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Zertifikat Deutsch B1 - Sprachtest für die Einbürgerung ... - vhs Mainz

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<strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> -<br />

<strong>Sprachtest</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong><br />

Für <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong> müssen Sie <strong>Deutsch</strong>kenntnisse auf der Kompetenzstufe <strong>B1</strong><br />

durch <strong>die</strong> erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> nachweisen.<br />

Diese Prüfung können Sie mehrmals im Jahr an der Volkshochschule <strong>Mainz</strong> ablegen.<br />

Anmeldeverfahren<br />

Um festzustellen, ob Ihre Sprachkenntnisse <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an der Prüfung<br />

ausreichen, kommen Sie bitte in <strong>die</strong> Beratung und Einstufung. Diese Beratung und<br />

Einstufung ist kostenpflichtig (30,- €). Einen Termin hier<strong>für</strong> erhalten Sie im<br />

Fachbereich Sprachen, Telefonnummer: 06131/26 25-150.<br />

Reichen Ihre <strong>Deutsch</strong>kenntnisse aus, um <strong>die</strong> Prüfung erfolgreich ablegen zu können,<br />

so absolvieren Sie vor der Prüfung das Prüfungstraining, in dem Sie an drei<br />

Unterrichtstagen <strong>die</strong> <strong>Zertifikat</strong>sprüfung mit ihren Prüfungsteilen (schriftliche Prüfung:<br />

Leseverstehen, Hörverstehen, Sprachbausteine, schriftlicher Ausdruck; mündliche<br />

Prüfung als Paarprüfung) kennenlernen und <strong>die</strong>se Prüfungsteile üben. Die Termine<br />

<strong>für</strong> das Prüfungstraining erfahren Sie in der Beratung und Einstufung. Ohne <strong>die</strong>se<br />

Vorbereitung können Sie sich nicht <strong>für</strong> eine Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> anmelden.<br />

Reichen Ihre <strong>Deutsch</strong>kenntnisse noch nicht aus, um <strong>die</strong> Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong><br />

<strong>B1</strong> erfolgreich abzulegen, so empfehlen wir Ihnen in der Beratung und Einstufung,<br />

welche Kurse Sie besuchen können, um <strong>die</strong> notwendigen Kenntnisse zu erwerben.<br />

Prüfungsgebühr: 100,- €<br />

Bei nachgewiesenem <strong>Einbürgerung</strong>sverfahren: 78,65 €<br />

Die Termine <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> erfahren Sie in der Beratung<br />

und Einstufung. Der Anmeldeschluss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung liegt jeweils 8 Wochen vor dem<br />

Prüfungstermin.<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

Die Prüfung <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> kann wiederholt werden. Bei Wiederholung der<br />

gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungsteile ist <strong>die</strong> volle Prüfungsgebühr zu<br />

bezahlen.<br />

Rücktritt<br />

Von der Anmeldung zur Prüfung zurücktreten kann man bis zum Termin des<br />

Anmeldeschlusses (Bearbeitungsgebühr: 15,- €)<br />

<strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer (DTZ)<br />

Der <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer (DTZ), wurde im Auftrag des Bundesministeriums<br />

des Innern vom Goethe-Institut und der telc-GmbH <strong>für</strong> Migrantinnen und Migranten in<br />

<strong>Deutsch</strong>land entwickelt. Er basiert auf dem Rahmencurriculum <strong>für</strong> <strong>die</strong>


Integrationskurse und löst vom 1. Juli 2009 an als Abschlussprüfung des<br />

Integrationskurses <strong>die</strong> Prüfungen Start <strong>Deutsch</strong> 2 und <strong>Zertifikat</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>B1</strong> ab. Beim<br />

<strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer wird <strong>die</strong> Sprachkompetenz auf den Niveaustufen A2<br />

und <strong>B1</strong> des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens <strong>für</strong> Sprachen<br />

gemessen. Neu am <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer ist, dass mit einer Prüfung zwei<br />

Niveaustufen abgedeckt werden. In jedem Prüfungsteil können <strong>die</strong> Teilnehmenden<br />

entweder das Niveau A2 oder <strong>B1</strong> erreichen. Auf dem <strong>Zertifikat</strong> wird das Ergebnis<br />

differenziert dargestellt. Der <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer besteht aus einer<br />

schriftlichen (Hören, Lesen, Schreiben) und einer mündlichen Prüfung (Sprechen).<br />

Um im Gesamtzertifikat des Integrationskurses das Sprachniveau <strong>B1</strong> bestätigt zu<br />

bekommen, müssen <strong>die</strong> Teilnehmer/-innen im Prüfungsteil „Sprechen“ sowie in<br />

einem der anderen beiden Prüfungsteile „Hören und Lesen“ bzw. „Schreiben“ das<br />

Niveau <strong>B1</strong> erreichen. Entsprechendes gilt <strong>für</strong> eine Bescheinigung des<br />

Kompetenzniveaus A2.<br />

Diese Prüfung können nur Integrationskursteilnehmer/-innen ablegen. Sie wird in der<br />

Regel einmal vom Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge finanziert.<br />

Die Vorbereitung auf den <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer erfolgt in den <strong>Deutsch</strong> als<br />

Zweitsprache-Kursen der Niveaus A1 bis <strong>B1</strong> (siehe Seite …).<br />

Anmeldeverfahren<br />

Das Anmeldeverfahren <strong>für</strong> den <strong>Deutsch</strong>-Test <strong>für</strong> Zuwanderer wird mit den<br />

Teilnehmenden der Integrationskurse in den Kursen abgewickelt. Die<br />

Prüfungsgebühr wird <strong>für</strong> Integrationskursteilnehmer/-innen vom Bundesamt <strong>für</strong><br />

Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt, wenn sie an der Prüfung teilnehmen.<br />

Nicht-Teilnahme<br />

Nimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Prüfungstag nicht an der Prüfung teil, so<br />

müssen <strong>die</strong> entstandenen Kosten in Höhe von 20,- € gezahlt werden. Diese werden<br />

nicht vom BAMF übernommen.<br />

Rücktritt<br />

Von der Anmeldung zur Prüfung zurücktreten kann man bis zum Termin des<br />

Anmeldeschlusses (Bearbeitungsgebühr: 15,- €)<br />

<strong>Einbürgerung</strong>stest<br />

Seit dem 01.09.2008 werden im <strong>Einbürgerung</strong>sverfahren Kenntnisse der Rechts- und<br />

Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in <strong>Deutsch</strong>land verlangt, <strong>die</strong> in<br />

einem - nicht obligatorischen – <strong>Einbürgerung</strong>skurs erworben und in der Regel durch<br />

einen erfolgreich absolvierten <strong>Einbürgerung</strong>stest nachgewiesen werden können.<br />

Dieser Test setzt <strong>Deutsch</strong>kenntnisse auf dem Niveau <strong>B1</strong> des Gemeinsamen<br />

europäischen Referenzrahmens voraus.<br />

Anmeldeverfahren:<br />

Die Volkshochschule <strong>Mainz</strong> ist Prüfstelle <strong>für</strong> den <strong>Einbürgerung</strong>stest. Die Anmeldung<br />

zum <strong>Einbürgerung</strong>stest erfolgt an der Anmeldung und Kasse mittels des vom<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge vorgeschriebenen Anmeldeformulars.<br />

Hierzu bringen Sie bitte Ihren Pass mit. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung<br />

zum <strong>Einbürgerung</strong>stest nur bis zum Termin des Anmeldeschlusses möglich ist.


Prüfungsgebühr <strong>Einbürgerung</strong>stest: 25,00 €<br />

Rücktritt<br />

Eine Abmeldung (Bearbeitungsentgelt: 5,- €) muss fristgerecht unter Vorlage des<br />

Original-Hörerausweises erfolgen. Nach dem Anmelde- und Stornoschluss ist eine<br />

Stornierung und eine Erstattung der Prüfungsgebühr nicht mehr möglich.<br />

Termine <strong>für</strong> den <strong>Einbürgerung</strong>stest:<br />

Prüfungstermin Anmelde- und Stornoschluss<br />

26. 9. 2009 28. 8. 2009<br />

31. 10. 2009 2. 10. 2009<br />

5. 12. 2009 6. 11. 2009<br />

30.1. 2010 23. 12. 2009<br />

20. 3. 2010 12. 2. 2010<br />

8. 5. 2010 9. 4. 2010<br />

19. 6. 2010 28. 5. 2010

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