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Rehavision 1/2026

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1/2026

Chancen und Perspektiven

der beruflichen Rehabilitation

Schwerpunktthema

Forschung & Entwicklung

Reha-Kolloquium 2026

Teilhabe sichern in einer

vielfältigen Gesellschaft

Das Reha-Wissenschaftliche Kolloquium 2026

steht unter dem Thema „Fairsorgt in der Reha?

Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“.

Ein Überblick über Entwicklungen, Handlungsbedarfe

und Erkenntnisse, die Teilhabe fördern.

Seite 3

Positionen & Programme

für mehr Teilhabe

Wofür sich die behindertenpolitischen

Sprecher der GRÜNEN- und LINKEN-

Fraktion stark machen. Corinna Rüffer

und Sören Pellmann im Interview.

Seite 8

Die REHAVISION wird herausgegeben vom

Was passiert im

Arbeitgeber-Praxislabor?

Wie gelingt die Anwendung von KI bei der

Inklusion von Menschen mit Behinderungen?

Diese Frage beantwortet das Praxislabor des

Projekts KI-Kompass Inklusiv im BFW Thüringen.

Seite 12


FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Liebe Leserin,

lieber Leser,

Inhalt

Schwerpunktthema

Forschung & Entwicklung

Reha-Kolloquium 2026

Teilhabe sichern in einer vielfältigen Gesellschaft

Impulse vom Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium 2026 3–6

Kurz notiert 7

Positionen und Programme für mehr Teilhabe

Wofür sich die behindertenpolitischen Sprecher

der GRÜNEN- und LINKEN-Fraktion stark machen 8 –10

die berufliche Rehabilitation befindet sich im Umbruch.

Neue gesellschaftliche Anforderungen, vielfältigere Zielgruppen,

die zunehmende Komplexität in den Verfahren

und drängende Finanzierungsfragen stellen uns vor

große Aufgaben. Als Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke

(BV BFW) nehmen wir diese gerne an

und nutzen diese Phase, um mit Politik, Verwaltung und

Reha-Trägern in den Austausch zu gehen. Zahlreiche Gespräche

auf Bundes- und Landesebene sowie der Dialog

mit den Kostenträgern zeigen, wie wichtig eine konstruktive

Zusammenarbeit für gelingende Teilhabe ist.

Die aktuelle REHAVISION widmet sich dem Schwerpunkt

„Forschung & Entwicklung“ mit einem Ausblick

auf das Reha‐Wissenschaftliche Kolloquium 2026.

Dort werden Teilergebnisse unserer kürzlich veröffentlichten

Bedarfsanalyse zu Zugangswegen,

Barrieren und Hindernissen in der beruflichen Rehabilitation

vorgestellt. Die Untersuchung verdeutlicht,

an welchen Stellen Menschen mit gesundheitlichen

Beeinträchtigungen auf Hürden treffen und welche

strukturellen Anpassungen notwendig sind, um Teilhabe

auch künftig zu sichern. Diese Erkenntnisse werden

uns in der kommenden Zeit intensiv begleiten,

sowohl in unseren Gremien als auch im Gespräch mit

Entscheidungsträger:innen. Denn Teilhabe gelingt nur,

wenn wir Strukturen weiterentwickeln, Barrieren abbauen

und gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und danke

allen, die sich täglich für berufliche Rehabilitation und

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Herzlich

Dr. Susanne Gebauer

Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes

Deutscher Berufsförderungswerke

Gemeinsam statt gegeneinander

Generationendialog 2026: Impulse für

einen Sozialstaat von morgen 11

Aus den BFW

Arbeit als Schlüssel zur Teilhabe

BFW Mainz feiert 60. Jubiläum 12

Was passiert im Arbeitgeber-Praxislabor?

BFW Thüringen testet Tool zur Überwindung

von Sprach- und Hörbarrieren 12

BV BFW und Politik 13

Namen & Nachrichten 14–15

Impressum

Redaktion: Dr. Susanne Gebauer, Kathrin Jackel-Neusser, Kerstin Kölzner,

Ellen Krüger, Frank Memmler, Heinz Werner Meurer, Dr. Christian Vogel,

Astrid Hadem (V. i. S. d. P.)

Fotonachweise (Seite): iStockphoto/Funtap/Bearbeitung zeichensetzen (1);

BV BFW/Kruppa (2, 14 o. r., ); DRV (3, 5, 6); Melitta Schubert (4);

iStockphoto/Drazen (7, o. li.); iStockphoto/damircudic (7, u. r.);

AdobeStock/Schepers Photography (8/9, 10); Rüffer: Yousef Hakimi (8);

Pellmann: DBT/Inga Haar (9); GVG/Kruppa (11); Stefan Raab (12 o.);

BFW Thüringen (12 u.); BV BFW (13, 15 u. r.); BFW München (14 o. li.);

BAG WfbM (14 u. li.); iStockphoto/cherdchai chawienghong (14 u. r.);

Zips: Isabel Albrecht (15) Krempl: DRV Nordbayern (15); DRV Bund (15 o. r.);

BMAS (15 u. li.)

Gestaltung: zeichensetzen kommunikation GmbH

Leserservice:

Kontakt: Ellen Krüger | Knobelsdorffstr. 92 | 14059 Berlin

Tel. 030 3002-1253 | E-Mail: rehavision@bv-bfw.de

Herausgeber: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e. V.

Druck: Königsdruck – Printmedien und digitale Dienste GmbH

Aktuelle Ausgaben der REHAVISION als Download unter:

www.bv-bfw.de

2 REHAVISION 1/2026


FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Jedes Jahr trifft sich die Reha-Szene bei Deutschlands größtem rehabilitationswissenschaftlichen Kongress.

Teilhabe sichern in einer

vielfältigen Gesellschaft

Impulse vom Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium 2026

Vom 24. bis 26. März 2026 wird das Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium erneut zum

zentralen Treffpunkt der Reha-Community. Unter dem Rahmenthema „Fairsorgt in der Reha?

Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“ steht die Frage im Mittelpunkt, wie eine offene,

diversitätssensible und gerechte Gestaltung von Teilhabeleistungen gelingt. Erwartet werden über

1.800 Expert:innen aus Forschung, Praxis, Politik und Verwaltungen, die über Potenziale und

Perspektiven für die Weiterentwicklung der Rehabilitation diskutieren. Katrin Parthier, Leiterin des

Kongresskomitees der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Astrid Hadem geben einen Überblick.

Eins ist klar: Rehabilitation ist kein „Nice-to-have“,

sondern ein gesetzlicher Anspruch und zentraler

Hebel sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Teilhabe.

In Leipzig werden aktuelle Analysen der Deutschen

Rentenversicherung vorgestellt, die erneut zeigen, dass

Rehabilitationsleistungen einen messbaren Mehrwert

haben. Rehabilitationsleistungen steigern die Erwerbschancen

ihrer Versicherten um 15 bis 20 Prozentpunkte

und tragen damit entscheidend dazu bei, Menschen im

Erwerbsleben zu halten. Angesichts der demografischen

Alterung und des zunehmenden Fachkräftemangels ist

das ein Fakt von hoher Relevanz. Zugleich erzeugt jeder

in Rehabilitation investierte Euro einen volkswirtschaftlichen

Nutzen von zwei bis fünf Euro innerhalb der ersten

zwei Jahre nach der Inanspruchnahme. Diese Befunde

unterstreichen nicht nur den individuellen, sondern auch

den gesamtgesellschaftlichen Wert der Rehabilitation.

Der nachgewiesene Nutzen der Rehabilitation eröffnet

einen Gestaltungsraum, in dem Fragen von Fairness und

Chancengleichheit an Bedeutung gewinnen. Die Analysen

zeigen, dass sich der Nutzen von Rehabilitation je nach Bedarfslage

unterscheidet. Besonders ausgeprägte Effekte

finden sich bei Versicherten mit vorangegangenem Krankengeldbezug.

Für Personen, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet

ist, bei denen aber noch keine manifesten Teilhabeeinschränkungen

vorliegen, deuten die Ergebnisse darauf

hin, dass auch weniger intensive Reha-Angebote wirksam

sein könnten. Eine stärkere Ausdifferenzierung rehabilitativer

Leistungen, die sich an den jeweiligen Bedarfen orientiert,

gilt als möglicher Ansatz zur Weiterentwicklung. Genau

hier setzt auch das Rahmenthema des Reha-Kolloquiums

an, denn Menschen kommen mit sehr unterschiedlichen gesundheitlichen

Voraussetzungen, sozialen Ressourcen und

Lebensrealitäten in die Rehabilitation. ➝ Fortsetzung

REHAVISION 1/2026 3


FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Prof. Dr. med. Ute Seeland spricht über geschlechtersensible Reha.

Gesundheits- und Teilhabechancen gerecht gestalten

Chancengleichheit und faire Versorgung bedeuten im Reha-

Kontext nicht, allen identische Leistungen anzubieten,

sondern rehabilitative Angebote so auszugestalten, dass

sie an unterschiedliche Bedarfe, Kontexte und Lebenslagen

anschließen. Damit rücken soziale Einflussfaktoren

auf Gesundheit in den Fokus. Einkommen, berufliche

Belastungen, Wohnverhältnisse

oder psychosoziale Ressourcen

prägen Krankheitsrisiken ebenso

wie Rehabilitationsverläufe und

deren Nachhaltigkeit. Wer mit

multiplen Belastungen in die Rehabilitation

eintritt, startet häufig

mit ungünstigeren Voraussetzungen

für stabile Teilhabe.

Diese Zusammenhänge greift

Prof. Dr. Nico Dragano, Professor

für Medizinische Soziologie

und Direktor des Instituts für

Medizinische Soziologie am

Universitätsklinikum Düsseldorf, in seiner Keynote auf. Als

Experte für soziale Ungleichheit und Gesundheit verbindet

er sozialepidemiologische Forschung mit Fragen der

Versorgungs- und Rehabilitationspraxis. Dragano zeigt, dass

gesundheitliche Ungleichheit kein Randphänomen individueller

Lebensführung ist, sondern systematisch aus sozialen

Lebensbedingungen hervorgeht – und sich durch Unterschiede

in Bildung, Beruf, Einkommen und Arbeitsbedingungen

verstärken kann. Für die Rehabilitation bedeutet dies,

dass Teilhabechancen nicht allein im Reha-Prozess selbst

Menschen kommen mit sehr

unterschiedlichen gesundheitlichen

Voraussetzungen,

sozialen Ressourcen und

Lebensrealitäten

in die Rehabilitation.

35. Reha-Wiſſenſchaftlicheſ Kolloquium

Das 35. Reha-Wissenschaftliche Kolloquium findet

vom 24.–26. März im Congress Center Leipzig statt.

Veranstalter sind die DRV Bund, die DRV Mitteldeutschland

und die Deutsche Gesellschaft für

Rehabilitationswissenschaften (DGRW).

www.reha-kolloquium.de

entschieden werden, sondern bereits durch vorgelagerte soziale

Kontexte geprägt sind. Rehabilitation steht daher stets

vor der Aufgabe, diese ungleichen Ausgangsbedingungen

mitzudenken. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie

Reha-Strukturen, Zugangswege und Unterstützungsangebote

so gestaltet werden können, dass sie auch unter unterschiedlichen

sozialen Voraussetzungen wirksam werden.

Wie eng gesundheitliche Einschränkungen und soziale

Exklusionsrisiken miteinander verknüpft sind, verdeutlicht

eine von der Deutsche Rentenversicherung Bund

geförderte Studie des Instituts für Qualitätssicherung in

Prävention und Rehabilitation (iqpr). Sie zeigt, dass chronische

Erkrankungen Exklusionsspiralen auslösen können,

die weit über gesundheitliche Beeinträchtigungen hinausreichen

und durch Versorgungsbarrieren, arbeitsweltliche

Anforderungen und finanzielle Einbußen verstärkt

werden. Fairness in der Rehabilitation entscheidet sich

hier wesentlich daran, ob Exklusionsspiralen frühzeitig

erkannt und systematisch durchbrochen werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Rentenversicherung

einen Ansatz entwickelt, bei dem besonders gefährdete

Versicherte proaktiv

angesprochen werden, um sie

gezielt zu informieren und bei

Bedarf zu beraten. Das hierzu

pilotierte Verfahren wird derzeit

in die Routine überführt. Ergebnisse

aus der Pilotphase werden

ebenfalls in Leipzig vorgestellt.

Geschlechtersensible

Reha, ja bitte!

Vielfalt in der Rehabilitation betrifft

jedoch nicht nur Lebenslagen

und Zugangsbedingungen,

sondern auch die medizinische

Versorgung. Diagnostik, Therapie und Nachsorge orientieren

sich vielfach an Normen, die geschlechtsspezifische

Unterschiede noch nicht hinreichend berücksichtigen. Genau

hier setzt die Keynote von Univ.-Prof. Dr. Ute Seeland

an. Sie ist Inhaberin der ersten Vollzeitprofessur für geschlechtersensible

Medizin an der Otto-von-Guericke-Universität

Magdeburg. In ihrer Keynote beschäftigt sie sich

mit der Datenlage zu geschlechtsspezifischen Unterschieden

und der Frage, wie diese Erkenntnisse in konkrete Versorgungsprozesse

– etwa in der Rehabilitation und Nachsorge

– übersetzt werden. Die Forschung

zeigt, dass sich Erkrankungsverläufe,

Symptombilder und das Ansprechen auf

Zum Programm:

Therapien zwischen den Geschlechtern

unterscheiden. Gleichzeitig sind Frauen

in klinischen Studien weiterhin unterrepräsentiert.

Geschlechtersensible Medizin

zielt darauf ab, biologische und

soziokulturelle Geschlechterunterschiede

entlang der gesamten Versorgungskette

zu berücksichtigen. Faire Gesundheitsversorgung

bedeutet in diesem

4 REHAVISION 1/2026


Mehr als 300 wissenschaftliche Vorträge und Poster geben Einblick in aktuelle rehabilitations- und teilhabebezogene Themen.

Kontext, solche Unterschiede nicht als Randphänomene

zu behandeln, sondern sie systematisch in Entscheidungsund

Versorgungsprozesse einzubeziehen.

Chancengleichheit und Arbeitsmarkt 4.0

Auch für den Erfolg einer beruflichen Rehabilitation sind

Nachhaltigkeit und Chancengleichheit relevant. Im Kern

geht es darum, berufliche Rehabilitation vor dem Hintergrund

umfassender gesellschaftlicher Veränderungsprozesse

zielgruppenspezifisch weiterzuentwickeln. Dabei

muss sie gleichzeitig den Anforderungen des Arbeitsmarkts

4.0 gerecht werden und die Prinzipien von Chancengleichheit,

Vielfalt und Nachhaltigkeit konsequent

umsetzen. Konkret heißt das, Kompetenzen für zukunftssichere

Berufsbilder zu vermitteln, die die Erwerbsfähigkeit

von Rehabilitand:innen langfristig sichern. Das Diskussionsforum

„Chancengleichheit - Teilhabe sichern: Berufliche

Rehabilitation im Spannungsfeld eines sich wandelnden

Arbeitsmarkts“ beleuchtet das Thema aus unterschiedlichen

Perspektiven. Für die Berufsförderungswerke setzt

Dr. Maria Heinelt, Geschäftsführerin des BFW Thüringen,

einen inhaltlichen Impuls mit ihrem Beitrag „Nachhaltig –

hochwertig – fair: Kompetenzentwicklung und Erwerbsfähigkeit

von Rehabilitand:innen im Berufsförderungswerk“.

KI-gestützte Assistenzsysteme als LTA?

Innovative Ansätze verfolgen verschiedene Forschungsund

Entwicklungsprojekte, die sich mit den Chancen Künstlicher

Intelligenz (KI) für die Rehabilitation beschäftigen.

Zu ihnen zählt auch das vom Bundesministerium für Arbeit

und Soziales geförderte Projekt KI-Kompass Inklusiv. Hier

werden Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse

bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit

KI-Technologien analysiert und Empfehlungen für deren

zukünftige Gestaltung entwickelt. Der Einsatz solcher

KI-gestützter Assistenzsysteme als Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben (LTA) wird jedoch von zahlreichen

fördernden und hemmenden Einflussfaktoren geprägt.

Eine große Rolle spielen hier rechtlich-regulatorische

Rahmenbedingungen sowie Beratungsstrukturen und

-prozesse zum Einsatz geeigneter KI-Technologien.

Ein von Barbara Lippa (BV BFW) und Ulrich Krüger (DRV

Westfalen) geleitetes Diskussionsforum greift zentrale Fragestellungen

auf, die sich im Kontext von Beratung und Förderung

aus Sicht der Kostenträger und beratenden Akteur:innen

ergeben. Diskutiert wird dabei unter anderem, ob und

inwieweit KI-Technologien als Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen

eingeordnet und als LTA gefördert werden können.

Zugangswege im Fokus

Dass sich angesichts der veränderten gesellschaftlichen

Rahmenbedingungen die Strukturen und Prozesse in der

beruflichen Rehabilitation weiterentwickeln müssen, ist Ausgangspunkt

weiterer Studien, die sich mit der Zuweisungspraxis

der Träger beschäftigen. Fest steht, dass durch den

demographischen Wandel die Bedeutung der beruflichen

Rehabilitation zunehmen wird, um das Erwerbskräftepotenzial

optimal auszuschöpfen. Gleichzeitig gehen die Anträge,

Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen zur

Teilhabe am Arbeitsleben seit 2017 tendenziell zurück,

was sich negativ auf die Leistungsnutzung der Berufsförderungswerke

trotz der gestiegenen Bedarfe auswirkt.

Das wirft die Frage auf, wie sich die Zuweisungspraxis

der Reha-Fachberatenden gestaltet, d. h. nach welchen

Kriterien sie Versicherte den Berufsförderungswerken

als Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation zuweisen.

Diese Frage scheint trivial zu sein, da die Zuweisungen

auf Basis sozialrechtlicher Standards erfolgen

sollten. Die Studienergebnisse veranschaulichen aber,

dass nicht nur sozialrechtliche Regelungen die Zuweisungspraxis

der Reha-Fachberatenden kennzeichnen.

Das Vorgehen der Fachberatenden reicht von einer

engen Zusammenarbeit mit den Berufsförderungswerken

über eine starke Ausrichtung auf die Ergebnisse bis

hin zur Orientierung an den subjektiven Bedarfen der

Rehabilitand:innen.

➝ Fortsetzung

REHAVISION 1/2026 5


FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

Die begleitende Ausstellung auf dem Reha-Kolloquium zeigt Angebote und Entwicklungen rund um Rehabilitation.

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen sind Teil des jeweiligen

beruflichen Selbstverständnisses der Fachberatenden.

Sie zu kennen, ermöglicht es den Leistungs- und Kostenträgern,

bedarfsgerecht zu reagieren – zum Beispiel durch

veränderte Qualifizierungskonzepte der Reha-Fachberater.

Die Datenbasis liefert das Forschungsprojekt „Bedarfsanalyse

zur Weiterentwicklung und Stabilisierung der Berufsförderungswerke

durch eine Prozessanalyse“, die der

Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW)

mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und

dem Institut für sozialwissenschaftliche Prozessanalyse und

Arbeitsgestaltung UG (haftungsbeschränkt) realisiert hat.

Im Fokus stehen die Zugangswege in die Berufsförderungswerke

sowie mögliche Hindernisse, die Menschen mit gesundheitlichen

Beeinträchtigungen daran hindern, Leistungen

zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch zu nehmen.

„Die Erkenntnisse der Studie sind ein wichtiger Schritt,

um Barrieren abzubauen und die Angebote der Berufsförderungswerke

noch passgenauer an den individuellen

Bedarf der Teilnehmenden und die veränderten Bedarfe

des Arbeitsmarktes auszurichten“, so die Vorstandsvorsitzende

des BV BFW Dr. Susanne Gebauer.

Der Bundesverband

Deutscher Berufsförderungswerke

ist mit einem Stand

in der begleitenden Ausstellung

vertreten.

Sie finden uns in Ebene 1/

Stand-Nr. 1-59

Fallmanagement

als Problemlösung

Insgesamt legt das Reha-

Kolloquium 2026 ein besonderes

Augenmerk auf

Forschungsergebnisse zur

beruflichen Rehabilitation.

Das hängt eng mit dem Ende

des Forschungsschwerpunkts

der Deutschen Rentenversicherung

Bund zur

Weiterentwicklung der beruflichen

Rehabilitation zusammen.

Aber auch aus dem

vom Bundesministerium für

Arbeit und Soziales initiierten

Bundesprogramm

„Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“

liegt eine Vielzahl an Ergebnissen vor, die in Leipzig

präsentiert werden. Dazu gehören auch Erkenntnisse aus

Projekten zum Fallmanagement.

Neue Fallmanagementkonzepte zählen zu den derzeit

erprobten Handlungsansätzen, um Probleme bei der Wiedereingliederung

in Arbeit nach einer Reha in den Griff zu

bekommen. Im Kern geht es dabei meist um eine Unterstützung

bei der Nutzung des gegliederten Versorgungssystems,

da aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten

Schnittstellenprobleme entstehen und Zugänge zu Leistungen

erschwert sein können. Fallmanager:innen können hier

helfen, Lösungen gemeinsam zu erarbeiten und die Abstimmung

zwischen den beteiligten Akteuren zu erleichtern.

Lösungsstrategieen für Probleme

Projekte, die sich mit rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit

beschäftigen (etwa zwischen Jobcentern und Rentenversicherungsträgern)

sind mit Herausforderungen konfrontiert,

die sich durch die unterschiedlichen Arbeitskulturen,

aber auch durch ganz konkrete Regelungen (z.B. datenschutzrechtliche

Vorgaben) ergeben und eine engere Zusammenarbeit

behindern können. Für solche Herausforderungen

haben die Projekte Lösungsstrategien erarbeitet:

regelmäßige Austauschformate, Angebote zur Teamentwicklung

sowie informelle Kommunikationsmöglichkeiten

zwischen den beteiligten Fachkräften. Auch die Modifikation

datenschutzrechtlicher Dokumente und die Verschriftlichung

gemeinsamer Konzepte und Standards tragen zur Stabilisierung

der Zusammenarbeit bei. Als förderlich erweist sich

zudem die Sichtbarkeit von Projekterfolgen. Nachweisbare

positive Ergebnisse erhöhen die Bereitschaft der beteiligten

Organisationen, kooperative Ansätze mitzutragen.

Kurz: Die in den Modellprojekten erprobten Lösungsansätze

zeigen vielfach das Potenzial einer verbesserten

Reha-Praxis, sind jedoch oft mit einem hohen Ressourceneinsatz

verbunden. Entscheidend ist, praxistaugliche

Lösungen zu entwickeln, damit eine Verstetigung realistisch

sein kann. Wie die aussehen können, darüber wird beim

Reha-Kolloquium in Leipzig diskutiert werden.

6 REHAVISION 1/2026


KURZ NOTIERT

IAB: Integration gelingt, die Zahl

der Geförderten sinkt

DRV: Reha hat volkswirtschaftlichen

Nutzen

Die Arbeitsmarktintegration

von Erwachsenen mit Behinderungen

nach einer beruflichen

Reha im Zuständigkeitsbereich

der Bundesagentur

für Arbeit (BA) hat

sich verbessert, zugleich sinkt

die Zahl der Geförderten.

Das zeigt der Kurzbericht

21/2025 des Instituts für

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA. Danach

nehmen Menschen nach einer Reha immer häufiger eine

Erwerbstätigkeit auf oder verbleiben auf ihrem ursprünglichen

Arbeitsplatz. Gesunken sei jedoch die Zahl der Anerkennungen

von beruflichen Rehabilitand:innen. Während

es 2015 noch 26.200 Personen waren, verzeichnete die

BA 2024 nur 19.480 Anerkennungen. Unter den Geförderten

sind immer weniger Frauen und immer mehr Personen

mit einer Behinderung des Stütz- und

Bewegungsapparates sowie mit psychischen

Erkrankungen Die Zugänge

Mehr Infos:

aus einem Leistungsbezug dagegen

sinken. Agenturen und Jobcenter

sind aus Sicht des IAB weiter gefragt,

individuelle Fördermöglichkeiten zu

finden und flexibler anzuwenden.

Die Ausgaben für Reha-

Maßnahmen der Deutschen

Rentenversicherung (DRV)

schaffen einen messbaren

Mehrwert für die Gesellschaft

und erhöhen die Erwerbschancen

der Versicherten.

Zu diesem Schluss kommt

eine empirische Analyse der

DRV zu den Beschäftigungseffekten

der Rehabilitation

Ende 2025. Sie zeigt zum

einen, dass Rehabilitation

die Erwerbschancen der Versicherten um 15 bis 20 %

erhöht. Zum anderen macht sie sichtbar, dass Personen

mit vorhergehendem Krankengeldbezug etwa doppelt

so stark von einer Rehabilitation profitieren. Die volkswirtschaftlichen

Gewinne liegen je nach Zeitpunkt nach

einer Reha bei 40 bis 60 € pro Tag

und Person. Allein in den ersten Mehr Infos:

beiden Jahren hätten aktuelle Investitionen

in die Rehabilitation von

etwa 8 Mrd. Euro zu etwa 40 Mrd.

Euro Gewinn für die Gesellschaft

geführt, so der Bericht. Fazit: Die

Rehabilitation der DRV rechnet sich.

Aktion Mensch veröffentlicht

„Inklusionsbarometer Arbeit 2025“

Die Arbeitsmarktsituation von

Menschen mit Behinderungen

hat sich durch die wirtschaftlichen

Herausforderungen

verschlechtert. Das ist das

Ergebnis des Inklusionsbarometers

Arbeit 2025, das die

Aktion Mensch zusammen mit

dem Handelsblatt Research

Institut ermittelt hat. Danach

waren rund 185.400 Menschen

mit Behinderung ohne Anstellung,

knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt

erreicht die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung

fast zwölf Prozent und liegt damit rund doppelt

so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.

„Die Hoffnung aus den Mehr Infos:

Vorjahren, dass die strukturellen

Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt

– Stichwort Fachkräftemangel

– die konjunkturelle Schwächephase

überlagern könnten, erfüllte

sich nicht“, heißt es in dem Bericht.

Psychische Erkrankungen bei

Arbeitslosen stark verbreitet

Dass zwischen Arbeitslosigkeit

und psychischen Beeinträchtigungen

ein Zusammenhang

besteht, bestätigt eine aktuelle

Studie des Ärztlichen Dienstes

der Bundesagentur für Arbeit

(BA) in Zusammenarbeit mit der

Hochschule der BA. Grundlage

der Untersuchung sind mehr

als vier Millionen sozialmedizinische Begutachtungen.

Demnach litten 52,1 % der begutachteten Personen an

mindestens einer psychischen Störung. Damit stellen psychische

Erkrankungen die häufigste Diagnosegruppe dar.

An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates

und des Bindegewebes mit 31,4 %, gefolgt von

Erkrankungen des Kreislaufsystems

mit 10,7 %. Die Studie belegt, dass Mehr Infos:

psychische Erkrankungen besonders

häufig mit Leistungsunfähigkeit verbunden

sind. Umso wichtiger sei ein

frühes Gegensteuern, um Chronifizierungen

zu vermeiden und Langzeitarbeitslosigkeit

zu verhindern.

REHAVISION 1/2026 7


POSITIONEN & PROGRAMME FÜR MEHR TEILHABE

Positionen & Programme

für mehr Teilhabe

Wofür sich die behindertenpolitischen Sprecher

der GRÜNEN- und LINKEN-Fraktion stark machen

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung einen Fokus auf Teilhabe gelegt und geplante

Vorhaben benannt. Wir haben die behindertenpolitischen Sprecher:innen der GRÜNEN-Fraktion

Corinna Rüffer und der LINKEN-Fraktion Sören Pellmann gefragt, was aus ihrer Sicht rund um

Teilhabe, Prävention und Rehabilitation zu verbessern ist.

REHAVISION: Der Koalitionsvertrag betont

die Stärkung von Prävention und Rehabilitation.

Welche Aspekte verbinden Sie damit konkret?

Corinna Rüffer MdB: Prävention darf kein nachgelagerter

Gedanke sein, sondern muss frühzeitig

und ganzheitlich ansetzen: in Schule, Ausbildung

und Arbeitswelt. Rehabilitation wiederum muss

konsequent personenzentriert ausgerichtet sein:

wohnortnah, ganzheitlich und flexibel organisiert.

Wichtig ist außerdem eine bessere Zusammenarbeit

der Leistungsträger, damit Menschen nicht

in Zuständigkeitsfragen hängenbleiben.

„Berufliche Rehabilitation ist entscheidend für

soziale Teilhabe, Selbstbestimmung und für die

Zukunftsfähigkeit unseres Arbeitsmarktes. “

Corinna Rüffer MdB

Seit 2013 gehört Corinna Rüffer dem Deutschen Bundestag an.

Die Grünen-Abgeordnete ist zudem Mitglied im Ausschuss für

Arbeit und Soziales und im Petitionsausschuss.

Sören Pellmann MdB: Prävention heißt: Menschen

erreichen, bevor sie aus dem Arbeitsleben fallen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

muss mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards

verpflichtend werden – besonders in kleinen und

mittelständischen Unternehmen. Bei psychischen Erkrankungen,

die massiv zunehmen, brauchen wir

niedrigschwellige Angebote wie „Blaufeuer" flächendeckend.

Der Ü45-Check greift zu spät. Entscheidend:

Die Reha-Träger müssen proaktiv auf gefährdete

Personen zugehen, bevor der GdB beantragt wird.

8 REHAVISION 1/2026


POSITIONEN & PROGRAMME FÜR MEHR TEILHABE

losen- oder Krankenversicherung. Das ist keine „Grüne-

Sicht“, sondern schlicht Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Sören Pellmann MdB: Das System ist ein bürokratisches

Labyrinth. Teilhabe ist kein Verwaltungsakt, sondern Menschenrecht.

„Leistungen wie aus einer Hand” darf keine

Phrase bleiben. Der gemeinsame Grundantrag ist überfällig.

Fallmanagement muss gesetzlich verankert werden

– nicht nur im SGB VI, sondern trägerübergreifend. Die

Schnittstellen zwischen medizinischer und beruflicher Reha

müssen nahtlos werden. Besonders bei psychischen Beeinträchtigungen

entscheidet Kontinuität über Erfolg oder

Scheitern. Menschen ohne Erstausbildung müssen im Rahmen

der Reha einen anerkannten Abschluss erwerben

können. Teilhabe darf nicht vom Landkreis abhängen.

Was muss sich in der beruflichen Rehabilitation und

bei den zuständigen Akteuren ändern?

Welchen Stellenwert hat berufliche Rehabilitation

für Sie aus arbeits- und sozialpolitischer Sicht?

Corinna Rüffer MdB: Berufliche Rehabilitation ist entscheidend

für soziale Teilhabe, Selbstbestimmung und

für die Zukunftsfähigkeit unseres Arbeitsmarktes. Gerade

angesichts des demografischen Wandels dürfen wir niemanden

zurücklassen. Wenn Menschen mit gesundheitlichen

Einschränkungen durch passende Qualifizierung

und Unterstützung ihre Fähigkeiten einbringen können,

ist das ein Gewinn für alle: menschlich, sozial und wirtschaftlich.

Wenn wir es schaffen, dass in das Bewusstsein

der Menschen die Erkenntnis Einzug hält, dass Reha keine

soziale Wohltat ist, sondern eine Investition in Inklusion

und Stabilität der sozialen Sicherungssysteme, haben wir

schon viel gewonnen. Insgesamt sehe ich in all diesen

Bereichen bei der jetzigen Bundesregierung nicht nur

einen Stillstand, sondern ein regelrechtes Rollback.

Corinna Rüffer MdB: Berufliche Rehabilitation muss sich

stärker an Lebensrealitäten orientieren. Dazu gehört, dass

Träger wie die Renten- und Unfallversicherung /Agentur für

Arbeit stärker auf individuelle Problemlagen reagieren

können. Werkstätten sollten sich wieder mehr auf ihre ursprüngliche

Reha-Funktion konzentrieren, nicht auf wirtschaftliche

Eigenlogiken. Integrationsfachdienste und freie

Anbieter brauchen mehr Handlungsspielraum und Verlässlichkeit.

Deshalb ist es wichtig, dass sie auch weiter über

die Integrationsämter finanziert werden, welche die Mittel

aus der Ausgleichsabgabe beziehen. Die neue Bundesregierung

hingegen plant die erneute nachgelagerte Förderung

von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Sören Pellmann MdB: Berufliche Rehabilitation ist

Menschenrecht, keine Gnadenleistung. Jährlich qualifizieren

BFW über 15.000 Fachkräfte mit Potenzial.

„Reha vor Rente" muss ernst gemeint sein – nicht als

Spardiktat, sondern als Teilhaberecht.

Das komplexe System der Rehabilitation und Teilhabe

soll weiterentwickelt werden, so will es die Koalition.

Was müssen zentrale Elemente einer zukunftsfähigen

Weiterentwicklung sein?

Corinna Rüffer MdB: Wir brauchen ein System, das Betroffene

nicht verwaltet, sondern unterstützt. Dafür müssen

Teilhabeplanung, Beratung und Zugang zu Leistungen verständlicher,

digital zugänglich und barrierefrei werden.

Leistungen sollten endlich „wie aus einer Hand“ erfolgen –

nicht im wie immer wieder vorkommenden gegeneinander

arbeitenden Nebeneinander von Renten-, Unfall-, Arbeits-

„Teilhabe ist kein Verwaltungsakt,

sondern Menschenrecht.“

Sören Pellmann MdB

Der Sprecher für Behindertenpolitik und Teilhabe

der Partei Die Linke ist seit 2017 Mitglied des Bundestages.

Zudem ist er neben Heidi Reichinnek

Vorsitzender seiner Fraktion.

REHAVISION 1/2026 9


POSITIONEN & PROGRAMME FÜR MEHR TEILHABE

Sören Pellmann MdB: Die Einheitlichen Ansprechstellen

für Arbeitgeber (EAA) brauchen

mehr Personal und bessere Vernetzung. Die

Durchlässigkeit zwischen Werkstätten und

allgemeinem Arbeitsmarkt ist mit 0,35 % ein

Skandal. Wir brauchen: Mindestlohn in Werkstätten,

Stärkung von Inklusionsbetrieben und

ein attraktiveres Budget für Arbeit.

Die Regierung will die Teilhabechancen für

Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern

und den Fachkräftemangel vermindern.

Wie muss (berufliche) Rehabilitation aussehen,

um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?

Corinna Rüffer MdB: Das sollte kein Widerspruch

sein: Teilhabe ist ein Selbstzweck, aber

gleichzeitig ökonomisch sinnvoll. Voraussetzung

ist allerdings, dass Rehabilitation nicht auf reine

Beschäftigungsfähigkeit verkürzt wird. Angebote

müssen auf individuelle Kompetenzen zugeschnitten

sein, barrierefrei zugänglich sein und

eine reale Perspektive auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt eröffnen. Arbeitgeber brauchen

gezielte Beratung und politische Vorgaben, um

inklusive Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel muss

sein, Fähigkeiten zu erhalten oder neue zu erlangen

– nicht, Menschen in Erwerbslosigkeit

oder Frührente zu schicken.

Sören Pellmann MdB: Berufliche Rehabilitation

muss präventiver werden. Bei chronischen

Erkrankungen sollten Reha-Angebote greifen,

bevor Menschen in Erwerbsminderungsrente

fallen. Konkret fordern wir: Ausbau von Teilqualifikationen

mit Anschlussfähigkeit, digitale

und KI-gestützte Lernformate als Standard,

barrierefreie Infrastruktur als Pflicht. Arbeitgeber

müssen in die Pflicht – Beschäftigungsquote

auf sechs % anheben, Schluss mit dem

„Freikaufen" durch Ausgleichsabgabe.

Menschen mit Behinderung sollen ihr Recht

auf volle und gleichberechtigte Teilhabe am

Arbeitsmarkt verwirklichen können. Unterstützt

werden soll das durch eine verstärkte Förderung

der Arbeitsaufnahme für Menschen mit

Behinderung. Wie sollte das konkret aussehen?

Corinna Rüffer MdB: Menschen mit Behinderung

sollen ihr Recht auf volle und gleichberechtigte

Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen

können. Dafür braucht es finanzielle Förderung,

praktische Unterstützung und Netzwerkarbeit.

Das Budget für Arbeit muss weiter gestärkt

werden – die Aufhebung der Deckelung

des Lohnkostenzuschusses war ein wichtiger

Schritt, um die vollen 75 % des Arbeitsentgelts

zu fördern. Ebenso wichtig sind Inklusionsdienstleister

wie das Projekt Router in Köln, die Unternehmen

bei der Umsetzung begleiten, Berüh-

rungsängste abbauen und Lösungen aufzeigen.

Unternehmensnetzwerke wie in NRW sollten zudem

bundesweit ausgebaut werden, da erfolgreiche

Praxisbeispiele oft überzeugender wirken als

Vorgaben. Zudem braucht es mehr Sensibilsierung

in der Ausbildung und bessere digitale Barrierefreiheit.

Inklusion gelingt nur im Zusammenspiel aller.

Daher müssen wir nicht nur fördern, sondern

auch die nötigen Strukturen vor Ort schaffen.

Sören Pellmann MdB: Wir fordern: Stärkung

der Schwerbehindertenvertretungen, bessere Vernetzung

der EAA mit den Berufsförderungswerken

und der Bundesagentur für Arbeit, echte Anreize

für Arbeitgeber. Das Budget für Arbeit muss attraktiver

werden. Aber: Inklusion darf keine individuelle

Anpassungsleistung sein. Wir brauchen strukturelle

Veränderungen – ein Bundesinklusionsgesetz,

das auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit

verpflichtet, Verbandsklagerecht im AGG.

Teilhabe erfordert eine Vielzahl erfolgreicher

Instrumente und Hilfen. Welche Rolle spielen die

Berufsförderungswerke in Hinblick auf Teilhabe?

Corinna Rüffer MdB: Seit jeher plädiere ich dafür,

„Sonderwelten“ für behinderte Menschen abzubauen:

Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke

sind zwar Einrichtungen ausschließlich

für Menschen mit Behinderungen, leisten allerdings

wichtige Beiträge zu deren Eingliederung in den allgemeinen

Arbeitsmarkt. Sie haben sich schon vor

Jahren auf den Weg der Veränderung gemacht

und viele Ausbildungsgänge so gestaltet, dass sie

in enger Zusammenarbeit mit Betrieben des allgemeinen

Arbeitsmarkts erfolgen. Diesen Weg sollten

sie weiter gehen, und die Bundesregierung

muss Regelungen, die das erschweren, ändern.

Sören Pellmann MdB: Die Berufsförderungswerke

sind zentrale Akteure der Teilhabe. Sie bieten

ganzheitliche Begleitung – medizinisch, psychologisch,

sozial. Ihre Expertise bei komplexen Bedarfslagen

und psychischen Erkrankungen ist unverzichtbar.

In Zeiten von Digitalisierung und KI

zeigen die Berufsförderungswerke, dass Innovation

und Inklusion zusammengehören. Sie müssen

politisch und finanziell gestärkt werden – als

Brückenbauer zwischen Rehabilitation und Arbeitsmarkt.

Menschenrechte haben kein Preisschild

– das gilt auch für berufliche Rehabilitation.

Lesen Sie die Interviews zum Thema Teilhabe im

Koalitionsvertrag mit den behinderten- und rehapolitischen

Sprecher:innen von

CDU/CSU, Wilfried Oellers MdB

und Lars Ehm MdB sowie

Heike Heubach MdB SPD

in der Rehavision 2/2025:

10 REHAVISION 1/2026


GENERATIONENDIALOG – POSITIONEN DES BV BFW

Intensiv diskutierten beim Generationendialog: Kathrin Jackel-Neusser (BV BFW, Bildmitte), Alice Greschkow (Prognos, r.) und Klaus Büscher (DGUV).

Gemeinsam statt gegeneinander

Generationendialog 2026: Impulse für einen Sozialstaat von morgen

Wie kann die Zukunft unseres Sozialstaats generationenübergreifend gesichert werden? Mit dieser

Frage beschäftigt sich der Generationendialog der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft

und -gestaltung (GVG). Er bringt junge Stimmen und erfahrene Akteur:innen aus Wissenschaft,

Sozialpartnerschaft und Arbeitsmarkt zusammen – mit einem klaren Ziel: Lösungen gemeinsam

zu entwickeln, statt Generationen gegeneinander auszuspielen.

Die sozialen Sicherungssysteme stehen unter Druck.

Alternde Gesellschaft, Fachkräftemangel, veränderte

Erwerbsbiografien – tragfähige Antworten sind

gefragt. Genau hier setzt der Generationendialog an. Die

Veranstaltungsreihe will Räume schaffen, in denen zentrale

Fragen zu Generationengerechtigkeit, Arbeitsmarkt, Rente,

Gesundheit und Pflege offen und auf Augenhöhe diskutiert

werden. „Hier geht es um Zuhören und wirklich miteinander

reden, statt übereinander“, so Niels Reith, Geschäftsführer

der GVG. Gefragt sind neue Perspektiven und Ideen.

Nach dem Auftakt 2024 fand im Januar 2026 der

zweite Dialog statt. Er stand unter dem Motto „Die Zukunft

unseres Sozialstaats: Gemeinsam Verantwortung übernehmen“

und beschäftigte sich mit den Herausforderungen in

Bereichen wie Arbeitsmarkt, Rente, Gesundheit und Pflege.

Sozialstaat als Lebenslaufprojekt

Zu den Highlights gehörte die Keynote von Prof. Dr. Alena

Buyx, sie war von 2020 bis 2024 Vorsitzende des Deutschen

Ethikrates. Ihre zentrale Botschaft: Jede Generation soll das

erhalten, was sie für ein gutes Leben braucht. Doch das gelingt

nur, wenn soziale Sicherung nicht für einzelne Gruppen

organisiert wird, sondern entlang des gesamten Lebensverlaufs

gedacht wird. „Ein Sozialstaat ist eine langfristige Gemeinschaftsunternehmung.

Er funktioniert nur, wenn wir nicht

in Einzelphasen denken, sondern den gesamten Lebensverlauf

einbeziehen“, betonte Buyx. Damit rückt ein Perspektivwechsel

in den Fokus: Generationen sind keine Gegenspieler,

sondern zeitlich verbundene Teile eines solidarischen Systems.

Teilhabe in allen Lebensphasen

Auch Kathrin Jackel-Neusser, Geschäftsführerin des Bundesverbands

der Berufsförderungswerke (BV BFW), setzte

einen klaren Akzent. In einer Paneldiskussion unterstrich sie

die Rolle der Berufsförderungswerke für einen zukunftsfähigen

Sozialstaat – und sprach darüber, warum das Recht auf

Arbeit in allen Lebensphasen zentral ist. Jackel-Neusser:

„Berufliche Teilhabe ist nicht nur ökonomisch relevant, sondern

essenziell für Selbstwirksamkeit, soziale Teilhabe und

gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Ihr Fazit: Berufliche Rehabilitation

ist auch gelebte Generationenpolitik. Sie ermöglicht

Menschen – unabhängig vom Alter – immer wieder

Anschluss, Perspektive und Teilhabe.

Der BV BFW, war Partner des Generationendialogs (v. l. n. r.):

Kerstin Kölzner, Christian Wolff, Kathrin Jackel-Neusser und

Ellen Krüger (BV BFW) mit Niels Reith (2. v. r.)

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AUS DEN BFW

Arbeit als Schlüssel zur Teilhabe

BFW Mainz feierte 60. Jubiläum

Geschäftsführer Wolfgang Oster begrüßte unter anderem

Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der in seiner

Rede betonte: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung

am Arbeitsleben ist eines der zentralen Anliegen der Arbeitsund

Sozialpolitik in Rheinland-Pfalz. Das BFW Mainz leistet

hierzu seit 1965 einen wichtigen Beitrag.“ Ebenfalls dabei:

Arbeits- und Sozialministerin Dörte Schall und Mainz’ Oberbürgermeister

Nino Haase, der hervorhob: „Das BFW war

inklusiv, bevor es ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür

gab. Es bringt dringend benötigte Fachkräfte in die Stadt –

eine zentrale Bildungseinrichtung für Mainz.“

Mit rund 100 Gästen aus Politik, Gesellschaft,

Selbsthilfe, Leistungsträgern und der Belegschaft

feierte das Berufsförderungswerk Mainz

im November 2025 sein 60-jähriges Bestehen. Seit 1965

finden Menschen mit Behinderungen hier Perspektiven, die

weit über die Ausbildung hinausreichen: Vollbeschäftigung

nach Abschluss und hohe Verbleibsquote in der Region.

Auch Herausforderungen kamen zur Sprache: Dr. Susanne

Gebauer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes

Deutscher Berufsförderungswerke, verwies auf sinkende

Belegungszahlen, steigende Bürokratie und fehlende Sanierungsprogramme.

BFW-Geschäftsführer Wolfgang Oster

forderte zudem eine auskömmliche Finanzierung: „Die

Schere zwischen Kosten und Erlösen geht immer weiter

auseinander – das gefährdet Qualität und langfristig den

Erhalt unserer Angebote.“ Andreas Bethke, Geschäftsführer

des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes

(DBSV) appellierte daher an die Politik, die Arbeit

des BFW Mainz stärker zu unterstützen.

Was passiert im Arbeitgeber-Praxislabor?

BFW Thüringen testet Tool zur Überwindung von Sprach- und Hörbarrieren

Genutzt wird dafür ein KI-Tool zur Simultanübersetzung

und Transkription von Interaktionen. Im BFW

wird das Tool bei kaufmännischen Ausbildungsberufen

im Englischkurs erprobt, zum Beispiel für Übungen

zu Produktvorstellungen oder der Simulation von

Verkaufsgesprächen in Fremdsprachen. Bei Meleghy

Automotive wird das Tool parallel dazu von ehemaligen

Rehabilitand:innen erprobt: Als Anleiter:innen im

Produktionsbereich testen sie hier die Möglichkeiten

der Reduktion von Stress in Situationen mit Kommunikationsbarrieren

aus.

Wie gelingt die Anwendung von KI bei der Inklusion

von Menschen mit Behinderungen?

Diese Frage beantworten die Praxislabore des

Projekts KI-Kompass Inklusiv ganz konkret. Zusammen mit

der Firma Meleghy Automotive testet das BFW Thüringen

derzeit in einem Arbeitgeber-Praxislabor, wie sich Sprachund

Hörbarrieren überwinden lassen. Für die rund 16 Mio.

Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung gibt es bislang

kaum Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Ziel des Praxislabors ist es, im betrieblichen Umfeld

arbeitsprozessnah Möglichkeiten zu erproben,

um sprachliche Barrieren zu überwinden. Im Fall von

bilingualen Sprachbarrieren ist zusätzlich zur Transkription

die akustische Ausgabe in einer anderen

Sprache möglich. Neben Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

könnten auch Personen mit psychischen

Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten

von diesem Tool profitieren, wobei hier der Fokus

auf der Reduzierung von Stressfaktoren liegt, um

eine nachhaltige Integration zu fördern.

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BV BFW UND POLITIK

Reha schafft Inklusion

Austausch mit Staatssekretärin Leonie Gebers

Berufliche Rehabilitation schafft Inklusion. Das verdeutlichten

Dr. Susanne Gebauer und Kathrin Jackel-Neusser

bei einem Treffen der Reha-Partner mit Staatssekretärin

Leonie Gebers im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

„Rund 80 % der Absolvent:innen der BFW finden ihren Weg in

den Arbeitsmarkt – besonders mittelständische Unternehmen

zeigen sich offen“, so die Vorstandsvorsitzende Dr. Gebauer.

Gleichzeitig bleibe die Inklusion im Fachkräftebereich ausbaufähig.

Einig war man sich, dass Inklusion noch stärker Teil der

Fachkräftestrategie der Bundesregierung werden müsse. Auch

neue Chancen zur Teilhabe standen im Fokus der Gespräche,

darunter Teilzeit-Rehabilitation, um insbesondere Müttern eine

Umschulung zu ermöglichen. Am Rande des Treffens überreichten

Dr. Susanne Gebauer und Kathrin Jackel-Neusser der

Staatssekretärin zudem das BFW-Positionspapier „REHA 2030“.

Impulse für Inklusion

Jahresempfang von Jürgen Dusel

Einmal im Jahr kommen alle Akteure der

Inklusions-Community zusammen – dann,

wenn der Behindertenbeauftragte der

Bundesregierung Jürgen Dusel zum Jahresempfang

einlädt. Die Bedeutung von Inklusion

unterstrichen Bundespräsident Frank-Walter

Steinmeier und Arbeitsministerin Bärbel Bas in

ihren Reden und setzten damit konkrete Impulse

für Inklusion. Der Bundespräsident erinnerte

daran, dass 9,3 % der Deutschen eine Schwer-

behinderung haben – und dass jede:r im Laufe

des Lebens betroffen sein kann. Inklusion sei daher

kein Nischenthema, sondern eine der„großen Aufgaben

unserer Tage.“ Sein Appell in Krisenzeiten:

„Wir dürfen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft

nicht aus den Augen verlieren.“ Als Expert:innen

für Teilhabe waren auch Dr. Susanne Gebauer,

Vorsitzende des Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke

e. V. und Geschäftsführerin

Kathrin Jackel-Neusser dabei.

Berufliche Reha braucht politische Unterstützung

Treffen mit MdB Angelika Glöckner

Was braucht eine zukunftsfähige

berufliche Rehabilitation?

Darüber sprach Kathrin

Jackel-Neusser bei einem Treffen

mit der Bundestagsabgeordneten

Angelika Glöckner, Berichterstatterin

für Rehabilitation der SPD-Bundestagsfraktion.

Der Austausch machte

deutlich, wie zentral für eine wirksame

berufliche Rehabilitation politische Unterstützung

und verlässliche Rahmenbedingungen

sind.

Die BV BFW-Geschäftsführerin führte

aus, wo politisches Handeln für erfolgreiche

Teilhabe und für eine nachhaltige

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

erforderlich ist. Gemeinsame

Themen waren zudem die notwendige

Verbesserung der Schnittstellen zwischen

medizinischer und beruflicher Rehabilitation,

die Bedeutung von Stay-at-Work-

Konzepten sowie neue Ansätze in Prävention

und der Zusammenarbeit mit

Unternehmen.

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NAMEN UND NACHRICHTEN

BFW München

Schlüsselübergabe für den Neubau

BV BFW

BV BFW beim Arbeitgebertag

Nach vier Jahren Bauzeit wurde Ende 2025 der Neubau

des BFW München feierlich in Kirchseeon eröffnet. Auf

3.300 qm Grundfläche ist ein moderner, barrierefreier

Ort entstanden, der für hohe Energiestandards bürgt

und an dem Menschen beruflich gestärkt werden und

neue Chancen erhalten. Mit neuer Küche und Mensa

gehört der Neubau damit zum Herzstück des Campus.

BFW-Geschäftsführer Günther Renaltner würdigte die

vielen Herausforderungen, die erfolgreich und in Teamwork

gemeistert wurden. Zwei Drittel des Projektes sind

abgeschlossen, nun folgt der restliche Bau im Betrieb.

Neben Vertreter:innen aus der Reha-Trägerschaft und

Politik gratulierten für den Vorstand des Bundesverbandes

Deutscher Berufsförderungswerke Kerstin Kölzner (Halle)

und für das BFW Würzburg Judith Faltl.

Beim wichtigsten Arbeitgebertreffen in Deutschland durfte

der Bundesverband der Deutscher Berufsförderungswerke

nicht fehlen. Dr. Christian Vogel (Dortmund) und Kerstin

Kölzner (Halle) waren in Berlin dabei, um sich über Teilhabe

am Arbeitsleben, Qualifizierung und die Stärkung

des Wirtschaftsstandorts Deutschland auszutauschen.

Zu den Gesprächspartnern gehörten u.a. Niels Reith

von der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und

-gestaltung (GVG) sowie Daniel Terzenbach, Vorstand

der Bundesagentur für Arbeit. Im Fokus aller Gespräche

standen gemeinsame Strategien, um berufliche Rehabilitation,

Qualifizierung und Fachkräftesicherung weiter zu

stärken und partnerschaftlich voranzubringen.

BAG WfbM

Neue Geschäftsführerin

Seit dem 1. September führt Dr. Kerstin

Adolf-Wright die Geschäfte der Bundesarbeitsgemeinschaft

Werkstätten für behinderte

Menschen (BAG WfbM). Nach

beruflichen Stationen im Wohlfahrtsbereich

war Dr. Kerstin Adolf-Wright zuletzt

als Vorstandsvorsitzende der Evangelischen

Landeskirche im Kirchlichen

Verwaltungsamt Berlin Mitte-West tätig.

Die Betriebswirtin und promovierte

Erziehungswissenschaftlerin übernimmt die Aufgaben der

Geschäftsführung von Konstantin Fischer, stellvertretender

Geschäftsführer und Leitung Recht, Wirtschaft, Bildung und

Digitalisierung, der diese interimsweise innehatte. Gemeinsam

mit dem Vorstand ist sie für die Weiterentwicklung

zentraler Themen wie beispielsweise die Reform der Werkstätten

und Projekte wie „KI-Kompass Inklusiv“ zuständig.

Termine & Veranstaltungen 2026

■ SightCity online und in Frankfurt, 27.–29.5.26

■ 4. Kongress der Teilhabeforschung

in Siegen, 10./11.9.26

■ REHACARE in Düsseldorf, 23.–26.9.26

■ DVSG-Bundeskongress

in Düsseldorf, 15.–16.10.26

■ Deutscher Betriebsärzte Kongress

in Mainz, 21.–24.10.26

■ Reha-Rechtstag in Frankfurt, 30.11.26

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NAMEN UND NACHRICHTEN

DRV Nordbayern

Neuer Vorsitz ab April 2026

Ein Wechsel steht beim Vorsitz der Geschäftsführung der

DRV Nordbayern an: Im April 2026 verabschiedet sich

Werner Krempl (rechts) nach fast 30 Jahren Dienstzeit

aus dem Amt. Er wird abgelöst von Jürgen Zips (links),

bisher Mitglied der Geschäftsführung. Der gebürtige Unterfranke

ist seit dem Jahr 1990 Teil des Unternehmens und

arbeitet bereits seit 2019 in der Unternehmensleitung mit.

Als ausgewiesener Fachexperte im Bereich Rentenrecht

bringt er langjährige Erfahrungen mit. Zusammen mit

Sandra Naether und Christina Bär bildet Jürgen Zips ab

April 2026 die neue Geschäftsführung der DRV Nordbayern.

BMAS

Neuer Referatsleiter Abteilung Va5

Markus Müller ist neuer Referatsleiter der Abteilung Va5

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und

damit zuständig für die Bereiche Digitale Transformation,

Haushalt und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Müller ist bereits seit 2008 im BMAS tätig und hat zuvor

eine umfassende Expertise rund um Fachkräfte- und Arbeitsweltthemen

als Referatsleiter für Grundsatzfragen

der Arbeitskräftesicherung und -qualifizierung und Digitale

Transformation gesammelt. In Berlin traf ihn jetzt die

Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Deutscher

Berufsförderungswerke Dr. Susanne Gebauer, mit dabei

Christina Jäger, ebenfalls aus dem BMAS-Referat Va5.

DRV Bund

Neuer Direktor gewählt

Dr. Matthias Flügge wurde Ende

des Jahres zum neuen Direktor der

Deutsche Rentenversicherung Bund

gewählt. Der 52-Jährige wird künftig

zusammen mit der Präsidentin

Gundula Roßbach und Direktorin

Brigitte Gross die Leitung des

größten Trägers der deutschen

gesetzlichen Rentenversicherung

übernehmen, so meldete die DRV.

Flügge soll insbesondere die Digitalisierung und organisatorische

Transformation der DRV Bund vorantreiben.

Flügge zeichnet sich durch umfangreiche Kenntnisse in IT,

Personalwesen und Facility-Management aus. Vor seiner

mehrjährigen Tätigkeit als Chief Digital Officer bei der

DRV Bund war Flügge am Fraunhofer-Institut für Offene

Kommunikationssysteme (FOKUS) tätig. Dort leitete er den

Bereich Digital Public Services und war für die digitale Transformation

in der öffentlichen Verwaltung verantwortlich.

BV BFW

Rückblick Deutscher

Betriebsärztekongress

„Grenzen überwinden –

Schnittstellen der Arbeitsmedizin“

– unter diesem

Motto trafen sich im Oktober

2025 die Betriebs- und

Werksärzt:innen in Rostock

zum Deutschen Betriebsärztekongress.

Ziel war es,

die Zukunft der vernetzten

Arbeitsmedizin zu diskutieren

und gemeinsam

weiterzudenken und aktiv

zu gestalten. In der begleitenden

Industrieausstellung

erhielten die Betriebs- und Werksärzt:innen Informationen

über aktuelle Entwicklungen und Produkte auf dem

Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die BFW

und der Bundesverband waren ebenfalls vor Ort dabei.

Am Stand des BV BFW informierten Brigitte Kollath

aus dem BFW Köln sowie BV BFW-Geschäftsführerin

Kathrin Jackel-Neusser und Ellen Krüger über die

Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation und die

Leistungen der BFW. Im Fokus stand dabei insbesondere

die Zusammenarbeit mit Unternehmen. Im Rahmen des

Vortragsprogramms gab Brigitte Kollath zudem einen

Einblick in innerbetriebliche Schnittstellen, BGM, betriebliche

Prävention und Klarheit im BEM-Verfahren.

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Jeder Mensch ist einzigartig – und das gilt auch

für den Förderbedarf. Wir entwickeln innovative

Konzepte für individuelle Teilhabeleistungen, die einen

wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Arbeitswelt leisten.

Dr. Susanne Gebauer, Vorstandsvorsitzende

des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke

Die Berufsförderungswerke

Mit 28 Hauptstandorten und ca. 100 Regionalzentren sind die Berufsförderungswerke bundesweit vertreten.

Bad Pyrmont

Bad Wildbad Berlin Birkenfeld

Frankfurt am Main

Dortmund

Dresden

BERUFE • FÖRDERN • LEBEN

Düren

Frankfurt am Main

Goslar

Halle (Saale)

Hamburg

Berlin

Hamm

Heidelberg Heidelberg-Schlierbach Koblenz Köln

Leipzig Mainz

bfw

Mühlenbeck München Nürnberg

Oberhausen

Sachsen-Anhalt

Schömberg

Stralsund

Thüringen

Weser-Ems

Würzburg

Netzwerk für Arbeit und Gesundheit

Die BFW arbeiten im Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke

(BV BFW) eng zusammen. Mit unseren Publikationen leisten wir einen

Beitrag zur Zukunfts- und Qualitätssicherung der beruflichen Rehabilitation.

Das Fachmagazin REHAVISON

informiert regelmäßig über

die Chancen und Perspektiven

der beruflichen Rehabilitation.

Der Bezug ist kostenfrei.

wir.Neustarter ist das Informations-

und Beratungsangebot für

Menschen, die aus gesundheitlichen

Gründen nach Wegen für einen

beruflichen Neustart suchen.

www.wir-neustarter.de

Kontakt

www.bv-bfw.de

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