Institut für Psychoanalyse - Psychoanalytische AG Stuttgart-Tübingen
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Einführung<br />
Die <strong>Psychoanalytische</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Stuttgart</strong>-<strong>Tübingen</strong> e.V. besteht<br />
seit 1971. Sie hat den Zweck der<br />
Pflege und Weiterentwicklung der von<br />
Freud begründeten Wissenschaft der<br />
<strong>Psychoanalyse</strong> und aller ihrer Anwendungen.<br />
Sie ist ein Ausbildungsinstitut, das von<br />
der Deutschen und Internationalen<br />
<strong>Psychoanalytische</strong>n Vereinigung e.V.<br />
(DPV/IPV), von der Deutschen Gesellschaft<br />
<strong>für</strong> <strong>Psychoanalyse</strong>, Psychotherapie,<br />
Psychosomatik und Tiefenpsychologie<br />
e.V. (DGPT) und von der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV)<br />
bzw. nach dem Psychotherapeutengesetz<br />
vom Regierungspräsidium <strong>Stuttgart</strong><br />
anerkannt ist. Ärztliche Mitglieder<br />
sind von der Ärztekammer Nordwürttemberg<br />
und von der Ärztekammer<br />
Südwürttemberg zur Weiterbildung<br />
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung<br />
„<strong>Psychoanalyse</strong>“ ermächtigt.<br />
Dementsprechend bildet die Arbeitsgemeinschaft<br />
Ärzte und Diplompsychologen<br />
zu Psychoanalytikern aus. Hierbei<br />
können Ärzte die Weiterbildung zur<br />
Zusatzbezeichnung „<strong>Psychoanalyse</strong>“,<br />
Diplompsychologen die Ausbildung<br />
zum „Psychologischen Psychotherapeuten“<br />
absolvieren. Die Aus- bzw.<br />
Weiterbildungsgänge sind berufsbegleitend.<br />
Eingangsvoraussetzungen<br />
sind abgeschlossene Hochschulstudien<br />
als Ärzte oder Diplompsychologen.<br />
In einzelnen Fällen kann <strong>für</strong> andere<br />
akademische Berufsgruppen eine sogenannte<br />
Laienausbildung angeboten<br />
werden; sie berechtigt jedoch nicht<br />
zur Teilnahme an der Kassenärztlichen<br />
Versorgung.<br />
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Die Aus- und Weiterbildung ist in Abschnitte<br />
gegliedert, die mit Kolloquien<br />
bzw. Prüfungen abgeschlossen werden.<br />
Zwischenprüfungen bzw. Vorkolloquien<br />
berechtigen zur Behandlung<br />
unter Supervision. Der dann folgende<br />
Abschluss nach den geltenden Psychotherapierichtlinien<br />
bzw. nach dem<br />
Psychotherapeutengesetz (Approbation)<br />
befähigt Diplompsychologen zur<br />
Teilnahme an der kassenärztlichen<br />
Versorgung. Der Abschluss nach der<br />
Weiterbildungsordnung <strong>für</strong> Ärzte befähigt<br />
diese zum Führen der Zusatzbezeichnung<br />
„<strong>Psychoanalyse</strong>” und<br />
damit ebenfalls zur Teilnahme an der<br />
kassenärztlichen Versorgung. Beide<br />
Abschlüsse schaffen jeweils die Voraussetzung<br />
zum Erwerb der Mitgliedschaft<br />
in der DGPT. Eine Berechtigung<br />
zur Teilnahme an der kassenärztlichen<br />
Versorgung wird jedoch nach Bedarfsgrundsätzen<br />
von der regionalen<br />
Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.<br />
Der Abschluss mit dem Kolloquium vor<br />
der Deutschen <strong>Psychoanalytische</strong>n Vereinigung<br />
e.V. berechtigt zum Erwerb<br />
der Mitgliedschaft in der DPV, bzw. in<br />
der <strong>Psychoanalytische</strong>n Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Stuttgart</strong>-<strong>Tübingen</strong> und in der<br />
Internationalen <strong>Psychoanalytische</strong>n<br />
Vereinigung (IPV).<br />
Die Ausbildungsrichtlinien sind beim<br />
Vorsitzenden des örtlichen Ausbildungsausschusses<br />
erhältlich, an den<br />
auch die Bewerbung zur Aus- bzw.<br />
Weiterbildung zu richten ist.<br />
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