Immobilia Februar 2026
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34
SCHWEIZ
# 02 — FEBRUAR 2026 — 93. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
Swiss Real
Estate Forum
11. – 12.06.2026
BERNEXPO
FOKUS
JOËLLE ZIMMERLI
IM INTERVIEW
04
POLITIK
KRITIK AN GELD
WÄSCHEREI-
VERORDNUNG
12
WIRTSCHAFT
GEWERBE
IMMOBILIEN
16
BAU & HAUS
RAUMENT
WICKLUNG
STADT UND LAND
38
BLOCKIERTE
RAUMENTWICKLUNG
ANZEIGE
«E-Mobility Go!»
Das Mietmodell für
Ladestationen
neovac.ch/e-mobility-go
EDITORIAL
VON—MICHEL MOLINARI
PRAGMATISMUS
STATT MAXIMALE
KONTROLLE
In der letztjährigen Herbstsession haben die
eidgenössischen Räte die Revision des Geldwäschereigesetzes
(GwG) verabschiedet. Wir vom
SVIT dürfen für uns in Anspruch nehmen, dass
wir dank Fürsprache über mehrere Jahre hinweg
dazu beigetragen haben, noch Schlimmeres abzuwenden.
Aufgrund von verschiedenen Ausnahmetatbeständen
ist nur ein kleiner Teil der
REVISION DES
GELDWÄSCHEREI
GESETZTES
MIT BEDACHT
UMSETZEN.
MICHEL MOLINARI
Grundstückgeschäfte neu dem GwG unterstellt.
Die gewichtigsten Ausnahmen bilden dabei Im
mobilientransaktionen im Bereich Wohneigentum
und von Grundstücken unter 5 Millionen
Franken, sofern der Kaufbetrag ausschliesslich
zwischen dem GwG unterstellten Finanzinstituten
fliesst.
Mit der Revision fallen gewisse Beratungstätigkeiten
rund um Immobilientransaktionen
neu unter das GwG, namentlich die Dienstleistung
von Maklerinnen und Maklern. Der SVIT
Schweiz wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen,
dass die Umsetzung praxisnah und verträglich
erfolgt.
Ungemach droht gegenwärtig vom Verordnungsgeber.
Der Bundesrat hat unmittelbar nach
dem Parlamentsbeschluss den Entwurf der revidierten
Geldwäschereiverordnung (GwV) vorgelegt.
Die Vernehmlassungsfrist ist Ende Januar
abgelaufen. Leider schiesst die Vorlage deutlich
über das Ziel hinaus und erweckt den Eindruck
einer Misstrauenskultur in der Verwaltung
gegenüber der Wirtschaft. War die Geldwäschereibekämpfung
bisher geprägt von einem gut
schweizerischen Pragmatismus, scheint sich nun
das Prinzip der grösstmöglichen Kontrolle durchzusetzen.
Dies entspricht nicht dem Willen des
Parlaments und schadet zudem der Wirtschaft.
Damit wir uns recht verstehen: Niemand in
unserer Branche hat Interesse, für Zwecke der
Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
missbraucht zu werden. Allerdings müssen Aufwand
und Nutzen der Bekämpfung in einem vernünftigen
Verhältnis stehen. Dafür engagieren
wir uns weiterhin.
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VERNEHMLASSUNGSVERFAHRENS ZUR GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG AUF
SEITE 12.
markstein.ch
2
INHALT
IMMOBILIA —INHALT NR. 02 FEBRUAR 2026
SREF-Ticket
beim Quiz zu
gewinnen!
Seite 70
FOKUS
04 «MOMENTAN GIBT ES NUR VERLIERER»
Wohnungsknappheit, blockierte Prozesse, zu wenig Neubau: Wir würden uns
in einer total blockierten Situation befinden, sagt Dr. Joëlle Zimmerli.
IMMOBILIENPOLTIK
12
IMMOBILIENPOLITIK
GWV: KRITIK AM ENTWURF
DER SVIT FORDERT IN DER STELLUNGNAHME
ZUR NEUEN GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG
WICHTIGE ANPASSUNGEN.
16
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DAS POTENZIAL VON
GEWERBEIMMOBILIEN
IN DEN LETZTEN JAHREN HABEN GEWERBE-
UND LOGISTIKFLÄCHEN ATTRAKTIVE ANLAGE
MÖGLICHKEITEN ERÖFFNET.
38 – 50
BAU & HAUS
GELUNGENE
RAUMENTWICKLUNG
VOM «HAUS ZUM FALKEN» IN ZÜRICH-STADELHOFEN
BIS ZUR NEUEN DORFMITTE IN TRÜBBACH SG:
BEISPIELE GELUNGENER VERDICHTUNG
14 KLEINE WOHNUNGSGRÖSSEN SIND GEFRAGT
Politik und Immobilienwirtschaft sind gleichermassen gefordert, um die
aktuelle Situation am Wohnungsmarkt zu verbessern.
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
18 UNTERSCHÄTZTE GEWERBELIEGENSCHAFTEN
Gewerbeimmobilien stehen im Schatten von Wohnimmobilien – zu Unrecht.
20 STANDORTFAKTOREN FÜR LOGISTIKER
Wie lassen sich attraktive Logistikstandorte erkennen?
22 ENTWICKLUNGEN IM SCHWEIZER BÜROMARKT
Im Jahr 2025 setzte sich die Leerstandszunahme fort.
24 WOHNUNGSNACHFRAGE – DIE TREIBER
Wie könnte sich die Wohnungsnachfrage in Zukunft entwickeln?
26 HOMEOFFICE HAT SICH IN DER ARBEITSWELT ETABLIERT
Wo Homeoffice grundsätzlich möglich ist, arbeiten Erwerbstätige an einem
bis zwei Tagen von zu Hause aus.
28 DER MONAT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMOBILIENRECHT
35 AUS FÜR PAUSCHALE RÜCKSTELLUNGEN
Pauschale Rückstellungen für grosszyklische Erneuerungen von Immobilien
sind ab diesem Jahr in den meisten Kantonen nicht mehr erlaubt.
36 BUNDESGERICHT: SCHUTZ DES RECHTLICHEN GEHÖRS
Der Fall einer illegal errichteten Baute in der Nichtbauzone von Dallenwil zeigt
auf, wie wichtig der Schutz des rechtlichen Gehörs in der Baurechtspraxis ist.
BAU & HAUS
40 NACHHALTIG VERDICHTEN, ABER WIE?
Laut einer Studie des Forschungs instituts Sotomo im Auftrag von Urbanistica
ist das Verdichtungs potenzial in der Schweiz längst nicht ausgeschöpft.
42 MEHR WOHNEN, MEHR BEGEGNUNG
Bestehendes Siedlungsgebiet besser nutzen: Ein interessantes Beispiel wurde
in der Vorortsgemeinde Lausen BL auf dem Scholer-Areal realisiert.
44 GEMEINDEENTWICKLUNG: IMMOBILIEN ALS WERKZEUGE
Immobilien sind dabei weit mehr als physische Objekte – sie sind strategische
Werkzeuge in der Entwicklung einer Gemeinde.
46 BÜROLEERSTAND TRIFFT WOHNUNGSKNAPPHEIT
In Zürich wurde ein Bürogebäude in ein urbanes Wohn labor transformiert.
50 TRÜBBACH ERHÄLT EINE NEUE DORFMITTE
Im St. Galler Rheintal verschmelzen Wohnen, Gewerbe und ein einladender
Platz zu einem lebendigen Ortskern.
IMMOBILIENBERUF
53 FACHAUSWEIS IMMOBILIENENTWICKLUNG: START JUNI 2026
54 LEITFADEN: LIEGENSCHAFTEN NACHHALTIG ERTÜCHTIGEN
56 LEHRJAHRE LIVE: KOLUMNE DES KV-LERNENDEN
57 SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
58 BERUFSBILDUNGSANGEBOTE DES SVIT
VERBAND
60 «WIR DÜRFEN NICHT STILLSTEHEN»
Interview mit David Zumsteg, dem neuen Vizepräsidenten des SVIT Schweiz
62 SWISS REAL ESTATE SYMPOSIUM 2026
Am 26. März 2026 findet das Symposium in Zürich statt – jetzt anmelden!
STANDARDS: MARKTPLATZ & PRODUKTE-NEWS 64 / BEZUGSQUELLENREGISTER 66 / ADRESSEN & TERMINE 69 / QUIZ & IMPRESSUM 70
IMMOBILIA / Februar 2026 3
FOKUS INTERVIEW
RAUMENTWICKLUNG
«MOMENTAN GIBT
ES NUR VERLIERER»
4
IMMOBILIA / Februar 2026
2
Wohnungsknappheit, blockierte
Prozesse, zu wenig Neubau:
Die aktuelle Raumentwicklung
in der Schweiz kennt kaum
Gewinner. Warum die Situation
Immobilienwirtschaft, Bevölkerung
und Umwelt gleichermassen
trifft, erklärt Dr. Joëlle
Zimmerli im Gespräch.
INTERVIEW—MARCEL HUG*
FOTOS—URS BIGLER
Joëlle Zimmerli, wir sprechen heute über
Wohnraummangel, Ökologie und demografischen
Wandel. Welche Auswirkungen dieser
Themen auf die Raumentwicklung werden
heute noch unterschätzt?
Was grundsätzlich unterschätzt wird, sind die vielen
Zielkonflikte, die wir haben, also zwischen der
Ökologie, den gesellschaftlichen Bedürfnissen,
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IMMOBILIA / Februar 2026 5
FOKUS INTERVIEW
RAUMENTWICKLUNG
der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Darum
müssen wir in Zukunft mehr Lösungen durch
Kompromisse finden, gerade in der Immobilienwirtschaft
und beim Wohnungsbau.
Wo sehen Sie da konkrete Ansätze?
Generell gilt: Optimieren, nicht maximieren! Die
Raumplanung funktioniert nicht maximal ökologisch
oder maximal rentabel, und genauso wenig
funktioniert es, zu fordern, dass bei der Erneuerung
von Wohnraum niemand umziehen muss. Aber alle
Ansprüche haben ihre Berechtigung. So muss man
das Optimum finden, was dazu führt, dass es Gewinner
und Verlierer gibt. Darum ist ein sorgfältiges
Abwägen essenziell.
Wer sind aktuell die grossen Gewinner und
wer die Verlierer?
Ich habe das Gefühl, dass es im Moment keine Gewinner
gibt, sondern nur Verlierer, wenn man die Wohnungsknappheit
als Massstab nimmt. Wir sind in
einer total blockierten Situation. Es werden zu wenige
Wohnungen gebaut, was nicht gut für die Immobilienwirtschaft
ist. Es ist aber auch nicht gut für
BIOGRAPHIE
JOËLLE
ZIMMERLI
(*1980) Dr., Soziologin
und Planerin, ist Gründerin
und Geschäftsführerin
der Zimraum GmbH,
einem sozialwissenschaftlichen
Planungsund
Entwicklungsbüro.
Joëlle Zimmerli beschäftigt
sich mit der Schnittstelle
von Gesellschaft
und Immobilienwirtschaft.
Sie ist Mitglied
des Verwaltungsrats
der Zug Estates und im
Vorstand der Genossenschaft
Homebase. Sie
übernimmt Lehrtätigkeiten
an verschiedenen
nationalen und internationalen
Hochschulen.
die Bevölkerung, die Wohnungen benötigt. Ebenso
wenig für die Umwelt, weil ohne Neubautätigkeit
auch weniger energetisch effizienter Wohnraum
entsteht.
Neubau heisst in der Regel aber auch mehr
Flächenverbrauch pro Person. Die Wohnungen
werden immer grösser und wir haben
mehr Einpersonenhaushalte. Auch der
Komfort nimmt ständig zu. Müssen wir in
Zukunft auf Komfort verzichten, um die
Wohnungsknappheit zu bekämpfen?
Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass es in Richtung
Komfortverzicht gehen wird. Insbesondere
beim Standard. Ein solcher Verzicht ist gar nicht so
schlimm. Wir sind aktuell in der Schweiz beim Neubau
nämlich im Vergleich zum Ausland und zum Altbau
auf einem ausserordentlich hohen Level. Dieses
Level ist mit hohen Kosten verbunden. So kann kein
günstiger Wohnraum entstehen.
Ein Komfortverzicht ist aber in der politischen
Diskussion kein Thema. Es wird
hoher Komfort zu billigen Preisen gefordert.
6
IMMOBILIA / Februar 2026
Ja und nein. Ich bin nicht sicher, ob die Bevölkerung
wirklich auf diesem Standard beharrt. Die politischen
Diskussionen scheinen mir hier etwas realitätsfern.
Das würden die Politiker aber bestreiten!
Ich glaube, dass ein Teil der Bevölkerung in der Realität
pragmatischer mit dem Thema umgeht, als dies
in den politischen Diskussionen abgebildet wird. Die
politischen Forderungen sind immer Maximalforderungen.
Bei der Wohnungssuche macht jeder eine
Abwägung und ist auch bereit, Abstriche zu machen.
Wir leben in einer sehr vielfältigen Gesellschaft mit
unterschiedlichen Prioritäten beim Wohnen.
Wie gelingt günstigeres Bauen?
Für Bauherren ist es aufgrund von Auflagen beim
Bauen gar nicht so einfach, diesen «Komfortverzicht»
umzusetzen. Kreative Lösungen in diesem
Zusammenhang haben es schwer. Ich bin im Vorstand
einer Wohnbaugenossenschaft und wir versuchen,
richtig günstig zu bauen. Voraussichtlich
kommen wir auf ungefähr 185 CHF pro Quadratmeter.
Das gelingt, indem wir Gebäude mit minimaler
Architektur, minimalem Schallschutz und ohne
WIR SIND IN
EINER TOTAL
BLOCKIERTEN
SITUATION.
Heizung bauen. Da braucht es jedoch auch Mieter,
die bereit sind, in solchen Häusern zu wohnen. Das
ist aber nicht das eigentliche Problem. Da die baulichen
Lösungen ungewöhnlich sind, tun sich die
Behörden, die diese bewilligen müssen, ausserordentlich
schwer. Die Bauherren müssen viel mehr
verhandeln als bei einem gewöhnlichen Bau.
Verdichtung ist aktuell in aller Munde, wird
von der Bevölkerung aber oft als Bedrohung
wahrgenommen (Stichwort NIMBY – Not in
My Backyard). Wo liegen die grössten planerischen
Fehler bei der inneren Verdichtung?
Das Einspracherecht ist in der jetzigen Form für die
Ziele der Verdichtung ungeeignet. Es ist zu einfach
geworden, Einsprachen zu machen. Wir sprechen
in diesem Zusammenhang von «Schrotflintenargumenten»
von Leuten, die gar nicht direkt betroffen
sind, aber ihre Ängste rund um die Bevölkerungsentwicklung
auf dem Rücken von Bauprojekten
austragen. Der Kreis der Einspracheberechtigten
muss drastisch auf die direkt Betroffenen reduziert
werden. Ein anderes Problem besteht bei
IMMOBILIA / Februar 2026 7
FOKUS INTERVIEW
RAUMENTWICKLUNG
ES IST ZU
EINFACH
GEWORDEN,
EINSPRACHEN
ZU MACHEN.
der Sonder nutzungsplanung: Damit erhält die Bauherrschaft
zwar mehr Nutzung, sie muss aber durch
den politischen Prozess, der so hohe Risiken birgt,
dass sie auf diese eigentlich für alle Seiten sinnvolle
Lösung verzichtet. Die Parlamente neigen dazu, die
Pläne zu überladen. Auf einmal möchte das Parlament
z. B. statt 30% preisgünstige Wohnungen 50%.
Damit wird die Sondernutzungsplanung so strapaziert,
dass es sich für die Bauherrschaft am Schluss
nicht mehr rechnet. Sie wechselt in die Regelbauweise
und schafft folglich weniger und damit auch
weniger günstigen Wohnraum. Schliesslich kommen
noch die Behörden, die Mikromanagement
betreiben. Jede Baueingabe muss inzwischen mit
zig verschiedenen Ämtern abgestimmt werden und
jedes Amt hat nur seine eigene Sichtweise im Blick.
Diese Ansprüche verteuern das Bauen enorm. Der
Wille, den Ermessensspielraum zu nutzen, ist in der
Verwaltung sehr klein geworden, weil oft auch die
politische Rückendeckung fehlt.
Kommen wir noch zur Verdichtung im
Bestand, also zu Sanierungen und Leerkündigungen.
Basel versucht es mit der Wohnschutzgesetzgebung.
Eine taugliche Lösung?
Nein, ganz sicher nicht. Aber das war schon vor
der Abstimmung klar. Mit dieser Art von Maximalforderung
kommt unsere Gesellschaft bei der
Wohnungsversorgung nicht weiter. Die erwähnten
Zielkonflikte bestehen nicht nur zwischen den
verschiedenen Dimensionen, sondern auch innerhalb
der Dimensionen. Wenn man den einzelnen
Mieter anschaut, ist es für ihn natürlich das Beste,
wenn er in seiner Wohnung bleiben kann. Die
Mieter haben mit dem Mieterverband eine starke
Lobby. Aus Sicht der Gesellschaft, die mit Wohnraum
versorgt werden muss, ist es aber notwendig,
dass auch einmal ein Mieter ausziehen muss, damit
mehr Wohnraum entstehen kann. Die Gesamtgesellschaft
hat aber eine schwächere Lobby als der
einzelne Mieter.
Gibt es in Schweizer Städten eine
Gentrifizierung?
Ja, es ist unbestritten, dass diese stattfindet. Veränderungen
in Städten sind aber auch nichts Aussergewöhnliches.
Zum Wesen einer Stadt gehört, dass
sie sich verändert. Das unterscheidet die Stadt vom
Dorf. Die Fluktuation der Bewohner ist viel höher
als auf dem Land. Menschen kommen und gehen. In
den 1990ern gab es eine Stadtflucht. Da wurde kein
Aufhebens darüber gemacht, obwohl dies auch eine
starke Veränderung war. Nun findet wieder eine
Gegenbewegung statt und die langjährigen Bewohner
der Städte haben das Gefühl, dass ihnen etwas
weggenommen wird.
8
IMMOBILIA / Februar 2026
Welche realen Einflussmöglichkeiten haben
unsere Mitglieder?
Die Bewirtschafter vermieten die Wohnungen. Sie
können dafür sorgen, dass die Allokation der Wohnungen
möglichst gut und sozialverträglich ist.
Günstigere Wohnungen kann der Bewirtschafter
denjenigen geben, die sich keine teurere Wohnung
leisten können. Dazu braucht es aber auch den Rückhalt
des Eigentümers. Meine Erfahrung zeigt, dass
Bewirtschaftungsunternehmen bei der Vermietung
schon einiges machen. Mehr Unterstützung gerade
auch von institutionellen Eigentümern könnte katalysierend
wirken.
Die Bevölkerung altert. Welche raumplanerischen
Konzepte braucht es, damit selbstbestimmtes
Wohnen im Alter zukünftig
gewährleistet werden kann?
Die Antwort auf diese Frage hängt eng mit dem
vorher Gesagten zusammen. Aus Sicht der Raumplanung
ist es relativ einfach: Solange an gut
erschlossenen Lagen Wohnungen gebaut werden,
ist ein grosser Teil des Problems bereits gelöst,
weil der heutige Neubau bereits barrierearm, heisst
altersfreundlich, ist. Wir sind auch hier wieder am
selben Punkt: Wir müssen mehr bauen, um das
Wohnungsangebot zu erhöhen. Weil ältere Menschen
so lange wie möglich in ihrem gewohnten
Umfeld und ihrer Wohnung bleiben wollen, kommt
die Pflege heute zu ihnen. Eine weitere Lösung
ist, dass man in Quartieren Pflegewohngruppen
IMMOBILIA / Februar 2026 9
FOKUS INTERVIEW
RAUMENTWICKLUNG
anbietet, in denen ältere Menschen im gewohnten
Umfeld betreut werden können. Kleine Pflegewohngruppen
sind allerdings häufig defizitär, weil
die Pflege hauptsächlich über die Skaleneffekte
wirtschaftlich wird. Grosse Pflegeheime stehen
aber im Zielkonflikt mit dem Wunsch nach Betreuung
in gewohnter Umgebung.
Welche raumplanerischen Entwicklungen
müssen Immobilienakteure beachten, damit
ihre Portfolios langfristig klima-, markt- und
gesellschaftsfähig sind?
Es ist sehr schwierig, Entwicklungen vorauszusagen
oder dabei Punktlandungen zu machen. Das
Portfolio sollte resilient und adaptiv sein, gerade
weil sich die Zukunft nicht voraussagen lässt.
Unter dem Strich ist es sinnvoll, das Portfolio zu
diversifizieren, damit es unterschiedliche Lagen
abdeckt und verschiedene Bedürfnisse erfüllt.
Eine ausschliessliche Portfoliostrategie – z. B. nur
Liegenschaften an A-Lagen oder nur kleine Appartements
– scheint mir aufgrund der zukünftigen,
jetzt noch unbekannten Veränderungen nicht zielführend
zu sein.
Hitzesommer werden auch bei uns zur
Normalität. Welche raumplanerischen
Instrumente helfen, Städte klimaresilient zu
machen?
Ich sehe das Mikroklima und die Entwässerung als
grösste Hebel. Für ein gutes Mikroklima sind Bäume
extrem wichtig, weil sie Windverwirbelungen und
Schatten entstehen lassen und auch beim Wasserrückhalt
eine zentrale Rolle spielen. Die Baumstrategie
wird also in Zukunft in Städten eine grössere
Rolle spielen, auch auf privatem Boden. Das andere
ist die Entwässerung und damit die Entsiegelung
des Bodens. Wir müssen uns auf den Klimawandel
einstellen und die Szenarien möglichst gut adaptieren.
Ich bin aber zuversichtlich – die Menschheit ist
anpassungsfähiger, als wir denken.
Satzball
Zürich hat mit Allschwil, wo ich aufgewachsen bin,
gemeinsam, dass … es einer meiner Wohnorte ist.
Das ist es aber auch schon.
Mein Studium in Soziologie und Politikwissenschaft
ist aus heutiger Sicht … immer
noch die richtige Entscheidung, weil ich
mich mit komplementärem Wissen in die
Immobilienwirtschaft einbringen kann.
Wenn ich mal alt bin, dann wohne ich …
nach wie vor in einer Stadt, wo viel läuft.
*MARCEL HUG
Der Autor ist CEO des
SVIT Schweiz.
10
IMMOBILIA / Februar 2026
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IMMOBILIENPOLITIK
GELDWÄSCHEREIVERORDNUNG
BUNDESRAT
SCHIESST ÜBERS
ZIEL HINAUS
Der Entwurf der Geldwäschereiverordnung,
der unter anderem den Kreis der Geschäfte
und Berater konkretisiert, die neu dem
Geldwäschereigesetz unterstellt sind, geht
aus der Sicht des SVIT zu weit.
TEXT—IVO CATHOMEN*
BILD: SVETAZI, 123RF.COM
Die Ausweitung
von Geldwäschereigesetz
und
-verordnung
erfordert mehr
Augenmass.
MISSVERHÄLTNIS ZWISCHEN
AUFWAND UND NUTZEN
Der Bundesrat hat den Entwurf zur
Geldwäschereiverordnung (GwV) zur Vernehmlassung
vorgelegt. Das Verfahren ist
Ende Januar zu Ende gegangen. Geht es
nach dem Wortlaut des Entwurfs der revidierten
GwV, ist von einem deutlich weiteren
Kreis der betroffenen Dienstleister im
Immobiliensektor und der Grundstückgeschäfte
auszugehen, die unter die Sorgfalts-
und Meldepflichten fallen könnten,
als dies das Parlament wollte. Die Antwort
auf die Fragen, wer künftig als Hilfsperson
eines Beraters gilt oder wer einen kausalen
Beitrag zu einem Grundstückgeschäft leistet,
wird darüber entscheiden, ob sich mehr
oder weniger Dienstleister der Immobilienwirtschaft
einer Selbstregulierungsorganisation
(SRO) anschliessen müssen.
Der SVIT Schweiz plädiert dafür, den
zusätzlichen Aufwand in Relation zum Nutzen
für die Geldwäschereibekämpfung zu
stellen. Der von der internationalen Organisation
«Financial Action Task Force»
propagierte risikobasierte Ansatz der Geldwäschereibekämpfung
ist im Entwurf der
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revidierten GwV nicht zu erkennen. Vielmehr
versteift sich der Verordnungsgeber
auf eine maximale Ausdehnung der Unterstellung
unter das GwG und lässt den daraus
zu erwartenden Beitrag und den zu
betreibenden Aufwand der Massnahmen
zur Bekämpfung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung ausser Acht.
Ausserdem fordert der Verband in seiner
Stellungnahme eine ausreichende
Einführungsfrist. Dem Vernehmen nach
könnten GwG und GwV bereits im kommenden
Sommer in Kraft treten. Die Zeit
für die umfangreichen Vorbereitungen seitens
der SRO und der betroffenen Unternehmen
ist aus Sicht des SVIT viel zu kurz.
DREI HAUPTKRITIKPUNKTE
Für den Immobiliensektor wird es erstens
entscheidend sein, welche Dienstleister
als Berater in Grundstückgeschäften
im Sinne des GwG gelten und demzufolge
Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen
müssen. Hier fordert der SVIT, dass die
Unterstellung «auf einen kausalen Beitrag
zu den wesentlichen Elementen der Gestaltung
und Abwicklung von finanziellen
Transaktionen» einzugrenzen sei. Mit dieser
sperrigen Formulierung soll der Kreis
der Betroffenen enger gezogen werden, als
dies der Bundesrat vorsieht.
Zweiter Kritikpunkt ist die zu enge Definition
der sogenannten Hilfspersonen von
Beratern im Entwurf des Bundesrats. Diese
wären unter Auflagen von der Unterstellung
befreit. Aus der Sicht des SVIT trägt
die Abgrenzung den Branchenstrukturen
in der Immobilienwirtschaft mit einer
umfangreichen Arbeitsteilung zu wenig
Rechnung. Damit wäre der Kreis der unterstellten
Beteiligten viel zu gross, ohne dass
dies die Geldwäschereibekämpfung unterstützen
würde.
Drittens schiesst der Bundesrat bei der
Definition, was als Grundstückgeschäft zu
gelten hat, weit übers Ziel hinaus. So wären
etwa die Belastung eines Grundstücks
mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten
oder öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
oder die ohne Veräusserung
erzielten Planungsmehrwerte im Sinne
des Raumplanungsgesetzes neu ebenfalls
unterstellte Grundstückgeschäfte. Hierzu
fordert der SVIT, dass die Unterstellung
auf Vorgänge beschränkt werden soll, die
den Charakter eines Kaufs oder Verkaufs
haben.
STELLUNGNAHME DES SVIT UND
KOSTENLOSE WEBINARE ZUM GWG
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger der
Zeitschrift Immobilia und stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
12
IMMOBILIA / Februar 2026
IMMOBILIENPOLITIK
KURZMELDUNGEN
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Einladung
SCHWEIZ
SOLARINITIATIVE
ZUSTANDE
GEKOMMEN
Die Bundeskanzlei meldet
Mitte Januar, dass die Anfang
Dezember eingereichte eidgenössische
Volksinitiative
«Für eine sichere Versorgung
mit erneuerbaren Energien
(Solarinitiative)» formell
zustande gekommen ist. Insgesamt
wurden 106 499 gültige
Unterschriften eingereicht.
Die Initiative fordert, dass
geeignete Flächen von Bauten
und Anlagen für die Produktion
erneuerbarer Energien
genutzt werden. Ausgenommen
sind Fälle, in denen die
Installation von Anlagen zur
Produktion erneuerbarer
Energien mit überwiegenden
Schutzinteressen unvereinbar
oder aus anderen Gründen
unverhältnismässig ist.
Der Bund kann Massnahmen
zur finanziellen Unterstützung
vorsehen. Die Pflicht zur
Nutzung geeigneter Flächen
beginnt bei neuen Bauten und
bei erheblichen Umbau- und
Erneuerungsmassnahmen ein
Jahr, bei bestehenden Bauten
und Anlagen 15 Jahre nach
Annahme.
50 000 ENERGIE-
BERATUNGEN
Seit April 2022 gibt es in
der Schweiz die kostenlose
Impulsberatung «erneuerbar
heizen». Sie unterstützt Hausund
Stockwerkeigentümer
beim Umstieg auf ein erneuerbares
Heizsystem. Nun gibt
Energie Schweiz bekannt,
dass seit der Einführung
50 000 Beratungen durchgeführt
wurden. 37 368 davon
betrafen Einfamilienhäuser
oder Mehrfamilienhäuser mit
weniger als sechs Wohneinheiten
sowie Nichtwohnbauten
bis 30 kW Heizleistung.
Bei 12 953 Beratungen ging
es um den Heizungsersatz
in grösseren Mehrfamilienhäusern
(mit mehr als sechs
Wohneinheiten), Gebäuden
mit Stockwerkeigentum und
Nichtwohnbauten über 30 kW
Heizleistung. Durchgeführt
wurden die Beratungen von
rund 2000 Fachleuten aus der
Energie- und Heizungsbranche.
Sie wurden dafür vom
Programm «erneuerbar heizen»
aus- und weitergebildet.
MEHR RECHTS-
MITTEL GEGEN
HAUS BESETZER
Ab Mitte 2026 haben
Grundstückbesitzer neue
Möglichkeiten, um rascher
und effizienter gegen eine
Hausbesetzung vorzugehen.
Namentlich wird das Selbsthilferecht
gestärkt. Ausserdem
wird es mit dem neuen Instrument
der gerichtlichen Verfügung
künftig einfacher, gegen
einen unbekannten Personenkreis
vorzugehen. An seiner
Sitzung von Mitte Januar hat
der Bundesrat beschlossen,
die entsprechenden Änderungen
des Zivilgesetzbuches auf
den 1. Juli 2026 in Kraft zu
setzen.
VERNEHMLAS-
SUNG ZUR ÄNDE-
RUNG DER VISOS
Das Innendepartement hat
Mitte Januar die Eröffnung
eines Vernehmlassungsverfahrens
zur Änderung der
Verordnung über das Bundesinventar
der schützenswerten
Ortsbilder der Schweiz ISOS
(VISOS) sowie der Raumplanungsverordnung
(RPV)
bekanntgegeben. Das Verfahren
soll im Februar starten
und bis Mai dauern.
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IMMOBILIA / Februar 2026 13
IMMOBILIENPOLITIK
RAUMENTWICKLUNG
KLEINE WOHNUNGS-
GRÖSSEN SIND
GEFRAGT
Aufgrund der aktuellen Situation am
Wohnungsmarkt wird die Raumentwicklung
noch wichtiger als je
zuvor. Immobilienentwickler sehen sich
bei der Planung der gebauten Zukunft
immer wieder ändernden gesellschaftlichen
Lebensstilen gegenüber. Diese
beeinflussen stark, was wo und wie
gross gebaut werden soll.
TEXT—REMI BUCHSCHACHER*
Die Nachfrage nach
kleineren Haushaltsgrössen
steigt.
Immobilienentwickler
sorgen
für eine Durchmischung
des
Wohungsangebots.
BILD: ZVG
POLITIK UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT
GLEICHERMASSEN GEFORDERT
Die Siedlungsentwicklung nach innen ist eine der
zentralen Herausforderungen der Schweizer Raumplanung
und durch das Gebot der haushälterischen
Nutzung des Bodens sogar in der Bundesverfassung verankert.
Doch die Meinungsdifferenzen darüber, wie das
Ziel der haushälterischen Nutzung des Bodens, speziell
der Bauzonen, erreicht werden kann, nehmen zu. Expertenwissen
genügt oft nicht mehr – die Menschen sorgen
sich um ihre Wohnzukunft. Es braucht – ob kurz oder
lang – neue Lösungsansätze, Gestaltungswillen und
Leadership: Die Kantons-, Stadt- und Gemeindepolitiker
sind gefordert. Doch der Regulator deckt nur die eine
Seite des Marktgeschehens ab, die andere ist die Bauund
Immobilienwirtschaft. Die Immobilienentwickler
sehen sich bei der Planung der gebauten Zukunft auch
immer wieder ändernden gesellschaftlichen Lebensstilen
gegenüber. Diese beeinflussen stark, was wo und wie
gross gebaut werden soll. Was einmal steht, werden wir
50 Jahre lang nutzen müssen. Bevölkerungszahlen und
Nutzerverhalten werden sich viel schneller ändern.
Doch was müsste denn heute gebaut werden? Welche
Wohnungsgrössen werden in Zukunft vermehrt nachgefragt?
«Zum einen steigt die Nachfrage nach kleineren
Haushaltsgrössen. Zum anderen ist auch, unabhängig
von der Zimmerzahl, davon auszugehen, dass der Trend
zu immer mehr Flächen vorbei ist. Aufgrund der aktuellen
Situation am Wohnungsmarkt wird das intelligente
Bauen noch wichtiger als je zuvor. Kompakte Grundrisse
können dabei helfen, die Kosten am Mietmarkt einzugrenzen»,
sagt dazu Martin Strub, Fundmanager UBS
«Sima».
AUSWEICHEN IN DIE AGGLOMERATION
Ähnlich sieht es auch Ingo Bofinger, Geschäftsführer
der Seraina Invest Anlagestiftung: «Es werden
ES GIBT NOCH
POTENZIAL IN
DER NACH -
VER DICHTUNG.
INGO BOFINGER,
GESCHÄFTSFÜHRER
SERAINA INVEST
ANLAGESTIFTUNG
sicher vermehrt kleinere Wohnungsgrössen nachgefragt
werden, die dem Trend zu Ein- und Zwei-Personenhaushalten
begegnen. Gleichzeitig müssen diese
Wohnungen neuen Lebens- wie auch Arbeitsmodellen
gerecht werden können.» Auch gut geschnittene grössere
Wohnungen werden in städtischen Lagen benötigt,
um das Wohnen von mehreren auch nicht-familiären
Wohnformen zu ermöglichen. Er beobachtet, dass
gerade im städtischen Raum Wohnraum für klassische
Familien fehlt, die dann in Agglomerationsgemeinden
ausweichen müssen. Dort liegt die durchschnittliche
Wohnungsgrösse pro Person höher als in innerstädtischen
Zonen. In den Kernstädten der grössten Schweizer
Städte liegt sie bei etwa 41 qm pro Person, während
sie in den umliegenden suburbanen oder ländlicheren
Regionen bei rund 48 qm pro Person liegt. Die Gründe
sind den Projektentwicklern bekannt: Höhere Grundstückspreise
und Verdichtung in Stadtzentren – also
müssen mehr kleine Wohnungen entstehen. Die höhere
Nachfrage führt zu geringerer Fläche pro Person, weil
viele Singles, Paare ohne Kinder oder junge Haushalte
in der Stadt wohnen wollen. In den 1980er-Jahren lag
die durchschnittliche Zahl der Personen pro Haushalt
noch deutlich höher als heute: Damals wohnten noch
etwas über 2,5 Personen pro Haushalt. Heute beträgt
die durchschnittliche Haushaltsgrösse in der Schweiz
etwa 2,18 Personen pro Haushalt. Das bedeutet: mehr
Haushalte mit nur ein oder zwei Personen und weniger
grosse Familienhaushalte als früher.
AUSWEITUNG DER BAUZONEN?
Die Leerwohnungsquote sinkt schweizweit weiter
(im Jahr 2025 auf rund 1%) – ein Indiz für eine immer
dichtere Nachfrage bei gleichzeitig knappem Angebot.
Die Siedlungsentwicklung nach innen ist deshalb
eines der zentralen Paradigmen der aktuellen Schweizer
Raumplanung. Doch diese stösst immer mehr an die
14
IMMOBILIA / Februar 2026
9
Grenzen der Akzeptanz. Ist die Ausweitung der Bauzonen
die Konsequenz? «Nein, das glaube ich nicht», ist
Martin Strub überzeugt. «Um einer Zersiedelung entgegenzuwirken
und die Infrastruktur optimal auf das
Wohnungsangebot abzustimmen, steht das verdichtete
Bauen nach wie vor im Zentrum der Raumplanung.
Um die gesellschaftliche Akzeptanz zu unterstützen,
müssen alle Akteure am Immobilienmarkt verstärkt
im Dialog stehen.» Auch Ingo Bofinger sieht die Ausweitung
der Bauzonen nicht als probates Mittel, um die
Verdichtungsproblematik zu entschärfen: «Wir sehen
nicht, dass es wieder zu einer Ausweitung der Bauzonen
kommen wird, hierzu sehen wir keinen politischen
Konsens. Es gibt noch Potenzial in der Nachverdichtung
und Umnutzung von nicht mehr gewerblich genutzten
Liegenschaften. Hierzu bedarf es einer schnelleren
Umsetzung auf Seiten der Gemeinden.»
MEHR WOHNUNGEN AM MARKT
Das Angebot an Mietwohnungen auf den wichtigsten
Schweizer Immobilienportalen wächst seit einigen
Monaten wieder an. Zwischen Oktober 2024 und September
2025 wurden gegenüber dem Vorjahr landesweit
rund 24 000 Wohnungen mehr ausgeschrieben (+6%),
wie dem Online-Wohnungsindex OWI zu entnehmen
ist. Dieser wird vom SVIT Schweiz, HEV Schweiz und
dem Immobilienportal Newhome in Kooperation mit
dem Swiss Real Estate Institute der Hochschule für
Wirtschaft HWZ erstellt. Gleichzeitig verkürzt sich die
Insertionsdauer um einen Tag auf 24 Tage. Das wachsende
Angebot bei weiter steigender Nachfrage deutet
auf eine grosse Marktdynamik hin. Es wird also wieder
mehr gebaut, was das Ungleichgewicht zwischen Angebot
und Nachfrage etwas verringern könnte. Martin
Strub: «Nachdem sich der Individualflächenverbrauch
über Jahrzehnte stetig erhöht hat, sehen wir seit einiger
Zeit wieder eine steigende Nachfrage nach kompakten
Wohnflächen. Das im Vergleich zu der steigenden
Nachfrage begrenzte Angebot und die damit einhergehend
höheren Flächenpreise haben sicher zu der Entwicklung
beigetragen. Glücklicherweise nehmen die
Baubewilligungen inzwischen wieder zu und können
so zu einer Angebotsausweitung beitragen.»
WOHNGEBÄUDE IN INDUSTRIE- UND
GEWERBEZONEN ALS LÖSUNG?
Die moderne Raumplanung entstand im 20. Jahrhundert
als Reaktion auf das unkontrollierte Städtewachstum
der Industrialisierung. Ursprünglich als
technisches Steuerungsinstrument verstanden, wurden
Instrumente wie Zonenpläne, Bauordnungen und
rechtliche Vorgaben etabliert. Auch aus Gründen der
öffentlichen Gesundheit fokussierten die Raumplaner
auf die Trennung von Industrie- und Wohngebieten und
auf den Ausbau der Infrastruktur für Verkehr, Wasser
und Strom. Wäre also eine Öffnung der Gewerbe- und
Industriezonen für Wohnzwecke eine Möglichkeit, die
Wohnzonenverknappung zu reduzieren? «Im Vergleich
zu den frühen 2000er-Jahren werden heute deutlich
mehr Wohngebäude in früheren Industrie- und Gewerbezonen
gebaut. Zwischen 2000 und 2004 lag der Anteil
von Wohnhäusern, die auf Indus trieflächen errichtet
wurden, erst zwischen 6% in Lausanne und 11% in Genf.
In der Bauperiode 2020 bis 2023 lag er in allen Kernstädten
schon viel höher – zwischen 35% in Bern und
63% in Zürich. Jedoch werden diese Umnutzungsflächen
in Kernstädten immer knapper, weil Teile dieses
Potenzials bereits ausgenutzt wurden», sagt Johannes
Schwab, Portfolio Manager Indirect Real Estate
Switzerland bei der Swiss Finance & Property Group.
Als prominente Beispiele für diese innerstädtischen
Umnutzungen nennt er Zürich West und die «Zone de
développement» in Genf, die schweizweit grösste städtebauliche
Transformation über die nächsten 10 bis 20
Jahre. Aber auch im «Projet Métamorphose» in Lausanne
und im Wankdorf in Bern finden namhafte Quartier-Entwicklungen
statt.
*REMI
BUCHSCH ACHER
Der Autor ist Wirtschaftsjournalist
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Redaktionsleiter des
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IMMOBILIA / Februar 2026 15
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
GEWERBE- UND LOGISTIKFLÄCHEN
POTENZIALE
IN ZEITEN DES
STRUKTURWANDELS
Gewerbe- und Logistikflächen haben
in der Schweiz in den vergangenen
Jahren attraktive Anlagemöglichkeiten
eröffnet. Über den Zeitraum 2015 bis
2024 weisen Gewerbe- und Lagerliegenschaften
eine hohe mittlere
Netto-Cashflow-Rendite auf.
TEXT—ROBERT WEINERT, NICO MÜLLER*
ABBILDUNG 1: MITTLERE JAHRESPERFORMANCE
NACH SEGMENT, 2015–2024
Quelle: MSCI / Wüest Partner
ABBILDUNG 2: ANGEBOTSMIETEN IN FRANKEN PRO
QUADRATMETER UND JAHR
Quelle: Wüest Partner
250
Industrie
200
Lager
150
Büro
100
50
Wohnen
0
0% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Netto-Cashflow-Rendite Wertänderungsrendite Gewerbeflächen Lagerflächen
mance deutlich über dem Wohnsegment
(3,4%) und dem Bürosegment (3,7%).
Beim Total Return – der Summe aus laufendem
Ertrag und Wert änderung – zeigt
sich ein anderes Bild. Hier lag das Wohnsegment
mit 6,3% in den letzten Jahren klar
vorn, aber nur weil es von starken Wertänderungen
profitierte. Die «angenommenen»
Wertänderungsrenditen machen
im Wohnsegment einen deutlich grösseren
Anteil an der Gesamtperformance
aus als bei Gewerbe- und Logistikflächen.
Neben der Aussicht auf eine sehr attrakti-
ATTRAKTIVE NETTO-CASH-
FLOW-RENDITE
Die Netto-Cashflow-Rendite sticht als
ertragsorientierte Kennzahl heraus: Sie
setzt den nach Kosten bereinigten Nettoertrag
ins Verhältnis zum investierten
Kapital beziehungsweise zum Marktwert.
Damit bildet sie die laufende, besser planbare
Komponente der Performance ab und
ist weniger von potenziellen in der Zukunft
liegenden Wertänderungen geprägt. Mit
5,1% (Gewerbe) beziehungsweise 5,2%
(Lager) liegt die laufende Ertragsperforve
Performance stützt auch die Nachfrageentwicklung
das Investoreninteresse.
GEWERBEFLÄCHEN: ZOLL- UND
WÄHRUNGSRISIKEN
Die Nachfrage nach Gewerbeflächen
(Produktion, Werkstätten, leichte Indus trie/
Handel) bleibt eng an die Export- und Industriekonjunktur
gekoppelt und wird aktuell
zusätzlich durch Zollunsicherheit und den
starken Schweizer Franken beeinflusst. Die
jüngsten US-Zollmassnahmen beziehungsweise
deren Anpassungen erhöhen die
GEWERBE-,
LOGISTIK- UND
BÜROMARKT
Im Anlagebereich sind Gewerbeimmobilien
eine interessante Alternative
zu Wohnimmobilien – ihr
Potenzial wird jedoch noch häufig
unterschätzt. Dies, obwohl
sie stabile Ertragschancen bieten
und oft weniger volatil auf Marktschwankungen
reagieren als klassische
Wohnnutzungen. Ausserdem
sind Gewerbeimmobilien weniger
stark von politischen Eingriffen
betroffen. Logistikimmobilien sind
ein noch eher junges, aber wachsendes
Segment im Investmentbereich.
In Bezug auf Logistikflächen
gehen wir auf den nächsten Seiten
unter anderem der Frage nach, ob
die Nähe zur A1 als Standortfaktor
reicht. Neben Logistik immobilien
blicken wir auf den Schweizer
Büromarkt, der sich regional unterschiedlich
entwickelt. Die Prognosen
deuten darauf hin, dass in den
kommenden zwei Jahren insgesamt
weniger neue Büroflächen erstellt
werden. Bei der Nachfrage nach
Büroflächen spielt die Möglichkeit,
von zu Hause aus zu arbeiten, eine
Rolle. Zur Entwicklung von Homeoffice
liefert der Immo-Barometer
auf der letzten Seite der Rubrik
Erkenntnisse. Gleichzeitig widmen
wir uns dem Wohnungsmarkt.
Die Nachfrage bleibt vielerorts sehr
hoch. Wir gehen den langfristigen
Treibern für die Nachfrage nach.
16
IMMOBILIA / Februar 2026
Planungsunsicherheit für exportorientierte
Unternehmen. Gleichzeitig wirkt der starke
Franken als anhaltender Wettbewerbsnachteil
für Exporteure, insbesondere in
Kombination mit höheren Zöllen. In diesem
Umfeld ist eher mit zurückhaltenden
Flächenexpansionen und einer höheren
Kosten- sowie Standort- beziehungsweise
Objektsensitivität zu rechnen; im Vordergrund
stehen effiziente, flexible Flächen
statt Wachstum «auf Vorrat».
LOGISTIKFLÄCHEN: STRUKTU-
RELL HOHE NACHFRAGE
Die Nachfrage nach Logistikflächen
bleibt in der Schweiz strukturell hoch und
wird primär durch E-Commerce, steigende
Paketvolumen und den Ausbau der Last-
Mile-Logistik getragen. Sichtbar wird dies
unter anderem am stark wachsenden Lieferwagenbestand,
der zwischen 2005 und
2023 um rund 70% zunahm und explizit mit
Onlinehandel und urbaner Feinverteilung
verknüpft wird (Quelle: Logistikmarktstudie
Universität St. Gallen). Zusätzliche
Impulse kommen durch neue Direktliefermodelle
internationaler Plattformen.
Das führte dazu, dass die Ausgaben im
E-Commerce trotz der konjunkturellen
Abkühlung in den letzten Monaten weiter
zugenommen haben.
FRAGMENTIERTE ANGEBOTS-
STRUKTUR
Beim Angebot von Gewerbe- und Logistikflächen
zeigt sich häufig eine fragmentierte
Vermietung: Produktions- und
Logistikareale werden in mehrere kleinere
Mieteinheiten aufgeteilt und über verschiedene
Verträge vergeben. Dadurch ist
die durchschnittliche Fläche pro Einheit
deutlich kleiner als die Gesamtfläche des
Areals. Für Vermietende erhöht dies die
Flexibilität, weil Mieten einheitsbezogen
und je nach Qualität, Lage oder Ausstattung
differenziert festgelegt werden können.
Am Markt dominieren dementsprechend
kleine Einheiten: Im 2025 entfielen
mehr als 75% der angebotenen Nutzflächen
auf Objekte unter 500 qm. Gleichzeitig
geht der Anteil grösserer, moderner
Flächen tendenziell zurück. Dies deutet
auf einen Mangel an grossflächigen, zeitgemässen
Logistikobjekten hin, verstärkt
durch eine moderate Neubautätigkeit. Nur
an einzelnen Orten in der Schweiz gibt es
das eine oder andere grosse Neubauprojekt
mit vielen zusätzlichen zeitgemässen Flächen.
Dabei spielen auch raumplanerische
Vorgaben und gesellschaftliche Akzeptanz
eine Rolle: In vielen Gemeinden werden
Logistiknutzungen in Bauzonenplänen
teilweise explizit ausgeschlossen, obwohl
die Nachfrage steigt.
Der Grossteil der neuen Gewerbe- und
Lagerflächen – rund zwei Drittel – wird von
den Unternehmen errichtet, die die Flächen
später selbst nutzen. Diese Handhabung
fällt unter den Begriff «Corporate Real
Estate». Immobilieninvestoren machen
inzwischen bereits rund einen Viertel der
Neubauakteure aus, was ihr zunehmendes
Interesse an Investments in Industrieliegenschaften
widerspiegelt.
24
STABILE MIETEN MIT
AUFWÄRTSTENDENZEN
Die Angebotsmieten zeigen sich über
den gesamten Beobachtungszeitraum stabil.
Bei Gewerbeflächen bewegen sie sich
seit 2016 in einem engen Band von 17 bis
190 CHF/qm/Jahr, mit einem kurzzeitigen
Höchstwert von 193 CHF/qm/Jahr
(2. Quartal 2024) und zuletzt 185 CHF/
qm/Jahr (4. Quartal 2025). Gegenüber
171 CHF/qm/Jahr (1. Quartal 2016) resultiert
damit lediglich ein Anstieg um rund
8,2%, was auf eine relativ gute Marktanpassung
hindeutet.
Bei Lagerflächen verlief die Entwicklung
bis 2023 ebenfalls ruhig; die Angebotsmieten
lagen meist zwischen 93 und
104 CHF/qm/Jahr. Ab dem 4. Quartal 2023
kommt es jedoch zu einem Niveausprung
auf 109 CHF/qm/Jahr. Seit 2024 haben sich
die Mieten deutlich höher eingependelt –
mit einem Peak von 118 CHF/qm/Jahr
(4. Quartal 2024) und zuletzt 116 CHF/qm/
Jahr (4. Quartal 2025). Gegenüber 98 CHF/
qm/Jahr (1. Quartal 2016) entspricht dies
einem Plus von rund 18,4%. Dieser Mietpreistrend
passt zu einem Umfeld robuster
Nachfrage (u. a. Last-Mile-Logistik
und E-Commerce) bei begrenztem Angebot
moderner Lager- und Logistikflächen.
KÜNFTIGES POTENZIAL BEI
GEWERBE UND LOGISTIK
Aus Investorensicht sprechen neben
der sehr attraktiven Netto-Cashflow-
Rendite mehrere Argumente für Gewerbe-
und Logistikflächen. Erstens eröffnen
viele Objekte Wertsteigerungspotenziale:
Durch Repositionierungen, energetische
Sanierungen, Flächenoptimierungen oder
eine Modernisierung der Gebäude- und
Arealinfrastruktur lassen sich Cashflows
stabilisieren und Mieten an marktgängige
Qualitäten heranführen. Zweitens ermöglichen
diese Nutzungsarten eine Portfolio-Diversifikation,
weil Nachfrage- und
Ertragstreiber teilweise anders gelagert
sind als im Wohnsegment. Besonders Spezialsegmente
mit strukturellem Wachstum
– allen voran Logistik (E-Commerce,
Paketvolumen, Last-Mile) – können langfristig
zusätzliche Stabilität liefern, selbst
wenn die Industriekonjunktur temporär
bremst.
Hinzu kommen Rahmenbedingungen,
die für Eigentümer häufig günstiger sind als
im Wohnungsmarkt: Mietrechtliche Eingriffe
fallen in der Regel geringer aus, und
die Vertragsgestaltung ist oftmals unternehmerischer.
In vielen Fällen bestehen
langfristige Mietverträge, was die Planbarkeit
der Erträge erhöht. Bei Single-Tenant-
Objekten kann zudem die Bewirtschaftung
besonders effizient sein, weil Betrieb,
Instandhaltung und Ansprechpartner klar
geregelt sind. Schliesslich bieten indexierte
Mietverträge einen wichtigen Inflationsschutz,
weil sich die Mieten ( je nach
Ausgestaltung) an die Teuerung anpassen
lassen – ein Vorteil, der in Phasen höherer
Inflationsraten besonders ins Gewicht
fällt.
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der Division «Real Estate Experts».
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IMMOBILIA / Februar 2026 17
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
GEWERBEIMMOBILIEN
SYSTEMATISCH
UNTERSCHÄTZT
Wohnimmobilien erreichen derzeit am
Transaktionsmarkt und an der Börse
historische Höchstbewertungen.
Gewerbeimmobilien dagegen bleiben
vergleichsweise günstig – obwohl sie
höhere Ausschüttungen liefern und
weniger politischen Risiken ausgesetzt
sind. Ist der Fokus auf Wohnen rational
– oder Ausdruck eines Herdentriebs?
TEXT—JÜRG ZULLIGER*
Gewerbeimmobilien stehen im Schatten von Wohnimmobilien. Zu Unrecht, haben sie doch höhere Nettoanfangsrenditen, stabilere Ausschüttungen
und geringere Bewertungsaufschläge. Zudem sind Gewerbeimmobilien weniger politischen Eingriffen ausgesetzt. BILD: CEDRIC LÜTHI, STOCK.ADOBE.COM
GEWERBE-
IMMOBILIEN
VERLANGEN
AKTIVES, PRO-
FESSIONELLES
MANAGEMENT.
ARNO KNEUBÜHLER,
CEO PROCIMMO SA
DER REFLEX ZUM WOHNEN
Der Schweizer Immobilienmarkt erlebt eine Phase,
in der sich Kapital fast reflexartig im Wohnsegment
sammelt. Die Begründung ist stets dieselbe:
Wohnen gilt als sicher, als inflationsresistent, als
Ersatz für Obligationen. Kurz gesagt: «Wohnen muss
man immer». Entsprechend haben sich die Bewertungen
an der Börse vom inneren Wert – d. h. dem
unabhängig geschätzten Wert der Fondsliegenschaften
– entkoppelt. Agios von 50% und mehr sind keine
Ausnahme mehr, sondern die neue Normalität.
Selbst Fachleute sind überrascht, dass die Bewertungen
jetzt sogar deutlicher und rascher nach oben
gingen als in der Phase der Negativzinsen 2021 und
2022. Mehrere Experten vertreten die Ansicht, dass
viele Investoren – darunter vor allem Pensionskassen
– nicht zu spät kommen wollten, um Anlagegelder
in einen Sektor umzuleiten, der noch halbwegs
zuverlässige Erträge in Schweizer Franken verspricht.
Dabei spielte es offenbar kaum eine Rolle, ob
die Leitzinsen nun bei 0% lagen oder sogar im negativen
Bereich.
Ökonomisch ist der Überschwang schwer zu rechtfertigen.
Denn mit steigenden Preisen sinken die prozentualen
laufenden Erträge. Wohnimmobilienfonds
schütten heute oft nur noch rund 2% auf den Börsenkurs
aus, teils sogar weniger. Dasselbe Bild auf dem
Direktmarkt: In den grossen Zentren liegen die Nettoanfangsrenditen
bei Transaktionen bei rund 2% oder
darunter. Wer zu diesen Preisen kauft, setzt nicht auf
solide Cashflows, sondern auf die Hoffnung weiter
steigender Bewertungen.
«EIN HERDENTRIEB WIE NOCH NIE»
Der Zürcher Immobilienökonom Andreas Loepfe
spricht von einer historischen Ausnahmesituation.
«In meiner ganzen Karriere habe ich noch nie einen
derart ausgeprägten Herdentrieb erlebt wie derzeit bei
Wohn immobilien», sagt er. Agios von 50 oder 60% seien
«schon fragwürdig», selbst wenn sie sich kurzfristig
noch weiter ausdehnen könnten. Das könnte sogar
noch auf 70% steigen, aber es seien klare Anzeichen
einer Blase.
Loepfe warnt vor einer Selbstverstärkung des
Trends. Viele Investoren hätten das Gefühl, sie müssten
im Wohnsegment zwingend dabei sein, um nicht
abgehängt zu werden. «Solange die Party läuft, wollen
Investoren nicht abseitsstehen», sagt er. Das führe zu
selbsterfüllenden Prophezeiungen – und zu Naivität
gegenüber den Risiken. Niemand wisse, wie lange eine
solche Phase anhalte, aber die Fallhöhe steige mit jeder
weiteren Aufwertung.
18
IMMOBILIA / Februar 2026
DIE VERNACHLÄSSIGTE ALTERNATIVE
Während Wohnimmobilien zum Objekt kollektiver
Erwartungen werden, bleiben Gewerbeimmobilien
im Schatten. Dabei sind die Unterschiede frappant.
Büro-, Industrie- und Logistikliegenschaften werden
an der Börse deutlich näher am inneren Wert gehandelt.
Historisch gesehen gelten sie nicht als überbewertet.
Gleichzeitig haben sich die Ausschüttungsrenditen
über lange Zeit als stabil erwiesen. Christoph Bieri,
Portfoliomanager bei Swiss Finance & Property, bringt
es nüchtern auf den Punkt: «Die Dividendenrendite
kommerzieller Immobilienfonds liegt bei rund 3,5%,
während jene von Wohnimmobilien schon seit Jahren
sinkt und aktuell bei etwa 2% liegt.»
Für Arno Kneubühler, CEO von Procimmo SA, liegt
die Ursache weniger in den Fundamentaldaten als in
der Wahrnehmung. «Investoren pflegen beim Management
von Gewerbeimmobilien sehr viel mehr kritische
Fragen zu stellen als im Segment Wohnen», so der
Experte für gewerblich und industriell genutzte Immobilien.
Wohnliegenschaften seien einfacher – sowohl
für Investoren als auch für Berater und Bewirtschafter.
Gewerbeimmobilien hingegen verlangten aktives,
professionelles Management.
Procimmo verwaltet heute Immobilien im Wert
von weit über 4 Mrd. CHF, mit klarem Schwerpunkt
auf Gewerbe- und Industrieliegenschaften. Kneubühler
verweist auf einen weiteren strukturellen Vorteil:
Gewerbemieten unterliegen deutlich weniger regulatorischen
Einschränkungen. Sie sind meist indexiert,
können an die Teuerung angepasst werden und sind
nicht politisch «gedeckelt» wie im Wohnungsmarkt.
REGULIERUNG ALS
UNTERSCHÄTZTES RISIKO
Gerade dieser Punkt wird im aktuellen Marktumfeld
häufig ausgeblendet. Während Wohnimmobilien
zunehmend politisch gesteuert werden – mit Initiativen
zu Mietzinskontrollen, «Wohnschutz»-Vorlagen
und strengeren Regulierungen für Sanierungen –, bleiben
Gewerbeimmobilien weitgehend marktwirtschaftlich
organisiert. Steigen Zinsen oder Inflation, lassen
sich Mieten im Gewerbebereich schneller anpassen.
Kneubühler sieht darin einen zentralen Denkfehler
vieler Anleger. «Bei 2% Nettoanfangsrendite im Wohnbereich
geht man implizit davon aus, dass man die Mieten
irgendwann massiv erhöhen kann», sagt er. Rechtlich
und politisch sei das allerdings höchst fraglich. Wer heute
zu diesen Preisen kaufe, sei auf Jahrzehnte mit seiner
Investition «eingeloggt» – bei begrenztem Handlungsspielraum.
HÖHERE RENDITE –
ABER ANSPRUCHSVOLLER
Ökonomisch sprechen mehrere Faktoren für Gewerbeimmobilien:
höhere Nettoanfangsrenditen, stabilere
Ausschüttungen und geringere Bewertungsaufschläge.
Kneubühler nennt Grössenordnungen von 4 bis 6%
netto, je nach Lage und Nutzung. Eine Gewerbeimmobilie
oder eine gute Büroliegenschaft in Zürich
liege tiefer, aber immer noch klar über dem Wohnsegment.
Der Preis für diese Rendite ist die höhere Komplexität.
Flächen müssen oft angepasst, technische
In stallationen erneuert oder neue Nutzungen
ermöglicht werden. «Bei Gewerbeimmobilien ist
der Aufwand bei einem Mieterwechsel teils deutlich
grösser», sagt Kneubühler. Genau deshalb seien
Managementkompetenz und Erfahrung entscheidend
– schlechte Konzepte würden hier schneller
bestraft.
Es lässt sich nicht leugnen, dass grosse institutionelle
Investoren wie Versicherungen Vorbehalte
haben, insbesondere bei Spezialimmobilien. Ein
zentrales Thema ist die Drittverwendbarkeit. Logistik-
und Industrieflächen sind häufig auf bestimmte
Nutzungen zugeschnitten; bei einem Mieterwechsel
können kostspielige Anpassungen nötig werden.
Für langfristig orientierte Versicherungen erhöht
das die Anforderungen an die Planung und erklärt
ihre vorsichtigere Gewichtung.
DIVERSIFIKATION STATT EINBAHN STRASSE
Kneubühler verweist aber auf die enge Verflechtung
von Immobilienmarkt und Beschäftigung. Die
Schweiz habe lange von einer hohen Beschäftigung
und stabiler Produktion profitiert. Sollten Unternehmen
jedoch Arbeitsplätze abbauen oder Aktivitäten
verlagern, würde dies zwangsläufig auch auf
den Wohnungsmarkt durchschlagen.
Andreas Loepfe rät nicht zu einem radikalen Ausstieg
aus dem Wohnsegment, wohl aber zu mehr
Nüchternheit. Man sollte sich nicht mehr nur auf
den Wohnsektor in gefragten Stadtlagen konzentrieren.
Sein Rat lautet, stärker zu diversifizieren,
Gewerbeimmobilien beizumischen und den
Fokus konsequent auf den laufenden Cashflow zu
legen. Wohnimmobilien blieben zwar ein zentraler
Bestandteil vieler Portfolios, jedoch nicht um
jeden Preis und nicht ausschliesslich an den teuersten
Lagen. Abseits der grossen Zentren eröffnen
sich teils interessante Perspektiven, etwa in St. Gallen,
im Jura oder im Glarnerland. Die Liegenschaften
sind dort nicht immer in neuwertigem Zustand,
erweisen sich jedoch hinsichtlich Bewertung und
laufendem Ertrag als deutlich attraktiver als die vermeintlichen
Toplagen.
Fazit: Gewerbeimmobilien bieten deutlich höhere
Ausschüttungs- und Anfangsrenditen und sind
weniger politischen Eingriffen ausgesetzt, verlangen
aber professionelles Management. Wer nur dem
gängigen Herdentrieb im Wohnsektor folgt, verzichtet
auf attraktive Erträge – und unterschätzt die Risiken
hoher Bewertungen.
*JÜRG ZULLIGER
Der Autor, lic. phil. I, ist
Fachjournalist und
Buchautor mit dem
Themenschwerpunkt
Immobilien und
Immobilienwirtschaft.
IMMOBILIA / Februar 2026 19
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
LOGISTIKMARKT
REICHT DIE NÄHE
ZUR A1 ALS
STANDORTFAKTOR?
Neben der Autobahnnähe spielen
Marktgrösse, Erreichbarkeit, aber auch
kommunale Umstände und komplexere
Aspekte der Verkehrserschliessung
eine zentrale Rolle für Investoren und
Logistiker. Wie lassen sich attraktive
Logistikstandorte erkennen?
TEXT—ANNA ZIMMERMANN*
ABBILDUNG 1: EXEMPLARISCHE DARSTELLUNG DER ZUFAHRTSWEGE
VON LOGISTIKSTANDORTEN ZUM AUTOBAHNNETZ A1/A2
Quelle: Fahrländer Partner; Kartengrundlagen: ARE, Kantone, swisstopo
LOGISTIKIMMOBILIEN ALS
INVESTMENT
Der Logistikmarkt ist in den vergangenen
Jahren zunehmend in den Fokus von
Immobilieninvestoren gerückt – auch in der
Schweiz, wo es sich bislang um einen vergleichsweise
kleinen und wenig liquiden
Markt handelt. Nach wie vor wird ein Grossteil
der neu erstellten Logistikflächen für den
Eigenbedarf realisiert. Dennoch entfallen
inzwischen je nach Publikation 15 bis etwas
über 20% der Investitionen in diesem wachsenden
Segment auf institutionelle Anleger
sowie auf Bau- und Immobilienunternehmen.
Bei bestehenden Lager- und Logistikimmobilien
ist der Anteil der Eigennutzung
deutlich geringer. Der Bestand bietet für
Investoren durchaus Potenzial, weil etwa
durch die Automatisierungsentwicklungen
der Bedarf an Investitionen steigt. Zudem
sind die Mieten für Lager- und Logistikflächen
in den letzten Jahren gestiegen und für
eine Rendite erzielung interessant geworden.
Heute umfasst der Schweizer Logistikmarkt
gemäss Abgrenzung von FPRE knapp
7000 Betriebe mit 100 000 Beschäftigten
2
Rot: Zone mit beträchtlichem Wohnanteil (Wohnzone, Mischzone, Zentrumszone). Blau:
Arbeitszone. Grau: weitere Bauzonen. Eingezeichnet sind die Routen zur nächsten Autobahnausfahrt
(A2) von den entsprechenden Arbeitszonen ➀ Rickenbach und ➁ Härkingen.
(Vollzeitäquivalent, VZA), wenn man zur
Logistikbranche im engeren Sinne – den
Spediteuren, die die Lagerungen und Organisation
von Beförderungsleistungen ausüben
– auch die Transportbetriebe zählt. In
den kommenden Jahren ist von einem weiter
steigenden Flächenbedarf auszugehen.
Treiber hierfür ist unter anderem das starke
Wachstum des E-Commerce, das zu einem
erhöhten Versandvolumen von Konsumgütern
und damit zu einer steigenden Nachfrage
nach Logistikflächen führt. Dem wachsenden
Bedarf steht jedoch ein begrenztes Angebot
an geeigneten Flächen gegenüber – Logistiker
haben sehr konkrete Anforderungen
an Grundstück, Immobilie und Standort.
Sowohl die unmittelbare Umgebung als auch
die Makrolage sind zentral.
RELEVANTE FAKTOREN DER
MAKROLAGE
Das Makro-Lagerating Logistik von
FPRE hilft Investoren bei der Suche und
Beurteilung von Standorten für Logistikimmobilien
und ermöglicht eine objektive
und flächendeckende Vergleichbarkeit.
1
Auch für die Logistikunternehmen selbst,
die einen Standort suchen, ermöglicht dieses
Tool eine erste Selektion von Makrolagen,
bevor oder während man geeignete Parzellen
oder Flächen sucht. Das Rating basiert
auf zahlreichen Indikatoren, die zu Teilratings
und einem Gesamtrating verdichtet
werden, und beurteilt Gemeinden nach
ihrer heutigen sowie nach ihrer prospektiven
Attraktivität im Vergleich zu allen anderen
Gemeinden. Es richtet sich primär an die
grössere B2B-Logistik.
Ein zentraler Faktor ist dabei die bestehende
Marktgrösse. Diese wird an den
Arbeitskräften (Anzahl VZA) und der Grösse
der Betriebe im Logistik-Sektor sowie
des Anteils des Sektors gemessen. Die Grösse
des Markts ist relevant, weil Gemeinden
mit einem vergleichsweise grossen Bestand
einen liquiden und gut funktionierenden
Markt aufweisen. Durch die Berücksichtigung
der Betriebsgrösse und des Anteils des
Sektors landen bei diesem Faktor nicht die
Grosszentren zuoberst auf der Liste, obwohl
diese für City-Logistik mit aber etwas anderen
Anforderungen und Eigenschaften sehr
wohl attraktiv sein können. Stattdessen liegen
Gemeinden in den Regionen Aarau,
Olten und Willisau vorn, nahe grösserer Zentren
und entlang der Autobahnstrecken A1
und A2. Der Grund dafür scheint intuitiv: Für
einen Logistiker ist es zentral, möglichst viele
Menschen und Unternehmen innert kurzer
Zeit beliefern zu können.
Während die Erreichbarkeit der Bevölkerung
und der Betriebe verhältnismässig einfach
gemessen und verglichen werden kann,
ist die Beurteilung der Verkehrs erschliessung
deutlich komplexer. Für Logistikunternehmen
ist nicht allein die Distanz zur nächsten
Autobahneinfahrt oder die Fahrzeit zu einem
Flughafen oder Güterbahnhof relevant, sondern
auch die Eigenschaften der Zufahrtswege.
Insbesondere spielt eine Rolle, ob die
Anfahrt zur Autobahn durch Wohn- oder
Zentrumszonen oder durch verkehrliche
Engpässe führt. All dies kostet Zeit und somit
Geld beim Sektor, der die Transportkosten
optimieren muss.
Nicht nur für die Logistikbetriebe selbst
ist die Routenführung zur nächsten Autobahneinfahrt
relevant, sondern auch für
die Investoren. Auf der Suche nach neuen
Standorten scheitern viele infrage kommenden
Parzellen, die sich hinsichtlich
Rangierfläche und Grösse eignen würden,
an den Entwicklungsabsichten der Gemein-
20
IMMOBILIA / Februar 2026
14
den. Viele Gemeinden und Standortförderer
in der Schweiz stehen der Ansiedelung von
verkehrsintensiven Betrieben zurückhaltend
gegenüber, weil sie den Widerstand der
ansässigen Bevölkerung antizipieren, wenn
dies Fahrten durch oder an Zentrums- und
Wohn zonen vorbei bedeutet.
GEMEINDEVERGLEICH BEIM
AUTOBAHNKREUZ A1/A2
Dieser «Standortfaktor» der Route durch
Wohnzonen ist exemplarisch in Abbildung 1
dargestellt. Gezeigt werden mehrere Arbeitsplatzgemeinden
im Kanton Solothurn, die
durch ihre Lage am Autobahnkreuz A1/A2
einen für die Schweiz wichtigen Logistik-
Cluster im Mittelland darstellen. Vergleicht
man nun die Gemeinden Rickenbach (1) und
Hägendorf mit dem etwas südwestlich gelegenen
Härkingen (2), zeigt sich, dass die Lage
der Gewerbezonen und die Siedlungsstruktur
in Härkingen für Logistiknutzung vorteilhafter
ist. Während man in Rickenbach
von der Gewerbezone aus durch eine Zentrums-
und Wohnzone fahren muss, um auf
die Autobahnzufahrt zu gelangen, ist dies
in Härkingen nicht der Fall. Entsprechend
ist dort mit geringeren Fahrzeiten für Lastwagen
und mit weniger Widerstand seitens
der Gemeinde gegenüber weiteren Logistikinvestitionen
zu rechnen. Solche Unterschiede
schlagen sich auch in der Bewertung
der Verkehrserschliessung nieder.
Alle drei genannten Gemeinden sowie
auch das benachbarte Neuendorf (siehe
Abbildung 2) punkten als Logistikstandorte
durch ihre Marktgrösse mit zahlreich
ABBILDUNG 2: MAKRO-LAGERATINGS LOGISTIK
IN DEN REGIONEN AARAU UND OLTEN
Quelle: Fahrländer Partner; Kartengrundlagen: ARE, OpenStreetMap
Makro-
Lagerating
1.0 – 1.5
1.5 – 2.0
2.0 – 2.5
2.5 – 3.0
3.0 – 3.5
3.5 – 4.0
4.0 – 4.5
4.5 – 5.0
Härkingen
Neuendorf
Olten
Zofingen
Aarau
Schafisheim
Lenzburg
Anmerkung: Das Makro-Lagerating Logistik hat einen Wertebereich von 1.0 (extrem
schlechter Standort) bis 5.0 (exzellenter Standort).
vor handenen Spediteuren und Transportbetrieben,
ihre gute überregionale Erreichbarkeit
sowie die Nähe zum nächsten
Autobahnanschluss und Güterbahnhof.
In Abbildung 2 sieht man die Ratings
aller Gemeinden der MS-Regionen Aarau
und Olten (MS = Mobilité spatiale, räumliche
Mobilität) – im Gesamtrating zählt insbesondere
Härkingen zu den attraktivsten
Logistikstandorten der Schweiz.
*ANNA ZIMMERMANN
Die Autorin ist Partnerin bei Fahrländer
Partner.
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IMMOBILIA / Februar 2026 21
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
BÜROMARKT SCHWEIZ
TRENDS VERLAUFEN
REGIONAL UNTER-
SCHIEDLICH
Entgegen den Entwicklungen im
Wohnungsmarkt ist der Büromarkt
nicht von stark steigenden Angebotsmieten
und einer Angebotsverknappung
betroffen. Im Jahr 2025 setzte
sich die Leerstandszunahme fort. Die
Schlussfolgerung, dass es in der
Schweiz deshalb zu viele Büroräumlichkeiten
gebe, wäre allerdings voreilig.
TEXT—DANIEL STOCKER*
BILD: ILHAN BALTA, STOCK.ADOBE.COM
Das Büroangebot
in der Region
Lausanne hat sich
im Vergleich zum
Vorjahr stark ausgeweitet.
Die Angebotsquote
erhöhte
sich dadurch merklich
von 3,8% auf
5,2%.
BAUTÄTIGKEIT ALS HAUPTURSACHE
HÖHERER BÜROLEERSTÄNDE
Eine genauere Betrachtung hilft, die beobachteten
Entwicklungen besser einordnen zu können. In
den fünf grössten Büromärkten der Schweiz – Zürich,
Genf, Bern, Basel und Lausanne (CH5) – stieg das
Angebot an verfügbaren Büroflächen im Vergleich
zum Vorjahr um +37 100 qm und beträgt per Ende
2025 neu 1 032 600 qm. Damit wäre Raum vorhanden
für knapp 70 000 zusätzliche Arbeitsplätze. Insgesamt
stehen in den fünf grössten Marktregionen
267 700 qm mehr Büros leer als noch Ende 2019. Die
durchschnittliche Angebotsquote ist seither nahezu
stetig von 4,1% auf 5,2% per Ende 2025 gewachsen.
Die Angebotszunahme fällt regional unterschiedlich
aus und beruht auf verschiedenen Ursachen. Zweifellos
dämpfte erst die Pandemie und dann die beschleunigte
Anwendung der hybriden Arbeitsplatzkonzepte
die Flächennachfrage.
Ein wesentlicher und messbarer Treiber liegt allerdings
in der Bautätigkeit. Zwischen 2019 und heute
entstanden über 1,5 Mio. qm neue Büroflächen. In
Anbetracht dieser Marktexpansion relativiert sich
die seit Ende 2019 gemessene Leerstandszunahme
von 267 700 qm. Im internationalen Vergleich weist
die Schweiz gar moderate Büroleerstände auf. In
den grössten europäischen Metro polen London und
Paris stehen 9,1% respektive 11,0% der Flächen leer.
Die durchschnittliche Leerstandsquote in 23 europäischen
Städten stieg zwischen 2019 und 2025 von 5,2%
auf 9,2%. In New York betrug die Büroleerstandsquote
zuletzt 13,8%, in Los Angeles und San Francisco gar
29,7% respektive 35,3%.
VON 2026 BIS
2028 WERDEN
INSGESAMT
WENIGER
BÜROFLÄCHEN
ERSTELLT.
GROSSE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN
TEILMÄRKTEN
Leerstände über 10% finden sich in der Schweiz in
einzelnen Teilmärkten, nicht aber für ganze Marktregionen.
Die höchsten Quoten weisen Opfikon/Glattbrugg
(30,6%), Lausanne West/Crissier (15,0%), das
Flughafengebiet Genf (13,8%), der Kreis 11 in der Stadt
Zürich (11,9%), Wallisellen (10,3%) sowie die Quartiere
Kirchenfeld-Schosshalde in Bern (9,9%) und Kleinbasel
West (9,6%) auf.
Parallel zu diesem lokal manifestierten Überangebot
existieren jedoch auch Teilmärkte, in denen Nachfrager
auf ein knappes Angebot stossen: In den Zentren
von Zürich, Bern, Lausanne, Luzern, Zug, Lugano und
Fribourg bewegen sich die Angebotsquoten lediglich
zwischen 0,8% und 2,6%.
REGIONALE DIFFERENZEN
Auch zwischen den Regionen präsentiert sich die
Marktsituation unterschiedlich. Die Region Zürich – der
flächenmässig grösste Schweizer Büromarkt – verzeichnete
gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Angebotsquote
von 5,3%. Allerdings fanden innerhalb Zürichs
markante Verschiebungen statt. Im zentralen Kreis 1
und den zentrumsangrenzenden Stadtkreisen 2, 4, 5, 6
und 8 reduzierte sich das Angebot an verfügbaren Büroflächen
um über 35 000 qm. Umgekehrt erhöhten sich
die Büroleerstände im Kreis 11 um mehr als 50 000 qm.
Die ausgedünnte Baupipeline 2026 bis 2028 mit nur
knapp 71 000 qm geplanten Arbeitsflächen und weiteren
Bestrebungen zur Umnutzung von aktuellen Bürogebäuden
könnte dazu führen, dass verfügbare Büroflächen in
Zürich mittelfristig wieder zu einem raren Gut werden.
22
IMMOBILIA / Februar 2026
ANGEBOTSQUOTE: ANGEBOT AN VERFÜGBAREN BÜROFLÄCHEN
(IN % DES BESTANDS AN BÜROFLÄCHEN)
Quelle: JLL
10,0%
9,2%
8,0%
6,3% 6,6% 2,0%
6,0%
5,3%
5,9%
5,2%
5,2% 5,2%
4,0%
2,0%
0,0%
4,0%
Zürich
4,1%
2,9%
2,5%
2,6%
Genf Bern Lausanne Basel ø CH5 ø EU23
CH5 = Zürich, Genf, Bern, Basel
und Lausanne
EU23 = Amsterdam, Berlin,
Brüssel, Barcelona, Dublin,
Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt,
Hamburg, London, Luxembourg,
Lyon, Madrid, Mailand, München,
Paris, Rotterdam, Stockholm,
Den Haag, Utrecht, Budapest,
Prag, Warschau
Angebotsquote 2019
Angebotsquote 2025
Der Büromarkt in der Region Genf zeigte eine hohe
Aktivität mit Umzügen, Wegzügen, Renovationen,
Umnutzungen und der Entwicklung neuer Stadteile
wie Praille-Acacias-Vernet (PAV). Auffallend ist der
Trend, dass Firmen verteilte Standorte in modernen
Gebäuden zusammenlegen. Gegenüber dem Vorjahr
stieg das Büroangebot leicht von 6,2% auf 6,6%, wobei
in der Rhonestadt auch im CBD eine Leerstandszunahme
erfolgte.
In der Region Bern erhöhte sich die Angebots quote
innert Jahresfrist minim von 2,4% auf 2,5%. Nach eher
gemächlichen Jahren tritt der Berner Büromarkt in
eine Phase mit mehr Aktivitäten. Erstens nimmt die
Bautätigkeit an Fahrt auf, insbesondere im Norden
und Westen der Stadt. Zweitens setzte in Bern eine
Umzugswelle ein. Bereits in neuen Büros arbeiten die
Versicherungen Vaudoise und Zurich. In Kürze stehen
Standortwechsel bei der SRG, der Eidgenössischen
Hochschule für Berufsbildung und diversen Bundesämtern
und -stellen an, darunter das BAFU, das BAZG
und das VBS.
Das Büroangebot in der Region Lausanne weitete
sich im Vergleich zum Vorjahr stark aus, wodurch sich
die Angebotsquote merklich von 3,8% auf 5,2% erhöhte.
Die Leerstandszunahmen akzentuieren sich insbesondere
in peripheren Gebieten mit suboptimaler
Verkehrserschliessung.
Sowohl in der Region Basel als auch in der Innenstadt
selbst reduzierte sich der Büroleerstand leicht.
Die Angebotsquote liegt neu bei 5,9%. Büroflächen
absorbierten unter anderem BeOne Medicines, Genedata,
Bechtle und das Präsidialdepartment Basel-
Stadt. Verschiedene Projekte wurden lanciert (Post/
SBB, Lonza, Roche), sodass die zuletzt abgeschwächte
Neubautätigkeit in der Stadt Basel wieder anziehen
wird. Parallel entwickelt sich der Main Campus
des Switzerland Innovation Park Basel Area in Allschwil
weiter. In den letzten vier Jahren entstanden
87 000 qm, bis 2030 können weitere 58 000 qm Büround
Laborflächen gebaut werden.
AUSBLICK
Die hohe Neubautätigkeit forcierte in den letzten
Jahren die Zunahme der Büroleerstände. Von 2026 bis
2028 werden nun insgesamt weniger neue Büroflächen
erstellt. Nach Jahren mit konstantem Beschäftigtenwachstum,
das die Büronachfrage stützte, brach dieses
2025 ein und wird gemäss Prognosen auch dieses Jahr
nur gering ausfallen. Die Unsicherheit, dass sich der
Flächenbedarf in einer Welt mit hybriden Arbeitsformen
massiv reduziert, hat sich hierzulande inzwischen
etwas gelegt. Dafür steigen die Bedenken, weil gewisse
Jobprofile möglicherweise durch KI-Anwendungen
ersetzt werden könnten, was im Endeffekt auch zu
Büroleerständen führen würde.
Positiv hingegen könnten sich die erfolgten Ansiedlungen
von Firmen aus dem Robotik- und KI-Sektor
sowie Bestrebungen zur Umnutzung von Bürogebäuden
niederschlagen. Die Impulse, wie sich der Büromarkt
entwickeln könnte, wirken in verschiedene
Richtungen und erschweren daher eine klare Prognose,
zumal regional die Trends unterschiedlich verlaufen.
Klar scheint, dass der Schweizer Büromarkt
im Vergleich zum Wohnungsmarkt an einem anderen
Punkt im Marktzyklus steht und im internationalen
Vergleich unverändert robust dasteht.
*DANIEL
STOCKER
Der Autor ist Head of
Research bei der Jones
Lang LaSalle AG.
IMMOBILIA / Februar 2026 23
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
WOHNUNGSMARKT
LANGFRISTIGE
TREIBER DER
NACHFRAGE
Die langfristige Nachfrage nach
Wohnraum wird bestimmt von demografischen,
ökonomischen und gesellschaftlichen
Faktoren. Ein Blick zurück
zeigt, wie sich die Wohnungsnachfrage
in Zukunft entwickeln könnte.
TEXT—ANDY EGGER*
ABBILDUNG 1: NACHFRAGE NACH EIGENTUMSWOHNUNGEN UND
EINFAMILIENHÄUSERN (INDEX 02/2014 = 100) UND
KOF KONJUNKTURBAROMETER (STAND DEZEMBER 2025)
Quellen: Realmatch 360, KOF
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser KOF Konjunkturbarometer
TREIBER DER
WOHNUNGSNACHFRAGE
In der kurzen Frist wird die Wohnungsnachfrage
oft durch exogene Schocks oder
politische Ereignisse beeinflusst. So haben
in den vergangenen zehn Jahren etwa die
Covidpandemie, der Kriegsausbruch in der
Ukraine oder die Zollpolitik des US-Präsidenten
die Zahl der aufgegebenen Suchabos
nach Mietwohnungen und Wohneigentum
massgeblich beeinflusst (vgl. z. B. Immobilia
April 2025, «Trendwende bei der
Nachfrage»). Über die lange Frist wird die
Nachfrage nach Wohnraum jedoch vor
allem von demografischen, wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Entwicklungen
geprägt.
DEMOGRAFISCHE TRENDS
Haupttreiber der Wohnungsnach frage
ist und bleibt die Bevölkerungsentwicklung.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und
die Wohnungsnachfrage ist deshalb direkt
an die Einwohnerzahl gekoppelt. Diese
wiederum wird beeinflusst von den Geburten
und Sterbefällen sowie von Zu- und
Abwanderungen.
Im Falle der Schweiz sinkt der Geburtenüberschuss
seit Jahren. Betrug er 2015
noch 19 000 Personen, erreichte er 2024 mit
gut 6000 Personen einen historischen Tiefstand.
Die Prognostiker gehen davon aus,
dass der Geburtenüberschuss bereits im
nächsten Jahrzehnt negativ werden könnte,
eine Situation, die in einigen Nachbarländern
schon heute Realität ist.
DIE WIRTSCHAFTS-
ENTWICKLUNG IST EIN
ZENTRALER TREIBER
DER NACHFRAGE.
Folglich wird das Bevölkerungswachstum
in der Schweiz fast ausschliesslich von
der Nettozuwanderung getragen. Zwischen
2015 und 2024 lag diese im Schnitt bei über
70 000 Personen pro Jahr und machte damit
90% des Gesamtwachstums aus. Da ein
Grossteil der Zuwanderer zum Arbeiten in
die Schweiz kommt, hat die wirtschaftliche
Entwicklung in der Schweiz einen grossen
Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung
und damit auf die Wohnungsnachfrage (vgl.
Abbildungen 1 und 2).
Weitere demografische Trends wie etwa
die Alterung der Bevölkerung haben zwar
ebenfalls Auswirkungen auf die Wohnungsnachfrage,
doch sie verändern in erster Linie
die Art der Nachfrage (z. B. Wohnungstyp
oder Standort) und weniger die absolute
Anzahl der nachgefragten Wohnungen.
WIRTSCHAFTLICHE
ENTWICKLUNGEN
Bereits die Analyse der demografischen
Trends zeigt also, wie wichtig die Wirtschaftsentwicklung
für die Wohnungsnachfrage
ist. Sie erhält eine noch grössere
Bedeutung, wenn man sich vor Augen führt,
dass erst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
aus einem Wohnbedürfnis eine effektive
Wohnraumnachfrage macht. Neben
der Bevölkerungsentwicklung kommt deshalb
der Einkommensentwicklung eine
entscheidende Rolle für die Wohnungs-
24
IMMOBILIA / Februar 2026
ABBILDUNG 2: NACHFRAGE NACH MIETWOHNUNGEN (INDEX 02/2014 = 100)
UND KOF KONJUNKTURBAROMETER (STAND DEZEMBER 2025)
Quellen: Realmatch 360, KOF
180
160
140
120
100
80
60
HACHRI, STOCK.ADOBE.COM
40
20
0
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Mietwohnungen
KOF Konjunkturbarometer
nachfrage zu. Und auch die Einkommensentwicklung
wird stark geprägt von der
wirtschaftlichen Entwicklung. Denn wenn
die Wirtschaft wächst, können die Einkommen
der Wohnungssuchenden via höhere
Arbeitseinkommen oder höhere Kapitaleinkommen
steigen und die Wohnungsnachfrage
positiv beeinflussen. Der über die
lange Frist enge Zusammenhang zwischen
Wirtschaftsentwicklung – in den Abbildungen
gemessen am KOF Konjunkturbarometer
– und der Wohnungsnachfrage ist eine
logische Konsequenz.
Natürlich kann dieser langfristige
Zusammen hang vorübergehend überlagert
werden von kurzfristigen Effekten oder bei
der Eigenheimnachfrage auch von Zinsbewegungen.
Ein Blick auf die Abbildungen 1
und 2 macht jedoch deutlich, dass der konjunkturelle
Faktor auf lange Sicht die entscheidende
Rolle spielt.
GESELLSCHAFTLICHE
VERÄNDERUNGEN
Neben den demografischen und wirtschaftlichen
Entwicklungen prägen auch
gesellschaftliche Veränderungen die Wohnungsnachfrage.
Ähnlich wie die Altersstruktur
beeinflussen sie jedoch eher die
Art der Nachfrage als deren Volumen. So
hat z. B. die fortschreitende Individualisierung
der Bevölkerung einen Einfluss auf
die nachgefragten Wohnungsgrössen, und
Trends wie die Zunahme des Homeoffice
haben den Anspruch an Zimmerzahlen und
Wohnfläche pro Kopf verändert. Auch die
räumliche Wohnungsnachfrage kann sich
durch solche Veränderungen verschieben.
Die Gesamtnachfrage nach Wohnungen
über die längere Frist wird dadurch allerdings
nicht entscheidend beeinflusst.
UND IN ZUKUNFT?
Die Nachfrage nach Wohnungen in der
Schweiz ist also eng mit der wirtschaftlichen
Entwicklung verknüpft. Mittelfristig
ist deshalb mit einem leichten Anstieg
der Wohnungsnachfrage zu rechnen, weil
die meisten Prognoseinstitute für 2027
ein höheres Wirtschaftswachstum als
für 2025 und 2026 erwarten. Langfristig
hängt vieles davon ab, wie sich die Schweizer
Wirtschaft zu entwickeln vermag. Eine
wichtige Weichenstellung wird voraussichtlich
noch dieses Jahr erfolgen, wenn
die SVP-Nachhaltigkeits initiative («Keine
10-Millionen-Schweiz») zur Abstimmung
gelangt. Eine Annahme der Initiative
würde nicht nur das Bevölkerungswachstum
mittelfristig drosseln, sondern voraussichtlich
auch das Wirtschaftswachstum
spürbar bremsen, was die Wohnungsnachfrage
zusätzlich dämpfen dürfte. Ein Sinken
der Immobilienpreise muss damit
allerdings nicht zwingend einhergehen,
denn die ab sehbare Wachstumsverlangsamung
würde nicht nur einen Wohlstandsverlust
nach sich ziehen, sondern auch die
Anreize für Immobilieninvestoren verändern
und damit das Wohnungs angebot verknappen
*ANDY EGGER
Der Autor ist Geschäftsführer von
Realmatch360. Das Unternehmen
liefert aktuelle Informationen zur
Immobiliennachfrage.
IMMOBILIA / Februar 2026 25
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
IMMO-BAROMETER 2025
HOMEOFFICE HAT
SICH IN DER ARBEITS-
WELT ETABLIERT
Die meisten Erwerbstätigen in der Schweiz
arbeiten bis zu 20% ihres Pensums von zu
Hause aus, sofern bei ihrer Tätigkeit Homeoffice
grundsätzlich möglich ist. Das Homeoffice-Pensum
steigt im Jahresvergleich
leicht. TEXT—IVO CATHOMEN*
HOMEOFFICE-PENSUM
«Wie viel Prozent Ihrer Arbeitszeit arbeiten Sie aktuell im Homeoffice?»
(Befragte: nur Personen, die grundsätzlich im Homeoffice arbeiten können)
Quelle: Immo-Barometer 2025, Wüest Partner, SVIT Schweiz, HEV Schweiz
40%
37,6%
33,6%
30%
20%
19,5%
17,7%
15,5%
20,3%
15,9%
14,5%
7,6%
10%
4,8%
5,8% 7,4%
0%
0% 1– 20% 21– 40% 41– 60% 61– 80% 81–100%
2024 2025
EIN BIS ZWEI HOMEOFFICE-TAGE
Gemäss der Immo-Barometer-Umfrage von Wüest
Partner, SVIT Schweiz und HEV Schweiz kommt für
43% der Erwerbstätigen in der Schweiz Arbeiten im
Homeoffice grundsätzlich in Betracht. Voraussetzung
ist, dass dies für die betreffende Tätigkeit überhaupt
möglich ist und dass der Arbeitgeber Arbeiten
im Homeoffice zulässt. Der Anteil ist gegenüber 2024
um einen Prozentpunkt gestiegen.
Fragt man nach dem Anteil am Pensum im Homeoffice,
geben mit 33,6% die meisten Befragten ein solches
bis 20% an (siehe Grafik). Berücksichtigt sind lediglich
Befragte, für die Homeoffice grundsätzlich in Frage
kommt. 2024 lag der Anteil bei 37,6% und hat sich in
zwei Richtungen verschoben – einerseits zu einer vollständigen
Rückkehr an den Arbeitsplatz, anderseits
hin zu einer Erhöhung des Homeoffice-Pensums auf
bis zu 40%. Ein bis zwei Tage im Homeoffice etabliert
sich zunehmend als feste Grösse in der Arbeitswelt.
Auf sie entfallen 53,9% der berücksichtigten Arbeitnehmer.
Gleichzeitig ist fast jede und jeder Fünfte
nach der pandemiebedingten Spitze des Homeoffice-
Anteils wieder ganzzeitig am Schreibtisch des Arbeitgebers.
80- bis 100-prozentige Remote-Arbeit bleibt
die Ausnahme, auch wenn der Anteil leicht steigt.
KEINE GROSSEN VERSCHIEBUNGEN
ERWARTET
Der Homeoffice-Anteil dürfte auch in naher Zukunft
im erwähnten Rahmen bleiben. 61,7% (2024: 59,5%)
der Antwortenden möchte weiterhin genauso häufig
im Homeoffice arbeiten wie bisher. Etwa jeder Fünfte
würde gerne mehr oder viel mehr zu Hause arbeiten
(22,1%), aber nur jeder Fünfzehnte weniger oder viel
weniger (6,5%). Dies deutet darauf hin, dass die Arbeitgeber
etwas restriktiver geworden sind. Vor allem grössere
Unternehmen und traditionellere Branchen legen
wieder mehr Wert auf Präsenzzeiten im Büro, um
Zusammenarbeit, Innovation und Unternehmenskultur
zu fördern. Häufig geschieht dies in Form von festen
Präsenztagen, während Homeoffice weiterhin erlaubt
bleibt. Gleichzeitig wird hybrides Arbeiten zunehmend
als Wettbewerbsfaktor im Kampf um Fachkräfte verstanden.
Insgesamt zeigt sich, dass Homeoffice in der
Schweiz kein vorübergehender Trend ist, sondern sich
als stabiler Bestandteil des Arbeitsmarkts etabliert hat.
GUTE RAUMSITUATION IM HOMEOFFICE
Eine «Empirische Studie über die Arbeitsplatzgestaltung
für das Arbeiten im Homeoffice», die das
Seco als Auftraggeber Ende Januar veröffentlicht hat,
kommt zum Ergebnis, dass der Wunsch, im Homeoffice
arbeiten zu können, mit der personellen Besetzung
am Büroarbeitsplatz zu tun hat. Je mehr Personen sich
am Arbeitsplatz einen Raum teilen, umso stärker ist
der Wunsch, im Homeoffice arbeiten zu können. Zu
Hause verfügen gemäss dieser Studie 64% der Befragten
über einen separaten Raum zur alleinigen Nutzung
und 11% zur gemeinschaftlichen Nutzung. 23% steht
eine feste Arbeitsecke innerhalb des Wohnbereichs
zur Verfügung. Daraus lässt sich schliessen, dass ein
zusätzlicher separater Raum für das Homeoffice in
der Wohnung oder dem Haus zum Standard für all jene
wird, die regelmässig von zu Hause aus arbeiten.
Ein bis zwei Tage
Homeoffice etablieren
sich als Norm.
BILD: NEW AFRICA,
ADOBE STOCK FOTO
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist
Verleger der Zeitschrift
Immobilia und
stell vertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
26
IMMOBILIA / Februar 2026
Trauen Sie keiner Bodenheizung
über 35 Jahren!
Beschweren sich Bewohner über kalte Böden, trotz Bodenheizung? Verwalten oder besitzen
Sie Liegenschaften mit Bodenheizungen, die seit über 35 Jahren in Betrieb sind? Dann
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KÖNNEN BODENHEIZUNGEN ALTERN?
Von 1970 bis in die Neunzigerjahre verwendete
man simple Plastikrohre für Bodenheizungen.
Diese Rohre altern. Das
führt zu Versprödungen und Verschlammungen
– oder sogar zu Leckagen. In
jedem Fall aber nimmt die Heizleistung
immer mehr ab. Das Problem ist seit langem
bekannt, und während vieler Jahre
war ein Komplettersatz der Bodenheizung
der einzige Weg.
OHNE BAUSTELLE SANIEREN
Seit 1999 saniert die Naef GROUP in der
ganzen Schweiz Bodenheizungen mit
dem HAT-System, einer Innovation des
Schweizer Ingenieurs Werner Näf. Eine
Sanierung mit dem HAT-System ist rund
zehnmal schneller als ein Totalersatz –
und die Bewohner können während der
gesamten Sanierungsphase in ihren vier
Wänden wohnen bleiben.
SANIERUNG NÖTIG UND MACHBAR?
Sind die Rohre bereits zu stark versprödet,
lassen sie sich auch mit dem HAT-
System nicht mehr retten. Eine Analyse
der Bodenheizung lässt aber eine verlässliche
Aussage über die Machbarkeit
und Notwendigkeit einer Sanierung zu.
Dabei werden sämtliche Komponenten
der Bodenheizung miteinbezogen, und
die Ergebnisse anhand von normierten
SWKI-Richtlinien ausgewertet.
SO WIRD SANIERT
Als Erstes werden die Rohre mit Druckluft
getrocknet. Dann erfolgt die Innenreinigung
durch einen schonenden und chemiefreien
Feinschliff. Schlammrückstände
und Verkrustungen werden entfernt.
Nun werden die Rohre von innen mit einem
eigens entwickelten Material nahtlos
beschichtet. Dadurch entsteht ein neues
Rohr im Rohr. Funktionalität und Haltbarkeit
einer Bodenheizung verlängern sich
für die nächste Generation.
WIE STEHT ES UM DIE GARANTIE?
Wir bieten eine 20-jährige Garantie mit
dem Original HAT-System, weil es das
einzige Rohrinnensanierungsverfahren
ist, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss
DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht
macht und so die Alterung stoppt. Darüber
hinaus werden auch gleich alle anderen
wesentlichen Komponenten der
Bodenheizung gewartet oder ersetzt.
AUF KEINEN FALL SPÜLEN!
Seit vielen Jahren werden von diversen
Anbietern auch Spülungen und Reinigungsverfahren
angeboten. Es ist wichtig
zu wissen, dass damit das eigentliche
Problem – die Versprödung des Rohrmaterials
– nicht behoben wird. Mit dem
HAT-System wird eine Bodenheizung hingegen
tatsächlich saniert und in einen
neuwertigen Zustand versetzt.
Warten Sie nicht zu lange und vermeiden Sie solche Baustellen!
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
15
Die Stadt Schaffhausen will bis 2040 aus der
Gasversorgung aussteigen. Dies soll den
Klimaschutz fördern und die Abhängigkeit
von fossilen Energien reduzieren.
BILD: UNSPLASH.COM / HENNING WIEKHORST
SCHWEIZ
SCHAFFHAUSEN
PLANT
GASAUSSTIEG
Das Gasnetz der Stadt
Schaffhausen wird bis 2040
schrittweise stillgelegt. Dies
betrifft die Versorgung durch
das Energieunternehmen SH
Power. Damit stärkt die Stadt
den Klimaschutz, reduziert
die Abhängigkeit von fossilen
Energien und schützt Haushalte
sowie Unternehmen
besser vor Preisschwankungen
auf den internationalen
Energiemärkten. Da die Zahl
der Gasanschlüsse laufend
abnimmt, verliert das Gasnetz
auch sukzessive an Wirtschaftlichkeit.
shpower.ch
BRANDSCHUTZ
WIRD NOCHMALS
ÜBERDACHT
Das Interkantonale Organ
für technische Handelshemmnisse
IOTH (Konkordat
der Baudirektoren aller
26 Kantone) und die Vereinigung
Kantonaler Gebäudeversicherungen
(VKG)
überprüfen den Entwurf
der neuen Brandschutzvorschriften
(BSV 2026) nochmals.
Wegen der Ereignisse
in Crans-Montana ist eine
Liberalisierung vorerst vom
Tisch. Die Erkenntnisse aus
den Ermittlungen zur Brandkatastrophe
sollen fachlich
und politisch in die Vorschriften
einfliessen. vkg.ch
BÜROLEERSTÄNDE
NEHMEN SEIT
2019 STETIG ZU
In Zürich, Genf, Bern,
Lausanne und Basel – dies
sind die fünf wichtigsten
Büromärkte der Schweiz
– sind 2025 die Büroleerstände
um durchschnittlich
4% gestiegen. Dies geht
aus einer Analyse von Jones
Lang LaSalle (JLL) hervor.
Seit Ende 2019 ist die durchschnittliche
Angebotsquote
in diesen Märkten von 4,1%
auf 5,2% per Ende 2025
gewachsen. Dies mit Homeoffice
zu erklären, greift laut
JLL zu kurz. Grund sei vor
allem die grosse Menge neu
erstellter Büroflächen von
2019 bis 2023 (im Durchschnitt
263 000 qm pro Jahr).
Im europäischen Vergleich
schneidet die Schweiz dennoch
gut ab. Seit 2019 erhöhte
sich die Büroleer standsquote
in 23 europäischen Städten
von durchschnittlich 5,2%
auf 9,2%. jll.com
EFH-PREISE
GEHEN LEICHT
ZURÜCK
Im 4. Quartal 2025 gingen
die Preise für Einfamilienhäuser
(EFH) gegenüber dem
Vorquartal um –0,1% zurück.
Während die Preise im unteren
Segment um –1,0% und
im mittleren Segment um
–0,5% nachliessen, stiegen
sie im oberen Segment um
+0,4%. Im Vorjahresvergleich
legten die Marktwerte im
Durchschnitt um +1,1% zu.
Dies ergibt sich aus der aktuellen
Analyse von Fahr länder
Partner (FPRE). fpre.ch
EIGENTUMS-
WOHNUNGEN
LEGEN ZU
Laut FPRE sind die Preise
für Eigentumswohnungen
zum Vorquartal um +0,5%
angestiegen. Der Anstieg
ist im unteren Segment am
deutlichsten (+1,0%), aber
auch das mittlere und gehobene
Segment legten zu
(+0,5% bzw. +0,3%). Zum Vorjahresquartal
stiegen die
Preise um +6,3%.
ANGEBOTSMIETEN
ERNEUT HÖHER
Der Homegate Mietindex
für Angebotsmieten stieg im
Dezember 2025 gegenüber
dem Vormonat um 0,5 Punkte
auf neu 132,2 Punkte. Im
Gesamtjahr 2025 legten die
Angebots mieten schweizweit
um +2,3% zu. Damit fiel
der Anstieg geringer aus als
in den Jahren davor (2024:
+3,2%, 2023: +4,7%).
AUSSCHREIBUNGEN
ASTRA LANCIERT
PROJEKTAUFRUF
Das Bundesamt für
Strassen (Astra) lädt private
Anbieter ein, Schnellladestationen
für E-LKW
entlang der Nationalstrassen
zu realisieren. Dabei stellt es
drei Lose bereit, die je rund
zehn Standorte umfassen
auf ausgewählten Rastplätzen
und Schwerverkehrskontrollzentren.
Der Aufruf
ist Teil der Roadmap Elektromobilität
2030. Interessierte
Unternehmen können ihre
Anträge bis zum 30. April einreichen.
astra.admin.ch
AUSZEICHNUNGEN
LETZTE RUNDE
FÜR WATT D’OR
Das Bundesamt für Energie
(BFE) hat im Januar den
Energiepreis «Watt d'Or»
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Für den visuellen Immobilien-Auftritt
Websites, die ihre Kunden überzeugen.
swissinteractive.ch
28
IMMOBILIA / Februar 2026
vergeben. Prämiert wurden
das Gasversorgungsunternehmen
Gaznat (Energietechnologien),
die endigo
Holding AG (erneuerbare
Energien), die Rigitrac Traktorenbau
AG (energieeffiziente
Mobilität) sowie die
Baugenossenschaft «mehr als
wohnen», die Lemon Consult
AG und die Low-Tech Lab
GmbH ( jeweils Gebäude und
Raum). Das Gütesiegel für
Energie exzellenz wurde erstmals
2007 verliehen und
2026 nun zum letzten Mal.
bfe.admin.ch
QUALITÄTSSIEGEL
MMCEPI FÜR
SVIT-MITGLIEDER
Das europäische Qualitätssiegel
MMCEPI steht für
höchste Dienstleistungsqualität
in der Immobilienbranche.
Mitglieder eines
CEPI-Verbands wie der SVIT
können es für 30 CHF erwerben.
Wer es trägt, wird im
öffentlichen MMCEPI-
Register aufgeführt. Dadurch
wird man als Immobilienprofi
oder -firma über die
Schweizer Grenzen hinaus
sichtbar. Das Qualitätssiegel
ist jeweils für ein Kalenderjahr
gültig. SVIT-Mitglieder
können es über die Verbandswebseite
bestellen.
svit.ch/das-europaeischequalitaetssiegel
PUBLIKATIONEN
BWO-MATERIAL-
KATALOG IN
ZWEITER AUFLAGE
Die Publikation «Baumaterialien
für Städte im
Klimawandel» liegt in einer
zweiten, erweiterten Auflage
vor. Das Nachschlagewerk
des Bundesamts für
Wohnungswesen (BWO)
zeigt, welche Materialien zu
einer geringeren Erhitzung
der Umgebung führen. Dabei
werden Bodenbeläge, Fassaden
sowie neu auch Dächer
und Begrünungen verglichen.
Der Katalog steht als PDF
(256 Seiten) kostenlos zur
Verfügung. bwo.admin.ch
UNTERNEHMEN
IMPLENIA UND
MARTI SETZEN
SBB-PROJEKT UM
Implenia und Marti haben
mit einem Anteil von je 50%
fünf von sechs Hauptlosen
des SBB-Projekts «MehrSpur
Zürich-Winterthur» gewonnen.
Dabei geht es um den
Brüttenertunnel (Los 240)
und die Abschnitte Winterthur
(Lose 140 und 141),
Dietlikon (Los 340) und Wallisellen
(Los 540). Das Auftragsvolumen
beläuft sich auf
knapp 1,7 Mrd. CHF. Im Rahmen
des Projekts bauen die
SBB und der Bund die Strecke
Zürich-Winterthur aus.
Kernstück ist der neue Brüttenertunnel.
Die Bahnhöfe
Dietlikon, Bassersdorf, Wallisellen
und Winterthur-Töss
werden ebenfalls ausgebaut.
company.sbb.ch
HIAG VERMIETET
FLÄCHE AN POST
Die Hiag Immobilien
Holding AG hat die Schweizerische
Post als Mieterin
für das Gewerbehaus «Fahrwerk»
in Winterthur gewonnen.
Die Post bezieht im
Frühling eine Fläche von
3000 qm im Erdgeschoss.
Laut Hiag beträgt die Mietdauer
mindestens 10 Jahre.
Die Post will die Fläche für
operative Zwecke im Bereich
der Logistik und Zustellung
nutzen. Das «Fahrwerk» liegt
im Gewerbe- und Industriequartier
Hegmatten. Es bietet
insgesamt 10 500 qm Fläche
auf mehreren befahrbaren
Ebenen. fahrwerk.ch
SWISSINVEST
KAUFT ZWEI IMMO-
BILIEN IN ZÜRICH
Swissinvest hat im Dezember
2025 zwei Immobilien
für ein Anlagevolumen
von 210 Mio. CHF gekauft.
Die Erste, eine Wohn- und
Geschäftsliegenschaft, liegt
im Zürich-Wiedikon. Sie
bietet 53 Wohnungen, Verkaufs-,
Büro- und Lagerflächen
sowie eine Tiefgarage
mit 190 Stellplätzen. Ankermieterin
ist Coop. Die Zweite,
eine Büroliegenschaft, befindet
sich in Zürich-Oerlikon.
Der Swissinvest-Fonds ist
der Pensimo-Gruppe angegliedert.
pensimo.ch
HONEGGER ÜBER-
NIMMT ANTOINE
NETTOYAGES
Die Honegger Holding AG
hat sämtliche Aktien der
Antoine Nettoyages SA, mit
Sitz in Meyrin GE, übernommen.
Die neue Tochtergesellschaft
der Honegger bleibt bis
auf Weiteres eigenständig,
weshalb sich für Kunden und
Mitarbeitende nichts verändert.
Antoine Nettoyages bietet
Dienstleistungen in den
Bereichen Unterhalts- und
Spezialreinigung, Fensterund
Fassadenreinigung sowie
Hauswartung. anettoyages.ch
PROJEKTE
HSLU MACHT
HÜRDEN
ERLEBBAR
Für Sehbehinderte, Senioren
oder Menschen mit
Autismus kann der Stadtraum
eine Herausforderung
sein. Grund dafür sind
räumliche Hindernisse oder
akustische Belastung, die
IMMOBILIA / Februar 2026 29
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
23
Das Gelände um den Bahnhof Porrentruy zählt zu den
Flächen, die im Verzeichnis sanierungsfähiger
Industriebrachen des Kantons Jura gelistet sind.
BILD: WIKIMEDIA / ROLAND ZUMBUEHL
bei der Stadtplanung wenig
beachtet werden. Das Projekt
«Achtung Barriere!» von
Correctiv.Schweiz und Hochschule
Luzern (HSLU) hat
Mixed-Reality-Anwendungen
entwickelt, die solche
Hürden erlebbar machen.
correctiv.org/schweiz/
achtung-barriere
INDUSTRIE-
BRACHEN IM JURA
Der Kanton Jura hat im
Rahmen des Projekts «Swiss
Renov» das Verzeichnis der
sanierungsfähigen Industriebrachen
aktualisiert. Die Zahl
der erfassten Liegenschaften
steigt um 30 auf 70. Das Verzeichnis
liefert Informationen
an Unternehmen und
Investoren, die nach Gewerbeflächen
suchen oder Industriebauten
sanieren möchten.
Das Projekt soll die Kreislaufwirtschaft
fördern. Die
Haute École Arc und die
Creapole SA begleiten es.
swissrenov.ig.he-arc.ch
VITZNAU VOR
NATURGEFAHREN
SCHÜTZEN
Nach der Hangrutschung
im Juni 2024 ist die Gemeinde
Vitznau LU weiterhin
gefährdet. Murgänge um den
Altdorfbach bedrohen auch
zentrale Teile des Dorfes. Der
Kanton reagiert mit Schutzmassnahmen
und baut einen
neuen Geschiebesammler
oberhalb des bestehenden
Rückhaltebauwerks. Die Vorarbeiten
wurden bereits ausgeführt.
Die Hauptarbeiten
haben im Januar begonnen
und dauern bis Mitte 2028.
vif.lu.ch/naturgefahren
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dauerhaft senken und und die die Werterhaltung Ihrer Ihrer Gebäude lang-
fristig sichern. Das Das CAFM-System sorgt jederzeit für für Transparenz in in viel-
vielschichtigen
Geschäftsprozessen. Ein Ein umfassendes Berichts wesen und
und
aussagekräftige Dashboards liefern Kennzahlen für für wirtschaftliche Ent-
Entscheidungen
und und ermöglichen ein ein effektives Controlling. Davon könnte
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Flächenmanagement
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Workplacemanagement
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Webobjektplaner (WOP)
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Objektmanagement
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Taskmanagement
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(Wartung und und Instandhaltung)
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Servicedesk
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Reinigungsmanagement
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Movemanagement
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Reservationsmanagement
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Schliessmanagement
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Sicherheitsmanagement
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Budget / Kosten
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Umweltmanagement
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Kunstmanagement
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Asset- / Inventarmanagement
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Reporting / Berichte
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Dashboards
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Adressmanagement
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Vertragsmanagement
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Mitarbeitermanagement
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Projektmanagement
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Flottenmanagement
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Lagerbewirtschaftung
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PRATTELN
GEHT ALTLASTEN
AM RHEIN AN
In Pratteln BL wird
der Rheinwanderweg bis
31. August teilweise gesperrt.
Grund ist die Altlastensanierung
auf dem Areal «Rheinlehne»
gegenüber der Saline
Schweizerhalle. Die belasteten
Bereiche werden mittels
Aushub und Austauschbohrungen
saniert. Die Firma
F. Petersen & Sichler produzierte
zwischen 1862 und
1908 den roten Farbstoff
Fuchsin auf dem Areal. Hierzu
mischte die Firma Anilinöl
mit Arsensäure. Das Schadstoffpotenzial
soll um rund
98% verringert werden.
pratteln.ch
HOTEL CASTELL
IN ZUOZ WIRD
SANIERT
Das Hotel Castell in
Zuoz GR wird ab Ende März
für rund zwei Jahre geschlossen
und umfassend renoviert.
Neben der Restaurierung
historischer Elemente stehen
Investitionen in nachhaltige
Infrastruktur, verbesserte
Gäste- und Personalbereiche
sowie neue Familienangebote
im Fokus. Dabei soll das
Hotel klimaneutral werden.
Die Bauarbeiten führt Joos
GPI durch unter Aufsicht von
Winklmann Bauherrenvertretung.
castellzuoz.com
STADT ZÜRICH
SANIERT
RATHAUSBRÜCKE
Das Tiefbauamt der Stadt
Zürich hat im Januar mit
dem Neubau der Rathausbrücke
begonnen. Die Änderung
der Pfeilerkonstruktion
und das Absenken der Flusssohle
erhöht die Abflusskapazität
der Limmat. Die Pläne
für die neue Brücke stammen
von der Bänziger Partner AG,
10:8 Architekten und der
F. Preisig AG. Die Fertigstellung
ist per 2029 geplant.
stadt-zuerich.ch
BASEL PLANT
ÜBERBAUUNG AUF
MESSE AREAL
Der Kanton Basel-Stadt
plant eine Wohnüberbauung
mit rund 170 Wohnungen auf
dem Areal der Messe halle 3.
Es entstehen auch ein Doppelkindergarten,
eine Tagesstruktur,
Gewerberäume und
eine Autoeinstell halle. Die
Arbeitsgemeinschaft Clauss
Kahl Merz Atelier für Architektur
+ Städtebau und Truwant
+ Rodet + haben den
Projektwettbewerb für sich
entschieden. Das Projekt soll
bis 2031 realisiert werden.
bs.ch/medien/
medienmitteilungen
QUARTIER IN
ST. GALLEN WIRD
ERWEITERT
Zwischen Bahnhaltestelle
Riethüsli, Teufenerstrasse
und Buswendeplatz Riethüsli
entsteht im Süden
von St. Gallen das Quartierzentrum
«Riethüsli». Die
Gemeinde St. Gallen als
Grundeigentümerin hat im
Dezember den Baurechtsvertrag
unterzeichnet. Das
Projekt umfasst 42 Wohnungen
im Stockwerkeigentum
in verschiedenen Häusern.
Die Halter AG hat das Vorhaben
mit der Pfister Klingenfuss
Architekten AG und den
Landschaftsarchitekten von
Kollektiv Nordost entwickelt.
Der Baubeginn ist per 2027
geplant, die Fertigstellung
soll 2029 erfolgen.
stadt.sg.ch, halter.ch
KÖNIZ BAUT
ZENTRUM
WEITER AUS
Die geplante Wohnund
Geschäftsüberbauung
«Rappen töri» ist Teil der
Zentrumsentwicklung rund
um den Bläuackerplatz in
Köniz BE. Sie umfasst das
Areal, auf dem Aldi und
Swisscom ihre Filialen
betreiben, die umliegenden
Parkplätze und Teile der heutigen
Freiräume. Nebst der
Überbauung sind neue öffentliche
Grün- und Freiräume
und die Um- und Offenlegung
des Sulgenbachs vorgesehen.
Das Projekt bildet den städtebaulichen
Abschluss der Zentrumsentwicklung.
koeniz.ch
PENSIMO STOCKT
SIEDLUNG
IN ZÜRICH AUF
Die Anlagestiftung Pensimo
hat für eine bestehende
Siedlung an der Ackersteinstrasse
in Zürich einen Studienauftrag
durchgeführt.
Das Beurteilungsgremium
hat den Entwurf von Solanellas
Van Noten Meister
Architekten mit BÖE Studio
Landschaftsarchitektur
zur Weiterbearbeitung empfohlen.
Ein Teil der Baukörper
soll aufgestockt und um
Neubauten ergänzt werden.
Dadurch verdoppelt sich die
Zahl der Wohnungen von 67
auf 135. Die Fertigstellung
erfolgt gestaffelt ab 2030.
pensimo.ch
IMMOBILIA / Februar 2026 31
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
DER MONAT
1
PERSONEN
PROPERTY ONE
HOLT KUSTER
AN BORD
SERAINA REAL
ESTATE UNTER
NEUER FÜHRUNG
RUHSTALLER
VERSTÄRKT
SPORTZENTRUM
FLACHGLAS-
VERBAND UNTER
NEUER LEITUNG
Property One hat Daniel
Kuster zur Wahl in den Verwaltungsrat
der Property One
Partners AG und der Property
One Investors AG vorgeschlagen.
Der Entscheid
fällt im April an der Generalversammlung
beider Unternehmen.
Kuster soll die
strategische Weiterentwicklung
der Gruppe aktiv mitgestalten.
Während seiner
Laufbahn war er unter anderem
CEO der Fundamenta
Group (Schweiz) AG.
propertyone.ch
Yves Rogger ist seit dem
1. Januar Geschäftsführer der
Seraina Real Estate AG. Er
wird zudem Product Director
der Seraina Invest AG. Rogger
war zuletzt bei der UTO Real
Estate Management AG tätig,
davor bei Allreal und Wüest
Partner. Seraina Real Estate
erwirbt Wohnliegenschaften
mit laufenden Mieterträgen
und entwickelt sie durch
Verdichtung und Repositionierung
weiter. Nach Erhalt
der Baubewilligung veräussert
sie die Immobilien.
serainarealestate.ch
Der Marketingfachmann
Beny Ruhstaller
ist in den Verwaltungsrat
des Sportzentrums Zürich
gewählt worden. Das Zentrum
liegt in Dübendorf
und wird im Herbst eröffnet.
Der Bau durch das Totalunternehmen
HRS hat rund
65 Mio. CHF gekostet und
wurde durch den Regionalverband
Zürich Tennis und
den Zürcher Turnverband
initiiert. Ruhstaller ist seit
vielen Jahren mit dem Zürcher
und Schweizer Turnverband
eng verbunden.
sportzentrum-zurich.ch
Daniel Zurkirchen (Bild
oben) leitet seit Anfang
Jahr die Geschäftsstelle des
Schweizerischen Flachglasverbands
(SFV) und die angegliederte
Fachstelle für Glas
am Bau (SIGAB). Er folgt auf
Danilo Pirotta, der in den
Ruhestand tritt. Von 2021
bis 2025 war Zurkirchen als
Glasbauexperte und Gutachter
bei der SIGAB tätig. Davor
war er rund 15 Jahre in der
Glasindustrie und vier Jahre
im Glashandel. sfv-asvp.ch
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32
IMMOBILIA / Februar 2026
MÜLLER SCHUH-
MACHER MIT
NEUER STRUKTUR
firma Niederer beschäftigt
120 Mitarbeitende an acht
Standorten im Espace Mittelland.
niederer.com
H&B REAL ESTATE
SCHAFFT
NEUEN BEREICH
Leiter des Bereichs Tenant
Representation befördert.
H&B Real Estate ist in
Zürich und Basel vertreten.
Das Unternehmen beschäftigt
140 Mitarbeitende. Die
Kernkompetenzen liegen im
Property Management und
Transaktionsmanagement.
hbre.ch
Die Müller Schuhmacher AG
mit Sitz in Winterthur hat
ihre Geschäftsleitung neu
strukturiert. Dominic Schuhmacher
(Bild oben) wird
CEO, Daniela Steiner (Bild
darunter) übernimmt die Leitung
der Bewirtschaftung.
Christian Furrer (Bild unten)
führt nach wie vor den
Bereich Treuhand. Michael
Zeugin (Bild oben rechts) leitet
die Vermarktung und wird
Präsident des Verwaltungsrats.
Die Bereiche Finanzen,
HR, Kommunikation und
Projekte sind neu im Corporate
Center gebündelt, das
Christine Müller führt (Bild
rechts).
mueller-schuhmacher.ch
NIEDERER
ERGÄNZT
VERWALTUNGSRAT
Die Niederer AG mit Sitz
in Ostermundigen BE hat die
Strategie geschärft und den
Verwaltungsrat erweitert.
Neu gewählt wurden Raphael
Pfister von der Rechnungswerk
Treuhand AG, Sabrina
Hauser von der Circum Real
Estate AG sowie Markus
Troxler von der Garaio AG
(von links nach rechts im
Bild). Sie bringen ihr Wissen
in den Bereichen Immobilienmanagement,
Digitalisierung,
Prozess innovation
sowie Finanz- und Treuhandwesen
ein. Die Immobilien
Die H&B Real Estate AG
hat den neuen Bereich Occupier
Services gegründet. Er
vereint die neu geschaffene
Abteilung Corporate Real
Estate Advisory mit dem
bestehenden Bereich Tenant
Representation. Johannes
Fräulin (oberes Bild) leitet
den neuen Bereich, während
Norman Meusy (Mitte) die
Leitung der Abteilung Corporate
Real Estate Advisory
übernimmt. Andrin Dillena
(unteres Bild) wird zum
APFELBERG
REGELT
NACHFOLGE
Notker Zuber (rechts im
Bild) hat die operative Leitung
der Apfelberg Immo
Service & -Treuhand AG
übergeben. Um die Zukunft
der neun Mitarbeitenden zu
sichern, wurde eine Nachfolgeregelung
umgesetzt.
Fabian Steinemann (links)
führt nun seit Anfang Jahr
die St. Galler Firma. Der
Immobilienfachmann arbeitet
bereits seit einiger Zeit
bei Apfelberg. Der bisherige
Geschäftsinhaber begleitet
den Übergang und bleibt
als Verwaltungsrat erhalten.
Die Firma Apfelberg ist seit
30 Jahren in der Immobilienbranche
tätig. apfelberg.ch
IMMOBILIA / Februar 2026 33
Sie denken an
Wertsteigerung.
Wir an CO2-neutrale Energie.
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IMMOBILIENRECHT
STEUERRECHT
AUS FÜR PAUSCHALE
RÜCKSTELLUNGEN
Mit dem Jahreswechsel haben die meisten
Kantone, die bisher pauschale Rückstellungen
für grosszyklische Erneuerungen
von Immobilien zuliessen, ihre Praxis
geändert. Bereits gebildete Rückstellungen
müssen aufgelöst werden.
TEXT—IVO CATHOMEN*
FRISTEN FÜR DIE ABSCHAFFUNG DER RÜCKSTELLUNGEN UND DEREN AUFLÖSUNG
Quelle: KPMG, Stand 18.12.25 (durch den Verfasser vereinfachte Darstellung)
AG AR BE BL GR LU NW OW SH SZ TG UR VS ZG ZH
Abschaffung Rückstellungen
ja,
2025
offen nein nein ja,
2026
ja,
2026
ja, ws.
2026
ja,
2026
offen
ja,
2026
nein
ja,
2026
ja,
2024
ja,
2026
nein
Auflösung Rückstellungen
bis
2027
offen nein nein bis
2028
bis
2030
ws.
2030
offen offen bis
2030
nein
bis
2028
bis
2027
bis
2028
nein
WEITREICHENDE PRAXIS
ÄNDERUNG
Am Anfang steht ein Bundesgerichtsentscheid*
aus dem Jahr 2020. In dessen
Zentrum steht die Frage, unter welchen
Voraussetzungen Rückstellungen für künftige
umfangreiche Reparaturen und Unterhaltsarbeiten
an Liegenschaften steuerlich
zulässig sind. Aus Sicht der Lausanner
Richter erfüllen pauschale Rückstellungen
ohne konkrete Planung die Anforderungen
für geschäftsmässig begründete Aufwendungen
nicht. Sie stützen sich dabei
namentlich auf Art. 29 Abs. 1 Bst. c des
Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
(DBG). Dieser Artikel hält fest, dass
nur Rückstellungen für Verlustrisiken, die
mit dem Geschäftsjahr zusammenhängen,
als geschäftsmässig begründete Aufwendungen
anerkannt werden. Weiter halten
sie fest, dass die Auflösung von Rückstellungen
gemäss Art. 58 Abs. 1 Bst. b DBG als
steuerbarer Gewinn gilt.
Art. 62 DBG erlaubt Abschreibungen
auf dem Anlagevermögen, soweit sie
geschäftsmässig begründet sind. Laufende
Unterhaltsarbeiten sind als Aufwand
zu verbuchen. Nur bei ausserordentlichen
Umständen wie erheblichem Reparaturstau
oder einem konkret geplanten
Sanierungsvorhaben mit Kostenvoranschlag
kann eine Rückstellung akzeptiert
werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung
(ESTV) hat nun die Kantone angewiesen,
ihre Praxis anzupassen. Lukas
Kretz, Steuerexperte bei BDO, sagt dazu:
«Inzwischen haben die meisten Kantone
ihre neue Steuerpraxis kommuniziert –
mit dem Ergebnis einer beachtlichen und
steuerlich relevanten Vielfalt der Umsetzungen.»
Pauschale Rückstellungen sind
in den meisten der betroffenen Kantone ab
der Steuerperiode 2026, teilweise bereits
ab 2025, grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Gewisse Kantone haben ihre Praxis
sogar verschärft (VS, GR).
Unternehmen und Immobilienbesitzer
müssen geplante Rückstellungen künftig
also sorgfältig und individuell dokumentieren,
damit die Voraussetzungen für eine
steuerliche Anerkennung gemäss Art. 29
DBG (bei natürlichen Personen bzw. deren
Geschäftsvermögen) bzw. Art. 63 DBG (bei
juristischen Personen) erfüllt sind. Das
Bundesgericht erwägt dazu im erwähnten
Entscheid (E. 4.2.2.2): «Wenn am Ende des
Geschäftsjahres ein konkreter Sanierungsplan
vorhanden ist, Devis zu den durchzuführenden
Arbeiten eingeholt wurden
und die Arbeitsvergabe unmittelbar bevorsteht,
kann eine Rückstellung geschäftsmässig
begründet sein. Ein solcher Bedarf
zur (kurzfristigen) Rückstellungsbildung ist
insbesondere bei Unternehmen mit einem
grossen Immobilienbestand denkbar, bei
denen in einem regelmässigen Rhythmus
Grossreparaturen (z. B. Sanierungen von
vielen Wohneinheiten) ausgeführt werden.»
STEUERWIRKSAME AUFLÖSUNG
VON RÜCKSTELLUNGEN
Die Bildung von pauschalen Rückstellungen
ist in den betreffenden Kantonen
somit nicht mehr möglich. «Zusätzlich
müssen bereits gebildete Rückstellungen
in den meisten Kantonen in einer zeitnahen
Frist aufgelöst werden», sagt Lukas
Kretz weiter. «Das hat steuerliche Konsequenzen,
weil diese Auflösungen als
Gewinn verbucht werden müssen. Je kürzer
die Frist zur Auflösung, umso früher ist
die Gewinnsteuer geschuldet. Wie aufgelöst
wird, ist im Einzelfall zu prüfen und zu
optimieren.» In den Kantonen Aargau und
Wallis (bis 2027) sowie Graubünden, Uri
und Zug (bis 2028) bleibt dafür allerdings
wenig Zeit.
Die erwähnten Abschreibungssätze
auf dem Anlagevermögen geschäftlicher
Betriebe sind übrigens gemäss dem Merkblatt
A/1995 «Geschäftliche Betriebe» der
ESTV sehr tief und entsprechen nicht den
ökonomischen und bautechnischen Realitäten.
Auf Wohnhäusern von Immobiliengesellschaften
sind es gerade einmal
2% pro Jahr oder 1,5% auf dem Gebäude
und dem Land. Dies führt zu rechnerischen
Abschreibungsdauern von rund 100
Jahren bei Wohnhäusern (nur Gebäude)
bzw. 133 Jahren (Gebäude mit Land). Bei
Geschäftshäusern ergeben sich 50 bzw. 67
Jahre (Abschreibungssätze: 4 bzw. 3%) und
bei Gastgewerbebauten 33 bzw. 50 Jahre
(6 bzw. 4%).
«Diese Sätze führen zu langen Abschreibungszeiträumen
und damit zu einer
geringen jährlichen Steuerentlastung. Die
bisherige Möglichkeit, Rückstellungen
für Grossrenovationen zu bilden, war ein
wichtiges Instrument zur Glättung grosser
Investitionskosten und zur Vermeidung
einer möglichen Überbewertung»,
sagt Kretz. «Die steuerliche Betrachtungsweise
ist allerdings nicht zwingend
deckungsgleich mit der handelsrechtlichen
Betrachtung. Es gilt aber zu beachten,
wenn aus handelsrechtlicher Sicht
ein höherer Abschreibungssatz notwendig
wäre, um eine handelsrechtliche Überbewertung
der Liegenschaft zu vermeiden,
diese auch steuerlich zu akzeptieren ist.»
*ENTSCHEID DES BUNDESGERICHTS 2C_1059/2019 VOM
1. DEZEMBER 2020
*IVO CATHOMEN
Dr. oec. HSG, ist Verleger der
Zeitschrift Immobilia und stellvertretender
Geschäftsführer
des SVIT Schweiz.
IMMOBILIA / Februar 2026 35
IMMOBILIENRECHT
BUNDESGERICHTSENTSCHEID
MEHR ALS EINE
STEINMAUER UND EIN
HOLZUNTERSTAND
Der Fall Dallenwil zeigt den Stellenwert
des Schutzes des rechtlichen Gehörs in
der Baurechtspraxis. Das Bundesgericht
verneint zwar die Standortgebundenheit
der illegal errichteten Bauten in der
Nichtbauzone. Gleichzeitig unterstreicht
es die behördliche Begründungs- und
Informationspflicht. Diese gilt trotz Böswilligkeit
des Beschwerdeführers.
TEXT — SIMON SCHÄDLER*
Im Zentrum des Rechtsstreits standen unbewilligte Bauten auf einem Grundstück in der Dallenwiler Landwirtschaftszone. BILD: FOTOEMBER, STOCK.ADOBE.COM
VOM TÄTER ZUM OPFER
Eine Naturmauer und ein Brennholzunterstand
sorgten im innerschweizerischen Dallenwil für juristischen
Unmut. Herzstück des Streits waren fehlende
Bewilligungen und die (inexistente) Standortgebundenheit
der umstrittenen Bauten. Gleichzeitig, so schien
es, wurden die Mitwirkungsrechte von A von den beteiligten
Behörden verletzt. Umso komplexer: A handelte
offensichtlich bösgläubig – und wurde trotzdem zum
mutmasslichen Opfer von Gehörsverletzungen.
A hatte als Eigentümer eines Grundstücks in der
Landwirtschaftszone, auf dem sich auch sein Wohnhaus
befindet, vor einiger Zeit die besagte Natursteinmauer
sowie einen trockenen Ort für Feuerholz ohne
Bewilligung errichtet. Um Letztere kümmerte er sich
erst auf Druck des örtlichen Gemeinderats hin und
reichte eine nachträgliche Baubewilligung für beide
Objekte ein. Pikant: Der Landschaftsschutzverband
Vierwaldstättersee zog seine Einwendung gegen die
Stützmauer nach einer erfolgreich durchgeführten
Einwendungsverhandlung zurück. Kurze Zeit später
lehnte die kantonale Baudirektion das Gesuch ab und
ordnete den Rückbau an. Keine Gnade kannten auch
der Regierungsrat Nidwalden und das Verwaltungsgericht.
Kampfeslustig gelangte A vor Bundesgericht:
Die negativen Entscheide seien aufzuheben und grünes
Licht für seine Natursteinmauer und den Brennholzunterstand
zu erteilen.
KEINE NACHTRÄGLICHE BEWILLIGUNG IN
LANDWIRTSCHAFTSZONE
Grundsätzlich gilt: Werden illegal errichtete, dem
Raumplanungsrecht widersprechende Bauten ausserhalb
der Bauzone geduldet, wird der Grundsatz der
DIE KRUX
DES FALLES
LIEGT IN DER
MISSACHTUNG
DES RECHTLI
CHEN GEHÖRS.
Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet infrage gestellt
und rechtswidriges Verhalten belohnt. Formell rechtswidrige
Bauten, die nachträglich nicht bewilligt werden
können, sind also grundsätzlich zu beseitigen. Für
die Vorinstanzen stand ausser Frage, dass am Rückbau
von Mauer und Unterstand ein erhebliches öffentliches
Interesse bestand und der Rückbau verhältnismässig
war. Hinzu kam, dass A nicht gutgläubig war
und nicht ernsthaft behaupten konnte, dass die errichtete
Stützmauer der Verkehrssicherheit diene. Auch
das Holzlager musste er anders organisieren. Selbst
das fortgeschrittene Alter von A konnte sein Fehlverhalten
nicht entschuldigen.
Das Bundesgericht war von den baurechtlichen
Argumenten der Vorinstanz rasch überzeugt. Das
öffentliche Interesse am Trennungsgrundsatz überwiege
klar die Privatinteressen von A an einer bequemeren,
aber zonenfremden Nutzung seiner Liegenschaft.
Wegen seiner Bösgläubigkeit fallen die individuellen
Interessen von A ohnehin nicht stark ins Gewicht, so
die Lausanner Richter. Ferner seien Mauer und Brennholzunterstand
nicht standortgebunden. Ganzjähriges
Kochen und Heizen seien als Nutzungsarten nicht
auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen.
Objektive Gründe, die deren Existenz in einer
Nichtbauzone erheblich vorteilhafter erscheinen lassen,
bestehen keine. Mit einem Bergrestaurant, einer
Kiesgrube oder einer Mobilfunkanlage – hier wäre eine
Standortgebundenheit wohl zu bejahen – sei das landwirtschaftsfremd
genutzte Wohnhaus schlicht nicht
vergleichbar. Kurzum verdiene das bequemere Bewohnen
der Liegenschaft keinen juristischen Schutz. Aus
materiell-rechtlicher Warte hatten die Ansinnen von
A damit auch vor Bundesgericht kein Erfolg.
36
IMMOBILIA /Februar 2026
KNACKNUSS:
RECHTLICHES GEHÖR
Durchaus überraschend – im Ergebnis aber konsequent
– sah das Bundesgericht die Krux des Falles
weniger in der illegalen Mauer und im Unterstand als
in der Missachtung des rechtlichen Gehörs. A machte
nämlich auch geltend, die Vorinstanz hätte Gehörsverletzungen
zu Unrecht für geheilt betrachtet. Weiter sei
gegen die Anhörungs- und Orientierungspflicht verstossen
worden. Diese Rügen hatten die kantonalen
Instanzen verworfen.
Art. 29 Abs. 2 BV verankert den Anspruch auf rechtliches
Gehör. Er dient der Sachaufklärung und ist ein
zentrales Mitwirkungsrecht. Jede Partei darf ihren
Standpunkt im Verfahren wirksam zur Geltung bringen.
Dafür sind genügend Kenntnisse über den Verfahrensverlauf
unerlässlich. Damit ist das Recht
verbunden, über entscheidwesentliche Vorgänge und
Grundlagen laufend orientiert zu werden. Zudem
muss die Behörde zentrale Punkte in ihrem Entscheid
begründen und ihre Überlegungen nennen, auf die sich
ihr Entscheid stützt.
Verletzungen des rechtlichen Gehörs führen
grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.
Wurde das rechtliche Gehör nicht besonders
schwerwiegend verletzt, kann ein Mangel geheilt werden.
Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn sich
die betroffene Partei vor einer Rechtsmittelinstanz
umfassend äussern kann. Würden fehlerhafte Entscheide
nämlich automatisch aufgehoben, weil keine
Heilung möglich ist, kämen sämtliche Rechtssachen
an die Vorinstanzen zurück. Diese würden in der Sache
jedoch meist gleich entscheiden; ein Leerlauf, den es zu
vermeiden gilt.
BEGRÜNDUNGS- UND INFORMATIONS
PFLICHT
Vorliegend hatte es der Dallenwiler Gemeinderat
tatsächlich unterlassen, die Verhältnismässigkeit der
Wiederherstellungsanordnung zu begründen – eine
offensichtliche Gehörsverletzung. Allerdings wurde der
fehlerhafte Entscheid durch den einlässlich begründeten
Entscheid des Regierungsrats geheilt, bemerkte das
Bundesgericht. Würde dieser Entscheid nun vom Bundesgericht
kassiert, würde der Gemeinderat und die
Baudirektion gleich – und zu Recht – gegen die Stückmauer
und Unterstand entscheiden. Die Folge: Ein
bürokratischer Leerlauf.
Durchaus problematischer: A monierte, er sei vom
Gemeinderat nicht zeitnah über den negativen Gesamtbewilligungsentscheid
der kantonalen Baudirektion
informiert worden. Diese Kritik hatte es in sich. Im
Oktober 2021 nämlich – die Baudirektion hatte im September
2021 die Ausnahmebewilligung bereits verweigert
– fand eine Einwendungsverhandlung inklusive
Augenschein mit dem Landschaftsschutzverband statt.
Die Parteien einigten sich dabei auf eine Begrünungsauflage.
Der Landschaftsschutzverband zog daher seine
Einwendung zurück. Hätte A im September 2021 vom
negativen Entscheid der Baudirektion gewusst, hätte er
darauf verzichten können, mit dem Landschaftsschutzverband
umständlich ein Begrünungskonzept auszuhandeln.
Weil das Schicksal seines Baugesuchs mit dem
kantonalen Entscheid bereits besiegelt war, war dieser
Aufwand für die Katz. Ohne Information zum bereits
ergangenen negativen Gesamtbewilligungsentscheid
war die Wahrnehmung der Gehörsrechte von A offensichtlich
behindert. Diese Verletzung führte zu unnötigen
Anwaltskosten für die Verhandlungen mit dem
Landschaftsschutzverband, urteilte das Bundesgericht.
GEHÖRSVERLETZUNG UND KOSTENFOLGE
Wenn eine beschwerdeführende Partei unterliegt,
weil ein Verfahrensfehler von der Rechtsmittelinstanz
geheilt worden war, muss dies bei der Regelung der
Kosten- und Entschädigungsfrage Beachtung finden.
Die Behörden haben hierfür einen grossen Ermessensspielraum
bei der Beurteilung. Die Nidwaldner Instanzen
hatten dem schweren Verfahrensfehler indes keine
Beachtung geschenkt. Dies bezeichnete das Bundesgericht
für willkürlich im Sinne von Art. 9 BV. Offensichtlich
sei doch, dass A als verletzte Partei nicht
schlechter gestellt werden darf, als sie ohne Gehörsverletzung
wäre. Deshalb müsse nun untersucht werden,
ob der Dallenwiler Gemeinderat es treuwidrig
unterlassen hatte, A von unnötigem Anwaltsaufwand
abzuhalten. Damit wies das Bundesgericht die Angelegenheit
zurück nach Nidwalden. Dort soll geprüft werden,
welche Kosten- und Entschädigungsregelung für
die Verfahren angemessen ist.
ENTSCHEID DES BUNDESGERICHTS 1C_659/2024 VOM 23. OKTOBER 2025
*SIMON
SCHÄDLER
Der Autor, Dr. iur., ist
Rechtsanwalt in Basel.
IMMOBILIA / Februar 2026 37
BAU & HAUS
ARCHITEKTUR
SKULPTUR MIT
GLAS-METALL-
HÜLLE
Am Bahnhof Stadelhofen in Zürich
wurde vergangenen Herbst ein
aufsehenerregendes Gebäude der
AXA Anlagestiftung in Betrieb
genommen. Eine markante Glasvorhangfassade
umschliesst
den asymmetrischen Baukörper
und zieht damit alle Blicke auf sich.
TEXT—GERALD BRANDSTÄTTER*
STÄDTEBAULICHER AKZENT
Das neue Geschäftshaus «Haus zum Falken»
reagiert auf die schmale, langgezogene
Geometrie des Grundstücks zwischen
städtischem Raum, dem Verkehrsknotenpunkt
Stadelhofen und dem Bahnhof, den
Santiago Calatrava bereits in den 1990er-
Jahren realisierte. Unter der Leitung der
AXA Anlagestiftung entstand ein Gebäude,
das architektonische Exzellenz mit funktionalen
Anforderungen vereint und einen
neuen städtebaulichen Akzent am Stadelhoferplatz
setzt.
Auf einer Grundstücksfläche von
911 Quadratmetern umfasst das «Haus zum
Falken» ein Volumen von 13 984 Kubikmeter.
Die vier Obergeschosse bieten rund
2000 Quadratmeter moderne Büro- und
Ladenflächen. Im Untergeschoss verbessern
800 Velostellplätze die Infrastruktur
für Pendler und Anwohnende.
Die heraus ragende Lage wird durch eine
markante Glas-Metall-Fassade unterstrichen,
die sowohl technisches Kunstwerk
als auch Designelement ist. Sie verleiht
dem Gebäude seinen unverwechselbaren
Charakter und macht es zu einem futuristischen
Wahrzeichen im Herzen Zürichs,
das neue Massstäbe in der Fassadentechnologie
setzt.
Die Glasvorhangfassade des 19 m hohen Baukörpers besteht aus acht Einzelflächen. BILD: INGO RASP/AXA
ARCHITEKT UND INGENIEUR
Nach rund zweieinhalb Jahren Bauzeit
ist das «Haus zum Falken» vollendet
und bezogen worden. Das futuristisch
wirkende Gebäude beim Bahnhof Stadelhofen
in Zürich trägt die unverwechselbare
Handschrift des renommierten Architekten
Santiago Calatrava.
Bauwerke von Calatrava und seiner
Firma Calatrava Valls SA zeichnen sich
durch eine skulpturale Formensprache und
organische Architektur aus, die Kunst und
Ingenieurwesen eindrucksvoll vereinen.
Santiago Calatrava, 1951 in Spanien geboren,
absolvierte in Zürich ein Architektur-
und Ingenieurstudium. Mit 29 Jahren
gründete er sein eigenes Architektur büro
und realisierte gemeinsam mit Arnold
Amsler seine erste bedeutende Bauauf gabe:
den Bahnhof Stadelhofen in Zürich. Es folgten
international beachtete Grossprojekte
wie der Bahnhof Lyon-Saint-Exupéry,
der Bahnhof Oriente in Lissabon oder die
World Trade Center Station in New York.
DIE KOMPLEXE FASSADE – EIN
TECHNISCHES MEISTERWERK
Die Glasvorhangfassade des 19 Meter
hohen Baukörpers besteht aus acht Einzelflächen,
die sich in komplexer Geometrie
zu einer markanten, facettierten Gebäudehülle
fügen.
Der Dachrand bildet eine durchgehende
horizontale Linie, während die Fassade zum
Boden hin in einer dynamischen Bogenform
abschliesst. Besonders im Bereich der
Zugänge schaffen die hohen Bögen Raum
für Personenverkehr und Tageslichteinfall.
Im zurückversetzten Erdgeschoss bildet
RAUM-
ENTWICKLUNG
Die innere Verdichtung gewinnt in
der Schweiz angesichts knapper
Bodenressourcen weiter an Bedeutung.
Wo früher Büros oder Industrieflächen
dominierten, entstehen
heute Wohnungen, Arbeitsplätze
und vielseitig nutzbare Begegnungszonen.
Bestehende Gebäude
und Areale werden umgenutzt, aufgewertet
oder verdichtet, um neuen
Wohnraum zu schaffen. So entwickeln
sich neue Dorf- und Stadtzentren
mit kurzen Wegen, hoher
Aufenthaltsqualität und einer funktionalen
Durchmischung von Wohnen,
Arbeiten und Freizeit. Eine
2025 veröffentlichte Studie des
Forschungs instituts Sotomo im
Auftrag von Urbanistica zeigt auf,
dass das Verdichtungs potenzial
in der Schweiz längst noch nicht
ausgeschöpft ist. Ohne Qualitätsverlust
und ohne neues Bauland
zu erschliessen, könnte zusätzlicher
Wohnraum für 2 Mio. Menschen
entstehen. Welche Städte
und Agglo merationen ein besonders
hohes Potenzial für nachhaltige
Innenentwicklung aufweisen, wird
in einem Gemeinderanking zusammengefasst.
Auf den nächsten Seiten
der Rubrik Bau & Haus geben
wir Ihnen einen Einblick in bereits
realisierte Beispiele von neu geschaffenem
Wohnraum und Zentren
für Begegnung.
38
IMMOBILIA / Februar 2026
39
eine Rundbogen verglasung den unteren
Abschluss der Fassade.
1730 VERTIKALE PFOSTEN
Die Fassadenflächen sind in vertikale
Bänder unterteilt. Charakteristisch für die
Glasvorhangfassade sind geschuppte Glasbänder
und regelmässig angeordnete Pfosten,
die das gesamte Gebäude umhüllen.
Aufgrund der komplexen Geometrie war
eine individuelle Fertigung von 1730 vertikalen
Pfosten erforderlich.
Die Glaselemente sind ausschliesslich
mit dem Structural-Glazing-Verfahren verklebt
worden. Mechanische Befestigungen
wurden bewusst vermieden, um sichtbare
Klammern zu verhindern und die klare
DIE BEWEGUNGS-
STRÖME DER FUSS-
GÄNGER ZWISCHEN
BAHNHOF UND
QUARTIER SIND
NUN VIEL OFFENER
UND FLÜSSIGER.
SANTIAGO CALATRAVA
Ästhetik der Fassade zu erhalten. Insgesamt
wurden 1680 Glaselemente verbaut – jedes
ein Unikat in Geometrie und Grösse.
Jedes Fassadenelement ist sowohl am
Element selbst als auch an der Unterkonstruktion
fixiert, wodurch kontrollierte
horizontale Ausdehnungen möglich sind.
Besonders berücksichtigt wurde die thermische
Beanspruchung durch die unterschiedliche
Sonneneinstrahlung sowie die
Schwingungsübertragung vom benachbarten
Bahnhof.
PRODUKTION DIREKT AB
3D-DATEN
Dank der digitalen Planung in 3D konnten
komplexe Geometrien sowie die Details
der Übergänge an Gebäudeecken, Dachrandanschlüssen
und spitz zulaufenden
Fassadenenden präzise umgesetzt werden.
Um die Planungszeit für die insgesamt
40 000 Einzelbauteile zu verkürzen, wurde
eine spezielle Software entwickelt, die
eine direkte Ansteuerung der Produktion
über die 3D-Daten ermöglichte. Dennoch
dauerte die Planungsphase rund zweieinhalb
Jahre, während das gesamte Projekt
von der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung
etwa vier Jahre in Anspruch nahm.
Die Umsetzung der komplexen Fassadengeometrie
erfolgte durch Aepli Metallbau
in gerüstloser Montage, die höchste Anforderungen
an Planung, Logistik und Arbeitssicherheit
erfüllen musste. Das «Haus zum
Falken» stellte in allen Phasen – von der digitalen
Planung über die präzise Produktion
Auch das
zurückversetzte
Erdgeschoss
ist lichtdurchflutet
und
transparent.
bis zur termingerechten Montage unter
schwierigen Baustellenbedingungen – eine
enorme Herausforderung dar.
KOMPLETT VERMIETET
Bereits per Anfang September 2025
wurden die Flächen an die ersten Mieter
übergeben und diese konnten mit ihren
individuellen Ausbauten beginnen. Als
allererste Mieterin hat im Erdgeschoss
die Confiserie Bachmann ihre Tore für die
Bevölkerung geöffnet.
In den vier Obergeschossen sind unterschiedliche
medizinische Angebote vorgesehen,
so aus den Bereichen der Inneren
Medizin, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
sowie das Spital Zollikerberg, das
dort unter anderem seine Frauen-Permanence
Zürich betreiben wird. Die Eröffnung
der Flächen im Obergeschoss erfolgt
gestaffelt im laufenden Jahr und ist abhängig
vom Zeitplan der jeweiligen Mieter.
*GERALD BRANDSTÄTTER
Der Autor ist Fachjournalist und
verfasst regelmässig Artikel zu
den Themen Architektur,
Bauwesen und Immobilien für
Fachmagazine und Tageszeitungen
(www.conzept-b.ch).
BILD: INGO RASP/AXA
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IMMOBILIA / Februar 2026 39
BAU & HAUS
VERDICHTUNGSPOTENZIAL
WO NOCH LUFT
NACH OBEN IST
Laut einer Studie des Forschungsinstituts
Sotomo im Auftrag von
Urbanistica ist das Verdichtungspotenzial
in der Schweiz längst nicht
ausgeschöpft. Die Analyse zeigt,
wie Wohnraum für zwei Millionen
Menschen entstehen könnte – ohne
Qualitätsverlust und ohne neues
Bauland zu erschliessen.
TEXT—CLAUDIA WAGNER*
TOP-20 AGGLOMERATIONSGEMEINDEN
Quelle: Studie Sotomo
Nutzungsdichte
Potenzial
ÖV-Zentralität
Laut Studie schlummert in Schwerzenbach ZH besonders viel Potenzial.
Mit der kürzlich erfolgten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung setzt
die Gemeinde klare Schranken. BILD: GEMEINDE SCHWERZENBACH
1. Schwerzenbach
1. Schwerzenbach 3.4 4.1 7.1
2. Opfikon
2. Opfikon 4.5 3.6 7.8
3. Killwangen
3. Killwangen 3.5 2.9 5.8
4. Vernier
4. Vernier 3.8 2.9 6.4
5. Pregny-Chambésy
5. Pregny-Chambésy 1.7 2.8 4.1
6. Meyrin
6. Meyrin 3.6 2.8 6.0
7. Dietlikon
7. Dietlikon 4.0 2.7 5.7
8. Prilly
8. Prilly 4.9 2.7 7.3
9. Kloten
9. Kloten 4.2 2.6 6.2
10. Greifensee
11. Greifensee 3.7 2.6 5.8
11. Pully
12. Pully 4.6 2.6 6.4
12. Schlieren
13. Schlieren 4.8 2.5 7.4
13. Bussigny
14. Bussigny 3.8 2.4 5.7
AKUTE WOHNUNGSNOT
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich im letzten
Jahr weiter verschärft. Laut aktueller Leerwohnungszählung
des Bundesamts für Statistik (BFS) standen
per 1. Juni 2025 schweizweit 48 455 Wohnungen leer.
Gemessen am Gesamtbestand (inkl. Einfamilienhäuser)
kommt dies einer Quote von 1% gleich. Die Zahl der
leerstehenden Wohnungen ging damit zum fünften Jahr
in Folge zurück – und zwar insgesamt um 0,72 Prozentpunkte
seit 2021. Am stärksten betroffen sind die Kantone
Genf (2025: 0,34%), Zug (0,42%) und Zürich (0,48%).
Insgesamt lagen 15 Kantone unter der 1-Prozent-Marke.
Weniger angespannt zeigt sich die Lage in den Kantonen
Jura (3,03%) und Solothurn (2,05%).
14. Grand-Sacconex
15. Le Grand-Saconnex 4.0 2.4 6.0
15. Cologny
16. Cologny 2.1 2.3 4.0
16. Münchenstein
17. Münchenstein 3.4 2.3 5.3
17. Lancy
19. Lancy 5.0 2.3 6.7
18. Pratteln
20. Pratteln 3.7 2.2 5.4
19. Renens
21. Renens (VD) 5.2 2.2 6.8
20. Ittigen
22. Ittigen 4.3 2.2 5.8
Nutzungsdichte: Anzahl Bewohnende und Beschäftigte pro qm. Beschäftigte als
Vollzeitäquivalente gezählt und zur Hälfte gewichtet, da weniger am Standort.
ÖV-Zentralität (0−10): Erreichbarkeit von Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen
mit ÖV und Distanz zu Haltestellen. Je höher der Wert, umso besser erschlossen.
Potenzial (0−5): Differenz zwischen Nutzungsdichte und standort gerechtem Soll-
Wert, der sich an Benchmark-Beispielen orientiert und von ÖV-Zentralität abhängt.
Wert = sinnvolles und angezeigtes Ausmass zur Steigerung der Nutzungsdichte.
LEBENSQUALITÄT STATT BETONWÜSTEN
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich 2013 für
die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen.
Die Revision bremst die Zersiedelung und gewährleistet
eine kompaktere Siedlungsentwicklung. Statt neue Bauzonen
auszuscheiden, soll neuer Wohnraum innerhalb
von bereits bebauten Gebieten entstehen. Damit Innenentwicklung
bei der Bevölkerung auf Akzeptanz stösst,
müssen Dichte und Lebensqualität jedoch Hand in Hand
gehen. Dies ist die These der Studie «Potenziale für nachhaltige
Innenentwicklung» (Oktober 2025), die das Forschungsinstitut
Sotomo im Auftrag der Vereinigung für
guten Städtebau Urbanistica durchgeführt hat.
Gut verdichtete Siedlungsräume sind laut Studie
vor allem lebenswert. Eine reine Verdichtung an gut
erschlossenen Lagen genüge nicht. Was Lebensqualität
schafft, sind Läden, Dienstleistungen und Naherholungsräume
in unmittelbarer Nähe, bestenfalls in
Gehdistanz. Ebenfalls wichtig sind die Durchgrünung
DICHTE UND
LEBENS-
QUALITÄT
MÜSSEN HAND
IN HAND
GEHEN, DAMIT
PROJEKTE AUF
AKZEPTANZ
STOSSEN.
und die ausgewogene Nutzung fürs Wohnen und Arbeiten.
All dies führt unter anderem dazu, dass die Verkehrsinfrastruktur
entlastet wird.
POTENZIALE AUSSCHÖPFEN
Das Forschungsinstitut Sotomo untersuchte folglich,
in welchen Gebieten der Schweiz eine qualitätsvolle
und nachhaltige Verdichtung noch möglich ist. Die
wichtigste Ableitung aus der empirischen Analyse ist das
Gemeinderanking «Potenziale Innenentwicklung». Es
schlüsselt das Potenzial jeder Schweizer Gemeinde auf.
Zwei massgebliche Kriterien sind die Erschliessung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln und die Nutzungsdichte.
Dabei geht es nicht um das genutzte Bauvolumen,
sondern um das Ausmass der Nutzung als Wohn- und
Arbeitsfläche. Kurz gesagt, um die Anzahl Bewohner und
Beschäftigte pro Flächeneinheit.
40
IMMOBILIA / Februar 2026
18
Das ergänzende Gemeinderanking «Handlungsbedarf
Qualitäten» zeigt das Potenzial jeder Gemeinde in
den sechs Dimensionen Nahversorgung, Nutzung des
Bauvolumens, Nutzungsmix, Ruhe, Durchgrünung und
Naherholung auf. Werden diese Dimensionen in Projekten
berücksichtigt, so das Fazit, gewährleistet dies einen
lebenswerten Raum trotz Dichte.
AGGLOMERATIONEN ALS CHANCE
Städte wie Bern, Basel, Zürich und Genf sind dank
guter Erschliessung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
zwar gut geeignet für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.
Am grössten sei das Potenzial jedoch in den
Agglomerationen. Sie profitieren von der Infrastruktur
der grossen Zentren und haben ihre baulichen Reserven
noch nicht ausgeschöpft.
Im Gemeinderanking sticht das Ballungsgebiet rund
um Zürich heraus, in erster Linie die Gemeinde Schwerzenbach,
die sich dessen bewusst ist. Denn genau dort
hat sich die Stimmbevölkerung am 30. November 2025
für eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung ausgesprochen.
Letztere verhindert die masslose Verdichtung
zugunsten einer qualitätsvollen Entwicklung. Was sich
die Bevölkerung wünscht, ist ein intaktes Ortsbild ohne
störende Brüche.
Auch die Agglomeration von Genf wird als vielversprechend
eingestuft. Gemeint sind vor allem die
Gemeinden Vernier, Pregny-Chambésy und Meyrin. In
der Berner Agglomeration identifiziert die Studie ebenfalls
Gebiete mit Potenzial.
GEWAGTE PROGNOSE ODER REALITÄT?
Laut Forschungsbericht kann in den potenzialreichsten
Agglomerationsgemeinden Wohnraum für
870 000 Menschen geschaffen werden, in den grössten
Städten für 770 000 Personen, in kleineren Städten für
360 0000 Personen. Dies sind rund 2 Millionen Menschen.
Dabei sollen 70% aller heutigen Siedlungen unangetastet
bleiben. Die restlichen 30% sollen nach innen
entwickelt werden, davon 8% substanziell und 22%
moderat. Ob dies tatsächlich realisierbar ist, wird sich
zeigen. Gemäss Studie stehen nun die Kantons-, Stadtund
Gemeindepolitiker in der Pflicht. Sie müssen die
qualitätsvolle Verdichtung vorantreiben, um Herausforderungen
wie Wohnungsnot und Verkehrsüberlastung
zu bewältigen.
DIE RESULTATE
DER STUDIE
Die Ergebnisse sind
veröffentlicht unter:
urbanistica.ch/
gemeinderanking
*CLAUDIA
WAGNER
ist Redaktorin
bei der Zeitschrift
Immobilia.
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Amt für Energie
NEUES BUNDESFÖRDERPROGRAMM FÜR INDUSTRIE UND GEWERBE
Der Bund unterstützt den Ersatz von
grossen fossilen Heizungen (> 70 kW)
durch erneuerbare Systeme.
Weitere Informationen
auf energie.tg.ch.
IMMOBILIA / Februar 2026 41
BAU & HAUS
16
INNERE VERDICHTUNG
MEHR WOHNEN,
MEHR BEGEGNUNG
Das revidierte Raumplanungsgesetz
soll Landverschleiss und Bodenspekulation
bremsen. Dabei soll das
bestehende Siedlungsgebiet besser
genutzt werden. Fachleute sprechen
von der inneren Verdichtung.
Ein interessantes Beispiel wurde
in der Vorortsgemeinde Lausen BL
auf dem Scholer-Areal realisiert.
TEXT—MANUEL PESTALOZZI*
Oben: Die Überbauung auf dem Scholer-Areal befindet sich, von hier aus gesehen, mitten im Zentrum, links vom ehemaligen Tonwerk Lausen.
Rechts: Der formale Garten hinter dem Landhaus und neben dem Ersatzneubau des Ökonomiegebäudes wurde rekonstruiert. BILDER: MANUEL PESTALOZZI
SIEDLUNGSGEBIET WENIGER
AUSDEHNEN
Espace Suisse, der Verband für Raumplanung,
erinnert auf seiner Website daran,
dass bereits das ursprüngliche Raumplanungsgesetz
(RPG) von 1979 verlangte,
dass der Boden haushälterisch genutzt
wird. Dennoch dehnten sich die Siedlungen
weiterhin stark aus, weil in vielen Gemeinden
sehr grosszügig Bauzonen ausgeschieden
wurden. Die RPG-Revision von 2014
ist die erste von zwei Massnahmen, mit
denen man den Landverbrauch eindämmen
möchte. Bei ihr steht das bereits bestimmte
Siedlungsgebiet im Vordergrund. Die zweite
Revision befasst sich mit dem Bauen ausserhalb
der Bauzonen, namentlich in der
Landwirtschaftszone. Dieses Thema ist
stark umstritten, der gesetzgeberische Prozess
bewegt sich nur langsam.
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Die heute vom Gesetz vorgegebene innere
Verdichtung hat das Potenzial, Ortsbilder
nachhaltig zu verändern. Das gilt
besonders für Dörfer, die noch von einer
Vergangenheit geprägt sind, in der die
Landwirtschaft dominierte. Häufig findet
man in Zentrumsnähe noch Areale, die als
Weiden, Wiesen oder Äcker dienen. Es sind
Restflächen, die für Agrarbetriebe oft nicht
besonders attraktiv sind und auf eine neue
Zukunft warten.
WWW.SIMULATION.SOLAR
Simulation und Gutachten für Blendung, Beschattung, Tageslicht
ZEUGEN DER INDUSTRIELLEN
VERGANGENHEIT
Lausen im Kanton Basel-Landschaft
ist eines dieser Dörfer, die einen idealen
Kandidaten für eine innere Verdichtung
hergeben. Es liegt im Tal der Ergolz, sein
Siedlungsgebiet ist bereits mit jenem von
Liestal, dem nordwestlich anschliessenden
Kantonshauptort, verschmolzen. Die
Bahnstrecke Basel-Olten und die Schnellstrasse
A22 sorgen für eine ausgezeichnete
Erschliessung, die bewaldeten Hügel des
Juras sind nahe Erholungsgebiete. Lausen
ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort.
Eine innere Verdichtung kann hier eine
angemessene Antwort auf den wachsenden
Raumbedarf in der Region sein.
Die Geschichte der Gemeinde ist nicht
nur landwirtschaftlich, sondern auch
industriell geprägt. Die Textilindustrie war
schon seit dem 18. Jahrhundert ansässig.
Im 19. Jahrhundert entstand mit dem Tonwerk
Lausen beim Bahnhof ein grösseres
Fabrikareal, das sich zwischen der Bahnlinie
und der östlich von ihr verlaufenden
alten Hauptstrasse erstreckt. Der ursprüngliche
Betrieb ist seit längerer Zeit eingestellt.
Auch das Scholer-Areal, von dessen
Entwicklung hier die Rede ist, lässt sich mit
der industriellen Vergangenheit in Verbindung
bringen. Es schliesst nordwestlich an
das Tonwerk-Areal West an. Dessen historischer
Baubestand beherbergt heute diverse
Nutzungen, aber keine Wohnflächen.
An der alten Hauptstrasse wurde auf dem
Scholer-Areal 1830 ein Landhaus erbaut,
42
IMMOBILIA / Februar 2026
das damals etwas ausserhalb des Dorfs
stand. Nördlich ergänzte es ein zurückversetztes
Ökonomiegebäude. Im Süden entstand
in einigem Abstand ein kleinerer
Gewerbebau. Auf dem Grundstück wurde
einst eine Seiden-Winderei und -Zettlerei
betrieben. Auch nach dem Ende
dieses Betriebs blieb das Areal im Besitz
der Industriellenfamilie, die im Landhaus
wohnte. Mit der Zeit umschloss das Siedlungsgebiet
das Gelände, das hauptsächlich
aus einer Wiese mit einigen Obstbäumen
bestand. Vor einigen Jahren sah man die
Zeit reif, sich über eine intensivere Nutzung
Gedanken zu machen.
BEBAUUNGSPLAN MIT ERBEN-
GEMEINSCHAFT AN BORD
In der Folge wurde vom Architekturbüro
Otto Partner Architekten AG aus
Liestal ein Bebauungsplan entwickelt. Die
Erbengemeinschaft der Familie aus dem
Landhaus verantwortete als Bauherrin,
gemeinsam mit einem Immobilienfonds
und einer weiteren Investorin, ein Workshop-Verfahren
zum Areal. Dabei erhielt
auch die interessierte Bevölkerung das
Projekt näher erläutert. Durch die Kontinuität
bei den Besitztumsverhältnissen
konnte ein emotionaler Ortsbezug des
Verdichtungsprojekts hergestellt werden.
Bei der Planung galt es zu berücksichtigen,
dass das Landhaus ein kommunales
Schutzobjekt ist und bei einer Überbauung
angemessen zur Geltung kommen muss.
Auf der Basis des Bebauungsplans wurde
ein Quartierplan erstellt. 2020 hiess die
Stimmbevölkerung den Quartierplan mit
grossem Mehr gut. Der damalige zuständige
Gemeinderat Peter Gisin sagte: «Dies
ist eine attraktive Entwicklung im Ortskern,
sie ermöglicht das Wohnen in Zentrumslage.»
Die Überbauung wurde mit
dem Totalunternehmer HRS realisiert
und in der zweiten Jahreshälfte 2025 fertiggestellt.
Das neue Quartier mit 72 Geschosswohnungen und einer Altersresidenz liegt an der
Bahnlinie und ist autofrei.
MEHR STADT UND EIN
BISSCHEN DORF
Auf dem Areal stehen nun sechs viergeschossige
Neubauvolumen mit Flach -
dächern über einer gemeinsamen
Ein stellhalle. Sie sind in ein orthogonales
Raster eingepasst, dessen Ausrichtung
sich an der erhaltenen Villa orientiert. Das
neue Quartier mit 72 Geschosswohnungen
ist autofrei. Der Gewerbebau wurde abgerissen,
am Standort des Ökonomiegebäudes
entstand ein Ersatzneubau. Das mit
einem Kreuzgiebeldach gedeckte dreigeschossige
Haus erhielt ungefähr die Volumetrie
des Vorgängerbaus.
Entlang der Bahntrasse erstreckt sich
ein etwas mehr als 100 Meter langer Riegelbau.
Er ist durch zwei leichte Versätze
in drei Abschnitte gegliedert und schirmt
das Areal vom Verkehrslärm ab. Drei der
verbleibenden fünf Neubauten verlaufen
entlang der Grundstücksgrenzen, ein
Neubau steht parallel zum Riegelbau im
DIE ÜBER-
BAUUNG BRINGT
EINE NEUE,
URBANE DICHTE
NACH LAUSEN.
Zentrum des Areals. In der Ostecke, an
der Hauptstrasse, komplettiert die Altersresidenz
Senevita «Dreiklang» die Überbauung.
Das Gebäude ist im Grundriss
breiter als die Wohnhäuser, die ähnliche
Fassade weist es als Teil des Gesamten
aus. Zum «Dreiklang» gehören auch zwei
der Wohnhäuser auf dem Areal. Sie dienen
dem betreuten Wohnen. Der Ersatzneubau
dient als Aufenthalts- und Aktivitätenhaus
des «Dreiklangs».
Die Überbauung bringt eine neue, urbane
Dichte nach Lausen. Die Wohnhäuser
orientieren sich zu den begrünten Hofräumen
hin. Dies gibt der Gesamtanlage
zwischen den beiden stark befahrenen
Verkehrssträngen einen eher introvertierten
Charakter, auch wenn ein internes
Wegnetz verschiedene Verbindungen zur
Umgebung gewähren. Die dörfliche Vergangenheit
bleibt in der Form des Landhauses
und des Ersatzneubaus präsent.
Der kleine formale Garten hinter dem
Landhaus wurde originalgetreu neu aufgebaut.
Er grenzt an den Aussensitzplatz des
öffentlichen Restaurants und Cafés «Harmonie»
der Altersresidenz.
Der einstige Gemeinderat Gisin war im
Abstimmungskampf um den Quartierplan
zuversichtlich, dass das Konzept erfolgreich
sein würde, gerade auch weil es in der
Umgebung noch kein vergleichbares Angebot
für ältere Menschen gebe. «Wir müssen
keine Angst haben, dass wir die Pflegeplätze
nicht besetzen können», meinte er
damals. Die der Altersresidenz angegliederten
Wohnungen werden aktuell vom
«Dreiklang» zur Miete ausgeschrieben.
*MANUEL
PESTALOZZI
Der Autor ist dipl. Arch. ETHZ und
Journalist BR SFJ. Er betreibt die
Einzelfirma Bau-Auslese Manuel
Pestalozzi (bau-auslese.ch).
IMMOBILIA / Februar 2026 43
BAU & HAUS
GEMEINDEENTWICKLUNG
IMMOBILIEN
SIND ZENTRALE
WERKZEUGE
Die Entwicklung einer Gemeinde ist
komplex: Neben der Infrastrukturbereitstellung
und Dienstleistungen
umfasst sie auch die Gestaltung
von Lebensräumen, wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher
Teilhabe. Immobilien sind
dabei weit mehr als physische Objekte
– sie sind strategische Werkzeuge.
TEXT—MARTIN WEBER*
Gelungenes
Beispiel für eine
multifunktionale
Nutzung und
urbane Qualität:
In Dübendorf
wurde eine
Primarschule in
die unteren
Geschosse der
Three-Point-
Türme integriert.
BILD: MICHAEL DERRER FUCHS, STOCK.ADOBE.COM
GEMEINDEENTWICKLUNG ALS
STANDORTSTRATEGIE
Gemeindeentwicklung bedeutet, die relevanten
Standortfaktoren für definierte Zielgruppen gezielt
zu beeinflussen. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu
schaffen, die das Wohlbefinden der Bevölkerung fördern,
gleichzeitig wirtschaftliche Stabilität sichern
und ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten. Die
Steuerkraft der Gemeinde hängt direkt mit der Attraktivität
für natürliche und juristische Personen zusammen.
Wer gute Steuerzahler anzieht und hält, kann bei
hoher Dienstleistungsqualität moderate Steuersätze
bieten – ein entscheidender Vorteil im Standortwettbewerb.
Die Standortförderung unterstützt ansässige Unternehmen,
fördert Innovation durch Vernetzung und
begleitet Neuansiedlungen. Dabei spielen endogene
Standortfaktoren – also solche, die durch die Gemeinde
beeinflussbar sind – eine zentrale Rolle. Dazu zählen
unter anderem:
– Wohnungs- bzw. Flächenangebot
– Verkehrsinfrastruktur und Erreichbarkeit
– Bildungs- und Freizeitangebote
– Sicherheit und Erscheinungsbild
– Bauvorschriften, Steuerbelastung und Verwaltungsqualität.
Diese Faktoren lassen sich durch öffentlich-rechtliche
Instrumente, freiwillige Angebote, kommunale Infrastruktur
und aktives Immobilienmanagement gezielt
gestalten.
IMMOBILIENENTWICKLUNG ALS
KÖNIGSDISZIPLIN
Immobilienentwicklung umfasst die drei zentralen
Dimensionen: Idee, Land und Kapital. Gemeinden
verfügen über weitreichende Handlungsmöglichkeiten
– vom gezielten Erwerb über die Konzeption bis
zur Wahl der Rechtsform und Finanzierung. Dabei gilt
es, emotionale Bindungen an Bestandsbauten kritisch
zu hinterfragen und visionäre Lösungen zuzulassen.
Die Standortwahl von öffentlichen Gebäuden muss
stets hinterfragt werden: Ist das Grundstück für die
geplante Nutzung geeignet? Gibt es Alternativen für
die Nutzung mit besserer Infrastruktur? Und noch
wichtiger: Ist das Land für andere Zwecke wertvoller?
QUARTIERENTWICKLUNG: VOM OBJEKT
ZUR UMGEBUNG
Die Betrachtung einzelner Liegenschaften greift oft
zu kurz. Quartiersteckbriefe ermöglichen eine ganzheitliche
Sicht auf die synergetische Nutzung von
Immobilien und Infrastruktur. Sie zeigen ressortübergreifend
auf, wo die Gemeinde als Eigentümerin
Einfluss nehmen kann und wo Potenziale in Planung,
Vereinsförderung oder Gewerbeentwicklung liegen. In
Mitwirkungsverfahren schaffen sie Transparenz und
fördern die Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Ein Vorzeigeprojekt: In Dübendorf wurde eine Primarschule
in die unteren Geschosse der Three-Point-
Türme integriert. Die verkehrsberuhigte Umgebung
fördert die Quartierbelebung – Eltern warten in Cafés,
GEMEINDEN,
DIE UNTER-
NEHMERISCH
DENKEN,
VERSTEHEN SICH
ALS AKTIVE
GESTALTERINNEN
DER ZUKUNFT.
44
IMMOBILIA / Februar 2026
11
Kinder nutzen den Park. Ein gelungenes Beispiel für
multifunktionale Nutzung und urbane Qualität.
RAUM- UND VERKEHRSPLANUNG ALS
STEUERUNGSINSTRUMENTE
Raumplanung ist demokratisch und partizipativ. Sie
steuert die räumliche Entwicklung unter Berücksichtigung
von Infrastrukturbedarf, Landschaftsschutz,
Ressourcenschonung und Lebensqualität. Seit der
RPG-Revision 2014 gilt das Prinzip der Siedlungsentwicklung
nach innen – mit dem Ziel, Zersiedelung zu
stoppen und bestehende Bauzonen besser zu nutzen.
Verkehrsplanung ist dabei ein Schlüssel zur Zentrumsqualität.
Sie beeinflusst die Aufenthaltsqualität,
die Erreichbarkeit und die Attraktivität für Gewerbe
und Bevölkerung. Gemeinden können durch eigene
Projekte und Mitwirkung in kantonalen Planungen
gezielt Einfluss nehmen.
UNTERNEHMERISCHES DENKEN IN DER
ÖFFENTLICHEN HAND
Unternehmertum in der Verwaltung ist kein
Widerspruch, sondern eine Haltung. Gemeinden, die
unternehmerisch denken, verstehen sich als aktive
Gestalterinnen der Zukunft. Gemeindeliegenschaften
werden nicht nur verwaltet, sondern strategisch entwickelt
– mit dem Ziel, gesellschaftliche, wirtschaftliche
GEMEINDELIEGENSCHAFTEN
Das neu erschienene Buch widmet sich
der komplexen Rolle kommunaler Liegenschaften
im Spannungsfeld zwischen
Pflichtaufgaben, Renditeerwartungen
und planerischen Zielen. Es beleuchtet
rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Rahmenbedingungen, unter
denen Städte und Gemeinden agieren,
und zeigt auf, welche Chancen und Herausforderungen
sich aus einer strategischen
Liegenschaftspolitik ergeben.
Bestellen unter: shop.svit.ch/de
und ökologische Wirkung zu entfalten. Diese Haltung
verlangt Mut, Vision und die Bereitschaft, Verantwortung
zu übernehmen.
Gemeindeentwicklung ist mehr als Verwaltung – sie
ist strategische Gestaltung. Immobilien sind dabei zentrale
Werkzeuge, um Standortqualität, soziale Teilhabe
und wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Wer als
Gemeinde unternehmerisch denkt, nutzt die vorhandenen
Spielräume, um Zukunft aktiv zu gestalten. Die
Kombination aus Immobilienstrategie, Raumplanung
und partizipativer Quartierentwicklung eröffnet neue
Perspektiven – für lebenswerte Gemeinden mit starker
Identität und nachhaltiger Wirkung.
*MARTIN WEBER
Der Autor ist dipl.
Immobilientreuhänder,
dipl. Gemeindeschreiber
und Immobilienentwickler
mit eidg. FA.
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BAU & HAUS
UMNUTZUNG
BÜROLEERSTAND
TRIFFT WOHNUNGS-
KNAPPHEIT
Das Zürcher Architekturbüro
Züst Gübeli Gambetti transformiert
ein Bürogebäude in ein urbanes
Wohn labor.
TEXT—ANDREA ESCHBACH*
Sichtbetondecken und Gussasphaltböden tragen die Spuren der Vornutzung bewusst zur Schau.
BILDER: ROGER FREI
NEUEN WOHNRAUM
SCHAFFEN
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt
Spuren im Stadtbild. Klassische Bürogebäude
verlieren an Nachfrage, während
gleichzeitig der Druck auf den Wohnungsmarkt
stetig wächst. Für die Immobilienwirtschaft
rückt damit eine Strategie in
den Fokus, die lange als Ausnahme galt: die
Umnutzung bestehender Bürohäuser. Sie
verspricht nicht nur ökologischen Mehrwert
durch den Erhalt grauer Energie, sondern
auch ökonomisches Potenzial durch
neue Nutzungsmischungen und eine langfristige
Stabilisierung von Bestandesliegenschaften.
Ein exemplarisches Projekt dieser Entwicklung
steht im Zürcher Norden: «The
Brick 80». Das ehemalige Bürogebäude aus
den 1980er-Jahren wurde von Züst Gübeli
Gambetti Architekten in ein vielschichtiges
Wohn- und Arbeitshaus transformiert
– ohne seine Herkunft zu verleugnen und
ohne den Bestand radikal umzuschreiben.
Ganz in der Nähe des Fernsehstudios von
SRG SSR idée suisse gelegen, rechts flankiert
von der Megastruktur einer Pensionskasse,
ist der in die Jahre gekommene
Büroriese Zeuge der lange nur monofunktionalen
Stadtentwicklung Leutschenbachs.
Das ehemalige Industrieareal ist eines der
grossen Entwicklungsgebiete Zürichs.
Hier wird gebaut, so weit das Auge reicht.
Seit geraumer Zeit künden ein neuer Park
sowie die zwei benachbarten Wohntürme
The Metropolitans von der Vision einer
«Stadt der kurzen Wege», in der Wohnen
und Arbeiten verschmelzen.
Die Fassade wurde sanft aufgefrischt.
EIN BÜROGEBÄUDE WIRD
STADTBAUSTEIN
«Das Projekt ‹The Brick 80› hat eine
lange Geschichte hinter sich, während wir
uns intensiv mit dem Gebäude und seiner
Struktur auseinandergesetzt haben»,
erklärt Martin Wenger, Mitglied der
Geschäftsleitung bei Züst Gübeli Gambetti.
Zum Projektstart 2019 war das Haus eine
Multi-Tenant-Liegenschaft, später hat es
46
IMMOBILIA / Februar 2026
17
Das Ziel der Architekten:
mit möglichst geringer
Eingriffstiefe eine Wohnnutzung
umsetzen.
der Bauherr den anderen Beteiligten abgekauft.»
Im Zuge dessen wurden verschiedene
Szenarien durchgespielt: von der
Mischnutzung mit Wohnungen und Büros
über eine Ergänzung als Seniorenresidenz
oder gar vom Abriss und Ersatzneubau.
«Wir fragten uns: Was tun mit Bürohäusern,
deren Struktur eigentlich gut ist, die
aber für den Markt nicht mehr funktionieren?»,
erklärt Wenger. «Bei ‹The Brick›
war klar: Die vorhandene Substanz ist wertvoll
– räumlich wie konstruktiv.» So wurde
schlussendlich eine Wohnnutzung mit
möglichst geringer Eingriffstiefe umgesetzt.
BESTAND ALS RESSOURCE
Die architektonische Haltung ist geprägt
vom Respekt gegenüber dem Bestand.
Tragwerk, Geschosshöhen und Fassaden
bleiben weitgehend erhalten. Setzungen,
Unebenheiten und Gebrauchsspuren werden
als Teil der Geschichte akzeptiert. Ein
pragmatischer Umgang: Der Bestand wird
nicht überformt, sondern weitergeschrieben.
«Anstatt alles aufwendig zu nivellieren,
haben wir Böden entwickelt, die sich
anpassen können. So entsteht mit einem
relativ einfachen Aufbau ein gutes Resultat»,
erklärt Wenger. «Technisch war dies
eine grosse Herausforderung, gestalterisch
eher eine Konsequenz.» Sichtbare Installationen,
robuste Materialien und eine
zurückhaltende Materialisierung verleihen
dem Gebäude eine rohe, aber zugleich
wohnliche Atmosphäre. «Der ‹roughe›
Industrial Look ist gewollt», sagt Wenger.
«Wir haben ihn sogar durch Materialisierung
und Farbgebung akzentuiert.»
Die Stirnseiten des Gebäudes blieben
vier Gewerberäumen vorbehalten. Der
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Genau genommen
zählen bei der Fassadendämmung nur Fakten:
■ geringste Treibhausgasemissionen
■ A1 – brennt nicht
■ minimiert den wahrgenommenen Lärm
COMPACT PRO.
Das Naturtalent für die Fassade.
flumroc.ch/compact-pro
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BAU & HAUS
UMNUTZUNG
Der Industrial Look ist gewollt und wurde durch die Materialisierung und Farbgebung noch
akzentuiert. BILDER: ROGER FREI
«Im Sport zählt
Vertrauen – in meine
Leistung und mein
Team.»
Marco Odermatt
Eingang fungiert nicht als repräsentative
Geste, sondern als räumlicher Übergang
zwischen Stadt und Wohnen. Seitlich führen
zwei neu inszenierte Eingänge in die fast
4 Meter hohe Empfangshalle. Ihre Raumdramaturgie
weist den Weg an Sitznischen
und Briefkästen vorbei zur «Wasch-Kathedrale»
und einer Gemeinschaftsküche. Ein
Gussasphaltboden trifft dabei auf Ziegelsteine
und grün übermalte Zementsteine.
Räumlich wie funktional werden hier Orte
des Austauschs geschaffen, die der Vereinzelung
von Singlehaushalten entgegenwirken.
«Die Korridore waren ursprünglich
rein funktional», sagt Wenger. «Heute sind
sie im Erdgeschoss Aufenthaltsräume. Wir
haben Nischen geschaffen, Sitzgelegenheiten
integriert, Bereiche, in denen man sich
kurz aufhalten oder begegnen kann. Unser
Ziel war, aus anonymen Erschliessungsflächen
Orte mit Mehrwert zu machen – ohne
zusätzliche Fläche zu bauen.»
ORTE DES AUSTAUSCHS
«The Brick» bietet auf einer Grundstücksfläche
von rund 4700 qm Platz für
über 100 Wohnungen unterschiedlicher
Typologien sowie Atelier- und Gemeinschaftsflächen.
Im Parterre befinden sich
ein Dutzend kleine, direkt vom öffentlichen
Raum zugängliche Atelierwohnungen. Eingestellte
Raumboxen strukturieren die Flächen
und definieren Nasszellen, Stauraum
oder Rückzugsbereiche, ohne den loftartigen
Charakter der ehemaligen Büroflächen
aufzulösen. Die Wohnungen bleiben
wandelbar und lassen individuelle Nutzungen
zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit
zu. Nasszelle und Küche sind kompakt
gebündelt, der Wohn- und Schlafbereich
bleibt offen. Die Technik bleibt sichtbar,
die Leitungen liegen offen über Putz.
In den oberen fünf Geschossen gibt es
rund 90 klassische Loftwohnungen mit
knapp drei Metern Raumhöhe, die dank
Sichtbare Installationen und robuste
Materialien verleihen den Räumen eine rohe,
aber zugleich wohnliche Atmosphäre.
48
IMMOBILIA / Februar 2026
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Making
energy
smarter
Einblick in zwei der
100 Wohnungen in
«The Brick 80» in
möbliertem Zustand.
BILDER: ROLAND
BERNATH
eingestellter Spanholzboxen ganz unterschiedliche
Wohnsphären schaffen. Sichtbetondecken,
Gussasphaltböden sowie
Aufputz geführte Stoffkabel, die sich wie
Spinnennetze über Wände und Decken ziehen,
tragen die Spuren der Vornutzung zur
Schau. Lange, zu Arbeitstischen umgestaltete
Fensterbretter bringen einen Mehrwert.
Die kleinste Wohnung kommt mit
nur knapp 64 qm aus, die grösste erstreckt
sich auf luxuriöse 130 qm. Praktisch sind
die 5 qm grossen Abteile, die jeder Wohnung
statt eines Kellers oder Estrichs
zusätzlichen Stauraum bieten. Auch die
Dachgeschosse erfahren eine qualitative
Aufwertung. Die acht Attikawohnungen
haben eigene Aussenräume. Die grosszügige,
allen Bewohnern zugängliche Dachterrasse
bietet einen Mehrwert, der über die
private Wohnung hinausgeht. «Das Potenzial
für eine gemeinschaftliche Nutzung ist
gross. Vieles hängt davon ab, wie sich die
Bewohnerschaft organisiert», sagt Wenger.
«Architektur kann Angebote machen,
sie kann Gemeinschaft ermöglichen – aber
nicht erzwingen.»
UMNUTZUNG ALS
STRATEGISCHE CHANCE
Die Fassade erfuhr eine sanfte Auffrischung:
Die Fenster blieben erhalten, die
Bleche wurden neu gestrichen, die Storen
geflickt, wo nötig. «Das Farbkonzept wurde
zusammen mit dem Winterthurer Künstler
Thomas Rutherfoord entwickelt und
mit der Stadt intensiv diskutiert. Am Ende
haben wir uns für ein kräftiges Spektrum
entschieden – mit Rosa-, Lila- und Rottönen.
Die Farben übersetzen die innere Vielfalt
nach aussen», so Wenger. Eine Seite der
Fassade wird begrünt, ein von der Stadt
Zürich gefördertes Konzept.
The «Brick 80» steht exemplarisch für
eine neue Haltung im Umgang mit bestehenden
Büroimmobilien. Die Umnutzung
wird hier nicht als Kompromiss verstanden,
sondern als strategische Chance. Für
die Immobi lienwirtschaft sendet das Projekt
eine klare Botschaft: Zukunftsfähige
Stadtentwicklung entsteht dort, wo Bestehendes
klug weitergedacht wird.
*ANDREA ESCHBACH
Die Autorin ist Journalistin, spezialisiert
auf die Themen Wohnen
und Raum, Design und Architektur
(www.andrea-eschbach.com).
«Für Verwaltungen
zählt Vertrauen –
in transparente
Abrechnungen und
smarte Systeme.»
Noè Ponti
NeoVac macht Gebäude
effizienter. Mit Monitoring,
ZEV, vZEV und Ladeinfrastrukturen,
die
Zukunft schaffen.
neovac.ch
IMMOBILIA / Februar 2026 49
BAU & HAUS
ZENTRUMSENTWICKLUNG
TRÜBBACH ERHÄLT
NEUE DORFMITTE
Ein neues Bauensemble verleiht
Trübbach im St. Galler Rheintal eine
Mitte: Wohnen, Gewerbe und ein
einladender Platz verschmelzen zu
einem lebendigen Ortskern, der
sich harmonisch ins bestehende
Strassendorf einfügt.
TEXT—ROLAND PAWLITSCHKO, CALLWEY VERLAG
STRASSENDORF ERHÄLT EIN ZENTRUM
Im Zentrum der Schweizer Ortschaft Trübbach
unweit der Liechtensteiner Grenze entstanden
zwei Gebäude mit erdgeschossigen Gewerbeflächen
sowie Miet- und Eigentumswohnungen in den Obergeschossen.
Die Häuser mit ziegelgedecktem Satteldach
und Lärchenholzfassade, die zusammen mit
einem niedrigen Verbindungsbau einen U-förmigen
Platz begrenzen, fügen sich nahtlos in das Ortsbild
ein. In ihrer Architektur sind traditionelle und regionale
Bauweisen mit modernen Elementen vereint,
woraus sich ein harmonisches Gesamtbild ergibt.
Mit Fertigstellung dieses Projekts erhielt das
Strassendorf, dem lange eine klar ausgebildete Mitte
fehlte, einen neuen, ebenso einladenden wie hoch
frequentierten Ortskern. Neben den hier untergebrachten
Wohnungen tragen insbesondere die
Gewerbeflächen im Erdgeschoss – eine Kindertagesstätte,
eine Bankfiliale, eine Bar sowie eine Bäckerei
mit Café – zur Belebung des Dorflebens bei.
Der konisch zulaufende Platz öffnet sich in Richtung
der Hauptstrasse und schafft so einen identitätsstiftenden
Treffpunkt für Begegnungen. Durch
seine Form ist er gut vor Wind und Verkehrslärm
geschützt. Zugleich bietet er unverstellte Sichtbezüge
zur Strasse, sodass er in der Wahrnehmung der
Die neuen Häuser mit
Satteldach und
Lärchenholzfassade
fügen sich nahtlos
in das Ortsbild ein.
BILDER: FABIO SCHOBER
Menschen als niedrigschwellig erreichbarer öffentlicher
Raum wahrgenommen wird.
BARRIEREFREIER WOHNRAUM
Das Bauensemble beherbergt unterschiedlich grosse
1- bis 5-Zimmer-Wohnungen, die die Ausbildung
einer vielfältigen Bewohnerschaft aller Generationen
fördern. Sämtliche Wohnungen sind barrierefrei
und bieten dank grosszügiger offener Wohnbereiche,
witterungsgeschützter Loggien und hochwertiger
Holz-Aluminium-Fenster eine angenehme Wohnatmosphäre.
Wohnungsinterne Hauswirtschaftsräume,
private Abstellräume im Keller und die gemeinsame
Tiefgarage runden das Angebot ab.
Beide Gebäude wurden in Massivbauweise mit
einer hinterlüfteten, bandartig gegliederten Fassade
aus Lärchenholz errichtet. Ebenfalls aus Holz bestehen
die Dachgeschosse. Sowohl für das Tragwerk als
auch für den Dachausbau kamen vorgefertigte Holzbauteile
zum Einsatz. Die umweltfreundliche Aufbereitung
von Warmwasser und Heizwärme wird
durch eine Grundwasserwärmepumpe gewährleistet.
Im Zusammenspiel mit der hochwärmegedämmten
Gebäudehülle und den dreifachverglasten Fenstern
ergibt sich eine zeitgemässe, effiziente Gebäudestruktur
im traditionellen Kleid.
50
IMMOBILIA / Februar 2026
Der konisch zulaufende
Platz zwischen
den beiden Neubauten
öffnet sich mit
Läden und Gastronomieangeboten
in
Richtung der Hauptstrasse.
«GANZ OHNE
SCHNICKSCHNACK»
Interview mit Mirko Schneeweiss, Thomas Keller und André
Wille der Kaundbe Architekten AG aus Schaan, Liechtenstein.
BILD: FABIO SCHOBER, ALTEZZAVISUALS.COM
Welche primären Ziele liegen Ihrem Entwurf
zugrunde und wie werden sie sichtbar?
Durch die vorausschauende Landerwerbsstrategie
der Gemeinde konnten mehrere Klein- und Kleinstgrundstücke
erworben und gesamthaft entwickelt
werden. Ziel war es, die dem Dorf bislang fehlende
Ortsmitte anzulegen und als selbstverständlich wirkenden
Treffpunkt für die Bevölkerung zu gestalten.
Wie wirkt sich Ihr Projekt auf die Nachbarschaft
und umliegende Quartiere aus?
Trübbach hat jetzt ein Zentrum! Mit den Angeboten
im Erdgeschoss wurde die Wohnqualität der ganzen
Gemeinde verbessert. Der Dorfplatz wurde vom ersten
Tag an rege als Treffpunkt und für private oder
öffentliche Veranstaltungen genutzt.
Welche baulichen, technischen oder
material bezogenen Besonderheiten weist
Ihr Projekt auf?
Obwohl die örtlichen Bauvorschriften modernere
Bauformen zugelassen haben, entschieden wir uns
für eine Architektur, die sich in ihrem architektonischen
Ausdruck an den traditionellen Bauten der
Region orientiert. Dies bezieht sich insbesondere auf
die Dachform, die Ausbildung eines Sockelgeschosses,
die Holzfassade aus Lärchenholz sowie die Fensterformate.
Da sich das Projekt in einem Gebiet mit
nicht allzu tiefem Grundwasser befindet, kann die
benötigte Heizenergie ressourcenschonend mittels
Grundwasserwärmepumpe bereitgestellt werden.
Wie lässt sich eine hohe architektonische
und baukulturelle Qualität auch mit kleinem
Budget erreichen?
Eine hohe baukulturelle Qualität hat nichts mit dem
Budget zu tun! In dieser Gegend wurde schon immer
mit knappen Ressourcen gebaut. Eine einfache
und kompakte Gebäudestruktur ohne «Schnickschnack»,
ein direkter vertikaler Lastabtrag, Steigzonen
für eine effiziente Haustechnik, eine sparsame
Erschliessung sowie flächeneffiziente Grundrisse
führen zu Bauten, die den gleichen sparsamen Geist
atmen wie die benachbarten historischen Bauernund
Arbeiterhäuser.
WOHNBAUTEN DES JAHRES 2025
Der Award «Wohnbauten des Jahres»
wurde 2019 zum ersten Mal vergeben.
2025 hat die Jury Preise in 14 Kategorien ausgesprochen:
Experimenteller Ansatz, Geförderter
Wohnungsbau, Generationenwohnen,
Innovative Fassade, Ländlicher Raum, Mischnutzung,
Nachverdichtung, Premiumwohnen,
Quartiersentwicklung und Revitalisierung.
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EIN HOHE BAU-
KULTURELLE
QUALITÄT HAT
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IMMOBILIA / Februar 2026 51
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FACHAUSWEIS IMMOBILIENENTWICKLUNG
NEUE LEBENS RÄUME
SCHAFFEN – UNSERE
AUSBILDUNG DAZU
Die Weiterentwicklung des Lebensraums
begleitet die Menschheit seit jeher. Lebensräume,
Immobilien, Quartiere und letztlich
ganze Städte lassen sich nur mit Weitsicht
planen. Grossprojekte wie Dubai oder Singapur
zeigen eindrücklich, was visionäre und
konsequente Entwicklungsplanung bewirken
kann. TEXT— RAFFAEL WEHRLI*
DIE AUSBILDUNG BEI
DER SVIT SCHOOL AG
Sie haben bereits Erfahrung in der
Immobilienbranche und wollen
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Dann hat die SVIT School
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Immobilienbranche ermöglicht die
SVIT School AG einen hohen Praxisbezug
im Unterricht und stellt
sicher, dass die Ausbildung den
Anforderungen der Immobilienbranche
entspricht.
Nächster Start des Vorbereitungslehrgangs
FA Immobilienentwicklung:
Juni 2026
Durchführungsort: SVIT School in
Zürich (Greencity)
Die Immobilienentwicklung wirkt im kleinen und grossen Rahmen und ist für die gesamte Wirtschaft von hoher
Relevanz. BILD: ISTOCKPHOTO
Ausführliche Informationen
und die Anmeldemöglichkeit
finden Sie unter: svit-school.ch.
ZUKUNFTS
ORIENTIERT
In der Schweiz bewegt sich
die Immobilienentwicklung
naturgemäss in kleineren
Dimensionen. Dennoch ist sie
von zentraler Bedeutung, wenn
es darum geht, bestehende
Strukturen zu erneuern, anzupassen
und langfristig zu planen.
Ein wesentlicher Aspekt
dabei ist die Siedlungsentwicklung,
bei der Areale gesamthaft
analysiert und umstrukturiert
werden. Gleichzeitig setzt die
Immobilienentwicklung auch
auf Objektebene an, indem
Bestandesliegenschaften den
neuen Anforderungen angepasst
werden, beispielsweise
in den Bereichen Dämmung,
Energieeffizienz oder technisches
Gebäudemanagement.
Inhaltlich umfasst die Immobilienentwicklung
unter anderem
Projektmanagement,
Umwelt- und Planungsrecht,
rechtliche Fragestellungen
sowie Nachhaltigkeit. Marketing
ist natürlich auch ein
Aspekt, weil ein Projekt dann
zielgerichtet umgesetzt werden
kann, wenn Nachfrage und
Standortanforderungen
bekannt sind.
BREITES EINSATZ GEBIET
Die Immobilienentwicklung
basiert auf einer breiten
Palette an Tätigkeitsfeldern,
sei dies im Privatbereich, im
Finanzsektor, in der Stadtplanung,
bei Versicherungen oder
auch Pensionskassen. All diesen
Sphären ist gemeinsam,
dass sie zukunftsgerichtet und
wert erhaltend, besser noch
wertsteigernd wirtschaften.
Für Absolvierende des FA
Immobilienentwicklung er -
geben sich daraus vielfältige
Einsatzmöglichkeiten und
abwechslungsreiche Aufgabengebiete.
DER FACHAUSWEIS
Der Weg zum eidgenössischen
Fachausweis Immobilienentwicklung
führt über
eine fundierte Ausbildung, in
der die Teilnehmenden unter
anderem Kenntnisse in Recht,
Bau, Projektmanagement,
Nachhaltigkeit, Stadtplanung
sowie Siedlungsentwicklung
erwerben. Anschliessend an
den Lehrgang folgt die eidgenössische
Prüfung, an der das
erlangte Wissen sowohl
schriftlich als auch mündlich
geprüft wird. Die Organisation
und Durchführung der Prüfung
obliegt der Schweizerischen
Fachprüfungskommission
Immobilien wirtschaft. Diese
bestimmt auch die Lernziele
und die Zulassungsbedingungen
zur Prüfung, unter anderem
drei Jahre hauptberufliche
Praxiserfahrung in der Immobilienbranche.
DIE SUBJEKTFINANZIE
RUNG DES BUNDES
Absolvierende von Kursen,
die auf eine eidgenössische
Berufs- oder höhere Fachprü-
Bei Fragen steht Ihnen das Team
der SVIT School AG im Greencity
gerne beratend zur Seite.
fung vorbereiten, werden in
Form von Bundesbeiträgen
finanziell unterstützt. Auch
unser Vorbereitungslehrgang
befindet sich auf der Bundesliste
für vorbereitende Kurse,
wodurch nach der Prüfungsteilnahme
ein Kostenbeitrag
von 50% auf die Kurskosten
beantragt werden kann.
*RAFFAEL
WEHRLI
Der Autor ist
Lehrgangskoordinator
bei der
SVIT School AG.
IMMOBILIA / Februar 2026 53
IMMOBILIENBERUF
LEITFADEN FÜR BEWIRTSCHAFTER
LIEGEN SCHAFTEN
NACHHALTIG
ERTÜCHTIGEN
Mit der 8. Brown-Bag-Meeting-Reihe
ging der SVIT Zürich der Frage nach,
wie man Stockwerkeigentümergemeinschaften
und Privateigentümer
von Renditeliegenschaften auf dem
Weg zu Netto-Null begleiten kann. Das
Ergebnis: ein praxis orientierter Leitfaden
und eine Branchenempfehlung.
TEXT—PASCAL STUTZ, CHRISTIAN BRÜTSCH,
JOËLLE ZIMMERLI*
PHASEN UND ROLLEN DER BEWIRTSCHAFTUNG IM PROZESS
Quelle: anamorph Visual Information Design
Phase strategische
Planung
Bewirtschaftung
als Impulsgeberin
ENERGETISCHE
ERTÜCHTIGUNG HAT
PROJEKTCHARAKTER
In den nächsten Monaten
müssen zahlreiche STWEG
und Eigentümer von Renditeliegenschaften
entscheiden, ob
sie in die nachhaltige Erneuerung
ihrer Liegenschaften
investieren sollen, welche
Optionen sie haben und was
sie aus Rücklagen oder dem
Erneuerungsfonds finanzieren
können. Bewirtschafter und
Bewirtschafterinnen müssen
entscheiden, wie sie Eigentümerschaften
bei Ertüchtigungsvorhaben
unterstützen
wollen.
Eine zentrale Erkenntnis
aus den Brown-Bag-Meetings
ist, dass energetische Erneuerungen
Projektcharakter haben
und auf der Basis eines klaren
Mandats und einer Objektstrategie
geplant werden sollten.
Eine der wichtigsten Aufgaben
der Bewirtschaftung ist deshalb,
die Ertüchtigung proaktiv
als Projekt zu traktandieren,
statt einzelne Erneuerungsmassnahmen
isoliert als
Phase Vorprojekt
Bewirtschaftung
als Vernetzerin
Bewirtschaftung
als Sparringpartnerin
Investitionen in den Unterhalt
abzuhandeln.
Sie sollten sich auch dafür
einsetzen, dass die Eigentümerschaft
eine kompetente Bauherrenvertretung
be-stimmt,
die das Projekt aktiv vorantreibt.
Schliesslich sollten Liegenschaftsverwaltungen
Leistungen erst nach dem formellen
Startschuss für das Projekt
erbringen.
ZWEI PHASEN UND
DREI ROLLEN
Der Leitfaden empfiehlt
Liegenschaftsverwaltungen,
bei Ertüchtigungsprojekten
zwischen zwei Phasen und drei
Rollen zu unterscheiden.
– In der Phase «strategische
Planung» wird der Rahmen
für die Konkretisierung und
Umsetzung einer Objektstrategie
festgelegt.
– In der Phase «Vorprojekt»
werden die organisatorischen
Grundlagen für eine
Umsetzung geschaffen.
Die Bewirtschaftung kann im
Prozess drei Rollen übernehmen:
– Als Impulsgeberin sensibilisiert
sie die Eigentümerschaft,
initiiert das
Teilprojekt Objektstrategie
und verschafft sich einen
Überblick über die finanziellen
Möglichkeiten, organisatorischen
Fähigkeiten
und strategischen Ziele der
Eigentümerschaft.
– Als Vernetzerin hilft sie der
Eigentümerschaft in der
Phase Vorprojekt, handlungsfähig
zu werden, und
unterstützt sie bei der Suche
nach einer kompetenten
Bauherrenvertretung und
passenden Experten, Fachplanern
und Partnern.
– Als Sparringpartnerin
stärkt sie in der Phase Vorprojekt
die Bestellkompetenz
der Eigentümerschaft
und unterstützt sie dabei,
technische, regulatorische
und wirtschaftliche Möglichkeiten
einzuordnen.
ERFOLGSFAKTOREN
UND EMPFEHLUNGEN
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen
sollten ihr
Engagement sorgfältig planen.
Sie sollten keine Vorleistungen
erbringen, solange nicht
geklärt ist, wie das Projekt
gesteuert wird, welche Meilensteine
und Ziele erreicht werden
sollen, wie die Rollen- und
Aufgabenteilung gewährleistet
wird, was im Grundauftrag
enthalten ist und wie Zusatzleistungen
honoriert werden.
Erfolgreiche Impulsgeberinnen
überzeugen Eigentümerschaften,
dass für die
Objektstrategie nicht nur
technische, sondern auch
wirtschaftliche, strategische
und organisatorische Fragen
geklärt werden müssen. Sie
warnen, wo sich Eigentümerschaften
überschätzen, und
zeigen auf, wie Verständnislücken
und Organisationsmängel
kompensiert werden
können. Sie helfen Eigentümerschaften,
unterschiedliche
Vorgehensvarianten – vom
Eigenprojekt bis zur Contracting-Lösung
– zu plausibilisieren
und zu priorisieren.
Erfolgreiche Vernetzerinnen
sorgen dafür, dass die wichtigsten
Anforderungen und
Erwartungen geklärt werden,
bevor Leistungen ausgeschrieben
werden. Sie berücksichtigen
neben klassischen
Planerleistungen auch Fragen
zur Finanzierung und zum Projektmanagement
und setzen
sich z. B. dafür ein, dass Finanzierungsexperten
und Anbieter
von Contracting-Lösungen
frühzeitig einbezogen werden.
Erfolgreiche Sparringpartner
nutzen ihre Erfahrung und
Netzwerke, um Chancen und
Risiken einzuordnen – und
achten darauf, dass die Projektverantwortung
immer bei
der Eigentümerschaft bleibt.
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen
können Eigentümerschaften
bei der
Entscheidungsfindung unterstützen,
ihnen die Entscheide
aber nicht abnehmen.
54
IMMOBILIA / Februar 2026
22
Erfolgreiche Projekte
erfordern eine klare Kommunikation
und ein aktives
Erwartungsmanagement: Es
muss von Anfang an klar sein,
welche Bewirtschaftungsleistungen
im Grundmandat
enthalten sind und wie Zu -
satzleistungen honoriert
werden.
FACHWISSEN AUS
DER BRANCHE FÜR
DIE BRANCHE
Der Leitfaden und die Branchenempfehlungen
konnten
nur dank Fachwissen und
Erfahrungswerten erstellt
werden, die die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer an den
Brown-Bag-Meetings grosszügigerweise
geteilt haben.
Unser besonderer Dank gilt
unseren Panelisten: Simon
Weiss von H&B Real Estate
und Désirée Achermann von
Schaeppi Grundstücke für
die Reality Checks aus dem
Bewirtschaftungsalltag; Wolfgang
Stiebellehner von Climatch
und Clemens Högger,
Thomas Schütz und Markus
Marty von Energie 360° für die
Erläuterungen zu den Erfolgskriterien
bei der Umsetzung
komplexer technischer Lösungen;
Daniel Jakobi von Raiffeisen
Schweiz Genossenschaft
für Inputs zu Finanzierungsstrategien
und Stephan
Schmitt von der Baudirektion
des Kantons Zürich für die
Einordnung der regulatorischen
Entwicklungen.
ANGEBOTE
Weitere Informationen:
https://tinyurl.com/5ywnzj3b
Direkt zum Download:
https://tinyurl.com/yyx6pr3c
*PASCAL
STUTZ
Der Autor ist CEO
des SVIT Zürich.
*CHRISTIAN
BRÜTSCH
Der Autor ist
Geschäftsführer
der Stratcraft
GmbH.
*JOËLLE
ZIMMERLI
Die Autorin
ist Geschäftsführerin
der
Zimraum GmbH.
ANZEIGE
Sabine Stocker – Mitglied der Geschäftsleitung
IMMO-11 GmbH
« Für uns ist das
STWEG-Portal von
W&W unverzichtbar
geworden.»
W&W Immo Informatik AG
wwimmo.ch
IMMOBILIA / Februar 2026 55
LEHRJAHRE LIVE
45
Am richtigen Ort
inserieren.
Weil newhome das Portal
der Branche ist. Voller
Einsatz, faire Preise.
Zum
Angebot
MEHR ALS DRAUF-
LOS SCHREIBEN
Seit Januar arbeite ich beim
SVIT Verlag, und mein Alltag
hat sich stark verändert im
Vergleich zu letztem Jahr bei
der SFPKIW, der Schweizerischen
Fachprüfungskommission
der Immobilienwirtschaft.
Im Verlag ist immer viel los mit
Terminen und Texten. Spannend
finde ich vor allem, wie
viel Planung in einer Kolumne
steckt. Kleiner Spoiler: Einfach
draufloszuschreiben, reicht da
nicht.
Neben dem Schreiben erledige
ich typische KV-Aufgaben
in Dienstleistung und Administration.
Dazu gehören Büromaterial
bestellen, Drucker -
papier nachfüllen, Post verteilen
und dafür sorgen, dass es
im Büro ordentlich ist und
immer Kaffee zur Verfügung
steht. Auch die Getränkebestellung
übernehme ich. Kürzlich
musste ich meinem
ehemaligen Praxis ausbildner
von der SFPKIW erklären,
warum keine Cola mehr im
Kühlschrank war. Das hat mir
gezeigt, dass man als Lernender
auch Verantwortung übernimmt.
SCHULE: WAS DA
GERADE SO PASSIERT
In der Berufsschule läuft
momentan einiges. Wir haben
viele Präsentationen und
Projekte in verschiedenen
Fächern. Besonders cool war
ein Gruppenprojekt im Fach
Wirtschaft: Wir erfanden eine
neue Zweifel-Chips-Sorte,
entwickelten einen neuen
Geschmack und überzeugten
eine Jury (unser Lehrer).
Teamarbeit finde ich super,
weil es eine Abwechslung zum
Alleinarbeiten ist und mir solche
Aufgaben liegen. Ich präsentiere
gern, weil ich das gut
kann, und im Team macht es
Spass, Ideen auszutauschen
und sich zu unterstützen.
Es hat wieder Cola im Kühlschrank.
BILD: ZVG
Klar kann die Kombination
aus Lehre und Schule stressig
sein. Montags und dienstags
bin ich den ganzen Tag in der
Schule, sonst im Betrieb. Unter
der Woche trainiere ich dreimal
Fussball und zweimal im
Gym, am Wochenende habe ich
dann oft einen Match. Da bleibt
wenig Zeit, und manchmal
opfere ich das Wochenende
dann fürs Lernen. Aber wenn
man etwas gern macht, schafft
man das.
AUFRUF
Bist du KV-Lernende / KV-Lernender
in einem Immobilienunternehmen
und an einem Austausch mit
Felix interessiert? Oder möchtest
du auch mal eine Kolumne über
deinen Alltag als Lernende / Lernender
schreiben? Melde dich!
E-Mail an: verlag@svit.ch
*FELIX
HERBOTS
(*2008) Felix absolviert
eine KV-Lehre mit
Schwerpunkt Dienstleistung
und Adminis tration
beim SVIT Schweiz.
56
IMMOBILIA / Februar 2026
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
SEMINARE UND
WEITERBILDUNGEN
SCHOOL
SEMINAR
IMMOBILIENPORT-
FOLIO BEI PENSIONS
KASSEN
10. MÄRZ 2026
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
INHALT
Schweizer Pensionskassen halten rund ein
Viertel ihres Vermögens in Immobilien. Das
Gros der Kassen möchte diesen Anteil
tendenziell noch ausbauen, doch auf dem
Markt gibt es einen Nachfrageüberhang, die
Preise sind hoch. Wie können Pensionskassen
in diesem Umfeld sinnvoll agieren?
Hier setzt dieser Vorabendanlass an, in
Zusammenarbeit organisiert von vps.epas
und dem Fachverband SVIT.
ZIELPUBLIKUM
Stiftungsräte sowie Mitglieder von
Geschäftsleitungen und Anlage-/
Immobilienteams von Pensionskassen;
Führungspersonen von Bewirtschaftungsunternehmen
sowie von Immobiliendienstleistern.
REFERENTEN
Teil 1: Pascal Bersier, Brevalia AG
Teil 2: Severin Wenger, MPK
ORT / DATUM
SVIT School AG,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Präsenz- oder Onlineteilnahme möglich
10. März 2026, 17.00 – 19.00 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
150 CHF Präsenz-Teilnahme (SVIT
Mitglieder oder vps-epas-Abonnenten)
200 CHF Präsenz-Teilnahme
(übrige Teilnehmende)
90 CHF Online-Teilnahme (SVIT-Mitglieder
oder vps-epas-Abonnenten)
150 CHF Online-Teilnahme
(übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Apéro für
Präsenzteilnehmende
ONLINESEMINAR
ELEKTROMOBILITÄT
DIV. DATEN AB 26.03.2026
INHALT
Dieses Onlineseminar bietet eine Einführung
in die Elektromobilität. Es zeigt, wie Vermietende
eine zukunftssichere, schrittweise
ausbaubare Ladeinfrastruktur planen und
umsetzen, um dem wachsenden Ladebedarf
gerecht zu werden – von der Systemwahl
über Lastmanagement und
Bewilligungen bis zu Zugangs- und Abrechnungslösungen.
REFERENT
Robin Becker, M.A. Projektleiter, Generis AG
ORT / DATUM
Online
Diverse Daten ab 26.03.2026
Die einzelnen Daten und Zeiten finden Sie auf
www.svit-school.ch.
KOSTEN (INKL. MWST)
250 CHF (SVIT-Mitglieder)
300 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen in
elektronischer Form
SEMINAR
MIETZINSINKASSO
04. JUNI 2026
INHALT
Die rechtlichen Grundlagen aus dem OR
und SchKG werden aufgefrischt, mit Fokus
auf Zahlungsverzug des Mietzinses, das
Betreibungsverfahren, das Retentionsverfahren
und die Ausweisung von Mietparteien.
Anhand von konkreten Fällen
werden Lösungen skizziert und diskutiert.
ZIELPUBLIKUM
Fachpersonen aus der Immobilienwirtschaft
REFERENT
Oliver Pfitzenmayer, Stadtammann,
Betreibungsamt Winterthur-Stadt,
Dozent SVIT School
ORT / DATUM
Holiday Inn Zurich Messe,
Wallisellenstrasse 48, 8050 Zürich
04. Juni 2026, 09.00 – 17.15 Uhr
KOSTEN (INKL. MWST)
783 CHF (SVIT-Mitglieder)
972 CHF (übrige Teilnehmende)
inkl. Seminarunterlagen, Pausengetränke
und Stehlunch/Mittagessen
Anmeldung über
www.svit-school.ch oder
per E-Mail an school@svit.ch
AN- BZW. ABMELDEKONDITIONEN FÜR ALLE SEMINARE (OHNE INTENSIVSEMINARE)
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annullierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Absagen danach wird die volle Gebühr fällig.
Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Tel. 044 434 78 98
IMMOBILIA / Februar 2026 57
IMMOBILIENBERUF
AUS- UND WEITERBILDUNG
BERUFSBILDUNGS -
ANGEBOTE DES SVIT
DIE ASSISTENZ- UND SACHBEARBEITERKURSE –
ANGEPASST AN ARBEITS- UND BILDUNGSMARKT
Die Assistenzkurse und der Sachbearbeiterkurs bilden einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Assistenzkurse können in beliebiger Reihenfolge
besucht werden und berechtigen nach bestandener Prüfung zum Tragen des Titels
«Assistent/in SVIT». Zur Erlangung des Titels «Sachbearbeiter/in SVIT» sind die Assistenzkurse
in vorgegebener Kombination zu absolvieren. Als Alternative kann das Zertifikat
in Immobilienbewirtschaftung direkt mit dem Kurs in Sachbearbeitung erlangt
werden. Die Kurse richten sich insbesondere an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
und dienen auch zur Erlangung von Zusatzkompetenzen von Immobilienfachleuten.
BILDUNGSANGEBOTE
SACHBEARBEITERKURSE
SACHBEARBEITER / IN
IMMO BILIEN-
BEWIRTSCHAFTUNG SVIT
SVIT AARGAU
10.03.2026 – 07.11.2026
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 14.10 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
11.02.2026 – 20.01.2027
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
09.09.2026 – 22.09.2027
Mittwoch, 16.15 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT OSTSCHWEIZ
10.08.2026 – 30.03.2027
Montag und Donnerstag,
18.15 – 21.30 Uhr
BZBS Buchs, Buchs
SVIT ZÜRICH
05.03.2026 – 10.12.2026
Donnerstag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
18.08.2026 – 24.05.2027
Montag und Freitag
18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
19.10.2026 – 23.08.2027
Montag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENZKURSE
ASSISTENT / IN BEWIRT
SCHAFTUNG MIET
LIEGENSCHAFTEN SVIT
SVIT AARGAU
10.03.2026 – 20.10.2026
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 14.10 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
11.02.2026 – 14.10.2026
Mittwoch, 08.15 – 11.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
27.04.2026 – 23.09.2026
Montag, 18.00 – 20.30 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
17.02.2026 – 02.07.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
09.03.2026 – 06.07.2026
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
SVIT ZÜRICH
04.03.2026 – 19.08.2026
Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG SVIT
SVIT BERN
02.03.2026 – 15.06.2026
Montag, 17.45 – 21.00 Uhr
Samstag, 08.30 – 12.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
06.10.2026 – 15.12.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Donnerstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
27.02.2026 – 10.07.2026
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN BEWIRT
SCHAFTUNG STOCK-
WERK EIGENTUM SVIT
SVIT AARGAU
26.09.2026 – 03.11.2026
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 11.35 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
21.10.2026 – 11.11.2026
Mittwoch, 08.15 – 16.45 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
23.04.2026 – 02.07.2026
Donnerstag, 18.00 – 20.30 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
06.11.2026 – 21.11.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT OSTSCHWEIZ
02.06.2026 – 02.07.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen, St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
11.08.2026 – 01.10.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
18.03.2026 – 17.07.2026
Mittwoch, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
ASSISTENT / IN
LIEGENSCHAFTS
BUCH HALTUNG SVIT
SVIT AARGAU
Modul 1: 05.05.2026 – 25.08.2026
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Modul 2: 01.09.2026 – 07.11.2026
Dienstag, 18.00 – 20.35 Uhr
Samstag, 08.00 – 10.45 Uhr
BSL Berufsschule, Lenzburg
SVIT BEIDER BASEL
Modul 1: 25.11./09.12.2026
Mittwoch, 12.45 – 16.00 Uhr
Modul 1: 18.11./02.12.2026
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
Modul 2: 06.01./20.01.2027
Mittwoch, 12.45 – 16.00 Uhr
Modul 2: 16.12.2026/13.01.2027
Mittwoch, 08.30 – 16.00 Uhr
kv pro AG, Basel
SVIT BERN
Modul 1: 24.02.2026 – 28.04.2026
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Modul 2: 05.05.2026 – 30.06.2026
Dienstag, 17.30 – 20.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT GRAUBÜNDEN
21.08.2026 – 26.09.2026
Freitag, 17.30 – 20.45 Uhr
Samstag, 08.30 – 11.45 Uhr
HWS Graubünden, Chur
SVIT OSTSCHWEIZ
Modul 1: 18.08.2026 – 10.09.2026
Modul 2: 22.09.2026 – 17.11.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 20.30 Uhr
Akademie St. Gallen, St. Gallen
SVIT SOLOTHURN
Modul 1: 13.10.2026 – 17.11.2026
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Modul 2: 24.11.2026 – 19.01.2027
Dienstag, 18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
07.05.2026 – 29.10.2026
Donnerstag, 18.00 – 20.45 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Modul 1: 19.08.2026 – 16.09.2026
Modul 2: 12.10.2026 – 11.11.2026
Montag und Mittwoch,
18.30 – 21.00 Uhr
Kasernenplatz 1, Luzern
ASSISTENT / IN
IMMOBILIEN
BEWERTUNG SVIT
SVIT BERN
13.10.2026 – 10.12.2026
Dienstag und Donnerstag,
17.45 – 21.00 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Bern
SVIT SOLOTHURN
21.04.2026 – 25.06.2026
Dienstag und Donnerstag,
18.00 – 21.15 Uhr
Feusi Bildungszentrum, Solothurn
SVIT ZÜRICH
21.08.2026 – 04.12.2026
Freitag, 09.00 – 15.30 Uhr
SVIT Zürich, Zürich-Oerlikon
COURS EN SUISSE
ROMANDE
COURS
D’INTRODUCTION À
L’ÉCONOMIE
IMMOBILIÈRE
3 × par an : début du cours en février
et en août à Lausanne et en
novembre à Genève
CERTIFICAT EN
COURTAGE IMMOBILIER
1 × par an : début du cours en
novembre, Lausanne
CERTIFICAT EN GESTION
TECHNIQUE DU
BÂTIMENT
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA
LISTE EN LOCATION
1 × par an : début du cours en mars,
Lausanne
CERTIFICAT DE SPÉCIA
LISTE EN COMPTABILITÉ
IMMOBILIÈRE
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
OBJECTIF NET ZÉRO
1 × par an : début du cours en août,
Lausanne
FINANCEMENT
IMMOBILIER
Lausanne
58
IMMOBILIA / Februar 2026
HÖHERE AUSBILDUNGEN
LEHRGANG
BEWIRTSCHAFTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in den
Regionen Basel, Bern, Ostschweiz,
Luzern, Zürich und im November in
Lausanne sowie alle zwei Jahre in
Graubünden und im Tessin
Dauer: 12 – 13 Monate
Informationen zu
allen Angeboten:
www.svit-school.ch
SCHOOL
SVIT School AG
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
Tel. 044 434 78 98
school@svit.ch
LEHRGANG
BEWERTUNG FA
Jährlicher Start im Januar in Bern,
Zürich und alle zwei Jahre im
November in Lausanne
Dauer: 18 Monate
REGIONALE LEHR
GANGSLEITUNGEN IN
DEN SVIT-MITGLIEDER
ORGANISATIONEN
LEHRGANG
VERMARKTUNG FA
Jährlicher Start im August
in Bern und Zürich
Dauer: 15 Monate
LEHRGANG
ENTWICKLUNG FA
Durchführung jährlich in Zürich und
alle zwei Jahre ab Mai in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
LEHRGANG IMMOBILIEN
TREUHAND HFP
Jährlicher Start im Januar / Februar
in Bern, Luzern und Zürich und alle
zwei Jahre im März in Lausanne
Dauer: 18 – 19 Monate
STOCKWERKEIGENTUM-
SPEZIALIST / IN SVIT
Jährlicher Start im Mai in Bern und im
September in Zürich
Dauer: 9 Monate
CAS IMMOBILIEN-
BUCHHALTUNG
Jährlicher Beginn im Frühjahr an
der Hochschule für Wirtschaft Zürich
(www.fh-hwz.ch)
BACHELOR OF ARTS
IMMOBILIENWIRT
SCHAFT/REAL ESTATE
Weitere Informationen finden Sie
unter www.steinbeis-cres.de
MASTER OF ADVANCED
STUDIES IN REAL
ESTATE MANAGEMENT
Weitere Informationen finden Sie
unter www.fh-hwz.ch
BILDUNGSINSTITUTIONEN
SVIT SCHOOL
BILDUNGSZENTRUM
Die SVIT School koordiniert alle
Ausbildungen für den Verband.
Dazu gehören die Assistenzkurse,
der Sachbearbeiterkurs, Lehrgänge
für Fachausweise und in Immobilientreuhand.
Weitere Informationen:
www.svit-school.ch
DEUTSCHSCHWEIZ
SVIT School
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 98
school@svit.ch
WESTSCHWEIZ
(Cours et examens en français)
SVIT School SA, Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne; T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
TESSIN
(corsi ed esami in italiano)
Segretariato SVIT Ticino
Karin Meiners
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
HWZ HOCHSCHULE FÜR
WIRTSCHAFT ZÜRICH
SEKRETARIAT
Lagerstrasse 5, Postfach,
8021 Zürich; + 41 43 322 26 00
sekretariat@fh-hwz.ch
OKGT ORGANISATION
KAUF MÄNNISCHE
GRUNDBILDUNG
TREUHAND / IMMOBILIEN
Branchenkunde Treuhand- und Immobilientreuhand
für KV-Lernende
GESCHÄFTSSTELLE
Josefstrasse 53, 8005 Zürich
T 043 333 36 65; F 043 333 36 67
info@okgt.ch, www.okgt.ch
Die regionalen Lehrgangsleitungen
beantworten gerne Ihre Anfragen zu
Assistenzkursen, zum Sachbearbeiterkurs
und zum Lehrgang Immobilienbewirtschaftung.
Für Fragen zu
den Lehrgängen in Immobilienbewertung,
-entwicklung, -vermarktung
und zum Lehrgang Immobilientreuhand
wenden Sie sich an die
SVIT School.
REGION AARGAU
Zuständig für Interessenten
aus dem Kanton AG sowie
angrenzenden Fachschulund
Prüfungsregionen:
SVIT-Ausbildungsregion Aargau
SVIT Aargau, Fabienne Lüthi
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82; F 062 836 20 81
info@svit-aargau.ch
REGION BASEL
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen BS, BL, dem nach
Basel orientierten Teil des Kantons
SO, Fricktal:
SVIT School c/o SVIT beider Basel
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80
svit-basel@svit.ch
REGION BERN
Zuständig für Interessenten aus den
Kantonen BE, dem Bern orientierten
Teil SO, den deutschsprachigen Gebieten
VS und FR:
Feusi Bildungszentrum
Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern
T 031 537 36 36; F 031 537 37 38
weiterbildung@feusi.ch
REGION OSTSCHWEIZ
SVIT School
c/o Cornel Eisenring
Tobler Immobilien Treuhand AG,
Thundorferstr. 3, 8500 Frauenfeld
T 052 728 00 90
cornel.eisenring@svit-ost.ch
REGION GRAUBÜNDEN
Regionale Lehrgangsleitung:
Marc Berger
SVIT Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05; F 081 257 00 01
svit-graubuenden@svit.ch
REGION ROMANDIE
Lehrgänge in französischer
Sprache: SVIT School SA
Avenue Rumine 13, 1005 Lausanne
T 021 331 20 90
hello@svit-school.ch
REGION SOLOTHURN
Zuständig für Interessenten aus
dem Kanton SO,
Solothurn orientierter Teil BE
Feusi Bildungszentrum
Sandmattstr. 1, 4500 Solothurn
T 032 544 54 54; F 032 544 54 55
solothurn@feusi.ch
REGIONE TICINO
Regionale Lehrgangsleitung /
Direzione regionale dei corsi:
Segretariato SVIT Ticino
Karin Meiners
Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73
school-ticino@svit.ch
REGION
ZENTRALSCHWEIZ
Zuständig für die Interessenten aus
den Kantonen LU, NW, OW, SZ
(ohne March und Höfe), UR, ZG
Regionale Lehrgangsleitung:
Nathalia Hofer
Kasernenplatz 1, 6003 Luzern
T 041 508 20 19
nathalia.hofer@svit.ch
svit-zentralschweiz@svit.ch
REGION ZÜRICH
Zuständig für Interessenten aus
den Kantonen GL, SH, SZ
(nur March und Höfe) sowie ZH:
SVIT School
c/o SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich
T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
IMMOBILIA / Februar 2026 59
VERBAND
PRÄSIDIUM SVIT SCHWEIZ
«WIR DÜRFEN
NICHT STILLSTEHEN»
David Zumsteg ist seit Juni 2025
Vizepräsident des SVIT Schweiz. Der
Aargauer Immobilienunternehmer ist
für das Ressort Branchenentwicklung
zuständig. Ausserdem vertritt er
die Deutschschweiz innerhalb des
Verbands.
TEXT — MARCEL HUG*
diesem Projekt sind die ersten
Schritte getan und wir
arbeiten mit Hochdruck
an der Umsetzung. Ich bin
ZUOBERST AUF DER
AGENDA STEHT DIE
GRÜNDUNG DER
NEUEN FACHKAMMER
PORTFOLIO- UND
ASSETMANAGEMENT.
BILDER: SVIT SCHWEIZ
David Zumsteg, Sie sind
seit Juni 2025 im Amt:
Was stand in den vergangenen
Monaten auf dem
Programm?
Seit meinem Amtsantritt
im Sommer vergangenen
Jahres ging es insbesondere
darum, mich gut einzuarbeiten.
Die SVIT-Familie
mit all ihren Gesellschaften
ist inzwischen sehr
gross geworden, weshalb es
unabdingbar war, dass ich
mir zuerst einen Überblick
verschaffte.
Gleichzeitig haben wir im
neu besetzten Präsidium
die strategischen Schwerpunkte
für die nächsten
zwei Jahre festgelegt und
bereits anfangen, an der
Umsetzung dieser Punkte
zu arbeiten. Ich freue mich
sehr darauf, gemeinsam
mit dem Team vorwärtszukommen.
Sie haben die strategischen
Schwerpunkte
BIOGRAPHIE
DAVID ZUMSTEG
(*1984) eidg. dipl. Immobilientreuhänder,
ist seit Juni 2025 Vizepräsident
des SVIT Schweiz. Davor war er
während acht Jahren Mitglied des
Vorstandes des SVIT Aargau, davon
sechs Jahre als Präsident. Im Berufsleben
ist David Zumsteg Inhaber der
Aarbrugg AG.
erwähnt. Was steht in
Ihrem Ressort an?
In meinem Ressort Branchenentwicklung
möchte
ich vor allem zwei Punkte
in den Vordergrund stellen.
Das ist zum einen die Mitgliedergewinnung.
Auch
wenn unser Verband in den
letzten Jahren gewachsen
ist, dürfen wir nicht
stillstehen. Wichtig ist,
dass wir durch neue, qualitativ
gute Mitglieder sowohl
in den Regionen als
auch in den Fachkammern
weiterwachsen. Auch im
Bereich des Dachverbands
möchten wir wachsen, was
mich zum zweiten Punkt
bringt. In diesem Zusammenhang
steht nämlich die
Gründung der neuen Fachkammer
«Portfolio- und
Assetmanagement» zuoberst
auf der Agenda. In
sehr optimistisch, dass wir
mit unserem kompetenten
Team 2026 eine weitere
Fachkammer ins Leben rufen
können.
Welche Ziele setzen Sie
für sich persönlich?
Für mich selbst ist es
wichtig, dass ich den verschiedenen
Rollen, die ich
inzwischen innehabe, gerecht
werde. Neben dem
SVIT sind dies meine Rolle
als Unternehmer und diejenige
in meiner Familie.
All die verschiedenen Ansprüche
gilt es unter einen
Hut zu bringen.
Da ich aus der KMU-Landschaft
komme, vertrete
DIES ODER DAS?
Früh- oder Spätaufsteher?
Frühaufsteher
Kaffee oder Tee? Espresso
Android oder iOS?
Das spielt keine Rolle. Es muss
einfach funktionieren.
Eigentumswohnung oder
Einfamilienhaus?
Bald im Einfamilienhaus. Aber
momentan wohne ich noch in
einer schönen Wohnung und geniesse
das Stockwerkeigentum.
Ski- oder Badeferien?
Badeferien
60
IMMOBILIA / Februar 2026
20
ich ausserdem die Anliegen
unserer Mitgliedsfirmen.
Ich habe schon von
verschiedenen Mitgliedern
gehört, wie wichtig es für
sie sei, zu spüren, dass die
KMU im Präsidium des
SVIT Schweiz eine Stimme
haben.
Und für den Verband?
Für den Verband gibt es
meines Erachtens drei besonders
wichtige Ziele. Das
erste Ziel betrifft die Politik.
Wir haben uns in den
letzten Jahren deutlich
stärker politisch engagiert.
Verfolgt man aber die politischen
Diskussionen in
der Immobilienwirtschaft,
wird schnell klar, dass wir
unsere Aktivitäten nicht
zurückfahren dürfen, sondern
im Gegenteil noch
mehr machen müssen. Unsere
Stimme darf nicht
leiser werden. In Zukunft
müssen wir unsere Positionen
klar und pointiert vertreten.
Ein weiteres Ziel ist das
Wachstum, das ich bereits
erwähnt habe. Wir wollen
nicht stillstehen, sondern
uns in qualitativer als auch
quantitativer Hinsicht
weiterentwickeln.
Das dritte Ziel bezieht sich
auf die Aus- und Weiterbildung.
Mit der SVIT School
sind wir im Markt der Ausund
Weiterbildung unserer
Branche sehr stark positioniert.
Diese Stärke müssen
wir halten und in gewissen
Regionen weiter ausbauen.
Es ist entscheidend, dass
wir den Nachwuchs unserer
Branche selbst ausbilden
und gezielt fördern.
Sie waren Präsident des
SVIT Aargau. Was ändert
sich nun an Ihrer
Per spektive?
Als Präsident des SVIT Aargau
war ich sehr nah an
unseren Mitgliedern, den
KMU im Aargau, dran. Ich
habe in der damaligen Funktion
die Herausforderungen
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ICH FREUE
MICH AUF DEN
PERSPEKTIVEN-
WECHSEL.
Plant. Realisiert. Vermarktet.
der Branche unmittelbar gespürt,
seien es neue Marktteilnehmer
mit anderen
Businessmodellen oder das
Thema Immobilienmarktplätze.
In der Region haben
wir die Sorgen und Bedenken
der Mitglieder direkt
mitbekommen und darum
auch schnell darauf reagieren
können.
Beim SVIT Schweiz nehme
ich nun eher eine Vogelperspektive
ein. Die Themen,
mit denen ich mich jetzt befasse,
haben unter Umständen
Einfluss auf die ganze
Immobilienwirtschaft. Das
ist mit einer grossen Verantwortung
verbunden. Ich
freue mich, diese ehrenvolle
Aufgabe übernehmen zu
dürfen und einen Perspektivenwechsel
zu vollziehen.
Vizepräsident beim SVIT
Schweiz zu sein, ist
neben Job und Familie
eine grosse Herausforderung.
Wie meistern
Sie diese?
Gute Frage! Mein Tag
hat bekanntlich auch nur
24 Stunden, obwohl ich
manchmal gern noch die
eine oder andere zusätzliche
Stunde anhängen
würde. Genau aus diesem
Grund ist es wichtig, Prioritäten
zu setzen. Meine
Prioritäten liegen bei Dingen,
die mir Spass machen
und mich begeistern. Dazu
gehören mein Familienunternehmen,
meine Familie
und unser Berufsverband.
Ich versuche, alles so unter
einen Hut zu bringen, dass
ich überall die nötige Zeit
investieren kann.
VIDEO-INTERVIEW
Schauen Sie sich das Video-
Interview mit David Zumsteg
online an: www.svit.ch/news
*MARCEL HUG
Der Autor ist CEO
des SVIT Schweiz.
Wir kennen die massgebenden
Beurteilungs- und Bewertungskriterien,
verfügen über umfassendes Wissen
zu Standort- und Mietwerten und
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IMMOBILIA / Februar 2026 61
VERBAND
REAL ESTATE SYMPOSIUM 2026
REAL ESTATE
INTELLIGENCE
RICHTIG EINSETZEN
Beim Fällen fundierter Geschäftsentscheide
gewinnt die systematische
Nutzung von Daten und künstlicher
Intelligenz laufend an Bedeutung.
Darum widmet sich das Real Estate
Symposium 2026 den aktuellsten
Entwicklungen rund um «Real Estate
Intelligence».
TEXT—MONIKA BÜRGI GENG*
Prozessen. Gleichzeitig birgt
sie Risiken durch mangelnde
Transparenz, schlechte Datenqualität
oder fehlende Governance.
Gerade komplexe
Modelle wie Deep Learning
sind nicht immer leicht nachvollziehbar.»
NICHT TREND, SON-
DERN NOTWENDIGKEIT
Real Estate Intelligence,
die technologiegestützte Er -
fassung und Analyse von
Marktdaten, um fundierte
Entscheidungen über den
gesamten Lebenszyklus einer
Immobilie hinweg zu treffen,
ist nicht einfach ein Trend,
sondern entwickelt sich zur
strategischen Notwendigkeit.
Die Fähigkeit, Daten in wertvolle
Erkenntnisse umwandeln
zu können, wird mehr und
mehr zu einem entscheidenden
Wettbewerbsvorteil.
DATENGETRIEBENE
ERKENNTNISSE
Doch welche Dringlichkeit
wird verlangt und welche
Dimensionen können heute
schon dank datengetriebener
Erkenntnisse erreicht werden?
«Real Estate Intelligence» ist
der Titel des diesjährigen SVIT
five Real Estate Symposiums
von Donnerstag, 26. März, im
Kongresshaus in Zürich. Als
renommierte Referentinnen
und Referenten werden auftreten
Prof. Dr. Andrea González
Martínez, Lehrbeauftragte für
INVESTITIONEN
BEWUSST TÄTIGEN
Die Dynamik der Entwicklungen
verlangt Investitionen.
«Damit das Potenzial voll ausgeschöpft
werden kann, muss
die Branche Daten organisationsintern
und in der Zu -
sammenarbeit mit externen
Partnern noch konsistenter
strukturieren sowie KI in alltägliche
Arbeitsabläufe integrieren.
Investitionen sollten
deshalb vorrangig in die Verbesserung
der Datenqualität,
die Schnittstellenoptimierung
und die Agenten-Automatisierung
auf Basis integrierter
Workflows fliessen», betonen
Jürgen Lutz und Roland Brunkünstliche
Intelligenz in Real
Estate und Leiterin der Kompetenzgruppe
Smart Building
Management an der ZHAW,
aus dem Bereich UBS Asset
Management Global Real
Assets Jürgen Lutz, Head Asset
Management für Real Estate
Deutschland, Österreich und
Schweiz, und Roland Brunner,
Head Platform and Data
EMEA, Roger Gygli, Head Digital
Transformation bei ISS,
Ronny Haase, Partner und Mitglied
der Gruppengeschäftsleitung
bei Wüest Partner sowie
Verwaltungsratspräsident der
Technologie-Tochterfirmen
Datahouse und Qualicasa, und
Fabian Teichmann, Rechtsanwalt
und Managing Partner
der Anwaltskanzlei Teichmann
International (Schweiz) AG.
EFFIZIENZ, VERGLEICH-
BARKEIT, SKALIERUNG
Digitalisierung und künstliche
Intelligenz (KI) im Immobiliensektor
zielen heute vor
allem auf die drei Faktoren
Zeitersparnis, Vergleichbarkeit
und Skalierbarkeit. Unternehmen
können wachsen, ohne
proportional mehr personelle
Die Digitalisierung
im Immobiliensektor
zielt vor
allem auf die drei
Faktoren Zeitersparnis,
Vergleichbarkeit
und
Skalierbarkeit.
BILD: VIDEOFLOW, STOCK.ADOBE.COM
Ressourcen einsetzen zu müssen.
«KI übernimmt repetitive,
datenintensive und zeitaufwendige
Aufgaben wie Monitoring,
Auswertungen oder
Prognosen und entlastet Fachkräfte
im Alltag», erklärt Roger
Gygli. «KI-gestützte Analysen
von Gebäude-, Nutzungs- und
Betriebsdaten – etwa mit
#TalkToTheBuilding – ermöglichen
schnellere und fundiertere
Entscheidungen bei
begrenzten personellen Ressourcen.
Gleichzeitig wird vorhandenes
Know-how besser
skaliert. KI schafft Freiräume
für Tätigkeiten, bei denen
Menschen unersetzlich sind:
Strategie, Kommunikation und
Beziehungsmanagement.»
LEISTUNGSFÄHIGES
WERKZEUG
Künstliche Intelligenz sei
ein sehr leistungsfähiges
Werkzeug: aber eines, das
man verstehen und richtig einsetzen
müsse, sagt Andrea
González Martínez. «Richtig
angewandt, bringt KI deutliche
Effizienz- und Qualitätsgewinne,
etwa bei Prognosen, Analysen
oder automatisierten
ERST DAS ZIEL, DANN
DER WEG
Wer Real Estate Intelligence
konsequent einsetzt,
kann schneller auf Marktveränderungen
reagieren und
seine Renditechancen maximieren.
Doch wie können sich
Unternehmen digitale Intelligenz
überhaupt aneignen? «Die
grösste Hürde ist nicht die
Technologie, sondern die in der
Realität vorliegenden Daten
und Prozesse», so Ronny Haase.
«KI wirkt nur dort, wo Ziele
klar, Daten strukturiert und
Verantwortlichkeiten definiert
sind. Wer das ignoriert, wird
von KI keine besseren Antworten
bekommen – nur schneller
falsche. Weitere Hürden liegen
in der Datenqualität, im Datenschutz,
Know-how und der
Akzeptanz und nicht zuletzt
auch in der Geschwindigkeit,
wie sich die AI-Technologie
weiterentwickelt.»
62
IMMOBILIA / Februar 2026
37
SVIT FIVE: REAL ESTATE
SYMPOSIUM 2026
ner. «Ebenso wichtig ist eine
zielgerichtete Schulung der
Mitarbeitenden, denn der kompetente
Umgang mit KI-Technologien
muss erlernt und
kontinuierlich weiterentwickelt
werden.»
CHANCEN UND RISIKEN
KI bringt im Immobilienmanagement
viele Chancen, ist
aber auch nicht risikofrei.
Neben den Investitionen in die
Entwicklung braucht es darum
auch Investitionen in die
Sicherheit. «KI-Projekte sollten
wie sicherheitskritische
Infrastruktur behandelt werden
– mit einer verbindlichen
Cybersecurity-Strategie, systematischen
Risikoanalysen und
klaren Verantwortlichkeiten
auf Geschäftsleitungsebene»,
stellt Rechtsanwalt Fabian
Teichmann klar. «Konkret
erfordert dies Investitionen in
sichere IT-Architektur, in ein
robustes Identitäts- und
Berechtigungsmanagement,
kontinuierliches Patch- und
Schwachstellenmanagement
sowie Notfall- und Wiederanlaufpläne.
Ergänzend sind
Schulungen, Lieferantenaudits
und vertragliche Sicherheitsklauseln
bei KI-Dienstleistern
entscheidend, um rechtliche
Pflichten und das aktuelle
Bedrohungsniveau abzudecken.»
DISKUSSIONSPLATT-
FORM
Real Estate Intelligence ist
ein dynamischer Prozess, kein
statischer Zustand. Beim Real
Estate Symposium 2026 werden
die Referentinnen und
Referenten gemeinsam mit
dem Publikum praxisnah diskutieren,
wie künstliche Intelligenz
bereits heute in der
Immobilienbranche eingesetzt
wird und welche konkreten
Anwendungsmöglichkeiten sie
für die Zukunft bietet. Dabei
werden nicht nur die Chancen
beleuchtet, sondern auch die
Herausforderungen und Risiken,
die es zu meistern gilt, um
KI gezielt und erfolgreich in
der Praxis zu nutzen.
Donnerstag, 26. März 2026
Kongresshaus, Zürich
12.00–13.30 Uhr: Eintreffen und
Stehlunch
13.30–17.00 Uhr: Symposium mit
Fachvorträgen; anschliessend
Apéro riche und Networking
Mehr auf: realestatesymposium.ch
Vormittags finden gleichenorts die
Generalversammlungen der fünf
SVIT-Fachkammern statt.
*MONIKA BÜRGI
GENG
Die Autorin ist Co-Präsidentin
Bewertungsexperten-Kammer
SVIT und Leiterin
Immobilien-Dienstleistungen
bei der Zürcher
Kantonalbank.
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Entlastung durch ServicePlus-Vertrag
RohrMax übernimmt die Verantwortung
für Abwasserrohre, Rinnen und Schächte.
Mit dem ServicePlus-Vertrag liegt die Verantwortung
für den Unterhalt des häuslichen
Abwassersystems vollumfänglich
bei der RohrMax AG. Die periodische Kontrolle
und die Reinigung der Rohre, Abläufe,
Schlammsammler, Abscheider und
Schächte sind garantiert.
Auch Einsätze bei einem Notfall sind durch
den ServicePlus-Vertrag abgegolten. Der
Vertrag kann für Mehrfamilienhäuser und
gewerblich genutzte Liegenschaften mit einer
Mindestdauer von fünf Jahren abgeschlossen
werden.
Für die Kundschaft sind die Aktivitäten
an den Liegenschaften jederzeit online
kontrollierbar.
WIE FUNKTIONIERT DER VERTRAG:
Nach Abschluss eines ServicePlus-Vertrags
führen die RohrMax-Spezialisten als Erstes
eine Bestandsaufnahme durch (Kosten
in der Regel im Vertrag inbegriffen) und
kontrollieren alle Abwasserrohre anhand
einer detaillierten Checkliste, sodass garantiert
nichts vergessen geht. Bei unklarem
Befund kommt unter Umständen eine
Das massgeschneiderte Service-Konzept der RohrMax AG: periodische Kontrolle und
Reinigung der häuslichen Abwassersysteme zu fixen Kosten.
Kanal-TV-Kamera zum Einsatz. Anschliessend
werden alle Fallstränge, Grundleitungen
und Sickerleitungen usw., die es nötig
haben, gereinigt.
Schliesslich erstellen die Spezialisten einen
Reinigungsplan mit klaren Fristen für die
verschiedenen Typen von Abwasserrohren.
Die Einhaltung dieses Terminplans ist Sache
der RohrMax AG (inkl. wohnungsinterner
Rohrleitungen).
Flexibel und alles zum Pauschalpreis: Liegenschaften-Verwalterinnen
und Liegenschaften-Verwalter
können sich auf ihre
vielfältigen anderen Arbeiten konzentrieren.
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MODULARE LÖSUNGEN FÜR EINE NACHHALTIGERE ZUKUNFT
Wer sich für eine Photovoltaikanlage entscheidet,
setzt seinen Fokus zwar in erster
Linie auf saubere Energie – doch ebenso
massgebend sind Vertrauen, Qualität
und eine Lösung, die perfekt zu den eigenen
Bedürfnissen passt. Genau darin liegt
die Stärke der Solarstar GmbH, eines unabhängigen
Solarexperten an den beiden
Standorten Buchs und Wallisellen.
Das engagierte Team von Solarstar zeichnet
sich durch seine langjährige Erfahrung in
Beratung, Planung und Ausführung aus. Von
der ersten Idee bis zum Anschluss durch
den eigenen Elektromeister erhalten Kundinnen
und Kunden alles aus einer Hand – zuverlässig,
präzise und termintreu.
Bedürfnisse der Kundschaft eingehen und
so eine optimale Kombination aus Modulen,
Speichern, Wallboxen und Wechselrichtern
zusammenstellen. Dabei setzt das Unternehmen
konsequent auf dreiphasige Notstromlösungen
mit Back-up-Box, um auch
bei einem eventuellen Stromausfall das
höchste Mass an Versorgungssicherheit zu
gewährleisten.
TRANSPARENZ SCHAFFT VERTRAUEN
Der wichtigste Erfolgsindikator des Unternehmens
ist die Zufriedenheit der Kundinnen und
Kunden. Diese wird durch einen reibungslosen
internen wie externen Ablauf und eine offene,
geradlinige Kommunikation sichergestellt.
Höchste Präzision, Verlässlichkeit und
Ehrlichkeit sind dabei die Werte, die Solarstar
täglich lebt – und die das Unternehmen zu
einem vertrauenswürdigen Partner auf dem
Weg in eine nachhaltige Energiezukunft werden
lassen. Energie für Generationen – realisiert
durch individuelle Lösungswege.
KOMPLETTPAKET VON A BIS Z
Bei Solarstar werden Planung, Installation
und intelligentes Energiemanagement
für Photovoltaikanlagen, Speichersysteme,
Wärmepumpen und Wallboxen zu einem
Rundum-sorglos-Paket geschnürt, welches
durch ein umfangreiches Dienstleistungsangebot
ergänzt wird. Ein besonders hervorzuhebender
Pluspunkt, den Solarstar zu
bieten hat: Jede Offerte wird individuell angepasst.
Dank einer unabhängigen Produktauswahl
kann Solarstar massgeschneidert
bis ins letzte Detail auf die jeweiligen
Mathias Matloch (Gründer, Geschäftsführer): «Unser Unternehmen steht für innovative
Technologien, nachhaltige Energie und massgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre
Bedürfnisse zugeschnitten sind. In einer Welt, die zunehmend auf erneuerbare Energien
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64
IMMOBILIA / Feburar 2026
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
MARKTPLATZ
FIRMEN-NEWS
Erhöhung des Eigenverbrauchs
dank gemeinschaftlicher
Erhöhung des Eigenverbrauchs
Nutzung des Solarstroms
dank gemeinschaftlicher Nutzung des Solarstroms
3
Ab dem 1. Januar 2026 sind neue gesetzliche
dem Regelungen 1. Januar in 2026 Kraft sind getreten, neue gesetz-
um
Ab
liche den Solarstromausbau Regelungen in Kraft weiter getreten, voranzutreiben.
Solarstromausbau Der Fokus liegt weiter dabei einerseits voranzu-
um
den
treiben. auf einer Der besseren Fokus liegt Integration dabei einerseits des Solarstroms
einer ins besseren Gesamtsystem. Integration Und des anderer-
Solar-
auf
seits stroms im ins Setzen Gesamtsystem. von Anreizen Und für andererseithöhung
im des Setzen Eigenverbrauchs, von Anreizen für um die so Er-
die
die Erhöhung
Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs, von Solarstromanlagen um so die
Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. von Solarstromanlagen
zu erhöhen.
Die Vergütung für den ins Netz eingespeisten
Vergütung Strom wird für ab den diesem ins Netz Jahr eingespeis-
schweizweit
Die
ten vereinheitlicht Strom wird und ab diesem orientiert Jahr sich schweizweit stärker
vereinheitlicht an den Marktpreisen. und orientiert Sind die sich Marktpreise stärker
an sehr den tief, Marktpreisen. wird eine Sicherheit Sind die eingebaut: Marktpreise
sehr Betreiber tief, wird und Betreiberinnen eine Sicherheit von eingebaut: Solarstromanlagen
und Betreiberinnen bis 30 kW Leistung von Solar-
erhal-
Betreiber
stromanlagen ten dann immer bis mindestens 30 kW Leistung 6 Rp./kWh. erhalten
Zusätzlich dann immer kommt mindestens die Vergütung 6 Rp./kWh. des Herkunftsnachweises
kommt die dazu. Vergütung Liegt der des Markt-
Her-
Zusätzlich
kunftsnachweises preis über den 6 Rp., dazu. steigt Liegt auch der die Marktpreigütung.
über Diese den Änderung 6 Rp., steigt wird auch dazu die führen, Ver-
Vergütung.
dass die Diese Anlagenbesitzer Änderung wird den dazu Eigenverbrauch
die optimieren. Anlagenbesitzer Dieser den lohnt Eigenver-
sich im-
führen,
dass
brauch mer, da optimieren. auf dem selbst Dieser erzeugten lohnt sich Strom immer,
kein da Netznutzungsentgelt auf dem selbst erzeugten anfällt. Ein Strom weiterer
Anreiz, Netznutzungsentgelt mehr des eigenen anfällt. Stroms Ein wei-
ge-
kein
terer meinschaftlich Anreiz, mehr zu nutzen, des eigenen ergibt Stroms sich durch gemeinschaftlich
die neuen Instrumente zu nutzen, des ergibt Bundes: sich ZEV, durch
die vZEV neuen und LEG. Instrumente des Bundes: ZEV,
vZEV und LEG.
Foto: Die klimapositive Siedlung «Alte Schmitte» in Güttingen (Giuseppe Fent AG)
Foto: Die klimapositive Siedlung «Alte Schmitte» in Güttingen (Giuseppe Fent AG)
WAS VERBIRGT SICH HINTER DEN AB- Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass
WAS KÜRZUNGEN VERBIRGT ZEV, SICH VZEV HINTER UND LEG? DEN AB- Verfügung sich die Gebäude gestellt. des Voraussetzung vZEV hinter dem ist, dass
KÜRZUNGEN Hinter den Abkürzungen ZEV, VZEV UND verstecken LEG? sich sich gleichen die Gebäude Verteilkasten des vZEV befinden. hinter Zudem ist
Hinter Modelle den zur Abkürzungen gemeinschaftlichen verstecken Nutzung sich gleichen es nun möglich, Verteilkasten lokale befinden. Elektrizitätsgemeinschaften
nun möglich, (LEG) zu lokale bilden. Elektrizitätsgemein-
Damit wird der
Zudem ist
Modelle und Vermarktung zur gemeinschaftlichen von Strom aus Nutzung der eigenen
Vermarktung PV-Anlage. Beim von Zusammenschluss
Strom aus der eigeschaften
Verkauf von (LEG) lokal zu produziertem bilden. Damit Strom wird der in ei-
es
und
nen zum PV-Anlage. Eigenverbrauch Beim (ZEV) Zusammenschluss
wird der lokal
produzierte Eigenverbrauch Strom (ZEV) direkt wird im Gebäude der lonem
möglich. Quartier Für die oder Nutzung einer ganzen des Verteilnetzes Gemeinde
Verkauf nem Quartier von lokal oder produziertem einer ganzen Strom Gemeinde
ei-
zum
kal – hinter produzierte dem gleichen Strom direkt Netzanschlusspunkt
im Gebäude möglich. zum Stromaustausch Für die Nutzung werden des Verteilnetzes reduzierte
– hinter den anderen dem gleichen Eigentümerinnen Netzanschlusspunkt oder Mietern
den verkauft. anderen Ab Eigentümerinnen diesem Jahr können oder Mie-
auch Netznutzungsgebühren dieses Systems liegen auf fällig. der Die Hand: Vorteile Der
zum Netznutzungsgebühren Stromaustausch werden fällig. Die reduzierte Vorteile
–
tern virtuelle verkauft. Zusammenschlüsse Ab diesem Jahr zum können Eigenverbrauch
(vZEV) Zusammenschlüsse gebildet werden. zum Der Eigenver-
lokale Stromproduzent gütungen im Vergleich profitiert zum von Rückliefertarif. höheren Ver-
auch dieses Stromproduzent Systems liegen profitiert auf von der höheren Hand: Der Ver-
virtuelle
brauch Strom wird (vZEV) so gebildet benachbarten werden. Gebäuden Der lokale zur gütungen Stromkonsumenten im Vergleich können zum Rückliefertarif.
so auch ohne
Strom wird so benachbarten Gebäuden zur Stromkonsumenten können so auch ohne
eigene PV-Anlage günstig lokalen Strom
eigene beziehen. PV-Anlage Und beide günstig sichern lokalen sich gegen Strom
beziehen. Schwankungen Und beide von Strom- sichern und sich Vergütungspreisen
ab. von Strom- und Vergü-
gegen
Schwankungen
tungspreisen ab.
WIE GRÜNDE ICH EINEN VZEV
WIE ODER GRÜNDE EINE LEG? ICH EINEN VZEV
ODER Zuerst EINE gilt es LEG? zu prüfen, ob die Voraussetzungen
Zuerst gilt zur es Gründung zu prüfen, erfüllt ob die sind. Voraussetzungen
muss das zur Verhältnis Gründung der erfüllt Produktionsleistung
sind. Dazu
Dazu
muss zur Anschlussleistung das Verhältnis der der Produktionsleistung
teilnehmenden
zur Gebäude Anschlussleistung bekannt sein. der Anschliessend teilnehmenden kann
Gebäude beim Verteilnetzbetreiber bekannt sein. Anschliessend angefragt werden, kann
beim ob die Verteilnetzbetreiber technischen Voraussetzungen angefragt werden, für einen
ob die Zusammenschluss technischen Voraussetzungen dieser Gebäude für gegeben
Zusammenschluss sind. In einer Vereinbarung dieser Gebäude regeln ge-
einegeben
die Teilnehmenden sind. In einer den Vereinbarung Strompreis regeln oder die
die Bedingungen Teilnehmenden für den den Ein- Strompreis und Austritt oder und die
Bedingungen melden den vZEV für den oder Ein- LEG und beim Austritt Verteilnetzbetreiber
den an. vZEV Allenfalls oder ist LEG noch beim eine Verteilnetz-
Ausrüs-
und
melden
betreiber tung mit Smart an. Allenfalls Meter notwendig. ist noch eine Ausrüstung
mit Smart Meter notwendig.
WEITERE INFORMATIONEN:
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So wenig wie möglich
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GOLD»
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12
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DIGITALISIERUNG
UND ROBOTIK
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STATTHALTER
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GESPRÄCH
04
IMMOBILIEN-
WIRTSCHAFT
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BAU & HAUS
SCHWEBEN ÜBER
DEM ZÜRICHSEE
36
IMMOBILIEN-
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ADRESSEN & TERMINE
ORGANE UND MITGLIEDERORGANISATIONEN
SCHWEIZ
PRÄSIDIUM UND
GESCHÄFTSLEITUNG
SVIT SCHWEIZ
Präsident:
Michel Molinari, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
michel.molinari@blkb.ch
Vizepräsident, Vertretung Deutschschweiz
& Ressort Branchenentwicklung:
David Zumsteg, AARBRUGG AG,
Seidenstrasse 3, 5200 Brugg
david.zumsteg@aarbrugg.ch
Vizepräsidentin, Vertretung lateinische
Schweiz & Ressort Bildung:
Cécile Berger Meyer, Lenz & Staehelin,
Route de Chêne 30, 1211 Genf 6
cecile.berger@lenzstaehelin.com
Ressort Recht & Politik:
Andreas Dürr, Battegay Dürr AG,
Heuberg 7, 4001 Basel
andreas.duerr@bdlegal.ch
Ressort Finanzen:
Gabriel Schmid, Buchhaltungs AG,
Gotthardstrasse 55, 8800 Thalwil
gabriel.schmid@buchhaltungs-ag.ch
CEO SVIT Schweiz:
Marcel Hug, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
mh@svit.ch
Stv. CEO SVIT Schweiz:
Ivo Cathomen, SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
ic@svit.ch
SCHIEDSGERICHT DER
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Sekretariat: Heuberg 7, Postfach 2032,
4001 Basel, T 061 225 03 03
info@svit-schiedsgericht.ch
www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT-STANDESGERICHT
Sekretariat: SVIT Schweiz,
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88, info@svit.ch
REGIONALE
SVIT-MITGLIEDER-
ORGANISATIONEN
SVIT AARGAU
Sekretariat: Fabienne Lüthi,
Bahnhofstrasse 55, 5001 Aarau
T 062 836 20 82, info@svit-aargau.ch
SVIT BEIDER BASEL
Geschäftsstelle: Tanja Molinari,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
T 061 283 24 80, svit-basel@svit.ch
SVIT BERN
Sekretariat: SVIT Bern,
Murtenstrasse 18, Postfach,
3203 Mühleberg-Bern
T 031 378 55 00, svit-bern@svit.ch
SVIT GRAUBÜNDEN
Sekretariat: Marc Berger,
Bahnhofstrasse 8, 7001 Chur
T 081 257 00 05
svit-graubuenden@svit.ch
SVIT OSTSCHWEIZ
Sekretariat: Claudia Eberhart,
Haldenstrasse 6, 9200 Gossau
T 071 380 02 20, svit-ostschweiz@svit.ch
Drucksachenversand: ATIG AG,
Heidi Artuso, T 071 380 02 20
heidi.artuso@atig.ch
SVIT ROMANDIE
Sekretariat: Avenue Rumine 13,
1005 Lausanne, T 021 331 20 95
info@svit-romandie.ch
SVIT SOLOTHURN
Sekretariat: Tina Strausak,
Strausak Immobilien GmbH,
Rötistrasse 22, 4500 Solothurn
T 062 212 32 88, svit-solothurn@svit.ch
SVIT TICINO
Sekretariat: Laura Panzeri Cometta,
Via Carvina 3, 6807 Taverne
T 091 921 10 73, svit-ticino@svit.ch
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
Geschäftsstelle:
Nicole Kirch, Kasernenplatz 1,
6003 Luzern, T 041 508 20 18
nicole.kirch@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
svit.ch/de/svit-zentralschweiz/
services-svit-zentralschweiz
SVIT ZÜRICH
Sekretariat: Siewerdtstrasse 8,
8050 Zürich, T 044 200 37 80
svit-zuerich@svit.ch
Rechtsauskunft für Mitglieder:
rechtsauskunft-svitzuerich.ch
SVIT-FACHKAMMERN
BEWERTUNGSEXPERTEN-
KAMMER SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 06, info@bek.ch
www.bewertungsexperte.ch
FACHKAMMER STWE SVIT
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 05, info@fkstwe.ch
www.fkstwe.ch
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER KUB
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 07, info@kub.ch
www.kub.ch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER SMK
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 08, welcome@smk.ch
www.smk.ch
SVIT FM SCHWEIZ
Sekretariat:
Brunaustrasse 39, 8002 Zürich
T 044 521 02 04, info@kammer-fm.ch
www.kammer-fm.ch
TERMINE
SVIT SCHWEIZ
SWISS REAL ESTATE FORUM UND DV
11./12.06.26 Bern
SVIT-MITGLIEDERORGANISATIONEN
SVIT BEIDER BASEL
28.04.26 Generalversammlung
SVIT BERN
09.09.26 Generalversammlung
SVIT OSTSCHWEIZ
04.05.26 Generalversammlung
19.08.26 Immo-Vision 2026,
Rorschach
SVIT ROMANDIE
05.05.26 20 ans du SVIT en
Suisse Romande
29.09.26 Prix de l’immobilier
romand 2026
SVIT SOLOTHURN
17.02.26 Mitglieder-Kaffee
17.03.26 Mitglieder-Kaffee
22.04.26 Generalversammlung
Mai 2026 ERFA mit
SVIT Bewerter
25.06.26 Fachvortrag mit
Lunch
23.10.26 Oktoberfest
03.12.26 Weihnachtsanlass
SVIT ZENTRALSCHWEIZ
17.04.26 Generalversammlung
SVIT ZÜRICH
27.02.26 Fotokurs
04.03.26 Sozialverträglich
Entmieten
05.03.26 Stehlunch
01.04.26 Seminar
Schlichtungsverhandlung
08.04.26 Seminar
Digitalisierung
16.04.26 Generalversammlung
SVIT Schweiz
Maneggstrasse 17, 8041 Zürich
T 044 434 78 88
www.svit.ch
13.05.26 Seminar ZEV
03.06.26 Seminar Schlichter
04.06.26 Stehlunch
26.06.26 Seminar
Immobilien-Portfolios
02.07.26 Sommerevent
BEWERTUNGS EXPERTEN-
KAMMER
26.03.26 Generalversammlung
26.03.26 Real Estate
Symposium
FACHKAMMER
STOCKWERKEIGENTUM
26.03.26 Generalversammlung
26.03.26 Real Estate
Symposium
21.10.26 Herbstanlass
KAMMER UNABHÄNGIGER
BAUHERRENBERATER
26.03.26 Generalversammlung
26.03.26 Real Estate
Symposium
08.04.26 KUB Lunchgespräch
03.06.26 KUB Lunchgespräch
08.09.26 KUB Focus
17.11.26 KUB Lunchgespräch
SCHWEIZERISCHE
MAKLERKAMMER
26.03.26 Generalversammlung
26.03.26 Real Estate
Symposium
SVIT FM SCHWEIZ
26.03.26 Generalversammlung
26.03.26 Real Estate
Symposium
15.06.26 Good Morning FM
17.09.26 FM Day
IMMOBILIA / Februar 2026 69
FOKUS
JOËLLE ZIMMERLI
POLITIK
KRITIK AN GELD
WÄSCHEREI
BAU & HAUS
RAUMENT
WICKLUNG
WIRTSCHAFT
GEWERBE
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neovac.ch/e-mobility-go
ZUGUTERLETZT
QUIZ
IMPRESSUM
7 FRAGEN ZUM THEMA
RAUMENTWICKLUNG
34
SCHWEIZ
Swiss Real
Estate Forum
11. – 12.06.2026
BERNEXPO
# 02 — FEBRUAR 2026 — 93. Jahrgang / Erscheint monatlich / CHF 7.– / www.svit.ch
IMMOBILIA
IM INTERVIEW
04
Bauen Sie Ihre Kompetenz
in der Immobilienberatung für
Privatpersonen aus!
1 Bund, Kantone und Gemeinden verfügen
über unterschiedliche Raumplanungsinstrumente.
Welches ist
kein solches Instrument?
T
K
B
M
Sachpläne des Bundes
Richtpläne der Kantone
Ortspläne der Städte
Nutzungspläne der Gemeinden
2 Bei den Sondernutzungsplänen werden
grundsätzlich drei Arten unterschieden.
Welche gehört nicht dazu?
U
I
E
A
Gebietsbezogene Sondernutzungspläne
Projektbezogene Sondernutzungspläne
Erschliessungspläne
Gebirgsbezogene Sondernutzungspläne
5 Welche sechs wesentlichen
Unterlagen sind dem Baugesuch
beizulegen?
O
A
I
E
Baugesuchsformulare, Situationsplan,
Projektpläne, Werkleitungsplan, Brandschutzkonzept,
Berechnung Abstellplätze
Baugesuchsformulare, Kaufvertrag,
Situationsplan, Projektpläne, Werkleitungsplan,
Brandschutzkonzept
Situationsplan, Energienachweis, Projektpläne,
Werkleitungsplan, Brandschutzkonzept,
Berechnung Abstellplätze
Baugesuchsformulare, Passkopie,
Situationsplan, Projektpläne, Werkleitungsplan,
Berechnung Abstellplätze
6 Welche drei Parteien müssen das
Baugesuch zwingend unterschreiben?
VERORDNUNG
12
IMMOBILIEN
16
STADT UND LAND
38
BLOCKIERTE
RAUMENTWICKLUNG
«E-Mobility Go!»
Das Mietmodell für
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ISSN 2297-2374
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Gedruckte Auflage: 3500
VERLAG
SVIT Verlag AG
Maneggstrasse 17
8041 Zürich
Telefon 044 434 78 88
Telefax 044 434 78 99
www.svit.ch / verlag@svit.ch
REDAKTION
Dr. Ivo Cathomen (Verlag)
Yvonne Lemmer (Chefredaktion)
Claudia Wagner (Dienstredaktion)
Mirjam Michel Dreier (Korrektorat)
Urs Bigler (Fotografie, Titelbild)
DRUCK UND VERTRIEB
E-Druck AG, PrePress & Print
Lettenstrasse 21, 9016 St.Gallen
Telefon 071 246 41 41
Telefax 071 243 08 59
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Modulen erwerben Sie das Fachwissen in de
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beratung. Das fünfte Modul dient der Integrat
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• Recht und Steuern
• Kauf und Verkauf von Immobilien
• Bauen und Renovieren
• Bewertung, Finanzierung, Versicherung
• Immobilienberatung (Integration und Praxis
Eckwerte
Info-Anlässe 18. März, 7. Mai und 2. Juli 2
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Prüfungen Juni 2027
Umfang 22 Tage, berufsbegleitend
Kursmodus Online, vor Ort in Zürich ode
Modulerlasse bei vorbestehenden Bildung
schlüssen (u.a. SVIT)
3 Bei den Standortfaktoren gibt es
harte und weiche. Welches ist ein
weicher Faktor?
R
U
N
E
Lage des Grundstücks
Wohn- und Freizeitqualität
Erschliessung
Grundstücksgrösse
4 In der Schweiz können Grundeigentümer
/ Grundstücke enteignet werden
– unter welcher Voraussetzung?
R
H
Z
T
Übertriebenes öffentliches Interesse
Übergeordnetes privates Interesse
Übergeordnetes öffentliches Interesse
Übermässiges öffentliches Interesse
N
M
S
R
Grundeigentümer, Bauherrschaft,
Projekt verfasser
Grundeigentümer, Bauherrschaft, Gemeinde
Grundeigentümer, Verkäufer, Käufer
Grundeigentümer, Bauherrschaft, Kanton
7 Wer ist für die Erteilung einer
Baubewilligung für ein Einfamilienhaus
zuständig?
E
T
N
S
Die Bauverwaltung der Gemeinde
Das Hochbauamt des Kantons
Das Architekturbüro
Der Hauseigentümerverband
PREIS
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Nachdruck nur mit Quellenangabe
gestattet. Über nicht bestellte
Manuskripte kann keine Korrespondenz
geführt werden. Inserate, PR
und Produkte-News dienen lediglich
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70
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Modulen erwerben Sie das Fachwissen in den zentralen
Themen der Immobilien- und Finanzierungsberatung.
Das fünfte Modul dient der Integration
und dem Praxistransfer in die Immobilienberatung.
• Recht und Steuern
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IAF hat mein Verständnis für komplexe Immobilien-
fragen stark vertieft. Besonders schätze ich die
praxisnahe Verknüpfung von Immobilien- und
Finanzwissen, die mir in der Kundenberatung
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als Verkaufsleiter ist dieses Know-how ein klarer
Wettbewerbsvorteil.»
Was hat
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