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Outdoormarkt_2026_01

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Das ist neu

2026 bringt für Industrie und Handel umfangreiche Änderungen – von CBAM und

Energiepreisen über Mindestlohn und Cybersicherheit bis zu Verpackungs-, Lieferkettenund

Produkthaftungsrecht. Ein Überblick über das, was Unternehmen wissen müssen.

Mit Beginn des Jahres 2026 sind in Deutschland zahlreiche

neue gesetzliche Vorgaben in Kraft getreten oder

befinden sich in der Umsetzungsphase, die Industrie, Handel

und Dienstleistungsunternehmen gleichermaßen betreffen.

Die Bandbreite reicht von Klima- und Energiepolitik über

Arbeits- und Entgeltregelungen bis hin zu Cybersicherheit,

Verpackungsrecht, Lieferketten und Produkthaftung.

Während einige Regelungen bereits seit dem 1. Januar

gelten, entfalten andere ihre Wirkung erst im Laufe des

Jahres oder bis Ende 2026.

Im Bereich Klima und Energie markiert der CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus

(CBAM) einen zentralen Einschnitt.

Ab 2026 beginnt die reguläre Handelsphase:

Unternehmen, die emissionsintensive Güter wie Stahl,

Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom

in die EU einführen, müssen die verursachten Emissionen

erfassen und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben.

Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und

CO 2 -Emissionen auch bei Importen zu bepreisen. Kleinimporteure

mit geringen Jahresmengen werden teilweise

von den Pflichten ausgenommen. Ergänzend plant der

Gesetzgeber Entlastungen für energieintensive Industrien,

darunter einen begrenzten Industriestrompreis sowie eine

dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische

Mindestniveau.

Auch im Arbeitsrecht ergeben sich spürbare Änderungen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026

auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig wird das

Entgelttransparenzrecht weiterentwickelt. Unternehmen

müssen sich auf zusätzliche Berichtspflichten, Auskunftsansprüche

von Beschäftigten und mehr Transparenz bei

Vergütungsstrukturen einstellen – perspektivisch auch

unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Cybersicherheit und

Digitalisierung. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie

NIS-2 werden deutlich mehr Unternehmen als bisher

verpflichtet, verbindliche IT-Sicherheitsmaßnahmen einzuführen.

Dazu zählen Risikomanagement, technische Schutzmaßnahmen

sowie Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Die Vorgaben betreffen nicht nur klassische kritische Infrastrukturen,

sondern auch zahlreiche „wichtige“ Unternehmen.

Da auch öffentliche Stellen strengeren Anforderungen

unterliegen, steigen zugleich die Compliance-Erwartungen

an deren Zulieferer und Dienstleister.

Im Umwelt- und Verpackungsrecht bringt die neue EU-

Verpackungsverordnung weitreichende Neuerungen. Bis

spätestens Sommer 2026 muss sie in nationales Recht überführt

werden. Hersteller, Händler, Importeure und Onlinehändler

sehen sich mit erweiterten Pflichten konfrontiert, darunter

strengere Recyclingquoten, zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben

sowie umfassendere Registrierungs- und Dokumentationsanforderungen.

Parallel verschärft der Gesetzgeber die

Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Nachhaltigkeitsversprechen,

Labels oder Siegel müssen künftig belastbar

belegt und nachvollziehbar sein, insbesondere im Onlinehandel

und Marketing.

Weitere Änderungen betreffen Lieferketten und Produkthaftung.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

soll 2026 angepasst werden, unter anderem mit dem

Ziel administrativer Entlastung. Gleichzeitig rückt die

europäische CSDDD mit erweiterten Anforderungen für

große Unternehmen näher. Bis Ende 2026 muss zudem die

neue EU-Produkthaftungsrichtlinie umgesetzt werden, die

den Haftungsrahmen auf digitale Produkte und Software

ausweitet und Drittstaatenhersteller verpflichtet, einen

verantwortlichen Akteur in der EU zu benennen.

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www.outdoormarkt.com 01/2026 21

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