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Bindlacher Nachrichten - #25 - 20.12.2025

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

20. DEZEMBER 2025

BINDLACH.DE

AMTSBLATT DER GEMEINDE BINDLACH

... einfach bärenstark!

WEIHNACHTSGRÜSSE DES ERSTEN

BÜRGERMEISTERS

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RATHAUS UND AUSSENSTELLEN UM

WEIHNACHTEN UND NEUJAHR GESCHLOSSEN

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TITELBILD: WEIHNACHTLICH GESCHMÜCKTE

ST. BARTHOLOMÄUSKIRCHE


BINDLACHER

NACHRICHTEN

WEIHNACHTS- AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

UND NEUJAHRSGRUSS

DES ERSTEN BÜRGERMEISTERS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden, halten viele von uns einen Moment inne. Der Rückblick

auf das vergangene Jahr weckt Fragen, die wir alle kennen: Was konnten wir erreichen? Hätten wir

mehr tun können? Waren unsere Entscheidungen richtig? Solche Gedanken gehören zur Adventszeit dazu

und verbinden uns miteinander.

Dieses bewusste Innehalten zeigt auch, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit nicht ignorieren dürfen.

Themen wie soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und neue Technologien wirken sich direkt auf unser

Leben in Bindlach aus. Sie sollen und müssen uns daran erinnern, unsere Werte wie Offenheit, Respekt und

Zusammenhalt nicht aus den Augen zu verlieren. Nur so bleibt Bindlach eine lebenswerte und lebendige

Gemeinde.

Umso schöner ist es, dass wir trotz all der aktuellen Schwierigkeiten auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken

können. Gemeinsam wurde wieder viel geschafft! Viele Meter Wasserleitungen wurden in Richtung

Ramsenthal und in Richtung Allersdorf gebaut. In Theta sind die Straßensanierung sowie die Anlegung

eines Gehwegs erfolgreich beendet und auch unsere Kita Regenbogen konnte umfassend saniert werden.

Besonders freut mich, dass nach langer Planung endlich ein Nahversorger am Bindlacher Berg eingezogen

ist und so eine Versorgungslücke geschlossen werden konnte. Auch an die kleinsten Bindlacherinnen und

Bindlacher wurde gedacht: Die Spielplätze am Bärenhügel, Am Fichtenhain und an der Bärenhalle wurden

erneuert. An der Bärenhalle findet man seit diesem Herbst sogar eine neue Pumptrackanlage.

Die Erfahrungen dieses Jahres sind eine große Motivation für kommende Projekte. Nach langer Vorarbeit

wird das Feuerwehrhaus in Benk endlich erweitert und modernisiert, damit unsere Ortswehr auch in Zukunft

gut gerüstet ist. Zudem stehen bereits die nächsten Maßnahmen zur Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen

an. Hinzu kommt die Machbarkeitsstudie für das Alte Feuerwehrhaus, die als Grundlage für

die Entscheidung über mögliche Umbauarbeiten dient. Auch im Brauereihof mit den denkmalgeschützten

Häusern Bad Bernecker Straße 1 und 3 sind wir in den finalen Planungen.

In diesem Jahr haben die Menschen in Bindlach erneut gezeigt, was Engagement und Zusammenhalt

wirklich bedeuten. Unsere Gemeinde lebt von aktiver Mitgestaltung und das ist ohne Bürgerinnen und

Bürger, die sich ehrenamtlich einbringen, nicht möglich. Diese Verbundenheit macht Bindlach zu einem

Ort, an dem Toleranz und gegenseitige Unterstützung selbstverständlich sind.

Daher möchte ich mich bei allen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen, Verbänden, in den Kirchengemeinden

und auch in unseren Feuerwehren bedanken. Mein Dank geht auch an das Gemeinderatsgremium

für die angenehme Zusammenarbeit sowie an das komplette Team der Gemeinde Bindlach mit allen gemeindlichen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich für uns alle im Einsatz sind! Nur durch die gute

Zusammenarbeit ist es möglich, die Vielzahl an Aufgaben und Projekten zu bewältigen.

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen Gottes Segen und besinnliche Feiertage mit Ihren

Liebsten. Genießen Sie die ruhige Zeit und lassen Sie uns gemeinsam optimistisch in das neue Jahr

blicken. Für das Jahr 2026 wünsche ich Ihnen nur das Beste, aber vor allem Gesundheit, Glück und Erfolg.

Ich bin überzeugt, dass wir auch kommende Herausforderungen meistern, wenn wir zusammenhalten

und uns gegenseitig den Rücken stärken.

Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen

Christian Brunner

Erster Bürgermeister

Die nächsten BINDLACHER

NACHRICHTEN erscheinen am Samstag, 17.01.2026

Anzeigen- und Redaktionsschluss: 09.01.2026, 12:00 Uhr.

Alle Werbekunden wenden sich bitte direkt an Frau Denise Preiß, Tel.: 0151/18008844, E-Mail: d.preiss@inbayreuth.de

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

RATHAUS UND AUSSENSTELLEN UM WEIH-

NACHTEN UND NEUJAHR GESCHLOSSEN

Wie bereits angekündigt, bleiben das Rathaus sowie

alle Außenstellen um Weihnachten und Neujahr, das

heißt am Montag, 29.12. und Dienstag, 30.12.2025 sowie

am Freitag, 02.01. und Montag, 05.01.2026 geschlossen.

Ab Mittwoch, 07.01.2026 sind wir wieder

wie gewohnt für Sie erreichbar.

In besonders dringenden bzw. unaufschiebbaren

Fällen melden Sie sich bitte im o. g. Zeitraum unter:

09208 664-26

Die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates

und des ersten Bürgermeisters sowie die

Eintragung in Unterstützungslisten für die Wahl des

Gemeinderates, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags

und des Landrats ist zu den in der entsprechenden

Bekanntmachung genannten Zeiten möglich.

Bauhof (Winterdienst) sowie Klärwerk und Wasserversorgung

befinden sich im Bereitschaftsdienst. Zu den

Notrufnummern gelangen Sie über folgenden Link:

https://bindlach.de/notrufnummern

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Rathaus-Team

SPRECHSTUNDEN DER

SENIORENBEAUFTRAGTEN

Die Sprechstunden der Seniorenbeauftragten, Karola

Meister, finden im Januar 2026 am Dienstag, 13.01.,

und Dienstag, 20.01.2026, jeweils von 13:00 bis

14:00 Uhr in der Bücherei (Tel. 09208 664-37) statt.

UMGANG MIT SMARTPHONE ODER TABLET

Liebe Seniorinnen und Senioren,

die Sprechstunden zu allen Fragen im Umgang mit

Smartphone und Tablet gehen im neuen Jahr weiter.

Dank der Förderung durch die „Hans und Emma Nützel

Altenstiftung Bayreuth“ ist es weiterhin kostenlos.

Der Zugang zu digitalen Medien wird immer wichtiger,

fällt älteren Menschen aber meist nicht leicht. Es gibt

viele Fragen, für deren Beantwortung oft ein Ansprechpartner,

der Hilfeleistung geben kann, fehlt.

Genau dafür werden in Bindlach regelmäßig Sprechstunden

weiterhin angeboten.

Die erste Sprechstunde im neuen Jahr findet am

Montag, 12.01.2026 von 10.30 bis 12.00 Uhr

im Mehrzweckraum des Rathauses Bindlach statt.

14-tägig geht es dann weiter.

Anmeldungen sind für alle Sprechstunden nicht mehr

erforderlich.

Die Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben.

Bei Fragen: Tel. 09208 664-24

Christian Brunner

Erster Bürgermeister

Seniorenbeauftragte

Karola Meister

GEMEINDEBÜCHEREI

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Wir machen Weihnachtsurlaub vom 22.12.2025 bis 04.01.2026

Montag, 05.01.2026 wieder geöffnet.

Fröhliche Weihnachten und ein gesundes neues Jahr allen

unseren Leserinnen und Lesern Groß und Klein wünscht das

Bücherei-Team

SCHUTZ DER „STILLEN TAGE“ IM MONAT

DEZEMBER 2025

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der

Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG – (BayRS 1131-3-I),

zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl S.

50), unterliegt

der Heilige Abend (24.12.2025)

als sog. „Stiller Tag“ einem besonderen Schutz.

Wir bitten um Beachtung der an diesem Tag geltenden Verbotsbestimmungen

des Feiertagsgesetzes.

Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden

nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche

Gründe des Veranstalters rechtfertigen für sich

allein keine Befreiung.

BRANDGEFAHREN IN DER WEIHNACHTSZEIT

Die jährlichen Statistiken der Feuerwehren und der Brandversicherer

zeigen, dass es gerade in der Advents- und Weihnachtszeit

zu einer Häufung von eigentlich vermeidbaren

Bränden kommt. Gefahrenquelle Nummer 1 sind dabei Adventskränze,

Weihnachtsgestecke und Christbäume, die mit

echten Kerzen geschmückt werden. Damit man in dieser

Hinsicht von unliebsamen Überraschungen verschont bleibt

und die stimmungsvolle Weihnachtszeit möglichst ungetrübt

verbringen kann, sollten folgende Hinweise unbedingt

beachtet werden:

• Adventsgestecke und -kränze immer auf eine feuerfeste

Unterlage stellen und die Kerzen nie unbeaufsichtigt

brennen lassen!

• Möglichst nur frisch geschlagene Christbäume kaufen;

trockene Bäume sowie ausgetrocknete Zweige von Gestecken

oder Kränzen rechtzeitig entfernen!

• Weihnachtsbäume standsicher und mit ausreichendem

Abstand zu brennbaren Vorhängen, Teppichen, Möbelstücken,

Decken etc. aufstellen!

• Möglichst keinen brennbaren Schmuck aus Papier,

Stroh, Holz oder ähnlichem verwenden, wenn echte

Weihnachtskerzen aufgesteckt werden!

• Kerzen auf nicht brennbaren Kerzenhaltern sichern und

mit ausreichendem Abstand zu allen brennbaren Materialien

befestigen (handelsübliche Stearinkerzen entwickeln

direkt über der Flamme eine Temperatur von 650

bis 1000 Grad Celsius!). Nach Möglichkeit nur nicht tropfende

Kerzen verwenden. Anzünden von Kerzen immer

von oben nach unten, Auslöschen dagegen von unten

nach oben! Brennende Kerzen immer beaufsichtigen

und Kinder nie damit alleine lassen! Weit abgebrannte

Kerzen rechtzeitig entfernen!

• Schön verpackte Geschenke unter dem Weihnachtsbaum

brennen im Unglücksfall ebenso lichterloh! Besser also,

Geschenke nicht unmittelbar unter den Baum legen.

• Sternwerfer, wenn überhaupt, nur im Freien verwenden!

• Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sofort die

Feuerwehr über Feuerwehrruf 112 alarmieren!

Die 6 Ortswehren der Gemeinde Bindlach wünschen allen

Bürgerinnen und Bürgern eine gesegnete Weihnacht und

für das neue Jahr alles Gute.

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

EINLADUNG ZUR SITZUNG DES GEMEINDERATES

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates

findet voraussichtlich am Montag, 19.01.2026 oder am

Montag, 26.01.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des

Rathauses statt.

Die Tagesordnung kann spätestens ab Mittwoch,

14.01.2026 bzw. Mittwoch, 21.01.2026 auf der gemeindlichen

Homepage und im Aushangkasten am Rathaus

eingesehen werden.

SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die nächste Sitzung

des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch,

28.01.2026, stattfindet und dass in dieser Sitzung nur

Anträge behandelt werden können, die bis spätestens

Montag, 19.01.2026, in der Bauverwaltung der Gemeinde

eingegangen sind.

PROBEALARM DER FEUERWEHRSIRENEN IM

LANDKREIS

Im Rahmen der monatlichen Überprüfung der Feuerwehrsirenen,

die der Integrierten Leitstelle Bayreuth angehören, erfolgt

am Samstag, 20.12.2025, ab 10 Uhr eine Probealarmierung.

Gemeinde

Gemeinde Bindlach

Zutreffendes ankreuzen oder in Druckbuchstaben ausfüllen

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderates, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und

des Landrats

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem

Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem

Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. des

Eintragungsraums

Anschrift des Eintragungsraums

1 Rathaus, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach,

Zimmer 1.02

Eintragungszeiten

regelmäßig:

Mo. – Mi.

07:00 – 12:00 Uhr und

12:30 – 16:00 Uhr

Do. 07:00 – 12:00 und

13:00 – 17:30 Uhr

Fr. 07:00 – 12:00

zusätzlich:

Sa. 10.01.2026

10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Do. 15.01.2026

17:30 – 20:00 Uhr

barrierefrei

ja / nein

ja

3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum

in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher

Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum

aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu

versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch

bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten

Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen.

Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von

Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der

Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und

Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Datum

16.12.2025

Unterschrift

Christian Brunner

Erster Bürgermeister

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NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

leiterin/Der Wahlleiter Die Wahlleiterin/Der der Gemeinde Wahlleiter der Gemeinde

Florian Dörfler Florian Dörfler

des ankreuzen Zutreffendes oder in Druckbuchstaben ankreuzen oder ausfüllen in Druckbuchstaben ausfüllen

Bekanntmachung Bekanntmachung

über die Aufforderung über die Aufforderung zur Einreichung zur von Einreichung Wahlvorschlägen von Wahlvorschlägen

für die Wahl des für Gemeinderates die Wahl des Gemeinderates und des ersten und Bürgermeisters

des ersten Bürgermeisters

in der Gemeinde Bindlach, der Gemeinde Landkreis Bindlach, Bayreuth, Landkreis Bayreuth,

am 8. März 2026 am 8. März 2026

Durchzuführende 1. Wahl: Durchzuführende Wahl:

Am Sonntag, dem 8. Am März Sonntag, 2026, findet dem 8. die März Wahl 2026, findet die Wahl

von 20 Gemeinderatsmitgliedern von 20 Gemeinderatsmitgliedern und

und

der oder des ehrenamtlichen der oder des berufsmäßigen ehrenamtlichen ersten berufsmäßigen Bürgermeisterin ersten oder Bürgermeisterin ersten Bürgermeisters oder ersten Bürgermeisters

statt.

statt.

Wahlvorschlagsträger 2. Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge dürfen Wahlvorschläge nur von Parteien dürfen und nur von von Wählergruppen Parteien und von (Wahlvorschlagsträgern) Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. eingereicht werden.

Der Begriff der politischen Der Begriff Partei der richtet politischen sich nach Partei dem richtet Gesetz sich über nach die dem politischen Gesetz über Parteien die politischen (Parteiengesetz).

(Parteiengesetz).

Wählergruppen sind Wählergruppen alle sonstigen Vereinigungen sind alle sonstigen oder Vereinigungen Gruppen natürlicher oder Gruppen Personen, natürlicher deren Ziel Personen, es ist, sich deren an Ziel es ist, sich an

Gemeindewahlen zu Gemeindewahlen beteiligen. Parteien zu beteiligen. und Wählergruppen, Parteien und die Wählergruppen, verboten sind, können die verboten keine Wahlvorschläge

sind, können keine Wahlvorschläge

einreichen. einreichen.

Aufforderung 3. zur Einreichung Aufforderung von zur Wahlvorschlägen

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschlagsträger 3.1. Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung werden von zur Wahlvorschlägen Einreichung von aufgefordert. Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge aufgefordert. Die können Wahlvorschläge können

ab Erlass dieser Bekanntmachung, ab Erlass dieser jedoch Bekanntmachung, spätestens am jedoch spätestens am

Donnerstag, dem 08.01.2026 Donnerstag, (59. dem Tag 08.01.2026 vor dem Wahltag), (59. Tag 18 vor Uhr, dem Wahltag), 18 Uhr,

der Wahlleiterin/dem der Wahlleiterin/dem zugesandt Wahlleiter oder während zugesandt der allgemeinen oder während Dienststunden der allgemeinen Dienststunden

im Rathaus, Rathausplatz im Rathaus, 1, 95463 Rathausplatz Bindlach, Zimmer 1, 95463 Nr. Bindlach, 1.06 übergeben Zimmer Nr. werden. 1.06 übergeben werden.

Jeder Wahlvorschlagsträger Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag darf nur einen einreichen. Wahlvorschlag einreichen.

Werden mehrere 3.2 gültige Werden Wahlvorschläge mehrere gültige eingereicht, Wahlvorschläge findet die eingereicht, Wahl findet die Wahl

a) des Gemeinderats a) nach des Gemeinderats den Grundsätzen nach der den Verhältniswahl,

Grundsätzen der Verhältniswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin b) der ersten oder Bürgermeisterin des ersten Bürgermeisters oder des ersten nach Bürgermeisters den Grundsätzen nach der den Mehrheitswahl Grundsätzen mit der Mehrheitswahl mit

Bindung an die sich Bindung bewerbenden an die Personen sich bewerbenden Personen

statt.

statt.

Wird kein oder 3.3 nur ein Wird gültiger kein oder Wahlvorschlag nur ein gültiger eingereicht, Wahlvorschlag findet die eingereicht, Wahl findet die Wahl

a) des Gemeinderats a) nach des Gemeinderats den Grundsätzen nach der den Mehrheitswahl,

Grundsätzen der Mehrheitswahl,

b) der ersten Bürgermeisterin b) der ersten oder Bürgermeisterin des ersten Bürgermeisters oder des ersten nach Bürgermeisters den Grundsätzen nach der den Mehrheitswahl Grundsätzen ohne der Mehrheitswahl ohne

Bindung an sich bewerbende Bindung an Personen sich bewerbende Personen

statt.

statt.

Wählbarkeit 4. zum Gemeinderatsmitglied

Wählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied

Für das Amt 4.1 eines Gemeinderatsmitglieds Für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds ist jede Person wählbar, ist jede die Person am Wahltag wählbar, die am Wahltag

a) Deutsche im Sinn a) des Deutsche Art. 116 im Abs. Sinn 1 des Art. Grundgesetzes 116 Abs. 1 des oder Grundgesetzes Staatsangehörige oder der Staatsangehörige übrigen Mitgliedstaaten der übrigen Mitgliedstaaten

der Europäischen Union der Europäischen ist; Union ist;

b) das 18. Lebensjahr b) das vollendet 18. Lebensjahr hat; vollendet hat;

c) seit mindestens drei c) seit Monaten mindestens der drei Gemeinde Monaten eine der Wohnung Gemeinde hat, die eine nicht Wohnung ihre Hauptwohnung hat, die nicht ihre sein Hauptwohnung muss, oder sein muss, oder

ohne eine Wohnung ohne zu haben eine Wohnung sich in der zu Gemeinde haben sich gewöhnlich in der Gemeinde aufhält. gewöhnlich Wer die Wählbarkeit aufhält. Wer infolge die Wählbarkeit Wegzugs infolge Wegzugs

verloren hat, jedoch verloren innerhalb hat, eines jedoch Jahres innerhalb seit dem eines Wegzug Jahres in seit die dem Gemeinde Wegzug zurückkehrt, in die Gemeinde ist mit zurückkehrt, dem Zuzug ist mit dem Zuzug

wieder wählbar. wieder wählbar.

Von der Wählbarkeit 4.2 Von ausgeschlossen der Wählbarkeit ist eine ausgeschlossen Person, die ist nach eine Art. Person, 21 Abs. die 2 nach GLKrWG Art. 21 nicht Abs. wählbar 2 GLKrWG ist. nicht wählbar ist.

Wählbarkeit 5. zur ersten Wählbarkeit Bürgermeisterin zur ersten oder Bürgermeisterin zum ersten Bürgermeister

oder zum ersten Bürgermeister

Für das Amt 5.1 der ersten Für Bürgermeisterin das Amt der ersten oder Bürgermeisterin des ersten Bürgermeisters oder des ersten ist jede Bürgermeisters Person wählbar, ist jede die Person am Wahltag wählbar, die am Wahltag

a) Deutsche im Sinn a) des Deutsche Art. 116 im Abs. Sinn 1 des Art. Grundgesetzes 116 Abs. 1 des ist; Grundgesetzes ist;

b) das 18. Lebensjahr b) das vollendet 18. Lebensjahr hat; vollendet hat;

c) wenn sie sich für c) die wenn Wahl sie zur sich ehrenamtlichen für die Wahl zur ersten ehrenamtlichen Bürgermeisterin ersten oder Bürgermeisterin zum ehrenamtlichen oder zum ersten ehrenamtlichen ersten

Bürgermeister bewirbt, Bürgermeister seit mindestens bewirbt, drei seit Monaten mindestens der drei Gemeinde Monaten eine der Wohnung Gemeinde hat, eine die Wohnung nicht ihre hat, die nicht ihre

Hauptwohnung sein Hauptwohnung muss, oder ohne sein eine muss, Wohnung oder ohne zu haben eine Wohnung sich in der zu Gemeinde haben sich gewöhnlich in der Gemeinde aufhält. gewöhnlich Wer die aufhält. Wer die

Wählbarkeit infolge Wählbarkeit Wegzugs verloren infolge hat, Wegzugs jedoch verloren innerhalb hat, eines jedoch Jahres innerhalb seit dem eines Wegzug Jahres in seit die dem Gemeinde Wegzug in die Gemeinde

zurückkehrt, ist mit dem zurückkehrt, Zuzug wieder ist mit wählbar. dem Zuzug Für wieder die Wahl wählbar. zur berufsmäßigen Für die Wahl ersten zur berufsmäßigen Bürgermeisterin ersten oder Bürgermeisterin zum oder zum

berufsmäßigen ersten berufsmäßigen Bürgermeister ersten kann Bürgermeister auch eine Person kann gewählt auch eine werden, Person die gewählt weder eine werden, Wohnung die weder noch eine ihren Wohnung noch ihren

gewöhnlichen Aufenthalt gewöhnlichen in der Gemeinde Aufenthalt hat. in der Gemeinde hat.

Von der Wählbarkeit 5.2 Von ausgeschlossen der Wählbarkeit ist eine ausgeschlossen Person, die ist nach eine Art. Person, 39 Abs. die 2 nach GLKrWG Art. 39 nicht Abs. wählbar 2 GLKrWG ist. nicht wählbar ist.

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NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

6. Aufstellungsversammlungen

6.1 Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung

aufgestellt, die zu diesem Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.

Diese Aufstellungsversammlung ist

a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,

b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe für die

bevorstehende Aufstellung sich bewerbender Personen gewählt wurden, oder

c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein

für bevorstehende Wahlen bestellt wurde.

Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung darf nicht früher als zwei Jahre vor dem

Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden sein,

die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im

Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat

stattfinden, in dem der Wahltag liegt.

Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung

teilnahmeberechtigte und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den sich für die Aufstellung

bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit

vorzustellen.

6.2 Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden Person in den Wahlvorschlag nachrücken,

sind in gleicher Weise wie sich bewerbende Personen aufzustellen.

6.3 Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge

sind in einer gemeinsamen Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe auch Nr. 6.5). Die

Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.

6.4 Bei Gemeinderatswahlen kann die Versammlung beschließen, dass sich bewerbende Personen zweimal oder

dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.

6.5 Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:

Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam bewerbende Person aufgestellt werden,

sind folgende Verfahrensarten möglich:

6.5.1 Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung der Parteien und der

Wählergruppen aufgestellt, die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

6.5.2 Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende Person in getrennten Versammlungen auf und

reichen getrennte Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte Person muss gegenüber

der Wahlleiterin/dem Wahlleiter 1) schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person auftreten will

oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.

7. Niederschriften über die Versammlung

7.1 Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein

a) Die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,

b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,

c) die Zahl der teilnehmenden Personen,

d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung, dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als

zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe

gewählt worden ist, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,

e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,

f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen gewählt wurden,

g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache

Aufführung,

h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen ersetzt werden, sofern die

Aufstellungsversammlung Ersatzleute aufgestellt hat.

7.2 Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden Person und zwei Wahlberechtigten, die an der

Versammlung teilgenommen haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person darf nur eine Niederschrift

unterzeichnen. Auch sich bewerbende Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der

Versammlung teilgenommen haben.

7.3 Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen,

Anschrift und Unterschrift eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen haben.

7.4 Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag beizulegen.

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NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

8 Inhalt der Wahlvorschläge

8.1 Bei Gemeinderatswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie

Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.

In unserer Gemeinde darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 20 sich bewerbende Personen enthalten. Wenn sich

bewerbende Personen im Wahlvorschlag mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden

Personen entsprechend.

Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem

Wahlkreis aufgestellt werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Bei

Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Person enthalten.

8.2 Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Gemeinsame

Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.

Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder

in anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist eine weitere Bezeichnung

beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.

Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei

einem gemeinsamen Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen in

der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt eingereichte

Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der

Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.

8.3 Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation vorzulegen, wenn sie als organisiert

behandelt werden sollen.

8.4 Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung bezeichnen, die in der Gemeinde

wahlberechtigt sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende Person als beauftragte

Person, die zweite als ihre Stellvertretung. Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung der beauftragten Person.

8.5 Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender Personen in erkennbarer Reihenfolge

entsprechend der Aufstellung in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,

Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand und Anschrift enthalten.

8.6 Angegeben werden können

a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2 Jahren vor dem Wahltag geändert hat,

b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter, falls diese in den

Stimmzettel aufgenommen werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste, zweite oder dritte

Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende

Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin, Bezirkstagspräsident,

stellvertretende Bezirkstagspräsidentin, stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin, Bezirksrat, Mitglied

des Europäischen Parlaments, des Bundestags, des Landtags.

Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf dem Stimmzettel vor den zweifach

aufzuführenden und diese vor den übrigen sich bewerbenden Personen

8.7 Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt

und dass sie bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt

wird. Wird eine mehrfache Aufstellung festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/dem

Wahlleiter 1) nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder

widersprechen sich die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären.

8.8 Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin oder eines berufsmäßigen ersten

Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren

gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde, in der die sich bewerbende Person ihre Wohnung,

die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat,

über ihre Wählbarkeit enthalten.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

8.9 Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats oder der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

muss, wenn sich die Person nicht in der Gemeinde bewerben will, in der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre

Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung dieser Gemeinde, bei Personen ohne Wohnung der letzten

Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde darf diese

Bescheinigung nur einmal ausstellen.

Das Gleiche gilt für Ersatzleute.

9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein, die am 19.01.2026 (48. Tag vor dem

Wahltag) wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende Personen oder Ersatzleute eines

Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet werden. Die

Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname und Anschrift angeben und in der Gemeinde wahlberechtigt

sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Zurückziehung einzelner

Unterschriften, der Verlust des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags berührt die

Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge

10.1 Wahlvorschläge Unterstützungslisten von neuen für Wahlvorschläge

Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben

10.1 werden, Wahlvorschläge sondern von zusätzlich neuen Wahlvorschlagsträgern von mindestens 120 müssen Wahlberechtigten nicht nur von durch zehn Unterschrift Wahlberechtigten in Listen, unterschrieben

die bei der

Gemeinde werden, sondern oder bei zusätzlich der Verwaltungsgemeinschaft von mindestens 120 aufliegen, Wahlberechtigten unterstützt durch werden. Unterschrift Neue Wahlvorschlagsträger in Listen, die bei sind der

Parteien Gemeinde und oder Wählergruppen, bei der Verwaltungsgemeinschaft die im Gemeinderat aufliegen, seit dessen unterstützt letzter werden. Wahl Neue nicht Wahlvorschlagsträger auf Grund eines eigenen sind

Wahlvorschlags Parteien und Wählergruppen, ununterbrochen die bis im zum Gemeinderat 90. Tag vor dem seit Wahltag dessen letzter vertreten Wahl waren; nicht sie auf benötigen Grund allerdings eines eigenen dann

keine Wahlvorschlags zusätzlichen ununterbrochen Unterstützungsunterschriften, bis zum 90. Tag vor wenn dem sie Wahltag bei der vertreten letzten waren; Landtagswahl sie benötigen oder bei allerdings der letzten dann

Europawahl keine zusätzlichen mindestens Unterstützungsunterschriften, fünf v.H. der im Land insgesamt wenn sie abgegebenen bei der letzten gültigen Landtagswahl Stimmen oder oder bei bei der der letzten

Bundestagswahl Europawahl mindestens mindestens fünf v.H. fünf der v.H. im der Land im insgesamt Land abgegebenen abgegebenen gültigen gültigen Zweitstimmen Stimmen oder erhalten bei der haben. letzten

Maßgeblich Bundestagswahl sind die mindestens vom Landeswahlleiter fünf v.H. der früher im als Land drei Monate abgegebenen vor dem gültigen Wahltag bekannt Zweitstimmen gemachten erhalten Ergebnisse. haben.

Ein Maßgeblich gemeinsamer sind die vom Wahlvorschlag Landeswahlleiter bedarf früher keiner als drei zusätzlichen Monate vor dem Unterstützungsunterschriften, Wahltag bekannt gemachten wenn Ergebnisse. dessen

Wahlvorschlagsträger Ein gemeinsamer Wahlvorschlag in ihrer Gesamtheit bedarf im keiner Gemeinderat zusätzlichen seit dessen Unterstützungsunterschriften, letzter Wahl auf Grund wenn des gleichen dessen

gemeinsamen Wahlvorschlagsträger Wahlvorschlags in ihrer bis Gesamtheit zum 90. Tag im Gemeinderat vor dem Wahltag seit vertreten dessen waren letzter oder Wahl wenn auf mindestens Grund einer gleichen der

beteiligten gemeinsamen Wahlvorschlagsträger bis keine zum zusätzlichen 90. Tag vor dem Unterstützungsunterschriften Wahltag vertreten waren benötigt. oder wenn mindestens einer der

beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt.

10.2 In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:

10.2 a) In die Unterstützungsliste in einem Wahlvorschlag dürfen aufgeführten sich nicht eintragen: sich bewerbenden Personen und Ersatzleute,

b) a) Wahlberechtigte, die in einem Wahlvorschlag die sich in eine aufgeführten andere Unterstützungsliste sich bewerbenden Personen eingetragen und haben, Ersatzleute,

c) b) Wahlberechtigte, die einen sich in Wahlvorschlag eine andere Unterstützungsliste unterzeichnet haben. eingetragen haben,

10.3 Während c) Wahlberechtigte, der Eintragungszeiten die einen Wahlvorschlag ist in dem Gebäude, unterzeichnet in dem haben. sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar

10.3 vor Während dem Zugang der Eintragungszeiten zu dem Gebäude ist jede in dem Behinderung Gebäude, in oder dem erhebliche sich der Eintragungsraum Belästigung der sich befindet, Eintragenden sowie unmittelbar verboten.

vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der sich Eintragenden verboten.

10.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.

10.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.

10.5 Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von

10.5 Die Eintragungsscheinen Einzelheiten über an die kranke Eintragungsfristen, Personen oder die Menschen Eintragungsräume, mit körperlicher die Öffnungszeiten Behinderung werden und die von Ausstellung der Gemeinde von

Eintragungsscheinen gesondert bekannt gemacht. an kranke Personen oder Menschen mit körperlicher Behinderung werden von der Gemeinde

gesondert bekannt gemacht.

11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen

11. Zurücknahme Die Zurücknahme von der Wahlvorschlägen

im Ganzen ist nur bis zum 08.01.2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr,

Die zulässig. Zurücknahme Über die Zurücknahme der Wahlvorschläge von Wahlvorschlägen im Ganzen ist nur im Ganzen bis zum beschließen 08.01.2026 die (59. Wahlvorschlagsträger Tag dem Wahltag), in gleicher 18 Uhr,

zulässig. Weise wie Über die über Zurücknahme die Aufstellung von Wahlvorschlägen der Wahlvorschläge. im Ganzen beschließen Die beauftragte die Wahlvorschlagsträger Person kann durch in gleicher die

Weise Aufstellungsversammlung wie über die Aufstellung verpflichtet der werden, Wahlvorschläge. unter bestimmten Die beauftragte Voraussetzungen Person den kann Wahlvorschlag

durch die

Aufstellungsversammlung zurückzunehmen. verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag

zurückzunehmen.

Datum

Unterschrift

Datum

Unterschrift

Florian Dörfler

09.12.2025

Gemeindewahlleiter

Florian Dörfler

09.12.2025

Gemeindewahlleiter

Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter der Gemeinde

Florian Dörfler

Zutreffendes ankreuzen oder in Druckbuchstaben ausfüllen

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses

zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

für die Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters

in der Gemeinde Bindlach, Landkreis Bayreuth,

am 8. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, 20.01.2026, um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, 95463

Bindlach, Zimmer Nr. 2.02 (Sitzungssaal) statt.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der

Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät

und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher

Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung

weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Datum

20.12.2025

Unterschrift

Florian Dörfler

Gemeindewahlleiter

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Abfallwirtschaft

Silvester-Abfälle richtig entsorgen

Stand: Dezember 2025

Der Jahreswechsel naht und damit auch der Silvesterabend. Damit Sie wissen, wohin mit den

entstandenen Abfällen, nennen wir Ihnen hier einige Beispiele und den korrekten Entsorgungsweg:

Reste vom Blei- und Zinngießen

Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil

• Termine unter www.landkreis-bayreuth.de

und in der Abfall-App

Feuerwerkskörper (intakt)

erst nach 3 Tagen Wässerung in Restmüll

• in mit Wasser gefüllten Eimer mind. 3 Tage wässern

Feuerwerkskörper (abgebrannt)

Restmülltonne

• größere Mengen (gebührenpflichtig): zugelassene rote Restmüllsäcke (erhältlich in

den Gemeinden) oder Müllumladestation (Weiherstr. 39 in Bayreuth, Tel. 0921-13791, Mo-Fr

8-11:45, 12:30-15:45 Uhr, nach Wochenfeiertagen i.d.R. am darauffolgenden Sa 8-12 Uhr)

(Fondue-)Fett (flüssig oder fest)

Altfettsammelstellen (kostenlos)

• in Bindlach, Bischofsgrün, Fichtelberg, Goldkronach, Plankenfels, Pegnitz und Speichersdorf

(die genauen Standorte und Öffnungszeiten erfahren Sie unter www.landkreis-bayreuth.de,

0921 / 728 282 und in der Abfall-App)

• WICHTIG: darf nicht in Abfluss/WC gegossen werden

Naturkorken

Korksammelstellen (kostenlos)

• Annahmestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6, Tel. 09241-988206,

Do 14-19:45 Uhr und letzter Sa im Monat 8-11:45 Uhr

• Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5 in Bayreuth,

Abfallwirtschaft (2. Stock, Zi. 209), Tel. 0921-728 401

Metall- und Kunststoffverpackungen (inkl. Kunststoffkorken)

Gelbe Tonne

Altglas (Sektflaschen, Gurkengläser etc.)

Altglascontainer nach Farben sortiert

• Tipp: blaues, rotes und milchiges Glas gehören in den Grünglas-Container

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

ANNAHMESCHLUSS AMTSBLATT

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die erste Ausgabe

im neuen Jahr am Samstag, 17.01.2026, erscheint.

Annahmeschluss ist am Freitag, 09.01.2026, 12 Uhr.

Wir bitten die Vereine und Firmen diesen Termin zu

berücksichtigen.

ABFUHRKALENDER 2026

Der elektronische Abfuhrkalender für das Jahr 2026 mit den

Terminen für die Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die

Gelben Tonnen ist im Internet unter

https://www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/umweltund-abfallwirtschaft/abfallwirtschaft/abfuhrkalender

verfügbar.

Der Abfuhrkalender 2026 liegt auch im Rathaus,

Zimmer-Nr. 0.01, aus.

KOMPETENZEN AUSBAUEN FÜR DIE

HÄUSLICHE PFLEGE UND BETREUUNG

VON MENSCHEN MIT DEMENZ

Kostenlose Online-Seminarreihe für An- und Zugehörige

sowie Interessierte

Die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz im Hofer

Land bietet gemeinsam mit dem Schulungsträger

Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Bayern

e. V., Selbsthilfe Demenz und der BARMER die Seminarreihe

„Hilfe beim Helfen“ an.

Die folgenden Termine werden jeweils von 16.00 bis

20.00 Uhr angeboten. Interessierte können sich online

zuschalten und an der Schulung beteiligen:

05. / 06. / 09. / 10. Februar 2026.

Das Programm wendet sich an pflegende Angehörige,

die bereits Menschen mit Demenz zu Hause versorgen,

aber auch an Interessierte, die sich rechtzeitig Wissen

aneignen möchten, um von Beginn an eine Pflegesituation

gestärkt meistern zu können.

Martha Link, Alzheimer Gesellschaft Regionalgruppe

Hof/Wunsiedel e.V., referiert mit vielen praktischen Impulsen

zu folgenden Themen:

• Wissenswertes über Demenz

• Demenz verstehen

• Informationen zu Recht

• Den Alltag leben

• Pflegeversicherung und Entlastungsangebote

• Herausfordernde Situationen und Pflege

• Entlastung der Angehörigen

• Wohnformen (alternativ: Menschen mit Demenz im

Krankenhaus oder Letzte Lebensphase)

Zu dem kostenfreien Angebot ist eine Anmeldung erforderlich:

Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, Ute

Hopperdietzel, Tel. 09281 / 57 500 oder E-Mail: hopperdietzel@demenz-pflege-oberfranken.de.

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e E-Mail mit dem Kurs im Betreff

Obstbaumschnitt soll zur Verjüngung des Baumes, einer stabilen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DER LANDSCHAFTSPFLEGEVERBAND MACHT

WINTERFERIEN.

g e. V., Janine Ziermann,

In der Zeit vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 sind die Mitarbeiterinnen

des Landschaftspflegeverbandes mit

der Streuobstinitiative Apfel-Grips in den Winterferien.

Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar.

BINDLACHER

Wir wünschen ihnen schöne Weihnachtstage

Der Landschaftspflegeverband

und Das Team vom macht Landschaftspflegeverband Winterferien.

Weidenberg

und Umgebung e. V.

einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

In der Zeit vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 sind die Mitarbeiterinnen des

Landschaftspflegeverbandes mit der Streuobstinitiative Apfel-Grips in den Winterferien.

BINDLACH VERLÄNGERT STROMPARTNERSCHAFT Wir wünschen ihnen MIT BAYERNWERK

schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Die Gemeinde Bindlach bleibt bis 2047 Partner der Bayernwerk

Netz GmbH. Bürgermeister Christian Das Brunner Team vom Landschaftspflegeverband Weidenberg und Umgebung e. V.

terinnen des

l-Grips in den Winterferien.

und Vertreter des Bayernwerks haben den neuen Konzessionsvertrag

unterzeichnet. Das Unternehmen bleibt damit

für das Stromnetz vor Ort und die sichere Versorgung

der Bürger zuständig.

n Rutsch ins Neue Jahr.

Bindlach arbeitet seit mehr als 100 Jahren mit dem

Umgebung e. V.

Bayernwerk zusammen. 1919 kam erstmals Strom nach

Bindlach, später folgten weitere Ortsteile. Die damaligen

Verträge mit der Bayerischen Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft

ermöglichten den Aufbau der ersten Leitungen

und Stationen.

NACHRICHTEN

Obstbäume neigen über die Jahre zum Vergreisen, was zu

dichtem Wuchs sowie weniger und kleineren Früchten führt. Der

langlebigen Krone, zu gutem Ertrag und gesunden Früchten

beitragen.

ume

In dem mehrjährigen Streuobstprojekt des Landschaftspflegeverbandes

SCHNITTKURS FÜR STREUOBSTBÄUME

bstbaum richtig?“

Weidenberg und Umgebung e. V. hat Wissensvermittlung einen hohen

Warum und vor allem „Wie schneide ich einen Stellenwert, Obst-weshalbaum richtig?“

Haag bei Creußen direkt organisieren. an den Welcher Baum Ast sollte geht. warum In diesem geschnitten Kurs werden die

Teil wir im zusammen Gemeindehaus, mit dem OGV bevor einen Schnittkurs es danach in auf die Wiese

werden? Und wie?

Grundlagen

All diesen Fragen

des

nimmt

Obstbaumschnittes

sich Frau Berner an, erklärt

vermittelt und es

. Der

Obstbäume neigen über die Jahre können praktische Erfahrungen beim Schneiden von

dies zunächst in einem gemütlichen theoretischen Teil im

ilen

zum Vergreisen, was zu dichtem Bäumen gesammelt werden.

Gemeindehaus, bevor es danach auf die Wiese direkt an den Baum

Wuchs sowie weniger und kleineren

Früchten führt. Der Obst-

Der Kurs findet am 07.02.2026 von 10 Uhr bis 14 Uhr in

geht. In diesem Kurs werden die Grundlagen des Obstbaumschnittes

vermittelt und es

baumschnitt soll zur Verjüngung Haag

können

bei

praktische

Creußen

Erfahrungen

statt. Treffpunkt

beim Schneiden

ist

von

andes

das Dorfgemeinschaftshaus.

werden.

des Baumes, einer stabilen

Bäumen

langlebigen

Krone, zu gutem Ertrag Der Kurs und findet am hat, 07.02.2026 kann gern von 10 Schnittwerkzeug, Uhr bis 14 Uhr in Haag z. bei B. Creußen Gartenschere, statt. Treffpunkt Ast-ist das

gesammelt

ohen

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wer

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gesunden Früchten beitragen.

Dorfgemeinschaftshaus.

schere,

Vorkenntnisse

Sägen, Schneidgiraffen,

sind nicht erforderlich.

mitbringen.

Wer hat, kann

Außerdem

gern Schnittwerkzeug,

rklärt

ist wetterfeste Kleidung zu empfehlen.

z. B. Gartenschere, Astschere, Sägen, Schneidgiraffen, mitbringen. Außerdem ist wetterfeste

In dem mehrjährigen Streuobstprojekt

des Landschaftspflege-

Sie wollen am kostenfreien Kurs teilnehmen? Sen-

Kleidung zu empfehlen.

tes

verbandes Weidenberg Sie und wollen Umgebung

e. V. hat Wissensvermittlung einen an lpv-weidenberg@gmx.de.

hohen lpv-weidenberg@gmx.de.

am kostenfreien den Sie Kurs bitte teilnehmen? eine E-Mail Senden mit Sie bitte dem eine Kurs E-Mail im mit Betreff dem Kurs an im Betreff

von

Stellenwert, weshalb wir zusammen mit dem OGV einen

Schnittkurs in Haag bei Creußen organisieren. Bei Fragen Welcher

Treffpunkt Ast sollte ist das warum geschnitten werden? Tel. Und 09278 wie? 97763, und lpv-weidenberg@gmx.de

Umgebung e. V., Janine Ziermann,

wenden Bei Sie Fragen sich an den wenden LPV Weidenberg Sie sich und Umgebung an den e. LPV V., Janine Weidenberg

Ziermann,

Creußen statt.

er hat, kann All gern diesen Schnittwerkzeug, Fragen nimmt sich Frau Berner an, erklärt Tel. 09278 97763, lpv-weidenberg@gmx.de

. Außerdem dies ist wetterfeste zunächst in einem gemütlichen theoretischen

ENDE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar.

Bürgermeister Brunner lobte Bayernwerk als „zuverlässigen

Partner“ und wichtigen Unterstützer der Energiewende.

Bürgermeister Christian Brunner sagte zur

Entscheidung der Kommune: „Das Bayernwerk hat sich

als zuverlässiger Partner bewährt, steht für eine sichere

Versorgung und ist ein wichtiger Partner für die Energiewende.“

Kommunalbetreuer Burkhard Butz betonte: „Wir

freuen uns sehr, dass wir in Bindlach weiter Partner sein

dürfen. Uns ist eine sichere, zukunftsfähige und effiziente

Versorgung wichtig. Deshalb investieren wir kontinuierlich

in unsere Netze.“

Zum Netz der rund 7.200 Einwohner großen Gemeinde

gehören 88 Trafostationen, ein 221 Kilometer langes

Stromnetz und rund 2.280 Hausanschlüsse. Die jährliche

Stromabgabe liegt bei etwa 37 Millionen Kilowattstunden.

Der neue Vertrag gilt von März 2027 bis März 2047.

Bild und Text: jm

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

SENIORENWEIHNACHTSFEIER 65+

Die jährliche Seniorenweihnachtsfeier 65+ der Gemeinde

Bindlach fand auch in diesem Jahr wieder traditionell am

3. Advent in der Bärenhalle statt. Die Veranstaltung war

auch heuer sehr gut besucht und bot den Seniorinnen

und Senioren einen stimmungsvollen vorweihnachtlichen

Nachmittag.

Ein abwechslungsreiches Programm, gestaltet von der

Gemeinde Bindlach, sorgte für eine festliche Atmosphäre.

Auch das Bindlacher Christkind war wie imer dabei.

In gemütlicher Runde wurde viel gelacht und bekannte

Lieder gesungen. Die Seniorenweihnachtsfeier erwies

sich einmal mehr als fester und geschätzter Bestandteil

des Gemeindelebens in Bindlach.

Foto: Stefan Dörfler / Text: jm

unerreicht. ..

... freudig erwartet. ..

SPD

DAS TRADITIONELLE

STÄRKEANTRINKEN

MIT SCHEDERNDORFER BOCKBIER

CHRISTBAUM

SAMMELAKTION

Die SPD Bindlach organisiert in diesem Jahr die traditionelle

Christbaum-Sammelaktion.

Am Samstag, 10. Januar 2026,

kannst du deinen Baum bequem

zwischen 9 und 12 Uhr

des SPD-Ortsvereins Bindlach

Sammelstellen:

abgeben.

Altes Feuerwehrhaus Bindlach

am 06.01.2026 ab 14:00 Uhr,

wie immer an der Pfitschn.:: •

NEU: In und ums

Alte Feuerwehrhaus.

Wir freuen uns auf Euch!

Bindlacher Berg

neben dem Kindergarten Sonnenschein

WIR FÜR GANZ BINDLACH

Politische Anzeige • Auftraggeber: SPD-Bindlach, vertreten durch

1. Vorsitzenden Jürgen Masel • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit

der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4p6EOak

Politische Anzeige • Auftraggeber: SPD-Bindlach, vertreten durch

1. Vorsitzenden Jürgen Masel • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit

der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/3MDjlYX

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VERBÄNDE & VEREINE

BINDLACHER

SPD-WEIHNACHTSFEIER MIT EHRUNGEN

„Leise rieselt der Schnee“ - leider noch nicht. Aber gesungen

wurde das alte Weihnachtslied neben anderen bei

der Jahresabschlussfeier der Bindlacher SPD. In besinnlicher

Runde und freundschaftlicher Atmosphäre standen

besonders die Ehrungen langjähriger Mitglieder im Mittelpunkt.

Die Kreisvorsitzende Silke Winkelmaier und der

Ortsvorsitzende Jürgen Masel würdigten gemeinsam die

langjährige Treue der Jubilare und überreichten die Urkunden.

Eine eher seltene Ehrung wurde Wolfgang Maisel

zuteil: 60 Jahre SPD-Mitgliedschaft in Bindlach wurden

mit Respekt und anhaltendem Beifall bedacht.

v. l. n. r.: Sonja Sollecito (25 Jahre), Thomas Masel (Fraktionsvorsitzender),

Christa Grieshammer (30 Jahre), Wolfgang

Maisel (60 Jahre), Jürgen Masel (Ortsvorsitzender), Sigrun

Popp (25 Jahre), Rüdiger Kohler (30 Jahre), Gisela Pröckl

(30 Jahre), Silke Winkelmaier (Kreisvorsitzende)

NACHRICHTEN

30 JAHRE ENGAGIERT: JUBILÄUM

DER FRAUEN-UNION BINDLACH

Schmunzelnd begann der Ehrengast, die ehemalige

Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer, ihr Grußwort,

indem sie erinnerte, dass vor 30 Jahren eine Reihe

Leute ehrlich bezweifelt hatten, ob so etwas wie eine

Frauen-Union in der CSU irgendeine Notwendigkeit hätte.

Die Zwischenzeit hat vom Gegenteil überzeugt.

Vorsitzende Edeltraut Heuberger, die dieses Amt seit 26

Jahren innehat, hatte beileibe von zahlreichen Aktivitäten

des Ortsverbandes zu berichten: von Bildungs- und

Besichtigungsangeboten regional und überregional, vom

Engagement im Gemeindeleben von der Kinderhexenküche

bis zur Unterstützung der Wahlkämpfe und auch

einem geselligen Vereinsleben mit Feiern und Stammtischen.

CSU-Ortsvorsitzende Annemarie Schirmer war

sichtlich beeindruckt und überreichte zum Dank ein Präsent

an die Vorsitzende.

Die FU-Kreisvorsitzende Xenia Maisel konnte sechs anwesende

Gründungsmitglieder, Angelika Böhner, Gisela

Gräf-Hübner, Edeltraut Heuberger, Andrea Jaunich, Angela

Küfner und Lieselotte Naiser, bei der Feier ehren. Bürgermeister

Christian Brunner zeigte sich sehr erfreut über

den engagierten Ortsverband, auch generell den wachsenden

Anteil der Frauen im politischen Ehrenamt und

Landratskandidat Dr. Lars Peetz legte noch einmal das

Augenmerk darauf, dass durch Frauen andere Sichtweisen

und Werte in die Politik eingebracht werden. Landrat

a. D. Hermann Hübner erinnerte dankend an die Gründungsinitiative

in der Zeit, in der er Bürgermeister von

Bindlach war.

LIEDERHORT RAMSENTHAL

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Am Freitag den 09.01.2025

im Gasthaus Bock ab 19:00 Uhr

Tagesordung für unsere

Jahreshauptversammlung

1. Bericht des Vorsitzenden

2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung

3. Bericht der Chorleiters

4. Bericht der Schatzmeisterin

5. Kassenprüfung / Entlastung der Vorstandschaft

6. Wünsche und Anträge

Für alle die etwas Essen möchten,

die Gaststätte hat ab 18 Uhr geöffnet

Gesangverein „Liederhort“ Ramsenthal

Die Vorstandschaft

Von links: Hermann Hübner, Gudrun Brendel-Fischer, Annemarie

Schirmer, Gisela Gräf-Hübner, Xenia Maisel, Lieselotte

Naiser, Angela Küfner, Christian Brunner und Dr. Lars

Peetz.

Vorne sitzend: Andrea Jaunich, Angelika Böhner und Edeltraut

Heuberger

Foto: Bernhard Heuberger

KLEINANZEIGEN

ABSTELLRAUM GESUCHT

Aufgrund beruflicher Abwesenheit suche ich für maximal

2 Jahre einen Raum, nach Möglichkeit beheizbar,

zum Unterstellen meiner Möbel. Keine weitere Nutzung

vorgesehen. Bitte melden unter 01578/0310525.

Bezahlung nach Vereinbarung. Besten Dank!

SEITE 13


BINDLACHER

NACHRICHTEN

VERBÄNDE & VEREINE

OBST- UND GARTENBAUVEREIN BINDLACH ERSTMALS MIT EIGENEM STAND AUF DEM

ADVENTSMARKT

Am zweiten Adventssonntag

präsentierte sich der

Obst- und Gartenbauverein

Bindlach erstmals mit

einem eigenen Stand auf

dem Bindlacher Adventsmarkt

und konnte sich

über großen Zuspruch

freuen. Viele Besucher

nutzten die Gelegenheit,

um den Verein und seine

Aktivitäten besser kennenzulernen

und gleichzeitig

hochwertige, selbst

hergestellte Produkte aus

dem Vereinsgarten zu erwerben.

Besonders großer Beliebtheit

erfreuten sich die Äpfel

aus eigenem Anbau

sowie der wohlduftende Apfelglühwein, der aus ebendiesen

Äpfeln hergestellt wurde. Der heiße, aromatische

Trunk bot in der winterlichen Adventsatmosphäre eine

willkommene Gelegenheit, sich aufzuwärmen und miteinander

ins Gespräch zu kommen.

Auch das Angebot an selbst gebastelten Geschenkartikeln

fand regen Anklang. Mit viel Liebe zum Detail hatten

die Vereinsmitglieder dekorative Weihnachtsgestecke,

stimmungsvolle Adventsdekorationen und kleine Mitbringsel

gefertigt. Die handgearbeiteten Stücke zeugten

von großem Ideenreichtum und handwerklichem Geschick,

genau das, was den Obst- und Gartenbauverein

seit vielen Jahren auszeichnet.

Ein weiterer Höhepunkt war die reichhaltige Auswahl an

hausgemachten Marmeladen. Von klassischen Sorten bis

hin zu besonderen Kreationen war für jeden Geschmack

etwas dabei. Viele Besucher deckten sich gleich mit mehreren

Gläsern ein, sei es als Geschenk oder für den eigenen

Frühstückstisch. Selbst gebackene Kuchen und Weihnachtsstollen

rundeten das Angebot ab.

Der erste Auftritt des Obst- und Gartenbauvereins Bindlach

auf dem Adventsmarkt war damit ein voller Erfolg.

Der Verein bedankt sich herzlich bei allen Gästen für ihr

Interesse und ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank

gilt den engagierten Mitgliedern, die mit ihrem Einsatz

und ihrer Kreativität zum Gelingen beigetragen haben.

Der Obst- und Gartenbauverein Bindlach wünscht allen

ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue

Jahr 2026.

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

Wir wünschen allen Bürgern der Gemeinde Bindlach

ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2026.

Ihre Wahlgemeinschaft Bindlach

Die Vorstandschaft mit den Gemeinderäten

Andreas Heußinger, Alfred Lautner und Neithard Prell.

WAHLGEMEINSCHAFT

BINDLACH

www.wg-bindlach.de

START IN DIE KOMMUNALWAHL 2026 DER WAHLGEMEINSCHAFT BINDLACH

Am 20. November 2025 fanden sich 31 Mitglieder der WG

Bindlach im Sonnenhof in Pferch zu ihrer Jahreshauptversammlung

mit anschließender Nominierungsversammlung

ein.

Der Vorstandsvorsitzende Daniel Heublein eröffnete die

Jahreshauptversammlung. Das Protokoll der letztjährigen

Versammlung wurde einstimmig genehmigt. Es folgten

die Berichte von Vorstand, Schatzmeister und Revisoren,

die dem Schatzmeister Alfred Lautner eine sehr gute

Führung der Bücher bescheinigten.

Nach dem Bericht unseres dritten Bürgermeisters Andreas

Heußinger, der die Arbeit des Gemeinderates im Jahr

2025 Revue passieren ließ und Ausblicke auf 2026 gab,

erfolgte die Entlastung der Vorstandschaft.

Zum Abschluss gab es Informationen zu den geplanten

Aktivitäten 2026 und die kommende Kommunalwahl am

8. März 2026. Die Nominierungsversammlung begann im

Anschluss.

bürgernah – familienfreundlich – kompetent – parteifrei

Unter diesem Motto startet die WG Bindlach in die Kommunalwahl

2026

Das Wahlgremium wurde mehrheitlich bestimmt. Gerald

Kolb und Elfi Neukam nahmen ihre Tätigkeit auf. Nach

einer vorab gezielten Kandidatensuche und Ersatzleuten

für die Wahlliste, wurde das Team mehrheitlich angenommen.

Es soll die unabhängige und kritisch-konstruktive

Arbeit für Bindlach verlässlich fortführen.

Das Team:

1. Andreas Heußinger

2. Alfred Lautner

3. Diana Reiß

4. Bernd Hofmann

5. Michael Küfner

6. Pia Streng

7. Henrik Götz

8. Daniel Heublein

9. Loreen Friedmann

10. Stephan Seehuber

11. Claudia Hörath

12. Thomas Cremer

13. Oliver Gindel

14. Tobias Heim

15. Gudrun Götz

16. Sebastian Zeitler

17. Sandra Donner

18. Magdalena Böhner

19. Klaus Langer

20. Neidhard Prell

Ersatzkandidaten:

1. Mona Rabenstein

2. Marion Heublein

3. Vanessa Dittrich

Politische Anzeige • Auftraggeber: Wahlgemeinschaft Bindlach (WG), vertreten durch 1. Vorsitzenden Daniel Heublein • Die Anzeige steht in Zusammenhang

mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4q2w85A

Wir wünschen allen

Mitgliedern & Feunden ein

Fohes Fest

und einen guten Rutsch

ins neue Gartenjahr!

SEITE 15


BINDLACHER

NACHRICHTEN

Das CSU-Kandidatenteam wünscht Ihnen

Fröhliche Weihnachten und

einen tollen Start ins neue Jahr!

Viel Glück, Gesundheit und Freude für 2026.

Wir freuen uns darauf, im neuen Jahr mit Ihnen in den Austausch zu kommen

und Ihnen die Möglichkeit zu bieten, uns besser kennenzulernen.

UNSER TEAM

#FürBindlach

Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Union (CSU) Bindlach, vertreten durch 1. Vorsitzende Annemarie Schirmer, Bremermühle 1a, 95463

Bindlach • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: http://bit.ly/4oU7liY

Der TSV Bindlach

TSV Bindlach

Der

bedankt sich herzlichst bei allen

sich bei bedankt allen

herzlichst

Freunden, Gönnern, Gönnern, Mitgliedern Mitgliedern und und

Freunden,

Helfern für die

ehrenamtlichen Helfern für die

ehrenamtlichen

Unterstützung im Jahr 2025 2025

Jahr im Unterstützung

Dank alle für Vielen an Firmen die

Vielen Dank an alle Firmen für die

und Bekleidung Ausstattung unserer und Sportler.

Bekleidung Ausstattung unserer Sportler.

Weiterhin gilt unser Dank der Gemeinde Gemeinde

Weiterhin gilt unser Dank der

Bindlach für die finanzielle Unterstützung.

Unterstützung.

finanzielle die für Bindlach

wünschen ein und Wir allen frohes gesegnetes

Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes

Zufriedenheit und

Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Zufriedenheit und

Weihnachtsfest sowie Gesundheit,

Gottes Segen im Neuen Jahr. Jahr.

Neuen im Segen Gottes

und Vereinsausschuss des TSV Bindlach

Vorstandschaft und Vereinsausschuss des TSV Bindlach

Vorstandschaft

SEITE 16


BINDLACHER

NACHRICHTEN

Politische Anzeige • Auftraggeber: Grüne Bindlach, vertreten durch Gabi Wilfert • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl am

08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/3YsWcuG

Obst und Gartenbauverein

Allersdorf

„Alles neu“

Samstag

24. Januar 2026

10 bis 13:00 Uhr

Fröhliches Familienevent

mit bunten Kreativstationen, einem

lebendigen Mitmachgottesdienst

und einem gemeinsamen Mittagessen.

Bitte eine Picknickdecke mitbringen

Anmeldung bei

Nicole Heyer als Mail

kunterbunt@nicoleheyer.de

oder per WhatsApp

01 76 / 22 24 23 57

wünscht der

Obst- u. Gartenbauverein

Allersdorf

Internet: http://www.ogv-allersdorf.de/

SEITE 17


BINDLACHER

NACHRICHTEN

- Ortsverein Bindlach

Am Mittwoch, den 14.12.2022, veranstalten wir

wieder ein Kaffeekränzchen. Es wird mit musikalischer

Untermalung ein schöner Adventsnachmittag

werden. Um 14 Uhr treffen wir uns

zu gemütlicher Runde im Pfitschnhaus.

Antje Müller-Berndt im Namen der Vorstandschaft

Besinnliche Weihnachten

& Frohes Neues Jahr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die CSU Bindlach, die Frauenunion Bindlach und

die CSU Gemeinderatsfraktion mit Bürgermeister

Christian Brunner wünschen Ihnen ein frohes und

gesegnetes Weihnachtsfest und im neuen Jahr

2026 viel Glück, Erfolg und Gesundheit!

Die CSU-Nikoläuse bedanken sich zudem für alle

Spenden aus dem Nikolausdienst 2025!

Annemarie Schirmer

Ortsvorsitzende

CSU Bindlach

Edeltraut Heuberger

Ortsvorsitzende

Frauen Union Bindlach

Christian Brunner

1.Bürgermeister

Gemeinde Bindlach

Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Union (CSU) Bindlach,

vertreten durch 1. Vorsitzende Annemarie Schirmer, Bremermühle

1a, 95463 Bindlach • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl

am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/44tFSgU

Gesangverein Liederkranz Bindlach 1866 e. V.

Zu unserer Jahreshauptversammlung

am Dienstag,

13.01.2026, 18:00 Uhr

in der Pizzeria „On Top“

am Flughafen Bindlach

laden wir alle

Mitglieder recht

herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des

Vorsitzenden

3. Bericht der Chorleiterin

4. Bericht des Kassiers und der Revisoren

5. Entlastung des gesamten Vorstands

6. Ausblick ins Jahr 2026

7. Ehrungen

8. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Anträge sind schriftlich bis spätestens 30.12.2025

an den Vorstand zu richten.

Bernhard Heuberger, 1. Vorstand

SEITE 18


BINDLACHER

NACHRICHTEN

Die Vorstandschaft, Gemeinderäte und Kandidaten der CSW für die Gemeinderatswahl 2026

wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bindlach ein

frohes Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr.

Werner Fuchs

Jacqueline Schramm

Roland Dames

Kevin Baumgärtner

Franziska Nicklas

Matthias Siecora

Maximilian Schlenk

Fred Hübner

Christian Kuhles

Margret Mügge

Andrea Knörrer

Ralf Bock

Anna Lindlein

Benjamin Zeitler

Edmund Popp

Moritz Beier

Holger Gotthardt

Lutz Lewandowski

Jakob Weber

Bernd Schoberth

www.csw.bayern

Aktiv für

unsere Heimat

Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Wählervereinigung (CSW), vertreten durch 1. Vorsitzenden Werner Fuchs • Die Anzeige steht in

Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/49cJAOu

Der Liederhort Ramsenthal

wünscht allen Mitgliedern,

Freunden und Gönnern ein

gesegnetes Weihnachtsfest,

Zufriedenheit und Gesundheit

für das neue Jahr.

Im neuen Jahr starten wir am

Donnerstag, den 15. Januar, um 19 Uhr.

Alle die Lust haben

“hineinzuschnuppern“ sind

herzlich eingeladen an unserer

Chorprobe teilzunehmen.

Singen macht glücklich.

Die Vorstandschaft

Der Gesangverein

Liederkranz

Bindlach 1866 e. V.

wünscht seinen

Mitgliedern

und allen

Bindlacherinnen

und Bindlachern

ein frohes Weihnachtsfest

und einen zuversichtlichen Weg in

ein gesundes und erfolgreiches

Neues Jahr 2026.

Die Vorstandschaft

Ab 20. Januar

2026 treffen wir

uns wieder jeden

Dienstag um

19.30 Uhr

in der Bindlacher

Schule zur Chorprobe. Neue Sängerinnen

und Sänger sind herzlich willkommen.

SEITE 19


BINDLACHER

NACHRICHTEN

KEGELN

SPORTVERANSTALTUNGEN

Montag, 05.01.2026, 19:00 Uhr, Männer

Einladung zur Jahreshauptversammlung

SKC Steig Bindlach G1 - KM Eremitenhof/Rosenau G2

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am am Dienstag, Einladung zur um um 14 14 Uhr Uhr

am Ramsenthal Dienstag,

den zur Jahreshauptversammlung

den

6. Januar

6.

Mittwoch, 07.01.2026, 19:30 Uhr, Männer

e. Januar V.

2026

2026 um

um

14

14

Uhr

Uhr

am Dienstag, im den den Gasthaus 6. im 6. Januar im Januar Gasthaus 2026

Bock 2026 um um Bock

14 14 Uhr Uhr

SKC Steig Bindlach 3 - SKC Tröstau-Wunsiedel G2 Einladung zur Jahreshauptversammlung

im Tagesordnung: im Gasthaus Gasthaus Bock Bock

Tagesordnung:

am Tagesordnung:

Tagesordnung:

Dienstag, den 6. Januar 2026 um 14 Uhr

Donnerstag, 08.01.2026, 18:30 Uhr, Männer 1. 1. Tagesordnung:

Begrüßung 1. Begrüßung und und und Jahresbericht der der Sonnenhof Bindlach G2 - SpG Goldkronach/Gefrees G2

1. Begrüßung 1. und im

und Jahresbericht Gasthaus Bock

der der Vorstandschaft

2. Bericht 2. 1. Bericht Begrüßung 2. der Bericht der der und Kassenprüfer, Jahresbericht Entlastung der Vorstandschaft

der der Vorstandschaft

Tagesordnung: 2. Bericht 2. Bericht der der Freitag, 09.01.2026, 19:00 Uhr, Männer

3. Ehrungen

3. 2. Ehrungen 3. Ehrungen

3.

Bericht

der

Ehrungen

der

Kassenprüfer,

Kassenprüfer,

Entlastung

Entlastung der

der

Vorstandschaft

Vorstandschaft

1. Begrüßung 3. Ehrungen 4. 3. Neuwahl 3. 4. Neuwahl Ehrungen der der Vorstandschaft

SKC Steig Bindlach 4 - Schützengilde Bayreuth G1 4. Neuwahl 4. Ehrungen Neuwahl und Jahresbericht

4. Neuwahl

der der Vorstandschaft der Vorstandschaft

2. Bericht 4. Neuwahl 5. 4. 5. Sonstiges, Grußworte

5. der Neuwahl Sonstiges, Kassenprüfer, der der Grußworte

Vorstandschaft

der Entlastung Vorstandschaft der Vorstandschaft

5. Sonstiges, Samstag, 10.01.2026, 14:00 Uhr, Männer

3. Ehrungen 5. Sonstiges, 5. 5. Sonstiges, Grußworte

Grußworte

SKC Steig Bindlach 1 - DT Grafenrheinfeld 1 4. Neuwahl der Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens

Anträge Vorstandschaft

zur Tagesordnung sind bis bis spätestens

5. Sonstiges, 30.12.2025 bei 1. Vors. Werner Fuchs zu stellen.

Samstag, 10.01.2026, 18:00 Uhr, Männer

Grußworte 30.12.2025 Anträge zur bei Tagesordnung 1. Vors. Werner sind Fuchs bis zu spätestens zu stellen.

30.12.2025

SKC Steig Bindlach 2 - TSV 08 Wilhelmsthal

Gleichzeitig

bei

wünschen

1. Vors.

wir allen

Werner

Mitgliedern

Fuchs

und

zu

Freunden

stellen.

Sonntag, 11.01.2026, 13:00 Uhr, Frauen

SKC Steig Bindlach 1 - Blau Weiß Hofdorf 1

Donnerstag, 15.01.2026, 18:30 Uhr, Männer

Sonnenhof Bindlach G1 - SpG Goldkronach/Gefrees 3

FEUERWEHRDIENSTE

Freiwillige Freiwillige Feuerwehr Feuerwehr

Freiwillige Ramsenthal Freiwillige Ramsenthal Feuerwehr

Feuerwehr

e. e. V.

V. e. V.

Ramsenthal

e. V.

e. V.

Freiwillige Ramsenthal Feuerwehr e. V.

Einladung Einladung zur Jahreshauptversammlung

zur am Dienstag, den 6. Januar 2026 um 14 Uh

1. Begrüßung und Jahresbericht der Vorstandschaft

2. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaf

Anträge

Anträge Anträge

zur

zur

Tagesordnung

Tagesordnung zur Tagesordnung

sind

sind

bis

bis sind

spätestens

spätestens bis späteste

30.12.2025 bei 1. Vors. Werner Fuchs zu stellen.

Anträge

30.12.2025 30.12.2025 bei 1. Vors. Werner Fuchs zu stel

Gleichzeitig zur Tagesordnung wünschen bei 1. Vors. wir allen sind Mitgliedern Werner bis spätestens

und Fuchs

und Freunden zu stellen.

unseres Vereins ein gesegnetes Weihnachtsfest und Freunden ein gesundes

30.12.2025 Gleichzeitig unseres

unseres Gleichzeitig

Vereins

Vereins bei

Gleichzeitig

wünschen 1. wünschen

ein

ein Vors. gesegnetes

wünschen

wir Werner wir

allen Weihnachtsfest allen Mitgliedern Fuchs und zu und

glückliches neues wir allen Jahr. Mitgliedern und stellen. ein und ein

gesundes Freunden

Gleichzeitig

Freunden gesundes

unseres Vereins wünschen ein glückliches gesegnetes wir allen neues Weihnachtsfest Mitgliedern Jahr. und und ein gesundes Freunden

Freunden

Gleichzeitig unseres

unseres

Vereins

Vereins unseres wünschen ein

ein Vereins wir gesegnetes

gesegnetes

glückliches allen ein gesegnetes

Weihnachtsfest neues Jahr.

Weihnachtsfest

und ein gesundes

glückliches Mitgliedern Weihnachtsfest neues Jahr. und Freunden

ein gesundes

ein gesund

glückliches Die Vorstandschaft

unseres Vereins ein gesegnetes glückliches Die Weihnachtsfest Vorstandschaft

glückliches

neues

neues

Jahr. und Jahr. neues ein gesundes Jahr.

glückliches Die

Die neues Vorstandschaft

Vorstandschaft

Jahr.

Die Vorstandschaft

Die Vorstandschaft

Die Vorstandschaft

Die Vorstandschaft

FF CROTTENDORF

Montag, 29.12.2025, 19:00 Uhr

Gruppenführersitzung, Crottendorf

FF RAMSENTHAL

Dienstag, 06.01.2026, 14:00 Uhr

Jahreshauptversammlung im Gasthaus Bock

Du kümmerst dich um die

Familie - wir um den Rest.

Von der fehlenden Zutat bis

zum Festtagsdessert: Wir sind

auch an den Feiertagen von

05 - 23 Uhr für dich da!

Wir wünschen allen Mitgliedern,

Freunden und Anhängern

friedvolle Weihnachten und ein gesundes

und erfolgreiches Jahr 2026.

Vielen Dank auch an dieser Stelle allen

Helfern und Besuchern die unsere

diesjährige „Kerwa“ wieder möglich

gemacht haben.

SKC „Steig“ Bindlach

Tante-M Bindlacher Berg

Schneebergstraße 23, 95463 Bindlach

Frohe Weihnachten

Der Sportverein Ramsenthal wünscht

allen seinen Mitgliedern, Gönnern,

Freunden und Bekannten ein

frohes Weihnachfest und

ein gesundes neues Jahr.

Die Vorstandschaft

und der Förderverein

SEITE 20


BINDLACHER

NACHRICHTEN

Nachruf

Der SKC Steig Bindlach trauert um sein Mitglied

Wir bedanken uns bei allen, die an

Ein

unseren

herzliches

Kursen

Dankeschön

und Veranstaltungen teilgenommen oder

Interesse daran gezeigt haben - und ganz herzlich bei

Einladung

an alle, die auch

den Verantwortlichen,

zum

dieses

die

Vortrag

Jahr

Frau Margarete Horn

wieder zahlreich an unseren Kursen und Veranstaltungen mit Können

und Leidenschaft die Leitung dazu teilgenommen Thema: übernahmen. Das haben. Wir Geheimnis bemühen uns unsere eines Angebote guten für Gartenbo

Sie

50 Jahre hielt sie unserem Verein weiterhin die so Treue. attraktiv wie möglich Ein zu besonderer gestalten. Dank Ihnen gilt und vor

Dienstag, 14.03.2023, allen allem die denen, Sie begleiten die mit Können

19.00 wünschen Uhr, Ratha

Wir werden ihr stets ein ehrendes wir eine Gedenken

und Leidenschaft die Leitung hierfür übernommen haben.

besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und ein friedvolles neues Jahr – bleiben

Wir

Sie gesund.

Im werden Mittelpunkt uns weiterhin des bemühen, Vortrags unsere

Ihr Team von Angebote

der Herrn so

bewahren.

VHS Bindlach Dr. Kurt L

attraktiv, innovativ und zeitgemäß wie möglich zu gestalten.

Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. NB: Nach dem 18.12.2023 machen wir Pause Ihnen

werden und allen sind die

wünschen ab dem natürlichen 08.01.2024 wir eine wieder friedliche

Zusammenhänge gerne für Adventszeit, Sie tätig. frohe

und deren W

Weihnachtstage selspiel mit und dem einen Boden guten Start vereinfacht das Jahr und 2026. für jeden gu

SKC Steig Bindlach Ihr ständlich Team der VHS dargestellt und damit der Weg zu einem

Der Vorstand

NB: Gartenboden Ab dem 22.12.2025 aufgezeigt.

machen wir Pause und sind ab dem

07.01.2026 wieder gerne für Sie tätig.

Die Teilnahmeplätze sind begrenzt, bitte reserviere

rechtzeitig unter www.vhs-bindlach.de bzw. 09208 664-0

Gebühr: 5 Euro

Nachruf

VORTRAG

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem geschätzten Vereinsmitglied

Thomas Jung

† 24.11.2025

Als Gründungsmitglied und langjähriger zweiter Vorstand war Thomas eine unverzichtbare Stütze unseres

Vereins. Sein Engagement, seine Tatkraft und Herzlichkeit werden uns unvergesslich bleiben.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie in dieser schweren Zeit.

Wir werden ihn sehr vermissen.

Bürgerverein Bindlacher Berg e.V.

Der Evang. Gemeinde- und Diakonieverein Bindlach e.V.

Diakoniestation Bindlach

Steigstr. 17 / 95463 Bindlach

Tel.+ 49 9208 8250

station@diakonie-bindlach.de

bedankt sich bei allen Mitgliedern für die Unterstützung, wie auch bei unseren Klienten

und deren Angehörigen für die gute Zusammenarbeit.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest,

ein gesegnetes und gesundes neues Jahr 2026.

Pfarrer Edmund Grömer für die gesamte Vorstandschaft & das Pflegeteam der Diakoniestation.

DEIN FACHMARKT FÜR GETRÄNKE

UND GESCHENKE IN BINDLACH

Heu

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MO - FR 08.00 - 19.00 UHR SA 08.00 - 14.00 UHR

HEILIG ABEND UND SILVESTER BIS 13.00 UHR

Vielen Dank

für Ihre Treue

Wir wünschen Ihnen

allen ein gesegnetes

Weihnachtsfest

und ein gesundes neues Jahr

WWW.GETRAENKEHAUS.COM

SEITE 21


BINDLACHER

NACHRICHTEN

ANZEIGE

Ein gesegnetes Weihnachtsfest,

ein friedvolles und glückliches

Neues Jahr

wünscht Ihnen

Thomas Sprenger mit Familie

Kirchgäßlein 1, 95463 Bindlach

Telefon 09208 / 308

Größe 1/8 Seite 91x65 mm

Einladung zum Weihnachtskonzert

der Bindlacher Chöre

In dankbarer

dankbarer

innerung

ußen

am Samstag, 10.12.2022 um 17:00 Uhr in der

Bartholomäuskirche Bindlach.

Erinnerung

Ihre Es wirken Traueranzeige mit: in den

Bindlacher Nachrichten

• Gesangverein Liederkranz Bindlach

• Gospelchor „Little Light Bindlach“

• Kirchenchor Bindlach

• Posaunenchor Bindlach

Der Eintritt ist frei.

BINDLACHER

AMTSBLATT DER GEMEINDE BINDLACH

ICH BERATE SIE GERNE

Denise Preiß

Tel.: 0151/18008844

Fahrräder, E-Bikes und Roller

E-Mail: d.preiss@inbayreuth.de

ICH BERATE SIE GERNE

NACHRICHTEN

Ihr freundlicher und kompetenter Reparaturservice

Stefanie Hoffmann

Tel.: 0921/1627280-10

E-Mail: s.hoffmann@inbayreuth.de

Margarete Horn

Staud´n-Blasen am Sonntag, den 18. Dezember 2022

Mit Advents- u. Weihnachtsliedern möchten wir,

der evang. Posaunenchor Bindlach

die Menschen *29.11.1941 erfreuen † 28.11.2025

und auf die Weihnachtszeit einstimmen.

Die genauen Zeiten sind um:

13.00 Uhr in Theta

13.45 Uhr in Obergräfenthal

14.45 Uhr in Ramsenthal/Peuntstraße

15.30 Uhr in Gemein

Wir trauern um unsere geliebte Mutter.

Wir laden die Bevölkerung herzlich zum Zuhören ein.

Für immer in Liebe und Dankbarkeit

in unseren Herzen.

Für die uns zugekommene Anteilnahme

und die tröstenden Worte

bedanken wir uns herzlich.

Stephan Horn und Brigitte Horn mit Familien

sowie alle Anverwandten

Bernd Kreutzer

Gartenäcker 16

95463 Bindlach

0151/65105125

oder 09208/5709990

SEITE 22


BINDLACHER

NACHRICHTEN

Bayreuther

Sonntagszeitung

Wir wünschen allen Lesern und

Geschäftskunden ein besinnliches Weihnachtsfest

und einen guten Start ins neue Jahr!

Media Hub Bayreuth GmbH

Richard-Wagner-Str. 36

95444 Bayreuth

SEITE 23


KIRCHLICHE MITTEILUNGEN

EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE BINDLACH

Öffnungszeiten Pfarramt:

Mo., Di. und Fr. 10.00 - 12.00 Uhr / Do. 15.00 - 17.00 Uhr

Weihnachtsgruß und Spruch aus 2024:

Machet die Tore weit und die Türen in der Welt

hoch, dass der König der Ehre einziehe! (Psalm 24,7)

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest, friedliche

Feiertage und ein gesegnetes neues Jahr 2026!

Die Gottesdienste rund um das Weihnachtsfest und den

Jahreswechsel entnehmen Sie bitte der anschließenden

Aufstellung.

Staud´n-Blasen

Mit Advents- und Weihnachtsliedern möchten wir, der

Evang. Posaunenchor Bindlach, am Sonntag, den 21.12.2025

(4. Advent), die Menschen erfreuen und auf die Weihnachtszeit

einstimmen. Sie treffen uns um

13.00 Uhr in Theta/Bushaltestelle

13.45 Uhr in Obergräfenthal/Landgasthaus

Obergräfenthal

14.45 Uhr in Ramsenthal/Gasthaus Bock

15.30 Uhr in Crottendorf/Feuerwehrhaus

Wir laden die Bevölkerung herzlich ein zum Zuhören.

Neujahrsgottesdienst 01.01.2026 / 18.00 Uhr

Den Neujahrsgottesdienst feiern wir als Segnungs- und

Salbungsgottesdienst.

Erste Bindlacher Winterkirche

In diesem Winter feiern wir letztmalig am 06.01.2026 Gottesdienst

in der Bartholomäuskirche. Ab Sonntag, 11.01.2026

(1. Sonntag nach Epiphanias), geht es ins gemütliche und

warme Gemeindehaus. Die Winterkirche dauert bis Palmsonntag,

29.03.2026. Am Gründonnerstag ziehen wir dann

wieder um ins Gotteshaus.

Auf besonderen Wunsch können während dieser Zeit auch

Kasualgottesdienste im Gemeindehaus gefeiert werden.

Gemeindenachmittag 60+

Am Dienstag, den 13.01.2026, um 14.30 Uhr wird im Jahr

2026 unser erster Gemeindenachmittag 60+ stattfinden.

Kleine Auszeit am 15.01.2026 / 19.00 Uhr

Nachrichten von Gott mit Liedern und Texten für die Seele im

Gemeindehaus. Herzliche Einladung an alle Interessierten.

Mitarbeiterdankabend 16.01.2026 / 19.00 Uhr

Die Kirchengemeinde lädt ihre ehrenamtlichen Mitarbeitenden

ein zu einem Dankabend ins Gemeindehaus.

Kirche Kunterbunt „Alles neu“ / 24.01.2026 / Familienevent

Am Samstag, 24.01.2026, von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr

feiern wir wieder mit Kindern und ihren Eltern „Kirche

Kunterbunt“. Anmeldung bei:

kunterbunt@nicoleheyer.de oder 0176 22242357. Bitte

beachten Sie die Anzeige im Anzeigenteil.

Das Pfarramt ist vom 29.12.2025 bis 05.01.2026 geschlossen.

So erreichen Sie uns:

Pfarramt: Kirchplatz 1, 95463 Bindlach /

Sekretärin: Barbara Takil

Tel. 09208 200 / pfarramt.bindlach@elkb.de /

www.bindlach-evangelisch.de

Pfarrer:

Edmund Grömer (Pfarramtsführung)

Tel. 09208 5709640 / edmund.groemer@elkb.de

BINDLACHER

NACHRICHTEN

Dipl. Rel.-Päd. Elmar Fertig-Dippold

elmar.fertig-dippold@elkb.de

Susanne Memminger (Bartholomäus Wohnpark)

Tel. 0178 8266691 / susanne.memminger@elkb.de

GOTTESDIENSTE UND TERMINE

Sonntag, 21.12. 9.30 Uhr

4. Advent Gottesdienst

Prädikant Dr. Wiesner

Mittwoch, 24.12.

Heiliger Abend

14.00 Uhr

Familiengottesdienst

mit Krippenspiel

Rel. Päd. Fertig-Dippold

15.15 Uhr

Familiengottesdienst

mit Krippenspiel

Rel. Päd. Fertig-Dippold

17.00 Uhr

Christvesper

Pfr. Grömer

22.00 Uhr

Christmette

Pfr. Grömer

Donnerstag, 25.12. 9.30 Uhr

1. Weihnachtstag Gottesdienst

Pfr. Grömer

Freitag, 26.12. 9.30 Uhr

2. Weihnachtstag Gottesdienst

Rel. Päd. Fertig-Dippold

Mittwoch, 31.12.

Silvester

Donnerstag, 01.01.

Dienstag, 06.01.

Epiphanias

Mittwoch, 07.01.

17.00 Uhr

Musikalischer Ausklang zu Weihnachten

mit Iris Meier, Albert

Hubert und Aureliano Zattoni

16.00 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahlsfeier

Pfr. Grömer

18.00 Uhr

Neujahrsgottesdienst als Segnungsund

Salbungsgottesdienst

Rel. Päd. Fertig-Dippold

9.30 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahlsfeier

Pfr. Grömer

19.00 Uhr

Frauenkreis - Jahreslosung

Pfrin. Memminger

Sonntag, 11.01. 9.30 Uhr

1. Sonntag nach Gottesdienst im Gemeindehaus

Epiphanias

Prädikant Mielke

Montag, 12.01.

Dienstag, 13.01.

Donnerstag, 15.01.

Freitag, 16.01.

19.30 Uhr

Kirchenchorprobe

14.30 Uhr

60+ Geburtstags- und

Gemeindenachmittag

19.30 Uhr

Posaunenchorprobe

20.00 Uhr

Gospelchorprobe Little Light

19.00 Uhr

Kleine Auszeit

19.00 Uhr

Mitarbeiter-Dankabend

Sonntag, 18.01. 9.30 Uhr

2. Sonntag nach Gottesdienst im Gemeindehaus

Epiphanias

Pfr. Grömer

SEITE 24


EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE ST. WALBURGA BENK

So erreichen Sie uns:

Pfarrbüro - Evang.-Luth. Pfarramt der Kirchengemeinden

Bad Berneck und Benk

Kirchenring 39, 95460 Bad Berneck

Sekretärin: Tina Münch

Tel. 09273 5011731, pfarramt.benk@elkb.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Pfarrer:

Michael Maul (Pfarramtsführung)

Tel. 09273 5098038, michael.maul@elkb.de

Hans-Georg Taxis

Tel. 09273 341, hans-georg.taxis@elkb.de

Susanne Memminger (Seniorenheime)

Tel. 0178 8266691, susanne.memminger@elkb.de

Bitte kontaktieren Sie mit der Bitte um Seelsorge oder eine

Aussegnung einen der Pfarrer direkt, bei Anfragen nach

Kasualien (Taufe, Hochzeit, Beerdigung) das Pfarramt.

GOTTESDIENSTE UND VERANSTALTUNGEN

Sonntag, 21.12.

Mittwoch, 24.12.

Sonntag, 28.12.

Mittwoch, 31.12.

Sonntag, 04.01.

Dienstag, 13.01.

Sonntag, 18.01.

kein Gottesdienst in Benk

16.00 Uhr

Familien-Gottesdienst

mit Prädikantin Kerstin Kral

St. Walburgakirche, Benk

22.00 Uhr

Christnacht mit Pfr. Michael Maul,

Lektor Karlheinz Lauterbach

und Gesangverein

St. Walburgakirche, Benk

kein Gottesdienst in Benk

16.00 Uhr

Gottesdienst zum Altjahresabend

mit Pfr. Michael Maul

St. Walburgakirche, Benk

9.30 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl

und Pfr. Michael Maul

St. Walburgakirche, Benk

14.30 Uhr

Feierabendkreis - Jahresrückblick

mit Georg Wolf - Bitte melden Sie

sich bei Betty Popp (Benk, Neudorf

und Nenntmannsreuth) unter

Tel. 01520 7703057 oder Tina Ott

(Deps, Katzeneichen und Bindlacher

Berg) unter Tel. 0176 11221113 an.

unteres Gemeindehaus, Benk

kein Gottesdienst in Benk

KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE

BINDLACH

So erreichen Sie uns:

Kath. Verwaltungssitz Bayreuth, Schwindstraße 14 a,

Tel. 0921 560766-0, Montag bis Freitag,

E-Mail: ssb.bayreuth@erzbistum-bamberg.de

BINDLACHER

WIR WÜNSCHEN ALLEN EIN

BESINNLICHES WEIHNACHTSFEST UND

GOTTES REICHEN SEGEN IM NEUEN JAHR

Sternsingeraktion für Bindlach am Dienstag, 06.01.2026

Wenn sie einen Hausbesuch wünschen, bitte bei

Frau Fleischer, Tel. 09208 9935, anmelden.

NACHRICHTEN

GOTTESDIENSTE

Samstag, 20.12.

Sonntag, 21.12.

Mittwoch, 24.12.

HEILIGER ABEND

17.15 Uhr

Vorabendmesse zum 4. ADVENT,

Bindlach

10.30 Uhr

Gottesdienst Pfarrkirche Laineck,

gleichzeitig KINDERKIRCHE

im Pfarrsaal

16.00 Uhr

WEIHNACHTSKONZERT

Gesangverein Concordia Laineck,

Pfarrkirche Laineck

16.30 Uhr

Kindermette mit Krippenspiel,

Pfarrkirche Laineck

17.00 Uhr

Christmette zum Hl. Abend,

Bindlach

22.00 Uhr

Christmette für beide Pfarreien

in Hl. Geist

Donnerstag, 25.12. 10.30 Uhr

1. WEIHNACHTS- Festgottesdienst in der

FEIERTAG

Pfarrkirche Laineck

für die gesamte Pfarrei

Freitag, 26.12. 10.30 Uhr

2. WEIHNACHTS- Festgottesdienst in der

FEIERTAG

Pfarrkirche Laineck

für die gesamte Pfarrei

Samstag, 27.12.

Sonntag, 28.12.

Mittwoch, 31.12.

Donnerstag, 01.01.

Samstag, 03.01.

Sonntag, 04.01.

Dienstag, 06.01.

Samstag, 10.01.

Sonntag, 11.01.

Donnerstag, 15.01.

Samstag, 17.01.

Sonntag, 18.01.

17.15 Uhr

Vorabendmesse, Goldkronach

10.30 Uhr

Gottesdienst, Pfarrkirche Laineck

16.00 Uhr

Musikalische Andacht, Pfarrkirche

Laineck mit dem Kirchenchor

Hl. Geist / Laineck

16.00 Uhr

Jahresabschlussmesse der Pfarrei

in Laineck

10.30 Uhr

Gottesdienst zum JAHRESANFANG,

Pfarrkirche Laineck

17.00 Uhr

Ökum. Gottesdienst,

Evang. Kirche Laineck

17.15 Uhr

Vorabendmesse mit AUSSENDUNG

DER STERNSINGER in Bindlach

10.30 Uhr

Familiengottesdienst mit den

Sternsingern, Pfarrkirche Laineck

10.30 Uhr

Gottesdienst in der

Pfarrkirche Laineck

für die gesamte Pfarrei

17.15 Uhr

Vorabendmesse, Goldkronach

10.30 Uhr

Gottesdienst, Pfarrkirche Laineck

18.45 Uhr

Leben spüren - im Pfarrsaal Laineck

17.15 Uhr

Vorabendmesse, Bindlach

10.30 Uhr

Gottesdienst Pfarrkirche Laineck,

gleichzeitig KINDERKIRCHE

im Pfarrsaal

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TERMINE & VERANSTALTUNGEN

Dezember

Sonntag, 21.12.

Evang. Posaunenchor Bindlach, Staudnblasen

Mittwoch, 24.12., 22.00 Uhr

Gesangverein Liederkranz Benk-Deps, Christnacht

in der St. Walburgakirche, Benk

Januar

Freitag, 02.01. bis Sonntag, 04.01.

TSV Bindlach, Bärencup, Bärenhalle

Dienstag, 06.01.

SPD, Stärke antrinken in der Pfitschn

Dienstag, 06.01., 14.00 Uhr

FF Ramsenthal, Jahreshauptversammlung, Gaststätte Bock

Donnerstag, 08.01., 19.00 Uhr

Wanderer "Stammtisch", Pfitschnhaus

Freitag, 09.01.

FF Euben, Jahreshauptversammlung

Freitag, 09.01., 18.00 Uhr

Liederhort Ramsenthal, Jahreshauptversammlung,

Gaststätte Bock

Samstag, 10.01.

SPD, Christbaumaktion

Samstag, 10.01., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater-Premiere, TSV-Saal

Montag, 12.01., 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Seniorensprechstunde, Umgang mit Smartphone oder Tablet,

Rathaus Mehrzweckraum

Dienstag, 13.01.

Evang. Kirche Bindlach, 60+ Geburtstagsund

Gemeindenachmittag

Dienstag, 13.01., 18.00 Uhr

Liederkranz Bindlach, Jahreshauptversammlung,

Gaststätte On Top

Mittwoch, 14.01., 14.00 Uhr

AWO, Kaffeekränzchen, Pfitschnhaus

Donnerstag, 15.01., ab 18.00 Uhr

FF Euben, After-Work, Staudnzentrum

Donnerstag, 15.01., 19.00 Uhr

Die Grünen Bindlach, Offener Stammtisch,

Restaurant Papadopoulos

Freitag, 16.01.

Evang. Kirche Bindlach, Mitarbeiter-Abend

Freitag, 16.01., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal

Samstag, 17.01., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal

Samstag, 17.01. bis Sonntag 18.01.

TSV Bindlach, Galaabend Schwarz-Gold Bindlach, Bärenhalle

Sonntag, 18.01., 18.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal

BINDLACHER

Donnerstag, 22.01., 18.00 Uhr

Frauen-Union, Stammtisch, Gasthof „Zum Oschenberg“,

Allersdorf

NACHRICHTEN

Sonntag, 25.01.

SV Ramsenthal, Hallenturnier, Bärenhalle

Montag, 26.01., 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Seniorensprechstunde, Umgang mit Smartphone

oder Tablet, Rathaus Mehrzweckraum

Freitag, 30.01.

VLF, VLF-Ball, Bärenhalle

Freitag, 30.01., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal

Samstag, 31.01.

FF Benk, Jahreshauptversammlung

Samstag, 31.01., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal

Februar

Sonntag, 01.02., 18.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV Saal

Dienstag, 03.02.

Evang. Kirche Bindlach, 60+ Geburtstagsund

Gemeindenachmittag

Donnerstag, 05.02., 14.30 Uhr

Ramsadeeler Seniorenhilfe e. V., Kaffeetrinken,

Sportheim Ramsenthal

Freitag, 06.02., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV Saal

Freitag, 06.02. bis Sonntag, 08.02.

SV Mistelgau, Hallenturnier, Bärenhalle

Samstag, 07.02.

Evang. Kirche Bindlach, Minigottesdienst

Samstag, 07.02., 18.00 Uhr

FF Bindlach, Jahreshauptversammlung

Samstag, 07.02., 20.00 Uhr

TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV Saal

Sonntag, 08.02.

ELJ Gräfenthal, Kinderfasching, Haselhof

Montag, 09.02., 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Seniorensprechstunde, Umgang mit Smartphone

oder Tablet, Rathaus Mehrzweckraum

Mittwoch, 11.02., 14.00 Uhr

AWO, Kaffeekränzchen, Pfitschnhaus

Donnerstag, 12.02., 19.00 Uhr

Wanderer "Stammtisch", Pfitschnhaus

Samstag, 14.02.

TSV Bindlach, TSV Kinderfasching, TSV Saal

Samstag, 14.02., 14.30 Uhr

SKC Steig Bindlach, Jahreshauptversammlung, Kegelbahn

Freitag, 20.02. bis Sonntag, 22.02.

TSV St. Johannis Bayreuth, Hallenturnier, Bärenhalle

Samstag, 28.02.

Förderverein KiTa Regenbogen, Flohmarkt KiTa Regenbogen

Samstag, 28.02., 14.30 Uhr

VdK, Jahreshauptversammlung, Gaststätte Bock

Samstag, 28.02., 19.00 Uhr

OGV Bindlach, Generalversammlung, Gaststätte „Zum Steig“

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Sonntag, 21.12.2025

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Adler Apotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth

Montag, 22.12.2025

Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth

Dienstag, 23.12.2025

Adler Apotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth

Mittwoch, 24.12.2025

Marienapotheke, Weiherstr. 27, Bayreuth

Donnerstag, 25.12.2025

Brandenburger-Apotheke, Brandenburger Str. 24, Bayreuth

Freitag, 26.12.2025

Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, Bayreuth

Samstag, 27.12.2025

Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth

Sonntag, 28.12.2025

Apotheke im Rotmain-Center, Hohenzollernring 58, Bayreuth

Montag, 29.12.2025

Felsen-Apotheke, Bahnhofstr. 95, Bad Berneck

Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth

Dienstag, 30.12.2025

Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62 A, Bayreuth

Mittwoch, 31.12.2025

Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 27, Bayreuth

Donnerstag, 01.01.2026

Adler Apotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth

Freitag, 02.01.2026

Brandenburger-Apotheke, Brandenburger Str. 24, Bayreuth

Samstag, 03.01.2026

Hof-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 2, Bayreuth

Sonntag, 04.01.2026

Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth

Montag, 05.01.2026

Rathaus-Apotheke, Luitpoldplatz 14, Bayreuth

Dienstag, 06.01.2026

Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, Bayreuth

Mittwoch, 07.01.2026

Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62 A, Bayreuth

Donnerstag, 08.01.2026

Bären-Apotheke, Bahnhofstr. 5, Bindlach

Apotheke am Roten Hügel, Preuschwitzer Str. 57, Bayreuth

Freitag, 09.01.2026

Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld

Birken Apotheke, Friedrichstr. 53, Bayreuth

Samstag, 10.01.2026

Main-Apotheke, Lanzendorfer Str. 3, Himmelkron

Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth

Park-Apotheke, Bayreuther Str. 1 ½, Eckersdorf

Sonntag, 11.01.2026

Felsen-Apotheke, Bahnhofstr. 95, Bad Berneck

Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 27, Bayreuth

BINDLACHER

NACHRICHTEN

Montag, 12.01.2026

Humboldt-Apotheke, Bayreuther Str. 10, Goldkronach

Apotheke im Rotmain-Center, Hohenzollernring 58, Bayreuth

Dienstag, 13.01.2026

Storchen-Apotheke, Schloßplatz 2, Heinersreuth

Mittwoch, 14.01.2026

Marienapotheke, Weiherstr. 27, Bayreuth

Hummelgau-Apotheke, Rosenstr. 2, Mistelbach

Donnerstag, 15.01.2026

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Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Bindlach für die kommunalen

Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung.

Für amtliche Bekanntmachungen ist der Erste Bürgermeister verantwortlich. Alle

Veröffentlichungen, die durch ihn, seine Stellvertreter oder durch Mitarbeiter*innen

der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Bekanntmachungen. Für Mitteilungen

von Vereinen und Verbänden sind diese, für namentlich gezeichnete

Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Bindlach übernimmt für

die inhaltliche Wiedergabe einschließlich der Richtigkeit der Angaben von allen

Texten, die nicht amtliche Bekanntmachungen sind, keine Haftung (auch nicht für

evtl. Folgeschäden, die dem Autor entstehen sollten).

Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen:

Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach

Tel. 09208 664-0, gemeinde@bindlach.bayern.de

Verantwortlich für den Anzeigenteil / Verteilung:

Alexander Süß, Media Hub Bayreuth GmbH,

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Erscheinungsweise: 14-tägig, Auflage: 3.100

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien & Vertrieb

OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung

und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages.

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(ab 11:30 Uhr) bis 05.01.2026 geschlossen.

Ein gesegnetes Weihnachtsfest und

einen guten Start ins neue Jahr

wünscht das Team der

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und ein gutes neues Jahr

wünscht Ihnen Ihre

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten

und alles Gute im neuen Jahr!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und

das angenehme Miteinander.

Das gesamte Team von:

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BINDLACHER

NACHRICHTEN

Frohes Fest!

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Storchen-Apotheke, Gemeinsam Schloßplatz kochen, 2, Heinersreuth lachen und genießen

– so entstehen Erinnerungen fürs Leben.

Sonntag, 20.10.2024 Frohe Weihnachten und

Medcenter-Apotheke, Spinnereistr. ein glückliches 7, Bayreuth neues Jahr!

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43, Bayreuth

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Freitag, 25.10.2024

Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth

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Samstag, 26.10.2024

Rathaus-Apotheke, Zahnarztpraxis

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Dr. Holger Täuber

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Sonntag, 27.10.2024

Brandenburger-Apotheke, Brandenburger Str. 24, Bayreuth

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Hof-Apotheke, Wie Richard-Wagner-Str. wäre es mit einem

2, Bayreuth

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Mittwoch, 30.10.2024 voller Feinkost

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Markt-Apotheke, vom Maximilianstr. Gardasee

52-54, Bayreuth

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für Ihre Lieben?

Datenschutz

Donnerstag, 31.10.2024

AGBs

Apotheke am Roten Hügel, Preuschwitzer Str. 57, Bayreuth

Freitag, 01.11.2024

Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Am Rathaus 1 in 95463 Bindlach

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Ein frohes Weihnachtsfest

und ein gutes neues Jahr

wünscht Ihnen Ihre

Podologin

Conny Schiller

AUTHOR

Maud Arnold

Engländerin und Wannabe-Deutsche - denn wie könnte man sich nicht in ein Land verlieben, in dem Worte wie

“Kummerspeck” hinter jeder Ecke lauern? Ich liebe es, zu reisen und die Kuriositäten verschiedener Länder zu

AUSZEICHNUNGEN

entdecken - und der beste Weg sich an diese zu erinnern, ist natürlich per Postkarte!

Peter Fillinger Weihnachten

3 JAHREN AGO

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Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung.

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NACHRICHTEN

Frohe Weihnachten

Das Jahr neigt sich dem Ende zu.

Wir wollen dies zum Anlass nehmen,

uns für das entgegengebrachte Vertrauen und

die angenehme Zusammenarbeit zu bedanken.

Besinnliche Weihnachtsfeiertage

und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2026

wünscht Ihnen

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