2025-04 RS
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An alle Mitgliedskapellen
Rundschreiben Nr. 04/2025
Bozen, den 15. Dezember 2025
INHALT
VERBAND UND BEZIRKE
1. MITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG 2026
2. ABWICKLUNG ANSUCHEN UM LANDESBEITRÄGE 2026
3. ERSTELLUNG CU, MODELL REDDITI ENC UND 770 BETREFFEND STEUERJAHR 2025
4. VERSICHERUNGSPOLIZZEN
5. SIAE
6. VSM-BROSCHÜRE „BILDUNG FASZINIERT UND MOTIVIERT 2026“
7. FMA: DIE ROLLE DES JUGENDLEITERS IN DER MUSIKKAPELLE / TIPPS UND TRICKS FÜR EINEN
GELUNGENEN START
8. DIRIGENTENSTELLE EUREGIO-JUGENDBLASORCHESTER 2026
9. EINSTIEGSLEHRGANG DIRIGIEREN 2026
10. 10. SÜDTIROLER DIRIGIERWERKSTATT 2026
11. STABFÜHRER GRUNDKURS UND AUFBAUKURS 2026
12. COACHING FÜR MUSIKKAPELLEN
13. WOCHENENDLEHRGANG FÜR WEISENBLÄSER 2026
14. WEIHNACHTSFERIEN IM VERBANDSBÜRO - WEIHNACHTSGRÜSSE
ANHÄNGE
o 1 x FO-Datenerhebung CU-REDDITI ENC 2026x2025
o 10 x VSM-Broschüre „Bildung fasziniert und motiviert 2026“
o 1 x Ausschreibung Einstiegslehrgang Dirigieren 2026
o 1 x Ausschreibung 10. Südtiroler Dirigierwerkstatt 2026
o 1 x Ausschreibung Stabführer Grund- und Aufbaukurs 2026
o 1 x Ausschreibung Abschlusskurs für Stabführer 2026
o 1x Ausschreibung Prüfung zum Stabführerabzeichen
o 1x Informationsblatt „Coaching für Musikkapellen“
o 1 x Ausschreibung WELG Weisen Bläser 2026
1. MITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG 2026
Wir möchten euch bereits heute darüber informieren, dass die 78. Mitgliedervollversammlung
am Samstag, den 14. März 2026, um 14:00 Uhr
im Waltherhaus in Bozen stattfinden wird.
Eine ausführliche Einladung mit allen Details folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
2. ABWICKLUNG DER ANSUCHEN UM LANDESBEITRÄGE 2026
Im Jahr 2026 kann wieder um einen Landesbeitrag für den Ankauf von
Instrumenten und Trachten sowie für die Einrichtung von Probelokalen
angesucht werden. Das entsprechende Gesuch muss innerhalb 31. Jänner 2026
im Amt für Kultur eintreffen.
Achtung: die Ankäufe können erst nach Abgabe des Gesuches beim Amt für
Kultur durchgeführt werden.
Folgende Kriterien müssen bei der Abwicklung der Ansuchen berücksichtigt werden:
• Der Zweijahres-Rhythmus im Rahmen der Förderung von Trachten und Instrumenten wird
beibehalten, d.h. eine Musikkapelle kann wie bisher jedes zweite Jahr um Förderung beim Amt für
Kultur ansuchen.
• Das Ansuchen bezieht sich auf die Anschaffungen, die im Jahr des Gesuches in Angriff genommen
werden. d.h. im Jänner 2026 sucht die Musikkapelle um Förderung ihrer Anschaffungen des Jahres
2026 an. Dadurch erübrigt sich auch die Erstellung des Zeitplans. Die Abrechnung des Beitrages kann,
wie bisher bis 30. September des darauffolgenden Jahres abgewickelt werden.
• Sollte die Musikkapelle eine geplante Anschaffung aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb
des Bezugsjahres durchführen können, kann sie beim Amt für Kultur um Verschiebung dieser
Förderung um ein Jahr ansuchen. Dies geschieht mittels E-Mail.
• Diese Vorgangsweise gilt nicht für die Gesuche um Einrichtung von Probelokalen. Diese Ansuchen
um Förderung unterliegen nicht dem Zweijahres-Rhythmus. Bei Probelokalen kann sich die Investition
auch auf zwei Jahre erstrecken, wobei im Zeitplan genau anzugeben ist, in welchem Jahr welche
Kosten getätigt werden.
• Die Musikkapellen können ihre Anträge über den Verband, über den Bezirk oder direkt an das Amt
für Kultur übermitteln. Alle Vorgangsweisen sind möglich. Das Amt übermittelt die vollständige Liste
der Beitragsansuchen eines jeden Jahres anschließend zur Überprüfung an den Verband.
• Für die Abrechnung muss alles mit den Rechnungen und mit Zahlungsbelegen dokumentiert werden.
Hinweise aus dem Kulturamt:
− Ansuchen für die Probelokale sind getrennt von jenen für Instrumente und Trachten abzufassen.
− Dem Antrag um einen Beitrag sind folgende Anlagen beizulegen:
o Investitionsprogramm (nur bei Ansuchen für Probelokale)
o Detaillierte Kostenvoranschläge mit Bruttokosten (Beträge inklusive der MwSt)
o Finanzierungsplan (Formblatt im Ansuchen enthalten)
o Zeitplan (nur bei Ansuchen für Probelokale)
−
−
−
−
−
Im Finanzierungsplan zum Antrag sind immer die Bruttokosten der Anschaffungen (Beträge mit Mehrwertsteuer)
anzugeben.
Mindestens 20 % der Gesamtsumme der Ausgaben der Investitionen sind durch andere Finanzierungsquellen
als durch den Landesbeitrag zu decken.
Bei Nichterreichen der anerkannten Gesamtkosten kann der Beitrag vom Amt anteilsmäßig gekürzt
werden.
Inhaltliche Änderungen am Investitionsprogramm müssen dem Amt für Kultur vor deren Durchführung
schriftlich mittels E-Mail mitgeteilt werden.
Inhaltliche Abweichungen vom Finanzierungsplan müssen dem Amt für Kultur vor dem Ankauf mit
entsprechender Begründung schriftlich mittels E-Mail mitgeteilt werden.
Alle notwendigen Unterlagen sind abrufbar
• Homepage des Landesamtes für Kultur unter Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Deutsche
Kultur > Beiträge für kulturelle Investitionen abrufbar.
Unter Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen ist das Formular „Antrag
für kulturelle Investitionen“ zu verwenden.
Hinweise des Verbandes:
a) Alle Musikkapellen, welche für die Einrichtung des Probelokals ansuchen, sollen sich VOR der Abfassung
des Gesuches mit dem Verbandsbüro in Verbindung setzen. Eine eigene Arbeitsgruppe (Christian
Schwarz, Hans Hilber, Manfred Horrer) ist bei der Planung behilflich.
b) Die Gesuche sind von den Musikkapellen innerhalb 31. Jänner beim Amt für Kultur (E-Mail-Adresse:
kultur@provinz.bz.it) einzureichen.
c) Bei digitaler Übermittlung des Ansuchens ist auch eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters
(Obmann/-frau) zu übermitteln.
d) Das Verbandsbüro und die Bezirksobmänner sind bei der Erstellung der Gesuche gerne behilflich.
3. ERSTELLUNG CU, MODELL REDDITI ENC UND 770 BETREFFEND
STEUERJAHR 2025
Musikkapellen, welche im Jahr 2025 Honorare und Vergütungen an freie
Mitarbeiter ausbezahlt und Vorsteuern (ritenuta d’acconto) entrichtet haben,
sind verpflichtet das CU abzufassen, da ein F24 eingezahlt wurde.
Für die steuerfreie Auszahlung einer Vergütung (bis 10.000,00 € pro Jahr)
an Kapellmeister/innen ist ebenfalls ein CU zu erstellen.
Außerdem ist das Modell REDDITI ENC von allen Kapellen abzufassen, welche
im Bezugsjahr 2025 steuerpflichtige Einkünfte (Sponsoren-Verträge,
gewerbliche Tätigkeiten, …) aufweisen.
Die Geschäftsstelle bietet den Musikkapellen an, in Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro, die Abfassung
sowie die telematische Weiterleitung der Modelle CU und MODELL REDDITI ENC an die
Agentur der Einnahmen vorzunehmen. Hierfür wird jeweils von der Musikkapelle ein Spesenbeitrag
inklusive Fürsorgebeitrag und Mehrwertsteuer wie folgt eingefordert.
Abfassen und telematische Übermittlung eines CU’s € 75,00
Jedes weitere € 10,00
Abfassen und telematische Übermittlung Modell 770 2025 € 155,00
Abfassen der Einkommensteuererklärung Modell
Redditi ENC 2025 und telematische Übermittlung € 195,00
Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Unterlagen an die Geschäftsstelle
übermittelt werden:
• Formular „Datenerhebung Modell CU-REDDITI ENC 2026x2025“ (Anlage)
• F24 betreffend Zahlung der Steuerrückbehalte für Freiberufler, koordinierte und freie Mitarbeiter,
gelegentliche Mitarbeit und der Steuergebühren (Kodex 1040, 1041, 1038, 1043).
• zu den F24 gehörige Rechnungskopien
• Unterlagen der Einkünfte aus Sponsorenverträgen 2025
Das Datenerhebungsformular ist im Mitgliederverwaltungsprogramm VSM-Office im Modul Info /
Dokumente unter Dokumente herunterzuladen und digital auszufüllen.
Die vorher genannten Unterlagen sind bis spätestens 15. Februar 2026 ausgefüllt und unterschrieben
an martina.lunger@vsm.bz.it zu senden, damit das CU, Modell REDDITI ENC und 770 erstellt
werden kann.
Achtung: bei später eingehenden Unterlagen können wir eine Erledigung nicht mehr garantieren.
Jene Kapellen, welche ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht über den VSM abwickeln, weisen wir
daraufhin, dass das CU 2026 (betreffend Steuerjahr 2025) innerhalb 15. März auf elektronischem
Wege an die Agentur der Einnahmen versendet werden muss.
Bei verspäteter, fehlerhafter oder versäumter Übermittlung sieht der Fiskus eine Verwaltungsstrafe
in der Höhe von 100,00 € pro Bescheinigung vor.
Weiters sind die Musikkapellen verpflichtet, welche im Jahr 2025 Honorare und Vergütungen an
freie Mitarbeiter ausbezahlt und Vorsteuern (ritenuta d’acconto) entrichtet haben, innerhalb 15.
März 2026 die entsprechenden Bestätigungen CU 2025 (Certificazione Unica 2025) persönlich den
betreffenden Personen auszuhändigen oder ihnen diese mittels E-Mail (mit Übermittlungsbestätigung)
zuzusenden.
4. VERSICHERUNGSPOLIZZEN
Der Verband Südtiroler Musikkapellen ist dabei in Zusammenarbeit mit
dem Raiffeisen-Versicherungsdienst (Assimoco) die unten angeführten,
gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspolizzen zu überprüfen, zu
aktualisieren und zu erneuern. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Polizzen ab dem Jahr 2026 einheitlich eine Laufzeit vom 1. Jänner bis
zum 31. Dezember aufweisen werden:
• HAFTPFLICHT
• UNFALL und KRANKHEIT aus ehrenamtlicher Tätigkeit:
• STRAFRECHTSSCHUTZ:
Die Einzahlungsprämien werden über den Mitgliedsbeitrag abgerechnet und müssen von den
Musikkapellen nicht separat vorgenommen werden
Wichtig: Unsere Versicherungspolizzen, wie Haftpflicht-, Unfall-/Krankheits- und Strafrechtsschutzversicherung,
gelten für alle im VSM-Office eingetragenen Personen mit folgendem Status:
• Mitglieder aktiv
• Kapellmeister*innen aktiv
• Ehrenmitglieder aktiv
• Schüler aktiv
UNFALLVERSICHERUNG für freiwillige Helfer:
Die Versicherung der freiwilligen Helfer bei Festen und Veranstaltungen ist nicht im Mitgliedsbeitrag
enthalten. Sie muss separat über ein eigenes Formular sowie den entsprechenden Überweisungsbeleg
an die VSM-Geschäftsstelle übermittelt werden. Diese Regelung bleibt auch im laufenden Jahr
unverändert. Jede Musikkapelle entscheidet eigenständig, ob sie ihre freiwilligen Helfer bei Festen
und Veranstaltungen versichern möchte. Die Verträge werden über die VSM-Geschäftsstelle abgeschlossen
und von dort an den Versicherungsdienst weitergeleitet.
*******************************************************************************
Die folgenden Zusatzversicherungen können von den Musikkapellen eigenständig abgeschlossen
werden:
a) Instrumentenversicherung/Notenarchiv - All Risk für Musikkapellen des VSM
Es besteht die Möglichkeit, sowohl Instrumente als auch das Notenarchiv zu versichern. Bei
Interesse könnt ihr euch an Lukas Innerebner (lukas.innerebner@mevibroker.com) wenden.
b) Event-Ausfallversicherung
Der Verband Südtiroler Musikkapellen ist Mitglied der Event-Ausfallversicherung „LaKES“. Unsere
Musikkapellen haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen gegen Ausfälle aufgrund von Ereignissen
wie schlechtem Wetter, dem Ausbleiben von Künstlern und/oder Musikern, einem Veranstaltungsverbot
durch eine Behörde, Pietätsfällen (z. B. Tod oder schwerer Unfall eines Zuschauers, Organisators
oder aktiven Mitwirkenden), Terrordrohungen, Nationaltrauer u. v. m. über LaKES abzusichern.
Weitere Informationen zur Event-Ausfallversicherung sind im beiliegenden Prospekt enthalten.
Dokumente zu den Versicherungen
Detaillierte Informationen zu den Versicherungspolizzen, Prämien und Versicherungssummen sowie
die jeweiligen Formulare findet ihr wie gewohnt in den Unterlagen im VSM-Office unter Modul
Info/Dokumente im Bereich Dokumente/Versicherung.
5. SIAE
Wir weisen darauf hin, dass das Jahresprogramm für 2025 noch nicht von allen
Musikkapellen ausgefüllt wurde. Bei einigen Musikkapellen fehlen zudem
noch die Programme der Jahre 2023 und 2024. Diese Einträge sind innerhalb
Dezember 2025 im SIAE-Portal nachzutragen.
Urheberrecht für musikalische Aufführungen von Musikkapellen bei kostenlosen Veranstaltungen
Von der SIAE-Meldung befreit sind Veranstaltungen, die direkt von der Musikkapelle organisiert
werden und bei denen die musikalische Darbietung im Rahmen einer kostenlosen Veranstaltung
ohne entgeltlichen Ausschank stattfindet (z. B. Saalkonzerte).
In diesen Fällen werden die SIAE-Tarife nicht angewendet, da diese Veranstaltungen durch die
jährliche Aufführungsgenehmigung abgedeckt sind.
Die Aufführung muss in den Räumlichkeiten stattfinden, in denen die Musikkapelle ihren Sitz hat,
oder in Räumen bzw. Außenbereichen, die der Musikkapelle zur Verfügung gestellt und frei für die
Öffentlichkeit zugänglich sind.
6. VSM-BROSCHÜRE „BILDUNG FASZINIERT UND MOTIVIERT 2026“
Anbei übermitteln wir die neue Weiterbildungsbroschüre „Bildung
fasziniert und motiviert 2026“. Darin enthalten ist auch der Jahreskalender
2026 mit allen vom Verband und den Bezirken organisierten
Veranstaltungen.
Zusätzlich erhalten alle Musikkapellen mit diesem Rundschreiben zehn
gedruckte Exemplare der Broschüre, die wir per Post zusenden. Wir
ersuchen Sie, diese an die Funktionär:innen sowie an interessierte
Mitglieder weiterzugeben.
Die Broschüre steht zudem auf unserer Webseite unter https://vsm.bz.it/
als Download zur Verfügung. Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.
7. FMA: DIE ROLLE DES JUGENDLEITERS IN DER MUSIKKAPELLE / TIPPS
UND TRICKS FÜR EINEN GELUNGENEN START
WANN: 24.01.2026 / 8:30-12:30 – WO: Sparkassensaal des Waltherhauses BZ –
REFERENTEN: Günther Reichhalter, Hannes Schrötter
Neu im Amt des Jugendleiters – und was nun? Der Kurs bietet vor allem neu gewählten
Jugendleiterinnen und Jugendleitern praxisnahe Unterstützung für den Einstieg in ihre neue Rolle.
Neben einem Überblick über die wichtigsten Aufgaben stehen der gemeinsame Austausch, die
Vernetzung und das Entwickeln neuer Ideen im Fokus. Ziel ist es, mit neuen Ideen und frischer
Motivation in die Jugendarbeit zu starten.
ANMELDUNG BIS: 17. JÄNNER 2026 IM VSM-OFFICE/VSM-APP
8. DIRIGENTENSTELLE EUREGIO-JUGENDBLASORCHESTER 2026
Der Verband Südtiroler Musikkapellen sucht eine:n Dirigent:in für
die Arbeitsphase des Euregio-Jugendblasorchesters im Juli 2026.
Das Euregio-JBO ist ein Gemeinschaftsprojekt der "Europaregion
Tirol Südtirol Trentino" mit den drei Blasmusikverbände und
vereint motivierte Jungmusikerinnen und Jungmusiker zwischen 16
und 30 Jahren (Leistungsstufe: ab hohem Silber-Niveau). Im
Rahmen der Orchesterwoche in Toblach studieren diese
gemeinsam mit drei Dirigent:innen ein anspruchsvolles
Konzertprogramm ein, welches bei drei Konzerten am Ende der
Woche zum besten gegeben wird.
Für eine Bewerbung um diese Position bitten wir um folgende Unterlagen:
-Musikalischer Lebenslauf
-Motivationsschreiben (Umfang: ca. 200–300 Wörter), worin auf folgende Fragen eingegangen wird:
Warum möchten Sie Dirigent:in des Euregio-Jugendblasorchesters werden? Welche Aspekte sind
Ihnen in der Probenarbeit mit jungen Musiker:innen besonders wichtig?
Einsendefrist: 11. Jänner an info@vsm.bz.it
Festlegung Dirigent:in: In der darauffolgenden Woche wird die Auswahl getroffen.
Bei Fragen steht das Büro oder Hannes Schrötter, Verbandsjugendleiter, gerne zur Verfügung.
9. AUSSCHREIBUNG EINSTIEGSLEHRGANG DIRIGIEREN 2026
Der Verband Südtiroler Musikkapellen veranstaltet den Einstiegslehrgang
Dirigieren 2026 mit Referenten Philipp Kufner & Sigisbert Mutschlechner.
Anmeldung innerhalb 15. Jänner 2026 über das VSM-Office/VSM-App. Im
Anhang übermitteln wir euch die Ausschreibung, aus der ihr alle wichtigen
Informationen und Details entnehmen könnt.
Die Ausschreibung ist zudem auf unserer Homepage unter https://vsm.bz.it/
sowie im VSM-Office unter Info/Dokumente/Dokumente/Ausschreibungen
abrufbar. Wir bitten euch, die Ausschreibung in eurem Musikprobenraum
auszuhängen.
10. AUSSCHREIBUNG 10. SÜDTIROLER DIRIGIERWERKSTATT 2026
Der Verband Südtiroler Musikkapellen veranstaltet die 10. Südtiroler
Dirigierwerkstatt 2026 mit dem Titel „Von der Idee zur Probe – Dein
Werkzeugkasten für wirkungsvolle Probenarbeit“. Als Referenten wirken
Prof. Thomas Ludescher und Mag. Andreas Schaffer mit. Die Anmeldung
ist bis 31. Jänner 2026 über das VSM-Office bzw. die VSM-App
vorzunehmen.
Im Anhang übersenden wir euch die Ausschreibung, aus der ihr alle wichtigen
Informationen und Details entnehmen könnt.
Die Ausschreibung ist zudem auf unserer Homepage unter
https://vsm.bz.it/ sowie im VSM-Office unter Info/Dokumente/Dokumente/Ausschreibungen
abrufbar. Wir bitten euch, die Ausschreibung in eurem Musikprobenraum
auszuhängen.
11. AUSSCHREIBUNG STABFÜHRER GRUND- UND AUFBAUKURS 2026
Anbei übermitteln wir die Ausschreibungen für den Stabführer Grund- und
Aufbaukurs 2026 sowie die Ausschreibungen für den Abschlusskurs für
Stabführer und für die Prüfung zum Stabführerabzeichen. Die Kurse bieten
eine fundierte Ausbildung für angehende und bereits erfahrene Stabführer
und richten sich an alle interessierten Mitglieder der Musikkapellen. Alle
Einzelheiten sind in den beigefügten Ausschreibungen enthalten.
Wir bitten euch, die Ausschreibungen innerhalb eurer Musikkapelle weiterzugeben
und gut sichtbar im Probenraum auszuhängen. Die vollständigen
Unterlagen stehen zudem im VSM-Office unter Info/Dokumente/Dokumente/Ausschreibungen
sowie auf unserer Homepage zur Verfügung.
12. COACHING FÜR MUSIKKAPELLEN
Das Coachingangebot richtet sich an Führungskräfte wie Obleute,
Kapellmeister:innen, Jugendleiter:innen, Ausschussmitglieder sowie an
Leitungsteams von Musikkapellen, die sich in einer wichtigen oder
herausfordernden Situation befinden. Die jeweilige interessierte
Musikkapelle ist für die vollständige organisatorische Abwicklung dieses
Angebots zuständig.
Alle notwendigen Informationen sind im beigefügten Informationsblatt
enthalten.
Das Informationsblatt ist im VSM-Office unter Modul Info/Dokumente
unter Dokumente/Ausschreibungen zu finden.
13. WOCHENENDLEHRGANG FÜR WEISENBLÄSER 2026
Der Südtiroler Volksmusikkreis veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem
VSM den traditionellen Wochenendlehrgang für Weisenbläser. Dieser findet
von Freitag, 27. Februar, bis Sonntag, 1. März 2026 im Bildungshaus Schloss
Goldrain (Vinschgau) statt.
Die detaillierte Ausschreibung ist diesem Rundschreiben beigefügt und
zudem im VSM-Office unter Modul
Info/Dokumente/Dokumente/Ausschreibungen abrufbar.
14. WEIHNACHTSFERIEN IM VERBANDSBÜRO - WEIHNACHTSGRÜSSE
Mit freundlichen Grüßen
Vom 23. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Jänner 2026 befinden wir
uns in den Weihnachtsferien.
Die Vorstandsmitglieder und das Team der Geschäftsstelle wünschen
allen Funktionär:innen, Stabführer:innen, Marketenderinnen sowie
Musikantinnen und Musikanten eine besinnliche Weihnachtszeit und
alles Gute für das Jahr 2026.
Wir bedanken uns herzlich für die angenehme und wertschätzende
Zusammenarbeit.
Pepi Ploner
Verbandsobmann
Andreas Bonell
Verbandsgeschäftsführer