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RICHTSÄTZE FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN IN DER ...

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´ Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten<br />

4 Handhabung der Ausgleichszahlungen in<br />

Verbindung mit den Richtsätzen<br />

Bei Grundinanspruchnahmen sind die Flächen durch den Bewirtschafter<br />

umgehend als Grundinanspruchnahme im Mehrfachantrag zu berücksichtigen<br />

bzw. nach Abgabe dessen eine Nachmeldung innerhalb des<br />

Verpflichtungszeitraumes durchzuführen. Der dadurch verursachte<br />

Förderungsverlust ist als Schaden anzusehen und abzugelten.<br />

Referat V Betriebswesen | 9020 Klagenfurt | Museumgasse 5 Seite 6

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