casanostra 183 | November 2025
Umbau im Maschinenraum der Energiewende | Bund fördert effiziente Entfeuchter | Weiterbauen trotz Ortsbildschutz | Klimakrise: Lösungen sind vorhanden
Umbau im Maschinenraum der Energiewende | Bund fördert effiziente Entfeuchter | Weiterbauen trotz Ortsbildschutz | Klimakrise: Lösungen sind vorhanden
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Nr. 183 November 2025
Umbau im Maschinenraum
der Energiewende
Bund fördert effiziente
Entfeuchter 9
Weiterbauen
trotz Ortsbildschutz 10
Klimakrise: Lösungen
sind vorhanden 12
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CASANOSTRA 183 2025
EDITORIAL 3
Inhaltsverzeichnis
Liebe Leserin, lieber Leser
THEMA
04 Umbau im Maschinenraum
der Energiewende
EXTRA
09 Bund fördert effiziente Entfeuchter
10 Den Ortsbildschutz renovieren:
Wie das ISOS fit für Klimaziele und
Verdichtung wird
12 Schweizer Klimaziele –
Lösungen sind vorhanden
SERVICE
14 Ratgeber
16 Mitgliederangebote
19 Kurse und Veranstaltungen
21 News
SCHLUSSPUNKT
23 Carte Blanche für Udo Michel,
Geschäftsführer beim Entlastungsdienst
Kanton Bern
13 Undichter Balkon: Wer bezahlt?
Foto: oliver de la haye/iStock
Ein Haus, das nicht nur für Wärme und Strom sorgt,
sondern sogar mehr Energie produziert, als es selbst
verbraucht – klingt für manche immer noch nach
Zukunft, ist aber Realität. Unser Einfamilienhaus von
1946 haben wir in ein modernes Zweifamilien-
Plusenergiehaus verwandelt.
Der Altbau verschlang mit elektrischen Speicheröfen
jährlich rund 23 700 kWh – volle 240 kWh pro Quadratmeter.
Nach dem Umbau vor einigen Jahren ist daraus
ein Holz aufstockungsbau mit zwei Familienwohnungen
mit hochgedämmter Fassade, Luftwärme pumpe
und 130 m² Photovoltaik geworden. Heute verbrauchen
beide Wohnungen und die Hobbyräume zusammen
nur noch 7600 kWh, während die Solar anlage im
Schnitt 15 600 kWh einspeist. Das ergibt ein rechnerisches
Plus von 8000 kWh pro Jahr – genug, um dieses
und weitere Gebäude nachhaltig zu versorgen. Dieses
Beispiel zeigt, dass selbst ein Haus aus der Nachkriegszeit
zu einem zukunfts fähigen Kraftwerk
werden kann. Wohnen heisst hier: Komfort geniessen,
Ressourcen schonen – und einen
aktiven Beitrag zur Energiewende
leisten.
Beat Flach,
Vizepräsident Casafair Schweiz, Nationalrat
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fünfmal jährlich, Abdruck nach Rücksprache Verleger Casafair Schweiz, Zentralsekretariat, Postfach, 3001 Bern Redaktion Leitung Nadim Chammas, Mitarbeit Noemi
Helfenstein Redaktionsadresse casa nostra, Casafair Schweiz, Postfach, Bollwerk 35, 3001 Bern, Tel. 031 312 00 22, casanostra@casafair.ch Titelbild Michael Staub
Grafik Clerici Partner Design, Zürich Druck Vogt-Schild Druck AG, Derendingen Papier Perlen Value Inserate Anzeigenverkauf casanostra, Casafair Schweiz, Postfach,
3001 Bern anzeigen@casafair.ch, Tel. 031 312 00 35 Auflage 17 720 Ex. casanostra 184 erscheint am 12. Februar 2026 Redaktions- und Inserateschluss 16. Januar 2026
ISSN 2674-0540 Klimaneutral und auf Schweizer Papier gedruckt. E-PAPER Bei Interesse bei kontakt@casafair.ch melden.
CASANOSTRA 183 2025
THEMA ENERGIE & KLIMA 5
Umbau im Maschinenraum
der Energiewende
Damit die Energiewende gelingt, muss sich auch das Schweizer
Stromnetz wandeln. Braucht es grosse Aus- und Neubauten?
Oder genügt ein langsames, koordiniertes Vorgehen? Die Meinungen
sind geteilt – und die definitive Lösung ist noch nicht in Sicht.
Text und Fotos Michael Staub, Journalist BR, Kriens
Grosse Teile des heutigen Schweizer Stromnetzes wurden
aufgrund zweier Annahmen gebaut. Erstens sollten relativ
wenige grosse Kraftwerke im Dauerbetrieb den grössten Teil
des Stroms produzieren. Und der Strom sollte nur in einer
Richtung fliessen: Von den Produzenten zu den Konsumenten.
Beide Annahmen sind schon länger überholt. Denn die
Energiestrategie 2050 setzt auf zahlreiche dezentrale Kraftwerke
mit erneuerbaren Energieträgern. Wer Sonne oder
Wind nutzt, liefert selten konstante Erträge. Wolken oder
Flauten führen zu einem plötzlichen Abfallen der Produktion,
praller Sonnenschein oder Böen hingegen zu Spitzen.
Zudem können die früheren Konsumenten auch jederzeit zu
Produzenten werden, etwa indem sie Solarstrom ins Netz
einspeisen.
Grosser Umbau
Beide Veränderungen haben grosse Auswirkungen auf das
Stromnetz und die Versorgungssicherheit. Denn damit das
Netz nicht zusammenbricht, müssen Stromproduktion und
Stromverbrauch jederzeit im Gleichgewicht sein. Ansonsten
kann es zu Blackouts kommen. Kompliziert wird die Balance
zwischen Produktion und Verbrauch, weil sie längst nicht
mehr auf der Stufe des Höchstspannungsnetzes, sondern
auch in den Quartieren gefragt ist. Hier befinden sich die
sogenannten Verteilnetze. Sie bringen den Strom in jedes
Gebäude und sind damit gewissermassen die letzte Meile der
Schweizer Stromversorgung. Deshalb sind diese Netze doppelt
betroffen: Sie müssen verstärkt werden, wenn viele grosse
Stromverbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen
installiert werden. Doch auch wenn der Strom von den Endkunden
zurück zum Betreiber fliesst, etwa durch Einspeisung
von PV-Strom, müssen die Verteilnetze damit umgehen
können. Die gut tausend Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(EVU) sowie die ungefähr 650 Verteilnetzbetreiber
(VNB) stehen damit vor schwierigen Aufgaben.
Es geht um die Frage, welche Verstärkungen und Ausbauten
bei den lokalen Stromnetzen notwendig sind, welche Art
von Kraftwerken weiterhin gefördert oder allenfalls eingeschränkt
werden soll. Und nicht zuletzt natürlich darum, wer
die Verstärkungen, Ausbauten oder Sanierungen im Netz bezahlen
soll.
Bisher findet diese Diskussion in der Öffentlichkeit nur
wenig Beachtung. Debattiert – und noch lieber gestritten –
wird vor allem über Windkraftanlagen, den «Solarexpress»
oder die Höhe von Fördergeldern. Doch die Frage der Netze
sollte lieber heute als morgen angepackt werden, meint Walter
Sachs, Präsident des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger
(VESE). «Ohne koordiniertes und strukturiertes
Vorgehen werden wir einen grossen Flickenteppich mit entsprechenden
volkswirtschaftlichen Kosten erhalten.» Wichtig
sei es, die Stromnetze mit Blick auf den Verbrauch, insbesondere
bezüglich Ladestationen und Wärmepumpen, zu
planen. «Bei solchen lastgetriebenen Netzen sind gewisse
Einschränkungen sinnvoll. Es gibt dann nicht mehr ein unbedingtes
Recht, eine Schnellladestation jederzeit mit voller
Leistung zu betreiben oder unbeschränkt Solarstrom einzuspeisen»,
sagt Walter Sachs. Einzelne EVU gewähren ihren
Kundinnen und Kunden schon heute einen Rabatt, wenn die
Spitzenleistung der Einspeisung begrenzt wird (siehe Box
«Neue Anreize»). Mit mehr Koordination könne man die Kosten
für den gesamten Ausbau massiv senken: «Es kann nicht
sein, dass wir drei Mal eine Leitung verstärken, weil im Lauf
einiger Jahre drei sukzessive PV-Anlagen gebaut werden. Viel
besser baut man das Netz ein einziges Mal aus, aber mit genügend
Kapazitäten.»
Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen
und Ladestationen ändern
das Gleichgewicht zwischen Produktion
und Verbrauch. ›››
CASANOSTRA 183 2025
6 ENERGIE & KLIMA THEMA
Federica Bellizio
und Hanmin Cai
vom Empa-Spinoff
kuafu.
›››
« Wir können vorhersagen,
welche Leistungen ein
Gebäude dem Netzbetreiber
bieten kann.»
Viele Herausforderungen
Solche Ausbauten sind die Aufgabe der Verteilnetzbetreiber
(VNB). Doch die Umsetzung falle nicht leicht, meint Martin
Pflugshaupt. Er ist Geschäftsführer der Energie Gossau AG
und Vorstandsmitglied im Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber
(DSV). «Dafür braucht es erstens grosse Investitionen,
zweitens genügend Fachkräfte und drittens die Akzeptanz
durch die Bevölkerung», sagt Martin Pflugshaupt.
Das Eigenkapital der Netzbetreiber sei beschränkt, die Aufnahme
von Fremdkapital schwierig. Mit Sorge blicke man auf
die bevorstehende Pensionierungswelle bei sehr erfahrenen
Mitarbeiter*innen – während gleichzeitig der Nachwuchs
fehlt. Und nicht zuletzt stehe einem raschen Netzausbau die
Skepsis der Bevölkerung entgegen: «Für die Netzinfrastruktur
benötigen wir Platz, auch auf privaten Grundstücken. Zudem
braucht es Anpassungen im Raumplanungsgesetz (RPG),
damit die notwendige Infrastruktur ausserhalb der Bauzone
unproblematisch erneuert und neu gebaut werden kann.»
Auch die Finanzierung gibt dem DSV zu denken. «Auf
dem Land werden häufig grosse PV-Anlagen auf abgelegenen
Höfen gebaut. Deshalb muss das Netz verstärkt werden.
Jedoch bezahlt Swissgrid [der oberste Netzbetreiber der
Schweiz, Anm. der Red.] nur eine sehr tiefe Pauschale. Die
Differenz bleibt am Verteilnetzbetreiber hängen. Mit dem
aktuellen Stromgesetz hat man deshalb ein grosses Stadt-
Land-Problem geschaffen», sagt Martin Pflugshaupt. Damit
der Netzumbau klappt, fordert der DSV weitere Änderungen:
Die Abnahmepflicht für Solarstrom soll nicht mehr unbedingt
gelten, damit negative Strompreise bei Überproduktion
und damit Verluste für den Verteilnetzbetreiber vermieden
werden können. Zudem wünscht sich Martin Pflugshaupt,
dass grosse Stromverbraucher wie Boiler oder Wärmepumpen
nicht mehr von den Endkunden, sondern ausschliesslich
vom Verteilnetzbetreiber gesteuert werden können.
Sparen dank Vernetzung
Die aktuelle Situation ist daher schwierig. Gibt es eine Möglichkeit,
den Netzausbau zu minimieren? Ja, finden zwei junge
Forscher. Federica Bellizio und Hanmin Cai haben das
Empa-Spinoff kuafu gegründet. Sie entwickeln eine Softwareplattform,
die den Energieverbrauch und die Nutzungsmuster
von Gebäuden analysiert. So können der Betrieb und
der Energiebezug mit den Bedürfnissen der Netzbetreiber
abgestimmt und optimiert werden. Dazu analysiert die Software
zahlreiche Datenquellen, etwa Wetterprognosen, die
erwartete PV-Einspeisung und -nachfrage sowie aktuelle
Strompreise in Echtzeit. «So können wir vorhersagen, welche
Leistungen ein Gebäude dem Netzbetreiber bieten kann und
ihn entsprechend informieren», sagt Federica Bellizio. Wird
mehr Strom im Netz benötigt? Dann kann der lokale Bedarf
auf die PV-Einspeisung verlagert werden. Oder ist im Netz
zu viel Strom verfügbar, und es sind Speichermöglichkeiten
gefragt? In diesem Fall kann die Wärmepumpe gestartet oder
das Elektrofahrzeug aufgeladen werden.
Die Technologie wurde bereits erfolgreich in der bekannten
Forschungsplattform NEST erprobt. Gemäss Federica
Bellizio eignet sich kuafu für alle Gebäudetypen und -konfigurationen:
«Ob Einfamilienhaus mit PV und Wärmepumpe
oder Gewerbegebäude mit Ladestationen – die Software passt
sich immer an die Situation vor Ort an.» Derzeit laufen
verschiedene Pilotversuche, die Markteinführung ist für
2026 geplant. «Erste Ergebnisse zeigen, dass kuafu die CO₂-
Emissionen pro Gebäude um bis zu zehn Prozent senken
kann», sagt Hanmin Cai. Damit könnte die Plattform nicht
nur bei der Optimierung des Stromnetzes helfen, sondern
auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
CASANOSTRA 183 2025
THEMA ENERGIE & KLIMA 7
Neue Anreize
Verteilnetze in den Quartieren müssen den Anforderungen
durch die Energiewende gewachsen sein.
Ausblick
Was braucht es, damit der anstehende Netzausbau gelingt,
und wer soll ihn bezahlen? Die befragten Expertinnen und
Experten haben verschiedene Meinungen. Walter Sachs vom
VESE sagt: «Wir brauchen Sicherheit bezüglich Planung,
Recht und Investition. Die gesetzlichen und finanziellen
Grundlagen müssen über mehrere Jahre hinweg stabil bleiben.
Auch die Amortisation neuer Anlagen sollte klar sein.
Ausserdem muss das Ganze für die Investitionswilligen deutlich
einfacher werden. Die aktuelle Rechts- und Finanzlage
ist zu kompliziert für Private.» Martin Pflugshaupt vom DSV
setzt andere Prioritäten: «Die Steuerung von Grossverbrauchern
muss durch die lokalen Verteilnetzbetreiber erfolgen.
Wir benötigen daneben eine zentrale Abnahmestelle für den
PV-Strom, um die Netzbetreiber zu entlasten. Ebenso fordern
wir, dass der Netzausbau gesamtschweizerisch solidarisch
getragen wird und ländliche Regionen nicht überproportional
belastet werden.»
Wie die aktuellen Probleme gelöst werden, ist eine politische
Frage. Doch zurzeit verstellt die Diskussion über das
Stromabkommen mit der EU den Blick auf die Netzproblematik.
Sicher ist nur eines: Der Ausbau, Umbau oder Weiterbau
der Stromnetze wird in den nächsten Jahrzehnten ein Dauerthema
bleiben. Spannend ist die Frage, ob tatsächlich alle
Probleme auf übergeordneter Ebene gelöst werden können
und müssen oder ob Eigentümerschaften mit Anwendungen
wie kuafu oder speziellen Benefits (siehe Box «Neue Anreize»)
ebenfalls einen Beitrag leisten können.
Die Förderung der Photovoltaik lief
zunächst eher zäh an. Verglichen
mit Nachbarländern wie Deutschland
gewannen private PV-Anlagen in
der Schweiz nur langsam an Fahrt. Mit
der Kostendeckenden Einspeisevergütung
(KEV) bestand zwischen
2009 und 2017 ein zunehmend populäreres
Förderinstrument. Die grosse
Zahl angemel deter Anlagen führte
zu immer längeren Wartelisten, und
die Fördertöpfe wurden immer schneller
leer. Seit Anfang 2018 wird für
neue PV-Anlagen keine KEV mehr ausgezahlt.
Stattdessen kann eine Einmalvergütung
(EIV) bezogen werden.
Seither wurden von Kommunen oder
EVU ver einzelt neue Förderinstrumente
lanciert. Bei diesen steht nicht
mehr die Produktion, sondern die
«Netzdienlichkeit» im Fokus. Es geht
also nicht mehr nur darum, die PV-
Produktion weiter zu steigern, sondern
auch das Stromnetz optimal zu
nutzen. So fördert zum Beispiel der
Kanton Zürich die Anschaffung von
bidirektionalen Ladestationen. Mit
diesen kann die Fahrzeugbatterie
eines Elektrofahrzeugs als temporärer
Stromspeicher genutzt werden (siehe
casanostra Nr. 175). Und die Genossenschaft
Elektra, das EVU der Region
Jegenstorf-Fraubrunnen BE, hat das
Produkt «Top-40» lanciert. Wer die
Einspeisung der obersten 40 Prozent
Leistung seiner PV-Anlage durch
Eigenverbrauch oder Abriegelung verhindert,
erhält eine zusätzliche Vergütung.
Denn wenn das Netz weniger
Spitzen bewältigen muss, kann es
langsamer und kostengünstiger erweitert
werden.
« Der Ausbau, Umbau oder
Weiterbau der Stromnetze
bleibt ein Dauerthema.»
CASANOSTRA 183 2025
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EXTRA ENERGIE 9
Bund fördert effiziente
Entfeuchter
Moderne Geräte können Innenräume schnell und energieeffizient
entfeuchten. Wer jetzt von einem alten Entfeuchter oder Raumluftwäschetrockner
auf einen neuen umsteigt, senkt seine Stromkosten
und erhält zudem einen Förderbeitrag. Text Remo Bürgi
Foto: Krüger + Co. AG
Passendes Gerät kaufen
Moderne Entfeuchter sind durch den technischen Fortschritt
in der Regel leistungsfähiger als alte Geräte, weil sie eine
grössere Luftmenge bewältigen und so schneller entfeuchten
können. Sie verbrauchen deshalb zwischen dreissig und fünfzig
Prozent weniger Energie.
Nebst der Energieeffizienz sollte man beim Kauf auch
darauf achten, dass das Modell zur beabsichtigten Anwendung
passt, denn Entfeuchter sind oftmals auf eine bestimmte
Betriebsweise optimiert. So wird zum Beispiel ein Gerät,
das auf den Betrieb in einem Keller ausgelegt ist, im Badezimmer
eher ineffizient funktionieren. Relevant ist zudem die
Grösse des Raums, den man entfeuchten will, denn die Geräte
haben unterschiedliche Leistungsklassen. In einem Fachgeschäft
kann man sich dazu beraten lassen.
Moderne Entfeuchter verfügen meist über ein Hygrometer,
das die Luftfeuchtigkeit misst. So lässt sich ein Zielwert
einstellen, und sobald dieser erreicht ist, schaltet sich das Gerät
automatisch aus. Das klappt aber nur, wenn im betreffenden
Raum Fenster und Türen geschlossen sind, denn sonst
zieht der Entfeuchter feuchte Luft aus anderen Räumen nach
und arbeitet nonstop.
In Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit wie Keller, Waschküchen
und Badezimmer, aber auch in Lagerräumen oder Baustellen
kann sich Schimmel bilden. Um dies zu vermeiden,
setzen viele Eigentümerschaften, Mieterinnen und Betreiber
auf Entfeuchtungsgeräte, welche die überschüssige Feuchte
abführen können. Allerdings ist der Betrieb solcher Geräte
stromintensiv. Lässt sich die Feuchtigkeit durch natürliche
Belüftung über die Fenster vermindern, ist das die energiesparendste
und günstigste Variante.
Rabatt für Ersatz
Wer noch alte, ineffiziente Entfeuchter verwendet, profitiert
derzeit beim Umstieg auf ein modernes Gerät doppelt. Einerseits
lassen sich die Stromkosten teils deutlich senken, andererseits
erhält man einen finanziellen Zustupf. Das vom Bundesamt
für Energie getragene Förderprogramm «smart-dry»
(siehe Box) unterstützt den Kauf energieeffizienterer Geräte
mit einem Beitrag von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises. Wer
in einem beteiligten Fachgeschäft (siehe Liste auf der Website)
seinen alten Entfeuchter durch einen effizienteren neuen
ersetzt, erhält beim Kauf einen Rabatt von 100 Franken.
Voraussetzung dafür ist, dass das neue Gerät mindestens
400 Franken kostet, nach dem Kondensationsprinzip funktioniert
und über einen Hygrostaten verfügt. Beim Ersatz
eines Raumluftwäschetrockners beträgt der Rabatt 250 Franken
bei einem Kaufpreis ab 1000 Franken, die Voraussetzungen
sind dieselben wie bei den Entfeuchtern.
Förderprogramm
«smart-dry»
Das Programm «smart-dry» wird
von ProKilowatt im Auftrag des
Bundesamts für Energie finanziert.
Es läuft seit April 2025 und noch
bis Mitte 2026. Weitere Informationen
und Empfehlungen zum
Umgang mit Luftentfeuchtern finden
Sie auf der Website des
Förderprogramms.
CASANOSTRA 183 2025
10 BAUEN & ERNEUERN EXTRA
Den Ortsbildschutz renovieren:
Wie das ISOS fit für Klimaziele und
Verdichtung wird
Tausende Bauprojekte stehen wegen eines Bundesinventars still.
Ein runder Tisch soll den Druck lindern und den Ortsbildschutz zu seinen
Kernaufgaben zurückführen. Text Beat Flach, Casafair-Vizepräsident, Nationalrat GLP/AG
Foto: SiyueSteuber/iStock
Das ISOS umfasst rund 1200 schützenswerte Ortsbilder – Im Bild das Château de Chenaux in Estavayer-le-Lac.
Die Schweiz soll wachsen. Aber bitte dichter, klimafreundlicher
und zugleich baukulturell hochwertig. Es braucht dringend
PV-Anlagen auf Neubauten und Stadtflächen für dringend
benötigten Wohnraum. Warum aber verzögern sich
viele Projekte durch die Direktanwendung des Bundesinventars
der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)? Sobald
eine Bundesaufgabe im Spiel ist, greift das ISOS. Sei es
eine Schutzraum-, eine Verkehrsanbindung- oder eine Gewässerbewilligung,
auch wenn diese das geschützte Ortsbild gar
nicht beeinträchtigt. Das führt zu langen Verfahren, erhöhten
Kosten und Rechtsunsicherheit und stärkt die Schutzwirkung
des ISOS nicht. Gerade in den Städten und Agglomerationen,
wo Verdichtung nötig ist, prallen die Klimaziele und
die Innenentwicklung auf Formulare und Wartezeiten. Das
kostet Zeit und Geld.
Vor diesem Hintergrund haben das Eidgenössische Departement
des Innern (EDI) und das UVEK einen «Runden
Tisch ISOS» einberufen, an dem Casafair gemeinsam mit Verwaltung,
Kantonen, Städten, Gemeinden, Fachverbänden wie
EspaceSuisse, der SIA und auch Umwelt- und Denkmalpflegeorganisationen
ein praxistaugliches Massnahmenpaket erarbeitet
hat. Die gemeinsame Linie ist klar: Das ISOS soll dort
schützen, wo es tatsächlich den baukulturellen Wert einer
Ortschaft sichert, aber nicht zur allgemeinen Blockade führen,
wo kein konkreter Ortsbildbezug besteht. Das ISOS soll
bleiben, weil sonst Rechtsunsicherheit entstünde und die
Substanz des Ortsbildschutzes in einer politisch aufgeladenen
Debatte unter Druck geraten könnte. Casafair setzt sich
stattdessen dafür ein, dass mit einer zielgerichteten Anpassung
auf dem Verordnungsweg rasch Klarheit geschaffen
wird.
CASANOSTRA 183 2025
EXTRA BAUEN & ERNEUERN 11
Foto: Roland Magnusson/iStock
Das Paket, das der Bundesrat in einer Medienkonferenz
am 26. September vorgestellt hat, umfasst sechs
konkrete Massnahmen.
Erstens soll das ISOS nur dann zur Anwendung kommen,
wenn eine Bundesaufgabe sichtbar in das Ortsbild
eingreift. Das bedeutet, dass Verfahren nur dann ausgelöst
werden, wenn etwa Fassaden, Dachlandschaften
oder prägende Strukturen tangiert sind, nicht aber
bei technischen Verfahren ohne Bezug zum Ortsbild.
Das schafft Rechtssicherheit und entlastet Bauwillige,
Gemeinden und Planungsbüros.
Zweitens sollen Photovoltaikanlagen auf Neubauten
in ISOS-A-Gebieten künftig nicht mehr automatisch
eine Bundes aufgabe darstellen. Damit wird
ein zentraler Zielkonflikt zwischen Energiewende
und Ortsbildschutz aufgelöst: Neubauten können
klimafreundlich ausgestattet werden, während der
Ortsbildschutz weiterhin bei Bestandesbauten
greift.
Drittens wird Kantonen und Gemeinden explizit der
Spielraum eingeräumt, ISOS-Erhaltungsziele bei ihren
eigenen Aufgaben zugunsten überwiegender öffentlicher
Interessen wie sozialverträglicher Verdichtung
oder ökologischer Sanierungen zurückzustellen. Die
Entscheidungsgrund lagen werden dadurch transparenter
und nachvollzieh barer, ohne dass die Kontrollmöglichkeiten
ausgehebelt werden.
Viertens werden die bisher schwammigen Begriffe
wie «Strukturerhalt» und «Charaktererhalt» klar
definiert, sodass Bauherrschaften und Behörden
frühzeitig wissen, welche Qualitäten eines Ortsbildes
tatsächlich geschützt werden und welche Veränderungen
zulässig sind. Dies ermöglicht eine
qualitativ hochwertige Planung anstelle von rechtlich
motivierten Abwehrstrategien.
Fünftens sollen Leitfäden, Checklisten und Schulungen
als umfassendes Vollzugspaket aufbereitet werden,
damit Gemeinden, Planungsbüros und Eigentümer*innen
das ISOS von Beginn an korrekt in ihre Planungen
integrieren können.
Sechstens wird eine transparente und öffentlich
zugäng liche Liste erstellt, welche Bundesaufgaben
überhaupt noch eine ISOS-Direktanwendung auslösen,
damit Planungs sicherheit und Vertrauen in
den Prozess geschaffen werden.
Verdichten und Aufstocken soll möglich sein,
ohne dass der Kerngehalt des ISOS geschwächt wird.
Verordnung kann bereits 2026 angepasst sein
Casafair unterstützt diese Stossrichtung ausdrücklich, weil
sie den Schutz von wertvollen Ortsbildern mit den realen Anforderungen
der Klimawende und der Innenentwicklung verbindet,
ohne in einen ideologischen Kahlschlag zu verfallen.
Wer den Ortsbildschutz als Teil einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
versteht, weiss: Wir müssen Bewahren und Entwickeln
miteinander versöhnen. Dies gelingt nicht mit pauschalen
Verboten oder langjährigen Gesetzgebungsprozessen,
sondern mit pragmatischen Lösungen, die rasch Wirkung
entfalten und von allen Akteurinnen und Akteuren getragen
werden. Eine Verordnungsänderung kann bereits 2026 in
Kraft treten und die Verfahren schweizweit entlasten, während
eine Gesetzesrevision Jahre blockieren würde und das
Risiko birgt, dass das ISOS in einer aufgeheizten politischen
Debatte stark abgeschwächt oder gar in seiner Substanz zerstört
wird.
Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, die das ISOS dort
stärkt, wo es einen Unterschied macht – im Schutz von Ortsbildern
mit nationaler Bedeutung, die das Gesicht unseres
Landes prägen und Identität stiften. Gleichzeitig darf der
Ortsbildschutz kein Vorwand sein, um Solarprojekte oder
sozialverträgliche Verdichtungen zu verhindern, wo der
Schutzzweck gar nicht tangiert ist. Diese differenzierte Anwendung
ermöglicht es, sowohl unsere Verantwortung gegenüber
kommenden Generationen in Bezug auf Klima und
Ressourcenschutz wahrzunehmen als auch die baukulturellen
Werte zu erhalten, die unseren Lebensraum lebendig und
vielfältig machen.
Casafair ruft nun dazu auf, das Massnahmenpaket des
Runden Tisches rasch umzusetzen. Mit einer präzisen Verordnungsanpassung
wird der ISOS-Schutz von einem potenziellen
Verfahrenshindernis zu einem gezielten Quali
tätssiegel, das Planbarkeit, Transparenz und Wirksamkeit
garantiert. So kann die Schweiz bauen und zugleich bewahren.
Das ist die Richtung, die wir als nachhaltige Wohneigentümer*innen
und als Gesellschaft gemeinsam einschlagen
sollten.
CASANOSTRA 183 2025
12 KLIMA EXTRA
Schweizer Klimaziele –
Lösungen sind vorhanden.
Die gute Nachricht: Die Schweiz kann ihre Klimaziele noch
erreichen – wenn sie jetzt bestehende Lösungen rasch umsetzt.
Besonders der Gebäudebereich ist ein zentraler Hebel.
Text Rahel Aschwanden, Klima-Allianz
Der Klima-Masterplan der Klima-Allianz Schweiz macht unmissverständlich
klar, welche Priorität der Klimaschutz angesichts
der wissenschaftlichen Erkenntnisse haben muss:
Er ist überlebenswichtig.
Mit dem Pariser Abkommen hat sich auch die Schweiz
verpflichtet, ihr Potenzial für den Klimaschutz konsequent
zu nutzen. Dazu gehört, sofort zu handeln und neben Massnahmen
im Inland auch Transformationen im Ausland zu
unterstützen – ohne die eigenen Ambitionen zu schwächen.
Zudem muss die Schweiz ärmeren Ländern bei ihrer Transformation
helfen, was die Wirkung vervielfacht.
Die Schweizer Wirtschaft, der Finanzplatz und der Rohstoffhandel,
der Konsum und die global vernetzte Wirtschaft
verursachen Gigatonnen an CO 2 -Äquivalenten. Gemessen
daran, gehört die Schweiz zu den Top-10-Staaten weltweit,
was ihre Verantwortung betrifft. Sie hat also nicht nur eine
Pflicht, sondern auch die Möglichkeit, entscheidend zur Begrenzung
der Klimakrise beizutragen.
Fossilfreie Häuser bis 2035
Für Gebäude bedeutet die Transition vor allem den Ausstieg
aus fossilen Heizsystemen (also Öl- und Gasheizungen). Dieser
Umbau soll so rasch vorangetrieben werden, dass bis 2035
weitgehend alle fossilen Anlagen ersetzt werden. Je nach
Standort wird das durch den Ausbau von Fernwärmenetzen
oder durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen erreicht.
Solarthermie und in einigen Fällen Holzheizungen ergänzen
den Energiemix. Die wenigen verbleibenden Öl- und
Gasheizungen werden künftig mit erneuerbaren, wenn auch
meist teureren, klimafreundlichen Brennstoffen betrieben.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind längst vorhanden:
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
(MuKEn) verlangen zum Beispiel seit August 2024, dass
Neubauten und auch der Ersatz bestehender Heizungen
mit erneuerbaren Heizsystemen erfolgen. Die Kantone sind
« Umbauten und Weiterentwicklungen
müssen
ab jetzt klar Vorrang vor
Neubauten haben.»
verpflichtet, die verbindlichen Basismodule der MuKEn bis
spätestens 2026 in ihre Energiegesetze zu übernehmen. Einige
Kantone tun dies bereits, aber viele sind noch weit davon
entfernt.
Hindernisse für Netto-Null im Gebäudebereich
Warum verläuft die Transition zur Zeit nur schleppend? Der
Wohnungsmarkt ist kaum auf Nachhaltigkeit ausgerichtet,
die Wohnfläche pro Person wächst stetig, was Energiebedarf
und Emissionen erhöht und Wohnraum verknappt.
Pensionskassen investieren lieber in Neubauten statt in energetische
Sanierungen. Bau- und Zonenordnungen fördern
Ersatzneubauten, obwohl diese meist klimaschädlicher sind
als Umbauten.
Zudem schrecken hohe Anfangskosten, lange Lebensdauer
fossiler Heizungen und fehlende Anreize Investitionen
ab. Besonders im Mietwohnungsmarkt fehlen klare Anreize:
Vermieter*innen tragen die Investitionskosten für energetische
Verbesserungen, während die Einsparungen hauptsächlich
den Mieter*innen zugutekommen. Gleichzeitig bremst
ein Mangel an Fachkräften im Bau- und Installationsgewerbe
die Umrüstung. Der typisch schweizerische Flickenteppich
an kantonalen Vorschriften macht das Ganze nicht einfacher.
Lösungen existieren
Dabei existieren längst ausgereifte, wirtschaftlich attraktive
Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärme und Solarthermie.
Die Herausforderung besteht nun darin, die rechtlichen, wirtschaftlichen
und praktischen Hindernisse konsequent abzubauen,
damit diese klimafreundlichen Heizsysteme flächendeckend
eingesetzt werden können.
Fokus auf Sanierung und zirkuläre Lösungen
Umbauten und Weiterentwicklungen müssen ab jetzt klar
Vorrang vor Neubauten haben. Abriss und Neubau verursachen
oft viel mehr Emissionen, vor allem durch Zement und
Stahl. Wenn dagegen ein Haus erhalten und modernisiert
wird, spart das nicht nur Ressourcen, sondern schützt auch
den Ortscharakter und vermeidet zusätzlichen Flächenverbrauch.
Gerade ungedämmte Altbauten bieten enormes Potenzial
für energetische Modernisierung: Fassaden-, Dach- und
Kellerdeckendämmungen sowie neue Fenster können den
Wärmebedarf oft halbieren. So sinken Energieverbrauch und
CASANOSTRA 183 2025
EXTRA KLIMA 13
50 - 1100
Mio. t CO 2
CH-Finanzplatz Staatsanleihen
L
15
Mio. t CO 2
Lu fahrt
6
Mio. t CO 2
12
Mio. t CO 2
Industrie / Abfall
400
Mio. t CO 2
CH-Firmen im Ausland
9
Mio. t CO 2
14
Mio. t CO 2
Landv hr
800
Mio. t CO 2
CH-Finanzplatz ohne
Staatsanleihen
75
Mio. t CO 2
graue THG
Die Mächtigkeit der Schweizer Klimahebel in Mio. t CO 2-Äquivalenten
pro Jahr.
Kosten, gleichzeitig werden auch die sogenannten grauen
Emissionen reduziert: jene CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung,
dem Transport und der Entsorgung von Baumaterialien
entstehen. Nachwachsende Dämmstoffe wie Holzfasern
oder Stroh speichern CO₂.
Auch beim Neubau sollen Bauteile und Materialien möglichst
wiederverwendet werden. Unterkellerungen, besonders
für Garagen, sollten nicht länger Standard sein. Balken,
Fenster oder Treppen können aufgearbeitet und erneut verbaut
werden. So wird Wiederverwendung von der Ausnahme
zur Regel und zu einem Grundprinzip der Bauwirtschaft.
Casafair hat sich bei der Vernehmlassung des Klima-
Masterplans eingebracht und unterstützt die Massnahmen
vollumfänglich.
Casafair ist Teil der
wachsenden Klima-Allianz
Die Klima-Allianz Schweiz mit ihren über 150 engagierten
Organisationen ist eine wachsende Koalition,
die sich seit zwanzig Jahren dafür einsetzt, dass das
Klima in der Politik und der Gesellschaft zu einer
Priorität wird. Neben Klima- und Naturschutzorganisationen
umfasst die Allianz auch Organisationen
aus Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit,
Gewerkschaften, Wirtschaft und Religion.
«Als Stimme der verantwortungsvollen Wohneigentümer*innen
engagieren wir uns für die Energiewende,
Netto-Null und Klimaschutz. Am wirkungsvollsten
gemeinsam in der Klima-Allianz.»
Kathy Steiner.
Konkrete Massnahmen im
Gebäudebereich
Um die Transformation im Gebäudebereich zu
ermöglichen, sind schnelle Anpassungen der
nationalen und kantonalen Rahmenbedingungen
erforderlich. Dazu gehören zeitlich befristete
Förderprogramme und Bürgschaften, die einen
erleichterten Zugang zu Darlehen ermöglichen und
somit den Wechsel von Heizsystemen und die
Dämmung schlecht gedämmter Gebäude attraktiv,
sozialverträglich und möglich machen.
Auch dem Fachkräftemangel muss entgegengewirkt
werden, zum Beispiel, indem Baufachleute
in einem Impulsprogramm vom Neubau auf Gebäudesanierung
und Heizungsaustausch umgeschult
werden. Als weitere konkrete Massnahmen
schlägt der Klima-Masterplan vor:
• CO 2 -Grenzwerte für Lebenszyklusemissionen
bei Neubauten und grösseren Sanierungen
in Verbindung mit einem Absenkpfad schaffen
Markt und Nachfrage für klimafreundliche
Baustoffe und Bauprozesse und fördern die
Kreislaufwirtschaft (analog zu Dänemark oder
Frankreich).
• Fossile Heizungen, die über 25 Jahre alt sind,
müssen bis 2028 ersetzt werden, über 20-jährige
bis 2030 und so weiter; ab 2035 darf keine
Heizung mehr fossil betrieben werden.
• Für schlecht gedämmte Gebäude wird eine
schrittweise Sanierungspflicht eingeführt.
Das Nebenkostenreglement wird angepasst,
sodass bei schlecht gedämmten Gebäuden die
Hauseigentümerschaft einen Teil der Nebenkosten
oder die CO 2 -Abgabe übernimmt.
• Die Betriebsoptimierung der Haustechnik
wird Pflicht und kann entweder im fixen
Zyklus (analog zur heutigen Emissionsprüfung)
erfolgen oder durch ferngemessene
Energieverbrauchsdaten ausgelöst werden.
• Umzugswillige haben Vorrecht auf kleinere
Wohnungen zu Bestandsmieten (statt Marktmieten)
sowie fachliche/ bauliche Unterstützung
beim Umbau von Einfamilienhäusern zu
Gebäuden für Wohngemeinschaften sowie
zu Mehrgenerationenhaushalten mit ausreichender
Privatsphäre.
• Leerkündigungen bei rein energetischen
Sanierungen sind unnötig und wegen der
der Gefahr einer Umstellung von Bestandesauf
Marktmieten unzulässig.
CASANOSTRA 183 2025
14 SERVICE RATGEBER
Die drei Säulen
des Einbruchsschutzes
«Natürlich will ich keinen Einbruch
erleben, aber mein Haus soll
keine Festung werden. Welche
Massnahmen kann ich ergreifen,
um gegen Einbruch geschützt
zu sein?»
Erfolgreiche Massnahmen gegen
Einbruch stützen sich auf drei Säulen. Es
sind die folgenden:
1. Verhalten und Organisation
Lassen Sie keine Schlüssel im Schloss
stecken, schliessen Sie Fenster und
Türen ab und achten Sie in der Nachbarschaft
aufeinander.
2. Baulich-mechanische Massnahmen
Setzen Sie auf geprüfte Fenster und
Türen mit erhöhter Widerstandsklasse.
Ergänzen Sie diese durch Zusatzschlösser,
Ver riegelungen
oder Fenstergitter.
3. Elektronische Massnahmen
Installieren Sie eine Alarmanlage,
die Einbruchsversuche früh erkennt,
örtlich anzeigt und an eine Alarmzentrale
meldet.
Keine dieser Massnahmen allein bietet
ausreichenden Schutz. Die Kombination
macht’s. Stellen Sie sich einen Einbruch
wie einen Hürdenlauf vor, und stellen
Sie sich vor, Sie seien eine Einbrecherin
oder ein Einbrecher. Müssen Sie nur ein
Zusatzschloss überwinden und eine Zeitschaltuhr
erkennen, werden Sie es vielleicht
versuchen. Treten jedoch vier, fünf
oder sechs Hindernisse auf, von denen
einige nicht sofort sichtbar sind, überlegen
Sie es sich anders oder brechen ab.
Je mehr Hürden Sie aufstellen, desto
schwerer machen Sie es der Einbrecherin
oder dem Einbrecher. Gescheut wird
Zeitaufwand, Lärm und sperriges Werkzeug.
Sorgen Sie also für möglichst viele
Hindernisse – und erhöhen Sie so Ihre
Sicherheit. Eine Broschüre von Sicheres
Wohnen Schweiz zeigt, was es für Massnahmen
gegen Einbruch gibt.
Mein Balkon ist
undicht – wer zahlt?
«Vor Kurzem stellte meine Nachbarin
Feuchtigkeitsschäden an der
Decke der Tiefgarage fest. Die
Garage befindet sich unterhalb
unserer Stockwerkeinheit, wozu
auch unser Balkon gehört. Die
Ursache war rasch gefunden: Einige
Fugen zwischen unseren
Balkonplatten sind undicht. Wer
trägt die Kosten für Reparatur
und Wasserschaden?»
Das hängt davon ab, ob die defekten
Fugen auf dem Balkon zum Sonderrecht
oder zum gemeinschaftlichen Teil
der Stockwerkeigentümer*innen gehören.
Sind die Fugen im Sonderrecht,
muss die Eigentümer*in der entsprechenden
Stockwerkeinheit selbst für die
Kosten aufkommen. Ansonsten hat
grundsätzlich die Gemeinschaft die
Kosten zu bezahlen.
Bei Balkonen und Veranden ist der
Aussenbereich, vor allem die Fassade,
zwingend gemeinschaftlich. Demgegenüber
kann der Innenbereich des Balkons
zu Sonderrecht ausgeschieden
werden. Eine Ausnahme gilt für diejenigen
Teile und Materialien, die für die
Dichtigkeit und Isolation des Gebäudes
massgeblich sind, unabhängig von
ihrem Standort – also selbst im Innern
des Balkons. Hinter dieser Regelung
steht die Überlegung, dass die Abdichtungs-
und Isolationsteile vor Schäden
am Gebäude schützen und damit der
Gemeinschaft dienen.
Die Fugen sind in der Tendenz zwar
dem Innenbereich des Balkons zuzuordnen.
Sie sollen verhindern, dass Wasser
eindringt. Damit dienen sie der
Abdichtung der Bausubstanz und sind
zwingend gemeinschaftlich. Die Kosten
für die Reparatur und die Behebung des
Wasserschadens hat im Ausgangsfall
also grundsätzlich die Gemeinschaft zu
tragen.
Dr. iur. Lisa Aeschimann,
Casafair-Fachberaterin, Rechtsanwältin
Kinderzimmer teilen –
Wohnflächenverbrauch
verringern
«Für kleinere Kinder, die gerne
grosse Spiellandschaften bauen,
ist ein grosses Zimmer, das
sie mit den Geschwistern teilen,
oft besser als kleine Einzelzimmer.
Auch grössere Kinder
können profitieren.»
Höhe nutzen, Ebenen schaffen
Schlaf hoch, spiel tief. Der Raum
unter dem Hochbett ist als Spielfläche
nutzbar. Mit ein wenig handwerklichem
Geschick können an der Decke festgeschraubte
Brücken zwischen den Betten
oder auf massiven Schränken und
Kommoden fixierte Spielplattformen
(mit Geländer) kreiert und so weitere
Spielebenen geschaffen werden.
Privatsphäre schaffen
Ein Vorhang rund ums Bett sorgt
für Privatsphäre. Eine am Bettgeländer
fixierte Box bietet Stauraum für private
Objekte. Ein Brett über dem Fussende
des Bettes fixiert dient als Ablage oder
kleinen Mal-/Schreibtisch. Bei grösseren
Kindern macht eine simple Falt- oder
Schiebetüre aus dem Raum unter dem
Bett ein eigenes kleines Zimmer.
Abenteuer einbauen
Eine Seilbahn von einem Bett
zum andern, eine Hängematte unter
dem Hochbett aufgespannt, eine
Kletterwand das Hochbett hoch, eine
Rutschbahn, die einfach an der obersten
Leitersprosse eingehängt und bei
Nichtgebrauch verstaut werden kann
(hochkant, hinter der Zimmertür). Kleine
Details machen aus einem Zimmer
eine Spiellandschaft, um welche alle
Freundinnen und Freunde die Kinder beneiden
werden. Das macht es auch
erträglich, als einziges Kind in der Klasse
kein eigenes Zimmer zu haben.
Noemi Helfenstein, Marketingverantwortliche
bei Casafair
Ubald Häring, Geschäftsstellenleiter
Sicheres Wohnen Schweiz
CASANOSTRA 183 2025
RATGEBER
SERVICE 15
Mein Mieter schikaniert das
ganze Haus mit seinen Wutanfällen.
Wie kann ich vorgehen?
Die Meldungen häufen sich, bei denen Vermieter*innen
Rat suchen, weil psychisch kranke Mieter*innen
plötzlich andere Hausbewohner*innen mit ihrem Verhalten
belästigen.
Bei solchen Vorfällen gilt es, sich als Vermieterschaft
ein Bild über das Verhalten der Mieterschaft zu machen. Klagen
der Mitmieter*innen ist nachzugehen und das Gespräch mit
der Mieterschaft zu suchen. Sobald der Vermieter sich ein Bild
des sorgfaltswidrigen Ver haltens des Mieters machen konnte,
empfiehlt es sich, den Mieter mit eingeschriebenem Brief abzumahnen.
Denn eine solche Abmahnung muss innerhalb nützlicher
Frist nach Kenntnisnahme der Pflichtverletzungen erfolgen.
In der Abmahnung an den Mieter ist das ihm vorgeworfene
Verhalten konkret zu beschreiben sowie auch die geforderten
Verhaltensänderungen. Letztere müssen verhältnismässig
und erfüllbar sein. Auch wenn das Gesetz keinen ausdrücklichen
Hinweis auf die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung
verlangt, empfiehlt es sich, dem Mieter diese Information
mitzuliefern. Für den Mieter soll erkennbar sein, dass es sich
um eine Ermahnung handelt, deren Nichtbeachtung einschneidende
Konsequenzen für ihn haben kann.
Eine ausserordentliche Kündigung infolge Verletzung der
Pflicht des Mieters zu sorgfältigem Gebrauch der Mietsache
und zur Rücksichtnahme kann erst ausgesprochen werden, wenn
der Mieter nach der Abmahnung weiterhin oder erneut seine
Sorgfaltspflicht verletzt. Die erneute Verletzung muss in einem
sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der schriftlich
abgemahnten Pflichtverletzung stehen und eine gewisse Schwere
aufweisen, sodass die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum
ordentlichen Kündigungstermin dem Vermieter oder den Mitbewohner*innen
nicht mehr zumutbar ist. Besteht Unklarheit darüber,
ob die erneuten Pflichtverletzungen schon ausreichen,
um das Mietverhältnis ausserordentlich zu kündigen, ist im Zweifelsfall
mit der Kündigung noch zuzuwarten. Allenfalls kann
bei der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Gefährdungsmeldung
erstattet werden. Im besten Fall kann eine
Intervention der KESB zur Stabilisierung des Mieters führen und
die Auflösung des Mietverhältnisses obsolet werden lassen.
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CASANOSTRA 183 2025
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FORTSETZUNG SEITE 20
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CASANOSTRA 183 2025
KURSE UND VERANSTALTUNGEN SERVICE 19
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VERMIETEN & VERKAUFEN HAUS & MENSCH BAUEN, SANIEREN & ENERGIE
ABC 4: Wohnungsabnahme «StoWe» – Vertiefung Praxistipps: PV-Anlage kaufen
Eine Wohnungsabnahme steht an.
Worauf ist bei der Vorbereitung
zu achten? Wie das Abnahmeprotokoll
richtig ausfüllen? Welche Ansprüche
können gegenüber der Mieterschaft
durchgesetzt werden?
Nach der Vermittlung der Grundlagen
widmen wir uns einigen Fragen vertieft.
Wie werden Wertquoten erstellt?
Wie unterscheiden sich Miteigentum,
Sonderrecht und ausschliessliches
Nutzungsrecht voneinander? Wann
muss in der StoWe-Versammlung wie
abgestimmt werden?
Ab welchem Zeitpunkt produziert
eine Solaranlage mehr Energie, als ihre
Herstellung erfordert? Wo steht die
Technik heute? Was muss ich vor der Installation
einer PV-Anlage wissen? Der
Vortrag gibt einen Überblick über gängige
Modelle.
Weitere Infos Weitere Infos Weitere Infos
Datum Dienstag, 25. November 2025,
18.15 bis 20.45 Uhr
Ort
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Kosten Fr. 135.–, Mitglied Fr. 95.–
Anmeldung bis 23. November
Winterthur Mittwoch, 10. Dezember 2025,
18.15 bis 20.15 Uhr
Ort
online
Kosten Fr. 135.–, Mitglied Fr. 95.–
Anmeldung bis 3. Dezember
Datum Mittwoch, 21. Januar 2026,
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CASANOSTRA 183 2025
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CASANOSTRA 183 2025
NEWS
SERVICE 21
Weiterbauen auch mit Lärmschutz
Der Bundesrat schickt die Lärmschutz-Verordnung in die Vernehmlassung.
Casafair verlangt Nachbesserungen.
KS, NC. Es braucht klare Regeln für den Lärmschutz, damit
Eigentümer*innen Rechtssicherheit erhalten und Wohnungsbau
und Innenverdichtung nicht behindert werden.
Aber die Wohnqualität darf nicht darunter leiden. Darum
bringt sich Casafair in der Vernehmlassung zur Lärmschutz-Verordnung
ein.
Konkret fordert Casafair:
• Konkrete und prüfbare Normen für ein «angemessenes
Raumklima»
• Bewährte Lüftungsfensterpraxis (mind. ein
lärmgeschütztes Fenster je Raum) in Verordnung
rechtssicher verankern
• Umbauten, Aufstockungen oder Umnutzungen
sind zu bewilligen, solange die Gesamtsituation
bezüglich Lärmschutz nicht verschlechtert wird.
• Die Erneuerung des Bestands darf gegenüber
Neubauten nicht benachteiligt sein.
So entsteht Platz für menschenfreundliche Verdichtung
und mehr Wohnraum mit Qualität. Casafair erwartet vom
Bundesrat, die Perspektive der Bewohner*innen und verantwortungsbewussten
Eigentümer*innen ins Zentrum zu
rücken.
Foto: Michael Derrer Fuchs/iStock
Auch an lärmbelasteten Standorten soll Wohnungsbau
möglich sein.
Inserat
Erst planen, dann sanieren
Der Eigenmietwert fällt frühestens per 2028.
Statt drauflos zu sanieren, planen Eigentümer*innen sorgfältig.
- Elementbau
- Rahmenbau
- Treppenbau
- Wintergärten
- Parkettarbeiten
- Reparaturarbeiten
- Innenausbau
- Schreinerarbeiten
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Ramseier Holzbau AG
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NC. Volk und Stände haben am 28. September
die Abschaffung des Eigenmietwerts
gutgeheissen. Die Reform
tritt frühestens am 1. Januar 2028
oder 2029 in Kraft. Der Bund will den
Kantonen genug Zeit geben, um
die Objektsteuer auf Ferienwohnungen
einzuführen. Bis dahin sind Schuldzinsen,
werterhaltende Investi tionen
sowie Beiträge in den Erneuerungsfonds
noch abzugsfähig, danach nicht mehr.
Vorzieheffekte für Umbauten
Wüest Partner sieht in einer aktuellen
Studie bereits für nächstes Jahr einen
Anstieg der Sanierungen und Modernisierungen,
vor allem durch Eigentümer*innen
von Einfamilienhäusern, und
prognostiziert 2026 einen Anstieg der
bewilligungspflichtigen Umbauinvestitionen
von 14 bis 17 % für Einfamilienhäuser
und 9 bis 12 % für Eigentumswohnungen.
Fragt sich, ob Handwerksbetriebe
genug Personal haben werden, um die Arbeiten
zu bewältigen, und ob Eigentümer*innen
die Liquidität für die Bauprojekte
aufbringen können.
Casafair rät: Schauen Sie zuerst auf
die ganze Liegenschaft. Planen Sie Sanierungen
sorgfältig und stimmen Sie die
Bauetappen aufeinander ab. Das Casafair-Beratungsnetz
steht Mitgliedern zur
Verfügung. Dringend abzuraten ist
von Schwarzarbeit, denn Bauherr*innen
haben nur mit korrekten Rechnungen
eine Möglichkeit, bei Mängeln ihre Rechte
geltend zu machen.
CASANOSTRA 183 2025
22 SERVICE
BRANCHENVERZEICHNIS & KLEINANZEIGEN
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Casanostra ist der 16. Januar 2026.
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auf. Schon wenige Stunden reichen, um Angehörigen
Erholung und neue Energie zu geben. Betreuung zu
Hause stärkt zudem die Selbstständigkeit der betreuten
Menschen. So lassen sich Heimeintritte oft
hinauszögern oder vermeiden.
Trotzdem wird Betreuung, anders als
Pflege, nicht über das KVG finanziert.
Der Entlastungsdienst Schweiz bietet als
Non-Profit-Organisation einkommensabhängige
Tarife. Doch gute Betreuung darf
kein Privileg sein. Sie ist ein Grundpfeiler
menschlicher Würde und gehört politisch gesichert.
Udo Michel, Geschäftsführer
Entlastungsdienst Kanton Bern
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Casafair ist der Verband für
umweltbewusste und faire Wohneigentümer*innen.
Wir setzen
uns für klimafreundliches Bauen,
gesundes Wohnen, haushälterische
Bodennutzung und faire
Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse
ein. Gegründet wurde
Casafair 1988; heute zählt der
Verband über 15 000 Mitglieder
in sieben Sektionen. Die Sektionen
engagieren sich in allen
Teilen der Schweiz für die Interessen
und Ziele. Das Dach bildet
der Zentralvorstand mit der Präsidentin
Ursula Zybach, Berner
SP-Nationalrätin. In der Westschweiz
tritt der Verband unter
dem Namen HabitatDurable auf.
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KONTAK T:
Casafair Schweiz
Postfach
Bollwerk 35, 3001 Bern
Tel. 031 311 50 55
kontakt@casafair.ch
Sekretariat:
Mo – Fr 8.30–12.00 und Mo/Di/
Do 13.30–16.30 Uhr
(keine Beratung)
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CH18 0900 0000 3003 6061 3
MITGLIEDERBERATUNG:
Mietrecht, Stowe
Mo bis Fr, 9 – 12 Uhr
plus Di 14 – 17 Uhr
Tel. 031 312 00 21
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SEKTIONEN:
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Casafair Mittelland
mittelland@casafair.ch
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Mo/Di/Fr 8.30−12.00,
Mo/Di 13.30−16.30 Uhr
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Casafair Nordwestschweiz
Claragraben 121, 4057 Basel
nordwestschweiz@casafair.ch
Tel. 077 510 21 30
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Casafair Zentralschweiz
Moos 5, 6243 Egolzwil
Tel. 041 422 03 33
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Casafair Ostschweiz
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CASANOSTRA 183 2025
Im nächsten Heft
Ein Passivhaus in Mosnang
Das achteckige Einfamilienhaus in Mosnang mit der Schieferfassade
machte 2004 über die Grenzen hinaus Furore. Selbst
aus Japan kamen Fachleute, und auch die deutsche Presse
berichtete. Es war der Zeit voraus und eines der ersten Passivhäuser
in der Schweiz. Zu einer Zeit, als man stolz war auf
den Standard Minergie mit Komfortlüftung. Die Bauherrin
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neuartige Bauprinzipien zur Anwendung: eine Feng-
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Holzästhetik in Farbe.
Herkömmliche kunstharzgebundene und
filmbildende Holzbeschichtungen verspröden,
hinterfeuchten mit der Zeit und blättern ab.
Die dünnschichtige Mineralfarbe KEIM
Lignosil-Artis dagegen schützt Holzfassaden
nach dem Vorbild der Natur mineralischnachhaltig,
rationell und kostengünstig.
Unübertroffen langlebig, unübertroffen lichtecht
– geeignet für handwerklich-kreative
ebenso wie für industrielle Beschichtungen.
Der Unterschied. Einfach KEIM.
KEIMFARBEN AG / Wiesentalstrasse 6 / 9425 Thal / +41 71 737 70 10 / www.keim.com