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Restauro 08/2025

Provenienzforschung

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MAGAZIN ZUR ERHALTUNG DES KULTURERBES

08/2025 PROVENIENZFORSCHUNG


EDITORIAL

3

Liebe Leserin, lieber Leser,

Provenienzforschung ist heute ein interdisziplinäres Arbeitsfeld, das historische

Verantwortung, rechtliche Rahmenbedingungen und museale Praxis

miteinander verbindet. Wer die Herkunft von Objekten untersucht, arbeitet

nicht nur an der Aufklärung individueller Erwerbsgeschichten – es geht immer

auch um institutionelle Glaubwürdigkeit und den Umgang mit kulturellem

Erbe. Provenienz ist damit keine optionale Vertiefung, sondern ein grundlegender

Bestandteil kunsthistorischer, historischer und musealer Sorgfalt.

Die Arbeit selbst ist präzise und zugleich komplex: Archive, Datenbanken

und Sammlungsakten liefern häufig keine eindeutigen Antworten, sondern

Hinweise, die kontextualisiert, überprüft und in größere historische Zusammenhänge

eingeordnet werden müssen. Das gilt für NS-verfolgungsbedingt

entzogenes Kulturgut ebenso wie für Enteignungen in der DDR. In beiden

Bereichen stehen Forschende vor strukturellen Lücken, unvollständigen

Überlieferungen und offenen Rechtsfragen. Gerade deshalb ist Provenienzforschung

eine Teamaufgabe. Kunsthistorikerinnen, Juristen, Restauratorinnen,

Kulturpolitiker und nicht zuletzt die Nachfahren betroffener Familien

tragen jeweils unterschiedliche Perspektiven und Expertise bei. In einem aktuellen

Forschungsprojekt arbeiten Provenienzforscherinnen und -forscher

direkt mit Nachfahren zusammen, um fragmentarische Überlieferungen zu

ergänzen und Erwerbswege präzise zu rekonstruieren. Solche Kooperationen

zeigen, wie wichtig Transparenz, verlässliche Methoden und kontinuierlicher

Austausch sind.

Auch die politischen Rahmenbedingungen rücken stärker in den Fokus.

Gespräche mit Kultur- und Wissenschaftsministerien ebenso wie mit juristischen

Experten machen deutlich, dass klare Standards, nachvollziehbare

Entscheidungsprozesse und belastbare Dokumentation künftig noch entscheidender

werden. Geschwindigkeit allein ist keine Lösung; gefordert ist

ein Verfahren, das sowohl wissenschaftlichen Kriterien als auch ethischen

Ansprüchen genügt. Restitutionen oder andere Formen des Umgangs mit

belasteten Beständen sind keine Schwächung, sondern ein Ausdruck verantwortungsbewusster

Sammlungsarbeit. Sie erweitern das Wissen über die

eigenen Bestände und stärken das Vertrauen in die Institutionen, die sie verwalten.

Provenienzforschung beantwortet daher nicht nur die Frage nach der

Herkunft eines Objekts. Sie zeigt, wie Museen, Archive und Politik heute mit

Geschichte umgehen wollen: offen, gründlich und mit dem Respekt gegenüber

den Menschen, deren Geschichten in den Sammlungen fortwirken.

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4 INHALT

6

„Verfahren vor dem Schiedsgericht

werden die Ausnahme sein“

10

„Es geht um Gerechtigkeit“

14

Forschung

18

Motor für die

Provenienzforschung

22

News

S. 26

S. 10

26

Rückkehr verlorener

Schätze

34

Ohne Herkunft

keine Zukunft

40

Verleumdet, vermisst, vereint

46

News

48

„Bei der Provenienzforschung

hilft der doppelte Blick“


6 INTERVIEW

„Verfahren vor dem

Schiedsgericht werden

die Ausnahme sein.“

FRAGEN: JULIA MARIA KORN


8 INTERVIEW

Kunst, Verantwortung und verlorenes

Vertrauen: Nach den Turbulenzen um die

Provenienzforschung zieht Kunstminister

Markus Blume Konsequenzen – und will

mit neuen Regeln für NS-Raubkunst ein

Zeichen setzen.

Restauro: In den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen

herrscht seit geraumer Zeit große Aufruhr, da es Vorwürfe gibt,

dass Provenienzen nicht gründlich erforscht werden. Sie haben

reagiert – sowohl personell (Bernhard Maaz wurde durch Anton

Biebl ersetzt) als auch strukturell mit einer Taskforce für die Provenienzforschung.

Dafür haben Sie eine Million Euro bereitgestellt.

Die Summe dürfte jedoch kaum für die Erforschung des

gesamten Bestands aller Häuser ausreichen. Planen Sie eine

dauerhafte Finanzierung?

Markus Blume: Wir sind den Anschuldigungen mit maximalem

Aufklärungswillen und maximaler Transparenz begegnet.

Seit Mai untersucht ein Team um Prof. Dr. Meike Hopp die

Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

Sie wird von ausgewiesenen Fachleuten aus

ganz Deutschland und auch Österreich unterstützt – ein starkes

Team mit einem breiten Erfahrungsschatz. Die einzelnen

Ergebnisse werden noch diesen Herbst im Ausschuss für

Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag vorgestellt.

Klar ist schon jetzt: An den schwerwiegendsten Vorwürfen ist

nichts dran. Gleichwohl stellen wir die Provenienzforschung

neu auf. Wir setzen auf mehr Tempo und neue Strukturen.

Wir haben eine Million Euro an Sondermitteln schon bereitgestellt

und werden die Mittel und personellen Ressourcen

weiter aufstocken.

Restauro: Wie viele Stellen für Provenienzforschung gibt es insgesamt

in der Staatlichen Museumsagentur Bayern (Start 1. Juli

2025), und reicht das Personal für die systematische Durchsicht

– zumal viele Stellen befristet sind?

Markus Blume: Mit der Museumsagentur schaffen wir ein

starkes Rückgrat für unsere Museen. Als zentrale Verwaltungs-

und Servicestelle bündelt sie Querschnittsaufgaben

und vereinfacht Abläufe spürbar. Ein echter Gewinn an Effizienz,

von dem alle Museen im staatlichen Bereich profitieren.

Für die Provenienzforschung heißt das: bessere Strukturen,

klare Zuständigkeiten und mehr Vernetzung. Zunächst werden

bis zu zehn Expertinnen und Experten in unseren Museen

und der Museumsagentur an Provenienzfragen arbeiten.

Ich bin überzeugt, dass wir durch kluge Priorisierung und Synergieeffekte

Doppelarbeit vermeiden und die systematische

Durchsicht der Bestände beschleunigen können.

die Arbeit des Gerichts vor? Auf welcher Grundlage kann und

soll ein Schiedsgericht entscheiden?

Markus Blume: Mit dem Schiedsgericht beginnt eine neue

Ära bei der Rückgabe von NS-Raubgut. Wir konnten 36 erfahrene

und hochqualifizierte Persönlichkeiten aus den

Bereichen Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie

Kunstgeschichte als Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter

gewinnen. Das Präsidium ist herausragend besetzt: Peter

Müller, ehemaliger Saarländischer Ministerpräsident und

Richter am Bundesverfassungsgericht, und Dr. Elisabeth Steiner,

frühere Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,

übernehmen die Leitung. Die Arbeitsweise des

Gerichts ist in der Schiedsordnung geregelt. Entscheidungen

werden auf Grundlage eines differenzierten Bewertungsrahmens

getroffen: Hierbei orientieren wir uns an den Washingtoner

Prinzipien und konkretisieren diese gezielt. Beispielsweise

wurde festgelegt, wie ausgewogene Entscheidungen trotz

Lücken in der Dokumentation getroffen werden können. Ich

bin überzeugt: Die breite fachliche Aufstellung und der klare

materielle Bewertungsrahmen sorgen für fundierte, faire Entscheidungen

– auch in schwierigen Fällen. Gleichzeitig gilt:

Das Schiedsgericht ist ein entscheidender Meilenstein, aber

noch nicht der Schlusspunkt. Eine bundesweite gesetzliche

Lösung für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem

Kulturgut muss weiterhin das Ziel bleiben.

Restauro: Viele Erb:innen kritisieren, dass die Verfahren zu lange

laufen und befürchten, dass sich die Entscheidungen nun noch

länger hinziehen, da das Schiedsgericht seine Arbeit noch nicht

aufgenommen hat (Stand September 2025). Ein Hauptkritikpunkt

an der mittlerweile aufgelösten Beratenden Kommission

war, dass sie nicht einseitig anrufbar war. Wäre es nicht sinnvoller

gewesen, die Beratende Kommission zu reformieren und sie

z. B. einseitig anrufbar zu machen?

Markus Blume: An einer Weiterentwicklung führte kein Weg

vorbei – und das tun wir mit dem Schiedsgericht. Die Beratende

Kommission hat vor mehr als zwanzig Jahren mutig Neuland

betreten und unser Verständnis von Restitutionen mitgeprägt.

Aber sie war personell und organisatorisch nur als

Mediationsinstanz konzipiert. Das ist nicht zuletzt der Grund

dafür, dass sie in den zwanzig Jahren ihres Bestehens kaum

„Die tragenden Säulen der Aufarbeitung

des NS-Kunstraubs sind und bleiben die

Museen. Dort wird geforscht, aufgeklärt

und im direkten Austausch mit den Erben

nach gerechten Lösungen gesucht.“

Restauro: Sie fordern rechtlich „verbindliche Entscheidungen“

bei Restitutionen und sprechen sich daher für ein Schiedsgericht

anstatt der Beratenden Kommission aus. In Deutschland

gibt es jedoch kein Restitutionsgesetz. Zudem gibt es häufig

das Problem, dass Wissenschaftler:innen auf Lücken in der Dokumentation

stoßen und so nur Mutmaßungen anstellen können,

ob es sich um NS-Raubkunst handelt. Wie stellen Sie sich

zwei Dutzend Fälle bearbeitet hat. Das Schiedsgericht bringt

breit aufgestellte Expertise, Rechtsverbindlichkeit und auch

die einseitige Anrufbarkeit zusammen. Und vor allem: Es bindet

die jüdischen Verbände von Beginn an gleichberechtigt

ein. Die Hälfte aller Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter

wurde von ihnen benannt. Gemeinsam mit Bund, Ländern

und Kommunen haben sie den Bewertungsrahmen verhan-


14 FORSCHUNG

1

Das Epitaph wurde

rückwärts demontiert,

wobei die Putten im

ersten Schritt abgenommen

wurden.

1

Die Restaurierung des

Epitaphs Gluck

TEXT: JAN HAMANN


FORSCHUNG

Das Staffage-Epitaph Gluck im Dom zu Güstrow wurde durch die Bildhauerwerkstatt

Quellinus ca. 1709 errichtet. Friedrich Gottfried Gluck, geboren am 24. November

1662 in Naumburg (Saale), verstarb am 24. Februar 1707 in Parchim. 1695 wurde er

zum Hofmedicus des Herzogs Gustav Adolf berufen und diente nach dessen Tod der

Herzogin witwe Magdalena Sibylle als Leibarzt. Gluck starb 1707 in Parchim und wurde

im Güstrower Dom beigesetzt, was als großes Privileg gelten kann, da der Dom als

Grabkirche des Herrscherhauses genutzt wurde. 1

15

Das Epitaph Gluck befindet sich an der östlichen Wand des

nördlichen Querhauses unterhalb der Fenstergruppe. Das

Grabmal besteht aus einer mehrteiligen architektonischen

Rückwand aus Gotländer Sandstein (Burgsvik-Sandstein), einer

Staffage aus Putten, einem Medaillon mit dem Antlitz von

Gluck und Wappenteilen aus Carrara-Marmor sowie aus einer

Schriftplatte und zwei Konsolen aus belgischem schwarzem

Kalkstein. Einige kleine Teile wurden in Holz sowie in Gips gefertigt.

Das Medaillon mit dem Antlitz von Gluck ist mit einem

vergoldeten Metallrahmen versehen. Der Sandstein wurde

nicht steinsichtig verwendet, komplett farbig gefasst, imitiert er

im architektonischen Aufbau den schwarzen belgischen Kalkstein

und einen roten geaderten Marmor bzw. Kalkstein. In den

bildhauerischen Bereichen findet sich eine weiße Fassung, die

wahrscheinlich Carrara-Marmor imitieren sollte.

Die verschiedenen Materialien und die Farbfassung im Zusammenhang

mit den statischen Schäden stellten eine besondere

Herausforderung dar.

Durch die Korrosion der geschmiedeten Eisenanker, die die

einzelnen Bauteile halten und tragen, kam es zu zahlreichen

Rostsprengungen und Verschiebungen der Bauteile. Einige

Teile waren komplett gerissen und drohten herabzufallen. Aufgrund

der Schäden war ein kompletter Abbau des Epitaphs

unabdingbar. Durch die Belastung der Sandsteinelemente, mit

migrierenden Salzen aus dem dahinterliegenden Mauerwerk

der Kirchenwand, sollte das Grabmal beim Wiederaufbau hinterlüftet,

mit einem Abstand zur Wand neu montiert werden.

werden. Im Folgenden konnten die Sandsteinelemente von

oben nach unten abgebaut werden. Alle Teile wurden verpackt

und in die Werkstatt gebracht.

Eisenanker und Korrosion

Die Eisenanker in der Kirchenwand wurden durch Überbohren

mit Hohlbohrkronen entfernt. Die kleineren Anker konnten

durch vorsichtiges Freibohren von den Seiten aus der Wand

Demontage

Neben der Neumontage stellte die Demontage die anspruchsvollste

Aufgabe der Restaurierung des Epitaphs dar. Das Epitaph

besteht aus einem architektonischen Wandaufbau und einer vorgesetzten

Staffage. Die architektonischen Elemente wurden vor

die Kirchenwand gesetzt und mit geschmiedeten Eisenankern

verankert. Bei der Errichtung des Epitaphs verfüllten die Erbauer

zu Beginn des 18. Jahrhunderts den Bereich zwischen der Wand

und den Steinelementen parallel zum Aufbau von unten nach

oben und hintermauerten ihn mit Mörtel und Backsteinen. Vor

diesem architektonischen Grund wurden dann die Marmorteile,

wie Putten, Medaillon und Wappen, montiert. Zum Teil hängen

die Objekte an Eisenankern. Auch die Schriftplatte und die beiden

Konsolen aus belgischem Kalkstein sind vor die Rückwand

montiert. Die Verankerung der Staffage wurde durch die Sandsteinelemente

der Rückwand in der Kirchenwand verankert.

Die Demontage erfolgte entsprechend des originalen Aufbaus

rückwärts. Als Erstes wurden die Putten und die anderen Marmorelemente

entfernt. Dazu mussten die Anker durchtrennt

2

Die Eisenanker waren

stark korrodiert und beschädigten

durch Rostsprengungen

Bauteile.

1

Information z.T. aus: Frohberg, Boris, Gesamtplanung der Restaurierung des

Epitaphes Glück im Dom zu Güstrow, 2022


22 NEWS

Wenn der Kölner

Dom zum

Notquartier wird

Text: Julia Maria Korn

Eigentlich hatte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales,

Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen, für

dieses Jahr eine nüchterne Aufgabe versprochen: die Evaluierung

des 2022 eingeführten und damals umstrittenen Denkmalschutzgesetzes.

Drei Jahre nach der umstrittenen Reform

sollte überprüft werden, wie sich die Neuerungen in der Praxis

bewährt haben. Doch statt einer ehrlichen Bilanz liegt nun ein

Gesetzentwurf auf dem Tisch, der den Denkmalschutz im Land

nicht etwa verbessert, sondern auf gefährliche Weise aushebelt

– und das nahezu unbemerkt, versteckt im Kleingedruckten der

Landesbauordnung (BauO NRW).

Kultur als „Verteidigungsfall“

Offiziell geht es um die Umsetzung der „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“.

Klingt nach technokratischer Notwendigkeit,

fast wie ein bürokratisches Pflichtprogramm. Der Gesetzentwurf

trägt den nüchternen Titel „Drittes Gesetz zur Änderung

der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land

NRW“. Dass darin auch das Denkmalschutzgesetz betroffen ist,

erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Denn das, was die

Landesregierung im Sommer durch das Kabinett brachte, hat

es in sich: Fortan sollen sämtliche Anlagen, die irgendwie für

Zwecke der Landes- oder Bündnisverteidigung in Anspruch genommen

werden könnten, vom Denkmalschutz ausgenommen

werden. Das Spektrum könnte weit über Kasernen hinausreichen.

Auch Brücken, Bahnhöfe, Flughäfen, Wasserwege, Schulen

oder Versammlungsräume – und im schlimmsten Fall sogar

Kirchen oder UNESCO-Welterbestätten – könnten so ihres

Schutzes verlustig gehen. Theoretisch wäre damit auch der Kölner

Dom nur noch eine „Funktionsimmobilie“, die sich im Ernstfall

zum Notquartier umwidmen ließe. Die Rahmenrichtlinie des

Bundes fordert genau Gegenteiliges, nämlich die Ertüchtigung

der Denkmäler. Das könne zwar an manchen Stellen mit dem

Denkmalschutz kollidieren – doch dafür ließen sich Lösungen

finden, wie Denkmalfachleute anmerken. Zumal es im Krisenfall

sowieso Sonderverordnungen des Bundes geben werde.

Der Trick mit der Hintertür

Fachleute schlagen Alarm – und es bildet sich in Form des NRW

Denkmalschutzbündnisses Widerstand. Aus Expertenkreisen

heißt es, dass sich die ohnehin bestehenden Vollzugsdefizite im

Denkmalschutz nicht verbessert hätten und die neue Gesetzesänderung

diese Probleme noch verschärfe. Schon die Novelle

von 2022 habe durch den Entzug von Beteiligungsrechten die

Fachlichkeit geschwächt. Nun gehe man noch weiter, indem

Fachämtern das Antragsrecht auf Unterschutzstellung von Landes-

und Bundesbauten sowie Bauten im Besitz des Landes

entzogen werden soll. Dass dieser Eingriff ins Kulturerbe nicht

als offener Gesetzesentwurf zum Denkmalschutz daherkommt,

sondern in einer Änderung der Bauordnung versteckt ist, lässt

Kritiker, wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, von einer


NEWS

23

1

Der Kölner Dom:

Symbol einer Debatte

– in NRW steht der

Denkmalschutz auf dem

Prüfstand.

1


40 PROVENIENZFORSCHUNG

VERLEUMDET,

VERMISST,

VEREINT

TEXT: DR. INGE PETT


PROVENIENZFORSCHUNG

41

1

Porträt des Architekten

Hans Poelzig von Charlotte

Berend-Corinth

– anders als andere

Werke wurde es trotz

jüdischer Künstlerin und

Regimegegner von den

Nationalsozialisten nicht

beschlagnahmt.


PROVENIENZFORSCHUNG

Die Werke des Ehepaars Lovis Corinth und Charlotte Berend-Corinth haben verschlungene

Wege hinter sich, seit die Nationalsozialisten einen Teil von ihnen in den

1930er-Jahren als „entartet“ verfemten und verbannten. Die Alte Nationalgalerie, das

Kupferstichkabinett und das Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin haben die

Geschichte der Gemälde, Skulpturen und Druckgrafiken in oft detektivischer Kleinarbeit

aufgearbeitet und nachgezeichnet.

43

„Im Visier!“ – mit einem Ausrufungszeichen – lautet der Titel einer

Ausstellung in der Alten Nationalgalerie, die „Lovis Corinth,

die Nationalgalerie und die Aktion ‚Entartete Kunst‘“ in den Fokus

rückte. Eine Hommage an den Künstler anlässlich dessen

100. Todestages. Neben Max Liebermann und Max Slevogt

zählt Corinth zu den bedeutendsten Vertretern des deutschen

Impressionismus. Immerhin 20 seiner Ölgemälde sowie zahlreiche

Druckgrafiken und etliche Skulpturen befinden sich im

Besitz der Staatlichen Museen zu Berlin.

Ausgangspunkt der bewegten Geschichte, von der die im November

zu Ende gehende Ausstellung berichtet, war die Aktion

„Entartete Kunst“, mit der das NS-Regime 1937 alle kulturellen

Strömungen zu diffamieren suchte, die sich mit der sogenannten

Deutschen Kunst nicht in Einklang bringen ließen.

Dies betraf Kunstwerke, die „nicht naturalistisch oder heroischidealisierend

waren“ oder „von Kunstschaffenden stammten,

die linkspolitische Überzeugungen teilten oder jüdischer Herkunft

waren“, wie es im Ausstellungstext heißt.

Dabei verstand sich gerade Lovis Corinth, der sich als „Preuße

und kaiserlicher Deutscher“ fühlte, als Vertreter einer „deutschen“

Kunst. Der Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs

hatte ihm schwer zugesetzt: „So ist der Hohenzollernstaat mit

Stumpf und Stiel einstweilen ausgerottet“, beklagte er in seinen

Notizen. Wie die Nationalsozialisten seine Kunst abwerteten und

ächteten, blieb dem 1925 verstorbenen Künstler erspart.

„Entartet“ – Willkür am Werk

Zwölf der 16 Gemälde Corinths, die die Nationalgalerie besaß,

wurden 1937 beschlagnahmt. Ein „willkürlicher“ Akt, wie

Sven Haase, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Provenienzforschung

im Zentralarchiv, in „Museum and the City“, dem Blog

der Staatlichen Museen zu Berlin, kommentiert. Das Zentralarchiv,

das sich als „historisches Gedächtnis“ versteht und die

Provenienzforschung der Museen leitet und koordiniert, hat die

Herkunft aller Werke von Lovis Corinth und Charlotte Berend-

Corinth im Bestand der Nationalgalerie über Jahre hinweg intensiv

untersucht.

„Joseph Goebbels hat das Jahr 1909/10 als Art Grenze markiert,

was danach entstand, galt als ‚entartet‘“, erläutert Haase.

Die Willkür habe sich darin gezeigt, dass die Aktion nicht

konsequent durchgezogen worden und von Unsicherheiten

geprägt gewesen sei. So haben die Nationalsozialisten sowohl

Werke Corinths beschlagnahmt, die vor und nach 1910 entstanden

sind.

„Die Aktion war zwar straff organisiert, aber keineswegs konsequent

oder systematisch“, resümiert Haase. Er macht das an

einem Porträt des Architekten Hans Poelzig von Charlotte Berend-Corinth

fest: „Das Bild ist in einem expressiven Stil gemalt

– von einer jüdischen Künstlerin –, und es zeigt einen Gegner

des Regimes.“ Hinzu kommt, dass Poelzig zum Kommunisten

erklärt worden war. Nach den offiziellen Kriterien der Nationalsozialisten

hätte dieses Werk folgerichtig als „entartet“ gelten

müssen. Umso erstaunlicher sei es, dass es nicht konfisziert

wurde, so Haase.

Wundersame Rückkehr

Ebenso treibt die Ausstellungsmacher die Frage um, warum

drei als „entartet“ verfemte Werke 1939 in die Nationalgalerie

zurückkehrten. Im Fall des Gruppenbildes „Familie Rumpf“ vermutet

Dieter Scholz, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Alten

Nationalgalerie, das frühe Entstehungsdatum des Gemäldes:

Corinth malte das Gemälde bereits 1901. Nicht erklärbar hingegen

sei die Rückgabe zweier Bilder aus den 1920er-Jahren.

Um so verwunderlicher, da das Gemälde „Das Trojanische

Pferd“, das zu den Hauptwerken der Berliner Sammlung zählt,

in der Münchner Ausstellung „Entartete Kunst“ von 1937 neben

„Ecce Homo“ und „Kind im Bett“ einer breiten Öffentlichkeit

präsentiert wurde.

Mit insgesamt sieben Gemälden war Corinth in der Propaganda-Schau

der Nationalsozialisten vertreten. In seiner Eröffnungsrede

führte Adolf Ziegler, Präsident der NS-Reichskammer

der bildenden Künste, an, dass Corinth „nach seinem

zweiten Schlaganfall nur noch krankhafte und unverständliche

Schmierereien hervorbrachte“. Doch die Expressivität der Werke

Corinths war keineswegs gesundheitlichen Defiziten geschuldet

– bereits vor seinem Schlaganfall 1911 hatte sich der

Künstler zunehmend vom Impressionismus abgewandt.

Neun Bilder Corinths kehrten nach dem Zusammenbruch des

Dritten Reichs nicht an die Nationalgalerie zurück. Händler

wie Hildebrand Gurlitt, der als „Hitlers Kunsthändler“ galt, verkauften

die Werke ins Ausland, um so Devisen für das Deutsche

Reich zu beschaffen. Auf diese Weise kamen die Werke

in Museen in Basel, Bern, Amsterdam und Antwerpen sowie

in Privatsammlungen. So auch Corinths letztes Gemälde „Ecce

Homo“ von 1925, das den gegeißelten Christus zeigt und sich

heute im Kunstmuseum Basel befindet. Corinth stellt sich hier

selbst als Schmerzensmann dar.

Devisen für das „Dritte Reich“

Am 30. Juni 1939 hatte die Galerie Fischer in Luzern 125 der

als „international verwertbar“ eingestuften Werke versteigert.

Darunter auch 15 Arbeiten Corinths – sechs aus dem Bestand

der Berliner Nationalgalerie. Für den NS-Staat bedeutete die

Auktion jedoch keineswegs den erhofften finanziellen Erfolg –

die Teilnehmenden hatten sich zuvor abgesprochen und ihre

Gebote geringgehalten.


44 PROVENIENZFORSCHUNG

Die Schau „Ins Visier!“ zeigte die ins Ausland verkauften Werke

als farbige Reproduktionen in Originalgröße. Zwei Frühwerke,

die seit 1945 als verschollen gelten, hingegen wurden ebenfalls

in Originalgröße reproduziert – aber in Schwarz-Weiß. Ihr

Schicksal ist ungewiss.

Nach der Münchner Ausstellung „Entartete Kunst“ folgten eine

zweite und dritte Beschlagnahmung moderner Kunst in über

100 öffentlichen Kunstsammlungen. Bei Durchsuchungen der

restlichen Bestände der Nationalgalerie beschlagnahmten die

Nationalsozialisten über 500 Werke, darunter 28 von über 300

druckgrafischen Blättern Corinths.

Aufspaltung in Ost und West

Als sich die Nationalgalerie nach dem Zweiten Weltkrieg in Ost

und West aufspaltete, befanden sich die sieben verbliebenen

Gemälde Corinths in West-Berlin. Beide Nationalgalerien waren

gleichermaßen ambitioniert, ihre Sammlungen aus- bzw.

aufzubauen. Laut Sven Haase setzte die Nationalgalerie Ost

hierbei „Himmel und Hölle“ in Bewegung.

1980 erwarb das Museum Corinths Spätwerk „Der geblendete

Simson“. Das Bild gehörte ursprünglich Wilhelm Kahnheimer,

einem jüdischen Emigranten, der es mit nach England ins Exil

genommen hatte. Der Geschäftsmann stellte das Werk der Nationalgalerie

zunächst als Leihgabe zur Verfügung. Als seine

Tochter das Bild zurückziehen wollte, falls es nicht gekauft werde,

reagierte die Galerie entschlossen. Um die Finanzierung

zu ermöglichen, verkaufte sie elf Werke aus dem Museumsbestand

über das Auktionshaus Christie’s. „Das lief über die

Kunst- und Antiquitäten GmbH – ein richtiges politisches Manöver,

um an dieses Werk zu kommen“, erinnert Haase an den

Kunstkauf im geteilten Deutschland.

Die drei Gemälde von Charlotte Berend-Corinth kehrten nach

dem Krieg auf die Museumsinsel in Ost-Berlin zurück. Der

West-Berliner Nationalgalerie gelang es, zwei Gemälde von Lovis

Corinth zurückzugewinnen. Den Rückkauf von „Walchensee

mit Lärche“ ermöglichte 1960 das Land Berlin aus Mitteln der

Deutschen Klassenlotterie. Für „Rosa Rosen“ engagierte sich

1983 der Verein der Freunde der Nationalgalerie.

Wiedervereint auf der Museumsinsel

Die Wiedervereinigung Deutschlands führte zur Zusammenführung

der Ost- und West-Berliner Sammlungen. Bisher hatte

es in Ost-Berlin die Nationalgalerie und in West-Berlin die Neue

Nationalgalerie gegeben. Aus dem einstigen Stammhaus auf

der Museumsinsel wurde nun die „Alte“ Nationalgalerie, der

die frühe Moderne des 19. Jahrhunderts sowie die eher traditionsbezogene

Kunst zugeordnet wurde. Die Neue Nationalgalerie

hingegen erhielt die Kunst der klassischen Moderne.

Während die Gemälde Lovis Corinths auf beide Museen verteilt

sind, befinden sich die Gemälde Charlotte Berend-Corinths

aus den 1920er-Jahren in der Neuen Nationalgalerie. Sämtliche

Papierarbeiten bewahrt das Kupferstichkabinett.

Letzter Neuzugang der Staatlichen Museen zu Berlin ist das

Gemälde „Der Friseur“ von 1915, das Corinths Frau vor dem

Spiegel darstellt. Charlotte Berend-Corinth beschrieb später,

dass ihr Mann spontan festgehalten habe, wie sie im Schlafzimmer

der Berliner Wohnung für eine Abendgesellschaft frisiert

worden sei. Bereits 1911 war ein Bild mit gleichem Sujet,

„Am Putztisch“, entstanden, das sich in der Hamburger Kunsthalle

befindet.

Das Werk „Der Friseur“, das sich ursprünglich im Schlesischen

Museum der Bildenden Künste in Breslau befand, gelangte

3

1945 ans Nationalmuseum in Warschau. Später verkaufte es

die Münchner Galerie Wolfgang Gurlitt an die Marlborough

Fine Art Ltd., London. Im Jahr 1966 erstand die Familie Ströher,

Inhaber des Kosmetikunternehmens Wella, das Werk, das seit

2013 im Besitz der Wella AG in Darmstadt ist.

Provenienz ist Zeitgeschichte

Bei einigen Werken aus dem Bestand der Alten Nationalgalerie

werde noch erforscht, ob die Gemälde zur Zeit des Nationalsozialismus

unter Zwang verkauft worden seien, informiert Sven

Haase. So etwa das Gemälde „Frau mit Rosenhut“, ein Porträt

seiner Frau Charlotte, das Corinth 1912 malte und aktuell in der

Datenbank „Lost Art“ aufgeführt ist. Die Nationalgalerie Ost hatte

das Bild 1952 erworben, das bis 1926 nachweislich einer Berliner

Jüdin gehörte, die sich vor ihrer Deportation 1942 das Leben

nahm. Die Spur des Bildes hatte sich da bereits verloren.

„Ich glaube, das ist ganz wichtig, bei Fragen nach der Provenienz,

dass man es mit Zeitgeschichte zu tun hat“, betont Sven

Haase. Die Bilder entstünden nicht im luftleeren Raum: „Sie werden

gemalt, verkauft, beschlagnahmt, restituiert – und finden auf

verschiedensten Wegen wieder in die Sammlungen zurück.“

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