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TAGESORDNUNG - Gemeinde Lermoos

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zu TO 5)<br />

a) Der Entwurf eines Mietkaufvertrages mit der Fa. <strong>Lermoos</strong>NET GmbH bezüglich der<br />

Übernahme des Glasfaserleitungsnetzes wird zur Kenntnis gebracht; folgende<br />

Änderungen werden vorgenommen:<br />

* Grenzwert, bis dahin nur 50% Miete zu zahlen sind, sind 60 Kunden<br />

* max. Frist der 50%-Regelung bis 31.12.2012<br />

* statt 180 Raten sind nur 175 Raten zu bezahlen, da der Zeitraum Jänner-Mai noch<br />

mietfrei ist<br />

die endgültige Miethöhe kann erst nach Vorlage der Abrechnung für 2012 berechnet<br />

werden; dem Entwurf liegt ein Finanzierungsbetrag von EUR 110.000,-- zu Grunde,<br />

eine Kostenaufstellung (Ausgaben, Fördermittel) wird zur Kenntnis gebracht;<br />

GV Mitterbauer: Regelung, wenn Tarife unterschiedlich erhöht werden?<br />

GR: diesfalls wäre ein Mittelwert zu berechnen;<br />

dem abgeänderten Mietkaufvertrag wird vom GR einstimmig zugestimmt;<br />

b) Gerber Roman hat eine Verlängerung der Vereinbarung für das öffentliche Hallenbad<br />

im Hotel Edelweiss um ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen vorgeschlagen;<br />

dem wird vom GR einstimmig zugestimmt;<br />

c) Der Mietvertrag mit Frau Jagersbacher Christine für die Wohnung in Untergarten,<br />

welcher immer auf 1 Jahr befristet abgeschlossen wird, wird einstimmig um ein<br />

weiteres Jahr verlängert; bei dieser Gelegenheit informiert Bgm. Zwölfer, dass eine<br />

Wohnung in Untergarten (Dachgeschoss) mit Ende März frei wird und unverzüglich<br />

ausgeschrieben wird;<br />

d) Bgm. frägt an, ob es für eine Grundregelung mit Dengg Franz am Kirchplatz<br />

Vorschläge gibt?<br />

Vbgm. Mag. (FH ) Stefan Lagg: <strong>Gemeinde</strong> ist an derzeitiger Situation sicherlich<br />

unschuldig; grundsätzlich widerstrebt ihm die Abtretung von öffentlich genutzten<br />

Verkehrsflächen; hat mit Dengg Franz gesprochen, dieser besteht aber jedenfalls auf<br />

einer flächengleichen Regelung; auch der geplante neue Standort der Dorfkrippe<br />

liegt auf jetzigem Grund von Dengg Franz; Dengg Franz plant jedenfalls nur eine<br />

unterirdische Unterbauung;<br />

GV Ing.Poberschnigg: vertragliche Regelung müßte jedenfalls grundbücherlich<br />

sichergestellt werden; ein Grundtausch ist sicherlich<br />

günstiger als der Verlust von Parkplätzen am Kirchplatz<br />

GV Mitterbauer Fritz: allfällig notwendige Leitungsverlegung (Wasserleitung,<br />

Fernwärme, etc.) hätte auf Kosten von Dengg Franz zu<br />

erfolgen<br />

Vbgm. Mag. (FH) Lagg: Entwurf für Vertrag wäre auszuarbeiten und dann im GR<br />

zu behandeln<br />

GR: es ist abzuklären, ob Grundabtretung für Abstandsregelungen<br />

des Bestandsgebäudes Auswirkungen hat;<br />

wie wird Wegfläche, die dann Privateigentum wird,<br />

gewidmet?; wird diese Fläche eine eigene Parzelle?;<br />

allenfalls Überlegung eines Bebauungsplanes;<br />

Grundsätzlich wird vom GR einem flächengleichen Grundtausch bei Klärung der<br />

offenen Fragen und entsprechenden vertraglichen Regelungen zugestimmt.<br />

zu TO 6)<br />

GV Ing. Poberschnigg Andreas berichtet über die Besprechung des Ausschusses für<br />

Finanzen vom 19.12.2011 bezüglich der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Überarbeitung<br />

der Wasserleitungs- und Kanalgebührenordnung (sh. Beschlüsse unter TO 7).<br />

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