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Amtsblatt der VG Mistelgau-Glashütten Februar 2026

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AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden

Mistelgau und Glashütten

30. JANUAR 2026

AUSGABE 02 / 26

ANZEIGENSCHLUSS FÜR

DIE MÄRZ-AUSGABE

IST DER 13.02.2026

Am Sonntag, 01. Februar 2026 ist die Gelegenheit, die neu renovierte Mistelgauer

Turnhalle mit Schulgebäude und offenen Ganztagesschulräumen sowie

der Hackschnitzelanlage bei Kaffee und Kuchen zu besichtigen. Hierzu ergeht

herzliche Einladung. Mehr dazu auf Seite 9

Außergewöhnliche Ehrung bei Feuerwehr Glashütten

Weiter auf Seite 15

Foto: Feuerwehr Glashütten

Rathaus Mistelgau

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 09279/999-0

Fax:09279/999-33

www.mistelgau.de

poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Rathaus Glashütten

Schloßstraße 2

95496 Glashütten

Dienstag: 8.00 – 10.30 Uhr

Donnerstag: 16.00 – 18.30 Uhr

Telefon: 09279/467

Fax: 09279/923377

www.glashuetten.de

gemeinde@glashuetten.de

Interkommunale Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische

Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

Telefon: 09279/923241

Fax: 09279/923244

www.neubuerg.de

info@neubuerg.de


Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0

Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender

Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten

Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau

Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329

melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de

Bayerlein, Katja

Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Standesamt

Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327

katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de

Bursian, Alexandra

Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Mitteilungsblatt

Tel.: 09279/9 99-22 Fax: 0 92 79 /9 99-322

alexandra.bursian@vg-mistelgau.bayern.de

Heinz, Christian

EDV-Betreuung, Breitbandangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 / 9 99-11, Fax: 0 92 79 / 9 99-311

christian.heinz@vg-mistelgau.bayern.de

Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316

mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de

Küffner, Brigitte – Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgeramt

Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317

brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de

Krug, Tanja – Finanzverwaltung

Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321

tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de

Kugler, Petra

Kindergarten, Schule, Versicherungsangelegenheiten

Tel.: 0 92 79 /9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324

petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de

Lehner, Bernd – Kämmerer

Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99-313

bernd.lehner@vg-mistelgau.bayern.de

Roder, Ute – Kassenverwaltung

Tel.: 0 92 79 /9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319

ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de

Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt

Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312

klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de

Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees

Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten

Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45

info@tourismus-obernsees.de

Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr

Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315

thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de

Waldmann, Monika – Grund-, Gewerbe- und

Hundesteuer, Bürgeramt

Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318

monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de

Gemeinde Mistelgau

Die Rufnummern:

Lappe Karl, 1. Bürgermeister

Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil:

01 60/842 73 16

Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84

In dringenden Fällen:

Bär, Arno mobil: 01 51/18 05 64 41

Teufel, Reiner mobil: 01 51/18 05 64 43

Zick, Michael mobil: 01 51/18 05 64 48

Gemeinderat Mistelgau:

Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468

Jugendbeauftragte:

Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41

Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03

Schul- u. Kindergartenbeauftragter:

Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52

Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:

Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561

Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth

Tel.: 0921-600-750

Gemeinde Glashütten

Die Rufnummern:

Ruhl Sven, 1. Bürgermeister

Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05

Rathaus Glashütten:

Öffnungszeiten:

Dienstag, 8.00 – 10.30 Uhr – Donnerstag, 16.00 – 18.30 Uhr

Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77

Internet: www.glashuetten.de

Mail: gemeinde@glashuetten.de

Bauhof Glashütten:

Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30

Mail: bauhof@glashuetten.de

Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski

Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600

Jugendbeauftragte: Annabell Bär, Asternweg 3, Glashütten

Tel. 0175 / 91 47 55 4 - Mail: annabellbaer@gmx.de

Gebührenabrechnung für Wasser- und

Kanaleinleitungsgebühren Gemeinde Glashütten:

Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0

Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr

Störungsannahme für Wasser: Tel. 09281/8393939

Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:

rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366

NEU

Abwasserzweckverband Truppachtal

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/

999-33

Internet: www.mistelgau.de

Internet: www.glashuetten.de

Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de

Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender

Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230

Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.

E-Mail: info@ka-truppachtal.de


Schulverband Mistelgau-Glashütten

Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0

Fax: 09279/ 999-33

Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender

Grundschule Mistelgau-Glashütten:

Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau

Tel.: 09279/346

Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52

Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten

Tel.: 09279/241

Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:

Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73

Leitung: Simone Stahlmann

Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.

Mistelgau:

Kindertagesstätten

Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322

Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau

Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau

Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth

Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau:

Tel.: 09279/977 35 80

Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau

Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband

Bayreuth-Stadt e.V.

Kindertagesstätte „Die Naturentdecker Obernsees“:

Tel.: 09206/750

Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees

Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth

Glashütten:

Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten:

Tel.: 0 92 79/18 19, Schloßstr. 6, 95496 Glashütten

Mail: kita.glashuetten@awo-omf.de

Leitung: Andrea Schilling

Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.

Bankverbindungen:

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98

BIC: BYLADEM1SBT

Gemeinde Mistelgau

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01

BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15

BIC: GENODEF1HO1

Gemeinde Glashütten

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08

BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90

BIC: GENODEF1HO1

Abwasserzweckverband Truppachtal

Sparkasse Bayreuth

IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11

BIC: BYLADEM1SBT

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42

BIC: GENODEF1HO1

Schulverband Mistelgau-Glashütten

VR-Bank Bayreuth-Hof eG

IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55

BIC: GENODEF1HO1

Impressum:

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau und ihren Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten.

Erscheinungsweise:

Monatlich - am letzten Freitag des Vormonats.

Verteilung:

Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes

durch die Verwaltungsgemeinschaft.

Herausgeber & Verlag:

Media Hub Bayreuth GmbH, Richard-Wagner-Straße 36,

95444 Bayreuth, Tel. 0921/1627280-40, E-Mail info@inbayreuth.de

Druck:

Schneider Printmedien GmbH, 96279 Weidhausen

Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt:

VG-Vorsitzender Karl Lappe, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Alexander Süß, Media Hub Bayreuth GmbH,

E-Mail: info@inbayreuth.de

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen

Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Preisliste. Anzeigen

und –entwürfe sind verlagsrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung

und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des

Herausgebers.

UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES

TRINKWASSERS DER GEMEINDE MISTELGAU

Am 17.11.2025 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der

Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taubmann

GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der

Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse

zur Kenntnis:

Gesamthärte: 5,60°dH

Nitrat:

< 1 mg/l

ph-Wert: 8,0

Härtebereich: weich (1)

UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES

TRINKWASSERS DER GEMEINDE GLASHÜTTEN

Am 27.10.2025 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der

Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taubmann

GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der

Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse

zur Kenntnis:

Gesamthärte: 6,7° dH

Nitrat:

< 1 mg/l

ph-Wert: 8,5

Härtebereich: weich (1)


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

BEKANNTMACHUNG

DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELGAU

Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

gem. § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz

über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs-

und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien

und Wählergruppen

Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs.1 BMG Parteien, Wählergruppen

und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft

über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige

Anschriften erteilen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit

Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler

Ebene und nur in den sechs Monaten der Wahl oder Abstimmung

vorangehenden Monaten.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt

werden.

Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei

einer Wahl oder Abstimmung verwenden und muss sie spätestens

einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung löschen oder

vernichten.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen

Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.

Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde

eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden

nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist

kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von

Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs. 2 BMG bei Verlangen

von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem

Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen.

Dabei werden der Familienname, Vornamen, Doktorgrad,

Anschrift, das Datum und die Art des Jubiläums übermittelt.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag

und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.

Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei

denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.

Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden

eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden

nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre

ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen

zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet

haben, Auskunft über Familiennamen, Vornamen,

Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern

(Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei

denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.

Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden

eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden

nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre

ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt

für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes (SG) können sich Frauen und Männer,

die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten,

freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln

die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der

Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, Vornamen

und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,

die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 SG).

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen

Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.

Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde

eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden

nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist

kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine

öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen

eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft

Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen

Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von

diesen Familienangehörigen Daten des Familiennamens, früheren

Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts, Geschlechts sowie

der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,

derzeitigen Anschriften und letzten früheren Anschrift

übermitteln; außerdem Auskunftssperren gem. § 51 BMG, bedingte

Sperrvermerke gem. § 52 BMG und das Sterbedatum.

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert

nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts

an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen

Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.

Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde

eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden

nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist

kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.

6. Weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten

Es besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben und Gesundheit,

persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange eine

Auskunftssperre in das Melderegister einzutragen. Es müssen Tatsachen

vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Person,

deren Daten mitgeteilt werden sollen, durch diese Auskunft eine

Gefahr für Leben und Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche

schutzwürdige Interessen entstehen kann. Als betroffene Person

können Sie bei der Meldebehörde einen Antrag auf Eintragung

einer Auskunftssperre in das Melderegister stellen.

Ist eine Auskunftssperre eingerichtet, wird eine Auskunft aus dem

Melderegister nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger

Interessen ausgeschlossen werden kann.

Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen

Person eingetragen.

Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern,

beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte

beigeschriebene Daten berücksichtigt.

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf

Antrag verlängert werden.

Mistelgau, 30.01.2026

Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

gez. Lappe

Gemeinschaftsvorsitzender

SEITE 4


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

DIE BILANZ FÜR DAS JAHR 2024 WURDE GEPRÜFT – TESTAT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Juragruppe für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde durch die Wirtschaftsprüfung Nickl.

Consulting mit Sitz in Regensburg geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024

und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang,

einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der

Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des

Freistaates Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner

Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen

steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung

des Freistaats Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 26 Abs. 1 KommZG

i.V.m. Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt

„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks

weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen

und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen

erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage

für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung

des Freistaats Bayern

Ich habe mich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 01.01.2024

bis zum 31.12.2024 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung des Freistaats

Bayern habe ich in dem Bestätigungsvermerk auf meine Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis meiner durchgeführten Tätigkeiten bin ich zu der Auffassung gelangt, dass mir keine Sachverhalte bekannt geworden sind,

die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen

und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

SEITE 5


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Verantwortung des Abschlussprüfers

Meine Tätigkeit habe ich entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung

nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Meine Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen,

ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers,

die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

Regensburg, 24.10.2025

Hans-Jürgen Nickl

Wirtschaftsprüfer

Die Juragruppe fasste in ihrer Sitzung vom 10.12.2025 folgenden Beschluss:

Die Verbandsversammlung nimmt von der Wirtschaftsprüfung Nickl.Consulting durchgeführten Prüfung und der Prüfungsfeststellungen

des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 Kenntnis. Ergebnis ist, dass unser

Unternehmen in allen Bereichen ordnungsgemäß geführt wird und die wirtschaftlichen Verhältnisse, Buchführung und Rechnungslegung

voll umfänglich geordnet sind. Ebenso ist ein internes Kontrollsystem installiert. Der von der Werkleitung erstellte Lagebericht

ist zutreffend. Auch das wird zur Kenntnis genommen.

Hiermit wird die Jahresrechnung 2024 abschließend festgestellt.

Dem Verbandsvorsitzenden und dem Werkleiter wird hiermit die Entlastung erteilt.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung (EBV) zu veröffentlichen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind 7 Tage öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht können in der Zeit vom 02.02.2026 bis 06.02.2026 in der Juragruppe, Zum Dianafelsen 1,

91257 Pegnitz oder auch im Internet unter www.juragruppe.de eingesehen werden.

ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG); AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

DER JURAGRUPPE ZV WASSERVERSORGUNG

(zuständig im Ortsteil Schnackenwöhr der Gemeinde Mistelgau)

3. Änderungssatzung der Verbandssatzung

5. Änderungssatzung der Wasserabgabesatzung

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 10.12.2025 die o.g. Satzungsänderungen beschlossen.

Die angegebenen Änderungssatzungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31 vom 18.12.2025 amtlich bekannt gemacht.

Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.

Gemeinde Mistelgau

Mistelgau, den 30.01.2026

gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

SEITE 6


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

3. Anpassung Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen

AUS DEM GEMEINDERAT MISTELGAU

Information über die Sitzung des Gemeinderates Mistelgau am

Montag, 22.12.2025, im Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35,

95490 Mistelgau.

In der Zeit vom März 2025 bis Juli 2025 wurden die Jahresrechnungen

2006 bis 2024 und die Kasse der Gemeinde Mistelgau

durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes

Bayreuth gem. Art. 105 Abs. 1 GO überörtlich geprüft.

Im Rahmen dieser Prüfung ergab sich, dass die Dienstanweisung

für das Finanz- und Kassenwesen vom 01.07.2009 nicht mehr aktuell

ist, was auch schon von der örtlichen Rechnungsprüfung

bemängelt wurde.

Beginn der Sitzung:

Ende der Sitzung:

Anwesend waren:

19:30 Uhr

22:50 Uhr

1. Bürgermeister Herr Karl Lappe

und 16 Gemeinderäte

Es wurde u.a. unter Punkt 2 (Anordnungsbefugnis), Punkt 4

(sachlich und rechnerische Feststellung von Anordnungen),

Punkt 5 (Aufgabe der Kasse und der Buchhaltung) und Punkt 6

(Zeichnungsberechtigung) die jeweiligen Personen ergänzt und

aktualisiert.

Entschuldigt: ./.

Von der Presse: ./.

Schriftführerin:

Zuhörer: ./.

Frau Ute Roder

1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest,

dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß

geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit 17 Mitgliedern

anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist.

A) Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift vom 10.11.2025

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom

10.11.2025. (17 : 0)

2. Bauanträge

2.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit

Doppelgarage auf Fl. Nr. 267 Tfl., Streit 10, Gemarkung Frankenhaag

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)

2.2 Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Büroräumen und

Heizung auf Fl. Nr. 267 Tfl., Streit 10, Gemarkung Frankenhaag

Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)

2.3 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau von 3 Einfamilienhäusern

und einer Maschinenhalle auf Fl. Nrn. 25 u. 197, Gemarkung

Mengersdorf

INFO: Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach § 246e BauGB

(Wohnungsbauturbo). Bauvorhaben im Außenbereich können

mit Zustimmung der Gemeinde abweichend von § 35 BauGB zugelassen

werden, wenn sie im räumlichen Zusammenhang mit

Flächen stehen, die nach § 30 Abs. 1, Abs. 2 oder § 34 BauGB zu

beurteilen sind.

Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.

(17 : 0)

Nach intensiver Diskussion wurde die aktualisierte Dienstanweisung

vom Gemeinderat in nachfolgenden Punkten geändert.

Nr. 4 Sachliche, fachliche und rechnerische Feststellung von

Anordnungen

Für die sachliche und rechnerische Feststellung gelten die Regelungen

gemäß VV Nr. 11 bis 19 der BayHO – Bayerische Haushaltsverordnung.

Befugt sind folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft

Mistelgau und der Gemeinde Mistelgau in ihren

jeweiligen Fachbereichen:

Bernd Lehner

Mathias Huber

Monika Waldmann

Petra Kugler

Arno Bär

Tanja Krug

Christian Heinz

Melissa Amschler

Thomas Silbermann

Roland Küffner

Die Ergänzungen sind in grün farblich markiert.

Der Gemeinderat ändert in der vorliegenden Dienstanweisung

Nr. 6 und Nr. 9:

In Nr. 6 und Nr. 9 werden jeweils die Worte: „die Kassenverwalterin,

weiterhin“ weggelassen.

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende aktualisierte, in den

Punkten Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 9 vom Gremium geänderte, Dienstanweisung

für das Finanz- und Kassenwesen zur Kenntnis und

beschließt diese. (10 : 7)

4.0 Rechnungsprüfungsantwortschreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde

Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen

für die Haushaltsjahre 2006 bis 2024 der Gemeinde Mistelgau

In der Zeit vom März 2025 bis Juli 2025 wurden die Jahresrechnungen

der Rechnungsjahre 2006 bis 2024 geprüft.

Die Prüfung erstreckte sich auf folgende Gebiete:

Prüfungsgebiete

• Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und Rechnungsabschlüsse

• Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

• Verschuldung und Kreditwesen

• Finanzausgleich und Nettosteueraufkommen

• Belegprüfung

• Liegenschaften und Gemeindevermögen

• Personalausgaben

• Kostenrechnende Einrichtungen (überschlägig)

Der Gemeinderat geht auf einige Punkte aus dem vorliegendem

Prüfungsbericht näher ein und kommt zu nachfolgendem

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfbericht, wie am

11.08.2025 bereits im Gremium vorgetragen und stimmt nach

Einarbeitung einer Änderung in Textziffer TZ13 und TZ14 (es

wird „soweit möglich“ ergänzt) der Beantwortung der Textziffern

1 bis 16, wie von der Verwaltung vorgelegt, zu.

(16 : 1)

4.1 Entlastung der ersten Bürgermeister nach Feststellung der

Jahresrechnungen von 2006 bis 2020

Gemäß dem überörtlichen Prüfungsbericht der Rechnungsprüfungsstelle

des Landratsamtes Bayreuth wurde unter TZ 4 festgestellt,

dass durch Gemeinderatsbeschlüsse keine Entlastung

der Bürgermeister für die Jahresrechnungen von 2006 bis 2020

stattgefunden hat und dies prophylaktisch und aus Gründen

der Rechtsklarheit nachzuholen ist.

Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Feststellungen

der Jahresrechnungen für die Jahre 2006 bis 2020, die Entlastung

der ersten Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu

erteilen.

Der erste Bürgermeister nimmt an der Beratung und Abstimmung

nicht teil. (15 : 1)

5. Ablehnungsbescheid über die Stabilisierunghilfe mit Erläuterungen

Der Antrag der Gemeinde Mistelgau auf Stabilisierungshilfe

wurde durch die Regierung von Oberfranken abgelehnt. 1. Bürgermeister

Karl Lappe erläutert dem Gemeinderat den Ablehnungsbescheid.

Der Gemeinderat zeigt sich enttäuscht über die Ablehnung und

nimmt das Schreiben zur Kenntnis.

6. Wärmeanfrage der Ev. Luth. Kirche für das Ev. Gemeindehaus

sowie Sachstandsbericht zur weiteren Wärmeleitungsplanung

Schulstr. und Nutzung/Vermietung unserer Gebäude

in der Schulstr./Gartenstraße.

Der Gemeinde Mistelgau liegt eine Wärmeanfrage der Ev. Luth.

Kirche für das Ev. Gemeindehaus vor. Diese Anfrage könnte im

Zuge des Leitungsbaues in der Schulstraße vom Heizwerk an

der Schule bis zu unserem Objekt Gartenstraße 1 durchaus berücksichtigt

werden. Ein Wärmeleitungsförderantrag wurde

bereits gestellt.

Lt. Gemeinderat und Schulhausmeister Roland Küffner sind

durch die energetischen Gebäudesanierungen am Schulgelände

noch Heizungsreserven vorhanden. Bürgermeister Lappe

erläutert, dass es wirtschaftlich wäre, wenn die Leitung evtl.

verbunden mit einem Fußweg und weiteren Anlagen durch das

Pfarrhausgrundstück bis zum zentralen Pfarrbüro in der Schulstraße

2 bzw. Objekt Gartenstraße 1 gelegt werden könnte.

Dadurch müsste die mit vielen Leitungen durchzogene Schulstraßenengstelle

beim Pfarrhaus nicht aufgegraben werden.

Bürgermeister Lappe informiert das Gremium, dass sich Architekt

Bauer unsere Objekte in der Gartenstraße und Schulstraße

angeschaut hat und bereit ist, uns unentgeltlich eine Machbarkeitsstudie

für die weitere Objektentwicklung zu erstellen.

Wichtig ist hierbei, welche Grenzabstände bei etwaigen Gebäudeabbrüchen

oder immissonsrechtliche Vorschriften bei einer

Gaststätte einzuhalten sind.

Der Gemeinde Mistelgau liegt eine Mietanfrage eines Pizzabäckers

für drei Zimmer im Erdgeschoß unseres Anwesens Gartenstraße

1, ab Februar 2026, vor.

Der Gemeinderat erörtert die Themen Leitungsverlegung in

der Straße, Feststellung des Straßenaufbaus in diesem Zuge,

Möglichkeit eines Fußweges hinter dem Pfarrhaus, Beginn des

Wärmeleitungsbaus und Mietvertrag Pizzabäcker.

Der Gemeinderat beauftragt 1. Bürgermeister Karl Lappe, weitere

Verhandlungen mit der Ev. Luth. Kirche zu tätigen. Beim

Erdgeschoß der Gartenstraße 1 wolle man keinen weiteren

Leerstand und ist mit einem mittelfristigen Mietverhältnis mit

einem Pizzabäcker, vorerst für drei Jahre, mit jährlicher Verlängerungsoption

einverstanden.

(17 : 0)

7. Sonstiges

7.1 Erster Bürgermeister Karl Lappe informiert den Gemeinderat

über die Gemeinde-App’s:

Stand der Downloads:

Mistelgau 595

Glashütten 242

7.2 Erster Bürgermeister Karl Lappe informiert den Gemeinderat

über ein Schreiben der Regierung von Oberfranken. Das

Bergamt Nordbayern bestätigt die Beendigung der Bergaufsicht

zum 19.12.2025 für den Tontagebau Mistelgau.

7.3 Zweiter Bürgermeister Heinrich Richter gibt einen kurzen

Überblick über die abgehaltene Verkehrsschau. Die Halteverbotsschilder

in der Seitenbacher Straße sind nun alle klar erkennbar

gesetzt.

Es wird noch ein Halteverbotsschild an der Schule angebracht.

Die Markierungsarbeiten finden im Frühjahr statt.

7.4 Gemeinderätin Nahrin Lahdo bittet, den Bauhof Mistelgau

auf der Internetseite aufzunehmen. Dies wird der Verwaltung

zur Prüfung weitergeleitet.

7.5 Gemeinderat Jürgen Kailer erkundigt sich über den Heckenrückschnitt

am Ende der Eichenstraße. Erster Bürgermeister

Karl Lappe erklärt, dass hier eine Zufahrt zum dahinterliegenden

Baugrundstück aus einer seit längerem beschlossenen

Ortsabrundungssatzung entstehen soll.

7.6 Gemeinderätin Nahrin Lahdo bemängelt, dass der Burschenverein

die blaue Folie unter dem Gullideckel seit der Kerwa

nicht entfernt. Bürgermeister Karl Lappe wird den Bauhof

beauftragen, den Müllsack zu entfernen.

B) Nichtöffentliche Sitzung

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

HERZLICHE EINLADUNG ZUM

TAG DER OFFENEN TÜR

AM SONNTAG, 01.02.2026,

VON 13.30 UHR BIS 16.30 UHR

Die Gemeinde Mistelgau hat die Sanierung ihrer Schule, der Turnhalle, der

Außenanlagen sowie dem Hackschnitzelheizhaus und den zwei neuen OGTS-

Klassenzimmern abgeschlossen. Nach früheren Investitionen in die Kitas wurden

nun die energetische, akustische und brandschutztechnische Erneuerung der

Schule sowie die Komplettsanierung der Turnhalle umgesetzt.

Foto: Bayreuther Sonntagszeitung / Stefan Dörfler

bei Kaffee und Kuchen

Besichtigungen der Turnhalle,

der offenen Ganztagsschulräume (OGTS),

der Hackschnitzelanlage und des Schulgebäudes

Freundlichst lädt ein Ihre Gemeinde Mistelgau

gez. Karl Lappe

1. Bürgermeister

Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt erscheint: 27. Februar 2026

Anzeigen- und Redaktionsschluss: 13. Februar 2026

SEITE 9


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

ERNEUT VANDALISMUS IN GLASHÜTTEN

Die Gemeinde Glashütten setzt deshalb eine Prämie

von 650,00 € für die Ergreifung des Täters aus.

Bitte wenden Sie sich unter der

Telefonnummer 09279/999-12 an Herrn Schaarschmidt

PROBLEMMÜLL-SAMMLUNG

MIT DEM UMWELTMOBIL DES LANDKREISES BAYREUTH

SAMMELTERMINE 2026

GEMEINDE GLASHÜTTEN

Sa, 28.02.2026 12:00 Uhr - 12:45 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)

Sa, 20.06.2026 11:50 Uhr - 12:30 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)

Sa, 01.08.2026 08:00 Uhr - 08:45 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)

Sa, 31.10.2026 15:00 Uhr - 15:30 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)

GEMEINDE MISTELGAU

Sa, 07.03.2026 10:30 Uhr - 11:00 Uhr Truppach, Feuerwehrgerätehaus (bei Haus Nr. 58)

Sa, 09.05.2026 11:10 Uhr - 12:10 Uhr Mistelgau, Festplatz (Am Feuerwehrhaus)

Sa, 20.06.2026 11:00 Uhr - 11:30 Uhr Wohnsgehaig, Ortsausgang bei Glascontainer ggü. Haus Nr. 57

Sa, 27.06.2026 10:15 Uhr - 10:35 Uhr Obernsees, Am Sportplatz

Sa, 17.10.2026 11:00 Uhr - 12:00 Uhr Mistelgau, Festplatz (Am Feuerwehrhaus)

Defibrillator-Standorte in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

Gemeinde Glashütten

• Feuerwehrgerätehaus Glashütten,

Altenhimmelstraße 4, Glashütten

• Schule Glashütten, Schulstraße 21

• Rathaus Glashütten, Schloßstraße 2

Gemeinde Mistelgau

• Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35

• Firma Hermos, Eckersdorfer Straße 7 und

Gartenstr. 19

• Sportheim SV Mistelgau, Seitenbacher Straße 5

• Feuerwehrgerätehaus Gollenbach, Hs.-Nr. 8

• Feuerwehrgerätehaus Obernsees,

Hintere Dorfstr. 10

• Kulturscheune Obersees, Zum Knock 6,

Mistelgau-Obernsees

• Wohnsgehaig, bei der Bushaltestelle in der

Ortsmitte

• Feuerwehrgerätehaus Seitenbach

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

BÜRGERBUS DES LANDKREISES BAYREUTH

FAHRPLAN HOLLFELD – OBERNSEES –

WOHNSGEHAIG – GLASHÜTTEN – MISTELGAU

Mo/Di/Do/Fr Mo/Di/Do/Fr

09:05 Hollfeld, Spitalplatz 11:45

09:14 Obernsees nzA

09:17 Truppach nzA

09:19 Mengersdorf nzA

09:23 Wohnsgehaig nzA

09:26 Gollenbach nzA

09:28 Plösen nzA

09:31 Frankenhaag nzA

09:36 Glashütten, Nord nzA

09:37 Glashütten, Siedlung nzA

09:42 Mistelgau, Rathaus 11:15

09:43 Mistelgau, REWE 11:15

09:48 Engelmeß nzA

09:49 Seitenbach nzA

09:53 Mistelgau, Rathaus 11:05

09:54 Mistelgau, REWE 11:05

Mo/Di/Do/Fr

(Therme: Achtung Rückfahrt über OVF-Bus)

09:55 Mistelgau, REWE

09:56 Mistelgau, Rathaus

09:59 Glashütten, Nord

10:06 Therme Obernsees

10:15 Hollfeld, Spitalplatz

Fahrpreis: Einfache Fahrt: 1,50 €

Hin- und Rückfahrt: 2,50 €

ab 65 Jahren ermäßigt: Einfache Fahrt: 1,00 €

Hin- und Rückfahrt: 1,50 €

An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit

zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbusses.

Fragen, Wünsche? Tel. 0921 728-330

Zur Kennung in den Plänen:

n.z.A. / --

bedeutet „nur zum Ausstieg, bei Bedarf“

Fahrpläne Bürgerbusse

Landkreis Bayreuth

NEU/WICHTIG: Der Bürgerbus fährt

aktuell wochentags MO bis FR,

nicht an Feiertagen und nur vormittags.

Es erfolgt kein Nachmittagsbetrieb!

Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau

ruft die Bürgerinnen und Bürger der

Gemeinden Mistelgau und Glashütten

dazu auf, den Bürgerbus rege zu nutzen,

damit die derzeit leider noch immer

geringen Fahrgast zahlen zunehmen!

BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2026

IN DER GEMEINDE MISTELGAU

Mittwoch, 28.01.2026

Seitenbach

Feuerwehrgerätehaus Seitenbach

Beginn: 19.30 Uhr

Montag, 02.02.2026

Obernsees

Kulturscheune-Chorzimmer

Beginn: 19.30 Uhr

Dienstag, 03.02.2026

Truppach-Mengersdorf

Gutshof Mengersdorf

Beginn 19.30 Uhr

Mittwoch, 04.02.2026

Gollenbach-Plösen

Bürgerhaus Gollenbach-Plösen

Beginn: 19.30 Uhr

Donnerstag, 05.02.2026

Mistelgau

Sportheim Mistelgau

Beginn 19.30 Uhr

Freitag, 13.02.2026

Wohnsgehaig

Feuerwehrgerätehaus Wohnsgehaig

Beginn 19.30 Uhr

Mittwoch, 04.03.2026

Frankenhaag

Bürgerhaus Frankenhaag-Streit

Beginn: 19.30 Uhr

Bei den Bürgerversammlungen gibt 1. Bürgermeister

Karl Lappe einen Rechenschaftsbericht

über das abgelaufene Jahr ab und einen Ausblick

zu den Vorhaben im begonnenen Jahr.

Weiter haben die Bürger und Bürgerinnen

die Möglichkeit Anliegen von allgemeinem Interesse

im Anschluss mündlich vorzutragen.

Es ergeht herzliche Einladung!

SEITE 11


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Nachrichten aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt

Mistelgau/Glashütten/Kirchahorn für Februar 2026

Gottesdienste Glashütten Mistelgau Tröbersdorf Kirchahorn Klaussteinkapelle

So. 01. Feb

Letzter So. nach

Epiphanias

So. 08. Feb

Sexagesimä

So. 15. Feb

Septuagesimä

So. 22. Feb

Invokavit

9.00

Pfrin Kraemer

19.00 + AM

Vorst. GD der

diesjährigen

Konfirmanden

Pfrin Krauß +

Little Light

9.00

Lektorin

Elke Houben

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

10.10 + AM

Pfrin Kraemer

10.10

Vorst. GD der

diesjährigen

Konfirmanden

Pfrin Kraemer

14.00

Verabsch. von

Pfrin Kraemer

10.10

Ehejubiläums GD

Pfrin Krauß

10.10

Lektorin

Elke Houben

17.00

Konzert mit

Terzo Brass

9.00

Vorst. GD der

diesjährigen

Konfirmanden

Pfrin Krauß

9.00

Pfrin Krauß

Kindergottesdienst Glashütten: Immer Sonntag, Treffpunkt 10.00 Uhr Gemeindehaus (außer Ferien)

Kindergottesdienst Mistelgau: 22.02.2026 Treffpunkt 10.00

Kirchengemeinde

Uhr Gemeindehaus

Obernsees-Mengersdorf

Kindergottesdienst Kirchahorn: 08.02.2026 Treffpunkt 09.00 Uhr Gemeindehaus

NACHRICHTEN aus dem Evang.-Luth. Pfarramt Obernsees/Mengersdorf Februar 2026

E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de - Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de

Unsere Veranstaltungen in Obernsees und Mengersdorf

Datum Gottesdienst Obernsees Mengersdorf Ort

So. 1.02.

So. 8.02.

Di. 10.02.

Mi. 11.02.

Gottesdienst mit Frühstück

(CVJM Mengersdorf)

(Pfrin. Inge Braun)

Gottesdienst mit Abendmahl

(alkoholfrei)

(Pfrin. Inge Braun)

Gemeinsamer Gottesdienst mit

Vorstellung der Konfirmanden

(Pfrin. Inge Braun)

Kantorats-Kaffee

Notfall-Seelsorge

(Pfrin. Stefanie Krauß)

Gemeindenachmittag

Christliche Aspekte in Tolkiens Werk

„Der Herr der Ringe“

(Pfrin. Inge Braun)

08:45 St. Otto Mengersdorf

10:00 Kantorat Obernsees

10:00 St. Jakob Obernsees

15:00 Kantorat Obernsees

14:30 Gemeinderaum Mengersdorf

Fr. 13.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf

So. 15.02.

So. 22.02.

Mi. 25.02.

Gottesdienst

(Lektor Thomas Westermann) 10:00

Gottesdienst

(Lektorin Vera Bräutigam) 10:00

08:45 St. Otto Mengersdorf

Kantorat Obernsees

08:45 St. Otto Mengersdorf

Kantorat Obernsees

Kindergottesdienst 08:45 Gemeinderaum Mengersdorf

Gemeindenachmittag

Städte der Ostsee -

Besuch mit dem Kreuzfahrtschiff

(Georg Gubitz)

14:30 Gemeinderaum Mengersdorf

Fr. 27.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf

SEITE 12


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

Nachrichten aus dem katholischen Pfarramt St. Franziskus Eckersdorf,

für die Kirchen St. Petrus und Paulus, Mistelgau und St. Bonifatius, Glashütten

Tel.: 0921/31866 - email: ssb.bayreuth@erzbistum-bamberg.de

Datum Gottesdienst Mistelgau Glashütten

Sa., 31.01.26 VAM mit Blasius-Segen 17:15 Uhr

So., 01.02.26 Hl. Messe mit Blasius-Segen 09:00 Uhr

Di., 03.02.26 Hl. Messe 19:00 Uhr

Do., 05.02.26 Eucharistiefeier im Seniorenheim 16.00 Uhr

Fr., 06.02.26

2. Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder

15:00 Uhr in Mistelbach

Sa., 07.02.26 VAM 17:15 Uhr

So., 08.02.26 Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr

Di., 10.02.26 Hl. Messe 19:00 Uhr

Sa., 14.02.26 VAM 17:15 Uhr

So., 15.02.26 Hl. Messe 09:00 Uhr

Mi., 18.02.26

Hl. Messe mit Auflegung Aschenkreuz

19:00 Uhr in Mistelbach

Sa., 21.02.26 VAM mit Auflegung des Aschenkreuz 17:15 Uhr

So., 22.02.26 Wort-Gottes-Feier mit Auflegung Aschenkreuz 09:00 Uhr

Di., 24.02.26 Hl. Messe 19:00 Uhr

Do., 26.02.26

„60+“-Treff mit Andacht im Pfarrsaal in Eckersdorf um 14:00 Uhr

Anmeldung bei Frau Wolf 09279/1551

Kinderfasching 2026

Die Gemeinde Mistelgau lädt recht herzlich zum Kinderfasching ein und

wünscht allen Kindern und ihren Eltern viel Spaß!

08.02.26 14.00 Uhr Feuerwehrhaus

Seitenbach

15.02.26 14.00 Uhr Bürgerhaus

Frankenhaag-Streit

16.02.26 14.00 Uhr Feuerwehrhaus

Mistelgau

17.02.26 14.00 Uhr Kulturscheune

Obernsees

17.02.26 14.00 Uhr Bürgerhaus Plösen-

Gollenbach

SEITE 13


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

DIE GEMEINDEN INFORMIEREN

EINLADUNG

ZUR BÜRGERVERSAMMLUNG

am Dienstag, 10.02.2026 um 19.00 Uhr

in das Feuerwehrhaus Glashütten

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass bei der Behandlung

von Wünschen und Anträgen nur Themen von

allgemeinem Interesse angesprochen werden können.

Private Anliegen bitte schriftlich oder nach Terminabsprache!

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des 1. Bürgermeisters über die gemeindliche

Arbeit und insbesondere die Maßnahmen von

Mai 2025 bis Februar 2026

3. Bericht des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr

Glashütten über die Arbeit der Feuerwehr im Jahr

2025

4. Wünsche und Anträge

Ich freue mich über Ihre Teilnahme.

Die VG Mistelgau sucht für die Kommunalwahl am 08.03.2026

WAHLHELFER/INNEN FÜR DIE

(BRIEF)WAHLVORSTÄNDE IN DEN

GEMEINDEN GLASHÜTTEN UND MISTELGAU.

Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit

haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und

das 18. Lebensjahr spätestens am 08.03.2026

vollenden werden, wenden Sie sich bitte an:

VG Mistelgau, Frau Bayerlein

Telefon-Nr.: 09279 99927

E-Mail: katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de

Jedem Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld

als Aufwandsentschädigung gewährt.

VERABSCHIEDUNG VON FRAU GISELA KRETTER

Sven Ruhl

1. Bürgermeister

PAPIER UND DRUCK

MITTEILUNGSBLATT MISTELGAU & GLASHÜTTEN

Das Papier des amtlichen Mitteilungsblattes Mistelgau und

Glashütten ist das sehr weit verbreitete, gestrichene Bilderdruckpapier

ArtoMagic. Es entspricht höchster Druckqualität,

die sowohl Alterungsbeständigkeit, als auch das Europäische

Umweltzertifikat (EU Ecolabel) besitzt, sowie Elementarchlorfrei

gebleicht (ECF) wurde. Zudem besitzt das Papier des Herstellers

inapa Deutschland verschiedene Herstellerzertifikate,

wie FSC®, PEFC, Umweltmanagementsystem (ISO 14001),

Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001), Energiemanagement

(ISO 50001), sowie das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem

(OHSAS 18001). Das Magazin kann

umweltgerecht als Altpapier entsorgt werden.

Fast 25 Jahre stand Frau Kretter als Reinigungskraft für die Kanzlei

Glashütten im Dienst der VG Mistelgau, nun wurde sie in den verdienten

Ruhestand offiziell verabschiedet.

Von links, VG Vorsitzender Karl Lappe, Gisela Kretter, Bürgermeister

Sven Ruhl (Glashütten) und Mathias Huber (Personalamt) bedankten

sich für die immer hervorragende und zuverlässige Zusammenarbeit

mit einem kleinen Präsent.

Foto und Text: Brigitte Küffner

Unser Druckpartner Schneider Printmedien ist eine zertifizierte

Druckerei und Mitglied im bvdm-Klimainitiative, welche für

Klimaneutralität und eine ökologische Produktion steht. Zudem

hat Schneider Printmedien das Gütesiegel „Print CO2-

geprüft“ und darf alle Printprodukte mit dem Logo „Print

CO2-kompensiert“ und damit als umweltfreundliches Produkt

auszeichnen.

WIR GRATULIEREN

15.02.2026: Johann Stefan,

Obernsees, zum 87. Geburtstag

SEITE 14


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE

AUSSERGEWÖHNLICHE EHRUNG BEI FEUERWEHR

GLASHÜTTEN

FEUERWEHR OBERNSEES HAT NEUEN

KOMMANDANTEN UND VORSITZENDEN

Selten hat eine Ehrung bei einer Freiwilligen Feuerwehr soviel Aufmerksamkeit

hervorgerufen, wie die von Egon Ruckriegel anlässlich

der Jahresversammlung der Feuerwehr Glashütten im Gerätehaus.

Aus den Händen von Kreisbrandrat Hermann Schreck erhielt der

Hauptlöschmeister, der bereits 2020 zum Ehrenkommandanten ernannt

wurde, das große Ehrenzeichen für 50jährige aktive Dienstzeit

des Freistaates Bayern. Schreck würdigte das außergewöhnliche

Engagement von Egon Ruckriegel, dessen Auszeichnung eine

der ersten nach der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes

im Landkreis ist. Bei seiner Laudatio erinnerte Kommandant Oliver

Becker an eine Vielzahl von besonderen Verdiensten des Geehrten,

der seit 1976 unermüdlich für „seine Feuerwehr“ im Einsatz ist und

bereits viele Ehrungen erfahren durfte. Die Auszeichnungen waren

damit im Laufe der Versammlungen allerdings noch nicht zu Ende.

Diese setzte Hermann Schreck gemeinsam mit Bürgermeister Sven

Ruhl und Kreisbrandinspektor Sven Kaniewski für die beiden Löschmeister

Martin Zeilmann und Andreas Lottes fort. Diese erhielten

das Verdienstkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Bayreuth für besondere

Verdienste um das Feuerwehrwesen. Die Ehrennadel der

Jugendfeuerwehr des Kreisfeuerwehrverbandes in Silber ging an

die Löschmeister Tobias Heidenreich und Henri Engels, dem seit

einem Jahr amtierenden neuen ersten Vorsitzenden. Neben Beförderungen

und drei Neuaufnahmen gab es seitens des Feuerwehrvereins

weitere Ehrungen. So für Egon Ruckriegel, Gerald Soballa,

Winfried Wagner und Berthold Wölfel. Diese erhielten für 50jährige

Mitgliedschaft die Vereinsnadel in Silber. Für ihre besonderen Verdienste

um die Wehr wurden Albin Rühr und Peter Stahlmann zu

Ehrenmitgliedern ernannt.

Text: Dieter Jenß

Foto: Feuerwehr Glashütten

Mit der Wahl von Johannes Grzonka zum neuen ersten Kommandanten

und von Oliver Schreiber zum ersten Vorsitzenden des

Feuerwehrvereins stellte die Feuerwehr Obernsees bei ihrer Jahresversammlung

in der Kulturscheune die Weichen für die Zukunft

und läutete einen Generationswechsel ein. Denn mit dem Verzicht

des langjährigen Kommandanten Horst Weber auf eine erneute

Kandidatur endete eine außergewöhnliche Ära in der Geschichte

der Wehr. Weber übernahm 2002 im Alter von 27 Jahren die Leitung

und stand 24 Jahre an der Spitze der aktiven Wehr. Bereits

zuvor war er sechs Jahre zweiter Kommandant. Für sein engagiertes

Wirken gab es große Anerkennung durch Kreisbrandmeister

Alexander Schuster. Ausdruck fand dies in Form der Überreichung

eines Gutscheines für einen einwöchigen Freiplatz im Feuerwehr-

Erholungsheim. Worte des Dankes gab es aber auch für den scheidenden

ersten Vorsitzenden Andreas Töpfer. Dieser übte zuletzt

zwölf Jahre das Amt des ersten Vorsitzenden aus und war vorher

bereits sechs Jahre Stellvertreter. Zum Dank gab es für die beiden

ausgeschiedenen Führungskräfte durch Bürgermeister Karl Lappe

und Gemeinderat Sven Gössl, im Vorgriff auf die beim 155jährigen

Gründungsfest vorgesehene Ehrungen, für die beiden einen Kasten

Bier und eine Brotzeit. Im Bild die komplett neu gewählte Vorstandschaft

mit dem ebenfalls neu gewählten Kommandanten Johannes

Grzonka (vierter von links). Vierter von rechts der neue Vorsitzende

Oliver Schreiber. Weiter der scheidende Kommandant Horst Weber

(zweiter von links) und der langjährige Vorsitzende Andreas Töpfer

(rechts) mit Kreisbrandmeister Alexander Schuster (links) und Bürgermeister

Karl Lappe (Mitte).

Text und Foto: Dieter Jenß

KÖNIGSPROKLAMATION BEIM SCHÜTZENVEREIN SEITENBACH

Der Schützenverein Seitenbach hat mit David Nicklas (links)

einen neuen Schützenkönig, der zugleich auch Sieger beim Pistolenschießen

wurde. Dem neuen Würdenträger gelang mit einem

114,8Teiler auf der Schießanlage des Nachbarvereins, des

Sportclub Rupertus Obernsees, der große Wurf. Adjutant wurde

Holger Steeger (rechts), der die obligatorische Wurstkette erhielt.

Er holte sich auch den Titel als Vereinsmeister und ging

zudem als Pokalsieger hervor. Die Königsproklamation fand im

Rahmen einer Jahresabschlussfeier im Feuerwehrhaus statt. Pokalsiegerin

bei den Damen wurde Kathrin Wagner (zweite, hintere

Reihe), die sich auch den Titel als zweite Vereinsmeisterin

holte. Weiter im Bild Vorsitzende Erika Grüner (Mitte), zweiter

Vorsitzender Simon Stein (links/zweite Reihe) und Vorstandsmitglied

Alexander Nicklas (Mitte hinten).

Text und Foto: Dieter Jenß

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE

EHRUNGEN BEI DEN HUMMELBAUERN

SPENDE FÜR DEN KINDERGARTEN OBERNSEES

Bei den Hummelbauern in Mistelgau mit ihren 281 Mitgliedern

standen bei der Jahresversammlung im SVM Sportheim zahlreiche

Ehrungen auf dem Programm. Diese bildeten den Höhepunkt

des Treffens. Vorsitzende Yvonne Schneider zeichnete

zusammen mit ihrem Stellvertreter Robert Lochner Mitglieder

aus, die dem Verein jahrzentelang die Treue hielten. So wurden

Diana Fischer, Alexander Geiger und Sylvia Hofmann für 25jährige

Zugehörigkeit geehrt. Seit 50 Jahren dabei ist Hannelore

Schneider und seit 60 Jahren Renate Bär und Gerda Maisel. Vorsitzende

Yvonne Schneider konnte bei ihrem Jahresrückblick

wieder auf routinemäßige Veranstaltungen zur Brauchtumspflege,

vom Aufstellen des Maibaums, bei dem der Burschenverein

die Trachtler großartig unterstützte, über den Einzug in Tracht

am Erntedankfest bis zum Christbaumaufstellen verweisen. Höhepunkt

im Jahr 2025 war die Auszeichnung des Vereins beim

Deutschen Trachtentag in Bayreuth. Dort wurden die Hummelbauern

mit der „Tracht des Jahres“ geehrt.

Text und Foto: Dieter Jenß

Dem Ev. Kindergarten Obernsees "Die Naturentdecker" wurde

ein neues Spielgerät durch die Firma Metallbau Gubitz - Inh. Jörg

Gubitz gespendet.

Die Krippenfohlen-Federwippe im Wert von 806,00 € wurde an

die Kita-Leitung Bettina Würth durch Herrn Gubitz übergeben.

Der Kindergarten und ganz besonders die Kinder bedanken sich

für diese tolle Spende.

Foto und Text:

Ev. Kindergarten Obernsees

"Die Naturentdecker"

EHRUNG FÜR SVEN CONRAD BEIM VERSCHÖNERUNGSVEREIN OBERNSEES

Für sein beispielloses Engagement als erster Kassier des Verschönerungsvereins

Obernsees wurde Sven Conrad bei der Jahresversammlung

durch Vorsitzenden Norbert Leykauf für sein

20jähriges Wirken geehrt. Eingangs konnte Vorsitzender Norbert

Leykauf auf umfangreiche Aktivitäten 2025 des knapp über

100 Mitglieder zählenden Vereins verweisen. Der in Sachen Ortsverschönerung

traditionsreiche Verein, der auch Besitzer der

bekannten Knockhütte ist, kümmert sich auch um die Pflege öffentlicher

Anlagen in Obernsees. Dafür dankte der Vorsitzende

den vielen freiwilligen Helfern. Viele Arbeitseinsätze gab es vor

allem im Bereich ihres Domizils am Knock. Zudem betätigt sich

der Verein bei großen Veranstaltungen im Ort, kümmert sich um

das Schmücken des Osterbrunnens am Marktplatz bis zur Organisation

des kleinen Weihnachtsmarktes. Im Bild der langjährige

Kassier Sven Conrad (rechts) bei der Auszeichnung durch Vorsitzenden

Norbert Leykauf.

Text und Foto: Dieter Jenß

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE

BMV ALPENROSE GOLLENBACH

HAT EINE NEUE FÜHRUNGSSPITZE

JAGDGENOSSENSCHAFT MISTELGAU

Am Samstag, 14.02.2026, um 20 Uhr findet die Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Mistelgau im evangelischen

Gemeindehaus in Mistelgau statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands

2. Protokollbericht

3. Kassenbericht

4. Revisionsbericht

5. Neuwahlen

6. Wünsche und Anträge

Ab 19 Uhr besteht die Möglichkeit zum Essen.

Anmeldungen bitte bis 07.02.2026 bei Metzgerei Böhner

(09279/344)

gez. Die Vorstandschaft

Der Burschen- und Mädchenverein Alpenrose Gollenbach hat mit

Lorenzo Loffredo einen neuen Vorsitzenden. Er wurde bei den

Neuwahlen anläßlich der Jahresversammlung im Bürgerhaus

zum Nachfolger von Franziska Späth gewählt, die ihm zur Wahl

gratulierte. Franziska Späth selbst kandidierte nicht mehr. Neue

zweite Vorsitzende wurde Miriam Voit (dritte von links). Weiter

im Bild die neu gewählte Vorstandschaft mit Schriftführerin Ina

Bonnen, ihre Stellvertreterin Nele Birner, erster Kassier Marco

Becker und dessen Stellvertreter Finn Bonnen. Zur Brauchtumspflege

und Aufrechterhaltung der alten Bräuche gehört alljährlich

als Höhepunkt die traditionelle Zeltkerwa. Diese findet in

diesem Jahr vom Freitag, 10. bis Sonntag, 12. Juli, statt.

Text und Foto: Dieter Jenß

JAGDGENOSSENSCHAFT OBERNSEES

Am Freitag, 20. Februar 2026 findet um 19 Uhr die Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Obernsees in der Gaststätte

„Zur Eisenbahn“ statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands

2. Bericht des Schriftführers

3. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer

4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft

5. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschillings

6. Neuwahl der Vorstandschaft

7. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.

Die Vorstandschaft

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE MISTELGAU FÜR FEBRUAR 2026

soweit bei Redaktionsschluss für diese Ausgabe des Mitteilungsblattes bekannt

Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter

01.02.26 13.30 Uhr Tag der offenen Tür Schule Mistelgau Gemeinde Mistelgau

06.02.26 Generalversammlung Feuerwehrhaus Seitenbach FF Seitenbach

08.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Feuerwehrhaus Seitenbach Gemeinde Mistelgau

12.02.26 19:00 Uhr Weiberfasching Sportheim SV Mistelgau SV Mistelgau

14.02.26 19:30 Uhr Faschingstanz mit Tombola Kulturscheune Obernsees // Halle TSV Obernsees/FF Obernsees

14.02.26 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung ev. Gemeindehaus Jagdgenossenschaft Mistelgau

15.02.26 10:10 Uhr Ehejubiläumsgottesdienst Ev. Kirche Mistelgau Ev. Kirchengemeinde

15.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Bürgerhaus Frankenhaag-Streit Gemeinde Mistelgau

16.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Feuerwehrhaus Mistelgau Gemeinde Mistelgau

17.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Kulturscheune Obernsees // Halle TSV Obernsees/Gemeinde Mistelgau

17.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Bürgerhaus Gollenbach-Plösen Gemeinde Mistelgau

17.02.26 Rollochsen Mistelgau BV Mistelgau

17.02.26 14:00 Uhr Kaffeekränzla Hummelnest Hummeltrachten Erhaltungsverein

20.02.26 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung Gaststätte zur Eisenbahn Obernsees Jagdgenossenschaft Obernsees

21.02.26 19:30 Uhr Jahreshauptversammlung Geislareuth 14 Jagdgenossenschaft Seitenbach

27.02.26 18:00 Uhr Jahreshauptversammlung Hummelnest Soldaten- u. Reservistenkamerads.

28.02.26 10:00 Uhr Flohmarkt Schule Mistelgau Wir für Kinder e. V.

28.02.26 15:30 Uhr Jahreshauptversammlung Das Goldene Lamm Plankenfels VdK OV Mistelgau

28.02.26 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung Kulturscheune Obernsees Hinterländer e.V.

Alle hier aufgelisteten Termine unter Vorbehalt! Bitte informieren Sie sich bei den Vereinen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, auch wirklich stattfindet.

TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE GLASHÜTTEN FÜR FEBRUAR 2026

soweit bei Redaktionsschluss für diese Ausgabe des Mitteilungsblattes bekannt

Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter

01.02.26 10:00 Uhr

Flohmarkt Glashütten

Einlass für Schwangere ab 09.30 Uhr

Mehrzweckhalle

07.02.26

14:00 Uhr

u. 19:00 Uhr

Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

08.02.26 17:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

13.02.26 19:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

14.02.26 19:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten

16.02.26 Rosenmontagsfasching Mehrzweckhalle

Alle hier aufgelisteten Termine unter Vorbehalt! Bitte informieren Sie sich bei den Vereinen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, auch wirklich stattfindet.

KLEINANZEIGEN

Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Reparaturen sämtlicher PKW

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Progas-Pfandfl aschenverkauf

Hauptuntersuchung

Abgasuntersuchung

Reifenservice

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jeden Mittwoch

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im Wohn-/Esszi. möglich), mit Terrasse u.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Aktuelles aus der ILE

Rund um die Neubürg - Fränkische Schweiz

Crash-Kurse Notfallmanagement

Um im Notfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebenswichtige

Minuten zu gewinnen, sollte jede/r über ein Grundwissen

in Sachen Erster Hilfe verfügen.

Dazu ist kein langwieriger Intensivkurs notwendig. Bereits ein

kurzer Crashkurs kann dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen

und im Ernstfall beherzt einzugreifen.

Thermenmarkt & Flohmarkt

Die ILE Rund um die Neubürg unterstützt Vereine mit einem

Spendenzuschuss für derartige Angebote. Jeder durchgeführte

Kurs wird mit 150 € bezuschusst.

Die Kurse sollten folgende Eigenschaften aufweisen:

• Kurze Dauer (maximal vier Stunden)

• Zentraler Austragungsort (z.B. Vereinsheim)

• Öffentliche Veranstaltung (nicht nur für Vereinsmitglieder)

• Keine Teilnahmegebühren

Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?

1. Formlose Anfrage per Mail stellen mit den Eckdaten zum

geplanten Kurs (Wann? Wo? Welcher Referent? Kosten?)

2. Zusage abwarten

3. Kurs beauftragen, bewerben und durchführen

4. Rechnungskopie per Mail einreichen

5. Das Geld kommt als Spende auf das Vereinskonto

Beispiele für einen Erste Hilfe Crash-Kurs:

Sowohl das BRK Bayreuth als auch die Malteser Waischenfeld

bieten entsprechende Kurse an. (Kosten je 250 bis 400 €).

Referent inkl. Schulungsmaterial kommt zum Vereinsheim.

- Kontakt BRK: 0171 6773245 (Karl Bernet)

- Kontakt Malteser: 09202 95143 (Elke Klaus)

Beispiele für vermittelte Inhalte:

• Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage

• Freimachen der Atemwege

• Reanimation („Prüfen – Rufen – Drücken“)

• Anwendung eines Defibrillators

• Stillen von Blutungen

• Verhalten bei Herzinfarkt und Schlaganfall

Parallel findet beim TSV Plankenfels in den warmen Monaten

ein Flohmarkt statt. Im Sportheim gibt es dazu leckeren Kaffee

und Kuchen. Die Termine lauten:

3. Mai* 7. Juni 5. Juli*

2. August 6. September* 4. Oktober

Direktvermarkterverzeichnis

*mit Kinderflohmarkt

Kennen Sie schon unser Direktvermarkterverzeichnis? Unter

ogy.de/dvm finden Sie ein breites Angebot regionaler Erzeuger

aus unseren Mitgliedsgemeinden.

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Übrigens ist der Eintrag kostenlos. Falls Sie selbst Direktvermarkter

sind, kommen Sie gerne auf uns zu!

Kontakt:

Tel. 09279 923241

Mail: info@neubuerg.de

Web: www.neubürg.de

Impressum:

Herausgeber:

Interkommunale Allianz (ILE)

Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.

Bahnhofstraße 35

95490 Mistelgau

SEITE 19


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren.

Es ist tröstlich, soviel Anteilnahme zu erfahren.

Hans Wölfel

*16.03.1938 t 13.12.2025

Herzlichen Dank

möchten wir allen sagen, die sich in stiller Trauer mit uns

verbunden fühlten und ihre Trauer durch Wort, Schrift,

Blumen und Geldspenden

beim Heimgang unserer lieben

Verstorbenen

D

A

N

K

E

• für Wort, Schrift, Blumen und Geldspenden

• allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten,

die ihn auf dem letzten Weg begleitet haben

• den Vorständen der Jagdgenossenschaft und

des Bürgervereins für die ehrenden Worte

• an Pfarrerin Mareike Kraemer für die

einfühlsamen Worte

Anna Lochner

*19.05.1938 t 11.12.2025

auf liebevolle Weise zum Ausdruck brachten.

Besonderer Dank an Pfarrerin Inge Braun für die würdevolle

Gestaltung der Trauerfeier

Gollenbach, im Dezember 2025

Elfrieda Wölfel mit Famile

Im Namen der Hinterbliebenen

Werner Lochner

Doris Neuner

r

In dankbarer

Erinnerung

Ihre Traueranzeige

im Mitteilungsblatt

AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT

der Verwaltungsgemeinschaft

ICH BERATE SIE GERNE

Mistelgau

und ihrer Mitgliedsgemeinden

Stefanie Hoffmann

Tel.: 0151 – 18008842

Mistelgau und E-Mail: Glashütten

s.hoffmann@inbayreuth.de

SEIT 45 JAHREN

EIN GUTES

GESPANN.

Wir ziehen an

einem Strang.

ICH BERATE SIE GERNE

Denise Preiß

Tel.: 0151/18008844

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0921.26 202

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Die

präsentiert den Dreiakter

Wer nicht hören will,

muss fühlen

von Beate Irmisch

Termine:

Samstag, 21.03.2026, 19.30 Uhr

Sonntag, 22.03.2026, 14 Uhr

Freitag, 27.03.2026, 19.30 Uhr

Samstag, 28.03.2026, 19.30 Uhr

Sonntag, 05.04.2026, 19.30 Uhr

Saaleinlass

jeweils 30

Minuten vor

Beginn

Preis pro Karte: 9 €

Der Kartenvorverkauf startet am 21.02.2026 von 14 Uhr - 16 Uhr vor der Bühne in der Halle

der Kulturscheune Obernsees.

Anschließend gibt es weitere Karten telefonisch oder per Whatsapp unter 0160 2500580.

Die Theatergruppe Obernsees freut sich auf Ihr Kommen!

SEITE 21


Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Rosenmontagsparty

am 16. Februar

in Glashütten

(Mehrzweckhalle)

& Friends www.gaudizocker.de

Support:

→ Die Gaudizocker + Gastmusiker

→ Große Verlosung mit wertvollen Geld- und Sachpreisen

→ Wein- & Sektbar

Einlass: ab 20:00 Uhr

Beginn: ca. 21:00 Uhr

Rosenmontag, 16. Februar

Kinderfasching von 13:00 bis 17:00 Uhr

in der Mehrzweckhalle

Der TSV Glashütten lädt herzlichst ein und freut sich auf Euer Kommen!

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Einladung

zur Jahreshauptversammlung 2026

Die Jahreshauptversammlung des

Hinterländer e.V.

findet am

Samstag den 28.02.2026

um 19.00 Uhr

in der „Kulturscheune Obernsees“ statt.

Hummelgauer

Jugendblasorchester

Tagesordnung:

1) Begrüßung

2) Vereinsnachrichten

3) Kassenbericht

4) Revisionsbericht

5) Entlastung der Vorstandschaft

6) Neuwahlen

7) Kerwa 2026

8) Wünsche und Anträge

Wir bitten alle Mitglieder um zahlreiches

Erscheinen.

Die Vorstandschaft

Hinterländer e.V.

JAHRES

KONZERT

21. Februar 2026 | 19:00 Uhr

Einlass: 18:00 Uhr

Turnhalle Hummeltal

Karten erhältlich bei

Andreas Löhr, Tel.: 0170 7105873

Vorverkauf: 8€, Abendkasse: 10€

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Faschingsdienstag, 17.02.2026

ab 14.00 Uhr

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Wir laden herzlich ein und

freuen uns auf Euch.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

28.02.2026

FLOHMARKT

„Rund um´s Kind“

Anmeldung mit Angabe der Wunsch-Verkaufsnummer bitte nur per

E-Mail an wir.fuer.kinder.mistelgau@gmail.com

Es können max. 2 Kartons saisongerechte Kleidung und

1 Karton Spielzeug gebracht werden

(die Kartons werden kontrolliert!):

Veranstaltungsort:

10:00-12:00 Uhr

in der

Grundschule in

Mistelgau

Ab 9.30 Uhr

Verkauf für

Schwangere und

Helfer

Gepflegte saisongerechte Kleidung Gr.56-176

Max. 5 Paar Schuhe!!

Spielzeug, Bücher, Spiele, Kinderfahrzeuge,

Babyausstattung.

Keine Unterwäsche, Bodies, Mützen,

Socken/Strumpfhosen, etc. !!

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Verkaufserlös

geht an den

Förderverein

Bitte versehen Sie die Artikel mit einem gut befestigten, lesbaren großen

Etikett (keine Pflaster, Steck- oder Schließnadel).

Bei aktiven Helfern (Rücksortieren der Ware) werden nur 10% Provision

einbehalten.

Bitte bei der Anmeldung mit angeben!

Anlieferung am 27.02.2026, 17-19 Uhr. Die Ware muss selbst

aufgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Anlieferung bereits

einzukaufen.

Abholung am 28.02.2026, 16.30 -17 Uhr. Für abhanden

gekommene Artikel übernehmen wir keine Haftung. Nicht abgeholte

Ware wird als Spende für soziale Zwecke verwendet.

Wir freuen uns auf Euer Kommen !

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

FASCHING IN

Obernsees

Sa. 14.02.26

in der Kulturscheune

FFW Obernsees

ab 19:30 Uhr

Livemusik mit

Ralf Bayerlein

laden herzlichst ein

snacks | maskenprämierung | Tombola

Kinderfasching

Di. 17.02.26

MIT ZAUBERER

um 14 Uhr

in der Kulturscheune

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Politische Anzeige • Auftraggeber: Mistelgauer Bürgergemeinschaft e.V., Bahnhofstraße 24, 95490 Mistelgau • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl

am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4sRHlrE

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Wählergemeinschaft

Frankenhaag - Streit

Wahlversammlungen Bürgermeister Karl Lappe

Freitag,

Frankenhaag Bürgerhaus

06.02. Beginn: 18:00 Uhr

Truppach FFW Haus

19.02. Beginn: 19:30 Uhr

Donnerstag,

Montag,

Obernsees Kulturscheune Chorzimmer

23.02. Beginn: 19:30 Uhr

Dienstag, Seitenbach FFW Haus

24.02. Beginn: 19:30 Uhr

Mittwoch

Plösen Gollenbach Bürgerhaus

25.02. Beginn: 19:30 Uhr

Mistelgau FFW Haus

26.02. Beginn: 19:30 Uhr

Donnerstag,

Dienstag,

Wohnsgehaig FFW Haus

03.03. Beginn: 19:30 Uhr

Es laden ein

Wahlgemeinschaft Plösen-Gollenbach-Wohnsgehaig

Wählergemeinschaft Frankenhaag - Streit

Bürgervereinigung Obernsees

Politische Anzeige • Auftraggeber: Wahlgemeinschaft Plösen-Gollenbach-Wohnsgehaig (PGW) vertreten durch 1. Vorsitzenden Jochen Seyferth • Die Anzeige steht in

Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4jVdoTu

Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Union (CSU) Mistelgau und Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau (ÜWG), vertreten durch 1. Vorsitzenden

Matthias Rühr • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4bFxlM3

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

Februar 2026

Newsletter

Existenzgründung und Betriebsübernahme

Beratungstage der Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis

Bayreuth werden 2026 fortgesetzt

Einmal im Monat können sich interessierte

Gründerinnen und Gründer

aus allen Branchen kostenfrei im

Rahmen individueller Online-

Beratungsgespräche informieren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die

Selbstständigkeit nebenberuflich

oder in Vollzeit geplant ist oder eine

Selbstständigkeit in einem Freien

Beruf angestrebt wird. Die Wirtschaftsförderungen

von Stadt und

Landkreis Bayreuth bieten gemeinsam

mit Experten der Aktivsenioren

Bayern e.V. individuelle Beratung zu

Fragen rund um die Existenzgründung

und die Betriebsübernahme.

Im Jahr 2025 wurden an acht Beratungstagen

sechszehn individuelle

Beratungen durchgeführt.

Wassermonat März 2026 –

Ein ganzer Monat im Zeichen des

Wassers

Im März 2026 dreht sich in Stadt und Landkreis

Bayreuth alles um das Thema Wasser.

Gemeinsam mit zahlreichen regionalen Partnern

entsteht ein vielfältiges Rahmenprogramm,

das die Bedeutung unserer wertvollsten

Naturressource in den Mittelpunkt stellt.

Alle Programminformationen unter:

www.region-bayreuth.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.beratungstage.bayreuth.de oder

www.landkreis-bayreuth.de/wirtschaft/existenzgruendung-und-betriebsuebernahme

oder per QR-Code:

Für ein Einzelberatungsgespräch ist eine vorherige Anmeldung erforderlich!

Sie können sich bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth entweder telefonisch

unter 0921 25 1583 oder per E-Mail anmelden:

wirtschaftsfoerderung@stadt.bayreuth.de.

Neue Ausbildungsmesse in Speichersdorf – Jetzt anmelden!

Am 21. Februar 2026 findet in der Sportarena Speichersdorf erstmals die Ausbildungsmesse

„Es ist deine Zukunft #speichersdorf“ statt.

Unternehmen, Handwerksbetriebe und soziale Einrichtungen aus der Region

Bayreuth können sich hier direkt mit Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften austauschen.

Die Gemeinde unterstützt die Messe aktiv – inklusive Einbindung der

örtlichen Schule und umliegender Schulen. Ausbildungsbetriebe sind herzlich

eingeladen, teilzunehmen!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.esistdeinezukunft.de.

Ansprechpartner ist Alexander Süß unter kontakt@esistdeinezukunft.de.

Das Programm wird unter dem „Fokus Naturressourcen“,

einem mit Regionalmanagementmitteln

aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft,

Landesentwicklung und Energie geförderten

Projekt, präsentiert.

IMPRESSUM

Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth,

Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, info@region-bayreuth.de

V.i.S.d.P.: Annette Lowack

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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Unser Wirtshaus im Februar

Öffnungszeiten über Fasching

Rosenmontag ab 16.30 Uhr

Faschingsdienstag geschlossen

Aschermittwoch ab 16.30 Uhr

mit Brathering und Matjes

Samstag 21. Februar

ab 18.30 Uhr

2. Geseeser Kochduell

Mistelbacher

Kerwaburschn

vs.

Burschenverein

Obernsees

Wer ist besser?

Dabei sein und stimmt ab,

wer für Euch das beste

Menü gekocht hat.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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Goldener Löwe e.K.

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten

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Freut Euch auf die Gardemädchen Aufgusszeremonie für alle Romantiker

mit Banja und Kneipp-Guss.

aus Hollfeld. Buntes Programm mit

Spiel und Spaß im und am Wasser Im Anschluss bieten wir Ihnen ein

und leckere Snacks in der Gastronomie.

Voranmeldung)

3-Gäng-Valentin-Menü (nur mit

Heringsessen am Aschermittwoch Klänge erleben –

Mittwoch, 18. Februar

Entspannung genießen

Traditionelles Heringsessen „nach Samstag, 20. Februar,

Hausfrauenart“ in unserer Gastronomie

und an der Saunafitbar. Tauchen Sie ein in die Welt der

16:45 bis 19:30 Uhr

Klänge von tibetischen Klangschalen

Kinder–Spiel &

und Gongs.

Spaß-Nachmittag

Samstag, 28. Februar, 15 bis 18 Uhr

Spiel und Spaß im und am Wasser.

Treffpunkt am Kinderbecken.

Entspannen im neuen

Ruheraum mit 35 Liegen

und 4 Loungeinseln

Thermenmarkt

OHNE Flohmarkt

Sonntag, 1. Februar,

9:30 bis 16:30 Uhr

Flohmarkt

9:30 bis 15:00 Uhr

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Öffnungszeiten

Oktober - April

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Bad: 10 - 21 Uhr

Sauna: 10 - 22 Uhr

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