14.06.2026 Aufrufe

4944_Broschuere-GMP_120626

  • Keine Tags gefunden...

Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!

Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.

Zwischen GMP

und Kinderwunsch

Titelbild: AdobeStock_189340967

Wie Reinraumtechnik in der

Assistierten Reproduktionstechnik

sinnvoll umgesetzt werden kann

Seite 1/12 | Zwischen GMP und Kinderwunsch

www.valtec-gmbh.com


Zwischen GMP

und Kinderwunsch

Wie Reinraumtechnik in der

Assistierten Reproduktionstechnik

sinnvoll umgesetzt werden kann

Autorin: Dipl.-Ing. (FH) Claudia Pachl, VALTEC

Reinraumtechnik im Bereich der Assistierten Reproduktionstechnik

(ART) ist ein viel diskutiertes Thema. Im Arzneimittelgesetz

(AMG) bzw. der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

(AMWHV) geregelt, aber doch nicht vergleichbar mit

sonstigen Geweben oder gar der Arzneimittelherstellung, bleibt

der Anwender – die Kinderwunschzentren und Arztpraxen – oftmals

ratlos zurück. Reinraumtechnik und Kinderwunsch, auf den

ersten Blick nur schwer miteinander vereinbar. Doch es gibt

verschiedene Optionen und Spielräume, die bei kluger Nutzung

zu einem wertschöpfenden und belastbaren System für Anwender

und Patientinnen führen können.

Erstveröffentlichung: cleanroom & processes 4, Nr. 3, 2–10 (2025)

www.valtec-gmbh.com Zwischen GMP und Kinderwunsch | Seite 2/12


Reinraumtechnik findet Anwendung, wo luftgetragene

Partikel einen i. d. R. schädlichen Einfluss auf das herzustellende

Produkt und die damit verbundenen Herstellprozesse

bedeuten. Halbleiterfertigung, Optik- und

Lasertechnologie, Luft- und Raumfahrttechnik – nicht

möglich ohne Reinräume und Reinraumtechnik. Aber auch

in der Lebensmittelindustrie, Biotechnologie, bei Medizinprodukten

und Arzneimitteln sind reine und kontrollierte

Umgebungsbedingungen grundlegend – abhängig von

Herstellverfahren, Produktanforderungen und Anwendung.

Neben den luftgetragenen Partikeln spielt hier dann

auch noch u. a. die Keimzahl eine wesentliche Rolle.

Ohne Reinraumtechnik kein Smartphone, kein haltbarer

Käseaufschnitt und keine (im Notfall lebensrettenden)

Medikamente, um nur einige Beispiele zu nennen. Neben

dem Schutz des Anwenders – Kunde bzw. Patient – sowie

des Produkts selbst, fungiert Reinraumtechnik auch als

Schutz der herstellenden Personen sowie der Umwelt.

Ein weiterer Bereich, für den die Anwendung von Reinraumtechnik

in den vergangenen Jahren zunehmend in

den Fokus gerückt ist, sind die Assistierten Reproduktionstechniken

(ART), oftmals vereinfacht als künstliche

Befruchtung bezeichnet. Da sich dieser Beitrag nicht

detailliert mit den unterschiedlichen Techniken und

Methoden im großen Feld der ART beschäftigen soll –

z. B. In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intrauterine Insemination

(IUI) oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

– wird nachfolgend übergreifend der Begriff ART verwendet,

unabhängig davon, welche Methode angewendet wird.

Fokus in diesem Beitrag ist die Betrachtung, inwieweit die

Anwendung von Reinraumtechnik im ART-Bereich einen

Nutzen bietet oder eher schädlich ist. Denn genau das wird

von Anwendern, Experten und Behörden teils kontrovers

diskutiert.

Rechtliche Grundlagen

Im ART-Bereich ist eine Vielzahl an Gesetzen

und Verordnungen zu berücksichtigen:

Das Arzneimittelgesetz

Kinderwunschpraxen und Fertilitätszentren benötigen

eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde gemäß

§§ 20 b und c des Arzneimittelgesetzes (AMG) [1], um

Aktivitäten im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung

durchführen zu dürfen. Der § 20 b regelt die Gewinnung

von Gewebe und die Laboruntersuchungen, § 20c behandelt

die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung,

Lagerung sowie das Inverkehrbringen von Gewebe oder

Gewebezubereitungen.

Es finden sich hier auch Angaben zur Sachkundigen Person

und deren erforderlicher Qualifikation, die Forderung

nach qualifiziertem Personal sowie nach geeigneten

Räumen und Einrichtungen für die beabsichtigten Tätigkeiten.

Außerdem enthält das AMG auch den Hinweis auf

die erforderliche Anwendung der Guten Fachlichen Praxis

(GFP) sowie die Berücksichtigung des aktuellen Stands von

Wissenschaft und Technik bei der Be- oder Verarbeitung,

einschließlich der Kennzeichnung, Konservierung und

Lagerung sowie der Prüfung. Und zuletzt findet sich der

Verweis auf ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach

den Grundsätzen der GFP, das kontinuierlich zu pflegen ist.

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

In der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

(AMWHV) regelt Abschnitt 5a [2] die Sondervorschriften

für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen sowie für Gewebespenderlabore.

Mit Blick auf den Fokus dieses Beitrags

ist besonders § 36 „Be- oder Verarbeitung und Lagerung

durch die Gewebeeinrichtung“ interessant. Dort heißt es

in Abs. (2):

„Die Betriebsräume und Ausrüstungen nach § 5 und die

Hygienemaßnahmen nach § 6 müssen geeignet sein, die

Eigenschaften des Gewebes zu schützen, die für seine

Verwendung erforderlich sind, und das Risiko einer Verunreinigung,

insbesondere einer mikrobiellen Verunreinigung,

während der Be- oder Verarbeitung zu minimieren:

Soweit die Gewebe während ihrer Be- oder Verarbeitung der

Umgebung ausgesetzt werden, muss dies in einer Umgebung

mit festgelegter Luftqualität und Sauberkeit erfolgen. Die

Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zu validieren und zu

überwachen.

Sofern die Gewebe nach Nummer 1 keinem Inaktivierungs-

oder Sterilisationsverfahren unterzogen werden, ist

während der Be- oder Verarbeitung ein Luftreinheitsgrad

für Keimzahl und Partikelzahl entsprechend Klasse A der

Definition des EU-GMP-Leitfadens, Anhang 1 (Bekanntmachung

vom 12. März 2008, BAnz. S. 1217), mit einer für

die Be- oder Verarbeitung des Gewebes geeigneten Hinter-

Seite 3/12 | Zwischen GMP und Kinderwunsch

www.valtec-gmbh.com


grundumgebung, die in Bezug auf Partikel- und Keimzahl

mindestens der Klasse D des Anhangs 1 des Leitfadens

entspricht, erforderlich.“ [2]

Hier findet sich also ganz klar die Forderung nach einer

Reinheitsklasse A mit einer Hintergrundumgebung von

mindestens D gemäß EU-GMP-Leitfaden [3] bzgl. der

Partikel und Keime. Folgende Ausnahmen werden

eingeräumt:

Da der Fokus dieses Beitrags auf den Einsatz von

Reinraumtechnik im ART-Bereich gelegt werden soll und

nicht auf medizinische Detailaspekte, wird hier auf eine

vertiefte Darstellung verzichtet und auf die einschlägige

Literatur und Fachpublikationen verwiesen.

Die Optionen b) und d) sind wiederum direkt mit der

Anwendung von Reinraumtechnik verbunden und werden

in diesem Beitrag näher betrachtet.

„Von den Anforderungen an die Umgebung kann

abgewichen werden, wenn

a) ein validiertes Verfahren zur Inaktivierung der Keime

oder zur Endsterilisation angewendet wird oder

b) nachgewiesen wird, dass die Exposition gegenüber einer

Umgebung der Klasse A schädliche Auswirkungen auf die

erforderlichen Eigenschaften der Gewebe hat, oder

c) nachgewiesen wird, dass mit der Art und Weise der

Verwendung der Gewebe beim Empfänger oder bei der

Empfängerin ein erheblich geringeres Risiko der Übertragung

einer bakteriellen oder Pilzinfektion auf den

Empfänger oder die Empfängerin einhergeht als bei der

Gewebetransplantation, oder

d) es technisch nicht möglich ist, das erforderliche Verfahren

in einer Umgebung der Klasse A durchzuführen.

Es ist nachzuweisen und zu dokumentieren, dass mit der

gewählten Umgebung die erforderliche Qualität und Sicherheit

des Gewebes oder der Gewebezubereitung erreicht

wird, mindestens unter Berücksichtigung des Bestimmungszwecks,

der Art der Verwendung und des Immunstatus des

Empfängers oder der Empfängerin.“ [2]

Da die Keimzellen im Bereich der Assistierten Reproduktionstechniken

selbstverständlich keinem Inaktivierungsoder

Sterilisationsverfahren unterzogen werden können,

sind somit die grundlegenden Anforderungen im Hinblick

auf die Umgebungsbedingungen eindeutig definiert. Die in

[2] unter a) beschriebene mögliche Abweichung von diesen

Anforderungen kommt nicht zur Anwendung. Für die

unter c) beschriebene Option existieren bereits verschiedene

Fachpublikationen, Statements der einschlägigen

Fachkreise sowie Risikobewertungen. Der Transfer von

Keimzellen und Embryonen auf die Patientin birgt zwar

verschiedene Verletzungsrisiken, unterscheidet sich aber

grundlegend von den Risiken, die mit einer Gewebetransplantation

verbunden sind.

EU-GMP-Leitfaden

Der Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens [3] ist gemäß

Referenz in Abschnitt 5a, § 36 ff der AMWHV

maßgebend im Hinblick auf die Partikel und Keime. Es

gelten die gemäß Annex 1 definierten Grenzwerte,

wobei in der AMWHV noch der alte Annex 1 vom

12. März 2008 referenziert ist. Da die Grenzwerte bzgl.

Partikel und Keime jedoch identisch sind mit der aktuellen

Fassung vom 22. Aug .2022, stellt dies für die Betrachtung

in diesem Beitrag kein Problem dar.

Die übrigen Parameter gemäß EU-GMP-Leitfaden, die im

Annex 1 für die Klassen A–D beschrieben sind, werden in

der AMWHV Abschnitt 5a, § 36 ff nicht erwähnt und sind

damit für den ART-Bereich auch nicht explizit gefordert,

z. B. Strömungsgeschwindigkeit, Luftwechsel, Differenzdrücke

usw.

Der EU-GMP-Leitfaden ist gemäß GFP-Leitfaden der

Deutschen Gesellschaft für Chirurgie [4] nicht anwendbar

für die Gewinnung von menschlichen Geweben und Zellen

(gemäß § 20 b AMG), sofern die Entnahme nach den GFP-

Regeln erfolgt.

Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie

des Menschen

Die Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des

Menschen (AGRBM) hat 2 Leitfäden publiziert, die sich

mit der Führung und Einrichtung eines ART-Labors [5]

sowie dem verantwortlichen Arbeiten im ART-Labor [6]

beschäftigen.

Diese Leitlinien behandeln ebenfalls die Frage nach den

Umgebungsbedingungen nach Annex 1 EU-GMP-Leitfaden

und den Auswirkungen auf die Keimzellen. Das ART-Labor

ist gemäß AGRBM-Leitlinie Teil einer Entnahmeeinrichtung.

www.valtec-gmbh.com Zwischen GMP und Kinderwunsch | Seite 4/12


Nach Auffassung der AGRBM und der European Society of

Human Reproduction and Embryology (ESHRE) [7] sind die

Ausnahmeregelungen, die in der AMWHV Abschnitt 5a in

den Punkten a) bis d) genannt werden, vollumfänglich auf

den ART-Bereich und die darin ablaufenden Prozesse anzuwenden.

Umgebungsbedingungen einer Reinheitsklasse

D nach Annex 1 werden trotzdem empfohlen, Klasse A

Bedingungen werden jedoch als kontraproduktiv bewertet

und nicht empfohlen.

Sonstige Regularien und Vorschriften

Neben den bereits genannten gibt es noch zahlreiche

weitere Regularien und Anforderungsdokumente, die für

den ART-Bereich anwendbar sind. Hier seien vor allem

erwähnt das Transplantationsgesetz [8], das Embryonenschutzgesetz

[9], das Infektionsschutzgesetz [10] und

die ESHRE-Guidelines [11]. Ergänzt wird dies durch den

European Directorate for the Quality of Medicines &

HealthCare (EDQM) Guide [12] sowie der neuen Substances-of-Human

Origin(SoHO)-Verordnung [13], die ab 2027

gültig sein wird.

Bezüglich Reinraumtechnik sind u. a. die entsprechenden

Teile der technischen Regeln gemäß DIN EN 14644 [14]

sowie VDI 2083 [15] zu berücksichtigen.

Patientensicherheit

Auch ohne tieferes medizinisches Wissen ist nachvollziehbar,

dass sich eine Transplantation von Stammzellen oder

Organen von einer künstlichen Befruchtung bzw. einem

Embryotransfer unterscheidet. Im ersten Fall handelt es

sich i. d. R. um schwer kranke, teils immunsupprimierte

Patienten, deren Überleben mehr oder weniger von der

Gewebetransplantation abhängt. Das transplantierte

Gewebe ist z. T. als steril spezifiziert, Gewinnung, Be- und

Verarbeitung erfolgen i. d. R. aseptisch bzw. unter weitestgehend

aseptischen Bedingungen. Die Prozessschritte und

das Equipment sind entsprechend darauf angepasst und

laufen zu einem großen Teil in geschlossenen Systemen ab.

Die Transplantation findet im Normalfall unter OP-Bedingungen

statt.

Im Fall der ART sind die Empfängerinnen i. d. R. gesund

bzw. haben einen guten Immunstatus, auch wenn es

vielfältige Gründe gibt, die ursächlich für den unerfüllten

Kinderwunsch sein können. Die Gewinnung der Keimzellen

sowohl bei der Frau als auch beim Mann kann nicht

keimfrei erfolgen. Die Rückführung der bearbeiteten

Zellen in den Uterus der immunkompetenten Empfängerin

erfolgt über eine natürliche Körperöffnung, die natürlicherweise

mit Keimen besiedelt ist. Sollte es während der

extrakorporalen Kultivierung zu einer von außen eingetragenen

Kontamination mit Keimen kommen, wird die Kultivierung

bzw. der Transfer schlimmstenfalls ausgesetzt. Die

Verletzungsgefahr bei Gewinnung und Rückführung ist

gering und nicht vergleichbar mit einer Transplantation.

Insofern darf infrage gestellt werden, ob die vollumfängliche

Anwendung einer Reinheitsklasse A für kritische

Schritte mit einer Hintergrundumgebung von mindestens

Klasse D zwingend erforderlich ist oder ob die Sicherheit

der Keimzellen und Embryonen durch keimreduzierte

bzw. keimarme Prozessabläufe im ART-Bereich bei der

Be- und Verarbeitung und damit letztendlich die Patientensicherheit

nicht auch anders gewährleistet werden kann.

Reinraumtechnik für ART

– sinnvoll oder schädlich?

Wie bereits erwähnt, geben die Regularien nur auf den

ersten Blick eindeutige Vorgaben bzgl. der Umgebungsbedingungen,

da die relevanten Passagen auf Gewebe im

Allgemeinen bezogen sind und nicht auf den ART-Bereich

im Speziellen. Die Gewinnung, Be- und Verarbeitung von

Geweben sowie die Übertragung auf die Patienten ist

jedoch so vielfältig und je nach Anwendungsfall speziell,

dass der regulatorische Versuch, allen Varianten mit

einem gemeinsamen Passus gerecht zu werden, aus Sicht

der Autorin etwas unglücklich ist und folglich für Kontroversen

sorgt.

Für die Be- bzw. Verarbeitung von Keimzellen im ART-Bereich,

die unter § 20 c AMG fällt, erwarten die Inspektoren

der Landesbehörden kontrollierte Umgebungsbedingungen,

wie in der AMWHV, Abschnitt 5a gefordert. Darüber

hinaus die Qualifizierung von Ausrüstung und Gerätschaften,

die Überwachung kritischer Parameter sowie ein

QMS entsprechend der GFP. Das führt erfahrungsgemäß

regelmäßig zu Diskussionen und auch zu Verunsicherung

auf Seiten der Anwender.

Die Fachkreise betonen die uneingeschränkte Anwendbarkeit

der in der AMWHV beschriebenen Ausnahmeregelungen

(siehe Abschnitt Arzneimittel- und Wirkstoff-

Seite 5/12 | Zwischen GMP und Kinderwunsch

www.valtec-gmbh.com


herstellungsverordnung) und betonen den schädlichen

Einfluss von Reinraumtechnik und den damit verbundenen

technischen Maßnahmen und geforderten Umgebungsbedingungen.

In der AGRBM-Leitlinie [5] werden die Ausnahmeregelungen

ausführlich betrachtet und begründet.

So wird vor allem der negative Einfluss der Strömungsgeschwindigkeit

in Bereichen der GMP-Klasse A hervorgehoben,

der zu Abkühleffekten, Austrocknung, Änderung

des extrazellulären pH-Werts sowie Änderung der Osmolarität

im Medium führt und damit letztendlich die Zellen

schädigt. Zudem wird durch die zur Einhaltung von klassischen

GMP-Bedingungen erforderliche Technik sowie

Hygienemaßnahmen das Handling mit den Keimzellen

deutlich erschwert, was zu einem hohen Risiko für das

Produkt führt und eine Gefahr für die Keimzellen bedeutet.

Zum Teil können klassische GMP-Anforderungen

v. a. für eine Klasse A im ART-Bereich zudem technisch

nicht umgesetzt werden. So ist die Platzierung eines ICSI-

Mikroskops mit Zubehör in einer Werkbank technisch

fast nicht machbar und die Handhabung bzw. die korrekte

Durchführung der entsprechenden Prozessschritte nahezu

unmöglich.

Die inspizierenden Behördenvertreter sind ihrerseits

wiederum an die anzuwendenden Regularien gebunden

und fordern demzufolge entsprechende Nachweise und

Dokumente, mit denen die Einhaltung der regulatorischen

Anforderungen nachgewiesen wird. Stellungnahmen von

Arbeitsgruppen und Fachkreisen finden da wenig Berücksichtigung.

Eine herausfordernde Situation, die mit ein

wenig Kreativität aber durchaus zu lösen ist.

Lösungsansätze

Die Autorin vermutet, dass höchstwahrscheinlich aus

Mangel an Alternativen die AMWHV in Abschnitt 5a auf

den Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens [3] verweist bzgl. der

Definition von Partikeln und Keimen.

Bei genauer Betrachtung beschränkt sich diese Angabe

nämlich ausschließlich auf diese. Sämtliche anderen

relevanten Parameter, die im Annex 1 beschrieben sind,

werden nicht erwähnt oder gefordert, z. B. Differenzdrücke,

Luftwechsel, Erholzeit. Und auch die Strömungsgeschwindigkeit,

die in einer turbulenzarmen Verdrängungsströmung

für eine Klasse A mit 0,36 m/s bis 0,52 m/s als

Stand der Technik implementiert ist, wird in den anzuwendenden

Abschnitten für Gewebe – und damit auch für den

ART-Bereich – nirgends explizit gefordert. Das lässt Raum

für Interpretation und kreative Auslegung und bietet

damit verschiedene Möglichkeiten für die technische

Umsetzung, die in der klassischen Pharmafertigung oder

der Medizintechnik gar nicht diskussionsfähig wären.

Abgesehen davon ist der EU-GMP-Leitfaden mit seinen

Annexen ursprünglich als Leitlinie für die Herstellung von

Arzneimitteln für Mensch und Tier geschaffen worden,

die üblicherweise unter definierten Bedingungen, mit

standardisierten Abläufen und reproduzierbaren Ergebnissen

abläuft. Der Annex 1 des Leitfadens hat explizit die

Herstellung steriler Arzneimittel im Fokus.

Die Prozesse im ART-Bereich folgen zwar ebenfalls –

methodenabhängig – definierten und etablierten Abläufen.

Trotzdem sind selbst bei identischen Umgebungsbedingungen

und Ablaufstrukturen patientenindividuell höchst

unterschiedliche Ergebnisse zu erwarten. So können die

Eizellen von ein und derselben Spenderin unterschiedliche

Qualitäten besitzen, sich unter identischen Umgebungsbedingungen

und unter Verwendung derselben Medien

unterschiedlich entwickeln und für die weitere Verwendung

besser oder weniger gut geeignet sein. Und keinesfalls

ist das Endprodukt steril.

Aus Sicht der Autorin kann der Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens

somit als Orientierungshilfe verstanden werden,

um die Anforderungen hinsichtlich Partikel- und Keimzahlen

zu erreichen. Die vollumfängliche Umsetzung

der sonstigen Anforderungen gemäß Annex 1 ist für den

ART-Bereich jedoch nirgends gefordert. Gefordert sind

also die Partikel- und Keimzahlen nach Annex 1, aber ohne

den nach aktuellem Stand der (Reinraum-)Technik dafür

erforderlichen technischen Aufwand.

Wie kann das in der Praxis nun aussehen? Ganz ohne technisches

Equipment und Installationen geht es leider nicht.

Und um Partikel und Keime einer Klasse D bzw. A sicherstellen

zu können, braucht es zwangsläufig auch gewisse

Rahmenbedingungen. Die Luft muss entsprechend geführt

und aufbereitet werden, kritische Parameter sind zu überwachen,

Oberflächen müssen geeignet sein im Hinblick

auf Partikelabgabe, flüchtige organische Verbindungen

(Volatile Organic Compounds, VOC) sowie Beständigkeit

gegenüber den einzusetzenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.

www.valtec-gmbh.com Zwischen GMP und Kinderwunsch | Seite 6/12


Das alles bedingt auch gewisse bauliche Voraussetzungen,

um nicht an anderen Stellen z. B. Schwierigkeiten mit der

Arbeitssicherheit zu bekommen (z. B. bei den Raumhöhen,

wenn Kanäle an der Decke geführt werden). Das macht

technisch notwendige Installationen in Gebäuden, die als

Praxis- oder Büroräume konzipiert wurden, einigermaßen

herausfordernd bis z. T. unmöglich.

Volatile Organic Compounds

An dieser Stelle sei auf einen weiteren wesentlichen

Aspekt hingewiesen, der in den Regularien der inspizierenden

Behörden nirgends erwähnt wird: VOC. Es handelt

sich hierbei um gas- und dampfförmige Stoffe organischen

Ursprungs in der Luft, z. B. Kohlenwasserstoffe, Alkohole,

Aldehyde und organische Säuren. Diese können entweder

aus den verwendeten Materialien von Oberflächen

(Decken, Böden, Wände, Mobiliar usw.) austreten oder

während der Reinigung und Desinfektion entstehen.

VOC sind besonders schädlich für die Keimzellen im

ART-Bereich und sollten deshalb weitestgehend

vermieden bzw. reduziert werden. Sie haben einen

zytotoxischen Effekt und können die Qualität der

Keimzellen bzw. deren Entwicklung negativ beeinflussen.

Zahlreiche Publikationen der einschlägigen Fachkreise

belegen dies.

Paradoxerweise wird dieser Aspekt in Behördeninspektionen

so gut wie nie berücksichtigt, da die entsprechenden

Vorgaben und Hinweise in den anzuwendenden Passagen

für die Erlaubnis nach AMG § 20 b und c [1] nicht enthalten

ist. Bei der Planung und Gestaltung von Räumlichkeiten

und Umgebungsbedingungen im ART-Bereich muss dies

jedoch zwingend berücksichtigt werden. Für die Reinigung

und Desinfektion stellt dies eine besondere Herausforderung

dar, um die im GMP-regulierten Umfeld etablierten

Anforderungen für die Keimzellen kompatibel umzusetzen.

Der negative Einfluss von VOC auf die Keimzellen ist ungleich

größer als eine potenzielle Kontamination durch

Partikel und Keime. Hilfestellung zum Thema VOC liefern

z. B. DIN EN ISO 14644-8 Klassifizierung der Luftreinheit

anhand der Chemikalienkonzentration [15] sowie VDI

2083-8.1 Luftreinheit anhand chemischer Konzentration

(ACC) [16]. Konkrete Grenzwerte für den ART-Bereich

sucht man jedoch in der Literatur vergeblich.

Praxisbeispiele

Nachfolgend zeigen 2 Projektbeispiele, wie die Compliance

zwischen den regulatorischen Vorgaben zur Erreichung

der Erlaubnis nach AMG § 20 b und c, den Anforderungen

gemäß der GFP und den Fachgremien, sowie den prozessspezifischen,

Betreiber-individuellen Bedingungen hergestellt

werden kann.

Fall 1:

Praxis für Fertilität Dr. Peet und Dr. Wilkening in Berlin, in

einem Gebäudekomplex mit Hotel und sonstigem Gewerbe.

Umzug der Praxis in die neuen Räume im Jahr 2016.

Ausgangssituation (Abb. 1):

– keine klare Abgrenzung des ART-Bereichs

– kein abgestimmtes Personal- und Materialflusskonzept

– keine kontrollierten Umgebungsbedingungen

– keine Qualifizierung der Geräte und Umgebung

Abbildung 1: Layout des ART-Bereichs.

(Quelle: Praxis für Fertilität Dr. Peet und Dr. Wilkening)

Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis nach AMG § 20

b und c verweigert. Der Ansatz sowie die Prozessabläufe

und Umgebungsbedingungen waren analog den vorher

bestehenden Räumen in derselben Straße. Durch den

Umzug in die neuen Räume erlosch der Bestandsschutz

und es mussten vollumfänglich die Anforderungen des

AMG [1] bzw. der AMWHV [2] erfüllt werden.

Seite 7/12 | Zwischen GMP und Kinderwunsch

www.valtec-gmbh.com


Umsetzung:

Das Layout wurde bezüglich der Raumgeometrie nicht

verändert. Der Laborbereich wurde jedoch als Reinraumbereich

klar von den übrigen Praxisbereichen abgetrennt,

das bestehende Zutrittskonzept entsprechend angepasst.

Es wurden Reinraumklassen in Anlehnung an den Annex 1

des EU GMP-Leitfadens definiert, die Räume und Verkehrsflächen

entsprechen überwiegend einer Klasse D

(Abb. 2, in rot dargestellt). Der offene Umgang mit den

Keimzellen erfolgt unter Klasse A – Bedingungen

(Abb. 2, in blau dargestellt), die vor allem über Bereiche

mit turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV) hergestellt

werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein

offenes A in D – Konzept handelt. Dies war notwendig, um

die ART-spezifischen Prozessabläufe mit möglichst wenig

Einschränkungen bei gleichzeitig maximaler Keimreduktion

sicherzustellen (Abb. 3, 4 und 5). Trotz der prozessrelevanten

Ausrüstungsgegenstände im A-Bereich – z.B.

Zentrifugen, Inkubatoren, Mikroskope mit Wärmeplatten

– wird eine turbulenzarme Verdrängungsströmung bei

reduzierter Strömungsgeschwindigkeit erreicht. Dies wird

durch regelmäßige Messungen zum Nachweis des qualifizierten

Zustands nach DIN EN ISO 14644 [14] überprüft

und belegt.

Fall 2:

IVF-Labor im Zentrum für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

(ZERM) am Universitätsklinikum Würzburg

Ausgangssituation:

– aktuelle Räumlichkeiten waren veraltet und zu klein

– Umbau im Turm auf 3 Etagen, IVF-Labor im 3. Stock

– Bestandsgebäude wurde entkernt und neu geplant

Abbildung 3: Andrologielabor

(Quelle: Praxis für Fertilität Dr. Peet und Dr. Wilkening)

Abbildung 2: GMP-konformes Layout des ART-Bereichs

(Quelle: Praxis für Fertilität Dr. Peet und Dr. Wilkening)

Abbildung 4: Eizelllabor

(Quelle: Praxis für Fertilität Dr. Peet und Dr. Wilkening)

www.valtec-gmbh.com Zwischen GMP und Kinderwunsch | Seite 8/12


Umsetzung:

Lösungsansätze in beiden Projekten:

In diesem Projekt konnte in dem entkernten Stockwerk

ein vollständig neues Layoutkonzept für den Laborbereich

erarbeitet werden. Auch hier wurde ein Klasse A in D -

Konzept zu Grunde gelegt. Aufgrund kundenspezifischer

Vorgaben werden die Klasse A – Bereiche entweder über

IVF-Werkbänke (Abb. 6, 7 und 9) sowie einen großen TAV-

Bereich mit zwei ICSI-Arbeitsplätzen (Abb. 6) realisiert.

Eine besondere Herausforderung in diesem Projekt war

der Transport des Punktats (Eizellen) aus dem 1. OG in das

IVF-Labor im 3. OG. Hierfür wurde ein GMP-gerechter

Materialaufzug (Abb. 10) konstruiert, der im Innenraum

Bedingungen der Klasse D gewährleistet und zudem die

geforderte Druckkaskade bzw. Strömungsrichtung vom

IVF-Labor zum Entnahmeraum über zwei Geschosse

sicherstellt.

Darüber hinaus wurde eine Durchreiche (Abb. 8) neben

dem Andrologielabor zum angrenzenden Transferraum

(außerhalb des Reinraumbereichs) installiert, über die

der Transferkatheter aus dem IVF-Labor in den Transferraum

und anschließend wieder zurück gereicht wird.

Das Kryolager (Abb. 12) ist über den Schwarzbereich

der Materialschleuse zugänglich und darüber in das allgemeine

Zutrittskonzept eingebunden. Es unterliegt als

CNC-Bereich (controlled, not classified) weniger strengen

Umgebungsanforderungen, fügt sich jedoch optimal in den

Prozessflow und das Hygienekonzept ein.

– Überprüfung und Anpassung der Prozesse und

Abläufe an die neuen Gegebenheiten

– risikobasierte Identifikation der kritischen

Prozessschritte und Parameter

– klare Abgrenzung des reinen Bereiches,

inkl. Zutrittskonzept

– Absicherung der kritischen Prozessschritte

und Parameter (technisch, organisatorisch)

– Schaffung bestmöglicher Umgebungsbedingungen

ohne negative Beeinflussung der Keimzellen

– optimale Anordnung der Bereiche und Installationen

– Installation RLT-Anlage und von Bereichen mit

turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV) (Abb. 6)

sowie IVF-Werkbänke (Abb. 7, Abb. 9) mit jeweils

angepasster Parametrierung

– Anpassung des Hygienekonzepts (Bekleidung,

Reinigung und Desinfektion)

– Qualifizierung aller relevanten Geräte,

Umgebungsbedingungen, Lager

– Wirksamkeitsnachweis Reinigung und Desinfektion

– QMS, inkl. Standard Operating Procedures (SOPs)

Durch gezielt ausgewählte technische Maßnahmen, wie

z. B. RLT-Anlagen, den Prozessabläufen entsprechend

dimensionierte TAV-Bereiche, IVF-Werkbänke (wo erforderlich),

Druckstufenkonzept, geeignete Oberflächen und

Materialien (Stichwort: VOC) sowie einem nutzergerech-

Abbildung 5: Embryolabor mit ICSI- und Transferarbeitsplatz

(Quelle: Praxis für Fertilität Dr. Peet und Dr. Wilkening)

Abbildung 6: ICSI-Arbeitsplätze (als TAV-Bereich) sowie

IVF-Werkbänke (Quelle: ZERM)

Seite 9/12 | Zwischen GMP und Kinderwunsch

www.valtec-gmbh.com


ten Hygiene- und Bekleidungskonzept wurden bestmögliche

Bedingungen geschaffen, die ein sicheres Handling

der Keimzellen mit möglichst geringer Beeinflussung der

Arbeitsabläufe durch die Reinraumtechnik ermöglichen.

Vor allem die Schaffung großzügiger TAV-Bereiche als

offener Klasse-A-Bereich in einer Klasse-D-Umgebung

ermöglichen meist ein deutlich besseres Handling bei den

betreffenden Prozessschritten, als dies in einer Werkbank

möglich wäre. Natürlich setzt dies entsprechende gebäudetechnische

Gegebenheiten voraus.

Ergänzt wurde das Konzept jeweils durch eine anwendungsgerechte

und sinnvolle Parametrierung, z. B. wurde

die Strömungsgeschwindigkeit in den A-Bereichen deutlich

unter 0,36 m/s abgesenkt, um negative Effekte auf die

Keimzellen bei offenem Handling möglichst zu vermeiden.

Die Aufrechterhaltung einer TAV trotz geringer Strömungsgeschwindigkeit

und bei installiertem Equipment

im A-Bereich (z. B. Inkubatoren, Mikroskope mit Wärmeplatten,

Zentrifugen) wurde mittels Strömungsvisualisierung

zuverlässig nachgewiesen.

Das offene-A-in-D- Konzept stellt die regulatorischen

Mindestanforderungen nach AMWHV sicher. Die Grenzwerte

für Partikel und Keime nach Annex 1 des EU-GMP-

Leitfadens werden sicher eingehalten (Erfassung der

Werte in der Praxis für Fertilität seit 2017, im UKW seit

Ende 2023). In anderen Life-Science-Bereichen u. U. ein

nicht diskussionsfähiger Ansatz, ist er im IVF-Bereich

aufgrund der Vorgaben jedoch möglich und durch die

Praxistauglichkeit belegt. Dieser Ansatz konnte in einem

weiteren Projekt auch bereits im Stammzelllabor eines

Spitals erfolgreich eingesetzt werden.

Über ein entsprechend ausgelegtes kontinuierliches

Monitoringsystem im ART-Bereich, das risikobasiert an

den erforderlichen Positionen installiert und parametriert

wurde, ist die permanente Überwachung der kritischen

Parameter sichergestellt. Es findet kein produktionsbegleitendes

Partikelmonitoring in Klasse A statt, dies

konnte über eine entsprechende Risikobetrachtung ausgeschlossen

werden. Ein entsprechendes Hygienemonitoring

sowie ein diskontinuierliches Monitoring zur Aufrechterhaltung

des qualifizierten Zustands vervollständigen

das Überwachungskonzept.

Sämtliche relevanten Geräte, Ausrüstungsgegenstände

und Umgebungsbedingungen wurden vollumfänglich

qualifiziert. Die Wirksamkeit der eingesetzten Reinigungsund

Desinfektionsmittel wurde nachgewiesen.

Grundlage für sämtliche Arbeiten ist ein angepasstes

QMS, das für diesen Bereich entsprechend modifiziert

wurde. Da die Nutzer in einem IVF-Labor i. d. R. nicht über

vergleichbare Ressourcen wie z. B. in der Pharmaindustrie

in diesem Bereich verfügen, muss das QMS die regulatorischen

Anforderungen sowie die Produkt- und Patientensicherheit

berücksichtigen, andererseits aber auch einen

leistbaren Aufwand für den Nutzer darstellen, damit das

System langfristig gelebt wird.

Abbildung 7: IVF-Werkbänke

(Quelle: ZERM)

Abbildung 8: Transferbereich

mit Durchreiche (Quelle: ZERM)

www.valtec-gmbh.com Zwischen GMP und Kinderwunsch | Seite 10/12


Abbildung 9: Andrologielabor

(Quelle: ZERM)

Abbildung 10: Materialaufzug Punktat

(Quelle: ZERM)

Abbildung 11: Materialschleuse

(Quelle: ZERM)

Statistik

Am Beispiel des IVF-Labors am UKW wurde vom Nutzer

folgende Kurzstatistik zur Verfügung gestellt (Tab. 1):

Es wurde in Tab. 1 die klinische Schwangerschaftsrate

ausgewertet, nicht die positiven Tests. Pro Transfer wurde

immer nur 1 Embryo transferiert.

Fazit

Tabelle 1:

Statistik Embryonentransfers (ETs) und Schwangerschaften.

Verschiedene Projekte in diesem Bereich zeigen, dass

Reinraumtechnik im ART-Bereich grundsätzlich funktioniert

und nicht zwingend zu schlechten Resultaten durch

negative Beeinflussung der Keimzellen und Embryonen

führen muss, wenn das Ganze sinnvoll und prozessorientiert

ausgelegt wird. Dies bedingt definierte Prozesse, ein

risikobasiertes Vorgehen sowie ein gelebtes und stimmiges

QMS. Dazu braucht es etwas Kreativität und den Mut,

bekannte Pfade zu verlassen und die regulatorischen Möglichkeiten

und Freiräume optimal zu nutzen. Dafür ist eine

frühe Kommunikation mit der zuständigen Landesbehörde

unbedingt erforderlich.

Auch gilt es, den Blick für das Gesamtkonzept und die Anwendbarkeit

zu behalten – eine Arztpraxis bzw. das Labor

eines Spitals ist kein Pharmabetrieb und die vorhandenen

Ressourcen sind i. d. R. limitiert. Es bestehen somit in der

Realität große Unterschiede in der Gestaltung und technischen

Ausführung der Räumlichkeiten von Kinderwunscheinrichtungen.

Dies sind i. d. R. Arztpraxen, Fachzentren

oder Spitäler bzw. klinische Abteilungen mit dem fachlichen

Schwerpunkt Kinderwunsch.

Abbildung 12: Kryolager

(Quelle: ZERM)

Darüber hinaus handelt es sich am Ende auch nicht um ein

Seite 11/12 | Zwischen GMP und Kinderwunsch

www.valtec-gmbh.com


steriles Arzneimittel oder einen aseptischen Fertigungsprozess,

was primär im Fokus des Annex 1 liegt. Die im

ART-Bereich ablaufenden Prozessschritte und das hierfür

benötigte Equipment sind keinesfalls vergleichbar mit der

klassischen Pharmafertigung und werden durch zu enge

Auslegung der Regularien und der damit notwendigen

Technik vor allem im Klasse-A-Bereich deutlich erschwert,

bzw. sind z. T. sogar nicht mehr durchführbar.

Und trotz aller Risikobetrachtung, sinnvoll eingesetzter

Technik, standardisierter Prozesse, qualifiziertem Equipment

und geschultem und motiviertem Personal bleibt

immer ein Unsicherheitsfaktor im Spiel: nämlich die Tatsache,

dass es sich bei den verwendeten Keimzellen und

Embryonen immer um individuelles, nicht standardisiertes

„Material“ handelt und der Mensch am Ende nicht die

Entscheidung trifft über das Gelingen der Bemühungen im

Rahmen der Assistierten Reproduktion. Der Erfolg der Bemühungen

bei der Assistierten Reproduktion kann somit

trotz aller medizinischer und technischer Möglichkeiten

nicht garantiert werden.

Der Einsatz von Reinraumtechnik und damit die Schaffung

kontrollierter Umgebungsbedingungen, in Verbindung

mit einem prozess- und nutzerorientierten QMS

führt aber in jedem Fall zu reproduzierbaren Bedingungen,

einer schnelleren Erkennung von Fehlern und Abweichungen

und einem durchgängig strukturierten und

geregelten Vorgehen. Damit ist sichergestellt, dass das

Bestmögliche im Sinne der Produkt- und Patientensicherheit

unternommen wurde. Trotz anfänglicher Vorbehalte

gegenüber den ungewohnten Ansätzen und dem erhöhten

Aufwand (zeitlich, materiell, personell und finanziell)

überwiegt bei den Nutzern aus verschiedenen Projekten

am Ende ein positives Gefühl und Zufriedenheit mit der

jeweiligen Umsetzung.

Literatur

[1] Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

12. Dez. 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dez. 2014 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist

[2] Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) vom 3. Nov. 2006 (BGBl. I S. 2523), die zuletzt durch Artikel 9 des

Gesetzes vom 23. Okt. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist

[3] EudraLex - Volume 4 - Good Manufacturing Practice (GMP) guidelines,

https://health.ec.europa.eu/medicinal-products/eudralex/eudralex-volume-4_en

[4] Leitfaden der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zur Guten Fachlichen Praxis (GFP) für die Entnahme von menschlichen Geweben

und Zellen zur Herstellung eines Arzneimittels, https://www.dgch.de/fileadmin/media/pdf/servicemeldungen/069_Gewebegesetz_

GFP-Leitfaden_der_DGCH_fuer_die_Gewinnung_menschlicher_Gewebe.pdf

[5] Leitlinie für die Führung und Einrichtung eines Labors für die Durchführung Assistierter Reproduktionstechnologien beim Menschen

(ART-Labor) innerhalb einer reproduktionsmedizinischen Versorgungseinrichtung der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des

Menschen (AGRBM) vom 21. Mai 2021

[6] Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten im ART-Labor der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen (AGRBM)

vom 28. März 2014

[7] ESHRE position paper on the EU Tissues and Cells Directive EC/ 2004/23; Nov. 2007;

Air quality: Commission Directive 2006/86/EC, Annex I.D. Facilities/Premises

[8] Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 4. Sept. 2007 (BGBl. I S. 2206), das zuletzt durch Artikel 8b des Gesetzes vom 22. März 2024

(BGBl. 2024 I Nr. 101) geändert worden ist“

[9] Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) vom 13. Dez. 1990 (BGBl. I S. 2746), das zuletzt durch Artikel

1 des Gesetzes vom 21. Nov. 2011 (BGBl. I S. 2228) geändert worden ist“

[10] Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000

(BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dez. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist“

[11] ESHRE Revised guidelines for good practice in IVF laboratories; December 2015

[12] Guide to the quality and safety of tissues and cells for human application des European Directorate for the Quality of Medicines &

HealthCare (EDQM)

[13] Verordnung (EU) 2024/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards

für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien

2002/98/EG und 2004/23/EG

[14] DIN EN ISO 14644-1:2016-06, Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche; Deutsche Fassung EN_ISO_14644-1:2015,

v. a. Teile 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 11, 14, 15

[15] VDI 2083 Reinraumtechnik, v. a. Blätter 1, 2, 3, 3.1, 4.1, 5, 6, 8.1, 15, 16.2.

ValTec GmbH

Claudia Pachl

+49 173 6 98 38 02

claudia.pachl@valtec-gmbh.com

www.valtec-gmbh.com

www.valtec-gmbh.com Zwischen GMP und Kinderwunsch | Seite 12/12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!