Schlösser
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Türschließer nach DIN 18263 und DIN EN 1154<br />
Grundlagen<br />
Wichtige Informationen über Türschließer und Feststellanlagen<br />
für Feuer- und Rauchschutztüren<br />
Für die Ausführung und Ausrüstung von Feuer- und Rauchschutztüren<br />
gelten strenge gesetzliche Bestimmungen. Diese Zusammenstellung<br />
soll Planern und Verarbeitern dabei helfen, diese Bestimmungen<br />
bei der Auswahl und Montage von Türschließern und<br />
Feststellanlagen zu erfüllen. Sie basiert auf den einschlägigen<br />
Vor-gaben der DIN und EN sowie auf den Richtlinien für die<br />
Zulassung von Feuerschutzabschlüssen laut Mitteilungen des<br />
Instituts für Bau-technik, DIBt, Berlin.<br />
Einsatzgebiete<br />
Türschließer dienen dem selbsttätigen Schließen von Türen.<br />
Gründe für den Einsatz von Türschließern können sein:<br />
- Sicherheitsaspekte (z. B. Brand- und Rauchschutztüren)<br />
- Energieeinsparung<br />
- Aussperrung von Umwelteinflüssen (z. B. Zugluft, Lärm)<br />
Bei Rauch- und Brandschutztüren sind Türschließer zwingend<br />
vorgeschrieben!<br />
Wir setzen ausschließlich Markentürschließer (Obentürschließer<br />
mit Gestänge oder Gleitschiene) der Hersteller DORMA und<br />
GEZE ein.<br />
Grundforderungen und Hauptelemente des vorbeugenden Brandschutzes<br />
Die Grundforderung an alle Maßnahmen für den vorbeugenden<br />
Brandschutz besteht nach §1, Absatz 1, der Musterbauordnung<br />
(MBO) darin, durch die Gebäudeauslegung und -ausführung<br />
sowie die Unterhaltung von Gebäuden sicherzustellen, „dass<br />
einer Entstehung und der Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt<br />
wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und<br />
die Rettung von Mensch und Tier möglich sind“.<br />
Hauptelemente des vorbeugenden Brandschutzes sind feuerhemmende<br />
Wand- und Deckenkonstruktionen in Verbindung mit entsprechend<br />
ausgelegten Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutztüren.<br />
Die DIN 4102 beinhaltet das Brandverhalten von Baustoffen und<br />
Bauteilen. Der Teil 5 nimmt eine verbindliche Definition des<br />
Begriffs „Feuerschutzabschlüsse“ vor.<br />
Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse<br />
Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse regelt die Ziffer<br />
5.2 der DIN 4102, Teil 5.<br />
Als geeignet im Sinne der Norm festgelegten Anforderungen<br />
gelten Abschlüsse, die entweder<br />
- als genormte Feuerschutzabschlüsse der DIN 18082 entsprechen,<br />
oder<br />
- durch einen allgemein bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid als<br />
solche ausgewiesen sind.<br />
Normen<br />
Türschließer werden in den DIN-Normen unterschieden in:<br />
- Obentürschließer mit Zahntrieb (Scherenschließer)<br />
- Obentürschließer mit Linearantrieb (Gleitschienenschließer)<br />
- Feststellbare Türschließer mit oder ohne Freilauffunktion, wahlweise<br />
mit integriertem Rauchmelder<br />
- Bodentürschließer<br />
- Drehflügelantriebe<br />
Die DIN EN 1154 wurde in das Deutsche Normenwerk übernommen<br />
und ersetzt die DIN 18263 Teil 2 (Obentürschließer mit<br />
Linearantrieb) sowie die DIN 18263 Teil 3 (Bodentürschließer).<br />
Die DIN 18263 Teil 1 (Obentürschließer mit Kurbeltrieb) sowie<br />
die DIN 18263 Teil 4 (Türschließer mit Öffnungsautomatik) sind<br />
von der neuen Normung nicht betroffen, wurden aber in angepasster<br />
Form zusammen mit der DIN EN 1154 neu herausgegeben.<br />
Für freie Verkehrswege: Feststellanlagen<br />
Ständig geschlossene Türen bilden für den Betriebsablauf in<br />
Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Hotels und vielen anderen<br />
Einrichtungen enorme Hindernisse. Deshalb wurden als spezielle<br />
Zusatzeinrichtungen Feststellanlagen entwickelt, die eine<br />
Offenstellung ermöglichen. An Feuer- und Rauchschutztüren dürfen<br />
diese Feststellanlagen nur angebracht werden, wenn sie eine<br />
eigene allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung<br />
an Feuerschutztüren besitzen.<br />
Von der DIN 18082 abweichende Türkonstruktionen<br />
Die Ausführung von Feuerschutztüren kann auch von den in der<br />
DIN 18082 beschriebenen Bauarten abweichen. Die Eignung<br />
als Feuerschutztür muss dann jedoch in Form einer allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt, Berlin, nachgewiesen werden<br />
(z. B. Antrag auf Zustimmung im Einzelfall). Diese wird nach<br />
erfolgreichen Prüfungen unter anderem den mechanischen Eigenschaften<br />
der betreffenden Tür und ihres Brandverhaltens entsprechend<br />
den „Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen<br />
des DIBt“ erteilt.<br />
Die Prüfungen sind von einer anerkannten Prüfanstalt vorzunehmen<br />
– zum Beispiel einem Materialprüfungsamt (MPA). Die strengen<br />
Vorschriften lassen keine Änderungen an den allgemein bauaufsichtlich<br />
zugelassenen Feuerschutztüren zu, sofern diese nicht<br />
ausdrücklich im Zulassungsbescheid ausgewiesen werden. Die<br />
Regelung betrachtet die geprüfte Tür als Funktionseinheit, wobei<br />
die Zusatzelemente, d. h. auch die Türschließer, eingeschlossen<br />
sind, so dass ein Abweichen von der geprüften Ausstattung nicht<br />
zulässig ist. Die Mehrzahl der Zulassungen schreibt keinen nach<br />
Fabrikat und Typ spezifizierten Türschließer, sondern nur die<br />
Verwendung eines Türschließers nach DIN EN 1154 bzw. DIN<br />
18263 vor. Das bedeutet in der Praxis, dass bei einer<br />
Zulassung, die einen Türschließer nach DIN EN 1154 bzw. DIN<br />
18263, Teil 1 und 4, vorschreibt, prinzipiell alle<br />
Türschließerfabrikate und -typen nach DIN EN 1154 A und DIN<br />
18263, Teil 1 und 4, (z. B. der DORMA TS 93 in Verbindung<br />
mit dieser Feuerschutztür) zulässig sind.<br />
2.3.4.1