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Mitglieder - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG

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<strong>Wohnungsbau</strong>-<strong>Genossenschaft</strong> <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> 1/2011<br />

Die aufgrund von Witterungsbedingungen eingeschränkte Nutzbarkeit des Balkons führt nicht zu mietrechtlichen<br />

Minderungsansprüchen des Nutzers. Auch haftet die <strong>Genossenschaft</strong> nicht für die entstandenen<br />

Schäden. Dafür ist die Hausratversicherung des Wohnungsnutzers zuständig. Um Schäden zu vermeiden,<br />

sollten Möbel und Inventar daher im Winter vom Balkon geräumt werden.<br />

Unabhängig von der Sach- und Rechtslage wurden durch unserer Haushandwerker und zusätzlich beauftragte<br />

Firmen während der Frostperiode zugefrorene Wasserausläufe freigelegt, so dass das angestaute<br />

Wasser abfließen konnte. Hierbei wurden wir auch von unseren <strong>Mitglieder</strong>n tatkräftig unterstützt, bei denen<br />

wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchten.<br />

Darüber hinaus wurden durch uns weitere technische Möglichkeiten geprüft, um künftig ein Zufrieren der<br />

Abflüsse zu vermeiden bzw. die dadurch entstehende Beeinträchtigung auf den Balkonen zu minimieren.<br />

Hierzu gehören folgende, teilweise auch von unseren <strong>Mitglieder</strong>n vorgeschlagene Überlegungen:<br />

Vergrößerung des Rohrquerschnitts<br />

In diesem Fall müsste auf jedem Balkonboden eine Kernbohrung<br />

durchgeführt werden, außerdem ein komplett neues Rohr sowie<br />

ein Direktablauf mit einem größeren Durchmesser verlegt werden.<br />

Ein Einfrieren ließe sich damit jedoch nicht generell verhindern,<br />

sondern lediglich hinauszögern.<br />

Dämmung der Rohre<br />

Eine zusätzliche Dämmung der Abflussrohre ist eine kostspielige<br />

Maßnahme. Das Zufrieren wird nicht verhindert, höchstens hinausgeschoben.<br />

Umleitung der Entwässerung<br />

Ein Verschließen bzw. Umleiten der Entwässerung der Balkondächer<br />

würde das Problem umgehen, hätte aber ein unkontrolliertes<br />

Abfließen des Wassers über die Fassade zur Folge.<br />

Demontage des Rohrendstücks<br />

Eine Demontage des Rohrendstücks im Erdgeschossbereich wurde<br />

getestet und während der extremen Wetterlage praktiziert. Bei<br />

gleichzeitiger zusätzlicher Enteisung durch Handwerker konnten<br />

dadurch verschlossene Entwässerungsrohre enteist werden. Ein positives<br />

Ergebnis ist allerdings nur bei ständiger Überwachung zu erreichen<br />

und der Effekt eher gering, da die Rohre in jeder Etage einfrieren<br />

können.<br />

Rohrbegleitheizung<br />

Eine solche zusätzliche Heizung wäre die bautechnisch sinnvollste Maßnahme, allerdings stehen<br />

die Investitionskosten in keinem angemessenen Verhältnis zum gewünschen Ergebniss. Darüber<br />

hinaus führen die zusätzlichen Strom- und Heizkosten zu einer weiteren Belastung in den Betriebskosten.<br />

Keine dieser möglichen Lösungen führt zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis; sie sind teuer<br />

bzw. technisch sehr aufwändig oder ohne nachhaltige Wirkung.<br />

Das Zufrieren der Balkonabflüsse ist im vorletzten Winter erstmals verstärkt aufgetreten.<br />

Da solche extremen Witterungsbedingungen, wie sie in den letzten beiden Wintern herrschten,<br />

eher die Ausnahmen sind, bleibt erst einmal abzuwarten, in wieweit ein grundsätzlicher Handlungsbedarf<br />

besteht. Wir werden uns deshalb in erster Linie darum bemühen, auftretende Extremfälle<br />

zu beheben und langfristig nach sinnvollen Lösungen zu suchen.

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