September - Leisach
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Der Amtsleiter informiert<br />
Kinderpass bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr<br />
Wenn das Kind vor dem zwölften Geburtstag alleine oder in Begleitung anderer Personen<br />
als den Eltern (z. B. mit Verwandten, Schulreisen, Schüleraustauschprogramme) ins<br />
Ausland reisen will, kann ein Kinderpass beantragt werden. Es wird ein Reisepass ohne<br />
Chip ausgestellt.<br />
Für Kinder, die nur mit den Eltern verreisen, gibt es die Möglichkeit der Kindermiteintragung<br />
in den Reisepass der Eltern.<br />
Die Gültigkeitsdauer von Kinderpässen beträgt:<br />
☞ für Kinder ab Geburt bis zwei Jahren: zwei Jahre<br />
☞ für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre<br />
Ein Kinderpass kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche<br />
Vertretung für das Kind hat.<br />
Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.<br />
Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Hat der Vater bei<br />
einem unehelichen Minderjährigen die gemeinsame Obsorge, hat er dies durch einen mit<br />
einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss nachzuweisen.<br />
Bei geschiedenen Ehen oder nach einer Übertragung der Obsorge an sonstige Personen<br />
bedarf es zum Nachweis der Obsorge:<br />
☞ eines mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschlusses<br />
☞ eines mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Nachweises über die<br />
pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung oder den Vergleich der<br />
gemeinsamen Obsorge<br />
☞ einer Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde<br />
Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.<br />
Bei der zuständigen Behörde kann man den Reisepass direkt beantragen, d. h. ohne<br />
zusätzlich ein Antragsformular ausfüllen zu müssen. Wenn jedoch ein Antrag über die<br />
Gemeinde gestellt wird, benötigt man das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses“,<br />
dieses liegt beim Gemeindeamt auf.<br />
Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich zur Identitätsfeststellung erscheinen.<br />
Der Kinderpass ohne Chip wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an<br />
die vom Antragsteller oder der Antragstellerin angegebene Adresse (z. B. Wohnung,<br />
Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass für Kinder<br />
ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt<br />
wird.<br />
Kosten:<br />
Kinderpass: EUR 26,-- (gleiche Gebühr wie bei Kindermiteintragung)<br />
Expresspass für Kinder: EUR 38,--<br />
Diese Gebühren sind Pauschalgebühren, d. h. es sind keine weiteren Gebühren zu<br />
entrichten (z. B. für Beilagen).<br />
Alfons Monitzer