Mitglieder - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG
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<strong>Wohnungsbau</strong>-<strong>Genossenschaft</strong> <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> 1/2011<br />
Die aufgrund von Witterungsbedingungen eingeschränkte Nutzbarkeit des Balkons führt nicht zu mietrechtlichen<br />
Minderungsansprüchen des Nutzers. Auch haftet die <strong>Genossenschaft</strong> nicht für die entstandenen<br />
Schäden. Dafür ist die Hausratversicherung des Wohnungsnutzers zuständig. Um Schäden zu vermeiden,<br />
sollten Möbel und Inventar daher im Winter vom Balkon geräumt werden.<br />
Unabhängig von der Sach- und Rechtslage wurden durch unserer Haushandwerker und zusätzlich beauftragte<br />
Firmen während der Frostperiode zugefrorene Wasserausläufe freigelegt, so dass das angestaute<br />
Wasser abfließen konnte. Hierbei wurden wir auch von unseren <strong>Mitglieder</strong>n tatkräftig unterstützt, bei denen<br />
wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchten.<br />
Darüber hinaus wurden durch uns weitere technische Möglichkeiten geprüft, um künftig ein Zufrieren der<br />
Abflüsse zu vermeiden bzw. die dadurch entstehende Beeinträchtigung auf den Balkonen zu minimieren.<br />
Hierzu gehören folgende, teilweise auch von unseren <strong>Mitglieder</strong>n vorgeschlagene Überlegungen:<br />
Vergrößerung des Rohrquerschnitts<br />
In diesem Fall müsste auf jedem Balkonboden eine Kernbohrung<br />
durchgeführt werden, außerdem ein komplett neues Rohr sowie<br />
ein Direktablauf mit einem größeren Durchmesser verlegt werden.<br />
Ein Einfrieren ließe sich damit jedoch nicht generell verhindern,<br />
sondern lediglich hinauszögern.<br />
Dämmung der Rohre<br />
Eine zusätzliche Dämmung der Abflussrohre ist eine kostspielige<br />
Maßnahme. Das Zufrieren wird nicht verhindert, höchstens hinausgeschoben.<br />
Umleitung der Entwässerung<br />
Ein Verschließen bzw. Umleiten der Entwässerung der Balkondächer<br />
würde das Problem umgehen, hätte aber ein unkontrolliertes<br />
Abfließen des Wassers über die Fassade zur Folge.<br />
Demontage des Rohrendstücks<br />
Eine Demontage des Rohrendstücks im Erdgeschossbereich wurde<br />
getestet und während der extremen Wetterlage praktiziert. Bei<br />
gleichzeitiger zusätzlicher Enteisung durch Handwerker konnten<br />
dadurch verschlossene Entwässerungsrohre enteist werden. Ein positives<br />
Ergebnis ist allerdings nur bei ständiger Überwachung zu erreichen<br />
und der Effekt eher gering, da die Rohre in jeder Etage einfrieren<br />
können.<br />
Rohrbegleitheizung<br />
Eine solche zusätzliche Heizung wäre die bautechnisch sinnvollste Maßnahme, allerdings stehen<br />
die Investitionskosten in keinem angemessenen Verhältnis zum gewünschen Ergebniss. Darüber<br />
hinaus führen die zusätzlichen Strom- und Heizkosten zu einer weiteren Belastung in den Betriebskosten.<br />
Keine dieser möglichen Lösungen führt zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis; sie sind teuer<br />
bzw. technisch sehr aufwändig oder ohne nachhaltige Wirkung.<br />
Das Zufrieren der Balkonabflüsse ist im vorletzten Winter erstmals verstärkt aufgetreten.<br />
Da solche extremen Witterungsbedingungen, wie sie in den letzten beiden Wintern herrschten,<br />
eher die Ausnahmen sind, bleibt erst einmal abzuwarten, in wieweit ein grundsätzlicher Handlungsbedarf<br />
besteht. Wir werden uns deshalb in erster Linie darum bemühen, auftretende Extremfälle<br />
zu beheben und langfristig nach sinnvollen Lösungen zu suchen.