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Creussen Journal - Ausgabe 25 - 19122025

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AUSGABE 25

19. DEZEMBER 2025

VG-CREUSSEN.DE

VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen:

Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid

Bild zeigt St. Johannis-Kirche Seidwitz

© Martin Dannhäußer


Frohe Weihnachten!

Wir sagen herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und wünschen

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr. Und auch im kommenden

Jahr sind wir rund um Ihr besseres Hören für Sie da!

Ihre Familie Honisch mit Team

92237 Sulzbach-Rosenberg

Rosenberger Str. 99

Tel. 09661-90 68 00

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Tel. 09241-80 82 890

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VG-Creußen

Verwaltungsgemeinschaft

Creußen

Publikumsverkehr

Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11

Fundsachen

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen

wurde eine Mütze abgegeben. Der Verlierer wird hiermit

aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11),

Telefon 09270/989-14 vorzusprechen und seine Rechte

wahrzunehmen.

Bitte beachten Sie unsere

Öffnungszeiten

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

geschlossen

08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

Keine Terminvereinbarung notwendig!

Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:

Tel. 0171 3014304

Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:

Tel. 0171 3014305

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage

unter: www.vg-creussen.de

Adresse:

Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen

Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77

Gemeinschaftsvorsitzender:

Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen

Geschäftsstellenleiter: Jürgen Träg

Die E-Mail-Adressen lauten:

• stadt@vgem-creussen.bayern.de

• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de

• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de

• info@vgem-creussen.bayern.de

• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de

• steueramt@vgem-creussen.bayern.de

• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de

• bauamt@vgem-creussen.bayern.de (Bautechnik)

• bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de

Zweckverband zur Wasserversorgung der

Creußener Gruppe

24-STUNDEN-ENTSTÖRUNGSDIENST BEI

VERSORGUNGSSTÖRUNGEN

Um Versorgungsstörungen im Netzgebiet des Wasserzweckverbandes

“Creußener Gruppe” schnellstens beheben zu können,

sind unsere Fachleute rund um die Uhr einsatzbereit.

Bei Störungen der Trinkwasserversorgung Tel. 0171 3014305.

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende

Installationsunternehmen zuständig.

Rathaus und Verwaltungsgebäude vom

24.12.2025 bis einschließlich 07.01.2026

geschlossen

Im Zeitraum von Mittwoch, 24.12.2025 bis einschließlich

Mittwoch, 07.01.2026 bleibt das Rathaus der Stadt

Creußen und Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen jeweils ganztägig geschlossen.

Das Wahlamt ist am Montag, 05.01.2026 bezüglich der

Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl telefonisch

unter 09270 989-10 erreichbar.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Creußen, 26.11.2025

gez. Martin Dannhäußer

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Gemeinschaftsvorsitzender

Abwasserabgabe bezüglich der Kleinkläranlagen

für das Jahr 2025 in den Gemeinden der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Für die Berücksichtigung der Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen

ist es erforderlich, den Prüfbericht oder einen Nachweis

über die Abfuhr des Fäkalschlamms vorzulegen.

Sollte die Bescheinigung bzw. der Nachweis bis zum 11.01.2026

nicht vorliegen, wird die Abwasserabgabe für das jeweilige

Objekt berechnet.

Die Bescheinigung bzw. der Nachweis ist der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen

zu übersenden bzw. per Mail an steueramt@vgem-creussen.

bayern.de

oder in den Briefkasten einzuwerfen.

Creußen, den 08.12.2025

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


SEITE 4

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats /Stadtrats, der ersten

Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des

Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am Sonntag,

08. März 2026

1.

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen,

können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der

Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den

19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname,

Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.

Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:

Der allgemeine Eintragungsraum wird für alle Wahlberechtigten der

Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen in der

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen, Bürgerbüro Zimmer 11, barrierefrei, eingerichtet.

Für die Eintragung bestehen folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

Donnerstag, 15.01.2026

Samstag, 17.01.2026

3.

08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

18.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft

macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht

oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein,

einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein.

Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern,

dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die

Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die

wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung

eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson

beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen.

Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine

können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich

(nicht telefonisch) bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen beantragt

werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

4.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis,

ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis,

oder ihren Reisepass vorlegen.

Creußen, den 09.12.2025

gez. M. Dannhäußer

Verwaltungsgemeinschaft

Creußen

Gemeinschaftsvorsitzender

Festsetzung der Grundsteuer in den Gemeinden

der Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Die Grundsteuer 2026 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage

sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids

nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen

Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz

(GrStG) in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer

ist zu den im letzten Bescheid genannten Terminen fällig. Mit

dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen

Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung eines schriftlichen

Grundsteuerbescheids.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach

seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe

1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird

ist der Widerspruch einzulegen bei der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird

ist die Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,

Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth

zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur

Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz

zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines

Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und

entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis

Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den

Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine

Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO

vorliegt.

- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die

Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere

die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht

aufgehalten.

- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem

Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch

erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der

den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des

Widerspruchsverfahrens zu tragen.

- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid

und Zerlegungsbescheid) können nur durch

Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch

Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351

Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht

überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw.

Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag

richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.

Sollte sich der Messbetrag oder das Eigentumsverhältnis bei

einzelnen Objekten für das Jahr 2026 noch ändern, werden

entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen unter

steueramt@vgem-creussen.bayern.de

zur Verfügung.

Creußen, den 08.12.2025

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5

Bekanntmachung

Stadt Creußen

über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Stadtrates und der ersten Bürgermeisterin

oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt

Creußen, Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März 2026

Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu

können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.

Bei Störungen in der Abwasserentsorgung

Tel. 0171 301 4304

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende

Sanitärinstallationsunternehmen zuständig.

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten Petra

Preißinger

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559

oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.

Nachbarschaftshilfe Creußen

Telefon 0151 52295473, täglich von 17 bis 18 Uhr

App nebenan.de → creussennachbarschaftshilfe

Mail info@nbh-creussen.de oder

nbh_creussen@gmx.de

Außerdem ist die Nachbarschaftshilfe auch auf Instagram

und Facebook zu finden. Nähere Infos gibt‘s online unter

www.nbh-creussen.de

Winterferienprogramm

„Creußen erleben“ – Ein spannender Winterferientag

für Kinder

Datum: 05.01.2026

Uhrzeit: 08:30 - 14:00 Uhr

Alter: ca. 5 bis 11 Jahre

Teilnehmeranzahl: Max. 20 Kinder

Veranstaltet durch: CSU Creußen

Treffpunkt: Mehrzweckhalle Creußen

Unkostenbeitrag: Kostenlos

Programm:

Ab 09:00 Uhr: Unterhaltungsstationen in der Mehrzweckhalle

Ein abwechslungsreiches Vormittagsprogramm mit verschiedenen

Mitmach-Stationen sorgt für Spaß, Bewegung und

Kreativität.

Ab ca. 12:00 Uhr: Pizza selber machen

Gemeinsam backen wir nun Pizza. Dort dürfen die Kinder ihre

eigene Pizza belegen und anschließend essen.

Die Abholung erfolgt um 14:00 Uhr an der Mehrzweckhalle.

Anmeldung bitte bis spätestens 31.12.2025 unter folgendem

Link: www.csu-creussen.de/ferienprogramm

Wir freuen uns auf einen spannenden und fröhlichen

Winterferientag!

1. Durchzuführende Wahl:

Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 16 Stadtratsmitgliedern

und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

statt.

2. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen

(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen

Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen

Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen

oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich

an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,

die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

3.1

Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen

aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser

Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.

Januar 2026, (59. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr der Wahlleiterin/dem

Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen übergeben werden.

Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.

3.2

Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die

Wahl

a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der

Verhältniswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach

den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich

bewerbenden Personen statt.

3.3

Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die

Wahl

a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach

den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich

bewerbende Personen statt.

4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied

4.1

Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person

wählbar, die am Wahltag

a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine

Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.


SEITE 6

Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar.

4.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21

Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.

5. Wählbarkeit zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister

6.2

Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden

Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise

wie sich bewerbende Personen aufzustellen.

6.3

Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge

einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen

Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe

auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.

5.1

Für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

ist jede Person wählbar, die am Wahltag:

a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) wenn sie sich für die Wahl zur ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin

oder zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit

mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung

zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält. Wer

die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen

ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden,

die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in

der Gemeinde/Stadt hat.

5.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39

Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.

6. Aufstellungsversammlung

6.1

Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer

Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem

Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.

Diese Aufstellungsversammlung ist

a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,

b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern

einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung

sich bewerbender Personen gewählt wurden oder

c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung

einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende

Wahlen bestellt wurde.

Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung

darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem

der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer

Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der

Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung

müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt

sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15

Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.

Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung

gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte

und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den

sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu

geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener

Zeit vorzustellen.

6.4

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen kann die Versammlung beschließen,

dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf

dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.

6.5

Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:

Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam

bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende

Verfahrensarten möglich:

6.5.1

Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung

der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt,

die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

6.5.2

Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende

Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte

Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte

Person muss gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter

schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person

auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie

sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.

7. Niederschrift über die Versammlung

7.1

Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:

a) die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,

b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,

c) die Zahl der teilnehmenden Personen,

d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,

dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor

dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer

Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt

der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,

e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,

f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen

gewählt wurden,

g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre

Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,

h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen

ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute

aufgestellt hat,

7.2

Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden

Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen

haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person

darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende

Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der

Versammlung teilgenommen haben.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7

7.3

Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die

sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift

eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen

haben.

7.4

Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag

beizulegen.

8. Inhalt der Wahlvorschläge

8.1

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens

so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder

zu wählen sind. In unserer Gemeinde/Stadt

darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 16 sich bewerbende Personen

enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag

mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden

Personen entsprechend.

Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges

Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt

werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag

benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag

nur eine sich bewerbende Person enthalten.

8.2

Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe

als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen

tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei

oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in

anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem

Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur

deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.

Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name

des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen

Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien

oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten

Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt

eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein

gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge

in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.

8.3

Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation

vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden

sollen.

8.4

Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung

bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein

müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende

Person als Beauftragte, die zweite als ihre Stellvertretung.

Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall

gilt die Erklärung der beauftragten Person.

8.5

Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender

Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung

in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,

Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand

und Anschrift enthalten.

8.6

Angegeben werden können

a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2

Jahren vor dem Wahltag geändert hat,

b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung

vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen

werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,

zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter

oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende

Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,

Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,

stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,

Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,

des Landtags.

Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf

dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor

den übrigen sich bewerbenden Personen.

8.7

Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme

ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei

Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur

in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung

festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/

dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung

gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich

die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die

sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht

von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

8.8

Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer ersten Bürgermeisterin oder eines

ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person

im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde/Stadt, in der die

sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung

sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

8.9

Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats oder der

ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn

sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in der sie

ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung

dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung der

letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit

ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese Bescheinigung

nur einmal ausstellen.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben

sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)

wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende

Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die

Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet

werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname

und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt

sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust

des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags

berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.


SEITE 8

10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge

10.1

Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht

nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich

von mindestens 80 Wahlberechtigten durch Unterschrift in

Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft

aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger

sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit

dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags

ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember

2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl

oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der

im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der

letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen

gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind

die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag

bekannt gemachten Ergebnisse.

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,

wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer

Gesamtheit im Gemeinderat/Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf

Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag

vor dem Wahltag (08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn

mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften benötigt.

10.2

In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:

a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden

Personen und Ersatzleute,

b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste

eingetragen haben,

c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

Freiwillige Feuerwehr Großweiglareuth

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Großweiglareuth ist der Stellvertreter

des Feuerwehrkommandanten neu zu wählen.

Die Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten

findet am Montag, 05. Januar 2026 um 19.30 Uhr

im Schulungsraum in Großweiglareuth statt.

Die Stadt Creußen und die Freiwillige Feuerwehr Großweiglareuth

laden zu dieser Versammlung alle aktiven Mitglieder

der Freiwilligen Feuerwehr Großweiglareuth herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder

der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die

zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet

haben.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorstandes

3. Bericht des Kommandanten

4. Kassenbericht

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft

7. Neuwahl des stellvertretenden Kommandanten

8. Ehrungen

9. Wünsche und Anträge

Creußen, den 09.12.2025

gez.

M. Dannhäußer

1. Bürgermeister

Gemeinde Haag

10.3

Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der

Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu

dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der

sich Eintragenden verboten.

10.4

Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.

10.5

Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,

die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen

an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung

werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.

11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen

Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 08.

Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.

Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen

die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung

der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung

verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen

den Wahlvorschlag zurückzunehmen.

Creußen, den 09.12.2025

gez. Heidler

Wahlleiter

VG-Creußen

DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

22.12.2025 - entfällt -

29.12.2025 - entfällt -

05.01.2026 - entfällt -

12.01.2026 Bürgerhaus Unternschreez

Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170

Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier),

Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie

Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen

werden. Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet

unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit –

Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.haagoberfranken.de

(Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung

– Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung

des Bürgerhauses in Unternschreez sind an den Obst- und Gartenbauverein

Schreez zu stellen. Web: www.ogv-schreez.de | Kontakt:

ogv_schreez@gmx.de

Freiwillige Feuerwehr Haag

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Haag sind der Feuerwehrkommandant

und der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten

zu wählen.

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters

des Feuerwehrkommandanten findet am


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 9

Dienstag, 06. Januar 2026 um 13.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus (Kulturscheune) in Haag statt.

Die Gemeinde Haag und die Freiwillige Feuerwehr Haag laden

zu dieser Versammlung alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen

Feuerwehr Haag herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder

der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die

zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet

haben.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Grußwort des Bürgermeisters

3. Bericht des Vorstands

4. Bericht des Schriftführers

5. Kassenbericht

6. Bericht des Kommandanten

7. Neuwahl des

Feuerwehrkommandanten

8. Neuwahl des stellvertretenden

Feuerwehrkommandanten

9. Sonstiges

Haag, den 10.12.2025

gez.

R. Pensel

1. Bürgermeister

Bekanntmachung

über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin

oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde

Haag, Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März

2026

1. Durchzuführende Wahl:

Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 8 Gemeinderatsmitgliedern

und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten

Bürgermeisters statt.

2. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen

(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen

Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen

Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen

oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich

an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,

die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.

3.Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

3.1

Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen

aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser

Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.

Januar 2026, (59. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr der Wahlleiterin/dem

Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen übergeben werden.

Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.

3.2

Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die

Wahl

a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der

Verhältniswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach

den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden

Personen

statt.

3.3

Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die

Wahl

a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der

Mehrheitswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach

den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende

Personen

statt.

4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied

4.1

Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person

wählbar, die am Wahltag

a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine

Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.

Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar.

4.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21

Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.

5. Wählbarkeit zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten

Bürgermeister

5.1

Für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten

Bürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag:

a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) wenn sie sich für die Wahl zur ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin

oder zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit

mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung

zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält. Wer

die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen

ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden,

die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in

der Gemeinde/Stadt hat.

5.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39

Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.

6. Aufstellungsversammlung

6.1

Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer

Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem

Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.


SEITE 10

Diese Aufstellungsversammlung ist

a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,

b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern

einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung

sich bewerbender Personen gewählt wurden oder

c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung

einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende

Wahlen bestellt wurde.

Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung

darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem

der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer

Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der

Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung

müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt

sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15

Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.

Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung

gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte

und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den

sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu

geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener

Zeit vorzustellen.

6.2

Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden

Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise

wie sich bewerbende Personen aufzustellen.

a) die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,

b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,

c) die Zahl der teilnehmenden Personen,

d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,

dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor

dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer

Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt

der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,

e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,

f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen

gewählt wurden,

g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre

Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,

h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen

ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute

aufgestellt hat,

7.2

Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden

Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen

haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person

darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende

Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der

Versammlung teilgenommen haben.

7.3

Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die

sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift

eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen

haben.

6.3

Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge

einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen

Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe

auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.

6.4

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen kann die Versammlung beschließen,

dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf

dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.

6.5

Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:

Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam

bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende

Verfahrensarten möglich:

6.5.1

Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung

der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt,

die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

6.5.2

Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende

Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte

Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte

Person muss gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter

schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person

auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie

sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.

7. Niederschrift über die Versammlung

7.1

Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:

7.4

Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag

beizulegen.

8. Inhalt der Wahlvorschläge

8.1

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens

so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder

zu wählen sind. In unserer Gemeinde/Stadt

darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 8 sich bewerbende Personen

enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag

mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden

Personen entsprechend.

Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges

Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt

werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag

benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag

nur eine sich bewerbende Person enthalten.

8.2

Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe

als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen

tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei

oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in

anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem

Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur

deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.

Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name

des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen

Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter

Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten

Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 11

eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein

gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge

in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.

8.3

Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation

vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden

sollen.

8.4

Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung

bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein

müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende

Person als Beauftragte, die zweite als ihre Stellvertretung.

Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall

gilt die Erklärung der beauftragten Person.

8.5

Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender

Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung

in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,

Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand

und Anschrift enthalten.

8.6

Angegeben werden können

a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2

Jahren vor dem Wahltag geändert hat,

b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung

vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen

werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,

zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter

oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende

Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,

Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,

stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,

Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,

des Landtags.

Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf

dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor

den übrigen sich bewerbenden Personen.

8.7

Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme

ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei

Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur

in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung

festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/

dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung

gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich

die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die

sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht

von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

8.8

Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer ersten Bürgermeisterin oder eines

ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person

im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde/Stadt, in der die

sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung

sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

8.9

Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats oder der

ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn

sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in der sie

ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung

dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung der

letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit

ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese Bescheinigung

nur einmal ausstellen.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben

sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)

wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende

Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die

Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet

werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname

und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt

sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust

des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags

berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.

10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge

10.1

Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht

nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich

von mindestens 40 Wahlberechtigten durch Unterschrift in

Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft

aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger

sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit

dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags

ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember

2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl

oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der

im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der

letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen

gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind

die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag

bekannt gemachten Ergebnisse.

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,

wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer

Gesamtheit im Gemeinderat/Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf

Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag

vor dem Wahltag (08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn

mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften benötigt.

10.2

In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:

a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden

Personen und Ersatzleute,

b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste

eingetragen haben,

c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

10.3

Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der

Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu

dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der

sich Eintragenden verboten.

10.4

Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.


SEITE 12

10.5

Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,

die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen

an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung

werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.

11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen

Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 08.

Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.

Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen

die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung

der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung

verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen

den Wahlvorschlag zurückzunehmen.

Haag, den 09.12.2025

gez. R. Pensel, Wahlleiter

Zweckverband zur Wasserversorgung der

Haager Gruppe

Informationsveranstaltung zur zukünftigen

Wasserversorgung

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Haager Gruppe

lädt gemeinsam mit den Stadtwerken Bayreuth zu einer

Informationsveranstaltung hinsichtlich der zukünftigen Wasserversorgung

von Haag, Gosen, der Sahrmühle, sowie Großweiglareuth

(Stadt Creußen) ein.

Diese findet statt am

Donnerstag, 8. Januar 2026, 19:00 Uhr

in der Kulturscheune Haag.

Es ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und

Bürger.

Haag, 10.12.2025

gez. Kasel

Verbandsvorsitzender

Gemeinde Prebitz

Sprechstunden des Bürgermeisters im Gemeindezentrum

Bieberswöhr: An jedem ersten Montag des Monats von

18.00 - 20.00 Uhr

Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung möglich.

Handy-Nr. 1. Bürgermeister Teufel: 0170 3383890

Handy-Nr. 2. Bürgermeister Regner: 0151 28718839

Homepage: www.gemeinde-prebitz.de

Freiwillige Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr

ist der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten neu

zu wählen.

Die Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten

findet am Samstag, 10.01.2026 um 19.00 Uhr im Gasthaus

Barthelmann in Bieberswöhr statt.

Die Gemeinde Prebitz und die Freiwillige Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr

laden zu dieser Versammlung alle aktiven

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr

herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder

der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die

zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet

haben.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Vorstandes

3. Bericht des Kommandanten

4. Bericht der Fahrzeugwarte

5. Bericht des Kassiers

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung der Vorstandschaft

8. Neuwahlen

• 2. Kommandant

• Fahrzeugwart

• Kassenprüfer

9. Neuaufnahmen

10. Grußworte

11. Wünsche und Anträge

Wir bitten alle passiven und aktiven Kameradinnen/Kameraden

um pünktliches Erscheinen, da zu Beginn der Versammlung

ein gemeinsames Essen stattfindet. Alle aktiven Kameradinnen

und Kameraden erscheinen bitte im Dienstanzug.

Prebitz, den 09.12.2025

gez. J. Teufel, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung

über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Prebitz,

Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März 2026

1. Durchzuführende Wahl

Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 8 Gemeinderatsmitgliedern

statt.

2. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen

(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen

Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen

Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen

oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich

an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,

die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

3.1

Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen

aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser

Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.

Januar 2026 (59. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr der Wahlleiterin/ dem

Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen übergeben werden.

Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.

3.2

Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die

Wahl des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

mit Bindung an die sich bewerbenden Personen statt.

3.3

Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die

Wahl des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl

ohne Bindung an sich bewerbende Personen statt.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 13

4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied

4.1

Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person

wählbar, die am Wahltag

a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine

Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.

Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar.

4.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21

Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) nicht

wählbar ist.

5. nicht besetzt

6. Aufstellungsversammlung

6.1

Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer

Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem

Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.

Diese Aufstellungsversammlung ist

a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,

b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern

einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung

sich bewerbender Personen gewählt wurden oder

c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung

einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende

Wahlen bestellt wurde.

Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung

darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, indem

der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer

Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der

Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung

müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt

sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15

Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. Die

sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt.

Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte

und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den sich für

die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben,

sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit

vorzustellen.

6.2

Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden

Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise

wie sich bewerbende Personen aufzustellen.

6.3

Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge

einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen

Versammlung aufzustellen. Die Einzelheiten vereinbaren die

Wahlvorschlagsträger.

6.4

Die Versammlung kann beschließen, dass sich bewerbende Personen

zweimal oder dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt werden

sollen.

7. Niederschrift über die Versammlung

7.1

Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:

a) die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,

b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,

c) die Zahl der teilnehmenden Personen,

d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,

dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor

dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer

Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt

der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,

e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,

f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen

gewählt wurden,

g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre

Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,

h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen

ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute

aufgestellt hat,

7.2

Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden

Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen

haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person

darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende

Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der

Versammlung teilgenommen haben.

7.3

Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die

sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift

eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen

haben.

7.4

Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag

beizulegen.

8. Inhalt der Wahlvorschläge

8.1

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens

so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder

zu wählen sind. In unserer Gemeinde/Stadt

darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 8 sich bewerbende Personen

enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag

mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden

Personen entsprechend.

Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges

Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt

werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag

benannt werden.

8.2

Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe

als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen

tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder der

Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in anderer Weise

ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist

eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung

der Wahlvorschläge erforderlich ist. Wird ein Wahlvorschlag

ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsträgers

als Kennwort, bei einemgemeinsamen Wahlvorschlag gelten

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen

in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort.


SEITE 14

8.3

Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation

vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden

sollen.

8.4

Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung

bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein

müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende

Person als beauftragte Person, die zweite als ihre Stellvertretung. Die

beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall

gilt die Erklärung der beauftragten Person.

8.5

Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender

Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung

in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,

Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand

und Anschrift enthalten.

8.6

Angegeben werden können

a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2

Jahren vor dem Wahltag geändert hat,

b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung

vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen

werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,

zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter

oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende

Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,

Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,

stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,

Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,

des Landtags.

Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf

dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor

den übrigen sich bewerbenden Personen.

8.7

Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme

ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei

Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur

in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wir deine mehrfache Aufstellung

festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/

dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung

gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich

die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären.

Die sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht

von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

8.8 nicht besetzt

8.9

Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats muss,

wenn sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in

der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine

Bescheinigung dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung

der letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von

der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese

Bescheinigung nur einmal ausstellen. Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben

sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)

wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende

Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die

VG-Creußen

Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet

werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname

und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt

sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust

des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags

berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.

10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge

10.1

Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht

nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich

von mindestens 40 Wahlberechtigten durch Unterschrift in

Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft

aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger

sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit

dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlagsununterbrochen

bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember

2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten

Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf

v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder

bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land

abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich

sind die von der Landeswahlleitung früher als drei Monate vor dem

Wahltag bekanntgemachten Ergebnisse. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag

bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,

wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat/

Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf Grund des gleichen

gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag vor dem Wahltag

(08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn mindestens einer

der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften

benötigt.

10.2

In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:

a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden

Personen und Ersatzleute,

b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen

haben,

c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

10.3

Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der

Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu

dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der

sich Eintragenden verboten.

10.4

Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.

10.5

Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,

die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen

an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung

werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.

11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen

Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis 08.

Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.

Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen

die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung

der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung

verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen

den Wahlvorschlag zurückzunehmen.

Prebitz, den 09.12.2025, gez. G. Raimund, Wahlleiter


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 15

Markt Schnabelwaid

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de | Web: www.

markt-schnabelwaid.de

SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?

Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister

Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten Petra

Preißinger

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559

oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.

Bekanntmachung

über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin

oder des ersten Bürgermeisters in der Marktgemeinde

Schnabelwaid, Landkreis Bayreuth,

am Sonntag, 08. März 2026

1. Durchzuführende Wahl:

Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 8 Gemeinderatsmitgliedern

und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten

Bürgermeisters statt.

2. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen

(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen

Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen

Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen

oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich

an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,

die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

3.1

Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen

aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser

Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.

Januar 2026, (59. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr der Wahlleiterin/dem

Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen übergeben werden.

Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.

3.2

Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die

Wahl

a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach

den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden

Personen statt.

3.3

Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die

Wahl

a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach

den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende

Personen

statt.

4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied

4.1

Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person

wählbar, die am Wahltag

a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine

Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.

Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar.

4.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21

Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.

5. Wählbarkeit zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten

Bürgermeister

5.1

Für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

ist jede Person wählbar, die am Wahltag:

a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;

b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

c) wenn sie sich für die Wahl zur ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin

oder zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit

mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung

hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung

zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält. Wer

die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb

eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,

ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen

ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden,

die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in

der Gemeinde/Stadt hat.

5.2

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39

Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.

6. Aufstellungsversammlung

6.1

Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer

Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem

Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.

Diese Aufstellungsversammlung ist

a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,

b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern

einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung

sich bewerbender Personen gewählt wurden oder

c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung

einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende

Wahlen bestellt wurde.


SEITE 16

Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung

darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem

der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer

Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der

Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung

müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt

sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15

Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.

Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung

gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte

und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den

sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu

geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener

Zeit vorzustellen.

6.2

Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden

Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise

wie sich bewerbende Personen aufzustellen.

6.3

Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge

einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen

Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe

auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.

6.4

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen kann die Versammlung beschließen,

dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf

dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.

6.5

Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:

Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam

bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende

Verfahrensarten möglich:

6.5.1

Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung

der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt,

die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

6.5.2

Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende

Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte

Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte

Person muss gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter

schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person

auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie

sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.

7. Niederschrift über die Versammlung

7.1

Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:

a die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,

b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,

c) die Zahl der teilnehmenden Personen,

d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,

dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor

dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer

Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt

der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,

e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,

f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen

gewählt wurden,

g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre

Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,

h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen

ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute

aufgestellt hat,

7.2

Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden

Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen

haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person

darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende

Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der

Versammlung teilgenommen haben.

7.3

Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die

sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift

eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen

haben.

7.4

Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag

beizulegen.

8. Inhalt der Wahlvorschläge

8.1

Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens

so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder

zu wählen sind. In unserer Gemeinde/

Stadt darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 8 sich bewerbende

Personen enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag

mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich

bewerbenden Personen entsprechend.

Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges

Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt

werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag

benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag

nur eine sich bewerbende Person enthalten.

8.2

Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe

als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen

tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder

der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in anderer

Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort

ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen

Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.

Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name

des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen

Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter

Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten

Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt

eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein

gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge

in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.

8.3

Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation

vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden

sollen.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 17

8.4

Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung

bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein

müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende

Person als Beauftragte, die zweite als ihre Stellvertretung.

Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall

gilt die Erklärung der beauftragten Person.

8.5

Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender

Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung

in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,

Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand

und Anschrift enthalten.

8.6

Angegeben werden können

a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2

Jahren vor dem Wahltag geändert hat,

b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung

vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen

werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,

zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter

oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende

Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,

Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,

stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,

Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,

des Landtags.

Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf

dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor

den übrigen sich bewerbenden Personen.

8.7

Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme

ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei

Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur

in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung

festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/

dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung

gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich

die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die

sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht

von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

8.8

Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer ersten Bürgermeisterin oder eines

ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person

im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde/Stadt, in der die

sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung

sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

8.9

Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats oder der

ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn

sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in der sie

ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung

dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung der

letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit

ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese Bescheinigung

nur einmal ausstellen.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben

sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)

wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende

Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die

Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet

werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname

und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt

sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust

des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags

berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.

10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge

10.1

Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht

nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich

von mindestens 40 Wahlberechtigten durch Unterschrift in

Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft

aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger

sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit

dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags

ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember

2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl

oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der

im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der

letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen

gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind

die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag

bekannt gemachten Ergebnisse.

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,

wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer

Gesamtheit im Gemeinderat/Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf

Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag

vor dem Wahltag (08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn

mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen

Unterstützungsunterschriften benötigt.

10.2

In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:

a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden

Personen und Ersatzleute,

b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen

haben,

c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

10.3

Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der

Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu

dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der

sich Eintragenden verboten.

10.4

Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.

10.5

Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,

die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen

an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung

werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.


SEITE 18

11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen

Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 08.

Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.

Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen

die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung

der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung

verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen

den Wahlvorschlag zurückzunehmen.

Selbstverständlich wurde auch das eine oder andere Weihnachtslied

gemeinsam gesungen. Nicht vergessen werden

dürfen die leckeren Kuchen und Torten, die von einigen

Schützenvereinsmitgliedern gebacken und zum Kaffee gereicht

wurden. Der besinnliche Beitrag von Pfarrer Peter als

auch die von Martin Dannhäußer und dem Ehrenmitglied

Hans Mann regten zum Nachdenken, aber auch zum Lachen

an. Insgesamt war es ein abwechslungsreicher Nachmittag

für alle Beteiligte, der bereits die Vorfreude auf das nächste

Jahr weckte; vor allem aber das Gefühl, dass im gemeinschaftlichen

Zusammensein die Vorweihnachtszeit noch viel

schöner ist.

Weitere Bilder können auf der Internetseite des Schützenvereins

Haidhof (www.schuetzen-haidhof.com) eingesehen werden.

Ein Jahr im Amt - Im Interview mit

Bürgermeister Jörg Teufel

Schnabelwaid, den 09.12.2025

gez. J. Träg

Wahlleiter

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

Kurzweiliger Adventsnachmittag in

Haidhof

Foto: Gemeinde Prebitz

Vor rund einem Jahr, am 24. November 2024, hat Jörg Teufel

das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Prebitz übernommen.

Zeit für eine Zwischenbilanz: Was wurde angestoßen,

welche Herausforderungen gab es und was steht an in

Prebitz?

Foto: Haidhofer Schützen

Die Weihnachtszeit hat viele Rituale, die die Zeit bis zum großen

Fest verkürzen. Eine der Traditionen ist auch der Adventsnachmittag

im Dorfgemeinschaftshaus für die älteren Bürger

der Altgemeinde Haidhof, der durch die Haidhofer Schützen

organisiert wird. Der neue, von weitem sichtbare Stern unter

dem Giebel des Schützenheims, die von den Mitgliedern aufwendig

dekorierten Fenster und der festlich geschmückte

Saal weckten bereits beim Eintreten Freude auf die anstehende

Veranstaltung, wenngleich durchaus noch Plätze für weitere

SeniorInnen vorhanden gewesen wären.

Der 1. Schützenmeister Thorsten Gendrisch erinnerte daran,

dass Weihnachten wieder viele Geschenke gekauft werden,

aber das Geschenk, zusammenzusitzen und füreinander da

zu sein, zwar kostenlos und dennoch vielleicht das Wertvollste

ist. Zudem konnte er Martin Dannhäußer und Petra Preißinger

als Vertreter der Stadt, sowie Achim Peter von der evang.-

luth. Kirche (Pater Samuel Patton musste leider krankheitsbedingt

absagen) begrüßen. Ebenso traditionell wurden die

erst jüngst inthronisierten Jugendschützenkönigin Josefine

Fischer und Johann Huber als Schützenkönig vorgestellt. Für

die musikalische Untermalung sorgten in altbewährter Manier

Ehrenschützenmeister Reinhard Paschkowski mit Reinhard

Krug, die von Achim Peter unterstützt wurden.

„Herr Teufel, ein Jahr ist vergangen, seit Sie das Bürgermeisteramt

übernommen haben. Wie blicken Sie auf diese

Zeit zurück?“

Das erste Jahr war für mich natürlich sehr intensiv. Ich hatte

zu Beginn noch einen Vollzeitjob, den ich Schritt für Schritt

reduzieren musste. Und obwohl ich bereits seit März 2024 als

Vertreter im Amt war und zuvor zweiter Bürgermeister, weiß

man trotzdem nie zu hundert Prozent, was einen wirklich erwartet.

Ich bin mit klaren Vorstellungen und hohen Erwartungen

gestartet. Mir war wichtig, Dinge anzupacken, statt nur

darüber zu reden. Das war arbeitsintensiv, aber wir konnten in

vielen Bereichen bereits gute Fortschritte erreichen und das

motiviert enorm.

„Sie sprechen Fortschritte an. Was konnten Sie in den ersten

zwölf Monaten konkret umsetzen und worauf sind Sie

besonders stolz?“

Wir haben in kurzer Zeit erstaunlich viel bewegen können. Die

Weichen für die Zukunft unserer Kläranlage in Engelmannsreuth

sind gestellt, und auch die Planung der notwendigen

Kanalsanierungen kommt Stück für Stück voran. Gleichzeitig

läuft die Planung für das neue Baugebiet Engelmannsreuth

auf Hochtouren. Besonders freut mich, dass wir die Spielplätze

in Engelmannsreuth und Funkendorf erneuern bzw. erweitern

konnten, ein echter Gewinn für unsere Kinder. Im Gemeindezentrum

Bieberswöhr konnten wir bereits im ersten

Jahr spürbare Einsparungen und Optimierungen erreichen.

Und unser neues Gemeindewappen ist fertig entworfen und

wartet derzeit auf die Genehmigung.

Außerdem haben wir unsere Vereinsförderung gestärkt und

eine klare Förderrichtlinie geschaffen, die unseren Vereinen

etwas für Ihr Engagement zurückgibt. Ehrlich gesagt bin ich

auf all das Erreichte stolz. Vor allem darauf, dass wir wirtschaftlich

wichtige Weichen stellen konnten, ohne bei Vereinen

oder Familien zu sparen.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 19

„Nicht jedes Projekt läuft glatt. Gab es Momente, in denen

Sie sich dachten: ‚Das hätte einfacher laufen können?‘“

Natürlich. Besonders schwierig wird es immer dort, wo wir auf

andere Institutionen oder Entscheidungsträger angewiesen

sind. Ein Beispiel ist der quasi nicht vorhandene ÖPNV in unserer

Gemeinde. Für unsere Bürger ein leidiges Thema. Hier

würde ich persönlich gerne deutlich schneller vorankommen,

aber vieles liegt schlicht nicht in unserer eigenen Hand. Das

kann frustrieren, spornt aber auch an, hartnäckig zu bleiben.

„Sie betonen häufig Bürgernähe und Transparenz. Wie gelingt

es Ihnen, die Menschen wirklich mitzunehmen?“

Ich bin davon überzeugt, gerade in einer Zeit, in der viele Menschen

Politik mit Frust verbinden, müssen wir in der Kommunalpolitik

nah dran sein. Man sollte sich immer wieder fragen:

„Wer bezahlt mein Gehalt? Der Bürger.“ Die Menschen haben

ein Recht darauf, gehört zu werden. Natürlich kann man nicht

jede Idee umsetzen, und es ist auch nicht meine Aufgabe, es

jedem recht zu machen. Aber ich möchte erreichbar sein, per

Telefon, persönlich oder in meiner Amtsstunde. Und ich glaube,

die Bürger wissen, dass sie sich jederzeit bei mir melden

können.

„Ein Bürgermeister arbeitet nie allein. Wie erleben Sie

die Zusammenarbeit im Gemeinderat und in der Verwaltung?“

Ich bin wirklich dankbar für unseren Gemeinderat. Wir haben

eine tolle Truppe mit ganz unterschiedlichen Hintergründen,

und jeder bringt sich ein. Dieses Miteinander macht mir richtig

Freude. Natürlich bringen alle ihre eigenen Perspektiven

und Erfahrungen mit, und da gibt es auch mal unterschiedliche

Meinungen. Entscheidend ist, dass wir offen miteinander

sprechen, gemeinsam nach Lösungen suchen und am Ende

tragfähige Entscheidungen treffen. Und ich finde, genau das

gelingt uns im Gemeinderat wirklich gut. Auch mit unserer

Verwaltung arbeite ich sehr eng und vertrauensvoll zusammen.

Wir haben dort ein sehr engagiertes Team, das viel

mitträgt und im Hintergrund oft mehr leistet, als man nach

außen sieht. Wir ziehen alle an einem Strang und genau das

braucht es, damit wir als Gemeinde gut vorankommen.

„Die Haushaltslage ist angespannt. Wie schaffen Sie es,

trotzdem wichtige Projekte zu finanzieren?“

Als Betriebswirt schaue ich meistens zuallererst auf die Zahlen.

Nach meinem Amtsantritt habe ich die laufenden Kosten

in unserer Gemeinde genau analysiert und versuche nun, hier

Schritt für Schritt Kosten zu senken. Die steigende Kreisumlage

belastet uns stark, während die Einnahmen nicht im gleichen

Maß wachsen. Das bedeutet für uns:

„Wir müssen sparen, wenn wir weiter investieren wollen.“

Gemeinsam mit dem Gemeinderat suche ich nach Möglichkeiten,

wirtschaftlich besser zu werden, ohne die Bürger unnötig

zu belasten. Das ist nicht immer einfach, aber absolut

notwendig.

„Wo sehen Sie die Schwerpunkte in der Gemeinde Prebitz

in den kommenden Jahren?“

Unsere Infrastruktur bleibt ein zentrales Thema. Auch wenn

unser Kanalnetz nicht im schlechtesten Zustand ist, gibt es

Bereiche, die dringend saniert werden müssen. Ich möchte

das Stück für Stück angehen, damit wir nicht irgendwann vor

einer Herkulesaufgabe stehen, weil wir zu lange gewartet haben.

Unser neues Baugebiet hat weiterhin oberste Priorität.

Junge Familien in Prebitz zu halten oder zurückzuholen, tut

der gesamten Gemeinde gut. Auch in unserer alten Kanzlei in

Prebitz muss in den kommenden Jahren etwas passieren. Wir

informieren uns derzeit über verschiedene Fördermöglichkeiten

und haben uns als RIZ-Außenstandort beworben. Sollte

das nicht klappen, werden wir andere Nutzungskonzepte

prüfen. Wichtig ist, dass das Gebäude eine echte Perspektive

bekommt. Und unser neues Gemeindewappen soll nur der

Anfang sein. Ich möchte, dass Prebitz auch nach außen hin

sichtbarer und noch attraktiver wird.

„Sie sind in Ihrer Position viel unterwegs. Wie schaffen Sie

bei diesem Pensum Zeit für Ihre Familie und sich selbst?“

Das ist ehrlich gesagt eine Herausforderung. Mein Tag beginnt

früh und endet spät. Umso wichtiger sind mir die kleinen

Alltagsmomente mit meiner Familie. Diese Zeit schätzt

man viel mehr, wenn sie knapp ist. Ich habe mir vorgenommen,

am Wochenende weniger im Büro zu arbeiten, das

klappt mal besser, mal schlechter. Neben meinem Bürgermeisteramt

arbeite ich weiterhin 30 Stunden pro Woche bei

der BayKommun als Projektmanager. Durch die Möglichkeit,

überwiegend im Homeoffice zu arbeiten und nur einmal pro

Woche in München im Büro zu sein, kann ich meine Zeit gut

strukturieren und flexibel bleiben. Das hilft enorm, alles unter

einen Hut zu bekommen. Am liebsten bin ich aber bei meiner

Familie, draußen in der Natur oder in unserer Region unterwegs.

„Wenn Sie heute zurückblicken: Fühlt sich das Amt so an,

wie Sie es sich vorher vorgestellt haben?“

Nein! Weil ich mir vorher ehrlich gesagt gar nicht so viele konkrete

Vorstellungen gemacht habe. Die Intensität ist enorm

und man kann sich vorher kaum ausmalen, wie viel Verantwortung

und Zeit in den einzelnen Themen stecken.

„2026 stehen in Bayern Kommunalwahlen an. Sie selbst sind

davon ausgenommen, da Sie erst 2024 gewählt wurden. Wie

blicken Sie auf die kommende Wahl?“

Ich sehe das tatsächlich entspannt, weil ich nicht selbst zur

Wahl stehe. Spannend wird es trotzdem, vor allem mit Blick

darauf, welche Veränderungen sich in unserem direkten Umfeld

ergeben. Einen Wahlkampf gibt es für mich aber trotzdem,

da ich mich für die CSU im Landkreis für den Kreistag

habe aufstellen lassen. Das wäre ein Amt, das mir sehr gut gefallen

würde. Und ich bin der Meinung: Ein Prebitzer Vertreter

gehört in den Kreistag.

„Was wünschen Sie sich persönlich für die Gemeinde Prebitz?

Unabhängig davon, wer in Zukunft einmal Bürgermeister

sein wird?“

Ich wünsche mir, dass unsere Vereine so lebendig bleiben, wie

sie es heute sind. Dass wir uns unsere Traditionen und Feste

bewahren. Sie sind das Herzstück unserer Dorfgemeinschaft

und prägen unser Zusammenleben. Wir müssen alles dafür

tun, unsere Vereine zu unterstützen. Außerdem wünsche ich

mir, dass wir wieder über die Marke von 1.000 Einwohnern

kommen. Das waren wir lange Zeit und mit dem neuen Baugebiet

ist das hoffentlich ein ganz realistisches Ziel. Und zu

guter Letzt wünsche ich mir, dass Prebitz wirtschaftlich so gut

aufgestellt ist, dass wir als Gemeinde finanziell souverän bleiben.

Wenn wir das geschafft haben, bin ich zufrieden.

Frohe Weihnachten und ein

gesundes Neues Jahr 2026,

wünscht Ihnen ihr Christbaumteam

Angelika Bajsini und Klaus Schmid

Leider konnten wir aus gesundheitlichen

Gründen unseren diesjährigen Christbaumverkauf

vor der Gaststätte Maisel

nicht wahrnehmen.

Mobil: 0157/ 82806107


SEITE 20

VERBÄNDE UND VEREINE

Freiwillige Feuerwehr Lindenhardt

Einladung zur General- und Jahreshauptversammlung 2026

Die Freiwillige Feuerwehr Lindenhardt lädt alle Mitglieder zur

General- und Jahreshauptversammlung am

Montag, 5. Januar 2026 um 19.30 Uhr in das Evangelische

Gemeindehaus in Lindenhardt ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totengedenken

3. Ehrungen

4. Verlesung des Protokolls

5. Bericht des 1. Vorstandes

6. Bericht des 1. Kommandanten

7. Bericht des Jugendwartes

8. Bericht des Kassiers

9. Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft

10. Ggf. Änderungsantrag auf Ergänzung der Satzung

11. Aktuelles, Wünsche und Anträge

Anträge sind bis 29. Dezember 2025 schriftlich beim 2. Vorstand

Klaus Schwenk einzureichen.

Im Anschluss an die Versammlung finden die Siegerehrungen

im Hobbyschießen sowie ein gemütliches Beisammensein

statt.

Bitte erscheint in Uniform!

Mit kameradschaftlichem Gruß

FF Lindenhardt

Die Vorstandschaft

Freiwillige Feuerwehr Untemschreez

Einladung zur Hauptversammlung

am Montag, den 5. Januar 2026 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Berichte, (Schriftführer, Kassier, Vorstand)

4. Jahresrückblick des 1. Kommandanten

5. Entlastung der Vorstandschaft

6. Neuwahlen der Vorstandschaft (außer Kommandanten)

7. Grußworte

8. Abstimmung für ein gemeinsames Jubiläum mit den

Wehren Großweiglareuth und Haag im Jahr 2027

9. Wünsche und Anträge

Die Versammlung beginnt mit einem kostenlosen gemeinsamen

Essen. Im Anschluss beginnt der offizielle Teil. Um zahlreiche

Teilnahme wird gebeten.

Die Vorstandschaft

Freiwillige Feuerwehr Engelmannsreuth

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am Freitag, den 09.01.2026 ab 18:30 Uhr

im Feuerwehrhaus Engelmannsreuth

Zu unserer Jahreshauptversammlung laden wir recht herzlich

ein. Die Versammlung beginnt gegen 18:30 Uhr mit einem

Essen. Um 19:30 beginnt der offizielle Teil der Jahreshauptversammlung.

Aktive Mitglieder kleiden sich bitte in Uniform.

Die Jahreshauptversammlung findet im Gemeinschaftsraum

des Feuerwehrhauses statt. Nach Möglichkeit wird gebeten

die Teilnahme bis zum 02.01.2026 anzumelden.

Wir freuen uns Sie an der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Protokollbericht

3. Kassenbericht

4. Bericht des Vorstandes

5. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung

6. Bericht des Kommandanten

7. Bericht des Jugendwartes

8. Bericht des Kinderfeuerwehrwartes

9. Neuwahl der Vorstandschaft

10. Vorschau auf das Jahr 2026

11. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Schützengesellschaft Funkendorf

Generalversammlung am 06.01.2026

Einladung zur Generalversammlung am 06.01.2026 im Schützenheim

im Gemeindezentrum Bieberswöhr/Prebitz.

Beginn 13.30 Uhr.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht 1.Vorstand

3. Bericht 1.Schützenmeister

4. Bericht 1.Böllermeister

5. Bericht Jugendwart

6. Kassenbericht

7. Revisionsbericht

8. Entlastung des Vereinsausschusses

9. Festlegung der Mitgliederbeiträge

10. Neuaufnahmen

11. Ehrung der Vereinsmeister

12. Bekanntgabe Königsschuß

13. Wünsche und Anträge

Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung

schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.

Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht mehr.

Die Vorstandschaft

Sternsingeraktion: Schnabelwaid am Sonntag,

04.01.26/Creußen am Dienstag, 06.01.26:

In den ersten Tagen des Januars die Sternsinger in den Pfarreien

unterwegs, um den Segen für das neue Jahr zu bringen

und die weltweit größte Aktion „Kinder helfen Kindern“ zu

unterstützen. Bitte tragen Sie sich in die, in den kath. Kirchen

in Creußen und Schnabelwaid ausliegenden Listen ein.

In Creußen ist die Besuchszahl begrenzt, hier können Sie sich

den Segen auch im Aussendungsgottesdienst am Montag,

05.01.2026 mitnehmen und ggf. Ihre Spende dabei abgeben.

Wir bedanken uns für die Gaben und bei Bedarf werden gerne

Spendenquittungen erstellt.

VG-Creußen


wünscht Frohe Weihnachten und ein

gesundes neues Jahr

an den Weihnachtsfeiertagen &

31.12.25 - 01.01.26, geschlossen

Ihr Franco-Team

Creußen • Marktplatz • Tel. 09270/8588

Ich bedanke mich für die

angenehme Zusammenarbeit

und wünsche Ihnen ein frohes

Weihnachtsfest, Gesundheit und

Erfolg für das kommende Jahr.

Kaminkehrerbetrieb

Kehrbezirk Creußen

Thomas Baumann

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen

all unseren Kunden und Lieferanten, Freunden und Verwandten

ein gesegnetes Weihnachtsfest und

ein gesundes neues Jahr

Ein frohes Weihnachtsfest

und ein gesundes neues Jahr

wünscht


SEITE 22

Bereitschaftsdienste

26.12.2025 Dr. Dr. Martin Spitzer, Erlanger

Str. 2, 95444 Bayreuth

Thomas Rüger

Mariental 3

91278 Pottenstein

0921 69165 u.

0160 6600490

09243 7111

BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE

Wen anrufen: 116117 oder 112?

Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 (ohne Vorwahl) hilft

Ihnen telefonisch außerhalb der Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen,

mit denen Sie sonst in Ihre Hausarztpraxis gehen würden.

Er ist 24/7 erreichbar.

In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den

Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 (ohne Vorwahl).

BEREITSCHAFTSPRAXEN

Sie sind krank am Abend, Wochenende oder an einem Feiertag? Sie

sind nicht lebensbedrohlich erkrankt, können jedoch nicht bis zur

nächsten Sprechzeit warten? Dann helfen Ihnen die Ärztinnen und

Ärzte in Bereitschaftspraxen.

Bereitschaftspraxis Pegnitz

Sana-Klinik

Langer Berg 12

91257 Pegnitz

Sprechzeiten:

Mo., Di. & Do.: 18 bis 21 Uhr

Mi. & Fr.: 17 bis 21 Uhr

Sa. & So.: 9 bis 21 Uhr

ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST

DATUM PRAXIS TELEFON

20.12./21.12.2025 Dr. Ulrich Renner

Richard-Wagner-Str. 33

95444 Bayreuth

Bereitschaftspraxis

Bayreuth

Carl-Schüller-Str. 10

95444 Bayreuth

Sprechzeiten:

Mo., Di. & Do.: 18 bis 21 Uhr

Mi. & Fr.: 16 bis 21 Uhr

Sa. & So.: 9 bis 21 Uhr

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden,

Feier- und Brückentagen rund um die Uhr (0 bis 24 Uhr). Wann

der Zahnarzt in seiner Praxis anwesend ist, finden Sie online über die

Suchfunktion unter www.notdienst-zahn.de. Die Zahl der Notfallpraxen

ist stark begrenzt. Bitte nehmen Sie den zahnärztlichen Notdienst

nur in dringenden Fällen in Anspruch, die keinen Aufschub bis

zur nächsten allgemeinen Sprechstunde dulden.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns bittet Patienten, die

am Wochenende den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen

müssen, um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Generell gilt, dass der Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten

gedacht ist.

0921 61131

27.12./28.12.2025 Dr. Volker Sack, Bernecker Str. 7,

95497 Goldkronach

Uwe Steinwandt, Harburgerstr. 1,

95444 Bayreuth

29.12./30.12.2025 Dr. med. dent. Thomas Ulrich,

Werner-Siemens-Str. 19, 95444

Bayreuth

Dr. med. dent. Martin Schiller,

Badstr. 13, 91257 Pegnitz

31.12.2025 Dipl.-Stom. Christine Schumann,

Maintalstr. 16, 95460 Bad Berneck

Astrid Urban, Wittelsbacherring

49, 95444 Bayreuth

APOTHEKENNOTDIENST

19.12.2025 St.-Georgen-Apotheke

Stadt-Apotheke

Bonmedica Apotheke

20.12.2025 Birken Apotheke

Apotheke-Speichersdorf

21.12.2025 Adler Apotheke

easyApotheke Bayreuth-Nord

Stadt Apotheke

22.12.2025 Hirsch-Apotheke

Stadt-Apotheke

Berg-Apotheke

23.12.2025 Franken-Apotheke

Adler Apotheke

Stadt-Apotheke

24.12.2025 Apotheke am Schloßberg

Marienapotheke

Franken-Apotheke

25.12.2025 Brandenburger-Apotheke

Marien-Apotheke

Bayreuth

Kemnath

Gößweinstein

Bayreuth

Speichersdorf

Bayreuth

Bayreuth

Pottenstein

Bayreuth

Eschenbach

Fichtelberg

Pegnitz

Bayreuth

Waischenfeld

Pegnitz

Bayreuth

Weidenberg

Bayreuth

Auerbach

26.12.2025 Schwanen-Apotheke Bayreuth

27.12.2025 Mohren-Apotheke

Apotheke Schug am Turm

Bonmedica Apotheke

09273 5423

0921 23004

0921 69995

09241 8095210

09273 966671

0921 64041

ACHTUNG: Ab 2026 stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

keine Übersicht der Notdienst-Praxen mehr zur Verfügung. Diese

können stattdessen immer tagesaktuell über die Suchfunktion

unter www.notdienst-zahn.de abgerufen werden.

Bayreuth

Kemnath

Gößweinstein

22.12./23.12.2025 Dr. Wolf-Dieter Münch

Bayreuther Str. 53c

95503 Hummeltal

Dr. med. dent. Achim Schmidt,

Tannhäuserstr. 3

95445 Bayreuth

24.12.2025 Peter Schnirring

Hohenzollernring 40

95444 Bayreuth

09201 7328

0921 23770

0921 62994

28.12.2025 Apotheke im Rotmain-Center

Apotheke Schug

29.12.2025 Mohren-Apotheke

Felsen-Apotheke

30.12.2025 Hirsch-Apotheke

Eichbaum-Apotheke

31.12.2025 Brunnen-Apotheke

Grunau-Apotheke

Stadt-Apotheke

Bayreuth

Eschenbach

Bayreuth

Bad Berneck

Pegnitz

Bayreuth

Creußen

Bayreuth

Waischenfeld

Dr. Daniel Raab

Bamberger Str. 15

95488 Eckersdorf

0921 31359 u.

0176 24531884

01.01.2026 Adler Apotheke

Stadt-Apotheke

Stadt-Apotheke

Bayreuth

Auerbach

Kemnath

25.12.2025 Dr. Emil Rohmer

Haidhofer Str. 2, 95473 Creußen

Dr. Dr. Nils Schuck, Erlanger Str.

2, 95444 Bayreuth

09270 8373 u.

09270 8280

0921 69165 u.

0160 6600490

02.01.2026 Brandenburger-Apotheke

Marien-Apotheke

Apotheke Schug am Turm

Bayreuth

Auerbach

Kemnath

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 23

03.01.2026 Hof-Apotheke

Stadt-Apotheke

Berg-Apotheke

04.01.2026 Mohren-Apotheke

Bonmedica Apotheke

Die Stadt Apotheke

Bayreuth

Eschenbach

Fichtelberg

Bayreuth

Gößweinstein

Grafenwöhr

Was tut sich wo?

05.01.2026 Rathaus-Apotheke

Apotheke Schug

06.01.2026 Schwanen-Apotheke

Stadt-Apotheke

07.01.2026 Eichbaum-Apotheke

Steinach-Apotheke

08.01.2026 Franken-Apotheke

Apotheke am Roten Hügel

Bären-Apotheke

09.01.2026 Brunnen-Apotheke

Birken-Apotheke

Apotheke am Schlossberg

10.01.2026 Hirsch-Apotheke

Park-Apotheke

Main-Apotheke

11.01.2026 Grunau-Apotheke

Apotheke-Speichersdorf

Ahorn-Apotheke

12.01.2026 Hirsch-Apotheke

Apotheke im Rotmain-Center

Humboldt-Apotheke

13.01.2026 Franken-Apotheke

Storchen-Apotheke

Stadt-Apotheke

14.01.2026 Marienapotheke

Hummelgau-Apotheke

Vorstadt-Apotheke

15.01.2026 Apotheke am Schloßberg

MedCenter-Apotheke

Stadt-Apotheke

16.01.2026 Admira Apotheke

easyApotheke Bayreuth-Süd

17.01.2026 St.-Georgen-Apotheke

Bonmedica Apotheke

18.01.2026 easyApotheke Bayreuth-Nord

Stadt-Apotheke

FEUERWEHR-TERMINE

04.01.2026, FF Seidwitz, 16:00 Uhr

Jahreshauptversammlung im DGH

Bayreuth

Eschenbach

Bayreuth

Auerbach

Bayreuth

Warmensteinach

Pegnitz

Bayreuth

Bindlach

Creußen

Bayreuth

Neudrossenfeld

Bayreuth

Eckersdorf

Himmelkron

Bayreuth

Speichersdorf

Glashütten

Pegnitz

Bayreuth

Goldkronach

Weidenberg

Heinersreuth

Waischenfeld

Bayreuth

Mistelbach

Kemnath

Pegnitz

Bayreuth

Kemnath

Pegnitz

Bayreuth

Bayreuth

Gößweinstein

Bayreuth

Auerbach

05.01.2026, FF Unternschreez, 19:00 Uhr

Jahreshauptversammlung im Feuerwehrgerätehaus

05.01.2026, FF Großweiglareuth, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung im Schulungsraum

mit Neuwahlen

05.01.2026, FF Lindenhardt, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung im ev. Gemeindehaus

06.01.2026, FF Haag, 13:00 Uhr

Jahreshauptversammlung im DGH (Kulturscheune) mit

Neuwahlen

09.01.2026, FF Engelmannsreuth, 18:30 Uhr

Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus (Gemeinschaftsraum)

10.01.2026, FF Funkendof-Bieberswöhr, 19:00 Uhr

Jahreshauptversammlung im Gasthaus Barthelmann mit

Neuwahlen

19.12.2025, 19:00 - 22:00

Schrottwichtelschiessen für ALLE Mitglieder

Schützenheim Althaidhof

Schützenverein Haidhof e.V.

19.12.2025, 17:30

Weihnachtskonzert der VHS-Musikschüler

Altes Rathaus Creußen

Volkshochschule Creußen e.V.

25.12.2025, 20:00

Weihnachtsbusfahrt nach Modschiedel

Gemeindezentrum Prebitz

ELJ Prebitz-Seidwitz

31.12.2025, 22:00

Silvesterparty im Landjugendraum

Landjugendraum Gemeindezentrum Prebitz

ELJ Prebitz-Seidwitz

01.01.2026, 14:00 - 15:00

Neujahrsböllern des Schützenvereins Haidhof

Ortseingang Althaidhof

Schützenverein Haidhof e.V.

06.01.2026, 13:30 - 18:00

Mitgliederversammlung Schützenverein Haidhof e.V.

Schützenheim Althaidhof

Schützenverein Haidhof e.V.

08.01.2026, 19:00

Informationsveranstaltung zur zukünftigen

Wasserversorgung

Kulturscheune Haag

Zweckverband zur Wasserversorgung der Haager Gruppe

10.01.2026, 19:00

Schnupperabend im Landjugendraum am

Gemeindezentrum Prebitz

Landjugendraum Gemeindezentrum Prebitz

ELJ Prebitz-Seidwitz

12.01.2026, 19:30

ELJ Tanzkurs im Gemeindezentrum Prebitz

Gemeindezentrum Prebitz

ELJ Prebitz-Seidwitz

15.01.2026, 14:00 - 17:00

Sprechstunde der Notarin Dr. Müller in Creußen

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 09241

809533-0.

Verwaltungsgebäude Creussen, OG, Sitzungssaal, Zi-Nr. 28

Notariat Dr. Manuela Müller, Pegnitz

17.01.2026, 10:00 - 14:00

ANDROID für Einsteiger Kurs 3: Sicher am Smartphone

Neues Rathaus Creussen, Sitzungssaal im OG

Volkshochschule Creussen e.V.

Melden auch Sie Ihre Veranstaltung für den Kalender

„Was tut sich wo“ kostenfrei unter www.creussen-journal.de


SEITE 24

75 JAHRE

KRÜGEMUSEUM

Jubiläumsprogramm

„Um Himmels Willen, das Jahr ist ja schon zu Ende!“

Sonntag, 28.12.2025, 15:00 Uhr

Eintritt: 3,00 € pro Person

Entdecken Sie während dieser Führung himmlische Begleiter

für’s neue Jahr auf den Creußener Krügen und stoßen Sie mit

uns auf 75 Jahre Krügemuseum nochmals an!

AUS DER CREUßENER

GESCHICHTE

Lieder unterm Weihnachtsbaum

Vom Ursprung der landläufigen Weihnachtslieder in unserer

oberfränkischen Heimat

Das Lied ein Stück Heimat, und das Singen ist Leben in der

Heimat. Dies wird besonders deutlich spürbar und lebendig,

wenn in diesen vorweihnachtlichen Tagen die landläufigen

Weihnachtslieder bei uns wieder erklingen, besonders

aber, wenn am Heiligen Abend noch vor der Bescherung

im Kerzenschein des Christbaumes diese bekannten Weihnachtslieder

angestimmt werden, nachdem die Kinder der

Familie in gewohnter Weise die Weihnachtsgeschichte aus

dem Evangelium des Lukas 2, 1-20 aufgesagt haben oder der

Familienvater aus der Bibel vorgelesen hat. „Es begab sich

aber…Da machte sich auch Joseph…mit Maria, seinem vertrauten

Weibe…Und sie gebar ihren ersten Sohn und legte

ihn in eine Krippe..Und es waren Hirten…Und der Engel des

Herren trat zu ihnen und sprach zu ihnen: Fürchtet euch

nicht, ich verkündige euch große Freude… Euch ist heute der

Heiland geboren…Ihr werdet finden das Kind in einer Krippe

liegen …Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden…

Lasst uns nun gehen gen Bethlehem…Da sie es gesehen

hatten, breiteten sie das Wort aus…Und die Hirten kehrten

wieder um und priesen und lobten Gott!“

Mit diesem Einstieg soll begonnen werden, den Ursprung

der bei uns am häufigsten gesungenen Weihnachtslieder

aufzuzeigen:

1.„Es kommt ein Schiff, geladen bis an sein“ höchstes

Bord,

trägt Gottes Sohn voll Gnaden, des Vaters ewigs Wort“ ist

das älteste Weihnachtslied, das wir besitzen. Den Text verdanken

wir dem Dominikanermönch „Johannes Tauber“,

der in Straßburg 1294 geboren wurde und 1361 dort auch

starb. Er trat jung in den Dominikanerorden ein und erhielt

seine Ausbildung in seiner Vaterstadt und in Köln, wirkte am

Ober-und Niederrhein und genoss dank seiner großen Beredsamkeit

und dank seiner mystischen Erfahrung und seines

tiefen Verständnisses für die menschliche Seele großes

Ansehen. Tauber war auch der treueste Schüler des Mystikers

Meister Eckehart, dessen mystische Lehre er gerne erläuterte

und verteidigte. Aus dieser mystischen Einstellung

entstand auch das mystische Weihnachtslied „Es kommt

ein Schiff geladen“: Eines Tages ging er 1357 durch die engen

Straßen und Gassen von Straßburg, die zum Rhein führten.

Wie wundervoll war doch alles mit einem herrlichen Duft erfüllt!

Plötzlich sah er das blaue Band des Rheines. Der Strom

war ruhig. Am Horizont sah er ein Schiff, das größer und größer

wurde, und um den Mast schwebten Engel, die festliche Lieder

sangen. Und mit einem Male war es ihm, als seien seine

Lippen gelöst, und aus seinem Munde kamen die Worte:

„Uns kommt ein Schiff gefahren“. Doch da legte das Schiff

einen Anker, und er erwachte aus seinem Traum. Nur das

schöne Lied war ihm geblieben, das 1608 der Kölner Daniel

Sudermann für das Andernacher Gesangbuch in den heutigen

Text umformte. „Es kommt ein Schiff, geladen bis an

sein “höchstes Bord“.

2. „Vom Himmel hoch, da komm ich her, ich bring euch

gute neue Mär“ gehört zu unseren meistgesungenen

Weihnachtsliedern. Es wurde von Martin Luther in den Vorweihnachtstagen

des Jahres 1535 nachdem ihm kurz zuvor

ein Kind seiner Familie gestorben war, aber auch angeregt

durch die eigenen Kinder und deren Singen und Spielen,

als Kinderweihnachtslied gedichtet. So ist dieses Lied wie

kaum ein anderes dazu beschaffen, der häuslichen Familien-

Weihnachtsfeier mit das Gepräge zu geben. Martin Luther

hat für seinen Weihnachtsliedertext die Melodie eines alten

Kreuzfahrerliedes übernommen, das auf den Kreuzzügen

ins Heilige Land gesungen wurde: Ich kumm aus fremden

Landen her und bring euch viel der neuen Mär, der neuen

Mär bring ich so viel, mehr denn ich euch hier sagen will.

In der Folgezeit nach den Kreuzzügen wurde dieses Kreuzfahrerlied

auch als Ringeltanzlied bei Festen gesungen. Auf

dem Festanger kamen die jungen Burschen und die kranzgeschmückten

Mädchen zusammen.

Dabei trat ein Bursch in die Mitte des Kreises und sang dieses

ehemalige Kreuzfahrerlied. Die Worte aus der 14. Strophe

des Weihnachtsliedes „Davon ich allzeit fröhlich sei, zu springen,

singen immer frei“ lassen an das alte Ringeltanzlied und

auch an das Umtanzen einer in der Kirche aufgestellten Krippe

und an die Reigentänze erinnern, die in früheren Zeiten

in der Heiligen Nacht in Verbindung mit dem Kindelwiegen

aufgeführt wurden. Martin Luther sagt selbst hierzu: „Christen

sind ein seliges Volk, die können sich freuen im Herzen

und rühmen, pochen, tanzen und springen. Das gefällt Gott

wohl und tut unserem Herzen sanft, wenn wir auf Gott strotzen,

stolzieren und fröhlich sind“.

3. „O Tannenbaum. O Tannenbaum, wie treu sind deine

Blätter!“ Gar seltsam ist die Geschichte dieses Weihnachtsliedes!

Es trägt eigentlich das Gesicht eines Liedes von untreuer

Liebe, einem älteren Volkslied, das 1819 August Zarnack

geschaffen hatte. Fünf Jahre später erfolgte 1824 die

Umdichtung der 2. und 3. Strophe als Weihnachtslied für

Schulkinder durch den Leipziger Lehrer Ernst Anschütz:

O Tannenbaum. du kannst mit sehr gefallen! Wie oft hat

nicht zur Weihnachtszeit ein Baum von dir mich hoch erfreut!

O Tannenbaum, dein Kleid will mich was lehren. Die

Hoffnung und Beständigkeit gibt Trost und Kraft zu jeder

Zeit.

Die Melodie dieses Weihnachtsliedes ist die der alten Studentenlieder

„Lauriger Horatius“ und „Gott grüß dich, Bruder

Straubinger“ und „Es lebe hoch, es lebe hoch, der Zimmermannsgeselle“

aus dem Jahr 1799.

Raimund Nols

2. Bürgermeister

Quelle: Archiv von Hans Bauriedel

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 25

FRÄNKISCHE HAUSFLURWEIHNACHT

IN CREUßEN LOCKTE BESUCHER AUS

NAH UND FERN

Am ersten Adventswochenende verwandelte sich die Creußener Altstadt

erneut in eine festliche Kulisse: Am Samstag, 29. November, und

Sonntag, 30. November, strömten zahlreiche Besucherinnen und Besucher

aus Nah und Fern zur „Fränkischen Hausflurweihnacht“ und

ließen sich von der besonderen Atmosphäre dieses einmaligen Weihnachtsmarktes

verzaubern.

Rund um das Alte Rathaus sowie in den historischen Hausfluren präsentierten

sich dabei wieder vielfältige kulinarische Angebote. Von

Crêpes, Zwiebelkuchen und herzhaften Grill- und BBQ-Spezialitäten

bis hin zu Glühwein und Feuerzangenbowle – für jeden Geschmack

Foto: red

war etwas dabei. Im Alten Rathaus selbst erwartete die Gäste ein

buntes Marktangebot aus Kunsthandwerk, Schmuck, liebevollen Basteleien, weihnachtlichen Dekoartikeln sowie selbstgemachten

Marmeladen und Likören. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für Groß und Klein rundete die Veranstaltung ab.

Insbesondere die Mitmach-Angebote für Kinder wie Stockbrotbacken, Kerzenziehen und Basteln fanden großen Anklang. Für

stimmungsvolle musikalische Momente war aber ebenfalls bestens gesorgt. So läuteten beispielsweise die Speichersdorfer Fichtenhornbläser

am Samstagabend mit ihren außergewöhnlichen Instrumenten auf eindrucksvolle Weise die Adventszeit ein. Besonderer

Höhepunkt am Sonntag war der Besuch des Nikolaus, der ca. 140 Kinder mit einem kleinen Geschenk beglückte.

Die diesjährige Hausflurweihnacht hinterließ damit also wieder einmal ein besonderes und unvergessliches Adventserlebnis, das

Besucherinnen und Besucher wie auch Ausstellende gleichermaßen begeisterte.

Foto: Martin Dannhäußer

Die Gemeinde Prebitz gratuliert

Wir wünschen ein frohes

Weihnachtsfest

und ein gutes neues Jahr.“

Foto: red

Am 4. Dezember 2025 feierte Margarete Schmid aus Engelmannsreuth

ihren 91. Geburtstag.

Erster Bürgermeister Jörg Teufel überbrachte persönlich die

herzlichen Glückwünsche der Gemeinde Prebitz und überreichte

Theisinger

eine kleine Aufmerksamkeit. Die Gemeinde Prebitz

wünscht Frau Schmid weiterhin Mineralöle alles und Transporte Gute, Gesundheit und

viele schöne Momente im Kreis ihrer Familie.

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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

wünschen wir allen unseren Kunden und Freunden!

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Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte

Vertrauen und wünschen Ihnen auf

diesem Wege ein frohes Weihnachtsfest und

ein erfolgreiches Neues Jahr!

Theisinger

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SEITE 26

HERZLICHEN DANK AN UNSEREN

1. BÜRGERMEISTER MARTIN

DANNHÄUßER!

Die erste Bank steht. Gespendet von unserem 1. Bürgermeister Martin

Dannhäußer hat sie ihren Platz gefunden an der Kreuzung von

Lindenhardt nach Hörlasreuth. Der Blick geht bis in das Hohe Fichtelgebirge

und zeigt, wie abwechslungsreich unsere Gemeinde ist. Die

Flurbezeichnungen „Weisser Sand“ und die „Grum“ sowie der erste

Teil des Oberen Rotmaintals sind von diesem Platz aus gut sichtbar.

An dieser Stelle sind Wanderer vom Fränkischen Gebirgsweg, dem

Jakobspilgerweg von Hof nach Nürnberg, dem Bierquellenwanderweg,

dem Marienweg oder dem Mainwanderweg unterwegs. Es ist

aber auch beim Sonntagsspaziergang ein schönes Plätzchen für eine

Pause.

Das Projekt wurde von der Dorfgemeinschaft Lindenhardt angestoßen

und wird Stück für Stück nach Absprache mit der Stadt Creußen

verwirklicht. Die Bänke habe eine Länge von 2 Metern. Die Bohlen

sind aus heimischer Esche und die Betonfüße wurden gewählt, damit

keine Bankwanderung entsteht. Die Herstellung ist eine Gemeinschaftsarbeit

unter der Federführung von Altbürgermeister Harald Mild, Stadtrat Werner Lautner sowie Stefan Gräbner und Klaus

Schwenk aus Lindenhardt. Die Dorfgemeinschaft Lindenhardt würde sich freuen, wenn noch mehr Bankspenden eingehen würden.

Der Preis liegt bei 125 Euro und es werden nach Möglichkeit Standortwünsche berücksichtigt. Die Bank kann auf Wunsch

auch mit einer Stiftertafel versehen werden.

Selbstverständlich gab es auch noch eine Reihe von weiteren Ehrungen, die ebenso wie viele Bilder von der Veranstaltung, der

Internetseite des Schützenvereins (www.schuetzen-haidhof.com) entnommen werden können.

VG-Creußen

Von links: Peter Hippmann, 2. Vorsitzender des Dorfvereins, 1. Bürgermeister

Martin Dannhäußer sowie Stadtrat Rainer Hauenstein

Dankgottesdienst zum Ende eines ereignisreichen Jubeljahres

Die Vertreter der Vereine beim großen Fürbittgebet nach dem Heiligen Abendmahl.

Von links: Landrat Florian Wiedemann, Altbürgermeister Harald Mild, 1.

Vorstand vom Dorfverein, Pfarrer Severin Wagner, Julian Brütting von der ELJ

Lindenhardt, Peter Hippmann, Kurator und Vertrauensmann, sowie 1. Vorstand

der Feuerwehr Markt Lindenhardt, Marita Lottes, 1. Vorsitzende des VdK Lindenhardt

und 2. Bürgermeister Raimund Nols aus Creußen

Foto: Josef Failner

Am Abend vor dem Ersten Advent, den 29. November wurde

mit einem feierlichen Dankgottesdienst das Ende des Jubeljahres

„900 Jahre der ersten urkundlichen Erwähnung von Lindenhardt“

begangen. Die Ortsvereine zogen vom Feuerwehrhaus mit

den Ehrengästen, den stellvertreten Dekan Friedemann Wenzke

und Pfarrer Severin Wagner in die Pfarrkirche St. Michaelis zu

Lindenhardt. Der Gottesdienst wurde von Kirchenmusikdirektor

Richard Lah und dem Kirchenchor unter der Leitung von Frank

Keller festlich ausgeschmückt. Der stellv. Dekan ging in seiner

Predigt auf die Vorstellung ein, was passiert wäre, wenn sich die

ersten Lindenhardter nicht aufgemacht hätten diese Siedlung zu

gründen und spannte einen Bogen vom Hochmittelalter in die

Gegenwart. "Auch wir sind heute aufgefordert die Festtagskleidung

anzulegen und uns im Advent auf das Erscheinen unseres

Herrn vorzubereiten. Gemeinschaft erleben, gemeinsam Projekte

und Ziele zu erreichen." Pfarrer Wagner dankte allen Vereinen

und Helfern, die in diesem Jahr geholfen haben. Ein besonderer

Dank ging an die Familie von Katja und Stefan Gräbner aus Lindenhardt.

Durch ihren Einsatz konnte das neue eicherne Altarkreuz,

am Außenaltar, eine Spende von Landrat Florian Wiedemann,

entstehen. In der Gründungssage von Lindenhardt errichtete der Ritter an der Stelle, wo der Lindwurm erlegt wurde - also

am Kampfplatz - ein Holzkreuz, später wurde eine Holzkapelle und die jetzige Pfarrkirche errichtet. In Gemeinschaft wurde diese

Lindenhardter Eiche gefällt, gesägt, im heimischen Sägewerk geschnitten, in Gemeinschaft gehobelt und eingelassen sowie am

Festwochenende im August von Regionalbischöfin Frau Berthild Sachs gewidmet und geweiht.

Nach dem Segen konnte Altbürgermeister und Vorsitzender des Dorfvereines, Harald Mild, Landrat Florian Wiedemann, 2. Bürgermeister

Raimund Nols, die Stadträte, den 1. Bürgermeister Hans-Walter Hofmann und seine Markträte aus Schnabelwaid, von

der Gemeinde Haag Horst Zimmermann, sowie weitere Gäste begrüßen. Es folgte ein Rückblick über die Ereignisse und Events

dieses Jahres. Ja, die Aufgabe des Dorfverein besteht darin die Vereine zusammen zu halten, Gemeinschaft zu stärken. So konnten

schon die ersten Gelder von Gewinnen an die Vereine ausgeschüttet werden. Früher war die Kirche im Dorf und heute sollte man

die Kirche im Dorf lassen. Ein Satz, der zeigt, wie stark sich Gesellschaft verändert. Harald Mild spannte aber auch den Bogen in

die Zukunft: Projekte wie Ruhebank, die erste spendete 1. Bürgermeister Martin Dannhäußer, das Fotobuch zum Jubeljahr, die

Hinweisschilder, die im Ort aufgestellt werden und das Programm für das neue Jahr. Schirmherr Landrat Florian Wiedemann, bedankte

sich für das Geleistete und erinnerte an die Anfänge. Zweiter Bürgermeister Raimund Nols überbrachte die Grüße der Bürgerschaft

und den Dank. Man könnte sich auf die Lindenhardter verlassen und diese könnten sich auf Creußen verlassen. Er zollte

auch den beiden Vorständen Mild und Hippmann vom Dorfverein seinen Respekt für die geleistete Arbeit und ihr Ideenreichtum.

Das Pflanzen der drei Linden im Lindenhardter Forst sei eine Ehre und der Mittelpunkt des Jubeljahres für ihn in Lindenhardt gewesen.

Nach diesen Worten erhob sich die Festgemeinde und stimmte feierlich den Choral: NUN DANKET ALLE GOTT an. So legte

man all das Erlebte in die Hände zurück von dem es gekommen ist. Nach dem Auszug erfolgte die Bewirtung im geschmückten

Gemeindehaus und Kirchplatz.


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Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in

mich auch in diesem Jahr. Bleiben Sie

gesund und kommen Sie gut ins neue

Jahr. Fröhliche Weihnachten und alles

erdenklich Gute wünscht Ihnen Ihr

Markus Vogel-Bamberger

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Wir wünschen unseren Kunden, Gästen und

Freunden ein frohes Weihnachtsfest und ein

gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

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nehmen wir gerne entgegen.

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Liebe Gäste,

nach vielen schönen Jahren schließen wir unsere

Gastwirtschaft. Wir bedanken uns von Herzen für Ihre

Treue, Ihre Unterstützung und die vielen Erinnerungen,

die uns begleiten werden.

Wir sagen Danke – und auf Wiedersehen.

Wir wünschen ein frohes, friedliches Weihnachtsfest

und alles Gute für die Zukunft.

Eure Heidi und Lothar Grünthaner

Creußener Hof

Nürnberger Str. 1, Telefon: 0160 - 8231753


SEITE 28

Kirchliche Nachrichten

KIRCHENGEMEINDE ST. JAKOBUS CREUßEN

19.12.2025 24h Action - Filme ohne Grenzen

19.12.2025 18:00

Mitsingteam im Gemeindehaus

16.12.2025 20:00

Männertreff im Pferdestall

21.12.2025 10:00

Gottesdienst zum 4. Advent

mit 4You, Mitsingteam und Pfrin. Peter

21.12.2025 18:00

Stallweihnacht in Ottmannsreuth

23.12.2025 14:00

Generalprobe Musical Weihnachtsvibes

24.12.2025 14:00

Weihnachtsfamiliengottesdienst -

Musical Weihnachtsvibes

24.12.2025 16:00

Chirstvesper mit Posaunen- und Kirchenchor

und Pfrin. Peter

24.12.2025 22:00

Christmette mit Pfr. Peter

25.12.2025 09:30

Sakramentsgottesdienst

mit dem Posaunenchor und Pfr. Wagner

26.12.2025 09:30

Gottesdienst mit Kirchenchor und Pfr. Lunk

31.12.2025 16:00

Jahresabschlussgottesdienst mit Pfr. Peter

28.12.2025 10:00

Gemeinsamer Gottesdienst -

Weihnachtslieder-Singen - in Creußen

31.12.2025 23:30

Posaunenklänge zum Jahreswechsel

vom Kirchturm

01.01.2026 19:00

Gottesdienst zum Jahresanfang

mit Pfrin. Peter

04.01.2026 10:00

Segnungsgottesdienst mit Gisela Schleifer

und Iris Reichstein

06.01.2026 10:00

Gottesdienst mit Praed. Franziska Reichstein

06.01.2026 14:00

Oberstwanderung in der Region

mit Pfr. Wagner

06.01.2026 16:00

Abschlussandacht zur Oberstwanderung

in Lindenhardt

09.01.2026 15:15

Konfirmandenunterricht

im Gemeindehaus Creußen

09.01.2026 18:00

Mitsingteam im Gemeindehaus

09.01.2026 19:00

Jugentreff - Pizza und Bibel

11.012.026 10:00

Mitarbeitergottesdienst

mit Posaunen-, Kirchenchor u. Mitsingteam

15.01.2026 20:00

Allianzgebetsabend in der Christus-Gemeinde

16.01.2026 18:00

Mitsingteam

16.01.2026 19:00

Jugendtreff - Wir werden kreativ -

Malen und/oder Holzwerken

18.01.2026 10:00

Gottesdienst mit Pfrin. Peter

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE SCHNABELWAID

19.12.2025 15:30

Probe Krippenspiel

19.12.2025 20:00

Posaunenchor

21.12.2025 19:00

Waldweihnacht mit Posaunenchor

und Gisela Schleifer

19.12.2025 15:30

Probe Krippenspiel

19.12.2025 20:00

Posaunenchor

21.12.2025 19:00

Waldweihnacht

mit Posaunenchor und Gisela Schleifer

24.12.2025 16:00

Familiengottesdienst mit Gisela Schleifer

24.12.2025 20:30

Weihnachtsgottesdienst mit Gisela Schleifer

25.12.2025 10:00

Gottesdienst mit Gisela Schleifer

26.12.2025 10:00

Gottesdienst mit dem Posaunenchor

und Pfr. Peter

28.12.2025 10:00

Gemeinsamer Gottesdienst -

Weihnachtslieder-Singen - in Creußen

31.12.2025 17:30

Jahresabschlussgottesdienst mit Pfr. Peter

01.01.2026 17:30

Gottesdienst mit Pfrin. Peter

02.01.2026 20:00

Posaunenchor

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 29

04.01.2026 10:00

Segnungsgottesdienst in Creußen

06.01.2026 16:00

Abschlussandacht zur Oberstwanderung

in Lindenhardt

06.01.2026 14:00

Oberstwanderung in der Region

mit Pfr. Wagner

09.01.2026 15:15

Konfirmandenunterricht

im Gemeindehaus Creußen

09.01.2026 20:00

Posaunenchor

11.01.2026 10:00

Gottesdienst mit Abendmahl mit Pfr. Wagner

13.01.2026 14:30

Gesprächskreis mit Pfrin. i. R. Galuba

13.01.2026 19:00

Kirchenvorstandssitzung

15.01.2026 20:00

Allianzgebetsabend in der Christus-Gemeinde

16.01.2026 18:00

Mitarbeiterfeier

16.01.2026 20:00

Posaunenchor

EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHEN-

GEMEINDE ST. MICHAEL LINDENHARDT

Regelmäßige Termine im Gemeindehaus:

Mo, 17.45 Uhr Yoga-Kurs 1

Leitung: Michaela Heckel,

Tel. 0170/3105552

Di, 17.30 Uhr

Do, 20.00 Uhr

Fr, 20.00 Uhr

Flötenchor-Probe (14tägig)

Kirchenchor-Probe

Posaunenchor-Probe

im monatlichen Wechsel (gerader Monat in

Schnabelwaid, ungerader Monat in Lindenhardt)

Bei den Gruppen/Chören bitte bei den Leitungen nachfragen!

Unsere Kirche steht Ihnen von Ostern bis Sonntag vor Erntedank

täglich von 11 bis 18 Uhr offen, und von Erntedank bis

Sonntag vor Ostern täglich von 11 bis 15 Uhr als Raum für Stille

und Erholung, als Ort für Besinnung und Gebet. Falls Sie zu

einer anderen Zeit in die Kirche möchten, wenden Sie sich

bitte an das Pfarramt.

Gottesdienste

23.12.2025 10:00

Generalprobe Krippenspiel in der Kirche

24.12.2025 15:00

Christvesper mit Krippenspiel,

dem Flötenchor und Pfr. Wagner

24.12.2025 21:00

Christmette "Weihnachten mit allen Sinnen"

mit dem Kirchenchor

25.12.2025 18:00

Gottesdienst on tour - in Muthmannsreuth

mit Pfr. Wagner

26.12.2025 09:00

Weihnachtsgottesdienst mit Pfr. Ulrich Bauer

28.12.2025 10:00

Gemeinsamer Gottesdienst -

Weihnachtslieder-Singen - in Creußen

31.12.2025 17:30

Gottesdienst zum Jahresabschluss

mit Pfrin. Lunk

04.01.2026 10:00

Segnungsgottesdienst in Creußen

06.01.2026 14:00

Oberstwanderung in der Region

mit Pfr. Wagner

06.01.2026 16:00

Abschlussandacht zur Oberstwanderung

in Lindenhardt

09.01.2026 15:15

Konfirmandenunterricht

im Gemeindehaus Creußen

11.01.2026 09:00

Gottesdienst im Gemeindehaus

mit Pfr. Wagner

15.01.2026 19:00

Kirchenvorstandssitzung

18.01.2026 17:30

Gottesdienst im Gemeindehaus

mit Pfrin. Peter

CHRISTUS-GEMEINDE UND EC CREUßEN

21.12.2025 10:30 - 11:30

Gottesdienst

Thema: "Angekündigt & Wort gehalten: Der

Erfüller" mit Jan Werth

21.12.2025 10:30 - 11:30

Kindergottesdienst

24.12.2025 15:30 - 16:30

Gottesdienst zum Heiligabend

31.12.2025 15:30 - 16:30

Mitbring-Gottesdienst zu Silvester

04.01.2026 14:30 - 15:30

Gottesdienst

Thema: "Siehe, ich mache alles neu"

mit Michael Bär

04.01.2026 14:30 - 15:30

Kindergottesdienst

11.01.2026 10:30 - 10:30

Gottesdienst

Thema: "Gott ist treu - Fundament unseres

Glaubens"mit Holger Kerschbaum

11.01.2026 10:30 - 11:30

Kindergottesdienst

15.01.2026 20:00 - 21:00

Allianzgebetsabend

Thema: "Gott ist treu - So leben wir

Gemeinschaft"mit Holger Kerschbaum

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. MARIEN CREUßEN

20.12.2025 17:30 - 18:30

Beichtgelegenheit in der Pfarrkirche


SEITE 30

20.12.2025 18:30

VA-Amt in der Pfarrkirche

21.12.2025 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

24.12.2025 15:30

Kindermette mit Krippenspiel

24.12.2025 22:00

Christmette

25.12.2025 10:30

Hl. Messe in St. Otto

musik. gest. von den Schwestern Swierc

25.12.2025 18:00

VA-Amt in der Pfarrkirche mit Segnung der

Kinder

26.12.2025 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

28.12.2025 09:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche

28.12.2025 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

31.12.2025 16:30

Jahresabschlussgottesdienst mit

Bilderjahresrückblick vorher

01.01.2026 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

01.01.2026 16:00

Ökumenischer Neujahrsgottesdienst

in der evang. Kirche in Haag

04.01.2026 09:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche

04.01.2026 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

mit Aussendung der Sternsinger

05.01.2026 18:00

VA-Amt in der Pfarrkirche

mit Aussendung der Sternsinger

06.01.2026 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

10.01.2026 18:30

VA-Amt in der Pfarrkirche

11.01.2026 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

18.01.2026 09:00

Hl. Messe in der Pfarrkirche

18.01.2026 10:30

Hl. Messe in der St. Otto Kirche

KIRCHENGEMEINDE ST. JOHANNIS SEIDWITZ

24.12.2025 14:00

Christvesper mit Krippenspiel und Pfr. Peter

25.12.2025 09:00

Weihnachtsgottesdienst mit Gisela Schleifer

28.12.2025 10:00

Gemeinsamer Gottesdienst -

Weihnachtslieder-Singen - in Creußen

01.01.2026 19:00

Gottesdienst zum Jahreswechsel

mit Pfr. Peter

04.01.2026 10:00

Segnungsgottesdienst in Creußen

06.01.2026 14:00

Oberstwanderung in der Region

mit Pfr. Wagner

06.01.2026 16:00

Abschlussandacht zur Oberstwanderung

in Lindenhardt

18.01.2026 09:00

Gottesdienst mit Pfrin. Peter

ZEUGEN JEHOVAS

21.12.2025 10:00 - 10:30

Öffentlicher Biblischer Vortrag

Thema: Den Durst nach Wahrheit

Koenigreichssaal Zeugen Jehovas

28.12.2025 10:00 - 10:30

Öffentlicher Biblischer Vortrag

Thema: Warum die Auferstehung für uns eine

Realität sein sollte

11.01.2026 10:00 - 10:30

Öffentlicher Biblischer Vortrag

Thema: In Frieden leben - heute und für immer

18.01.2026 10:00 - 10:30

Öffentlicher Biblischer Vortrag

Thema: Seien wir mutig und vertrauen wir auf

Jehova

Im Mittelpunkt der öffentlichen Gottesdienste steht die Bibel

und wie man sie im Alltag lebendig werden lässt. Das Programm

beginnt und endet mit Lied und Gebet. Man muss

kein Zeuge Jehovas sein, um unsere Gottesdienste zu besuchen.Jeder

ist herzlich eingeladen, dabei zu sein. Der Eintritt

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frohe Weihnachten und ein gutes

neues Jahr 2026

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Frohes Weihnachtsfest und ein

gesundes, erfolgreiches Jahr 2026

Weihnachtsgruß

Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin,

dass wir auf unserer Suche nach dem Großen

und Außerordentlichen auf das Unscheinbare

und Kleine hingewiesen werden.

Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie

Gesundheit, Glück und Gottes Segen für das neue

Jahr wünscht Ihnen Ihr VdK - Ortsverband Creußen


mal

FÜR CREUßEN

Ortsverband Creußen

Gemeinschaft, Engagement und Zusammenhalt.

Von links nach rechts: Jürgen Mann, Maximilian Raimund, Jochen Rieg, Thomas Böhm, Werner Lautner, Otmar Fassold, Petra Preissinger,

Jessica Miehling, Dr. Kerstin Gräbner, Marianne Holl, Jörg Aichinger, Elke Sendelbeck, Michael Späthling, Angelika Lindner, Peter Hippmann, Klaus Schwenk

Für das kommende Jahr möchten wir Creußen gemeinsam weiter gestalten.

Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Ideen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.

Wir freuen uns über jede Inspiration!

Von links nach rechts: Jürgen Mann, Maximilian Raimund, Jochen Rieg, Thomas Böhm, Werner Lautner, Otmar Fassold, Petra Preissinger, Jessica

Miehling, Dr. Kerstin Gräbner, Marianne Holl, Jörg Aichinger, Elke Sendelbeck, Michael Späthling, Angelika Lindner, Peter Hippmann, Klaus Schwenk

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht

Ihre CSU Creußen

Politische Anzeige • Auftraggeber: CSU Creußen, vertreten durch 1. Vorsitzende Elke Sendelbeck, Lerchenbühl 1, 95473 Creußen

Weitere Info: www.bit.ly/3MvA8gt

Liebe Kund*innen,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass mein langjähriger Mitarbeiter

Christian Plesz den Betrieb zum 31.12.2025 übernehmen wird.

Für die neue Aufgabe wünsche ich ihm viel Erfolg, Freude und eine

glückliche Hand bei allen kommenden Aufgaben.

Für 33 erfolgreiche Jahre möchte ich mich bei allen Kund*innen und

Geschäftspartner*innen aufrichtig bedanken! DANKE, für das entgegengebrachte

Vertrauen und die Wertschätzung, die ich erfahren

durfte.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und fröhliche Weihnachten!

Günter Wisgickl

***Betriebsurlaub von 22.12.2025-06.01.2026***


llianz@:u

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DIE FESTLICHE JAHRESZEIT BEGINNT. VERGESSEN SIE FÜR EIN PAAR TAGE DEN ALLTAG UND

GENIESSEN SIE EINE SCHÖNE ZEIT IM KREISE IHRER LIEBEN.

AUCH WIR WERDEN UNS EINE KLEINE AUSZEIT NEHMEN.

UNSERE AGENTUR BEFINDET SICH VOM 19.12.2025 BIS EINSCHLIESSLICH 06.01.2026

IM URLAUB. AB DEM 07.01.2026 SIND WIR GERNE WIEDER, WIE GEWOHNT, FÜR SIE DA.

IN DRINGENDEN FÄLLEN WENDEN SIE SICH BITTE AN UNSERE HAUPTVERWALTUNG MIT DER

TELEFONNUMMER 0800 4100 280 ODER AN UNSERE SCHADEN HOTLINE UNTER 00800 11 22 33 44.

WIR WÜNSCHEN ALLEN SCHÖNE WEIHNACHTEN UND EINEN TOLLEN START

IN DAS JAHR 2026!

9 Allianz Generalvertretung Knoll und Barth OHG I Bahnhofstr.10, 95473 Creußen

\.09270 999 999 9 1 8 knollundbarth@allianz.de


Wir wünschen

Frohe Festtage

und einen guten Rutsch

ins neue Jahr !

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Weitere Info: www.bit.ly/48NYbid


FROHE WEIHNACHTEN

Wir möchten uns herzlichst für das uns entgegengebrachte Vertrauen

bedanken und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und

einen guten Rutsch ins neue Jahr!

auto pfaffenberger || 95473 Engelmannsreuth || Tel. 09270 - 368

Praxis Edina Kraus

Moosäcker 8 – Creußen – Tel. 09270-1700

Wegen Urlaub bleibt die Praxis

vom 29.12. bis 05.01.2026 geschlossen.

Allen Patientinnen und Patienten wünschen wir gesegnete

Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr 2026

Vertretung:

Praxis Schwenk / Dr. Martens / Dr. Robl

(Bahnhofstr. 3, Creußen - Tel.: 09270/91223)

Waldstraße 3

91281 Kirchenthumbach

Frohe

Weihnachten!

Waldstraße 3 3

91281 Kirchenthumbach

& 0171 / 8 16 78 44 ) JHeringklee@yahoo.de

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Ein gesegnetes Ein gesegnetes Weihnachtsfest Weihnachtsfest und für und das für neue das Jahr neue Jahr

alles Gute, alles Gesundheit Gute, Gesundheit Glück und wünschen Glück wünschen

allen Bürgerinnen allen Bürgerinnen und Bürgern und Bürgern in Creußen in Creußen und Umgebung und Umgebung

Martin Dannhäußer, Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister, 1. Bürgermeister, Kreisrat, Kreisrat,

Bernhard Bernhard Ohlraun, Ohlraun, 3. Bürgermeister, 3. Bürgermeister, Stadtrat Stadtrat

Mario Tauber, Mario Tauber, Stadtrat Stadtrat

Stefan Meyer, Stefan Stadtrat Meyer, Stadtrat

Oliver Theisinger, Oliver Theisinger, Stadtrat Stadtrat

Julian Haumaier, Julian Haumaier, Jugendbeauftragter,

Jugendbeauftragter,

und alle und Mitglieder alle Mitglieder ÜWG-FW der ÜWG-FW Creußen Creußen – BLEIBEN – BLEIBEN SIE GESUND! SIE GESUND!

Frohe

Weihnachten!

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Martin Dannhäußer, 1. Vorsitzender | Weitere Info: www.bit.ly/497dB2f


Stefanie

Wir wünschen euch frohe

frohe Weihnachten!

Friseur Stefanie Krug

Tel. 09270 9197626

Neuhaidhof 7

95473 Creussen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die

Weihnachtstage stehen vor der Tür.

Höchste Zeit, unseren Kunden DANKE zu sagen.

Eine besinnliche Weihnachtszeit!

Simone

Wir wünschen Ihnen

Ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein

gesundes und friedvolles Jahr 2026 wünschen

Ihnen die Mitglieder und Kandidaten des

SPD Ortsvereins Creußen.

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Deutschlands (SPD), vertreten durch die Vorsitzende Claudia

Stapelfeld, Eichenstraße 15, 95473 Creußen

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ein gesegnetes Weihnachtsfest

voller Wärme, Frieden und

kleiner Lichtblicke.

Möge das neue Jahr Ihnen

Gesundheit, Zuversicht und viele

schöne Augenblicke schenken.

Ihr Team

der Ambulanten Pflege

und Tagespflege

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Wir wünschen Ihnen frohe

Weihnachten und ein

gesundes 2026!


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Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt: Erster

Bürgermeister Martin Dannhäußer, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Martin Munzert, Alexander Süß

Media Hub Bayreuth GmbH, E-Mail: info@inbayreuth.de

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