21.10.2025 Aufrufe

Handreichung SAPV V2 2025

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Information der Versicherten

Versicherte, die SAPV-Leistungen in Anspruch nehmen,

sollten über die Grundzüge des Compliance-Konzepts des

jeweiligen SAPV-Teams Bescheid wissen. Das stärkt das

Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Hierfür kann es sich

anbieten, die wichtigsten Punkte dieses Compliance-Konzepts

knapp zusammengefasst an die Versicherten auszuhändigen.

Darüber hinaus sollte diese Information auch

auf der eigenen Internetseite dargestellt werden. Dass man

compliant ist und wie das erreicht wird, darf auch dazu

verwendet werden, die eigene Außendarstellung positiv zu

unterstreichen.

Handlungsempfehlung

hand

Knappes Handout für die Versicherten, in dem das

Compliance-Konzept erläutert wird.

Und zu guter Letzt ein Hinweis zum Versicherungsschutz:

Tipp:

Trotz aller Compliance-Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen

werden, dass es zu Ermittlungsverfahren

kommt. Es kann schon reichen, dass gegen einen Kooperationspartner

ermittelt wird und man deswegen

eine Durchsuchung der eigenen Räumlichkeiten erdulden

muss. Wenn man in eine solche Situation gelangt,

ist es hilfreich, sich auf erfahrene Strafverteidigerinnen

oder Strafverteidiger verlassen zu können. Deren Leistungen

sind von einer privaten Rechtsschutzversicherung

gar nicht oder nur teilweise gedeckt. Es empfiehlt

sich daher, über eine auf den Gesundheitsmarkt spezialisierte

Versicherungsmaklerin bzw. einen spezialisierten

Versicherungsmakler eine Strafrechtsschutzversicherung

für das SAPV-Team bzw. die Einrichtung

abzuschließen.

Regelmäßige Wiederholung

Ein unverbindliches Muster für ein Compliance-Konzept

befindet sich in der Anlage dieser Handlungsempfehlung

Alle Compliance-Maßnahmen bedürfen von Zeit zur Zeit

der Wiederholung. Das gilt nicht nur für regelmäßige Schulungen.

Sondern es gilt insbesondere auch für die Risikoanalyse

und die sich daraus ableitenden Maßnahmen.

Natürlich ist der Aufwand bei einer Wiederholung der Risikoanalyse

deutlich geringer. Im zweiten und jedem folgenden

Durchlauf geht es nur noch darum, Veränderungen

zu bewerten. Denn durch neue gesetzliche Anforderungen,

durch geänderte Richtlinien des G-BA usw. kann sich das

Erfordernis ergeben, eigene Handlungsabläufe anzupassen.

Im jährlichen Abstand sollte daher geschaut werden,

ob bzw. wo es Änderungen gegeben hat. Erforderliche

Anpassungen sollten vorgenommen werden. Auch die

Wiederholungen sollten fortlaufend dokumentiert werden.

Handlungsempfehlung

hand

Regelmäßige Wiederholung der Risikoanalyse.

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