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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach - November 2025

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MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

NOVEMBER 2025

AUSGABE 11 / 25

MISTELBACH

und ihrer Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach

Foto: Lukas Höhn

GEMEINDE

GESEES

Gemeindekanzlei

Pettendorfer Straße 4

95494 Gesees

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 17:30 - 18:30 Uhr

Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Telefon: 09201 / 300

Sprechzeitenvereinbarung

außerhalb der o. g. Zeiten unter:

Telefon: 09201 / 987-0

www.gesees.de

GEMEINDE

HUMMELTAL

Gemeindekanzlei

Bayreuther Straße 12

95503 Hummeltal

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 09201 / 870

www.hummeltal.de

GEMEINDE

MISTELBACH

Gemeindekanzlei

Kanzleistraße 3

95511 Mistelbach

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 17:00 - 19:00 Uhr

Donnerstag: 17:00 - 18:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 09201 / 987-18

www.mistelbach.de

Mitglieder der Interkommunalen Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Telefon: 09279/923241, Fax: 09279/923244

www.neubuerg.de, info@neubuerg.de


VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie zu den o. g. Zeiten mit dem jeweils

zuständigen Ansprechpartner vereinbaren.

Einwohnermelde- / Standesamt Frau Bauer und Tel.: 09201 / 987-28

Frau Dorsch Tel.: 09201 / 987-10

Ordnungsamt Herr Rauh Tel.: 09201 / 987-12

Bauverwaltung Herr Krug Tel.: 09201 / 987-13

Kasse Frau Thiem Tel.: 09201 / 987-14

Steueramt / Kämmerei Frau Bär und Tel.: 09201 / 987-16

Herr Bauer Tel.: 09201 / 987-15

Sekretariat / Mitteilungsblatt Frau Bayerlein Tel.: 09201 / 987-21

Wasserversorgung / Abwasserentsorgung Herr Körber Tel.: 09201 / 987-20

Liegenschaftsverwaltung Herr Lautner Tel.: 09201 / 987-19

Leiter der Geschäftsstelle Herr Lippert Tel.: 09201 / 987-23

BEREITSCHAFTS- UND

ÄRZTLICHER NOTDIENST

Liebe Patienten,

der hausärztliche Not- und Bereitschaftsdienst

wurde mehrfach umstrukturiert.

Es bestehen nun für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen

in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.

Zudem können für nichtmobile Patienten Hausbesuche

über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel.:

116 117 organisiert werden.

Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten

und Bereitschaftsdienstzeiten:

1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen

Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort

an die Integrierte Leitstelle unter der Telefonnummer

112!

2) Mobile Patienten, die eine Praxis aufsuchen

können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen

Bereitschaftspraxen:

Bereitschaftspraxis Bayreuth,

Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth

mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 - 21:00 Uhr

Mittwoch, Freitag:

16:00 - 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 - 21:00 Uhr

Bereitschaftspraxis Pegnitz

in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz

- oder

Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum

Albert-Schweitzer-Strasse 10,

95326 Kulmbach, die Räume befinden sich im

2. Untergeschoss des Neubaus.

beide mit folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 - 21:00 Uhr

Mittwoch, Freitag:

17:00 - 21:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 - 21:00 Uhr

3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale

Tel.: 116 117 Hausbesuche

angefragt und vermittelt werden.

NACHT- UND SONNTAGSDIENST-

KALENDER DER APOTHEKEN

1. Sa. Eichbaum

2. So. Grunau/Park

3. Mo. easyApotheke 2/Hirsch

4. Di. Mohren

5. Mi. Eichbaum

6. Do. Rathaus

7. Fr. Birken

8. Sa. Hof

9. So. Rathaus

10. Mo. Schwanen

11. Di. easyApotheke 1

12. Mi. Brandenburger/Park

13. Do. Bären/Am Roten Hügel

14. Fr. Hof

15. Sa. easyApotheke 1

16. So. Eichbaum/Hummelgau

17. Mo. Grunau

18. Di. Hummelgau/Marien

19. Mi. Medcenter

20. Do. Ahorn/Apo im Rotmain Center

21. Fr. easyApotheke 2/Storchen

22. Sa. St. Georgen

23. So. Brandenburger

24. Mo. easyApotheke 2

25. Di. St. Georgen

26. Mi. Adler

27. Do. Hirsch

28. Fr. Mohren

29. Sa. Am Roten Hügel

30. So. Grunau

APOTHEKENANSCHRIFTEN

Die Notbereitschaft der Apotheken endet

jeweils am anderen Morgen um 08:00 Uhr

APOTHEKE

TELEFON

Adler Apotheke 0921/65461

Ahorn Apotheke, Glashütten 09279/97070

Apotheke am Roten Hügel 0921/44343

Apotheke Rotmain Center 0921/65016

Bären-Apotheke, Bindlach 09208/271

Birken Apotheke 0921/53037410

Brandenburger-Apotheke 0921/22209

easyApotheke 1 0921/1509239

Leuschner Straße 53

easyApotheke 2 0921/60808580

Riedingerstraße 21

Eichbaum-Apotheke (Y-Haus) 0921/73570

Grunau-Apotheke 0921/980230

Hirsch-Apotheke 0921/54480

Hof Apotheke 0921/65210

Hummelgau Apotheke 09201/7822

Mistelbach

Marien-Apotheke (Kaufland) 0921/1510000

Markt-Apotheke 0921/64414

Medcenter-Apotheke 0921/1502977

Mohren-Apotheke 0921/65349

Park-Apotheke, Eckersdorf 0921/31702

Rathaus-Apotheke 0921/27476

Schwanen-Apotheke 0921/64135

St.-Georgen-Apotheke 0921/46008690

Storchen Apotheke 0921/7413232

Heinersreuth

IM NOTFALL: DEFIBRILLATOREN IN UNSEREN GEMEINDEN

Möbelhaus Fa. Hertel Möbel - Hauptgebäude, Bayreuther Straße 1, 95494 Gesees, Haupteinfahrt, Küchenstudio Außenwand, Erdgeschoss, 24 Std. zugänglich

Ortsmitte neben dem Gasthaus Goldener Löwe, Hauptstraße 4, 95494 Gesees, Scheunenwand / Giebelseite zur Hauptstraße, 24 Stunden zugänglich

Kantorat Kirche Gesees, Kirchweg 9, 95494 Gesees

Kindergarten Hummeltal, Bayreuther Straße 12, 95503 Hummeltal, im Eingang öffentlich zugänglich über Notruf 112 , ILS Öffnung, Eingangsebene

Ev. Gemeindehaus Mistelbach, Bayreuther Straße 2, 95511 Mistelbach, Ev. Gemeindehaus / Rückseite zur Bushaltestelle

TSV Mistelbach 1909 e.V., Jahnstraße 10, 95511 Mistelbach, Am Treppenaufgang Sportheim

Stand: 09. Okt. 2025, den tagaktuellen Dienstplan finden Sie unter: https://www.blak.de/notdienst/oeffentliche-notdienstsuche/umkreissuche oder an den Eingangstüren der Apotheken


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH

WAHLHELFER GESUCHT!

Am 8. März 2026 wird die Kommunalwahl stattfinden. Um

diese erfolgreich organisieren und durchführen zu können,

sind wir wieder auf die Mitarbeit zahlreicher freiwilliger

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahl- und Briefwahlvorständen

der Gemeinden angewiesen.

Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Für die Mithilfe

erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine

Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von insgesamt

100,00 €. Bei der Kommunalwahl wird der Einsatz voraussichtlich

an zwei Tagen - am Sonntag, 8. März und Montag,

9. März 2026 - erforderlich sein.

Während der Tätigkeit sowie auf dem Weg zu und vom

Wahllokal besteht Versicherungsschutz. Dieser ist für die

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kostenfrei und muss auch

nicht beantragt werden.

Wenn Sie mindestens 18 Jahren alt und bereit sind, dieses

wichtige Ehrenamt zu übernehmen, bitten wir Sie,

sich mit uns in Verbindung setzen. Für weitere Auskünfte

steht Ihnen Herr Rauh (Tel.: 09201 / 987-12,

E-Mail: ordnungsamt@vg-mistelbach.bayern.de) gerne zur

Verfügung.

Feulner

1. Bürgermeister

Gemeinde Gesees

Meyer

1. Bürgermeister

Gemeinde Mistelbach

Mann

1. Bürgermeister

Gemeinde Hummeltal

DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

MISTELBACH INFORMIERT:

DROHNEN - WAS IST ERLAUBT?

WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Wer kennt diese Situation nicht? Man sitzt auf seiner Terrasse,

der Himmel ist blau und wolkenfrei. Plötzlich nimmt

man ein leises Surren wahr, das stetig zunimmt. Ein Blick

in Richtung Geräuschquelle lässt einen kleinen Punkt erkennen,

der rasch größer wird. Eine Drohne überfliegt mich.

Man fragt sich: Muss das sein und darf man das?

Die allgemeine Handlungsfreiheit ist in Deutschland in Artikel

2 Abs. 1 des Grundgesetztes fest verankert. Sie wird

aber unter anderem beschränkt durch die geltenden Gesetze

und die Rechte anderer. Dies gilt auch für die Benutzung

von Drohnen. Grundsätzlich ist die Benutzung des

Luftraums durch unbemannte Fluggeräte frei, soweit nicht

rechtliche Aspekte dem entgegenstehen (§ 21 h Satz 1 Luftverkehrs-Ordnung).

Nachfolgend erfolgt ein kurzer Überblick

über die Regelungen, die für unser Zusammenleben

die größte Relevanz besitzen.

Wie in vielen Lebenslagen, so gelangen auch beim Thema „Drohnen“

europäische und nationale Reglungen zur Anwendung.

Die EU-Verordnung 2019/947 unterteilt den Betrieb von

Drohnen in die Kategorien „Offen“, „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“.

Da die offene Kategorie für uns die größte

Bedeutung besitzt, soll nur diese näher betrachtet werden.

Zur offenen Kategorie zählen Drohnen oder vergleichbare

Fluggeräte, deren Startmasse geringer als 25 Kilogramm

ist. Der Einsatz darf ausschließlich in direkter Sichtweite

des Piloten erfolgen, wobei die Flughöhe maximal 120

Meter über Grund betragen darf. Die Drohne muss stets

einen sicheren Abstand zu unbeteiligten Personen halten,

Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen und

Menschen oder gefährliche Güter nicht transportiert werden.

Der Pilot muss regelmäßig über einen Kompetenznachweis

oder einen „Drohnenführerschein“, je nach Kategorie

der Drohne, verfügen.

Nach dem nationalen Recht sind folgende Punkte zu beachten:

Für alle Betreiber besteht eine Registrierungspflicht, ausgenommen

sind lediglich Spielzeugdrohnen, wenn diese

weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera haben.

Die Registrierung ist anhand der e-ID erkennbar, die auf

der Drohne erkennbar angebracht sein muss.

Auch wenn der Himmel prinzipiell frei ist (s.o.), gelten aber

doch eine Vielzahl von Beschränkungen, die in § 21h der

Luftverkehrs-Ordnung benannt sind. Die für unsere Gemeinden

wohl wichtigsten Regelungen betreffen den

Überflug von Wohngrundstücken. Diese dürfen nur überfolgen

werden, wenn

• der Eigentümer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter

dem Überflug ausdrücklich (im Vorfeld) zugestimmt

hat oder

• die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und über

keine Kamera und/oder Mikrofon verfügt (dies gilt

auch für Spielzeugdrohnen).

Verboten ist weiterhin der Betrieb von Drohnen in Naturschutz-,

FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in und über

sensiblen Bereichen (Mindestanstand 100 Meter) wie Einsatzorte

von Polizei und Feuerwehr, wenn nicht der zuständige

Einsatzleiter vor Ort ausdrücklich zugestimmt hat.

Weitere Informationen können dem Info-Flyer des Bundesministeriums

für Verkehr vom 11. Mai 2022 entnommen

werden, der unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/drohnenflyer-regelungen-eu-und-deutschland.html

Verstöße gegen die genannten Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten

dar, für deren Ahndung das Luftamt Nordbayern

zuständig ist. Voraussetzung für die Einleitung eines

Verfahrens ist aber eine Anzeigeerstattung bei der Polizei.

Besser wäre jedoch, zunächst erst einmal das Gespräch mit

dem Drohnenpiloten zu suchen, sofern dieser feststellbar ist.

Lutz Lippert

Leiter der Geschäftsstelle

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH

DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

MISTELBACH INFORMIERT:

WINTERDIENST IN DEN GEMEINDEN

GESEES, HUMMELTAL UND MISTELBACH

Da die ersten Glättenächte oder Schneefälle nicht mehr lange

auf sich warten lassen werden, möchten wir Sie mit den

nachfolgenden Ausführungen über die wesentlichen Punkte

des kommunalen und privaten Winterdienstes informieren.

1. Was muss die Gemeinde? Was muss sie nicht?

> Pflichten gegenüber dem Fahrverkehr

Innerorts besteht eine gesetzliche Räum- und Streuverpflichtung

nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen

Straßenstellen. Für eine Räum- und Streupflicht muss

also die Verkehrswichtigkeit mit der Gefährlichkeit zusammentreffen.

In kleineren Gemeinden werden Ortsdurchfahrten

von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, örtliche

Hauptverkehrsstraßen und örtliche Verkehrsmittelpunkte

wie Ortskern, Marktplatz und Hauptkreuzungsstellen als

verkehrswichtig betrachtet. Beispiele für gefährliche Straßenstellen

sind scharfe oder unübersichtliche Kurven, Fahrbahnverengungen,

Gefällestrecken sowie Straßenkreuzungen

und Einmündungen. Außerhalb der geschlossenen

Ortslage ist die Streupflicht noch weiter eingeschränkt; hier

muss bei Glätte nur an verkehrswichtigen und besonders

gefährlichen Stellen gestreut werden. Räum- oder Streudienste,

die über die Pflicht hinausgehen, stellen freiwillig

erbrachte Dienstleistungen der Gemeinden für ihre

Bewohner dar!

> Pflichten gegenüber dem Fußgänger

Innerorts besteht eine uneingeschränkte Räum- und Streuverpflichtung

für Gehwege und die nur für den Fußgängerverkehr

bestimmten Teile der öffentlichen Straße- und Gehbahnen.

Für Gehwege und Gehbahnen ist eine Übertragung

des Winterdienstes auf die Anlieger möglich (siehe unten).

Außerorts besteht grundsätzlich keine Räum- und Streuverpflichtung.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei Verbindungswegen

zwischen nicht weit voneinander entfernten

Ortsteilen oder besonderer Gefahr, z.B. Gefällestrecke.

2. Was müssen die Straßenanlieger tun?

Die Gemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach haben

die Räum- und Streupflicht von Gehwegflächen auf die Eigentümer

der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Die entsprechende Verordnung finden Sie im Internetauftritt

der jeweiligen Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus &

Service“ > „Ortsrecht / Satzungen“.

> Für welche Flächen und wann besteht die Räum- und

Streupflicht?

Der vor dem Grundstück befindliche Gehweg ist von Schnee

frei zu halten und bei Glätte zu streuen. Bei Straßen mit einseitigem

Gehweg besteht für die gegenüberliegende Straßenseite

keine Sicherungspflicht. Fußwege müssen die jeweiligen

Anlieger bis zur Wegemitte von Schnee freihalten und

bei Glätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht besteht an

Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und

gesetzlichen Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

> Was umfasst die Räum- und Streupflicht?

Die Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee-,

Reif- oder Eisglätte zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

Als Streumittel ist vorrangig abstumpfendes Material

(z.B. Sand, Splitt) zu verwenden. Streusalz ist sparsam zu

verwenden und auf das notwendige Maß zu beschränken.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so zu lagern,

dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Sie

dürfen keinesfalls auf den Fahrbahnen entsorgt werden.

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und

Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei zu halten.

> Welche Folgen treten bei Pflichtverletzung auf?

Die Gemeinden bzw. die Verwaltungsgemeinschaft sind

verpflichtet zu überprüfen, ob die Anlieger ihrer Räum- und

Streupflicht nachkommen. Ein festgestelltes Versäumnis

kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungs- oder

Bußgeld geahndet werden. Verstößt ein Anlieger schuldhaft

gegen seine Räum- und Streupflicht, so haftet er zivilrechtlich

für dadurch entstehende Schäden. Zusätzlich drohen

bei Verletzung von Personen auch noch strafrechtliche Folgen

wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zur Beseitigung

von Gefahrenquellen wegen Missachtung der Räum- und

Streupflicht behalten sich die Gemeinden vor, den gefahrträchtigen

Bereich auf Kosten der verantwortlichen Anlieger

ohne Vorankündigung in einen verkehrssicheren Zustand

zu versetzen (kostenpflichtige Ersatzvornahme).

Bitte beachten Sie auch: Weder Alter und Krankheit, noch

berufliche oder sonstige Verhinderung entbinden von der

Räum- und Streupflicht. Ist die verantwortliche Person

nicht in der Lage, ihrer Verpflichtung nachzukommen, hat

sie dafür zu sorgen, dass sie von einem Dritten (z.B. Hausmeisterdienst)

erfüllt wird.

3. Gemeinsamer Winterdienst der Gemeinden Gesees

und Hummeltal

Der Winterdienst in den Gemeinden Gesees und Hummeltal

wird vom VG-Bauhof durchgeführt. Obwohl bereits

Erfahrungen vorliegen, die bei der Planung für die kommenden

Einsätze berücksichtigt wurden, kann es auch

bei bester Vorbereitung immer wieder mal zu Problemen

oder Störungen kommen. Bitte teilen Sie dies der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelbach mit. Ansprechpartner ist

Herr Krug, Tel.: 09201 / 987-13.

4. Was Sie weiterhin beachten sollten:

• Halten Sie bitte für Räum- und Streufahrzeuge ausreichende

Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Unsere

Schneepflüge sind bis zu 3,50 Meter breit und Sie können

nur dort räumen oder streuen, wo sie auch hinkommen.

• Räumen Sie bitte den Schnee nicht vom Gehweg auf

die Straße. Bei Tauwetter kann das Wasser auf der

Fahrbahn so besser ablaufen. Das vermindert Eisbildung.

• Informieren Sie sich rechtzeitig über die Wetterprognosen

und planen Sie ggf. etwas mehr Zeit für Ihre

Wege ein, wenn Schnee oder Eis drohen.

Tobias Rauh

Leiter des Ordnungsamtes

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELBACH

KOSTENFREIE ENERGIEBERATUNG

IN MISTELBACH

Klimaschutz und Energiewende:

Kostenlose Beratungstermine in der

Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach lädt alle Bürgerinnen

und Bürger herzlich zur nächsten Bürgerberatung mit

dem Schwerpunkt PV-Balkonkraftwerke ein.

Die Veranstaltung widmet sich insbesondere dem Thema

PV-Balkonkraftwerke - kleinen Photovoltaik-Anlagen für den

Balkon, die es ermöglichen, eigenen Strom zu erzeugen und

aktiv zur Energiewende beizutragen.

Fachkundige Energieberaterinnen und -berater der Energieagentur

Oberfranken e.V. informieren vor Ort über:

Teilnahme & Anmeldung

Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr und bietet bis

18:00 Uhr individuelle Beratungstermine. Eine vorherige

Anmeldung ist erforderlich, da die Plätze begrenzt sind. Interessierte

können sich bei der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelbach Herrn Lautner telefonisch unter Tel.: 09201 /

987-19 oder per E-Mail an liegenschaftsverwaltung@vgmistelbach.bayern.de

anmelden. Weitere Informationen

erhalten Sie auf den Seiten der Energieagentur Oberfranken

e.V. unter: www.energieagentur-oberfranken.de

PROBLEMMÜLLSAMMLUNGEN

Die nächsten Problemmüllsammlungen finden statt:

in Hummeltal am 8. November 2025 (Samstag),

Parkplatz Sportplatz (Steinanger) von 11:20 - 12:20 Uhr

in Mistelbach am 8. November 2025 (Samstag),

am ehemaligen Wertstoffhof (Johann-Feilner-Straße)

von 12:30 - 13:30 Uhr

VOLKSTRAUERTAG 2025

• Funktionsweise und Vorteile von Balkonkraftwerken

• Voraussetzungen für die Installation

• Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

• Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale

• Sicherheit und technische Standards

Für wen ist die Beratung gedacht?

Die Veranstaltung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer,

Mieterinnen und Mieter sowie alle, die einen aktiven

Beitrag zum Klimaschutz in der Region leisten möchten.

Die Beratung dauert maximal 40 Minuten und ist für Bürgerinnen

und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach

kostenfrei. Bei konkreten Fragestellungen ist es

hilfreich, wenn Sie aussagekräftige Unterlagen, wie zum

Beispiel Baupläne oder Angebote des Heizungsbauers oder

des Solateurs, ins Rathaus mitbringen.

Für einfache Fragen können Sie sich auch an die Hotline der

Energieagentur unter Tel.: 09221 / 82 39 -18 wenden. Auch

diese telefonische Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger

der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten

der Energieagentur Oberfranken e.V. unter:

www.energieagentur-oberfranken.de

Der nächste Beratungstermin in der

Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach,

Kanzleistr. 3, 95511 Mistelbach, findet am

Donnerstag, 13. November 2025 statt.

Am Sonntag, 16. November 2025 gedenken die Gemeinden

der Opfer der Kriege, der Vertreibung und der Gewaltherrschaft.

Die Gedenkfeiern finden im Anschluss an den

Gottesdienst statt

• in Gesees

vor dem Kriegerdenkmal

• in Hummeltal

Kranzniederlegung am Ehrenmal im Friedhof und am

Ehrenmal in Pittersdorf

• in Mistelbach

vor dem Kriegerdenkmal

Alle Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen.

ÜBERSICHT JAGDGENOSSENSCHAFTEN

Jagdgenossenschaft Jagdpächter

Telefon-Nr.:

Gesees Matthias Bedürftig 0151 / 24162078

Forkendorf Horst Roder 0170 / 7732823

Stefan Schatz 0151 / 25736200

Pittersdorf Reinhold Bursian 0176 / 22178553

Pettendorf Jürgen Hacker 0171 / 2311674

Creez-Nord Kathrin und Rainer 0160 / 97659018

(westlich St 2163) Peterson

Creez-Süd Jürgen Hacker 0171 / 2311674

(östlich St 2163)

Hinterkleebach Hans-Thomas Geyer 0173 / 3525237

Mistelbach Dr. Fritz Nützel 0175 / 5182635

Reinhold Bursian 0176 / 22178553

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

AMTLICHE MITTEILUNGEN GESEES

GESEESER SENIOREN

TREUCHTLINGER SCHLOSSWEIHNACHT MIT

HISTORISCHEM MITTELALTERMARKT

„Alle Jahre wieder...“ lädt die Stadt Treuchtlingen zur

Schlossweihnacht ein. Verzaubert von köstlichen Plätzchen

& Lebkuchen, deftigen Schmankerln und wunderbaren

Glühweinkreationen, wird in den urigen Holzhütten entlang

des Stadtschlosses nach traumhaften Kunsthandwerken

aus Holz, Keramik und Strickwaren gestöbert.

Mittelalterliche Marktatmosphäre

Eine Besonderheit stellt der beliebte Mittelaltermarkt im

Hof des Stadtschlosses dar. Der Duft von süßem Met, mittelalterlichem

Gebäck und wärmenden, prasselnden Lagerfeuern

entführt die Besucher ins Reich der Ritter, Gaukler,

Burgen und Fabelwesen.

BÜRGERVERSAMMLUNG

Die Gemeinde Gesees hält am

Freitag, 21. November 2025,

um 20:00 Uhr, im neuen Feuerwehrgerätehaus,

Hauptstraße 42, Gesees, eine

Bürgerversammlung

gemäß Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ab.

In der Bürgerversammlung werden Wünsche und Anregungen

aus der Bevölkerung entgegengenommen.

Teilnahmeberechtigt sind die Gemeindebürger. Das sind

die Gemeindeeinwohner, die bei den Gemeindewahlen

wahlberechtigt sind.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass in der Bürgerversammlung

nicht private Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten

von allgemein öffentlichem Interesse behandelt werden

können.

BÜRGERBUS

Freitag,12. Dezember 2025

13:30 Uhr Abfahrt in Gesees

Abfahrt in Treuchtlingen,

geben wir vor Ort bekannt.

p.P. 25,00 €

Anmeldungen bei Erich Rück /

Konny Bily, Gesees, Tel.: 09201 / 79366

Mindestteilnehmer: 30 Personen

Senioren der Gemeinde Gesees

erhalten 5,00 € Ermäßigung

Anmeldungen bis 4. Dezember 2025

ÖFFENTLICHER BÜCHERSCHRANK

Seit Sommer 2021 steht

der öffentliche Bücherschrank

im ehemaligen

„Gseesa Lädla“.

Der Bücherschrank ist

reichlich bestückt und steht

allen Bürgerinnen und

Bürgern, sowie den Gästen

der Gemeinde Gesees zur

Verfügung.

Eine telefonische Voranmeldung ist ab sofort nicht mehr

erforderlich.

Der Bürgerbus bedient die Haltestellen laut Fahrplan.

Sollte der Bus überbesetzt sein, wird eine weitere Fahrt

durchgeführt.

Impressum:

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach

und ihren Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach.

Erscheinungsweise:

Monatlich - am letzten Freitag des Vormonats.

Verteilung:

Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes

durch die Verwaltungsgemeinschaft.

Herausgeber & Verlag:

Media Hub Bayreuth GmbH, Richard-Wagner-Straße 36,

95444 Bayreuth, Tel. 0921/1627280-40, E-Mail info@inbayreuth.de

Druck:

Schneider Printmedien GmbH, 96279 Weidhausen

Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt:

Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach, Harald Feulner,

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft,

Kanzleistraße 3, 95511 Mistelbach

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Alexander Süß, Media Hub Bayreuth GmbH,

E-Mail: info@inbayreuth.de

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen

Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Preisliste. Anzeigen und

–entwürfe sind verlagsrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und

elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Herausgebers.

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

AMTLICHE MITTEILUNGEN HUMMELTAL

HALLO! HUMMELTALER SENIORINNEN UND

SENIOREN

Am Donnerstag, 13. November 2025 ist in der „Neuen

Mitte Hummeltal“, im Café der Geseeser Landbäckerei um

14:30 Uhr für uns reserviert. Bitte bis 30. Oktober 2025

unter der Telefonnummer 09201 / 2024570 bei Frau Brix

anmelden.

***************************

Der Weihnachtskaffee für unsere Seniorinnen und Senioren

findet am

Montag, 1. Dezember 2025,

in der Gaststätte Seemannsruh statt.

Die Kosten für Kaffee und Kuchen werden von der Gemeinde

Hummeltal übernommen.

Beginn ist um 14:30 Uhr. Sie sind alle herzlich eingeladen.

Freue mich über Ihre zahlreiche Teilnahme und bitte für die

Planung um Anmeldung bis 27. November 2025 unter der

Telefonnummer 09201/2024570 bei Frau Brix.

Edda Brix, Seniorenbeauftragte Gemeinde Hummeltal

SITZUNG DES GEMEINDERATS HUMMELTAL

AM 17. SEPTEMBER 2025

Anwesend:

1. Bgm. Patrick Meyer, Edda Brix, Martin Drachsler, Matthias

Hagen, Thomas Hauenstein, Stephan Kroll, Otto Löhr,

Peter Meyer, Alfred Popp, Marianka Reuter-Hauenstein,

Alexander Seidel

Friedhof Pettendorf;

Bericht des Betriebsträgers (Evang. Kirchengemeinde

Hummeltal)

Pfarrer Schikor, dem Bgm. Meyer das Wort erteilt hatte, erläuterte

die Einnahmen-/Ausgabensituation des Friedhofes,

der als Monopolfriedhof (auch amtlicher Friedhof) für alle

Hummeltaler da sei. Einnahmen für den Friedhof werden

ausschließlich über Grabgebühren generiert. Hinzu kommen

Spendengelder (ca. 800,00 €/Jahr). Ehrenamtlichen Helfer

tragen außerdem dazu bei, Arbeitskosten einzusparen.

Da ein gewisser Anteil der Verstorbenen nicht in Hummeltal

beerdigt wird und der Trend perspektivisch in Richtung

alternativer Bestattungsformen geht, werden auch künftig

keine größeren Einnahmen zu erwarten sein.

Die Kirchengemeinde könne so nicht weitermachen, so

Pfarrer Schikor, da zusätzlich immer wieder Infrastrukturmaßnamen

anfallen, wie z. B. die Erneuerung der Treppenstufen,

des Zauns und der Wasserversorgung. Dauerhaft sei

die Kirchengemeinde finanziell mit der Friedhofsverwaltung

und -bewirtschaftung überfordert. Die Gebühren müssten

erhöht werden, was voraussichtlich zur Folge hätte, dass

sich noch weniger Leute in Hummeltal bestatten ließen.

Pfarrer Schikor wird für die nächsten 2 - 3 Jahre die Gebühren

moderat um 25 % erhöhen. Die Kirchengemeinde wird

versuchen, den laufenden Betrieb mit den Einnahmen zu

bewirtschaften. Für anstehende Infrastrukturmaßnahmen

bat Pfarrer Schikor den Gemeinderat darum, dass die Kommune

dafür eintritt und geradesteht.

Dass die Gemeinde Hummeltal Kosten von Infrastrukturmaßnahmen

rund um den Friedhof übernimmt, wäre nicht

das erst Mal, fügte Bgm. Meyer an. In der Vergangenheit

kam dies immer wieder mal vor.

Gemeinderat Meyer bat Herrn Schikor um eine Aufstellung

der in den nächsten 2 - 3 Jahren anstehenden Investitionen,

damit transparent wird, welche Kosten konkret entstehen.

So hat der Gemeinderat eine Diskussionsgrundlage und

kann über Investitionszuschüsse beraten.

Gemeinderat Hauenstein erinnerte an die Begehung, die

vor einiger Zeit vom Gemeinderat durchgeführt worden ist.

Er hinterfragte, was hinsichtlich der Mängel, z. B. bei den

Treppen, bisher gemacht wurde und ob es einen Kostenvoranschlag

gäbe.

Pfarrer Schikor erwiderte, er habe seit 1 ½ Jahren einen Kostenvoranschlag

für 7.000,00 € vorliegen. Das Projekt liege

nun auf der Warteliste. Er habe evtl. Spendengelder in Aussicht.

Die Wege wären im Moment noch ganz gut in Schuss.

Für den Brunnen habe er eine relativ kostengünstige Lösung

gefunden.

Die Aufstellung bzw. der Investitionsplan sei nun der nächste

Schritt, so Bgm. Meyer. Außerdem müssten alle Investitionen,

die umgesetzt werden, vor Ingangsetzung mit dem

Gemeinderat besprochen werden.

Der Gemeinderat kam überein, eine anlassbezogene Investitionskostenförderung

von Fall zu Fall anzustreben.

Aufhebungsbebauungsplan „Am Hutweg“;

Behandlung der im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach

§3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung waren keine Stellungnahmen

eingegangen, gab Bgm. Meyer bekannt.

Zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren

nach § 4 Abs. 1 BauGB hatten folgende Fachstellen

keine Stellungnahmen abgegeben:

a) Amt für Ländliche Entwicklung, Bamberg

b) Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten,

Bayreuth-Münchberg

c) Landesamt für Denkmalpflege

d) Handwerkskammer für Oberfranken

e) Ev. Luth. Pfarramt Hummeltal

f) Kath. Pfarramt Eckersdorf

>>>

SEITE 7


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

AMTLICHE MITTEILUNGEN HUMMELTAL

Folgende Fachstellen hatten mitgeteilt, dass keine Anregungen

und Bedenken vorgebracht werden:

a) Landratsamt Bayreuth

b) Wasserwirtschaftsamt Hof

c) Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost

d) Bayernwerk Netz GmbH

e) IHK für Oberfranken

Lediglich die Regierung von Oberfranken hatte folgenden

Einwand vorgebracht: „Bei einer Aufhebung eines Bebauungsplanes

muss auch der Vertrauensschutz der Grundstückseigentümer

auf das Bestehenbleiben des Bebauungsplanes

als Rechtsvorschrift mit berücksichtigt werden. Die

Begründung enthält hierzu keine Aussage.“

Der Gemeinderat nahm die im Rahmen der Bürgerbeteiligung

nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger

öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten

Stellungnahmen zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

„Die Anregungen der Regierung von Oberfranken werden

berücksichtigt. In der Begründung unter Nr. 5 wird folgendes

mit aufgenommen:

Der Vertrauensschutz der privaten Eigentümer innerhalb

des Gebietes wurde mit berücksichtigt. Da das Plangebiet

komplett bebaut ist, ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung

der privaten und öffentlichen Belange durch den

Rückfall in den § 34 BauGB für die vorhandene Nutzungen

keine Nachteile für den Bestand entstehen und auch für

die Zukunft die Eigentumsinteressen, Bestandsschutzinteressen

gewahrt bleiben. Im Übrigen müssen sich Vorhaben

hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung,

der Bauweise und der Grundstücksflächen, die überbaut

werden sollen, in ihrer näheren Umgebung einfügen.“

Aufhebungsbebauungsplan „Am Hutweg“;

Zustimmung zum Planentwurf

Dem vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 27. August

2025 wurde einstimmig zugestimmt.

Aufhebungsbebauungsplan „Am Hutweg“;

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2

BauGB

damals einig, dass ein berufsmäßiger Bürgermeister für die

Gemeinde Hummeltal als nicht sinnvoll erachtet wurde, erinnerte

Bgm. Meyer. Da damals aber kein Beschluss gefasst

wurde, muss das Thema jetzt aber noch einmal auf den Tisch.

Die Gemeinde Hummeltal zählt aktuell 2.456 Einwohner

und bleibt damit unter der Schwelle vom 2.500 Einwohnern,

womit der Erste Bürgermeister auch in der kommenden Legislaturperiode

Ehrenbeamter wäre, wenn nicht durch Satzung

bestimmt wird, dass Berufsmäßigkeit greifen soll, Art.

34 Abs. 2 Satz 3 Gemeindeordnung. Um dem Bewerber /

den Bewerbern Rechts- und Planungssicherheit zu geben,

sollten die Rechtstellung nunmehr mittels Beschlusses festgelegt

werden, da ggf. noch eine Änderung des § 4 der Satzung

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

erfolgen muss, so Bgm. Meyer.

Der Gemeinderat sprach sich nach kurzer Diskussion mit

deutlicher Mehrheit dafür aus, dass der Erste Bürgermeister

auch in der kommenden Legislaturperiode sein Amt ehrenamtlich

ausüben soll.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bgm. Meyer gab folgende Beschlüsse hinsichtlich des Neubaus

des Nahversorger bekannt:

Außenanlagen

Der Auftrag ging an den günstigsten Bieter, die Firma Feustel

- Gärten und Ideen GmbH, Warmensteinacher Str. 126,

95448 Bayreuth.

Automat zur Versorgung mit Fleisch- und Wurstwaren

Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass die Metzgerei

Lindner GmbH, Zochenreuth 15, 91347 Aufseß, als Betreiber

der Automaten im Nahversorgerneubau fungieren soll.

Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der clickandgrill

GmbH, Zochenreuth 15, 91347 Aufseß, über die Lieferung

eines Automaten des Typs Sanden Vendo G-Snack 10 anzunehmen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, als nächste Verfahrensschritte

die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2

BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beide Verfahrensschritte

werden gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters;

Festlegung für Legislaturperiode 2026 - 2032

In der Gemeinderatsitzung vom 15. Januar 2025 wurde die

Thematik erstmals behandelt. Der Gemeinderat war sich

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint: 28. November 2025

Anzeigen- und Redaktionsschluss: 10. November 2025

SEITE 8


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

AMTLICHE MITTEILUNGEN MISTELBACH

BÜRGERVERSAMMLUNG

Die Gemeinde Mistelbach hält am

Freitag, 14. November 2025,

um 20:00 Uhr, im Gasthaus Großmann,

Pottensteiner Straße 8, Mistelbach eine

Bürgerversammlung

gemäß Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ab.

In der Bürgerversammlung werden Wünsche und Anregungen

aus der Bevölkerung entgegengenommen.

Teilnahmeberechtigt sind die Gemeindebürger. Das sind die

Gemeindeeinwohner, die bei den Gemeindewahlen wahlberechtigt

sind.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass in der Bürgerversammlung

nicht private Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten

von allgemein öffentlichem Interesse behandelt werden

können.

HALLO MISTELBACHER SENIORINNEN UND

SENIOREN!!!

Am Donnerstag, 13. November

2025 fahren wir zum Fischessen

in den Aischgrund.

Abfahrt ist um 13:00 Uhr

am Dorfplatz mit Kaffeestopp.

Rückfahrt ca. 21:00 Uhr.

Anmeldung bis spätestens Samstag, 8. November 2025,

unter Tel.: 09201 / 262 im Auftrag der Gemeinde - beim Seniorenbeauftragten

Horst Bayer.

Horst Bayer, Seniorenbeauftragter Gemeinde Mistelbach

SITZUNG DES GEMEINDERATS MISTELBACH

AM 22. SEPTEMBER 2025

Anwesend:

1. Bgm. Matthias Mann, Alexander Bär, Horst Bayer, Daniela

Gustke, Uwe Herath, Sabine Hofmann, Lukas Höhn, Harald

Licha, Monika Miklis, Martin Schütze, Gisela Stahlmann, Uwe

Wich

Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Errichtung einer

Dachgaube, Versetzen der Außenwand im EG und OG sowie

Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Grundstück

Fl.Nr. 1116/6 Gemarkung Mistelbach (Am Wolfsgarten 1)

Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Das gemeindliche

Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Innenbereichsvorhaben

wurde ebenso erteilt.

Wasserversorgung; Vierte Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Mistelbach (BGS-WAS); Vorberatung

Gebührenhöhe

Bgm. Mann erinnerte an die relativ erfolglose Diskussion im

letzten Jahr und die Neufestlegung der Abschreibungssätze,

die im Frühjahr 2025 erfolgt ist.

Derzeit sind die Gebühren nicht kostendeckend, d.h. die Gemeinde

schießt zu jedem abgegebenen Kubikmeter Wasser

etwas hinzu. Hinsichtlich der zu erwartenden Investitionen

muss dieser Umstand dringend geändert werden. Darüber

war sich der Gemeinderat bereits Ende 2024 einig. Nachdem

zwischenzeitlich die erheblichen Wasserverluste - 2021

beliefen sich diese auf 17,5 %, 2024 nur noch auf 7,5 % -

mittels Sanierung eines großen Teiles der Streckenschieber

und der Hausanschlüsse sowie Installation einer Zonenüberwachung

deutlich reduziert werden konnten, hat die

Gemeinde ihre Hausaufgaben erledigt und nun galt es zu

entscheiden, so der Bürgermeister.

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Lippert, betonte zunächst

das massive Defizit der Wasserversorgung. Im Abrechnungsjahr

2024 belief sich dieses auf 69.895,93 €,

umgerechnet 0,92 € pro abgegeben Kubikmeter, bei einer

Wassergebühr von aktuell netto 1,68 € pro m³! Da das Geld

nicht vom Himmel fällt, muss der Fehlbetrag aus den anderen

Einnahmen der Gemeinde gedeckt werden. Dies wird

zunehmend schwerer, so Lippert, und belastet unterm

Strich alle Einwohner, egal wieviel Wasser sie verbrauchen.

Die dann von ihm vorgestellte Kalkulation für die Jahre 2026

bis 2029 führte zu einem Gebührenbedarf von insgesamt

839.770,00 € bzw. 209.943,00 € pro Jahr. Vom Gemeinderat

zu entscheiden war, welcher Anteil über die Grundgebühr und

welcher über die Verbrauchsgebühr erbracht werden soll.

Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Gebühren zukünftig

kostendeckend sein müssen und dass die Grundgebühr

zumindest die Fixkosten decken sollte, die jeder Haushalt,

unabhängig vom Verbrauch, erzeugt. Diese wären vor

allem die Zählerbeschaffungskosten und die Personalkosten

für Zählerwechsel, Ablesung sowie Gebührenabrechnung.

Eine Grundgebühr von netto 56,07 € (brutto 60,00 €) pro

Jahr wurde als angemessen erachtet. Die daraus resultierende

Verbrauchsgebühr beträgt netto 2,54 € (brutto 2,72 €)

pro bezogenem Kubikmeter Wasser.

Der Gemeinderat fasst dann einstimmig folgenden Beschluss:

„Für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2030 beläuft

sich die Grundgebühr auf netto 56,07 € pro Jahr und

die Verbrauchsgebühr auf netto 2,54 € pro bezogenem Kubikmeter

Trinkwasser. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer

von derzeit 7 %.“

Der erforderliche Satzungsbeschluss soll in der nächsten

Gemeinderatssitzung erfolgen.

Bekanntgaben

Gemeindestiftung

Bgm. Mann gab bekannt, dass die Sitzung des Stiftungsrates

spätestens im November 2025 stattfinden wird. Er bat die

Gemeinderäte und die Verantwortlichen in den Vereinen,

Verbänden und Kirchen um Vorschläge.

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

AMTLICHE MITTEILUNGEN MISTELBACH

Mitteilungsblatt

Die Gemeinschaftsversammlung der VG hatte beschlossen,

das Mitteilungsblatt ab der Novemberausgabe durch die

Media Hub Bayreuth GmbH, erstellen zu lassen, teilte weiterhin

Bgm. Mann mit. Die Vereine sollen ihre Anzeigen und

Informationen aber weiterhin an die VG schicken, die diese

dann weiterleiten wird. Die Abrechnung erfolgt durch die

Media Hub Bayreuth GmbH.

DAS MITTELUNGSBLATT STARTET NEU DURCH.

FRISCH. LESERFREUNDLICH. ZEITGEMÄSS.

Gemeinderat Herath bat darum, die Vereine und Institutionen

mit einem Schreiben über die Änderungen im Ablauf

und die neuen Kosten zu informieren. Der Leiter der Geschäftsstelle

sichert dies zu.

PV-Anlage Überhebepumpwerk

Die PV-Anlage am Überhebepumpwerk in der Kirchröthe wurde

am 27. August 2025 in Betrieb genommen. Aufgrund der kurzen

Betriebszeit konnten noch keine Zahlen genannt werden.

Sonstiges

Ferienfahrten

Gemeinderat Bär berichtete in seiner Eigenschaft als Jugendbeauftragter

über die von der Gemeinde veranstalteten

Ferienfahrten. Die erste Fahrt, in den Freizeitpark Plohn,

wurde gut angenommen. Die zweite Fahrt, die in den Bayernpark

gehen sollte, musste leider abgesagt werden, da

nicht genug Anmeldungen zu verzeichnen waren.

Tischtennisplatte Freizeitgelände

Gemeinderat Herath erkundigte sich, ob die Tischtennisplatte

wieder an die alte Stelle kommen wird. Bgm. Mann bejaht dies.

Seniorenfahrt nach Mödlareuth

Gemeinderat Bayer, Seniorenbeauftragter der Gemeinde,

berichtete von der Fahrt nach Mödlareuth, die mit 50 Teilnehmern

ausgebucht war.

Mistel-Bach-Konzert am 17. Oktober 2025

Gemeinderat Licha erinnerte daran, dass am 17. Oktober das

Mistel-Bach-Konzert stattfinden wird. Er bat, die Veranstaltung

über Social Media und in den Vereinen zu bewerben.

Freuen sich auf die neue Ausgabe: v.l. Geschäftsführer Media Hub

Bayreuth GmbH Alexander Süß, VG Mistelbach Sabine Bayerlein,

Bürgermeister von Gesees und Gemeinschaftsvorsitzender Harald

Feulner, Geschäftsstellenleiter VG Mistelbach Lutz Lippert und

Geschäftsführer Media Hub Bayreuth GmbH Martin Munzert.

Die Media Hub Bayreuth GmbH verantwortet künftig die

Herausgabe des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelbach. Das Heft erscheint ab sofort in

modernem Magazindesign und vollfarbig – zuvor war es

in Schwarz-Weiß gehalten. Neben einem frischen Layout

bietet das Mitteilungsblattes nun mehr Bilder und Inhalte.

Die monatliche Erscheinungsweise bleibt unverändert,

das Mitteilungsblattes ist weiterhin über die Verwaltungsgemeinschaft

Mistelbach erhältlich.

UNSER MITTEILUNGSBLATT STARTET NEU DURCH!

FRISCH. LESEFREUNDLICH. ZEITGEMÄSS.

MITTEILUNGSBLATT

MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

der Verwaltungsgemeinschaft

NOVEMBER 2025

AUSGABE 11 / 25

NOVEMBER 2025

AUSGABE 11 / 25

MISTELBACH

MISTELBACH

und ihrer Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach

und ihrer Mitgliedsgemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach

PAPIER UND DRUCK

MITTEILUNGSBLATT MISTELBACH

Das Papier des amtlichen Mitteilungsblattes Gesees, Hummeltal und

Mistelbach ist das sehr weit verbreitete, gestrichene Bilderdruckpapier

ArtoMagic. Es entspricht höchster Druckqualität, die sowohl

Alterungsbeständigkeit, als auch das Europäische Umweltzertifikat

(EU Ecolabel) besitzt, sowie Elementarchlorfrei gebleicht (ECF) wurde.

Zudem besitzt das Papier des Herstellers inapa Deutschland

verschiedene Herstellerzertifikate, wie FSC®, PEFC, Umweltmanagementsystem

(ISO 14001), Qualitätsmanagementsystem (ISO

9001), Energiemanagement (ISO 50001), sowie das Arbeitssicherheits-

und Gesundheitsmanagementsystem (OHSAS 18001). Das

Magazin kann umweltgerecht als Altpapier entsorgt werden.

Unser Druckpartner Schneider Printmedien ist eine zertifizierte

Druckerei und Mitglied im bvdm-Klimainitiative, welche für Klimaneutralität

und eine ökologische Produktion steht. Zudem hat

Schneider Printmedien das Gütesiegel „Print CO2-geprüft“ und

darf alle Printprodukte mit dem Logo „Print CO2-kompensiert“

und damit als umweltfreundliches Produkt auszeichnen.

G E M E I N D E

G E S E S

Gemeindekanzlei

Pettendorfer Straße 4

95494 Gesees

G E M E I N D E

G E S E E S

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 17:30 - 18:30 Uhr

Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Telefon: 09201 / 300

Sprechzeitenvereinbarung

außerhalb der o. g. Zeiten unter:

Telefon: 09201 / 987-0

www.gesees.de

Gemeindekanzlei

Pettendorfer Straße 4

95494 Gesees

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 17:30 - 18:30 Uhr

Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Telefon: 09201 / 300

Sprechzeitenvereinbarung

außerhalb der o. g. Zeiten unter:

Telefon: 09201 / 987-0

www.gesees.de

Ab November erscheint das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach –

gemeinsam mit den Gemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach – in einem frischen,

modernen Design. Mehr Lesefreude, klarere Struktur, zeitgemäße Gestaltung.

Ab November erscheint das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach –

gemeinsam Die Media mit Hub den Bayreuth Gemeinden GmbH Gesees, übernimmt Hummeltal künftig und die Gestaltung Mistelbach und – in Produktion. einem frischen,

modernen Wir freuen uns, Design. Ihnen Mehr damit Lesefreude, ein aktuelles, klarere ansprechendes Struktur, Format zeitgemäße bieten zu Gestaltung.

können –

für alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine.

Die Media Hub Bayreuth GmbH übernimmt künftig die Gestaltung und Produktion.

Wir freuen uns, Ihnen Ihre damit Ansprechpartnerin ein aktuelles, ansprechendes für Ihren Werbeerfolg: Format bieten zu können –

MITTEILUNGSBLATT

für alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine.

der Verwaltungsgemeinschaft Denise Preiß

MISTELBACH

Ihre Ansprechpartnerin für Ihren d.preiss@inbayreuth.de

Werbeerfolg:

und ihrer Mitgliedsgemeinden

0151 18008844

Gesees, Hummeltal und Mistelbach

MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

Denise Preiß

Neues Design. Gleiche d.preiss@inbayreuth.de

Nähe.

0151 18008844

MISTELBACH

und ihrer Mitgliedsgemeinden

Gesees, Hummeltal und Mistelbach

G E M E I N D E

H U M E L T A L

Gemeindekanzlei

Bayreuther Straße 12

95503 Hummeltal

G E M E I N D E

H U M M E L T A L

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 09201 / 870

www.hummeltal.de

Gemeindekanzlei

Bayreuther Straße 12

95503 Hummeltal

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 18:30 - 19:30 Uhr

Donnerstag: 18:30 - 19:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 09201 / 870

www.hummeltal.de

G E M E I N D E

M I S T E L B A C H

Gemeindekanzlei

Kanzleistraße 3

95511 Mistelbach

Neues Design. Gleiche Nähe.

G E M E I N D E

M I S T E L B A C H

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 17:00 - 19:00 Uhr

Donnerstag: 17:00 - 18:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 09201 / 987-18

www.mistelbach.de

Gemeindekanzlei

Kanzleistraße 3

95511 Mistelbach

Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 17:00 - 19:00 Uhr

Donnerstag: 17:00 - 18:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Telefon: 09201 / 987-18

www.mistelbach.de

Mitglieder der Interkommunalen Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Telefon: 09279/923241, Fax: 09279/923244

www.neubuerg.de, info@neubuerg.de

Mitglieder der Interkommunalen Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Telefon: 09279/923241, Fax: 09279/923244

www.neubuerg.de, info@neubuerg.de

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

VEREINE / VERBÄNDE / ÖRTLICHE INSTITUTIONEN

Wir laden ins Museum ein:

Freitag, 7. November, 19:30 Uhr

Die Bürgermeister unserer früheren Gemeinden

Pittersdorf, Pettendorf, Creez und Hinterkleebach

- Ein Rückblick mit Bildern und Gschichtla -

Vorher findet um 18:30 Uhr unsere Mitgliederversammlung

statt, auch Nichtmitglieder sind dazu herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Getränke und herzhafte

„Knabbereien“ stehen bereit!

Freundeskreis der Hummelstube e.V.

JAGDGENOSSEN-

SCHAFT CREEZ

Die Jagdgenossenschaft Creez

lädt die Jagdgenossen

zum Wildessen am

Samstag, 29. November 2025,

19:30 Uhr,

Siedlergemeinschaft Hummeltal e.V.

.ee.e.V.

HUMMELTALER

GLÜHWEIN

DEZEMBER

4.

AB 17 Uhr

in die Gaststätte Seemannsruh

ganz herzlich ein.

‣ Winzerglühwein – weiß und rot

‣ „Hot Aperol“

‣ Alkoholfreie Getränke

‣ Kleiner Imbiss

Siedlerscheune Hummeltal – Pottensteiner Str.

WIR FREUEN UNS AUF EUCH !

Siedlergemeinschaft Hummeltal e.V.

1. Vorsitzender: Herbert Röder, Langer Rain 11, 95503 Hummeltal, Tel. 0921 / 918 77 88

www.verband-wohneigentum.de/hummeltal · Mail: sghummeltal@verband-wohneigentum.de

Bankverbindung: VR-Bank Bayreuth-Hof – IBAN: DE62 7806 0896 0006 0742 78

SEITE 11


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

STAMMTISCH DES SC HUMMELTAL

Bockbierfest

08

NOVEMBER

AB 18 UHR IM SPORTHEIM HUMMELTAL

WIR FREUEN UNS SEHR AUF EUER KOMMEN

LASST´S EUCH

SCHMECKEN

es gibt diesmal

Pulled Pork Burger

verbindliche Essensvorbestellung bitte bis 01.11.25

bei Berthold Pfauntsch - 01773715514

oder Daniel Großmann - 01708960983

SEITE 12


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

Einladung zum Weihnachtsessen des

VdK Hummeltal

am Sonntag, 7. Dezember 2025 um 12:00 Uhr

in der Gaststätte Seemannsruh

Für jedes Mitglied ist Essen und Trinken bis 20 € kostenlos!

Es gibt Gänsebrust, Sauerbraten u. Schnitzel.

Bitte telefonisch mit Essenswunsch bei Bettina Förster

Tel.: 0175 / 2965952 bis zum 28. November 2025 anmelden!

Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag

eure Vorstandschaft

So.,07.12.2025

Sie lieben Weihnachten und haben interessante Produkte zu

verkaufen? Dann seien Sie schnell und sichern sich noch

einen Stand auf dem Mistelbacher Weihnachtsmarkt.

Kontakt:

foerderverein.mistelbach@gmail.com

0171 - 1830447

MISTELBACHER

WEIHNACHTSMARKT

SEITE 13


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

ÜBERREGIONALES / SONSTIGES

Aktuelles aus der ILE

Rund um die Neubürg - Fränkische Schweiz

21. Regionaler Künstlermarkt

2. November 2025

Grund- und Mittelschule Hummeltal

Rückblick zum Heimatabend

Der zweite Regionale Heimatabend Rund um die Neubürg war mindestens genauso schön wie der erste!

Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden. Allen voran unseren Darstellern auf und neben der Bühne sowie Bürgermeister

Sven Ruhl mit seinem Bauhofteam und den Glashüttener Vereinen, die sich tatkräftig um das leibliche Wohl gesorgt haben.

Den Abend eröffnete unser Vorsitzender Landrat Florian Wiedemann. Der von Heiner Richter kreierte Theatersketch durch

die ILE-Mitglieder erwies sich als Überraschungserfolg des Abends bei den rund 350 Gästen in der ausverkauften Halle. Die

Tanzschule Malaica zeigte, mit welcher Vielfalt und Professionalität bei uns das Tanzen gelebt wird. Knotenphilosophie bezauberte

mit stilvoller Live-Musik. Lukas Stahlmann präsentierte uns Hummelgauer Tracht und Mundart-Lyrik. Die Band

Blechboxx um den Mundart-Experten Horst Mayer sorgte mit fetzigem Brass und allerhand G‘schmarr für strahlende Gesichter.

Als Headliner des Abends zeigte Franz Zwosta einen Ausschnitt seines hochkarätigen Kabarett Repertoires. Von Beginn

an brachten Bademeister & Friends abseits der Bühne die Halle zum Kochen, indem die vier erfahrenen Musikanten Stefan

Polster, Mario Landmann, Armin Haas und Andy Schrüfer mit handgemachter Stimmungsmusik bis tief in die Nacht begeisterten.

Als schlagfertige Moderatorin fungierte unsere Eckersdorfer Bürgermeisterin und zweite ILE-Vorsitzende Sybille Pichl.

Unter

ogy.de/rha

gibt es

weitere

Bilder

Nach so viel positiver Resonanz bei Mitwirkenden und Gästen und zwei ausverkauften Veranstaltungen bleibt zu hoffen, dass

dies nicht der letzte Heimatabend Rund um die Neubürg gewesen ist...

Neuer Heimatkalender 2026 erhältlich

Unser alljährlicher Heimatkalender ist ab sofort verfügbar! Wie gewohnt enthält er 13 stimmungsvolle Aufnahmen des Plösener

Heimatfotografen Bernd Lippert, diesmal als Sonderedition (Dauerkalender), welche sich dem Motto „Sonnenauf- und

Untergänge“ auf der Neubürg annimmt. Beeindruckende Bilder mit neuen Blickachsen von bzw. auf unseren Hausberg begleiten

Sie durch das neue Jahr. 100 % Heimatliebe, garantiert ohne KI-Bearbeitung oder Mogelfilter! Der Kalender wird wieder

im A3-Querformat angeboten und ist in zahlreichen Wiederverkaufsstellen unserer Mitgliedsgemeinden, zum Preis von

9,95 € verfügbar. Weitere Infos unter: ogy.de/nk26

@neubuerg

Kontakt:

Tel. 09279 923241

Mail: info@neubuerg.de

Web: www.neubürg.de

Impressum:

Herausgeber:

Interkommunale Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

SEITE 14


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

ÜBERREGIONALES / SONSTIGES

November 2025

Newsletter

Veranstaltung des Klimaschutzmanagements

Gesellschaftliches Engagement stärken −

Impulse für Unternehmen in Stadt und Landkreis Bayreuth

Am Donnerstag, 06.11.2025, lädt das Freiwilligen Zentrum Bayreuth in

Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis

Bayreuth sowie der Gedikom GmbH zu einer inspirierenden Veranstaltung

für Unternehmen in der Region ein.

Teilnehmende erhalten von 14:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Gedikom

GmbH praxisnahe Einblicke und neue Ideen, wie gesellschaftliche

Verantwortung im Unternehmensalltag gelebt werden kann.

Freuen Sie sich auf einen Impulsvortrag zu unternehmerischem Engagement

und gesellschaftlicher Verantwortung, Best-Practice-Beispiele aus

der Region, einen Einblick in die Arbeit des Freiwilligen Zentrums Bayreuth

und eine mögliche Zusammenarbeit sowie eine Ideenwerkstatt

zum Austausch und zur Entwicklung neuer Ansätze.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0921-514116 oder per E-Mail

an info@freiwilligen-zentrum-bayreuth.de.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um neue Impulse zu gewinnen und gemeinsam

mit anderen Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung

aktiv zu gestalten.

Kostenloser Infoabend zu Energiethemen

Donnerstag, 06.11.2025, 18:00 Uhr:

Klimafreundlich Heizen im Rathaus Fichtelberg.

Um telefonische Anmeldung wird gebeten unter 09272-6666.

Donnerstag, 13.11.2025, 13:00-17:00 Uhr:

Workshop zur Entwicklung kommunaler Hitzeaktionspläne

in der Klimalounge Bayreuth.

Dieser praxisorientierte Workshop richtet sich

gezielt an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

sowie Mitarbeitende der Kommunalverwaltungen

in der Region Bayreuth. Ziel ist es, die Teilnehmenden

in die Lage zu versetzen, einen Hitzeaktionsplan

für ihre Kommune zu entwickeln. Während

des Workshops werden hierfür bereits erste

konkrete Maßnahmen und Kommunikationsbausteine

erarbeitet.

Darüber hinaus werden bewährte Werkzeuge und

Materialien vorgestellt, die die weitere Ausarbeitung

und Umsetzung des Plans effektiv unterstützen.

Die Teilnehmenden erhalten fundierte Einblicke

in Strategien zur kommunalen Klimaanpassung

und profitieren vom direkten Austausch mit

Fachleuten und Kolleginnen und Kollegen aus der

Region.

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Die Veranstaltung wird von den Klimaschutzmanagements

der Region Bayreuth organisiert. Die

inhaltliche Konzeption und fachliche Leitung übernehmen

erfahrene Expertinnen und Experten der

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umfassende Expertise im Bereich der Klimaanpassung

verfügen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Mehr Informationen & Anmeldung:

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

ÜBERREGIONALES / SONSTIGES

SEITE 16


Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

TERMINKALENDER GESEES

NOVEMBER

Di, 04.11.

Gemeinde Gesees; Terminabsprache der örtl. Vereine,

Gemeindekanzlei, 18:00 Uhr

Fr, 14.11.

VdK Gesees-Haag;

Treffen, Rödensdorf

Fr, 14.11.

Schützenfreunde Gesees; Königsschießen,

Schützenhaus Gesees, 19:00 - 21:00 Uhr

So, 16.11.

Ev. Kirche;

Volkstrauertag mit Totengedenken, 10:00 Uhr

So, 16.11.

Gemeinde Gesees;

Volkstrauertag mit Kranzniederlegung

Mo, 17.11.

Bund Naturschutz; Kino - aktueller Film

zum Thema Plastik, Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr

DEZEMBER

Sa, 06.12.

Gseesa Kerwaboschn u. -madla;

Nikolausdienst

Fr, 12.12.

Gemeinde Gesees; Seniorenausflug nach Treuchtlingen

zur Schlossweihnacht, Abfahrt Gesees 13:30 Uhr

Mi, 19.11.

Seniorentreff Gesees; „Mittwochstreff“,

Café Geseeser Landbäckerei, 14:30 Uhr

Fr, 21.11.

Schützenfreunde Gesees; Königsschießen,

Schützenhaus Gesees, 19:00 - 21:00 Uhr

Fr, 21.11.

Gemeinde Gesees; Bürgerversammlung,

Feuerwehrgerätehaus Gesees, 20:00 Uhr

So, 23.11.

Schützenfreunde Gesees; Königsschießen mit Weißwurstfrühstück,

Schützenhaus Gesees, 10:00 - 12:00 Uhr

So, 23.11.

Ev. Kirche; Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag,

St. Marien zum Gesees, 10:00 Uhr

Sa, 29.11.

Frauen Union Hummelgau;

Weihnachtsausflug nach Pilsen

Sa, 13.12.

Schützenfreunde Gesees;

Königsfeier, Schützenhaus Gesees

So, 14.12.

Singkreis Hummelgauer Heimatbund Gesees;

Weihnachtskonzert, St. Marien zum Gesees, 17:00 Uhr

TERMINKALENDER HUMMELTAL

NOVEMBER

Fr, 07.11.

Freundeskreis der Hummelstube;

Mitgliederversammlung, Museum Hummelstube, 18:30 Uhr

Fr, 07.11.

Freundeskreis der Hummelstube; Rückblick mit Bildern

und Gschichtla „Die Bürgermeister unserer früheren

Gemeinden“, Museum Hummelstube, 19:30 Uhr

Sa, 08.11.

Freunde des SC Hummeltal; Stammtisch, Bockbierfest,

Sportheim, 18:00 Uhr

Sa, 08.11.

Problemmüllsammlung; Pittersdorf Parkplatz Sportplatz

(Steinanger), 11:20 - 12:20 Uhr

Sa, 08.11.

Aphasiker-SHG-BT Stadt/Land; Treffen im ev. Gemeindehaus,

Kirchstraße 13, Hummeltal, 13:00 - 16:00 Uhr.

Anmeldung bei Reinhold Richter: 09201/7767

Sa, 08.11.

Jagdgenossenschaft Pittersdorf;

Wildessen, Gaststätte Seemannsruh, 19:30 Uhr

Mo, 10.11.

Schützengilde Hummeltal; Königsschießen Luftgewehr,

Schützenhaus Hummeltal, 18:30 Uhr

Di, 11.11.

Ev. Kirche;

Adventskranzbinden im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr

Do, 13.11.

Ev. Kirche;

Adventskranzbinden im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr

Do, 13.11.

Gemeinde Hummeltal; Senioren-Kaffeetreff,

„Neue Mitte Hummeltal“, Café Geseeser Landbäckerei,

14:30 Uhr

Fr, 14.11.

Schützengilde Hummeltal; Königsschießen

Bogen- und Blasrohr, Turnhalle Hummeltal

So, 16.11.

Ev. Kirche; Hummeltaler Buß- und Bettag mit Abendmahl,

Friedenskirche, 10:30 Uhr

So, 16.11.

Gemeinde Hummeltal;

Volkstrauertag mit Kranzniederlegung

Mo, 17.11.

Schützengilde Hummeltal; Königsschießen Luftgewehr,

Schützenhaus Hummeltal, 18:30 Uhr

Mo, 17.11.

Bund Naturschutz; Kino - aktueller Film

zum Thema Plastik, Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr

Di, 18.11.

Ev. Kirche; Adventskranzbinden

im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

TERMINKALENDER HUMMELTAL

Mi, 19.11.

Ev. Kirche; Kinderbibeltag für Kinder von 6 - 11 Jahren

im Gemeindehaus, 08:00 - 14:00 Uhr, Anmeldung nötig

Do, 20.11.

Ev. Kirche; Adventskranzbinden

im Gemeindehaus, 13:30 - 17:00 Uhr

Fr, 21.11.

Ev. Kirche;

Verkauf der Adventskränze

im Gemeindehaus, ab 12:00 Uhr

Fr, 21.11.

Schützengilde Hummeltal; Königsschießen

Bogen- und Blasrohr, Turnhalle Hummeltal

So, 23.11.

Ev. Kirche; Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag

mit Gedenken an die Verstorbenen aus der

Kirchengemeinde, Friedenskirche, 10:30 Uhr

Mo, 24.11.

Schützengilde Hummeltal; Königsschießen Luftgewehr,

Schützenhaus Hummeltal, 18:30 Uhr

Fr, 28.11.

Schützengilde Hummeltal; Königsschießen

Bogen- und Blasrohr, Turnhalle Hummeltal

Sa, 29.11.

Jagdgenossenschaft Creez; Einladung zum Wildessen,

Gaststätte Seemannsruh, 19:30 Uhr

Sa, 29.11.

Frauen Union Hummelgau;

Weihnachtsausflug nach Pilsen

So, 30.11.

Ev. Kirche; 1. Advent,

Friedenskirche, 10:30 Uhr

DEZEMBER

Mo, 01.12.

Gemeinde Hummeltal; Weihnachtsfeier der Hummeltaler

Senioren, Gaststätte Seemannsruh, 14:30 Uhr

Mi, 03.12.

SC Hummeltal; „Bee-Young-Familientreff“, Nikolausfeier,

Sportheim Hummeltal

Do, 04.12.

Siedlergemeinschaft Hummeltal;

„Hummeltaler Glühwein-Gaudi“, Siedlerscheune,

Pottensteiner Straße 2, 17:00 Uhr

So, 07.12.

VdK Ortsverband Hummeltal;

Weihnachtsessen, Gaststätte Seemannsruh, 12:00 Uhr

Anmeldung bis 28.11. bei Bettina Förster

unter Tel.: 0175 / 2965952

So, 07.12.

Ev. Kirche;

Advent der Lichter, Friedenskirche, 19:00 Uhr

Sa, 13.12.

Aphasiker-SHG-BT Stadt/Land;

Treffen im ev. Gemeindehaus,

Kirchstraße 13, Hummeltal, 13:00 - 16:00 Uhr.

Anmeldung bei Reinhold Richter: 09201/7767

Sa, 13.12.

Schützengilde Hummeltal; Weihnachtsfeier

So, 14.12.

Ev. Kirche;

Advent der Lichter, Friedenskirche, 10:30 Uhr

TERMINKALENDER MISTELBACH

NOVEMBER

Sa, 01.11.

FC Bayern Fanclub; Fahrt zum Bundesligaheimspiel gegen

Bayer 04 Leverkusen

So, 02.11.

TSV Mistelbach; Heimspiel (SV Gesees), 14:00 Uhr

Mi, 05.11.

Wanderfreunde; Rundwanderweg Plankenfels. ca. 6,5 km

Do, 06.11.

Fröhliche Runde; Backparadies, 14:00 Uhr

Fr, 07.11.

TSV Mistelbach; TSV-Stammtisch, TSV-Sportheim Mistelbach,

19:00 Uhr

Sa, 08.11.

Problemmüllsammlung; ehemaliger Wertstoffhof

(Johann-Feilner-Straße), 12:30 - 13:30 Uhr

So, 09.11.

TSV Mistelbach; Heimspiel (ASV Oberpreuschwitz 2), 14:00 Uhr

Do, 13.11.

Gemeinde Mistelbach; Seniorenausflug zum Fischessen

in den Aischgrund, Abfahrt Dorfplatz 13:00 Uhr

Fr, 14.11.

Gemeinde Mistelbach; Bürgerversammlung,

Gaststätte Großmann, 20:00 Uhr

Sa, 15.11.

Ev. Kirche; Frauenfrühstück, ev. Gemeindehaus Mistelbach,

09:00 Uhr

Sa, 15.11.

FC Bayern Fanclub; Fanclubabend,

Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen,

Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr

So, 16.11.

Gemeinde Mistelbach;

Volkstrauertag mit Kranzniederlegung

So, 16.11.

VdK Ortsverband Mistelbach; Teilnahme am Volkstrauertag

mit Kirchgang und Kranzniederlegung

Mo, 17.11.

Bund Naturschutz; Kino - aktueller Film

zum Thema Plastik, Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr

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Mitteilungsblatt Gesees Hummeltal Mistelbach

TERMINKALENDER MISTELBACH

Mi, 19.11.

Ev. Kirche; Buß- und Bettag Gottesdienst, 19:30 Uhr

Fr, 21.11.

SPD-Ortsverein Mistelbach; Preisschafkopf, Gaststätte

Großmann, 20:00 Uhr

Sa, 22.11.

Wanderfreunde; Herbstcafé, Gaststätte Moosing, 14:00 Uhr

Sa, 22.11.

FCN-Fanclub; Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen,

TSV-Sportheim Mistelbach, 19:00 Uhr

Di, 25.11.

Ev. Kirche; „Die Herbstzeitlosen-Seniorennachmittag“,

ev. Gemeindehaus, 14:30 Uhr

Sa, 29.11.

Misslwoocha Kerwaschboschn Kamarodschaft;

Ausflug nach Bamberg, Dorfplatz 12:00 Uhr

Sa, 29.11.

Frauen Union Hummelgau;

Weihnachtsausflug nach Pilsen

Sa, 29.11.

Wanderfreunde; Rundwanderung bei Hollfeld. ca. 7 km.

Im Anschluss Fischessen in Wadendorf.

Sa, 29.11.

Ev. und Kath. Kirche; ökumenisches Adventseinläuten,

kath. Kirche, 17:00 Uhr

DEZEMBER

Do, 04.12.

Fröhliche Runde; Backparadies, 14:00 Uhr

Fr, 05.12.

TSV Mistelbach; TSV-Stammtisch,

TSV-Sportheim Mistelbach, 19:00 Uhr

So, 07.12.

Förderverein ev. Kindertageseinrichtung u. Volksschule

Mistelbach e.V.; Mistelbacher Weihnachtsmarkt,

an der ev. Kirche, 13:30 - 17:30 Uhr

So, 07.12.

SPD-Ortsverein Mistelbach;

Stand am Mistelbacher Weihnachtmarkt

So, 07.12.

Ev. Kirche; Familiengottesdienst, 15:30 Uhr

Di, 09.12.

Freie Wähler Gemeinschaft; Treffen mit Weihnachtsfeier,

Gaststätte Großmann, 19:00 Uhr

Mi, 10.12.

FCN-Fanclub; Clubabend,

TSV-Sportheim Mistelbach, 19:00 Uhr

Fr, 12.12.

Fröhliche Runde; Weihnachtsfeier,

Gaststätte Großmann, 17:00 Uhr

Sa, 13.12.

Ev. Kirche; Mitarbeiter Weihnachtsfeier,

TSV-Sportheim Mistelbach, 15:00 Uhr

Sa, 13.12.

VdK Ortsverband Mistelbach; Weihnachts- u.

Jahresabschlussfeier (auch für Nichtmitglieder und

Freunde), Fahrdienst Anmeldungen bei

Inge Bär Tel.: 652, Gaststätte Großmann, 15:00 Uhr

So, 14.12.

Ev. Kirche; -Glaubenswiese- ein Nachmittag für Frauen,

ev. Gemeindehaus Mistelbach, 14:30 Uhr

NACHRICHTEN FÜR DIE KATHOLIKEN IN MISTELBACH, HUMMELTAL UND GESEES

GOTTESDIENSTZEITEN

Sonntag, 09:00 Uhr Hl. Messe

Sa, 01.11.

Fest Allerheiligen zum Gedenken unserer Verstobenen, 09:00 Uhr, mit anschließendem Friedhofsgang

Mi, 05.11.

Eucharistiefeier im Seniorenheim Hummeltal, 10:00 Uhr, anschl. Krankenkommunion in Hummeltal,

Mistelbach und Gesees

Do, 27.11.

Vorweihnachtlicher Senioren-Nachmittag mit Krankensalbungs-Gottesdienst, St. Franziskus, Eckersdorf, 14:00 Uhr

Sa, 29.11.

Ökumenisches Adventseinläuten (auf dem Kirchplatz vor der Kirche, bitte warm anziehen), 17:00 Uhr

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13.11. Gansessen in Ziegenrück & Kaffee und Kuchen, Livemusik in der Gaststätte, inklusive Gans, Kaffee und Kuchen und Musik 10 Uhr 79 €

26.11. Fischessen in Wiesau Fischhof Bächer & Bauernhofcafe Petzold in Kirchenlamitz inklusive einem Fischgericht Karpfen oder Zander 10 Uhr 54 €

Weihnachtsmärkte und Konzerte im Advent 2025

27.11. Christkindlmarkt Chiemsee – Fraueninsel inklusive Schiff (Möglichkeit zum Besuch des Trompetenkonzerts auf der Fraueninsel) 9 Uhr 69 €

29.11. Adventsstadt Quedlinburg Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus & Advent in den wunderschönnen Innenhöfen der Stadt 8 Uhr 59 €

30.11. Konzert in der Basilika Waldsassen mit dem Windsbacher Knabenchor, Weihnachtsmarkt & Lebkuchen Rossner, inklusive Eintritt 13 Uhr ab 39 €

02.12. Besuch des Leipziger Weihnachtsmarktes und Shoppingtour in der Innenstadt und im bekannten Leipziger Bahnhof möglich 8 Uhr 54 €

06.12. Weihnachtsmarkt in der Stadt Würzburg & Sommerhäuser Weihnachtsmarkt dem Tor zu Kunst, Wein und Kultur 9 Uhr 49 €

06.12. Weihnachtsmarkt auf dem Wipfelweg St. Englmar & Besuch des Glasdorfes Arnbruck inklusive Eintritt für den Waldwipfelweg 8 Uhr 59 €

06.12. Erfurter Weihnachtsmarkt auf dem wunderschönen Domplatz mit der großen Weihnachtspyramide, erleben sie die Krämerbrücke 7 Uhr 49 €

09.12. Regensburger Weihnachtsmärkte – eine Stadt – vier Märkte (Möglichkeit zum Besuch des Weihnachtsmarktes auf Thurn & Taxis) 12 Uhr 39 €

13.12. Stuttgarter Weihnachtsmarkt – einer der ältesten Märkte Europas – entdecken sie herrlich geschmückten Gassen und Buden 7 Uhr 64 €

13.12. Erleben sie den historischen, romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Guteneck bei Nabburg inklusive Eintritt für den Markt 12 Uhr 49 €

17.12. Weihnachtsmarkt in Bamberg & Forchheimer Weihnachtszauber rund um die Kaiserpfalz, jedes „Eckla“ ist liebenswert fränkisch 10 Uhr 39 €

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