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Harmannsdorf 12/2025

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Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

Informationen aus der Gemeinde

27. Änderung zum Flächenwidmungsplan

Wenngleich die vielen Ānderungen

eine langfristig orientierte

Strategie vermissen lassen und

ein Entwicklungskonzept ohnehin

in Bearbeitung ist, sollte

mit weiteren Umwidmungen

grundsätzlich zugewartet werden.

Neben kleineren Anpassungen

ohne konzeptuelle Auswirkung

geht es aber hauptsächlich um Umwidmung

von Grünland in Bauland

bzw. Umwidmung in eine höherwertige

Nutzungsform. Derartige

Vorhaben sind immer zu hinterfragen,

wobei aus unserer Sicht nur

zu befürworten wäre, wenn dringender

Bedarf gegeben und anderweitig

nicht zu erfüllen ist (immerhin

gibt es in der Gemeinde derzeit

22 Prozent Baulandreserve), ein

fünfjähriger Bauzwang muss erfüllt

werden und der Bedarfsträger

einen Hauptwohnsitz anmelden.

Erhaltenswerte Gebäude im Grünland:

Hier stimmen wir zu, wenn

auch im Kreuttal ähnlich gelagerte

Fālle entsprechend behandelt

werden (Gleiches Recht für alle).

Hinsichtlich Bebauungshöhe

geht es uns um möglichste Vermeidung

von mehrstöckigen

Wohnhäusern, um den dörflichen

Charakter zu erhalten.

Kindergartenbus

Es ist für uns einsehbar, dass der

Transport von Kindern aus sozialen

Erwägungen für die Gemeinde

einen gewissen Aufwand bedeuten

kann. Es stellt sich jedoch die

Frage, inwieweit die Kosten für

die Gemeinde vertretbar sind. Bei

der Revision (Überprüfung) des

Landes wurde kritisiert, dass dieser

Bus schwer defizitär ist und

auf Dauer in dieser Form trotz

zwischenzeitlicher Sponsoringmaßnahmen

nicht weitergeführt

werden kann. Eine Erhöhung der

Gebühren wird in kommenden Zeiten

nicht mehr zu verhindern sein.

Wasserbezugsgebühren

Die Erhöhung der Wasserbezugsgebühren

machen sich bei der Wasserabrechnung

bemerkbar von €

1,90 auf € 2,20. Die Erhöhung war

begründet durch höheren Einkaufspreis

bei EVN, erhebliche

Wasserverluste und umfangreiche

Reinigungsarbeiten nach starken

Überschwemmungen im Jahr 2024.

Für teilweise Abhilfe sollen in Zukunft

das beschaffte HAWLESYS-

TEM-Leckortungssystem, aber teilweise

auch die bislang errichteten

Auffangbecken und sonstigen entwässernden

Einrichtungen sorgen.

Entwicklungskonzept

Bis Ende Jänner sollte ein entsprechendes

Entwicklungskonzept

stehen, auf dessen Grundlage Flächenwidmung,

Raumordnung und

Bebauungspläne entstehen und

entsprechende Klimaanpassungsmaßnahmen

beinhalten, wie zB.

Hochwasser- bzw. Dürreperioden

und deshalb begrüßen wir auch

die Erstellung eines Regenwasserplanes.

Dieser wird vom Land

mit 40 Prozent gefördert. Entsprechende

Kostenvoranschläge werden

eingeholt und nach Vorliegen

von Vergleichsangeboten im Gemeinderat

zu beschließen sein.

VLOW-Projekt in Würnitz

Warum unterstützt die FPÖ den

Ankauf des Bauprojekts mitten

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