03.01.2013 Aufrufe

Alles was Sie

Alles was Sie

Alles was Sie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Künstliche Aromastoffe<br />

Als künstliches Aroma bezeichnet man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch, einen Lebensmittelzusatzstoff.<br />

Der Begriff des künstlichen Aromastoffs ist in Deutschland rechtlich definiert als „chemisch definierte Stoffe mit<br />

Aromaeigenschaften, die durch chemische Synthese gewonnen werden, aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind, der<br />

in einem Ausgangsstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft [...] vorkommt“<br />

Ab Januar 2011 gilt eine neue EU Verordnung, welche im Bezug auf die Klassifizierung, die auch auf der Verpackung kenntlich<br />

gemacht werden muss. Diese Verordnung wird auch von uns bereits umgesetzt. Die Änderungen sehen folgendermaßen aus:<br />

Die Klassen naturidentisches Aroma und künstliches Aroma werden in der Stoffklasse der Aromastoffe zusammengefasst.<br />

Eine wichtige Änderung betrifft die Kennzeichnung von natürlichen Aromen, die auch dann so auf der Zutatenliste der Lebensmittel<br />

vermerkt werden muss. Hier gibt es zukünftig 4 Möglichkeiten:<br />

1. Das Aroma besteht ausschließlich aus natürlichen Aromastoffen (es sind keine Aromaextrakte enthalten). Dieses Produkt<br />

wird als „natürliche Aromastoffe“ in der Zutatenliste kenntlich gemacht.<br />

2. Das Aroma besteht zu mindestens 95% Gewichtsprozent der aromatisierenden Stoffe aus der namensgebenden Quelle<br />

(z.B. aus Pfirsich). Die restlichen Stoffe müssen auch aus natürlicher Quelle sein und dürfen nur zur Geschmacksabrundung<br />

eingesetzt werden. Dieses Produkt wird auf der Zutatenliste als „natürliches Pfirsich-Aroma“ kenntlich gemacht.<br />

3. Das Aroma besteht zu weniger als 95% Gewichtsprozent der aromatisierenden Stoffe aus der namensgebenden Quelle<br />

(z.B. aus Pfirsich), aber der Anteil der dieser Stoffe ist deutlich (im Geruch und/oder im Geschmack) erkennbar - die restlichen<br />

Stoffe sind auch aus natürlicher Quelle. Dieses Produkt wird als „natürliches Pfirsich-Aroma mit anderen natürlichen Aromen“<br />

auf der Zutatenliste erwähnt.<br />

4. natürliche Aromen, die nicht unter die 3 anderen Möglichkeiten fallen, werden nur als „natürliches Aroma“ bezeichnet.<br />

Dem Hersteller von Lebensmitteln steht es frei, auch natürliche Aromen nur als „Aroma“ zu kennzeichnen. Sobald dieser sich<br />

aber entschließt, auf die Natürlichkeit des Aromas hinzuweisen, sind die genannten 4 Möglichkeiten zu beachten.<br />

Aspartam (E951)<br />

Hierbei handelt es sich um einen Süßstoff, der die 220fache Süßkraft herkömmlichen Haushaltzuckers aufweist. Lebensmittel,<br />

welche diesen Stoff enthalten, müssen mit dem Hinweis „enthält Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet werden.<br />

Dieser Hinweis ist für Personen wichtig, die unter der Krankheit «Phenylketonurie» (PKU) leiden; für Gesunde ist er nicht von<br />

Bedeutung. PKU ist eine vererbbare, angeborene Stoffwechselstörung, die bei etwa einem von 8000 Neugeborenen auftritt<br />

und bereits kurz nach der Geburt diagnostiziert wird. Aufgrund eines Enzymdefektes kann bei dieser Krankheit ein lebensnotwendiger<br />

Eiweißbaustein, die natürliche Aminosäure Phenylalanin, nicht wie erforderlich abgebaut werden.<br />

Phenylalanin und abnorme Abbauprodukte stauen sich bei dieser Krankheit im Körper und können das Gehirn schwer schädigen.<br />

Für alle anderen ist die Aufnahme von Aspartam vollkommen ungefährlich.<br />

Ein Beispiel für aspartamhaltige Produkte sind die Jung zuckerfreien Bonbons oder die zuckerfreien Fruchtgummis.<br />

Azofarbstoffe<br />

Die Azofarbstoffe gehören zu den synthetischen Farbstoffen und bilden hierbei mit ca. 50% mengenmäßig die größte Gruppe.<br />

Lebensmittel, die nach dem 20.07.2010 produziert wurden, in denen die Azofarbstoffe Tartrazin (E102), Gelborange S (E110),<br />

Chinolingelb (E104), Azorubin (E122), Allurarot (E129) oder Cochenillerot (E124) enthalten sind, müssen in der EU mit dem<br />

Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.“ versehen sein.<br />

Diese Stoffe könnten an der Entstehung des Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) beteiligt sein, allerdings<br />

wurde in der sog. Southampton Studie (McCann et al. 2007) kein eindeutiger Beleg für den vermuteten Zusammenhang<br />

zwischen der Aufnahme der genannten Farbstoffe und dem Verhalten von Kindern gefunden.<br />

Azofarbstoffe sind aufgrund der Deklarierungspflicht kaum noch in Verwendung.<br />

Ballaststoffe<br />

Ballaststoffe sind weitgehend unverdauliche Nahrungsbestandteile, meist Kohlenhydrate, die vorwiegend in pflanzlichen<br />

Lebensmitteln vorkommen. <strong>Sie</strong> können durch die Enzyme im Dünndarm nicht zerlegt und vom Stoffwechsel daher nicht direkt<br />

aufgenommen werden. Ballaststoffe tauchen in nahezu allen Produkten auf, allerdings teilweise in sehr geringen Mengen.<br />

A - Ba 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!