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GSV Jahrbuch Mobilität 2025

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ZUKUNFT DER MOBILITÄT

Grafik: Heid & Partner Rechtsanwälte

Fachbeitrag von Heid & Partner Rechtsanwälte

Allianzverträge als Erfolgsmodell für Infrastrukturprojekte

Kostenüberschreitungen, Terminverzögerungen, Standard für komplexe Infrastrukturprojekte etabliert.

umfangreiches Claim-Management und Konflikte

Die Ergebnisse sind eindeutig: Bessere Pro-

bis hin zu langwierigen Gerichtsverfahren gehören

jektperformance, termingerechte Fertigstellungen

seit Jahrzehnten zum Alltag vieler Infrastruk-

und eine deutliche Verringerung von Streitigkeiten.

turprojekte. Gerade im Straßen-, Brücken- und Seit einigen Jahren setzt sich dieses Modell auch

Tunnelbau sowie bei Großprojekten des Schienenverkehrs

im deutschsprachigen Raum zunehmend durch.

führen diese Probleme regelmäßig zu

Konflikten, erheblichen Mehrkosten und verspäteten

Anwendung im Infrastrukturbau

Fertigstellungen.

Auch in Österreich setzen immer mehr große Auftraggeber

Das sogenannte Allianzmodell bietet dafür einen

auf Allianzverträge, um komplexe Inf-

Lösungsweg. Es richtet die Zusammenarbeit aller rastrukturprojekte effizienter und mit nachhaltig

Projektbeteiligten von Beginn an auf gemeinsame besseren Ergebnissen zu realisieren. Besonders

Ziele und partnerschaftliches Handeln aus. Diese hervorzuheben sind Projekte der TIWAG, ASFI-

Form der kollaborativen Zusammenarbeit ermöglicht

NAG und der ÖBB, die Allianzverträge im Kraft-

es, die besten Lösungen für das Projekt zu werks-, Straßen-, Brücken-, Eisenbahn- und Tun-

entwickeln, und trägt erheblich zur Vermeidung nelbau bereits erfolgreich umsetzen. Ebenso wird

von Konflikten bei – ein entscheidender Vorteil gerade

das Modell in Deutschland und der Schweiz von

bei komplexen Verkehrsinfrastrukturprojek-

Auftraggebern wie der DB, Amprion und SBB ein-

ten mit zahlreichen Schnittstellen.

gesetzt.

Internationale Erfahrung

Grundsätze des Allianzvertrages

International wird das Allianzmodell seit fast vier Beim Allianzvertrag handelt es sich um einen

Jahrzehnten erfolgreich angewendet. Länder wie Werkvertrag gemäß § 1151 ABGB zur „Herstellung

Australien (Project Alliancing), Neuseeland, die eines Werkes gegen Entgelt“. Von einem klassischen

USA (Integrated Project Delivery – IPD), Kanada,

ÖNORM-Vertrag unterscheiden den Allianz-

Finnland oder Großbritannien (Project Partnering, vertrag insbesondere das Vergütungsmodell, das

FAC-1) haben dieses Vertragsmodell längst als gemeinsame Tragen von Risiken, eine gemeinsame

Organisationsstruktur, die Konfliktbehandlung

sowie der Auswahlprozess.

• Vergütungsmodell: Allianzverträge bauen

auf einem dreiteiligen Vergütungsmodell

auf. Teil 1 enthält die tatsächlichen Kosten

(z.B. Lohn, Gehalt, Material, Betriebsstoffe

und Betriebsmittel, Gerät, Subunternehmer

und Versicherungen) ohne Zuschlag (eins zu

eins), die nach open books vergütet werden.

Teil 2 besteht aus den indirekten Kosten (Geschäftsgemeinkosten,

Bauzinsen, Kosten

für Versicherungen usw.), welche als Pauschale

oder Prozentsatz vergütet werden.

Allianzverträge bauen auf einem dreiteiligen Vergütungsmodell auf

Teil 3 ist die Bonus-Malus-Systematik, durch die

der Auftragnehmer in vom Auftraggeber festgelegten

Bereichen (wie z.B. Kosten, Termin, Qualität,

Arbeitssicherheit, Kooperation) auf Basis

von im Vorfeld errechneten Zielkosten an der

Projektperformance partizipiert. Aus der Differenz

von Zielkosten und den tatsächlichen Endkosten

ergibt sich bei Kostenunterschreitung ein

Bonus und bei Kostenüberschreitung ein Malus.

• Gemeinsame Risikoübernahme (Risk-sharing):

Bei Allianzverträgen wird von der Sphärentrennung

der ÖNORM B 2110 abgegangen

und zusätzlich zu den Risikobereichen von Auftragnehmern

und Auftraggebern eine gemeinsame

Risikosphäre (z.B. für „geologische Risiken")

eingeführt. Durch die gemeinsame Risikoübernahme

steigt das Bestreben, auch gemeinsame

Lösungen zu finden.

• Organisationsstruktur: Auftraggeber und

Auftragnehmer besetzen gemeinsam eine hierarchische

Organisationsstruktur die ähnlich wie

ein Unternehmen aufgebaut ist. Sie setzt sich

in der Regel aus einem Allianzvorstand (oberste

Instanz, welche für die Aufsicht, Führung und

Steuerung der Allianz zuständig ist), dem Allianz

Managementteam (operative Leitung und

Management des Projekts) und dem erweiterten

Projektteam (z.B. Projektingenieure, Sekretärinnen)

zusammen.

• Konfliktlösung: Ein zentraler Gedanke von Allianzverträgen

ist die Konfliktvermeidung, welche

durch eine „no-blame-Kultur“ und Anreizmechanismen

gewährleistet wird. Für den Fall

von Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten

ist in Allianzverträgen ein mehrstufiger, standardisierter

Konfliktlösungsprozess vorgesehen.

Ergebnisse in Österreich

Bislang wurden – unter Begleitung von Heid &

Partner – 13 Allianzverträge mit einem Projektvolumen

von rund 1,74 Milliarden Euro abgeschlossen.

Sieben Bauvorhaben sind bereits fertiggestellt.

Die Bilanz ist eindeutig:

• überdurchschnittliche Projektergebnisse

• deutlich weniger Konflikte

• hohe Zufriedenheit auf Baustelle und Führungsebene

• keine Auseinandersetzungen über Mehrkosten

• keine Gerichtsverfahren

Für das Straßen- und Verkehrswesen bietet das

Allianzmodell eine attraktive Alternative zu klassischen

Vertragsmodellen. Es fördert die Kostensicherheit,

die Einhaltung von Terminen, die

bestmögliche Einbindung des Know-hows des Auftragnehmers

und das bei gleichzeitigem Rückgang

von Konflikten. Angesichts der bevorstehenden

Infrastrukturprojekte in Österreich, Deutschland

und der Schweiz sowie der bisher gesammelten

Erfahrungen ist zu erwarten, dass Allianzverträge

künftig eine noch größere Rolle für komplexe Infrastrukturvorhaben

spielen werden.

Autoren: Bmstr. Dipl. Ing. Dr. Daniel Deutschmann

ist Rechtsanwalt und Partner bei der Heid

und Partner Rechtsanwälte GmbH. Seine Spezialgebiete

sind die öffentliche Auftragsvergabe sowie

die Vertragsgestaltung von Planungs- und Bauleistungen

für komplexe Hoch- und Tiefbauprojekte,

alternative Vertragsmodelle (z.B. Allianzverträge,

ECI-Modelle), Anti Claim-Management und Building

Information Modeling (BIM).

Mag. Maximilian Cortolezis ist geprüfter Rechtsanwaltsanwärter

bei der Heid und Partner Rechtsanwälte

GmbH. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten

zählen alternative Vertrags- und Vergabemodelle,

Vergaberecht sowie Wirtschaftsrecht. Er war an

der Umsetzung mehrerer Allianzprojekte beteiligt

und bringt seine Expertise in fachspezifischen

Arbeitskreisen ein – unter anderem

als Mitwirkender am ÖBV-Merkblatt

„Alternative Vergabe- und Vertragsmodelle“.

Heid & Partner Rechtsanwälte ist

eine der führenden österreichischen

Anwaltskanzleien im öffentlichen Wirtschaftsrecht

und im privaten Baurecht

mit Standorten in Wien, Tirol, Oberösterreich,

Salzburg und Kärnten.

Kontakt:

deutschmann@heid-partner.at

cortolezis@heid-partner.at

Allianzverträge sind ideal für

komplexe Infrastrukturprojekte

Foto: Heid & Partner Rechtsanwälte

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