Harmannsdorf 12/2025
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Unsere
Unsere Heimat
Gemeinde
Informationen aus der Gemeinde
27. Änderung zum Flächenwidmungsplan
Wenngleich die vielen Ānderungen
eine langfristig orientierte
Strategie vermissen lassen und
ein Entwicklungskonzept ohnehin
in Bearbeitung ist, sollte
mit weiteren Umwidmungen
grundsätzlich zugewartet werden.
Neben kleineren Anpassungen
ohne konzeptuelle Auswirkung
geht es aber hauptsächlich um Umwidmung
von Grünland in Bauland
bzw. Umwidmung in eine höherwertige
Nutzungsform. Derartige
Vorhaben sind immer zu hinterfragen,
wobei aus unserer Sicht nur
zu befürworten wäre, wenn dringender
Bedarf gegeben und anderweitig
nicht zu erfüllen ist (immerhin
gibt es in der Gemeinde derzeit
22 Prozent Baulandreserve), ein
fünfjähriger Bauzwang muss erfüllt
werden und der Bedarfsträger
einen Hauptwohnsitz anmelden.
Erhaltenswerte Gebäude im Grünland:
Hier stimmen wir zu, wenn
auch im Kreuttal ähnlich gelagerte
Fālle entsprechend behandelt
werden (Gleiches Recht für alle).
Hinsichtlich Bebauungshöhe
geht es uns um möglichste Vermeidung
von mehrstöckigen
Wohnhäusern, um den dörflichen
Charakter zu erhalten.
Kindergartenbus
Es ist für uns einsehbar, dass der
Transport von Kindern aus sozialen
Erwägungen für die Gemeinde
einen gewissen Aufwand bedeuten
kann. Es stellt sich jedoch die
Frage, inwieweit die Kosten für
die Gemeinde vertretbar sind. Bei
der Revision (Überprüfung) des
Landes wurde kritisiert, dass dieser
Bus schwer defizitär ist und
auf Dauer in dieser Form trotz
zwischenzeitlicher Sponsoringmaßnahmen
nicht weitergeführt
werden kann. Eine Erhöhung der
Gebühren wird in kommenden Zeiten
nicht mehr zu verhindern sein.
Wasserbezugsgebühren
Die Erhöhung der Wasserbezugsgebühren
machen sich bei der Wasserabrechnung
bemerkbar von €
1,90 auf € 2,20. Die Erhöhung war
begründet durch höheren Einkaufspreis
bei EVN, erhebliche
Wasserverluste und umfangreiche
Reinigungsarbeiten nach starken
Überschwemmungen im Jahr 2024.
Für teilweise Abhilfe sollen in Zukunft
das beschaffte HAWLESYS-
TEM-Leckortungssystem, aber teilweise
auch die bislang errichteten
Auffangbecken und sonstigen entwässernden
Einrichtungen sorgen.
Entwicklungskonzept
Bis Ende Jänner sollte ein entsprechendes
Entwicklungskonzept
stehen, auf dessen Grundlage Flächenwidmung,
Raumordnung und
Bebauungspläne entstehen und
entsprechende Klimaanpassungsmaßnahmen
beinhalten, wie zB.
Hochwasser- bzw. Dürreperioden
und deshalb begrüßen wir auch
die Erstellung eines Regenwasserplanes.
Dieser wird vom Land
mit 40 Prozent gefördert. Entsprechende
Kostenvoranschläge werden
eingeholt und nach Vorliegen
von Vergleichsangeboten im Gemeinderat
zu beschließen sein.
VLOW-Projekt in Würnitz
Warum unterstützt die FPÖ den
Ankauf des Bauprojekts mitten
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FPÖ NIEDERÖSTERREICH