Ortsgemeinde Diepoldsau Jahresrechnung 2006 Budget 2007
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ORTSGEMEINDE DIEPOLDSAU<br />
Bisheriger Hiebsatz pro Jahr Neuer Hiebsatz pro Jahr<br />
• <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Diepoldsau</strong> 300 m 3 130 m 3<br />
• <strong>Ortsgemeinde</strong> Kriessern 150 m 3 120 m 3<br />
• <strong>Ortsgemeinde</strong> Montlingen 400 m 3 250 m 3<br />
• <strong>Ortsgemeinde</strong> Eichenwies 300 m 3 100 m 3<br />
• <strong>Ortsgemeinde</strong> Oberriet 600 m 3 400 m 3<br />
• <strong>Ortsgemeinde</strong> Holzrhode 280 m 3 150 m 3<br />
• Allgemeiner Hof Oberriet 300 m 3 220 m 3<br />
Total 2’330 m 3 1’370 m 3<br />
Handlungsbedarf<br />
Bei einer Fortführung der bisherigen Betriebsorganisation drohen den einzelnen <strong>Ortsgemeinde</strong>n grössere<br />
Defizite in der Waldrechnung. Um auch künftig die Waldrechnung möglichst ausgeglichen gestalten zu<br />
können, müssen die Strukturen angepasst (verbessert) werden.<br />
Die Ortsverwaltungsräte haben sich nach intensiven Abklärungen entschlossen, ihren Bürgerinnen und<br />
Bürgern gemeinsam folgendes Konzept vorzuschlagen:<br />
• Die <strong>Ortsgemeinde</strong>n schliessen mit dem Allgemeinen Hof einen Waldbewirtschaftungsvertrag für eine<br />
Dauer von 10 Jahren ab.<br />
• Die Forstorgane nutzen und pflegen die Wälder gemäss den gesetzlich festgelegten Vorgaben. Sie gewährleisten<br />
den Unterhalt der Infrastruktur (Strassen, Wege).<br />
• Der Allgemeine Hof verpflichtet sich für eine ausgewogene Waldnutzung und erstellt jährlich eine<br />
Waldabrechnung.<br />
• Jede <strong>Ortsgemeinde</strong> ist in der Hofverwaltung vertreten. Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Diepoldsau</strong> wird zu den waldrelevanten<br />
Sitzungen eingeladen und ist bei Abstimmungen gleichberechtigt.<br />
• Die Waldbesitzer bestimmen mit den Forstorganen wie bisher die Nutzung und Pflege ihrer Wälder.<br />
• In Zusammenarbeit mit dem Kreisforstamt wurde ein Verteilschlüssel betreffs Kosten/Ertrag erarbeitet,<br />
der spätestens nach 5 Jahren überprüft und allenfalls angepasst wird.<br />
• Bei ausserordentlichen Vorfällen (Naturereignisse) wird der Verteilschlüssel sofort überprüft.<br />
• Die Waldbesitzer sind prozentuell am Gewinn oder Verlust beteiligt.<br />
Mit einem Bewirtschaftungsvertrag entstehen folgende Vorteile:<br />
• Holznutzung, Jungwaldpflege und Unterhalt werden optimiert.<br />
• Der Zeitaufwand für die administrativen Abgrenzungen des Försters wird massiv reduziert.<br />
• Alle Einnahmen und Ausgaben aus der Waldbewirtschaftung werden durch den Allgemeinen Hof getätigt<br />
und damit auch die Verwaltung der einzelnen <strong>Ortsgemeinde</strong>n entlastet.<br />
• Es muss intern (Allgemeiner Hof - <strong>Ortsgemeinde</strong>n) keine Mehrwertsteuer verrechnet werden.<br />
Gewinn- / Verlustanteil<br />
In den letzten 10 Jahren verliefen die Waldrechnungen der einzelnen <strong>Ortsgemeinde</strong>n im besten Falle ausgeglichen.<br />
Die Festlegung eines fixen Ertrages ist daher problematisch. Gewinn oder Verlust sind stark<br />
abhängig vom Holzpreis, von Naturereignissen, Investitionen, usw. Die Ortsverwaltungsräte haben sich auf<br />
einen aus verschiedenen Faktoren (nutzbare Waldflächen, Aufwand für Beförsterung und Unterhalt der<br />
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