Handreichung SAPV V2 2025
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Information der Versicherten
Versicherte, die SAPV-Leistungen in Anspruch nehmen,
sollten über die Grundzüge des Compliance-Konzepts des
jeweiligen SAPV-Teams Bescheid wissen. Das stärkt das
Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Hierfür kann es sich
anbieten, die wichtigsten Punkte dieses Compliance-Konzepts
knapp zusammengefasst an die Versicherten auszuhändigen.
Darüber hinaus sollte diese Information auch
auf der eigenen Internetseite dargestellt werden. Dass man
compliant ist und wie das erreicht wird, darf auch dazu
verwendet werden, die eigene Außendarstellung positiv zu
unterstreichen.
Handlungsempfehlung
hand
Knappes Handout für die Versicherten, in dem das
Compliance-Konzept erläutert wird.
Und zu guter Letzt ein Hinweis zum Versicherungsschutz:
Tipp:
Trotz aller Compliance-Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen
werden, dass es zu Ermittlungsverfahren
kommt. Es kann schon reichen, dass gegen einen Kooperationspartner
ermittelt wird und man deswegen
eine Durchsuchung der eigenen Räumlichkeiten erdulden
muss. Wenn man in eine solche Situation gelangt,
ist es hilfreich, sich auf erfahrene Strafverteidigerinnen
oder Strafverteidiger verlassen zu können. Deren Leistungen
sind von einer privaten Rechtsschutzversicherung
gar nicht oder nur teilweise gedeckt. Es empfiehlt
sich daher, über eine auf den Gesundheitsmarkt spezialisierte
Versicherungsmaklerin bzw. einen spezialisierten
Versicherungsmakler eine Strafrechtsschutzversicherung
für das SAPV-Team bzw. die Einrichtung
abzuschließen.
Regelmäßige Wiederholung
Ein unverbindliches Muster für ein Compliance-Konzept
befindet sich in der Anlage dieser Handlungsempfehlung
Alle Compliance-Maßnahmen bedürfen von Zeit zur Zeit
der Wiederholung. Das gilt nicht nur für regelmäßige Schulungen.
Sondern es gilt insbesondere auch für die Risikoanalyse
und die sich daraus ableitenden Maßnahmen.
Natürlich ist der Aufwand bei einer Wiederholung der Risikoanalyse
deutlich geringer. Im zweiten und jedem folgenden
Durchlauf geht es nur noch darum, Veränderungen
zu bewerten. Denn durch neue gesetzliche Anforderungen,
durch geänderte Richtlinien des G-BA usw. kann sich das
Erfordernis ergeben, eigene Handlungsabläufe anzupassen.
Im jährlichen Abstand sollte daher geschaut werden,
ob bzw. wo es Änderungen gegeben hat. Erforderliche
Anpassungen sollten vorgenommen werden. Auch die
Wiederholungen sollten fortlaufend dokumentiert werden.
Handlungsempfehlung
hand
Regelmäßige Wiederholung der Risikoanalyse.
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