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Künstliche Aromastoffe<br />
Als künstliches Aroma bezeichnet man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch, einen Lebensmittelzusatzstoff.<br />
Der Begriff des künstlichen Aromastoffs ist in Deutschland rechtlich definiert als „chemisch definierte Stoffe mit<br />
Aromaeigenschaften, die durch chemische Synthese gewonnen werden, aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind, der<br />
in einem Ausgangsstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft [...] vorkommt“<br />
Ab Januar 2011 gilt eine neue EU Verordnung, welche im Bezug auf die Klassifizierung, die auch auf der Verpackung kenntlich<br />
gemacht werden muss. Diese Verordnung wird auch von uns bereits umgesetzt. Die Änderungen sehen folgendermaßen aus:<br />
Die Klassen naturidentisches Aroma und künstliches Aroma werden in der Stoffklasse der Aromastoffe zusammengefasst.<br />
Eine wichtige Änderung betrifft die Kennzeichnung von natürlichen Aromen, die auch dann so auf der Zutatenliste der Lebensmittel<br />
vermerkt werden muss. Hier gibt es zukünftig 4 Möglichkeiten:<br />
1. Das Aroma besteht ausschließlich aus natürlichen Aromastoffen (es sind keine Aromaextrakte enthalten). Dieses Produkt<br />
wird als „natürliche Aromastoffe“ in der Zutatenliste kenntlich gemacht.<br />
2. Das Aroma besteht zu mindestens 95% Gewichtsprozent der aromatisierenden Stoffe aus der namensgebenden Quelle<br />
(z.B. aus Pfirsich). Die restlichen Stoffe müssen auch aus natürlicher Quelle sein und dürfen nur zur Geschmacksabrundung<br />
eingesetzt werden. Dieses Produkt wird auf der Zutatenliste als „natürliches Pfirsich-Aroma“ kenntlich gemacht.<br />
3. Das Aroma besteht zu weniger als 95% Gewichtsprozent der aromatisierenden Stoffe aus der namensgebenden Quelle<br />
(z.B. aus Pfirsich), aber der Anteil der dieser Stoffe ist deutlich (im Geruch und/oder im Geschmack) erkennbar - die restlichen<br />
Stoffe sind auch aus natürlicher Quelle. Dieses Produkt wird als „natürliches Pfirsich-Aroma mit anderen natürlichen Aromen“<br />
auf der Zutatenliste erwähnt.<br />
4. natürliche Aromen, die nicht unter die 3 anderen Möglichkeiten fallen, werden nur als „natürliches Aroma“ bezeichnet.<br />
Dem Hersteller von Lebensmitteln steht es frei, auch natürliche Aromen nur als „Aroma“ zu kennzeichnen. Sobald dieser sich<br />
aber entschließt, auf die Natürlichkeit des Aromas hinzuweisen, sind die genannten 4 Möglichkeiten zu beachten.<br />
Aspartam (E951)<br />
Hierbei handelt es sich um einen Süßstoff, der die 220fache Süßkraft herkömmlichen Haushaltzuckers aufweist. Lebensmittel,<br />
welche diesen Stoff enthalten, müssen mit dem Hinweis „enthält Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet werden.<br />
Dieser Hinweis ist für Personen wichtig, die unter der Krankheit «Phenylketonurie» (PKU) leiden; für Gesunde ist er nicht von<br />
Bedeutung. PKU ist eine vererbbare, angeborene Stoffwechselstörung, die bei etwa einem von 8000 Neugeborenen auftritt<br />
und bereits kurz nach der Geburt diagnostiziert wird. Aufgrund eines Enzymdefektes kann bei dieser Krankheit ein lebensnotwendiger<br />
Eiweißbaustein, die natürliche Aminosäure Phenylalanin, nicht wie erforderlich abgebaut werden.<br />
Phenylalanin und abnorme Abbauprodukte stauen sich bei dieser Krankheit im Körper und können das Gehirn schwer schädigen.<br />
Für alle anderen ist die Aufnahme von Aspartam vollkommen ungefährlich.<br />
Ein Beispiel für aspartamhaltige Produkte sind die Jung zuckerfreien Bonbons oder die zuckerfreien Fruchtgummis.<br />
Azofarbstoffe<br />
Die Azofarbstoffe gehören zu den synthetischen Farbstoffen und bilden hierbei mit ca. 50% mengenmäßig die größte Gruppe.<br />
Lebensmittel, die nach dem 20.07.2010 produziert wurden, in denen die Azofarbstoffe Tartrazin (E102), Gelborange S (E110),<br />
Chinolingelb (E104), Azorubin (E122), Allurarot (E129) oder Cochenillerot (E124) enthalten sind, müssen in der EU mit dem<br />
Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.“ versehen sein.<br />
Diese Stoffe könnten an der Entstehung des Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) beteiligt sein, allerdings<br />
wurde in der sog. Southampton Studie (McCann et al. 2007) kein eindeutiger Beleg für den vermuteten Zusammenhang<br />
zwischen der Aufnahme der genannten Farbstoffe und dem Verhalten von Kindern gefunden.<br />
Azofarbstoffe sind aufgrund der Deklarierungspflicht kaum noch in Verwendung.<br />
Ballaststoffe<br />
Ballaststoffe sind weitgehend unverdauliche Nahrungsbestandteile, meist Kohlenhydrate, die vorwiegend in pflanzlichen<br />
Lebensmitteln vorkommen. <strong>Sie</strong> können durch die Enzyme im Dünndarm nicht zerlegt und vom Stoffwechsel daher nicht direkt<br />
aufgenommen werden. Ballaststoffe tauchen in nahezu allen Produkten auf, allerdings teilweise in sehr geringen Mengen.<br />
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