzung,
GR Franz Wögenstein sen. war
entschuldigt, haben Zuhörer ihre
Meinung mitgeteilt. Wörtlich sagten
sie: Es ist eine Frechheit, wie
BGM Kröpfl mit den jungen Blauen
umspringt. Und so läuft es die
ganze Zeit. Einzelne BLP-FPÖ-
Mandatare werden zu unseren
gemeinsam erstellten Eingaben
und Anträgen aggressiv zur Rede
gestellt und eine Distanzierung
wird verlangt. Wir werden durch
Spaltungsversuche in unserer
Meinung bestärkt, die MGM Pölla
braucht eine aktive Oppositionspartei,
damit die Bürger ehrlich
und transparent über Vorgänge in
Pölla informiert werden.
Teichanlage in Reichhalms:
Wasserschäden
Seit bald 50 Jahren besitzt ein Bürger
aus Reichhalms eine private Teichanlage.
Oberhalb seines Grundstückes
verläuft ein Gemeindeweg.
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Franzen:
Gasthaus
GGR Martin Aschauer wurde von der
Gemeindeleitung aufgefordert, Überlegungen
und Vorschläge zum GH
Teichstüberl abzugeben.
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Unsere
Unsere Heimat
Gemeinde
Wasserschäden an einer Teichanlage in Reichhalms
Seit bald 50 Jahren besitzt ein
Bürger aus Reichhalms eine private
Teichanlage. Oberhalb seines
Grundstückes verläuft ein Gemeindeweg.
Nach Regenfällen im
Mai 2024 wurde dieser Weg ausgeschwemmt.
Der Teichbesitzer meldet
die Schäden und es wird Abhilfe
versprochen, geschehen ist aber
nichts. Im September 2024 wieder
Regenfälle und die Teichanlage
wird durch Wasser vom Gemeindeweg
verwüstet. Eine Bitte um
finanzielle Beihilfe bei der Reparatur
wird von BGM Kröpfl abgelehnt.
Die BLP-FPÖ-Fraktion verlangt einen
Tagesordnungspunkt bei der
Gemeinderatssitzung am 16.04.2025
zum Entschädigungsantrag und die
Unterstützung des Gemeindebürgers.
Der Antrag auf Teilentschädigung
des Teichbesitzers wird
von der ÖVP-Fraktion einstimmig
abgelehnt. Unserer Meinung nach
ist die MGM Pölla für den Schaden
als Verursacher haftbar. Den älteren
Bürger aus Reichhalms lässt
die Gemeinde im sprichwörtlichen
Regen stehen.
Kommentar zu Urteilen gegen BGM Kröpfl:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde
Pölla, Günther Kröpfl, wurde
am 4. Juni 2025 wegen Amtsmissbrauchs
schuldig gesprochen
und zu einer bedingten Freiheitsstrafe
von 12 Monaten verurteilt
(nicht rechtskräftig). Amtierende
Politiker haben dem Bürgermeister
nach dem Schuldspruch öffentlich
Solidarität ausgesprochen.
Auch BGM Kröpfl hat den Schuldspruch
öffentlich kommentiert.
Wir als BLP-FPÖ-Fraktion in Pölla
sind zwar nicht in die Sache involviert,
haben aber ein legitimes Interesse
daran, dass über die Gründe
des Schuldspruchs und über
den Verlauf der Hauptverhandlung
wahrheitsgemäß berichtet
wird. Wir bringen daher hier eine
auszugsweise Stellungnahme eines
Anwaltes zur Sache, die auch
in Medien veröffentlicht wurde.
Stellungnahme eines Anwaltes:
Die öffentlichen Stellungnahmen
von BGM Kröpfl und ÖVP-Funktionären
in verschiedenen Medien
enthalten eklatante Fehler
und verzerren den Verlauf und
Inhalt der Hauptverhandlung:
Signalwirkung des Urteils
Es ist richtig, dass die Vorsitzende
des Schöffensenats in der mündlichen
Urteilsbegründung von einer
Signalwirkung des Urteils gesprochen
hat. Was bedeutet das? Der
wichtigste Zweck eines Strafurteils
ist die Prävention: Der Angeklagte
(Spezialprävention) und die Öffentlichkeit
(Generalprävention) sollen
aufgrund der verhängten Strafe
von der Begehung solcher Taten
abgeschreckt werden. Dass das Urteil
Signalwirkung haben soll, ist
daher nicht bedenklich, sondern
seine ureigenste Aufgabe. Wem
die Republik Österreich hoheitliche
Befugnisse einräumt, der muss
sorgsam und verantwortungsvoll
damit umgehen. Missbrauchen
Bürgermeister ihre hoheitlichen
Befugnisse wissentlich, also wider
besseren Wissens, handelt
es sich um kein Kavaliersdelikt,
sondern um eine schwere Straftat.
Nach bestem Wissen und Gewissen
handelnde Bürgermeister
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FPÖ NIEDERÖSTERREICH
PÖLLA
Unsere
Unsere Heimat
Gemeinde
müssen sich ob des Urteils keine
Sorgen machen, auch dann nicht,
wenn ihre Bescheide später aufgehoben
oder abgeändert werden.
Vorsatz
Der Schöffensenat ist zur Überzeugung
gelangt, dass der Bürgermeister
seine hoheitlichen
Befugnisse nicht nur vorsätzlich,
sondern wider besseren Wissens,
also wissentlich missbraucht hat.
Wissentlichkeit ist ein besonders
qualifizierter Vorsatz. Es ist unrichtig,
dass dem Bürgermeister
kein Vorsatz vorgeworfen wird.
Kein bloßer Formfehler
Der Schöffensenat hat den Bürgermeister
nicht schuldig gesprochen,
weil er einen bloßen Formfehler
begangen hat. Der Bürgermeister
wurde schuldig gesprochen, weil
der Senat zur Überzeugung gelangt
ist, dass der Bürgermeister in Bauverfahren
und in einer Strafanzeige
an die Verwaltungsstrafbehörde
wissentlich einen bestehenden
Baubescheid ignoriert und einem
Bürger sowie der Republik Österreich
Schaden zufügen wollte
(bedingter Schädigungsvorsatz).
Für Herrn Kröpfl gilt bis zu einem
allfälligen rechtskräftigen
Urteil die Unschuldsvermutung.
Da er Nichtigkeitsbeschwerde
und Berufung angemeldet hat,
ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Abschließend noch eine Bemerkung
zum Rechtsmittelverfahren:
Urteile von Schöffensenaten in
Strafsachen können nur eingeschränkt
bekämpft werden. Mit
der Nichtigkeitsbeschwerde können
nur Rechtsmängel im Urteil
und schwere Verfahrensmängel im
Strafverfahren bekämpft werden.
Die Beweiswürdigung des Schöffensenats
kann grundsätzlich
nicht bekämpft werden. Mit der
Berufung kann nur die Strafhöhe
bekämpft werden. Sie ist ein bloßer
Eventualantrag zur Nichtigkeitsbeschwerde
und wird nur behandelt,
wenn die Nichtigkeitsbeschwerde
vom OGH verworfen wurde.
Anmerkung der BLP-FPÖ
Neben dem nicht rechtskräftigen
Urteil wegen Amtsmissbrauchs ist
in einem Amtshaftungsverfahren
die MGM Pölla durch Verschulden
des BGM rechtskräftig zu Schadenersatzzahlungen
verurteilt worden.
Bei unseren Aufsichtsbeschwerden
gegen den BGM beim Amt der NÖ
Landesregierung wegen Gesetzesverstößen
der Gemeindeordnung
wurde uns jedes Mal in weiten Teilen
Recht gegeben. Eine Aufsichtsbeschwerde
ist KEINE ANZEIGE. Sie
dient dazu, der Aufsichtsbehörde
Missstände, Fehlverhalten oder
eine Verletzung von Dienstpflichten
durch Amtsträger mitzuteilen.
Die BLP-FPÖ hat medial den Rücktritt
von BGM Kröpfl verlangt. Das
ist nicht nur wegen der Urteile erfolgt,
sondern auch wegen Diskriminierung
von BLP-FPÖ-Funktionären
und seiner Weigerung, sich
an alle Gesetze der Gemeindeordnung
zu halten.
Gasthaus Franzen
GGR Martin Aschauer wurde
von der Gemeindeleitung
aufgefordert, Überlegungen und
Vorschläge zum GH Teichstüberl
abzugeben. Das Thema fällt
nicht in den Aufgabenbereich
von GGR Aschauer und
deshalb hat der BLP-FPÖ-
Klub eine gemeinschaftliche
Stellungnahme abgegeben.
Die Meinung der BLP-FPÖ-
Mandatare dazu:
In Franzen und den benachbarten
Dörfern haben wir teils
gegensätzliche Meinungen zu
den gegenwärtigen Pächtern
erfahren. Manche sind sehr
zufrieden, speziell auch da
ein Mittagsbuffet angeboten
wird. Andere bemängeln
fallweises Nichteinhalten
der
Öffnungszeiten.
Grundsätzlich halten sich viele
aber in ihrer Meinung bedeckt.
Es muss darauf geachtet werden,
dass das GH für die Bürger
offen bleibt und weiter PRIVAT
bewirtschaftet wird. Ob mit
den jetzigen Pächtern oder neu
vergeben, ist weder für uns
noch für die Bevölkerung von
Bedeutung. Bei einer eventuellen
Evaluierung der Pachthöhe
oder Änderung des Pächters
möchten wir bereits im Vorfeld
eingebunden werden.
FPOE-NOE.AT
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Unsere
Unsere Heimat
Gemeinde
Informationsfreiheitsgesetz
Unwahrheit oder Lüge
Seit 01. September 2025 ist das
Amtsgeheimnis Geschichte und
das Informationsfreiheitsgesetz
ist in Kraft getreten. Damit wird
den Bürgern ein Grundrecht zu
Informationen der Verwaltung
eingeräumt. Betroffen sind
Verwaltungsorgane von Bund,
Ländern und Gemeinden, aber
auch alle Institutionen die der
Prüfung eines Rechnungshofes
unterliegen. Damit sollte
auch in unserer Gemeinde
das Verstecken hinter dem
Amtsgeheimnis vorbei sein.
Bürger haben einen formlosen
Rechtsanspruch auf Auskunft
zu Dokumenten und Daten, zu
Gutachten, Verträgen, Studien,
Protokollen und Projekten,
zum Beispiel der Datenstand
bei der geplanten 1 Million
Sanierung des Gemeindeamtes.
Die BLP-FPÖ-Fraktion unterstützt
Gemeindebürger gerne bei ihren
Anfragen.
Die Gemeindeleitung und im
speziellen BGM Kröpfl verbreitet
seit geraumer Zeit Unwahrheiten
über den BLP-FPÖ-
Klub und deren Mandatare.
Wortlaut in Medien: Kröpfl selbst
erklärt, er sei in den letzten Jahren
mit über 40 Anzeigen konfrontiert
gewesen – großteils von der FPÖ.
Nächster Wortlaut: Die ständigen
Anzeigen und Diskreditierungen
der FPÖ behindern die
tägliche Gemeindearbeit massiv.
Ähnliches schreibt er im Gemeindeblatt
Nr. 3 / Juni 2025 und er weiß,
dass diese Aussagen falsch sind.
Weiters werden von Frau Vize BGM
Warnung auf Seite 7 rechts oben
im genannten Gemeindeblatt, Behauptungen
gegen „gewisse Mandatare“
aufgestellt, ohne dabei
die FPÖ zu erwähnen, die grundlegend
falsch und unehrlich sind.
Was hier gemacht wird,
ist unserer Meinung nach,
üble Nachrede (§ 111 StGB).
Die BLP-FPÖ-Fraktion hat keine
einzige Anzeige, weder gegen
BGM Kröpfl noch die MG Pölla,
eingebracht. Unsere 3 bis jetzt gemachten
Aufsichtsbeschwerden
sind keine Anzeigen, sondern ein
Rechtsbehelf um Missstände oder
Fehlverhalten von Organen des öffentlichen
Dienstes bei der übergeordneten
Aufsichtsbehörde zu
melden. Wir haben dabei in weiten
Teilen auch Recht zugesprochen
bekommen. Geholfen hat es nicht
viel, denn der BGM setzt sich über
Anordnungen des Amtes der NÖ
Landesregierung einfach hinweg.
Welche Rolle ein befreundeter Landesrat
dabei spielt, wissen wir nicht.
Was hier gemacht wird,
ist unserer Meinung nach,
üble Nachrede (§ 111 StGB).
Die BLP- FPÖ-Klub wird sich gegen
diese Aussagen in geeigneter Weise
zur Wehr setzen.
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FPÖ NIEDERÖSTERREICH