JOB & CHANCEN Stuttgart/Heilbronn/Göppingen
Ausbildungsmagazin für Schüler*innen
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JOB & CHANCEN
Stuttgart | Heilbronn | Göppingen
Sommer 2026
Wichtig zum Start:
Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten
Versicherungen
Steuern und Abgaben
Mietvertrag
Start 2026/2027:
Ausbildungs- und Studienplätze
mit QR-Codes!
REGION STUTTGART SOMMER 2026
3
JOB & CHANCEN
AKTUELL:
Aktuelles 4
ORIENTIERUNG
Berufe mit Zahlen 22
GELD + RECHT:
Rechte und Pflichten in der Ausbildung 6
Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag 8
Was gehört in den Ausbildungsvertrag? 9
Steuerrecht für Azubis und Studenten 10
Versicherungen zum Start 12
Überblick über die eigenen Finanzen? 14
Die erste eigene Wohnung oder WG 16
Der erste Mietvertrag 17
Energiesparen in der ersten Wohnung 18
Was gilt beim Ferienjob? 19
Krankmeldung – wie geht das? 20
Girokonto – das ist zu beachten 21
SUCHE: Wo finde ich freie Ausbildungsoder
Studiumsplätze?
FREIE STELLEN 2026/2027:
Alfred Kärcher 26
Bernd-Blindow-Schulen Mannheim und Baden-Baden 27
Bundeswehr 28
Deutsche Flugsicherung 24
Kreissparkasse Ludwigsburg 30
SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau 26
BW-Bank 36
SERVICE:
Bücher und APPs 32
ZUKUNFT & CHANCEN:
Papierlos arbeiten – digitale Arbeitswelten 35
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4
AKTUELL
Sehnsucht nach
Substanz
Warum analoge und digitale
Welten das perfekte Duo bilden
Unser Alltag flimmert und leuchtet. Wir
tippen, swipen und scrollen nahezu ununterbrochen
am Smartphone, Tablet
oder Laptop. Fast die Hälfte (47 %) der
18- bis 24-jährigen bevorzugen digitale
Eingabemethoden.
Schnell reich mit TikTok-Tipps?
Tägliche Gewinne von mehreren Hundert Euro?
Leon ist 22, macht eine Ausbildung und will endlich mehr aus seinem Geld machen. Auf
TikTok stößt er auf ein automatisiertes KI-Trading-System, das täglich Gewinne von mehreren
Hundert Euro verspricht. Für 497 Euro gibt es das „komplette System“. Leon zögert
kurz, kauft dann doch. Was er bekommt: ein paar Videos, eine WhatsApp-Gruppe voller
Werbung – und die Erkenntnis, dass er dieses Geld hätte besser anlegen können.
Vorteil handschriftlicher Notizen
Wer Notizen auf physischem Papier festhält,
profitiert von haptischen und räumlichen
Reizen. Informationen werden beim
Handschreiben völlig anders verarbeiten.
Während wir beim Tippen am Laptop
dazu neigen, den Text nur wortwörtlich
mitzuschreiben, zwingt uns der Stift zu
einer sofortigen inhaltlichen Auseinandersetzung.
In der Folge verstehen und
erinnern wir uns deutlich besser an komplexe
Zusammenhänge.
Dieser analoge Vorgang ist ein vielschichtiger
Prozess im Körper: Beim feinmotorischen
Schreiben arbeiten an die dreißig
Muskeln und zwanzig Gelenke zusammen.
Ein großer Teil unseres Gehirns ist
aktiv. Die dabei entstehende motorische
Gedächtnisspur festigt das Wissen tiefgreifend.
Quelle: Psychologische Studie der Princeton University,
Universität Tokio, Marktforschungsinstituts Appinio
Schnell zum großen Geld?
Krypto-Tipps, Trading-Strategien, passives Einkommen, Finanzcoachings – Social Media
ist voll von vermeintlich schnellen Wegen zum großen Geld. Gerade junge Menschen
laufen Gefahr, sich von diesen Versprechen mitreißen zu lassen, ohne zu hinterfragen, wer
wirklich davon profitiert. Denn hinter vielen dieser Angebote stecken keine Erfolgsmodelle,
sondern oft überteuerte Kurse oder sogar illegale Schneeballsysteme.
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www.youtube.com/@faktencheck_finanzen
Online-Check-in wird zum Abo
Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte erhalten – diese
Schritte gehören für viele Reisende heute selbstverständlich zur Flugvorbereitung.
Drittanbieter übernehmen den Online-Check-in, reservieren Sitzplätze oder stellen Bordkarten
bereit. Beworben werden diese Angebote oft als einfache Zusatzleistungen für gerade
einmal einen Euro. Doch die vermeintliche Einzelleistung entpuppt sich nicht selten
als „Türöffner“: Wer zustimmt, schließt damit möglicherweise zusätzliche Leistungen oder
ein Abonnement ab.
In einigen Fällen werden wenige
Tage später deutlich höhere Beträge
– etwa rund 79 Euro – abgebucht.
Gleichzeitig berichten Verbraucher,
dass die Dienstleistung
trotz dieser Zusatzkosten nicht
wie erwartet erbracht wird oder
sogar ganz ausbleibt. Doch auch
unabhängig davon gilt: Sobald aus
einem Euro plötzlich 79 Euro werden,
ist die Kosten- und Vertragsinformation
für Verbraucher offensichtlich
nicht klar genug.
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AKTUELL 5
Aus Ideen wird Zukunft: Jetzt für die
Entrepreneurship Talent Academy bewerben!
Bis zum 27. September 2026 können sich gründungsinteressierte Schülerinnen und
Schüler der Oberstufe aus Sachsen, Stuttgart, Rhein-Main und Heilbronn für die
Entrepreneurship Talent Academy der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) und
der Karl Schlecht Stiftung bewerben.
Die ETA lädt Jugendliche dazu ein, Unternehmertum als mögliche Zukunftsperspektive
aktiv zu entdecken. In interaktiven Workshops und praxisnahen Online-Trainings tauchen
die Teilnehmenden in die Start-up-Welt ein: Sie entwickeln eigene Gründungsideen, lernen
unternehmerisches Denken und Handeln kennen und sprechen mit jungen Gründerinnen
und Gründern über Wege, Herausforderungen und Erfolge aus der Praxis. Gleichzeitig stärkt
das Programm zentrale Zukunftskompetenzen wie Kreativität, Teamfähigkeit und Verantwortungsübernahme.
Bau trotzt Negativtrend
Ausbildungszahlen
steigen deutlich
Die Gesamtzahl der Auszubildenden
sank im Vergleich zum Vorjahr leicht
um 0,8 Prozent.
Das Bauhauptgewerbe hingegen entwickelt
sich laut den Sozialkassen der Bauwirtschaft
(SOKA BAU) klar gegen diesen
Trend: 13.977 junge Menschen haben
2025 ihre Ausbildung im Bauhauptgewerbe
begonnen im 1. Lehrjahr, ein Plus von
13,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die sechsmonatige Förderung
startet im November 2026 mit
regionalen Kick-off-Workshops
und mündet in das überregionale
Abschlussevent „futureCon“ in
Stuttgart.
Die Bewerbung erfolgt online
über das Bewerbungsportal der
sdw. Erwartet werden ein kurzes
Motivationsschreiben sowie Angaben
zur eigenen Person. Die
Teilnahme am Programm ist kostenfrei.
Weitere Informationen zum Programm und zur Bewerbung finden sich hier.
Die Entrepreneurship Talent Academy (ETA) ist ein Spin-off des Schülerprogramms Studienkompass
und wird von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) in Kooperation mit
der Karl Schlecht Stiftung durchgeführt.
Einsamkeit als alltägliche Belastung
Schulen werden von einer großen Mehrheit der Jugendlichen als zentrale Akteure im Umgang
mit Einsamkeit gesehen. Viele wünschen sich dort gezielte Unterstützungsangebote
und eine stärkere Thematisierung sozialer und emotionaler Belange.
Die drei beliebtesten Ausbildungsberufe
sind Zimmerer, Tiefbaufacharbeiter und
Maurer. Das ausbildungsstärkste Bundesland
ist Nordrhein-Westfalen, gefolgt von
Bayern und Baden-Württemberg.
• Jede:r Zweite stellt Einsamkeit als alltägliche Belastung dar. Sie wird ähnlich stark
empfunden wie Schulstress, Zukunftsängste oder mentale Erschöpfung.
• Einsamkeit wird dabei nicht nur als individuelles, sondern auch als gesellschaftliches
Problem wahrgenommen.
• Soziale Medien spielen eine ambivalente Rolle: Viele Jugendliche nutzen Social
Media gezielt, um sich weniger einsam zu fühlen, zugleich besteht ein deutlicher
Zusammenhang zwischen intensiver Nutzung und erhöhten Einsamkeitsgefühlen.
Bewältigungsstrategien und bewusster Umgang mit Einsamkeit
Viele Jugendliche entwickeln eigenständige Strategien, um mit Einsamkeitsgefühlen
umzugehen. Als wirksamster Bewältigungsweg gelten analoge soziale Kontakte:
Persönliche Treffen und gemeinsame
Aktivitäten mit
Freund:innen werden deutlich
häufiger als hilfreich
eingeschätzt als Social Media
oder Online-Content.
Auch Hobbys, Sport und
kreative Tätigkeiten spielen
eine wichtige Rolle, während
digitale Angebote
nur für eine Minderheit als
effektive Strategie gelten.
Es ist kein Zufall, dass sich immer mehr
junge Menschen für eine Ausbildung am
Bau entscheiden.
Die Branche bietet sichere Arbeitsplätze,
attraktive Aufstiegschancen und echte
Perspektiven. Nach einer erfolgreichen
Ausbildung stehen einem alle Türen offen
- bis zum Meister und Geschäftsführer.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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6 SERVICE GELD + RECHT
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Früher oder später tauchen vielleicht Probleme in der Ausbildung auf. Manche sind leicht
zu lösen, andere nicht. Für viele Probleme in der Ausbildung gibt es eindeutige Regeln und
Gesetze.
Tatsache ist: Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
sind klar geregelt – schikanieren oder missbrauchen
lassen muss sich niemand. Festgelegt ist das alles im
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es geht im Wesentlichen
um § 13 (Mitwirkungspflicht des Auszubildenden) und
§ 14 (Ausbildung gemäß Ausbildungsziel – Pflichten des
Ausbildenden). Hier eine kleine Übersicht, fangen wir mit
dem angenehmeren Teil an!
Ihre Rechte als Azubi ...
Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben,
sind nicht zulässig. Botengänge gehören ebenso wenig
zur Ausbildung wie ständige Räum-, Sortier- oder Putztätigkeiten.
Aber Achtung: Natürlich kann Ihr Ausbilder von Ihnen
verlangen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz in Ordnung halten,
benötigtes Material nach Gebrauch wieder wegräumen
und benutzte Werkzeuge reinigen oder kleinere Reparaturen
selbst ausführen. Die Reinigung des gesamten
Betriebes gehört aber definitiv nicht dazu. Private Besorgungen
für Vorgesetzte oder Kollegen sind Ihre Entscheidung.
Material, dass Sie für Ihre Ausbildung benötigen, muss
Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies
können z.B. Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sein,
aber auch Fachbücher, die Berichtshefte sowie Schreib-
und Zeichenmaterial. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet,
damit sorgsam umzugehen.
Generell sind Sie nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen,
die Ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen
oder für die Sie nicht qualifiziert sind. Dazu gehören
auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. Vorsicht,
wenn Sie „mal eben“ den Lieferwagen nur ein Stück vorrollen
lassen sollen – ohne Fahrerlaubnis lassen Sie die
Finger vom Lenkrad. Das ständige und unnötige Wiederholen
immer gleicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht
zulässig. Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit.
Sie haben Anspruch auf geeignetes Ausbildungspersonal,
d.h. Ausbilder müssen durch eine Abschlussprüfung
der entsprechenden Fachrichtung und ausreichend
Berufserfahrung qualifiziert sein.
Während einer dualen Ausbildung sind Sie berufsschulpflichtig.
Für die Unterrichtszeiten muss Ihr Betrieb
Sie freistellen. Zum Unterricht gehören auch die Pausen
sowie die benötigte Zeit für den Weg zwischen Betrieb
(nicht Wohnort!) und Berufsschule. Ein „Nacharbeiten“
der Berufsschulzeiten im Betrieb ist also generell unzulässig.
Falls Sie keinen Blockunterricht haben (also z.B.
ganze Berufsschulwochen), haben Sie im Idealfall in Ihrem
Ausbildungsvertrag eine Klausel, die regelt, ob und
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SERVICE GELD + RECHT 7
bis wann Sie nach dem Unterricht noch im Betrieb erscheinen
müssen.
Der jeweilige Ausbilder sollte kompetent sein. Wenn
Sie auf Fragen keine zufriedenstellenden Antworten
bekommen, wenn Ihnen weder Sinn noch Zweck einer
bestimmten Tätigkeit erklärt werden kann oder Sie das
Gefühl haben, dass Sie mit Problemen bei einer Aufgabe
allein gelassen werden, sprechen Sie einfach einmal mit
der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung Ihres
Ausbildungsbetriebes.
Vorsicht: Nicht gleich auf den Putz hauen oder lautstark
beschweren – hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!
... und Ihre Pflichten:
Generell gilt: Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet!
Wer sich also nur passiv „beschallen“ lässt, bekommt
schnell ein Problem.
Anweisungen sind zu befolgen
Anweisungen, die mit Ihrer Ausbildung zu tun haben,
müssen Sie natürlich Folge leisten. Und die können vom
Abteilungsleiter, den Kollegen aus dem Arbeitsschutz
oder vom Gesellen sein, der Ihnen gerade zeigt, wie man
richtig einen Nagel einschlägt – solange es Ihre Ausbildung
betrifft (und nicht gegen die guten Sitten oder gar
Gesetze verstößt): Machen Sie es.
Jeder Betrieb hat Regeln
Top secret
Sie sind auch als Auszubildender zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Interna wie Preise, Konditionen, Kalkulationen
oder Lieferantenlisten sind ebenso vertraulich zu
behandeln wie Betriebsabläufe, nicht öffentliche Geschäftskennzahlen
oder technisches Fachwissen. Der
Tratsch aus der Betriebskantine gehört im Zweifel auch
dazu. Und wer Negatives über den Betrieb auf Facebook
postet, darf sich natürlich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber
das zum Anlass einer Abmahnung macht oder
sogar den Ausbildungsvertrag kündigt.
Darf ich nebenher Jobben?
Während Ihrer Ausbildung kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb
jede Nebentätigkeit untersagen. Ihren lukrativen
Schülerjob müssen Sie also aufgeben – auch wenn das
aus Ihrer Sicht Ihre Ausbildung überhaupt nicht beeinträchtigt.
Achtung: „Das merkt doch keiner“ ist hier nicht angesagt.
Fliegen Sie auf, droht die fristlose Kündigung.
Bekommt das Finanzamt Wind davon, gibt es ebenfalls
Ärger – Sie sind schließlich kein Schüler mehr, sondern
arbeiten im Zweifel „schwarz“. Und dann bekommen Sie
massive Probleme. Und bei einem Unfall streiten sich
Ihre Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft und
Ihr Nebenjobbetrieb auf Ihre Kosten darum, wer NICHT
zahlt.
Arbeitsschutz, Sicherheitsbestimmungen, Rauchverbote
und Kleiderordnungen, Hausordnungen und
Hygienevorschriften. Gleichgültig, ob Sie das im Einzelfall
für sinnvoll halten oder nicht: Halten Sie sich
daran! Auch das Aufladen von Handys, E-Bikes
oder ähnlichem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber
klären.
Stichwort Berichtsheft
Das wird gern am Ende der Ausbildung auf den letzten
Drücker zusammengestoppelt – sollte aber nicht sein.
Sie sind verpflichtet, die „schriftlichen Ausbildungsnachweise“
ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig
(also nicht einmal jährlich) vorzulegen. Im Gegenzug bekommen
Sie in der Regel während Ihrer Ausbildungszeit
dazu Gelegenheit – das müssen Sie nicht in Ihrer Freizeit
erledigen.
Stolperfalle Persönlichkeitsrechte
Wie Sie z.B. Ihre Haare tragen, ist natürlich grundsätzlich
Ihre Angelegenheit. Wenn die Frisur aber Sicherheitsvorschriften
beeinträchtigt oder Ihre Ausbildung unnötig erschwert,
sieht das schon anders aus. Und natürlich kann
Ihr Ausbildungsbetrieb auch bestimmen, mit welchem
Erscheinungsbild insgesamt (also Kleidung, Haarschnitt,
Tattoos, Piercings etc.) Sie Kundenkontakt haben –
Stichwort Erscheinungsbild des Betriebes.
Also: Keine Diskussion anfangen; Sie sitzen in der Regel
am kürzeren Hebel.
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8 SERVICE GELD + RECHT
Ausbildungsvertrag: Die wichtigsten
Fragen und Antworten
Anfang August oder September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gerade zum Start stellen
sich viele Fragen: Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren das kostenlose Online-
Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Dort können Auszubildende anonym Fragen stellen und
erhalten innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.
Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?
Müssen Auszubildende Überstunden machen?
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der
Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird
von dem Auszubildenden und Ausbilder unterschrieben
und muss, falls der oder die Auszubildende
nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen
Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet
werden. Betrieb und Auszubildende bekommen je ein
Exemplar.
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt,
wie z. B. die sachliche und zeitliche Gliederung der
Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen
außerhalb der Ausbildungsstätte,
aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der
Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.
!
Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen
und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt
sich, den Vertrag im Zweifel von der Gewerkschaft
prüfen zu lassen.
Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter
denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden
kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden
Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Was heißt Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und
dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser
Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb
von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis
kündigen. Die Kündigung muss aber
trotzdem schriftlich erfolgen.
!
Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie
einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie
übernimmt!
Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag
mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung
in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige
Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende
einen gravierenden Grund für eine fristlose
Kündigung.
Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen,
da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen
sollen. Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden,
müssen diese mit entsprechendem Überstundenzuschlag
bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Was ist mit Urlaub?
Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann
man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende
dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr
nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen
am Stück gewährt werden.
Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen
festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet,
gilt ab Ausbildungsjahrgang 2023 die Mindestausbildungsvergütung.
Sie beträgt im ersten Ausbildungsjahr
80 % der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens
jedoch 724 €. Das gilt auch für Azubis in einer
staatlich geförderten, außerbetrieblichen Ausbildung.
Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden
zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem
Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt,
dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens
zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.
!
Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist die
Abmahnung unberechtigt, sollte man eine Gegendarstellung
verfassen. Außerdem den Betriebsrat
oder die Gewerkschaft einschalten.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe
beantragen, wenn das Geld nicht reicht.
Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem
weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung
absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause
wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen,
müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.
!
Mehr Informationen findest du hier und
kannst auch eigene Fragen stellen!
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SERVICE GELD + RECHT
9 9
Was gehört in den Ausbildungsvertrag?
Was nicht?
Wie so ziemlich alles im Leben, ist auch das Thema Ausbildungsvertrag gesetzlich geregelt
– konkret im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen aber nur die Mindestanforderungen
– tarifliche Vereinbarungen oder freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes
können weit darüber hinausgehen. Außerdem regelt das Berufsbildungsgesetz
(BBiG) ausführlich und umfassend alles, was mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.
Das muss drinstehen:
Das kann drinstehen:
• Die Vertragspartner, also Sie als Auszubildende(r)
und das ausbildende Unternehmen, mit vollständigen
Adressen.
• Exakter Ausbildungsberuf und Ziel der Ausbildung.
• Inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.
• Beginn und Dauer sowie ggfls. Verkürzung oder Befristung
der Ausbildung.
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte:
Enthält Informationen zum Ausbildungsort
und möglichen Einsätzen außerhalb der ersten Ausbildungsstätte.
Das ist wichtig, wenn es um Fahrtkosten
geht, die möglicherweise der Arbeitgeber
übernimmt.
• Dauer der täglichen Arbeitszeit: Bei einer Ausbildung
in Vollzeit sind acht Stunden tägliche Arbeitszeit
der Normalfall. Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene
Pause.
• Länge der Probezeit; mindestens 1 und maximal 4
Monate.
• Höhe der Ausbildungsvergütung sowie der Zeitpunkt
der Zahlung (Monatsanfang oder Monatsmitte).
• Anzahl der Urlaubstage.
• Klausel(n) über relevante Tarifverträge sowie ggfls.
zusätzliche Betriebsvereinbarungen wie freiwillige
soziale Leistungen.
• Kündigungsklauseln (Voraussetzungen für eine Kündigung)
sowie Fristen.
• Unterschriften beider Vertragspartner mit Datum.
Je nach Betrieb kann der Vertrag noch weitere Klauseln
enthalten wie z. B. :
• Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Schweigepflicht bezüglich
betriebsinterner Informationen.
• Modalitäten und Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis.
• Besondere Regelungen im Krankheitsfall.
• Sonstige Vereinbarungen wie unbezahlter Urlaub,
Freistellung usw.
Die elektronische Form gilt nicht; der § 11 des Berufsbildungsgesetzes
schreibt zwingend die Schriftform vor.
Sie haben also ein Anrecht auf einen Vertrag auf Papier,
im Original und unterschrieben (kein PDF und auch keine
Kopie). Für nicht volljährige Auszubildende unterschreiben
die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern.
Das gehört nicht rein:
Sie müssen sich nicht dazu verpflichten, nach dem erfolgreichen
Abschluss weiterhin im Ausbildungsbetrieb
zu arbeiten. Es ist nicht zulässig, dass Sie etwas für
die Ausbildung bezahlen müssen. Vertragsstrafen sind
ebenfalls nicht zulässig.
Weitere Informationen online z. B. auf www.dgb-jugend.de
oder unter www.jugend.igmetall.de
Musterausbildungsverträge finden Sie bei den Industrieund
Handelskammern unter www.ihk.de
www. job-und-chancen.de
10 SERVICE GELD + RECHT
Steuerrecht für Azubis und Studierende:
Das Wichtigste zusammengefasst.
Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet.
Dennoch ist es unumgänglich, sich damit zu befassen – das gilt auch für Auszubildende
und Studierende. Die wichtigsten Fragen rund um Steuerzahlungen während der Ausbildung
oder dem Studium beantwortet der folgende Ratgeber.
Wann Steuern bezahlt müssen, ist von der Höhe der Vergütung
und der Lohnsteuerklasse abhängig.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer orientiert sich an der Steuerklasse. Verdient
man mit der Steuerklasse I mehr als 1.029 € brutto
im Monat, muss Lohnsteuer gezahlt werden. Die meisten
Azubis müssen in ihrem ersten Ausbildungsjahr keine
Steuern zahlen, da der Betrag an der Obergrenze der
gezahlten Ausbildungsvergütungen liegt.
In den Fällen, in denen dennoch eine Lohnsteuer fällig
wird, ist der Ausbildungsbetrieb für deren Abführung zuständig.
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III-IV
Steuerklasse VI
ledig, kinderlos
alleinerziehend
verheiratet
Zweit- und Nebenverdienst
Die Steuerklasse VI ist die ungünstigste Variante, da es
keine Freibeträge gibt und das Einkommen aus einem
Zweitjob erstmal vollständig versteuert werden muss.
!
Grundfreibetrag
2026: 12.348 € – 1.029 € monatlich
Liegt der jährliche Verdienst unter dieser Grenze, sind
keine Steuerabgaben notwendig. Bei einem höheren
Einkommen sind Lohn- und Kirchensteuer zu entrichten.
Genau kann man sich das auch im Internet mit einem
Gehaltsrechner für Brutto-/Nettobeträge ausrechnen
lassen.
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Kirchensteuer
Die Kirchensteuer fällt selbstverständlich nur dann an,
wenn man einer Konfession angehört, also zum Beispiel
katholisch oder evangelisch ist. In Bayern und Baden-
Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer
– nicht der Ausbildungsvergütung. In den restlichen
Bundesländern beträgt sie 9 %. Muss ein Azubi
also keine Lohnsteuer zahlen, wird auch keine Kirchensteuer
erhoben.
Sozialabgaben
Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherungen
stellen die sogenannten Sozialabgaben
dar. Es gibt eigentlich keine Azubis mehr, die keine
Sozialabgaben zahlen müssen.
Die Sozialabgaben betragen ca. 40 % des Gehalts und
werden mit dem Arbeitgeber geteilt, er übernimmt die
Hälfte davon – es werden ca. 20 % von der Ausbildungsvergütung
abgezogen. Nach Abzug der Sozialabgaben
und Steuern steht der Netto-Betrag des Gehalts zur freien
Verfügung.
Sonderfall Studierende
Bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
gilt die 20-Stunden-Grenze. Arbeitet der Student mehr,
überwiegt das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Studium.
Nur wenn die Beschäftigung in den Abend- oder
Nachtstunden erfolgt, kann man gegebenenfalls weiterhin
als ordentlicher Studierender gelten und somit Versicherungsfreiheit
in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
erreichen.
Um in der Familienversicherung weiterhin kostenlos
SERVICE GELD + RECHT 11
versichert zu bleiben, dürfen Studierende nur sehr wenig
verdienen – aktuell sind das 538 € im Monat. Bei
darüber hinausgehenden Einkünften muss stattdessen
eine studentische Versicherung selbst finanziert werden.
Ausnahme: Wird ein Minijob ausgeübt, liegt die Grenze
statt bei 538 € bei 603 € im Monat.
Kindergeld
Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten.
Das Einkommen von Kindern spielt beim Kindergeld
Anspruch während der Ausbildung – bis auf wenige
Ausnahmen – keine Rolle. Bei der zweiten Ausbildung
geht der Gesetzgeber allerdings davon aus, dass man in
der Lage ist, sich selbst zu finanzieren, sodass nur unter
strengen Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird.
Bei einem von vorneherein bis zu einem Jahr begrenzten
Auslandsstudium wird grundsätzlich davon ausgegangen,
dass der Studierende seinen Wohnsitz im Inland
beibehält. Sollte die Studienzeit im Ausland mehr als ein
Jahr betragen, ist es ratsam mit der zuständigen Kindergeldstelle
Kontakt aufzunehmen, um zu klären unter welchen
Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin bezahlt
wird. Mehr Informationen hier.
BAföG
Die gute Nachricht: BAföG-Leistungen sind steuerfrei.
Wer sich noch etwas hinzuverdienen möchte,
sollte sich beim zuständigen Amt erkundigen, wie viel
das sein darf, da individuelle Verdienstgrenzen gesetzt
werden. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze wird
das Einkommen angerechnet und die BAföG-Leistung
entsprechend gesenkt.
Mini- und Werkstudentenjob
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Minijobs auf
603-€-Basis Sozialabgaben pauschal abzuführen. Der
Minijobber ist rentenversicherungspflichtig, kann sich
jedoch mit einem schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht
befreien lassen. Bei gewerblichen Minijobs
beträgt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei Versicherungspflicht
in der Rentenversicherung 3,6 %, bei
Minijobs im Haushalt 13,6%. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers
wird vom Arbeitslohn abgezogen und vom
Arbeitgeber zusammen mit seinem Anteil abgeführt. Neben
den Sozialabgaben kann der Arbeitgeber die pauschale
Lohnsteuer mit 2 % übernehmen. Das hat zur
Folge, dass der Arbeitslohn aus dem Minijob nicht in die
Einkommensteuererklärung einzubeziehen ist. Weitere
Informationen zum Minijob erhalten Sie hier.
Einkünfte aus allen anderen Tätigkeiten – zum Beispiel
bei einem Vollzeit-Ferienjob oder bezahlten Praktikum
über 603 € – sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Mindestlohn beträgt seit 01.10.2026 13,90 € brutto
die Stunde und gilt auch für den Minijob.
Lohnt sich eine Steuerklärung?
Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn
auch tatsächlich Steuern abgeführt wurden. In der jährlichen
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird aufgeführt,
wie viel Steuern bezahlt wurden. Diese können
sich Auszubildende und Studierende in der Regel komplett
zurückholen.
An vielen Kosten, die während der Ausbildungs- und
Studienzeit anfallen können, beteiligt sich der Staat.
Dazu gehören zum Beispiel die Fahrten zum Betrieb
oder zur Uni, Ausgaben für Lehrbücher, Schul- und
Studiengebühren oder die Anschaffung eines Laptops.
Mit der Steuererklärung können Auszubildende
und Studierende alle ausbildungsbedingten Aufwendungen
steuerlich geltend machen.
!
Ausbildungskosten werden als Sonderausgaben
oder Werbungskosten unterschiedlich
berücksichtig.
Aufwendungen für die Erstausbildung können bis zur
Höhe von 6.000 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben
geltend gemacht werden. Ein unbegrenzter Abzug
als Werbungskosten kommt dann in Frage, wenn die
erstmalige Ausbildung bzw. das Studium Gegenstand
eines Ausbildungsverhältnisses ist und Sie dafür eine
Ausbildungsvergütung erhalten wie bei z.B. bei einem
Studium an einer Berufsakademie im sogenannten Dualen
System.
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag
für die Werbungskosten in Höhe
von 1.230 €. Liegen die Werbungskosten über diesem
Betrag wirken sie sich in der Regel steuermindernd aus.
Die Ausbildungskosten müssen dann einzeln in der Steuererklärung
aufgeführt und auf Rückfrage des Finanzamtes
Nachweise eingereicht werden.
!
Doch auch für diejenigen, die keine Steuern an
das Finanzamt abgeführt haben, kann sich eine
Steuererklärung lohnen. Mit einem Verlustvortrag
– sprich, wenn die Werbungskosten den
Bruttoarbeitslohn übersteigen – können Auszubildende
und Studierende eine Steuergutschrift
in den Folgejahren erhalten.
Mehr Informationen finden Sie im Internet, zum Beispiel
beim Bundesfinanzministerium oder allen gängigen Ratgeberportalen
für Finanzen oder Auszubildende/Studierende.
Hilfreiche Steuer-Apps
Bei der Steuererklärung
können Apps helfen. Empfehlenswert
sind beispielsweise:
SteuerHelden, WISO Steuer,
Taxfix, Smartsteuer oder
Steuerbot.
Auf jeden Fall vorher klären,
welche Kosten für die Steuererklärung
anfallen.
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12 SERVICE GELD + RECHT
Kfz-Versicherung
Berufsunfähigkeit
Krankenversicherung
Haftpflicht Unfall
Rechtsschutz
Die wichtigsten
Versicherungen zum Start
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Ausbildung oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr
oder das Wintersemester beginnt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene
Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern?
Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-,
Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der
Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.
An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales
oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr
nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt
nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach
der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung
sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein
einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige
Au-pair-Tätigkeit eingeschlossen. Natürlich dürfen die
Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen
haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob
spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn
man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene
Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht
die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter.
Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings
ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen
Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Dann wird es Ernst
Informieren Sie sich richtig! Wer sich über Leistungen
und Prämien im Internet informiert und mehrere Angebote
vergleicht, ist schon einmal gut gewappnet. Vorsicht
vor „Rundum-Sorglos-Paketen“: Sie enthalten oft
lukrative, aber nicht wirklich notwendige Versicherungen
und sind schlechter auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis zu
überprüfen. Es macht keinen Sinn, alle Versicherungen
über einen Makler oder eine Gesellschaft abzu schließen
– Mengenrabatte gibt es bei diesen Geschäften nicht;
wer vergleicht und getrennt unterschreibt, kann viel Geld
sparen.
DAS MUSS SEIN
Krankenversicherung
Ist für Auszubildende Pflicht – es besteht aber die Möglichkeit,
sich seine gesetzliche Kasse auszusuchen. Die
Leistungen sind weitgehend gesetzlich festgeschrieben,
die Beitragssätze variieren – ein Vergleich lohnt sich!
Azubis müssen sich spätestens 14 Tage nach Beginn einer
Ausbildung für eine Kasse entschieden haben. Nach
dieser Frist meldet der Betrieb den Auszubildenden bei
der Kasse an, bei der er zuletzt war.
Studierende haben es einfacher: Sie können problemlos
über ihre Eltern mitversichert bleiben. Bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres können Studierende unter
bestimmten Bedingungen beim gesetzlich versicherten
Elternteil beitragsfrei familienversichert werden. Wer älter
ist, kann bei den gesetzlichen Kassen einen einheitlichen
Studententarif abschließen. Wichtig: Mit dem 30.
Geburtstag endet in der Regel die studentische Krankenversicherung.
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 13
Sind die Eltern privat versichert, muss entschieden werden,
ob diese Versicherung für das gesamte Studium
fortgesetzt wird – ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse
ist vor Ende des Studiums dann nicht möglich. Wichtig:
Die Kasse unbedingt schriftlich über die Aufnahme
eines Studiums informieren.
Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern,
oder Studierende, die ein paar Semester im Ausland
studieren, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung
abschließen.
Der Online-Vergleich kann keine Beratung ersetzen. Ein
Ver si che rungsmakler kann anonymisierte Risikovoranfragen
stellen und so die Ver si che rung finden, die für Sie
persönlich die günstigsten Bedingungen hat.
Nicht verwechseln sollten Sie die Berufsunfähigkeitsmit
der Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist
eine mögliche Ergänzung, aber kein Ersatz. Auch sie
sollte nur nach eingehender persönlicher Beratung abgeschlossen
werden und empfiehlt sich vor allem für
Menschen, die z. B. Extremsportarten betreiben.
HIER KOMMT ES DRAUF AN:
Hausratversicherung
Privathaftpflicht
Egal, ob Sie das Porzellan Ihrer Freundin zerdeppern,
Ihnen bei der gut gemeinten Umzugshilfe der Fernseher
Ihres Nachbarn aus den Händen rutscht oder Sie als Radfahrer
einen Verkehrsunfall verursachen – alles Fälle für
die Privathaftpflicht, die immer dann einspringt, wenn Sie
aus Versehen einen Schaden bei einer anderen Person
verursachen.
Da vor allem Personenschäden schnell in die Hunderttausende
gehen können, ist diese Versicherung
ein absolutes Muss!
In der Regel sind sowohl Azubis während ihrer ersten Ausbildung
als auch Studierende bei den Eltern mitversichert –
fragen Sie zur Sicherheit schriftlich bei Ihrer Versicherung
nach, ob eine Familienversicherung besteht. Achtung:
Wer nach dem Abitur eine mehrmonatige Auszeit nimmt
und dann erst sein Studium beginnt, riskiert im Zweifel
seinen Versicherungsschutz – das Studium schriftlich
anzumelden, schützt davor.
Berufsunfähigkeit (BU)
Be rufs un fä hig keit kann jeden treffen: Handwerker fallen
häufig wegen körperlichen Erkrankungen im Beruf aus.
Doch auch wer im Büro sitzt, kann schwer erkranken.
Psychische Leiden sind der häufigste Grund für eine
Be rufs un fä hig keit. Der Start in die Ausbildung ist ein
guter Zeit punkt, eine Be rufs un fä higkeitsver si che rung
abzuschließen. Je jünger man in diese Versicherung einsteigt,
umso günstiger sind die Beiträge.
Die BU ist eine sehr komplexe Ver si che rung, die Sie
nicht auf eigene Faust abschließen sollten. Einen ersten
Eindruck von den Kosten einer BU können Sie sich auf
Vergleichsseiten im Internet oder bei Direktversicherern
verschaffen. Allerdings kann der Preis nochmal stark abweichen,
je nachdem, wie Ihr Gesundheitszustand ist.
Mit der ersten eigenen Wohnung
kommt das Thema „Hausratversicherung“
auf. Und nicht jeder hat
sie. Mit Kleidung, Laptop, Smartphone
etc. kommt schnell ein nettes
Sümmchen zusammen. Kurz
gesagt: Das ist individuell unterschiedlich
und muss jeder selbst
entscheiden.
Achtung: Wer in eine WG zieht, sollte sich informieren,
ob bereits eine gemeinsame Hausratversicherung besteht.
Wer die WG jedoch nur als Zweitwohnsitz anmeldet,
ist weiterhin über seine Eltern versichert.
Entscheidungshilfe: Kann ich es mir finanziell leisten,
alle meine Sachen zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine
Hausratversicherung sinnvoll.
Rechtsschutz
Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine
Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell
dabei, Ihre Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen.
Aber: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht
jeden Rechtsstreit. Deshalb genau prüfen, ob und welche
Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist.
Mit einzelnen Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“,
„Verkehr“ sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der
Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen.
Kfz-Versicherung
Wer als Fahranfänger die Tarife der Kfz-Versicherung abfragt,
bekommt oft einen Schock. Günstiger wird es, wenn
man das Fahrzeug die ersten Jahre über die Eltern (ggfls.
als Zweitfahrzeug) versichert – einfach bei der Versicherung
nachfragen. Nach einigen, hoffentlich schadensfreien
Jahren meldet man dann den Vertrag auf sich um.
Mehr Informationen finden Sie hier!
Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten von Versicherungen,
Vergleichsportalen, Ausbildungsportalen
oder Gewerkschaften weitere Informationen. Hier ein
paar Beispiele:
www.verbraucherzentrale.de
www.finanztest.de
www.test.de
www. job-und-chancen.de
14 SERVICE GELD + RECHT
Wie schaut es mit Ihren Finanzen aus?
Haben Sie den Überblick?
Regelmäßig sparen und sich ein finanzielles Polster für Notfälle
anschaffen ist wichtig. Auch dass das Konto nicht ins Minus
rutscht ist bei den hohen Überziehungszinsen keine gute Idee.
Haben Sie einen guten Überblick über Ihre Einnahmen und
Ausgaben?
EINNAHMEN UND AUSGABEN
Was man nicht hat, kann man auch nicht ausgeben, oder doch? Während 64
Prozent der Erwachsenen genau planen, wofür sie im Monat ihr Geld ausgeben,
sind das bei den jungen Leuten nur 48 Prozent. Das sollte sich spätestens mit
dem Abschluss der Schule und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums
ändern. Denn jetzt kommen andere Verpflichtungen auf Sie zu. Vielleicht
beginnt Ihre Ausbildung in einer anderen Stadt und Sie dürfen sich um ein WG-
Zimmer oder eine Wohnung kümmern. Das Essen steht nicht mehr fertig
auf dem Tisch, und das Geld muss nicht nur für‘s Ausgehen reichen,
sondern auch für Lebensmittel. Selbst wenn Sie von Ihren Eltern unterstützt
werden, sind Sie jetzt selber dafür verantwortlich, einen
Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben zu behalten.
SIE LEBEN JETZT – SPAREN SIE AUCH
JETZT!
Neben einem Girokonto macht auch ein Tagesgeldkonto Sinn,
um Geld auf die Seite legen zu können. Am besten mit einem
Dauerauftrag einen Teil des Geldes vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto
überweisen. Auch mit einem kleinen Betrag wird
das Sparen zur Gewohnheit, außerdem können Sie so Ihr Geld
wachsen sehen.
REGELMÄSSIGE KOSTEN PRÜFEN
Treue lohnt sich bei vielen Anbietern nicht. Auch hier sollten Sie
hin und wieder schauen, ob es nicht noch günstiger geht.
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 15
FINFLUENCER WISSEN, WIE ES GEHT?
Auf Social Media zwischen seriösem und unseriösem
Content zu unterscheiden, ist schwierig. Viele „Finfluencer“
empfehlen Produkte oder Unternehmen nur, wenn
sie daran verdienen oder ein Anbieter sogar eine konkrete
Werbeplatzierung bei ihnen gebucht hat.
BARGELDLOSES ZAHLEN
83 Prozent der jungen Erwachsenen möchten mehr Möglichkeiten
zum kontaktlosen Bezahlen mit EC- und Kreditkarte.
Ebenso gestiegen ist der Anteil derer, die sich
mehr Möglichkeiten wünschen, mit dem Smartphone zu
bezahlen (53 Prozent).
Leicht gestiegen ist der Anteil der Nutzer:innen, die mit
Banking-Apps auf dem Smartphone Bankangelegenheiten
über das Ablesen des Kontostandes hinaus erledigen.
Derzeit geben 69 Prozent der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen an, eine Banking-App zu nutzen.
FINANZKOMPETENZ
Wie sieht es mit dem Wissen um komplexere
Geldangelegenheiten aus?
Dazu wurden in einer Studie der
SCHUFA Holding AG sieben Wissensfragen
zu den Bereichen Inflation,
Zinsen, Zinseszins, Risiko und
Ertrag sowie Risikostreuung gestellt.
42 Prozent der jungen Erwachsenen
konnten alle Fragen richtig beantworten,
im Durchschnitt kennen die Befragten
die Antworten auf fünf bis sechs Fragen. Die
jungen Befragten verfügen somit über ein solides
Grundwissen rund um das Thema Geld und Finanzen.
SELBSTEINSCHÄTZUNG
Alter, Geschlecht und Bildungsstand der Eltern stellen
Junge Menschen sind zufriedener mit der
eigenen finanziellen Situation als Erwachsene
Mit 88 % gibt die große Mehrheit der Jugendlichen an, mit
dem ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Geld alles in
allem sehr gut oder gut auszukommen. Drei von vier befragten
jungen Menschen sind mit ihrer derzeitigen finanziellen
Situation alles in allem (sehr) zufrieden. In der Elterngeneration
hingegen ist die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen
Lage mit 63 % auf dem historischen Tiefstand seit Beginn der
Befragung im Jahr 2018 (76 %).
Quelle: SCHUFA Holding AG
dabei wichtige Einflussgrößen dar. Das solide Grundwissen
trifft allerdings auf ein unsicheres Selbstbild: Auch
2023 bewerten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ihr Wissen und ihre Fähigkeiten bei Finanzthemen
als eher gering.
Auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 erreichen die Jugendlichen
und jungen Erwachsenen als Notendurchschnitt
einen Wert von 3,2. 27 Prozent bewerten
ihr Wissen und ihre Fähigkeiten mit der Schulnote
„1“ oder „2“. Als befriedigend, ausgedrückt
mit der Schulnote „3“, schätzen 38
Prozent ihren Informationsstand über Finanzthemen
ein. 20 Prozent empfinden
diesen als ausreichend und 15 Prozent
als mangelhaft oder sogar ungenügend.
Auch hier zeigen sich zum einen Unterschiede
nach Geschlecht und Alter:
Junge Männer bewerten ihren Informationsstand
besser als junge Frauen, erwerbstätige
Jugendliche und Studierende
besser als Auszubildende und Schülerinnen
und Schüler.
NOCH FRAGEN?
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Bank
vor Ort. Dort sitzen die Fachleute, die Antworten haben.
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16 SERVICE GELD + RECHT
Die erste eigene Wohnung oder WG
Es ist soweit! Mit Beginn von Ausbildung oder Studium, steht je nach Ausbildungs- oder
Studienort der Auszug von zu Hause an. Was soll´s sein? Studierenden-Wohnheim? Eigene
Wohnung? Oder doch lieber eine WG?
Achtung bei der ersten WG!
Ein guter Tipp sind die Internetseiten der örtlichen Studierendenwerke.
Hier erfahren Sie, ob und in welchen
Wohnheimen noch Zimmer frei und wie hoch die Kosten
sind. Die Vorteile: Neben der Nähe zum Uni-Campus
kann man davon ausgehen, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim
mit hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als
jedes „ normale“, privat gemietete Zimmer oder gar eine
Wohnung ist. Außerdem lebt man mit vielen anderen Studenten
unter einem Dach – das erleichtert das Kennenlernen
von Kommilitonen enorm. Nach einiger Zeit kennt
man genug Leute, um zu entscheiden, mit wem man eine
WG gründen möchte, man kennt die guten Ecken einer
Stadt und bekommt auch den einen oder anderen Tipp,
wenn irgendwo eine gute Wohnung frei wird.
Online lohnen sich Seiten wie www.wg-gesucht.de oder
www.studenten-wg.de – da gibt’s Adressen und Angebote,
sowie jede Menge hilfreicher Tipps.
Alles eine Frage des Geldes
Bevor man auf Wohnungssuche geht, sollte erst einmal
genau kalkuliert werden, welche Miete man sich leisten
kann. Um sich einen Überblick über die zukünftigen Ausgaben
zu verschaffen, sollten die wichtigsten monatlich
anfallenden Kosten in einer Art Budget-Plan aufgelistet
werden: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet- und Telefonanbieter,
Rundfunkbeitrag und Versicherungen. Die
Warmmiete sollte inklusive Nebenkosten ein Drittel der
Einkünfte nicht überschreiten, wird empfohlen. Für einen
besseren finanziellen Überblick kann es sinnvoll sein, die
sonstigen Lebenshaltungskosten regelmäßig zu notieren.
Vom Wocheneinkauf über den Kneipenabend bis zum
Kinobesuch werden alle Ausgaben erfasst. Dafür können
auch hilfreiche Smartphone-Apps genutzt werden.
Die größten Stolpersteine lauern im Kleingedruckten!
Vom Mietvertrag über die Verträge mit Energieversorgern
und Internetanbietern bis zur Hausratversicherung
– nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter, dem Versorger
und dem Versicherungsvertreter auf und machen Sie
sich schlau. Sonst zahlen Sie am Ende Prämien, obwohl
Sie längst woanders wohnen. Denn im Zweifel gilt hier:
Mitgefangen (also Vertrag unterschrieben), mitgehangen.
Wer als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet für alle
– die Mitbewohner sind dann nur Untermieter. Nachteil:
Kündigt der Hauptmieter, steht die gesamte WG auf der
Straße. Vorteil: Ein neuer Untermieter kann problemlos
einziehen. Besser: Mit dem Vermieter klären, dass eine
WG die Wohnung nutzt und alle Mieter den Mietvertrag
unterzeichnen lassen. Gleiches gilt für Strom, Internet
und so weiter.
Stressfrei in die erste eigene Wohnung
Beschriften Sie gepackte Umzugskartons oben und seitlich.
Packen Sie die Kartons nicht zu voll. Verstauen Sie
Ihre Papiere, Schlüssel und Geld griffbereit.
Kümmern Sie sich eine Woche vor dem Einzug um die
Schlüsselübergabe: Dokumentieren Sie Vorschäden in
der Wohnung (auch im Treppenhaus) mit Fotos, notieren
Sie Zählerstände von Strom, Wasser und Gas/Öl.
Geben Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig an Freunde
und Verwandte, an Behörden und Vertragspartner. Denken
Sie an die Ummeldung beim Bürgerbüro sowie den
Nachsendeantrag bei der Post.
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SERVICE GELD + RECHT 17
Der erste Mietvertrag
Die Gründung eines eigenen Haushalts und damit auch die räumliche Abnabelung vom
Elternhaus ist für viele ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Der Auszug aus dem
„Hotel Mama“ und der Start in die Selbstständigkeit ist meist mit vielen Emotionen und
dem Drang, sich endlich einen eigenen Freiraum zu schaffen, verbunden. Was ist bei den
geschäftlichen Angelegenheiten zu beachten?
Mit der Gründung des eigenen Haushalts wird eine Reihe
von Vertragsverhältnissen eingegangen. Dazu gehören
beispielsweise Verträge über:
• Miete
• Strom und Gas (Energielieferung)
• Telefon/Internet
• Versicherungen
Der Mietvertrag
Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Abhängig davon,
ob man alleine oder zu zweit in die Wohnung zieht,
sind diese hier namentlich aufzuführen. Als Vertragspartner
haftet man für die Zahlungen, die mit der Anmietung
einhergehen. Ziehen Minderjährige in eine eigene Wohnung,
müssen die Erziehungsberechtigten den Mietvertrag
unterschreiben.
Bei einer WG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für
den Mietvertrag:
• Ein Haupmieter, alle anderen sind Untermieter
• Alle Mieter stehen im Mietvertrag.
• Einzelmietvertrag pro Zimmer.
Hausmeister, Fahrstuhl usw. Im Mietvertrag wird geregelt,
welche Kosten Mieter übernehmen müssen und
welche Vorauszahlungsbeträge hierfür monatlich zu zahlen
sind. Ob die Vorauszahlungen realistisch angesetzt
sind erfahren Mieter erst, wenn sie die erste Betriebskostenabrechnung
erhalten haben. Es drohen unter Umständen
hohe Nachzahlungen.
Mietkaution
Die Zahlung der Mietkaution muss im Mietvertrag verankert
sein. Die Höhe darf drei Kaltmieten nicht übersteigen.
Am Ende der Mietzeit muss die Mietkaution zurückgezahlt
werden, soweit der Vermieter keine Ansprüche
mehr aus dem Mietverhältnis geltend machen kann.
Im Vertrag wird festgehalten, welche Räume zu der
Wohnung gehören. Das können neben der Wohnung,
ein Dachboden, ein Kellerraum und/ oder die Nutzung
eines Waschkellers oder des Gartens sein.
Wichtig ist, dass im Vertrag steht, wie hoch Kaltmiete
und Nebenkosten sind. Vorsicht bei Staffelmieten, die
in jedem Jahr steigen.
Das Mietverhältnis wird meistens auf unbestimmte
Zeit angelegt. Will der Vermieter nur einen befristeten
Mietvertrag ausgeben, muss die Befristung im Vertrag
aufgenommen werden. Insbesondere die Kündigungsfristen
müssen im Mietvertrag stehen.
Pflichten und Regeln sind in der Hausordnung festgeschrieben
– zum Beispiel das Putzen des Treppenhauses
oder die Übernahme des Winterdienstes.
Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter übernommen
werden, wenn das im Mietvertrag steht.
Dazu zählen kleine Reparaturen in der Wohnung, wie
beispielsweise das Auswechseln der Duschstange.
Was sind Nebenkosten?
Zusätzlich zur eigentlichen Kalt- oder Nettomiete müssen
Nebenkosten ge zahlt werden. Das sind Heiz- und
Warmwasserkosten und verschiedene Betriebs- und
Verbrauchskosten, wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser,
Gebäudeversicherung, Müllgebühren, Allgemeinstrom,
Meldepflicht
Die Meldepflicht ist eine gesetzliche Vorgabe. Wer eine
Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen
nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Der Vermieter stellt mit dem Mietvertrag eine sogenannte
Wohnungsgeberbescheinigung aus, die sowohl dem
Mieter als auch den Meldebehörden zur Verfügung gestellt
wird.
Rundfunkbeitrag
Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet,
sich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
(früher GEZ). Grundsätzlich ist für jede Wohnung, unabhängig
davon, ob Radio- und/oder Fernsehgeräte überhaupt
vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt,
kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung
von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.
In einer Wohngemeinschaft muss ein Bewohner bestimmt
werden, der sich stellvertretend für alle anmeldet.
Wer das übernimmt, muss für die regelmäßige Abbuchung
geradestehen. Alle anderen sollten dafür Sorge
tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag fair untereinander
aufgeteilt wird.
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18 SERVICE GELD + RECHT
Energiesparen in der
ersten eigenen Wohnung
Die Freude über den Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist oft groß. Allerdings sollte
man sich schon im Vorfeld Gedanken über den Energieverbrauch im neuen Haushalt machen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat Tipps, worauf zu achten ist.
Tipp 1: Stromverbrauch
Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank
oder Waschmaschine gehören Multimedia und
Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern im
Haushalt. Insbesondere gilt das für sehr leistungsfähige
PCs, große TV-Geräte und WLAN-Router. Letztere, weil
sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.
• Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtauen.Kühlschrank
bei +7°C, Gefrierschrank bei -18°C.
• Wäsche möglichst mit 30 °C bis 40 °C waschen.
• Statt Wäschetrockner: Wäsche auf die Leine hängen.
• Computer in längeren Pausen ausschalten und vom
Stromnetz trennen.
• Laptop statt Desktop nutzen.
• Router: Nicht benötigte Funktionen deaktivieren,
nachts ausschalten.
• Fernseher: je größer, desto mehr Verbrauch – nicht
nebenher laufen lassen.
• LED-Lampen statt Glüh- und Halogenlampen.
!
Schon gewusst? Rund 300 Watt und mehr kann
ein High-End-Gaming-Computer durchschnittlich
im Betrieb verbrauchen. Bei 3,5 Stunden Gaming
pro Tag sind das über 1 kWh Energie am Tag und
über 380 kWh im Jahr – dafür könnten Sie rund
500 mal die Wäsche waschen, etwa 1.900 Kilometer
elektrisch fahren oder ein Jahr lang 2 Kühl-
Gefriergeräte betreiben.
Tipp 2: Heizung und Warmwasser
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim
Heizen hat die Raumtemperatur: Die ist am besten in
keinem Raum höher als 20 Grad. Räume werden nicht
schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren
Wert gestellt wird.
Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung
hängt maßgeblich davon ab, wie viel Wasser benötigt
wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält,
spart am meisten.
Heizung
• Thermostat richtig einstellen, Stufe 3 = 20 Grad.
• Bei Abwesenheit Heizung herunterdrehen, nicht weniger
als 16 Grad. Jedes Grad senkt den Verbrauch
um ca. 6 %.
• Mehrfach täglich stoßlüften statt Kippstellung.
• Keine Möbel oder Vorhänge vor Heizkörper stellen.
• Rollläden und Vorhänge reduzieren den Wärmeverlust
von Fenstern.
Warmwasser
• Sparduschköpfe reduzieren den Durchfluss um bis
zu 50 %.
• Duschen mit begrenzter Dauer statt Baden.
Tipp 3: Wahl des Stromversorgers
Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe
ist die Freude groß: Aber mit dem ersten
Stromverbrauch wird bereits ein Vertrag mit dem örtlichen
Strom-Grundversorger geschlossen. Wurde nicht
bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen
Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag
mit einer Frist von zwei Wochen wieder
gekündigt werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu
einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif.
Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände
in einem Protokoll erfasst werden.
Tipp 4: Abschläge und Abrechnung
Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen
Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung
gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge
richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in
der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer
mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam
war, erhält eine Gutschrift. Gerade in der ersten Zeit
nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen
werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der
monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch
kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger
angepasst werden.
www. job-und-chancen.de
19
Ferienjob – Regeln
Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele ihr Budget mit einem Ferienjob aufbessern
und erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Welche Regeln gelten für die Ferienjobs?
Die DGB-Jugend gibt Tipps.
Vertrag
Ein Ferienjob sollte auf jeden Fall nur mit Vertrag begonnen
werden. In dem werden ganz klar die Aufgaben, Arbeitszeiten
und die Bezahlung geregelt.
Jugendarbeitsschutzgesetz
„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz
regelt die genauen Bedingungen
für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte
Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen
oder Botengänge. Schwere körperliche oder
gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“,
sagt Becker.
Arbeitszeiten
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal
vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als
acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind
dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen
6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere
Schüler:innen ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis
22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten
dürfen.
Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter
18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit
am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr
als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.
Lohn
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienjobs. Jedoch
haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf
den Mindestlohn von 13,90 €.
Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften
verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch
bei Minderjährigen angewendet werden. „Beim Unterschreiben
des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders
im Blick haben“, betont Becker.
Bei Problemen
Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob.
Weitere Informationen gibt‘s hier.
www. job-und-chancen.de
20 SERVICE GELD + RECHT
Krankmeldung – so funktioniert’s!
Die Nase läuft und der Kopf dröhnt. Wenn Sie krank sind, ist an Arbeit nicht zu denken.
Auch wenn im Unternehmen viel zu tun ist, denken Sie an sich und auch an Ihre Kollegen,
die Sie anstecken können. Im Krankheitsfall müssen Sie einiges beachten.
Wann müssen Sie sich krankmelden?
Sie sind als Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, Ihrem
Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche
Dauer unverzüglich mitzuteilen. Und das möglichst
vor Arbeitsbeginn.
Wie melden Sie sich krank?
Wie Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind,
ist gesetzlich nicht geregelt. Die Krankmeldung regelt jedes
Unternehmen anders. Manche Firmen bestehen auf
eine Krankmeldung per Telefon, andere möchten, dass
Sie sich per E-Mail krankmelden. Bei anderen genügt
es, wenn Sie Ihrem Chef eine WhatsApp-Nachricht oder
SMS schreiben, dass Sie heute nicht arbeiten können.
Informieren Sie sich, wie das in Ihrem Unternehmen gehandhabt
wird!
Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?
Wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, muss
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden.
Der Arbeitgeber kann aber auch unverzüglich ein
Attest verlangen, wenn es so im Arbeits- oder Tarifvertrag
geregelt ist. Für gesetzlich Krankenversicherte ist
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) seit 1. Januar
2023 deutschlandweit digital. Die Arztpraxis übermittelt
die eAU elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse.
Von dort ruft der Arbeitgeber sie dann ab.
Krank im Urlaub
Arbeitnehmer können sich beim Arbeitgeber krankmelden
und verlieren so ihre Urlaubstage nicht. Die Krankschreibung
müssen Sie vom ersten Tag, nicht wie oft üblich erst
vom dritten Tag an, mit einem ärztlichen Attest bei ihrem
Arbeitgeber belegen. Der Urlaubsanspruch ändert sich
nicht grundlegend. Und er verlängert sich nicht automatisch
um die Tage der Arbeitsunfähigkeit. Wer die freien
Tage arbeitsunfähig gemeldet ist, kann die verlorenen Urlaubstage
nachholen. Seinen Urlaub muss man aber neu
beantragen oder explizit um Verlängerung bitten.
Einkaufen oder Kino trotz Krankschreibung?
Ob starke Erkältung, Rückenschmerzen oder Migräne:
Wer krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann, fühlt
sich in der Regel schon unwohl genug. Hinzu kommt,
dass viele sich während der Dauer der Krankschreibung
nicht trauen, das Haus zu verlassen. Denn die Sorge ist
groß, sie könnten etwa von Kollegen gesehen werden
und schlimmstenfalls als Simulant gelten.
Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ist zum Beispiel
der Einkauf im nahen Supermarkt trotz Krankheit erlaubt?
Es gilt die einfache Regel, dass jeder erkrankte
Arbeitnehmer darauf zu achten hat, dass er mit seinem
Verhalten eine schnellstmögliche Genesung nicht gefährdet.
Solange der Arzt keine strikte Bettruhe angeordnet
hat, sind Lebensmitteleinkäufe oder der Gang zur
Apotheke erlaubt. Kleine Spaziergänge an der frischen
Luft helfen beim Gesundwerden. Selbst der Besuch eines
Restaurants oder Kinos ist nicht untersagt.
Im EU-Ausland und in einigen weiteren Nicht-EU-Ländern
sichert die Europäische Krankenversichertenkarte
(EHIC) eine notwendige Behandlung ab. Sie finden sie
auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte
(eGK). Für wenige andere Ländern gibt es spezielle Auslandskrankenscheine.
Wenn der Arbeitnehmer schneller wieder gesund ist als
erwartet, darf er übrigens noch während einer Krankschreibung
an den Arbeitsplatz zurückkehren. Eine zusätzliche
„Gesundschreibung“ vom Arzt ist nicht nötig.
Vorher mit dem Arzt abklären, ob Ihr Gesundheitszustand
es erlaubt, wieder arbeiten zu gehen.
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 21
Girokonto – was ist zu beachten!
Ein Giro konto ist ein guter Start ins Finanzleben. Nahezu alle Banken bieten sie Jugendliche
an. Die Konto führung und auch die Karte sollten kostenlos sein. Gut, wenn die Bank
keine weiteren Bedingungen stellt, beispiels weise einen regel mäßigen Geld eingang.
Den idealen Zeit punkt für das erste Giro konto gibt es
nicht. Viele Banken eröffnen Konten von Geburt an,
andere erst für Voll jährige, insbesondere Direkt banken
ohne Filiale.
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Person, die volljährig ist, einen
festen Wohnsitz in Deutschland hat und sich über ein
gültiges Ausweisdokument ausweisen kann, ein Girokonto
eröffnen. Jugendliche benötigen zur Kontoeröffnung
die Zustimmung ihrer Eltern.
Je nach Bank werden weitere Nach weise verlangt, wie
Schüler- oder Studenten ausweis, Ausbildungs vertrag,
Nach weis über das freiwil lige soziale Jahr, den Bundesfreiwil
ligen- oder Wehr dienst.
Kostenlos
Giro konten für Jugend liche sollten inklusive Debitkarte
(Girocard, früher EC-Karte) zum Konto gratis sein. Für
reisende Jugend liche ist ein Konto das Beste, das kostenloses
Geld abheben im Ausland ermöglicht. Wichtig
ist immer ein Geld automat zum kostenlosen Abheben in
Wohn ortnähe, denn an fremden Auto maten ist das teuer.
Eine Filiale für Nach fragen kann auch hilf reich sein.
Alters grenze
Die meisten Jugend girokonten sind nur bis zu einem
bestimmten Alter kostenlos. Danach können Gebühren
fällig werden.
Den Überblick behalten
Die Kontoeröffnung
Ein Konto kann Online am PC, Tablet oder Smartphone
oder in einer Bankfiliale eröffnet werden.
Konto auf Guthabenbasis und Prepaidkarte
Es besteht keine Gefahr, dass du mehr ausgibst, als
dein Konto hergibt. Giro konten für Minderjäh rige führen
alle Banken nur auf Guthabenbasis. Einen Dispositionskredit
gibt es frühestens mit der Voll jährigkeit. Es gibt
aber oft eine Kreditkarte auf Guthabenbasis (Prepaidkarte)
zum Giro konto für Minderjäh rige. Der Kontoinhaber
kann damit nur so viel ausgeben, wie er vorher
auf die Karte geladen hat.
Gut fährt, wer sein Konsumverhalten kennt, also seine
Ausgaben im Blick hat. Hier ist ein Haus halts buch hilfreich
– digital oder auf Papier – in dem Einnahmen und
Ausgaben gegen überge stellt werden. So ist schnell klar,
ob man Ausgaben verringern muss oder etwas übrig hat.
Digi taler Budgetplan
In einer Haus halts buch-App lassen sich Einnahmen und
Ausgaben vermerken, meist sortiert nach Kategorien wie
Essen oder Frei zeit. Manchmal kann man die App mit
dem Bank konto verknüpfen, sodass sich Geld eingänge
und Abbuchungen auto matisch über tragen.
Viele Banken ergänzen ihre eigene App um eine
Budgetplan-Funk tion.
www. job-und-chancen.de
22 ORIENTIERUNG
3, 2, 1 – Meins! Jobs mit Zahlen
Wenn Mathematik Ihr Lieblingsfach ist und Sie gerne mit Zahlen umgehen, dann gibt es viele mögliche Berufe
und Branchen, in denen Sie tätig werden können. Ein Job mit Zahlen ist absolut spannend und eine Ausbildung
oder ein Studium in dem Bereich kann das Sprungbrett für eine interessante und vielseitige Karriere sein.
Berechnungen und mathematische Analysen sind wichtige Fähigkeiten,
die für technologische Innovationen gebraucht werden.
Gerade im Zuge der Digitalisierung und der Weiterentwicklung
von Künstlicher Intelligenz (KI) sind MINT-Fachkräfte sehr
gefragt – jetzt und in Zukunft.
Der MINT-Frühjahrsreport 2023 des IW (Institut der deutschen
Wirtschaft) berichtet über die zentralen Trends, die dafür sorgen
werden, dass die Nachfrage nach MINT-Berufen (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik) auf dem Arbeitsmarkt
in Zukunft stark ansteigen wird. Schon heute bieten Firmen viel
mehr Jobs für MINT-Fachkräfte und MINT-Akademiker*innen
an als es Bewerber*innen hierfür überhaupt gibt.
Wo sind Mathekenntnisse gefragt?
Matheberufe sind sehr vielfältig und die Fähigkeiten werden in
den unterschiedlichsten Bereichen gebraucht. Neben dem Bildungssektor
zum Beispiel in technischen Berufen. Hier einige
Beispiele:
• Bildung (Schulen, Hochschulen)
• Forschungseinrichtungen
• Computer- / IT-Branche
• Logistikbranche
• Finanzsektor
• Versicherungsbranche
• Bauwesen
• Unternehmensverwaltung
• Industrie
Finanz- und Rechnungswesen
Sie sind ein Zahlenjongleur und nehmen Dinge gerne ganz genau?
Dann sind Sie im Finanz- und Rechnungswesen an der
absolut richtigen Stelle. Hier dreht sich alles um Geldangelegenheiten,
betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Zahlungseingänge
und -ausgänge, um Jahresabschlüsse oder Bilanzen. Und ganz
gleich, ob Sie als Bankkaufmann Privatkunden beraten oder als
Lohn- und Gehaltsbuchhalter für ein Unternehmen tätig sind,
es kommt bei diesen Tätigkeiten auf ein ausgeprägtes Zahlenverständnis
und eine hohe Sorgfalt an. Experten sind hier immer
gefragt. Die stetige Digitalisierung zeigt sich
natürlich auch in diesem Sektor, entsprechende
Software und Programme vereinfachen
die Arbeitsprozesse und
schaffen mehr Zeit für andere
Aufgaben. Gerade im Bereich
des Rechnungswesens
und Controllings agieren
Fachkräfte immer mehr
in beratender Funktion
für die Geschäftsführung.
Für die finanzielle
Ausrichtung
einer Firma und damit
verbunden die
Zukunftsfähigkeit
und Wettbewerbsfähigkeit
ist das unverzichtbar.
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ORIENTIERUNG
23
Bei diesen Berufen ist Mathe wichtig
In den meisten Ausbildungsberufen reichen die Mathekenntnisse
aus der Schule, um den Beruf zu erlernen.
Während Kassierer*innen vor allem gut im Kopfrechnen
und Prozentrechnen sein sollten, liegt der Schwerpunkt
bei Handwerker*innen in der Geometrie, um beispielsweise
Flächen und Volumen auszurechnen. Bürokaufleute
und Steuerfachangestellte lernen in der Ausbildung
zudem noch Rechnungswesen und Buchhaltung,
was auf den Grundrechenarten und der Prozentrechnung
aufbaut. Elektroniker*innen und Mechatroniker*innen
nutzen neben Wurzelrechnungen und den binomischen
Formeln auch physikalische Formeln, um unter anderem
Geschwindigkeit, Beschleunigung und Kraft auszurechnen.
Beispiele Duale Ausbildungen
• Bankkaufmann/-frau
• Bauzeichner:in
• Betriebswirt:in für Informationstechnik
• Buchhalter:in
• Bürokaufmann/-frau
• Elektriker:in
• Elektroniker:in
• Handwerker:in
• Industriekaufmann/-frau
• Industriemechaniker:in
• Investmentfondskaufmann/-frau
• IT-Systemkaufmann/-frau
• Kassierer:in
• Kaufmann/-frau im Groß- und Einzelhandel
• Kaufmann/-frau für Versicherungen
• Kaufmann/-freu für Spedition und Logistikdienstleistung
• Mathematisch-technische:r Assisten:in
• Mathematisch-technische:r Softwareentwickler:in
• Mechatroniker:in
• Programmierer:in
• Steuerfachangestellte:r
• Sozialverischerungsfachangestellte:r
• Vermessungstechniker:in
• Werkstoffprüfer:in
Studiengänge
Nach dem Abitur stellt sich vielleicht die Frage, ob man nicht
„Irgendetwas mit Zahlen studieren“ könnte.
Die möglichen Studiengänge sind vielfältig und bieten unterschiedliche
Möglichkeiten. Hier ein paar Beispiele:
• Mathematik
• Betriebswirtschaftslehre (BWL)
• Volkswirtschaftslehre (VWL)
• Informatik
• Wirtschaftsinformatik
• Wirtschaftswissenschaften
• Steuerrecht/Steuerlehre
• Data Science
• Physik
Beispiele Duale Studiengänge
• Duales Studium Accounting & Controlling
• Duales Studium Angewandte Informatik
• Duales Studium Bank / BWL-Bank
• Duales Studium Bauingenieurwesen
• Duales Studium Finanzamt
• Duales Studium Wirtschaftsprüfung
Wie wird man Steuerberater:in?
Steuerberater:innen betreuen Unternehmen in allen rechtlichen
Fragen, die die gesetzliche Abgabe von Steuergeldern an den
Staat betreffen. Dabei unterstützen sie bei der Buchführung, der
Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Steuererklärungen und
vertreten ihre Mandanten bei Streitigkeiten vor dem Finanzamt
oder -gericht. Um Steuerberater:in zu werden, steht zum einen
eine 3-jährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten zur Verfügung.
Nach 3 Jahren im Beruf kann die Prüfung zum Steuerfachwirt
ablegt werden, um sich schließlich nach weiterer 4-jähriger
Tätigkeit für die Steuerberaterprüfung anzumelden. Auch
ohne die Weiterbildung zum Steuerfachwirt kann die Prüfungszulassung
erteilt werden, indem stattdessen 10 Jahre in dieser
Branche gearbeitet wird. Zum anderen besteht die Möglichkeit,
sich für ein etwa 6-semestriges wirtschaftswissenschaftliches
beziehungsweise rechtswissenschaftliches Studium wie Steuerrecht,
BWL oder VWL einzuschreiben. Anschließend werden
3 Jahre Berufserfahrung im Steuerwesen gesammelt, bis die
Steuerberaterprüfung gemacht werden kann.
24 ORIENTIERUNG
Deine Zukunft: Die Sicherheit am Himmel
Flugsicherung dient der Lenkung und Sicherung des Luftverkehrs. In Anspruch genommen werden die Dienste
vor allem von Linienflügen, aber auch von militärischen Einsatzflügen. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
sorgt dafür, dass Jahr für Jahr Millionen Fluggäste sicher und zuverlässig an ihr Ziel kommen. Denn wir kontrollieren
den Flugverkehr im deutschen Luftraum, einem der verkehrsreichsten der Welt.
DFS steht für Deutsche Flugsicherung. Genau das ist unsere
Mission und Passion. Als Team sorgen wir dafür, dass auf mehr
als 10.000 Flügen pro Tag alle Reisenden sicher und pünktlich
ans Ziel kommen. Mit diesem spannenden Auftrag bieten wir
dir alle Möglichkeiten für deine berufliche Zukunft – in einem
familiären Umfeld mit sinnstiftenden Aufgaben und besten Perspektiven
für deine Entwicklung.
Ausbildung
Klar, wir sind hier die Heimat aller neuen Fluglotsinnen und -lotsen
– aber wir sind auch versierter Ausbilder für Fachinformatik,
Büromanagement oder eine andere Flugsicherungs-Karriere.
Duales Studium
Fluglotsinnen und Fluglotsen spielen bei der DFS eine entscheidende
Rolle. Doch bei uns ziehen noch viel mehr Bereiche und
Berufe an einem Strang. Entsprechend groß sind deine Möglichkeiten,
bei uns durchzustarten.
Zwischen Himmel und Erde passen einige kombinierte Studiengänge:
Fluglotse mit Studium, Flugsicherungsingenieur, Informatik
oder Luftverkehrsmanagement. Verbinde Theorie und Praxis
in einer besonders spannenden Umgebung.
© Bastian Paeper
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ORIENTIERUNG
25
IT für die Flugsicherung – unsichtbar, aber
unverzichtbar
Heute arbeitet Jan im Systemmanagement. Klingt trocken? Ist
es nicht. Denn er und sein Team kümmern sich um das Herzstück
der DFS: die Systeme, mit denen Fluglotsen arbeiten.
„Unser Job ist es, Updates einzuspielen, Fehler zu beheben und
dafür zu sorgen, dass alles läuft. Wenn ein Radarschirm ausfällt
oder ein System neu installiert werden muss, dann sind wir
dran. Manchmal merkt man gar nicht, wie direkt unsere Arbeit
bei den Lotsen ankommt, bis man es selbst erlebt.“
Ein besonderes Erlebnis hatte Jan auf einem Flug nach Stockholm:
„Ich durfte im Cockpit mitfliegen. Auf dem Display der
Piloten erschien eine Nachricht und ich wusste genau, dass wir
ein paar Wochen vorher an genau dieser Nachricht im System
gearbeitet hatten. Da wurde mir klar: Auch wenn wir im Hintergrund
arbeiten, haben wir direkten Einfluss darauf, dass Fliegen
sicher funktioniert.“
Warum lohnt sich das duale Studium
bei der DFS?
„Ich durfte im Cockpit mitfliegen. Auf dem
Display der Piloten erschien eine Nachricht,
an der wir ein paar Wochen vorher im System
gearbeitet hatten.”
Jan – Duales Studium Flugischerungsingenieurin
• Luftfahrt & IT: „Wer Technik liebt und gleichzeitig
eine Faszination für Luftfahrt hat, findet hier eine
einzigartige Kombination.“
• Sinnvolle Arbeit: „Wir sorgen dafür, dass die Lotsen
ihre Arbeit überhaupt machen können. Ohne uns
würde kein Flugzeug sicher starten oder landen.“
• Gemeinschaft: „Das Team ist jung, eng verbunden
und man kennt sich. Bei uns wird viel zusammen
unternommen, das macht es besonders.“
Von der Vorlesung in den Kontrollraum – wie
Jan als IT-Dualstudent bei der DFS gelandet ist
Nach dem Abi begann Jan ein klassisches Informatik-Studium.
Doch so richtig packte ihn das nicht. „Ich war auf der Suche
nach einem Werkstudentenjob und bin auf einer Karrieremesse
zufällig auf die DFS gestoßen“, erzählt er. „Da ich Segelflieger
bin, war mir die DFS vom Namen her natürlich schon ein Begriff.
Dass man hier aber auch ein duales Studium machen kann,
wusste ich nicht.“
Ein Glück, dass damals noch ein Platz frei war. „Das ging dann
alles superschnell: Bewerbung im Juni, Studienstart im Oktober.“
Einige Leistungen aus seinem ersten Studium konnte er
sogar anrechnen lassen, was den perfekten Quereinstieg ermöglichte.
Fazit
Jans Weg zeigt: Auch wenn man nicht den geraden Weg geht,
kann man bei der DFS genau richtig landen. Wer Informatik studieren
möchte, Lust auf Verantwortung hat und Systeme spannend
findet, die täglich tausende Flüge sicher machen, sollte
sich den dualen Studiengang bei der DFS unbedingt anschauen.
© Günter Wicker
Theorie & Praxis – von Anfang an verbunden
Das duale Studium Informatik bei der DFS kombiniert Vorlesungen
an der Hochschule Darmstadt mit Praxiseinsätzen in den
verschiedenen Standorten der DFS. Jan erlebte den Start mitten
in der Corona-Zeit: „Wir saßen gerade in der Einführungswoche,
da hieß es: ‚Ihr geht jetzt alle heim.‘ Zum Glück funktioniert IT
auch remote ganz gut.“
Später konnte er dann die Abteilungen vor Ort richtig kennenlernen:
„Ich habe ein Praxissemester im Systemhaus und im
Lage- und Informationszentrum gemacht, und für meine Bachelorarbeit
war ich schon an dem Standort, an dem ich heute fest
angestellt bin. Das war ein riesiger Vorteil, weil man das Team
schon kannte und direkt loslegen konnte.“
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Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn und Ulm:
Ausbildung & Studium im Gesundheitsbereich
Die Bernd-Blindow-Schulen in Heilbronn bilden seit 2008 die
Gesundheitsprofis von morgen aus. Mit der Eröffnung im Jahr
2023 ist Ulm einer der jüngsten Standorte der Schulgruppe.
Beide Städte bieten gefragte Ausbildungen im Gesundheitsbereich
– darunter die Pharmazeutisch-technische Assistenz
(PTA) und die Biologisch-technische Assistenz (BTA). Unabhängig
vom gewählten Standort profitieren die Schüler:innen
von überschaubaren Lerngruppen, praxisnahen Unterricht und
einer persönlichen Lernatmosphäre.
Ob als Therapeut:in in Kliniken oder Praxen oder als Berater:in
von Gesundheitsthemen – Fachkräfte im Gesundheitswesen
sollten kommunikativ sein, Interesse an medizinischen Themen
und Einfühlungsvermögen mitbringen. Voraussetzung der Ausbildungen
ist jeweils ein Mittlerer Bildungsabschluss.
In Heilbronn stehen die dreijährigen Ausbildungen Physiotherapie,
Ergotherapie und Logopädie zur Auswahl. Heilbronn und
Ulm bieten beide die 2,5-jährige schulgeldfreie Ausbildung Pharmazeutisch-technische
Assistenz (PTA) an. In der Physio- und
Ergotherapie in Heilbronn wird ein geringes Schulgeld erhoben,
Logopädie ist schulgeldfrei. Interessierte Schüler:innen finden
in Ulm mit der zweijährigen Ausbildung Biologisch-technische
Assistenz (BTA) einen Laborberuf mit Zukunft, der sich um die
Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung kümmert. BTAs untersuchen
verschiedene Substanzen und Produkte, zum Beispiel
Lebensmittel, Pflanzenstoffe
oder Arzneien.
Auch BTA ist schulgeldfrei.
Der Standort Ulm
bietet zusätzlich die Möglichkeit,
neben der Ausbildung
die Fachhochschulreife
zu erwerben.
Studium an der
DIPLOMA Hochschule
Für Schüler:innen mit
Abitur oder Fachhochschulreife
besteht in Heilbronn die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend
in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
ein Bachelorstudium (B.Sc., 8 Semester) zu absolvieren. Die
Studieninhalte werden über Live-Online-Seminare und Studienhefte
vermittelt, auch Prüfungen können online abgelegt werden.
Beratung und Anmeldung
Für den Ausbildungsstart im September sind noch Plätze frei.
Weitere Infos gibt es bei der Ausbildungs- und Studienberatung
oder nach individueller Terminvereinbarung. Mehr Infos oder
Termine zur Online-Infoveranstaltung gibt es unter blindow.de.
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Bernd-Blindow-Schulen Heilbronn
Allee 6 (PTA, Physio, Ergo & Logo)
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findet man die Produkte, die den eigenen Ansprüchen genügen? Rechnen sich
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der wichtigsten Fonds und ETFs.
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160 Seiten ISBN 978-3-7471-0759-1
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Mit dem Ratgeber „Steuererklärung für Anfänger: Deine Steuern kannst
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auch Neulinge ohne Frust an die Steuererklärung herangehen.
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• Muss jeder eine Einkommensteuererklärung abgeben?
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• Was kann ich als Werbungskosten ansetzen?
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137 Seiten ISBN 978-3-9653-3365-9
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Ausgezogen? Die nackte Wahrheit
Was darf der Vermieter fragen? Welche Versicherungen brauche ich? Wie erkenne
ich, ob meine Gehaltsabrechnung stimmt? Und warum reden plötzlich alle von
Steuererklärung?
Die Autorinnen Maike Backhaus und Lucy Fecho liefern Antworten auf genau die
Fragen, die junge Menschen rund um Berufseinstieg, erste Wohnung, Finanzen
und Alltag wirklich beschäftigen. Entstanden ist das Buch auf Basis echter Wünsche
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SERVICE
33
Seelische Gesundheit für Auszubildende: E-Learning-Programm
Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ hat ein E-Learning-Programm entwickelt, das
Auszubildenden Wege aufzeigt, psychische Herausforderungen in der Ausbildung
besser zu bewältigen. Es stehen verschiedene Module zur Verfügung. Sie bieten
Auszubildenden die Möglichkeit, sich mit den Themen Essstörungen, Zwangsstörungen
und Wut/Aggressionen sowie Arbeitsüberlastung, Mobbing und Zukunftsängste
zu beschäftigen.
Das Selbstlernprogramm hält euch durch attraktive Illustrationen, Animationen
und Hörtexte bei der Stange. Realitätsnahe Storys motivieren, darüber
nachzudenken, wie ihr selbst in bestimmten Situationen handeln würdet.
Lösungsmöglichkeiten werden organisch anhand der Geschichten von animierten
Protagonist:innen präsentiert.
Das kostenlose E-Learning-Programm findet ihr hier.
Azubi benimm dich
Die Anforderungen, an das Benehmen während der Ausbildungszeit, unterscheiden
sich erheblich von denen der Schulzeit. Jeder Azubi wird das bereits während
der ersten Arbeitstage feststellen. Dieses Buch hilft, mit guten Beispielen,
die ersten und nachfolgenden Tage im Berufsleben unbeschadet zu überstehen.
Es vermittelt die Grundlagen des guten Benehmens um die Lehre oder das
Praktikum erfolgreich meistern. Es ist logisch aufgebaut, azubigerecht geschrieben,
flüssig formuliert mit sofort anwendbaren Empfehlungen und tollen,
unglaublichen Beispielen aus Prüfungs- und Bewerbungsgesprächen. Vermittelt
werden die aktuellsten Knigge Regeln plus:
Karl Hermann Künneth
Books on Demand
124 Seiten ISBN 978-3-73478-301-2
Paperback 14,90 €E-Book 7,99 €
Bäume schützen per App
Bäume sind unverzichtbar: Sie kühlen unsere Umgebung,
filtern Schadstoffe und bieten Lebensraum für zahlreiche
Tiere und Pflanzen. Gleichzeitig sind sie durch Klimawandel,
Trockenheit und Krankheiten zunehmend gefährdet.
Doch wie steht es um die Bäume in Städten und Gemeinden?
Das will der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) direkt von Menschen vor Ort wissen.
Mit dem BUND Naturschutz in Bayern (BN) stellt er ab sofort
gemeinsam eine App bereit mit der Freiwillige Bäume in
Städten und Gemeinden entdecken und erfassen können.
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34 VORSCHAU
SCHWERPUNKT
ORIENTIERUNG
Das letzte Schuljahr hat begonnen.
Spätestens jetzt wird es Zeit, sich Gedanken
zu machen, wie es nach Abschluss im
Sommer 2024 weitergeht. Denn die Unternehmen
beginnen bereits jetzt mit der
Auswahl der Bewerber und an den Universitäten
laufen die Bewerbungsfristen.
Aber wer bin ich eigentlich? Was will und
was kann ich werden? Das, was meine Eltern
und Großeltern schon gemacht haben? Oder
doch etwas ganz anderes?
8. OKTOBER 2026
HERBST-AUSGABE
„In meiner Klasse wollen viele Jungs Mechatroniker
werden und viele Mädchen Medizinische
Fachangestellte. Und wer studiert,
studiert BWL – das kann doch nicht falsch
sein?“ Vielleicht doch. Es gibt viele Möglichkeiten
zu entdecken.
„Ich will auf jeden Fall studieren – schließlich
mache ich ja Abitur. Und ein Studium garantiert
später mal eine tolle Karriere und einen
Haufen Geld.“ Stimmt das wirklich? Was
kommt im Studium alles auf mich zu.
SPECIAL STUDIUM
• Aktuelles rund ums Thema Studium
• Studium – ja oder nein?
• Welchen Abschluss bekomme ich wo?
• Was erwarten die Professoren?
• Uni, FH oder dual?
• Alles zum Numerius Clausus
• Die wichtigsten Fristen und Termine
FREIE STELLEN
Unternehmen, Universitäten und Bildungsinstitute
stellen sich vor – mit freien Plätzen und
Angeboten für eine Ausbildung oder ein Studium.
Mit QR-Codes – so kommen Sie direkt
auf die Website, auf das Ausbildungsportal
oder z. B. den Azubi- bzw. Studentenblog.
Änderungen vorbehalten
Verlag:
mgs mediengesellschaft stuttgart UG
Lessingstraße 45
71409 Schwaikheim
Chefredaktion (v.i.s.d.P.):
Christine Breitkopf
c.breitkopf@mgs-medien.de
Tel.: 071 95 / 590 78 30
Verantwortlich für Anzeigen:
Christine Breitkopf
Copyright: © 2026 für Texte und gestaltete
Anzeigen beim Verlag.
© Bilder, soweit nicht anders vermerkt,
www.shutterstock.com, Freepik oder Unternehmen
(Porträts).
Jahrgang: 18. Jahrgang 2026
Erscheinungsweise: viermal jährlich
JOB & CHANCEN wird an die Abschlussklassen
aller Schularten verteilt und ist in
ausgewählten Berufsinformationszentren
der Agenturen für Arbeit als E-Paper verfügbar.
Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Alle Rechte vorbehalten. Keine Gewähr
für unverlangt eingesandte Materialien.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
die Meinung des Autors, nicht aber
der Redaktion wieder.
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wird die gewohnte männliche Sprachform
bei personenbezogenen Substantiven und
Pronomen verwendet. Dies impliziert keine
Benachteiligung, sondern soll im Sinne
der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral
zu verstehen sein.
Alle Angaben nach bestem Wissen, aber
ausdrücklich ohne jegliche Gewähr.
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ZUKUNFT & CHANCEN
35
© IBB Institut für Berufliche Bildung AG
PAPIERLOS ARBEITEN
Moderne Office-Manager gestalten digitale Arbeitswelten
Der deutsche Arbeitsmarkt für Büro- und Verwaltungskräfte zeigt sich robust: Unternehmen suchen kontinuierlich nach
qualifizierten Fachkräften – von Office Managern über Büroassistenzen bis hin zu Kaufleuten für Büromanagement.
Vielseitig und gefragt
Ob Office Manager, Büroassistenz, Kaufleute für Büromanagement oder Verwaltungsfacwhkräfte – die Bandbreite der Positionen
ist groß. Ebenso die Einsatzmöglichkeiten: von der Privatwirtschaft über Verbände bis zur öffentlichen Verwaltung.
Diese Vielseitigkeit macht den Beruf attraktiv und krisensicher zugleich.
Papierlos ist das neue Normal
Die Digitalisierung hat die Büroarbeit in
den vergangenen Jahren radikal verändert.
Immer mehr Unternehmen arbeiten
vollständig papierlos oder haben papierbasierte
Prozesse auf ein Minimum
reduziert. Diese Entwicklung stellt neue
Anforderungen an Bürofachkräfte – und
eröffnet gleichzeitig innovative Karrierewege.
Moderne Office-Manager sind heute weit
mehr als klassische Verwaltungskräfte. Sie
beherrschen cloudbasierte Systeme, kollaborative
Plattformen und digitale Workflows.
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Egal, wie du dich entscheidest: Die Zukunft steht
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den Kopf frei hast, helfen wir dir
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