RICHTSÄTZE FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN IN DER ...
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´ Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten<br />
4 Handhabung der Ausgleichszahlungen in<br />
Verbindung mit den Richtsätzen<br />
Bei Grundinanspruchnahmen sind die Flächen durch den Bewirtschafter<br />
umgehend als Grundinanspruchnahme im Mehrfachantrag zu berücksichtigen<br />
bzw. nach Abgabe dessen eine Nachmeldung innerhalb des<br />
Verpflichtungszeitraumes durchzuführen. Der dadurch verursachte<br />
Förderungsverlust ist als Schaden anzusehen und abzugelten.<br />
Referat V Betriebswesen | 9020 Klagenfurt | Museumgasse 5 Seite 6