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casanostra 183 | November 2025

Umbau im Maschinenraum der Energiewende | Bund fördert effiziente Entfeuchter | Weiterbauen trotz Ortsbildschutz | Klimakrise: Lösungen sind vorhanden

Umbau im Maschinenraum der Energiewende | Bund fördert effiziente Entfeuchter | Weiterbauen trotz Ortsbildschutz | Klimakrise: Lösungen sind vorhanden

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Nr. 183 November 2025

Umbau im Maschinenraum

der Energiewende

Bund fördert effiziente

Entfeuchter 9

Weiterbauen

trotz Ortsbildschutz 10

Klimakrise: Lösungen

sind vorhanden 12


2 INSERATE

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CASANOSTRA 183 2025


EDITORIAL 3

Inhaltsverzeichnis

Liebe Leserin, lieber Leser

THEMA

04 Umbau im Maschinenraum

der Energiewende

EXTRA

09 Bund fördert effiziente Entfeuchter

10 Den Ortsbildschutz renovieren:

Wie das ISOS fit für Klimaziele und

Verdichtung wird

12 Schweizer Klimaziele –

Lösungen sind vorhanden

SERVICE

14 Ratgeber

16 Mitgliederangebote

19 Kurse und Veranstaltungen

21 News

SCHLUSSPUNKT

23 Carte Blanche für Udo Michel,

Geschäftsführer beim Entlastungsdienst

Kanton Bern

13 Undichter Balkon: Wer bezahlt?

Foto: oliver de la haye/iStock

Ein Haus, das nicht nur für Wärme und Strom sorgt,

sondern sogar mehr Energie produziert, als es selbst

verbraucht – klingt für manche immer noch nach

Zukunft, ist aber Realität. Unser Einfamilienhaus von

1946 haben wir in ein modernes Zweifamilien-

Plusenergiehaus verwandelt.

Der Altbau verschlang mit elektrischen Speicheröfen

jährlich rund 23 700 kWh – volle 240 kWh pro Quadratmeter.

Nach dem Umbau vor einigen Jahren ist daraus

ein Holz aufstockungsbau mit zwei Familienwohnungen

mit hochgedämmter Fassade, Luftwärme pumpe

und 130 m² Photovoltaik geworden. Heute verbrauchen

beide Wohnungen und die Hobbyräume zusammen

nur noch 7600 kWh, während die Solar anlage im

Schnitt 15 600 kWh einspeist. Das ergibt ein rechnerisches

Plus von 8000 kWh pro Jahr – genug, um dieses

und weitere Gebäude nachhaltig zu versorgen. Dieses

Beispiel zeigt, dass selbst ein Haus aus der Nachkriegszeit

zu einem zukunfts fähigen Kraftwerk

werden kann. Wohnen heisst hier: Komfort geniessen,

Ressourcen schonen – und einen

aktiven Beitrag zur Energiewende

leisten.

Beat Flach,

Vizepräsident Casafair Schweiz, Nationalrat

Foto: Parlamentsdienste, Franca Pedrazzetti

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fünfmal jährlich, Abdruck nach Rücksprache Verleger Casafair Schweiz, Zentralsekretariat, Postfach, 3001 Bern Redaktion Leitung Nadim Chammas, Mitarbeit Noemi

Helfenstein Redaktionsadresse casa nostra, Casafair Schweiz, Postfach, Bollwerk 35, 3001 Bern, Tel. 031 312 00 22, casanostra@casafair.ch Titelbild Michael Staub

Grafik Clerici Partner Design, Zürich Druck Vogt-Schild Druck AG, Derendingen Papier Perlen Value Inserate Anzeigenverkauf casanostra, Casafair Schweiz, Postfach,

3001 Bern anzeigen@casafair.ch, Tel. 031 312 00 35 Auflage 17 720 Ex. casanostra 184 erscheint am 12. Februar 2026 Redaktions- und Inserateschluss 16. Januar 2026

ISSN 2674-0540 Klimaneutral und auf Schweizer Papier gedruckt. E-PAPER Bei Interesse bei kontakt@casafair.ch melden.

CASANOSTRA 183 2025



THEMA ENERGIE & KLIMA 5

Umbau im Maschinenraum

der Energiewende

Damit die Energiewende gelingt, muss sich auch das Schweizer

Stromnetz wandeln. Braucht es grosse Aus- und Neubauten?

Oder genügt ein langsames, koordiniertes Vorgehen? Die Meinungen

sind geteilt – und die definitive Lösung ist noch nicht in Sicht.

Text und Fotos Michael Staub, Journalist BR, Kriens

Grosse Teile des heutigen Schweizer Stromnetzes wurden

aufgrund zweier Annahmen gebaut. Erstens sollten relativ

wenige grosse Kraftwerke im Dauerbetrieb den grössten Teil

des Stroms produzieren. Und der Strom sollte nur in einer

Richtung fliessen: Von den Produzenten zu den Konsumenten.

Beide Annahmen sind schon länger überholt. Denn die

Energiestrategie 2050 setzt auf zahlreiche dezentrale Kraftwerke

mit erneuerbaren Energieträgern. Wer Sonne oder

Wind nutzt, liefert selten konstante Erträge. Wolken oder

Flauten führen zu einem plötzlichen Abfallen der Produktion,

praller Sonnenschein oder Böen hingegen zu Spitzen.

Zudem können die früheren Konsumenten auch jederzeit zu

Produzenten werden, etwa indem sie Solarstrom ins Netz

einspeisen.

Grosser Umbau

Beide Veränderungen haben grosse Auswirkungen auf das

Stromnetz und die Versorgungssicherheit. Denn damit das

Netz nicht zusammenbricht, müssen Stromproduktion und

Stromverbrauch jederzeit im Gleichgewicht sein. Ansonsten

kann es zu Blackouts kommen. Kompliziert wird die Balance

zwischen Produktion und Verbrauch, weil sie längst nicht

mehr auf der Stufe des Höchstspannungsnetzes, sondern

auch in den Quartieren gefragt ist. Hier befinden sich die

sogenannten Verteilnetze. Sie bringen den Strom in jedes

Gebäude und sind damit gewissermassen die letzte Meile der

Schweizer Stromversorgung. Deshalb sind diese Netze doppelt

betroffen: Sie müssen verstärkt werden, wenn viele grosse

Stromverbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen

installiert werden. Doch auch wenn der Strom von den Endkunden

zurück zum Betreiber fliesst, etwa durch Einspeisung

von PV-Strom, müssen die Verteilnetze damit umgehen

können. Die gut tausend Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen

(EVU) sowie die ungefähr 650 Verteilnetzbetreiber

(VNB) stehen damit vor schwierigen Aufgaben.

Es geht um die Frage, welche Verstärkungen und Ausbauten

bei den lokalen Stromnetzen notwendig sind, welche Art

von Kraftwerken weiterhin gefördert oder allenfalls eingeschränkt

werden soll. Und nicht zuletzt natürlich darum, wer

die Verstärkungen, Ausbauten oder Sanierungen im Netz bezahlen

soll.

Bisher findet diese Diskussion in der Öffentlichkeit nur

wenig Beachtung. Debattiert – und noch lieber gestritten –

wird vor allem über Windkraftanlagen, den «Solarexpress»

oder die Höhe von Fördergeldern. Doch die Frage der Netze

sollte lieber heute als morgen angepackt werden, meint Walter

Sachs, Präsident des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger

(VESE). «Ohne koordiniertes und strukturiertes

Vorgehen werden wir einen grossen Flickenteppich mit entsprechenden

volkswirtschaftlichen Kosten erhalten.» Wichtig

sei es, die Stromnetze mit Blick auf den Verbrauch, insbesondere

bezüglich Ladestationen und Wärmepumpen, zu

planen. «Bei solchen lastgetriebenen Netzen sind gewisse

Einschränkungen sinnvoll. Es gibt dann nicht mehr ein unbedingtes

Recht, eine Schnellladestation jederzeit mit voller

Leistung zu betreiben oder unbeschränkt Solarstrom einzuspeisen»,

sagt Walter Sachs. Einzelne EVU gewähren ihren

Kundinnen und Kunden schon heute einen Rabatt, wenn die

Spitzenleistung der Einspeisung begrenzt wird (siehe Box

«Neue Anreize»). Mit mehr Koordination könne man die Kosten

für den gesamten Ausbau massiv senken: «Es kann nicht

sein, dass wir drei Mal eine Leitung verstärken, weil im Lauf

einiger Jahre drei sukzessive PV-Anlagen gebaut werden. Viel

besser baut man das Netz ein einziges Mal aus, aber mit genügend

Kapazitäten.»

Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen

und Ladestationen ändern

das Gleichgewicht zwischen Produktion

und Verbrauch. ›››

CASANOSTRA 183 2025


6 ENERGIE & KLIMA THEMA

Federica Bellizio

und Hanmin Cai

vom Empa-Spinoff

kuafu.

›››

« Wir können vorhersagen,

welche Leistungen ein

Gebäude dem Netzbetreiber

bieten kann.»

Viele Herausforderungen

Solche Ausbauten sind die Aufgabe der Verteilnetzbetreiber

(VNB). Doch die Umsetzung falle nicht leicht, meint Martin

Pflugshaupt. Er ist Geschäftsführer der Energie Gossau AG

und Vorstandsmitglied im Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber

(DSV). «Dafür braucht es erstens grosse Investitionen,

zweitens genügend Fachkräfte und drittens die Akzeptanz

durch die Bevölkerung», sagt Martin Pflugshaupt.

Das Eigenkapital der Netzbetreiber sei beschränkt, die Aufnahme

von Fremdkapital schwierig. Mit Sorge blicke man auf

die bevorstehende Pensionierungswelle bei sehr erfahrenen

Mitarbeiter*innen – während gleichzeitig der Nachwuchs

fehlt. Und nicht zuletzt stehe einem raschen Netzausbau die

Skepsis der Bevölkerung entgegen: «Für die Netzinfrastruktur

benötigen wir Platz, auch auf privaten Grundstücken. Zudem

braucht es Anpassungen im Raumplanungsgesetz (RPG),

damit die notwendige Infrastruktur ausserhalb der Bauzone

unproblematisch erneuert und neu gebaut werden kann.»

Auch die Finanzierung gibt dem DSV zu denken. «Auf

dem Land werden häufig grosse PV-Anlagen auf abgelegenen

Höfen gebaut. Deshalb muss das Netz verstärkt werden.

Jedoch bezahlt Swissgrid [der oberste Netzbetreiber der

Schweiz, Anm. der Red.] nur eine sehr tiefe Pauschale. Die

Differenz bleibt am Verteilnetzbetreiber hängen. Mit dem

aktuellen Stromgesetz hat man deshalb ein grosses Stadt-

Land-Problem geschaffen», sagt Martin Pflugshaupt. Damit

der Netzumbau klappt, fordert der DSV weitere Änderungen:

Die Abnahmepflicht für Solarstrom soll nicht mehr unbedingt

gelten, damit negative Strompreise bei Überproduktion

und damit Verluste für den Verteilnetzbetreiber vermieden

werden können. Zudem wünscht sich Martin Pflugshaupt,

dass grosse Stromverbraucher wie Boiler oder Wärmepumpen

nicht mehr von den Endkunden, sondern ausschliesslich

vom Verteilnetzbetreiber gesteuert werden können.

Sparen dank Vernetzung

Die aktuelle Situation ist daher schwierig. Gibt es eine Möglichkeit,

den Netzausbau zu minimieren? Ja, finden zwei junge

Forscher. Federica Bellizio und Hanmin Cai haben das

Empa-Spinoff kuafu gegründet. Sie entwickeln eine Softwareplattform,

die den Energieverbrauch und die Nutzungsmuster

von Gebäuden analysiert. So können der Betrieb und

der Energiebezug mit den Bedürfnissen der Netzbetreiber

abgestimmt und optimiert werden. Dazu analysiert die Software

zahlreiche Datenquellen, etwa Wetterprognosen, die

erwartete PV-Einspeisung und -nachfrage sowie aktuelle

Strompreise in Echtzeit. «So können wir vorhersagen, welche

Leistungen ein Gebäude dem Netzbetreiber bieten kann und

ihn entsprechend informieren», sagt Federica Bellizio. Wird

mehr Strom im Netz benötigt? Dann kann der lokale Bedarf

auf die PV-Einspeisung verlagert werden. Oder ist im Netz

zu viel Strom verfügbar, und es sind Speichermöglichkeiten

gefragt? In diesem Fall kann die Wärmepumpe gestartet oder

das Elektrofahrzeug aufgeladen werden.

Die Technologie wurde bereits erfolgreich in der bekannten

Forschungsplattform NEST erprobt. Gemäss Federica

Bellizio eignet sich kuafu für alle Gebäudetypen und -konfigurationen:

«Ob Einfamilienhaus mit PV und Wärmepumpe

oder Gewerbegebäude mit Ladestationen – die Software passt

sich immer an die Situation vor Ort an.» Derzeit laufen

verschiedene Pilotversuche, die Markteinführung ist für

2026 geplant. «Erste Ergebnisse zeigen, dass kuafu die CO₂-

Emissionen pro Gebäude um bis zu zehn Prozent senken

kann», sagt Hanmin Cai. Damit könnte die Plattform nicht

nur bei der Optimierung des Stromnetzes helfen, sondern

auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

CASANOSTRA 183 2025


THEMA ENERGIE & KLIMA 7

Neue Anreize

Verteilnetze in den Quartieren müssen den Anforderungen

durch die Energiewende gewachsen sein.

Ausblick

Was braucht es, damit der anstehende Netzausbau gelingt,

und wer soll ihn bezahlen? Die befragten Expertinnen und

Experten haben verschiedene Meinungen. Walter Sachs vom

VESE sagt: «Wir brauchen Sicherheit bezüglich Planung,

Recht und Investition. Die gesetzlichen und finanziellen

Grundlagen müssen über mehrere Jahre hinweg stabil bleiben.

Auch die Amortisation neuer Anlagen sollte klar sein.

Ausserdem muss das Ganze für die Investitionswilligen deutlich

einfacher werden. Die aktuelle Rechts- und Finanzlage

ist zu kompliziert für Private.» Martin Pflugshaupt vom DSV

setzt andere Prioritäten: «Die Steuerung von Grossverbrauchern

muss durch die lokalen Verteilnetzbetreiber erfolgen.

Wir benötigen daneben eine zentrale Abnahmestelle für den

PV-Strom, um die Netzbetreiber zu entlasten. Ebenso fordern

wir, dass der Netzausbau gesamtschweizerisch solidarisch

getragen wird und ländliche Regionen nicht überproportional

belastet werden.»

Wie die aktuellen Probleme gelöst werden, ist eine politische

Frage. Doch zurzeit verstellt die Diskussion über das

Stromabkommen mit der EU den Blick auf die Netzproblematik.

Sicher ist nur eines: Der Ausbau, Umbau oder Weiterbau

der Stromnetze wird in den nächsten Jahrzehnten ein Dauerthema

bleiben. Spannend ist die Frage, ob tatsächlich alle

Probleme auf übergeordneter Ebene gelöst werden können

und müssen oder ob Eigentümerschaften mit Anwendungen

wie kuafu oder speziellen Benefits (siehe Box «Neue Anreize»)

ebenfalls einen Beitrag leisten können.

Die Förderung der Photovoltaik lief

zunächst eher zäh an. Verglichen

mit Nachbarländern wie Deutschland

gewannen private PV-Anlagen in

der Schweiz nur langsam an Fahrt. Mit

der Kostendeckenden Einspeisevergütung

(KEV) bestand zwischen

2009 und 2017 ein zunehmend populäreres

Förderinstrument. Die grosse

Zahl angemel deter Anlagen führte

zu immer längeren Wartelisten, und

die Fördertöpfe wurden immer schneller

leer. Seit Anfang 2018 wird für

neue PV-Anlagen keine KEV mehr ausgezahlt.

Stattdessen kann eine Einmalvergütung

(EIV) bezogen werden.

Seither wurden von Kommunen oder

EVU ver einzelt neue Förderinstrumente

lanciert. Bei diesen steht nicht

mehr die Produktion, sondern die

«Netzdienlichkeit» im Fokus. Es geht

also nicht mehr nur darum, die PV-

Produktion weiter zu steigern, sondern

auch das Stromnetz optimal zu

nutzen. So fördert zum Beispiel der

Kanton Zürich die Anschaffung von

bidirektionalen Ladestationen. Mit

diesen kann die Fahrzeugbatterie

eines Elektrofahrzeugs als temporärer

Stromspeicher genutzt werden (siehe

casanostra Nr. 175). Und die Genossenschaft

Elektra, das EVU der Region

Jegenstorf-Fraubrunnen BE, hat das

Produkt «Top-40» lanciert. Wer die

Einspeisung der obersten 40 Prozent

Leistung seiner PV-Anlage durch

Eigenverbrauch oder Abriegelung verhindert,

erhält eine zusätzliche Vergütung.

Denn wenn das Netz weniger

Spitzen bewältigen muss, kann es

langsamer und kostengünstiger erweitert

werden.

« Der Ausbau, Umbau oder

Weiterbau der Stromnetze

bleibt ein Dauerthema.»

CASANOSTRA 183 2025


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EXTRA ENERGIE 9

Bund fördert effiziente

Entfeuchter

Moderne Geräte können Innenräume schnell und energieeffizient

entfeuchten. Wer jetzt von einem alten Entfeuchter oder Raumluftwäschetrockner

auf einen neuen umsteigt, senkt seine Stromkosten

und erhält zudem einen Förderbeitrag. Text Remo Bürgi

Foto: Krüger + Co. AG

Passendes Gerät kaufen

Moderne Entfeuchter sind durch den technischen Fortschritt

in der Regel leistungsfähiger als alte Geräte, weil sie eine

grössere Luftmenge bewältigen und so schneller entfeuchten

können. Sie verbrauchen deshalb zwischen dreissig und fünfzig

Prozent weniger Energie.

Nebst der Energieeffizienz sollte man beim Kauf auch

darauf achten, dass das Modell zur beabsichtigten Anwendung

passt, denn Entfeuchter sind oftmals auf eine bestimmte

Betriebsweise optimiert. So wird zum Beispiel ein Gerät,

das auf den Betrieb in einem Keller ausgelegt ist, im Badezimmer

eher ineffizient funktionieren. Relevant ist zudem die

Grösse des Raums, den man entfeuchten will, denn die Geräte

haben unterschiedliche Leistungsklassen. In einem Fachgeschäft

kann man sich dazu beraten lassen.

Moderne Entfeuchter verfügen meist über ein Hygrometer,

das die Luftfeuchtigkeit misst. So lässt sich ein Zielwert

einstellen, und sobald dieser erreicht ist, schaltet sich das Gerät

automatisch aus. Das klappt aber nur, wenn im betreffenden

Raum Fenster und Türen geschlossen sind, denn sonst

zieht der Entfeuchter feuchte Luft aus anderen Räumen nach

und arbeitet nonstop.

In Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit wie Keller, Waschküchen

und Badezimmer, aber auch in Lagerräumen oder Baustellen

kann sich Schimmel bilden. Um dies zu vermeiden,

setzen viele Eigentümerschaften, Mieterinnen und Betreiber

auf Entfeuchtungsgeräte, welche die überschüssige Feuchte

abführen können. Allerdings ist der Betrieb solcher Geräte

stromintensiv. Lässt sich die Feuchtigkeit durch natürliche

Belüftung über die Fenster vermindern, ist das die energiesparendste

und günstigste Variante.

Rabatt für Ersatz

Wer noch alte, ineffiziente Entfeuchter verwendet, profitiert

derzeit beim Umstieg auf ein modernes Gerät doppelt. Einerseits

lassen sich die Stromkosten teils deutlich senken, andererseits

erhält man einen finanziellen Zustupf. Das vom Bundesamt

für Energie getragene Förderprogramm «smart-dry»

(siehe Box) unterstützt den Kauf energieeffizienterer Geräte

mit einem Beitrag von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises. Wer

in einem beteiligten Fachgeschäft (siehe Liste auf der Website)

seinen alten Entfeuchter durch einen effizienteren neuen

ersetzt, erhält beim Kauf einen Rabatt von 100 Franken.

Voraussetzung dafür ist, dass das neue Gerät mindestens

400 Franken kostet, nach dem Kondensationsprinzip funktioniert

und über einen Hygrostaten verfügt. Beim Ersatz

eines Raumluftwäschetrockners beträgt der Rabatt 250 Franken

bei einem Kaufpreis ab 1000 Franken, die Voraussetzungen

sind dieselben wie bei den Entfeuchtern.

Förderprogramm

«smart-dry»

Das Programm «smart-dry» wird

von ProKilowatt im Auftrag des

Bundesamts für Energie finanziert.

Es läuft seit April 2025 und noch

bis Mitte 2026. Weitere Informationen

und Empfehlungen zum

Umgang mit Luftentfeuchtern finden

Sie auf der Website des

Förderprogramms.

CASANOSTRA 183 2025


10 BAUEN & ERNEUERN EXTRA

Den Ortsbildschutz renovieren:

Wie das ISOS fit für Klimaziele und

Verdichtung wird

Tausende Bauprojekte stehen wegen eines Bundesinventars still.

Ein runder Tisch soll den Druck lindern und den Ortsbildschutz zu seinen

Kernaufgaben zurückführen. Text Beat Flach, Casafair-Vizepräsident, Nationalrat GLP/AG

Foto: SiyueSteuber/iStock

Das ISOS umfasst rund 1200 schützenswerte Ortsbilder – Im Bild das Château de Chenaux in Estavayer-le-Lac.

Die Schweiz soll wachsen. Aber bitte dichter, klimafreundlicher

und zugleich baukulturell hochwertig. Es braucht dringend

PV-Anlagen auf Neubauten und Stadtflächen für dringend

benötigten Wohnraum. Warum aber verzögern sich

viele Projekte durch die Direktanwendung des Bundesinventars

der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)? Sobald

eine Bundesaufgabe im Spiel ist, greift das ISOS. Sei es

eine Schutzraum-, eine Verkehrsanbindung- oder eine Gewässerbewilligung,

auch wenn diese das geschützte Ortsbild gar

nicht beeinträchtigt. Das führt zu langen Verfahren, erhöhten

Kosten und Rechtsunsicherheit und stärkt die Schutzwirkung

des ISOS nicht. Gerade in den Städten und Agglomerationen,

wo Verdichtung nötig ist, prallen die Klimaziele und

die Innenentwicklung auf Formulare und Wartezeiten. Das

kostet Zeit und Geld.

Vor diesem Hintergrund haben das Eidgenössische Departement

des Innern (EDI) und das UVEK einen «Runden

Tisch ISOS» einberufen, an dem Casafair gemeinsam mit Verwaltung,

Kantonen, Städten, Gemeinden, Fachverbänden wie

EspaceSuisse, der SIA und auch Umwelt- und Denkmalpflegeorganisationen

ein praxistaugliches Massnahmenpaket erarbeitet

hat. Die gemeinsame Linie ist klar: Das ISOS soll dort

schützen, wo es tatsächlich den baukulturellen Wert einer

Ortschaft sichert, aber nicht zur allgemeinen Blockade führen,

wo kein konkreter Ortsbildbezug besteht. Das ISOS soll

bleiben, weil sonst Rechtsunsicherheit entstünde und die

Substanz des Ortsbildschutzes in einer politisch aufgeladenen

Debatte unter Druck geraten könnte. Casafair setzt sich

stattdessen dafür ein, dass mit einer zielgerichteten Anpassung

auf dem Verordnungsweg rasch Klarheit geschaffen

wird.

CASANOSTRA 183 2025


EXTRA BAUEN & ERNEUERN 11

Foto: Roland Magnusson/iStock

Das Paket, das der Bundesrat in einer Medienkonferenz

am 26. September vorgestellt hat, umfasst sechs

konkrete Massnahmen.

Erstens soll das ISOS nur dann zur Anwendung kommen,

wenn eine Bundesaufgabe sichtbar in das Ortsbild

eingreift. Das bedeutet, dass Verfahren nur dann ausgelöst

werden, wenn etwa Fassaden, Dachlandschaften

oder prägende Strukturen tangiert sind, nicht aber

bei technischen Verfahren ohne Bezug zum Ortsbild.

Das schafft Rechtssicherheit und entlastet Bauwillige,

Gemeinden und Planungsbüros.

Zweitens sollen Photovoltaikanlagen auf Neubauten

in ISOS-A-Gebieten künftig nicht mehr automatisch

eine Bundes aufgabe darstellen. Damit wird

ein zentraler Zielkonflikt zwischen Energiewende

und Ortsbildschutz aufgelöst: Neubauten können

klimafreundlich ausgestattet werden, während der

Ortsbildschutz weiterhin bei Bestandesbauten

greift.

Drittens wird Kantonen und Gemeinden explizit der

Spielraum eingeräumt, ISOS-Erhaltungsziele bei ihren

eigenen Aufgaben zugunsten überwiegender öffentlicher

Interessen wie sozialverträglicher Verdichtung

oder ökologischer Sanierungen zurückzustellen. Die

Entscheidungsgrund lagen werden dadurch transparenter

und nachvollzieh barer, ohne dass die Kontrollmöglichkeiten

ausgehebelt werden.

Viertens werden die bisher schwammigen Begriffe

wie «Strukturerhalt» und «Charaktererhalt» klar

definiert, sodass Bauherrschaften und Behörden

frühzeitig wissen, welche Qualitäten eines Ortsbildes

tatsächlich geschützt werden und welche Veränderungen

zulässig sind. Dies ermöglicht eine

qualitativ hochwertige Planung anstelle von rechtlich

motivierten Abwehrstrategien.

Fünftens sollen Leitfäden, Checklisten und Schulungen

als umfassendes Vollzugspaket aufbereitet werden,

damit Gemeinden, Planungsbüros und Eigentümer*innen

das ISOS von Beginn an korrekt in ihre Planungen

integrieren können.

Sechstens wird eine transparente und öffentlich

zugäng liche Liste erstellt, welche Bundesaufgaben

überhaupt noch eine ISOS-Direktanwendung auslösen,

damit Planungs sicherheit und Vertrauen in

den Prozess geschaffen werden.

Verdichten und Aufstocken soll möglich sein,

ohne dass der Kerngehalt des ISOS geschwächt wird.

Verordnung kann bereits 2026 angepasst sein

Casafair unterstützt diese Stossrichtung ausdrücklich, weil

sie den Schutz von wertvollen Ortsbildern mit den realen Anforderungen

der Klimawende und der Innenentwicklung verbindet,

ohne in einen ideologischen Kahlschlag zu verfallen.

Wer den Ortsbildschutz als Teil einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

versteht, weiss: Wir müssen Bewahren und Entwickeln

miteinander versöhnen. Dies gelingt nicht mit pauschalen

Verboten oder langjährigen Gesetzgebungsprozessen,

sondern mit pragmatischen Lösungen, die rasch Wirkung

entfalten und von allen Akteurinnen und Akteuren getragen

werden. Eine Verordnungsänderung kann bereits 2026 in

Kraft treten und die Verfahren schweizweit entlasten, während

eine Gesetzesrevision Jahre blockieren würde und das

Risiko birgt, dass das ISOS in einer aufgeheizten politischen

Debatte stark abgeschwächt oder gar in seiner Substanz zerstört

wird.

Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, die das ISOS dort

stärkt, wo es einen Unterschied macht – im Schutz von Ortsbildern

mit nationaler Bedeutung, die das Gesicht unseres

Landes prägen und Identität stiften. Gleichzeitig darf der

Ortsbildschutz kein Vorwand sein, um Solarprojekte oder

sozialverträgliche Verdichtungen zu verhindern, wo der

Schutzzweck gar nicht tangiert ist. Diese differenzierte Anwendung

ermöglicht es, sowohl unsere Verantwortung gegenüber

kommenden Generationen in Bezug auf Klima und

Ressourcenschutz wahrzunehmen als auch die baukulturellen

Werte zu erhalten, die unseren Lebensraum lebendig und

vielfältig machen.

Casafair ruft nun dazu auf, das Massnahmenpaket des

Runden Tisches rasch umzusetzen. Mit einer präzisen Verordnungsanpassung

wird der ISOS-Schutz von einem potenziellen

Verfahrenshindernis zu einem gezielten Quali ­

tätssiegel, das Planbarkeit, Transparenz und Wirksamkeit

garantiert. So kann die Schweiz bauen und zugleich bewahren.

Das ist die Richtung, die wir als nachhaltige Wohneigentümer*innen

und als Gesellschaft gemeinsam einschlagen

sollten.

CASANOSTRA 183 2025


12 KLIMA EXTRA

Schweizer Klimaziele –

Lösungen sind vorhanden.

Die gute Nachricht: Die Schweiz kann ihre Klimaziele noch

erreichen – wenn sie jetzt bestehende Lösungen rasch umsetzt.

Besonders der Gebäudebereich ist ein zentraler Hebel.

Text Rahel Aschwanden, Klima-Allianz

Der Klima-Masterplan der Klima-Allianz Schweiz macht unmissverständlich

klar, welche Priorität der Klimaschutz angesichts

der wissenschaftlichen Erkenntnisse haben muss:

Er ist überlebenswichtig.

Mit dem Pariser Abkommen hat sich auch die Schweiz

verpflichtet, ihr Potenzial für den Klimaschutz konsequent

zu nutzen. Dazu gehört, sofort zu handeln und neben Massnahmen

im Inland auch Transformationen im Ausland zu

unterstützen – ohne die eigenen Ambitionen zu schwächen.

Zudem muss die Schweiz ärmeren Ländern bei ihrer Transformation

helfen, was die Wirkung vervielfacht.

Die Schweizer Wirtschaft, der Finanzplatz und der Rohstoffhandel,

der Konsum und die global vernetzte Wirtschaft

verursachen Gigatonnen an CO 2 -Äquivalenten. Gemessen

daran, gehört die Schweiz zu den Top-10-Staaten weltweit,

was ihre Verantwortung betrifft. Sie hat also nicht nur eine

Pflicht, sondern auch die Möglichkeit, entscheidend zur Begrenzung

der Klimakrise beizutragen.

Fossilfreie Häuser bis 2035

Für Gebäude bedeutet die Transition vor allem den Ausstieg

aus fossilen Heizsystemen (also Öl- und Gasheizungen). Dieser

Umbau soll so rasch vorangetrieben werden, dass bis 2035

weitgehend alle fossilen Anlagen ersetzt werden. Je nach

Standort wird das durch den Ausbau von Fernwärmenetzen

oder durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen erreicht.

Solarthermie und in einigen Fällen Holzheizungen ergänzen

den Energiemix. Die wenigen verbleibenden Öl- und

Gasheizungen werden künftig mit erneuerbaren, wenn auch

meist teureren, klimafreundlichen Brennstoffen betrieben.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind längst vorhanden:

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

(MuKEn) verlangen zum Beispiel seit August 2024, dass

Neubauten und auch der Ersatz bestehender Heizungen

mit erneuerbaren Heizsystemen erfolgen. Die Kantone sind

« Umbauten und Weiterentwicklungen

müssen

ab jetzt klar Vorrang vor

Neubauten haben.»

verpflichtet, die verbindlichen Basismodule der MuKEn bis

spätestens 2026 in ihre Energiegesetze zu übernehmen. Einige

Kantone tun dies bereits, aber viele sind noch weit davon

entfernt.

Hindernisse für Netto-Null im Gebäudebereich

Warum verläuft die Transition zur Zeit nur schleppend? Der

Wohnungsmarkt ist kaum auf Nachhaltigkeit ausgerichtet,

die Wohnfläche pro Person wächst stetig, was Energiebedarf

und Emissionen erhöht und Wohnraum verknappt.

Pensionskassen investieren lieber in Neubauten statt in energetische

Sanierungen. Bau- und Zonenordnungen fördern

Ersatzneubauten, obwohl diese meist klimaschädlicher sind

als Umbauten.

Zudem schrecken hohe Anfangskosten, lange Lebensdauer

fossiler Heizungen und fehlende Anreize Investitionen

ab. Besonders im Mietwohnungsmarkt fehlen klare Anreize:

Vermieter*innen tragen die Investitionskosten für energetische

Verbesserungen, während die Einsparungen hauptsächlich

den Mieter*innen zugutekommen. Gleichzeitig bremst

ein Mangel an Fachkräften im Bau- und Installationsgewerbe

die Umrüstung. Der typisch schweizerische Flickenteppich

an kantonalen Vorschriften macht das Ganze nicht einfacher.

Lösungen existieren

Dabei existieren längst ausgereifte, wirtschaftlich attraktive

Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärme und Solarthermie.

Die Herausforderung besteht nun darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen

und praktischen Hindernisse konsequent abzubauen,

damit diese klimafreundlichen Heizsysteme flächendeckend

eingesetzt werden können.

Fokus auf Sanierung und zirkuläre Lösungen

Umbauten und Weiterentwicklungen müssen ab jetzt klar

Vorrang vor Neubauten haben. Abriss und Neubau verursachen

oft viel mehr Emissionen, vor allem durch Zement und

Stahl. Wenn dagegen ein Haus erhalten und modernisiert

wird, spart das nicht nur Ressourcen, sondern schützt auch

den Ortscharakter und vermeidet zusätzlichen Flächenverbrauch.

Gerade ungedämmte Altbauten bieten enormes Potenzial

für energetische Modernisierung: Fassaden-, Dach- und

Kellerdeckendämmungen sowie neue Fenster können den

Wärmebedarf oft halbieren. So sinken Energieverbrauch und

CASANOSTRA 183 2025


EXTRA KLIMA 13

50 - 1100

Mio. t CO 2

CH-Finanzplatz Staatsanleihen

L

15

Mio. t CO 2

Lu fahrt

6

Mio. t CO 2

12

Mio. t CO 2

Industrie / Abfall

400

Mio. t CO 2

CH-Firmen im Ausland

9

Mio. t CO 2

14

Mio. t CO 2

Landv hr

800

Mio. t CO 2

CH-Finanzplatz ohne

Staatsanleihen

75

Mio. t CO 2

graue THG

Die Mächtigkeit der Schweizer Klimahebel in Mio. t CO 2-Äquivalenten

pro Jahr.

Kosten, gleichzeitig werden auch die sogenannten grauen

Emissionen reduziert: jene CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung,

dem Transport und der Entsorgung von Baumaterialien

entstehen. Nachwachsende Dämmstoffe wie Holzfasern

oder Stroh speichern CO₂.

Auch beim Neubau sollen Bauteile und Materialien möglichst

wiederverwendet werden. Unterkellerungen, besonders

für Garagen, sollten nicht länger Standard sein. Balken,

Fenster oder Treppen können aufgearbeitet und erneut verbaut

werden. So wird Wiederverwendung von der Ausnahme

zur Regel und zu einem Grundprinzip der Bauwirtschaft.

Casafair hat sich bei der Vernehmlassung des Klima-

Masterplans eingebracht und unterstützt die Massnahmen

vollumfänglich.

Casafair ist Teil der

wachsenden Klima-Allianz

Die Klima-Allianz Schweiz mit ihren über 150 engagierten

Organisationen ist eine wachsende Koalition,

die sich seit zwanzig Jahren dafür einsetzt, dass das

Klima in der Politik und der Gesellschaft zu einer

Priorität wird. Neben Klima- und Naturschutzorganisationen

umfasst die Allianz auch Organisationen

aus Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit,

Gewerkschaften, Wirtschaft und Religion.

«Als Stimme der verantwortungsvollen Wohneigentümer*innen

engagieren wir uns für die Energiewende,

Netto-Null und Klimaschutz. Am wirkungsvollsten

gemeinsam in der Klima-Allianz.»

Kathy Steiner.

Konkrete Massnahmen im

Gebäudebereich

Um die Transformation im Gebäudebereich zu

ermöglichen, sind schnelle Anpassungen der

nationalen und kantonalen Rahmenbedingungen

erforderlich. Dazu gehören zeitlich befristete

Förderprogramme und Bürgschaften, die einen

erleichterten Zugang zu Darlehen ermöglichen und

somit den Wechsel von Heizsystemen und die

Dämmung schlecht gedämmter Gebäude attraktiv,

sozialverträglich und möglich machen.

Auch dem Fachkräftemangel muss entgegengewirkt

werden, zum Beispiel, indem Baufachleute

in einem Impulsprogramm vom Neubau auf Gebäudesanierung

und Heizungsaustausch umgeschult

werden. Als weitere konkrete Massnahmen

schlägt der Klima-Masterplan vor:

• CO 2 -Grenzwerte für Lebenszyklusemissionen

bei Neubauten und grösseren Sanierungen

in Verbindung mit einem Absenkpfad schaffen

Markt und Nachfrage für klimafreundliche

Baustoffe und Bauprozesse und fördern die

Kreislaufwirtschaft (analog zu Dänemark oder

Frankreich).

• Fossile Heizungen, die über 25 Jahre alt sind,

müssen bis 2028 ersetzt werden, über 20-jährige

bis 2030 und so weiter; ab 2035 darf keine

Heizung mehr fossil betrieben werden.

• Für schlecht gedämmte Gebäude wird eine

schrittweise Sanierungspflicht eingeführt.

Das Nebenkostenreglement wird angepasst,

sodass bei schlecht gedämmten Gebäuden die

Hauseigentümerschaft einen Teil der Nebenkosten

oder die CO 2 -Abgabe übernimmt.

• Die Betriebsoptimierung der Haustechnik

wird Pflicht und kann entweder im fixen

Zyklus (analog zur heutigen Emissionsprüfung)

erfolgen oder durch ferngemessene

Energieverbrauchsdaten ausgelöst werden.

• Umzugswillige haben Vorrecht auf kleinere

Wohnungen zu Bestandsmieten (statt Marktmieten)

sowie fachliche/ bauliche Unterstützung

beim Umbau von Einfamilienhäusern zu

Gebäuden für Wohngemeinschaften sowie

zu Mehrgenerationenhaushalten mit ausreichender

Privatsphäre.

• Leerkündigungen bei rein energetischen

Sanierungen sind unnötig und wegen der

der Gefahr einer Umstellung von Bestandesauf

Marktmieten unzulässig.

CASANOSTRA 183 2025


14 SERVICE RATGEBER

Die drei Säulen

des Einbruchsschutzes

«Natürlich will ich keinen Einbruch

erleben, aber mein Haus soll

keine Festung werden. Welche

Massnahmen kann ich ergreifen,

um gegen Einbruch geschützt

zu sein?»

Erfolgreiche Massnahmen gegen

Einbruch stützen sich auf drei Säulen. Es

sind die folgenden:

1. Verhalten und Organisation

Lassen Sie keine Schlüssel im Schloss

stecken, schliessen Sie Fenster und

Türen ab und achten Sie in der Nachbarschaft

aufeinander.

2. Baulich-mechanische Massnahmen

Setzen Sie auf geprüfte Fenster und

Türen mit erhöhter Widerstandsklasse.

Ergänzen Sie diese durch Zusatzschlösser,

Ver riegelungen

oder Fenstergitter.

3. Elektronische Massnahmen

Installieren Sie eine Alarmanlage,

die Einbruchsversuche früh erkennt,

örtlich anzeigt und an eine Alarmzentrale

meldet.

Keine dieser Massnahmen allein bietet

ausreichenden Schutz. Die Kombination

macht’s. Stellen Sie sich einen Einbruch

wie einen Hürdenlauf vor, und stellen

Sie sich vor, Sie seien eine Einbrecherin

oder ein Einbrecher. Müssen Sie nur ein

Zusatzschloss überwinden und eine Zeitschaltuhr

erkennen, werden Sie es vielleicht

versuchen. Treten jedoch vier, fünf

oder sechs Hindernisse auf, von denen

einige nicht sofort sichtbar sind, überlegen

Sie es sich anders oder brechen ab.

Je mehr Hürden Sie aufstellen, desto

schwerer machen Sie es der Einbrecherin

oder dem Einbrecher. Gescheut wird

Zeitaufwand, Lärm und sperriges Werkzeug.

Sorgen Sie also für möglichst viele

Hindernisse – und erhöhen Sie so Ihre

Sicherheit. Eine Broschüre von Sicheres

Wohnen Schweiz zeigt, was es für Massnahmen

gegen Einbruch gibt.

Mein Balkon ist

undicht – wer zahlt?

«Vor Kurzem stellte meine Nachbarin

Feuchtigkeitsschäden an der

Decke der Tiefgarage fest. Die

Garage befindet sich unterhalb

unserer Stockwerkeinheit, wozu

auch unser Balkon gehört. Die

Ursache war rasch gefunden: Einige

Fugen zwischen unseren

Balkonplatten sind undicht. Wer

trägt die Kosten für Reparatur

und Wasserschaden?»

Das hängt davon ab, ob die defekten

Fugen auf dem Balkon zum Sonderrecht

oder zum gemeinschaftlichen Teil

der Stockwerkeigentümer*innen gehören.

Sind die Fugen im Sonderrecht,

muss die Eigentümer*in der entsprechenden

Stockwerkeinheit selbst für die

Kosten aufkommen. Ansonsten hat

grundsätzlich die Gemeinschaft die

Kosten zu bezahlen.

Bei Balkonen und Veranden ist der

Aussenbereich, vor allem die Fassade,

zwingend gemeinschaftlich. Demgegenüber

kann der Innenbereich des Balkons

zu Sonderrecht ausgeschieden

werden. Eine Ausnahme gilt für diejenigen

Teile und Materialien, die für die

Dichtigkeit und Isolation des Gebäudes

massgeblich sind, unabhängig von

ihrem Standort – also selbst im Innern

des Balkons. Hinter dieser Regelung

steht die Überlegung, dass die Abdichtungs-

und Isolationsteile vor Schäden

am Gebäude schützen und damit der

Gemeinschaft dienen.

Die Fugen sind in der Tendenz zwar

dem Innenbereich des Balkons zuzuordnen.

Sie sollen verhindern, dass Wasser

eindringt. Damit dienen sie der

Abdichtung der Bausubstanz und sind

zwingend gemeinschaftlich. Die Kosten

für die Reparatur und die Behebung des

Wasserschadens hat im Ausgangsfall

also grundsätzlich die Gemeinschaft zu

tragen.

Dr. iur. Lisa Aeschimann,

Casafair-Fachberaterin, Rechtsanwältin

Kinderzimmer teilen –

Wohnflächenverbrauch

verringern

«Für kleinere Kinder, die gerne

grosse Spiellandschaften bauen,

ist ein grosses Zimmer, das

sie mit den Geschwistern teilen,

oft besser als kleine Einzelzimmer.

Auch grössere Kinder

können profitieren.»

Höhe nutzen, Ebenen schaffen

Schlaf hoch, spiel tief. Der Raum

unter dem Hochbett ist als Spielfläche

nutzbar. Mit ein wenig handwerklichem

Geschick können an der Decke festgeschraubte

Brücken zwischen den Betten

oder auf massiven Schränken und

Kommoden fixierte Spielplattformen

(mit Geländer) kreiert und so weitere

Spielebenen geschaffen werden.

Privatsphäre schaffen

Ein Vorhang rund ums Bett sorgt

für Privatsphäre. Eine am Bettgeländer

fixierte Box bietet Stauraum für private

Objekte. Ein Brett über dem Fussende

des Bettes fixiert dient als Ablage oder

kleinen Mal-/Schreibtisch. Bei grösseren

Kindern macht eine simple Falt- oder

Schiebetüre aus dem Raum unter dem

Bett ein eigenes kleines Zimmer.

Abenteuer einbauen

Eine Seilbahn von einem Bett

zum andern, eine Hängematte unter

dem Hochbett aufgespannt, eine

Kletterwand das Hochbett hoch, eine

Rutschbahn, die einfach an der obersten

Leitersprosse eingehängt und bei

Nichtgebrauch verstaut werden kann

(hochkant, hinter der Zimmertür). Kleine

Details machen aus einem Zimmer

eine Spiellandschaft, um welche alle

Freundinnen und Freunde die Kinder beneiden

werden. Das macht es auch

erträglich, als einziges Kind in der Klasse

kein eigenes Zimmer zu haben.

Noemi Helfenstein, Marketingverantwortliche

bei Casafair

Ubald Häring, Geschäftsstellenleiter

Sicheres Wohnen Schweiz

CASANOSTRA 183 2025


RATGEBER

SERVICE 15

Mein Mieter schikaniert das

ganze Haus mit seinen Wutanfällen.

Wie kann ich vorgehen?

Die Meldungen häufen sich, bei denen Vermieter*innen

Rat suchen, weil psychisch kranke Mieter*innen

plötzlich andere Hausbewohner*innen mit ihrem Verhalten

belästigen.

Bei solchen Vorfällen gilt es, sich als Vermieterschaft

ein Bild über das Verhalten der Mieterschaft zu machen. Klagen

der Mitmieter*innen ist nachzugehen und das Gespräch mit

der Mieterschaft zu suchen. Sobald der Vermieter sich ein Bild

des sorgfaltswidrigen Ver haltens des Mieters machen konnte,

empfiehlt es sich, den Mieter mit eingeschriebenem Brief abzumahnen.

Denn eine solche Abmahnung muss innerhalb nützlicher

Frist nach Kenntnisnahme der Pflichtverletzungen erfolgen.

In der Abmahnung an den Mieter ist das ihm vorgeworfene

Verhalten konkret zu beschreiben sowie auch die geforderten

Verhaltensänderungen. Letztere müssen verhältnismässig

und erfüllbar sein. Auch wenn das Gesetz keinen ausdrücklichen

Hinweis auf die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung

verlangt, empfiehlt es sich, dem Mieter diese Information

mitzuliefern. Für den Mieter soll erkennbar sein, dass es sich

um eine Ermahnung handelt, deren Nichtbeachtung einschneidende

Konsequenzen für ihn haben kann.

Eine ausserordentliche Kündigung infolge Verletzung der

Pflicht des Mieters zu sorgfältigem Gebrauch der Mietsache

und zur Rücksichtnahme kann erst ausgesprochen werden, wenn

der Mieter nach der Abmahnung weiterhin oder erneut seine

Sorgfaltspflicht verletzt. Die erneute Verletzung muss in einem

sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der schriftlich

abgemahnten Pflichtverletzung stehen und eine gewisse Schwere

aufweisen, sodass die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum

ordentlichen Kündigungstermin dem Vermieter oder den Mitbewohner*innen

nicht mehr zumutbar ist. Besteht Unklarheit darüber,

ob die erneuten Pflichtverletzungen schon ausreichen,

um das Mietverhältnis ausserordentlich zu kündigen, ist im Zweifelsfall

mit der Kündigung noch zuzuwarten. Allenfalls kann

bei der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Gefährdungsmeldung

erstattet werden. Im besten Fall kann eine

Intervention der KESB zur Stabilisierung des Mieters führen und

die Auflösung des Mietverhältnisses obsolet werden lassen.

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und Wohnen.

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Bauen, Umbauen, Baumängel

(z. B. Schimmel), Energie:

Mittwoch, 14 – 17 Uhr

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Téléphone 021 652 88 77,

Questions juridiques:

lundi 9 h – 12 h,

questions techniques:

mercredi 9 h – 12 h

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Dr. Eliane E. Ganz, LL.M. Rechtsanwältin,

ZL Zurichlawyers Zürich,

nebenamtliche Handelsrichterin

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CASANOSTRA 183 2025


16 INSERATE

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SERVICE 17

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CASANOSTRA 183 2025


18 SERVICE BRANCHENVERZEICHNIS

FORTSETZUNG SEITE 20

ARCHITEKTUR

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Zürich und Graubünden. Fundierte Erfahrung

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Schaffhauserstrasse 120c, 8057 Zürich,

mail@landolf.net, www.landolf.net

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Innen architektur – von Sanierungen und

Umbauten bis Neubauten – von Beratung, Studien

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Tel. 044 977 29 90, www.sulser-architektur.ch

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Ihres Projekts – ob Umbau oder Neubau.

Tel. 079 2767214, www.philiploskant.ch

Schwob, Sutter, Architekten AG

Benzburweg 20, 4410 Liestal

Tel. 061 931 30 60, www.schwobsutter.ch

Stöckli Grenacher Schäubli AG

Architektenteam mit vielfältigem Tätigkeitsbereich.

Entwerfen – planen – realisieren.

Energ. Sanierungen, Umbauten, Neubauten.

Waserstrasse 16, 8032 Zürich,

Tel. 044 389 85 85, office@stoegresch.ch,

www.stoegresch.ch

Ulrich Schlegel, dipl. Arch. ETH SIA

Neu- und Umbauten, Planung und Realisierung,

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BAUBERATUNG

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Tel. 079 276 72 14, info@philosimo.ch,

www.philosimo.ch

Stöckli Grenacher Schäubli AG Architektenteam

mit vielfältigem Tätigkeitsbereich.

Entwerfen – planen – realisieren.

Energ. Sanierungen, Umbauten, Neubauten.

Waserstr. 16, 8032 Zürich, Tel. 044 389 85 85,

office@stoegresch.ch, www.stoegresch.ch

BAUBIOLOGIE

Gröbly Fischer Architekten, Zürich

Planung, Ausführung, Baubiologie, Bauberatungen,

Liegenschaftsbewertungen. Tel. 044 980 41 41,

info@gf-arch.ch, www.gf-arch.ch

Sulser Architektur GmbH

Architektur: gesund, kreativ, ökologisch

Im Tobel 5, 8340 Hinwil

Badenerstrasse 571, 8048 Zürich

Tel. 044 977 29 90, www.sulser-architektur.ch

Schwob, Sutter, Architekten AG

Benzburweg 20, 4410 Liestal

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DRUCKEREI

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Zollinger Stettler Gartengestaltung GmbH

Bioterra-Fachbetrieb, Schloss 1, 3177 Laupen,

www.garten-zollinger.ch

Verzeichnis Bioterra Biogärtnereien:

biologisch und nachhaltig produzierte Pflanzen

aus der Region: www.bioterra.ch

Verzeichnis Bioterra Fachbetriebe:

biologisch, naturnah, kompetent: schweizweit

zertifizierte Naturgärtner*innen: www.bioterra.ch

CASANOSTRA 183 2025


KURSE UND VERANSTALTUNGEN SERVICE 19

Foto: krblokhin/iStock

Foto: Dilok Klaisataporn/iStock

Foto: anatoliy_gleb/iStock

VERMIETEN & VERKAUFEN HAUS & MENSCH BAUEN, SANIEREN & ENERGIE

ABC 4: Wohnungsabnahme «StoWe» – Vertiefung Praxistipps: PV-Anlage kaufen

Eine Wohnungsabnahme steht an.

Worauf ist bei der Vorbereitung

zu achten? Wie das Abnahmeprotokoll

richtig ausfüllen? Welche Ansprüche

können gegenüber der Mieterschaft

durchgesetzt werden?

Nach der Vermittlung der Grundlagen

widmen wir uns einigen Fragen vertieft.

Wie werden Wertquoten erstellt?

Wie unterscheiden sich Miteigentum,

Sonderrecht und ausschliessliches

Nutzungsrecht voneinander? Wann

muss in der StoWe-Versammlung wie

abgestimmt werden?

Ab welchem Zeitpunkt produziert

eine Solaranlage mehr Energie, als ihre

Herstellung erfordert? Wo steht die

Technik heute? Was muss ich vor der Installation

einer PV-Anlage wissen? Der

Vortrag gibt einen Überblick über gängige

Modelle.

Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos

Datum Dienstag, 25. November 2025,

18.15 bis 20.45 Uhr

Ort

online

Kosten Fr. 135.–, Mitglied Fr. 95.–

Anmeldung bis 23. November

Winterthur Mittwoch, 10. Dezember 2025,

18.15 bis 20.15 Uhr

Ort

online

Kosten Fr. 135.–, Mitglied Fr. 95.–

Anmeldung bis 3. Dezember

Datum Mittwoch, 21. Januar 2026,

18.15 bis 19.30 Uhr

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von denen wir ein Haus.

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CASANOSTRA 183 2025


20 SERVICE BRANCHENVERZEICHNIS

FORTSETZUNG SEITE 22

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Ramseier Holzbau AG – Einer für alles aus Holz.

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Tel. 034 402 15 8181, www.ramseierholzbau.ch,

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IMMOBILIEN

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Beratung, Bewertung, Verkauf und

Stockwerkeigentum Wyss Liegenschaften GmbH,

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Tel. 033 222 66 55, info@casa-immo.ch

Hardegger Liegenschaften GmbH

Verwaltung und Verkauf. Glattalstrasse 188,

8153 Rümlang; info@ha-lie.ch;

Tel. 043 211 06 73

Hecht IMMO Consult AG

Bewertungen EFH, MFH, STWEG, Geschäfts-/

Industrieanlagen. Kauf und Verkauf.

Birsigstrasse 2, 4054 Basel

Tel. +41 61 336 3061, mobil +41 79 311 9919

hecht@hic-basel.ch, www.hic-basel.ch

IDAG Immobilien Dienstleistungen Büren an der

Aare, Verkauf und Bewertungen seit 2002

in den Kantonen Bern, Solothurn und Freiburg,

www.idag-immo.ch, info@idag-immo.ch,

Tel. 032 351 01 01

Immobilienberatung Eduard Weisz

Verwaltung, Bewertung, Verkauf.

Sumatrastrasse 25, 8006 Zürich

Tel. 043 343 11 01, www.immoprojekte.ch

ImmoMensch GmbH, Samuel Grossen

Bewertung, Vermittlung & Verkauf, Beratung

Bündtenmattstr. 44, 4102 Binningen

info@immomensch.ch, Tel. +41 61 599 76 00,

www.immomensch.ch

immoschwab ag – Immobiliendienstleistungen

Verkauf, Verkehrswertschätzung, Bewirtschaftung

Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum,

Spezialaufträge. Bernstrasse 30,

3280 Murten Tel. +41 26 672 98 98

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Karin Weissenberger Immobilien

Verkauf – Beratung – Mietrecht – Stockwerkeigentum.

Tobelstrasse 3a, 8127 Forch,

Tel. 044 980 66 67

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Liegenschaftsverkauf mit HERZ

erfrischend anders – ganze Schweiz.

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LUNG LAND Immobilien, Verkauf und Bewertungen

von Häusern und Wohnungen, Immobilienverkauf

für Erben & Erben gemeinschaften.

Tel. 079 298 46 56. Zürcher Unterland,

Zürich & Schaffhausen. toni.lung@lungland.ch,

www.lungland.ch

Markus Schuler Immobilien & Architektur

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Erweiterung, Bewirtschaftung,

Bewertung und Verkauf Ihres Hauses.

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Rauber Immobilien Bewirtschaftung von

Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum.

Tannenweg 13, 5442 Fislisbach

rcrauber@bluewin.ch, www.immorauber.ch

REVE Immobilien AG

Bewertung, Erstvermietung, Verkauf.

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00, info@reveag.ch, www.reveag.ch

INNENAUSBAU

Arbos AG

Schreinerei Zimmerei Parkett Dämmtechnik,

Ebnet strasse 6, 8474 Dinhard,

Tel. 052 336 21 24, info@arbos.ch,

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vor Ort als Einstieg. Fürs EFH reicht ein Gratistipp

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LIEGENSCHAFTSBEWERTUNGEN

Beratung, Bewertung, Verkauf und

Stockwerkeigentum

Wyss Liegenschaften GmbH

Parkstrasse 6, 3084 Wabern

Tel. 031 534 00 14, www.wyssliegenschaften.ch

Immobilienberatung Eduard Weisz

Verwaltung, Bewertung, Verkauf.

Sumatrastrasse 25, 8006 Zürich

Tel. 043 343 11 01, www.immoprojekte.ch

Engel & Partner Immobilien- und Bauberatung.

Lehfrauenweg 1, 8053 Zürich,

Tel. 044 312 76 80, mail@engel-partner.ch,

www.engel-partner.ch

REVE Immobilien AG Bewertung, Erstvermietung.

Verkauf Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

062 558 75 00, info@reveag.ch, www.reveag.ch

Hecht IMMO Consult AG

Bewertungen EFH, MFH, STWEG, Geschäfts-/Industrieanlagen.

Kauf und Verkauf.

Birsigstrasse 2, 4054 Basel

Tel. +41 61 336 3061, mobil +41 79 311 9919

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MALERARBEITEN

andreas rudolf malergeschäft

eidg. dipl. malermeister, 8400 winterthur

malerarbeiten, gipserarbeiten, umbauten, renovationen.

Tel. 079 832 66 57, www.andreasrudolf.ch

Hofer Malerei-Gipserei AG

Maler und Gipser aus Leidenschaft mit grossem

Fachwissen für Naturfarben und Naturbaustoffe

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Denkmalpflege FA, hofer-malerei.ch,

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Maler mit HERZig

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etc. Irene Wegmann, Windisch, Tel. 079 795 17 25,

kontakt@mediatorin-wegmann.ch

www.mediatorin-wegmann.ch

Nachbarschaft, Wohnen, Nachfolgeregelung etc.

Michel Wyss, Parkstrasse 6, 3084 Wabern

Tel. 076 461 26 28, michel@wyssliegenschaften.ch

Konflikt um Bauen, Wohnen und Beziehung

Mediator, ehemals Architekt ETH,

hilft Menschen, die miteinander zu tun haben,

aber sich nicht mehr verständigen können.

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NATURFARBEN/ÖLE/BAUSTOFFE

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Niederlenzer Kirchweg 2, 5600 Lenzburg

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OPTIKGESCHÄFT

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selbst.

CASANOSTRA 183 2025


NEWS

SERVICE 21

Weiterbauen auch mit Lärmschutz

Der Bundesrat schickt die Lärmschutz-Verordnung in die Vernehmlassung.

Casafair verlangt Nachbesserungen.

KS, NC. Es braucht klare Regeln für den Lärmschutz, damit

Eigentümer*innen Rechtssicherheit erhalten und Wohnungsbau

und Innenverdichtung nicht behindert werden.

Aber die Wohnqualität darf nicht darunter leiden. Darum

bringt sich Casafair in der Vernehmlassung zur Lärmschutz-Verordnung

ein.

Konkret fordert Casafair:

• Konkrete und prüfbare Normen für ein «angemessenes

Raumklima»

• Bewährte Lüftungsfensterpraxis (mind. ein

lärmgeschütztes Fenster je Raum) in Verordnung

rechtssicher verankern

• Umbauten, Aufstockungen oder Umnutzungen

sind zu bewilligen, solange die Gesamtsituation

bezüglich Lärmschutz nicht verschlechtert wird.

• Die Erneuerung des Bestands darf gegenüber

Neubauten nicht benachteiligt sein.

So entsteht Platz für menschenfreundliche Verdichtung

und mehr Wohnraum mit Qualität. Casafair erwartet vom

Bundesrat, die Perspektive der Bewohner*innen und verantwortungsbewussten

Eigentümer*innen ins Zentrum zu

rücken.

Foto: Michael Derrer Fuchs/iStock

Auch an lärmbelasteten Standorten soll Wohnungsbau

möglich sein.

Inserat

Erst planen, dann sanieren

Der Eigenmietwert fällt frühestens per 2028.

Statt drauflos zu sanieren, planen Eigentümer*innen sorgfältig.

- Elementbau

- Rahmenbau

- Treppenbau

- Wintergärten

- Parkettarbeiten

- Reparaturarbeiten

- Innenausbau

- Schreinerarbeiten

Einer für alles aus Holz

Ramseier Holzbau AG

Burgdorfstrasse 7

034 40215 81

3550

Langnau

NC. Volk und Stände haben am 28. September

die Abschaffung des Eigenmietwerts

gutgeheissen. Die Reform

tritt frühestens am 1. Januar 2028

oder 2029 in Kraft. Der Bund will den

Kantonen genug Zeit geben, um

die Objektsteuer auf Ferienwohnungen

einzuführen. Bis dahin sind Schuldzinsen,

werterhaltende Investi tionen

sowie Beiträge in den Erneuerungsfonds

noch abzugsfähig, danach nicht mehr.

Vorzieheffekte für Umbauten

Wüest Partner sieht in einer aktuellen

Studie bereits für nächstes Jahr einen

Anstieg der Sanierungen und Modernisierungen,

vor allem durch Eigentümer*innen

von Einfamilienhäusern, und

prognostiziert 2026 einen Anstieg der

bewilligungspflichtigen Umbauinvestitionen

von 14 bis 17 % für Einfamilienhäuser

und 9 bis 12 % für Eigentumswohnungen.

Fragt sich, ob Handwerksbetriebe

genug Personal haben werden, um die Arbeiten

zu bewältigen, und ob Eigentümer*innen

die Liquidität für die Bauprojekte

aufbringen können.

Casafair rät: Schauen Sie zuerst auf

die ganze Liegenschaft. Planen Sie Sanierungen

sorgfältig und stimmen Sie die

Bauetappen aufeinander ab. Das Casafair-Beratungsnetz

steht Mitgliedern zur

Verfügung. Dringend abzuraten ist

von Schwarzarbeit, denn Bauherr*innen

haben nur mit korrekten Rechnungen

eine Möglichkeit, bei Mängeln ihre Rechte

geltend zu machen.

CASANOSTRA 183 2025


22 SERVICE

BRANCHENVERZEICHNIS & KLEINANZEIGEN

RECHTSBERATUNG

Mediations- & Anwaltskanzlei Chur

RA lic. iur. Laura Oesch, Mediatorin SAV,

spezialisiert im Privatrecht, Bahnhofstrasse 4,

7000 Chur, Tel. +41 81 515 57 57,

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SANIERUNGEN, UMBAU

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SCHREINEREI

Arbos AG Schreinerei Zimmerei Parkett Dämmtechnik.

Ebnet strasse 6, 8474 Dinhard,

Tel. 052 336 21 24, info@arbos.ch, www.arbos.ch

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Innenausbau mit natürlichen Baustoffen.

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Wir beraten Sie gerne.

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TANKREVISION / RÜCKBAU

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WOHNUNGSABNAHMEN

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oder bei Schimmelbefall. 30 Jahre Erfahrung.

Tel. 062 926 15 10, www.mietbegleitung.ch,

info@mietbegleitung.ch

Der Marktplatz im Casanostra

Verkaufen, vermieten, verschenken oder

tauschen? Gesucht und ge funden. Casafair

möchte den unkomplizierten Austausch

zwischen den Mitgliedern fördern.

Jedes Mitglied hat deshalb jährlich eine

kostenlose Kleinan zeige à 6 Zeilen zugut.

Weitere Anzeigen und Zusatz zeilen sind

kosten pflichtig. (CHF 60.– für 6 Zeilen,

Zusatzzeilen CHF 15.–). Casafair- Mitglieder

benutzen für die Bestellung einer Kleinanzeige

das Formular auf casafair.ch/kleinanzeige.

Nicht-Mitglieder wenden sich

an anzeigen@casafair.ch.

Anzeigeschluss für das nächste

Casanostra ist der 16. Januar 2026.

casanostra 184 erscheint

am 12. Februar 2026.

Insertionsschluss: 16. Januar 2026.

ZU VERKAUFEN

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und einer kleinen Wohnung mit total 10 Zimmern.

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möglich. Info 079 389 6603.

CASANOSTRA 183 2025


SCHLUSSPUNKT

SERVICE 23

Damit zu Hause wohnen

möglich bleibt

Zu Hause alt werden, das wünschen sich

fast alle. Doch wenn Alter, Krankheit oder

Beeinträchtigung den Alltag schwer machen,

braucht es Hilfe. Oft sind es Angehörige,

die einspringen. Sie leisten Grosses, bis

sie selbst an ihre Grenzen kommen. Wer immer

für andere da ist, braucht selbst Entlastung.

Sie schenkt Kraft, Zuversicht und Lebensqualität

für alle.

Wo Entlastung möglich ist, blüht das Leben

auf. Schon wenige Stunden reichen, um Angehörigen

Erholung und neue Energie zu geben. Betreuung zu

Hause stärkt zudem die Selbstständigkeit der betreuten

Menschen. So lassen sich Heimeintritte oft

hinauszögern oder vermeiden.

Trotzdem wird Betreuung, anders als

Pflege, nicht über das KVG finanziert.

Der Entlastungsdienst Schweiz bietet als

Non-Profit-Organisation einkommensabhängige

Tarife. Doch gute Betreuung darf

kein Privileg sein. Sie ist ein Grundpfeiler

menschlicher Würde und gehört politisch gesichert.

Udo Michel, Geschäftsführer

Entlastungsdienst Kanton Bern

Foto: zvg

WICHTIGE ADRESSEN

Casafair ist der Verband für

umweltbewusste und faire Wohneigentümer*innen.

Wir setzen

uns für klimafreundliches Bauen,

gesundes Wohnen, haushälterische

Bodennutzung und faire

Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse

ein. Gegründet wurde

Casafair 1988; heute zählt der

Verband über 15 000 Mitglieder

in sieben Sektionen. Die Sektionen

engagieren sich in allen

Teilen der Schweiz für die Interessen

und Ziele. Das Dach bildet

der Zentralvorstand mit der Präsidentin

Ursula Zybach, Berner

SP-Nationalrätin. In der Westschweiz

tritt der Verband unter

dem Namen HabitatDurable auf.

www.casafair.ch

KONTAK T:

Casafair Schweiz

Postfach

Bollwerk 35, 3001 Bern

Tel. 031 311 50 55

kontakt@casafair.ch

Sekretariat:

Mo – Fr 8.30–12.00 und Mo/Di/

Do 13.30–16.30 Uhr

(keine Beratung)

IBAN

CH18 0900 0000 3003 6061 3

MITGLIEDERBERATUNG:

Mietrecht, Stowe

Mo bis Fr, 9 – 12 Uhr

plus Di 14 – 17 Uhr

Tel. 031 312 00 21

casafair.ch/beratung

Bauen, Energie

Mi, 14 – 17 Uhr

Tel. 031 312 00 21

casafair.ch/beratung

SEKTIONEN:

BE, SO, AG, VS, FR

Casafair Mittelland

mittelland@casafair.ch

Tel. 031 312 00 25

Mo/Di/Fr 8.30−12.00,

Mo/Di 13.30−16.30 Uhr

BL, BS

Casafair Nordwestschweiz

Claragraben 121, 4057 Basel

nordwestschweiz@casafair.ch

Tel. 077 510 21 30

OW, NW, UR, LU, ZG, SZ

Casafair Zentralschweiz

Moos 5, 6243 Egolzwil

Tel. 041 422 03 33

zentralschweiz@casafair.ch

AI, AR, FL, GL, GR, SG, SH, TG

Casafair Ostschweiz

Dorfstrasse 11, 9423 Altenrhein

Tel. 071 220 71 44

ostschweiz@casafair.ch

Mo – Fr 8.30–12.00

und Mo 15.00–18.00 Uhr

GR

Regionalgruppe Graubünden

Leitung Heini Hagmann,

Schwelliweg 23, 7220 Schiers,

Tel. 079 573 12 51

TI

Casafair Ticino

Karin Weissenberger,

Weissenberger Immobilien,

Tobelstrasse 3a, 8127 Forch

ZH

Casafair Zürich

8000 Zürich, Tel. 044 461 79 77

zuerich@casafair.ch

NE

HabitatDurable Neuchâtel

2000 Neuchâtel

neuchatel@habitatdurable.ch

FR, VS, VD, JU, JU-BE, GE

HabitatDurable Suisse romande

1000 Lausanne

suisseromande@habitatdurable.ch

casafair

Eigentum

mit Verantwortung

Die Sektionen bieten keine

Mitgliederberatung an.

CASANOSTRA 183 2025


Im nächsten Heft

Ein Passivhaus in Mosnang

Das achteckige Einfamilienhaus in Mosnang mit der Schieferfassade

machte 2004 über die Grenzen hinaus Furore. Selbst

aus Japan kamen Fachleute, und auch die deutsche Presse

berichtete. Es war der Zeit voraus und eines der ersten Passivhäuser

in der Schweiz. Zu einer Zeit, als man stolz war auf

den Standard Minergie mit Komfortlüftung. Die Bauherrin

Monika Mutti, selber Architektin, wurde belächelt. Damals kamen

neuartige Bauprinzipien zur Anwendung: eine Feng-

Shui- gerechte Bauweise; eine Lüftung nach dem Venturi-Prinzip.

Natürliche Baustoffe zum Isolieren der Fassade wurden verwendet;

Holzplatten aus Mondholz und Naturhanf; die Verwendung

von Holzdübeln, Trittschalldämmplatten. Alles nach dem neuen

naturplus-Label. Das Haus ist mittlerweile über zwanzig Jahre

alt und damit bietet es sich an, die vor dem Bau formulierten

Erwartungen an Kosten- und Energieeffizienz zu überprüfen.

Foto: zvg

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Holz bleibt Holz.

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Zugabe biozider Filmschutzmittel:

Natürlicher Holzschutz und mineralischmatte

Holzästhetik in Farbe.

Herkömmliche kunstharzgebundene und

filmbildende Holzbeschichtungen verspröden,

hinterfeuchten mit der Zeit und blättern ab.

Die dünnschichtige Mineralfarbe KEIM

Lignosil-Artis dagegen schützt Holzfassaden

nach dem Vorbild der Natur mineralischnachhaltig,

rationell und kostengünstig.

Unübertroffen langlebig, unübertroffen lichtecht

– geeignet für handwerklich-kreative

ebenso wie für industrielle Beschichtungen.

Der Unterschied. Einfach KEIM.

KEIMFARBEN AG / Wiesentalstrasse 6 / 9425 Thal / +41 71 737 70 10 / www.keim.com

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