Niederbayerische Schule
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4<br />
Politik<br />
Bayern schafft leistungsgerechtes<br />
und flexibles Dienstrecht<br />
Für Grund- und Hauptschullehrer werden Beförderungsmöglichkeiten geschaffen<br />
Interview mit der CSU-Landtagsabgeordneten<br />
Ingrid Heckner. Ingrid Heckner<br />
ist Mitglied im Ausschuss für<br />
Bildung, Jugend und Sport. Als gelernte<br />
Berufsschullehrerin vertritt sie ihre<br />
Fraktion in diesem Gremium bei Fragen<br />
der beruflichen Bildung. Außerdem<br />
ist sie stellvertretende Vorsitzende des<br />
Arbeitskreises für Fragen des Öffentlichen<br />
Dienstes.<br />
1. Die Staatsregierung will ein neues<br />
Dienstrecht schaffen. Was sind die<br />
Gründe?<br />
Die Föderalismusreform I hat ein eigenes<br />
Dienstrecht für die bayerischen<br />
Beamten notwendig gemacht. Wir<br />
begreifen das aber nicht nur als Pflicht,<br />
sondern auch als Chance: Es gibt uns<br />
die Möglichkeit, ein modernes, flexibles<br />
und vor allem leistungsorientiertes<br />
Dienstrecht für unsere Beamtinnen und<br />
Beamten zu schaffen. Nicht zuletzt vor<br />
dem Hintergrund der demographischen<br />
Entwicklung ist das notwendig: Wir<br />
müssen dafür sorgen, dass der öffentliche<br />
Dienst auch künftig so attraktiv<br />
bleibt, dass wir im Wettbewerb um<br />
leistungsstarke junge Menschen gegenüber<br />
der freien Wirtschaft bestehen<br />
können.<br />
2. In den Gymnasien befinden sich nur<br />
rund 37 Prozent der Lehrkräfte im Eingangsamt<br />
A 13. Die anderen sind befördert.<br />
In den Grund- und Hauptschulen<br />
dagegen befinden sich 84 Prozent der<br />
Lehrkräfte im Eingangsamt A 12. Ein<br />
funktionsloses Beförderungsamt gibt es<br />
für sie bisher nicht. Für viele Grund- und<br />
Hauptschullehrer war das bisher frustrierend,<br />
dass Leistung und Motivation nicht<br />
honoriert wurden. Was ändert sich hier<br />
durch die Dienstrechtsreform?<br />
Wir betrachten Beförderungen als das<br />
Kernelement zur Honorierung von<br />
Leistung. Deshalb wollen wir die Beförderungsmöglichkeiten<br />
im Grund- und<br />
Hauptschulbereich deutlich verbessern.<br />
Wir streben zwei funktionslose Beförde-<br />
<strong>Niederbayerische</strong> <strong>Schule</strong> Ausgabe 6 Juli/2008<br />
Ingrid Heckner, stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Fragen des Öffentlichen<br />
Dienstes beim Interview mit dem Schriftleiter der <strong>Niederbayerische</strong>n <strong>Schule</strong><br />
Toni Gschrei.<br />
rungsämter in A 12 +Z und A 13 an. Die<br />
Ämter im Bereich der Leitung von<br />
Grund- und Hauptschulen sowie im<br />
Schulaufsichtsdienst werden zur Wiederherstellung<br />
des amtsangemessenen<br />
Abstandes überprüft und gegebenenfalls<br />
angepasst.<br />
3. Wie viel Prozent der Grund- und<br />
Hauptschullehrer können denn in Zukunft<br />
mit einer solchen Beförderung<br />
rechnen?<br />
Generell gilt: Derzeit liegen nur die<br />
Eckpunkte vor, was Detailregelungen<br />
wie Anzahl und Verteilung der Beförderungsämter<br />
anbelangt, sind die weiteren<br />
Beratungen abzuwarten. Wir werden<br />
hier, wie schon bei den Eckpunkten, im<br />
Rahmen des Beteiligungsverfahrens die<br />
Verbände intensiv einbinden. Ich möchte<br />
dem nicht vorgreifen.<br />
4. Welche Kriterien und Voraussetzungen<br />
wird es für die Beförderung geben?<br />
Ausschlaggebend für die Beförderung<br />
wird die dienstliche Beurteilung sein.<br />
Transparenz und Gleichbehandlung<br />
müssen sichergestellt werden, wenn es<br />
um das Thema Beförderung geht. Dafür<br />
steht uns mit der dienstlichen Beurteilung<br />
ein bewährtes Instrument zur<br />
Verfügung.<br />
5 Welche Rolle wird der Leistungsgedanke<br />
im zukünftigen bayerischen<br />
Dienstrecht spielen?<br />
Das Leistungsprinzip ist schon seit jeher<br />
einer der hergebrachten Grundsätze des<br />
Beamtenrechts. Es ist Ausdruck des<br />
umfassenden Gebots der Effektivität<br />
des öffentlichen Dienstes. Im neuen<br />
Dienstrecht wollen wir den Leistungsgedanken<br />
noch stärker in den Mittelpunkt<br />
stellen. Es gilt, flexible Regelungen zu<br />
schaffen, die das berufliche Fortkommen<br />
unterstützen und das Potential<br />
jedes einzelnen fördern. Damit tun wir<br />
auch etwas für das öffentliche Bild des<br />
Beamten: Künftig wird für die Öffentlichkeit<br />
noch transparenter sein, dass auch<br />
und gerade im staatlichen Bereich<br />
Leistung gefordert und gefördert wird.<br />
6. Wird es neben den Beförderungsämtern<br />
noch andere konkrete Leistungsanreize<br />
geben? Wenn ja. Welche?<br />
Neben den neuen Beförderungsmöglichkeiten<br />
wollen wir auch durch Leistungsstufen<br />
und Leistungszulagen die<br />
Motivation fördern. Überdurchschnittlich<br />
leistungsstarke Beamtinnen und Beamte<br />
der Besoldungsordnung A sollen in den<br />
Stufen der Grundgehaltstabelle künftig<br />
beschleunigt vorrücken oder eine entsprechend<br />
befristete Zulage erhalten.<br />
Außerdem werden für Beamtinnen und<br />
Beamte der Besoldungsordnungen A