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Abkommen über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen mit

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Muster 4a<br />

F<strong>in</strong>anzamt Passau Passau, den ................................<br />

Aktenzeichen ..................................................<br />

Betrifft: Vollstreckungsersuchen im <strong>Rechtshilfe</strong>verkehr <strong>mit</strong> der Republik Österreich<br />

An das<br />

F<strong>in</strong>anzamt<br />

<strong>in</strong> St. Pölten<br />

In der Vollstreckungssache gegen . . . <strong>in</strong> . . ., . . .straße . . .,<br />

wird unter Bezugnahme auf den Vertrag zwischen der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

<strong>und</strong> der Republik Österreich <strong>über</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechtshilfe</strong> <strong>in</strong> <strong>Abgabensachen</strong><br />

vom 4. Oktober 1954 (Österreichisches B<strong>und</strong>esgesetzblatt 1955 Nr. 249) ersucht,<br />

von dem Abgabenpflichtigen die <strong>in</strong> beiliegender Rückstandsanzeige ausgewiesenen<br />

Abgaben (Steuern <strong>und</strong> Nebenansprüche) im Gesamtbetrage von . . . DM beizutreiben.<br />

Der <strong>in</strong> der Rückstandsanzeige ausgewiesene Betrag ist vollstreckbar <strong>und</strong> unanfechtbar<br />

festgestellt. Es wird gebeten, den beigetriebenen Betrag <strong>in</strong> österreichischer Währung<br />

auf das Postscheckkonto Nr. 21 „Österreichisches Postsparkassenamt – Überweisungsverkehr<br />

nach dem Ausland –“ zur Weiterleitung an das F<strong>in</strong>anzamt Passau<br />

unter Angabe der Steuernummer e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />

Es wird ferner um Bekanntgabe des Umrechnungskurses <strong>und</strong> des daraus errechneten<br />

für die Vollstreckung maßgebenden S-Betrages der den Gegenstand dieses Ersuchens<br />

bildenden Forderung gebeten.<br />

Die diesem Ersuchen zugr<strong>und</strong>eliegende Abgabe ist die auf Gr<strong>und</strong> des . . .gesetzes,<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt . . . zu erhebende . . .<br />

Abdruck<br />

des Dienststempels<br />

....................................................................................................................................<br />

(Unterschrift <strong>und</strong> Dienstbezeichnung)<br />

(Auf e<strong>in</strong>e Ausfertigung der Rückstandsanzeige)<br />

Der <strong>in</strong> der vorstehenden Rückstandsanzeige ausgewiesene Anspruch im Betrage<br />

von . . . DM ist vollstreckbar <strong>und</strong> unanfechtbar. Der Vollstreckung ist der S-Betrag<br />

zugr<strong>und</strong>ezulegen, der von dem ersuchten F<strong>in</strong>anzamt im Wege der Umrechnung nach<br />

den getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen festgestellt wird.<br />

Der Vorsteher des F<strong>in</strong>anzamts Passau<br />

Abdruck<br />

des Dienststempels<br />

....................................................................................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Die Zuständigkeit des F<strong>in</strong>anzamts Passau zur Ausstellung der vorstehenden Bestätigung<br />

wird hier<strong>mit</strong> besche<strong>in</strong>igt.<br />

München, den Oberf<strong>in</strong>anzdirektion München<br />

I.A.<br />

Abdruck<br />

des Dienststempels<br />

<strong>Abkommen</strong> <strong>über</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechtshilfe</strong> <strong>in</strong> <strong>Abgabensachen</strong> <strong>mit</strong> der Republik Österreich Anlage 6b<br />

....................................................................................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Muster 4b<br />

F<strong>in</strong>anzamt Passau Passau, den ................................<br />

Aktenzeichen ..................................................<br />

Betrifft: Vollstreckungsersuchen im <strong>Rechtshilfe</strong>verkehr <strong>mit</strong> der Republik Österreich<br />

(Arrestverfahren).<br />

An das<br />

F<strong>in</strong>anzamt<br />

<strong>in</strong> St. Pölten<br />

Gegen den . . . . . . <strong>in</strong> Passau, . . . . . . straße . . ., ist gemäß § 378 der Reichsabgabenordnung<br />

die beigefügte Arrestanordnung ergangen. Der Abgabenpflichtige ist, wie<br />

hier bekannt, Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes <strong>in</strong> St. Pölten, . . . . . . straße . . . (Gr<strong>und</strong>buch<br />

. . . . . . Nr. . . .).<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des Vertrages zwischen der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> der Republik<br />

Österreich <strong>über</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechtshilfe</strong> <strong>in</strong> <strong>Abgabensachen</strong> vom 4. Oktober<br />

1954 (Österreichisches B<strong>und</strong>esgesetzblatt 1955 Nr. 249) wird ersucht, den<br />

Vollzug der Arrestanordnung durch d<strong>in</strong>glichen Arrest <strong>in</strong> das oben bezeichnete Gr<strong>und</strong>stück<br />

zu veranlassen.<br />

Es wird ferner um Bekanntgabe des Umrechnungskurses <strong>und</strong> des daraus errechneten,<br />

für die Vollstreckung maßgebenden S-Betrages der den Gegenstand dieses<br />

Ersuchens bildenden Forderung gebeten.<br />

Die diesem Ersuchen zugr<strong>und</strong>eliegende Abgabe ist die auf Gr<strong>und</strong> des . . . . . . gesetzes,<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt . . . . . . zu erhebende . . . . . .<br />

Der Abgabenpflichtige ist berechtigt, die Beseitigung des Arrestes durch H<strong>in</strong>terlegung<br />

e<strong>in</strong>es Betrages <strong>in</strong> Höhe von . . . . . . DM zu erreichen.<br />

Abdruck<br />

des Dienststempels<br />

....................................................................................................................................<br />

(Unterschrift <strong>und</strong> Dienstbezeichnung)<br />

(Auf e<strong>in</strong>e Ausfertigung der Arrestanordnung)<br />

Die vorstehende Arrestanordnung ist sofort vollstreckbar. Der Vollstreckung ist der<br />

S-Betrag zugr<strong>und</strong>ezulegen, der von dem ersuchten F<strong>in</strong>anzamt im Wege der Umrechnung<br />

nach den getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen festgestellt wird. Der Schuldner ist<br />

berechtigt, die Aufhebung der Arrestanordnung durch H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>es Betrages<br />

<strong>in</strong> Höhe von . . . . . . DM oder des im Wege der Umrechnung festgestellten S-Betrages<br />

herbeizuführen.<br />

Passau, den Der Vorsteher des F<strong>in</strong>anzamts Passau<br />

Abdruck<br />

des Dienststempels<br />

....................................................................................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Die Zuständigkeit des F<strong>in</strong>anzamts Passau zur Ausstellung der vorstehenden Bestätigung<br />

wird hier<strong>mit</strong> besche<strong>in</strong>igt.<br />

München, den Oberf<strong>in</strong>anzdirektion München<br />

I.A.<br />

Abdruck<br />

des Dienststempels<br />

....................................................................................................................................<br />

(Unterschrift)

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