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TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos

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<strong>Gemeinde</strong> LERMOOS lfd. Nr. 9<br />

Seite: 1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

SITZUNG des GEMEINDERATES<br />

am 03.02.2011<br />

im Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>hauses <strong>Lermoos</strong>.<br />

Beginn: 20.00 Uhr Die Einladung erfolgte am<br />

Ende: 21.45 Uhr 27.01.2011 durch Einzelladung.<br />

ANWESEND WAREN:<br />

Bürgermeisterin: Zwölfer Maria<br />

Vizebürgermeister: Mag. (FH) Lagg Stefan<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat: 1) Eberle Hubert 2) Mag. (FH) Fasser Engelbert<br />

3) Fasser Sascha 4) Fuchs Gebhard<br />

5) Jourez Charlotte 6) Keller Peter<br />

7) Koch Thomas 8) Mayer Andrea<br />

9) Mitterbauer Fritz 10) Ing. Poberschnigg Andreas<br />

11) Schennach Josef<br />

ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />

----<br />

ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />

----<br />

NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />

----<br />

VORSITZENDER: Bürgermeisterin Zwölfer Maria<br />

Die Sitzung war öffentlich.<br />

Die Sitzung war beschlußfähig.


<strong>TAGESORDNUNG</strong><br />

TO 1) Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung vom 22.12.2010.<br />

TO 2) Bebauungspläne<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes zur<br />

Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für die<br />

Gp. 1124/2 (Seminarzentrum am Hochmoos)<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes zur<br />

Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes für die Gpn. 645/4, 645/6<br />

und 645/7 und eines ergänzenden Bebauungsplanes für die Gp. 645/6<br />

(Bereich Moossiedlung).<br />

c) Grundtausch mit Hofherr Rigobert – Ergänzung der Tagesordnung<br />

TO 3) Projekt Kindergarten:<br />

a) Genehmigung Bauplan<br />

b) Diskussion alters- und gemeindeübergreifendes Angebot<br />

c) Weitere Vorgangsweise<br />

TO 4) Aufträge, Bestellungen, Zuwendungen:<br />

a) Beschlussfassung über Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen<br />

b) Bädersanierung <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

TO 5) Beratung und allenfalls Beschlussfassung einer Verordnung über den<br />

Leinenzwang für Hunde und die Hundekotaufnahmepflicht.<br />

TO 6) Regelung Wasser- und Kanalgebühren für Panoramabad <strong>Lermoos</strong> und<br />

Tuftlalm<br />

TO 7) Korrektur Grenzänderung mit Bader Paul betr. Hang hinter <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

TO 8) Bericht der Bürgermeisterin;<br />

TO 9) Anträge, Anfragen und Allfälliges;<br />

2


zu TO 1)<br />

Zum Protokollentwurf der Sitzung vom 22.12.2010 werden keine Einwendungen erhoben<br />

und wird dieses einstimmig genehmigt.<br />

Ebenso gibt es zum geänderten Entwurf vom 30.11.2010 keine Einwendungen und wird<br />

dieses von den damals anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten einstimmig genehmigt.<br />

Bgm. Zwölfer beantragt die Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Grundtausch mit<br />

Hofherr Rigobert“. Der GR stimmt der Ergänzung der Tagesordnung einstimmig zu, die<br />

Behandlung erfolgt unter TO 2c.<br />

zu TO 2)<br />

a) Das Endprojekt für das Seminarzentrum am Hochmoos und der auf dieses Projekt<br />

abstellende allgemeine und ergänzende Bebauungsplan werden zur Kenntnis gebracht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing. Mark<br />

Andreas vom 03.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des Entwurfes<br />

des „allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 1124/2, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />

einstimmig<br />

b) Herr Fasser Michael plant bei seinem Gebäude Moosweg 3, 6631 <strong>Lermoos</strong>, einen<br />

Zubau, wobei aufgrund der schon früher geltenden „besonderen Bauweise“ – wegen der<br />

gegenseitigen Vereinbarung mit Fasser Fridolin zur Duldung verringerter Abstände – der<br />

allgemeine und ergänzende Bebauungsplan neu zu erlassen ist. Für das Erweiterungsprojekt<br />

liegt eine neue Vereinbarung zwischen Fasser Michael und Fasser Fridolin vor,<br />

wonach die verringerten Abstände auch für dieses Projekt gelten und analog auch für<br />

ein Vorhaben von Fasser Fridolin gelten würden. Das Erweiterungsprojekt von Fasser<br />

Michael und der Bebauungsplanentwurf werden zur Kenntnis gebracht.<br />

1) Daraufhin beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />

Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />

Entwurfes des „allgemeinen Bebauungsplanes“ für die Gpn. 645/6 und 645/7, beide KG<br />

<strong>Lermoos</strong>.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

Zudem beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />

entsprechende Erlassung des „allgemeinen Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />

jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />

zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

2) Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat auf Basis der Vorlage des Ortsplaners Dipl. Ing.<br />

Mark Andreas vom 02.02.2011 gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006 die Auflage des<br />

Entwurfes des „ergänzenden Bebauungsplanes“ für die Gp. 645/6, KG <strong>Lermoos</strong>.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

Dazu beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 65 Abs. 2 TROG auch die dem Entwurf<br />

entsprechende Erlassung des „ergänzenden Bebauungsplanes“, wobei dieser Beschluß<br />

jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme<br />

zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

2 Stimmenthaltungen wegen erklärter Befangenheit<br />

3


c) Durch einen Grunderwerb von Sonnweber Franz bzw. dessen Rechtsnachfolger neben<br />

dem Hotel Rustika grenzt nun ein Grundstück der <strong>Gemeinde</strong> direkt an ein Kaufgrundstück<br />

von Hofherr Rigobert an, das übernächste Grundstück gehört wieder Herrn<br />

Hofherr. Da diese beiden Grundstücke nahezu gleich groß sind und die gleiche<br />

Beschaffenheit aufweisen, hat Herr Hofherr einen wertgleichen Grundtausch vorgeschlagen.<br />

Sämtliche Kosten für die Vertragserrichtung und Verbücherung würden von<br />

Herrn Hofherr übernommen. Dem wird vom GR einstimmig beschlußmäßig zugestimmt.<br />

zu TO 3)<br />

a) Da die Raumeinteilung und das Raumangebot des Kindergartens seitens des Landes<br />

genehmigt werden müssen, fand dazu aus terminlichen Gründen bereits eine Vorstandssitzung<br />

statt. Dabei wurde die Raumeinteilung grundsätzlich genehmigt, wobei<br />

geringe Abweichungen bei der Detailplanung jedenfalls noch möglich sind. Die<br />

Grundrisse und die Ansichten werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht. Diese<br />

werden einstimmig genehmigt.<br />

b) Zu einer möglichen gemeindeübergreifenden und alterserweiterten Lösung gab es im<br />

Beisein der Kindergarteninspektorin eine Besprechung mit den Bürgermeistern und<br />

Kindergartenpädagoginnen aus Biberwier und Bichlbach. Dabei wurde seitens der<br />

Inspektorin eine Verlegung der „Zugspitzzwerge“ – Betreiber ist der Verein „Frauen im<br />

Brennpunkt“ - von Ehrwald nach <strong>Lermoos</strong> zur Diskussion gestellt, da Bedenken bestehen,<br />

dass bei der Aufnahme der 2-jährigen Kinder in <strong>Lermoos</strong> die „Zugspitzwerge“ zu<br />

wenig Zuspruch erhalten. Zwischenzeitig hat Bgm. Zwölfer ein Gespräch mit der Leiterin<br />

von „Frauen im Brennpunkt“ geführt. Diese wollen jedenfalls in Ehrwald bleiben, da sie<br />

dort über ein größeres Raumangebot verfügen und neu eingerichtet sind. Lt. Bgm. ist<br />

ohnehin nicht zu erwarten, dass viele 2-jährige den Hauptkindergarten am Vormittag<br />

besuchen werden, entsprechende Regelungen dazu sind möglich. Es wurde vereinbart,<br />

dass nun in allen 3 <strong>Gemeinde</strong>n eine Bedarfserhebung durchgeführt wird. Bei den von<br />

den Eltern zu tragenden Kosten wurden die Richtwerte aus Elbigenalp, dort wurde im<br />

Vorjahr ein ähnliches Modell eingeführt, herangezogen. Genaue Regelungen sind dazu<br />

jedenfalls noch erforderlich. Die <strong>Gemeinde</strong>n müssen dann entsprechende Vereinbarungen<br />

beschließen. Die Nachbargemeinden müssen sich an den Baukosten nicht<br />

beteiligen, Zahlungen der Nachbargemeinden sind dann beim Besuch von Kindern aus<br />

diesen <strong>Gemeinde</strong>n notwendig (Personalkosten abzüglich Elternbeiträgen und Landesförderung);<br />

der Transport zum und vom Kindergarten ist nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>n;<br />

seitens des Landes werden gemeindeübergreifende Projekte sehr begrüßt, da ein<br />

solches Angebot in jeder <strong>Gemeinde</strong> nicht machbar und finanzierbar ist; wenn sich der<br />

GR für ein gemeinde- und altersübergreifendes Angebot ausspricht, würde Bgm. mit<br />

dem Land wegen Förderungen und Bedarfszuweisungen Gespräche führen; dem wird<br />

vom GR zugestimmt;<br />

c) Nächste Schritte: Bedarfserhebung wie angeführt<br />

Förderabklärung beim Land<br />

GR Fasser Engelbert: für den Fall, dass der Andrang zu groß sein sollte, müssten<br />

Richtlinien besprochen werden (z.B. Bedarfsprüfung nach<br />

Berufstätigkeit)<br />

Vbgm. Lagg Stefan damit Projekt noch heuer umgesetzt werden kann, soll Arch.<br />

Walch bereits mit der Ausschreibung beginnen, er schlägt vor,<br />

den Bauausschuss mit der Abklärung von Ausschreibungs-<br />

details zu beauftragen; dem wird vom GR einstimmig zuge-<br />

stimmt;<br />

4


zu TO 4)<br />

a) Die Förderung von Photovoltaikanlagen lt. Vorschlag des Umweltausschusses vom<br />

18.11.2010 wird vom GR einstimmig beschlossen; demnach werden Kleinanlagen bis<br />

max. 5 kWpeak mit € 200,-- je kWp gefördert (Maximalförderung ist somit € 1.000,--)<br />

b) Die Richtkosten für die Sanierung der ehemaligen Wohnung von Frau Hosp Beni<br />

belaufen sich auf ca. € 10.600,-- für Sanitäranlage, Fliesenarbeiten und Bodenbeläge;<br />

diese werden vom GR einstimmig genehmigt, wobei dem Kunststoffboden<br />

„Design Belag“ der Vorzug gegeben wird (kein Teppichboden); da das Badezimmer<br />

in der Wohnung von Mag. Maroschek seit dem <strong>Gemeinde</strong>hausbau unverändert ist<br />

(ca. 40 Jahre), würde sich nun anbieten, dieses Bad mit zu sanieren (während dieser<br />

Sanierung könnte die Fam. Maroschek dann das Bad in der ehemaligen Wohnung<br />

von Frau Hosp vor der Neuvermietung nutzen); dem wird vom GR einstimmig<br />

zugestimmt; die Richtkosten dafür belaufen sich auf ca. € 9.900,-- excl. MWSt.<br />

zu TO 5)<br />

Bgm. Zwölfer weist darauf hin, dass bei der gewünschten Einführung des Leinenzwanges<br />

die jeweiligen Wege und Bereich genau festgelegt werden müssen (sh. Muster aus Axams);<br />

wenn sich der GR grundsätzlich für eine solche Verordnung ausspricht, würde sie vorschlagen,<br />

den Ausschuss für Umwelt und Verkehr mit dieser Vorarbeit zu beauftragen; dem<br />

wird vom GR zugestimmt<br />

GR Fuchs Gebhard wenn Verordnungen erlassen werden, muss aber auch sichergestellt<br />

sein, dass die Einhaltung auch überprüft wird und diese nicht nur auf<br />

dem Papier bestehen; verweist auf die eingeführten Kurzparkzonen bei<br />

der Volksschule und am Kirchplatz, wo keine laufende Kontrolle stattfindet;<br />

GR sollte sich Gedanken über ein Kontrollorgan machen;<br />

Bgm. Zwölfer wird mit Gem. Ehrwald Kontakt aufnehmen, wo stundenweise eine<br />

Person dafür angestellt wurde;<br />

zu TO 6)<br />

Regelung Kanalanschlussgebühren für Panoramabad und Tuftlalm:<br />

Da die Agrargemeinschaft und die WSPG GmbH den Abwasserkanal ab Mott Martha zur<br />

Gänze selbst finanziert haben, beschließt der GR einstimmig, dass diesen die Anschlussgebühr<br />

in Form einer Subvention erlassen wird; diese wurde bisher auch in ähnlichen Fällen<br />

(Gebäude am Grubigstein) so gehandhabt.<br />

Regelung laufende Wasser- und Abwassergebühr:<br />

Tuftlalm: Die Abwassergebühr ist vorzuschreiben, dafür ist im Almgebäude ein Wasser-<br />

zähler einzubauen; Wassergebühr wurde bisher nie vorgeschrieben, dies soll<br />

so beibehalten werden;<br />

Freibad: Wasser- und Abwassergebühr ist vorzuschreiben;<br />

Dem wird vom GR einstimmig zugestimmt.<br />

zu TO 7)<br />

Bei der Sitzung vom 28.09.2010 wurde beschlossen, Herrn Bader Paul die direkt durch die<br />

Garage überbaute Fläche zu verkaufen (ca. 4 m²). Der Vermesser hat nun aber beim<br />

oberhalb der Garage liegenden Bereich nicht die alte Grenze belassen, sondern hat die<br />

Grenze vom neuen Gebäudeeck (ca. 60 cm in <strong>Gemeinde</strong>grund) auf den oberen Grenzpunkt<br />

bei der Hangkante festgelegt. Dadurch vergrößert sich die Verkaufsfläche um 6 m² (gesamt<br />

somit 10 m²). Der GR stimmt dieser neuen Grenze einstimmig zu, die Verkaufsbedingungen<br />

bleiben unverändert.<br />

5


zu TO 8)<br />

a) Mit der Agrargemeinschaft war in Absprache mit Mag. Walser vereinbart, dass der<br />

Mehraufwand für die Einführung der getrennten Rechnungskreise für die Dauer der<br />

Einrichtung dieser mit pauschal monatlich € 160,-- angerechnet werden kann; diese<br />

Phase hat ca. 2 Monate umfasst; der Kassier hat nun aber an die <strong>Gemeinde</strong> eine<br />

Rechnung über 11 Monate in Höhe von über € 5.000,-- gestellt; lt. Mag. Walser kann<br />

die Agrar einen vertretbaren Mehraufwand bei den Aufwendungen im Rechnungskreis<br />

II anführen, dies würde dann mit den der <strong>Gemeinde</strong> zustehenden Erlösen<br />

abgerechnet; eine direkte Kostentragung durch die <strong>Gemeinde</strong> ist gesetzlich aber<br />

nicht vorgesehen; dies wurde dem Obmann und dem Kassier mitgeteilt, trotzdem ist<br />

mittlerweile eine Mahnung eingelangt;<br />

Da die Agrargemeinschaften bei den Voranschlägen für 2010 (mit getrennten<br />

Rechnungskreisen) den Zusatz „ohne Anerkennung und Präjudiz“ gemacht haben,<br />

hat Bgm. diesen nicht zugestimmt; für das Land gelten somit die Voranschläge als<br />

nicht vorgelegt und wurden den Obleuten Strafverfahren angedroht;<br />

b) Gespräch bei LH Platter (mit Bgm. aus Ehrwald):<br />

Bücherei: dabei werden regionale Kooperationen bevorzugt;<br />

Sprengelarzt: Dr. Heitzinger hätte Sprengelarzt für ganzen Talkessel<br />

gemacht, die Kassenstelle von Dr. Riedmann wurde nun aber<br />

an Dr. Pöll vergeben, der die Sprengelarztfunktion aus der-<br />

zeitiger Sicht nicht übernehmen wird; Bgm. berichtet über<br />

unverhältnismäßig hohe Vorgaben der Ärztekammer an die<br />

Ärzte für die Abgeltung der Sprengelarztbereitschaft;<br />

Situation im Talkessel wird nun an die BH Reutte mit dem<br />

Ersuchen um Lösungsvorschläge gemeldet;<br />

Wertstoffhof gemeinsame Lösung wird von Landesseite unterstützt;<br />

Grobkonzept von Ehrwald sieht eine mögliche Linksabbiege-<br />

spur und einen erhöhten Anlieferungsbereich (rückseits des<br />

dzt. Gebäudes) vor, was das Entladen erleichtern würde; der<br />

GR kann sich grundsätzlich eine gemeinsame Lösung vorstel-<br />

len, wobei Detailfragen erst noch zu klären sind. z.B.<br />

Betriebsabwicklung-Öffnungszeiten<br />

Verteilung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Kosten: da <strong>Lermoos</strong> über einen funktionierenden<br />

Wertstoffhof verfügt, dürfen bei einem Umbau<br />

keinen nennenswerten Kosten anfallen;<br />

Bgm. wird nun mit Agrar wegen Grundbereitstellung Kontakt<br />

aufnehmen;<br />

GR Koch Thomas: die Abgabe von kleineren Sperrmüllmengen<br />

sollte ermöglicht werden;<br />

zu TO 9):<br />

GR Mayer Andrea Paul Waerts würde am 27.07.2011 wieder ein Konzert geben;<br />

Kosten von € 650,-- werden vom GR genehmigt;<br />

Vbgm. Lagg Stefan steht Termin mit Hr. Rauscher, DI Klien und DI Ihrenberger<br />

wegen Baulandumlegung Garmischerstraße schon fest?<br />

Bgm.: lt. einem Gespräch mit DI Ihrenberger ist eine Verrohrung des<br />

Grabens aus ökologischer Sicht aus seiner Sicht aussichtslos;<br />

sie wird wegen des Termins bei Hr. Rauscher urgieren; Rieder<br />

Josef hat ihr mitgeteilt, dass er an einer Ersatzfläche für die<br />

Wegabtretung nicht interessiert ist, er möchte die Fläche<br />

finanziell abgegolten (ca. 600 m² x € 200,--)<br />

6


Bgm. Zwölfer Maria Kössler Othmar möchte nun für die Grundankäufe beim<br />

Felsenheim doch nur 1 Vertrag; Bedingungen des GR für<br />

Unterbauung etc. wurden Kössler Othmar mitgeteilt;<br />

GR Jourez Charlotte Hundesäcke sollten zusätzlich auch an Vermieter ausgegeben<br />

werden, damit der Gast diese gleich mitnehmen kann; lt. GR<br />

sollten diese auch im TVB-Büro aufgelegt werden;<br />

GR Fasser Sascha <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich für die Mithilfe von Fremdfirmen für<br />

den Schneeabtransport ausgesprochen (höhere Kapazität etc.),<br />

was nicht immer der Fall ist; es war auch abgesprochen, dass<br />

der untere Kirchplatzbereich geräumt wird und die Bänke<br />

schneefrei gehalten werden;<br />

GR Koch Thomas Bereich vor Martinskapelle im Oberdorf und Weg ins Mösle sind<br />

laufend verparkt<br />

GR Fuchs wenn ein Weg mehr als 5 m breit ist, ist dieser rechtlich als 2-<br />

spuriger Weg anzusehen und dürfte nicht verparkt werden;<br />

solche Situationen bestätigen das Erfordernis von Kontrollen<br />

Vbgm. Lagg Stefan Mott Karl wurde vor seiner neuerlichen Bestellung in die<br />

Höfekommission seitens der <strong>Gemeinde</strong> nicht gefragt;<br />

Bgm. da er schon bisher bestellt war, ging sie von seiner Zustimmung<br />

aus<br />

Hundertpfund Tobias möchte am 16.-17.07. eine kleine Form<br />

eines Ritterfestes im Lusspark veranstalten; seitens der<br />

<strong>Gemeinde</strong> wünscht er eine Pauschalförderung von € 1.500,--<br />

excl. MWSt., sämtliche Risken, Organisation etc. würde er<br />

tragen; dem wird vom GR einstimmig zugestimmt;<br />

GR Fasser Engelbert für Einladung des Wohler <strong>Gemeinde</strong>rates nach <strong>Lermoos</strong> würde<br />

sich das geplante Holzbildhauersymposium anbieten; dieses<br />

dürfte lt. Koch Thomas Ende August stattfinden; dem wird vom<br />

GR zugestimmt;<br />

GR Fuchs Gebhard liegen Pläne der Wildbach- und Lawinenverbauung zu Luss-<br />

bachverbauung und Retensionsbecken in Obergarten bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong> auf?<br />

Bgm.: ja<br />

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