Rehavision 1/2026
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1/2026
Chancen und Perspektiven
der beruflichen Rehabilitation
Schwerpunktthema
Forschung & Entwicklung
Reha-Kolloquium 2026
Teilhabe sichern in einer
vielfältigen Gesellschaft
Das Reha-Wissenschaftliche Kolloquium 2026
steht unter dem Thema „Fairsorgt in der Reha?
Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“.
Ein Überblick über Entwicklungen, Handlungsbedarfe
und Erkenntnisse, die Teilhabe fördern.
Seite 3
Positionen & Programme
für mehr Teilhabe
Wofür sich die behindertenpolitischen
Sprecher der GRÜNEN- und LINKEN-
Fraktion stark machen. Corinna Rüffer
und Sören Pellmann im Interview.
Seite 8
Die REHAVISION wird herausgegeben vom
Was passiert im
Arbeitgeber-Praxislabor?
Wie gelingt die Anwendung von KI bei der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen?
Diese Frage beantwortet das Praxislabor des
Projekts KI-Kompass Inklusiv im BFW Thüringen.
Seite 12
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Inhalt
Schwerpunktthema
Forschung & Entwicklung
Reha-Kolloquium 2026
Teilhabe sichern in einer vielfältigen Gesellschaft
Impulse vom Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium 2026 3–6
Kurz notiert 7
Positionen und Programme für mehr Teilhabe
Wofür sich die behindertenpolitischen Sprecher
der GRÜNEN- und LINKEN-Fraktion stark machen 8 –10
die berufliche Rehabilitation befindet sich im Umbruch.
Neue gesellschaftliche Anforderungen, vielfältigere Zielgruppen,
die zunehmende Komplexität in den Verfahren
und drängende Finanzierungsfragen stellen uns vor
große Aufgaben. Als Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke
(BV BFW) nehmen wir diese gerne an
und nutzen diese Phase, um mit Politik, Verwaltung und
Reha-Trägern in den Austausch zu gehen. Zahlreiche Gespräche
auf Bundes- und Landesebene sowie der Dialog
mit den Kostenträgern zeigen, wie wichtig eine konstruktive
Zusammenarbeit für gelingende Teilhabe ist.
Die aktuelle REHAVISION widmet sich dem Schwerpunkt
„Forschung & Entwicklung“ mit einem Ausblick
auf das Reha‐Wissenschaftliche Kolloquium 2026.
Dort werden Teilergebnisse unserer kürzlich veröffentlichten
Bedarfsanalyse zu Zugangswegen,
Barrieren und Hindernissen in der beruflichen Rehabilitation
vorgestellt. Die Untersuchung verdeutlicht,
an welchen Stellen Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen auf Hürden treffen und welche
strukturellen Anpassungen notwendig sind, um Teilhabe
auch künftig zu sichern. Diese Erkenntnisse werden
uns in der kommenden Zeit intensiv begleiten,
sowohl in unseren Gremien als auch im Gespräch mit
Entscheidungsträger:innen. Denn Teilhabe gelingt nur,
wenn wir Strukturen weiterentwickeln, Barrieren abbauen
und gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und danke
allen, die sich täglich für berufliche Rehabilitation und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Herzlich
Dr. Susanne Gebauer
Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes
Deutscher Berufsförderungswerke
Gemeinsam statt gegeneinander
Generationendialog 2026: Impulse für
einen Sozialstaat von morgen 11
Aus den BFW
Arbeit als Schlüssel zur Teilhabe
BFW Mainz feiert 60. Jubiläum 12
Was passiert im Arbeitgeber-Praxislabor?
BFW Thüringen testet Tool zur Überwindung
von Sprach- und Hörbarrieren 12
BV BFW und Politik 13
Namen & Nachrichten 14–15
Impressum
Redaktion: Dr. Susanne Gebauer, Kathrin Jackel-Neusser, Kerstin Kölzner,
Ellen Krüger, Frank Memmler, Heinz Werner Meurer, Dr. Christian Vogel,
Astrid Hadem (V. i. S. d. P.)
Fotonachweise (Seite): iStockphoto/Funtap/Bearbeitung zeichensetzen (1);
BV BFW/Kruppa (2, 14 o. r., ); DRV (3, 5, 6); Melitta Schubert (4);
iStockphoto/Drazen (7, o. li.); iStockphoto/damircudic (7, u. r.);
AdobeStock/Schepers Photography (8/9, 10); Rüffer: Yousef Hakimi (8);
Pellmann: DBT/Inga Haar (9); GVG/Kruppa (11); Stefan Raab (12 o.);
BFW Thüringen (12 u.); BV BFW (13, 15 u. r.); BFW München (14 o. li.);
BAG WfbM (14 u. li.); iStockphoto/cherdchai chawienghong (14 u. r.);
Zips: Isabel Albrecht (15) Krempl: DRV Nordbayern (15); DRV Bund (15 o. r.);
BMAS (15 u. li.)
Gestaltung: zeichensetzen kommunikation GmbH
Leserservice:
Kontakt: Ellen Krüger | Knobelsdorffstr. 92 | 14059 Berlin
Tel. 030 3002-1253 | E-Mail: rehavision@bv-bfw.de
Herausgeber: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e. V.
Druck: Königsdruck – Printmedien und digitale Dienste GmbH
Aktuelle Ausgaben der REHAVISION als Download unter:
www.bv-bfw.de
2 REHAVISION 1/2026
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
Jedes Jahr trifft sich die Reha-Szene bei Deutschlands größtem rehabilitationswissenschaftlichen Kongress.
Teilhabe sichern in einer
vielfältigen Gesellschaft
Impulse vom Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium 2026
Vom 24. bis 26. März 2026 wird das Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium erneut zum
zentralen Treffpunkt der Reha-Community. Unter dem Rahmenthema „Fairsorgt in der Reha?
Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“ steht die Frage im Mittelpunkt, wie eine offene,
diversitätssensible und gerechte Gestaltung von Teilhabeleistungen gelingt. Erwartet werden über
1.800 Expert:innen aus Forschung, Praxis, Politik und Verwaltungen, die über Potenziale und
Perspektiven für die Weiterentwicklung der Rehabilitation diskutieren. Katrin Parthier, Leiterin des
Kongresskomitees der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Astrid Hadem geben einen Überblick.
Eins ist klar: Rehabilitation ist kein „Nice-to-have“,
sondern ein gesetzlicher Anspruch und zentraler
Hebel sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Teilhabe.
In Leipzig werden aktuelle Analysen der Deutschen
Rentenversicherung vorgestellt, die erneut zeigen, dass
Rehabilitationsleistungen einen messbaren Mehrwert
haben. Rehabilitationsleistungen steigern die Erwerbschancen
ihrer Versicherten um 15 bis 20 Prozentpunkte
und tragen damit entscheidend dazu bei, Menschen im
Erwerbsleben zu halten. Angesichts der demografischen
Alterung und des zunehmenden Fachkräftemangels ist
das ein Fakt von hoher Relevanz. Zugleich erzeugt jeder
in Rehabilitation investierte Euro einen volkswirtschaftlichen
Nutzen von zwei bis fünf Euro innerhalb der ersten
zwei Jahre nach der Inanspruchnahme. Diese Befunde
unterstreichen nicht nur den individuellen, sondern auch
den gesamtgesellschaftlichen Wert der Rehabilitation.
Der nachgewiesene Nutzen der Rehabilitation eröffnet
einen Gestaltungsraum, in dem Fragen von Fairness und
Chancengleichheit an Bedeutung gewinnen. Die Analysen
zeigen, dass sich der Nutzen von Rehabilitation je nach Bedarfslage
unterscheidet. Besonders ausgeprägte Effekte
finden sich bei Versicherten mit vorangegangenem Krankengeldbezug.
Für Personen, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet
ist, bei denen aber noch keine manifesten Teilhabeeinschränkungen
vorliegen, deuten die Ergebnisse darauf
hin, dass auch weniger intensive Reha-Angebote wirksam
sein könnten. Eine stärkere Ausdifferenzierung rehabilitativer
Leistungen, die sich an den jeweiligen Bedarfen orientiert,
gilt als möglicher Ansatz zur Weiterentwicklung. Genau
hier setzt auch das Rahmenthema des Reha-Kolloquiums
an, denn Menschen kommen mit sehr unterschiedlichen gesundheitlichen
Voraussetzungen, sozialen Ressourcen und
Lebensrealitäten in die Rehabilitation. ➝ Fortsetzung
REHAVISION 1/2026 3
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
Prof. Dr. med. Ute Seeland spricht über geschlechtersensible Reha.
Gesundheits- und Teilhabechancen gerecht gestalten
Chancengleichheit und faire Versorgung bedeuten im Reha-
Kontext nicht, allen identische Leistungen anzubieten,
sondern rehabilitative Angebote so auszugestalten, dass
sie an unterschiedliche Bedarfe, Kontexte und Lebenslagen
anschließen. Damit rücken soziale Einflussfaktoren
auf Gesundheit in den Fokus. Einkommen, berufliche
Belastungen, Wohnverhältnisse
oder psychosoziale Ressourcen
prägen Krankheitsrisiken ebenso
wie Rehabilitationsverläufe und
deren Nachhaltigkeit. Wer mit
multiplen Belastungen in die Rehabilitation
eintritt, startet häufig
mit ungünstigeren Voraussetzungen
für stabile Teilhabe.
Diese Zusammenhänge greift
Prof. Dr. Nico Dragano, Professor
für Medizinische Soziologie
und Direktor des Instituts für
Medizinische Soziologie am
Universitätsklinikum Düsseldorf, in seiner Keynote auf. Als
Experte für soziale Ungleichheit und Gesundheit verbindet
er sozialepidemiologische Forschung mit Fragen der
Versorgungs- und Rehabilitationspraxis. Dragano zeigt, dass
gesundheitliche Ungleichheit kein Randphänomen individueller
Lebensführung ist, sondern systematisch aus sozialen
Lebensbedingungen hervorgeht – und sich durch Unterschiede
in Bildung, Beruf, Einkommen und Arbeitsbedingungen
verstärken kann. Für die Rehabilitation bedeutet dies,
dass Teilhabechancen nicht allein im Reha-Prozess selbst
Menschen kommen mit sehr
unterschiedlichen gesundheitlichen
Voraussetzungen,
sozialen Ressourcen und
Lebensrealitäten
in die Rehabilitation.
35. Reha-Wiſſenſchaftlicheſ Kolloquium
Das 35. Reha-Wissenschaftliche Kolloquium findet
vom 24.–26. März im Congress Center Leipzig statt.
Veranstalter sind die DRV Bund, die DRV Mitteldeutschland
und die Deutsche Gesellschaft für
Rehabilitationswissenschaften (DGRW).
www.reha-kolloquium.de
entschieden werden, sondern bereits durch vorgelagerte soziale
Kontexte geprägt sind. Rehabilitation steht daher stets
vor der Aufgabe, diese ungleichen Ausgangsbedingungen
mitzudenken. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie
Reha-Strukturen, Zugangswege und Unterstützungsangebote
so gestaltet werden können, dass sie auch unter unterschiedlichen
sozialen Voraussetzungen wirksam werden.
Wie eng gesundheitliche Einschränkungen und soziale
Exklusionsrisiken miteinander verknüpft sind, verdeutlicht
eine von der Deutsche Rentenversicherung Bund
geförderte Studie des Instituts für Qualitätssicherung in
Prävention und Rehabilitation (iqpr). Sie zeigt, dass chronische
Erkrankungen Exklusionsspiralen auslösen können,
die weit über gesundheitliche Beeinträchtigungen hinausreichen
und durch Versorgungsbarrieren, arbeitsweltliche
Anforderungen und finanzielle Einbußen verstärkt
werden. Fairness in der Rehabilitation entscheidet sich
hier wesentlich daran, ob Exklusionsspiralen frühzeitig
erkannt und systematisch durchbrochen werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Rentenversicherung
einen Ansatz entwickelt, bei dem besonders gefährdete
Versicherte proaktiv
angesprochen werden, um sie
gezielt zu informieren und bei
Bedarf zu beraten. Das hierzu
pilotierte Verfahren wird derzeit
in die Routine überführt. Ergebnisse
aus der Pilotphase werden
ebenfalls in Leipzig vorgestellt.
Geschlechtersensible
Reha, ja bitte!
Vielfalt in der Rehabilitation betrifft
jedoch nicht nur Lebenslagen
und Zugangsbedingungen,
sondern auch die medizinische
Versorgung. Diagnostik, Therapie und Nachsorge orientieren
sich vielfach an Normen, die geschlechtsspezifische
Unterschiede noch nicht hinreichend berücksichtigen. Genau
hier setzt die Keynote von Univ.-Prof. Dr. Ute Seeland
an. Sie ist Inhaberin der ersten Vollzeitprofessur für geschlechtersensible
Medizin an der Otto-von-Guericke-Universität
Magdeburg. In ihrer Keynote beschäftigt sie sich
mit der Datenlage zu geschlechtsspezifischen Unterschieden
und der Frage, wie diese Erkenntnisse in konkrete Versorgungsprozesse
– etwa in der Rehabilitation und Nachsorge
– übersetzt werden. Die Forschung
zeigt, dass sich Erkrankungsverläufe,
Symptombilder und das Ansprechen auf
Zum Programm:
Therapien zwischen den Geschlechtern
unterscheiden. Gleichzeitig sind Frauen
in klinischen Studien weiterhin unterrepräsentiert.
Geschlechtersensible Medizin
zielt darauf ab, biologische und
soziokulturelle Geschlechterunterschiede
entlang der gesamten Versorgungskette
zu berücksichtigen. Faire Gesundheitsversorgung
bedeutet in diesem
4 REHAVISION 1/2026
Mehr als 300 wissenschaftliche Vorträge und Poster geben Einblick in aktuelle rehabilitations- und teilhabebezogene Themen.
Kontext, solche Unterschiede nicht als Randphänomene
zu behandeln, sondern sie systematisch in Entscheidungsund
Versorgungsprozesse einzubeziehen.
Chancengleichheit und Arbeitsmarkt 4.0
Auch für den Erfolg einer beruflichen Rehabilitation sind
Nachhaltigkeit und Chancengleichheit relevant. Im Kern
geht es darum, berufliche Rehabilitation vor dem Hintergrund
umfassender gesellschaftlicher Veränderungsprozesse
zielgruppenspezifisch weiterzuentwickeln. Dabei
muss sie gleichzeitig den Anforderungen des Arbeitsmarkts
4.0 gerecht werden und die Prinzipien von Chancengleichheit,
Vielfalt und Nachhaltigkeit konsequent
umsetzen. Konkret heißt das, Kompetenzen für zukunftssichere
Berufsbilder zu vermitteln, die die Erwerbsfähigkeit
von Rehabilitand:innen langfristig sichern. Das Diskussionsforum
„Chancengleichheit - Teilhabe sichern: Berufliche
Rehabilitation im Spannungsfeld eines sich wandelnden
Arbeitsmarkts“ beleuchtet das Thema aus unterschiedlichen
Perspektiven. Für die Berufsförderungswerke setzt
Dr. Maria Heinelt, Geschäftsführerin des BFW Thüringen,
einen inhaltlichen Impuls mit ihrem Beitrag „Nachhaltig –
hochwertig – fair: Kompetenzentwicklung und Erwerbsfähigkeit
von Rehabilitand:innen im Berufsförderungswerk“.
KI-gestützte Assistenzsysteme als LTA?
Innovative Ansätze verfolgen verschiedene Forschungsund
Entwicklungsprojekte, die sich mit den Chancen Künstlicher
Intelligenz (KI) für die Rehabilitation beschäftigen.
Zu ihnen zählt auch das vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales geförderte Projekt KI-Kompass Inklusiv. Hier
werden Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse
bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit
KI-Technologien analysiert und Empfehlungen für deren
zukünftige Gestaltung entwickelt. Der Einsatz solcher
KI-gestützter Assistenzsysteme als Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben (LTA) wird jedoch von zahlreichen
fördernden und hemmenden Einflussfaktoren geprägt.
Eine große Rolle spielen hier rechtlich-regulatorische
Rahmenbedingungen sowie Beratungsstrukturen und
-prozesse zum Einsatz geeigneter KI-Technologien.
Ein von Barbara Lippa (BV BFW) und Ulrich Krüger (DRV
Westfalen) geleitetes Diskussionsforum greift zentrale Fragestellungen
auf, die sich im Kontext von Beratung und Förderung
aus Sicht der Kostenträger und beratenden Akteur:innen
ergeben. Diskutiert wird dabei unter anderem, ob und
inwieweit KI-Technologien als Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen
eingeordnet und als LTA gefördert werden können.
Zugangswege im Fokus
Dass sich angesichts der veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen die Strukturen und Prozesse in der
beruflichen Rehabilitation weiterentwickeln müssen, ist Ausgangspunkt
weiterer Studien, die sich mit der Zuweisungspraxis
der Träger beschäftigen. Fest steht, dass durch den
demographischen Wandel die Bedeutung der beruflichen
Rehabilitation zunehmen wird, um das Erwerbskräftepotenzial
optimal auszuschöpfen. Gleichzeitig gehen die Anträge,
Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben seit 2017 tendenziell zurück,
was sich negativ auf die Leistungsnutzung der Berufsförderungswerke
trotz der gestiegenen Bedarfe auswirkt.
Das wirft die Frage auf, wie sich die Zuweisungspraxis
der Reha-Fachberatenden gestaltet, d. h. nach welchen
Kriterien sie Versicherte den Berufsförderungswerken
als Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation zuweisen.
Diese Frage scheint trivial zu sein, da die Zuweisungen
auf Basis sozialrechtlicher Standards erfolgen
sollten. Die Studienergebnisse veranschaulichen aber,
dass nicht nur sozialrechtliche Regelungen die Zuweisungspraxis
der Reha-Fachberatenden kennzeichnen.
Das Vorgehen der Fachberatenden reicht von einer
engen Zusammenarbeit mit den Berufsförderungswerken
über eine starke Ausrichtung auf die Ergebnisse bis
hin zur Orientierung an den subjektiven Bedarfen der
Rehabilitand:innen.
➝ Fortsetzung
REHAVISION 1/2026 5
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
Die begleitende Ausstellung auf dem Reha-Kolloquium zeigt Angebote und Entwicklungen rund um Rehabilitation.
Die unterschiedlichen Vorgehensweisen sind Teil des jeweiligen
beruflichen Selbstverständnisses der Fachberatenden.
Sie zu kennen, ermöglicht es den Leistungs- und Kostenträgern,
bedarfsgerecht zu reagieren – zum Beispiel durch
veränderte Qualifizierungskonzepte der Reha-Fachberater.
Die Datenbasis liefert das Forschungsprojekt „Bedarfsanalyse
zur Weiterentwicklung und Stabilisierung der Berufsförderungswerke
durch eine Prozessanalyse“, die der
Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW)
mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und
dem Institut für sozialwissenschaftliche Prozessanalyse und
Arbeitsgestaltung UG (haftungsbeschränkt) realisiert hat.
Im Fokus stehen die Zugangswege in die Berufsförderungswerke
sowie mögliche Hindernisse, die Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen daran hindern, Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch zu nehmen.
„Die Erkenntnisse der Studie sind ein wichtiger Schritt,
um Barrieren abzubauen und die Angebote der Berufsförderungswerke
noch passgenauer an den individuellen
Bedarf der Teilnehmenden und die veränderten Bedarfe
des Arbeitsmarktes auszurichten“, so die Vorstandsvorsitzende
des BV BFW Dr. Susanne Gebauer.
Der Bundesverband
Deutscher Berufsförderungswerke
ist mit einem Stand
in der begleitenden Ausstellung
vertreten.
Sie finden uns in Ebene 1/
Stand-Nr. 1-59
Fallmanagement
als Problemlösung
Insgesamt legt das Reha-
Kolloquium 2026 ein besonderes
Augenmerk auf
Forschungsergebnisse zur
beruflichen Rehabilitation.
Das hängt eng mit dem Ende
des Forschungsschwerpunkts
der Deutschen Rentenversicherung
Bund zur
Weiterentwicklung der beruflichen
Rehabilitation zusammen.
Aber auch aus dem
vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales initiierten
Bundesprogramm
„Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“
liegt eine Vielzahl an Ergebnissen vor, die in Leipzig
präsentiert werden. Dazu gehören auch Erkenntnisse aus
Projekten zum Fallmanagement.
Neue Fallmanagementkonzepte zählen zu den derzeit
erprobten Handlungsansätzen, um Probleme bei der Wiedereingliederung
in Arbeit nach einer Reha in den Griff zu
bekommen. Im Kern geht es dabei meist um eine Unterstützung
bei der Nutzung des gegliederten Versorgungssystems,
da aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten
Schnittstellenprobleme entstehen und Zugänge zu Leistungen
erschwert sein können. Fallmanager:innen können hier
helfen, Lösungen gemeinsam zu erarbeiten und die Abstimmung
zwischen den beteiligten Akteuren zu erleichtern.
Lösungsstrategieen für Probleme
Projekte, die sich mit rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit
beschäftigen (etwa zwischen Jobcentern und Rentenversicherungsträgern)
sind mit Herausforderungen konfrontiert,
die sich durch die unterschiedlichen Arbeitskulturen,
aber auch durch ganz konkrete Regelungen (z.B. datenschutzrechtliche
Vorgaben) ergeben und eine engere Zusammenarbeit
behindern können. Für solche Herausforderungen
haben die Projekte Lösungsstrategien erarbeitet:
regelmäßige Austauschformate, Angebote zur Teamentwicklung
sowie informelle Kommunikationsmöglichkeiten
zwischen den beteiligten Fachkräften. Auch die Modifikation
datenschutzrechtlicher Dokumente und die Verschriftlichung
gemeinsamer Konzepte und Standards tragen zur Stabilisierung
der Zusammenarbeit bei. Als förderlich erweist sich
zudem die Sichtbarkeit von Projekterfolgen. Nachweisbare
positive Ergebnisse erhöhen die Bereitschaft der beteiligten
Organisationen, kooperative Ansätze mitzutragen.
Kurz: Die in den Modellprojekten erprobten Lösungsansätze
zeigen vielfach das Potenzial einer verbesserten
Reha-Praxis, sind jedoch oft mit einem hohen Ressourceneinsatz
verbunden. Entscheidend ist, praxistaugliche
Lösungen zu entwickeln, damit eine Verstetigung realistisch
sein kann. Wie die aussehen können, darüber wird beim
Reha-Kolloquium in Leipzig diskutiert werden.
6 REHAVISION 1/2026
KURZ NOTIERT
IAB: Integration gelingt, die Zahl
der Geförderten sinkt
DRV: Reha hat volkswirtschaftlichen
Nutzen
Die Arbeitsmarktintegration
von Erwachsenen mit Behinderungen
nach einer beruflichen
Reha im Zuständigkeitsbereich
der Bundesagentur
für Arbeit (BA) hat
sich verbessert, zugleich sinkt
die Zahl der Geförderten.
Das zeigt der Kurzbericht
21/2025 des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA. Danach
nehmen Menschen nach einer Reha immer häufiger eine
Erwerbstätigkeit auf oder verbleiben auf ihrem ursprünglichen
Arbeitsplatz. Gesunken sei jedoch die Zahl der Anerkennungen
von beruflichen Rehabilitand:innen. Während
es 2015 noch 26.200 Personen waren, verzeichnete die
BA 2024 nur 19.480 Anerkennungen. Unter den Geförderten
sind immer weniger Frauen und immer mehr Personen
mit einer Behinderung des Stütz- und
Bewegungsapparates sowie mit psychischen
Erkrankungen Die Zugänge
Mehr Infos:
aus einem Leistungsbezug dagegen
sinken. Agenturen und Jobcenter
sind aus Sicht des IAB weiter gefragt,
individuelle Fördermöglichkeiten zu
finden und flexibler anzuwenden.
Die Ausgaben für Reha-
Maßnahmen der Deutschen
Rentenversicherung (DRV)
schaffen einen messbaren
Mehrwert für die Gesellschaft
und erhöhen die Erwerbschancen
der Versicherten.
Zu diesem Schluss kommt
eine empirische Analyse der
DRV zu den Beschäftigungseffekten
der Rehabilitation
Ende 2025. Sie zeigt zum
einen, dass Rehabilitation
die Erwerbschancen der Versicherten um 15 bis 20 %
erhöht. Zum anderen macht sie sichtbar, dass Personen
mit vorhergehendem Krankengeldbezug etwa doppelt
so stark von einer Rehabilitation profitieren. Die volkswirtschaftlichen
Gewinne liegen je nach Zeitpunkt nach
einer Reha bei 40 bis 60 € pro Tag
und Person. Allein in den ersten Mehr Infos:
beiden Jahren hätten aktuelle Investitionen
in die Rehabilitation von
etwa 8 Mrd. Euro zu etwa 40 Mrd.
Euro Gewinn für die Gesellschaft
geführt, so der Bericht. Fazit: Die
Rehabilitation der DRV rechnet sich.
Aktion Mensch veröffentlicht
„Inklusionsbarometer Arbeit 2025“
Die Arbeitsmarktsituation von
Menschen mit Behinderungen
hat sich durch die wirtschaftlichen
Herausforderungen
verschlechtert. Das ist das
Ergebnis des Inklusionsbarometers
Arbeit 2025, das die
Aktion Mensch zusammen mit
dem Handelsblatt Research
Institut ermittelt hat. Danach
waren rund 185.400 Menschen
mit Behinderung ohne Anstellung,
knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt
erreicht die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung
fast zwölf Prozent und liegt damit rund doppelt
so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.
„Die Hoffnung aus den Mehr Infos:
Vorjahren, dass die strukturellen
Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt
– Stichwort Fachkräftemangel
– die konjunkturelle Schwächephase
überlagern könnten, erfüllte
sich nicht“, heißt es in dem Bericht.
Psychische Erkrankungen bei
Arbeitslosen stark verbreitet
Dass zwischen Arbeitslosigkeit
und psychischen Beeinträchtigungen
ein Zusammenhang
besteht, bestätigt eine aktuelle
Studie des Ärztlichen Dienstes
der Bundesagentur für Arbeit
(BA) in Zusammenarbeit mit der
Hochschule der BA. Grundlage
der Untersuchung sind mehr
als vier Millionen sozialmedizinische Begutachtungen.
Demnach litten 52,1 % der begutachteten Personen an
mindestens einer psychischen Störung. Damit stellen psychische
Erkrankungen die häufigste Diagnosegruppe dar.
An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates
und des Bindegewebes mit 31,4 %, gefolgt von
Erkrankungen des Kreislaufsystems
mit 10,7 %. Die Studie belegt, dass Mehr Infos:
psychische Erkrankungen besonders
häufig mit Leistungsunfähigkeit verbunden
sind. Umso wichtiger sei ein
frühes Gegensteuern, um Chronifizierungen
zu vermeiden und Langzeitarbeitslosigkeit
zu verhindern.
REHAVISION 1/2026 7
POSITIONEN & PROGRAMME FÜR MEHR TEILHABE
Positionen & Programme
für mehr Teilhabe
Wofür sich die behindertenpolitischen Sprecher
der GRÜNEN- und LINKEN-Fraktion stark machen
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung einen Fokus auf Teilhabe gelegt und geplante
Vorhaben benannt. Wir haben die behindertenpolitischen Sprecher:innen der GRÜNEN-Fraktion
Corinna Rüffer und der LINKEN-Fraktion Sören Pellmann gefragt, was aus ihrer Sicht rund um
Teilhabe, Prävention und Rehabilitation zu verbessern ist.
REHAVISION: Der Koalitionsvertrag betont
die Stärkung von Prävention und Rehabilitation.
Welche Aspekte verbinden Sie damit konkret?
Corinna Rüffer MdB: Prävention darf kein nachgelagerter
Gedanke sein, sondern muss frühzeitig
und ganzheitlich ansetzen: in Schule, Ausbildung
und Arbeitswelt. Rehabilitation wiederum muss
konsequent personenzentriert ausgerichtet sein:
wohnortnah, ganzheitlich und flexibel organisiert.
Wichtig ist außerdem eine bessere Zusammenarbeit
der Leistungsträger, damit Menschen nicht
in Zuständigkeitsfragen hängenbleiben.
„Berufliche Rehabilitation ist entscheidend für
soziale Teilhabe, Selbstbestimmung und für die
Zukunftsfähigkeit unseres Arbeitsmarktes. “
Corinna Rüffer MdB
Seit 2013 gehört Corinna Rüffer dem Deutschen Bundestag an.
Die Grünen-Abgeordnete ist zudem Mitglied im Ausschuss für
Arbeit und Soziales und im Petitionsausschuss.
Sören Pellmann MdB: Prävention heißt: Menschen
erreichen, bevor sie aus dem Arbeitsleben fallen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
muss mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards
verpflichtend werden – besonders in kleinen und
mittelständischen Unternehmen. Bei psychischen Erkrankungen,
die massiv zunehmen, brauchen wir
niedrigschwellige Angebote wie „Blaufeuer" flächendeckend.
Der Ü45-Check greift zu spät. Entscheidend:
Die Reha-Träger müssen proaktiv auf gefährdete
Personen zugehen, bevor der GdB beantragt wird.
8 REHAVISION 1/2026
POSITIONEN & PROGRAMME FÜR MEHR TEILHABE
losen- oder Krankenversicherung. Das ist keine „Grüne-
Sicht“, sondern schlicht Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sören Pellmann MdB: Das System ist ein bürokratisches
Labyrinth. Teilhabe ist kein Verwaltungsakt, sondern Menschenrecht.
„Leistungen wie aus einer Hand” darf keine
Phrase bleiben. Der gemeinsame Grundantrag ist überfällig.
Fallmanagement muss gesetzlich verankert werden
– nicht nur im SGB VI, sondern trägerübergreifend. Die
Schnittstellen zwischen medizinischer und beruflicher Reha
müssen nahtlos werden. Besonders bei psychischen Beeinträchtigungen
entscheidet Kontinuität über Erfolg oder
Scheitern. Menschen ohne Erstausbildung müssen im Rahmen
der Reha einen anerkannten Abschluss erwerben
können. Teilhabe darf nicht vom Landkreis abhängen.
Was muss sich in der beruflichen Rehabilitation und
bei den zuständigen Akteuren ändern?
Welchen Stellenwert hat berufliche Rehabilitation
für Sie aus arbeits- und sozialpolitischer Sicht?
Corinna Rüffer MdB: Berufliche Rehabilitation ist entscheidend
für soziale Teilhabe, Selbstbestimmung und
für die Zukunftsfähigkeit unseres Arbeitsmarktes. Gerade
angesichts des demografischen Wandels dürfen wir niemanden
zurücklassen. Wenn Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen durch passende Qualifizierung
und Unterstützung ihre Fähigkeiten einbringen können,
ist das ein Gewinn für alle: menschlich, sozial und wirtschaftlich.
Wenn wir es schaffen, dass in das Bewusstsein
der Menschen die Erkenntnis Einzug hält, dass Reha keine
soziale Wohltat ist, sondern eine Investition in Inklusion
und Stabilität der sozialen Sicherungssysteme, haben wir
schon viel gewonnen. Insgesamt sehe ich in all diesen
Bereichen bei der jetzigen Bundesregierung nicht nur
einen Stillstand, sondern ein regelrechtes Rollback.
Corinna Rüffer MdB: Berufliche Rehabilitation muss sich
stärker an Lebensrealitäten orientieren. Dazu gehört, dass
Träger wie die Renten- und Unfallversicherung /Agentur für
Arbeit stärker auf individuelle Problemlagen reagieren
können. Werkstätten sollten sich wieder mehr auf ihre ursprüngliche
Reha-Funktion konzentrieren, nicht auf wirtschaftliche
Eigenlogiken. Integrationsfachdienste und freie
Anbieter brauchen mehr Handlungsspielraum und Verlässlichkeit.
Deshalb ist es wichtig, dass sie auch weiter über
die Integrationsämter finanziert werden, welche die Mittel
aus der Ausgleichsabgabe beziehen. Die neue Bundesregierung
hingegen plant die erneute nachgelagerte Förderung
von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Sören Pellmann MdB: Berufliche Rehabilitation ist
Menschenrecht, keine Gnadenleistung. Jährlich qualifizieren
BFW über 15.000 Fachkräfte mit Potenzial.
„Reha vor Rente" muss ernst gemeint sein – nicht als
Spardiktat, sondern als Teilhaberecht.
Das komplexe System der Rehabilitation und Teilhabe
soll weiterentwickelt werden, so will es die Koalition.
Was müssen zentrale Elemente einer zukunftsfähigen
Weiterentwicklung sein?
Corinna Rüffer MdB: Wir brauchen ein System, das Betroffene
nicht verwaltet, sondern unterstützt. Dafür müssen
Teilhabeplanung, Beratung und Zugang zu Leistungen verständlicher,
digital zugänglich und barrierefrei werden.
Leistungen sollten endlich „wie aus einer Hand“ erfolgen –
nicht im wie immer wieder vorkommenden gegeneinander
arbeitenden Nebeneinander von Renten-, Unfall-, Arbeits-
„Teilhabe ist kein Verwaltungsakt,
sondern Menschenrecht.“
Sören Pellmann MdB
Der Sprecher für Behindertenpolitik und Teilhabe
der Partei Die Linke ist seit 2017 Mitglied des Bundestages.
Zudem ist er neben Heidi Reichinnek
Vorsitzender seiner Fraktion.
REHAVISION 1/2026 9
POSITIONEN & PROGRAMME FÜR MEHR TEILHABE
Sören Pellmann MdB: Die Einheitlichen Ansprechstellen
für Arbeitgeber (EAA) brauchen
mehr Personal und bessere Vernetzung. Die
Durchlässigkeit zwischen Werkstätten und
allgemeinem Arbeitsmarkt ist mit 0,35 % ein
Skandal. Wir brauchen: Mindestlohn in Werkstätten,
Stärkung von Inklusionsbetrieben und
ein attraktiveres Budget für Arbeit.
Die Regierung will die Teilhabechancen für
Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern
und den Fachkräftemangel vermindern.
Wie muss (berufliche) Rehabilitation aussehen,
um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
Corinna Rüffer MdB: Das sollte kein Widerspruch
sein: Teilhabe ist ein Selbstzweck, aber
gleichzeitig ökonomisch sinnvoll. Voraussetzung
ist allerdings, dass Rehabilitation nicht auf reine
Beschäftigungsfähigkeit verkürzt wird. Angebote
müssen auf individuelle Kompetenzen zugeschnitten
sein, barrierefrei zugänglich sein und
eine reale Perspektive auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt eröffnen. Arbeitgeber brauchen
gezielte Beratung und politische Vorgaben, um
inklusive Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel muss
sein, Fähigkeiten zu erhalten oder neue zu erlangen
– nicht, Menschen in Erwerbslosigkeit
oder Frührente zu schicken.
Sören Pellmann MdB: Berufliche Rehabilitation
muss präventiver werden. Bei chronischen
Erkrankungen sollten Reha-Angebote greifen,
bevor Menschen in Erwerbsminderungsrente
fallen. Konkret fordern wir: Ausbau von Teilqualifikationen
mit Anschlussfähigkeit, digitale
und KI-gestützte Lernformate als Standard,
barrierefreie Infrastruktur als Pflicht. Arbeitgeber
müssen in die Pflicht – Beschäftigungsquote
auf sechs % anheben, Schluss mit dem
„Freikaufen" durch Ausgleichsabgabe.
Menschen mit Behinderung sollen ihr Recht
auf volle und gleichberechtigte Teilhabe am
Arbeitsmarkt verwirklichen können. Unterstützt
werden soll das durch eine verstärkte Förderung
der Arbeitsaufnahme für Menschen mit
Behinderung. Wie sollte das konkret aussehen?
Corinna Rüffer MdB: Menschen mit Behinderung
sollen ihr Recht auf volle und gleichberechtigte
Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen
können. Dafür braucht es finanzielle Förderung,
praktische Unterstützung und Netzwerkarbeit.
Das Budget für Arbeit muss weiter gestärkt
werden – die Aufhebung der Deckelung
des Lohnkostenzuschusses war ein wichtiger
Schritt, um die vollen 75 % des Arbeitsentgelts
zu fördern. Ebenso wichtig sind Inklusionsdienstleister
wie das Projekt Router in Köln, die Unternehmen
bei der Umsetzung begleiten, Berüh-
rungsängste abbauen und Lösungen aufzeigen.
Unternehmensnetzwerke wie in NRW sollten zudem
bundesweit ausgebaut werden, da erfolgreiche
Praxisbeispiele oft überzeugender wirken als
Vorgaben. Zudem braucht es mehr Sensibilsierung
in der Ausbildung und bessere digitale Barrierefreiheit.
Inklusion gelingt nur im Zusammenspiel aller.
Daher müssen wir nicht nur fördern, sondern
auch die nötigen Strukturen vor Ort schaffen.
Sören Pellmann MdB: Wir fordern: Stärkung
der Schwerbehindertenvertretungen, bessere Vernetzung
der EAA mit den Berufsförderungswerken
und der Bundesagentur für Arbeit, echte Anreize
für Arbeitgeber. Das Budget für Arbeit muss attraktiver
werden. Aber: Inklusion darf keine individuelle
Anpassungsleistung sein. Wir brauchen strukturelle
Veränderungen – ein Bundesinklusionsgesetz,
das auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit
verpflichtet, Verbandsklagerecht im AGG.
Teilhabe erfordert eine Vielzahl erfolgreicher
Instrumente und Hilfen. Welche Rolle spielen die
Berufsförderungswerke in Hinblick auf Teilhabe?
Corinna Rüffer MdB: Seit jeher plädiere ich dafür,
„Sonderwelten“ für behinderte Menschen abzubauen:
Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke
sind zwar Einrichtungen ausschließlich
für Menschen mit Behinderungen, leisten allerdings
wichtige Beiträge zu deren Eingliederung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Sie haben sich schon vor
Jahren auf den Weg der Veränderung gemacht
und viele Ausbildungsgänge so gestaltet, dass sie
in enger Zusammenarbeit mit Betrieben des allgemeinen
Arbeitsmarkts erfolgen. Diesen Weg sollten
sie weiter gehen, und die Bundesregierung
muss Regelungen, die das erschweren, ändern.
Sören Pellmann MdB: Die Berufsförderungswerke
sind zentrale Akteure der Teilhabe. Sie bieten
ganzheitliche Begleitung – medizinisch, psychologisch,
sozial. Ihre Expertise bei komplexen Bedarfslagen
und psychischen Erkrankungen ist unverzichtbar.
In Zeiten von Digitalisierung und KI
zeigen die Berufsförderungswerke, dass Innovation
und Inklusion zusammengehören. Sie müssen
politisch und finanziell gestärkt werden – als
Brückenbauer zwischen Rehabilitation und Arbeitsmarkt.
Menschenrechte haben kein Preisschild
– das gilt auch für berufliche Rehabilitation.
Lesen Sie die Interviews zum Thema Teilhabe im
Koalitionsvertrag mit den behinderten- und rehapolitischen
Sprecher:innen von
CDU/CSU, Wilfried Oellers MdB
und Lars Ehm MdB sowie
Heike Heubach MdB SPD
in der Rehavision 2/2025:
10 REHAVISION 1/2026
GENERATIONENDIALOG – POSITIONEN DES BV BFW
Intensiv diskutierten beim Generationendialog: Kathrin Jackel-Neusser (BV BFW, Bildmitte), Alice Greschkow (Prognos, r.) und Klaus Büscher (DGUV).
Gemeinsam statt gegeneinander
Generationendialog 2026: Impulse für einen Sozialstaat von morgen
Wie kann die Zukunft unseres Sozialstaats generationenübergreifend gesichert werden? Mit dieser
Frage beschäftigt sich der Generationendialog der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft
und -gestaltung (GVG). Er bringt junge Stimmen und erfahrene Akteur:innen aus Wissenschaft,
Sozialpartnerschaft und Arbeitsmarkt zusammen – mit einem klaren Ziel: Lösungen gemeinsam
zu entwickeln, statt Generationen gegeneinander auszuspielen.
Die sozialen Sicherungssysteme stehen unter Druck.
Alternde Gesellschaft, Fachkräftemangel, veränderte
Erwerbsbiografien – tragfähige Antworten sind
gefragt. Genau hier setzt der Generationendialog an. Die
Veranstaltungsreihe will Räume schaffen, in denen zentrale
Fragen zu Generationengerechtigkeit, Arbeitsmarkt, Rente,
Gesundheit und Pflege offen und auf Augenhöhe diskutiert
werden. „Hier geht es um Zuhören und wirklich miteinander
reden, statt übereinander“, so Niels Reith, Geschäftsführer
der GVG. Gefragt sind neue Perspektiven und Ideen.
Nach dem Auftakt 2024 fand im Januar 2026 der
zweite Dialog statt. Er stand unter dem Motto „Die Zukunft
unseres Sozialstaats: Gemeinsam Verantwortung übernehmen“
und beschäftigte sich mit den Herausforderungen in
Bereichen wie Arbeitsmarkt, Rente, Gesundheit und Pflege.
Sozialstaat als Lebenslaufprojekt
Zu den Highlights gehörte die Keynote von Prof. Dr. Alena
Buyx, sie war von 2020 bis 2024 Vorsitzende des Deutschen
Ethikrates. Ihre zentrale Botschaft: Jede Generation soll das
erhalten, was sie für ein gutes Leben braucht. Doch das gelingt
nur, wenn soziale Sicherung nicht für einzelne Gruppen
organisiert wird, sondern entlang des gesamten Lebensverlaufs
gedacht wird. „Ein Sozialstaat ist eine langfristige Gemeinschaftsunternehmung.
Er funktioniert nur, wenn wir nicht
in Einzelphasen denken, sondern den gesamten Lebensverlauf
einbeziehen“, betonte Buyx. Damit rückt ein Perspektivwechsel
in den Fokus: Generationen sind keine Gegenspieler,
sondern zeitlich verbundene Teile eines solidarischen Systems.
Teilhabe in allen Lebensphasen
Auch Kathrin Jackel-Neusser, Geschäftsführerin des Bundesverbands
der Berufsförderungswerke (BV BFW), setzte
einen klaren Akzent. In einer Paneldiskussion unterstrich sie
die Rolle der Berufsförderungswerke für einen zukunftsfähigen
Sozialstaat – und sprach darüber, warum das Recht auf
Arbeit in allen Lebensphasen zentral ist. Jackel-Neusser:
„Berufliche Teilhabe ist nicht nur ökonomisch relevant, sondern
essenziell für Selbstwirksamkeit, soziale Teilhabe und
gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Ihr Fazit: Berufliche Rehabilitation
ist auch gelebte Generationenpolitik. Sie ermöglicht
Menschen – unabhängig vom Alter – immer wieder
Anschluss, Perspektive und Teilhabe.
Der BV BFW, war Partner des Generationendialogs (v. l. n. r.):
Kerstin Kölzner, Christian Wolff, Kathrin Jackel-Neusser und
Ellen Krüger (BV BFW) mit Niels Reith (2. v. r.)
REHAVISION 1/2026 11
AUS DEN BFW
Arbeit als Schlüssel zur Teilhabe
BFW Mainz feierte 60. Jubiläum
Geschäftsführer Wolfgang Oster begrüßte unter anderem
Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der in seiner
Rede betonte: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
am Arbeitsleben ist eines der zentralen Anliegen der Arbeitsund
Sozialpolitik in Rheinland-Pfalz. Das BFW Mainz leistet
hierzu seit 1965 einen wichtigen Beitrag.“ Ebenfalls dabei:
Arbeits- und Sozialministerin Dörte Schall und Mainz’ Oberbürgermeister
Nino Haase, der hervorhob: „Das BFW war
inklusiv, bevor es ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür
gab. Es bringt dringend benötigte Fachkräfte in die Stadt –
eine zentrale Bildungseinrichtung für Mainz.“
Mit rund 100 Gästen aus Politik, Gesellschaft,
Selbsthilfe, Leistungsträgern und der Belegschaft
feierte das Berufsförderungswerk Mainz
im November 2025 sein 60-jähriges Bestehen. Seit 1965
finden Menschen mit Behinderungen hier Perspektiven, die
weit über die Ausbildung hinausreichen: Vollbeschäftigung
nach Abschluss und hohe Verbleibsquote in der Region.
Auch Herausforderungen kamen zur Sprache: Dr. Susanne
Gebauer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes
Deutscher Berufsförderungswerke, verwies auf sinkende
Belegungszahlen, steigende Bürokratie und fehlende Sanierungsprogramme.
BFW-Geschäftsführer Wolfgang Oster
forderte zudem eine auskömmliche Finanzierung: „Die
Schere zwischen Kosten und Erlösen geht immer weiter
auseinander – das gefährdet Qualität und langfristig den
Erhalt unserer Angebote.“ Andreas Bethke, Geschäftsführer
des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
(DBSV) appellierte daher an die Politik, die Arbeit
des BFW Mainz stärker zu unterstützen.
Was passiert im Arbeitgeber-Praxislabor?
BFW Thüringen testet Tool zur Überwindung von Sprach- und Hörbarrieren
Genutzt wird dafür ein KI-Tool zur Simultanübersetzung
und Transkription von Interaktionen. Im BFW
wird das Tool bei kaufmännischen Ausbildungsberufen
im Englischkurs erprobt, zum Beispiel für Übungen
zu Produktvorstellungen oder der Simulation von
Verkaufsgesprächen in Fremdsprachen. Bei Meleghy
Automotive wird das Tool parallel dazu von ehemaligen
Rehabilitand:innen erprobt: Als Anleiter:innen im
Produktionsbereich testen sie hier die Möglichkeiten
der Reduktion von Stress in Situationen mit Kommunikationsbarrieren
aus.
Wie gelingt die Anwendung von KI bei der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen?
Diese Frage beantworten die Praxislabore des
Projekts KI-Kompass Inklusiv ganz konkret. Zusammen mit
der Firma Meleghy Automotive testet das BFW Thüringen
derzeit in einem Arbeitgeber-Praxislabor, wie sich Sprachund
Hörbarrieren überwinden lassen. Für die rund 16 Mio.
Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung gibt es bislang
kaum Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Ziel des Praxislabors ist es, im betrieblichen Umfeld
arbeitsprozessnah Möglichkeiten zu erproben,
um sprachliche Barrieren zu überwinden. Im Fall von
bilingualen Sprachbarrieren ist zusätzlich zur Transkription
die akustische Ausgabe in einer anderen
Sprache möglich. Neben Menschen mit Hörbeeinträchtigungen
könnten auch Personen mit psychischen
Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten
von diesem Tool profitieren, wobei hier der Fokus
auf der Reduzierung von Stressfaktoren liegt, um
eine nachhaltige Integration zu fördern.
12 REHAVISION 1/2026
BV BFW UND POLITIK
Reha schafft Inklusion
Austausch mit Staatssekretärin Leonie Gebers
Berufliche Rehabilitation schafft Inklusion. Das verdeutlichten
Dr. Susanne Gebauer und Kathrin Jackel-Neusser
bei einem Treffen der Reha-Partner mit Staatssekretärin
Leonie Gebers im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
„Rund 80 % der Absolvent:innen der BFW finden ihren Weg in
den Arbeitsmarkt – besonders mittelständische Unternehmen
zeigen sich offen“, so die Vorstandsvorsitzende Dr. Gebauer.
Gleichzeitig bleibe die Inklusion im Fachkräftebereich ausbaufähig.
Einig war man sich, dass Inklusion noch stärker Teil der
Fachkräftestrategie der Bundesregierung werden müsse. Auch
neue Chancen zur Teilhabe standen im Fokus der Gespräche,
darunter Teilzeit-Rehabilitation, um insbesondere Müttern eine
Umschulung zu ermöglichen. Am Rande des Treffens überreichten
Dr. Susanne Gebauer und Kathrin Jackel-Neusser der
Staatssekretärin zudem das BFW-Positionspapier „REHA 2030“.
Impulse für Inklusion
Jahresempfang von Jürgen Dusel
Einmal im Jahr kommen alle Akteure der
Inklusions-Community zusammen – dann,
wenn der Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung Jürgen Dusel zum Jahresempfang
einlädt. Die Bedeutung von Inklusion
unterstrichen Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier und Arbeitsministerin Bärbel Bas in
ihren Reden und setzten damit konkrete Impulse
für Inklusion. Der Bundespräsident erinnerte
daran, dass 9,3 % der Deutschen eine Schwer-
behinderung haben – und dass jede:r im Laufe
des Lebens betroffen sein kann. Inklusion sei daher
kein Nischenthema, sondern eine der„großen Aufgaben
unserer Tage.“ Sein Appell in Krisenzeiten:
„Wir dürfen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft
nicht aus den Augen verlieren.“ Als Expert:innen
für Teilhabe waren auch Dr. Susanne Gebauer,
Vorsitzende des Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke
e. V. und Geschäftsführerin
Kathrin Jackel-Neusser dabei.
Berufliche Reha braucht politische Unterstützung
Treffen mit MdB Angelika Glöckner
Was braucht eine zukunftsfähige
berufliche Rehabilitation?
Darüber sprach Kathrin
Jackel-Neusser bei einem Treffen
mit der Bundestagsabgeordneten
Angelika Glöckner, Berichterstatterin
für Rehabilitation der SPD-Bundestagsfraktion.
Der Austausch machte
deutlich, wie zentral für eine wirksame
berufliche Rehabilitation politische Unterstützung
und verlässliche Rahmenbedingungen
sind.
Die BV BFW-Geschäftsführerin führte
aus, wo politisches Handeln für erfolgreiche
Teilhabe und für eine nachhaltige
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
erforderlich ist. Gemeinsame
Themen waren zudem die notwendige
Verbesserung der Schnittstellen zwischen
medizinischer und beruflicher Rehabilitation,
die Bedeutung von Stay-at-Work-
Konzepten sowie neue Ansätze in Prävention
und der Zusammenarbeit mit
Unternehmen.
REHAVISION 1/2026 13
NAMEN UND NACHRICHTEN
BFW München
Schlüsselübergabe für den Neubau
BV BFW
BV BFW beim Arbeitgebertag
Nach vier Jahren Bauzeit wurde Ende 2025 der Neubau
des BFW München feierlich in Kirchseeon eröffnet. Auf
3.300 qm Grundfläche ist ein moderner, barrierefreier
Ort entstanden, der für hohe Energiestandards bürgt
und an dem Menschen beruflich gestärkt werden und
neue Chancen erhalten. Mit neuer Küche und Mensa
gehört der Neubau damit zum Herzstück des Campus.
BFW-Geschäftsführer Günther Renaltner würdigte die
vielen Herausforderungen, die erfolgreich und in Teamwork
gemeistert wurden. Zwei Drittel des Projektes sind
abgeschlossen, nun folgt der restliche Bau im Betrieb.
Neben Vertreter:innen aus der Reha-Trägerschaft und
Politik gratulierten für den Vorstand des Bundesverbandes
Deutscher Berufsförderungswerke Kerstin Kölzner (Halle)
und für das BFW Würzburg Judith Faltl.
Beim wichtigsten Arbeitgebertreffen in Deutschland durfte
der Bundesverband der Deutscher Berufsförderungswerke
nicht fehlen. Dr. Christian Vogel (Dortmund) und Kerstin
Kölzner (Halle) waren in Berlin dabei, um sich über Teilhabe
am Arbeitsleben, Qualifizierung und die Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Deutschland auszutauschen.
Zu den Gesprächspartnern gehörten u.a. Niels Reith
von der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und
-gestaltung (GVG) sowie Daniel Terzenbach, Vorstand
der Bundesagentur für Arbeit. Im Fokus aller Gespräche
standen gemeinsame Strategien, um berufliche Rehabilitation,
Qualifizierung und Fachkräftesicherung weiter zu
stärken und partnerschaftlich voranzubringen.
BAG WfbM
Neue Geschäftsführerin
Seit dem 1. September führt Dr. Kerstin
Adolf-Wright die Geschäfte der Bundesarbeitsgemeinschaft
Werkstätten für behinderte
Menschen (BAG WfbM). Nach
beruflichen Stationen im Wohlfahrtsbereich
war Dr. Kerstin Adolf-Wright zuletzt
als Vorstandsvorsitzende der Evangelischen
Landeskirche im Kirchlichen
Verwaltungsamt Berlin Mitte-West tätig.
Die Betriebswirtin und promovierte
Erziehungswissenschaftlerin übernimmt die Aufgaben der
Geschäftsführung von Konstantin Fischer, stellvertretender
Geschäftsführer und Leitung Recht, Wirtschaft, Bildung und
Digitalisierung, der diese interimsweise innehatte. Gemeinsam
mit dem Vorstand ist sie für die Weiterentwicklung
zentraler Themen wie beispielsweise die Reform der Werkstätten
und Projekte wie „KI-Kompass Inklusiv“ zuständig.
Termine & Veranstaltungen 2026
■ SightCity online und in Frankfurt, 27.–29.5.26
■ 4. Kongress der Teilhabeforschung
in Siegen, 10./11.9.26
■ REHACARE in Düsseldorf, 23.–26.9.26
■ DVSG-Bundeskongress
in Düsseldorf, 15.–16.10.26
■ Deutscher Betriebsärzte Kongress
in Mainz, 21.–24.10.26
■ Reha-Rechtstag in Frankfurt, 30.11.26
14 REHAVISION 1/2026
NAMEN UND NACHRICHTEN
DRV Nordbayern
Neuer Vorsitz ab April 2026
Ein Wechsel steht beim Vorsitz der Geschäftsführung der
DRV Nordbayern an: Im April 2026 verabschiedet sich
Werner Krempl (rechts) nach fast 30 Jahren Dienstzeit
aus dem Amt. Er wird abgelöst von Jürgen Zips (links),
bisher Mitglied der Geschäftsführung. Der gebürtige Unterfranke
ist seit dem Jahr 1990 Teil des Unternehmens und
arbeitet bereits seit 2019 in der Unternehmensleitung mit.
Als ausgewiesener Fachexperte im Bereich Rentenrecht
bringt er langjährige Erfahrungen mit. Zusammen mit
Sandra Naether und Christina Bär bildet Jürgen Zips ab
April 2026 die neue Geschäftsführung der DRV Nordbayern.
BMAS
Neuer Referatsleiter Abteilung Va5
Markus Müller ist neuer Referatsleiter der Abteilung Va5
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und
damit zuständig für die Bereiche Digitale Transformation,
Haushalt und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Müller ist bereits seit 2008 im BMAS tätig und hat zuvor
eine umfassende Expertise rund um Fachkräfte- und Arbeitsweltthemen
als Referatsleiter für Grundsatzfragen
der Arbeitskräftesicherung und -qualifizierung und Digitale
Transformation gesammelt. In Berlin traf ihn jetzt die
Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Deutscher
Berufsförderungswerke Dr. Susanne Gebauer, mit dabei
Christina Jäger, ebenfalls aus dem BMAS-Referat Va5.
DRV Bund
Neuer Direktor gewählt
Dr. Matthias Flügge wurde Ende
des Jahres zum neuen Direktor der
Deutsche Rentenversicherung Bund
gewählt. Der 52-Jährige wird künftig
zusammen mit der Präsidentin
Gundula Roßbach und Direktorin
Brigitte Gross die Leitung des
größten Trägers der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung
übernehmen, so meldete die DRV.
Flügge soll insbesondere die Digitalisierung und organisatorische
Transformation der DRV Bund vorantreiben.
Flügge zeichnet sich durch umfangreiche Kenntnisse in IT,
Personalwesen und Facility-Management aus. Vor seiner
mehrjährigen Tätigkeit als Chief Digital Officer bei der
DRV Bund war Flügge am Fraunhofer-Institut für Offene
Kommunikationssysteme (FOKUS) tätig. Dort leitete er den
Bereich Digital Public Services und war für die digitale Transformation
in der öffentlichen Verwaltung verantwortlich.
BV BFW
Rückblick Deutscher
Betriebsärztekongress
„Grenzen überwinden –
Schnittstellen der Arbeitsmedizin“
– unter diesem
Motto trafen sich im Oktober
2025 die Betriebs- und
Werksärzt:innen in Rostock
zum Deutschen Betriebsärztekongress.
Ziel war es,
die Zukunft der vernetzten
Arbeitsmedizin zu diskutieren
und gemeinsam
weiterzudenken und aktiv
zu gestalten. In der begleitenden
Industrieausstellung
erhielten die Betriebs- und Werksärzt:innen Informationen
über aktuelle Entwicklungen und Produkte auf dem
Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die BFW
und der Bundesverband waren ebenfalls vor Ort dabei.
Am Stand des BV BFW informierten Brigitte Kollath
aus dem BFW Köln sowie BV BFW-Geschäftsführerin
Kathrin Jackel-Neusser und Ellen Krüger über die
Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation und die
Leistungen der BFW. Im Fokus stand dabei insbesondere
die Zusammenarbeit mit Unternehmen. Im Rahmen des
Vortragsprogramms gab Brigitte Kollath zudem einen
Einblick in innerbetriebliche Schnittstellen, BGM, betriebliche
Prävention und Klarheit im BEM-Verfahren.
REHAVISION 1/2026 15
Jeder Mensch ist einzigartig – und das gilt auch
für den Förderbedarf. Wir entwickeln innovative
Konzepte für individuelle Teilhabeleistungen, die einen
wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Arbeitswelt leisten.
Dr. Susanne Gebauer, Vorstandsvorsitzende
des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke
Die Berufsförderungswerke
Mit 28 Hauptstandorten und ca. 100 Regionalzentren sind die Berufsförderungswerke bundesweit vertreten.
Bad Pyrmont
Bad Wildbad Berlin Birkenfeld
Frankfurt am Main
Dortmund
Dresden
BERUFE • FÖRDERN • LEBEN
Düren
Frankfurt am Main
Goslar
Halle (Saale)
Hamburg
Berlin
Hamm
Heidelberg Heidelberg-Schlierbach Koblenz Köln
Leipzig Mainz
bfw
Mühlenbeck München Nürnberg
Oberhausen
Sachsen-Anhalt
Schömberg
Stralsund
Thüringen
Weser-Ems
Würzburg
Netzwerk für Arbeit und Gesundheit
Die BFW arbeiten im Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke
(BV BFW) eng zusammen. Mit unseren Publikationen leisten wir einen
Beitrag zur Zukunfts- und Qualitätssicherung der beruflichen Rehabilitation.
Das Fachmagazin REHAVISON
informiert regelmäßig über
die Chancen und Perspektiven
der beruflichen Rehabilitation.
Der Bezug ist kostenfrei.
wir.Neustarter ist das Informations-
und Beratungsangebot für
Menschen, die aus gesundheitlichen
Gründen nach Wegen für einen
beruflichen Neustart suchen.
www.wir-neustarter.de
Kontakt
www.bv-bfw.de