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Von einem Nazi, der keiner war

Ein deutscher Professor wurde 1945 aus der Schweiz gewiesen, weil er angeblich mit Nazis kollaborierte. Kurzzeitig fand er Unterschlupf in Obwalden. Und das sorgte für mächtig Ärger.

Ein deutscher Professor wurde 1945 aus der Schweiz gewiesen, weil er angeblich mit Nazis kollaborierte. Kurzzeitig fand er Unterschlupf in Obwalden. Und das sorgte für mächtig Ärger.

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Von einem Nazi, der keiner war

Ein deutscher Professor wurde 1945 aus der Schweiz gewiesen,

weil er angeblich mit Nazis kollaborierte. Kurzzeitig fand er

Unterschlupf in Obwalden. Und das sorgte für mächtig Ärger.

Nach dem Zerfall des Hitlerreichs lagen

auch in der Schweiz die Nerven

blank. Im Rahmen einer «politischen

Säuberung» sollten alle Ausländer, die in

irgendeiner Weise mit den Nazis sympathisiert

hatten, möglichst schnell weggeschafft

werden. Handfeste Beweise brauchte es

nicht. Oft reichte schon ein vager Verdacht,

um unliebsame Zeitgenossen nach dem

Zweiten Weltkrieg des Landes zu verweisen.

Dieses Schicksal ereilte auch Heribert

Reiners. Der gebürtige Deutsche lebte seit

1923 mit seiner Frau und den beiden Töchtern

in der Westschweiz. Mehr als zwei

Jahrzehnte lang wirkte er als angesehener

Professor für Kunstgeschichte an der Universität

Fribourg. Doch als Deutscher wurde

er bereits in den 1930er-Jahren kritisch vom

Staat beäugt. Wie bei vielen anderen Immigranten

aus Deutschland, die eine erfolgreiche

akademische Laufbahn eingeschlagen

hatten, wurde jedes Wort Reiners auf die

Goldwaage gelegt. Das Abhören von Telefongesprächen

und das stille Mitlesen privater

Korrespondenzen gehörte zum Alltag

im Schweizer Nachrichtendienst.

Ein alter Verdacht flammt wieder auf

Die Bespitzelung Reiners in den 1930er-Jahren

ergab keine brauchbaren Hinweise, dass

er Hitlers Diktatur guthiess – geschweige

denn, dass er in irgendeiner Form mit den

Nazis kollaborierte. Doch der Verdacht blieb

hängen, zumal Heribert Reiners als katholisch-konservativer

Mann keinen Anlass sah,

sich bei jeder Gelegenheit dezidiert gegen

das Regime in Deutschland auszusprechen.

Weshalb genau Heribert Reiners nach

Kriegsende wieder mitten ins Visier der

Bundesanwaltschaft geriet, lässt sich aus

dem Aktenberg im Bundesarchiv – mehr als

tausend Seiten – nicht genau erschliessen.

Fest steht, dass es einige Kräfte gab, die den

Mann um jeden Preis weghaben wollten. Davon

zeugen unter anderem anonyme Briefe

an die Bundesanwaltschaft, in denen Reiners

aufs Gröbste durch den Dreck gezogen

wird. In der politisch höchst aufgeladenen

Stimmung nach Kriegsende reichten kleine

Funken, um ein Feuer wieder zum Lodern zu

bringen. Die Schweizer Behörden handelten

nach dem Motto: Lieber einen Ausländer zu

viel ausschaffen als einen zu wenig.

Ausweisungsentscheid im Sommer 1945

Am 20. Juli 1945 urteilte die Bundesanwaltschaft:

Heribert Reiners wird wegen «nationalsozialistischer

Umtriebe» aus der Schweiz

gewiesen. Grundlage dazu bildete Artikel 70

der Bundesverfassung: «Dem Bunde steht

das Recht zu, Fremde, welche die innere

oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft

gefährden, aus dem schweizerischen

Gebiet wegzuweisen.» Reiners wurde unter

anderem angelastet, dass er in der Vergangenheit

laut Bundesanwaltschaft einige Ge-


Prof. Dr. Heribert Reiners (1884–1960), aufgenommen um 1959. (Bild: Privatarchiv plm)

Schützt Obwalden einen «Vollblutnazi»?

Ein Naturgesetz in Obwalden war auch:

Schiesst der «Unterwaldner» gegen die Regierung,

eilt der konservative «Volksfreund»

herbei und bellt gegen die Liberalen zurück.

Die beiden Lokalzeitungen teilten tagelang

kräftig gegeneinander aus. Um den «Skandal»

einem grösseren Publikum zugänglich

zu machen, publizierte Seiler seine Artikel

auch in der «National-Zeitung», sodass der

«Nazi-Professor Reiners» bald schweizweit

ein Begriff war. Die Bundesanwaltschaft reagierte

auf die Pressepolemik zwar mit einer

Klarstellung und informierte über den wahfälligkeiten

der deutschen Botschaft genoss.

Die Tatsache, dass er von den Nazis nicht

explizit als Feind und Verräter deklariert wurde,

reichte aus, ihn als Hitler-Sympathisanten

darzustellen. Mehr noch: als Kollaborateur.

Mit welcher Absicht fotografierte er?

Beispiel: Reiners war passionierter Fotograf

und – auch beruflich bedingt – interessiert

an Landschaft und Architektur. Unter anderem

hatte er Fotografien von Landschaften

mit Hochspannungsleitungen erstellt. Die

Schweizer Behörden vermuteten deshalb,

dass Reiners die Schweizer Infrastruktur

ausspionierte und den Nazis das Bildmaterial

zur Verfügung stellte. Ein Bild einer

Strasse oder einer flachen Wiese wurde

von den Behörden als Spionage über mögliche

Landeplätze für feindliche Flugzeuge

gedeutet. Es gab zwar nicht den geringsten

Beweis, dass Reiners diese Fotografien mit

unlauteren Absichten erstellt hatte. Doch der

Verdacht reichte aus: Ein deutscher Professor,

der mit seinem Auto in der Westschweiz

unterwegs war und fleissig fotografierte,

konnte ja nichts Gutes im Schilde führen. Die

Bundesanwaltschaft konnte den Ausweisungsbeschluss

nicht mit Beweisen untermauern,

sondern musste sich mit Formulierungen

begnügen wie «es deutet darauf hin,

dass» oder «der Verdacht liegt nahe, dass».

Professor Reiners wehrt sich

Reiners mag geahnt haben, dass er gegen

die Deutungshoheit der Schweizer Behörden

keine Chance hat. Doch kampflos gab er

seine Reputation nicht auf. Nach dem Ausweisungsentscheid

im Sommer 1945 stellte

er mehrere Wiedererwägungsgesuche, die

zwar allesamt abgelehnt wurden, ihm aber

wenigstens Zeit verschafften, um privat und

beruflich noch einige Angelegenheiten zu

regeln. Immerhin hatte die Familie 22 Jahre

lang in der Schweiz gelebt und konnte nicht

einfach Knall auf Fall irgendwo im Ausland

ein neues Leben beginnen.

Unter anderem hatte Reiners ein Interesse

daran, eine wissenschaftliche Publikation

über Kunstdenkmäler im Kanton Fribourg

fertigzustellen. Dieses Interesse teilte er mit

dem Fribourger Erziehungs- und Kulturdirektor

Joseph Piller. Die beiden Männer hatten

sich in der Vergangenheit kennen und schätzen

gelernt. Auch die Gesellschaft für schweizerische

Kunstgeschichte setzte sich im Oktober

1945 dafür ein, dass Reiners seine für

die Region Fribourg wichtigen Forschungsarbeiten

beenden konnte. Dies aber mit der

klaren Anweisung: «Diese Verlängerung des

Aufenthalts in der Schweiz wird unter der

ausdrücklichen Bedingung vorgeschlagen,

dass Herr Reiners weiterhin in einem Internierungslager

bleibt und auf keinen Fall nach

Freiburg zurückkehrt.» Tatsächlich gestattete

der Bund diesen verlängerten Aufenthalt.

Fribourg klopft bei Obwalden an

Regierungsrat Piller waren aber die Hände

gebunden: Die Gesamtregierung weigerte

sich, Reiners noch länger im Kanton zu

behalten. Die Familie war zu diesem Zeitpunkt

bereits in ein Internierungslager in

Graubünden gebracht worden. Hinzu kam

der öffentliche Druck, den vermeintlichen

Nazi loszuwerden. Klar war allerdings auch,

dass Heribert Reiners seine Arbeit nicht in

einem betriebsamen Internierungsheim

fortsetzen und abschliessen konnte. Piller

suchte also ein stilles und unauffälliges

Plätzchen, wo Reiners sich auf seine Arbeit

konzentrieren konnte. Und so kam er auf

die Idee, bei seinen Amtskollegen in Obwalden

anzuklopfen (siehe Brief). Er fragte in

äusserst schmeichelhaften Worten, ob die

Obwaldner Regierung bereit wäre, Heribert

Reiners für einige Wochen aufzunehmen

– längstens bis 28. Februar 1946. Frei und

formlos übersetzt lautete Pillers Anliegen

so: «Ich habe hier eine heisse Kartoffel, die

ich gerne euch überlassen würde.»

Zwangsaufenthalt in Lungern

Die Obwaldner Regierung war einverstanden.

Sie quartierte Heribert Reiners im Hotel

Bären in Lungern ein. Der Zwangsaufenthalt

war mit strikten Regeln verbunden. Reiners'

Frau musste zu ihrem Leidwesen im Interniertenheim

in Graubünden bleiben. Lediglich

über Weihnachten durfte sie ihren Mann

kurz besuchen. Weshalb die Obwaldner Regierung

Reiners ausgerechnet im «Bären»

unterbrachte, geht aus den Akten nicht hervor.

Gemäss einem Medienbericht hatte der

Wirt Franz Gasser in der Vergangenheit bereits

einmal auf Bitten der Regierung einen

politischen Flüchtling aufgenommen.

Der Skandal im Schweizer Blätterwald

Falls die Obwaldner Regierung glaubte,

Reiners könne unerkannt und unauffällig in

Lungern arbeiten, sah sie sich getäuscht. In

einem Dorf wie Lungern haben Geheimnisse

eine kurze Halbwertszeit. So erstaunt es

kaum, dass im Dezember 1945 die Redaktion

der liberalen Zeitung «Der Unterwaldner»

davon Wind bekam. Wie wir schon mehrfach

in lokalhistorischen Artikeln gesehen

haben: Wenn der «Unterwaldner» eine Chance

witterte, der konservativen Obwaldner

Regierung eins auszuwischen, wurde diese

Chance gnadenlos genutzt. Die Schlagzeile

dazu war perfekt: Obwalden bietet einem

Nazi in Lungern Asyl. An der Spitze der Opposition

stand wie so oft der berüchtigte

Redaktor Josef Seiler. Er betitelte Heribert

Reiners in Artikeln als «Erznazi», was vor

allem rückblickend eine haltlose Unterstellung

und eine moralische Verurteilung ohne

substanzielle Grundlage war.



Das Schreiben des Fribourger Regierungsrats Joseph Piller an die Obwaldner Kollegen. (Bundesarchiv)

Beschluss der Obwaldner Regierung: Reiners Zwangsaufenthalt wird genehmigt. (Bundesarchiv)

ren Verlauf der Ereignisse, um der Gerüchteküche

entgegenzuwirken; bei der Unterbringung

Reiners in Obwalden sei alles rechtens

gelaufen. Doch der Grundtenor in weiten

Teilen der Schweizer Presse blieb: Ein «Vollblutnazi»

– so nannte ihn beispielsweise die

Zeitung «Berner Tagwacht» – geniesst den

Schutz der Obwaldner Regierung.

Wirt stellt Reiners auf die Strasse

Dem Lungerer «Bären»-Wirt Franz Gasser

wurde die Geschichte zu heiss. Laut Medienberichten

warf er Heribert Reiners am

Silvesterabend 1945 aus dem Hotel. «Ein

Nazi muss sein Nest verlassen», titelte der

«Unterwaldner». Reiners verbrachte danach

noch einige Nächte im Lungerer Josefsheim.

Am 7. Januar schrieb die Bundesanwaltschaft

an die Obwaldner Behörden,

Reiners müsse unverzüglich ins Interniertenheim

im bündnerischen Tschiertschen

zurückkehren. Dort blieb er, bis er am 11. Februar

1946 die Schweiz via Grenzübergang

Kreuzlingen verliess. Seine Frau folgte ihm

einige Wochen später. Das Ehepaar lebte

danach in einer kleinen Einzimmerwohnung

in Konstanz. Noch im selben Jahr dämmerte

es einigen Beobachtern, dass die Ausweisung

wohl ungerechtfertigt war. Konservativ

ausgerichtete Zeitungen nannten

das Kind beim Namen: Beim Fall Reiners

handle es sich wohl um einen «Justizirrtum

schlimmster Sorte», wie es beispielsweise

im «Walliser Bote» stand.

Schwiegersohn lässt nicht locker

Die beiden fast erwachsenen Töchter Theodora

und Elisabeth durften in der Schweiz

bleiben und im Internat Ingenbohl zur Schule

gehen. So tragisch es war, dass die Familie

auseinandergerissen wurde, erwies es

sich später als Glücksfall, dass die Töchter

in der Schweiz blieben. Theodora heiratete

wenige Jahre später nämlich den Solothurner

Juristen Peter Meier. Und dieser setzte

sich in den 1950er-Jahren hartnäckig dafür

ein, die Reputation Heribert Reiners – also

seines Schwiegervaters – wieder ins rechte

Licht zu rücken. Anfangs vergeblich: Als

Theodora Reiners 1952 einen Sohn zur Welt

brachte, gestatteten die Schweizer Behörden

Heribert Reiners nur zähneknirschend,

seinen neugeborenen Enkel in zu besuchen

– für einen einzigen Tag.

Das Eingeständnis nach zwölf Jahren

Anwalt Peter Meier liess nicht locker und

drängte die Bundesanwaltschaft über Jahre

hinweg, den Fall Reiners nochmals aufzurollen.

Der finale Paukenschlag folgte

am 31. Mai 1957. Das Wiedererwägungsgesuch,

das Peter Meier namens seines

Schwiegervaters Heribert Reiners eingereicht

hatte, wurde gutgeheissen. In einem

Schreiben an den Bundesrat hielt das eidgenössische

Justiz- und Polizeidepartement

fest, dass Reiners damals «ein gewisses

Unrecht geschehen» sei. Die Ausweisung

habe nicht auf Fakten und Beweisen basiert,

sondern auf «Verdachtsmomenten,

Vermutungen und Deutungen», von denen

sich viele «bereits im Laufe des Ausweisungsverfahrens

als unbegründet oder unstichhaltig

erwiesen» haben. Heribert Reiners

– so räumten die Behörden inzwischen

unumwunden ein – sei «vor allem das Opfer

einer politischen Zeitstimmung geworden».

Will heissen: Es gab keinen einzigen

plausiblen Grund, den deutschen Professor,

der über Monate hinweg als «Nazi-Reiners»

durch den Blätterwald getrieben wurde, aus

der Schweiz zu weisen. In der Folge wurde er

vom Bundesrat offiziell rehabilitiert.

Heribert Reiners starb am 4. Juni 1960 im

Alter von 75 Jahren im süddeutschen Singen.

Seine Frau Elisabeth starb Mitte der 1980er-

Jahre in Ludwigshafen am Bodensee. Auch

wenn die Ausweisung rückgängig gemacht

worden war und das Ehepaar Reiners immer

in der Grenzregion am Bodensee lebte: Beide

dachten nicht im Traum daran, ihren Lebensabend

in der Schweiz zu verbringen. (ve)


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