Amtsblatt der VG Mistelgau-Glashütten Februar 2026
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AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Mistelgau und Glashütten
30. JANUAR 2026
AUSGABE 02 / 26
ANZEIGENSCHLUSS FÜR
DIE MÄRZ-AUSGABE
IST DER 13.02.2026
Am Sonntag, 01. Februar 2026 ist die Gelegenheit, die neu renovierte Mistelgauer
Turnhalle mit Schulgebäude und offenen Ganztagesschulräumen sowie
der Hackschnitzelanlage bei Kaffee und Kuchen zu besichtigen. Hierzu ergeht
herzliche Einladung. Mehr dazu auf Seite 9
Außergewöhnliche Ehrung bei Feuerwehr Glashütten
Weiter auf Seite 15
Foto: Feuerwehr Glashütten
Rathaus Mistelgau
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 09279/999-0
Fax:09279/999-33
www.mistelgau.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Rathaus Glashütten
Schloßstraße 2
95496 Glashütten
Dienstag: 8.00 – 10.30 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.30 Uhr
Telefon: 09279/467
Fax: 09279/923377
www.glashuetten.de
gemeinde@glashuetten.de
Interkommunale Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische
Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
Telefon: 09279/923241
Fax: 09279/923244
www.neubuerg.de
info@neubuerg.de
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Amschler, Melissa – Webseiten Mistelgau + Glashütten
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau
Tel.: 0 92 79 /9 99-29 • Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
Bayerlein, Katja
Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Standesamt
Tel.: 0 92 79 /9 99-27 • Fax: 0 92 79 /9 99-327
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de
Bursian, Alexandra
Einwohner-, Pass-, Wahlamt, Poststelle und Mitteilungsblatt
Tel.: 09279/9 99-22 Fax: 0 92 79 /9 99-322
alexandra.bursian@vg-mistelgau.bayern.de
Heinz, Christian
EDV-Betreuung, Breitbandangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 / 9 99-11, Fax: 0 92 79 / 9 99-311
christian.heinz@vg-mistelgau.bayern.de
Huber, Mathias – Standesamt, Personalangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-16 • Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
Küffner, Brigitte – Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgeramt
Tel.: 0 92 79 /9 99-17 • Fax: 0 92 79 /9 99-317
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de
Krug, Tanja – Finanzverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-21 • Fax: 0 92 79 /9 99-321
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de
Kugler, Petra
Kindergarten, Schule, Versicherungsangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-24 • Fax: 0 92 79 /9 99-324
petra.kugler@vg-mistelgau.bayern.de
Lehner, Bernd – Kämmerer
Tel.: 0 92 79 /9 99-13 • Fax: 0 92 79 /9 99-313
bernd.lehner@vg-mistelgau.bayern.de
Roder, Ute – Kassenverwaltung
Tel.: 0 92 79 /9 99-19 • Fax: 0 92 79 /9 99-319
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de
Schaarschmidt, Klaus – Haupt- und Ordnungsamt
Tel.: 0 92 79 /9 99-12 • Fax: 0 92 79 /9 99-312
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
Schmitt, Irene – Verkehrsamt an der Therme Obernsees
Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten
Tel.: 0 92 06/99 23 75 • Fax: 0 92 06/99 35 45
info@tourismus-obernsees.de
Silbermann, Thomas – Bauamt, Straßenverkehr
Tel.: 0 92 79 /9 99-15 • Fax: 0 92 79 /9 99-315
thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Waldmann, Monika – Grund-, Gewerbe- und
Hundesteuer, Bürgeramt
Tel.: 0 92 79 /9 99-18 • Fax: 0 92 79 /9 99-318
monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Gemeinde Mistelgau
Die Rufnummern:
Lappe Karl, 1. Bürgermeister
Privat: 0 92 79 /2 20 • Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 • mobil:
01 60/842 73 16
Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/5 84
In dringenden Fällen:
Bär, Arno mobil: 01 51/18 05 64 41
Teufel, Reiner mobil: 01 51/18 05 64 43
Zick, Michael mobil: 01 51/18 05 64 48
Gemeinderat Mistelgau:
Seniorenbeauftragte: Seyferth, Angelika • Tel.: 09279/1468
Jugendbeauftragte:
Maisel, Bernd • mobil: 01 71 / 9 51 22 41
Westermann, Thomas • mobil: 01 72 / 3 47 50 03
Schul- u. Kindergartenbeauftragter:
Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Beauftragter für Frauen- und Familienangelegenheiten:
Seyferth, Jochen • mobil: 0172/84 21 561
Störungsannahme Strom: Stadtwerke Bayreuth
Tel.: 0921-600-750
Gemeinde Glashütten
Die Rufnummern:
Ruhl Sven, 1. Bürgermeister
Telefon 09279 / 97 76 17 • mobil: 01 51 / 23 45 23 05
Rathaus Glashütten:
Öffnungszeiten:
Dienstag, 8.00 – 10.30 Uhr – Donnerstag, 16.00 – 18.30 Uhr
Tel.: 0 92 79/4 67 – Fax: 0 92 79/92 33 77
Internet: www.glashuetten.de
Mail: gemeinde@glashuetten.de
Bauhof Glashütten:
Tel.: 0 92 79/82 48 – Fax: 0 92 79/97 12 30
Mail: bauhof@glashuetten.de
Seniorenbeauftragte: Ursel Sloniowski
Waldstraße 3 • Tel.: 09279/97600
Jugendbeauftragte: Annabell Bär, Asternweg 3, Glashütten
Tel. 0175 / 91 47 55 4 - Mail: annabellbaer@gmx.de
Gebührenabrechnung für Wasser- und
Kanaleinleitungsgebühren Gemeinde Glashütten:
Südwasser GmbH – 95111 Rehau – Tel.: (09283) 861-0
Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr • Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Störungsannahme für Wasser: Tel. 09281/8393939
Störungsannahme für Strom – Bayernwerk:
rund um die Uhr: Tel.: (0941) 28003366
NEU
Abwasserzweckverband Truppachtal
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0 • Fax: 09279/
999-33
Internet: www.mistelgau.de
Internet: www.glashuetten.de
Mail: poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Kläranlage Truppachtal: • Tel.: 09206/230
Anrufe werden auf dienstliche Mobiltelefone weitergeleitet.
E-Mail: info@ka-truppachtal.de
Schulverband Mistelgau-Glashütten
Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, Tel. 09279 / 999-0
Fax: 09279/ 999-33
Lappe Karl, 1. Vorsitzender – Ruhl Sven, stellv. Vorsitzender
Grundschule Mistelgau-Glashütten:
Schulgebäude Mistelgau: Schulstr. 18, 95490 Mistelgau
Tel.: 09279/346
Hausmeister: Küffner, Roland • mobil: 01 70 / 9 93 77 52
Schulgebäude Glashütten: Schulstr. 21, 95496 Glashütten
Tel.: 09279/241
Offene Ganztagsschule OGTS – Mistelgau-Glashütten:
Schulstr. 18, 95490 Mistelgau – Tel.: 09279/92 31 73
Leitung: Simone Stahlmann
Träger: AWO-Kreisverband Bayreuth-Stadt e.V.
Mistelgau:
Kindertagesstätten
Kindertagesstätte „Schatzinsel“ Mistelgau: Tel.: 09279/1322
Stammhaus: Krippleinstr. 10, 95490 Mistelgau
Außenstelle: Andreas-Förster-Str. 14, 95490 Mistelgau
Leitung: Kathrin Wild – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth
Kindertagesstätte „Pusteblume“ Mistelgau:
Tel.: 09279/977 35 80
Krippleinstr. 16, 95490 Mistelgau
Leitung: Daniela Döring – Träger: AWO-Kreisverband
Bayreuth-Stadt e.V.
Kindertagesstätte „Die Naturentdecker Obernsees“:
Tel.: 09206/750
Vordere Dorfstr. 10, 95490 Mistelgau-Obernsees
Leitung: Bettina Wirth – Träger: Diakonisches Werk Bayreuth
Glashütten:
Kindertagesstätte „Altes Schloß“ Glashütten:
Tel.: 0 92 79/18 19, Schloßstr. 6, 95496 Glashütten
Mail: kita.glashuetten@awo-omf.de
Leitung: Andrea Schilling
Träger: AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.
Bankverbindungen:
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
BIC: BYLADEM1SBT
Gemeinde Mistelgau
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
BIC: GENODEF1HO1
Gemeinde Glashütten
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
BIC: GENODEF1HO1
Abwasserzweckverband Truppachtal
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
BIC: GENODEF1HO1
Schulverband Mistelgau-Glashütten
VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
BIC: GENODEF1HO1
Impressum:
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau und ihren Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten.
Erscheinungsweise:
Monatlich - am letzten Freitag des Vormonats.
Verteilung:
Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes
durch die Verwaltungsgemeinschaft.
Herausgeber & Verlag:
Media Hub Bayreuth GmbH, Richard-Wagner-Straße 36,
95444 Bayreuth, Tel. 0921/1627280-40, E-Mail info@inbayreuth.de
Druck:
Schneider Printmedien GmbH, 96279 Weidhausen
Verantwortlich für den amtlichen Teil und redaktionellen Inhalt:
VG-Vorsitzender Karl Lappe, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Alexander Süß, Media Hub Bayreuth GmbH,
E-Mail: info@inbayreuth.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Preisliste. Anzeigen
und –entwürfe sind verlagsrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung
und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des
Herausgebers.
UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES
TRINKWASSERS DER GEMEINDE MISTELGAU
Am 17.11.2025 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der
Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taubmann
GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der
Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse
zur Kenntnis:
Gesamthärte: 5,60°dH
Nitrat:
< 1 mg/l
ph-Wert: 8,0
Härtebereich: weich (1)
UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DES
TRINKWASSERS DER GEMEINDE GLASHÜTTEN
Am 27.10.2025 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der
Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taubmann
GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser entspricht der
Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse
zur Kenntnis:
Gesamthärte: 6,7° dH
Nitrat:
< 1 mg/l
ph-Wert: 8,5
Härtebereich: weich (1)
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
BEKANNTMACHUNG
DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MISTELGAU
Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
gem. § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gem. Bundesmeldegesetz
über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs-
und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien
und Wählergruppen
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs.1 BMG Parteien, Wählergruppen
und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft
über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige
Anschriften erteilen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
Ebene und nur in den sechs Monaten der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt
werden.
Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei
einer Wahl oder Abstimmung verwenden und muss sie spätestens
einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung löschen oder
vernichten.
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde
eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden
nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist
kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von
Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs. 2 BMG bei Verlangen
von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem
Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen.
Dabei werden der Familienname, Vornamen, Doktorgrad,
Anschrift, das Datum und die Art des Jubiläums übermittelt.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag
und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei
denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden
eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden
nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre
ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen
zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, Auskunft über Familiennamen, Vornamen,
Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern
(Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei
denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von den Meldebehörden
eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden
nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre
ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt
für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes (SG) können sich Frauen und Männer,
die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten,
freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln
die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, Vornamen
und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,
die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 SG).
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde
eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden
nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist
kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen
eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von
diesen Familienangehörigen Daten des Familiennamens, früheren
Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts, Geschlechts sowie
der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
derzeitigen Anschriften und letzten früheren Anschrift
übermitteln; außerdem Auskunftssperren gem. § 51 BMG, bedingte
Sperrvermerke gem. § 52 BMG und das Sterbedatum.
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert
nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts
an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen, wird von der Meldebehörde
eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden
nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist
kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.
6. Weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten
Es besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben und Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange eine
Auskunftssperre in das Melderegister einzutragen. Es müssen Tatsachen
vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Person,
deren Daten mitgeteilt werden sollen, durch diese Auskunft eine
Gefahr für Leben und Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche
schutzwürdige Interessen entstehen kann. Als betroffene Person
können Sie bei der Meldebehörde einen Antrag auf Eintragung
einer Auskunftssperre in das Melderegister stellen.
Ist eine Auskunftssperre eingerichtet, wird eine Auskunft aus dem
Melderegister nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger
Interessen ausgeschlossen werden kann.
Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen
Person eingetragen.
Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern,
beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte
beigeschriebene Daten berücksichtigt.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf
Antrag verlängert werden.
Mistelgau, 30.01.2026
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
gez. Lappe
Gemeinschaftsvorsitzender
SEITE 4
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DIE BILANZ FÜR DAS JAHR 2024 WURDE GEPRÜFT – TESTAT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Juragruppe für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde durch die Wirtschaftsprüfung Nickl.
Consulting mit Sitz in Regensburg geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der
Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des
Freistaates Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
des Freistaats Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 26 Abs. 1 KommZG
i.V.m. Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung
des Freistaats Bayern
Ich habe mich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 01.01.2024
bis zum 31.12.2024 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung des Freistaats
Bayern habe ich in dem Bestätigungsvermerk auf meine Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis meiner durchgeführten Tätigkeiten bin ich zu der Auffassung gelangt, dass mir keine Sachverhalte bekannt geworden sind,
die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen
und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
SEITE 5
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Verantwortung des Abschlussprüfers
Meine Tätigkeit habe ich entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung
nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Meine Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen,
ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers,
die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Regensburg, 24.10.2025
Hans-Jürgen Nickl
Wirtschaftsprüfer
Die Juragruppe fasste in ihrer Sitzung vom 10.12.2025 folgenden Beschluss:
Die Verbandsversammlung nimmt von der Wirtschaftsprüfung Nickl.Consulting durchgeführten Prüfung und der Prüfungsfeststellungen
des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 Kenntnis. Ergebnis ist, dass unser
Unternehmen in allen Bereichen ordnungsgemäß geführt wird und die wirtschaftlichen Verhältnisse, Buchführung und Rechnungslegung
voll umfänglich geordnet sind. Ebenso ist ein internes Kontrollsystem installiert. Der von der Werkleitung erstellte Lagebericht
ist zutreffend. Auch das wird zur Kenntnis genommen.
Hiermit wird die Jahresrechnung 2024 abschließend festgestellt.
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Werkleiter wird hiermit die Entlastung erteilt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung (EBV) zu veröffentlichen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind 7 Tage öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht können in der Zeit vom 02.02.2026 bis 06.02.2026 in der Juragruppe, Zum Dianafelsen 1,
91257 Pegnitz oder auch im Internet unter www.juragruppe.de eingesehen werden.
ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG); AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER JURAGRUPPE ZV WASSERVERSORGUNG
(zuständig im Ortsteil Schnackenwöhr der Gemeinde Mistelgau)
3. Änderungssatzung der Verbandssatzung
5. Änderungssatzung der Wasserabgabesatzung
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 10.12.2025 die o.g. Satzungsänderungen beschlossen.
Die angegebenen Änderungssatzungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31 vom 18.12.2025 amtlich bekannt gemacht.
Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen.
Gemeinde Mistelgau
Mistelgau, den 30.01.2026
gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
SEITE 6
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
3. Anpassung Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen
AUS DEM GEMEINDERAT MISTELGAU
Information über die Sitzung des Gemeinderates Mistelgau am
Montag, 22.12.2025, im Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35,
95490 Mistelgau.
In der Zeit vom März 2025 bis Juli 2025 wurden die Jahresrechnungen
2006 bis 2024 und die Kasse der Gemeinde Mistelgau
durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes
Bayreuth gem. Art. 105 Abs. 1 GO überörtlich geprüft.
Im Rahmen dieser Prüfung ergab sich, dass die Dienstanweisung
für das Finanz- und Kassenwesen vom 01.07.2009 nicht mehr aktuell
ist, was auch schon von der örtlichen Rechnungsprüfung
bemängelt wurde.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
Anwesend waren:
19:30 Uhr
22:50 Uhr
1. Bürgermeister Herr Karl Lappe
und 16 Gemeinderäte
Es wurde u.a. unter Punkt 2 (Anordnungsbefugnis), Punkt 4
(sachlich und rechnerische Feststellung von Anordnungen),
Punkt 5 (Aufgabe der Kasse und der Buchhaltung) und Punkt 6
(Zeichnungsberechtigung) die jeweiligen Personen ergänzt und
aktualisiert.
Entschuldigt: ./.
Von der Presse: ./.
Schriftführerin:
Zuhörer: ./.
Frau Ute Roder
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest,
dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß
geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit 17 Mitgliedern
anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist.
A) Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift vom 10.11.2025
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom
10.11.2025. (17 : 0)
2. Bauanträge
2.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Doppelgarage auf Fl. Nr. 267 Tfl., Streit 10, Gemarkung Frankenhaag
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
2.2 Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Büroräumen und
Heizung auf Fl. Nr. 267 Tfl., Streit 10, Gemarkung Frankenhaag
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
2.3 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau von 3 Einfamilienhäusern
und einer Maschinenhalle auf Fl. Nrn. 25 u. 197, Gemarkung
Mengersdorf
INFO: Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach § 246e BauGB
(Wohnungsbauturbo). Bauvorhaben im Außenbereich können
mit Zustimmung der Gemeinde abweichend von § 35 BauGB zugelassen
werden, wenn sie im räumlichen Zusammenhang mit
Flächen stehen, die nach § 30 Abs. 1, Abs. 2 oder § 34 BauGB zu
beurteilen sind.
Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
(17 : 0)
Nach intensiver Diskussion wurde die aktualisierte Dienstanweisung
vom Gemeinderat in nachfolgenden Punkten geändert.
Nr. 4 Sachliche, fachliche und rechnerische Feststellung von
Anordnungen
Für die sachliche und rechnerische Feststellung gelten die Regelungen
gemäß VV Nr. 11 bis 19 der BayHO – Bayerische Haushaltsverordnung.
Befugt sind folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau und der Gemeinde Mistelgau in ihren
jeweiligen Fachbereichen:
Bernd Lehner
Mathias Huber
Monika Waldmann
Petra Kugler
Arno Bär
Tanja Krug
Christian Heinz
Melissa Amschler
Thomas Silbermann
Roland Küffner
Die Ergänzungen sind in grün farblich markiert.
Der Gemeinderat ändert in der vorliegenden Dienstanweisung
Nr. 6 und Nr. 9:
In Nr. 6 und Nr. 9 werden jeweils die Worte: „die Kassenverwalterin,
weiterhin“ weggelassen.
Der Gemeinderat nimmt die vorliegende aktualisierte, in den
Punkten Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 9 vom Gremium geänderte, Dienstanweisung
für das Finanz- und Kassenwesen zur Kenntnis und
beschließt diese. (10 : 7)
4.0 Rechnungsprüfungsantwortschreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde
Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen
für die Haushaltsjahre 2006 bis 2024 der Gemeinde Mistelgau
In der Zeit vom März 2025 bis Juli 2025 wurden die Jahresrechnungen
der Rechnungsjahre 2006 bis 2024 geprüft.
Die Prüfung erstreckte sich auf folgende Gebiete:
Prüfungsgebiete
• Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und Rechnungsabschlüsse
• Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
• Verschuldung und Kreditwesen
• Finanzausgleich und Nettosteueraufkommen
• Belegprüfung
• Liegenschaften und Gemeindevermögen
• Personalausgaben
• Kostenrechnende Einrichtungen (überschlägig)
Der Gemeinderat geht auf einige Punkte aus dem vorliegendem
Prüfungsbericht näher ein und kommt zu nachfolgendem
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfbericht, wie am
11.08.2025 bereits im Gremium vorgetragen und stimmt nach
Einarbeitung einer Änderung in Textziffer TZ13 und TZ14 (es
wird „soweit möglich“ ergänzt) der Beantwortung der Textziffern
1 bis 16, wie von der Verwaltung vorgelegt, zu.
(16 : 1)
4.1 Entlastung der ersten Bürgermeister nach Feststellung der
Jahresrechnungen von 2006 bis 2020
Gemäß dem überörtlichen Prüfungsbericht der Rechnungsprüfungsstelle
des Landratsamtes Bayreuth wurde unter TZ 4 festgestellt,
dass durch Gemeinderatsbeschlüsse keine Entlastung
der Bürgermeister für die Jahresrechnungen von 2006 bis 2020
stattgefunden hat und dies prophylaktisch und aus Gründen
der Rechtsklarheit nachzuholen ist.
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Feststellungen
der Jahresrechnungen für die Jahre 2006 bis 2020, die Entlastung
der ersten Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu
erteilen.
Der erste Bürgermeister nimmt an der Beratung und Abstimmung
nicht teil. (15 : 1)
5. Ablehnungsbescheid über die Stabilisierunghilfe mit Erläuterungen
Der Antrag der Gemeinde Mistelgau auf Stabilisierungshilfe
wurde durch die Regierung von Oberfranken abgelehnt. 1. Bürgermeister
Karl Lappe erläutert dem Gemeinderat den Ablehnungsbescheid.
Der Gemeinderat zeigt sich enttäuscht über die Ablehnung und
nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
6. Wärmeanfrage der Ev. Luth. Kirche für das Ev. Gemeindehaus
sowie Sachstandsbericht zur weiteren Wärmeleitungsplanung
Schulstr. und Nutzung/Vermietung unserer Gebäude
in der Schulstr./Gartenstraße.
Der Gemeinde Mistelgau liegt eine Wärmeanfrage der Ev. Luth.
Kirche für das Ev. Gemeindehaus vor. Diese Anfrage könnte im
Zuge des Leitungsbaues in der Schulstraße vom Heizwerk an
der Schule bis zu unserem Objekt Gartenstraße 1 durchaus berücksichtigt
werden. Ein Wärmeleitungsförderantrag wurde
bereits gestellt.
Lt. Gemeinderat und Schulhausmeister Roland Küffner sind
durch die energetischen Gebäudesanierungen am Schulgelände
noch Heizungsreserven vorhanden. Bürgermeister Lappe
erläutert, dass es wirtschaftlich wäre, wenn die Leitung evtl.
verbunden mit einem Fußweg und weiteren Anlagen durch das
Pfarrhausgrundstück bis zum zentralen Pfarrbüro in der Schulstraße
2 bzw. Objekt Gartenstraße 1 gelegt werden könnte.
Dadurch müsste die mit vielen Leitungen durchzogene Schulstraßenengstelle
beim Pfarrhaus nicht aufgegraben werden.
Bürgermeister Lappe informiert das Gremium, dass sich Architekt
Bauer unsere Objekte in der Gartenstraße und Schulstraße
angeschaut hat und bereit ist, uns unentgeltlich eine Machbarkeitsstudie
für die weitere Objektentwicklung zu erstellen.
Wichtig ist hierbei, welche Grenzabstände bei etwaigen Gebäudeabbrüchen
oder immissonsrechtliche Vorschriften bei einer
Gaststätte einzuhalten sind.
Der Gemeinde Mistelgau liegt eine Mietanfrage eines Pizzabäckers
für drei Zimmer im Erdgeschoß unseres Anwesens Gartenstraße
1, ab Februar 2026, vor.
Der Gemeinderat erörtert die Themen Leitungsverlegung in
der Straße, Feststellung des Straßenaufbaus in diesem Zuge,
Möglichkeit eines Fußweges hinter dem Pfarrhaus, Beginn des
Wärmeleitungsbaus und Mietvertrag Pizzabäcker.
Der Gemeinderat beauftragt 1. Bürgermeister Karl Lappe, weitere
Verhandlungen mit der Ev. Luth. Kirche zu tätigen. Beim
Erdgeschoß der Gartenstraße 1 wolle man keinen weiteren
Leerstand und ist mit einem mittelfristigen Mietverhältnis mit
einem Pizzabäcker, vorerst für drei Jahre, mit jährlicher Verlängerungsoption
einverstanden.
(17 : 0)
7. Sonstiges
7.1 Erster Bürgermeister Karl Lappe informiert den Gemeinderat
über die Gemeinde-App’s:
Stand der Downloads:
Mistelgau 595
Glashütten 242
7.2 Erster Bürgermeister Karl Lappe informiert den Gemeinderat
über ein Schreiben der Regierung von Oberfranken. Das
Bergamt Nordbayern bestätigt die Beendigung der Bergaufsicht
zum 19.12.2025 für den Tontagebau Mistelgau.
7.3 Zweiter Bürgermeister Heinrich Richter gibt einen kurzen
Überblick über die abgehaltene Verkehrsschau. Die Halteverbotsschilder
in der Seitenbacher Straße sind nun alle klar erkennbar
gesetzt.
Es wird noch ein Halteverbotsschild an der Schule angebracht.
Die Markierungsarbeiten finden im Frühjahr statt.
7.4 Gemeinderätin Nahrin Lahdo bittet, den Bauhof Mistelgau
auf der Internetseite aufzunehmen. Dies wird der Verwaltung
zur Prüfung weitergeleitet.
7.5 Gemeinderat Jürgen Kailer erkundigt sich über den Heckenrückschnitt
am Ende der Eichenstraße. Erster Bürgermeister
Karl Lappe erklärt, dass hier eine Zufahrt zum dahinterliegenden
Baugrundstück aus einer seit längerem beschlossenen
Ortsabrundungssatzung entstehen soll.
7.6 Gemeinderätin Nahrin Lahdo bemängelt, dass der Burschenverein
die blaue Folie unter dem Gullideckel seit der Kerwa
nicht entfernt. Bürgermeister Karl Lappe wird den Bauhof
beauftragen, den Müllsack zu entfernen.
B) Nichtöffentliche Sitzung
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
HERZLICHE EINLADUNG ZUM
TAG DER OFFENEN TÜR
AM SONNTAG, 01.02.2026,
VON 13.30 UHR BIS 16.30 UHR
Die Gemeinde Mistelgau hat die Sanierung ihrer Schule, der Turnhalle, der
Außenanlagen sowie dem Hackschnitzelheizhaus und den zwei neuen OGTS-
Klassenzimmern abgeschlossen. Nach früheren Investitionen in die Kitas wurden
nun die energetische, akustische und brandschutztechnische Erneuerung der
Schule sowie die Komplettsanierung der Turnhalle umgesetzt.
Foto: Bayreuther Sonntagszeitung / Stefan Dörfler
bei Kaffee und Kuchen
Besichtigungen der Turnhalle,
der offenen Ganztagsschulräume (OGTS),
der Hackschnitzelanlage und des Schulgebäudes
Freundlichst lädt ein Ihre Gemeinde Mistelgau
gez. Karl Lappe
1. Bürgermeister
Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt erscheint: 27. Februar 2026
Anzeigen- und Redaktionsschluss: 13. Februar 2026
SEITE 9
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
ERNEUT VANDALISMUS IN GLASHÜTTEN
Die Gemeinde Glashütten setzt deshalb eine Prämie
von 650,00 € für die Ergreifung des Täters aus.
Bitte wenden Sie sich unter der
Telefonnummer 09279/999-12 an Herrn Schaarschmidt
PROBLEMMÜLL-SAMMLUNG
MIT DEM UMWELTMOBIL DES LANDKREISES BAYREUTH
SAMMELTERMINE 2026
GEMEINDE GLASHÜTTEN
Sa, 28.02.2026 12:00 Uhr - 12:45 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)
Sa, 20.06.2026 11:50 Uhr - 12:30 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)
Sa, 01.08.2026 08:00 Uhr - 08:45 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)
Sa, 31.10.2026 15:00 Uhr - 15:30 Uhr Glashütten, Bauhof (Bayreuther Straße 1)
GEMEINDE MISTELGAU
Sa, 07.03.2026 10:30 Uhr - 11:00 Uhr Truppach, Feuerwehrgerätehaus (bei Haus Nr. 58)
Sa, 09.05.2026 11:10 Uhr - 12:10 Uhr Mistelgau, Festplatz (Am Feuerwehrhaus)
Sa, 20.06.2026 11:00 Uhr - 11:30 Uhr Wohnsgehaig, Ortsausgang bei Glascontainer ggü. Haus Nr. 57
Sa, 27.06.2026 10:15 Uhr - 10:35 Uhr Obernsees, Am Sportplatz
Sa, 17.10.2026 11:00 Uhr - 12:00 Uhr Mistelgau, Festplatz (Am Feuerwehrhaus)
Defibrillator-Standorte in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
Gemeinde Glashütten
• Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Altenhimmelstraße 4, Glashütten
• Schule Glashütten, Schulstraße 21
• Rathaus Glashütten, Schloßstraße 2
Gemeinde Mistelgau
• Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35
• Firma Hermos, Eckersdorfer Straße 7 und
Gartenstr. 19
• Sportheim SV Mistelgau, Seitenbacher Straße 5
• Feuerwehrgerätehaus Gollenbach, Hs.-Nr. 8
• Feuerwehrgerätehaus Obernsees,
Hintere Dorfstr. 10
• Kulturscheune Obersees, Zum Knock 6,
Mistelgau-Obernsees
• Wohnsgehaig, bei der Bushaltestelle in der
Ortsmitte
• Feuerwehrgerätehaus Seitenbach
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
BÜRGERBUS DES LANDKREISES BAYREUTH
FAHRPLAN HOLLFELD – OBERNSEES –
WOHNSGEHAIG – GLASHÜTTEN – MISTELGAU
Mo/Di/Do/Fr Mo/Di/Do/Fr
09:05 Hollfeld, Spitalplatz 11:45
09:14 Obernsees nzA
09:17 Truppach nzA
09:19 Mengersdorf nzA
09:23 Wohnsgehaig nzA
09:26 Gollenbach nzA
09:28 Plösen nzA
09:31 Frankenhaag nzA
09:36 Glashütten, Nord nzA
09:37 Glashütten, Siedlung nzA
09:42 Mistelgau, Rathaus 11:15
09:43 Mistelgau, REWE 11:15
09:48 Engelmeß nzA
09:49 Seitenbach nzA
09:53 Mistelgau, Rathaus 11:05
09:54 Mistelgau, REWE 11:05
Mo/Di/Do/Fr
(Therme: Achtung Rückfahrt über OVF-Bus)
09:55 Mistelgau, REWE
09:56 Mistelgau, Rathaus
09:59 Glashütten, Nord
10:06 Therme Obernsees
10:15 Hollfeld, Spitalplatz
Fahrpreis: Einfache Fahrt: 1,50 €
Hin- und Rückfahrt: 2,50 €
ab 65 Jahren ermäßigt: Einfache Fahrt: 1,00 €
Hin- und Rückfahrt: 1,50 €
An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit
zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbusses.
Fragen, Wünsche? Tel. 0921 728-330
Zur Kennung in den Plänen:
n.z.A. / --
bedeutet „nur zum Ausstieg, bei Bedarf“
Fahrpläne Bürgerbusse
Landkreis Bayreuth
NEU/WICHTIG: Der Bürgerbus fährt
aktuell wochentags MO bis FR,
nicht an Feiertagen und nur vormittags.
Es erfolgt kein Nachmittagsbetrieb!
Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
ruft die Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinden Mistelgau und Glashütten
dazu auf, den Bürgerbus rege zu nutzen,
damit die derzeit leider noch immer
geringen Fahrgast zahlen zunehmen!
BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2026
IN DER GEMEINDE MISTELGAU
Mittwoch, 28.01.2026
Seitenbach
Feuerwehrgerätehaus Seitenbach
Beginn: 19.30 Uhr
Montag, 02.02.2026
Obernsees
Kulturscheune-Chorzimmer
Beginn: 19.30 Uhr
Dienstag, 03.02.2026
Truppach-Mengersdorf
Gutshof Mengersdorf
Beginn 19.30 Uhr
Mittwoch, 04.02.2026
Gollenbach-Plösen
Bürgerhaus Gollenbach-Plösen
Beginn: 19.30 Uhr
Donnerstag, 05.02.2026
Mistelgau
Sportheim Mistelgau
Beginn 19.30 Uhr
Freitag, 13.02.2026
Wohnsgehaig
Feuerwehrgerätehaus Wohnsgehaig
Beginn 19.30 Uhr
Mittwoch, 04.03.2026
Frankenhaag
Bürgerhaus Frankenhaag-Streit
Beginn: 19.30 Uhr
Bei den Bürgerversammlungen gibt 1. Bürgermeister
Karl Lappe einen Rechenschaftsbericht
über das abgelaufene Jahr ab und einen Ausblick
zu den Vorhaben im begonnenen Jahr.
Weiter haben die Bürger und Bürgerinnen
die Möglichkeit Anliegen von allgemeinem Interesse
im Anschluss mündlich vorzutragen.
Es ergeht herzliche Einladung!
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Nachrichten aus dem Evangelisch-Lutherischen Pfarramt
Mistelgau/Glashütten/Kirchahorn für Februar 2026
Gottesdienste Glashütten Mistelgau Tröbersdorf Kirchahorn Klaussteinkapelle
So. 01. Feb
Letzter So. nach
Epiphanias
So. 08. Feb
Sexagesimä
So. 15. Feb
Septuagesimä
So. 22. Feb
Invokavit
9.00
Pfrin Kraemer
19.00 + AM
Vorst. GD der
diesjährigen
Konfirmanden
Pfrin Krauß +
Little Light
9.00
Lektorin
Elke Houben
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
10.10 + AM
Pfrin Kraemer
10.10
Vorst. GD der
diesjährigen
Konfirmanden
Pfrin Kraemer
14.00
Verabsch. von
Pfrin Kraemer
10.10
Ehejubiläums GD
Pfrin Krauß
10.10
Lektorin
Elke Houben
17.00
Konzert mit
Terzo Brass
9.00
Vorst. GD der
diesjährigen
Konfirmanden
Pfrin Krauß
9.00
Pfrin Krauß
Kindergottesdienst Glashütten: Immer Sonntag, Treffpunkt 10.00 Uhr Gemeindehaus (außer Ferien)
Kindergottesdienst Mistelgau: 22.02.2026 Treffpunkt 10.00
Kirchengemeinde
Uhr Gemeindehaus
Obernsees-Mengersdorf
Kindergottesdienst Kirchahorn: 08.02.2026 Treffpunkt 09.00 Uhr Gemeindehaus
NACHRICHTEN aus dem Evang.-Luth. Pfarramt Obernsees/Mengersdorf Februar 2026
E-Mail: pfarramt.obernsees@elkb.de - Internet: www.obernsees-mengersdorf-evangelisch.de
Unsere Veranstaltungen in Obernsees und Mengersdorf
Datum Gottesdienst Obernsees Mengersdorf Ort
So. 1.02.
So. 8.02.
Di. 10.02.
Mi. 11.02.
Gottesdienst mit Frühstück
(CVJM Mengersdorf)
(Pfrin. Inge Braun)
Gottesdienst mit Abendmahl
(alkoholfrei)
(Pfrin. Inge Braun)
Gemeinsamer Gottesdienst mit
Vorstellung der Konfirmanden
(Pfrin. Inge Braun)
Kantorats-Kaffee
Notfall-Seelsorge
(Pfrin. Stefanie Krauß)
Gemeindenachmittag
Christliche Aspekte in Tolkiens Werk
„Der Herr der Ringe“
(Pfrin. Inge Braun)
08:45 St. Otto Mengersdorf
10:00 Kantorat Obernsees
10:00 St. Jakob Obernsees
15:00 Kantorat Obernsees
14:30 Gemeinderaum Mengersdorf
Fr. 13.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf
So. 15.02.
So. 22.02.
Mi. 25.02.
Gottesdienst
(Lektor Thomas Westermann) 10:00
Gottesdienst
(Lektorin Vera Bräutigam) 10:00
08:45 St. Otto Mengersdorf
Kantorat Obernsees
08:45 St. Otto Mengersdorf
Kantorat Obernsees
Kindergottesdienst 08:45 Gemeinderaum Mengersdorf
Gemeindenachmittag
Städte der Ostsee -
Besuch mit dem Kreuzfahrtschiff
(Georg Gubitz)
14:30 Gemeinderaum Mengersdorf
Fr. 27.02. CVJM-Jungschar 16:30 Gemeinderaum Mengersdorf
SEITE 12
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
Nachrichten aus dem katholischen Pfarramt St. Franziskus Eckersdorf,
für die Kirchen St. Petrus und Paulus, Mistelgau und St. Bonifatius, Glashütten
Tel.: 0921/31866 - email: ssb.bayreuth@erzbistum-bamberg.de
Datum Gottesdienst Mistelgau Glashütten
Sa., 31.01.26 VAM mit Blasius-Segen 17:15 Uhr
So., 01.02.26 Hl. Messe mit Blasius-Segen 09:00 Uhr
Di., 03.02.26 Hl. Messe 19:00 Uhr
Do., 05.02.26 Eucharistiefeier im Seniorenheim 16.00 Uhr
Fr., 06.02.26
2. Weg-Gottesdienst der Erstkommunionkinder
15:00 Uhr in Mistelbach
Sa., 07.02.26 VAM 17:15 Uhr
So., 08.02.26 Wort-Gottes-Feier 09:00 Uhr
Di., 10.02.26 Hl. Messe 19:00 Uhr
Sa., 14.02.26 VAM 17:15 Uhr
So., 15.02.26 Hl. Messe 09:00 Uhr
Mi., 18.02.26
Hl. Messe mit Auflegung Aschenkreuz
19:00 Uhr in Mistelbach
Sa., 21.02.26 VAM mit Auflegung des Aschenkreuz 17:15 Uhr
So., 22.02.26 Wort-Gottes-Feier mit Auflegung Aschenkreuz 09:00 Uhr
Di., 24.02.26 Hl. Messe 19:00 Uhr
Do., 26.02.26
„60+“-Treff mit Andacht im Pfarrsaal in Eckersdorf um 14:00 Uhr
Anmeldung bei Frau Wolf 09279/1551
Kinderfasching 2026
Die Gemeinde Mistelgau lädt recht herzlich zum Kinderfasching ein und
wünscht allen Kindern und ihren Eltern viel Spaß!
08.02.26 14.00 Uhr Feuerwehrhaus
Seitenbach
15.02.26 14.00 Uhr Bürgerhaus
Frankenhaag-Streit
16.02.26 14.00 Uhr Feuerwehrhaus
Mistelgau
17.02.26 14.00 Uhr Kulturscheune
Obernsees
17.02.26 14.00 Uhr Bürgerhaus Plösen-
Gollenbach
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
DIE GEMEINDEN INFORMIEREN
EINLADUNG
ZUR BÜRGERVERSAMMLUNG
am Dienstag, 10.02.2026 um 19.00 Uhr
in das Feuerwehrhaus Glashütten
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass bei der Behandlung
von Wünschen und Anträgen nur Themen von
allgemeinem Interesse angesprochen werden können.
Private Anliegen bitte schriftlich oder nach Terminabsprache!
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des 1. Bürgermeisters über die gemeindliche
Arbeit und insbesondere die Maßnahmen von
Mai 2025 bis Februar 2026
3. Bericht des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr
Glashütten über die Arbeit der Feuerwehr im Jahr
2025
4. Wünsche und Anträge
Ich freue mich über Ihre Teilnahme.
Die VG Mistelgau sucht für die Kommunalwahl am 08.03.2026
WAHLHELFER/INNEN FÜR DIE
(BRIEF)WAHLVORSTÄNDE IN DEN
GEMEINDEN GLASHÜTTEN UND MISTELGAU.
Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
das 18. Lebensjahr spätestens am 08.03.2026
vollenden werden, wenden Sie sich bitte an:
VG Mistelgau, Frau Bayerlein
Telefon-Nr.: 09279 99927
E-Mail: katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de
Jedem Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld
als Aufwandsentschädigung gewährt.
VERABSCHIEDUNG VON FRAU GISELA KRETTER
Sven Ruhl
1. Bürgermeister
PAPIER UND DRUCK
MITTEILUNGSBLATT MISTELGAU & GLASHÜTTEN
Das Papier des amtlichen Mitteilungsblattes Mistelgau und
Glashütten ist das sehr weit verbreitete, gestrichene Bilderdruckpapier
ArtoMagic. Es entspricht höchster Druckqualität,
die sowohl Alterungsbeständigkeit, als auch das Europäische
Umweltzertifikat (EU Ecolabel) besitzt, sowie Elementarchlorfrei
gebleicht (ECF) wurde. Zudem besitzt das Papier des Herstellers
inapa Deutschland verschiedene Herstellerzertifikate,
wie FSC®, PEFC, Umweltmanagementsystem (ISO 14001),
Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001), Energiemanagement
(ISO 50001), sowie das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem
(OHSAS 18001). Das Magazin kann
umweltgerecht als Altpapier entsorgt werden.
Fast 25 Jahre stand Frau Kretter als Reinigungskraft für die Kanzlei
Glashütten im Dienst der VG Mistelgau, nun wurde sie in den verdienten
Ruhestand offiziell verabschiedet.
Von links, VG Vorsitzender Karl Lappe, Gisela Kretter, Bürgermeister
Sven Ruhl (Glashütten) und Mathias Huber (Personalamt) bedankten
sich für die immer hervorragende und zuverlässige Zusammenarbeit
mit einem kleinen Präsent.
Foto und Text: Brigitte Küffner
Unser Druckpartner Schneider Printmedien ist eine zertifizierte
Druckerei und Mitglied im bvdm-Klimainitiative, welche für
Klimaneutralität und eine ökologische Produktion steht. Zudem
hat Schneider Printmedien das Gütesiegel „Print CO2-
geprüft“ und darf alle Printprodukte mit dem Logo „Print
CO2-kompensiert“ und damit als umweltfreundliches Produkt
auszeichnen.
WIR GRATULIEREN
15.02.2026: Johann Stefan,
Obernsees, zum 87. Geburtstag
SEITE 14
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE
AUSSERGEWÖHNLICHE EHRUNG BEI FEUERWEHR
GLASHÜTTEN
FEUERWEHR OBERNSEES HAT NEUEN
KOMMANDANTEN UND VORSITZENDEN
Selten hat eine Ehrung bei einer Freiwilligen Feuerwehr soviel Aufmerksamkeit
hervorgerufen, wie die von Egon Ruckriegel anlässlich
der Jahresversammlung der Feuerwehr Glashütten im Gerätehaus.
Aus den Händen von Kreisbrandrat Hermann Schreck erhielt der
Hauptlöschmeister, der bereits 2020 zum Ehrenkommandanten ernannt
wurde, das große Ehrenzeichen für 50jährige aktive Dienstzeit
des Freistaates Bayern. Schreck würdigte das außergewöhnliche
Engagement von Egon Ruckriegel, dessen Auszeichnung eine
der ersten nach der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes
im Landkreis ist. Bei seiner Laudatio erinnerte Kommandant Oliver
Becker an eine Vielzahl von besonderen Verdiensten des Geehrten,
der seit 1976 unermüdlich für „seine Feuerwehr“ im Einsatz ist und
bereits viele Ehrungen erfahren durfte. Die Auszeichnungen waren
damit im Laufe der Versammlungen allerdings noch nicht zu Ende.
Diese setzte Hermann Schreck gemeinsam mit Bürgermeister Sven
Ruhl und Kreisbrandinspektor Sven Kaniewski für die beiden Löschmeister
Martin Zeilmann und Andreas Lottes fort. Diese erhielten
das Verdienstkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Bayreuth für besondere
Verdienste um das Feuerwehrwesen. Die Ehrennadel der
Jugendfeuerwehr des Kreisfeuerwehrverbandes in Silber ging an
die Löschmeister Tobias Heidenreich und Henri Engels, dem seit
einem Jahr amtierenden neuen ersten Vorsitzenden. Neben Beförderungen
und drei Neuaufnahmen gab es seitens des Feuerwehrvereins
weitere Ehrungen. So für Egon Ruckriegel, Gerald Soballa,
Winfried Wagner und Berthold Wölfel. Diese erhielten für 50jährige
Mitgliedschaft die Vereinsnadel in Silber. Für ihre besonderen Verdienste
um die Wehr wurden Albin Rühr und Peter Stahlmann zu
Ehrenmitgliedern ernannt.
Text: Dieter Jenß
Foto: Feuerwehr Glashütten
Mit der Wahl von Johannes Grzonka zum neuen ersten Kommandanten
und von Oliver Schreiber zum ersten Vorsitzenden des
Feuerwehrvereins stellte die Feuerwehr Obernsees bei ihrer Jahresversammlung
in der Kulturscheune die Weichen für die Zukunft
und läutete einen Generationswechsel ein. Denn mit dem Verzicht
des langjährigen Kommandanten Horst Weber auf eine erneute
Kandidatur endete eine außergewöhnliche Ära in der Geschichte
der Wehr. Weber übernahm 2002 im Alter von 27 Jahren die Leitung
und stand 24 Jahre an der Spitze der aktiven Wehr. Bereits
zuvor war er sechs Jahre zweiter Kommandant. Für sein engagiertes
Wirken gab es große Anerkennung durch Kreisbrandmeister
Alexander Schuster. Ausdruck fand dies in Form der Überreichung
eines Gutscheines für einen einwöchigen Freiplatz im Feuerwehr-
Erholungsheim. Worte des Dankes gab es aber auch für den scheidenden
ersten Vorsitzenden Andreas Töpfer. Dieser übte zuletzt
zwölf Jahre das Amt des ersten Vorsitzenden aus und war vorher
bereits sechs Jahre Stellvertreter. Zum Dank gab es für die beiden
ausgeschiedenen Führungskräfte durch Bürgermeister Karl Lappe
und Gemeinderat Sven Gössl, im Vorgriff auf die beim 155jährigen
Gründungsfest vorgesehene Ehrungen, für die beiden einen Kasten
Bier und eine Brotzeit. Im Bild die komplett neu gewählte Vorstandschaft
mit dem ebenfalls neu gewählten Kommandanten Johannes
Grzonka (vierter von links). Vierter von rechts der neue Vorsitzende
Oliver Schreiber. Weiter der scheidende Kommandant Horst Weber
(zweiter von links) und der langjährige Vorsitzende Andreas Töpfer
(rechts) mit Kreisbrandmeister Alexander Schuster (links) und Bürgermeister
Karl Lappe (Mitte).
Text und Foto: Dieter Jenß
KÖNIGSPROKLAMATION BEIM SCHÜTZENVEREIN SEITENBACH
Der Schützenverein Seitenbach hat mit David Nicklas (links)
einen neuen Schützenkönig, der zugleich auch Sieger beim Pistolenschießen
wurde. Dem neuen Würdenträger gelang mit einem
114,8Teiler auf der Schießanlage des Nachbarvereins, des
Sportclub Rupertus Obernsees, der große Wurf. Adjutant wurde
Holger Steeger (rechts), der die obligatorische Wurstkette erhielt.
Er holte sich auch den Titel als Vereinsmeister und ging
zudem als Pokalsieger hervor. Die Königsproklamation fand im
Rahmen einer Jahresabschlussfeier im Feuerwehrhaus statt. Pokalsiegerin
bei den Damen wurde Kathrin Wagner (zweite, hintere
Reihe), die sich auch den Titel als zweite Vereinsmeisterin
holte. Weiter im Bild Vorsitzende Erika Grüner (Mitte), zweiter
Vorsitzender Simon Stein (links/zweite Reihe) und Vorstandsmitglied
Alexander Nicklas (Mitte hinten).
Text und Foto: Dieter Jenß
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE
EHRUNGEN BEI DEN HUMMELBAUERN
SPENDE FÜR DEN KINDERGARTEN OBERNSEES
Bei den Hummelbauern in Mistelgau mit ihren 281 Mitgliedern
standen bei der Jahresversammlung im SVM Sportheim zahlreiche
Ehrungen auf dem Programm. Diese bildeten den Höhepunkt
des Treffens. Vorsitzende Yvonne Schneider zeichnete
zusammen mit ihrem Stellvertreter Robert Lochner Mitglieder
aus, die dem Verein jahrzentelang die Treue hielten. So wurden
Diana Fischer, Alexander Geiger und Sylvia Hofmann für 25jährige
Zugehörigkeit geehrt. Seit 50 Jahren dabei ist Hannelore
Schneider und seit 60 Jahren Renate Bär und Gerda Maisel. Vorsitzende
Yvonne Schneider konnte bei ihrem Jahresrückblick
wieder auf routinemäßige Veranstaltungen zur Brauchtumspflege,
vom Aufstellen des Maibaums, bei dem der Burschenverein
die Trachtler großartig unterstützte, über den Einzug in Tracht
am Erntedankfest bis zum Christbaumaufstellen verweisen. Höhepunkt
im Jahr 2025 war die Auszeichnung des Vereins beim
Deutschen Trachtentag in Bayreuth. Dort wurden die Hummelbauern
mit der „Tracht des Jahres“ geehrt.
Text und Foto: Dieter Jenß
Dem Ev. Kindergarten Obernsees "Die Naturentdecker" wurde
ein neues Spielgerät durch die Firma Metallbau Gubitz - Inh. Jörg
Gubitz gespendet.
Die Krippenfohlen-Federwippe im Wert von 806,00 € wurde an
die Kita-Leitung Bettina Würth durch Herrn Gubitz übergeben.
Der Kindergarten und ganz besonders die Kinder bedanken sich
für diese tolle Spende.
Foto und Text:
Ev. Kindergarten Obernsees
"Die Naturentdecker"
EHRUNG FÜR SVEN CONRAD BEIM VERSCHÖNERUNGSVEREIN OBERNSEES
Für sein beispielloses Engagement als erster Kassier des Verschönerungsvereins
Obernsees wurde Sven Conrad bei der Jahresversammlung
durch Vorsitzenden Norbert Leykauf für sein
20jähriges Wirken geehrt. Eingangs konnte Vorsitzender Norbert
Leykauf auf umfangreiche Aktivitäten 2025 des knapp über
100 Mitglieder zählenden Vereins verweisen. Der in Sachen Ortsverschönerung
traditionsreiche Verein, der auch Besitzer der
bekannten Knockhütte ist, kümmert sich auch um die Pflege öffentlicher
Anlagen in Obernsees. Dafür dankte der Vorsitzende
den vielen freiwilligen Helfern. Viele Arbeitseinsätze gab es vor
allem im Bereich ihres Domizils am Knock. Zudem betätigt sich
der Verein bei großen Veranstaltungen im Ort, kümmert sich um
das Schmücken des Osterbrunnens am Marktplatz bis zur Organisation
des kleinen Weihnachtsmarktes. Im Bild der langjährige
Kassier Sven Conrad (rechts) bei der Auszeichnung durch Vorsitzenden
Norbert Leykauf.
Text und Foto: Dieter Jenß
– Trapezbleche
– Sandwichbleche
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
NACHRICHTEN DER VEREINE UND VERBÄNDE
BMV ALPENROSE GOLLENBACH
HAT EINE NEUE FÜHRUNGSSPITZE
JAGDGENOSSENSCHAFT MISTELGAU
Am Samstag, 14.02.2026, um 20 Uhr findet die Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Mistelgau im evangelischen
Gemeindehaus in Mistelgau statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands
2. Protokollbericht
3. Kassenbericht
4. Revisionsbericht
5. Neuwahlen
6. Wünsche und Anträge
Ab 19 Uhr besteht die Möglichkeit zum Essen.
Anmeldungen bitte bis 07.02.2026 bei Metzgerei Böhner
(09279/344)
gez. Die Vorstandschaft
Der Burschen- und Mädchenverein Alpenrose Gollenbach hat mit
Lorenzo Loffredo einen neuen Vorsitzenden. Er wurde bei den
Neuwahlen anläßlich der Jahresversammlung im Bürgerhaus
zum Nachfolger von Franziska Späth gewählt, die ihm zur Wahl
gratulierte. Franziska Späth selbst kandidierte nicht mehr. Neue
zweite Vorsitzende wurde Miriam Voit (dritte von links). Weiter
im Bild die neu gewählte Vorstandschaft mit Schriftführerin Ina
Bonnen, ihre Stellvertreterin Nele Birner, erster Kassier Marco
Becker und dessen Stellvertreter Finn Bonnen. Zur Brauchtumspflege
und Aufrechterhaltung der alten Bräuche gehört alljährlich
als Höhepunkt die traditionelle Zeltkerwa. Diese findet in
diesem Jahr vom Freitag, 10. bis Sonntag, 12. Juli, statt.
Text und Foto: Dieter Jenß
JAGDGENOSSENSCHAFT OBERNSEES
Am Freitag, 20. Februar 2026 findet um 19 Uhr die Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Obernsees in der Gaststätte
„Zur Eisenbahn“ statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft
5. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschillings
6. Neuwahl der Vorstandschaft
7. Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.
Die Vorstandschaft
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE MISTELGAU FÜR FEBRUAR 2026
soweit bei Redaktionsschluss für diese Ausgabe des Mitteilungsblattes bekannt
Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter
01.02.26 13.30 Uhr Tag der offenen Tür Schule Mistelgau Gemeinde Mistelgau
06.02.26 Generalversammlung Feuerwehrhaus Seitenbach FF Seitenbach
08.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Feuerwehrhaus Seitenbach Gemeinde Mistelgau
12.02.26 19:00 Uhr Weiberfasching Sportheim SV Mistelgau SV Mistelgau
14.02.26 19:30 Uhr Faschingstanz mit Tombola Kulturscheune Obernsees // Halle TSV Obernsees/FF Obernsees
14.02.26 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung ev. Gemeindehaus Jagdgenossenschaft Mistelgau
15.02.26 10:10 Uhr Ehejubiläumsgottesdienst Ev. Kirche Mistelgau Ev. Kirchengemeinde
15.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Bürgerhaus Frankenhaag-Streit Gemeinde Mistelgau
16.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Feuerwehrhaus Mistelgau Gemeinde Mistelgau
17.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Kulturscheune Obernsees // Halle TSV Obernsees/Gemeinde Mistelgau
17.02.26 14:00 Uhr Kinderfasching Bürgerhaus Gollenbach-Plösen Gemeinde Mistelgau
17.02.26 Rollochsen Mistelgau BV Mistelgau
17.02.26 14:00 Uhr Kaffeekränzla Hummelnest Hummeltrachten Erhaltungsverein
20.02.26 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung Gaststätte zur Eisenbahn Obernsees Jagdgenossenschaft Obernsees
21.02.26 19:30 Uhr Jahreshauptversammlung Geislareuth 14 Jagdgenossenschaft Seitenbach
27.02.26 18:00 Uhr Jahreshauptversammlung Hummelnest Soldaten- u. Reservistenkamerads.
28.02.26 10:00 Uhr Flohmarkt Schule Mistelgau Wir für Kinder e. V.
28.02.26 15:30 Uhr Jahreshauptversammlung Das Goldene Lamm Plankenfels VdK OV Mistelgau
28.02.26 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung Kulturscheune Obernsees Hinterländer e.V.
Alle hier aufgelisteten Termine unter Vorbehalt! Bitte informieren Sie sich bei den Vereinen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, auch wirklich stattfindet.
TERMINE DER VEREINE UND VERBÄNDE DER GEMEINDE GLASHÜTTEN FÜR FEBRUAR 2026
soweit bei Redaktionsschluss für diese Ausgabe des Mitteilungsblattes bekannt
Feb. Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter
01.02.26 10:00 Uhr
Flohmarkt Glashütten
Einlass für Schwangere ab 09.30 Uhr
Mehrzweckhalle
07.02.26
14:00 Uhr
u. 19:00 Uhr
Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
08.02.26 17:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
13.02.26 19:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
14.02.26 19:00 Uhr Theater Mehrzweckhalle TSV Glashütten
16.02.26 Rosenmontagsfasching Mehrzweckhalle
Alle hier aufgelisteten Termine unter Vorbehalt! Bitte informieren Sie sich bei den Vereinen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, auch wirklich stattfindet.
KLEINANZEIGEN
Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Reparaturen sämtlicher PKW
Feinstaubplakettenvergabe
Autoglasreparatur/-austausch
Progas-Pfandfl aschenverkauf
Hauptuntersuchung
Abgasuntersuchung
Reifenservice
HU Abnahme:
jeden Mittwoch
Mengersdorf 35
95490 Mistelgau Tel: 09206 / 209
WALD ZU VERKAUFEN
GEMARKUNG GESEES
Flurstücke 1145/3, 1146 und 1143
Angebote unter 0160/95275917
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Garten, im Dorfkern von Mistelgau.
Kurzübernachtungen sind möglich.
Tel.: 09279 / 520 · Mobil 01573 334 74 43
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Aktuelles aus der ILE
Rund um die Neubürg - Fränkische Schweiz
Crash-Kurse Notfallmanagement
Um im Notfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebenswichtige
Minuten zu gewinnen, sollte jede/r über ein Grundwissen
in Sachen Erster Hilfe verfügen.
Dazu ist kein langwieriger Intensivkurs notwendig. Bereits ein
kurzer Crashkurs kann dazu beitragen, Berührungsängste abzubauen
und im Ernstfall beherzt einzugreifen.
Thermenmarkt & Flohmarkt
Die ILE Rund um die Neubürg unterstützt Vereine mit einem
Spendenzuschuss für derartige Angebote. Jeder durchgeführte
Kurs wird mit 150 € bezuschusst.
Die Kurse sollten folgende Eigenschaften aufweisen:
• Kurze Dauer (maximal vier Stunden)
• Zentraler Austragungsort (z.B. Vereinsheim)
• Öffentliche Veranstaltung (nicht nur für Vereinsmitglieder)
• Keine Teilnahmegebühren
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
1. Formlose Anfrage per Mail stellen mit den Eckdaten zum
geplanten Kurs (Wann? Wo? Welcher Referent? Kosten?)
2. Zusage abwarten
3. Kurs beauftragen, bewerben und durchführen
4. Rechnungskopie per Mail einreichen
5. Das Geld kommt als Spende auf das Vereinskonto
Beispiele für einen Erste Hilfe Crash-Kurs:
Sowohl das BRK Bayreuth als auch die Malteser Waischenfeld
bieten entsprechende Kurse an. (Kosten je 250 bis 400 €).
Referent inkl. Schulungsmaterial kommt zum Vereinsheim.
- Kontakt BRK: 0171 6773245 (Karl Bernet)
- Kontakt Malteser: 09202 95143 (Elke Klaus)
Beispiele für vermittelte Inhalte:
• Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
• Freimachen der Atemwege
• Reanimation („Prüfen – Rufen – Drücken“)
• Anwendung eines Defibrillators
• Stillen von Blutungen
• Verhalten bei Herzinfarkt und Schlaganfall
Parallel findet beim TSV Plankenfels in den warmen Monaten
ein Flohmarkt statt. Im Sportheim gibt es dazu leckeren Kaffee
und Kuchen. Die Termine lauten:
3. Mai* 7. Juni 5. Juli*
2. August 6. September* 4. Oktober
Direktvermarkterverzeichnis
*mit Kinderflohmarkt
Kennen Sie schon unser Direktvermarkterverzeichnis? Unter
ogy.de/dvm finden Sie ein breites Angebot regionaler Erzeuger
aus unseren Mitgliedsgemeinden.
@neubuerg
Übrigens ist der Eintrag kostenlos. Falls Sie selbst Direktvermarkter
sind, kommen Sie gerne auf uns zu!
Kontakt:
Tel. 09279 923241
Mail: info@neubuerg.de
Web: www.neubürg.de
Impressum:
Herausgeber:
Interkommunale Allianz (ILE)
Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.
Bahnhofstraße 35
95490 Mistelgau
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren.
Es ist tröstlich, soviel Anteilnahme zu erfahren.
Hans Wölfel
*16.03.1938 t 13.12.2025
Herzlichen Dank
möchten wir allen sagen, die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten und ihre Trauer durch Wort, Schrift,
Blumen und Geldspenden
beim Heimgang unserer lieben
Verstorbenen
D
A
N
K
E
• für Wort, Schrift, Blumen und Geldspenden
• allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten,
die ihn auf dem letzten Weg begleitet haben
• den Vorständen der Jagdgenossenschaft und
des Bürgervereins für die ehrenden Worte
• an Pfarrerin Mareike Kraemer für die
einfühlsamen Worte
Anna Lochner
*19.05.1938 t 11.12.2025
auf liebevolle Weise zum Ausdruck brachten.
Besonderer Dank an Pfarrerin Inge Braun für die würdevolle
Gestaltung der Trauerfeier
Gollenbach, im Dezember 2025
Elfrieda Wölfel mit Famile
Im Namen der Hinterbliebenen
Werner Lochner
Doris Neuner
r
In dankbarer
Erinnerung
Ihre Traueranzeige
im Mitteilungsblatt
AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
ICH BERATE SIE GERNE
Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Stefanie Hoffmann
Tel.: 0151 – 18008842
Mistelgau und E-Mail: Glashütten
s.hoffmann@inbayreuth.de
SEIT 45 JAHREN
EIN GUTES
GESPANN.
Wir ziehen an
einem Strang.
ICH BERATE SIE GERNE
Denise Preiß
Tel.: 0151/18008844
E-Mail: d.preiss@inbayreuth.de
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0921.26 202
www.dannreuther.de
SEITE 20
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Die
präsentiert den Dreiakter
Wer nicht hören will,
muss fühlen
von Beate Irmisch
Termine:
Samstag, 21.03.2026, 19.30 Uhr
Sonntag, 22.03.2026, 14 Uhr
Freitag, 27.03.2026, 19.30 Uhr
Samstag, 28.03.2026, 19.30 Uhr
Sonntag, 05.04.2026, 19.30 Uhr
Saaleinlass
jeweils 30
Minuten vor
Beginn
Preis pro Karte: 9 €
Der Kartenvorverkauf startet am 21.02.2026 von 14 Uhr - 16 Uhr vor der Bühne in der Halle
der Kulturscheune Obernsees.
Anschließend gibt es weitere Karten telefonisch oder per Whatsapp unter 0160 2500580.
Die Theatergruppe Obernsees freut sich auf Ihr Kommen!
SEITE 21
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Rosenmontagsparty
am 16. Februar
in Glashütten
(Mehrzweckhalle)
& Friends www.gaudizocker.de
Support:
→ Die Gaudizocker + Gastmusiker
→ Große Verlosung mit wertvollen Geld- und Sachpreisen
→ Wein- & Sektbar
Einlass: ab 20:00 Uhr
Beginn: ca. 21:00 Uhr
Rosenmontag, 16. Februar
Kinderfasching von 13:00 bis 17:00 Uhr
in der Mehrzweckhalle
Der TSV Glashütten lädt herzlichst ein und freut sich auf Euer Kommen!
SEITE 22
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Einladung
zur Jahreshauptversammlung 2026
Die Jahreshauptversammlung des
Hinterländer e.V.
findet am
Samstag den 28.02.2026
um 19.00 Uhr
in der „Kulturscheune Obernsees“ statt.
Hummelgauer
Jugendblasorchester
Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Vereinsnachrichten
3) Kassenbericht
4) Revisionsbericht
5) Entlastung der Vorstandschaft
6) Neuwahlen
7) Kerwa 2026
8) Wünsche und Anträge
Wir bitten alle Mitglieder um zahlreiches
Erscheinen.
Die Vorstandschaft
Hinterländer e.V.
JAHRES
KONZERT
21. Februar 2026 | 19:00 Uhr
Einlass: 18:00 Uhr
Turnhalle Hummeltal
Karten erhältlich bei
Andreas Löhr, Tel.: 0170 7105873
Vorverkauf: 8€, Abendkasse: 10€
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
28.02.2026
FLOHMARKT
„Rund um´s Kind“
Anmeldung mit Angabe der Wunsch-Verkaufsnummer bitte nur per
E-Mail an wir.fuer.kinder.mistelgau@gmail.com
Es können max. 2 Kartons saisongerechte Kleidung und
1 Karton Spielzeug gebracht werden
(die Kartons werden kontrolliert!):
Veranstaltungsort:
10:00-12:00 Uhr
in der
Grundschule in
Mistelgau
Ab 9.30 Uhr
Verkauf für
Schwangere und
Helfer
Gepflegte saisongerechte Kleidung Gr.56-176
Max. 5 Paar Schuhe!!
Spielzeug, Bücher, Spiele, Kinderfahrzeuge,
Babyausstattung.
Keine Unterwäsche, Bodies, Mützen,
Socken/Strumpfhosen, etc. !!
20 % vom
Verkaufserlös
geht an den
Förderverein
Bitte versehen Sie die Artikel mit einem gut befestigten, lesbaren großen
Etikett (keine Pflaster, Steck- oder Schließnadel).
Bei aktiven Helfern (Rücksortieren der Ware) werden nur 10% Provision
einbehalten.
Bitte bei der Anmeldung mit angeben!
Anlieferung am 27.02.2026, 17-19 Uhr. Die Ware muss selbst
aufgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Anlieferung bereits
einzukaufen.
Abholung am 28.02.2026, 16.30 -17 Uhr. Für abhanden
gekommene Artikel übernehmen wir keine Haftung. Nicht abgeholte
Ware wird als Spende für soziale Zwecke verwendet.
Wir freuen uns auf Euer Kommen !
SEITE 24
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
FASCHING IN
Obernsees
Sa. 14.02.26
in der Kulturscheune
FFW Obernsees
ab 19:30 Uhr
Livemusik mit
Ralf Bayerlein
laden herzlichst ein
snacks | maskenprämierung | Tombola
Kinderfasching
Di. 17.02.26
MIT ZAUBERER
um 14 Uhr
in der Kulturscheune
SEITE 25
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Politische Anzeige • Auftraggeber: Mistelgauer Bürgergemeinschaft e.V., Bahnhofstraße 24, 95490 Mistelgau • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl
am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4sRHlrE
SEITE 26
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Wählergemeinschaft
Frankenhaag - Streit
Wahlversammlungen Bürgermeister Karl Lappe
Freitag,
Frankenhaag Bürgerhaus
06.02. Beginn: 18:00 Uhr
Truppach FFW Haus
19.02. Beginn: 19:30 Uhr
Donnerstag,
Montag,
Obernsees Kulturscheune Chorzimmer
23.02. Beginn: 19:30 Uhr
Dienstag, Seitenbach FFW Haus
24.02. Beginn: 19:30 Uhr
Mittwoch
Plösen Gollenbach Bürgerhaus
25.02. Beginn: 19:30 Uhr
Mistelgau FFW Haus
26.02. Beginn: 19:30 Uhr
Donnerstag,
Dienstag,
Wohnsgehaig FFW Haus
03.03. Beginn: 19:30 Uhr
Es laden ein
Wahlgemeinschaft Plösen-Gollenbach-Wohnsgehaig
Wählergemeinschaft Frankenhaag - Streit
Bürgervereinigung Obernsees
Politische Anzeige • Auftraggeber: Wahlgemeinschaft Plösen-Gollenbach-Wohnsgehaig (PGW) vertreten durch 1. Vorsitzenden Jochen Seyferth • Die Anzeige steht in
Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4jVdoTu
Politische Anzeige • Auftraggeber: Christlich Soziale Union (CSU) Mistelgau und Überparteiliche Wählergruppe Mistelgau (ÜWG), vertreten durch 1. Vorsitzenden
Matthias Rühr • Die Anzeige steht in Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.März 2026 • Weitere Info: https://bit.ly/4bFxlM3
SEITE 27
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
Februar 2026
Newsletter
Existenzgründung und Betriebsübernahme
Beratungstage der Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis
Bayreuth werden 2026 fortgesetzt
Einmal im Monat können sich interessierte
Gründerinnen und Gründer
aus allen Branchen kostenfrei im
Rahmen individueller Online-
Beratungsgespräche informieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die
Selbstständigkeit nebenberuflich
oder in Vollzeit geplant ist oder eine
Selbstständigkeit in einem Freien
Beruf angestrebt wird. Die Wirtschaftsförderungen
von Stadt und
Landkreis Bayreuth bieten gemeinsam
mit Experten der Aktivsenioren
Bayern e.V. individuelle Beratung zu
Fragen rund um die Existenzgründung
und die Betriebsübernahme.
Im Jahr 2025 wurden an acht Beratungstagen
sechszehn individuelle
Beratungen durchgeführt.
Wassermonat März 2026 –
Ein ganzer Monat im Zeichen des
Wassers
Im März 2026 dreht sich in Stadt und Landkreis
Bayreuth alles um das Thema Wasser.
Gemeinsam mit zahlreichen regionalen Partnern
entsteht ein vielfältiges Rahmenprogramm,
das die Bedeutung unserer wertvollsten
Naturressource in den Mittelpunkt stellt.
Alle Programminformationen unter:
www.region-bayreuth.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.beratungstage.bayreuth.de oder
www.landkreis-bayreuth.de/wirtschaft/existenzgruendung-und-betriebsuebernahme
oder per QR-Code:
Für ein Einzelberatungsgespräch ist eine vorherige Anmeldung erforderlich!
Sie können sich bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth entweder telefonisch
unter 0921 25 1583 oder per E-Mail anmelden:
wirtschaftsfoerderung@stadt.bayreuth.de.
Neue Ausbildungsmesse in Speichersdorf – Jetzt anmelden!
Am 21. Februar 2026 findet in der Sportarena Speichersdorf erstmals die Ausbildungsmesse
„Es ist deine Zukunft #speichersdorf“ statt.
Unternehmen, Handwerksbetriebe und soziale Einrichtungen aus der Region
Bayreuth können sich hier direkt mit Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften austauschen.
Die Gemeinde unterstützt die Messe aktiv – inklusive Einbindung der
örtlichen Schule und umliegender Schulen. Ausbildungsbetriebe sind herzlich
eingeladen, teilzunehmen!
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.esistdeinezukunft.de.
Ansprechpartner ist Alexander Süß unter kontakt@esistdeinezukunft.de.
Das Programm wird unter dem „Fokus Naturressourcen“,
einem mit Regionalmanagementmitteln
aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie geförderten
Projekt, präsentiert.
IMPRESSUM
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth,
Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, info@region-bayreuth.de
V.i.S.d.P.: Annette Lowack
SEITE 28
Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten
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Öffnungszeiten über Fasching
Rosenmontag ab 16.30 Uhr
Faschingsdienstag geschlossen
Aschermittwoch ab 16.30 Uhr
mit Brathering und Matjes
Samstag 21. Februar
ab 18.30 Uhr
2. Geseeser Kochduell
Mistelbacher
Kerwaburschn
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Burschenverein
Obernsees
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Wir sind kurz mal weg
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