Von einem Nazi, der keiner war
Ein deutscher Professor wurde 1945 aus der Schweiz gewiesen, weil er angeblich mit Nazis kollaborierte. Kurzzeitig fand er Unterschlupf in Obwalden. Und das sorgte für mächtig Ärger.
Ein deutscher Professor wurde 1945 aus der Schweiz gewiesen, weil er angeblich mit Nazis kollaborierte. Kurzzeitig fand er Unterschlupf in Obwalden. Und das sorgte für mächtig Ärger.
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Von einem Nazi, der keiner war
Ein deutscher Professor wurde 1945 aus der Schweiz gewiesen,
weil er angeblich mit Nazis kollaborierte. Kurzzeitig fand er
Unterschlupf in Obwalden. Und das sorgte für mächtig Ärger.
Nach dem Zerfall des Hitlerreichs lagen
auch in der Schweiz die Nerven
blank. Im Rahmen einer «politischen
Säuberung» sollten alle Ausländer, die in
irgendeiner Weise mit den Nazis sympathisiert
hatten, möglichst schnell weggeschafft
werden. Handfeste Beweise brauchte es
nicht. Oft reichte schon ein vager Verdacht,
um unliebsame Zeitgenossen nach dem
Zweiten Weltkrieg des Landes zu verweisen.
Dieses Schicksal ereilte auch Heribert
Reiners. Der gebürtige Deutsche lebte seit
1923 mit seiner Frau und den beiden Töchtern
in der Westschweiz. Mehr als zwei
Jahrzehnte lang wirkte er als angesehener
Professor für Kunstgeschichte an der Universität
Fribourg. Doch als Deutscher wurde
er bereits in den 1930er-Jahren kritisch vom
Staat beäugt. Wie bei vielen anderen Immigranten
aus Deutschland, die eine erfolgreiche
akademische Laufbahn eingeschlagen
hatten, wurde jedes Wort Reiners auf die
Goldwaage gelegt. Das Abhören von Telefongesprächen
und das stille Mitlesen privater
Korrespondenzen gehörte zum Alltag
im Schweizer Nachrichtendienst.
Ein alter Verdacht flammt wieder auf
Die Bespitzelung Reiners in den 1930er-Jahren
ergab keine brauchbaren Hinweise, dass
er Hitlers Diktatur guthiess – geschweige
denn, dass er in irgendeiner Form mit den
Nazis kollaborierte. Doch der Verdacht blieb
hängen, zumal Heribert Reiners als katholisch-konservativer
Mann keinen Anlass sah,
sich bei jeder Gelegenheit dezidiert gegen
das Regime in Deutschland auszusprechen.
Weshalb genau Heribert Reiners nach
Kriegsende wieder mitten ins Visier der
Bundesanwaltschaft geriet, lässt sich aus
dem Aktenberg im Bundesarchiv – mehr als
tausend Seiten – nicht genau erschliessen.
Fest steht, dass es einige Kräfte gab, die den
Mann um jeden Preis weghaben wollten. Davon
zeugen unter anderem anonyme Briefe
an die Bundesanwaltschaft, in denen Reiners
aufs Gröbste durch den Dreck gezogen
wird. In der politisch höchst aufgeladenen
Stimmung nach Kriegsende reichten kleine
Funken, um ein Feuer wieder zum Lodern zu
bringen. Die Schweizer Behörden handelten
nach dem Motto: Lieber einen Ausländer zu
viel ausschaffen als einen zu wenig.
Ausweisungsentscheid im Sommer 1945
Am 20. Juli 1945 urteilte die Bundesanwaltschaft:
Heribert Reiners wird wegen «nationalsozialistischer
Umtriebe» aus der Schweiz
gewiesen. Grundlage dazu bildete Artikel 70
der Bundesverfassung: «Dem Bunde steht
das Recht zu, Fremde, welche die innere
oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft
gefährden, aus dem schweizerischen
Gebiet wegzuweisen.» Reiners wurde unter
anderem angelastet, dass er in der Vergangenheit
laut Bundesanwaltschaft einige Ge-
Prof. Dr. Heribert Reiners (1884–1960), aufgenommen um 1959. (Bild: Privatarchiv plm)
Schützt Obwalden einen «Vollblutnazi»?
Ein Naturgesetz in Obwalden war auch:
Schiesst der «Unterwaldner» gegen die Regierung,
eilt der konservative «Volksfreund»
herbei und bellt gegen die Liberalen zurück.
Die beiden Lokalzeitungen teilten tagelang
kräftig gegeneinander aus. Um den «Skandal»
einem grösseren Publikum zugänglich
zu machen, publizierte Seiler seine Artikel
auch in der «National-Zeitung», sodass der
«Nazi-Professor Reiners» bald schweizweit
ein Begriff war. Die Bundesanwaltschaft reagierte
auf die Pressepolemik zwar mit einer
Klarstellung und informierte über den wahfälligkeiten
der deutschen Botschaft genoss.
Die Tatsache, dass er von den Nazis nicht
explizit als Feind und Verräter deklariert wurde,
reichte aus, ihn als Hitler-Sympathisanten
darzustellen. Mehr noch: als Kollaborateur.
Mit welcher Absicht fotografierte er?
Beispiel: Reiners war passionierter Fotograf
und – auch beruflich bedingt – interessiert
an Landschaft und Architektur. Unter anderem
hatte er Fotografien von Landschaften
mit Hochspannungsleitungen erstellt. Die
Schweizer Behörden vermuteten deshalb,
dass Reiners die Schweizer Infrastruktur
ausspionierte und den Nazis das Bildmaterial
zur Verfügung stellte. Ein Bild einer
Strasse oder einer flachen Wiese wurde
von den Behörden als Spionage über mögliche
Landeplätze für feindliche Flugzeuge
gedeutet. Es gab zwar nicht den geringsten
Beweis, dass Reiners diese Fotografien mit
unlauteren Absichten erstellt hatte. Doch der
Verdacht reichte aus: Ein deutscher Professor,
der mit seinem Auto in der Westschweiz
unterwegs war und fleissig fotografierte,
konnte ja nichts Gutes im Schilde führen. Die
Bundesanwaltschaft konnte den Ausweisungsbeschluss
nicht mit Beweisen untermauern,
sondern musste sich mit Formulierungen
begnügen wie «es deutet darauf hin,
dass» oder «der Verdacht liegt nahe, dass».
Professor Reiners wehrt sich
Reiners mag geahnt haben, dass er gegen
die Deutungshoheit der Schweizer Behörden
keine Chance hat. Doch kampflos gab er
seine Reputation nicht auf. Nach dem Ausweisungsentscheid
im Sommer 1945 stellte
er mehrere Wiedererwägungsgesuche, die
zwar allesamt abgelehnt wurden, ihm aber
wenigstens Zeit verschafften, um privat und
beruflich noch einige Angelegenheiten zu
regeln. Immerhin hatte die Familie 22 Jahre
lang in der Schweiz gelebt und konnte nicht
einfach Knall auf Fall irgendwo im Ausland
ein neues Leben beginnen.
Unter anderem hatte Reiners ein Interesse
daran, eine wissenschaftliche Publikation
über Kunstdenkmäler im Kanton Fribourg
fertigzustellen. Dieses Interesse teilte er mit
dem Fribourger Erziehungs- und Kulturdirektor
Joseph Piller. Die beiden Männer hatten
sich in der Vergangenheit kennen und schätzen
gelernt. Auch die Gesellschaft für schweizerische
Kunstgeschichte setzte sich im Oktober
1945 dafür ein, dass Reiners seine für
die Region Fribourg wichtigen Forschungsarbeiten
beenden konnte. Dies aber mit der
klaren Anweisung: «Diese Verlängerung des
Aufenthalts in der Schweiz wird unter der
ausdrücklichen Bedingung vorgeschlagen,
dass Herr Reiners weiterhin in einem Internierungslager
bleibt und auf keinen Fall nach
Freiburg zurückkehrt.» Tatsächlich gestattete
der Bund diesen verlängerten Aufenthalt.
Fribourg klopft bei Obwalden an
Regierungsrat Piller waren aber die Hände
gebunden: Die Gesamtregierung weigerte
sich, Reiners noch länger im Kanton zu
behalten. Die Familie war zu diesem Zeitpunkt
bereits in ein Internierungslager in
Graubünden gebracht worden. Hinzu kam
der öffentliche Druck, den vermeintlichen
Nazi loszuwerden. Klar war allerdings auch,
dass Heribert Reiners seine Arbeit nicht in
einem betriebsamen Internierungsheim
fortsetzen und abschliessen konnte. Piller
suchte also ein stilles und unauffälliges
Plätzchen, wo Reiners sich auf seine Arbeit
konzentrieren konnte. Und so kam er auf
die Idee, bei seinen Amtskollegen in Obwalden
anzuklopfen (siehe Brief). Er fragte in
äusserst schmeichelhaften Worten, ob die
Obwaldner Regierung bereit wäre, Heribert
Reiners für einige Wochen aufzunehmen
– längstens bis 28. Februar 1946. Frei und
formlos übersetzt lautete Pillers Anliegen
so: «Ich habe hier eine heisse Kartoffel, die
ich gerne euch überlassen würde.»
Zwangsaufenthalt in Lungern
Die Obwaldner Regierung war einverstanden.
Sie quartierte Heribert Reiners im Hotel
Bären in Lungern ein. Der Zwangsaufenthalt
war mit strikten Regeln verbunden. Reiners'
Frau musste zu ihrem Leidwesen im Interniertenheim
in Graubünden bleiben. Lediglich
über Weihnachten durfte sie ihren Mann
kurz besuchen. Weshalb die Obwaldner Regierung
Reiners ausgerechnet im «Bären»
unterbrachte, geht aus den Akten nicht hervor.
Gemäss einem Medienbericht hatte der
Wirt Franz Gasser in der Vergangenheit bereits
einmal auf Bitten der Regierung einen
politischen Flüchtling aufgenommen.
Der Skandal im Schweizer Blätterwald
Falls die Obwaldner Regierung glaubte,
Reiners könne unerkannt und unauffällig in
Lungern arbeiten, sah sie sich getäuscht. In
einem Dorf wie Lungern haben Geheimnisse
eine kurze Halbwertszeit. So erstaunt es
kaum, dass im Dezember 1945 die Redaktion
der liberalen Zeitung «Der Unterwaldner»
davon Wind bekam. Wie wir schon mehrfach
in lokalhistorischen Artikeln gesehen
haben: Wenn der «Unterwaldner» eine Chance
witterte, der konservativen Obwaldner
Regierung eins auszuwischen, wurde diese
Chance gnadenlos genutzt. Die Schlagzeile
dazu war perfekt: Obwalden bietet einem
Nazi in Lungern Asyl. An der Spitze der Opposition
stand wie so oft der berüchtigte
Redaktor Josef Seiler. Er betitelte Heribert
Reiners in Artikeln als «Erznazi», was vor
allem rückblickend eine haltlose Unterstellung
und eine moralische Verurteilung ohne
substanzielle Grundlage war.
Das Schreiben des Fribourger Regierungsrats Joseph Piller an die Obwaldner Kollegen. (Bundesarchiv)
Beschluss der Obwaldner Regierung: Reiners Zwangsaufenthalt wird genehmigt. (Bundesarchiv)
ren Verlauf der Ereignisse, um der Gerüchteküche
entgegenzuwirken; bei der Unterbringung
Reiners in Obwalden sei alles rechtens
gelaufen. Doch der Grundtenor in weiten
Teilen der Schweizer Presse blieb: Ein «Vollblutnazi»
– so nannte ihn beispielsweise die
Zeitung «Berner Tagwacht» – geniesst den
Schutz der Obwaldner Regierung.
Wirt stellt Reiners auf die Strasse
Dem Lungerer «Bären»-Wirt Franz Gasser
wurde die Geschichte zu heiss. Laut Medienberichten
warf er Heribert Reiners am
Silvesterabend 1945 aus dem Hotel. «Ein
Nazi muss sein Nest verlassen», titelte der
«Unterwaldner». Reiners verbrachte danach
noch einige Nächte im Lungerer Josefsheim.
Am 7. Januar schrieb die Bundesanwaltschaft
an die Obwaldner Behörden,
Reiners müsse unverzüglich ins Interniertenheim
im bündnerischen Tschiertschen
zurückkehren. Dort blieb er, bis er am 11. Februar
1946 die Schweiz via Grenzübergang
Kreuzlingen verliess. Seine Frau folgte ihm
einige Wochen später. Das Ehepaar lebte
danach in einer kleinen Einzimmerwohnung
in Konstanz. Noch im selben Jahr dämmerte
es einigen Beobachtern, dass die Ausweisung
wohl ungerechtfertigt war. Konservativ
ausgerichtete Zeitungen nannten
das Kind beim Namen: Beim Fall Reiners
handle es sich wohl um einen «Justizirrtum
schlimmster Sorte», wie es beispielsweise
im «Walliser Bote» stand.
Schwiegersohn lässt nicht locker
Die beiden fast erwachsenen Töchter Theodora
und Elisabeth durften in der Schweiz
bleiben und im Internat Ingenbohl zur Schule
gehen. So tragisch es war, dass die Familie
auseinandergerissen wurde, erwies es
sich später als Glücksfall, dass die Töchter
in der Schweiz blieben. Theodora heiratete
wenige Jahre später nämlich den Solothurner
Juristen Peter Meier. Und dieser setzte
sich in den 1950er-Jahren hartnäckig dafür
ein, die Reputation Heribert Reiners – also
seines Schwiegervaters – wieder ins rechte
Licht zu rücken. Anfangs vergeblich: Als
Theodora Reiners 1952 einen Sohn zur Welt
brachte, gestatteten die Schweizer Behörden
Heribert Reiners nur zähneknirschend,
seinen neugeborenen Enkel in zu besuchen
– für einen einzigen Tag.
Das Eingeständnis nach zwölf Jahren
Anwalt Peter Meier liess nicht locker und
drängte die Bundesanwaltschaft über Jahre
hinweg, den Fall Reiners nochmals aufzurollen.
Der finale Paukenschlag folgte
am 31. Mai 1957. Das Wiedererwägungsgesuch,
das Peter Meier namens seines
Schwiegervaters Heribert Reiners eingereicht
hatte, wurde gutgeheissen. In einem
Schreiben an den Bundesrat hielt das eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement
fest, dass Reiners damals «ein gewisses
Unrecht geschehen» sei. Die Ausweisung
habe nicht auf Fakten und Beweisen basiert,
sondern auf «Verdachtsmomenten,
Vermutungen und Deutungen», von denen
sich viele «bereits im Laufe des Ausweisungsverfahrens
als unbegründet oder unstichhaltig
erwiesen» haben. Heribert Reiners
– so räumten die Behörden inzwischen
unumwunden ein – sei «vor allem das Opfer
einer politischen Zeitstimmung geworden».
Will heissen: Es gab keinen einzigen
plausiblen Grund, den deutschen Professor,
der über Monate hinweg als «Nazi-Reiners»
durch den Blätterwald getrieben wurde, aus
der Schweiz zu weisen. In der Folge wurde er
vom Bundesrat offiziell rehabilitiert.
Heribert Reiners starb am 4. Juni 1960 im
Alter von 75 Jahren im süddeutschen Singen.
Seine Frau Elisabeth starb Mitte der 1980er-
Jahre in Ludwigshafen am Bodensee. Auch
wenn die Ausweisung rückgängig gemacht
worden war und das Ehepaar Reiners immer
in der Grenzregion am Bodensee lebte: Beide
dachten nicht im Traum daran, ihren Lebensabend
in der Schweiz zu verbringen. (ve)