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Institut für Psychoanalyse - Psychoanalytische AG Stuttgart-Tübingen

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Einführung<br />

Die <strong>Psychoanalytische</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Stuttgart</strong>-<strong>Tübingen</strong> e.V. besteht<br />

seit 1971. Sie hat den Zweck der<br />

Pflege und Weiterentwicklung der von<br />

Freud begründeten Wissenschaft der<br />

<strong>Psychoanalyse</strong> und aller ihrer Anwendungen.<br />

Sie ist ein Ausbildungsinstitut, das von<br />

der Deutschen und Internationalen<br />

<strong>Psychoanalytische</strong>n Vereinigung e.V.<br />

(DPV/IPV), von der Deutschen Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> <strong>Psychoanalyse</strong>, Psychotherapie,<br />

Psychosomatik und Tiefenpsychologie<br />

e.V. (DGPT) und von der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV)<br />

bzw. nach dem Psychotherapeutengesetz<br />

vom Regierungspräsidium <strong>Stuttgart</strong><br />

anerkannt ist. Ärztliche Mitglieder<br />

sind von der Ärztekammer Nordwürttemberg<br />

und von der Ärztekammer<br />

Südwürttemberg zur Weiterbildung<br />

zum Erwerb der Zusatzbezeichnung<br />

„<strong>Psychoanalyse</strong>“ ermächtigt.<br />

Dementsprechend bildet die Arbeitsgemeinschaft<br />

Ärzte und Diplompsychologen<br />

zu Psychoanalytikern aus. Hierbei<br />

können Ärzte die Weiterbildung zur<br />

Zusatzbezeichnung „<strong>Psychoanalyse</strong>“,<br />

Diplompsychologen die Ausbildung<br />

zum „Psychologischen Psychotherapeuten“<br />

absolvieren. Die Aus- bzw.<br />

Weiterbildungsgänge sind berufsbegleitend.<br />

Eingangsvoraussetzungen<br />

sind abgeschlossene Hochschulstudien<br />

als Ärzte oder Diplompsychologen.<br />

In einzelnen Fällen kann <strong>für</strong> andere<br />

akademische Berufsgruppen eine sogenannte<br />

Laienausbildung angeboten<br />

werden; sie berechtigt jedoch nicht<br />

zur Teilnahme an der Kassenärztlichen<br />

Versorgung.<br />

2<br />

Die Aus- und Weiterbildung ist in Abschnitte<br />

gegliedert, die mit Kolloquien<br />

bzw. Prüfungen abgeschlossen werden.<br />

Zwischenprüfungen bzw. Vorkolloquien<br />

berechtigen zur Behandlung<br />

unter Supervision. Der dann folgende<br />

Abschluss nach den geltenden Psychotherapierichtlinien<br />

bzw. nach dem<br />

Psychotherapeutengesetz (Approbation)<br />

befähigt Diplompsychologen zur<br />

Teilnahme an der kassenärztlichen<br />

Versorgung. Der Abschluss nach der<br />

Weiterbildungsordnung <strong>für</strong> Ärzte befähigt<br />

diese zum Führen der Zusatzbezeichnung<br />

„<strong>Psychoanalyse</strong>” und<br />

damit ebenfalls zur Teilnahme an der<br />

kassenärztlichen Versorgung. Beide<br />

Abschlüsse schaffen jeweils die Voraussetzung<br />

zum Erwerb der Mitgliedschaft<br />

in der DGPT. Eine Berechtigung<br />

zur Teilnahme an der kassenärztlichen<br />

Versorgung wird jedoch nach Bedarfsgrundsätzen<br />

von der regionalen<br />

Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.<br />

Der Abschluss mit dem Kolloquium vor<br />

der Deutschen <strong>Psychoanalytische</strong>n Vereinigung<br />

e.V. berechtigt zum Erwerb<br />

der Mitgliedschaft in der DPV, bzw. in<br />

der <strong>Psychoanalytische</strong>n Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Stuttgart</strong>-<strong>Tübingen</strong> und in der<br />

Internationalen <strong>Psychoanalytische</strong>n<br />

Vereinigung (IPV).<br />

Die Ausbildungsrichtlinien sind beim<br />

Vorsitzenden des örtlichen Ausbildungsausschusses<br />

erhältlich, an den<br />

auch die Bewerbung zur Aus- bzw.<br />

Weiterbildung zu richten ist.<br />

3

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