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Schlösser

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Türschließer nach DIN 18263 und DIN EN 1154<br />

Grundlagen<br />

Wichtige Informationen über Türschließer und Feststellanlagen<br />

für Feuer- und Rauchschutztüren<br />

Für die Ausführung und Ausrüstung von Feuer- und Rauchschutztüren<br />

gelten strenge gesetzliche Bestimmungen. Diese Zusammenstellung<br />

soll Planern und Verarbeitern dabei helfen, diese Bestimmungen<br />

bei der Auswahl und Montage von Türschließern und<br />

Feststellanlagen zu erfüllen. Sie basiert auf den einschlägigen<br />

Vor-gaben der DIN und EN sowie auf den Richtlinien für die<br />

Zulassung von Feuerschutzabschlüssen laut Mitteilungen des<br />

Instituts für Bau-technik, DIBt, Berlin.<br />

Einsatzgebiete<br />

Türschließer dienen dem selbsttätigen Schließen von Türen.<br />

Gründe für den Einsatz von Türschließern können sein:<br />

- Sicherheitsaspekte (z. B. Brand- und Rauchschutztüren)<br />

- Energieeinsparung<br />

- Aussperrung von Umwelteinflüssen (z. B. Zugluft, Lärm)<br />

Bei Rauch- und Brandschutztüren sind Türschließer zwingend<br />

vorgeschrieben!<br />

Wir setzen ausschließlich Markentürschließer (Obentürschließer<br />

mit Gestänge oder Gleitschiene) der Hersteller DORMA und<br />

GEZE ein.<br />

Grundforderungen und Hauptelemente des vorbeugenden Brandschutzes<br />

Die Grundforderung an alle Maßnahmen für den vorbeugenden<br />

Brandschutz besteht nach §1, Absatz 1, der Musterbauordnung<br />

(MBO) darin, durch die Gebäudeauslegung und -ausführung<br />

sowie die Unterhaltung von Gebäuden sicherzustellen, „dass<br />

einer Entstehung und der Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt<br />

wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und<br />

die Rettung von Mensch und Tier möglich sind“.<br />

Hauptelemente des vorbeugenden Brandschutzes sind feuerhemmende<br />

Wand- und Deckenkonstruktionen in Verbindung mit entsprechend<br />

ausgelegten Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutztüren.<br />

Die DIN 4102 beinhaltet das Brandverhalten von Baustoffen und<br />

Bauteilen. Der Teil 5 nimmt eine verbindliche Definition des<br />

Begriffs „Feuerschutzabschlüsse“ vor.<br />

Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse<br />

Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse regelt die Ziffer<br />

5.2 der DIN 4102, Teil 5.<br />

Als geeignet im Sinne der Norm festgelegten Anforderungen<br />

gelten Abschlüsse, die entweder<br />

- als genormte Feuerschutzabschlüsse der DIN 18082 entsprechen,<br />

oder<br />

- durch einen allgemein bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid als<br />

solche ausgewiesen sind.<br />

Normen<br />

Türschließer werden in den DIN-Normen unterschieden in:<br />

- Obentürschließer mit Zahntrieb (Scherenschließer)<br />

- Obentürschließer mit Linearantrieb (Gleitschienenschließer)<br />

- Feststellbare Türschließer mit oder ohne Freilauffunktion, wahlweise<br />

mit integriertem Rauchmelder<br />

- Bodentürschließer<br />

- Drehflügelantriebe<br />

Die DIN EN 1154 wurde in das Deutsche Normenwerk übernommen<br />

und ersetzt die DIN 18263 Teil 2 (Obentürschließer mit<br />

Linearantrieb) sowie die DIN 18263 Teil 3 (Bodentürschließer).<br />

Die DIN 18263 Teil 1 (Obentürschließer mit Kurbeltrieb) sowie<br />

die DIN 18263 Teil 4 (Türschließer mit Öffnungsautomatik) sind<br />

von der neuen Normung nicht betroffen, wurden aber in angepasster<br />

Form zusammen mit der DIN EN 1154 neu herausgegeben.<br />

Für freie Verkehrswege: Feststellanlagen<br />

Ständig geschlossene Türen bilden für den Betriebsablauf in<br />

Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Hotels und vielen anderen<br />

Einrichtungen enorme Hindernisse. Deshalb wurden als spezielle<br />

Zusatzeinrichtungen Feststellanlagen entwickelt, die eine<br />

Offenstellung ermöglichen. An Feuer- und Rauchschutztüren dürfen<br />

diese Feststellanlagen nur angebracht werden, wenn sie eine<br />

eigene allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung<br />

an Feuerschutztüren besitzen.<br />

Von der DIN 18082 abweichende Türkonstruktionen<br />

Die Ausführung von Feuerschutztüren kann auch von den in der<br />

DIN 18082 beschriebenen Bauarten abweichen. Die Eignung<br />

als Feuerschutztür muss dann jedoch in Form einer allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt, Berlin, nachgewiesen werden<br />

(z. B. Antrag auf Zustimmung im Einzelfall). Diese wird nach<br />

erfolgreichen Prüfungen unter anderem den mechanischen Eigenschaften<br />

der betreffenden Tür und ihres Brandverhaltens entsprechend<br />

den „Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen<br />

des DIBt“ erteilt.<br />

Die Prüfungen sind von einer anerkannten Prüfanstalt vorzunehmen<br />

– zum Beispiel einem Materialprüfungsamt (MPA). Die strengen<br />

Vorschriften lassen keine Änderungen an den allgemein bauaufsichtlich<br />

zugelassenen Feuerschutztüren zu, sofern diese nicht<br />

ausdrücklich im Zulassungsbescheid ausgewiesen werden. Die<br />

Regelung betrachtet die geprüfte Tür als Funktionseinheit, wobei<br />

die Zusatzelemente, d. h. auch die Türschließer, eingeschlossen<br />

sind, so dass ein Abweichen von der geprüften Ausstattung nicht<br />

zulässig ist. Die Mehrzahl der Zulassungen schreibt keinen nach<br />

Fabrikat und Typ spezifizierten Türschließer, sondern nur die<br />

Verwendung eines Türschließers nach DIN EN 1154 bzw. DIN<br />

18263 vor. Das bedeutet in der Praxis, dass bei einer<br />

Zulassung, die einen Türschließer nach DIN EN 1154 bzw. DIN<br />

18263, Teil 1 und 4, vorschreibt, prinzipiell alle<br />

Türschließerfabrikate und -typen nach DIN EN 1154 A und DIN<br />

18263, Teil 1 und 4, (z. B. der DORMA TS 93 in Verbindung<br />

mit dieser Feuerschutztür) zulässig sind.<br />

2.3.4.1

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