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Niederbayerische Schule

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4<br />

Politik<br />

Bayern schafft leistungsgerechtes<br />

und flexibles Dienstrecht<br />

Für Grund- und Hauptschullehrer werden Beförderungsmöglichkeiten geschaffen<br />

Interview mit der CSU-Landtagsabgeordneten<br />

Ingrid Heckner. Ingrid Heckner<br />

ist Mitglied im Ausschuss für<br />

Bildung, Jugend und Sport. Als gelernte<br />

Berufsschullehrerin vertritt sie ihre<br />

Fraktion in diesem Gremium bei Fragen<br />

der beruflichen Bildung. Außerdem<br />

ist sie stellvertretende Vorsitzende des<br />

Arbeitskreises für Fragen des Öffentlichen<br />

Dienstes.<br />

1. Die Staatsregierung will ein neues<br />

Dienstrecht schaffen. Was sind die<br />

Gründe?<br />

Die Föderalismusreform I hat ein eigenes<br />

Dienstrecht für die bayerischen<br />

Beamten notwendig gemacht. Wir<br />

begreifen das aber nicht nur als Pflicht,<br />

sondern auch als Chance: Es gibt uns<br />

die Möglichkeit, ein modernes, flexibles<br />

und vor allem leistungsorientiertes<br />

Dienstrecht für unsere Beamtinnen und<br />

Beamten zu schaffen. Nicht zuletzt vor<br />

dem Hintergrund der demographischen<br />

Entwicklung ist das notwendig: Wir<br />

müssen dafür sorgen, dass der öffentliche<br />

Dienst auch künftig so attraktiv<br />

bleibt, dass wir im Wettbewerb um<br />

leistungsstarke junge Menschen gegenüber<br />

der freien Wirtschaft bestehen<br />

können.<br />

2. In den Gymnasien befinden sich nur<br />

rund 37 Prozent der Lehrkräfte im Eingangsamt<br />

A 13. Die anderen sind befördert.<br />

In den Grund- und Hauptschulen<br />

dagegen befinden sich 84 Prozent der<br />

Lehrkräfte im Eingangsamt A 12. Ein<br />

funktionsloses Beförderungsamt gibt es<br />

für sie bisher nicht. Für viele Grund- und<br />

Hauptschullehrer war das bisher frustrierend,<br />

dass Leistung und Motivation nicht<br />

honoriert wurden. Was ändert sich hier<br />

durch die Dienstrechtsreform?<br />

Wir betrachten Beförderungen als das<br />

Kernelement zur Honorierung von<br />

Leistung. Deshalb wollen wir die Beförderungsmöglichkeiten<br />

im Grund- und<br />

Hauptschulbereich deutlich verbessern.<br />

Wir streben zwei funktionslose Beförde-<br />

<strong>Niederbayerische</strong> <strong>Schule</strong> Ausgabe 6 Juli/2008<br />

Ingrid Heckner, stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Fragen des Öffentlichen<br />

Dienstes beim Interview mit dem Schriftleiter der <strong>Niederbayerische</strong>n <strong>Schule</strong><br />

Toni Gschrei.<br />

rungsämter in A 12 +Z und A 13 an. Die<br />

Ämter im Bereich der Leitung von<br />

Grund- und Hauptschulen sowie im<br />

Schulaufsichtsdienst werden zur Wiederherstellung<br />

des amtsangemessenen<br />

Abstandes überprüft und gegebenenfalls<br />

angepasst.<br />

3. Wie viel Prozent der Grund- und<br />

Hauptschullehrer können denn in Zukunft<br />

mit einer solchen Beförderung<br />

rechnen?<br />

Generell gilt: Derzeit liegen nur die<br />

Eckpunkte vor, was Detailregelungen<br />

wie Anzahl und Verteilung der Beförderungsämter<br />

anbelangt, sind die weiteren<br />

Beratungen abzuwarten. Wir werden<br />

hier, wie schon bei den Eckpunkten, im<br />

Rahmen des Beteiligungsverfahrens die<br />

Verbände intensiv einbinden. Ich möchte<br />

dem nicht vorgreifen.<br />

4. Welche Kriterien und Voraussetzungen<br />

wird es für die Beförderung geben?<br />

Ausschlaggebend für die Beförderung<br />

wird die dienstliche Beurteilung sein.<br />

Transparenz und Gleichbehandlung<br />

müssen sichergestellt werden, wenn es<br />

um das Thema Beförderung geht. Dafür<br />

steht uns mit der dienstlichen Beurteilung<br />

ein bewährtes Instrument zur<br />

Verfügung.<br />

5 Welche Rolle wird der Leistungsgedanke<br />

im zukünftigen bayerischen<br />

Dienstrecht spielen?<br />

Das Leistungsprinzip ist schon seit jeher<br />

einer der hergebrachten Grundsätze des<br />

Beamtenrechts. Es ist Ausdruck des<br />

umfassenden Gebots der Effektivität<br />

des öffentlichen Dienstes. Im neuen<br />

Dienstrecht wollen wir den Leistungsgedanken<br />

noch stärker in den Mittelpunkt<br />

stellen. Es gilt, flexible Regelungen zu<br />

schaffen, die das berufliche Fortkommen<br />

unterstützen und das Potential<br />

jedes einzelnen fördern. Damit tun wir<br />

auch etwas für das öffentliche Bild des<br />

Beamten: Künftig wird für die Öffentlichkeit<br />

noch transparenter sein, dass auch<br />

und gerade im staatlichen Bereich<br />

Leistung gefordert und gefördert wird.<br />

6. Wird es neben den Beförderungsämtern<br />

noch andere konkrete Leistungsanreize<br />

geben? Wenn ja. Welche?<br />

Neben den neuen Beförderungsmöglichkeiten<br />

wollen wir auch durch Leistungsstufen<br />

und Leistungszulagen die<br />

Motivation fördern. Überdurchschnittlich<br />

leistungsstarke Beamtinnen und Beamte<br />

der Besoldungsordnung A sollen in den<br />

Stufen der Grundgehaltstabelle künftig<br />

beschleunigt vorrücken oder eine entsprechend<br />

befristete Zulage erhalten.<br />

Außerdem werden für Beamtinnen und<br />

Beamte der Besoldungsordnungen A

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