Handreichung SAPV V2 2025
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Grundsätzliches zur Veranlassung von
diagnostischen Laboruntersuchungen
Eine Ärztin oder ein Arzt des SAPV-Teams darf im Einzelfall
die zur Erreichung der Ziele der SAPV notwendigen Untersuchungen
diagnostischer Laborparameter selbständig
veranlassen, die nicht über niedergelassene Vertragsärztinnen
und Vertragsärzte abgebildet werden können, weil
die zeitliche Verzögerung das Patientenwohl gefährdet.
Praxistipps
Es empfiehlt sich, eine Kooperationsvereinbarung mit
einem Labor in der näheren Umgebung des SAPV-Stützpunktes
zu treffen.
Damit sind folgende Laborparameter umfasst:
– kleines BB – Blutbild
– Elektrolyte – Calcium, Natrium, Kalium
– Leber – Bilirubin, gGT, (GPT, GOT) Albumin
– Niere – Creatinin, Harnstoff
– Orientierung – Blutgasanalyse
– Gerinnung – Quick, PTT
– Infekt – CRP
Fragen
Wie können diagnostische Laboruntersuchungen
durch das SAPV-Team veranlasst werden?
Grundsätzlich sollten diagnostische Laborparameter, auch
zur Einschätzung eines komplexen Symptomgeschehens,
durch die jeweils SAPV-verordnenden Vertragsärztinnen
und Vertragsärzte erfolgen. In manchen Situationen, z. B.
an Wochenenden oder Feiertagen, in Krankheits- oder Urlaubszeiten,
ist eine schnelle Verfügbarkeit von diagnostischen
Laborparametern über die Arztpraxis eventuell nicht
möglich. Um das Patientenwohl in diesen Ausnahmefällen
nicht zu gefährden, kann das SAPV-Team eine Bestimmung
der o.g. Laborwerte selbstständig veranlassen.
Wie werden diese Leistungen vergütet?
Die Aufwände und Laborkosten sind prospektiv in die
SAPV-Vergütung miteinzurechnen.
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