Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach - November 2025
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MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
NOVEMBER 2025
AUSGABE 11 / 25
MISTELBACH
und ihrer Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach
Foto: Lukas Höhn
GEMEINDE
GESEES
Gemeindekanzlei
Pettendorfer Straße 4
95494 Gesees
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 17:30 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr
Telefon: 09201 / 300
Sprechzeitenvereinbarung
außerhalb der o. g. Zeiten unter:
Telefon: 09201 / 987-0
www.gesees.de
GEMEINDE
HUMMELTAL
Gemeindekanzlei
Bayreuther Straße 12
95503 Hummeltal
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09201 / 870
www.hummeltal.de
GEMEINDE
MISTELBACH
Gemeindekanzlei
Kanzleistraße 3
95511 Mistelbach
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 17:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09201 / 987-18
www.mistelbach.de
Mitglieder der Interkommunalen Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Telefon: 09279/923241, Fax: 09279/923244
www.neubuerg.de, info@neubuerg.de
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie zu den o. g. Zeiten mit dem jeweils
zuständigen Ansprechpartner vereinbaren.
Einwohnermelde- / Standesamt Frau Bauer und Tel.: 09201 / 987-28
Frau Dorsch Tel.: 09201 / 987-10
Ordnungsamt Herr Rauh Tel.: 09201 / 987-12
Bauverwaltung Herr Krug Tel.: 09201 / 987-13
Kasse Frau Thiem Tel.: 09201 / 987-14
Steueramt / Kämmerei Frau Bär und Tel.: 09201 / 987-16
Herr Bauer Tel.: 09201 / 987-15
Sekretariat / Mitteilungsblatt Frau Bayerlein Tel.: 09201 / 987-21
Wasserversorgung / Abwasserentsorgung Herr Körber Tel.: 09201 / 987-20
Liegenschaftsverwaltung Herr Lautner Tel.: 09201 / 987-19
Leiter der Geschäftsstelle Herr Lippert Tel.: 09201 / 987-23
BEREITSCHAFTS- UND
ÄRZTLICHER NOTDIENST
Liebe Patienten,
der hausärztliche Not- und Bereitschaftsdienst
wurde mehrfach umstrukturiert.
Es bestehen nun für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen
in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nichtmobile Patienten Hausbesuche
über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel.:
116 117 organisiert werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten
und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen
Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort
an die Integrierte Leitstelle unter der Telefonnummer
112!
2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen
können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen
Bereitschaftspraxen:
Bereitschaftspraxis Bayreuth,
Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth
mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 - 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
16:00 - 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 - 21:00 Uhr
Bereitschaftspraxis Pegnitz
in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
- oder
Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum
Albert-Schweitzer-Strasse 10,
95326 Kulmbach, die Räume befinden sich im
2. Untergeschoss des Neubaus.
beide mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 - 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
17:00 - 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 - 21:00 Uhr
3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale
Tel.: 116 117 Hausbesuche
angefragt und vermittelt werden.
NACHT- UND SONNTAGSDIENST-
KALENDER DER APOTHEKEN
1. Sa. Eichbaum
2. So. Grunau/Park
3. Mo. easyApotheke 2/Hirsch
4. Di. Mohren
5. Mi. Eichbaum
6. Do. Rathaus
7. Fr. Birken
8. Sa. Hof
9. So. Rathaus
10. Mo. Schwanen
11. Di. easyApotheke 1
12. Mi. Brandenburger/Park
13. Do. Bären/Am Roten Hügel
14. Fr. Hof
15. Sa. easyApotheke 1
16. So. Eichbaum/Hummelgau
17. Mo. Grunau
18. Di. Hummelgau/Marien
19. Mi. Medcenter
20. Do. Ahorn/Apo im Rotmain Center
21. Fr. easyApotheke 2/Storchen
22. Sa. St. Georgen
23. So. Brandenburger
24. Mo. easyApotheke 2
25. Di. St. Georgen
26. Mi. Adler
27. Do. Hirsch
28. Fr. Mohren
29. Sa. Am Roten Hügel
30. So. Grunau
APOTHEKENANSCHRIFTEN
Die Notbereitschaft der Apotheken endet
jeweils am anderen Morgen um 08:00 Uhr
APOTHEKE
TELEFON
Adler Apotheke 0921/65461
Ahorn Apotheke, Glashütten 09279/97070
Apotheke am Roten Hügel 0921/44343
Apotheke Rotmain Center 0921/65016
Bären-Apotheke, Bindlach 09208/271
Birken Apotheke 0921/53037410
Brandenburger-Apotheke 0921/22209
easyApotheke 1 0921/1509239
Leuschner Straße 53
easyApotheke 2 0921/60808580
Riedingerstraße 21
Eichbaum-Apotheke (Y-Haus) 0921/73570
Grunau-Apotheke 0921/980230
Hirsch-Apotheke 0921/54480
Hof Apotheke 0921/65210
Hummelgau Apotheke 09201/7822
Mistelbach
Marien-Apotheke (Kaufland) 0921/1510000
Markt-Apotheke 0921/64414
Medcenter-Apotheke 0921/1502977
Mohren-Apotheke 0921/65349
Park-Apotheke, Eckersdorf 0921/31702
Rathaus-Apotheke 0921/27476
Schwanen-Apotheke 0921/64135
St.-Georgen-Apotheke 0921/46008690
Storchen Apotheke 0921/7413232
Heinersreuth
IM NOTFALL: DEFIBRILLATOREN IN UNSEREN GEMEINDEN
Möbelhaus Fa. Hertel Möbel - Hauptgebäude, Bayreuther Straße 1, 95494 Gesees, Haupteinfahrt, Küchenstudio Außenwand, Erdgeschoss, 24 Std. zugänglich
Ortsmitte neben dem Gasthaus Goldener Löwe, Hauptstraße 4, 95494 Gesees, Scheunenwand / Giebelseite zur Hauptstraße, 24 Stunden zugänglich
Kantorat Kirche Gesees, Kirchweg 9, 95494 Gesees
Kindergarten Hummeltal, Bayreuther Straße 12, 95503 Hummeltal, im Eingang öffentlich zugänglich über Notruf 112 , ILS Öffnung, Eingangsebene
Ev. Gemeindehaus Mistelbach, Bayreuther Straße 2, 95511 Mistelbach, Ev. Gemeindehaus / Rückseite zur Bushaltestelle
TSV Mistelbach 1909 e.V., Jahnstraße 10, 95511 Mistelbach, Am Treppenaufgang Sportheim
Stand: 09. Okt. 2025, den tagaktuellen Dienstplan finden Sie unter: https://www.blak.de/notdienst/oeffentliche-notdienstsuche/umkreissuche oder an den Eingangstüren der Apotheken
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH
WAHLHELFER GESUCHT!
Am 8. März 2026 wird die Kommunalwahl stattfinden. Um
diese erfolgreich organisieren und durchführen zu können,
sind wir wieder auf die Mitarbeit zahlreicher freiwilliger
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahl- und Briefwahlvorständen
der Gemeinden angewiesen.
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Für die Mithilfe
erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine
Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von insgesamt
100,00 €. Bei der Kommunalwahl wird der Einsatz voraussichtlich
an zwei Tagen - am Sonntag, 8. März und Montag,
9. März 2026 - erforderlich sein.
Während der Tätigkeit sowie auf dem Weg zu und vom
Wahllokal besteht Versicherungsschutz. Dieser ist für die
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kostenfrei und muss auch
nicht beantragt werden.
Wenn Sie mindestens 18 Jahren alt und bereit sind, dieses
wichtige Ehrenamt zu übernehmen, bitten wir Sie,
sich mit uns in Verbindung setzen. Für weitere Auskünfte
steht Ihnen Herr Rauh (Tel.: 09201 / 987-12,
E-Mail: ordnungsamt@vg-mistelbach.bayern.de) gerne zur
Verfügung.
Feulner
1. Bürgermeister
Gemeinde Gesees
Meyer
1. Bürgermeister
Gemeinde Mistelbach
Mann
1. Bürgermeister
Gemeinde Hummeltal
DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
MISTELBACH INFORMIERT:
DROHNEN - WAS IST ERLAUBT?
WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Wer kennt diese Situation nicht? Man sitzt auf seiner Terrasse,
der Himmel ist blau und wolkenfrei. Plötzlich nimmt
man ein leises Surren wahr, das stetig zunimmt. Ein Blick
in Richtung Geräuschquelle lässt einen kleinen Punkt erkennen,
der rasch größer wird. Eine Drohne überfliegt mich.
Man fragt sich: Muss das sein und darf man das?
Die allgemeine Handlungsfreiheit ist in Deutschland in Artikel
2 Abs. 1 des Grundgesetztes fest verankert. Sie wird
aber unter anderem beschränkt durch die geltenden Gesetze
und die Rechte anderer. Dies gilt auch für die Benutzung
von Drohnen. Grundsätzlich ist die Benutzung des
Luftraums durch unbemannte Fluggeräte frei, soweit nicht
rechtliche Aspekte dem entgegenstehen (§ 21 h Satz 1 Luftverkehrs-Ordnung).
Nachfolgend erfolgt ein kurzer Überblick
über die Regelungen, die für unser Zusammenleben
die größte Relevanz besitzen.
Wie in vielen Lebenslagen, so gelangen auch beim Thema „Drohnen“
europäische und nationale Reglungen zur Anwendung.
Die EU-Verordnung 2019/947 unterteilt den Betrieb von
Drohnen in die Kategorien „Offen“, „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“.
Da die offene Kategorie für uns die größte
Bedeutung besitzt, soll nur diese näher betrachtet werden.
Zur offenen Kategorie zählen Drohnen oder vergleichbare
Fluggeräte, deren Startmasse geringer als 25 Kilogramm
ist. Der Einsatz darf ausschließlich in direkter Sichtweite
des Piloten erfolgen, wobei die Flughöhe maximal 120
Meter über Grund betragen darf. Die Drohne muss stets
einen sicheren Abstand zu unbeteiligten Personen halten,
Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen und
Menschen oder gefährliche Güter nicht transportiert werden.
Der Pilot muss regelmäßig über einen Kompetenznachweis
oder einen „Drohnenführerschein“, je nach Kategorie
der Drohne, verfügen.
Nach dem nationalen Recht sind folgende Punkte zu beachten:
Für alle Betreiber besteht eine Registrierungspflicht, ausgenommen
sind lediglich Spielzeugdrohnen, wenn diese
weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera haben.
Die Registrierung ist anhand der e-ID erkennbar, die auf
der Drohne erkennbar angebracht sein muss.
Auch wenn der Himmel prinzipiell frei ist (s.o.), gelten aber
doch eine Vielzahl von Beschränkungen, die in § 21h der
Luftverkehrs-Ordnung benannt sind. Die für unsere Gemeinden
wohl wichtigsten Regelungen betreffen den
Überflug von Wohngrundstücken. Diese dürfen nur überfolgen
werden, wenn
• der Eigentümer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter
dem Überflug ausdrücklich (im Vorfeld) zugestimmt
hat oder
• die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und über
keine Kamera und/oder Mikrofon verfügt (dies gilt
auch für Spielzeugdrohnen).
Verboten ist weiterhin der Betrieb von Drohnen in Naturschutz-,
FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in und über
sensiblen Bereichen (Mindestanstand 100 Meter) wie Einsatzorte
von Polizei und Feuerwehr, wenn nicht der zuständige
Einsatzleiter vor Ort ausdrücklich zugestimmt hat.
Weitere Informationen können dem Info-Flyer des Bundesministeriums
für Verkehr vom 11. Mai 2022 entnommen
werden, der unter folgendem Link abrufbar ist:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/drohnenflyer-regelungen-eu-und-deutschland.html
Verstöße gegen die genannten Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten
dar, für deren Ahndung das Luftamt Nordbayern
zuständig ist. Voraussetzung für die Einleitung eines
Verfahrens ist aber eine Anzeigeerstattung bei der Polizei.
Besser wäre jedoch, zunächst erst einmal das Gespräch mit
dem Drohnenpiloten zu suchen, sofern dieser feststellbar ist.
Lutz Lippert
Leiter der Geschäftsstelle
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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH
DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
MISTELBACH INFORMIERT:
WINTERDIENST IN DEN GEMEINDEN
GESEES, HUMMELTAL UND MISTELBACH
Da die ersten Glättenächte oder Schneefälle nicht mehr lange
auf sich warten lassen werden, möchten wir Sie mit den
nachfolgenden Ausführungen über die wesentlichen Punkte
des kommunalen und privaten Winterdienstes informieren.
1. Was muss die Gemeinde? Was muss sie nicht?
> Pflichten gegenüber dem Fahrverkehr
Innerorts besteht eine gesetzliche Räum- und Streuverpflichtung
nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen
Straßenstellen. Für eine Räum- und Streupflicht muss
also die Verkehrswichtigkeit mit der Gefährlichkeit zusammentreffen.
In kleineren Gemeinden werden Ortsdurchfahrten
von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, örtliche
Hauptverkehrsstraßen und örtliche Verkehrsmittelpunkte
wie Ortskern, Marktplatz und Hauptkreuzungsstellen als
verkehrswichtig betrachtet. Beispiele für gefährliche Straßenstellen
sind scharfe oder unübersichtliche Kurven, Fahrbahnverengungen,
Gefällestrecken sowie Straßenkreuzungen
und Einmündungen. Außerhalb der geschlossenen
Ortslage ist die Streupflicht noch weiter eingeschränkt; hier
muss bei Glätte nur an verkehrswichtigen und besonders
gefährlichen Stellen gestreut werden. Räum- oder Streudienste,
die über die Pflicht hinausgehen, stellen freiwillig
erbrachte Dienstleistungen der Gemeinden für ihre
Bewohner dar!
> Pflichten gegenüber dem Fußgänger
Innerorts besteht eine uneingeschränkte Räum- und Streuverpflichtung
für Gehwege und die nur für den Fußgängerverkehr
bestimmten Teile der öffentlichen Straße- und Gehbahnen.
Für Gehwege und Gehbahnen ist eine Übertragung
des Winterdienstes auf die Anlieger möglich (siehe unten).
Außerorts besteht grundsätzlich keine Räum- und Streuverpflichtung.
Eine Ausnahme besteht lediglich bei Verbindungswegen
zwischen nicht weit voneinander entfernten
Ortsteilen oder besonderer Gefahr, z.B. Gefällestrecke.
2. Was müssen die Straßenanlieger tun?
Die Gemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach haben
die Räum- und Streupflicht von Gehwegflächen auf die Eigentümer
der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Die entsprechende Verordnung finden Sie im Internetauftritt
der jeweiligen Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus &
Service“ > „Ortsrecht / Satzungen“.
> Für welche Flächen und wann besteht die Räum- und
Streupflicht?
Der vor dem Grundstück befindliche Gehweg ist von Schnee
frei zu halten und bei Glätte zu streuen. Bei Straßen mit einseitigem
Gehweg besteht für die gegenüberliegende Straßenseite
keine Sicherungspflicht. Fußwege müssen die jeweiligen
Anlieger bis zur Wegemitte von Schnee freihalten und
bei Glätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht besteht an
Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und
gesetzlichen Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
> Was umfasst die Räum- und Streupflicht?
Die Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee-,
Reif- oder Eisglätte zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Als Streumittel ist vorrangig abstumpfendes Material
(z.B. Sand, Splitt) zu verwenden. Streusalz ist sparsam zu
verwenden und auf das notwendige Maß zu beschränken.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so zu lagern,
dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Sie
dürfen keinesfalls auf den Fahrbahnen entsorgt werden.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und
Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei zu halten.
> Welche Folgen treten bei Pflichtverletzung auf?
Die Gemeinden bzw. die Verwaltungsgemeinschaft sind
verpflichtet zu überprüfen, ob die Anlieger ihrer Räum- und
Streupflicht nachkommen. Ein festgestelltes Versäumnis
kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungs- oder
Bußgeld geahndet werden. Verstößt ein Anlieger schuldhaft
gegen seine Räum- und Streupflicht, so haftet er zivilrechtlich
für dadurch entstehende Schäden. Zusätzlich drohen
bei Verletzung von Personen auch noch strafrechtliche Folgen
wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zur Beseitigung
von Gefahrenquellen wegen Missachtung der Räum- und
Streupflicht behalten sich die Gemeinden vor, den gefahrträchtigen
Bereich auf Kosten der verantwortlichen Anlieger
ohne Vorankündigung in einen verkehrssicheren Zustand
zu versetzen (kostenpflichtige Ersatzvornahme).
Bitte beachten Sie auch: Weder Alter und Krankheit, noch
berufliche oder sonstige Verhinderung entbinden von der
Räum- und Streupflicht. Ist die verantwortliche Person
nicht in der Lage, ihrer Verpflichtung nachzukommen, hat
sie dafür zu sorgen, dass sie von einem Dritten (z.B. Hausmeisterdienst)
erfüllt wird.
3. Gemeinsamer Winterdienst der Gemeinden Gesees
und Hummeltal
Der Winterdienst in den Gemeinden Gesees und Hummeltal
wird vom VG-Bauhof durchgeführt. Obwohl bereits
Erfahrungen vorliegen, die bei der Planung für die kommenden
Einsätze berücksichtigt wurden, kann es auch
bei bester Vorbereitung immer wieder mal zu Problemen
oder Störungen kommen. Bitte teilen Sie dies der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelbach mit. Ansprechpartner ist
Herr Krug, Tel.: 09201 / 987-13.
4. Was Sie weiterhin beachten sollten:
• Halten Sie bitte für Räum- und Streufahrzeuge ausreichende
Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Unsere
Schneepflüge sind bis zu 3,50 Meter breit und Sie können
nur dort räumen oder streuen, wo sie auch hinkommen.
• Räumen Sie bitte den Schnee nicht vom Gehweg auf
die Straße. Bei Tauwetter kann das Wasser auf der
Fahrbahn so besser ablaufen. Das vermindert Eisbildung.
• Informieren Sie sich rechtzeitig über die Wetterprognosen
und planen Sie ggf. etwas mehr Zeit für Ihre
Wege ein, wenn Schnee oder Eis drohen.
Tobias Rauh
Leiter des Ordnungsamtes
SEITE 4
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH
KOSTENFREIE ENERGIEBERATUNG
IN MISTELBACH
Klimaschutz und Energiewende:
Kostenlose Beratungstermine in der
Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach lädt alle Bürgerinnen
und Bürger herzlich zur nächsten Bürgerberatung mit
dem Schwerpunkt PV-Balkonkraftwerke ein.
Die Veranstaltung widmet sich insbesondere dem Thema
PV-Balkonkraftwerke - kleinen Photovoltaik-Anlagen für den
Balkon, die es ermöglichen, eigenen Strom zu erzeugen und
aktiv zur Energiewende beizutragen.
Fachkundige Energieberaterinnen und -berater der Energieagentur
Oberfranken e.V. informieren vor Ort über:
Teilnahme & Anmeldung
Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr und bietet bis
18:00 Uhr individuelle Beratungstermine. Eine vorherige
Anmeldung ist erforderlich, da die Plätze begrenzt sind. Interessierte
können sich bei der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelbach Herrn Lautner telefonisch unter Tel.: 09201 /
987-19 oder per E-Mail an liegenschaftsverwaltung@vgmistelbach.bayern.de
anmelden. Weitere Informationen
erhalten Sie auf den Seiten der Energieagentur Oberfranken
e.V. unter: www.energieagentur-oberfranken.de
PROBLEMMÜLLSAMMLUNGEN
Die nächsten Problemmüllsammlungen finden statt:
in Hummeltal am 8. November 2025 (Samstag),
Parkplatz Sportplatz (Steinanger) von 11:20 - 12:20 Uhr
in Mistelbach am 8. November 2025 (Samstag),
am ehemaligen Wertstoffhof (Johann-Feilner-Straße)
von 12:30 - 13:30 Uhr
VOLKSTRAUERTAG 2025
• Funktionsweise und Vorteile von Balkonkraftwerken
• Voraussetzungen für die Installation
• Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
• Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale
• Sicherheit und technische Standards
Für wen ist die Beratung gedacht?
Die Veranstaltung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer,
Mieterinnen und Mieter sowie alle, die einen aktiven
Beitrag zum Klimaschutz in der Region leisten möchten.
Die Beratung dauert maximal 40 Minuten und ist für Bürgerinnen
und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach
kostenfrei. Bei konkreten Fragestellungen ist es
hilfreich, wenn Sie aussagekräftige Unterlagen, wie zum
Beispiel Baupläne oder Angebote des Heizungsbauers oder
des Solateurs, ins Rathaus mitbringen.
Für einfache Fragen können Sie sich auch an die Hotline der
Energieagentur unter Tel.: 09221 / 82 39 -18 wenden. Auch
diese telefonische Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach kostenlos.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten
der Energieagentur Oberfranken e.V. unter:
www.energieagentur-oberfranken.de
Der nächste Beratungstermin in der
Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach,
Kanzleistr. 3, 95511 Mistelbach, findet am
Donnerstag, 13. November 2025 statt.
Am Sonntag, 16. November 2025 gedenken die Gemeinden
der Opfer der Kriege, der Vertreibung und der Gewaltherrschaft.
Die Gedenkfeiern finden im Anschluss an den
Gottesdienst statt
• in Gesees
vor dem Kriegerdenkmal
• in Hummeltal
Kranzniederlegung am Ehrenmal im Friedhof und am
Ehrenmal in Pittersdorf
• in Mistelbach
vor dem Kriegerdenkmal
Alle Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen.
ÜBERSICHT JAGDGENOSSENSCHAFTEN
Jagdgenossenschaft Jagdpächter
Telefon-Nr.:
Gesees Matthias Bedürftig 0151 / 24162078
Forkendorf Horst Roder 0170 / 7732823
Stefan Schatz 0151 / 25736200
Pittersdorf Reinhold Bursian 0176 / 22178553
Pettendorf Jürgen Hacker 0171 / 2311674
Creez-Nord Kathrin und Rainer 0160 / 97659018
(westlich St 2163) Peterson
Creez-Süd Jürgen Hacker 0171 / 2311674
(östlich St 2163)
Hinterkleebach Hans-Thomas Geyer 0173 / 3525237
Mistelbach Dr. Fritz Nützel 0175 / 5182635
Reinhold Bursian 0176 / 22178553
SEITE 5
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
AMTLICHE MITTEILUNGEN GESEES
GESEESER SENIOREN
TREUCHTLINGER SCHLOSSWEIHNACHT MIT
HISTORISCHEM MITTELALTERMARKT
„Alle Jahre wieder...“ lädt die Stadt Treuchtlingen zur
Schlossweihnacht ein. Verzaubert von köstlichen Plätzchen
& Lebkuchen, deftigen Schmankerln und wunderbaren
Glühweinkreationen, wird in den urigen Holzhütten entlang
des Stadtschlosses nach traumhaften Kunsthandwerken
aus Holz, Keramik und Strickwaren gestöbert.
Mittelalterliche Marktatmosphäre
Eine Besonderheit stellt der beliebte Mittelaltermarkt im
Hof des Stadtschlosses dar. Der Duft von süßem Met, mittelalterlichem
Gebäck und wärmenden, prasselnden Lagerfeuern
entführt die Besucher ins Reich der Ritter, Gaukler,
Burgen und Fabelwesen.
BÜRGERVERSAMMLUNG
Die Gemeinde Gesees hält am
Freitag, 21. November 2025,
um 20:00 Uhr, im neuen Feuerwehrgerätehaus,
Hauptstraße 42, Gesees, eine
Bürgerversammlung
gemäß Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ab.
In der Bürgerversammlung werden Wünsche und Anregungen
aus der Bevölkerung entgegengenommen.
Teilnahmeberechtigt sind die Gemeindebürger. Das sind
die Gemeindeeinwohner, die bei den Gemeindewahlen
wahlberechtigt sind.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass in der Bürgerversammlung
nicht private Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten
von allgemein öffentlichem Interesse behandelt werden
können.
BÜRGERBUS
Freitag,12. Dezember 2025
13:30 Uhr Abfahrt in Gesees
Abfahrt in Treuchtlingen,
geben wir vor Ort bekannt.
p.P. 25,00 €
Anmeldungen bei Erich Rück /
Konny Bily, Gesees, Tel.: 09201 / 79366
Mindestteilnehmer: 30 Personen
Senioren der Gemeinde Gesees
erhalten 5,00 € Ermäßigung
Anmeldungen bis 4. Dezember 2025
ÖFFENTLICHER BÜCHERSCHRANK
Seit Sommer 2021 steht
der öffentliche Bücherschrank
im ehemaligen
„Gseesa Lädla“.
Der Bücherschrank ist
reichlich bestückt und steht
allen Bürgerinnen und
Bürgern, sowie den Gästen
der Gemeinde Gesees zur
Verfügung.
Eine telefonische Voranmeldung ist ab sofort nicht mehr
erforderlich.
Der Bürgerbus bedient die Haltestellen laut Fahrplan.
Sollte der Bus überbesetzt sein, wird eine weitere Fahrt
durchgeführt.
Impressum:
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach
und ihren Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach.
Erscheinungsweise:
Monatlich - am letzten Freitag des Vormonats.
Verteilung:
Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes
durch die Verwaltungsgemeinschaft.
Herausgeber & Verlag:
Media Hub Bayreuth GmbH, Richard-Wagner-Straße 36,
95444 Bayreuth, Tel. 0921/1627280-40, E-Mail info@inbayreuth.de
Druck:
Schneider Printmedien GmbH, 96279 Weidhausen
Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt:
Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach, Harald Feulner,
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft,
Kanzleistraße 3, 95511 Mistelbach
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Alexander Süß, Media Hub Bayreuth GmbH,
E-Mail: info@inbayreuth.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Preisliste. Anzeigen und
–entwürfe sind verlagsrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und
elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Herausgebers.
SEITE 6
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
AMTLICHE MITTEILUNGEN HUMMELTAL
HALLO! HUMMELTALER SENIORINNEN UND
SENIOREN
Am Donnerstag, 13. November 2025 ist in der „Neuen
Mitte Hummeltal“, im Café der Geseeser Landbäckerei um
14:30 Uhr für uns reserviert. Bitte bis 30. Oktober 2025
unter der Telefonnummer 09201 / 2024570 bei Frau Brix
anmelden.
***************************
Der Weihnachtskaffee für unsere Seniorinnen und Senioren
findet am
Montag, 1. Dezember 2025,
in der Gaststätte Seemannsruh statt.
Die Kosten für Kaffee und Kuchen werden von der Gemeinde
Hummeltal übernommen.
Beginn ist um 14:30 Uhr. Sie sind alle herzlich eingeladen.
Freue mich über Ihre zahlreiche Teilnahme und bitte für die
Planung um Anmeldung bis 27. November 2025 unter der
Telefonnummer 09201/2024570 bei Frau Brix.
Edda Brix, Seniorenbeauftragte Gemeinde Hummeltal
SITZUNG DES GEMEINDERATS HUMMELTAL
AM 17. SEPTEMBER 2025
Anwesend:
1. Bgm. Patrick Meyer, Edda Brix, Martin Drachsler, Matthias
Hagen, Thomas Hauenstein, Stephan Kroll, Otto Löhr,
Peter Meyer, Alfred Popp, Marianka Reuter-Hauenstein,
Alexander Seidel
Friedhof Pettendorf;
Bericht des Betriebsträgers (Evang. Kirchengemeinde
Hummeltal)
Pfarrer Schikor, dem Bgm. Meyer das Wort erteilt hatte, erläuterte
die Einnahmen-/Ausgabensituation des Friedhofes,
der als Monopolfriedhof (auch amtlicher Friedhof) für alle
Hummeltaler da sei. Einnahmen für den Friedhof werden
ausschließlich über Grabgebühren generiert. Hinzu kommen
Spendengelder (ca. 800,00 €/Jahr). Ehrenamtlichen Helfer
tragen außerdem dazu bei, Arbeitskosten einzusparen.
Da ein gewisser Anteil der Verstorbenen nicht in Hummeltal
beerdigt wird und der Trend perspektivisch in Richtung
alternativer Bestattungsformen geht, werden auch künftig
keine größeren Einnahmen zu erwarten sein.
Die Kirchengemeinde könne so nicht weitermachen, so
Pfarrer Schikor, da zusätzlich immer wieder Infrastrukturmaßnamen
anfallen, wie z. B. die Erneuerung der Treppenstufen,
des Zauns und der Wasserversorgung. Dauerhaft sei
die Kirchengemeinde finanziell mit der Friedhofsverwaltung
und -bewirtschaftung überfordert. Die Gebühren müssten
erhöht werden, was voraussichtlich zur Folge hätte, dass
sich noch weniger Leute in Hummeltal bestatten ließen.
Pfarrer Schikor wird für die nächsten 2 - 3 Jahre die Gebühren
moderat um 25 % erhöhen. Die Kirchengemeinde wird
versuchen, den laufenden Betrieb mit den Einnahmen zu
bewirtschaften. Für anstehende Infrastrukturmaßnahmen
bat Pfarrer Schikor den Gemeinderat darum, dass die Kommune
dafür eintritt und geradesteht.
Dass die Gemeinde Hummeltal Kosten von Infrastrukturmaßnahmen
rund um den Friedhof übernimmt, wäre nicht
das erst Mal, fügte Bgm. Meyer an. In der Vergangenheit
kam dies immer wieder mal vor.
Gemeinderat Meyer bat Herrn Schikor um eine Aufstellung
der in den nächsten 2 - 3 Jahren anstehenden Investitionen,
damit transparent wird, welche Kosten konkret entstehen.
So hat der Gemeinderat eine Diskussionsgrundlage und
kann über Investitionszuschüsse beraten.
Gemeinderat Hauenstein erinnerte an die Begehung, die
vor einiger Zeit vom Gemeinderat durchgeführt worden ist.
Er hinterfragte, was hinsichtlich der Mängel, z. B. bei den
Treppen, bisher gemacht wurde und ob es einen Kostenvoranschlag
gäbe.
Pfarrer Schikor erwiderte, er habe seit 1 ½ Jahren einen Kostenvoranschlag
für 7.000,00 € vorliegen. Das Projekt liege
nun auf der Warteliste. Er habe evtl. Spendengelder in Aussicht.
Die Wege wären im Moment noch ganz gut in Schuss.
Für den Brunnen habe er eine relativ kostengünstige Lösung
gefunden.
Die Aufstellung bzw. der Investitionsplan sei nun der nächste
Schritt, so Bgm. Meyer. Außerdem müssten alle Investitionen,
die umgesetzt werden, vor Ingangsetzung mit dem
Gemeinderat besprochen werden.
Der Gemeinderat kam überein, eine anlassbezogene Investitionskostenförderung
von Fall zu Fall anzustreben.
Aufhebungsbebauungsplan „Am Hutweg“;
Behandlung der im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach
§3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung waren keine Stellungnahmen
eingegangen, gab Bgm. Meyer bekannt.
Zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren
nach § 4 Abs. 1 BauGB hatten folgende Fachstellen
keine Stellungnahmen abgegeben:
a) Amt für Ländliche Entwicklung, Bamberg
b) Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten,
Bayreuth-Münchberg
c) Landesamt für Denkmalpflege
d) Handwerkskammer für Oberfranken
e) Ev. Luth. Pfarramt Hummeltal
f) Kath. Pfarramt Eckersdorf
>>>
SEITE 7
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
AMTLICHE MITTEILUNGEN HUMMELTAL
Folgende Fachstellen hatten mitgeteilt, dass keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht werden:
a) Landratsamt Bayreuth
b) Wasserwirtschaftsamt Hof
c) Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost
d) Bayernwerk Netz GmbH
e) IHK für Oberfranken
Lediglich die Regierung von Oberfranken hatte folgenden
Einwand vorgebracht: „Bei einer Aufhebung eines Bebauungsplanes
muss auch der Vertrauensschutz der Grundstückseigentümer
auf das Bestehenbleiben des Bebauungsplanes
als Rechtsvorschrift mit berücksichtigt werden. Die
Begründung enthält hierzu keine Aussage.“
Der Gemeinderat nahm die im Rahmen der Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
„Die Anregungen der Regierung von Oberfranken werden
berücksichtigt. In der Begründung unter Nr. 5 wird folgendes
mit aufgenommen:
Der Vertrauensschutz der privaten Eigentümer innerhalb
des Gebietes wurde mit berücksichtigt. Da das Plangebiet
komplett bebaut ist, ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung
der privaten und öffentlichen Belange durch den
Rückfall in den § 34 BauGB für die vorhandene Nutzungen
keine Nachteile für den Bestand entstehen und auch für
die Zukunft die Eigentumsinteressen, Bestandsschutzinteressen
gewahrt bleiben. Im Übrigen müssen sich Vorhaben
hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der Grundstücksflächen, die überbaut
werden sollen, in ihrer näheren Umgebung einfügen.“
Aufhebungsbebauungsplan „Am Hutweg“;
Zustimmung zum Planentwurf
Dem vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 27. August
2025 wurde einstimmig zugestimmt.
Aufhebungsbebauungsplan „Am Hutweg“;
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB
damals einig, dass ein berufsmäßiger Bürgermeister für die
Gemeinde Hummeltal als nicht sinnvoll erachtet wurde, erinnerte
Bgm. Meyer. Da damals aber kein Beschluss gefasst
wurde, muss das Thema jetzt aber noch einmal auf den Tisch.
Die Gemeinde Hummeltal zählt aktuell 2.456 Einwohner
und bleibt damit unter der Schwelle vom 2.500 Einwohnern,
womit der Erste Bürgermeister auch in der kommenden Legislaturperiode
Ehrenbeamter wäre, wenn nicht durch Satzung
bestimmt wird, dass Berufsmäßigkeit greifen soll, Art.
34 Abs. 2 Satz 3 Gemeindeordnung. Um dem Bewerber /
den Bewerbern Rechts- und Planungssicherheit zu geben,
sollten die Rechtstellung nunmehr mittels Beschlusses festgelegt
werden, da ggf. noch eine Änderung des § 4 der Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
erfolgen muss, so Bgm. Meyer.
Der Gemeinderat sprach sich nach kurzer Diskussion mit
deutlicher Mehrheit dafür aus, dass der Erste Bürgermeister
auch in der kommenden Legislaturperiode sein Amt ehrenamtlich
ausüben soll.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bgm. Meyer gab folgende Beschlüsse hinsichtlich des Neubaus
des Nahversorger bekannt:
Außenanlagen
Der Auftrag ging an den günstigsten Bieter, die Firma Feustel
- Gärten und Ideen GmbH, Warmensteinacher Str. 126,
95448 Bayreuth.
Automat zur Versorgung mit Fleisch- und Wurstwaren
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass die Metzgerei
Lindner GmbH, Zochenreuth 15, 91347 Aufseß, als Betreiber
der Automaten im Nahversorgerneubau fungieren soll.
Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der clickandgrill
GmbH, Zochenreuth 15, 91347 Aufseß, über die Lieferung
eines Automaten des Typs Sanden Vendo G-Snack 10 anzunehmen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, als nächste Verfahrensschritte
die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beide Verfahrensschritte
werden gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters;
Festlegung für Legislaturperiode 2026 - 2032
In der Gemeinderatsitzung vom 15. Januar 2025 wurde die
Thematik erstmals behandelt. Der Gemeinderat war sich
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint: 28. November 2025
Anzeigen- und Redaktionsschluss: 10. November 2025
SEITE 8
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
AMTLICHE MITTEILUNGEN MISTELBACH
BÜRGERVERSAMMLUNG
Die Gemeinde Mistelbach hält am
Freitag, 14. November 2025,
um 20:00 Uhr, im Gasthaus Großmann,
Pottensteiner Straße 8, Mistelbach eine
Bürgerversammlung
gemäß Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ab.
In der Bürgerversammlung werden Wünsche und Anregungen
aus der Bevölkerung entgegengenommen.
Teilnahmeberechtigt sind die Gemeindebürger. Das sind die
Gemeindeeinwohner, die bei den Gemeindewahlen wahlberechtigt
sind.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass in der Bürgerversammlung
nicht private Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten
von allgemein öffentlichem Interesse behandelt werden
können.
HALLO MISTELBACHER SENIORINNEN UND
SENIOREN!!!
Am Donnerstag, 13. November
2025 fahren wir zum Fischessen
in den Aischgrund.
Abfahrt ist um 13:00 Uhr
am Dorfplatz mit Kaffeestopp.
Rückfahrt ca. 21:00 Uhr.
Anmeldung bis spätestens Samstag, 8. November 2025,
unter Tel.: 09201 / 262 im Auftrag der Gemeinde - beim Seniorenbeauftragten
Horst Bayer.
Horst Bayer, Seniorenbeauftragter Gemeinde Mistelbach
SITZUNG DES GEMEINDERATS MISTELBACH
AM 22. SEPTEMBER 2025
Anwesend:
1. Bgm. Matthias Mann, Alexander Bär, Horst Bayer, Daniela
Gustke, Uwe Herath, Sabine Hofmann, Lukas Höhn, Harald
Licha, Monika Miklis, Martin Schütze, Gisela Stahlmann, Uwe
Wich
Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Errichtung einer
Dachgaube, Versetzen der Außenwand im EG und OG sowie
Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Grundstück
Fl.Nr. 1116/6 Gemarkung Mistelbach (Am Wolfsgarten 1)
Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Innenbereichsvorhaben
wurde ebenso erteilt.
Wasserversorgung; Vierte Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Mistelbach (BGS-WAS); Vorberatung
Gebührenhöhe
Bgm. Mann erinnerte an die relativ erfolglose Diskussion im
letzten Jahr und die Neufestlegung der Abschreibungssätze,
die im Frühjahr 2025 erfolgt ist.
Derzeit sind die Gebühren nicht kostendeckend, d.h. die Gemeinde
schießt zu jedem abgegebenen Kubikmeter Wasser
etwas hinzu. Hinsichtlich der zu erwartenden Investitionen
muss dieser Umstand dringend geändert werden. Darüber
war sich der Gemeinderat bereits Ende 2024 einig. Nachdem
zwischenzeitlich die erheblichen Wasserverluste - 2021
beliefen sich diese auf 17,5 %, 2024 nur noch auf 7,5 % -
mittels Sanierung eines großen Teiles der Streckenschieber
und der Hausanschlüsse sowie Installation einer Zonenüberwachung
deutlich reduziert werden konnten, hat die
Gemeinde ihre Hausaufgaben erledigt und nun galt es zu
entscheiden, so der Bürgermeister.
Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Lippert, betonte zunächst
das massive Defizit der Wasserversorgung. Im Abrechnungsjahr
2024 belief sich dieses auf 69.895,93 €,
umgerechnet 0,92 € pro abgegeben Kubikmeter, bei einer
Wassergebühr von aktuell netto 1,68 € pro m³! Da das Geld
nicht vom Himmel fällt, muss der Fehlbetrag aus den anderen
Einnahmen der Gemeinde gedeckt werden. Dies wird
zunehmend schwerer, so Lippert, und belastet unterm
Strich alle Einwohner, egal wieviel Wasser sie verbrauchen.
Die dann von ihm vorgestellte Kalkulation für die Jahre 2026
bis 2029 führte zu einem Gebührenbedarf von insgesamt
839.770,00 € bzw. 209.943,00 € pro Jahr. Vom Gemeinderat
zu entscheiden war, welcher Anteil über die Grundgebühr und
welcher über die Verbrauchsgebühr erbracht werden soll.
Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Gebühren zukünftig
kostendeckend sein müssen und dass die Grundgebühr
zumindest die Fixkosten decken sollte, die jeder Haushalt,
unabhängig vom Verbrauch, erzeugt. Diese wären vor
allem die Zählerbeschaffungskosten und die Personalkosten
für Zählerwechsel, Ablesung sowie Gebührenabrechnung.
Eine Grundgebühr von netto 56,07 € (brutto 60,00 €) pro
Jahr wurde als angemessen erachtet. Die daraus resultierende
Verbrauchsgebühr beträgt netto 2,54 € (brutto 2,72 €)
pro bezogenem Kubikmeter Wasser.
Der Gemeinderat fasst dann einstimmig folgenden Beschluss:
„Für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2030 beläuft
sich die Grundgebühr auf netto 56,07 € pro Jahr und
die Verbrauchsgebühr auf netto 2,54 € pro bezogenem Kubikmeter
Trinkwasser. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer
von derzeit 7 %.“
Der erforderliche Satzungsbeschluss soll in der nächsten
Gemeinderatssitzung erfolgen.
Bekanntgaben
Gemeindestiftung
Bgm. Mann gab bekannt, dass die Sitzung des Stiftungsrates
spätestens im November 2025 stattfinden wird. Er bat die
Gemeinderäte und die Verantwortlichen in den Vereinen,
Verbänden und Kirchen um Vorschläge.
SEITE 9
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
AMTLICHE MITTEILUNGEN MISTELBACH
Mitteilungsblatt
Die Gemeinschaftsversammlung der VG hatte beschlossen,
das Mitteilungsblatt ab der Novemberausgabe durch die
Media Hub Bayreuth GmbH, erstellen zu lassen, teilte weiterhin
Bgm. Mann mit. Die Vereine sollen ihre Anzeigen und
Informationen aber weiterhin an die VG schicken, die diese
dann weiterleiten wird. Die Abrechnung erfolgt durch die
Media Hub Bayreuth GmbH.
DAS MITTELUNGSBLATT STARTET NEU DURCH.
FRISCH. LESERFREUNDLICH. ZEITGEMÄSS.
Gemeinderat Herath bat darum, die Vereine und Institutionen
mit einem Schreiben über die Änderungen im Ablauf
und die neuen Kosten zu informieren. Der Leiter der Geschäftsstelle
sichert dies zu.
PV-Anlage Überhebepumpwerk
Die PV-Anlage am Überhebepumpwerk in der Kirchröthe wurde
am 27. August 2025 in Betrieb genommen. Aufgrund der kurzen
Betriebszeit konnten noch keine Zahlen genannt werden.
Sonstiges
Ferienfahrten
Gemeinderat Bär berichtete in seiner Eigenschaft als Jugendbeauftragter
über die von der Gemeinde veranstalteten
Ferienfahrten. Die erste Fahrt, in den Freizeitpark Plohn,
wurde gut angenommen. Die zweite Fahrt, die in den Bayernpark
gehen sollte, musste leider abgesagt werden, da
nicht genug Anmeldungen zu verzeichnen waren.
Tischtennisplatte Freizeitgelände
Gemeinderat Herath erkundigte sich, ob die Tischtennisplatte
wieder an die alte Stelle kommen wird. Bgm. Mann bejaht dies.
Seniorenfahrt nach Mödlareuth
Gemeinderat Bayer, Seniorenbeauftragter der Gemeinde,
berichtete von der Fahrt nach Mödlareuth, die mit 50 Teilnehmern
ausgebucht war.
Mistel-Bach-Konzert am 17. Oktober 2025
Gemeinderat Licha erinnerte daran, dass am 17. Oktober das
Mistel-Bach-Konzert stattfinden wird. Er bat, die Veranstaltung
über Social Media und in den Vereinen zu bewerben.
Freuen sich auf die neue Ausgabe: v.l. Geschäftsführer Media Hub
Bayreuth GmbH Alexander Süß, VG Mistelbach Sabine Bayerlein,
Bürgermeister von Gesees und Gemeinschaftsvorsitzender Harald
Feulner, Geschäftsstellenleiter VG Mistelbach Lutz Lippert und
Geschäftsführer Media Hub Bayreuth GmbH Martin Munzert.
Die Media Hub Bayreuth GmbH verantwortet künftig die
Herausgabe des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelbach. Das Heft erscheint ab sofort in
modernem Magazindesign und vollfarbig – zuvor war es
in Schwarz-Weiß gehalten. Neben einem frischen Layout
bietet das Mitteilungsblattes nun mehr Bilder und Inhalte.
Die monatliche Erscheinungsweise bleibt unverändert,
das Mitteilungsblattes ist weiterhin über die Verwaltungsgemeinschaft
Mistelbach erhältlich.
UNSER MITTEILUNGSBLATT STARTET NEU DURCH!
FRISCH. LESEFREUNDLICH. ZEITGEMÄSS.
MITTEILUNGSBLATT
MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
der Verwaltungsgemeinschaft
NOVEMBER 2025
AUSGABE 11 / 25
NOVEMBER 2025
AUSGABE 11 / 25
MISTELBACH
MISTELBACH
und ihrer Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach
und ihrer Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach
PAPIER UND DRUCK
MITTEILUNGSBLATT MISTELBACH
Das Papier des amtlichen Mitteilungsblattes Gesees, Hummeltal und
Mistelbach ist das sehr weit verbreitete, gestrichene Bilderdruckpapier
ArtoMagic. Es entspricht höchster Druckqualität, die sowohl
Alterungsbeständigkeit, als auch das Europäische Umweltzertifikat
(EU Ecolabel) besitzt, sowie Elementarchlorfrei gebleicht (ECF) wurde.
Zudem besitzt das Papier des Herstellers inapa Deutschland
verschiedene Herstellerzertifikate, wie FSC®, PEFC, Umweltmanagementsystem
(ISO 14001), Qualitätsmanagementsystem (ISO
9001), Energiemanagement (ISO 50001), sowie das Arbeitssicherheits-
und Gesundheitsmanagementsystem (OHSAS 18001). Das
Magazin kann umweltgerecht als Altpapier entsorgt werden.
Unser Druckpartner Schneider Printmedien ist eine zertifizierte
Druckerei und Mitglied im bvdm-Klimainitiative, welche für Klimaneutralität
und eine ökologische Produktion steht. Zudem hat
Schneider Printmedien das Gütesiegel „Print CO2-geprüft“ und
darf alle Printprodukte mit dem Logo „Print CO2-kompensiert“
und damit als umweltfreundliches Produkt auszeichnen.
G E M E I N D E
G E S E S
Gemeindekanzlei
Pettendorfer Straße 4
95494 Gesees
G E M E I N D E
G E S E E S
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 17:30 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr
Telefon: 09201 / 300
Sprechzeitenvereinbarung
außerhalb der o. g. Zeiten unter:
Telefon: 09201 / 987-0
www.gesees.de
Gemeindekanzlei
Pettendorfer Straße 4
95494 Gesees
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 17:30 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr
Telefon: 09201 / 300
Sprechzeitenvereinbarung
außerhalb der o. g. Zeiten unter:
Telefon: 09201 / 987-0
www.gesees.de
Ab November erscheint das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach –
gemeinsam mit den Gemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach – in einem frischen,
modernen Design. Mehr Lesefreude, klarere Struktur, zeitgemäße Gestaltung.
Ab November erscheint das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach –
gemeinsam Die Media mit Hub den Bayreuth Gemeinden GmbH Gesees, übernimmt Hummeltal künftig und die Gestaltung Mistelbach und – in Produktion. einem frischen,
modernen Wir freuen uns, Design. Ihnen Mehr damit Lesefreude, ein aktuelles, klarere ansprechendes Struktur, Format zeitgemäße bieten zu Gestaltung.
können –
für alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine.
Die Media Hub Bayreuth GmbH übernimmt künftig die Gestaltung und Produktion.
Wir freuen uns, Ihnen Ihre damit Ansprechpartnerin ein aktuelles, ansprechendes für Ihren Werbeerfolg: Format bieten zu können –
MITTEILUNGSBLATT
für alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine.
der Verwaltungsgemeinschaft Denise Preiß
MISTELBACH
Ihre Ansprechpartnerin für Ihren d.preiss@inbayreuth.de
Werbeerfolg:
und ihrer Mitgliedsgemeinden
0151 18008844
Gesees, Hummeltal und Mistelbach
MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
Denise Preiß
Neues Design. Gleiche d.preiss@inbayreuth.de
Nähe.
0151 18008844
MISTELBACH
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Gesees, Hummeltal und Mistelbach
G E M E I N D E
H U M E L T A L
Gemeindekanzlei
Bayreuther Straße 12
95503 Hummeltal
G E M E I N D E
H U M M E L T A L
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09201 / 870
www.hummeltal.de
Gemeindekanzlei
Bayreuther Straße 12
95503 Hummeltal
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr
Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09201 / 870
www.hummeltal.de
G E M E I N D E
M I S T E L B A C H
Gemeindekanzlei
Kanzleistraße 3
95511 Mistelbach
Neues Design. Gleiche Nähe.
G E M E I N D E
M I S T E L B A C H
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 17:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09201 / 987-18
www.mistelbach.de
Gemeindekanzlei
Kanzleistraße 3
95511 Mistelbach
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 17:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09201 / 987-18
www.mistelbach.de
Mitglieder der Interkommunalen Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Telefon: 09279/923241, Fax: 09279/923244
www.neubuerg.de, info@neubuerg.de
Mitglieder der Interkommunalen Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Telefon: 09279/923241, Fax: 09279/923244
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SEITE 10
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
VEREINE / VERBÄNDE / ÖRTLICHE INSTITUTIONEN
Wir laden ins Museum ein:
Freitag, 7. November, 19:30 Uhr
Die Bürgermeister unserer früheren Gemeinden
Pittersdorf, Pettendorf, Creez und Hinterkleebach
- Ein Rückblick mit Bildern und Gschichtla -
Vorher findet um 18:30 Uhr unsere Mitgliederversammlung
statt, auch Nichtmitglieder sind dazu herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Getränke und herzhafte
„Knabbereien“ stehen bereit!
Freundeskreis der Hummelstube e.V.
JAGDGENOSSEN-
SCHAFT CREEZ
Die Jagdgenossenschaft Creez
lädt die Jagdgenossen
zum Wildessen am
Samstag, 29. November 2025,
19:30 Uhr,
Siedlergemeinschaft Hummeltal e.V.
.ee.e.V.
HUMMELTALER
GLÜHWEIN
DEZEMBER
4.
AB 17 Uhr
in die Gaststätte Seemannsruh
ganz herzlich ein.
‣ Winzerglühwein – weiß und rot
‣ „Hot Aperol“
‣ Alkoholfreie Getränke
‣ Kleiner Imbiss
Siedlerscheune Hummeltal – Pottensteiner Str.
WIR FREUEN UNS AUF EUCH !
Siedlergemeinschaft Hummeltal e.V.
1. Vorsitzender: Herbert Röder, Langer Rain 11, 95503 Hummeltal, Tel. 0921 / 918 77 88
www.verband-wohneigentum.de/hummeltal · Mail: sghummeltal@verband-wohneigentum.de
Bankverbindung: VR-Bank Bayreuth-Hof – IBAN: DE62 7806 0896 0006 0742 78
SEITE 11
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
STAMMTISCH DES SC HUMMELTAL
Bockbierfest
08
NOVEMBER
AB 18 UHR IM SPORTHEIM HUMMELTAL
WIR FREUEN UNS SEHR AUF EUER KOMMEN
LASST´S EUCH
SCHMECKEN
es gibt diesmal
Pulled Pork Burger
verbindliche Essensvorbestellung bitte bis 01.11.25
bei Berthold Pfauntsch - 01773715514
oder Daniel Großmann - 01708960983
SEITE 12
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
Einladung zum Weihnachtsessen des
VdK Hummeltal
am Sonntag, 7. Dezember 2025 um 12:00 Uhr
in der Gaststätte Seemannsruh
Für jedes Mitglied ist Essen und Trinken bis 20 € kostenlos!
Es gibt Gänsebrust, Sauerbraten u. Schnitzel.
Bitte telefonisch mit Essenswunsch bei Bettina Förster
Tel.: 0175 / 2965952 bis zum 28. November 2025 anmelden!
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag
eure Vorstandschaft
So.,07.12.2025
Sie lieben Weihnachten und haben interessante Produkte zu
verkaufen? Dann seien Sie schnell und sichern sich noch
einen Stand auf dem Mistelbacher Weihnachtsmarkt.
Kontakt:
foerderverein.mistelbach@gmail.com
0171 - 1830447
MISTELBACHER
WEIHNACHTSMARKT
SEITE 13
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
ÜBERREGIONALES / SONSTIGES
Aktuelles aus der ILE
Rund um die Neubürg - Fränkische Schweiz
21. Regionaler Künstlermarkt
2. November 2025
Grund- und Mittelschule Hummeltal
Rückblick zum Heimatabend
Der zweite Regionale Heimatabend Rund um die Neubürg war mindestens genauso schön wie der erste!
Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden. Allen voran unseren Darstellern auf und neben der Bühne sowie Bürgermeister
Sven Ruhl mit seinem Bauhofteam und den Glashüttener Vereinen, die sich tatkräftig um das leibliche Wohl gesorgt haben.
Den Abend eröffnete unser Vorsitzender Landrat Florian Wiedemann. Der von Heiner Richter kreierte Theatersketch durch
die ILE-Mitglieder erwies sich als Überraschungserfolg des Abends bei den rund 350 Gästen in der ausverkauften Halle. Die
Tanzschule Malaica zeigte, mit welcher Vielfalt und Professionalität bei uns das Tanzen gelebt wird. Knotenphilosophie bezauberte
mit stilvoller Live-Musik. Lukas Stahlmann präsentierte uns Hummelgauer Tracht und Mundart-Lyrik. Die Band
Blechboxx um den Mundart-Experten Horst Mayer sorgte mit fetzigem Brass und allerhand G‘schmarr für strahlende Gesichter.
Als Headliner des Abends zeigte Franz Zwosta einen Ausschnitt seines hochkarätigen Kabarett Repertoires. Von Beginn
an brachten Bademeister & Friends abseits der Bühne die Halle zum Kochen, indem die vier erfahrenen Musikanten Stefan
Polster, Mario Landmann, Armin Haas und Andy Schrüfer mit handgemachter Stimmungsmusik bis tief in die Nacht begeisterten.
Als schlagfertige Moderatorin fungierte unsere Eckersdorfer Bürgermeisterin und zweite ILE-Vorsitzende Sybille Pichl.
Unter
ogy.de/rha
gibt es
weitere
Bilder
Nach so viel positiver Resonanz bei Mitwirkenden und Gästen und zwei ausverkauften Veranstaltungen bleibt zu hoffen, dass
dies nicht der letzte Heimatabend Rund um die Neubürg gewesen ist...
Neuer Heimatkalender 2026 erhältlich
Unser alljährlicher Heimatkalender ist ab sofort verfügbar! Wie gewohnt enthält er 13 stimmungsvolle Aufnahmen des Plösener
Heimatfotografen Bernd Lippert, diesmal als Sonderedition (Dauerkalender), welche sich dem Motto „Sonnenauf- und
Untergänge“ auf der Neubürg annimmt. Beeindruckende Bilder mit neuen Blickachsen von bzw. auf unseren Hausberg begleiten
Sie durch das neue Jahr. 100 % Heimatliebe, garantiert ohne KI-Bearbeitung oder Mogelfilter! Der Kalender wird wieder
im A3-Querformat angeboten und ist in zahlreichen Wiederverkaufsstellen unserer Mitgliedsgemeinden, zum Preis von
9,95 € verfügbar. Weitere Infos unter: ogy.de/nk26
@neubuerg
Kontakt:
Tel. 09279 923241
Mail: info@neubuerg.de
Web: www.neubürg.de
Impressum:
Herausgeber:
Interkommunale Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
SEITE 14
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
ÜBERREGIONALES / SONSTIGES
November 2025
Newsletter
Veranstaltung des Klimaschutzmanagements
Gesellschaftliches Engagement stärken −
Impulse für Unternehmen in Stadt und Landkreis Bayreuth
Am Donnerstag, 06.11.2025, lädt das Freiwilligen Zentrum Bayreuth in
Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis
Bayreuth sowie der Gedikom GmbH zu einer inspirierenden Veranstaltung
für Unternehmen in der Region ein.
Teilnehmende erhalten von 14:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Gedikom
GmbH praxisnahe Einblicke und neue Ideen, wie gesellschaftliche
Verantwortung im Unternehmensalltag gelebt werden kann.
Freuen Sie sich auf einen Impulsvortrag zu unternehmerischem Engagement
und gesellschaftlicher Verantwortung, Best-Practice-Beispiele aus
der Region, einen Einblick in die Arbeit des Freiwilligen Zentrums Bayreuth
und eine mögliche Zusammenarbeit sowie eine Ideenwerkstatt
zum Austausch und zur Entwicklung neuer Ansätze.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0921-514116 oder per E-Mail
an info@freiwilligen-zentrum-bayreuth.de.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um neue Impulse zu gewinnen und gemeinsam
mit anderen Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung
aktiv zu gestalten.
Kostenloser Infoabend zu Energiethemen
Donnerstag, 06.11.2025, 18:00 Uhr:
Klimafreundlich Heizen im Rathaus Fichtelberg.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten unter 09272-6666.
Donnerstag, 13.11.2025, 13:00-17:00 Uhr:
Workshop zur Entwicklung kommunaler Hitzeaktionspläne
in der Klimalounge Bayreuth.
Dieser praxisorientierte Workshop richtet sich
gezielt an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
sowie Mitarbeitende der Kommunalverwaltungen
in der Region Bayreuth. Ziel ist es, die Teilnehmenden
in die Lage zu versetzen, einen Hitzeaktionsplan
für ihre Kommune zu entwickeln. Während
des Workshops werden hierfür bereits erste
konkrete Maßnahmen und Kommunikationsbausteine
erarbeitet.
Darüber hinaus werden bewährte Werkzeuge und
Materialien vorgestellt, die die weitere Ausarbeitung
und Umsetzung des Plans effektiv unterstützen.
Die Teilnehmenden erhalten fundierte Einblicke
in Strategien zur kommunalen Klimaanpassung
und profitieren vom direkten Austausch mit
Fachleuten und Kolleginnen und Kollegen aus der
Region.
©Landkreis Bayreuth
Die Veranstaltung wird von den Klimaschutzmanagements
der Region Bayreuth organisiert. Die
inhaltliche Konzeption und fachliche Leitung übernehmen
erfahrene Expertinnen und Experten der
Unternehmen GreenAdapt und ecolo, die über
umfassende Expertise im Bereich der Klimaanpassung
verfügen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Mehr Informationen & Anmeldung:
klima.landkreis-bayreuth.de
IMPRESSUM
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth,
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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
ÜBERREGIONALES / SONSTIGES
SEITE 16
Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
TERMINKALENDER GESEES
NOVEMBER
Di, 04.11.
Gemeinde Gesees; Terminabsprache der örtl. Vereine,
Gemeindekanzlei, 18:00 Uhr
Fr, 14.11.
VdK Gesees-Haag;
Treffen, Rödensdorf
Fr, 14.11.
Schützenfreunde Gesees; Königsschießen,
Schützenhaus Gesees, 19:00 - 21:00 Uhr
So, 16.11.
Ev. Kirche;
Volkstrauertag mit Totengedenken, 10:00 Uhr
So, 16.11.
Gemeinde Gesees;
Volkstrauertag mit Kranzniederlegung
Mo, 17.11.
Bund Naturschutz; Kino - aktueller Film
zum Thema Plastik, Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr
DEZEMBER
Sa, 06.12.
Gseesa Kerwaboschn u. -madla;
Nikolausdienst
Fr, 12.12.
Gemeinde Gesees; Seniorenausflug nach Treuchtlingen
zur Schlossweihnacht, Abfahrt Gesees 13:30 Uhr
Mi, 19.11.
Seniorentreff Gesees; „Mittwochstreff“,
Café Geseeser Landbäckerei, 14:30 Uhr
Fr, 21.11.
Schützenfreunde Gesees; Königsschießen,
Schützenhaus Gesees, 19:00 - 21:00 Uhr
Fr, 21.11.
Gemeinde Gesees; Bürgerversammlung,
Feuerwehrgerätehaus Gesees, 20:00 Uhr
So, 23.11.
Schützenfreunde Gesees; Königsschießen mit Weißwurstfrühstück,
Schützenhaus Gesees, 10:00 - 12:00 Uhr
So, 23.11.
Ev. Kirche; Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag,
St. Marien zum Gesees, 10:00 Uhr
Sa, 29.11.
Frauen Union Hummelgau;
Weihnachtsausflug nach Pilsen
Sa, 13.12.
Schützenfreunde Gesees;
Königsfeier, Schützenhaus Gesees
So, 14.12.
Singkreis Hummelgauer Heimatbund Gesees;
Weihnachtskonzert, St. Marien zum Gesees, 17:00 Uhr
TERMINKALENDER HUMMELTAL
NOVEMBER
Fr, 07.11.
Freundeskreis der Hummelstube;
Mitgliederversammlung, Museum Hummelstube, 18:30 Uhr
Fr, 07.11.
Freundeskreis der Hummelstube; Rückblick mit Bildern
und Gschichtla „Die Bürgermeister unserer früheren
Gemeinden“, Museum Hummelstube, 19:30 Uhr
Sa, 08.11.
Freunde des SC Hummeltal; Stammtisch, Bockbierfest,
Sportheim, 18:00 Uhr
Sa, 08.11.
Problemmüllsammlung; Pittersdorf Parkplatz Sportplatz
(Steinanger), 11:20 - 12:20 Uhr
Sa, 08.11.
Aphasiker-SHG-BT Stadt/Land; Treffen im ev. Gemeindehaus,
Kirchstraße 13, Hummeltal, 13:00 - 16:00 Uhr.
Anmeldung bei Reinhold Richter: 09201/7767
Sa, 08.11.
Jagdgenossenschaft Pittersdorf;
Wildessen, Gaststätte Seemannsruh, 19:30 Uhr
Mo, 10.11.
Schützengilde Hummeltal; Königsschießen Luftgewehr,
Schützenhaus Hummeltal, 18:30 Uhr
Di, 11.11.
Ev. Kirche;
Adventskranzbinden im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr
Do, 13.11.
Ev. Kirche;
Adventskranzbinden im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr
Do, 13.11.
Gemeinde Hummeltal; Senioren-Kaffeetreff,
„Neue Mitte Hummeltal“, Café Geseeser Landbäckerei,
14:30 Uhr
Fr, 14.11.
Schützengilde Hummeltal; Königsschießen
Bogen- und Blasrohr, Turnhalle Hummeltal
So, 16.11.
Ev. Kirche; Hummeltaler Buß- und Bettag mit Abendmahl,
Friedenskirche, 10:30 Uhr
So, 16.11.
Gemeinde Hummeltal;
Volkstrauertag mit Kranzniederlegung
Mo, 17.11.
Schützengilde Hummeltal; Königsschießen Luftgewehr,
Schützenhaus Hummeltal, 18:30 Uhr
Mo, 17.11.
Bund Naturschutz; Kino - aktueller Film
zum Thema Plastik, Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr
Di, 18.11.
Ev. Kirche; Adventskranzbinden
im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr
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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
TERMINKALENDER HUMMELTAL
Mi, 19.11.
Ev. Kirche; Kinderbibeltag für Kinder von 6 - 11 Jahren
im Gemeindehaus, 08:00 - 14:00 Uhr, Anmeldung nötig
Do, 20.11.
Ev. Kirche; Adventskranzbinden
im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr
Fr, 21.11.
Ev. Kirche;
Verkauf der Adventskränze
im Gemeindehaus, ab 12:00 Uhr
Fr, 21.11.
Schützengilde Hummeltal; Königsschießen
Bogen- und Blasrohr, Turnhalle Hummeltal
So, 23.11.
Ev. Kirche; Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag
mit Gedenken an die Verstorbenen aus der
Kirchengemeinde, Friedenskirche, 10:30 Uhr
Mo, 24.11.
Schützengilde Hummeltal; Königsschießen Luftgewehr,
Schützenhaus Hummeltal, 18:30 Uhr
Fr, 28.11.
Schützengilde Hummeltal; Königsschießen
Bogen- und Blasrohr, Turnhalle Hummeltal
Sa, 29.11.
Jagdgenossenschaft Creez; Einladung zum Wildessen,
Gaststätte Seemannsruh, 19:30 Uhr
Sa, 29.11.
Frauen Union Hummelgau;
Weihnachtsausflug nach Pilsen
So, 30.11.
Ev. Kirche; 1. Advent,
Friedenskirche, 10:30 Uhr
DEZEMBER
Mo, 01.12.
Gemeinde Hummeltal; Weihnachtsfeier der Hummeltaler
Senioren, Gaststätte Seemannsruh, 14:30 Uhr
Mi, 03.12.
SC Hummeltal; „Bee-Young-Familientreff“, Nikolausfeier,
Sportheim Hummeltal
Do, 04.12.
Siedlergemeinschaft Hummeltal;
„Hummeltaler Glühwein-Gaudi“, Siedlerscheune,
Pottensteiner Straße 2, 17:00 Uhr
So, 07.12.
VdK Ortsverband Hummeltal;
Weihnachtsessen, Gaststätte Seemannsruh, 12:00 Uhr
Anmeldung bis 28.11. bei Bettina Förster
unter Tel.: 0175 / 2965952
So, 07.12.
Ev. Kirche;
Advent der Lichter, Friedenskirche, 19:00 Uhr
Sa, 13.12.
Aphasiker-SHG-BT Stadt/Land;
Treffen im ev. Gemeindehaus,
Kirchstraße 13, Hummeltal, 13:00 - 16:00 Uhr.
Anmeldung bei Reinhold Richter: 09201/7767
Sa, 13.12.
Schützengilde Hummeltal; Weihnachtsfeier
So, 14.12.
Ev. Kirche;
Advent der Lichter, Friedenskirche, 10:30 Uhr
TERMINKALENDER MISTELBACH
NOVEMBER
Sa, 01.11.
FC Bayern Fanclub; Fahrt zum Bundesligaheimspiel gegen
Bayer 04 Leverkusen
So, 02.11.
TSV Mistelbach; Heimspiel (SV Gesees), 14:00 Uhr
Mi, 05.11.
Wanderfreunde; Rundwanderweg Plankenfels. ca. 6,5 km
Do, 06.11.
Fröhliche Runde; Backparadies, 14:00 Uhr
Fr, 07.11.
TSV Mistelbach; TSV-Stammtisch, TSV-Sportheim Mistelbach,
19:00 Uhr
Sa, 08.11.
Problemmüllsammlung; ehemaliger Wertstoffhof
(Johann-Feilner-Straße), 12:30 - 13:30 Uhr
So, 09.11.
TSV Mistelbach; Heimspiel (ASV Oberpreuschwitz 2), 14:00 Uhr
Do, 13.11.
Gemeinde Mistelbach; Seniorenausflug zum Fischessen
in den Aischgrund, Abfahrt Dorfplatz 13:00 Uhr
Fr, 14.11.
Gemeinde Mistelbach; Bürgerversammlung,
Gaststätte Großmann, 20:00 Uhr
Sa, 15.11.
Ev. Kirche; Frauenfrühstück, ev. Gemeindehaus Mistelbach,
09:00 Uhr
Sa, 15.11.
FC Bayern Fanclub; Fanclubabend,
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen,
Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr
So, 16.11.
Gemeinde Mistelbach;
Volkstrauertag mit Kranzniederlegung
So, 16.11.
VdK Ortsverband Mistelbach; Teilnahme am Volkstrauertag
mit Kirchgang und Kranzniederlegung
Mo, 17.11.
Bund Naturschutz; Kino - aktueller Film
zum Thema Plastik, Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr
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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach
TERMINKALENDER MISTELBACH
Mi, 19.11.
Ev. Kirche; Buß- und Bettag Gottesdienst, 19:30 Uhr
Fr, 21.11.
SPD-Ortsverein Mistelbach; Preisschafkopf, Gaststätte
Großmann, 20:00 Uhr
Sa, 22.11.
Wanderfreunde; Herbstcafé, Gaststätte Moosing, 14:00 Uhr
Sa, 22.11.
FCN-Fanclub; Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen,
TSV-Sportheim Mistelbach, 19:00 Uhr
Di, 25.11.
Ev. Kirche; „Die Herbstzeitlosen-Seniorennachmittag“,
ev. Gemeindehaus, 14:30 Uhr
Sa, 29.11.
Misslwoocha Kerwaschboschn Kamarodschaft;
Ausflug nach Bamberg, Dorfplatz 12:00 Uhr
Sa, 29.11.
Frauen Union Hummelgau;
Weihnachtsausflug nach Pilsen
Sa, 29.11.
Wanderfreunde; Rundwanderung bei Hollfeld. ca. 7 km.
Im Anschluss Fischessen in Wadendorf.
Sa, 29.11.
Ev. und Kath. Kirche; ökumenisches Adventseinläuten,
kath. Kirche, 17:00 Uhr
DEZEMBER
Do, 04.12.
Fröhliche Runde; Backparadies, 14:00 Uhr
Fr, 05.12.
TSV Mistelbach; TSV-Stammtisch,
TSV-Sportheim Mistelbach, 19:00 Uhr
So, 07.12.
Förderverein ev. Kindertageseinrichtung u. Volksschule
Mistelbach e.V.; Mistelbacher Weihnachtsmarkt,
an der ev. Kirche, 13:30 - 17:30 Uhr
So, 07.12.
SPD-Ortsverein Mistelbach;
Stand am Mistelbacher Weihnachtmarkt
So, 07.12.
Ev. Kirche; Familiengottesdienst, 15:30 Uhr
Di, 09.12.
Freie Wähler Gemeinschaft; Treffen mit Weihnachtsfeier,
Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr
Mi, 10.12.
FCN-Fanclub; Clubabend,
TSV-Sportheim Mistelbach, 19:00 Uhr
Fr, 12.12.
Fröhliche Runde; Weihnachtsfeier,
Gaststätte Großmann, 17:00 Uhr
Sa, 13.12.
Ev. Kirche; Mitarbeiter Weihnachtsfeier,
TSV-Sportheim Mistelbach, 15:00 Uhr
Sa, 13.12.
VdK Ortsverband Mistelbach; Weihnachts- u.
Jahresabschlussfeier (auch für Nichtmitglieder und
Freunde), Fahrdienst Anmeldungen bei
Inge Bär Tel.: 652, Gaststätte Großmann, 15:00 Uhr
So, 14.12.
Ev. Kirche; -Glaubenswiese- ein Nachmittag für Frauen,
ev. Gemeindehaus Mistelbach, 14:30 Uhr
NACHRICHTEN FÜR DIE KATHOLIKEN IN MISTELBACH, HUMMELTAL UND GESEES
GOTTESDIENSTZEITEN
Sonntag, 09:00 Uhr Hl. Messe
Sa, 01.11.
Fest Allerheiligen zum Gedenken unserer Verstobenen, 09:00 Uhr, mit anschließendem Friedhofsgang
Mi, 05.11.
Eucharistiefeier im Seniorenheim Hummeltal, 10:00 Uhr, anschl. Krankenkommunion in Hummeltal,
Mistelbach und Gesees
Do, 27.11.
Vorweihnachtlicher Senioren-Nachmittag mit Krankensalbungs-Gottesdienst, St. Franziskus, Eckersdorf, 14:00 Uhr
Sa, 29.11.
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Weiterführende
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Informationen
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zum Programm:
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30 30
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13 - 19 UHR
Moderation
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Christian Höreth Höreth
Christian
15.11.
13 - 19 UHR
Rutschwettbewerb
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der
Vorführungen Vorführungen der
DLRG DLRG
Kinderprogramm
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Abnahme Abnahme durch die durch
DLRG DLRG
Unterwasser-
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13.11. Gansessen in Ziegenrück & Kaffee und Kuchen, Livemusik in der Gaststätte, inklusive Gans, Kaffee und Kuchen und Musik 10 Uhr 79 €
26.11. Fischessen in Wiesau Fischhof Bächer & Bauernhofcafe Petzold in Kirchenlamitz inklusive einem Fischgericht Karpfen oder Zander 10 Uhr 54 €
Weihnachtsmärkte und Konzerte im Advent 2025
27.11. Christkindlmarkt Chiemsee – Fraueninsel inklusive Schiff (Möglichkeit zum Besuch des Trompetenkonzerts auf der Fraueninsel) 9 Uhr 69 €
29.11. Adventsstadt Quedlinburg Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus & Advent in den wunderschönnen Innenhöfen der Stadt 8 Uhr 59 €
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02.12. Besuch des Leipziger Weihnachtsmarktes und Shoppingtour in der Innenstadt und im bekannten Leipziger Bahnhof möglich 8 Uhr 54 €
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