Zertifikat Deutsch B1 - Sprachtest für die Einbürgerung ... - vhs Mainz
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<strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> -<br />
<strong>Sprachtest</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong><br />
Für <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong> müssen Sie <strong>Deutsch</strong>kenntnisse auf der Kompetenzstufe <strong>B1</strong><br />
durch <strong>die</strong> erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> nachweisen.<br />
Diese Prüfung können Sie mehrmals im Jahr an der Volkshochschule <strong>Mainz</strong> ablegen.<br />
Anmeldeverfahren<br />
Um festzustellen, ob Ihre Sprachkenntnisse <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an der Prüfung<br />
ausreichen, kommen Sie bitte in <strong>die</strong> Beratung und Einstufung. Diese Beratung und<br />
Einstufung ist kostenpflichtig (30,- €). Einen Termin hier<strong>für</strong> erhalten Sie im<br />
Fachbereich Sprachen, Telefonnummer: 06131/26 25-150.<br />
Reichen Ihre <strong>Deutsch</strong>kenntnisse aus, um <strong>die</strong> Prüfung erfolgreich ablegen zu können,<br />
so absolvieren Sie vor der Prüfung das Prüfungstraining, in dem Sie an drei<br />
Unterrichtstagen <strong>die</strong> <strong>Zertifikat</strong>sprüfung mit ihren Prüfungsteilen (schriftliche Prüfung:<br />
Leseverstehen, Hörverstehen, Sprachbausteine, schriftlicher Ausdruck; mündliche<br />
Prüfung als Paarprüfung) kennenlernen und <strong>die</strong>se Prüfungsteile üben. Die Termine<br />
<strong>für</strong> das Prüfungstraining erfahren Sie in der Beratung und Einstufung. Ohne <strong>die</strong>se<br />
Vorbereitung können Sie sich nicht <strong>für</strong> eine Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> anmelden.<br />
Reichen Ihre <strong>Deutsch</strong>kenntnisse noch nicht aus, um <strong>die</strong> Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong><br />
<strong>B1</strong> erfolgreich abzulegen, so empfehlen wir Ihnen in der Beratung und Einstufung,<br />
welche Kurse Sie besuchen können, um <strong>die</strong> notwendigen Kenntnisse zu erwerben.<br />
Prüfungsgebühr: 100,- €<br />
Bei nachgewiesenem <strong>Einbürgerung</strong>sverfahren: 78,65 €<br />
Die Termine <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> erfahren Sie in der Beratung<br />
und Einstufung. Der Anmeldeschluss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung liegt jeweils 8 Wochen vor dem<br />
Prüfungstermin.<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
Die Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> kann wiederholt werden. Bei Wiederholung der<br />
gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungsteile ist <strong>die</strong> volle Prüfungsgebühr zu<br />
bezahlen.<br />
Rücktritt<br />
Von der Anmeldung zur Prüfung zurücktreten kann man bis zum Termin des<br />
Anmeldeschlusses (Bearbeitungsgebühr: 15,- €)<br />
<strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer (DTZ)<br />
Der <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer (DTZ), wurde im Auftrag des Bundesministeriums<br />
des Innern vom Goethe-Institut und der telc-GmbH <strong>für</strong> Migrantinnen und Migranten in<br />
<strong>Deutsch</strong>land entwickelt. Er basiert auf dem Rahmencurriculum <strong>für</strong> <strong>die</strong>
Integrationskurse und löst vom 1. Juli 2009 an als Abschlussprüfung des<br />
Integrationskurses <strong>die</strong> Prüfungen Start <strong>Deutsch</strong> 2 und <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> ab. Beim<br />
<strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer wird <strong>die</strong> Sprachkompetenz auf den Niveaustufen A2<br />
und <strong>B1</strong> des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens <strong>für</strong> Sprachen<br />
gemessen. Neu am <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer ist, dass mit einer Prüfung zwei<br />
Niveaustufen abgedeckt werden. In jedem Prüfungsteil können <strong>die</strong> Teilnehmenden<br />
entweder das Niveau A2 oder <strong>B1</strong> erreichen. Auf dem <strong>Zertifikat</strong> wird das Ergebnis<br />
differenziert dargestellt. Der <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer besteht aus einer<br />
schriftlichen (Hören, Lesen, Schreiben) und einer mündlichen Prüfung (Sprechen).<br />
Um im Gesamtzertifikat des Integrationskurses das Sprachniveau <strong>B1</strong> bestätigt zu<br />
bekommen, müssen <strong>die</strong> Teilnehmer/-innen im Prüfungsteil „Sprechen“ sowie in<br />
einem der anderen beiden Prüfungsteile „Hören und Lesen“ bzw. „Schreiben“ das<br />
Niveau <strong>B1</strong> erreichen. Entsprechendes gilt <strong>für</strong> eine Bescheinigung des<br />
Kompetenzniveaus A2.<br />
Diese Prüfung können nur Integrationskursteilnehmer/-innen ablegen. Sie wird in der<br />
Regel einmal vom Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge finanziert.<br />
Die Vorbereitung auf den <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer erfolgt in den <strong>Deutsch</strong> als<br />
Zweitsprache-Kursen der Niveaus A1 bis <strong>B1</strong> (siehe Seite …).<br />
Anmeldeverfahren<br />
Das Anmeldeverfahren <strong>für</strong> den <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer wird mit den<br />
Teilnehmenden der Integrationskurse in den Kursen abgewickelt. Die<br />
Prüfungsgebühr wird <strong>für</strong> Integrationskursteilnehmer/-innen vom Bundesamt <strong>für</strong><br />
Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt, wenn sie an der Prüfung teilnehmen.<br />
Nicht-Teilnahme<br />
Nimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Prüfungstag nicht an der Prüfung teil, so<br />
müssen <strong>die</strong> entstandenen Kosten in Höhe von 20,- € gezahlt werden. Diese werden<br />
nicht vom BAMF übernommen.<br />
Rücktritt<br />
Von der Anmeldung zur Prüfung zurücktreten kann man bis zum Termin des<br />
Anmeldeschlusses (Bearbeitungsgebühr: 15,- €)<br />
<strong>Einbürgerung</strong>stest<br />
Seit dem 01.09.2008 werden im <strong>Einbürgerung</strong>sverfahren Kenntnisse der Rechts- und<br />
Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in <strong>Deutsch</strong>land verlangt, <strong>die</strong> in<br />
einem - nicht obligatorischen – <strong>Einbürgerung</strong>skurs erworben und in der Regel durch<br />
einen erfolgreich absolvierten <strong>Einbürgerung</strong>stest nachgewiesen werden können.<br />
Dieser Test setzt <strong>Deutsch</strong>kenntnisse auf dem Niveau <strong>B1</strong> des Gemeinsamen<br />
europäischen Referenzrahmens voraus.<br />
Anmeldeverfahren:<br />
Die Volkshochschule <strong>Mainz</strong> ist Prüfstelle <strong>für</strong> den <strong>Einbürgerung</strong>stest. Die Anmeldung<br />
zum <strong>Einbürgerung</strong>stest erfolgt an der Anmeldung und Kasse mittels des vom<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge vorgeschriebenen Anmeldeformulars.<br />
Hierzu bringen Sie bitte Ihren Pass mit. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung<br />
zum <strong>Einbürgerung</strong>stest nur bis zum Termin des Anmeldeschlusses möglich ist.
Prüfungsgebühr <strong>Einbürgerung</strong>stest: 25,00 €<br />
Rücktritt<br />
Eine Abmeldung (Bearbeitungsentgelt: 5,- €) muss fristgerecht unter Vorlage des<br />
Original-Hörerausweises erfolgen. Nach dem Anmelde- und Stornoschluss ist eine<br />
Stornierung und eine Erstattung der Prüfungsgebühr nicht mehr möglich.<br />
Termine <strong>für</strong> den <strong>Einbürgerung</strong>stest:<br />
Prüfungstermin Anmelde- und Stornoschluss<br />
26. 9. 2009 28. 8. 2009<br />
31. 10. 2009 2. 10. 2009<br />
5. 12. 2009 6. 11. 2009<br />
30.1. 2010 23. 12. 2009<br />
20. 3. 2010 12. 2. 2010<br />
8. 5. 2010 9. 4. 2010<br />
19. 6. 2010 28. 5. 2010