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10. Dezember 2025

- Freispruch im Grazer Schädlbohrer-Prozess - Grazer Menschenrechtspreis vergeben - Uni Graz ermittelt Treibhausgasbudgets - Sturm Graz erwartet Marko Arnautovic

- Freispruch im Grazer Schädlbohrer-Prozess
- Grazer Menschenrechtspreis vergeben
- Uni Graz ermittelt Treibhausgasbudgets
- Sturm Graz erwartet Marko Arnautovic

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2 graz

www.grazer.at 10. DEZEMBER 2025

Historiker Karl A. Kubinzky und

Bürgermeisterin Elke Kahr.FOTO FISCHER

Graz-Historiker

präsentiert Buch

■ Im neuen Bildband von

Karl Albrecht Kubinzky steht

der Grazer Bezirk Eggenberg

im Fokus. Das Werk „Eggenberg.

Geschichten und Bilder

aus dem XIV. Grazer Bezirk“

wurde gemeinsam mit Robert

Hagenhofer in der Edition

Strahalm herausgegeben. Die

Geschichte des Bezirks – von

den Anfängen bis hin zur Gegenwart

– wird darin beleuchtet.

Zudem hat er heute ein

weiteres Buch angekündigt,

das nächstes Jahr erscheint.

Gleichenfeier des Hauses der Bildungswissenschaften.

LUNGHAMMER

Sanierung am

Universitätsplatz

■ 2027 zieht die Universität

Graz mit den Bildungswissenschaften

in das Gebäude

am Universitätsplatz 4. Die

mehr als 125 Jahre alte Fassade

ist denkmalgeschützt.

Das Haus wird von der Bundesimmobiliengesellschaft

von Grund auf saniert. Dabei

wird das Dachgeschoss

neu aufgebaut, barrierefrei

gestaltet und thermisch verbessert.

Heute fand die Gleichenfeier

statt, bei der die

Bauarbeiter der Firma Strobl

Bau gewürdigt wurden.

Am Bezirksgericht Graz-Ost wurden die beiden Chirurgen „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.

12-Jährige im OP-Saal:

Chirurgen freigesprochen

URTEIL. Der Fall rund um eine Not-OP, bei der eine 12-Jährige ein Bohrloch

am Schädel gesetzt haben soll, endete mit einem Freispruch für die beiden

diensthabenden Ärzte. Das Kind war dabei, habe aber nicht selbst gebohrt.

Von Leonhard Schweighofer

leonhard.schweighofer@grazer.at

Der Fall, der sich im Jänner

2024 im Grazer LKH

ereignete, sorgte auch

über die Landesgrenzen hinaus

für Schlagzeilen. Eine 12-Jährige

war bei einer Not-OP im Saal und

soll sogar selbst in den Schädel

gebohrt haben. Am Mittwochvormittag

gab es dann ein Urteil vor

dem Bezirksgericht Graz-Ost: Die

beiden Ärzte, ein 35-Jähriger und

die 48-jährige Mutter, wurden

freigesprochen.

Betroffener leidet

Die Angeklagten sowie erste Zeugen

wurden bereits im Oktober

vernommen, am zweiten Verhandlungstag

waren Zeugen und auch

der Betroffene am Wort. Der heute

35-Jährige ist nach dem Forstunfall

arbeitsunfähig. Die Thematik setzt

dem betroffenen zu, immer wieder

kämen ihm Gedanken in den Kopf,

eine 12-Jährige hätte ihn operiert.

Doch so soll es nicht gewesen

sein, wenn es nach den Aussagen

der Angeklagten und einigen Zeugen

geht. Eine Anästhesistin sah

vier Hände am Bohrer, auch der

35-jährige Arzt schildert es so. Während

er zum Abschluss der Operation

eine Sonde im Schädel einsetzte

und dafür ein Loch bohrte, wollte

die 12-Jährige mithelfen. Das habe

er nicht verneint, während er bohrte,

legte die Tochter der leitenden

Ärztin ihre Hand auf den Bohrer.

„Ich habe immer die Kontrolle über

den Bohrer gehabt“, meinte er am

ersten Prozesstag. Die Mutter der

heute 14-Jährigen war zu diesem

Zeitpunkt anderweitig beschäftigt.

Zeugenaussagen am zweiten Verhandlungstag

brachten auch keine

andere Handlung hervor.

„Es konnte nicht bewiesen werden,

dass das Mädchen alleine

gebohrt oder mit dem Operationsbohrgerät

Druck ausgeübt hat“, urteilte

das Gericht. Auch keiner der

Anwesenden im Operationssaal

bestätigte, dass sie das getan hatte.

Das Mädchen selbst entschlug sich

der Aussage.

Das Gericht sprach die beiden

Angeklagten daher aus Mangel an

Beweisen frei. Die Schuld der Angeklagten

konnte nicht mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit

festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft

gab keine Erklärung ab.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Privatbeteiligte wurde auf den

Zivilrechtsweg verwiesen.

Konsequenzen

Auch wenn der Vorfall für die beiden

Chirurgen strafrechtlich somit

keine Konsequenzen hat, blieb er

nicht ungeahndet. Nach Bekanntwerden

wurden die Beiden vom

LKH Graz entlassen und sind nun

selbstständig. Beide bereuen das

Geschehene moralisch zutiefst,

wie sie am ersten Verhandlungstag

erklärten. „Dass ein Fehler unterlaufen

ist, der moralisch verwerflich

ist, wird einem erst nachher

bewusst“, so der Arzt. Ebenso sieht

es seine Kollegin: „Es war ein großer

Fehler, nicht einzuschreiten“,

meinte die Angeklagte und Mutter

der 12-Jährigen.

KK

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