05.01.2013 Aufrufe

Wirksames IKS wichtiger denn je!

Wirksames IKS wichtiger denn je!

Wirksames IKS wichtiger denn je!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Entwicklungen wie das COSO-Framework haben den<br />

Rahmen gegeben, der zwischenzeitlich (unter Weiterentwicklung<br />

z.B durch das IDW) auch für die Ausgestaltung<br />

von internen Kontrollsystemen deutscher<br />

Unternehmen auf breite Akzeptanz stößt.<br />

1. Compliance: Nur ein neuer Begriff für Altbekanntes<br />

...<br />

Compliance ist heute in Deutschland in aller Munde. Im<br />

Kern bedeutet der Begriff Compliance (engl. to comply<br />

with something: etwas befolgen, einhalten, entsprechen<br />

oder auch: übereinstimmen mit) die Übereinstimmung<br />

der tatsächlichen Verhältnisse mit etwas Niedergeschriebenem,<br />

also die tatsächliche Einhaltung beispielsweise<br />

von Gesetzen oder internen bzw. externen Richtlinien.<br />

Compliance ist damit eigentlich nichts Neues, Gesetze<br />

mussten immer schon eingehalten werden, was im deutschen<br />

Recht abgeleitet wird aus der allgemeinen Organisationsverantwortung<br />

(Sorgfaltspfl icht) für Vorstände<br />

bzw. Geschäftsführer (§ 92 AktG, § 43 GmbHG); erstmals<br />

kodifi ziert wurde der Compliance-Begriff in 2007 in<br />

dem Deutschen Corporate Governance Kodex. So irrsinnig<br />

es klingen mag, ein System einzuführen, um Gesetze<br />

zu beachten – die Praxis zeigt aber: Gesetze sind auch<br />

immer wieder gebrochen oder Bilanzen gefälscht worden.<br />

Die Geschichte der Wirtschaftskriminalität und ihrer<br />

Gegenmaßnahmen zur Vermeidung erzählt sich in neuerer<br />

Zeit wie das unendliche Spiel von Computerviren,<br />

Antiviren und Hackern. Deshalb ist Compliance untrennbar<br />

verbunden mit dem Begriff des Internen Kontrollsystems<br />

(<strong>IKS</strong>).<br />

Bei der Compliance geht es einerseits um materielle Verhaltensnormen<br />

für handelnde Personen (Rechtschaffenheit,<br />

Einhaltung von Pfl ichten), andererseits aber auch um<br />

materielle oder formelle Eigenschaften von Informationen<br />

bzw. Informationsträgern (Beispiel: richtige und fristgerechte<br />

Abgabe von Steuererklärungen auf den richtigen<br />

Formularen).<br />

Beispiel einer Compliance-Prüfung: Eine zentrale<br />

Variante einer Compliance-Prüfung ist die Jahresabschlussprüfung<br />

im Sinne der §§ 316 ff. HGB. Hiernach<br />

entsteht im Ergebnis eine Beurteilung darüber,<br />

ob eine Rechnungslegung den <strong>je</strong>weils anzuwendenden<br />

Rechnungslegungsnormen – z.B. den IFRS<br />

oder den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

– entspricht; dies schließt eine Aussage darüber ein,<br />

6 | PKF Themen <strong>IKS</strong> 01|08 · November 2008<br />

inwieweit die Rechnungslegung ein zutreffendes Bild<br />

über das Vermögen, die Finanzen und die Ertragskraft<br />

eines Unternehmens vermittelt, das also mit den tatsächlichen<br />

Verhältnissen übereinstimmt.<br />

2. ... oder neue grundsätzliche Ausrichtung?<br />

2.1 COSO-Standards als Grundlage<br />

Es war kein Zufall, dass in 1994 vor allem in US-amerikanischen<br />

Konzernzentralen ‚Compliance’ durch die<br />

Flure hallte. Just in diesem Jahr hatte das Committee of<br />

Sponsoring Organizations of the Treadway Commission<br />

(COSO) die zweite, bis heute gültige Aufl age seines sog.<br />

COSO-Frameworks veröffentlicht (COSO II, folgend der<br />

ersten Aufl age aus 1992).<br />

Ein Praxisbericht: 1994 – Der Verfasser dieses Beitrags<br />

hatte gerade seine neue Stelle als Verantwortlicher<br />

für die zentrale Steuerabteilung Deutschland<br />

eines US-amerikanischen, an der New York Stock<br />

Exchange gelisteten Konzerns angetreten, da wurde<br />

ihm „Compliance“ als die damals oberste strategische<br />

Zielsetzung durch den Chef im Global Tax der<br />

Konzernzentrale in Milwaukee vermittelt. Als „Neuer“<br />

hatte er in der offi ziellen Sitzung nicht gefragt, was<br />

<strong>denn</strong> darunter zu verstehen sei. Später hatte sich dazu<br />

allerdings herausgestellt, dass tatsächlich niemand in<br />

der Zentralabteilung für die europäischen Aktivitäten<br />

den Begriff der Compliance genau zu defi nieren vermochte,<br />

selbst eine US-amerikanische Kollegin aus<br />

der Rechtsabteilung monierte: „He is talking about<br />

compliance, but what the hell does that mean?“<br />

Hinter dem strategischen Ziel stand das Anliegen,<br />

ein weltweites Tax Planning einzuführen. Da aber die<br />

steuerliche Compliance zu dem damaligen Zeitpunkt<br />

noch nicht ganz auf aktuellem Stand war, war die<br />

Planungsbasis mit zu großen Unsicherheiten behaftet,<br />

insbesondere zu groß, um einigermaßen sinnvolle<br />

Entscheidungen zwecks steuerlicher Optimierung<br />

vorzubereiten. Der Konzern, der schon damals<br />

zu den Global Playern in einem der bedeutendsten<br />

Industriezweige zählte, war nämlich gerade erst kurz<br />

zuvor in den europäischen Markt eingetreten und Antworten<br />

auf Fragen wie z.B. nach steuerlich wirksamen<br />

Firmenwertabschreibungen waren zu dem Zeitpunkt<br />

noch nicht durch eine abschließende Konzernbetriebsprüfung<br />

gefestigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!