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Schwarzenau 01/2026

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Unsere

FREIHEITLICHER GEMEINDEKURIER

Schwarzenau

zugestellt durch Österreichische Post

Unsere Heimat

Gemeinde

Ausgabe · Jänner 2026 | 560062/2026

Impressum: FPÖ Niederösterreich | Purkersdorfer Straße 38, 3100 St. Pölten

Für die Musik…

Mit großer Freude haben wir dem

Dorferneuerungsverein Hausbach

eine Spende von € 300 übergeben.

Um den Dorftreff als Veranstaltungsraum

noch attraktiver

gestalten zu können, wird mit dem

Geld eine Musikbox angeschafft.

Vielen Dank dafür, dass ihr den

Raum für private Feste zur Verfügung

stellt und somit die Möglichkeit

für ein geselliges Miteinander

schafft!


Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

Gebührenerhöhungen – nicht mit uns

Viele rote Zahlen…

Und wieder einmal entscheidet die

schwarz-rote Einheitspartei zum

Nachteil der Bevölkerung. In Zeiten

von Teuerung, Firmeninsolvenzen

und steigender Arbeitslosigkeit

sorgt auch unsere Gemeinde dafür,

dass der Bürger auch weiterhin

brav zur Kasse gebeten wird.

Mit den üblichen Beschönigungen

von „Fairness“, „Kostendeckung“

und „wir müssen halt an die Inflation

anpassen“ werden kommende

Gebührenerhöhungen erklärt. Was

bedeutet das konkret:

• Erhöhung der

Friedhofsgebühren

• Erhöhung des Einheitssatzes

• Erhöhung der Kanalgebühren

WIR HABEN DAGEGEN GESTIMMT !

Jede zweite Gemeinde in NÖ gilt als

„Abgangsgemeinde“, weil die Ausgaben

die Einnahmen übersteigen.

Das Haushaltspotential in Schwarzenau

für 2026 ist zwar mit rund

78.600 EUR NOCH positiv, aber wir

können schon jetzt davon ausgehen,

dass diese Zahl nicht halten wird.

Am negativen Verlauf des Nettoergebnisses

des letzten Jahres kann

man schon jetzt deutlich erkennen,

dass die Erträge NICHT AUS-

REICHEND sein werden um die Aufwendungen

für die kommunalen

Leistungen abdecken zu können.

Schuldenstand der Gemeinde

Schwarzenau lt.

VA 2026 = 8.712.000 Euro.

Zinsen + Tilgung = Schuldendienst

lt. VA 2026 = 530.300 Euro

In den kommenden Monaten

und Jahren werden einige Investitionen

für den Erhalt der

Infrastruktur notwendig sein.

Damit die Kläranlage wieder regelkonform

betrieben werden

kann, müssen Ersatzteile von bis

zu 50.000 € angeschafft werden.

In den nächsten Jahren muss dann

die Kläranlage dringend modernisiert

(Neu- oder Umbau) werden.

Wieviel Geld dafür vom Land übernommen

wird bzw. wieviel die Gemeinde

dann noch selbst investieren

muss, ist derzeit noch unklar.

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FPÖ NIEDERÖSTERREICH


SCHWARZENAU

Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

NÖ Kanalgesetz - Kontrolle

„Neuerhebung der Berechnungsflächen aller relevanten Objekte im Gemeindegebiet durch den

Gemeindeverband Zwettl“

1 über die lotrechte Projektion

der oberirdischen Bauteile.

Das bedeutet: Die Außenabmessungen

sind die korrekte gesetzliche

Grundlage.

So nennt sich der Punkt auf der

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung

vom 04.12.2025. Wir haben

nachgefragt, was das konkret

bedeutet: Der Gemeindeverband

Zwettl hat Personal übrig, um

2026 allen Hauseigentümern einen

Besuch abzustatten zu können

und zu kontrollieren/vermessen/

nachzuschauen ob die angegebenen

m² bebaute Flächen auch

tatsächlich ihre Richtigkeit haben.

Es soll angeblich Zu- und Umbauten

geben, die nicht, wie es § 13

Abs. 1 NÖ Kanalgesetz vorsieht, an

die Gemeinde gemeldet wurden.

Viele Bürger sind mit folgenden

Fragen auf uns zugekommen:

Darf das die Gemeinde einfach so

veranlassen und muss man dem Gemeindeverband

Zutritt gewähren?

Nachdem das NÖ Kanalgesetz 1977

kein Zutrittsrecht für Messorgane

erhält, können Grundstücksbetretungen

nur freiwillig erfolgen.

Die Gemeinde darf die für die Abgabenbemessung

relevanten Daten

erheben, denn § 6 Abs. 2 lit.

d verpflichtet sie, genaue Bestimmungen

über die Erhebung der Bemessungsgrundlagen

in die Kanalabgabenordnung

aufzunehmen.

Sollte ein Bürger die Begehung

verweigern, darf die Gemeinde

selbst berechnen, was sie meint,

dass die Abgabegrundlage ist (z.

B. anhand von Plänen, GIS-Daten,

Luftbildern).

Welche Maße werden als Berechnungsgrundlage

verwendet?

Die Berechnung der bebauten

Fläche erfolgt laut § 1a Z

Wie weit kann die Gemeinde/der

Verband nachfordern?

Im Kanalgesetz gibt es keine eigene

Verjährungsbestimmung. Damit

gilt die allgemeine Verjährung der

NÖ Abgabenordnung (NÖ AO):

• 5 Jahre Festsetzungsverjährung

für Abgaben

• Beginn: mit Ablauf des Jahres, in

dem die Abgabenschuld entstanden

ist (§ 12 NÖ Kanalgesetz regelt,

wann die Abgabenschuld entsteht)

Was ist mit Strafen?

Die Strafbestimmungen stehen in

§ 15 NÖ Kanalgesetz. Nach Rücksprache

mit dem Bürgermeister,

möchte die Gemeinde von

Anzeigen absehen (Das Gesetz

selbst bleibt allerdings gültig).

WIR HABEN DAGEGEN GESTIMMT:

• weil ein Beschluss ohne klare

Rechtsgrundlage rechtliche Risiken

birgt

• weil der Ablauf unklar war und

der Gemeinderat nicht „blind“

Maßnahmen beschließen kann.

FPOE-NOE.AT

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Unsere

Unsere Heimat

Gemeinde

Alles gut in Österreich?!

Ende Dezember kommt immer der

Zeitpunkt, wo man das Jahr gedanklich

Revue passieren lässt.

Wenn man zu Weihnachten und zu

Silvester mit Familie und Freunden

zusammensitzt, wird viel diskutiert.

Wie schön das Leben in Österreich

ist, wie gut es uns allen geht, wie

toll die Zukunft unserer Kinder sein

wird, der Wirtschaftsaufschwung,

die umfangreichen Arbeitsmöglichkeiten,

was die Regierung in diesem

Jahr Gutes geschaffen hat,…. Nein?

Es kann nur jeder persönlich für sich

selbst entscheiden, wie gut seine

derzeitige Lebenssituation ist. Und

ob es im Vergleich zu früher besser

oder schlechter geworden ist.

Wenn einem Manches oder Vieles

nicht passt, muss man etwas dagegen

tun! Wir haben nur dieses

eine Leben. Versuchen wir doch

gemeinsam das Beste daraus zu

machen. Für uns, für unsere Kinder

und für unser Land Österreich!

Kontakt FPÖ Schwarzenau – sprechen Sie uns an:

NUR GEMEINSAM SIND

WIR STARK!

NUR GEMEINSAM KÖNNEN

WIR ETWAS BEWEGEN!

NUR GEMEINSAM KÖNNEN

WIR ETWAS VERÄNDERN!

Wenn Du Interesse hast, in einem

dynamischen Team mitzuwirken –

melde Dich bei uns!

GR Sandra Mandl

0677 / 616 17 220

sandra-mandl@gmx.at

GR Harald Kretschmar

0699 / 102 28 657

harald.kretschmar@gmx.at

Dorfspiele

In der letzten Gemeinderatssitzung

wurde eine grundsätzliche

Teilnahme an den

16. Waldviertler Dorfspielen

beschlossen. Sie finden

Ende August in Grafenschlag

statt. Eine tolle Veranstaltung

für die rund 40 Vereine

in unserer Gemeinde.

Der Zusammenhalt und das

Miteinander stehen bei den

Dorfspielen im Vordergrund.

Hier kann sich Jung und Alt in

den verschiedensten Disziplinen

beweisen. Wir sind stolz

auf unsere Vereine und freuen

uns schon jetzt auf eine

großartige Waldviertler Veranstaltung!

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FPÖ NIEDERÖSTERREICH

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