Broschüre pdf Irland Stand 13.02
Privatinsolvenz in Irland: Beschreibung der Voraussetzungen und des Ablaufs einer Insolvenz in Irland im Überblick. Darstellung weshalb die Kanzlei-DrWagner.com der führenden und professionellste Anbieter dieser Dienstleistungen für eine EU-Insolvenz ist.
Privatinsolvenz in Irland: Beschreibung der Voraussetzungen und des Ablaufs einer Insolvenz in Irland im Überblick. Darstellung weshalb die Kanzlei-DrWagner.com der führenden und professionellste Anbieter dieser Dienstleistungen für eine EU-Insolvenz ist.
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PRIVATINSOLVENZ
in IRLAND
Die schnellste & sicherste Privatinsolvenz der EU:
schuldenfrei in nur 12 Monaten – rechtssicher und
langjährig erwiesen
Ihr Neustart in ein schuldenfreies Leben.
Ein Angebot der Kanzlei Dr. Wagner & Partner
Abbildung: High Court in Dublin, Irland
Nutzen Sie den Weg zurück in ein freies und
schuldenfreies Leben – nur 12 Monate nach Antrag
mit der schnellsten und effektivsten Lösung der EU-
Insolvenz in Irland!
Wichtig zu wissen: Ihre Restschuld-Befreiung wird
in Deutschland und Österreich rechtsverbindlich anerkannt,
genauso anerkannt wie eine Restschuld-Befreiung im eigenen Land,
basierend auf der sicheren und übergeordneten Grundlage der
europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) attestiert,
unter Einhaltung der offiziellen Regeln der Irish Law Society
durchgeführt.
Und so könnte Ihre Urkunde aussehen, die Sie bereits nach 12 Monaten
erhalten - für einen echten schuldenfreien Neustart:
Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen:
die notwendigen Schritte bis zum Erhalt der Restschuldbefreiung und
unsere Dienstleistung in Form einer umfassenden Begleitung von der
Antragstellung bis zur Aushändigung Ihrer Urkunde.
Exklusiv – der Zugang zum Insolvenzrichter
Verhandlung ohne
persönliches Erscheinen
Wir wissen, wie belastend eine Insolvenz sein kann, und deshalb
bieten wir Ihnen
einen exklusiven Direktzugang zum Insolvenzrichter per Video-Call,
ohne dass Sie selbst im Gerichtssaal erscheinen müssen.
Unsere Kanzlei übernimmt die gesamte Verhandlung,
damit Sie keine Angst vor einem öffentlichen Auftritt oder
einer englischsprachigen Befragung haben müssen.
K O S T E N F R E IE BERATUNG
durch QUALIFIZIERTE
EXPERTEN
Dr. Peter Wagner
Managing Director, Kanzlei Dr. Wagner & Partner
in Kooperation mit der am besten bewerteten
Kanzlei für Insolvenz-Recht in Irland/Dublin.
INSOLVENZ
IN IRLAND
UNSCHLAGBAR
Klare Vorteile gegenüber einem deutschen oder österreichischen
Verfahren:
1. Erheblich kürzeres Verfahren: die Restschuldbefreiung
tritt per Gesetz - quasi “automatisch“- in 12 Monaten nach
dem Insolvenzantrag ein ohne weitere
Gerichtsentscheidung oder Gläubigerzustimmungen.
2. Es ist keine Mindestquote zu erbringen.
3. Es gibt keine sog. Versagungsgründe, keine Erwerbs-
Obliegenheit, also kein Durchlaufen einer
“Wohlverhaltensperiode”. Es gibt lediglich den sogenannten
„Bankrott-Status” mit geringsten Auflagen.
4. Der Pfändungsfreibetrag ist wesentlich höher als in
Deutschland und orientiert sich am individuellen Bedarf.
5. Umfassendere Wirkungen der Restschuldbefreiung, da z. Bsp.
viel höhere Schulden (teils auch aus unerlaubten Handlungen wie
bspw. Insolvenzverschleppung) erfasst werden sowie auch
Forderungen, die erst nach Verfahrenseröffnung fällig werden,
aber vorher entstanden sind.
6. Es gibt viel geringere Anfechtungsmöglichkeiten als in Deutschland.
7. Die Verwertung des Vermögens erfolgt unabhängig von der
Restschuldbefreiung.
8. Der Aufbau verbesserter Vergleichspositionen erfolgt bei
Gläubigern durch eine geringe Hemmschwelle - als Folge des
extrem kurzen Verfahrens ohne Quote.
9. Eine insgesamt höhere Rechtssicherheit, bedingt durch
ein sehr pragmatisches und unternehmerfreundliches
Verfahren.
10. Absolute Diskretion, da die Privatinsolvenz eines Mandanten
quasi “fern ab” stattfindet und kein Geschäftspartner diese
mitbekommt (außer den Gläubigern).
11. Schuldnerfreundliche Grundeinstellung/Insolvenzkultur in
Irland von Gerichten und Insolvenzverwaltern ohne
Bestrafungshaltung wie in Deutschland - im Fokus steht der
schnelle Neustart/Second Chance.
Nach herrschender Rechtsauslegung in Deutschland und Österreich
ist die in Irland vom Gericht erhaltene Restschuldbefreiung
anerkannt sowie höchstrichterlich und seitens der Finanzbehörden
seit vielen Jahren bestätigt (EuGH).
IHRE
VORAUSSETZUNGEN
Diese sollten Sie erfüllen, um ein erfolgreiches
Insolvenz-Verfahren in Irland zu durchlaufen:
Staatsbürgerschaft der europäischen Union (bzw.
Aufenthaltsrecht)
Kein Beamten- oder Angestelltenstatus mit nicht zu
beendenden Anstellungsverträgen in Deutschland
und deutscher Steuerpflicht
Selbständige, Unternehmer, Freiberufler aller Art wie
Ärzte, Apotheker, Anwälte etc.)
Rentner oder Pensionäre aller Art
Über finanzielle Mittel verfügen i.H. von ca. 10 - 20.000 € für
eigene Wohn-/Lebenshaltungskosten in Irland sowie für
unsere Beratungs- und Relocation-Leistungen
Eine komplette Finanzierung durch Drittmittel ist
problemlos möglich (Ehepartner, Familie, Freunde,
sonstige Sponsoren)
Einkommen in Irland, falls keine Finanzierung durch
Drittmittel oder Sponsoren möglich ist
Zeitlich und räumliche Flexibilität, um den rechtlich
vorgeschriebenen Mindestaufenthalt in Irland nachweisen zu
können
WO DAS LEBEN
SICH LEICHT ANFÜHLT:
Irland ist perfekt, um einen neuen Lebensmittelpunkt zu finden
Irland ist eines der beliebtesten Reise- und Auswanderungsziele weltweit
Irland, bereits über 10.000 Deutsche leben hier und viele haben ihren
Neustart schon gewagt - und ihre Entscheidung nie bereut
Irland und die Hauptstadt Dublin verbindet moderne Urbanität mit Charme
und gemütlicher Atmosphäre sowie einzigartiger Naturlandschaft
Umfassende Informationen finden Sie auf der offiziellen Website:
https://www.visitdublin.com/
Irland/Dublin EINFACH
PREISWERT
und
ERREICHBAR
Von allen deutschen und österreichischen Flughäfen in
nur 1,5h erreichbar
Billig-Airlines (Air Lingus, Ryan Air, EasyJet etc.) fliegen ab 30
EUR/Strecke
In nur 20 Minuten vom Dublin lnternational Airport mit
dem Taxi in die Innenstadt von Dublin
In nur 30 Minuten mit dem Airport Express in die City
Weiterer Flughafen in Cork
Unser
PROFIL,
die Nr.1 für Irland
Wir sind der Premium-Anbieter für Privatinsolvenzen in Irland, weil
wir in diesem Segment als renommierte Beratungskanzlei mit
langjähriger und top Expertise für die Insolvenz in Irland (und
darüber hinaus für mehr als 15 Jahre in England) aufbringen,
wir Ihnen alle Services koordiniert auf einem durchgehenden
Qualitätsniveau bieten und
wir eine Kooperation sind von zwei Gesellschaften, mit
Spezialisierung auf die Irland-Insolvenz:
Beratungs- und Wirtschaftskanzlei
Dr. Wagner& Partner
Beste Insolvenzkanzlei in Irland/Dublin
(die wir hier aus standes-rechtlichen Gründen nicht
benennen dürfen).
Umfangreiche Informationen
FÜR SIE
auf unserer
WEBSEITE
Das führende Portal im Internet:
www.kanzlei-drwagner.com
Unsere konkreten
LEISTUNGEN
Umfangreiches Leistungspaket zum Festpreis inkl.
Komplett-Service und Vor-Ort-Struktur
Betreuung im gesamten Verfahren
Komplett-Service – mit transparentem Festhonorar, dieses ist nach klar
definierten Projektphasen fällig
Wohnsitzverlegung, Wohnsituation, Bankverbindung (privat, geschäftlich) mit
professioneller Unterstützung
Wir bieten Ihnen ein komplettes Servicepaket, das alle für eine legale
und rechtssichere Umsiedlung notwendige Unterstützung enthält
U M F A S S E N D E R
LEISTUNGSKATALOG
Leistungskatalog von kanz lei-drwagner.com im Detail
Beratungs-Dienstleistungen Irland
Die Leistungen bestehen generell darin, den Klienten von der ersten Beratung bis zum Erhalt der
Restschuld-Befreiungs-Urkunde in allen Prozessen zu coachen und konkret zu unterstützen.
Insbesondere auch in der Rechtsberatung, Verfahrensdurchführung und Vertretung vor Gericht in
Irland.
Nachfolgend sind stichwortartig einzelne Prozesse aufgelistet:
1. Analyse der individuellen Lebensumstände
o Sorgfältige Prüfung der Umstände Ihres individuellen Falles
o Maßgeschneiderte Beratung zu Fragen wie dem Status des
Familienheims,
gemeinsamen Vermögenswerten, Renten und künftigen
Ansprüchen
o Wahl der besten Vorgehensweise zu Ihrem Schutz, ihrer
Unternehmen und Ihres Vermögens
o Realistische Schätzung der künftigen Verteilung an die Gläubiger
am Ende des Insolvenzverfahrens
o Bereitstellung eines strukturierten Zeitplans mit den einzelnen
Schritten bis zur Konkurseröffnung und danach
o Betrachtung aller Optionen mit detaillierten Empfehlungen und
Strategien zur Zielerreichung
2. Vorbereitung des Lebensmittelpunkts (COMI) in Irland
o Kostenlose ausführliche Basisberatung zur Planung und Initiierung
der Verlagerung des Lebensmittelpunkts aus Deutschland
o Analyse der finanziellen Situation und Design eines
rechtkonformen Einkommensmodells
o Beratung und Umzugsservice bei der Abmeldung des deutschen
Wohnsitzes
o Unterstützung bei der taktisch richtigen Abmeldung
o Beratung zur optimalen Logistik (Fluggesellschaften, Flughäfen,
Autofähren)
o Beratung bei drohender Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung
und drohendem Gläubigerantrag
3. Einrichtung des Lebensmittelpunktes Center of Main Interest (CONR)
in Irland
o Unterstützung bei der Buchung von Flügen und Hotels
o Anmeldung zur Sozialversicherung in Irland (PPS)
o Einführung in die Lebensbedingungen an Ihrem Wohnsitz
o Unterstützung bei Abschluss eines Mobiltelefonvertrags
4. Bankverbindungen, Versicherungen und Integration ins soziale System
o
o
o
Anmeldung bei der deutschen Botschaft in Irland
Unterstützung bei Eröffnung eines privaten Bankkontos in Irland
Anmeldung bei der Krankenversicherung
5. Unterstützung bei der Vermittlung von Arbeitskontakten und Stellenangeboten
o
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Hilfe bei der Arbeitssuche und Vermittlung von Geschäftskontakten
Unterstützung bei der Finnengründung (falls erforderlich)
Vermittlung von Treuhanddiensten (falls erforderlich)
6. Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht
o
o
o
Rechtsberatung in Irland während des gesamten Verfahrens
Erstellung eines zertifizierten Gutachtens zu Ihrem Fall und Aufnahme von
formalen Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
Fallweise Einleitung formeller Vergleichsverhandlungsversuche oder
gleichwertiger Maßnahmen mit Ihren Gläubigern, um dem Gericht
nachzuweisen, dass Sie keine Alternative zum Insolvenzverfahren haben
Beratung und Begleitung beim irischen Insolvenzgericht Beantragung
Ihrer Insolvenz bei Gericht, nachdem wir den vollständigen Antrag
erarbeitet haben und bevor wir vor Gericht gehen oder eine rechtsgültige
Vergleichsvereinbarung abschließen
7. Einreichung des Insolvenzantrags in Irland
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o
o
o
Unterstützung und Beratung bei Gerichtsterminen
Exklusiver Direktzugang zum Insolvenzrichter aus unseren Büros.
Dadurch kein persönliches Erscheinen vor Gericht notwendig
Vorbereitung und Nachbereitung aller Termine
Unterstützung bei der Korrespondenz/Kommunikation mit
dem Insolvenzverwalter
Beratung/Intervention beim Gericht oder Insolvenzverwalter sofern nötig
8. Ausstellung einer Apostille für die rechtlichen Dokumente
o
Gebührenpflichtige Bereitstellung von Apostillen/Beglaubigungen für die
offiziellen Dokumente
HÖCHSTE
ERFOLGSQUOTE
Wir erzielen für Sie mit höchster Wahrscheinlichkeit die
Restschuldbefreiung innerhalb von nur 12 Monaten.
Das Verfahren ist in Deutschland und Österreich nach
herrschender Rechtslage umfänglich anerkannt.
Nur in bisher sehr seltenen und leider nahezu immer von Mandanten
verursachten Fällen, kann sich die Entschuldung etwas verzögern.
Voraussetzung ist ein legales Durchlaufen aller Prozesse inkl. Ihrer
kooperativen Mitwirkung und unserer professionellen Begleitung.
Gesetzliche Grundlagen hierzu sind eindeutig geregelt
(§ 343 Abs.1 InsO i.V.m. Artikel 3 und 16 EU InsVO).
faires Honorar, effizienter Service und diskret
Die nächsten
SCHRITTE:
Schriftliches Angebot von uns an Sie inkl. Gesamtkosten-Kalkulation
Vertiefende kostenfreie Intensivberatung per Telefon inkl.
Beratung zu Ihrem individuellen Fall
Situations-Beurteilung, Ermittlung von Vor-/
Nachteilen, Analyse der Chancen & Risiken
Vertragsabschluss und erste Honorarzahlung
Start Umsiedlungs-Management
Weitere Fragen?
Rufen Sie uns gerne und unverbindlich an unter:
+49 171 6032073
+49 89 21295134
PRIVATINSOLVENZ
IN IRLAND
Rechtssichere Entschuldung in nur 12 Monaten mit der
Kanzlei Dr. Wagner & Partner
Office
27 Gloucester Street
London WC1N3A6
drwagner@kanzlei-drwagner.com
Niederlassung
Deutschland
+49 (0) 89 21 29 51 34
+49 (0) 171 603 2073
Bundesweit: 0800 8070 1009 60