10. Dezember 2025
- Freispruch im Grazer Schädlbohrer-Prozess - Grazer Menschenrechtspreis vergeben - Uni Graz ermittelt Treibhausgasbudgets - Sturm Graz erwartet Marko Arnautovic
- Freispruch im Grazer Schädlbohrer-Prozess
- Grazer Menschenrechtspreis vergeben
- Uni Graz ermittelt Treibhausgasbudgets
- Sturm Graz erwartet Marko Arnautovic
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2 graz
www.grazer.at 10. DEZEMBER 2025
Historiker Karl A. Kubinzky und
Bürgermeisterin Elke Kahr.FOTO FISCHER
Graz-Historiker
präsentiert Buch
■ Im neuen Bildband von
Karl Albrecht Kubinzky steht
der Grazer Bezirk Eggenberg
im Fokus. Das Werk „Eggenberg.
Geschichten und Bilder
aus dem XIV. Grazer Bezirk“
wurde gemeinsam mit Robert
Hagenhofer in der Edition
Strahalm herausgegeben. Die
Geschichte des Bezirks – von
den Anfängen bis hin zur Gegenwart
– wird darin beleuchtet.
Zudem hat er heute ein
weiteres Buch angekündigt,
das nächstes Jahr erscheint.
Gleichenfeier des Hauses der Bildungswissenschaften.
LUNGHAMMER
Sanierung am
Universitätsplatz
■ 2027 zieht die Universität
Graz mit den Bildungswissenschaften
in das Gebäude
am Universitätsplatz 4. Die
mehr als 125 Jahre alte Fassade
ist denkmalgeschützt.
Das Haus wird von der Bundesimmobiliengesellschaft
von Grund auf saniert. Dabei
wird das Dachgeschoss
neu aufgebaut, barrierefrei
gestaltet und thermisch verbessert.
Heute fand die Gleichenfeier
statt, bei der die
Bauarbeiter der Firma Strobl
Bau gewürdigt wurden.
Am Bezirksgericht Graz-Ost wurden die beiden Chirurgen „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.
12-Jährige im OP-Saal:
Chirurgen freigesprochen
URTEIL. Der Fall rund um eine Not-OP, bei der eine 12-Jährige ein Bohrloch
am Schädel gesetzt haben soll, endete mit einem Freispruch für die beiden
diensthabenden Ärzte. Das Kind war dabei, habe aber nicht selbst gebohrt.
Von Leonhard Schweighofer
leonhard.schweighofer@grazer.at
Der Fall, der sich im Jänner
2024 im Grazer LKH
ereignete, sorgte auch
über die Landesgrenzen hinaus
für Schlagzeilen. Eine 12-Jährige
war bei einer Not-OP im Saal und
soll sogar selbst in den Schädel
gebohrt haben. Am Mittwochvormittag
gab es dann ein Urteil vor
dem Bezirksgericht Graz-Ost: Die
beiden Ärzte, ein 35-Jähriger und
die 48-jährige Mutter, wurden
freigesprochen.
Betroffener leidet
Die Angeklagten sowie erste Zeugen
wurden bereits im Oktober
vernommen, am zweiten Verhandlungstag
waren Zeugen und auch
der Betroffene am Wort. Der heute
35-Jährige ist nach dem Forstunfall
arbeitsunfähig. Die Thematik setzt
dem betroffenen zu, immer wieder
kämen ihm Gedanken in den Kopf,
eine 12-Jährige hätte ihn operiert.
Doch so soll es nicht gewesen
sein, wenn es nach den Aussagen
der Angeklagten und einigen Zeugen
geht. Eine Anästhesistin sah
vier Hände am Bohrer, auch der
35-jährige Arzt schildert es so. Während
er zum Abschluss der Operation
eine Sonde im Schädel einsetzte
und dafür ein Loch bohrte, wollte
die 12-Jährige mithelfen. Das habe
er nicht verneint, während er bohrte,
legte die Tochter der leitenden
Ärztin ihre Hand auf den Bohrer.
„Ich habe immer die Kontrolle über
den Bohrer gehabt“, meinte er am
ersten Prozesstag. Die Mutter der
heute 14-Jährigen war zu diesem
Zeitpunkt anderweitig beschäftigt.
Zeugenaussagen am zweiten Verhandlungstag
brachten auch keine
andere Handlung hervor.
„Es konnte nicht bewiesen werden,
dass das Mädchen alleine
gebohrt oder mit dem Operationsbohrgerät
Druck ausgeübt hat“, urteilte
das Gericht. Auch keiner der
Anwesenden im Operationssaal
bestätigte, dass sie das getan hatte.
Das Mädchen selbst entschlug sich
der Aussage.
Das Gericht sprach die beiden
Angeklagten daher aus Mangel an
Beweisen frei. Die Schuld der Angeklagten
konnte nicht mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit
festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft
gab keine Erklärung ab.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Privatbeteiligte wurde auf den
Zivilrechtsweg verwiesen.
Konsequenzen
Auch wenn der Vorfall für die beiden
Chirurgen strafrechtlich somit
keine Konsequenzen hat, blieb er
nicht ungeahndet. Nach Bekanntwerden
wurden die Beiden vom
LKH Graz entlassen und sind nun
selbstständig. Beide bereuen das
Geschehene moralisch zutiefst,
wie sie am ersten Verhandlungstag
erklärten. „Dass ein Fehler unterlaufen
ist, der moralisch verwerflich
ist, wird einem erst nachher
bewusst“, so der Arzt. Ebenso sieht
es seine Kollegin: „Es war ein großer
Fehler, nicht einzuschreiten“,
meinte die Angeklagte und Mutter
der 12-Jährigen.
KK