Outdoormarkt_2026_01
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Das ist neu
2026 bringt für Industrie und Handel umfangreiche Änderungen – von CBAM und
Energiepreisen über Mindestlohn und Cybersicherheit bis zu Verpackungs-, Lieferkettenund
Produkthaftungsrecht. Ein Überblick über das, was Unternehmen wissen müssen.
Mit Beginn des Jahres 2026 sind in Deutschland zahlreiche
neue gesetzliche Vorgaben in Kraft getreten oder
befinden sich in der Umsetzungsphase, die Industrie, Handel
und Dienstleistungsunternehmen gleichermaßen betreffen.
Die Bandbreite reicht von Klima- und Energiepolitik über
Arbeits- und Entgeltregelungen bis hin zu Cybersicherheit,
Verpackungsrecht, Lieferketten und Produkthaftung.
Während einige Regelungen bereits seit dem 1. Januar
gelten, entfalten andere ihre Wirkung erst im Laufe des
Jahres oder bis Ende 2026.
Im Bereich Klima und Energie markiert der CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus
(CBAM) einen zentralen Einschnitt.
Ab 2026 beginnt die reguläre Handelsphase:
Unternehmen, die emissionsintensive Güter wie Stahl,
Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom
in die EU einführen, müssen die verursachten Emissionen
erfassen und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben.
Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und
CO 2 -Emissionen auch bei Importen zu bepreisen. Kleinimporteure
mit geringen Jahresmengen werden teilweise
von den Pflichten ausgenommen. Ergänzend plant der
Gesetzgeber Entlastungen für energieintensive Industrien,
darunter einen begrenzten Industriestrompreis sowie eine
dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische
Mindestniveau.
Auch im Arbeitsrecht ergeben sich spürbare Änderungen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026
auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig wird das
Entgelttransparenzrecht weiterentwickelt. Unternehmen
müssen sich auf zusätzliche Berichtspflichten, Auskunftsansprüche
von Beschäftigten und mehr Transparenz bei
Vergütungsstrukturen einstellen – perspektivisch auch
unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Cybersicherheit und
Digitalisierung. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie
NIS-2 werden deutlich mehr Unternehmen als bisher
verpflichtet, verbindliche IT-Sicherheitsmaßnahmen einzuführen.
Dazu zählen Risikomanagement, technische Schutzmaßnahmen
sowie Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
Die Vorgaben betreffen nicht nur klassische kritische Infrastrukturen,
sondern auch zahlreiche „wichtige“ Unternehmen.
Da auch öffentliche Stellen strengeren Anforderungen
unterliegen, steigen zugleich die Compliance-Erwartungen
an deren Zulieferer und Dienstleister.
Im Umwelt- und Verpackungsrecht bringt die neue EU-
Verpackungsverordnung weitreichende Neuerungen. Bis
spätestens Sommer 2026 muss sie in nationales Recht überführt
werden. Hersteller, Händler, Importeure und Onlinehändler
sehen sich mit erweiterten Pflichten konfrontiert, darunter
strengere Recyclingquoten, zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben
sowie umfassendere Registrierungs- und Dokumentationsanforderungen.
Parallel verschärft der Gesetzgeber die
Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Nachhaltigkeitsversprechen,
Labels oder Siegel müssen künftig belastbar
belegt und nachvollziehbar sein, insbesondere im Onlinehandel
und Marketing.
Weitere Änderungen betreffen Lieferketten und Produkthaftung.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
soll 2026 angepasst werden, unter anderem mit dem
Ziel administrativer Entlastung. Gleichzeitig rückt die
europäische CSDDD mit erweiterten Anforderungen für
große Unternehmen näher. Bis Ende 2026 muss zudem die
neue EU-Produkthaftungsrichtlinie umgesetzt werden, die
den Haftungsrahmen auf digitale Produkte und Software
ausweitet und Drittstaatenhersteller verpflichtet, einen
verantwortlichen Akteur in der EU zu benennen.
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