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TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos

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zu TO 4)<br />

a) Die Förderung von Photovoltaikanlagen lt. Vorschlag des Umweltausschusses vom<br />

18.11.2010 wird vom GR einstimmig beschlossen; demnach werden Kleinanlagen bis<br />

max. 5 kWpeak mit € 200,-- je kWp gefördert (Maximalförderung ist somit € 1.000,--)<br />

b) Die Richtkosten für die Sanierung der ehemaligen Wohnung von Frau Hosp Beni<br />

belaufen sich auf ca. € 10.600,-- für Sanitäranlage, Fliesenarbeiten und Bodenbeläge;<br />

diese werden vom GR einstimmig genehmigt, wobei dem Kunststoffboden<br />

„Design Belag“ der Vorzug gegeben wird (kein Teppichboden); da das Badezimmer<br />

in der Wohnung von Mag. Maroschek seit dem <strong>Gemeinde</strong>hausbau unverändert ist<br />

(ca. 40 Jahre), würde sich nun anbieten, dieses Bad mit zu sanieren (während dieser<br />

Sanierung könnte die Fam. Maroschek dann das Bad in der ehemaligen Wohnung<br />

von Frau Hosp vor der Neuvermietung nutzen); dem wird vom GR einstimmig<br />

zugestimmt; die Richtkosten dafür belaufen sich auf ca. € 9.900,-- excl. MWSt.<br />

zu TO 5)<br />

Bgm. Zwölfer weist darauf hin, dass bei der gewünschten Einführung des Leinenzwanges<br />

die jeweiligen Wege und Bereich genau festgelegt werden müssen (sh. Muster aus Axams);<br />

wenn sich der GR grundsätzlich für eine solche Verordnung ausspricht, würde sie vorschlagen,<br />

den Ausschuss für Umwelt und Verkehr mit dieser Vorarbeit zu beauftragen; dem<br />

wird vom GR zugestimmt<br />

GR Fuchs Gebhard wenn Verordnungen erlassen werden, muss aber auch sichergestellt<br />

sein, dass die Einhaltung auch überprüft wird und diese nicht nur auf<br />

dem Papier bestehen; verweist auf die eingeführten Kurzparkzonen bei<br />

der Volksschule und am Kirchplatz, wo keine laufende Kontrolle stattfindet;<br />

GR sollte sich Gedanken über ein Kontrollorgan machen;<br />

Bgm. Zwölfer wird mit Gem. Ehrwald Kontakt aufnehmen, wo stundenweise eine<br />

Person dafür angestellt wurde;<br />

zu TO 6)<br />

Regelung Kanalanschlussgebühren für Panoramabad und Tuftlalm:<br />

Da die Agrargemeinschaft und die WSPG GmbH den Abwasserkanal ab Mott Martha zur<br />

Gänze selbst finanziert haben, beschließt der GR einstimmig, dass diesen die Anschlussgebühr<br />

in Form einer Subvention erlassen wird; diese wurde bisher auch in ähnlichen Fällen<br />

(Gebäude am Grubigstein) so gehandhabt.<br />

Regelung laufende Wasser- und Abwassergebühr:<br />

Tuftlalm: Die Abwassergebühr ist vorzuschreiben, dafür ist im Almgebäude ein Wasser-<br />

zähler einzubauen; Wassergebühr wurde bisher nie vorgeschrieben, dies soll<br />

so beibehalten werden;<br />

Freibad: Wasser- und Abwassergebühr ist vorzuschreiben;<br />

Dem wird vom GR einstimmig zugestimmt.<br />

zu TO 7)<br />

Bei der Sitzung vom 28.09.2010 wurde beschlossen, Herrn Bader Paul die direkt durch die<br />

Garage überbaute Fläche zu verkaufen (ca. 4 m²). Der Vermesser hat nun aber beim<br />

oberhalb der Garage liegenden Bereich nicht die alte Grenze belassen, sondern hat die<br />

Grenze vom neuen Gebäudeeck (ca. 60 cm in <strong>Gemeinde</strong>grund) auf den oberen Grenzpunkt<br />

bei der Hangkante festgelegt. Dadurch vergrößert sich die Verkaufsfläche um 6 m² (gesamt<br />

somit 10 m²). Der GR stimmt dieser neuen Grenze einstimmig zu, die Verkaufsbedingungen<br />

bleiben unverändert.<br />

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