Bindlacher Nachrichten - #25 - 20.12.2025
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
20. DEZEMBER 2025
BINDLACH.DE
AMTSBLATT DER GEMEINDE BINDLACH
... einfach bärenstark!
WEIHNACHTSGRÜSSE DES ERSTEN
BÜRGERMEISTERS
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RATHAUS UND AUSSENSTELLEN UM
WEIHNACHTEN UND NEUJAHR GESCHLOSSEN
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TITELBILD: WEIHNACHTLICH GESCHMÜCKTE
ST. BARTHOLOMÄUSKIRCHE
BINDLACHER
NACHRICHTEN
WEIHNACHTS- AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
UND NEUJAHRSGRUSS
DES ERSTEN BÜRGERMEISTERS
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden, halten viele von uns einen Moment inne. Der Rückblick
auf das vergangene Jahr weckt Fragen, die wir alle kennen: Was konnten wir erreichen? Hätten wir
mehr tun können? Waren unsere Entscheidungen richtig? Solche Gedanken gehören zur Adventszeit dazu
und verbinden uns miteinander.
Dieses bewusste Innehalten zeigt auch, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit nicht ignorieren dürfen.
Themen wie soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und neue Technologien wirken sich direkt auf unser
Leben in Bindlach aus. Sie sollen und müssen uns daran erinnern, unsere Werte wie Offenheit, Respekt und
Zusammenhalt nicht aus den Augen zu verlieren. Nur so bleibt Bindlach eine lebenswerte und lebendige
Gemeinde.
Umso schöner ist es, dass wir trotz all der aktuellen Schwierigkeiten auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken
können. Gemeinsam wurde wieder viel geschafft! Viele Meter Wasserleitungen wurden in Richtung
Ramsenthal und in Richtung Allersdorf gebaut. In Theta sind die Straßensanierung sowie die Anlegung
eines Gehwegs erfolgreich beendet und auch unsere Kita Regenbogen konnte umfassend saniert werden.
Besonders freut mich, dass nach langer Planung endlich ein Nahversorger am Bindlacher Berg eingezogen
ist und so eine Versorgungslücke geschlossen werden konnte. Auch an die kleinsten Bindlacherinnen und
Bindlacher wurde gedacht: Die Spielplätze am Bärenhügel, Am Fichtenhain und an der Bärenhalle wurden
erneuert. An der Bärenhalle findet man seit diesem Herbst sogar eine neue Pumptrackanlage.
Die Erfahrungen dieses Jahres sind eine große Motivation für kommende Projekte. Nach langer Vorarbeit
wird das Feuerwehrhaus in Benk endlich erweitert und modernisiert, damit unsere Ortswehr auch in Zukunft
gut gerüstet ist. Zudem stehen bereits die nächsten Maßnahmen zur Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen
an. Hinzu kommt die Machbarkeitsstudie für das Alte Feuerwehrhaus, die als Grundlage für
die Entscheidung über mögliche Umbauarbeiten dient. Auch im Brauereihof mit den denkmalgeschützten
Häusern Bad Bernecker Straße 1 und 3 sind wir in den finalen Planungen.
In diesem Jahr haben die Menschen in Bindlach erneut gezeigt, was Engagement und Zusammenhalt
wirklich bedeuten. Unsere Gemeinde lebt von aktiver Mitgestaltung und das ist ohne Bürgerinnen und
Bürger, die sich ehrenamtlich einbringen, nicht möglich. Diese Verbundenheit macht Bindlach zu einem
Ort, an dem Toleranz und gegenseitige Unterstützung selbstverständlich sind.
Daher möchte ich mich bei allen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen, Verbänden, in den Kirchengemeinden
und auch in unseren Feuerwehren bedanken. Mein Dank geht auch an das Gemeinderatsgremium
für die angenehme Zusammenarbeit sowie an das komplette Team der Gemeinde Bindlach mit allen gemeindlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich für uns alle im Einsatz sind! Nur durch die gute
Zusammenarbeit ist es möglich, die Vielzahl an Aufgaben und Projekten zu bewältigen.
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen Gottes Segen und besinnliche Feiertage mit Ihren
Liebsten. Genießen Sie die ruhige Zeit und lassen Sie uns gemeinsam optimistisch in das neue Jahr
blicken. Für das Jahr 2026 wünsche ich Ihnen nur das Beste, aber vor allem Gesundheit, Glück und Erfolg.
Ich bin überzeugt, dass wir auch kommende Herausforderungen meistern, wenn wir zusammenhalten
und uns gegenseitig den Rücken stärken.
Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
Die nächsten BINDLACHER
NACHRICHTEN erscheinen am Samstag, 17.01.2026
Anzeigen- und Redaktionsschluss: 09.01.2026, 12:00 Uhr.
Alle Werbekunden wenden sich bitte direkt an Frau Denise Preiß, Tel.: 0151/18008844, E-Mail: d.preiss@inbayreuth.de
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
RATHAUS UND AUSSENSTELLEN UM WEIH-
NACHTEN UND NEUJAHR GESCHLOSSEN
Wie bereits angekündigt, bleiben das Rathaus sowie
alle Außenstellen um Weihnachten und Neujahr, das
heißt am Montag, 29.12. und Dienstag, 30.12.2025 sowie
am Freitag, 02.01. und Montag, 05.01.2026 geschlossen.
Ab Mittwoch, 07.01.2026 sind wir wieder
wie gewohnt für Sie erreichbar.
In besonders dringenden bzw. unaufschiebbaren
Fällen melden Sie sich bitte im o. g. Zeitraum unter:
09208 664-26
Die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates
und des ersten Bürgermeisters sowie die
Eintragung in Unterstützungslisten für die Wahl des
Gemeinderates, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags
und des Landrats ist zu den in der entsprechenden
Bekanntmachung genannten Zeiten möglich.
Bauhof (Winterdienst) sowie Klärwerk und Wasserversorgung
befinden sich im Bereitschaftsdienst. Zu den
Notrufnummern gelangen Sie über folgenden Link:
https://bindlach.de/notrufnummern
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Rathaus-Team
SPRECHSTUNDEN DER
SENIORENBEAUFTRAGTEN
Die Sprechstunden der Seniorenbeauftragten, Karola
Meister, finden im Januar 2026 am Dienstag, 13.01.,
und Dienstag, 20.01.2026, jeweils von 13:00 bis
14:00 Uhr in der Bücherei (Tel. 09208 664-37) statt.
UMGANG MIT SMARTPHONE ODER TABLET
Liebe Seniorinnen und Senioren,
die Sprechstunden zu allen Fragen im Umgang mit
Smartphone und Tablet gehen im neuen Jahr weiter.
Dank der Förderung durch die „Hans und Emma Nützel
Altenstiftung Bayreuth“ ist es weiterhin kostenlos.
Der Zugang zu digitalen Medien wird immer wichtiger,
fällt älteren Menschen aber meist nicht leicht. Es gibt
viele Fragen, für deren Beantwortung oft ein Ansprechpartner,
der Hilfeleistung geben kann, fehlt.
Genau dafür werden in Bindlach regelmäßig Sprechstunden
weiterhin angeboten.
Die erste Sprechstunde im neuen Jahr findet am
Montag, 12.01.2026 von 10.30 bis 12.00 Uhr
im Mehrzweckraum des Rathauses Bindlach statt.
14-tägig geht es dann weiter.
Anmeldungen sind für alle Sprechstunden nicht mehr
erforderlich.
Die Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Bei Fragen: Tel. 09208 664-24
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
Seniorenbeauftragte
Karola Meister
GEMEINDEBÜCHEREI
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Wir machen Weihnachtsurlaub vom 22.12.2025 bis 04.01.2026
Montag, 05.01.2026 wieder geöffnet.
Fröhliche Weihnachten und ein gesundes neues Jahr allen
unseren Leserinnen und Lesern Groß und Klein wünscht das
Bücherei-Team
SCHUTZ DER „STILLEN TAGE“ IM MONAT
DEZEMBER 2025
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der
Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG – (BayRS 1131-3-I),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl S.
50), unterliegt
der Heilige Abend (24.12.2025)
als sog. „Stiller Tag“ einem besonderen Schutz.
Wir bitten um Beachtung der an diesem Tag geltenden Verbotsbestimmungen
des Feiertagsgesetzes.
Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden
nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche
Gründe des Veranstalters rechtfertigen für sich
allein keine Befreiung.
BRANDGEFAHREN IN DER WEIHNACHTSZEIT
Die jährlichen Statistiken der Feuerwehren und der Brandversicherer
zeigen, dass es gerade in der Advents- und Weihnachtszeit
zu einer Häufung von eigentlich vermeidbaren
Bränden kommt. Gefahrenquelle Nummer 1 sind dabei Adventskränze,
Weihnachtsgestecke und Christbäume, die mit
echten Kerzen geschmückt werden. Damit man in dieser
Hinsicht von unliebsamen Überraschungen verschont bleibt
und die stimmungsvolle Weihnachtszeit möglichst ungetrübt
verbringen kann, sollten folgende Hinweise unbedingt
beachtet werden:
• Adventsgestecke und -kränze immer auf eine feuerfeste
Unterlage stellen und die Kerzen nie unbeaufsichtigt
brennen lassen!
• Möglichst nur frisch geschlagene Christbäume kaufen;
trockene Bäume sowie ausgetrocknete Zweige von Gestecken
oder Kränzen rechtzeitig entfernen!
• Weihnachtsbäume standsicher und mit ausreichendem
Abstand zu brennbaren Vorhängen, Teppichen, Möbelstücken,
Decken etc. aufstellen!
• Möglichst keinen brennbaren Schmuck aus Papier,
Stroh, Holz oder ähnlichem verwenden, wenn echte
Weihnachtskerzen aufgesteckt werden!
• Kerzen auf nicht brennbaren Kerzenhaltern sichern und
mit ausreichendem Abstand zu allen brennbaren Materialien
befestigen (handelsübliche Stearinkerzen entwickeln
direkt über der Flamme eine Temperatur von 650
bis 1000 Grad Celsius!). Nach Möglichkeit nur nicht tropfende
Kerzen verwenden. Anzünden von Kerzen immer
von oben nach unten, Auslöschen dagegen von unten
nach oben! Brennende Kerzen immer beaufsichtigen
und Kinder nie damit alleine lassen! Weit abgebrannte
Kerzen rechtzeitig entfernen!
• Schön verpackte Geschenke unter dem Weihnachtsbaum
brennen im Unglücksfall ebenso lichterloh! Besser also,
Geschenke nicht unmittelbar unter den Baum legen.
• Sternwerfer, wenn überhaupt, nur im Freien verwenden!
• Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sofort die
Feuerwehr über Feuerwehrruf 112 alarmieren!
Die 6 Ortswehren der Gemeinde Bindlach wünschen allen
Bürgerinnen und Bürgern eine gesegnete Weihnacht und
für das neue Jahr alles Gute.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
EINLADUNG ZUR SITZUNG DES GEMEINDERATES
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates
findet voraussichtlich am Montag, 19.01.2026 oder am
Montag, 26.01.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses statt.
Die Tagesordnung kann spätestens ab Mittwoch,
14.01.2026 bzw. Mittwoch, 21.01.2026 auf der gemeindlichen
Homepage und im Aushangkasten am Rathaus
eingesehen werden.
SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die nächste Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch,
28.01.2026, stattfindet und dass in dieser Sitzung nur
Anträge behandelt werden können, die bis spätestens
Montag, 19.01.2026, in der Bauverwaltung der Gemeinde
eingegangen sind.
PROBEALARM DER FEUERWEHRSIRENEN IM
LANDKREIS
Im Rahmen der monatlichen Überprüfung der Feuerwehrsirenen,
die der Integrierten Leitstelle Bayreuth angehören, erfolgt
am Samstag, 20.12.2025, ab 10 Uhr eine Probealarmierung.
Gemeinde
Gemeinde Bindlach
Zutreffendes ankreuzen oder in Druckbuchstaben ausfüllen
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderates, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und
des Landrats
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem
Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem
Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Nr. des
Eintragungsraums
Anschrift des Eintragungsraums
1 Rathaus, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach,
Zimmer 1.02
Eintragungszeiten
regelmäßig:
Mo. – Mi.
07:00 – 12:00 Uhr und
12:30 – 16:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und
13:00 – 17:30 Uhr
Fr. 07:00 – 12:00
zusätzlich:
Sa. 10.01.2026
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Do. 15.01.2026
17:30 – 20:00 Uhr
barrierefrei
ja / nein
ja
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum
in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher
Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum
aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu
versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch
bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten
Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen.
Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von
Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der
Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
Datum
16.12.2025
Unterschrift
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
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NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
leiterin/Der Wahlleiter Die Wahlleiterin/Der der Gemeinde Wahlleiter der Gemeinde
Florian Dörfler Florian Dörfler
des ankreuzen Zutreffendes oder in Druckbuchstaben ankreuzen oder ausfüllen in Druckbuchstaben ausfüllen
Bekanntmachung Bekanntmachung
über die Aufforderung über die Aufforderung zur Einreichung zur von Einreichung Wahlvorschlägen von Wahlvorschlägen
für die Wahl des für Gemeinderates die Wahl des Gemeinderates und des ersten und Bürgermeisters
des ersten Bürgermeisters
in der Gemeinde Bindlach, der Gemeinde Landkreis Bindlach, Bayreuth, Landkreis Bayreuth,
am 8. März 2026 am 8. März 2026
Durchzuführende 1. Wahl: Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 8. Am März Sonntag, 2026, findet dem 8. die März Wahl 2026, findet die Wahl
von 20 Gemeinderatsmitgliedern von 20 Gemeinderatsmitgliedern und
und
der oder des ehrenamtlichen der oder des berufsmäßigen ehrenamtlichen ersten berufsmäßigen Bürgermeisterin ersten oder Bürgermeisterin ersten Bürgermeisters oder ersten Bürgermeisters
statt.
statt.
Wahlvorschlagsträger 2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen Wahlvorschläge nur von Parteien dürfen und nur von von Wählergruppen Parteien und von (Wahlvorschlagsträgern) Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. eingereicht werden.
Der Begriff der politischen Der Begriff Partei der richtet politischen sich nach Partei dem richtet Gesetz sich über nach die dem politischen Gesetz über Parteien die politischen (Parteiengesetz).
(Parteiengesetz).
Wählergruppen sind Wählergruppen alle sonstigen Vereinigungen sind alle sonstigen oder Vereinigungen Gruppen natürlicher oder Gruppen Personen, natürlicher deren Ziel Personen, es ist, sich deren an Ziel es ist, sich an
Gemeindewahlen zu Gemeindewahlen beteiligen. Parteien zu beteiligen. und Wählergruppen, Parteien und die Wählergruppen, verboten sind, können die verboten keine Wahlvorschläge
sind, können keine Wahlvorschläge
einreichen. einreichen.
Aufforderung 3. zur Einreichung Aufforderung von zur Wahlvorschlägen
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschlagsträger 3.1. Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung werden von zur Wahlvorschlägen Einreichung von aufgefordert. Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge aufgefordert. Die können Wahlvorschläge können
ab Erlass dieser Bekanntmachung, ab Erlass dieser jedoch Bekanntmachung, spätestens am jedoch spätestens am
Donnerstag, dem 08.01.2026 Donnerstag, (59. dem Tag 08.01.2026 vor dem Wahltag), (59. Tag 18 vor Uhr, dem Wahltag), 18 Uhr,
der Wahlleiterin/dem der Wahlleiterin/dem zugesandt Wahlleiter oder während zugesandt der allgemeinen oder während Dienststunden der allgemeinen Dienststunden
im Rathaus, Rathausplatz im Rathaus, 1, 95463 Rathausplatz Bindlach, Zimmer 1, 95463 Nr. Bindlach, 1.06 übergeben Zimmer Nr. werden. 1.06 übergeben werden.
Jeder Wahlvorschlagsträger Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag darf nur einen einreichen. Wahlvorschlag einreichen.
Werden mehrere 3.2 gültige Werden Wahlvorschläge mehrere gültige eingereicht, Wahlvorschläge findet die eingereicht, Wahl findet die Wahl
a) des Gemeinderats a) nach des Gemeinderats den Grundsätzen nach der den Verhältniswahl,
Grundsätzen der Verhältniswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin b) der ersten oder Bürgermeisterin des ersten Bürgermeisters oder des ersten nach Bürgermeisters den Grundsätzen nach der den Mehrheitswahl Grundsätzen mit der Mehrheitswahl mit
Bindung an die sich Bindung bewerbenden an die Personen sich bewerbenden Personen
statt.
statt.
Wird kein oder 3.3 nur ein Wird gültiger kein oder Wahlvorschlag nur ein gültiger eingereicht, Wahlvorschlag findet die eingereicht, Wahl findet die Wahl
a) des Gemeinderats a) nach des Gemeinderats den Grundsätzen nach der den Mehrheitswahl,
Grundsätzen der Mehrheitswahl,
b) der ersten Bürgermeisterin b) der ersten oder Bürgermeisterin des ersten Bürgermeisters oder des ersten nach Bürgermeisters den Grundsätzen nach der den Mehrheitswahl Grundsätzen ohne der Mehrheitswahl ohne
Bindung an sich bewerbende Bindung an Personen sich bewerbende Personen
statt.
statt.
Wählbarkeit 4. zum Gemeinderatsmitglied
Wählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied
Für das Amt 4.1 eines Gemeinderatsmitglieds Für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds ist jede Person wählbar, ist jede die Person am Wahltag wählbar, die am Wahltag
a) Deutsche im Sinn a) des Deutsche Art. 116 im Abs. Sinn 1 des Art. Grundgesetzes 116 Abs. 1 des oder Grundgesetzes Staatsangehörige oder der Staatsangehörige übrigen Mitgliedstaaten der übrigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union der Europäischen ist; Union ist;
b) das 18. Lebensjahr b) das vollendet 18. Lebensjahr hat; vollendet hat;
c) seit mindestens drei c) seit Monaten mindestens der drei Gemeinde Monaten eine der Wohnung Gemeinde hat, die eine nicht Wohnung ihre Hauptwohnung hat, die nicht ihre sein Hauptwohnung muss, oder sein muss, oder
ohne eine Wohnung ohne zu haben eine Wohnung sich in der zu Gemeinde haben sich gewöhnlich in der Gemeinde aufhält. gewöhnlich Wer die Wählbarkeit aufhält. Wer infolge die Wählbarkeit Wegzugs infolge Wegzugs
verloren hat, jedoch verloren innerhalb hat, eines jedoch Jahres innerhalb seit dem eines Wegzug Jahres in seit die dem Gemeinde Wegzug zurückkehrt, in die Gemeinde ist mit zurückkehrt, dem Zuzug ist mit dem Zuzug
wieder wählbar. wieder wählbar.
Von der Wählbarkeit 4.2 Von ausgeschlossen der Wählbarkeit ist eine ausgeschlossen Person, die ist nach eine Art. Person, 21 Abs. die 2 nach GLKrWG Art. 21 nicht Abs. wählbar 2 GLKrWG ist. nicht wählbar ist.
Wählbarkeit 5. zur ersten Wählbarkeit Bürgermeisterin zur ersten oder Bürgermeisterin zum ersten Bürgermeister
oder zum ersten Bürgermeister
Für das Amt 5.1 der ersten Für Bürgermeisterin das Amt der ersten oder Bürgermeisterin des ersten Bürgermeisters oder des ersten ist jede Bürgermeisters Person wählbar, ist jede die Person am Wahltag wählbar, die am Wahltag
a) Deutsche im Sinn a) des Deutsche Art. 116 im Abs. Sinn 1 des Art. Grundgesetzes 116 Abs. 1 des ist; Grundgesetzes ist;
b) das 18. Lebensjahr b) das vollendet 18. Lebensjahr hat; vollendet hat;
c) wenn sie sich für c) die wenn Wahl sie zur sich ehrenamtlichen für die Wahl zur ersten ehrenamtlichen Bürgermeisterin ersten oder Bürgermeisterin zum ehrenamtlichen oder zum ersten ehrenamtlichen ersten
Bürgermeister bewirbt, Bürgermeister seit mindestens bewirbt, drei seit Monaten mindestens der drei Gemeinde Monaten eine der Wohnung Gemeinde hat, eine die Wohnung nicht ihre hat, die nicht ihre
Hauptwohnung sein Hauptwohnung muss, oder ohne sein eine muss, Wohnung oder ohne zu haben eine Wohnung sich in der zu Gemeinde haben sich gewöhnlich in der Gemeinde aufhält. gewöhnlich Wer die aufhält. Wer die
Wählbarkeit infolge Wählbarkeit Wegzugs verloren infolge hat, Wegzugs jedoch verloren innerhalb hat, eines jedoch Jahres innerhalb seit dem eines Wegzug Jahres in seit die dem Gemeinde Wegzug in die Gemeinde
zurückkehrt, ist mit dem zurückkehrt, Zuzug wieder ist mit wählbar. dem Zuzug Für wieder die Wahl wählbar. zur berufsmäßigen Für die Wahl ersten zur berufsmäßigen Bürgermeisterin ersten oder Bürgermeisterin zum oder zum
berufsmäßigen ersten berufsmäßigen Bürgermeister ersten kann Bürgermeister auch eine Person kann gewählt auch eine werden, Person die gewählt weder eine werden, Wohnung die weder noch eine ihren Wohnung noch ihren
gewöhnlichen Aufenthalt gewöhnlichen in der Gemeinde Aufenthalt hat. in der Gemeinde hat.
Von der Wählbarkeit 5.2 Von ausgeschlossen der Wählbarkeit ist eine ausgeschlossen Person, die ist nach eine Art. Person, 39 Abs. die 2 nach GLKrWG Art. 39 nicht Abs. wählbar 2 GLKrWG ist. nicht wählbar ist.
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NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
6. Aufstellungsversammlungen
6.1 Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung
aufgestellt, die zu diesem Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist.
Diese Aufstellungsversammlung ist
a) eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
b) eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe für die
bevorstehende Aufstellung sich bewerbender Personen gewählt wurden, oder
c) eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein
für bevorstehende Wahlen bestellt wurde.
Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung darf nicht früher als zwei Jahre vor dem
Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden sein,
die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufstellungsversammlung müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im
Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat
stattfinden, in dem der Wahltag liegt.
Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung
teilnahmeberechtigte und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den sich für die Aufstellung
bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit
vorzustellen.
6.2 Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden Person in den Wahlvorschlag nachrücken,
sind in gleicher Weise wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
6.3 Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge
sind in einer gemeinsamen Versammlung aufzustellen (bei der Bürgermeisterwahl siehe auch Nr. 6.5). Die
Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.
6.4 Bei Gemeinderatswahlen kann die Versammlung beschließen, dass sich bewerbende Personen zweimal oder
dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen.
6.5 Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:
Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als sich gemeinsam bewerbende Person aufgestellt werden,
sind folgende Verfahrensarten möglich:
6.5.1 Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung der Parteien und der
Wählergruppen aufgestellt, die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
6.5.2 Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende Person in getrennten Versammlungen auf und
reichen getrennte Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte Person muss gegenüber
der Wahlleiterin/dem Wahlleiter 1) schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsam bewerbende Person auftreten will
oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.
7. Niederschriften über die Versammlung
7.1 Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein
a) Die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
b) Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
c) die Zahl der teilnehmenden Personen,
d) bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung, dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als
zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe
gewählt worden ist, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren,
e) der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
f) das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen gewählt wurden,
g) die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache
Aufführung,
h) auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen ersetzt werden, sofern die
Aufstellungsversammlung Ersatzleute aufgestellt hat.
7.2 Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden Person und zwei Wahlberechtigten, die an der
Versammlung teilgenommen haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person darf nur eine Niederschrift
unterzeichnen. Auch sich bewerbende Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der
Versammlung teilgenommen haben.
7.3 Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen,
Anschrift und Unterschrift eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen haben.
7.4 Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag beizulegen.
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NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
8 Inhalt der Wahlvorschläge
8.1 Bei Gemeinderatswahlen darf jeder Wahlvorschlag höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
In unserer Gemeinde darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 20 sich bewerbende Personen enthalten. Wenn sich
bewerbende Personen im Wahlvorschlag mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden
Personen entsprechend.
Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem
Wahlkreis aufgestellt werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Bei
Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Person enthalten.
8.2 Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Gemeinsame
Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.
Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder
in anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist eine weitere Bezeichnung
beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.
Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei
einem gemeinsamen Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen in
der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt eingereichte
Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der
Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.
8.3 Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation vorzulegen, wenn sie als organisiert
behandelt werden sollen.
8.4 Jeder Wahlvorschlag soll eine beauftragte Person und ihre Stellvertretung bezeichnen, die in der Gemeinde
wahlberechtigt sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste unterzeichnende Person als beauftragte
Person, die zweite als ihre Stellvertretung. Die beauftragte Person ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung der beauftragten Person.
8.5 Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender Personen in erkennbarer Reihenfolge
entsprechend der Aufstellung in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname,
Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand und Anschrift enthalten.
8.6 Angegeben werden können
a) Geburtsnamen, falls sich die Namensführung innerhalb von 2 Jahren vor dem Wahltag geändert hat,
b) kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter, falls diese in den
Stimmzettel aufgenommen werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtliche erste, zweite oder dritte
Bürgermeisterin, ehrenamtlicher erster, zweiter oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretende
Landrätin, stellvertretender Landrat, Kreisrätin, Kreisrat, Bezirkstagspräsidentin, Bezirkstagspräsident,
stellvertretende Bezirkstagspräsidentin, stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrätin, Bezirksrat, Mitglied
des Europäischen Parlaments, des Bundestags, des Landtags.
Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf dem Stimmzettel vor den zweifach
aufzuführenden und diese vor den übrigen sich bewerbenden Personen
8.7 Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt
und dass sie bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt
wird. Wird eine mehrfache Aufstellung festgestellt, hat die sich bewerbende Person der Wahlleiterin/dem
Wahlleiter 1) nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder
widersprechen sich die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären.
8.8 Ein Wahlvorschlag zur Wahl einer berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin oder eines berufsmäßigen ersten
Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde, in der die sich bewerbende Person ihre Wohnung,
die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat,
über ihre Wählbarkeit enthalten.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
8.9 Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats oder der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
muss, wenn sich die Person nicht in der Gemeinde bewerben will, in der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre
Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung dieser Gemeinde, bei Personen ohne Wohnung der letzten
Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde darf diese
Bescheinigung nur einmal ausstellen.
Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
9. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein, die am 19.01.2026 (48. Tag vor dem
Wahltag) wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende Personen oder Ersatzleute eines
Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet werden. Die
Unterzeichnenden müssen Familienname, Vorname und Anschrift angeben und in der Gemeinde wahlberechtigt
sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Zurückziehung einzelner
Unterschriften, der Verlust des Wahlrechts oder der Tod eines Unterzeichnenden des Wahlvorschlags berührt die
Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
10. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
10.1 Wahlvorschläge Unterstützungslisten von neuen für Wahlvorschläge
Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben
10.1 werden, Wahlvorschläge sondern von zusätzlich neuen Wahlvorschlagsträgern von mindestens 120 müssen Wahlberechtigten nicht nur von durch zehn Unterschrift Wahlberechtigten in Listen, unterschrieben
die bei der
Gemeinde werden, sondern oder bei zusätzlich der Verwaltungsgemeinschaft von mindestens 120 aufliegen, Wahlberechtigten unterstützt durch werden. Unterschrift Neue Wahlvorschlagsträger in Listen, die bei sind der
Parteien Gemeinde und oder Wählergruppen, bei der Verwaltungsgemeinschaft die im Gemeinderat aufliegen, seit dessen unterstützt letzter werden. Wahl Neue nicht Wahlvorschlagsträger auf Grund eines eigenen sind
Wahlvorschlags Parteien und Wählergruppen, ununterbrochen die bis im zum Gemeinderat 90. Tag vor dem seit Wahltag dessen letzter vertreten Wahl waren; nicht sie auf benötigen Grund allerdings eines eigenen dann
keine Wahlvorschlags zusätzlichen ununterbrochen Unterstützungsunterschriften, bis zum 90. Tag vor wenn dem sie Wahltag bei der vertreten letzten waren; Landtagswahl sie benötigen oder bei allerdings der letzten dann
Europawahl keine zusätzlichen mindestens Unterstützungsunterschriften, fünf v.H. der im Land insgesamt wenn sie abgegebenen bei der letzten gültigen Landtagswahl Stimmen oder oder bei bei der der letzten
Bundestagswahl Europawahl mindestens mindestens fünf v.H. fünf der v.H. im der Land im insgesamt Land abgegebenen abgegebenen gültigen gültigen Zweitstimmen Stimmen oder erhalten bei der haben. letzten
Maßgeblich Bundestagswahl sind die mindestens vom Landeswahlleiter fünf v.H. der früher im als Land drei Monate abgegebenen vor dem gültigen Wahltag bekannt Zweitstimmen gemachten erhalten Ergebnisse. haben.
Ein Maßgeblich gemeinsamer sind die vom Wahlvorschlag Landeswahlleiter bedarf früher keiner als drei zusätzlichen Monate vor dem Unterstützungsunterschriften, Wahltag bekannt gemachten wenn Ergebnisse. dessen
Wahlvorschlagsträger Ein gemeinsamer Wahlvorschlag in ihrer Gesamtheit bedarf im keiner Gemeinderat zusätzlichen seit dessen Unterstützungsunterschriften, letzter Wahl auf Grund wenn des gleichen dessen
gemeinsamen Wahlvorschlagsträger Wahlvorschlags in ihrer bis Gesamtheit zum 90. Tag im Gemeinderat vor dem Wahltag seit vertreten dessen waren letzter oder Wahl wenn auf mindestens Grund einer gleichen der
beteiligten gemeinsamen Wahlvorschlagsträger bis keine zum zusätzlichen 90. Tag vor dem Unterstützungsunterschriften Wahltag vertreten waren benötigt. oder wenn mindestens einer der
beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt.
10.2 In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
10.2 a) In die Unterstützungsliste in einem Wahlvorschlag dürfen aufgeführten sich nicht eintragen: sich bewerbenden Personen und Ersatzleute,
b) a) Wahlberechtigte, die in einem Wahlvorschlag die sich in eine aufgeführten andere Unterstützungsliste sich bewerbenden Personen eingetragen und haben, Ersatzleute,
c) b) Wahlberechtigte, die einen sich in Wahlvorschlag eine andere Unterstützungsliste unterzeichnet haben. eingetragen haben,
10.3 Während c) Wahlberechtigte, der Eintragungszeiten die einen Wahlvorschlag ist in dem Gebäude, unterzeichnet in dem haben. sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar
10.3 vor Während dem Zugang der Eintragungszeiten zu dem Gebäude ist jede in dem Behinderung Gebäude, in oder dem erhebliche sich der Eintragungsraum Belästigung der sich befindet, Eintragenden sowie unmittelbar verboten.
vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der sich Eintragenden verboten.
10.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
10.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
10.5 Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von
10.5 Die Eintragungsscheinen Einzelheiten über an die kranke Eintragungsfristen, Personen oder die Menschen Eintragungsräume, mit körperlicher die Öffnungszeiten Behinderung werden und die von Ausstellung der Gemeinde von
Eintragungsscheinen gesondert bekannt gemacht. an kranke Personen oder Menschen mit körperlicher Behinderung werden von der Gemeinde
gesondert bekannt gemacht.
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
11. Zurücknahme Die Zurücknahme von der Wahlvorschlägen
im Ganzen ist nur bis zum 08.01.2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr,
Die zulässig. Zurücknahme Über die Zurücknahme der Wahlvorschläge von Wahlvorschlägen im Ganzen ist nur im Ganzen bis zum beschließen 08.01.2026 die (59. Wahlvorschlagsträger Tag dem Wahltag), in gleicher 18 Uhr,
zulässig. Weise wie Über die über Zurücknahme die Aufstellung von Wahlvorschlägen der Wahlvorschläge. im Ganzen beschließen Die beauftragte die Wahlvorschlagsträger Person kann durch in gleicher die
Weise Aufstellungsversammlung wie über die Aufstellung verpflichtet der werden, Wahlvorschläge. unter bestimmten Die beauftragte Voraussetzungen Person den kann Wahlvorschlag
durch die
Aufstellungsversammlung zurückzunehmen. verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag
zurückzunehmen.
Datum
Unterschrift
Datum
Unterschrift
Florian Dörfler
09.12.2025
Gemeindewahlleiter
Florian Dörfler
09.12.2025
Gemeindewahlleiter
Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter der Gemeinde
Florian Dörfler
Zutreffendes ankreuzen oder in Druckbuchstaben ausfüllen
Bekanntmachung
der Sitzung des Wahlausschusses
zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters
in der Gemeinde Bindlach, Landkreis Bayreuth,
am 8. März 2026
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, 20.01.2026, um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, 95463
Bindlach, Zimmer Nr. 2.02 (Sitzungssaal) statt.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der
Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät
und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher
Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung
weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Datum
20.12.2025
Unterschrift
Florian Dörfler
Gemeindewahlleiter
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NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Abfallwirtschaft
Silvester-Abfälle richtig entsorgen
Stand: Dezember 2025
Der Jahreswechsel naht und damit auch der Silvesterabend. Damit Sie wissen, wohin mit den
entstandenen Abfällen, nennen wir Ihnen hier einige Beispiele und den korrekten Entsorgungsweg:
Reste vom Blei- und Zinngießen
Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil
• Termine unter www.landkreis-bayreuth.de
und in der Abfall-App
Feuerwerkskörper (intakt)
erst nach 3 Tagen Wässerung in Restmüll
• in mit Wasser gefüllten Eimer mind. 3 Tage wässern
Feuerwerkskörper (abgebrannt)
Restmülltonne
• größere Mengen (gebührenpflichtig): zugelassene rote Restmüllsäcke (erhältlich in
den Gemeinden) oder Müllumladestation (Weiherstr. 39 in Bayreuth, Tel. 0921-13791, Mo-Fr
8-11:45, 12:30-15:45 Uhr, nach Wochenfeiertagen i.d.R. am darauffolgenden Sa 8-12 Uhr)
(Fondue-)Fett (flüssig oder fest)
Altfettsammelstellen (kostenlos)
• in Bindlach, Bischofsgrün, Fichtelberg, Goldkronach, Plankenfels, Pegnitz und Speichersdorf
(die genauen Standorte und Öffnungszeiten erfahren Sie unter www.landkreis-bayreuth.de,
0921 / 728 282 und in der Abfall-App)
• WICHTIG: darf nicht in Abfluss/WC gegossen werden
Naturkorken
Korksammelstellen (kostenlos)
• Annahmestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6, Tel. 09241-988206,
Do 14-19:45 Uhr und letzter Sa im Monat 8-11:45 Uhr
• Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5 in Bayreuth,
Abfallwirtschaft (2. Stock, Zi. 209), Tel. 0921-728 401
Metall- und Kunststoffverpackungen (inkl. Kunststoffkorken)
Gelbe Tonne
Altglas (Sektflaschen, Gurkengläser etc.)
Altglascontainer nach Farben sortiert
• Tipp: blaues, rotes und milchiges Glas gehören in den Grünglas-Container
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ANNAHMESCHLUSS AMTSBLATT
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die erste Ausgabe
im neuen Jahr am Samstag, 17.01.2026, erscheint.
Annahmeschluss ist am Freitag, 09.01.2026, 12 Uhr.
Wir bitten die Vereine und Firmen diesen Termin zu
berücksichtigen.
ABFUHRKALENDER 2026
Der elektronische Abfuhrkalender für das Jahr 2026 mit den
Terminen für die Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die
Gelben Tonnen ist im Internet unter
https://www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/umweltund-abfallwirtschaft/abfallwirtschaft/abfuhrkalender
verfügbar.
Der Abfuhrkalender 2026 liegt auch im Rathaus,
Zimmer-Nr. 0.01, aus.
KOMPETENZEN AUSBAUEN FÜR DIE
HÄUSLICHE PFLEGE UND BETREUUNG
VON MENSCHEN MIT DEMENZ
Kostenlose Online-Seminarreihe für An- und Zugehörige
sowie Interessierte
Die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz im Hofer
Land bietet gemeinsam mit dem Schulungsträger
Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Bayern
e. V., Selbsthilfe Demenz und der BARMER die Seminarreihe
„Hilfe beim Helfen“ an.
Die folgenden Termine werden jeweils von 16.00 bis
20.00 Uhr angeboten. Interessierte können sich online
zuschalten und an der Schulung beteiligen:
05. / 06. / 09. / 10. Februar 2026.
Das Programm wendet sich an pflegende Angehörige,
die bereits Menschen mit Demenz zu Hause versorgen,
aber auch an Interessierte, die sich rechtzeitig Wissen
aneignen möchten, um von Beginn an eine Pflegesituation
gestärkt meistern zu können.
Martha Link, Alzheimer Gesellschaft Regionalgruppe
Hof/Wunsiedel e.V., referiert mit vielen praktischen Impulsen
zu folgenden Themen:
• Wissenswertes über Demenz
• Demenz verstehen
• Informationen zu Recht
• Den Alltag leben
• Pflegeversicherung und Entlastungsangebote
• Herausfordernde Situationen und Pflege
• Entlastung der Angehörigen
• Wohnformen (alternativ: Menschen mit Demenz im
Krankenhaus oder Letzte Lebensphase)
Zu dem kostenfreien Angebot ist eine Anmeldung erforderlich:
Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, Ute
Hopperdietzel, Tel. 09281 / 57 500 oder E-Mail: hopperdietzel@demenz-pflege-oberfranken.de.
SEITE 10
e E-Mail mit dem Kurs im Betreff
Obstbaumschnitt soll zur Verjüngung des Baumes, einer stabilen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DER LANDSCHAFTSPFLEGEVERBAND MACHT
WINTERFERIEN.
g e. V., Janine Ziermann,
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 sind die Mitarbeiterinnen
des Landschaftspflegeverbandes mit
der Streuobstinitiative Apfel-Grips in den Winterferien.
Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar.
BINDLACHER
Wir wünschen ihnen schöne Weihnachtstage
Der Landschaftspflegeverband
und Das Team vom macht Landschaftspflegeverband Winterferien.
Weidenberg
und Umgebung e. V.
einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 sind die Mitarbeiterinnen des
Landschaftspflegeverbandes mit der Streuobstinitiative Apfel-Grips in den Winterferien.
BINDLACH VERLÄNGERT STROMPARTNERSCHAFT Wir wünschen ihnen MIT BAYERNWERK
schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Die Gemeinde Bindlach bleibt bis 2047 Partner der Bayernwerk
Netz GmbH. Bürgermeister Christian Das Brunner Team vom Landschaftspflegeverband Weidenberg und Umgebung e. V.
terinnen des
l-Grips in den Winterferien.
und Vertreter des Bayernwerks haben den neuen Konzessionsvertrag
unterzeichnet. Das Unternehmen bleibt damit
für das Stromnetz vor Ort und die sichere Versorgung
der Bürger zuständig.
n Rutsch ins Neue Jahr.
Bindlach arbeitet seit mehr als 100 Jahren mit dem
Umgebung e. V.
Bayernwerk zusammen. 1919 kam erstmals Strom nach
Bindlach, später folgten weitere Ortsteile. Die damaligen
Verträge mit der Bayerischen Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft
ermöglichten den Aufbau der ersten Leitungen
und Stationen.
NACHRICHTEN
Obstbäume neigen über die Jahre zum Vergreisen, was zu
dichtem Wuchs sowie weniger und kleineren Früchten führt. Der
langlebigen Krone, zu gutem Ertrag und gesunden Früchten
beitragen.
ume
In dem mehrjährigen Streuobstprojekt des Landschaftspflegeverbandes
SCHNITTKURS FÜR STREUOBSTBÄUME
bstbaum richtig?“
Weidenberg und Umgebung e. V. hat Wissensvermittlung einen hohen
Warum und vor allem „Wie schneide ich einen Stellenwert, Obst-weshalbaum richtig?“
Haag bei Creußen direkt organisieren. an den Welcher Baum Ast sollte geht. warum In diesem geschnitten Kurs werden die
Teil wir im zusammen Gemeindehaus, mit dem OGV bevor einen Schnittkurs es danach in auf die Wiese
werden? Und wie?
Grundlagen
All diesen Fragen
des
nimmt
Obstbaumschnittes
sich Frau Berner an, erklärt
vermittelt und es
. Der
Obstbäume neigen über die Jahre können praktische Erfahrungen beim Schneiden von
dies zunächst in einem gemütlichen theoretischen Teil im
ilen
zum Vergreisen, was zu dichtem Bäumen gesammelt werden.
Gemeindehaus, bevor es danach auf die Wiese direkt an den Baum
Wuchs sowie weniger und kleineren
Früchten führt. Der Obst-
Der Kurs findet am 07.02.2026 von 10 Uhr bis 14 Uhr in
geht. In diesem Kurs werden die Grundlagen des Obstbaumschnittes
vermittelt und es
baumschnitt soll zur Verjüngung Haag
können
bei
praktische
Creußen
Erfahrungen
statt. Treffpunkt
beim Schneiden
ist
von
andes
das Dorfgemeinschaftshaus.
werden.
des Baumes, einer stabilen
Bäumen
langlebigen
Krone, zu gutem Ertrag Der Kurs und findet am hat, 07.02.2026 kann gern von 10 Schnittwerkzeug, Uhr bis 14 Uhr in Haag z. bei B. Creußen Gartenschere, statt. Treffpunkt Ast-ist das
gesammelt
ohen
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wer
rs in
itten
gesunden Früchten beitragen.
Dorfgemeinschaftshaus.
schere,
Vorkenntnisse
Sägen, Schneidgiraffen,
sind nicht erforderlich.
mitbringen.
Wer hat, kann
Außerdem
gern Schnittwerkzeug,
rklärt
ist wetterfeste Kleidung zu empfehlen.
z. B. Gartenschere, Astschere, Sägen, Schneidgiraffen, mitbringen. Außerdem ist wetterfeste
In dem mehrjährigen Streuobstprojekt
des Landschaftspflege-
Sie wollen am kostenfreien Kurs teilnehmen? Sen-
Kleidung zu empfehlen.
tes
verbandes Weidenberg Sie und wollen Umgebung
e. V. hat Wissensvermittlung einen an lpv-weidenberg@gmx.de.
hohen lpv-weidenberg@gmx.de.
am kostenfreien den Sie Kurs bitte teilnehmen? eine E-Mail Senden mit Sie bitte dem eine Kurs E-Mail im mit Betreff dem Kurs an im Betreff
von
Stellenwert, weshalb wir zusammen mit dem OGV einen
Schnittkurs in Haag bei Creußen organisieren. Bei Fragen Welcher
Treffpunkt Ast sollte ist das warum geschnitten werden? Tel. Und 09278 wie? 97763, und lpv-weidenberg@gmx.de
Umgebung e. V., Janine Ziermann,
wenden Bei Sie Fragen sich an den wenden LPV Weidenberg Sie sich und Umgebung an den e. LPV V., Janine Weidenberg
Ziermann,
Creußen statt.
er hat, kann All gern diesen Schnittwerkzeug, Fragen nimmt sich Frau Berner an, erklärt Tel. 09278 97763, lpv-weidenberg@gmx.de
. Außerdem dies ist wetterfeste zunächst in einem gemütlichen theoretischen
ENDE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar.
Bürgermeister Brunner lobte Bayernwerk als „zuverlässigen
Partner“ und wichtigen Unterstützer der Energiewende.
Bürgermeister Christian Brunner sagte zur
Entscheidung der Kommune: „Das Bayernwerk hat sich
als zuverlässiger Partner bewährt, steht für eine sichere
Versorgung und ist ein wichtiger Partner für die Energiewende.“
Kommunalbetreuer Burkhard Butz betonte: „Wir
freuen uns sehr, dass wir in Bindlach weiter Partner sein
dürfen. Uns ist eine sichere, zukunftsfähige und effiziente
Versorgung wichtig. Deshalb investieren wir kontinuierlich
in unsere Netze.“
Zum Netz der rund 7.200 Einwohner großen Gemeinde
gehören 88 Trafostationen, ein 221 Kilometer langes
Stromnetz und rund 2.280 Hausanschlüsse. Die jährliche
Stromabgabe liegt bei etwa 37 Millionen Kilowattstunden.
Der neue Vertrag gilt von März 2027 bis März 2047.
Bild und Text: jm
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
SENIORENWEIHNACHTSFEIER 65+
Die jährliche Seniorenweihnachtsfeier 65+ der Gemeinde
Bindlach fand auch in diesem Jahr wieder traditionell am
3. Advent in der Bärenhalle statt. Die Veranstaltung war
auch heuer sehr gut besucht und bot den Seniorinnen
und Senioren einen stimmungsvollen vorweihnachtlichen
Nachmittag.
Ein abwechslungsreiches Programm, gestaltet von der
Gemeinde Bindlach, sorgte für eine festliche Atmosphäre.
Auch das Bindlacher Christkind war wie imer dabei.
In gemütlicher Runde wurde viel gelacht und bekannte
Lieder gesungen. Die Seniorenweihnachtsfeier erwies
sich einmal mehr als fester und geschätzter Bestandteil
des Gemeindelebens in Bindlach.
Foto: Stefan Dörfler / Text: jm
unerreicht. ..
... freudig erwartet. ..
SPD
DAS TRADITIONELLE
STÄRKEANTRINKEN
MIT SCHEDERNDORFER BOCKBIER
CHRISTBAUM
SAMMELAKTION
Die SPD Bindlach organisiert in diesem Jahr die traditionelle
Christbaum-Sammelaktion.
Am Samstag, 10. Januar 2026,
kannst du deinen Baum bequem
zwischen 9 und 12 Uhr
des SPD-Ortsvereins Bindlach
Sammelstellen:
abgeben.
Altes Feuerwehrhaus Bindlach
am 06.01.2026 ab 14:00 Uhr,
wie immer an der Pfitschn.:: •
NEU: In und ums
Alte Feuerwehrhaus.
Wir freuen uns auf Euch!
Bindlacher Berg
neben dem Kindergarten Sonnenschein
WIR FÜR GANZ BINDLACH
Politische Anzeige • Auftraggeber: SPD-Bindlach, vertreten durch
1. Vorsitzenden Jürgen Masel • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit
der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4p6EOak
Politische Anzeige • Auftraggeber: SPD-Bindlach, vertreten durch
1. Vorsitzenden Jürgen Masel • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit
der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/3MDjlYX
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VERBÄNDE & VEREINE
BINDLACHER
SPD-WEIHNACHTSFEIER MIT EHRUNGEN
„Leise rieselt der Schnee“ - leider noch nicht. Aber gesungen
wurde das alte Weihnachtslied neben anderen bei
der Jahresabschlussfeier der Bindlacher SPD. In besinnlicher
Runde und freundschaftlicher Atmosphäre standen
besonders die Ehrungen langjähriger Mitglieder im Mittelpunkt.
Die Kreisvorsitzende Silke Winkelmaier und der
Ortsvorsitzende Jürgen Masel würdigten gemeinsam die
langjährige Treue der Jubilare und überreichten die Urkunden.
Eine eher seltene Ehrung wurde Wolfgang Maisel
zuteil: 60 Jahre SPD-Mitgliedschaft in Bindlach wurden
mit Respekt und anhaltendem Beifall bedacht.
v. l. n. r.: Sonja Sollecito (25 Jahre), Thomas Masel (Fraktionsvorsitzender),
Christa Grieshammer (30 Jahre), Wolfgang
Maisel (60 Jahre), Jürgen Masel (Ortsvorsitzender), Sigrun
Popp (25 Jahre), Rüdiger Kohler (30 Jahre), Gisela Pröckl
(30 Jahre), Silke Winkelmaier (Kreisvorsitzende)
NACHRICHTEN
30 JAHRE ENGAGIERT: JUBILÄUM
DER FRAUEN-UNION BINDLACH
Schmunzelnd begann der Ehrengast, die ehemalige
Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer, ihr Grußwort,
indem sie erinnerte, dass vor 30 Jahren eine Reihe
Leute ehrlich bezweifelt hatten, ob so etwas wie eine
Frauen-Union in der CSU irgendeine Notwendigkeit hätte.
Die Zwischenzeit hat vom Gegenteil überzeugt.
Vorsitzende Edeltraut Heuberger, die dieses Amt seit 26
Jahren innehat, hatte beileibe von zahlreichen Aktivitäten
des Ortsverbandes zu berichten: von Bildungs- und
Besichtigungsangeboten regional und überregional, vom
Engagement im Gemeindeleben von der Kinderhexenküche
bis zur Unterstützung der Wahlkämpfe und auch
einem geselligen Vereinsleben mit Feiern und Stammtischen.
CSU-Ortsvorsitzende Annemarie Schirmer war
sichtlich beeindruckt und überreichte zum Dank ein Präsent
an die Vorsitzende.
Die FU-Kreisvorsitzende Xenia Maisel konnte sechs anwesende
Gründungsmitglieder, Angelika Böhner, Gisela
Gräf-Hübner, Edeltraut Heuberger, Andrea Jaunich, Angela
Küfner und Lieselotte Naiser, bei der Feier ehren. Bürgermeister
Christian Brunner zeigte sich sehr erfreut über
den engagierten Ortsverband, auch generell den wachsenden
Anteil der Frauen im politischen Ehrenamt und
Landratskandidat Dr. Lars Peetz legte noch einmal das
Augenmerk darauf, dass durch Frauen andere Sichtweisen
und Werte in die Politik eingebracht werden. Landrat
a. D. Hermann Hübner erinnerte dankend an die Gründungsinitiative
in der Zeit, in der er Bürgermeister von
Bindlach war.
LIEDERHORT RAMSENTHAL
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Am Freitag den 09.01.2025
im Gasthaus Bock ab 19:00 Uhr
Tagesordung für unsere
Jahreshauptversammlung
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung
3. Bericht der Chorleiters
4. Bericht der Schatzmeisterin
5. Kassenprüfung / Entlastung der Vorstandschaft
6. Wünsche und Anträge
Für alle die etwas Essen möchten,
die Gaststätte hat ab 18 Uhr geöffnet
Gesangverein „Liederhort“ Ramsenthal
Die Vorstandschaft
Von links: Hermann Hübner, Gudrun Brendel-Fischer, Annemarie
Schirmer, Gisela Gräf-Hübner, Xenia Maisel, Lieselotte
Naiser, Angela Küfner, Christian Brunner und Dr. Lars
Peetz.
Vorne sitzend: Andrea Jaunich, Angelika Böhner und Edeltraut
Heuberger
Foto: Bernhard Heuberger
KLEINANZEIGEN
ABSTELLRAUM GESUCHT
Aufgrund beruflicher Abwesenheit suche ich für maximal
2 Jahre einen Raum, nach Möglichkeit beheizbar,
zum Unterstellen meiner Möbel. Keine weitere Nutzung
vorgesehen. Bitte melden unter 01578/0310525.
Bezahlung nach Vereinbarung. Besten Dank!
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
VERBÄNDE & VEREINE
OBST- UND GARTENBAUVEREIN BINDLACH ERSTMALS MIT EIGENEM STAND AUF DEM
ADVENTSMARKT
Am zweiten Adventssonntag
präsentierte sich der
Obst- und Gartenbauverein
Bindlach erstmals mit
einem eigenen Stand auf
dem Bindlacher Adventsmarkt
und konnte sich
über großen Zuspruch
freuen. Viele Besucher
nutzten die Gelegenheit,
um den Verein und seine
Aktivitäten besser kennenzulernen
und gleichzeitig
hochwertige, selbst
hergestellte Produkte aus
dem Vereinsgarten zu erwerben.
Besonders großer Beliebtheit
erfreuten sich die Äpfel
aus eigenem Anbau
sowie der wohlduftende Apfelglühwein, der aus ebendiesen
Äpfeln hergestellt wurde. Der heiße, aromatische
Trunk bot in der winterlichen Adventsatmosphäre eine
willkommene Gelegenheit, sich aufzuwärmen und miteinander
ins Gespräch zu kommen.
Auch das Angebot an selbst gebastelten Geschenkartikeln
fand regen Anklang. Mit viel Liebe zum Detail hatten
die Vereinsmitglieder dekorative Weihnachtsgestecke,
stimmungsvolle Adventsdekorationen und kleine Mitbringsel
gefertigt. Die handgearbeiteten Stücke zeugten
von großem Ideenreichtum und handwerklichem Geschick,
genau das, was den Obst- und Gartenbauverein
seit vielen Jahren auszeichnet.
Ein weiterer Höhepunkt war die reichhaltige Auswahl an
hausgemachten Marmeladen. Von klassischen Sorten bis
hin zu besonderen Kreationen war für jeden Geschmack
etwas dabei. Viele Besucher deckten sich gleich mit mehreren
Gläsern ein, sei es als Geschenk oder für den eigenen
Frühstückstisch. Selbst gebackene Kuchen und Weihnachtsstollen
rundeten das Angebot ab.
Der erste Auftritt des Obst- und Gartenbauvereins Bindlach
auf dem Adventsmarkt war damit ein voller Erfolg.
Der Verein bedankt sich herzlich bei allen Gästen für ihr
Interesse und ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank
gilt den engagierten Mitgliedern, die mit ihrem Einsatz
und ihrer Kreativität zum Gelingen beigetragen haben.
Der Obst- und Gartenbauverein Bindlach wünscht allen
ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue
Jahr 2026.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
Wir wünschen allen Bürgern der Gemeinde Bindlach
ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2026.
Ihre Wahlgemeinschaft Bindlach
Die Vorstandschaft mit den Gemeinderäten
Andreas Heußinger, Alfred Lautner und Neithard Prell.
WAHLGEMEINSCHAFT
BINDLACH
www.wg-bindlach.de
START IN DIE KOMMUNALWAHL 2026 DER WAHLGEMEINSCHAFT BINDLACH
Am 20. November 2025 fanden sich 31 Mitglieder der WG
Bindlach im Sonnenhof in Pferch zu ihrer Jahreshauptversammlung
mit anschließender Nominierungsversammlung
ein.
Der Vorstandsvorsitzende Daniel Heublein eröffnete die
Jahreshauptversammlung. Das Protokoll der letztjährigen
Versammlung wurde einstimmig genehmigt. Es folgten
die Berichte von Vorstand, Schatzmeister und Revisoren,
die dem Schatzmeister Alfred Lautner eine sehr gute
Führung der Bücher bescheinigten.
Nach dem Bericht unseres dritten Bürgermeisters Andreas
Heußinger, der die Arbeit des Gemeinderates im Jahr
2025 Revue passieren ließ und Ausblicke auf 2026 gab,
erfolgte die Entlastung der Vorstandschaft.
Zum Abschluss gab es Informationen zu den geplanten
Aktivitäten 2026 und die kommende Kommunalwahl am
8. März 2026. Die Nominierungsversammlung begann im
Anschluss.
bürgernah – familienfreundlich – kompetent – parteifrei
Unter diesem Motto startet die WG Bindlach in die Kommunalwahl
2026
Das Wahlgremium wurde mehrheitlich bestimmt. Gerald
Kolb und Elfi Neukam nahmen ihre Tätigkeit auf. Nach
einer vorab gezielten Kandidatensuche und Ersatzleuten
für die Wahlliste, wurde das Team mehrheitlich angenommen.
Es soll die unabhängige und kritisch-konstruktive
Arbeit für Bindlach verlässlich fortführen.
Das Team:
1. Andreas Heußinger
2. Alfred Lautner
3. Diana Reiß
4. Bernd Hofmann
5. Michael Küfner
6. Pia Streng
7. Henrik Götz
8. Daniel Heublein
9. Loreen Friedmann
10. Stephan Seehuber
11. Claudia Hörath
12. Thomas Cremer
13. Oliver Gindel
14. Tobias Heim
15. Gudrun Götz
16. Sebastian Zeitler
17. Sandra Donner
18. Magdalena Böhner
19. Klaus Langer
20. Neidhard Prell
Ersatzkandidaten:
1. Mona Rabenstein
2. Marion Heublein
3. Vanessa Dittrich
Politische Anzeige • Auftraggeber: Wahlgemeinschaft Bindlach (WG), vertreten durch 1. Vorsitzenden Daniel Heublein • Die Anzeige steht in Zusammenhang
mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4q2w85A
Wir wünschen allen
Mitgliedern & Feunden ein
Fohes Fest
und einen guten Rutsch
ins neue Gartenjahr!
SEITE 15
BINDLACHER
NACHRICHTEN
Das CSU-Kandidatenteam wünscht Ihnen
Fröhliche Weihnachten und
einen tollen Start ins neue Jahr!
Viel Glück, Gesundheit und Freude für 2026.
Wir freuen uns darauf, im neuen Jahr mit Ihnen in den Austausch zu kommen
und Ihnen die Möglichkeit zu bieten, uns besser kennenzulernen.
UNSER TEAM
#FürBindlach
Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Union (CSU) Bindlach, vertreten durch 1. Vorsitzende Annemarie Schirmer, Bremermühle 1a, 95463
Bindlach • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: http://bit.ly/4oU7liY
Der TSV Bindlach
TSV Bindlach
Der
bedankt sich herzlichst bei allen
sich bei bedankt allen
herzlichst
Freunden, Gönnern, Gönnern, Mitgliedern Mitgliedern und und
Freunden,
Helfern für die
ehrenamtlichen Helfern für die
ehrenamtlichen
Unterstützung im Jahr 2025 2025
Jahr im Unterstützung
Dank alle für Vielen an Firmen die
Vielen Dank an alle Firmen für die
und Bekleidung Ausstattung unserer und Sportler.
Bekleidung Ausstattung unserer Sportler.
Weiterhin gilt unser Dank der Gemeinde Gemeinde
Weiterhin gilt unser Dank der
Bindlach für die finanzielle Unterstützung.
Unterstützung.
finanzielle die für Bindlach
wünschen ein und Wir allen frohes gesegnetes
Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes
Zufriedenheit und
Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Zufriedenheit und
Weihnachtsfest sowie Gesundheit,
Gottes Segen im Neuen Jahr. Jahr.
Neuen im Segen Gottes
und Vereinsausschuss des TSV Bindlach
Vorstandschaft und Vereinsausschuss des TSV Bindlach
Vorstandschaft
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
Politische Anzeige • Auftraggeber: Grüne Bindlach, vertreten durch Gabi Wilfert • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl am
08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/3YsWcuG
Obst und Gartenbauverein
Allersdorf
„Alles neu“
Samstag
24. Januar 2026
10 bis 13:00 Uhr
Fröhliches Familienevent
mit bunten Kreativstationen, einem
lebendigen Mitmachgottesdienst
und einem gemeinsamen Mittagessen.
Bitte eine Picknickdecke mitbringen
Anmeldung bei
Nicole Heyer als Mail
kunterbunt@nicoleheyer.de
oder per WhatsApp
01 76 / 22 24 23 57
wünscht der
Obst- u. Gartenbauverein
Allersdorf
Internet: http://www.ogv-allersdorf.de/
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
- Ortsverein Bindlach
Am Mittwoch, den 14.12.2022, veranstalten wir
wieder ein Kaffeekränzchen. Es wird mit musikalischer
Untermalung ein schöner Adventsnachmittag
werden. Um 14 Uhr treffen wir uns
zu gemütlicher Runde im Pfitschnhaus.
Antje Müller-Berndt im Namen der Vorstandschaft
Besinnliche Weihnachten
& Frohes Neues Jahr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die CSU Bindlach, die Frauenunion Bindlach und
die CSU Gemeinderatsfraktion mit Bürgermeister
Christian Brunner wünschen Ihnen ein frohes und
gesegnetes Weihnachtsfest und im neuen Jahr
2026 viel Glück, Erfolg und Gesundheit!
Die CSU-Nikoläuse bedanken sich zudem für alle
Spenden aus dem Nikolausdienst 2025!
Annemarie Schirmer
Ortsvorsitzende
CSU Bindlach
Edeltraut Heuberger
Ortsvorsitzende
Frauen Union Bindlach
Christian Brunner
1.Bürgermeister
Gemeinde Bindlach
Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Union (CSU) Bindlach,
vertreten durch 1. Vorsitzende Annemarie Schirmer, Bremermühle
1a, 95463 Bindlach • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl
am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/44tFSgU
Gesangverein Liederkranz Bindlach 1866 e. V.
Zu unserer Jahreshauptversammlung
am Dienstag,
13.01.2026, 18:00 Uhr
in der Pizzeria „On Top“
am Flughafen Bindlach
laden wir alle
Mitglieder recht
herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des
Vorsitzenden
3. Bericht der Chorleiterin
4. Bericht des Kassiers und der Revisoren
5. Entlastung des gesamten Vorstands
6. Ausblick ins Jahr 2026
7. Ehrungen
8. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Anträge sind schriftlich bis spätestens 30.12.2025
an den Vorstand zu richten.
Bernhard Heuberger, 1. Vorstand
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
Die Vorstandschaft, Gemeinderäte und Kandidaten der CSW für die Gemeinderatswahl 2026
wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bindlach ein
frohes Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr.
Werner Fuchs
Jacqueline Schramm
Roland Dames
Kevin Baumgärtner
Franziska Nicklas
Matthias Siecora
Maximilian Schlenk
Fred Hübner
Christian Kuhles
Margret Mügge
Andrea Knörrer
Ralf Bock
Anna Lindlein
Benjamin Zeitler
Edmund Popp
Moritz Beier
Holger Gotthardt
Lutz Lewandowski
Jakob Weber
Bernd Schoberth
www.csw.bayern
Aktiv für
unsere Heimat
Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Wählervereinigung (CSW), vertreten durch 1. Vorsitzenden Werner Fuchs • Die Anzeige steht in
Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/49cJAOu
Der Liederhort Ramsenthal
wünscht allen Mitgliedern,
Freunden und Gönnern ein
gesegnetes Weihnachtsfest,
Zufriedenheit und Gesundheit
für das neue Jahr.
Im neuen Jahr starten wir am
Donnerstag, den 15. Januar, um 19 Uhr.
Alle die Lust haben
“hineinzuschnuppern“ sind
herzlich eingeladen an unserer
Chorprobe teilzunehmen.
Singen macht glücklich.
Die Vorstandschaft
Der Gesangverein
Liederkranz
Bindlach 1866 e. V.
wünscht seinen
Mitgliedern
und allen
Bindlacherinnen
und Bindlachern
ein frohes Weihnachtsfest
und einen zuversichtlichen Weg in
ein gesundes und erfolgreiches
Neues Jahr 2026.
Die Vorstandschaft
Ab 20. Januar
2026 treffen wir
uns wieder jeden
Dienstag um
19.30 Uhr
in der Bindlacher
Schule zur Chorprobe. Neue Sängerinnen
und Sänger sind herzlich willkommen.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
KEGELN
SPORTVERANSTALTUNGEN
Montag, 05.01.2026, 19:00 Uhr, Männer
Einladung zur Jahreshauptversammlung
SKC Steig Bindlach G1 - KM Eremitenhof/Rosenau G2
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am am Dienstag, Einladung zur um um 14 14 Uhr Uhr
am Ramsenthal Dienstag,
den zur Jahreshauptversammlung
den
6. Januar
6.
Mittwoch, 07.01.2026, 19:30 Uhr, Männer
e. Januar V.
2026
2026 um
um
14
14
Uhr
Uhr
am Dienstag, im den den Gasthaus 6. im 6. Januar im Januar Gasthaus 2026
Bock 2026 um um Bock
14 14 Uhr Uhr
SKC Steig Bindlach 3 - SKC Tröstau-Wunsiedel G2 Einladung zur Jahreshauptversammlung
im Tagesordnung: im Gasthaus Gasthaus Bock Bock
Tagesordnung:
am Tagesordnung:
Tagesordnung:
Dienstag, den 6. Januar 2026 um 14 Uhr
Donnerstag, 08.01.2026, 18:30 Uhr, Männer 1. 1. Tagesordnung:
Begrüßung 1. Begrüßung und und und Jahresbericht der der Sonnenhof Bindlach G2 - SpG Goldkronach/Gefrees G2
1. Begrüßung 1. und im
und Jahresbericht Gasthaus Bock
der der Vorstandschaft
2. Bericht 2. 1. Bericht Begrüßung 2. der Bericht der der und Kassenprüfer, Jahresbericht Entlastung der Vorstandschaft
der der Vorstandschaft
Tagesordnung: 2. Bericht 2. Bericht der der Freitag, 09.01.2026, 19:00 Uhr, Männer
3. Ehrungen
3. 2. Ehrungen 3. Ehrungen
3.
Bericht
der
Ehrungen
der
Kassenprüfer,
Kassenprüfer,
Entlastung
Entlastung der
der
Vorstandschaft
Vorstandschaft
1. Begrüßung 3. Ehrungen 4. 3. Neuwahl 3. 4. Neuwahl Ehrungen der der Vorstandschaft
SKC Steig Bindlach 4 - Schützengilde Bayreuth G1 4. Neuwahl 4. Ehrungen Neuwahl und Jahresbericht
4. Neuwahl
der der Vorstandschaft der Vorstandschaft
2. Bericht 4. Neuwahl 5. 4. 5. Sonstiges, Grußworte
5. der Neuwahl Sonstiges, Kassenprüfer, der der Grußworte
Vorstandschaft
der Entlastung Vorstandschaft der Vorstandschaft
5. Sonstiges, Samstag, 10.01.2026, 14:00 Uhr, Männer
3. Ehrungen 5. Sonstiges, 5. 5. Sonstiges, Grußworte
Grußworte
SKC Steig Bindlach 1 - DT Grafenrheinfeld 1 4. Neuwahl der Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens
Anträge Vorstandschaft
zur Tagesordnung sind bis bis spätestens
5. Sonstiges, 30.12.2025 bei 1. Vors. Werner Fuchs zu stellen.
Samstag, 10.01.2026, 18:00 Uhr, Männer
Grußworte 30.12.2025 Anträge zur bei Tagesordnung 1. Vors. Werner sind Fuchs bis zu spätestens zu stellen.
30.12.2025
SKC Steig Bindlach 2 - TSV 08 Wilhelmsthal
Gleichzeitig
bei
wünschen
1. Vors.
wir allen
Werner
Mitgliedern
Fuchs
und
zu
Freunden
stellen.
Sonntag, 11.01.2026, 13:00 Uhr, Frauen
SKC Steig Bindlach 1 - Blau Weiß Hofdorf 1
Donnerstag, 15.01.2026, 18:30 Uhr, Männer
Sonnenhof Bindlach G1 - SpG Goldkronach/Gefrees 3
FEUERWEHRDIENSTE
Freiwillige Freiwillige Feuerwehr Feuerwehr
Freiwillige Ramsenthal Freiwillige Ramsenthal Feuerwehr
Feuerwehr
e. e. V.
V. e. V.
Ramsenthal
e. V.
e. V.
Freiwillige Ramsenthal Feuerwehr e. V.
Einladung Einladung zur Jahreshauptversammlung
zur am Dienstag, den 6. Januar 2026 um 14 Uh
1. Begrüßung und Jahresbericht der Vorstandschaft
2. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaf
Anträge
Anträge Anträge
zur
zur
Tagesordnung
Tagesordnung zur Tagesordnung
sind
sind
bis
bis sind
spätestens
spätestens bis späteste
30.12.2025 bei 1. Vors. Werner Fuchs zu stellen.
Anträge
30.12.2025 30.12.2025 bei 1. Vors. Werner Fuchs zu stel
Gleichzeitig zur Tagesordnung wünschen bei 1. Vors. wir allen sind Mitgliedern Werner bis spätestens
und Fuchs
und Freunden zu stellen.
unseres Vereins ein gesegnetes Weihnachtsfest und Freunden ein gesundes
30.12.2025 Gleichzeitig unseres
unseres Gleichzeitig
Vereins
Vereins bei
Gleichzeitig
wünschen 1. wünschen
ein
ein Vors. gesegnetes
wünschen
wir Werner wir
allen Weihnachtsfest allen Mitgliedern Fuchs und zu und
glückliches neues wir allen Jahr. Mitgliedern und stellen. ein und ein
gesundes Freunden
Gleichzeitig
Freunden gesundes
unseres Vereins wünschen ein glückliches gesegnetes wir allen neues Weihnachtsfest Mitgliedern Jahr. und und ein gesundes Freunden
Freunden
Gleichzeitig unseres
unseres
Vereins
Vereins unseres wünschen ein
ein Vereins wir gesegnetes
gesegnetes
glückliches allen ein gesegnetes
Weihnachtsfest neues Jahr.
Weihnachtsfest
und ein gesundes
glückliches Mitgliedern Weihnachtsfest neues Jahr. und Freunden
ein gesundes
ein gesund
glückliches Die Vorstandschaft
unseres Vereins ein gesegnetes glückliches Die Weihnachtsfest Vorstandschaft
glückliches
neues
neues
Jahr. und Jahr. neues ein gesundes Jahr.
glückliches Die
Die neues Vorstandschaft
Vorstandschaft
Jahr.
Die Vorstandschaft
Die Vorstandschaft
Die Vorstandschaft
Die Vorstandschaft
FF CROTTENDORF
Montag, 29.12.2025, 19:00 Uhr
Gruppenführersitzung, Crottendorf
FF RAMSENTHAL
Dienstag, 06.01.2026, 14:00 Uhr
Jahreshauptversammlung im Gasthaus Bock
Du kümmerst dich um die
Familie - wir um den Rest.
Von der fehlenden Zutat bis
zum Festtagsdessert: Wir sind
auch an den Feiertagen von
05 - 23 Uhr für dich da!
Wir wünschen allen Mitgliedern,
Freunden und Anhängern
friedvolle Weihnachten und ein gesundes
und erfolgreiches Jahr 2026.
Vielen Dank auch an dieser Stelle allen
Helfern und Besuchern die unsere
diesjährige „Kerwa“ wieder möglich
gemacht haben.
SKC „Steig“ Bindlach
Tante-M Bindlacher Berg
Schneebergstraße 23, 95463 Bindlach
Frohe Weihnachten
Der Sportverein Ramsenthal wünscht
allen seinen Mitgliedern, Gönnern,
Freunden und Bekannten ein
frohes Weihnachfest und
ein gesundes neues Jahr.
Die Vorstandschaft
und der Förderverein
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
Nachruf
Der SKC Steig Bindlach trauert um sein Mitglied
Wir bedanken uns bei allen, die an
Ein
unseren
herzliches
Kursen
Dankeschön
und Veranstaltungen teilgenommen oder
Interesse daran gezeigt haben - und ganz herzlich bei
Einladung
an alle, die auch
den Verantwortlichen,
zum
dieses
die
Vortrag
Jahr
Frau Margarete Horn
wieder zahlreich an unseren Kursen und Veranstaltungen mit Können
und Leidenschaft die Leitung dazu teilgenommen Thema: übernahmen. Das haben. Wir Geheimnis bemühen uns unsere eines Angebote guten für Gartenbo
Sie
50 Jahre hielt sie unserem Verein weiterhin die so Treue. attraktiv wie möglich Ein zu besonderer gestalten. Dank Ihnen gilt und vor
Dienstag, 14.03.2023, allen allem die denen, Sie begleiten die mit Können
19.00 wünschen Uhr, Ratha
Wir werden ihr stets ein ehrendes wir eine Gedenken
und Leidenschaft die Leitung hierfür übernommen haben.
besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und ein friedvolles neues Jahr – bleiben
Wir
Sie gesund.
Im werden Mittelpunkt uns weiterhin des bemühen, Vortrags unsere
Ihr Team von Angebote
der Herrn so
bewahren.
VHS Bindlach Dr. Kurt L
attraktiv, innovativ und zeitgemäß wie möglich zu gestalten.
Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. NB: Nach dem 18.12.2023 machen wir Pause Ihnen
werden und allen sind die
wünschen ab dem natürlichen 08.01.2024 wir eine wieder friedliche
Zusammenhänge gerne für Adventszeit, Sie tätig. frohe
und deren W
Weihnachtstage selspiel mit und dem einen Boden guten Start vereinfacht das Jahr und 2026. für jeden gu
SKC Steig Bindlach Ihr ständlich Team der VHS dargestellt und damit der Weg zu einem
Der Vorstand
NB: Gartenboden Ab dem 22.12.2025 aufgezeigt.
machen wir Pause und sind ab dem
07.01.2026 wieder gerne für Sie tätig.
Die Teilnahmeplätze sind begrenzt, bitte reserviere
rechtzeitig unter www.vhs-bindlach.de bzw. 09208 664-0
Gebühr: 5 Euro
Nachruf
VORTRAG
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem geschätzten Vereinsmitglied
Thomas Jung
† 24.11.2025
Als Gründungsmitglied und langjähriger zweiter Vorstand war Thomas eine unverzichtbare Stütze unseres
Vereins. Sein Engagement, seine Tatkraft und Herzlichkeit werden uns unvergesslich bleiben.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie in dieser schweren Zeit.
Wir werden ihn sehr vermissen.
Bürgerverein Bindlacher Berg e.V.
Der Evang. Gemeinde- und Diakonieverein Bindlach e.V.
Diakoniestation Bindlach
Steigstr. 17 / 95463 Bindlach
Tel.+ 49 9208 8250
station@diakonie-bindlach.de
bedankt sich bei allen Mitgliedern für die Unterstützung, wie auch bei unseren Klienten
und deren Angehörigen für die gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest,
ein gesegnetes und gesundes neues Jahr 2026.
Pfarrer Edmund Grömer für die gesamte Vorstandschaft & das Pflegeteam der Diakoniestation.
DEIN FACHMARKT FÜR GETRÄNKE
UND GESCHENKE IN BINDLACH
Heu
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Vielen Dank
für Ihre Treue
Wir wünschen Ihnen
allen ein gesegnetes
Weihnachtsfest
und ein gesundes neues Jahr
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SEITE 21
BINDLACHER
NACHRICHTEN
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Ein gesegnetes Weihnachtsfest,
ein friedvolles und glückliches
Neues Jahr
wünscht Ihnen
Thomas Sprenger mit Familie
Kirchgäßlein 1, 95463 Bindlach
Telefon 09208 / 308
Größe 1/8 Seite 91x65 mm
Einladung zum Weihnachtskonzert
der Bindlacher Chöre
In dankbarer
dankbarer
innerung
ußen
am Samstag, 10.12.2022 um 17:00 Uhr in der
Bartholomäuskirche Bindlach.
Erinnerung
Ihre Es wirken Traueranzeige mit: in den
Bindlacher Nachrichten
• Gesangverein Liederkranz Bindlach
• Gospelchor „Little Light Bindlach“
• Kirchenchor Bindlach
• Posaunenchor Bindlach
Der Eintritt ist frei.
BINDLACHER
AMTSBLATT DER GEMEINDE BINDLACH
ICH BERATE SIE GERNE
Denise Preiß
Tel.: 0151/18008844
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E-Mail: d.preiss@inbayreuth.de
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Ihr freundlicher und kompetenter Reparaturservice
Stefanie Hoffmann
Tel.: 0921/1627280-10
E-Mail: s.hoffmann@inbayreuth.de
Margarete Horn
Staud´n-Blasen am Sonntag, den 18. Dezember 2022
Mit Advents- u. Weihnachtsliedern möchten wir,
der evang. Posaunenchor Bindlach
die Menschen *29.11.1941 erfreuen † 28.11.2025
und auf die Weihnachtszeit einstimmen.
Die genauen Zeiten sind um:
13.00 Uhr in Theta
13.45 Uhr in Obergräfenthal
14.45 Uhr in Ramsenthal/Peuntstraße
15.30 Uhr in Gemein
Wir trauern um unsere geliebte Mutter.
Wir laden die Bevölkerung herzlich zum Zuhören ein.
Für immer in Liebe und Dankbarkeit
in unseren Herzen.
Für die uns zugekommene Anteilnahme
und die tröstenden Worte
bedanken wir uns herzlich.
Stephan Horn und Brigitte Horn mit Familien
sowie alle Anverwandten
Bernd Kreutzer
Gartenäcker 16
95463 Bindlach
0151/65105125
oder 09208/5709990
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
Bayreuther
Sonntagszeitung
Wir wünschen allen Lesern und
Geschäftskunden ein besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Start ins neue Jahr!
Media Hub Bayreuth GmbH
Richard-Wagner-Str. 36
95444 Bayreuth
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KIRCHLICHE MITTEILUNGEN
EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE BINDLACH
Öffnungszeiten Pfarramt:
Mo., Di. und Fr. 10.00 - 12.00 Uhr / Do. 15.00 - 17.00 Uhr
Weihnachtsgruß und Spruch aus 2024:
Machet die Tore weit und die Türen in der Welt
hoch, dass der König der Ehre einziehe! (Psalm 24,7)
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest, friedliche
Feiertage und ein gesegnetes neues Jahr 2026!
Die Gottesdienste rund um das Weihnachtsfest und den
Jahreswechsel entnehmen Sie bitte der anschließenden
Aufstellung.
Staud´n-Blasen
Mit Advents- und Weihnachtsliedern möchten wir, der
Evang. Posaunenchor Bindlach, am Sonntag, den 21.12.2025
(4. Advent), die Menschen erfreuen und auf die Weihnachtszeit
einstimmen. Sie treffen uns um
13.00 Uhr in Theta/Bushaltestelle
13.45 Uhr in Obergräfenthal/Landgasthaus
Obergräfenthal
14.45 Uhr in Ramsenthal/Gasthaus Bock
15.30 Uhr in Crottendorf/Feuerwehrhaus
Wir laden die Bevölkerung herzlich ein zum Zuhören.
Neujahrsgottesdienst 01.01.2026 / 18.00 Uhr
Den Neujahrsgottesdienst feiern wir als Segnungs- und
Salbungsgottesdienst.
Erste Bindlacher Winterkirche
In diesem Winter feiern wir letztmalig am 06.01.2026 Gottesdienst
in der Bartholomäuskirche. Ab Sonntag, 11.01.2026
(1. Sonntag nach Epiphanias), geht es ins gemütliche und
warme Gemeindehaus. Die Winterkirche dauert bis Palmsonntag,
29.03.2026. Am Gründonnerstag ziehen wir dann
wieder um ins Gotteshaus.
Auf besonderen Wunsch können während dieser Zeit auch
Kasualgottesdienste im Gemeindehaus gefeiert werden.
Gemeindenachmittag 60+
Am Dienstag, den 13.01.2026, um 14.30 Uhr wird im Jahr
2026 unser erster Gemeindenachmittag 60+ stattfinden.
Kleine Auszeit am 15.01.2026 / 19.00 Uhr
Nachrichten von Gott mit Liedern und Texten für die Seele im
Gemeindehaus. Herzliche Einladung an alle Interessierten.
Mitarbeiterdankabend 16.01.2026 / 19.00 Uhr
Die Kirchengemeinde lädt ihre ehrenamtlichen Mitarbeitenden
ein zu einem Dankabend ins Gemeindehaus.
Kirche Kunterbunt „Alles neu“ / 24.01.2026 / Familienevent
Am Samstag, 24.01.2026, von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr
feiern wir wieder mit Kindern und ihren Eltern „Kirche
Kunterbunt“. Anmeldung bei:
kunterbunt@nicoleheyer.de oder 0176 22242357. Bitte
beachten Sie die Anzeige im Anzeigenteil.
Das Pfarramt ist vom 29.12.2025 bis 05.01.2026 geschlossen.
So erreichen Sie uns:
Pfarramt: Kirchplatz 1, 95463 Bindlach /
Sekretärin: Barbara Takil
Tel. 09208 200 / pfarramt.bindlach@elkb.de /
www.bindlach-evangelisch.de
Pfarrer:
Edmund Grömer (Pfarramtsführung)
Tel. 09208 5709640 / edmund.groemer@elkb.de
BINDLACHER
NACHRICHTEN
Dipl. Rel.-Päd. Elmar Fertig-Dippold
elmar.fertig-dippold@elkb.de
Susanne Memminger (Bartholomäus Wohnpark)
Tel. 0178 8266691 / susanne.memminger@elkb.de
GOTTESDIENSTE UND TERMINE
Sonntag, 21.12. 9.30 Uhr
4. Advent Gottesdienst
Prädikant Dr. Wiesner
Mittwoch, 24.12.
Heiliger Abend
14.00 Uhr
Familiengottesdienst
mit Krippenspiel
Rel. Päd. Fertig-Dippold
15.15 Uhr
Familiengottesdienst
mit Krippenspiel
Rel. Päd. Fertig-Dippold
17.00 Uhr
Christvesper
Pfr. Grömer
22.00 Uhr
Christmette
Pfr. Grömer
Donnerstag, 25.12. 9.30 Uhr
1. Weihnachtstag Gottesdienst
Pfr. Grömer
Freitag, 26.12. 9.30 Uhr
2. Weihnachtstag Gottesdienst
Rel. Päd. Fertig-Dippold
Mittwoch, 31.12.
Silvester
Donnerstag, 01.01.
Dienstag, 06.01.
Epiphanias
Mittwoch, 07.01.
17.00 Uhr
Musikalischer Ausklang zu Weihnachten
mit Iris Meier, Albert
Hubert und Aureliano Zattoni
16.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahlsfeier
Pfr. Grömer
18.00 Uhr
Neujahrsgottesdienst als Segnungsund
Salbungsgottesdienst
Rel. Päd. Fertig-Dippold
9.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahlsfeier
Pfr. Grömer
19.00 Uhr
Frauenkreis - Jahreslosung
Pfrin. Memminger
Sonntag, 11.01. 9.30 Uhr
1. Sonntag nach Gottesdienst im Gemeindehaus
Epiphanias
Prädikant Mielke
Montag, 12.01.
Dienstag, 13.01.
Donnerstag, 15.01.
Freitag, 16.01.
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe
14.30 Uhr
60+ Geburtstags- und
Gemeindenachmittag
19.30 Uhr
Posaunenchorprobe
20.00 Uhr
Gospelchorprobe Little Light
19.00 Uhr
Kleine Auszeit
19.00 Uhr
Mitarbeiter-Dankabend
Sonntag, 18.01. 9.30 Uhr
2. Sonntag nach Gottesdienst im Gemeindehaus
Epiphanias
Pfr. Grömer
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EVANGELISCH-LUTHERISCHE
KIRCHENGEMEINDE ST. WALBURGA BENK
So erreichen Sie uns:
Pfarrbüro - Evang.-Luth. Pfarramt der Kirchengemeinden
Bad Berneck und Benk
Kirchenring 39, 95460 Bad Berneck
Sekretärin: Tina Münch
Tel. 09273 5011731, pfarramt.benk@elkb.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Pfarrer:
Michael Maul (Pfarramtsführung)
Tel. 09273 5098038, michael.maul@elkb.de
Hans-Georg Taxis
Tel. 09273 341, hans-georg.taxis@elkb.de
Susanne Memminger (Seniorenheime)
Tel. 0178 8266691, susanne.memminger@elkb.de
Bitte kontaktieren Sie mit der Bitte um Seelsorge oder eine
Aussegnung einen der Pfarrer direkt, bei Anfragen nach
Kasualien (Taufe, Hochzeit, Beerdigung) das Pfarramt.
GOTTESDIENSTE UND VERANSTALTUNGEN
Sonntag, 21.12.
Mittwoch, 24.12.
Sonntag, 28.12.
Mittwoch, 31.12.
Sonntag, 04.01.
Dienstag, 13.01.
Sonntag, 18.01.
kein Gottesdienst in Benk
16.00 Uhr
Familien-Gottesdienst
mit Prädikantin Kerstin Kral
St. Walburgakirche, Benk
22.00 Uhr
Christnacht mit Pfr. Michael Maul,
Lektor Karlheinz Lauterbach
und Gesangverein
St. Walburgakirche, Benk
kein Gottesdienst in Benk
16.00 Uhr
Gottesdienst zum Altjahresabend
mit Pfr. Michael Maul
St. Walburgakirche, Benk
9.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
und Pfr. Michael Maul
St. Walburgakirche, Benk
14.30 Uhr
Feierabendkreis - Jahresrückblick
mit Georg Wolf - Bitte melden Sie
sich bei Betty Popp (Benk, Neudorf
und Nenntmannsreuth) unter
Tel. 01520 7703057 oder Tina Ott
(Deps, Katzeneichen und Bindlacher
Berg) unter Tel. 0176 11221113 an.
unteres Gemeindehaus, Benk
kein Gottesdienst in Benk
KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE
BINDLACH
So erreichen Sie uns:
Kath. Verwaltungssitz Bayreuth, Schwindstraße 14 a,
Tel. 0921 560766-0, Montag bis Freitag,
E-Mail: ssb.bayreuth@erzbistum-bamberg.de
BINDLACHER
WIR WÜNSCHEN ALLEN EIN
BESINNLICHES WEIHNACHTSFEST UND
GOTTES REICHEN SEGEN IM NEUEN JAHR
Sternsingeraktion für Bindlach am Dienstag, 06.01.2026
Wenn sie einen Hausbesuch wünschen, bitte bei
Frau Fleischer, Tel. 09208 9935, anmelden.
NACHRICHTEN
GOTTESDIENSTE
Samstag, 20.12.
Sonntag, 21.12.
Mittwoch, 24.12.
HEILIGER ABEND
17.15 Uhr
Vorabendmesse zum 4. ADVENT,
Bindlach
10.30 Uhr
Gottesdienst Pfarrkirche Laineck,
gleichzeitig KINDERKIRCHE
im Pfarrsaal
16.00 Uhr
WEIHNACHTSKONZERT
Gesangverein Concordia Laineck,
Pfarrkirche Laineck
16.30 Uhr
Kindermette mit Krippenspiel,
Pfarrkirche Laineck
17.00 Uhr
Christmette zum Hl. Abend,
Bindlach
22.00 Uhr
Christmette für beide Pfarreien
in Hl. Geist
Donnerstag, 25.12. 10.30 Uhr
1. WEIHNACHTS- Festgottesdienst in der
FEIERTAG
Pfarrkirche Laineck
für die gesamte Pfarrei
Freitag, 26.12. 10.30 Uhr
2. WEIHNACHTS- Festgottesdienst in der
FEIERTAG
Pfarrkirche Laineck
für die gesamte Pfarrei
Samstag, 27.12.
Sonntag, 28.12.
Mittwoch, 31.12.
Donnerstag, 01.01.
Samstag, 03.01.
Sonntag, 04.01.
Dienstag, 06.01.
Samstag, 10.01.
Sonntag, 11.01.
Donnerstag, 15.01.
Samstag, 17.01.
Sonntag, 18.01.
17.15 Uhr
Vorabendmesse, Goldkronach
10.30 Uhr
Gottesdienst, Pfarrkirche Laineck
16.00 Uhr
Musikalische Andacht, Pfarrkirche
Laineck mit dem Kirchenchor
Hl. Geist / Laineck
16.00 Uhr
Jahresabschlussmesse der Pfarrei
in Laineck
10.30 Uhr
Gottesdienst zum JAHRESANFANG,
Pfarrkirche Laineck
17.00 Uhr
Ökum. Gottesdienst,
Evang. Kirche Laineck
17.15 Uhr
Vorabendmesse mit AUSSENDUNG
DER STERNSINGER in Bindlach
10.30 Uhr
Familiengottesdienst mit den
Sternsingern, Pfarrkirche Laineck
10.30 Uhr
Gottesdienst in der
Pfarrkirche Laineck
für die gesamte Pfarrei
17.15 Uhr
Vorabendmesse, Goldkronach
10.30 Uhr
Gottesdienst, Pfarrkirche Laineck
18.45 Uhr
Leben spüren - im Pfarrsaal Laineck
17.15 Uhr
Vorabendmesse, Bindlach
10.30 Uhr
Gottesdienst Pfarrkirche Laineck,
gleichzeitig KINDERKIRCHE
im Pfarrsaal
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TERMINE & VERANSTALTUNGEN
Dezember
Sonntag, 21.12.
Evang. Posaunenchor Bindlach, Staudnblasen
Mittwoch, 24.12., 22.00 Uhr
Gesangverein Liederkranz Benk-Deps, Christnacht
in der St. Walburgakirche, Benk
Januar
Freitag, 02.01. bis Sonntag, 04.01.
TSV Bindlach, Bärencup, Bärenhalle
Dienstag, 06.01.
SPD, Stärke antrinken in der Pfitschn
Dienstag, 06.01., 14.00 Uhr
FF Ramsenthal, Jahreshauptversammlung, Gaststätte Bock
Donnerstag, 08.01., 19.00 Uhr
Wanderer "Stammtisch", Pfitschnhaus
Freitag, 09.01.
FF Euben, Jahreshauptversammlung
Freitag, 09.01., 18.00 Uhr
Liederhort Ramsenthal, Jahreshauptversammlung,
Gaststätte Bock
Samstag, 10.01.
SPD, Christbaumaktion
Samstag, 10.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater-Premiere, TSV-Saal
Montag, 12.01., 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Seniorensprechstunde, Umgang mit Smartphone oder Tablet,
Rathaus Mehrzweckraum
Dienstag, 13.01.
Evang. Kirche Bindlach, 60+ Geburtstagsund
Gemeindenachmittag
Dienstag, 13.01., 18.00 Uhr
Liederkranz Bindlach, Jahreshauptversammlung,
Gaststätte On Top
Mittwoch, 14.01., 14.00 Uhr
AWO, Kaffeekränzchen, Pfitschnhaus
Donnerstag, 15.01., ab 18.00 Uhr
FF Euben, After-Work, Staudnzentrum
Donnerstag, 15.01., 19.00 Uhr
Die Grünen Bindlach, Offener Stammtisch,
Restaurant Papadopoulos
Freitag, 16.01.
Evang. Kirche Bindlach, Mitarbeiter-Abend
Freitag, 16.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal
Samstag, 17.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal
Samstag, 17.01. bis Sonntag 18.01.
TSV Bindlach, Galaabend Schwarz-Gold Bindlach, Bärenhalle
Sonntag, 18.01., 18.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal
BINDLACHER
Donnerstag, 22.01., 18.00 Uhr
Frauen-Union, Stammtisch, Gasthof „Zum Oschenberg“,
Allersdorf
NACHRICHTEN
Sonntag, 25.01.
SV Ramsenthal, Hallenturnier, Bärenhalle
Montag, 26.01., 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Seniorensprechstunde, Umgang mit Smartphone
oder Tablet, Rathaus Mehrzweckraum
Freitag, 30.01.
VLF, VLF-Ball, Bärenhalle
Freitag, 30.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal
Samstag, 31.01.
FF Benk, Jahreshauptversammlung
Samstag, 31.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV-Saal
Februar
Sonntag, 01.02., 18.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV Saal
Dienstag, 03.02.
Evang. Kirche Bindlach, 60+ Geburtstagsund
Gemeindenachmittag
Donnerstag, 05.02., 14.30 Uhr
Ramsadeeler Seniorenhilfe e. V., Kaffeetrinken,
Sportheim Ramsenthal
Freitag, 06.02., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV Saal
Freitag, 06.02. bis Sonntag, 08.02.
SV Mistelgau, Hallenturnier, Bärenhalle
Samstag, 07.02.
Evang. Kirche Bindlach, Minigottesdienst
Samstag, 07.02., 18.00 Uhr
FF Bindlach, Jahreshauptversammlung
Samstag, 07.02., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theaterabteilung, Theater, TSV Saal
Sonntag, 08.02.
ELJ Gräfenthal, Kinderfasching, Haselhof
Montag, 09.02., 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Seniorensprechstunde, Umgang mit Smartphone
oder Tablet, Rathaus Mehrzweckraum
Mittwoch, 11.02., 14.00 Uhr
AWO, Kaffeekränzchen, Pfitschnhaus
Donnerstag, 12.02., 19.00 Uhr
Wanderer "Stammtisch", Pfitschnhaus
Samstag, 14.02.
TSV Bindlach, TSV Kinderfasching, TSV Saal
Samstag, 14.02., 14.30 Uhr
SKC Steig Bindlach, Jahreshauptversammlung, Kegelbahn
Freitag, 20.02. bis Sonntag, 22.02.
TSV St. Johannis Bayreuth, Hallenturnier, Bärenhalle
Samstag, 28.02.
Förderverein KiTa Regenbogen, Flohmarkt KiTa Regenbogen
Samstag, 28.02., 14.30 Uhr
VdK, Jahreshauptversammlung, Gaststätte Bock
Samstag, 28.02., 19.00 Uhr
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Donnerstag, 25.12.2025
Brandenburger-Apotheke, Brandenburger Str. 24, Bayreuth
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Samstag, 27.12.2025
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Montag, 29.12.2025
Felsen-Apotheke, Bahnhofstr. 95, Bad Berneck
Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth
Dienstag, 30.12.2025
Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62 A, Bayreuth
Mittwoch, 31.12.2025
Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 27, Bayreuth
Donnerstag, 01.01.2026
Adler Apotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth
Freitag, 02.01.2026
Brandenburger-Apotheke, Brandenburger Str. 24, Bayreuth
Samstag, 03.01.2026
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Sonntag, 04.01.2026
Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth
Montag, 05.01.2026
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Dienstag, 06.01.2026
Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, Bayreuth
Mittwoch, 07.01.2026
Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62 A, Bayreuth
Donnerstag, 08.01.2026
Bären-Apotheke, Bahnhofstr. 5, Bindlach
Apotheke am Roten Hügel, Preuschwitzer Str. 57, Bayreuth
Freitag, 09.01.2026
Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld
Birken Apotheke, Friedrichstr. 53, Bayreuth
Samstag, 10.01.2026
Main-Apotheke, Lanzendorfer Str. 3, Himmelkron
Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth
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Sonntag, 11.01.2026
Felsen-Apotheke, Bahnhofstr. 95, Bad Berneck
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Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Bindlach für die kommunalen
Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung.
Für amtliche Bekanntmachungen ist der Erste Bürgermeister verantwortlich. Alle
Veröffentlichungen, die durch ihn, seine Stellvertreter oder durch Mitarbeiter*innen
der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Bekanntmachungen. Für Mitteilungen
von Vereinen und Verbänden sind diese, für namentlich gezeichnete
Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Bindlach übernimmt für
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Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach
Tel. 09208 664-0, gemeinde@bindlach.bayern.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil / Verteilung:
Alexander Süß, Media Hub Bayreuth GmbH,
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Erscheinungsweise: 14-tägig, Auflage: 3.100
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien & Vertrieb
OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung
und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages.
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Maud Arnold
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