Creussen Journal - Ausgabe 25 - 19122025
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AUSGABE 25
19. DEZEMBER 2025
VG-CREUSSEN.DE
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Creußen:
Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid
Bild zeigt St. Johannis-Kirche Seidwitz
© Martin Dannhäußer
Frohe Weihnachten!
Wir sagen herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und wünschen
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr. Und auch im kommenden
Jahr sind wir rund um Ihr besseres Hören für Sie da!
Ihre Familie Honisch mit Team
92237 Sulzbach-Rosenberg
Rosenberger Str. 99
Tel. 09661-90 68 00
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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
VG-Creußen
Verwaltungsgemeinschaft
Creußen
Publikumsverkehr
Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11
Fundsachen
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen
wurde eine Mütze abgegeben. Der Verlierer wird hiermit
aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft
Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11),
Telefon 09270/989-14 vorzusprechen und seine Rechte
wahrzunehmen.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr
08:00 - 13:00 Uhr
geschlossen
08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
Keine Terminvereinbarung notwendig!
Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:
Tel. 0171 3014304
Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:
Tel. 0171 3014305
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
unter: www.vg-creussen.de
Adresse:
Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen
Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77
Gemeinschaftsvorsitzender:
Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen
Geschäftsstellenleiter: Jürgen Träg
Die E-Mail-Adressen lauten:
• stadt@vgem-creussen.bayern.de
• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de
• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de
• info@vgem-creussen.bayern.de
• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de
• steueramt@vgem-creussen.bayern.de
• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de
• bauamt@vgem-creussen.bayern.de (Bautechnik)
• bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de
Zweckverband zur Wasserversorgung der
Creußener Gruppe
24-STUNDEN-ENTSTÖRUNGSDIENST BEI
VERSORGUNGSSTÖRUNGEN
Um Versorgungsstörungen im Netzgebiet des Wasserzweckverbandes
“Creußener Gruppe” schnellstens beheben zu können,
sind unsere Fachleute rund um die Uhr einsatzbereit.
Bei Störungen der Trinkwasserversorgung Tel. 0171 3014305.
Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer
Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende
Installationsunternehmen zuständig.
Rathaus und Verwaltungsgebäude vom
24.12.2025 bis einschließlich 07.01.2026
geschlossen
Im Zeitraum von Mittwoch, 24.12.2025 bis einschließlich
Mittwoch, 07.01.2026 bleibt das Rathaus der Stadt
Creußen und Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft
Creußen jeweils ganztägig geschlossen.
Das Wahlamt ist am Montag, 05.01.2026 bezüglich der
Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl telefonisch
unter 09270 989-10 erreichbar.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Creußen, 26.11.2025
gez. Martin Dannhäußer
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Gemeinschaftsvorsitzender
Abwasserabgabe bezüglich der Kleinkläranlagen
für das Jahr 2025 in den Gemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Für die Berücksichtigung der Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen
ist es erforderlich, den Prüfbericht oder einen Nachweis
über die Abfuhr des Fäkalschlamms vorzulegen.
Sollte die Bescheinigung bzw. der Nachweis bis zum 11.01.2026
nicht vorliegen, wird die Abwasserabgabe für das jeweilige
Objekt berechnet.
Die Bescheinigung bzw. der Nachweis ist der
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
zu übersenden bzw. per Mail an steueramt@vgem-creussen.
bayern.de
oder in den Briefkasten einzuwerfen.
Creußen, den 08.12.2025
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender
SEITE 4
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderats /Stadtrats, der ersten
Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des
Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am Sonntag,
08. März 2026
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen,
können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der
Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den
19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname,
Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:
Der allgemeine Eintragungsraum wird für alle Wahlberechtigten der
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen in der
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße
11, 95473 Creußen, Bürgerbüro Zimmer 11, barrierefrei, eingerichtet.
Für die Eintragung bestehen folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Donnerstag, 15.01.2026
Samstag, 17.01.2026
3.
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
18.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft
macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht
oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein,
einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein.
Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern,
dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die
Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die
wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung
eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson
beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen.
Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine
können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich
(nicht telefonisch) bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen beantragt
werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
4.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis,
ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis,
oder ihren Reisepass vorlegen.
Creußen, den 09.12.2025
gez. M. Dannhäußer
Verwaltungsgemeinschaft
Creußen
Gemeinschaftsvorsitzender
Festsetzung der Grundsteuer in den Gemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Die Grundsteuer 2026 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage
sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids
nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz
(GrStG) in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer
ist zu den im letzten Bescheid genannten Terminen fällig. Mit
dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung eines schriftlichen
Grundsteuerbescheids.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe
1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird
ist der Widerspruch einzulegen bei der
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
ist die Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,
Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur
Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz
zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines
Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und
entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis
Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO
vorliegt.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die
Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere
die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht
aufgehalten.
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem
Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch
erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der
den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des
Widerspruchsverfahrens zu tragen.
- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid
und Zerlegungsbescheid) können nur durch
Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch
Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351
Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht
überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw.
Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag
richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.
Sollte sich der Messbetrag oder das Eigentumsverhältnis bei
einzelnen Objekten für das Jahr 2026 noch ändern, werden
entsprechende Änderungsbescheide erteilt.
Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft
Creußen unter
steueramt@vgem-creussen.bayern.de
zur Verfügung.
Creußen, den 08.12.2025
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5
Bekanntmachung
Stadt Creußen
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Stadtrates und der ersten Bürgermeisterin
oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt
Creußen, Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März 2026
Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen
Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu
können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Bei Störungen in der Abwasserentsorgung
Tel. 0171 301 4304
Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer
Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende
Sanitärinstallationsunternehmen zuständig.
Sprechstunde der Seniorenbeauftragten Petra
Preißinger
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559
oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.
Nachbarschaftshilfe Creußen
Telefon 0151 52295473, täglich von 17 bis 18 Uhr
App nebenan.de → creussennachbarschaftshilfe
Mail info@nbh-creussen.de oder
nbh_creussen@gmx.de
Außerdem ist die Nachbarschaftshilfe auch auf Instagram
und Facebook zu finden. Nähere Infos gibt‘s online unter
www.nbh-creussen.de
Winterferienprogramm
„Creußen erleben“ – Ein spannender Winterferientag
für Kinder
Datum: 05.01.2026
Uhrzeit: 08:30 - 14:00 Uhr
Alter: ca. 5 bis 11 Jahre
Teilnehmeranzahl: Max. 20 Kinder
Veranstaltet durch: CSU Creußen
Treffpunkt: Mehrzweckhalle Creußen
Unkostenbeitrag: Kostenlos
Programm:
Ab 09:00 Uhr: Unterhaltungsstationen in der Mehrzweckhalle
Ein abwechslungsreiches Vormittagsprogramm mit verschiedenen
Mitmach-Stationen sorgt für Spaß, Bewegung und
Kreativität.
Ab ca. 12:00 Uhr: Pizza selber machen
Gemeinsam backen wir nun Pizza. Dort dürfen die Kinder ihre
eigene Pizza belegen und anschließend essen.
Die Abholung erfolgt um 14:00 Uhr an der Mehrzweckhalle.
Anmeldung bitte bis spätestens 31.12.2025 unter folgendem
Link: www.csu-creussen.de/ferienprogramm
Wir freuen uns auf einen spannenden und fröhlichen
Winterferientag!
1. Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 16 Stadtratsmitgliedern
und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen
(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen
Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen
Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen
oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich
an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,
die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
3.1
Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen
aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser
Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.
Januar 2026, (59. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr der Wahlleiterin/dem
Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße
11, 95473 Creußen übergeben werden.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
3.2
Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die
Wahl
a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich
bewerbenden Personen statt.
3.3
Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die
Wahl
a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich
bewerbende Personen statt.
4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied
4.1
Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person
wählbar, die am Wahltag
a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine
Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.
SEITE 6
Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar.
4.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21
Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.
5. Wählbarkeit zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister
6.2
Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden
Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise
wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
6.3
Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge
einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen
Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe
auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.
5.1
Für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
ist jede Person wählbar, die am Wahltag:
a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) wenn sie sich für die Wahl zur ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin
oder zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung
zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält. Wer
die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen
ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden,
die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
der Gemeinde/Stadt hat.
5.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39
Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.
6. Aufstellungsversammlung
6.1
Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer
Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem
Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.
Diese Aufstellungsversammlung ist
a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern
einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung
sich bewerbender Personen gewählt wurden oder
c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung
einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende
Wahlen bestellt wurde.
Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung
darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem
der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer
Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der
Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung
müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt
sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15
Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.
Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung
gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte
und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den
sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener
Zeit vorzustellen.
6.4
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen kann die Versammlung beschließen,
dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf
dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.
6.5
Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:
Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam
bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende
Verfahrensarten möglich:
6.5.1
Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung
der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt,
die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
6.5.2
Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende
Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte
Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte
Person muss gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter
schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person
auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie
sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.
7. Niederschrift über die Versammlung
7.1
Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:
a) die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
c) die Zahl der teilnehmenden Personen,
d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,
dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor
dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer
Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt
der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,
e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen
gewählt wurden,
g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre
Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,
h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen
ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute
aufgestellt hat,
7.2
Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden
Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen
haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person
darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende
Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der
Versammlung teilgenommen haben.
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7
7.3
Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die
sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift
eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen
haben.
7.4
Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag
beizulegen.
8. Inhalt der Wahlvorschläge
8.1
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens
so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder
zu wählen sind. In unserer Gemeinde/Stadt
darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 16 sich bewerbende Personen
enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag
mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden
Personen entsprechend.
Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges
Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt
werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag
benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag
nur eine sich bewerbende Person enthalten.
8.2
Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe
als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei
oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in
anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem
Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur
deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.
Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name
des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen
Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien
oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten
Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt
eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein
gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge
in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.
8.3
Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation
vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden
sollen.
8.4
Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung
bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein
müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende
Person als Beauftragte, die zweite als ihre Stellvertretung.
Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall
gilt die Erklärung der beauftragten Person.
8.5
Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender
Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung
in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,
Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand
und Anschrift enthalten.
8.6
Angegeben werden können
a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2
Jahren vor dem Wahltag geändert hat,
b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung
vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen
werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,
zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter
oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende
Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,
Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,
stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,
Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,
des Landtags.
Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf
dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor
den übrigen sich bewerbenden Personen.
8.7
Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme
ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei
Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur
in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung
festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/
dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung
gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich
die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die
sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht
von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
8.8
Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer ersten Bürgermeisterin oder eines
ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person
im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde/Stadt, in der die
sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung
sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
8.9
Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats oder der
ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn
sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in der sie
ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung
dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung der
letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese Bescheinigung
nur einmal ausstellen.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben
sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)
wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende
Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die
Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet
werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname
und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt
sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust
des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags
berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.
SEITE 8
10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
10.1
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht
nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich
von mindestens 80 Wahlberechtigten durch Unterschrift in
Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft
aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger
sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit
dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags
ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember
2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl
oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der
im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der
letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen
gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind
die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag
bekannt gemachten Ergebnisse.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,
wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer
Gesamtheit im Gemeinderat/Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf
Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag
vor dem Wahltag (08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn
mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften benötigt.
10.2
In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden
Personen und Ersatzleute,
b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste
eingetragen haben,
c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.
Freiwillige Feuerwehr Großweiglareuth
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Großweiglareuth ist der Stellvertreter
des Feuerwehrkommandanten neu zu wählen.
Die Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten
findet am Montag, 05. Januar 2026 um 19.30 Uhr
im Schulungsraum in Großweiglareuth statt.
Die Stadt Creußen und die Freiwillige Feuerwehr Großweiglareuth
laden zu dieser Versammlung alle aktiven Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr Großweiglareuth herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die
zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet
haben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Kommandanten
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft
7. Neuwahl des stellvertretenden Kommandanten
8. Ehrungen
9. Wünsche und Anträge
Creußen, den 09.12.2025
gez.
M. Dannhäußer
1. Bürgermeister
Gemeinde Haag
10.3
Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der
Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu
dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der
sich Eintragenden verboten.
10.4
Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
10.5
Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,
die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen
an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung
werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 08.
Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.
Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen
die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung
der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung
verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen
den Wahlvorschlag zurückzunehmen.
Creußen, den 09.12.2025
gez. Heidler
Wahlleiter
VG-Creußen
DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS
sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
22.12.2025 - entfällt -
29.12.2025 - entfällt -
05.01.2026 - entfällt -
12.01.2026 Bürgerhaus Unternschreez
Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170
Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier),
Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie
Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen
werden. Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet
unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit –
Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.haagoberfranken.de
(Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung
– Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung
des Bürgerhauses in Unternschreez sind an den Obst- und Gartenbauverein
Schreez zu stellen. Web: www.ogv-schreez.de | Kontakt:
ogv_schreez@gmx.de
Freiwillige Feuerwehr Haag
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Haag sind der Feuerwehrkommandant
und der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten
zu wählen.
Die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters
des Feuerwehrkommandanten findet am
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 9
Dienstag, 06. Januar 2026 um 13.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus (Kulturscheune) in Haag statt.
Die Gemeinde Haag und die Freiwillige Feuerwehr Haag laden
zu dieser Versammlung alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Haag herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die
zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet
haben.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Grußwort des Bürgermeisters
3. Bericht des Vorstands
4. Bericht des Schriftführers
5. Kassenbericht
6. Bericht des Kommandanten
7. Neuwahl des
Feuerwehrkommandanten
8. Neuwahl des stellvertretenden
Feuerwehrkommandanten
9. Sonstiges
Haag, den 10.12.2025
gez.
R. Pensel
1. Bürgermeister
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin
oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde
Haag, Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März
2026
1. Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 8 Gemeinderatsmitgliedern
und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten
Bürgermeisters statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen
(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen
Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen
Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen
oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich
an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,
die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
3.Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
3.1
Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen
aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser
Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.
Januar 2026, (59. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr der Wahlleiterin/dem
Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße
11, 95473 Creußen übergeben werden.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
3.2
Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die
Wahl
a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden
Personen
statt.
3.3
Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die
Wahl
a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende
Personen
statt.
4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied
4.1
Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person
wählbar, die am Wahltag
a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine
Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.
Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar.
4.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21
Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.
5. Wählbarkeit zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten
Bürgermeister
5.1
Für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten
Bürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag:
a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) wenn sie sich für die Wahl zur ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin
oder zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung
zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält. Wer
die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen
ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden,
die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
der Gemeinde/Stadt hat.
5.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39
Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.
6. Aufstellungsversammlung
6.1
Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer
Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem
Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.
SEITE 10
Diese Aufstellungsversammlung ist
a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern
einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung
sich bewerbender Personen gewählt wurden oder
c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung
einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende
Wahlen bestellt wurde.
Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung
darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem
der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer
Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der
Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung
müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt
sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15
Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.
Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung
gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte
und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den
sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener
Zeit vorzustellen.
6.2
Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden
Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise
wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
a) die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
c) die Zahl der teilnehmenden Personen,
d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,
dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor
dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer
Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt
der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,
e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen
gewählt wurden,
g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre
Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,
h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen
ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute
aufgestellt hat,
7.2
Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden
Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen
haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person
darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende
Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der
Versammlung teilgenommen haben.
7.3
Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die
sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift
eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen
haben.
6.3
Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge
einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen
Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe
auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.
6.4
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen kann die Versammlung beschließen,
dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf
dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.
6.5
Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:
Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam
bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende
Verfahrensarten möglich:
6.5.1
Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung
der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt,
die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
6.5.2
Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende
Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte
Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte
Person muss gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter
schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person
auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie
sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.
7. Niederschrift über die Versammlung
7.1
Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:
7.4
Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag
beizulegen.
8. Inhalt der Wahlvorschläge
8.1
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens
so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder
zu wählen sind. In unserer Gemeinde/Stadt
darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 8 sich bewerbende Personen
enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag
mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden
Personen entsprechend.
Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges
Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt
werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag
benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag
nur eine sich bewerbende Person enthalten.
8.2
Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe
als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei
oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in
anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem
Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur
deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.
Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name
des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen
Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter
Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten
Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 11
eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein
gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge
in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.
8.3
Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation
vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden
sollen.
8.4
Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung
bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein
müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende
Person als Beauftragte, die zweite als ihre Stellvertretung.
Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall
gilt die Erklärung der beauftragten Person.
8.5
Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender
Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung
in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,
Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand
und Anschrift enthalten.
8.6
Angegeben werden können
a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2
Jahren vor dem Wahltag geändert hat,
b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung
vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen
werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,
zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter
oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende
Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,
Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,
stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,
Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,
des Landtags.
Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf
dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor
den übrigen sich bewerbenden Personen.
8.7
Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme
ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei
Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur
in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung
festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/
dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung
gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich
die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die
sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht
von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
8.8
Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer ersten Bürgermeisterin oder eines
ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person
im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde/Stadt, in der die
sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung
sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
8.9
Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats oder der
ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn
sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in der sie
ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung
dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung der
letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese Bescheinigung
nur einmal ausstellen.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben
sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)
wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende
Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die
Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet
werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname
und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt
sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust
des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags
berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.
10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
10.1
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht
nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich
von mindestens 40 Wahlberechtigten durch Unterschrift in
Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft
aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger
sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit
dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags
ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember
2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl
oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der
im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der
letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen
gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind
die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag
bekannt gemachten Ergebnisse.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,
wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer
Gesamtheit im Gemeinderat/Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf
Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag
vor dem Wahltag (08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn
mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften benötigt.
10.2
In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden
Personen und Ersatzleute,
b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste
eingetragen haben,
c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.
10.3
Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der
Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu
dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der
sich Eintragenden verboten.
10.4
Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
SEITE 12
10.5
Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,
die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen
an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung
werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 08.
Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.
Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen
die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung
der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung
verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen
den Wahlvorschlag zurückzunehmen.
Haag, den 09.12.2025
gez. R. Pensel, Wahlleiter
Zweckverband zur Wasserversorgung der
Haager Gruppe
Informationsveranstaltung zur zukünftigen
Wasserversorgung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Haager Gruppe
lädt gemeinsam mit den Stadtwerken Bayreuth zu einer
Informationsveranstaltung hinsichtlich der zukünftigen Wasserversorgung
von Haag, Gosen, der Sahrmühle, sowie Großweiglareuth
(Stadt Creußen) ein.
Diese findet statt am
Donnerstag, 8. Januar 2026, 19:00 Uhr
in der Kulturscheune Haag.
Es ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und
Bürger.
Haag, 10.12.2025
gez. Kasel
Verbandsvorsitzender
Gemeinde Prebitz
Sprechstunden des Bürgermeisters im Gemeindezentrum
Bieberswöhr: An jedem ersten Montag des Monats von
18.00 - 20.00 Uhr
Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung möglich.
Handy-Nr. 1. Bürgermeister Teufel: 0170 3383890
Handy-Nr. 2. Bürgermeister Regner: 0151 28718839
Homepage: www.gemeinde-prebitz.de
Freiwillige Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr
ist der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten neu
zu wählen.
Die Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten
findet am Samstag, 10.01.2026 um 19.00 Uhr im Gasthaus
Barthelmann in Bieberswöhr statt.
Die Gemeinde Prebitz und die Freiwillige Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr
laden zu dieser Versammlung alle aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Funkendorf-Bieberswöhr
herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die
zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet
haben.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Kommandanten
4. Bericht der Fahrzeugwarte
5. Bericht des Kassiers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung der Vorstandschaft
8. Neuwahlen
• 2. Kommandant
• Fahrzeugwart
• Kassenprüfer
9. Neuaufnahmen
10. Grußworte
11. Wünsche und Anträge
Wir bitten alle passiven und aktiven Kameradinnen/Kameraden
um pünktliches Erscheinen, da zu Beginn der Versammlung
ein gemeinsames Essen stattfindet. Alle aktiven Kameradinnen
und Kameraden erscheinen bitte im Dienstanzug.
Prebitz, den 09.12.2025
gez. J. Teufel, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Prebitz,
Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März 2026
1. Durchzuführende Wahl
Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 8 Gemeinderatsmitgliedern
statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen
(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen
Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen
Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen
oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich
an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,
die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
3.1
Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen
aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser
Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.
Januar 2026 (59. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr der Wahlleiterin/ dem
Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße
11, 95473 Creußen übergeben werden.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
3.2
Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die
Wahl des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
mit Bindung an die sich bewerbenden Personen statt.
3.3
Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die
Wahl des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
ohne Bindung an sich bewerbende Personen statt.
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 13
4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied
4.1
Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person
wählbar, die am Wahltag
a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine
Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.
Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar.
4.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21
Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) nicht
wählbar ist.
5. nicht besetzt
6. Aufstellungsversammlung
6.1
Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer
Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem
Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.
Diese Aufstellungsversammlung ist
a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern
einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung
sich bewerbender Personen gewählt wurden oder
c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung
einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende
Wahlen bestellt wurde.
Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung
darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, indem
der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer
Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der
Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung
müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt
sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15
Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. Die
sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt.
Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte
und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den sich für
die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben,
sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit
vorzustellen.
6.2
Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden
Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise
wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
6.3
Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge
einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen
Versammlung aufzustellen. Die Einzelheiten vereinbaren die
Wahlvorschlagsträger.
6.4
Die Versammlung kann beschließen, dass sich bewerbende Personen
zweimal oder dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt werden
sollen.
7. Niederschrift über die Versammlung
7.1
Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:
a) die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
c) die Zahl der teilnehmenden Personen,
d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,
dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor
dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer
Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt
der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,
e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen
gewählt wurden,
g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre
Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,
h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen
ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute
aufgestellt hat,
7.2
Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden
Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen
haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person
darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende
Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der
Versammlung teilgenommen haben.
7.3
Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die
sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift
eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen
haben.
7.4
Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag
beizulegen.
8. Inhalt der Wahlvorschläge
8.1
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens
so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder
zu wählen sind. In unserer Gemeinde/Stadt
darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 8 sich bewerbende Personen
enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag
mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden
Personen entsprechend.
Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges
Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt
werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag
benannt werden.
8.2
Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe
als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder der
Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in anderer Weise
ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist
eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung
der Wahlvorschläge erforderlich ist. Wird ein Wahlvorschlag
ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsträgers
als Kennwort, bei einemgemeinsamen Wahlvorschlag gelten
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort.
SEITE 14
8.3
Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation
vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden
sollen.
8.4
Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung
bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein
müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende
Person als beauftragte Person, die zweite als ihre Stellvertretung. Die
beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall
gilt die Erklärung der beauftragten Person.
8.5
Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender
Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung
in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,
Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand
und Anschrift enthalten.
8.6
Angegeben werden können
a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2
Jahren vor dem Wahltag geändert hat,
b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung
vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen
werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,
zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter
oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende
Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,
Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,
stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,
Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,
des Landtags.
Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf
dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor
den übrigen sich bewerbenden Personen.
8.7
Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme
ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei
Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur
in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wir deine mehrfache Aufstellung
festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/
dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung
gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich
die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären.
Die sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht
von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
8.8 nicht besetzt
8.9
Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats muss,
wenn sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in
der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine
Bescheinigung dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung
der letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von
der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese
Bescheinigung nur einmal ausstellen. Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben
sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)
wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende
Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die
VG-Creußen
Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet
werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname
und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt
sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust
des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags
berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.
10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
10.1
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht
nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich
von mindestens 40 Wahlberechtigten durch Unterschrift in
Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft
aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger
sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit
dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlagsununterbrochen
bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember
2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten
Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf
v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder
bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land
abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich
sind die von der Landeswahlleitung früher als drei Monate vor dem
Wahltag bekanntgemachten Ergebnisse. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag
bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,
wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat/
Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf Grund des gleichen
gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag vor dem Wahltag
(08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn mindestens einer
der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften
benötigt.
10.2
In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden
Personen und Ersatzleute,
b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen
haben,
c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.
10.3
Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der
Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu
dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der
sich Eintragenden verboten.
10.4
Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
10.5
Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,
die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen
an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung
werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis 08.
Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.
Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen
die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung
der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung
verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen
den Wahlvorschlag zurückzunehmen.
Prebitz, den 09.12.2025, gez. G. Raimund, Wahlleiter
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 15
Markt Schnabelwaid
Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann
Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0
Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de | Web: www.
markt-schnabelwaid.de
SIE HABEN GESPRÄCHSBEDARF?
Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin mit Bürgermeister
Hans-Walter Hofmann unter Tel-Nr. 09270 989-0.
Sprechstunde der Seniorenbeauftragten Petra
Preißinger
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09270 1559
oder E-Mail an petrapreissinger@gmx.de.
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin
oder des ersten Bürgermeisters in der Marktgemeinde
Schnabelwaid, Landkreis Bayreuth,
am Sonntag, 08. März 2026
1. Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 08. März 2026 findet die Wahl von 8 Gemeinderatsmitgliedern
und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten
Bürgermeisters statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen
(Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen
Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen
Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen
oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich
an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen,
die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
3.1
Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen
aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser
Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 08.
Januar 2026, (59. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr der Wahlleiterin/dem
Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße
11, 95473 Creußen übergeben werden.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
3.2
Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die
Wahl
a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden
Personen statt.
3.3
Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die
Wahl
a) des Gemeinderats/Stadtrats nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende
Personen
statt.
4. Wählbarkeit zum Gemeinderats-/Stadtratsmitglied
4.1
Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person
wählbar, die am Wahltag
a) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine
Wohnung zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält.
Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar.
4.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21
Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.
5. Wählbarkeit zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten
Bürgermeister
5.1
Für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
ist jede Person wählbar, die am Wahltag:
a) Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;
b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;
c) wenn sie sich für die Wahl zur ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin
oder zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt eine Wohnung
hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung
zu haben sich in der Gemeinde/Stadt gewöhnlich aufhält. Wer
die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb
eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde/Stadt zurückkehrt,
ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen
ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden,
die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
der Gemeinde/Stadt hat.
5.2
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39
Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist.
6. Aufstellungsversammlung
6.1
Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer
Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem
Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.
Diese Aufstellungsversammlung ist
a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern
einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung
sich bewerbender Personen gewählt wurden oder
c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung
einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende
Wahlen bestellt wurde.
SEITE 16
Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung
darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem
der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer
Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der
Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung
müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt
sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15
Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.
Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung
gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte
und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den
sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener
Zeit vorzustellen.
6.2
Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden
Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise
wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
6.3
Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge
einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen
Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe
auch Nr. 6.5). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.
6.4
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen kann die Versammlung beschließen,
dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf
dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.
6.5
Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:
Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam
bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende
Verfahrensarten möglich:
6.5.1
Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung
der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt,
die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
6.5.2
Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende
Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte
Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte
Person muss gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter
schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person
auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie
sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.
7. Niederschrift über die Versammlung
7.1
Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:
a die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
c) die Zahl der teilnehmenden Personen,
d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung,
dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor
dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer
Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt
der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,
e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen
gewählt wurden,
g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre
Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung,
h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen
ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute
aufgestellt hat,
7.2
Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden
Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen
haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person
darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende
Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der
Versammlung teilgenommen haben.
7.3
Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die
sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift
eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen
haben.
7.4
Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag
beizulegen.
8. Inhalt der Wahlvorschläge
8.1
Bei Gemeinderats-/Stadtratswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens
so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderats-/Stadtratsmitglieder
zu wählen sind. In unserer Gemeinde/
Stadt darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 8 sich bewerbende
Personen enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag
mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich
bewerbenden Personen entsprechend.
Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges
Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt
werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag
benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag
nur eine sich bewerbende Person enthalten.
8.2
Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe
als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder
der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in anderer
Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort
ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen
Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.
Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name
des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen
Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter
Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten
Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt
eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein
gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge
in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.
8.3
Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation
vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden
sollen.
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 17
8.4
Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung
bezeichnen, die in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt sein
müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende
Person als Beauftragte, die zweite als ihre Stellvertretung.
Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall
gilt die Erklärung der beauftragten Person.
8.5
Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender
Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung
in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,
Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand
und Anschrift enthalten.
8.6
Angegeben werden können
a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2
Jahren vor dem Wahltag geändert hat,
b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung
vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen
werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste,
zweite oder dritte Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter
oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende
Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin,
Bezirkstagspräsident, stellvertretende Bezirkstagspräsidentin,
stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin,
Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags,
des Landtags.
Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf
dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor
den übrigen sich bewerbenden Personen.
8.7
Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme
ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei
Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur
in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung
festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/
dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung
gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich
die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die
sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht
von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
8.8
Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer ersten Bürgermeisterin oder eines
ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person
im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde/Stadt, in der die
sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung
sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
8.9
Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats/Stadtrats oder der
ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters muss, wenn
sich die Person nicht in der Gemeinde/Stadt bewerben will, in der sie
ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung
dieser Gemeinde/Stadt, bei Personen ohne Wohnung der
letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit
ausgeschlossen ist. Die Gemeinde/Stadt darf diese Bescheinigung
nur einmal ausstellen.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben
sein, die am Montag, 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag)
wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende
Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die
Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet
werden. Die Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname
und Anschrift angeben und in der Gemeinde/Stadt wahlberechtigt
sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust
des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags
berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.
10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
10.1
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht
nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich
von mindestens 40 Wahlberechtigten durch Unterschrift in
Listen, die bei der Gemeinde/Stadt oder bei der Verwaltungsgemeinschaft
aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger
sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat/Stadtrat seit
dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags
ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (08. Dezember
2025) vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl
oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der
im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der
letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen
gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind
die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag
bekannt gemachten Ergebnisse.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,
wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer
Gesamtheit im Gemeinderat/Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf
Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag
vor dem Wahltag (08. Dezember 2025) vertreten waren oder wenn
mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen
Unterstützungsunterschriften benötigt.
10.2
In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
a) die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden
Personen und Ersatzleute,
b) Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen
haben,
c) Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.
10.3
Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der
Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu
dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der
sich Eintragenden verboten.
10.4
Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
10.5
Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume,
die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen
an kranke Personen und Menschen mit körperlicher Behinderung
werden von der Gemeinde/Stadt gesondert bekannt gemacht.
SEITE 18
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 08.
Januar 2026, 18 Uhr (59. Tag vor dem Wahltag) zulässig.
Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen
die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung
der Wahlvorschläge. Die beauftragte Person kann durch die Aufstellungsversammlung
verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen
den Wahlvorschlag zurückzunehmen.
Selbstverständlich wurde auch das eine oder andere Weihnachtslied
gemeinsam gesungen. Nicht vergessen werden
dürfen die leckeren Kuchen und Torten, die von einigen
Schützenvereinsmitgliedern gebacken und zum Kaffee gereicht
wurden. Der besinnliche Beitrag von Pfarrer Peter als
auch die von Martin Dannhäußer und dem Ehrenmitglied
Hans Mann regten zum Nachdenken, aber auch zum Lachen
an. Insgesamt war es ein abwechslungsreicher Nachmittag
für alle Beteiligte, der bereits die Vorfreude auf das nächste
Jahr weckte; vor allem aber das Gefühl, dass im gemeinschaftlichen
Zusammensein die Vorweihnachtszeit noch viel
schöner ist.
Weitere Bilder können auf der Internetseite des Schützenvereins
Haidhof (www.schuetzen-haidhof.com) eingesehen werden.
Ein Jahr im Amt - Im Interview mit
Bürgermeister Jörg Teufel
Schnabelwaid, den 09.12.2025
gez. J. Träg
Wahlleiter
ENDE DES AMTLICHEN TEILS
Kurzweiliger Adventsnachmittag in
Haidhof
Foto: Gemeinde Prebitz
Vor rund einem Jahr, am 24. November 2024, hat Jörg Teufel
das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Prebitz übernommen.
Zeit für eine Zwischenbilanz: Was wurde angestoßen,
welche Herausforderungen gab es und was steht an in
Prebitz?
Foto: Haidhofer Schützen
Die Weihnachtszeit hat viele Rituale, die die Zeit bis zum großen
Fest verkürzen. Eine der Traditionen ist auch der Adventsnachmittag
im Dorfgemeinschaftshaus für die älteren Bürger
der Altgemeinde Haidhof, der durch die Haidhofer Schützen
organisiert wird. Der neue, von weitem sichtbare Stern unter
dem Giebel des Schützenheims, die von den Mitgliedern aufwendig
dekorierten Fenster und der festlich geschmückte
Saal weckten bereits beim Eintreten Freude auf die anstehende
Veranstaltung, wenngleich durchaus noch Plätze für weitere
SeniorInnen vorhanden gewesen wären.
Der 1. Schützenmeister Thorsten Gendrisch erinnerte daran,
dass Weihnachten wieder viele Geschenke gekauft werden,
aber das Geschenk, zusammenzusitzen und füreinander da
zu sein, zwar kostenlos und dennoch vielleicht das Wertvollste
ist. Zudem konnte er Martin Dannhäußer und Petra Preißinger
als Vertreter der Stadt, sowie Achim Peter von der evang.-
luth. Kirche (Pater Samuel Patton musste leider krankheitsbedingt
absagen) begrüßen. Ebenso traditionell wurden die
erst jüngst inthronisierten Jugendschützenkönigin Josefine
Fischer und Johann Huber als Schützenkönig vorgestellt. Für
die musikalische Untermalung sorgten in altbewährter Manier
Ehrenschützenmeister Reinhard Paschkowski mit Reinhard
Krug, die von Achim Peter unterstützt wurden.
„Herr Teufel, ein Jahr ist vergangen, seit Sie das Bürgermeisteramt
übernommen haben. Wie blicken Sie auf diese
Zeit zurück?“
Das erste Jahr war für mich natürlich sehr intensiv. Ich hatte
zu Beginn noch einen Vollzeitjob, den ich Schritt für Schritt
reduzieren musste. Und obwohl ich bereits seit März 2024 als
Vertreter im Amt war und zuvor zweiter Bürgermeister, weiß
man trotzdem nie zu hundert Prozent, was einen wirklich erwartet.
Ich bin mit klaren Vorstellungen und hohen Erwartungen
gestartet. Mir war wichtig, Dinge anzupacken, statt nur
darüber zu reden. Das war arbeitsintensiv, aber wir konnten in
vielen Bereichen bereits gute Fortschritte erreichen und das
motiviert enorm.
„Sie sprechen Fortschritte an. Was konnten Sie in den ersten
zwölf Monaten konkret umsetzen und worauf sind Sie
besonders stolz?“
Wir haben in kurzer Zeit erstaunlich viel bewegen können. Die
Weichen für die Zukunft unserer Kläranlage in Engelmannsreuth
sind gestellt, und auch die Planung der notwendigen
Kanalsanierungen kommt Stück für Stück voran. Gleichzeitig
läuft die Planung für das neue Baugebiet Engelmannsreuth
auf Hochtouren. Besonders freut mich, dass wir die Spielplätze
in Engelmannsreuth und Funkendorf erneuern bzw. erweitern
konnten, ein echter Gewinn für unsere Kinder. Im Gemeindezentrum
Bieberswöhr konnten wir bereits im ersten
Jahr spürbare Einsparungen und Optimierungen erreichen.
Und unser neues Gemeindewappen ist fertig entworfen und
wartet derzeit auf die Genehmigung.
Außerdem haben wir unsere Vereinsförderung gestärkt und
eine klare Förderrichtlinie geschaffen, die unseren Vereinen
etwas für Ihr Engagement zurückgibt. Ehrlich gesagt bin ich
auf all das Erreichte stolz. Vor allem darauf, dass wir wirtschaftlich
wichtige Weichen stellen konnten, ohne bei Vereinen
oder Familien zu sparen.
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 19
„Nicht jedes Projekt läuft glatt. Gab es Momente, in denen
Sie sich dachten: ‚Das hätte einfacher laufen können?‘“
Natürlich. Besonders schwierig wird es immer dort, wo wir auf
andere Institutionen oder Entscheidungsträger angewiesen
sind. Ein Beispiel ist der quasi nicht vorhandene ÖPNV in unserer
Gemeinde. Für unsere Bürger ein leidiges Thema. Hier
würde ich persönlich gerne deutlich schneller vorankommen,
aber vieles liegt schlicht nicht in unserer eigenen Hand. Das
kann frustrieren, spornt aber auch an, hartnäckig zu bleiben.
„Sie betonen häufig Bürgernähe und Transparenz. Wie gelingt
es Ihnen, die Menschen wirklich mitzunehmen?“
Ich bin davon überzeugt, gerade in einer Zeit, in der viele Menschen
Politik mit Frust verbinden, müssen wir in der Kommunalpolitik
nah dran sein. Man sollte sich immer wieder fragen:
„Wer bezahlt mein Gehalt? Der Bürger.“ Die Menschen haben
ein Recht darauf, gehört zu werden. Natürlich kann man nicht
jede Idee umsetzen, und es ist auch nicht meine Aufgabe, es
jedem recht zu machen. Aber ich möchte erreichbar sein, per
Telefon, persönlich oder in meiner Amtsstunde. Und ich glaube,
die Bürger wissen, dass sie sich jederzeit bei mir melden
können.
„Ein Bürgermeister arbeitet nie allein. Wie erleben Sie
die Zusammenarbeit im Gemeinderat und in der Verwaltung?“
Ich bin wirklich dankbar für unseren Gemeinderat. Wir haben
eine tolle Truppe mit ganz unterschiedlichen Hintergründen,
und jeder bringt sich ein. Dieses Miteinander macht mir richtig
Freude. Natürlich bringen alle ihre eigenen Perspektiven
und Erfahrungen mit, und da gibt es auch mal unterschiedliche
Meinungen. Entscheidend ist, dass wir offen miteinander
sprechen, gemeinsam nach Lösungen suchen und am Ende
tragfähige Entscheidungen treffen. Und ich finde, genau das
gelingt uns im Gemeinderat wirklich gut. Auch mit unserer
Verwaltung arbeite ich sehr eng und vertrauensvoll zusammen.
Wir haben dort ein sehr engagiertes Team, das viel
mitträgt und im Hintergrund oft mehr leistet, als man nach
außen sieht. Wir ziehen alle an einem Strang und genau das
braucht es, damit wir als Gemeinde gut vorankommen.
„Die Haushaltslage ist angespannt. Wie schaffen Sie es,
trotzdem wichtige Projekte zu finanzieren?“
Als Betriebswirt schaue ich meistens zuallererst auf die Zahlen.
Nach meinem Amtsantritt habe ich die laufenden Kosten
in unserer Gemeinde genau analysiert und versuche nun, hier
Schritt für Schritt Kosten zu senken. Die steigende Kreisumlage
belastet uns stark, während die Einnahmen nicht im gleichen
Maß wachsen. Das bedeutet für uns:
„Wir müssen sparen, wenn wir weiter investieren wollen.“
Gemeinsam mit dem Gemeinderat suche ich nach Möglichkeiten,
wirtschaftlich besser zu werden, ohne die Bürger unnötig
zu belasten. Das ist nicht immer einfach, aber absolut
notwendig.
„Wo sehen Sie die Schwerpunkte in der Gemeinde Prebitz
in den kommenden Jahren?“
Unsere Infrastruktur bleibt ein zentrales Thema. Auch wenn
unser Kanalnetz nicht im schlechtesten Zustand ist, gibt es
Bereiche, die dringend saniert werden müssen. Ich möchte
das Stück für Stück angehen, damit wir nicht irgendwann vor
einer Herkulesaufgabe stehen, weil wir zu lange gewartet haben.
Unser neues Baugebiet hat weiterhin oberste Priorität.
Junge Familien in Prebitz zu halten oder zurückzuholen, tut
der gesamten Gemeinde gut. Auch in unserer alten Kanzlei in
Prebitz muss in den kommenden Jahren etwas passieren. Wir
informieren uns derzeit über verschiedene Fördermöglichkeiten
und haben uns als RIZ-Außenstandort beworben. Sollte
das nicht klappen, werden wir andere Nutzungskonzepte
prüfen. Wichtig ist, dass das Gebäude eine echte Perspektive
bekommt. Und unser neues Gemeindewappen soll nur der
Anfang sein. Ich möchte, dass Prebitz auch nach außen hin
sichtbarer und noch attraktiver wird.
„Sie sind in Ihrer Position viel unterwegs. Wie schaffen Sie
bei diesem Pensum Zeit für Ihre Familie und sich selbst?“
Das ist ehrlich gesagt eine Herausforderung. Mein Tag beginnt
früh und endet spät. Umso wichtiger sind mir die kleinen
Alltagsmomente mit meiner Familie. Diese Zeit schätzt
man viel mehr, wenn sie knapp ist. Ich habe mir vorgenommen,
am Wochenende weniger im Büro zu arbeiten, das
klappt mal besser, mal schlechter. Neben meinem Bürgermeisteramt
arbeite ich weiterhin 30 Stunden pro Woche bei
der BayKommun als Projektmanager. Durch die Möglichkeit,
überwiegend im Homeoffice zu arbeiten und nur einmal pro
Woche in München im Büro zu sein, kann ich meine Zeit gut
strukturieren und flexibel bleiben. Das hilft enorm, alles unter
einen Hut zu bekommen. Am liebsten bin ich aber bei meiner
Familie, draußen in der Natur oder in unserer Region unterwegs.
„Wenn Sie heute zurückblicken: Fühlt sich das Amt so an,
wie Sie es sich vorher vorgestellt haben?“
Nein! Weil ich mir vorher ehrlich gesagt gar nicht so viele konkrete
Vorstellungen gemacht habe. Die Intensität ist enorm
und man kann sich vorher kaum ausmalen, wie viel Verantwortung
und Zeit in den einzelnen Themen stecken.
„2026 stehen in Bayern Kommunalwahlen an. Sie selbst sind
davon ausgenommen, da Sie erst 2024 gewählt wurden. Wie
blicken Sie auf die kommende Wahl?“
Ich sehe das tatsächlich entspannt, weil ich nicht selbst zur
Wahl stehe. Spannend wird es trotzdem, vor allem mit Blick
darauf, welche Veränderungen sich in unserem direkten Umfeld
ergeben. Einen Wahlkampf gibt es für mich aber trotzdem,
da ich mich für die CSU im Landkreis für den Kreistag
habe aufstellen lassen. Das wäre ein Amt, das mir sehr gut gefallen
würde. Und ich bin der Meinung: Ein Prebitzer Vertreter
gehört in den Kreistag.
„Was wünschen Sie sich persönlich für die Gemeinde Prebitz?
Unabhängig davon, wer in Zukunft einmal Bürgermeister
sein wird?“
Ich wünsche mir, dass unsere Vereine so lebendig bleiben, wie
sie es heute sind. Dass wir uns unsere Traditionen und Feste
bewahren. Sie sind das Herzstück unserer Dorfgemeinschaft
und prägen unser Zusammenleben. Wir müssen alles dafür
tun, unsere Vereine zu unterstützen. Außerdem wünsche ich
mir, dass wir wieder über die Marke von 1.000 Einwohnern
kommen. Das waren wir lange Zeit und mit dem neuen Baugebiet
ist das hoffentlich ein ganz realistisches Ziel. Und zu
guter Letzt wünsche ich mir, dass Prebitz wirtschaftlich so gut
aufgestellt ist, dass wir als Gemeinde finanziell souverän bleiben.
Wenn wir das geschafft haben, bin ich zufrieden.
Frohe Weihnachten und ein
gesundes Neues Jahr 2026,
wünscht Ihnen ihr Christbaumteam
Angelika Bajsini und Klaus Schmid
Leider konnten wir aus gesundheitlichen
Gründen unseren diesjährigen Christbaumverkauf
vor der Gaststätte Maisel
nicht wahrnehmen.
Mobil: 0157/ 82806107
SEITE 20
VERBÄNDE UND VEREINE
Freiwillige Feuerwehr Lindenhardt
Einladung zur General- und Jahreshauptversammlung 2026
Die Freiwillige Feuerwehr Lindenhardt lädt alle Mitglieder zur
General- und Jahreshauptversammlung am
Montag, 5. Januar 2026 um 19.30 Uhr in das Evangelische
Gemeindehaus in Lindenhardt ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Ehrungen
4. Verlesung des Protokolls
5. Bericht des 1. Vorstandes
6. Bericht des 1. Kommandanten
7. Bericht des Jugendwartes
8. Bericht des Kassiers
9. Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft
10. Ggf. Änderungsantrag auf Ergänzung der Satzung
11. Aktuelles, Wünsche und Anträge
Anträge sind bis 29. Dezember 2025 schriftlich beim 2. Vorstand
Klaus Schwenk einzureichen.
Im Anschluss an die Versammlung finden die Siegerehrungen
im Hobbyschießen sowie ein gemütliches Beisammensein
statt.
Bitte erscheint in Uniform!
Mit kameradschaftlichem Gruß
FF Lindenhardt
Die Vorstandschaft
Freiwillige Feuerwehr Untemschreez
Einladung zur Hauptversammlung
am Montag, den 5. Januar 2026 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Berichte, (Schriftführer, Kassier, Vorstand)
4. Jahresrückblick des 1. Kommandanten
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Neuwahlen der Vorstandschaft (außer Kommandanten)
7. Grußworte
8. Abstimmung für ein gemeinsames Jubiläum mit den
Wehren Großweiglareuth und Haag im Jahr 2027
9. Wünsche und Anträge
Die Versammlung beginnt mit einem kostenlosen gemeinsamen
Essen. Im Anschluss beginnt der offizielle Teil. Um zahlreiche
Teilnahme wird gebeten.
Die Vorstandschaft
Freiwillige Feuerwehr Engelmannsreuth
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Freitag, den 09.01.2026 ab 18:30 Uhr
im Feuerwehrhaus Engelmannsreuth
Zu unserer Jahreshauptversammlung laden wir recht herzlich
ein. Die Versammlung beginnt gegen 18:30 Uhr mit einem
Essen. Um 19:30 beginnt der offizielle Teil der Jahreshauptversammlung.
Aktive Mitglieder kleiden sich bitte in Uniform.
Die Jahreshauptversammlung findet im Gemeinschaftsraum
des Feuerwehrhauses statt. Nach Möglichkeit wird gebeten
die Teilnahme bis zum 02.01.2026 anzumelden.
Wir freuen uns Sie an der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Protokollbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung
6. Bericht des Kommandanten
7. Bericht des Jugendwartes
8. Bericht des Kinderfeuerwehrwartes
9. Neuwahl der Vorstandschaft
10. Vorschau auf das Jahr 2026
11. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Schützengesellschaft Funkendorf
Generalversammlung am 06.01.2026
Einladung zur Generalversammlung am 06.01.2026 im Schützenheim
im Gemeindezentrum Bieberswöhr/Prebitz.
Beginn 13.30 Uhr.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht 1.Vorstand
3. Bericht 1.Schützenmeister
4. Bericht 1.Böllermeister
5. Bericht Jugendwart
6. Kassenbericht
7. Revisionsbericht
8. Entlastung des Vereinsausschusses
9. Festlegung der Mitgliederbeiträge
10. Neuaufnahmen
11. Ehrung der Vereinsmeister
12. Bekanntgabe Königsschuß
13. Wünsche und Anträge
Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung
schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.
Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht mehr.
Die Vorstandschaft
Sternsingeraktion: Schnabelwaid am Sonntag,
04.01.26/Creußen am Dienstag, 06.01.26:
In den ersten Tagen des Januars die Sternsinger in den Pfarreien
unterwegs, um den Segen für das neue Jahr zu bringen
und die weltweit größte Aktion „Kinder helfen Kindern“ zu
unterstützen. Bitte tragen Sie sich in die, in den kath. Kirchen
in Creußen und Schnabelwaid ausliegenden Listen ein.
In Creußen ist die Besuchszahl begrenzt, hier können Sie sich
den Segen auch im Aussendungsgottesdienst am Montag,
05.01.2026 mitnehmen und ggf. Ihre Spende dabei abgeben.
Wir bedanken uns für die Gaben und bei Bedarf werden gerne
Spendenquittungen erstellt.
VG-Creußen
wünscht Frohe Weihnachten und ein
gesundes neues Jahr
an den Weihnachtsfeiertagen &
31.12.25 - 01.01.26, geschlossen
Ihr Franco-Team
Creußen • Marktplatz • Tel. 09270/8588
Ich bedanke mich für die
angenehme Zusammenarbeit
und wünsche Ihnen ein frohes
Weihnachtsfest, Gesundheit und
Erfolg für das kommende Jahr.
Kaminkehrerbetrieb
Kehrbezirk Creußen
Thomas Baumann
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen
all unseren Kunden und Lieferanten, Freunden und Verwandten
ein gesegnetes Weihnachtsfest und
ein gesundes neues Jahr
Ein frohes Weihnachtsfest
und ein gesundes neues Jahr
wünscht
SEITE 22
Bereitschaftsdienste
26.12.2025 Dr. Dr. Martin Spitzer, Erlanger
Str. 2, 95444 Bayreuth
Thomas Rüger
Mariental 3
91278 Pottenstein
0921 69165 u.
0160 6600490
09243 7111
BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE
Wen anrufen: 116117 oder 112?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 (ohne Vorwahl) hilft
Ihnen telefonisch außerhalb der Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen,
mit denen Sie sonst in Ihre Hausarztpraxis gehen würden.
Er ist 24/7 erreichbar.
In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den
Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 (ohne Vorwahl).
BEREITSCHAFTSPRAXEN
Sie sind krank am Abend, Wochenende oder an einem Feiertag? Sie
sind nicht lebensbedrohlich erkrankt, können jedoch nicht bis zur
nächsten Sprechzeit warten? Dann helfen Ihnen die Ärztinnen und
Ärzte in Bereitschaftspraxen.
Bereitschaftspraxis Pegnitz
Sana-Klinik
Langer Berg 12
91257 Pegnitz
Sprechzeiten:
Mo., Di. & Do.: 18 bis 21 Uhr
Mi. & Fr.: 17 bis 21 Uhr
Sa. & So.: 9 bis 21 Uhr
ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST
DATUM PRAXIS TELEFON
20.12./21.12.2025 Dr. Ulrich Renner
Richard-Wagner-Str. 33
95444 Bayreuth
Bereitschaftspraxis
Bayreuth
Carl-Schüller-Str. 10
95444 Bayreuth
Sprechzeiten:
Mo., Di. & Do.: 18 bis 21 Uhr
Mi. & Fr.: 16 bis 21 Uhr
Sa. & So.: 9 bis 21 Uhr
Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden,
Feier- und Brückentagen rund um die Uhr (0 bis 24 Uhr). Wann
der Zahnarzt in seiner Praxis anwesend ist, finden Sie online über die
Suchfunktion unter www.notdienst-zahn.de. Die Zahl der Notfallpraxen
ist stark begrenzt. Bitte nehmen Sie den zahnärztlichen Notdienst
nur in dringenden Fällen in Anspruch, die keinen Aufschub bis
zur nächsten allgemeinen Sprechstunde dulden.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns bittet Patienten, die
am Wochenende den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen
müssen, um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Generell gilt, dass der Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten
gedacht ist.
0921 61131
27.12./28.12.2025 Dr. Volker Sack, Bernecker Str. 7,
95497 Goldkronach
Uwe Steinwandt, Harburgerstr. 1,
95444 Bayreuth
29.12./30.12.2025 Dr. med. dent. Thomas Ulrich,
Werner-Siemens-Str. 19, 95444
Bayreuth
Dr. med. dent. Martin Schiller,
Badstr. 13, 91257 Pegnitz
31.12.2025 Dipl.-Stom. Christine Schumann,
Maintalstr. 16, 95460 Bad Berneck
Astrid Urban, Wittelsbacherring
49, 95444 Bayreuth
APOTHEKENNOTDIENST
19.12.2025 St.-Georgen-Apotheke
Stadt-Apotheke
Bonmedica Apotheke
20.12.2025 Birken Apotheke
Apotheke-Speichersdorf
21.12.2025 Adler Apotheke
easyApotheke Bayreuth-Nord
Stadt Apotheke
22.12.2025 Hirsch-Apotheke
Stadt-Apotheke
Berg-Apotheke
23.12.2025 Franken-Apotheke
Adler Apotheke
Stadt-Apotheke
24.12.2025 Apotheke am Schloßberg
Marienapotheke
Franken-Apotheke
25.12.2025 Brandenburger-Apotheke
Marien-Apotheke
Bayreuth
Kemnath
Gößweinstein
Bayreuth
Speichersdorf
Bayreuth
Bayreuth
Pottenstein
Bayreuth
Eschenbach
Fichtelberg
Pegnitz
Bayreuth
Waischenfeld
Pegnitz
Bayreuth
Weidenberg
Bayreuth
Auerbach
26.12.2025 Schwanen-Apotheke Bayreuth
27.12.2025 Mohren-Apotheke
Apotheke Schug am Turm
Bonmedica Apotheke
09273 5423
0921 23004
0921 69995
09241 8095210
09273 966671
0921 64041
ACHTUNG: Ab 2026 stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
keine Übersicht der Notdienst-Praxen mehr zur Verfügung. Diese
können stattdessen immer tagesaktuell über die Suchfunktion
unter www.notdienst-zahn.de abgerufen werden.
Bayreuth
Kemnath
Gößweinstein
22.12./23.12.2025 Dr. Wolf-Dieter Münch
Bayreuther Str. 53c
95503 Hummeltal
Dr. med. dent. Achim Schmidt,
Tannhäuserstr. 3
95445 Bayreuth
24.12.2025 Peter Schnirring
Hohenzollernring 40
95444 Bayreuth
09201 7328
0921 23770
0921 62994
28.12.2025 Apotheke im Rotmain-Center
Apotheke Schug
29.12.2025 Mohren-Apotheke
Felsen-Apotheke
30.12.2025 Hirsch-Apotheke
Eichbaum-Apotheke
31.12.2025 Brunnen-Apotheke
Grunau-Apotheke
Stadt-Apotheke
Bayreuth
Eschenbach
Bayreuth
Bad Berneck
Pegnitz
Bayreuth
Creußen
Bayreuth
Waischenfeld
Dr. Daniel Raab
Bamberger Str. 15
95488 Eckersdorf
0921 31359 u.
0176 24531884
01.01.2026 Adler Apotheke
Stadt-Apotheke
Stadt-Apotheke
Bayreuth
Auerbach
Kemnath
25.12.2025 Dr. Emil Rohmer
Haidhofer Str. 2, 95473 Creußen
Dr. Dr. Nils Schuck, Erlanger Str.
2, 95444 Bayreuth
09270 8373 u.
09270 8280
0921 69165 u.
0160 6600490
02.01.2026 Brandenburger-Apotheke
Marien-Apotheke
Apotheke Schug am Turm
Bayreuth
Auerbach
Kemnath
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 23
03.01.2026 Hof-Apotheke
Stadt-Apotheke
Berg-Apotheke
04.01.2026 Mohren-Apotheke
Bonmedica Apotheke
Die Stadt Apotheke
Bayreuth
Eschenbach
Fichtelberg
Bayreuth
Gößweinstein
Grafenwöhr
Was tut sich wo?
05.01.2026 Rathaus-Apotheke
Apotheke Schug
06.01.2026 Schwanen-Apotheke
Stadt-Apotheke
07.01.2026 Eichbaum-Apotheke
Steinach-Apotheke
08.01.2026 Franken-Apotheke
Apotheke am Roten Hügel
Bären-Apotheke
09.01.2026 Brunnen-Apotheke
Birken-Apotheke
Apotheke am Schlossberg
10.01.2026 Hirsch-Apotheke
Park-Apotheke
Main-Apotheke
11.01.2026 Grunau-Apotheke
Apotheke-Speichersdorf
Ahorn-Apotheke
12.01.2026 Hirsch-Apotheke
Apotheke im Rotmain-Center
Humboldt-Apotheke
13.01.2026 Franken-Apotheke
Storchen-Apotheke
Stadt-Apotheke
14.01.2026 Marienapotheke
Hummelgau-Apotheke
Vorstadt-Apotheke
15.01.2026 Apotheke am Schloßberg
MedCenter-Apotheke
Stadt-Apotheke
16.01.2026 Admira Apotheke
easyApotheke Bayreuth-Süd
17.01.2026 St.-Georgen-Apotheke
Bonmedica Apotheke
18.01.2026 easyApotheke Bayreuth-Nord
Stadt-Apotheke
FEUERWEHR-TERMINE
04.01.2026, FF Seidwitz, 16:00 Uhr
Jahreshauptversammlung im DGH
Bayreuth
Eschenbach
Bayreuth
Auerbach
Bayreuth
Warmensteinach
Pegnitz
Bayreuth
Bindlach
Creußen
Bayreuth
Neudrossenfeld
Bayreuth
Eckersdorf
Himmelkron
Bayreuth
Speichersdorf
Glashütten
Pegnitz
Bayreuth
Goldkronach
Weidenberg
Heinersreuth
Waischenfeld
Bayreuth
Mistelbach
Kemnath
Pegnitz
Bayreuth
Kemnath
Pegnitz
Bayreuth
Bayreuth
Gößweinstein
Bayreuth
Auerbach
05.01.2026, FF Unternschreez, 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung im Feuerwehrgerätehaus
05.01.2026, FF Großweiglareuth, 19:30 Uhr
Jahreshauptversammlung im Schulungsraum
mit Neuwahlen
05.01.2026, FF Lindenhardt, 19:30 Uhr
Jahreshauptversammlung im ev. Gemeindehaus
06.01.2026, FF Haag, 13:00 Uhr
Jahreshauptversammlung im DGH (Kulturscheune) mit
Neuwahlen
09.01.2026, FF Engelmannsreuth, 18:30 Uhr
Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus (Gemeinschaftsraum)
10.01.2026, FF Funkendof-Bieberswöhr, 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung im Gasthaus Barthelmann mit
Neuwahlen
19.12.2025, 19:00 - 22:00
Schrottwichtelschiessen für ALLE Mitglieder
Schützenheim Althaidhof
Schützenverein Haidhof e.V.
19.12.2025, 17:30
Weihnachtskonzert der VHS-Musikschüler
Altes Rathaus Creußen
Volkshochschule Creußen e.V.
25.12.2025, 20:00
Weihnachtsbusfahrt nach Modschiedel
Gemeindezentrum Prebitz
ELJ Prebitz-Seidwitz
31.12.2025, 22:00
Silvesterparty im Landjugendraum
Landjugendraum Gemeindezentrum Prebitz
ELJ Prebitz-Seidwitz
01.01.2026, 14:00 - 15:00
Neujahrsböllern des Schützenvereins Haidhof
Ortseingang Althaidhof
Schützenverein Haidhof e.V.
06.01.2026, 13:30 - 18:00
Mitgliederversammlung Schützenverein Haidhof e.V.
Schützenheim Althaidhof
Schützenverein Haidhof e.V.
08.01.2026, 19:00
Informationsveranstaltung zur zukünftigen
Wasserversorgung
Kulturscheune Haag
Zweckverband zur Wasserversorgung der Haager Gruppe
10.01.2026, 19:00
Schnupperabend im Landjugendraum am
Gemeindezentrum Prebitz
Landjugendraum Gemeindezentrum Prebitz
ELJ Prebitz-Seidwitz
12.01.2026, 19:30
ELJ Tanzkurs im Gemeindezentrum Prebitz
Gemeindezentrum Prebitz
ELJ Prebitz-Seidwitz
15.01.2026, 14:00 - 17:00
Sprechstunde der Notarin Dr. Müller in Creußen
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 09241
809533-0.
Verwaltungsgebäude Creussen, OG, Sitzungssaal, Zi-Nr. 28
Notariat Dr. Manuela Müller, Pegnitz
17.01.2026, 10:00 - 14:00
ANDROID für Einsteiger Kurs 3: Sicher am Smartphone
Neues Rathaus Creussen, Sitzungssaal im OG
Volkshochschule Creussen e.V.
Melden auch Sie Ihre Veranstaltung für den Kalender
„Was tut sich wo“ kostenfrei unter www.creussen-journal.de
SEITE 24
75 JAHRE
KRÜGEMUSEUM
Jubiläumsprogramm
„Um Himmels Willen, das Jahr ist ja schon zu Ende!“
Sonntag, 28.12.2025, 15:00 Uhr
Eintritt: 3,00 € pro Person
Entdecken Sie während dieser Führung himmlische Begleiter
für’s neue Jahr auf den Creußener Krügen und stoßen Sie mit
uns auf 75 Jahre Krügemuseum nochmals an!
AUS DER CREUßENER
GESCHICHTE
Lieder unterm Weihnachtsbaum
Vom Ursprung der landläufigen Weihnachtslieder in unserer
oberfränkischen Heimat
Das Lied ein Stück Heimat, und das Singen ist Leben in der
Heimat. Dies wird besonders deutlich spürbar und lebendig,
wenn in diesen vorweihnachtlichen Tagen die landläufigen
Weihnachtslieder bei uns wieder erklingen, besonders
aber, wenn am Heiligen Abend noch vor der Bescherung
im Kerzenschein des Christbaumes diese bekannten Weihnachtslieder
angestimmt werden, nachdem die Kinder der
Familie in gewohnter Weise die Weihnachtsgeschichte aus
dem Evangelium des Lukas 2, 1-20 aufgesagt haben oder der
Familienvater aus der Bibel vorgelesen hat. „Es begab sich
aber…Da machte sich auch Joseph…mit Maria, seinem vertrauten
Weibe…Und sie gebar ihren ersten Sohn und legte
ihn in eine Krippe..Und es waren Hirten…Und der Engel des
Herren trat zu ihnen und sprach zu ihnen: Fürchtet euch
nicht, ich verkündige euch große Freude… Euch ist heute der
Heiland geboren…Ihr werdet finden das Kind in einer Krippe
liegen …Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden…
Lasst uns nun gehen gen Bethlehem…Da sie es gesehen
hatten, breiteten sie das Wort aus…Und die Hirten kehrten
wieder um und priesen und lobten Gott!“
Mit diesem Einstieg soll begonnen werden, den Ursprung
der bei uns am häufigsten gesungenen Weihnachtslieder
aufzuzeigen:
1.„Es kommt ein Schiff, geladen bis an sein“ höchstes
Bord,
trägt Gottes Sohn voll Gnaden, des Vaters ewigs Wort“ ist
das älteste Weihnachtslied, das wir besitzen. Den Text verdanken
wir dem Dominikanermönch „Johannes Tauber“,
der in Straßburg 1294 geboren wurde und 1361 dort auch
starb. Er trat jung in den Dominikanerorden ein und erhielt
seine Ausbildung in seiner Vaterstadt und in Köln, wirkte am
Ober-und Niederrhein und genoss dank seiner großen Beredsamkeit
und dank seiner mystischen Erfahrung und seines
tiefen Verständnisses für die menschliche Seele großes
Ansehen. Tauber war auch der treueste Schüler des Mystikers
Meister Eckehart, dessen mystische Lehre er gerne erläuterte
und verteidigte. Aus dieser mystischen Einstellung
entstand auch das mystische Weihnachtslied „Es kommt
ein Schiff geladen“: Eines Tages ging er 1357 durch die engen
Straßen und Gassen von Straßburg, die zum Rhein führten.
Wie wundervoll war doch alles mit einem herrlichen Duft erfüllt!
Plötzlich sah er das blaue Band des Rheines. Der Strom
war ruhig. Am Horizont sah er ein Schiff, das größer und größer
wurde, und um den Mast schwebten Engel, die festliche Lieder
sangen. Und mit einem Male war es ihm, als seien seine
Lippen gelöst, und aus seinem Munde kamen die Worte:
„Uns kommt ein Schiff gefahren“. Doch da legte das Schiff
einen Anker, und er erwachte aus seinem Traum. Nur das
schöne Lied war ihm geblieben, das 1608 der Kölner Daniel
Sudermann für das Andernacher Gesangbuch in den heutigen
Text umformte. „Es kommt ein Schiff, geladen bis an
sein “höchstes Bord“.
2. „Vom Himmel hoch, da komm ich her, ich bring euch
gute neue Mär“ gehört zu unseren meistgesungenen
Weihnachtsliedern. Es wurde von Martin Luther in den Vorweihnachtstagen
des Jahres 1535 nachdem ihm kurz zuvor
ein Kind seiner Familie gestorben war, aber auch angeregt
durch die eigenen Kinder und deren Singen und Spielen,
als Kinderweihnachtslied gedichtet. So ist dieses Lied wie
kaum ein anderes dazu beschaffen, der häuslichen Familien-
Weihnachtsfeier mit das Gepräge zu geben. Martin Luther
hat für seinen Weihnachtsliedertext die Melodie eines alten
Kreuzfahrerliedes übernommen, das auf den Kreuzzügen
ins Heilige Land gesungen wurde: Ich kumm aus fremden
Landen her und bring euch viel der neuen Mär, der neuen
Mär bring ich so viel, mehr denn ich euch hier sagen will.
In der Folgezeit nach den Kreuzzügen wurde dieses Kreuzfahrerlied
auch als Ringeltanzlied bei Festen gesungen. Auf
dem Festanger kamen die jungen Burschen und die kranzgeschmückten
Mädchen zusammen.
Dabei trat ein Bursch in die Mitte des Kreises und sang dieses
ehemalige Kreuzfahrerlied. Die Worte aus der 14. Strophe
des Weihnachtsliedes „Davon ich allzeit fröhlich sei, zu springen,
singen immer frei“ lassen an das alte Ringeltanzlied und
auch an das Umtanzen einer in der Kirche aufgestellten Krippe
und an die Reigentänze erinnern, die in früheren Zeiten
in der Heiligen Nacht in Verbindung mit dem Kindelwiegen
aufgeführt wurden. Martin Luther sagt selbst hierzu: „Christen
sind ein seliges Volk, die können sich freuen im Herzen
und rühmen, pochen, tanzen und springen. Das gefällt Gott
wohl und tut unserem Herzen sanft, wenn wir auf Gott strotzen,
stolzieren und fröhlich sind“.
3. „O Tannenbaum. O Tannenbaum, wie treu sind deine
Blätter!“ Gar seltsam ist die Geschichte dieses Weihnachtsliedes!
Es trägt eigentlich das Gesicht eines Liedes von untreuer
Liebe, einem älteren Volkslied, das 1819 August Zarnack
geschaffen hatte. Fünf Jahre später erfolgte 1824 die
Umdichtung der 2. und 3. Strophe als Weihnachtslied für
Schulkinder durch den Leipziger Lehrer Ernst Anschütz:
O Tannenbaum. du kannst mit sehr gefallen! Wie oft hat
nicht zur Weihnachtszeit ein Baum von dir mich hoch erfreut!
O Tannenbaum, dein Kleid will mich was lehren. Die
Hoffnung und Beständigkeit gibt Trost und Kraft zu jeder
Zeit.
Die Melodie dieses Weihnachtsliedes ist die der alten Studentenlieder
„Lauriger Horatius“ und „Gott grüß dich, Bruder
Straubinger“ und „Es lebe hoch, es lebe hoch, der Zimmermannsgeselle“
aus dem Jahr 1799.
Raimund Nols
2. Bürgermeister
Quelle: Archiv von Hans Bauriedel
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 25
FRÄNKISCHE HAUSFLURWEIHNACHT
IN CREUßEN LOCKTE BESUCHER AUS
NAH UND FERN
Am ersten Adventswochenende verwandelte sich die Creußener Altstadt
erneut in eine festliche Kulisse: Am Samstag, 29. November, und
Sonntag, 30. November, strömten zahlreiche Besucherinnen und Besucher
aus Nah und Fern zur „Fränkischen Hausflurweihnacht“ und
ließen sich von der besonderen Atmosphäre dieses einmaligen Weihnachtsmarktes
verzaubern.
Rund um das Alte Rathaus sowie in den historischen Hausfluren präsentierten
sich dabei wieder vielfältige kulinarische Angebote. Von
Crêpes, Zwiebelkuchen und herzhaften Grill- und BBQ-Spezialitäten
bis hin zu Glühwein und Feuerzangenbowle – für jeden Geschmack
Foto: red
war etwas dabei. Im Alten Rathaus selbst erwartete die Gäste ein
buntes Marktangebot aus Kunsthandwerk, Schmuck, liebevollen Basteleien, weihnachtlichen Dekoartikeln sowie selbstgemachten
Marmeladen und Likören. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für Groß und Klein rundete die Veranstaltung ab.
Insbesondere die Mitmach-Angebote für Kinder wie Stockbrotbacken, Kerzenziehen und Basteln fanden großen Anklang. Für
stimmungsvolle musikalische Momente war aber ebenfalls bestens gesorgt. So läuteten beispielsweise die Speichersdorfer Fichtenhornbläser
am Samstagabend mit ihren außergewöhnlichen Instrumenten auf eindrucksvolle Weise die Adventszeit ein. Besonderer
Höhepunkt am Sonntag war der Besuch des Nikolaus, der ca. 140 Kinder mit einem kleinen Geschenk beglückte.
Die diesjährige Hausflurweihnacht hinterließ damit also wieder einmal ein besonderes und unvergessliches Adventserlebnis, das
Besucherinnen und Besucher wie auch Ausstellende gleichermaßen begeisterte.
Foto: Martin Dannhäußer
Die Gemeinde Prebitz gratuliert
Wir wünschen ein frohes
Weihnachtsfest
und ein gutes neues Jahr.“
Foto: red
Am 4. Dezember 2025 feierte Margarete Schmid aus Engelmannsreuth
ihren 91. Geburtstag.
Erster Bürgermeister Jörg Teufel überbrachte persönlich die
herzlichen Glückwünsche der Gemeinde Prebitz und überreichte
Theisinger
eine kleine Aufmerksamkeit. Die Gemeinde Prebitz
wünscht Frau Schmid weiterhin Mineralöle alles und Transporte Gute, Gesundheit und
viele schöne Momente im Kreis ihrer Familie.
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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr
wünschen wir allen unseren Kunden und Freunden!
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Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte
Vertrauen und wünschen Ihnen auf
diesem Wege ein frohes Weihnachtsfest und
ein erfolgreiches Neues Jahr!
Theisinger
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SEITE 26
HERZLICHEN DANK AN UNSEREN
1. BÜRGERMEISTER MARTIN
DANNHÄUßER!
Die erste Bank steht. Gespendet von unserem 1. Bürgermeister Martin
Dannhäußer hat sie ihren Platz gefunden an der Kreuzung von
Lindenhardt nach Hörlasreuth. Der Blick geht bis in das Hohe Fichtelgebirge
und zeigt, wie abwechslungsreich unsere Gemeinde ist. Die
Flurbezeichnungen „Weisser Sand“ und die „Grum“ sowie der erste
Teil des Oberen Rotmaintals sind von diesem Platz aus gut sichtbar.
An dieser Stelle sind Wanderer vom Fränkischen Gebirgsweg, dem
Jakobspilgerweg von Hof nach Nürnberg, dem Bierquellenwanderweg,
dem Marienweg oder dem Mainwanderweg unterwegs. Es ist
aber auch beim Sonntagsspaziergang ein schönes Plätzchen für eine
Pause.
Das Projekt wurde von der Dorfgemeinschaft Lindenhardt angestoßen
und wird Stück für Stück nach Absprache mit der Stadt Creußen
verwirklicht. Die Bänke habe eine Länge von 2 Metern. Die Bohlen
sind aus heimischer Esche und die Betonfüße wurden gewählt, damit
keine Bankwanderung entsteht. Die Herstellung ist eine Gemeinschaftsarbeit
unter der Federführung von Altbürgermeister Harald Mild, Stadtrat Werner Lautner sowie Stefan Gräbner und Klaus
Schwenk aus Lindenhardt. Die Dorfgemeinschaft Lindenhardt würde sich freuen, wenn noch mehr Bankspenden eingehen würden.
Der Preis liegt bei 125 Euro und es werden nach Möglichkeit Standortwünsche berücksichtigt. Die Bank kann auf Wunsch
auch mit einer Stiftertafel versehen werden.
Selbstverständlich gab es auch noch eine Reihe von weiteren Ehrungen, die ebenso wie viele Bilder von der Veranstaltung, der
Internetseite des Schützenvereins (www.schuetzen-haidhof.com) entnommen werden können.
VG-Creußen
Von links: Peter Hippmann, 2. Vorsitzender des Dorfvereins, 1. Bürgermeister
Martin Dannhäußer sowie Stadtrat Rainer Hauenstein
Dankgottesdienst zum Ende eines ereignisreichen Jubeljahres
Die Vertreter der Vereine beim großen Fürbittgebet nach dem Heiligen Abendmahl.
Von links: Landrat Florian Wiedemann, Altbürgermeister Harald Mild, 1.
Vorstand vom Dorfverein, Pfarrer Severin Wagner, Julian Brütting von der ELJ
Lindenhardt, Peter Hippmann, Kurator und Vertrauensmann, sowie 1. Vorstand
der Feuerwehr Markt Lindenhardt, Marita Lottes, 1. Vorsitzende des VdK Lindenhardt
und 2. Bürgermeister Raimund Nols aus Creußen
Foto: Josef Failner
Am Abend vor dem Ersten Advent, den 29. November wurde
mit einem feierlichen Dankgottesdienst das Ende des Jubeljahres
„900 Jahre der ersten urkundlichen Erwähnung von Lindenhardt“
begangen. Die Ortsvereine zogen vom Feuerwehrhaus mit
den Ehrengästen, den stellvertreten Dekan Friedemann Wenzke
und Pfarrer Severin Wagner in die Pfarrkirche St. Michaelis zu
Lindenhardt. Der Gottesdienst wurde von Kirchenmusikdirektor
Richard Lah und dem Kirchenchor unter der Leitung von Frank
Keller festlich ausgeschmückt. Der stellv. Dekan ging in seiner
Predigt auf die Vorstellung ein, was passiert wäre, wenn sich die
ersten Lindenhardter nicht aufgemacht hätten diese Siedlung zu
gründen und spannte einen Bogen vom Hochmittelalter in die
Gegenwart. "Auch wir sind heute aufgefordert die Festtagskleidung
anzulegen und uns im Advent auf das Erscheinen unseres
Herrn vorzubereiten. Gemeinschaft erleben, gemeinsam Projekte
und Ziele zu erreichen." Pfarrer Wagner dankte allen Vereinen
und Helfern, die in diesem Jahr geholfen haben. Ein besonderer
Dank ging an die Familie von Katja und Stefan Gräbner aus Lindenhardt.
Durch ihren Einsatz konnte das neue eicherne Altarkreuz,
am Außenaltar, eine Spende von Landrat Florian Wiedemann,
entstehen. In der Gründungssage von Lindenhardt errichtete der Ritter an der Stelle, wo der Lindwurm erlegt wurde - also
am Kampfplatz - ein Holzkreuz, später wurde eine Holzkapelle und die jetzige Pfarrkirche errichtet. In Gemeinschaft wurde diese
Lindenhardter Eiche gefällt, gesägt, im heimischen Sägewerk geschnitten, in Gemeinschaft gehobelt und eingelassen sowie am
Festwochenende im August von Regionalbischöfin Frau Berthild Sachs gewidmet und geweiht.
Nach dem Segen konnte Altbürgermeister und Vorsitzender des Dorfvereines, Harald Mild, Landrat Florian Wiedemann, 2. Bürgermeister
Raimund Nols, die Stadträte, den 1. Bürgermeister Hans-Walter Hofmann und seine Markträte aus Schnabelwaid, von
der Gemeinde Haag Horst Zimmermann, sowie weitere Gäste begrüßen. Es folgte ein Rückblick über die Ereignisse und Events
dieses Jahres. Ja, die Aufgabe des Dorfverein besteht darin die Vereine zusammen zu halten, Gemeinschaft zu stärken. So konnten
schon die ersten Gelder von Gewinnen an die Vereine ausgeschüttet werden. Früher war die Kirche im Dorf und heute sollte man
die Kirche im Dorf lassen. Ein Satz, der zeigt, wie stark sich Gesellschaft verändert. Harald Mild spannte aber auch den Bogen in
die Zukunft: Projekte wie Ruhebank, die erste spendete 1. Bürgermeister Martin Dannhäußer, das Fotobuch zum Jubeljahr, die
Hinweisschilder, die im Ort aufgestellt werden und das Programm für das neue Jahr. Schirmherr Landrat Florian Wiedemann, bedankte
sich für das Geleistete und erinnerte an die Anfänge. Zweiter Bürgermeister Raimund Nols überbrachte die Grüße der Bürgerschaft
und den Dank. Man könnte sich auf die Lindenhardter verlassen und diese könnten sich auf Creußen verlassen. Er zollte
auch den beiden Vorständen Mild und Hippmann vom Dorfverein seinen Respekt für die geleistete Arbeit und ihr Ideenreichtum.
Das Pflanzen der drei Linden im Lindenhardter Forst sei eine Ehre und der Mittelpunkt des Jubeljahres für ihn in Lindenhardt gewesen.
Nach diesen Worten erhob sich die Festgemeinde und stimmte feierlich den Choral: NUN DANKET ALLE GOTT an. So legte
man all das Erlebte in die Hände zurück von dem es gekommen ist. Nach dem Auszug erfolgte die Bewirtung im geschmückten
Gemeindehaus und Kirchplatz.
Markus Vogel-Bamberger
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gesegnetes Weihnachten, viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit
für das neue Jahr 2026.
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Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in
mich auch in diesem Jahr. Bleiben Sie
gesund und kommen Sie gut ins neue
Jahr. Fröhliche Weihnachten und alles
erdenklich Gute wünscht Ihnen Ihr
Markus Vogel-Bamberger
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Wir wünschen unseren Kunden, Gästen und
Freunden ein frohes Weihnachtsfest und ein
gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
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nehmen wir gerne entgegen.
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Abholung 24.12. ab 09.00 Uhr
Am 26.12. haben wir geöffnet.
Am 25.12., Silvester und Neujahr haben wir geschlossen.
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Wir freuen uns auf Sie!
Familie Maisel & Team
Liebe Gäste,
nach vielen schönen Jahren schließen wir unsere
Gastwirtschaft. Wir bedanken uns von Herzen für Ihre
Treue, Ihre Unterstützung und die vielen Erinnerungen,
die uns begleiten werden.
Wir sagen Danke – und auf Wiedersehen.
Wir wünschen ein frohes, friedliches Weihnachtsfest
und alles Gute für die Zukunft.
Eure Heidi und Lothar Grünthaner
Creußener Hof
Nürnberger Str. 1, Telefon: 0160 - 8231753
SEITE 28
Kirchliche Nachrichten
KIRCHENGEMEINDE ST. JAKOBUS CREUßEN
19.12.2025 24h Action - Filme ohne Grenzen
19.12.2025 18:00
Mitsingteam im Gemeindehaus
16.12.2025 20:00
Männertreff im Pferdestall
21.12.2025 10:00
Gottesdienst zum 4. Advent
mit 4You, Mitsingteam und Pfrin. Peter
21.12.2025 18:00
Stallweihnacht in Ottmannsreuth
23.12.2025 14:00
Generalprobe Musical Weihnachtsvibes
24.12.2025 14:00
Weihnachtsfamiliengottesdienst -
Musical Weihnachtsvibes
24.12.2025 16:00
Chirstvesper mit Posaunen- und Kirchenchor
und Pfrin. Peter
24.12.2025 22:00
Christmette mit Pfr. Peter
25.12.2025 09:30
Sakramentsgottesdienst
mit dem Posaunenchor und Pfr. Wagner
26.12.2025 09:30
Gottesdienst mit Kirchenchor und Pfr. Lunk
31.12.2025 16:00
Jahresabschlussgottesdienst mit Pfr. Peter
28.12.2025 10:00
Gemeinsamer Gottesdienst -
Weihnachtslieder-Singen - in Creußen
31.12.2025 23:30
Posaunenklänge zum Jahreswechsel
vom Kirchturm
01.01.2026 19:00
Gottesdienst zum Jahresanfang
mit Pfrin. Peter
04.01.2026 10:00
Segnungsgottesdienst mit Gisela Schleifer
und Iris Reichstein
06.01.2026 10:00
Gottesdienst mit Praed. Franziska Reichstein
06.01.2026 14:00
Oberstwanderung in der Region
mit Pfr. Wagner
06.01.2026 16:00
Abschlussandacht zur Oberstwanderung
in Lindenhardt
09.01.2026 15:15
Konfirmandenunterricht
im Gemeindehaus Creußen
09.01.2026 18:00
Mitsingteam im Gemeindehaus
09.01.2026 19:00
Jugentreff - Pizza und Bibel
11.012.026 10:00
Mitarbeitergottesdienst
mit Posaunen-, Kirchenchor u. Mitsingteam
15.01.2026 20:00
Allianzgebetsabend in der Christus-Gemeinde
16.01.2026 18:00
Mitsingteam
16.01.2026 19:00
Jugendtreff - Wir werden kreativ -
Malen und/oder Holzwerken
18.01.2026 10:00
Gottesdienst mit Pfrin. Peter
EVANGELISCH-LUTHERISCHE
KIRCHENGEMEINDE SCHNABELWAID
19.12.2025 15:30
Probe Krippenspiel
19.12.2025 20:00
Posaunenchor
21.12.2025 19:00
Waldweihnacht mit Posaunenchor
und Gisela Schleifer
19.12.2025 15:30
Probe Krippenspiel
19.12.2025 20:00
Posaunenchor
21.12.2025 19:00
Waldweihnacht
mit Posaunenchor und Gisela Schleifer
24.12.2025 16:00
Familiengottesdienst mit Gisela Schleifer
24.12.2025 20:30
Weihnachtsgottesdienst mit Gisela Schleifer
25.12.2025 10:00
Gottesdienst mit Gisela Schleifer
26.12.2025 10:00
Gottesdienst mit dem Posaunenchor
und Pfr. Peter
28.12.2025 10:00
Gemeinsamer Gottesdienst -
Weihnachtslieder-Singen - in Creußen
31.12.2025 17:30
Jahresabschlussgottesdienst mit Pfr. Peter
01.01.2026 17:30
Gottesdienst mit Pfrin. Peter
02.01.2026 20:00
Posaunenchor
VG-Creußen
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 29
04.01.2026 10:00
Segnungsgottesdienst in Creußen
06.01.2026 16:00
Abschlussandacht zur Oberstwanderung
in Lindenhardt
06.01.2026 14:00
Oberstwanderung in der Region
mit Pfr. Wagner
09.01.2026 15:15
Konfirmandenunterricht
im Gemeindehaus Creußen
09.01.2026 20:00
Posaunenchor
11.01.2026 10:00
Gottesdienst mit Abendmahl mit Pfr. Wagner
13.01.2026 14:30
Gesprächskreis mit Pfrin. i. R. Galuba
13.01.2026 19:00
Kirchenvorstandssitzung
15.01.2026 20:00
Allianzgebetsabend in der Christus-Gemeinde
16.01.2026 18:00
Mitarbeiterfeier
16.01.2026 20:00
Posaunenchor
EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHEN-
GEMEINDE ST. MICHAEL LINDENHARDT
Regelmäßige Termine im Gemeindehaus:
Mo, 17.45 Uhr Yoga-Kurs 1
Leitung: Michaela Heckel,
Tel. 0170/3105552
Di, 17.30 Uhr
Do, 20.00 Uhr
Fr, 20.00 Uhr
Flötenchor-Probe (14tägig)
Kirchenchor-Probe
Posaunenchor-Probe
im monatlichen Wechsel (gerader Monat in
Schnabelwaid, ungerader Monat in Lindenhardt)
Bei den Gruppen/Chören bitte bei den Leitungen nachfragen!
Unsere Kirche steht Ihnen von Ostern bis Sonntag vor Erntedank
täglich von 11 bis 18 Uhr offen, und von Erntedank bis
Sonntag vor Ostern täglich von 11 bis 15 Uhr als Raum für Stille
und Erholung, als Ort für Besinnung und Gebet. Falls Sie zu
einer anderen Zeit in die Kirche möchten, wenden Sie sich
bitte an das Pfarramt.
Gottesdienste
23.12.2025 10:00
Generalprobe Krippenspiel in der Kirche
24.12.2025 15:00
Christvesper mit Krippenspiel,
dem Flötenchor und Pfr. Wagner
24.12.2025 21:00
Christmette "Weihnachten mit allen Sinnen"
mit dem Kirchenchor
25.12.2025 18:00
Gottesdienst on tour - in Muthmannsreuth
mit Pfr. Wagner
26.12.2025 09:00
Weihnachtsgottesdienst mit Pfr. Ulrich Bauer
28.12.2025 10:00
Gemeinsamer Gottesdienst -
Weihnachtslieder-Singen - in Creußen
31.12.2025 17:30
Gottesdienst zum Jahresabschluss
mit Pfrin. Lunk
04.01.2026 10:00
Segnungsgottesdienst in Creußen
06.01.2026 14:00
Oberstwanderung in der Region
mit Pfr. Wagner
06.01.2026 16:00
Abschlussandacht zur Oberstwanderung
in Lindenhardt
09.01.2026 15:15
Konfirmandenunterricht
im Gemeindehaus Creußen
11.01.2026 09:00
Gottesdienst im Gemeindehaus
mit Pfr. Wagner
15.01.2026 19:00
Kirchenvorstandssitzung
18.01.2026 17:30
Gottesdienst im Gemeindehaus
mit Pfrin. Peter
CHRISTUS-GEMEINDE UND EC CREUßEN
21.12.2025 10:30 - 11:30
Gottesdienst
Thema: "Angekündigt & Wort gehalten: Der
Erfüller" mit Jan Werth
21.12.2025 10:30 - 11:30
Kindergottesdienst
24.12.2025 15:30 - 16:30
Gottesdienst zum Heiligabend
31.12.2025 15:30 - 16:30
Mitbring-Gottesdienst zu Silvester
04.01.2026 14:30 - 15:30
Gottesdienst
Thema: "Siehe, ich mache alles neu"
mit Michael Bär
04.01.2026 14:30 - 15:30
Kindergottesdienst
11.01.2026 10:30 - 10:30
Gottesdienst
Thema: "Gott ist treu - Fundament unseres
Glaubens"mit Holger Kerschbaum
11.01.2026 10:30 - 11:30
Kindergottesdienst
15.01.2026 20:00 - 21:00
Allianzgebetsabend
Thema: "Gott ist treu - So leben wir
Gemeinschaft"mit Holger Kerschbaum
KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. MARIEN CREUßEN
20.12.2025 17:30 - 18:30
Beichtgelegenheit in der Pfarrkirche
SEITE 30
20.12.2025 18:30
VA-Amt in der Pfarrkirche
21.12.2025 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
24.12.2025 15:30
Kindermette mit Krippenspiel
24.12.2025 22:00
Christmette
25.12.2025 10:30
Hl. Messe in St. Otto
musik. gest. von den Schwestern Swierc
25.12.2025 18:00
VA-Amt in der Pfarrkirche mit Segnung der
Kinder
26.12.2025 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
28.12.2025 09:00
Hl. Messe in der Pfarrkirche
28.12.2025 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
31.12.2025 16:30
Jahresabschlussgottesdienst mit
Bilderjahresrückblick vorher
01.01.2026 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
01.01.2026 16:00
Ökumenischer Neujahrsgottesdienst
in der evang. Kirche in Haag
04.01.2026 09:00
Hl. Messe in der Pfarrkirche
04.01.2026 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
mit Aussendung der Sternsinger
05.01.2026 18:00
VA-Amt in der Pfarrkirche
mit Aussendung der Sternsinger
06.01.2026 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
10.01.2026 18:30
VA-Amt in der Pfarrkirche
11.01.2026 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
18.01.2026 09:00
Hl. Messe in der Pfarrkirche
18.01.2026 10:30
Hl. Messe in der St. Otto Kirche
KIRCHENGEMEINDE ST. JOHANNIS SEIDWITZ
24.12.2025 14:00
Christvesper mit Krippenspiel und Pfr. Peter
25.12.2025 09:00
Weihnachtsgottesdienst mit Gisela Schleifer
28.12.2025 10:00
Gemeinsamer Gottesdienst -
Weihnachtslieder-Singen - in Creußen
01.01.2026 19:00
Gottesdienst zum Jahreswechsel
mit Pfr. Peter
04.01.2026 10:00
Segnungsgottesdienst in Creußen
06.01.2026 14:00
Oberstwanderung in der Region
mit Pfr. Wagner
06.01.2026 16:00
Abschlussandacht zur Oberstwanderung
in Lindenhardt
18.01.2026 09:00
Gottesdienst mit Pfrin. Peter
ZEUGEN JEHOVAS
21.12.2025 10:00 - 10:30
Öffentlicher Biblischer Vortrag
Thema: Den Durst nach Wahrheit
Koenigreichssaal Zeugen Jehovas
28.12.2025 10:00 - 10:30
Öffentlicher Biblischer Vortrag
Thema: Warum die Auferstehung für uns eine
Realität sein sollte
11.01.2026 10:00 - 10:30
Öffentlicher Biblischer Vortrag
Thema: In Frieden leben - heute und für immer
18.01.2026 10:00 - 10:30
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Weihnachtsgruß
Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin,
dass wir auf unserer Suche nach dem Großen
und Außerordentlichen auf das Unscheinbare
und Kleine hingewiesen werden.
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie
Gesundheit, Glück und Gottes Segen für das neue
Jahr wünscht Ihnen Ihr VdK - Ortsverband Creußen
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FÜR CREUßEN
Ortsverband Creußen
Gemeinschaft, Engagement und Zusammenhalt.
Von links nach rechts: Jürgen Mann, Maximilian Raimund, Jochen Rieg, Thomas Böhm, Werner Lautner, Otmar Fassold, Petra Preissinger,
Jessica Miehling, Dr. Kerstin Gräbner, Marianne Holl, Jörg Aichinger, Elke Sendelbeck, Michael Späthling, Angelika Lindner, Peter Hippmann, Klaus Schwenk
Für das kommende Jahr möchten wir Creußen gemeinsam weiter gestalten.
Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Ideen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
Wir freuen uns über jede Inspiration!
Von links nach rechts: Jürgen Mann, Maximilian Raimund, Jochen Rieg, Thomas Böhm, Werner Lautner, Otmar Fassold, Petra Preissinger, Jessica
Miehling, Dr. Kerstin Gräbner, Marianne Holl, Jörg Aichinger, Elke Sendelbeck, Michael Späthling, Angelika Lindner, Peter Hippmann, Klaus Schwenk
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht
Ihre CSU Creußen
Politische Anzeige • Auftraggeber: CSU Creußen, vertreten durch 1. Vorsitzende Elke Sendelbeck, Lerchenbühl 1, 95473 Creußen
Weitere Info: www.bit.ly/3MvA8gt
Liebe Kund*innen,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass mein langjähriger Mitarbeiter
Christian Plesz den Betrieb zum 31.12.2025 übernehmen wird.
Für die neue Aufgabe wünsche ich ihm viel Erfolg, Freude und eine
glückliche Hand bei allen kommenden Aufgaben.
Für 33 erfolgreiche Jahre möchte ich mich bei allen Kund*innen und
Geschäftspartner*innen aufrichtig bedanken! DANKE, für das entgegengebrachte
Vertrauen und die Wertschätzung, die ich erfahren
durfte.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und fröhliche Weihnachten!
Günter Wisgickl
***Betriebsurlaub von 22.12.2025-06.01.2026***
llianz@:u
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DIE FESTLICHE JAHRESZEIT BEGINNT. VERGESSEN SIE FÜR EIN PAAR TAGE DEN ALLTAG UND
GENIESSEN SIE EINE SCHÖNE ZEIT IM KREISE IHRER LIEBEN.
AUCH WIR WERDEN UNS EINE KLEINE AUSZEIT NEHMEN.
UNSERE AGENTUR BEFINDET SICH VOM 19.12.2025 BIS EINSCHLIESSLICH 06.01.2026
IM URLAUB. AB DEM 07.01.2026 SIND WIR GERNE WIEDER, WIE GEWOHNT, FÜR SIE DA.
IN DRINGENDEN FÄLLEN WENDEN SIE SICH BITTE AN UNSERE HAUPTVERWALTUNG MIT DER
TELEFONNUMMER 0800 4100 280 ODER AN UNSERE SCHADEN HOTLINE UNTER 00800 11 22 33 44.
WIR WÜNSCHEN ALLEN SCHÖNE WEIHNACHTEN UND EINEN TOLLEN START
IN DAS JAHR 2026!
9 Allianz Generalvertretung Knoll und Barth OHG I Bahnhofstr.10, 95473 Creußen
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Wir wünschen
Frohe Festtage
und einen guten Rutsch
ins neue Jahr !
Politische Anzeige • Auftraggeber: Bündnis 90/ Die Grünen, OV Creußen, vertreten durch Willibald König-Zeußel (Sprecher)
Weitere Info: www.bit.ly/48NYbid
FROHE WEIHNACHTEN
Wir möchten uns herzlichst für das uns entgegengebrachte Vertrauen
bedanken und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und
einen guten Rutsch ins neue Jahr!
auto pfaffenberger || 95473 Engelmannsreuth || Tel. 09270 - 368
Praxis Edina Kraus
Moosäcker 8 – Creußen – Tel. 09270-1700
Wegen Urlaub bleibt die Praxis
vom 29.12. bis 05.01.2026 geschlossen.
Allen Patientinnen und Patienten wünschen wir gesegnete
Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr 2026
Vertretung:
Praxis Schwenk / Dr. Martens / Dr. Robl
(Bahnhofstr. 3, Creußen - Tel.: 09270/91223)
Waldstraße 3
91281 Kirchenthumbach
Frohe
Weihnachten!
Waldstraße 3 3
91281 Kirchenthumbach
& 0171 / 8 16 78 44 ) JHeringklee@yahoo.de
& 0171 / 8 16 78 44
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JHeringklee@yahoo.de JHeringklee@yahoo.de
Ein gesegnetes Ein gesegnetes Weihnachtsfest Weihnachtsfest und für und das für neue das Jahr neue Jahr
alles Gute, alles Gesundheit Gute, Gesundheit Glück und wünschen Glück wünschen
allen Bürgerinnen allen Bürgerinnen und Bürgern und Bürgern in Creußen in Creußen und Umgebung und Umgebung
Martin Dannhäußer, Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister, 1. Bürgermeister, Kreisrat, Kreisrat,
Bernhard Bernhard Ohlraun, Ohlraun, 3. Bürgermeister, 3. Bürgermeister, Stadtrat Stadtrat
Mario Tauber, Mario Tauber, Stadtrat Stadtrat
Stefan Meyer, Stefan Stadtrat Meyer, Stadtrat
Oliver Theisinger, Oliver Theisinger, Stadtrat Stadtrat
Julian Haumaier, Julian Haumaier, Jugendbeauftragter,
Jugendbeauftragter,
und alle und Mitglieder alle Mitglieder ÜWG-FW der ÜWG-FW Creußen Creußen – BLEIBEN – BLEIBEN SIE GESUND! SIE GESUND!
Frohe
Weihnachten!
Politische Anzeige • Auftraggeber: Überparteiliche Wählergruppe – Freie Wähler Creußen – ÜWG-FW Creußen vertreten durch
Martin Dannhäußer, 1. Vorsitzender | Weitere Info: www.bit.ly/497dB2f
Stefanie
Wir wünschen euch frohe
frohe Weihnachten!
Friseur Stefanie Krug
Tel. 09270 9197626
Neuhaidhof 7
95473 Creussen
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die
Weihnachtstage stehen vor der Tür.
Höchste Zeit, unseren Kunden DANKE zu sagen.
Eine besinnliche Weihnachtszeit!
Simone
Wir wünschen Ihnen
Ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein
gesundes und friedvolles Jahr 2026 wünschen
Ihnen die Mitglieder und Kandidaten des
SPD Ortsvereins Creußen.
Politische Anzeige • Auftraggeber: Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD), vertreten durch die Vorsitzende Claudia
Stapelfeld, Eichenstraße 15, 95473 Creußen
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ein gesegnetes Weihnachtsfest
voller Wärme, Frieden und
kleiner Lichtblicke.
Möge das neue Jahr Ihnen
Gesundheit, Zuversicht und viele
schöne Augenblicke schenken.
Ihr Team
der Ambulanten Pflege
und Tagespflege
Wir suchen einen
Fahrlehrer/in
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Wir wünschen Ihnen frohe
Weihnachten und ein
gesundes 2026!
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Creußener Liste
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Bürgermeister Martin Dannhäußer, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen
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