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September - Leisach

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Der Amtsleiter informiert<br />

Kinderpass bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr<br />

Wenn das Kind vor dem zwölften Geburtstag alleine oder in Begleitung anderer Personen<br />

als den Eltern (z. B. mit Verwandten, Schulreisen, Schüleraustauschprogramme) ins<br />

Ausland reisen will, kann ein Kinderpass beantragt werden. Es wird ein Reisepass ohne<br />

Chip ausgestellt.<br />

Für Kinder, die nur mit den Eltern verreisen, gibt es die Möglichkeit der Kindermiteintragung<br />

in den Reisepass der Eltern.<br />

Die Gültigkeitsdauer von Kinderpässen beträgt:<br />

☞ für Kinder ab Geburt bis zwei Jahren: zwei Jahre<br />

☞ für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre<br />

Ein Kinderpass kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche<br />

Vertretung für das Kind hat.<br />

Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.<br />

Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Hat der Vater bei<br />

einem unehelichen Minderjährigen die gemeinsame Obsorge, hat er dies durch einen mit<br />

einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss nachzuweisen.<br />

Bei geschiedenen Ehen oder nach einer Übertragung der Obsorge an sonstige Personen<br />

bedarf es zum Nachweis der Obsorge:<br />

☞ eines mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschlusses<br />

☞ eines mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Nachweises über die<br />

pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung oder den Vergleich der<br />

gemeinsamen Obsorge<br />

☞ einer Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde<br />

Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.<br />

Bei der zuständigen Behörde kann man den Reisepass direkt beantragen, d. h. ohne<br />

zusätzlich ein Antragsformular ausfüllen zu müssen. Wenn jedoch ein Antrag über die<br />

Gemeinde gestellt wird, benötigt man das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses“,<br />

dieses liegt beim Gemeindeamt auf.<br />

Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich zur Identitätsfeststellung erscheinen.<br />

Der Kinderpass ohne Chip wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an<br />

die vom Antragsteller oder der Antragstellerin angegebene Adresse (z. B. Wohnung,<br />

Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass für Kinder<br />

ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt<br />

wird.<br />

Kosten:<br />

Kinderpass: EUR 26,-- (gleiche Gebühr wie bei Kindermiteintragung)<br />

Expresspass für Kinder: EUR 38,--<br />

Diese Gebühren sind Pauschalgebühren, d. h. es sind keine weiteren Gebühren zu<br />

entrichten (z. B. für Beilagen).<br />

Alfons Monitzer

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