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z - DGB-Jugend

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fitIN<br />

DEN JOB<br />

EIN SERVICE DER <strong>DGB</strong>-JUGEND FÜR DEN BERUFSSTART<br />

tipps<br />

und Infos für neue Azubis<br />

04 » LOCKER BLEIBEN<br />

Der Start in die Arbeitswelt<br />

08 » DIE PROBLEM-LÖSER<br />

Rat + Tat: die JAV<br />

10 » DAS STEHT MIR ZU<br />

Tarifverträge<br />

14 » CHEF, ÜBERNEHMEN SIE!<br />

Perspektive danach<br />

18 » ERSTE HILFE<br />

Azubi-Rechte


02 Auf geht’s<br />

Lieber noch mal nachfragen<br />

»Als zukünftige<br />

Bürokauffrau muss ich schnell auf der Computer-<br />

Tastatur tippen können. Deshalb haben wir gleich<br />

von Anfang an jeden Morgen für zwei Stunden geübt.<br />

So hatte ich dann in der Berufsschule einen ziemlichen<br />

Vorsprung gegenüber den anderen. Wenn ich<br />

Fragen zum Umgang mit dem Computer hatte, bin<br />

ich zu meinen Kollegen gegangen. Dabei habe ich<br />

schnell gemerkt, wer gerne auf meine Fragen antwortet<br />

und wen man besser nicht fragen sollte, weil<br />

er oder sie eher genervt war. Anfangs hatte ich auch<br />

das Problem, dass ich am Telefon die Namen der<br />

Anrufenden nicht richtig verstanden habe. Aus Angst<br />

davor, mich zu blamieren, habe ich mir die Namen<br />

falsch notiert und die Leute so durchgestellt. Das<br />

machte aber bei den Kollegen keinen zuverlässigen<br />

Eindruck. Deshalb mein Tipp: Immer nachfragen, wenn<br />

ihr Namen nicht verstanden habt.<br />

Und wenn ihr fünf Mal fragt oder<br />

euch den Namen buchstabieren<br />

lasst, ist das immer noch besser,<br />

als eine falsche Information<br />

weiterzugeben.«<br />

Sylvia Becher, 17, im 1. Ausbildungsjahr<br />

zur Bürokauffrau<br />

bei der Firma ›Radici Chimica<br />

Deutschland GmbH‹ Zeitz<br />

Guter Start<br />

Es wird spannend<br />

»Am Anfang meiner Ausbildung<br />

zum Mechatroniker musste ich im ersten Ausbildungslehrgang<br />

Arbeiten machen, die ich nicht so<br />

spannend fand. Acht Wochen lang stand ich mit meinen<br />

Azubi-Kollegen am Schraubstock und habe in<br />

Handarbeit Metall bearbeitet: feilen, sägen, bohren.<br />

Mehr Abwechslung kam mit dem Lehrgang Elektronik.<br />

Hier durften wir eigene Schaltungen entwickel<br />

und aufbauen. Im Nachhinein aber denke ich, das<br />

langweilige Feilen war notwendig, damit ich erst mal<br />

ein Gefühl für den Werkstoff Metall entwickeln kann.<br />

Deshalb mein Tipp an alle Neuen: Nicht gleich die<br />

Flinte ins Korn werfen, wenn die Ausbildung am<br />

Anfang nicht so spannend ist, wie ihr sie euch vorgestellt<br />

habt! Spannend wird’s mit der Zeit automatisch, wenn<br />

ihr länger dabei, mehr Verantwortung habt und besser<br />

eingearbeitet seid.«<br />

Ronny Kleinfeld, 20, im 1. Ausbildungsjahr zum<br />

Mechatroniker bei der Firma ›VEAG‹ Jänschwalde<br />

Was ist euch in den ersten Tagen passiert? Welchen Tipp habt ihr für die Neuen?<br />

Sylvia, Marcus und Ronny berichten über ihren Ausbildungsstart.<br />

Der erste Rundgang »Klar wusste ich am ersten etwas in der Hand hatten und nicht mit schwitzigen<br />

Ausbildungstag nicht genau, wie ich mich richtig ver- Fingern dasitzen mussten. Anschließend zeigte uns<br />

halten soll. Bei der DAB haben die Verantwortlichen der Ausbildungsleiter unseren Spind und verteilte<br />

diese Nervosität aber gut abgefedert. Wir Azubis die Arbeitskleidung. Beim Rundgang durch den Betrieb<br />

haben sofort das Berichtsheft erhalten, so dass wir wurde uns auch gleich der Betriebsrat vorgestellt,<br />

der uns seine Funktion im Betrieb erklärte. Der Rundgang<br />

war sehr hilfreich, um zu wissen, wohin man<br />

am nächsten Tag laut Ausbildungsplan gehen musste.<br />

So lernte man die einzelnen Abteilungen schon mal<br />

kennen. Gut war, dass ich mich vorher schon ein bisschen<br />

über den Betrieb und die Maschinen informiert<br />

hatte. So wusste ich ungefähr, was mich erwartet,<br />

und konnte peinliche Fragen wie ›Was ist denn hier der<br />

Braukessel?‹ vermeiden.«<br />

Marcus Lindner, 24, JAV-Vorsitzender und Auszubildender<br />

im 2. Ausbildungsjahr zum Brauer und<br />

Mälzer bei der ›Dortmunder Actien Brauerei‹ (DAB)<br />

Starthilfe<br />

Hallo und willkommen in der Arbeitswelt! Vielleicht kennst du dich im Betrieb oder der Verwaltung schon aus, durch Erzählungen<br />

oder sogar durch ein Praktikum. Jetzt aber geht´s richtig los! Ausbildungsstart, das heißt viel Neues dazulernen und<br />

damit eine gute Grundlage für deine eigene Zukunft schaffen.<br />

Mit dieser Broschüre wollen wir dir Starthilfe leisten. Wir – das ist die Gewerkschaftsjugend. Jedes junge Mitglied der acht Mitgliedsgewerkschaften<br />

des Deutschen Gewerkschaftsbundes (<strong>DGB</strong>) ist gleichzeitig Mitglied der <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>. Als eigenständiger<br />

<strong>Jugend</strong>verband mit etwa einer halben Million Mitglieder sind wir Experten auf dem Gebiet der Berufsausbildung. Wir<br />

treten unter anderem dafür ein, dass für jeden jungen Menschen überhaupt erst mal ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht,<br />

und dann natürlich dafür, dass die Vergütung und die Qualität der Ausbildung stimmen.<br />

Eine Menge Neues wird in den kommenden Monaten auf dich zukommen. Es wird Erfolgserlebnisse für dich geben, hin und<br />

wieder vielleicht auch mal Frust und Probleme, die gelöst werden müssen. Manches davon wirst du selbst mit deinem Chef<br />

oder deinem Ausbilder regeln können. Dafür findest du auf den kommenden Seiten viele Tipps. Wichtig ist aber auch zu wissen,<br />

dass es kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung für dich gibt: die <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretung<br />

(JAV), der Betriebsrat und deine Gewerkschaft. Die JAV und der Betriebsrat passen beispielsweise auf, dass du<br />

etwas lernst und nicht zum Kopieren oder Fegen abgestellt wirst, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten<br />

werden oder dass die Azubis gerecht beurteilt werden. Und sie setzen sich, zusammen mit der<br />

Gewerkschaft, dafür ein, dass du nach der Ausbildung im Betrieb übernommen wirst. Klar ist, dass sich<br />

diese Ziele umso besser durchsetzen lassen, je mehr Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb arbeiten.<br />

Klar ist auch, dass keine Ausbildungsvergütung vom Himmel fällt, sondern verhandelt werden<br />

muss. Und das klappt eben am besten mit einer starken Gewerkschaft.<br />

Ob du Mitglied in einer unserer Gewerkschaften werden willst oder nicht, entscheidest du natürlich selber.<br />

Wir glauben, dass wir dich mit unseren Themen, Zielen und auch mit unserem Know-how auf den<br />

Geschmack bringen werden. Schließlich geht’s uns um gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Und<br />

nicht nur das: Auch für die Freizeit hat die <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong> eine Menge zu bieten!<br />

Viel Erfolg beim Berufsstart wünscht dir im Namen der <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong><br />

Claudia Meyer, <strong>DGB</strong> Bundesjugendsekretärin<br />

Inhalt<br />

4 Locker bleiben<br />

Ausbildungsstart – alles anders als<br />

in der Schule. Aber keine Panik,<br />

sagen Auszubildende, die schon<br />

länger dabei sind: Wir haben uns<br />

schnell an die neue Welt gewöhnt.<br />

8 Die Problem-Löser<br />

Es sind die besten Freunde der Azubis:<br />

die <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertreter.<br />

Sie sind immer zur<br />

Stelle, wenn es Fragen oder Probleme<br />

gibt.<br />

10 Das steht mir zu!<br />

Was Azubis verdienen, wie lange<br />

sie arbeiten müssen – das und noch<br />

mehr regeln Tarifverträge.<br />

12 Money, money<br />

Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe,<br />

vermögenswirksame Leistungen<br />

– nach dem Ausbildungsstart<br />

ist viel zu regeln.<br />

14 Chef, übernehmen Sie!<br />

Die Weiterbeschäftigung nach der<br />

Ausbildung ist längst nicht mehr<br />

selbstverständlich. Die Übernahme<br />

der Azubis – ein wichtiges Thema<br />

der Gewerkschaftsjugend.<br />

15 Ruhe bewahren<br />

Wenn nach Ausbildungsbeginn<br />

Zweifel aufkommen, ob der gewählte<br />

Job der richtige ist, warnen Experten<br />

vor übereilten Schritten.<br />

Editorial<br />

16 Nichts wie weg<br />

Arbeiten ist nur das halbe Leben.<br />

Die Gewerkschaften bieten ihren<br />

jungen Mitgliedern Seminare, Reisen<br />

und vieles mehr.<br />

18 Erste Hilfe<br />

Diese Rechte und Pflichten haben<br />

Auszubildende. Ein Überblick.<br />

23 Adressen/Impressum<br />

So erreicht man die Gewerkschaften.<br />

24 Jetzt wird gewählt<br />

Im Herbst 2002 finden wieder die<br />

Wahlen zu den <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretungen<br />

statt.<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

03


04<br />

Schweißen, drehen, feilen und fräsen. Fast alle Arbeiten<br />

in der Ausbildungswerkstatt finden im Stehen statt. Wer<br />

von der Schule kommt, muss sich erst umgewöhnen.<br />

Sägen quietschen, Fräsen brummen und Schweißbrenner zischen.<br />

Doch am schwersten fiel es Markus, sich an den rauen Umgangston<br />

zu gewöhnen. »Weil in der Werkstatt immer einer hämmert, sägt<br />

oder feilt, sind hier ganz andere Lautstärken angesagt«, sagt der<br />

22-jährige Azubi, der bei der Norddeutschen Affinerie AG in Hamburg<br />

Prozessleitelektroniker lernt. »Am Anfang bist du verschreckt<br />

und denkst: Was schreien die denn hier so rum?«, erinnert sich Markus<br />

an seine ersten Tage im Unternehmen. »Aber mit der Zeit weißt<br />

du, dass man sich in dieser anderen Umgebung anders und somit lauter<br />

verständigen muss.« Rund 20 <strong>Jugend</strong>liche üben an diesem Tag<br />

in der Ausbildungswerkstatt des größten Kupferherstellers Europas<br />

Schweißen und Drehen, Feilen oder Fräsen. »Wenn ich nicht zu<br />

euch komme, ist das gut!«, ruft Ausbilder Klaus Maselkowski halb ernst,<br />

halb ironisch seinen Schützlingen zu, und Markus schmunzelt.<br />

Aufpassen, das ist das Motto in der Ausbildungswerkstatt – besonders in<br />

den ersten Wochen.<br />

Stress in der Ausbildung? Rat und Hilfe gibt’s von der<br />

<strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretung (JAV). Deren Mitglieder<br />

sind meistens selbst noch in der Ausbildung<br />

und haben deshalb eine Nähe zu den Problemen. Auf dem<br />

Foto von rechts: Desiree, Sven, Christian und Aleksandar,<br />

JAV’ler bei der Norddeutschen Affinerie.<br />

Hallo und willkommen<br />

Locker<br />

bleiben<br />

Ausbildungsstart – alles anders als in der Schule. Aber keine Panik, sagen Auszubildende,<br />

die schon länger dabei sind: Wir haben uns schnell an die neue Welt gewöhnt.<br />

Er feilt heute am Fahrerhaus eines kleinen Lkw-Modells, das dem<br />

Azubi als Lehrstück dient. »Einen Tag sollte man sich für diesen<br />

Arbeitsschritt schon Zeit nehmen«, weiß Markus, immerhin ist er<br />

schon seit neun Monaten dabei und wird den Grundlehrgang Metall<br />

bald abgeschlossen haben – erster Teil seiner dreieinhalbjährigen Ausbildung,<br />

die für ihn manche Veränderung mit sich brachte. »In der<br />

Schule bekommst du die Sachen vorgesetzt und passt nicht wirklich<br />

auf«, beschreibt der werdende Prozessleitelektroniker die Unterschiede<br />

zwischen Schul- und Arbeitswelt. »Hier dagegen musst du<br />

dich engagieren.«<br />

An das frühe Aufstehen – um 4.30 Uhr ist die Nacht vorbei – hat<br />

Markus sich inzwischen gewöhnt. »Nach drei, vier Monaten ist das<br />

drinnen. Da wachst du auch schon mal vor dem Wecker auf.« Alles<br />

halb so schlimm, meint auch Azubi-Kollege René, »solange der Wille<br />

da ist und die Arbeit Spaß macht.« Das sagt auch die 21-jährige Desiree.<br />

Die gelernte Chemielaborantin kann sich noch gut an ihren<br />

ersten Tag bei der Norddeutschen Affinerie erinnern. »Am Anfang<br />

kennst du niemanden, alles ist neu, und du fühlst dich ein bisschen<br />

unwohl«, erzählt die <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertreterin (JAV),<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

05


06<br />

die mit ihren Mitstreitern die Interessen der Auszubildenden im<br />

Betrieb vertritt. Was gegen das Unwohlsein hilft? »Abwarten. Mit der<br />

Zeit lernst du die Leute kennen und merkst, die sind nett.« Die Affinerie<br />

lädt ihre neuen Auszubildenden zwei Wochen zum Einführungsund<br />

Kennenlern-Seminar ein, das macht den Start leichter. »Das<br />

geht locker los«, erinnert sich der 22-jährige Aleksandar an seine ersten<br />

Tage im Betrieb. »Du wirst eingewiesen, bekommst die Werkzeuge<br />

gezeigt, und du lernst deine Ausbilder kennen.« Nicht nur die sollen<br />

den Berufsanfängern den Sprung in die Arbeitswelt erleichtern.<br />

... Checkliste für Berufsanfänger<br />

VOR AUSBILDUNGSBEGINN<br />

Ausbildungsvertrag zuschicken lassen, unterschreiben<br />

und zurückschicken<br />

Lohnsteuerkarte beim Ortsamt beantragen<br />

Krankenversicherung abschließen<br />

(z. B. Betriebskrankenkasse)<br />

Gehaltskonto einrichten<br />

für unter 18-Jährige: ärztliche Untersuchung durchführen<br />

lassen (beim Werksarzt oder jedem Allgemeinarzt)<br />

Berechtigungsscheine für die kostenlose Untersuchung<br />

gibt es bei den Einwohnermeldestellen, den Orts- bzw.<br />

Gemeindeämtern<br />

ggf. erforderliche Arbeitsbekleidung kaufen;<br />

Arbeitsschutzkleidung muss der Betrieb stellen<br />

Anfahrtswege und -zeiten überprüfen<br />

Auch die JAV steht allen Fragen aufgeschlossen gegenüber. »Wir stellen<br />

uns gleich am Anfang den Azubis vor und sagen ihnen, dass wir<br />

helfen können, wenn’s Probleme gibt«, berichtet Sven. Der 25-jährige<br />

JAV’ler erinnert sich, dass er in den ersten Monaten vor allem<br />

daran gezweifelt hat, »ob ich das alles schaffen werde«. Da habe ihm<br />

das Gespräch mit älteren Auszubildenden geholfen, sich nicht jeden<br />

Misserfolg zu Herzen zu nehmen. »Und gerade wenn es mal Probleme<br />

mit dem Ausbilder gibt«, sagt Sven, »ist es gut, wenn man jemanden<br />

aus den höheren Ausbildungsjahren ansprechen kann«. Auch<br />

1. TAG<br />

Lohnsteuerkarte mitnehmen<br />

Bescheinigung ärztliche Untersuchung mitnehmen<br />

Bescheinigung der Krankenkasse mitnehmen<br />

ggf. Arbeitsbekleidung mitnehmen<br />

1. WOCHE<br />

Wo ist die Berufsschule? Hat der Arbeitgeber<br />

mich dort angemeldet?<br />

Wo ist das JAV-Büro?<br />

ggf. Berufsausbildungsbeihilfe beim<br />

Arbeitsamt beantragen<br />

Markus (rechts, mit seinem Azubi-Kollegen René) ist im ersten Ausbildungsjahr zum<br />

Prozessleitelektroniker. Für ihn gibt es deutliche Unterschiede zwischen seiner Schulzeit<br />

und der Arbeitswelt: »Bei der Ausbildung musst du dich engagieren!«<br />

Desiree hatte zu Beginn »unheimlich Panik, dass ich das nicht auf die<br />

Reihe bekomme.« Anders als ihre Kollegen lernte die Chemielaborantin<br />

von Anfang an im Labor und nicht in der Ausbildungswerkstatt<br />

– und hatte deshalb wenig Kontakt zu anderen Azubis. »Die Leistungserwartung<br />

war ziemlich hoch – vor allem meine eigene«,<br />

erinnert sie sich an die ersten Monate der Ausbildung. Heute weiß<br />

sie, dass ihre Sorgen unbegründet waren. »Es ist einfach viel, was man<br />

am Anfang alles lernen muss. Deshalb dauert die Ausbildung ja<br />

auch drei oder dreieinhalb Jahre.«<br />

1. VIERTELJAHR<br />

nach spätestens drei Monaten endet die Probezeit; bis<br />

dahin kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten<br />

ohne Angabe von Gründen gekündigt werden<br />

ggf. ausbildungsbegleitende Hilfen beim Arbeitsamt beantragen;<br />

die Kosten trägt der Staat<br />

Dieses Angebot richtet sich an junge Leute, denen der<br />

Abbruch ihrer Ausbildung droht – etwa wegen Sprach- und<br />

Bildungsdefiziten oder Schwierigkeiten mit Fachtheorie<br />

oder -praxis.<br />

1. HALBJAHR<br />

zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen<br />

oder zumindest einen Teil davon?<br />

Nachfragen lohnt sich!<br />

d Guter Start<br />

Hallo und willkommen<br />

Klaus Maselkowski (Foto unten links), Ausbilder bei<br />

der Norddeutschen Affinerie, über die ersten Tage.<br />

Was sollte ein Berufsanfänger am ersten Tag beachten?<br />

»Wichtig ist einmal die Arbeitssicherheit. Vor allem ein Großbetrieb<br />

birgt viele Gefahren, die junge Menschen von der Schule her<br />

nicht kennen. Das fängt beim Weg zur Ausbildungsstelle an und<br />

hört beim Helmtragen längst nicht auf. Wichtig ist auch Pünktlichkeit.<br />

Deshalb sollten Berufsanfänger schon vorher auskundschaften,<br />

wie lange sie morgens für den Weg zum Betrieb brauchen.«<br />

Was bringt der Einstieg in die Arbeitswelt mit sich?<br />

»Die jungen Leute müssen lernen, konzentriert bei der Sache<br />

zu sein. Das ist ganz anders als in der Schule: Im Betrieb muss man<br />

lernen und dabei größtenteils stehen – und dabei auch noch körperlich<br />

arbeiten.«<br />

Was raten Sie jungen Leuten in dieser Situation?<br />

»Geduld haben. Das ist ja ein Gewöhnungsprozess. Ich sag immer<br />

zu meinen Auszubildenden: ›Ihr werdet abends vor dem Fernseher<br />

einschlafen!‹ Aber das ist ganz normal, das ist mir früher<br />

auch so gegangen.«<br />

Was sollten Berufsanfänger auf jeden Fall vermeiden?<br />

»Lügen, etwa wenn mal etwas schief gelaufen ist. Wir versuchen,<br />

ein Vertrauensverhältnis aufzubauen zwischen Ausbilder<br />

und Auszubildenden. Das sollte man nicht missbrauchen.«<br />

Bring’ mal die Schwimmnägel!<br />

»In vielen Betrieben gibt es kleine Späße, die mit den neuen<br />

Azubis gemacht werden – sie werden von Abteilung zu Abteilung<br />

geschickt und müssen einen ›Obinisodumm‹ oder eine Pakkung<br />

Schwimmnägel holen. Wenn einem das passiert, sollte man<br />

es mit Humor nehmen und nicht eingeschnappt sein. Das ist ein<br />

Spaß und lockert die Atmosphäre auf.«<br />

Sarah Kirschbaum, 18 Jahre, Auszubildende zur Automobilkauffrau<br />

im 2. Ausbildungsjahr bei S & G in Karlsruhe<br />

Zuhören<br />

»Der erste Tag im Betrieb ist in der Regel ganz locker. Man erfährt<br />

das Organisatorische, man lernt die Leute und das Haus kennen.<br />

Mein Tipp: Den Tag genießen, denn danach wird es stressiger.<br />

Wenn man später in die Abteilung kommt, sollte man aufmerksam<br />

sein und alles mitnehmen, was man gesagt bekommt.«<br />

Benedikt Danner, 18 Jahre, JAV-Mitglied und Auszubildender<br />

zum Bankkaufmann im 2. Ausbildungsjahr bei der Postbank in<br />

München<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

07


08<br />

<br />

Die Problem-Löser<br />

Es sind die besten Freunde der Azubis – die <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertreter (JAV).<br />

Sie sind immer zur Stelle, wenn es Fragen oder Probleme gibt. Ein Portrait der JAV der Kaeser<br />

Kompressoren GmbH in Gera.<br />

Feierabend bei der Kaeser Kompressoren<br />

GmbH in Gera. Dreißig verschwitzte Azubis<br />

stürmen in die Garderobe, ziehen erst mal die<br />

Arbeitsschuhe aus. »Das riecht ziemlich unangenehm<br />

– aber inzwischen haben wir<br />

erreicht, dass wir das Fenster aufmachen<br />

dürfen«, berichtet der 21-jährige Industriemechaniker<br />

und Kaeser-JAV-Vorsitzende<br />

Martin Strack. Zusammen mit seinen JAV-<br />

Kollegen David Weiland und Michael Meiser<br />

sorgt Martin nicht nur für frische Luft im<br />

Umkleideraum, sondern auch für frischen<br />

Wind in der Ausbildung. »Wir haben es durchgekriegt,<br />

dass wir eine neue Drehmaschine<br />

und eine neue Fräsmaschine für die Lehrwerkstatt<br />

bekommen haben«, berichtet<br />

IG Metall-Mitglied Martin. Auch die Werkbänke<br />

in der Lehrwerkstatt wurden erneuert<br />

und mit neuen Werkzeugen bestückt. Ein<br />

weiterer Erfolg der Kaeser-JAV: Sämtliche<br />

gewerblichen Azubis – egal ob Industrieoder<br />

Zerspanungsmechaniker – können nun<br />

bereits während ihrer Ausbildung den Staplerschein<br />

machen.<br />

Wenn’s heiß wird, kommt die JAV<br />

Neue Spinde für die Garderobe, ein überdachter<br />

Pavillon für die Pause im Freien,<br />

weniger ausbildungsfremde Tätigkeiten –<br />

das sind nur einige der Dinge, für die sich<br />

die Kaeser-JAV erfolgreich eingesetzt hat.<br />

Ihr Plus: Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat,<br />

der sie stets unterstützt, und die<br />

Verankerung in der IG Metall. »Etliche unserer<br />

Azubis sind Mitglied im IG Metall-Ortsjugendausschuss«,<br />

berichtet Michael Meiser.<br />

Der 20-jährige JAV’ler kennt die Probleme der<br />

Azubis – schließlich ist er selber einer. »In der<br />

örtlichen Berufsschule«, berichtet er, »fehlen<br />

Parkplätze und Videorecorder. Wenn die<br />

Sonne scheint, wird es in den meisten Zim-<br />

mern zu heiß – denn die Jalousien fehlen<br />

oder sind kaputt.« Das schlimmste Problem<br />

allerdings ist der Unterrichtsausfall. »Ich<br />

hatte fast ein halbes Jahr lang keinen Sozialkundeunterricht«,<br />

empört sich Michael,<br />

der wegen dieser Probleme beim Schulsprecher<br />

protestiert hat. Zusammen mit<br />

einer Gruppe von Kaeser-Azubis hat Michael<br />

Meiser auch an einer Aktion vor der Wartburg<br />

teilgenommen – dort trafen sich die für die<br />

Berufsschul-Misere verantwortlichen Kultusminister.<br />

›SOS Berufsschule‹ stand auf<br />

den Flyern, die Michael verteilt hat.<br />

So wird der Chef zur Rede gestellt<br />

Die eigene Meinung vertreten, nicht wegducken<br />

– die Azubis bei Kaeser haben gelernt,<br />

für ihre Interessen einzustehen. Steht<br />

eine Betriebsversammlung an, stellen sie<br />

den Chef der Firmengruppe direkt und persönlich<br />

zur Rede. »Wenn Herr Kaeser auf<br />

meine Fragen nicht eingeht, dann stehe ich<br />

auf und gehe vor zum Mikrophon und spreche<br />

ihn noch einmal richtig direkt an, damit<br />

er darauf eingeht«, erläutert Martin Strack.<br />

Ein Beispiel hierfür: das Thema Übernahme.<br />

In einem Telefonat mit der JAV bei Kaeser in<br />

Coburg hatte Martin erfahren, dass die meisten<br />

Azubis dort unbefristet übernommen<br />

werden – in Gera wurden jedoch nur Verträge<br />

mit 12-monatiger Befristung angeboten.<br />

»Bei diesem Thema wollte er zuerst gar<br />

nicht auf mich eingehen, bis ich noch einmal<br />

nachgehakt habe«, berichtet Martin, der<br />

inzwischen als Ersatzmitglied für den Betriebsrat<br />

gewählt wurde und sich dort für<br />

eine unbefristete Übernahme einsetzen will.<br />

»Wir sind der Meinung, drei oder dreieinhalb<br />

Jahre Ausbildungszeit sind genug Probezeit<br />

– da braucht man nicht noch einmal zusätzliche<br />

zwölf Monate.«<br />

Auch ein Thema der <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretung:<br />

Arbeiten die Azubis an modernen Maschinen? JAV-<br />

Mitglied David Weiland weiß, wo es klemmt. Er ist – wie<br />

seine JAV-Kollegen – selbst noch in der Ausbildung.<br />

Zehn Pluspunkte<br />

Maria Wechsler, Bürokauffrau und JAV-Vorsitzende<br />

beim Dehner Garten-Center in Rain am Lech: Das<br />

spricht für die JAV.<br />

Schon bevor die neuen Azubis zu uns kommen,<br />

machen wir ein Grillfest oder laden sie in eine<br />

Pizzeria ein. Dadurch können sich die Neuen<br />

untereinander kennen lernen und treffen auch<br />

gleich etliche ihrer zukünftigen Kollegen.<br />

Wenn Probleme auftreten, beispielsweise in<br />

den Abteilungen, können die Azubis immer zu<br />

uns kommen. Wir sind ihr erster Ansprechpartner<br />

und arbeiten eng mit dem Betriebsrat<br />

zusammen.<br />

Kaffeekochen, Papierkörbeausleeren und<br />

ständiger Küchendienst sind tabu – wir wehren<br />

uns erfolgreich gegen ausbildungsfremde<br />

Tätigkeiten.<br />

Unsere JAV kümmert sich darum, dass Azubis<br />

keine Überstunden machen müssen und dass<br />

die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.<br />

Wir haben erreicht, dass es in jeder Abteilung<br />

einen Azubi-Paten gibt, den die Azubis ansprechen<br />

können.<br />

Rat + Tat<br />

Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di organisieren<br />

wir zwei Mal im Jahr einen Ausflug<br />

auf eine Berghütte ins Zillertal, zu der alle<br />

Azubis mitkommen können.<br />

Unsere JAV führt alle drei Monate eine Azubi-<br />

Versammlung durch, auf der Probleme in der<br />

Ausbildung angesprochen werden können.<br />

Gemeinsam mit dem Betriebsrat setzen wir<br />

uns dafür ein, dass die Azubis intensiver und<br />

besser auf die Abschlussprüfungen vorbereitet<br />

werden und dass die Azubis, soweit möglich,<br />

übernommen werden.<br />

Wir klären die Azubis über das Thema Altersvorsorge<br />

auf und erklären ihnen, welche<br />

Zuschüsse sie bei einem Beitritt in unsere<br />

Pensionskasse geltend machen können.<br />

Wir informieren die Azubis über die aktuellen<br />

Entwicklungen bei den Tarifverhandlungen<br />

und kämpfen gemeinsam mit der Gewerkschaft<br />

für eine höhere Ausbildungsvergütung.<br />

Immer in der Nähe: David Weiland, Martin Struck und Michael Meiser (v. l. n. r.) von der Kaeser-JAV<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

09


10<br />

Das steht mir zu!<br />

Was Azubis verdienen, wie lange sie arbeiten müssen und welcher Urlaub ihnen zusteht – das und<br />

noch viel mehr regeln Tarifverträge.<br />

48 Stunden pro Woche arbeiten, vier Wochen<br />

Urlaub pro Jahr, weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld.<br />

Eine Horrorvorstellung? Keineswegs<br />

– denn genau so regelt der Gesetzgeber<br />

die Arbeitsbedingungen in Deutschland.<br />

Dass die meisten Arbeitnehmer deutlich besser<br />

gestellt sind, liegt nicht am guten Willen<br />

der Arbeitgeber, sondern an vielen tausend<br />

Verträgen, in denen bessere Arbeits- und<br />

Ausbildungsbedingungen sowie eine gerechte<br />

Lohnerhöhung festgeschrieben sind:<br />

den Tarifverträgen.<br />

Diese Verträge, in denen Lohn- und Gehaltszahlungen<br />

ebenso geregelt werden wie Arbeitsbedingungen,<br />

müssen den Arbeitge-<br />

bern häufig erst abgerungen werden – durch<br />

zähe Verhandlungen und manchmal durch<br />

Streiks. Ein Einsatz, der sich lohnt, denn egal<br />

ob eine Übernahme für Azubis oder eine<br />

gleiche Bezahlung von Arbeitern und Angestellten<br />

erreicht wird, ob Zuschüsse für die<br />

Altersvorsorge festgeschrieben werden oder<br />

ob ein Anspruch auf Weiterbildung garantiert<br />

wird – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

und für Azubis sind Tarifverträge<br />

immer ein Plus.<br />

Aber Vorsicht: Tarifverträge bringen zwar<br />

viele Vorteile, aber nur, wenn sie auch gelten.<br />

Damit ein Azubi unter den Schutz eines Tarifvertrags<br />

fällt, müssen zwei Voraussetzun-<br />

Alles geregelt! Drei Arten von Tarifverträgen<br />

Manteltarifverträge<br />

Sie regeln Arbeits- und Ausbildungsbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen<br />

oder Akkord. In Manteltarifverträgen wird häufig<br />

auch die Arbeitszeit festgeschrieben – beispielsweise die 35- oder<br />

die 37,5-Stunden-Woche. In einigen Bereichen gibt es spezielle Manteltarifverträge<br />

für Auszubildende, in denen Themen wie Arbeitsschutz<br />

oder Fahrtkostenerstattung geregelt werden.<br />

Rahmentarifverträge<br />

Sie regeln die Lohngruppeneinteilung nach Tätigkeitsmerkmalen. In<br />

ihnen kann beispielsweise festgelegt werden, dass gewerbliche und<br />

kaufmännische Azubis nach Abschluss ihrer Ausbildung den gleichen<br />

Lohn bekommen müssen, wie das beispielsweise im IG Metall-Bereich<br />

gen erfüllt sein: Der Arbeitgeber muss als<br />

Einzelfirma oder als Mitglied in einem Arbeitgeberverband<br />

an einen Tarifverband gebunden<br />

sein – und der Azubi muss Mitglied der<br />

Gewerkschaft sein, die den Tarifvertrag ausgehandelt<br />

hat. Nur dann kann der Azubi die<br />

dort festgeschriebenen Rechte für sich einklagen!<br />

Wichtig dabei: rechtzeitig in die<br />

Gewerkschaft eintreten – denn Azubis, die<br />

erst nach Abschluss ihrer Ausbildung zur<br />

Gewerkschaft gehen und dann auf Übernahme<br />

klagen, haben keine Chance – so ein Urteil<br />

des Arbeitsgerichts Augsburg (Kammer Neu-<br />

Ulm, Geschäftszeichen 6 Ga 1/00 N vom<br />

08.02.2000).<br />

durch den Entgelt-Rahmentarif (ERA) angestrebt wird. Die Laufzeit<br />

dieser Verträge liegt meist bei mehreren Jahren.<br />

Lohn- und Gehaltstarifverträge<br />

Diese Tarifverträge spürt man am schnellsten am eigenen Geldbeutel<br />

– denn sie regeln Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen.<br />

Mit diesen Verträgen sorgen die Gewerkschaften dafür,<br />

dass Azubis und junge Arbeitnehmer Jahr für Jahr mehr Geld in die<br />

Tasche bekommen — in diesem Jahr durch Lohnerhöhungen zwischen<br />

drei und vier Prozent.<br />

Weitere Infos: www.tarifvertrag.de<br />

d Tarifverträge: Mit ist besser als ohne<br />

Die einen bleiben, die anderen müssen gehen<br />

Florian Bienert, 19, Auszubildender im 3. Ausbildungsjahr zum Fachinformatiker<br />

bei Kleindienst Datentechnik in Augsburg<br />

»In meiner Arbeit als <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertreter<br />

merke ich immer wieder, wie<br />

wichtig Tarifverträge sind. Konkretes Beispiel:<br />

Unser Betrieb besteht aus zwei Unternehmen<br />

– der Kleindienst Datentechnik Solutions, die<br />

an den Tarifvertrag gebunden ist und in der<br />

fünf Azubis beschäftigt sind, und der Kleindienst<br />

Datentechnik AG mit insgesamt drei<br />

Azubis. Während der Ausbildungszeit gibt es<br />

für die Azubis überhaupt keinen Unterschied,<br />

sie erhalten allesamt ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />

und arbeiten in den gleichen Abteilungen.<br />

Wenn es jedoch um das Thema Übernahme nach der Ausbildung<br />

geht, wird es ungerecht: Die Azubis bei der tarifgebundenen Firma haben<br />

durch den Tarifvertrag einen 12-monatigen Übernahmeanspruch, die anderen<br />

nicht. Dabei sind sämtliche Azubis drei Jahre lang bei uns und merken<br />

während der Ausbildung auch überhaupt keinen Unterschied. Erst einen<br />

Monat vor der Abschlussprüfung bekommen sie plötzlich mit, der Azubi am<br />

Brotzeittisch gegenüber wird übernommen und ich muss gehen. Wir als JAV<br />

fordern natürlich Gleichbehandlung und wollen, dass auch die Kleindienst<br />

Datentechnik AG in den Arbeitgeberverband geht und sich an Tarifverträge<br />

hält: denn mit zwölf Monaten Berufserfahrung ist es einfacher, einen neuen<br />

Job zu finden als gleich nach der Ausbildung.«<br />

Diesmal stand das Geld im Vordergrund<br />

Hans Rank, 28, Mitglied der Tarifkommission der IG BCE Bayern,<br />

Chemikant bei der Firma Clariant in Gendorf<br />

»Mit dem diesjährigen Tarifabschluss<br />

der IG Bergbau, Chemie,<br />

Energie bin ich sehr zufrieden.<br />

Dieser Abschluss kann sich<br />

sehen lassen: Für die Azubis<br />

stand diesmal das Geld im Vordergrund:<br />

Seit dem 1. Mai 2002<br />

erhält jeder Azubi 23 Euro pro<br />

Monat mehr. Dieser Festbetrag war uns lieber als eine prozentuale Erhöhung<br />

– denn da sieht man gleich, dass man mehr im Geldbeutel hat.«<br />

Vorsorgen<br />

Simon Rottloff, 25, Bundesjugendvorsitzender der IG BAU, Außendienstmitarbeiter<br />

bei der SOKA-BAU in Wiesbaden<br />

»Ich bin für einen flächendeckenden Tarifvertrag<br />

für die betriebliche Altersvorsorge.<br />

Die Altersvorsorge wird zukünftig auch für<br />

junge Leute immer wichtiger, weil wir einer<br />

gravierenden Altersarmut entgegengehen.<br />

Der Staat entzieht sich mehr und mehr der<br />

Zuständigkeit und der Generationenvertrag<br />

wird zunehmend aufgelöst. Es kann nicht<br />

alles am Arbeitnehmer allein hängen bleiben<br />

– auch der Arbeitgeber muss hier eine Ver-<br />

pflichtung eingehen. Wir als IG BAU-<strong>Jugend</strong> fordern für alle Azubis ein ›Einkommen<br />

zum Auskommen‹ – das heißt, Azubis sollen so viel verdienen, wie<br />

für ein eigenständiges Leben nötig ist. Viele Auszubildende müssen ihren<br />

Wohnort zugunsten ihres Ausbildungsplatzes wechseln und sich vor Ort<br />

selbst versorgen. Aber mit der schmalen Ausbildungsvergütung ist das ohne<br />

Unterstützung der Eltern nicht möglich.«<br />

Das Geld reicht nicht<br />

Conny Schönhardt, 24, Kauffrau für Bürokommunikation und stellvertretende<br />

JAV-Vorsitzende bei VW in Hannover<br />

»Unser wichtigstes Ziel für die<br />

nächsten Jahre ist eine Erhöhung<br />

der Ausbildungsvergütung.<br />

Wir haben inzwischen die Anbindung<br />

an den Facharbeiterecklohn:<br />

Bislang erhalten die<br />

Azubis allerdings nur 37 bis<br />

44 Prozent vom Facharbeiterecklohn,<br />

wir hingegen fordern 50 Prozent. Die Ausbildungsvergütung muss<br />

existenzsichernd sein. Das heißt, ich muss mir eine Wohnung leisten können,<br />

ich muss wir etwas zu essen kaufen können, womöglich brauche<br />

ich ein Auto, um zur Arbeit zu kommen – und letztendlich brauchen wir ja<br />

auch Leben und Kultur. Bisher reicht die Ausbildungsvergütung dafür<br />

definitiv nicht.«<br />

Wohnen für 3,60 Euro pro Monat<br />

Holger Rößer, 24, Ver- und Entsorger und JAV-Mitglied bei<br />

DaimlerChrysler in Sindelfingen. Mitglied der großen Tarifkommission<br />

für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg<br />

»In unserem Manteltarifvertrag für Auszubildende ist genau geregelt, was<br />

Azubis nicht machen dürfen: zum Beispiel Akkordarbeit oder gefährlichen<br />

Arbeiten. Diese Sachen stehen zwar auch im <strong>Jugend</strong>arbeitsschutzgesetz –<br />

aber das schützt nur die unter 18-Jährigen. Unser Tarifvertrag hingegen gilt<br />

für alle Azubis. Der Tarifvertrag regelt auch, dass die Fahrtkosten zur<br />

Berufsschule vom Arbeitgeber übernommen werden müssen und dass der<br />

Azubi für ein Zimmer, das ihm vom Arbeitgeber überlassen wird, höchstens<br />

3,60 Euro bezahlen muss – nicht pro Quadratmeter, sondern pro Monat! In<br />

Zukunft wollen wir diesen Manteltarifvertrag noch weiterentwickeln: Wir<br />

wollen, dass eine bestimmte Mindestqualität der Ausbildung im Tarifvertrag<br />

festgeschrieben wird.«<br />

Gleicher Lohn in Ost und West<br />

Tanja Globig, 24, Mitglied der Gesamt-JAV bei der Deutschen Post AG und<br />

Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb in Leipzig<br />

»Bei der Deutschen Post AG gibt es seit Beginn dieses Jahres keinen<br />

Einkommensunterschied mehr zwischen West- und Ostdeutschland. Der<br />

Grund: Per Tarifvertrag wurde geregelt, dass die Einkommen im Osten<br />

Schritt für Schritt angepasst werden. Dadurch ging der Lohn bei uns jedes<br />

Jahr weiter nach oben – bis es Anfang des Jahres 2002 zur Angleichung<br />

kam. Darüber hinaus gibt es bei der Deutschen Post AG auch einen Manteltarifvertrag<br />

für Auszubildende: Darin ist geregelt, dass Azubis nicht länger<br />

als neun Stunden pro Tag im Betrieb anwesend sein müssen und dass der<br />

Samstag ausbildungsfrei bleibt, was heißt, dass Post-Azubis am Samstag<br />

grundsätzlich nicht zustellen müssen.«<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

11


12<br />

Money, money<br />

Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe, vermögenswirksame<br />

Leistungen – nach dem Ausbildungsstart ist viel zu regeln. Hier<br />

ein paar Tipps rund ums Geld.<br />

Vorsicht, Versicherungen!<br />

Einige Versicherungen sind zwar durchaus<br />

sinnvoll oder sogar notwendig, doch die meisten<br />

Auszubildenden können sich das Geld<br />

sparen. Sie sind gegen viele Risiken über<br />

ihre Eltern abgesichert.<br />

So bleiben Auszubildende über die Privathaftpflicht<br />

der Eltern versichert. Das bedeutet:<br />

Auszubildende brauchen auch dann keine<br />

eigene Privathaftpflichtversicherung, wenn<br />

sie ihre Berufsausbildung beendet haben<br />

und anschließend studieren. Ausnahme: Der<br />

Auszubildende heiratet.<br />

Bei der Rechtsschutzversicherung gilt: Die<br />

Versicherung der Eltern übernimmt auch die<br />

Rechtsstreitigkeiten der Kinder, solange sie<br />

ledig und noch keine 25 Jahre alt sind.<br />

Wer während der Ausbildung ein Wohnheimoder<br />

WG-Zimmer bewohnt, kann keine eigene<br />

Hausratversicherung abschließen.<br />

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll<br />

– allerdings nicht für Auszubildende. Wer<br />

noch in der Ausbildung ist, hat keinen Beruf<br />

und bekommt im Ernstfall trotz Beitragszahlungen<br />

keine Leistungen.<br />

Ein finanziell unbeschwertes Leben bis ins<br />

hohe Alter – das geht laut Versicherungswerbung<br />

nur mit einer privaten Altersvorsorge.<br />

Doch Vorsicht! Der Bund der Versicherten<br />

warnt vor dem Abschluss von Kapitallebensversicherungen.<br />

Sie sind unflexibel und<br />

bringen meist wenig Rendite. Wer Geld<br />

zurücklegen will, sollte sich genau informieren<br />

(nähere Infos: www.bundderversicherten.de).<br />

Krankenkassen – freie Qual der Wahl<br />

Mit dem Einstieg ins Berufsleben müssen<br />

fast alle Auszubildenden eine Krankenversicherung<br />

wählen. Berufseinsteiger bleiben<br />

nur über ihre Eltern versichert, wenn sie<br />

weniger als 325 Euro im Monat verdienen.<br />

Grundsätzlich kann ein Auszubildender jeder<br />

Krankenkasse beitreten. Trotz des großen<br />

Kassenangebots sind die Unterschiede aber<br />

gering. 98 Prozent aller Leistungen sind vom<br />

Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen<br />

von allen Kassen erbracht werden. Unterschiede<br />

gibt es z. B. bei alternativen Heilmethoden.<br />

Die Verbraucherzentralen haben in einem<br />

Beratungsbrief die Leistungsunterschiede<br />

der Krankenkassen zusammengestellt. In<br />

einem Fragebogen können Versicherte Kriterien<br />

angeben, die ihnen bei der Krankenkassenwahl<br />

wichtig sind. Die Verbraucherzentrale<br />

wertet die Antworten aus und stellt<br />

eine Liste der Krankenkassen zusammen,<br />

die möglichst viele Kriterien erfüllen. Der<br />

Beratungsbrief kann bei der Verbraucherzentrale<br />

bestellt werden. Broschüre und Fragebogenauswertung<br />

kosten 10,20 Euro.<br />

Wer auf den Geldbeutel schaut, entscheidet<br />

nach dem Beitragssatz. Dieser liegt zurzeit bei<br />

den preiswerteren Kassen bei etwa 12 Prozent<br />

und bei den teureren bei etwa 14 Prozent.<br />

Davon zahlt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte.<br />

Die Zeitschrift ›Finanztest‹ bietet auf ihrer<br />

Internet-Seite eine kostenpflichtige Übersicht<br />

über alle aktuellen Beitragssätze. Interessenten<br />

können sich die Tabelle für 2,50 Euro<br />

herunterladen (www.finanztest.de).<br />

Die Wahl einer Krankenkasse ist übrigens<br />

keine Entscheidung fürs Leben. Nach 18 Monaten<br />

Mitgliedschaft können Versicherte<br />

ihre Krankenkasse mit sechs Wochen Kündigungsfrist<br />

zum Monatsende wechseln.<br />

Kostenlos, aber nicht umsonst<br />

Für das eigene Girokonto zahlen Auszubildende<br />

bei den meisten Banken keine Gebühren.<br />

Doch wer nach der Ausbildung keine<br />

böse Überraschung erleben will, sollte sich<br />

schon vorab erkundigen. Denn die Kosten<br />

für ein privates Girokonto schwanken zwischen<br />

0 und 150 Euro pro Jahr, so die Rechenergebnisse<br />

der Stiftung Warentest. Allerdings<br />

haben kostenlose Konten manchmal<br />

auch einen Haken. So müssen bei einigen<br />

Banken monatlich mindestens 1.000 Euro<br />

auf das kostenlose Konto überwiesen werden.<br />

Besonders attraktiv sind, nach den Ergebnissen<br />

der Tester, die Angebote der Sparda-<br />

Banken Berlin und Hamburg.<br />

Auch für Arzneimittel, Zahnbehandlungen<br />

oder Rundfunkgebühren zahlen Auszubildende<br />

keinen Cent. Allerdings müssen sie sich<br />

schriftlich befreien lassen. Anträge gibt’s bei<br />

der Krankenkasse und beim Sozialamt.<br />

Finanzspritzen<br />

Ausbildungsvergütungen fallen gerade im<br />

ersten Jahr recht mickrig aus. Reicht das<br />

Geld nicht aus, um alle Kosten zu decken,<br />

können Azubis Berufsausbildungsbeihilfe<br />

bekommen. Diese erhalten minderjährige<br />

Auszubildende, wenn sie nicht mehr bei den<br />

Eltern leben und der Arbeitsplatz mehr als<br />

eine Stunde von der elterlichen Wohnung<br />

entfernt liegt. Anträge gibt’s bei der Berufsberatung<br />

des Arbeitsamtes. Wer hierauf keinen<br />

Anspruch hat, kann Wohngeld beantragen.<br />

Kindergeld wird in der Regel nur bis<br />

zum 18. Lebensjahr gezahlt. Verdient der<br />

Auszubildende allerdings nicht mehr als<br />

7.188 Euro im Jahr, können die Eltern auch für<br />

ältere Kinder Kindergeld beantragen.<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

Ob ein Auszubildender Anspruch auf Vermögenswirksame<br />

Leistungen (VL) hat, steht<br />

im Tarifvertrag. In der Regel zahlt der Chef<br />

26,59 Euro pro Monat, manchmal auch mehr.<br />

Wie er das Geld anlegt, kann der Azubi selbst<br />

entscheiden. Zur Wahl stehen Bausparvertrag<br />

und Aktienfonds. Auch wenn viele angesichts<br />

purzelnder Kurse vor dem Aktiengeschäft<br />

zurückschrecken, kann die Anlage in einen<br />

Fonds sinnvoll sein. Hier sind zehn Prozent drin,<br />

vorausgesetzt man hat genug Zeit. Wer nach<br />

sieben Jahren sein Geld braucht, sollte lieber<br />

einen Bausparvertrag abschließen.<br />

Geld zurück! Die Azubi-Steuererklärung<br />

Arbeitnehmeranteil zur<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Arbeitnehmeranteil zur<br />

Rentenversicherung<br />

Arbeitnehmeranteil zur<br />

Plegeversicherung<br />

Arbeitnehmeranteil zur<br />

Krankenversicherung<br />

renten- und arbeitslosenversicherungspflichtiges<br />

Einkommen<br />

steuerpflichtiges<br />

Bruttoeinkommen<br />

kranken- und pflegeversicherungspflichtiges<br />

Einkommen<br />

Einkommen aus den Monaten<br />

des laufenden Jahres,<br />

Einkommen insgesamt, Beiträge<br />

zur Arbeitslosen-,<br />

Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung,<br />

VL insgesamt<br />

Was können Azubis von der Steuer absetzen? Fragen an Ilhami Erkus, stellvertretendes<br />

Vorstandsmitglied des ›Arbeitnehmer-Lohnsteuer-Hilfevereins‹<br />

und Leiter der Beratungsstelle im Kölner Stadtteil Kalk.<br />

Wann müssen Auszubildende eine Steuererklärung machen?<br />

»Wenn sie über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, sollten sie am Jahresende<br />

einen Veranlagungsantrag stellen. Der Freibetrag liegt bei 7.180 Euro. Nur wer<br />

mehr verdient, zahlt Steuern und kann Kosten beim Finanzamt geltend machen.«<br />

Welche Ausgaben können Auszubildende von der Steuer absetzen?<br />

»Das reicht von der Arbeitskleidung bis zu den Kontoführungsgebühren. Für<br />

Arbeitskleidung können sie beispielsweise 103 Euro pro Jahr ohne Nachweise<br />

absetzen. Wer mehr ausgibt, muss die Belege sammeln und sich die Ausgaben<br />

vom Arbeitgeber bestätigen lassen.«<br />

Und wie sieht es mit den Kosten für Schulbücher und -hefte aus?<br />

»Jeder Euro, den ein Auszubildender für Fachbücher, Hefte oder Kopien<br />

ausgibt, wird von seinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Allerdings<br />

nur, wenn er Quittungen beim Finanzamt vorlegen kann. Deshalb<br />

sollte man erst einmal alle Belege sammeln, die irgendetwas mit der Ausbildung<br />

zu tun haben.«<br />

Was können Auszubildende an Fahrtkosten von der Steuer absetzen?<br />

»Für sie gilt, wie für alle anderen Arbeitnehmer, die so genannte Entfernungspauschale.<br />

Wenn der Arbeitsplatz mindestens zwölf Kilometer vom<br />

{<br />

Tipps rund ums Geld<br />

Das sagt die Gehaltsabrechnung<br />

Abrechnung für<br />

den Monat …<br />

Wohnort entfernt liegt, können die Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden.<br />

Für die ersten zehn Kilometer gibt es 36 Cent, für jeden weiteren Kilometer<br />

42 Cent. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob man mit dem Auto, mit Bus und<br />

Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommt.«<br />

Formulare für die Steuererklärung sind unübersichtlich und verwirrend.<br />

Wie ist so ein Veranlagungsantrag aufgebaut?<br />

»Zu einem solchen Formular gehören ein Mantelbogen und mehrere Anlagen.<br />

Für Auszubildende sind allerdings in der Regel nur der Mantelbogen und die Anlage<br />

N wichtig. Die Anlage N fragt nach dem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.<br />

Auf der Vorderseite trägt der Antragsteller sein Einkommen und auf der Rükkseite<br />

seine Ausgaben, etwa für Arbeitskleidung und Fachbücher, ein. Der<br />

Mantelbogen hat vier Seiten: Auf der ersten muss man seine persönlichen<br />

Daten angeben und auf der zweiten die Art der Einkünfte. Seite 3 erfasst<br />

Sonderausgaben etwa für Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, zum Beispiel<br />

für Gewerkschaften, oder Spenden. Auf der letzten Seite wird nach außergewöhnlichen<br />

Belastungen wie Unterhaltszahlungen oder Zuzahlungen für<br />

Medikamente oder Brillen gefragt.«<br />

Einige Gewerkschaften empfehlen ihren Mitgliedern Steuerberater vor<br />

Ort. Adressen und Telefonnummern gibt es im Gewerkschaftsbüro.<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

13<br />

Arbeitgeberanteil<br />

an den Sozialversicherungen<br />

für<br />

den Monat …<br />

Arbeitgeberanteil<br />

an den Sozialversicherungen<br />

für die<br />

Gesamtmonate<br />

Zuschuss des<br />

Arbeitgebers<br />

zur VL<br />

AusbildungsvergütungGesamtbruttoeinkommenGesamtsteuerabzug<br />

(hier 0,—)<br />

Arbeitgeberanteil<br />

an den Sozialversicherungeninsgesamt<br />

Nettoeinkommen<br />

VL insgesamt<br />

Geld, das aufs<br />

Konto überwiesen<br />

wird


14 Für eine Perspektive nach der Ausbildung<br />

Chef, übernehmen Sie!<br />

Wer beruflich Erfolg haben will, braucht eine gute Ausbildung – und Berufserfahrung. Doch die zu sammeln,<br />

wird immer schwieriger: Übernahme nach der Ausbildung ist nicht mehr selbstverständlich.<br />

Übernahme geregelt<br />

Hier die wichtigsten Vereinbarungen zwischen<br />

Gewerkschaften und Arbeitgebern zur Übernahme<br />

nach der Ausbildung.<br />

Eine unbefristete Übernahme ist hier vereinbart:<br />

Deutsche Post AG<br />

Deutsche Postbank AG<br />

Lederwaren- und Kofferindustrie West<br />

Metallindustrie Berlin-Brandenburg, Niedersachsen,<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Rheinischer Braunkohlenbergbau<br />

Steinkohlenbergbau Ruhr<br />

VEW Energie, Dortmund<br />

Volkswagen AG<br />

Eine Übernahme für 12 Monate ist hier vereinbart:<br />

Bankgewerbe<br />

Chemische Industrie West und Ost<br />

Geschafft! Ausbildungsplatz gefunden, die<br />

Ausbildung gut gepackt, die Abschlussprüfung<br />

bestanden. Und dann? Ausbildungsverträge<br />

sind befristet – sie enden nach der<br />

Prüfung. Wichtig ist jetzt, Berufserfahrung zu<br />

sammeln. Viele wünschen sich deshalb, erst<br />

einmal im Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten.<br />

Genau das aber ist in den letzten<br />

Jahren immer schwieriger geworden: In vielen<br />

Branchen ist es längst nicht mehr selbstverständlich,<br />

dass die Betriebe ihre Auszubildenden<br />

übernehmen.<br />

Die Übernahme zu erreichen und damit den<br />

jungen Leuten eine berufliche Perspektive<br />

zu verschaffen ist zu einem wichtigen Thema<br />

von Gewerkschaften, Betriebsräten und<br />

<strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretungen<br />

geworden. Der Einsatz lohnt sich: In vielen<br />

Branchen und Regionen haben die Gewerkschaften<br />

Übernahme-Regelungen in Tarifverträgen<br />

erzielt. Besonders engagierte<br />

<strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretungen<br />

Für die Übernahme ›ihrer‹ Azubis gehen <strong>Jugend</strong>- und<br />

Auszubildendenvertreter sogar auf die Straße: Die JAV<br />

von MAN Salzgitter bei einer Kundgebung für die Übernahme<br />

(oben) und die JAV des Berliner Senats (unten).<br />

Druckindustrie<br />

Eisen- und Stahlindustrie West und Ost<br />

Energiewirtschaft Hessen<br />

Erdöl- und Erdgasgewinnung West<br />

Feinkeramische Industrie West<br />

Gas- und Elektrizitätswerke Wilhelmshaven:<br />

im Umfang von 75 Prozent der Arbeitszeit<br />

Holz verarbeitende Industrie z. B. in Westfalen-Lippe,<br />

Baden-Württemberg, Thüringen<br />

Konfektion Technischer Textilien West und Ost<br />

Landelektrizität GmbH Wolfsburg: in Teilzeit<br />

Metallindustrie West und Ost: in Teilbereichen<br />

Möglichkeit der Verlängerung auf 18 Monate<br />

Öffentlicher Dienst Bund, Länder, Gemeinden<br />

Papierindustrie<br />

PreußenElektra-Gruppe: in Teilzeit<br />

Sägeindustrie NRW, Hessen, Baden-Württemberg<br />

und Ost<br />

(JAV) konnten gemeinsam mit dem Betriebsrat<br />

sogar spezielle Regelungen für das eigene<br />

Unternehmen erreichen. So existiert bei der<br />

Bayer AG beispielsweise seit mehreren Jahren<br />

eine ›Pool-Regelung‹. Der Konzern übernimmt<br />

die Ausgebildeten unbefristet. Wer<br />

nicht sofort eine Stelle bekommt, wird in<br />

dem ›Ausgebildeten-Pool‹ beschäftigt und<br />

dann im Werk zum Beispiel als Urlaubs- oder<br />

Schwangerschaftsvertretung eingesetzt –<br />

so lange, bis eine Stelle im Unternehmen<br />

frei wird.<br />

Neben solchen Vereinbarungen haben Betriebsrat<br />

und JAV noch die Möglichkeit, auf<br />

die Personalplanung des Unternehmens Einfluss<br />

zu nehmen, um den Ausgebildeten eine<br />

Weiterbeschäftigung zu ermöglichen: Sie<br />

können im Betrieb nachforschen, wo demnächst<br />

Beschäftigte in Rente oder in Schwangerschaftsurlaub<br />

gehen, und können gegenüber<br />

der Geschäftsleitung darauf drängen,<br />

dass die Stellen mit den Ausgelernten besetzt<br />

werden.<br />

Welche Übernahme-Regelungen existieren<br />

für meinen Betrieb? Diese Frage beantworten<br />

die JAV, der Betriebsrat oder das örtliche<br />

Büro der zuständigen Gewerkschaft (Adresse<br />

im Telefonbuch).<br />

Schuhindustrie West<br />

Textil- und Bekleidungsindustrie<br />

Textilreinigungsgewerbe<br />

Versicherungsgewerbe<br />

Zeitschriftenverlage Niedersachsen, Bremen<br />

Für mindestens 6 Monate wird hier übernommen:<br />

Metallhandwerk in verschiedenen Fachbereichen<br />

und Regionen<br />

Mineralölverarbeitung: Deutsche BP AG, BP Oil<br />

Deutschland GmbH<br />

Molkereien Bayern<br />

Obst und Gemüse verarbeitende Industrie<br />

NRW: für mindestens 50 Prozent der Ausgebildeten<br />

Quelle: Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts<br />

(WSI) der Hans-Böckler-Stiftung<br />

<br />

Ruhe bewahren<br />

Blaumann oder Schlips? Wenn nach Ausbildungsbeginn Zweifel<br />

aufkommen, ob der gewählte Job der richtige ist, warnen Experten<br />

vor übereilten Schritten.<br />

Für Rainer war die Sache bereits nach zwei<br />

Wochen klar: »Den ganzen Tag auf dem<br />

Gerüst zu stehen und Wärmedämmungen<br />

an Mauern zu kleben, dazu hatte ich keine<br />

Lust«, erzählt der 19-Jährige*, der bei einem<br />

südniedersächsischen Malerbetrieb nach<br />

nicht einmal einem Monat die Brocken hinwarf.<br />

»Ich hatte mir den Malerberuf ganz<br />

anders vorgestellt. Viel abwechslungsreicher«,<br />

erinnert sich Rainer, der im August<br />

2002 eine zweite Ausbildung als Ver- und<br />

Entsorger begonnen hat.<br />

Jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland<br />

wird vorzeitig gelöst. Gut 150.000 waren<br />

es allein im Jahr 2000 – Tendenz steigend.<br />

Ein Ausbildungsberater der Industrie- und<br />

Handelskammer (IHK) Hannover warnt<br />

Berufsanfänger jedoch vor übereilten Entscheidungen:<br />

»Es wird immer Arbeiten geben,<br />

die man nicht mag.« Wer Schwierigkeiten<br />

mit dem Lernpensum bekomme, sollte erst<br />

einmal ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch<br />

nehmen, bevor er das Handtuch wirft.<br />

Und am besten könne der eigene Ausbilder<br />

beurteilen, ob die Berufswahl danebengegangen<br />

sein könnte: »Der kennt den Beruf,<br />

den Betrieb – und den Auszubildenden.«<br />

Sinnvoll ist es, zumindest die Probezeit abzuwarten,<br />

meint der Berater: »Dann gibt es<br />

sowieso ein Gespräch.«<br />

Doch weiß auch der IHK-Experte, dass es<br />

gute Gründe dafür geben kann, eine Ausbildung<br />

unverzüglich abzubrechen. Bei gesundheitlichen<br />

Problemen gebe es gar keine Alternative.<br />

Und gerade in kleineren Betrieben,<br />

so der Ausbildungsberater, könnten<br />

zwischenmenschliche Konflikte den Ausstieg<br />

sinnvoll erscheinen lassen. Zwar bietet die<br />

IHK in solchen Fällen Vermittlungsgespräche<br />

an und berät Auszubildende vertraulich.<br />

Aber: »Wenn ein Auszubildender in eine<br />

Mitarbeitergruppe nicht hineinpasst, wird<br />

eine Trennung unumgänglich sein.« Bei größeren<br />

Betrieben gebe es immerhin noch die<br />

Möglichkeit, die Ausbildung in einer anderen<br />

Abteilung oder vielleicht sogar in einem anderen<br />

Ausbildungsberuf fortzusetzen.<br />

* Name von der Redaktion geändert<br />

Ausbildungsabbruch<br />

Die Krise meistern<br />

Was tun, wenn man mit der Ausbildung unzufrieden<br />

ist? Tipps von Lothar Judith aus der Abteilung<br />

<strong>Jugend</strong> im <strong>DGB</strong>-Bundesvorstand.<br />

Was sollten Azubis unternehmen, wenn sich der<br />

vermeintliche Traumjob als Alptraum entpuppt?<br />

»Auf jeden Fall sollte man sich jemandem anvertrauen.<br />

Viele Azubis haben Angst und sprechen<br />

nicht einmal mit ihren Eltern oder Freunden über<br />

ihre beruflichen Probleme. Dadurch wird der Druck<br />

noch stärker. Gespräche helfen, sich über die Ursachen<br />

der Unzufriedenheit klar zu werden.«<br />

Wo bekommt ein Auszubildender Hilfe?<br />

»Gibt es einen Betriebsrat oder eine <strong>Jugend</strong>-und<br />

Auszubildendenvertretung, sind das die ersten<br />

Anlaufstellen. An die sollte man sich bereits wenden,<br />

wenn Probleme auftauchen – also nicht erst,<br />

wenn die Situation eskaliert ist.«<br />

Worüber sollte man nicht groß nachdenken?<br />

»Viele haben zum Beispiel mit der körperlichen<br />

Umstellung zu kämpfen, die der Wechsel von der<br />

Schule in die Arbeitswelt mit sich bringt. Das ist<br />

völlig normal.«<br />

Wann ist es besser, die Ausbildung abzubrechen?<br />

»Wenn man aus gesundheitlichen Gründen einen<br />

Beruf nicht ausüben kann, muss man ihn natürlich<br />

aufgeben. Aber sonst sollte man schon versuchen,<br />

die Ausbildung zu Ende zu bringen. Viele<br />

Azubis erleben es als sehr positiv, eine berufliche<br />

Krise gemeistert zu haben. Auf jeden Fall sollte<br />

man erst wissen, wo man unterkommt, bevor man<br />

kündigt.«<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

15


16<br />

Nichts wie weg<br />

Arbeiten ist nur das halbe Leben. Auch um die andere Hälfte<br />

kümmern sich die Gewerkschaften. Ob Seminare, Urlaub oder<br />

<strong>Jugend</strong>camp – für wenig Geld können <strong>Jugend</strong>liche sich weiterbilden,<br />

verreisen, etwas erleben. Freizeiten und Kurse gibt<br />

es das ganze Jahr über.<br />

Auf und davon<br />

Von März bis Oktober können <strong>Jugend</strong>liche<br />

mit ›anders reisen‹ günstig wegfahren,<br />

zum Beispiel nach Korfu oder<br />

in die schottischen Highlands. Auch<br />

Städtereisen, Studienfahrten und internationale<br />

Workcamps bietet die Reiseagentur<br />

der <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>-NRW an.<br />

Alle Teilnehmer werden in die Reisevorbereitungen<br />

einbezogen. Programm<br />

für 2003 bestellen:<br />

›anders reisen‹<br />

Zumsandestr. 35<br />

48145 Münster<br />

Tel: 0251. 136 72 75<br />

E-Mail: andersreisen@dgb.de<br />

www.dgb-andersreisen.de<br />

Fun für wenig Geld<br />

Ferien mit der ›Fejo‹ heißt Spaß und<br />

Erholung für wenig Geld. Fejo steht für<br />

›Freizeitheim und <strong>Jugend</strong>erholungsgesellschaft‹<br />

und ist eine gemeinnützige<br />

Tochtergesellschaft der IG BCE,<br />

die ihren jungen Mitgliedern Urlaub<br />

innerhalb Deutschlands oder in europäischen<br />

Ländern bieten will – zum<br />

Beispiel ein Segeltörn über die Ostsee,<br />

Sprachreisen nach Irland oder Ski-<br />

Freizeiten in Italien und Österreich.<br />

›Fejo‹<br />

Alte Hattinger Str. 19<br />

44789 Bochum<br />

Tel: 0234. 31 95 22<br />

E-Mail: fejo.bochum@igbce.de<br />

Seminar am See<br />

Bei Berlin direkt am See liegt das Bildungszentrum<br />

der IG BCE. Seminare zu<br />

gewerkschaftlichen und politischen<br />

Themen finden hier statt, zum Beispiel<br />

zum Arbeitsrecht. Kegelbahn, Tischtennisplatte<br />

und Fitnessraum mit Sauna<br />

begeistern nach dem Seminarprogramm<br />

– und natürlich ein Bad im See.<br />

IG BCE Bildungszentrum<br />

Kagel-Möllenhorst<br />

Weg zur Erholung 34<br />

15345 Möllenhorst<br />

Tel: 033434. 422 30<br />

E-Mail: bz.kagel@igbce.de<br />

Für ihre jungen Mitglieder bietet die IG Bergbau, Chemie,<br />

Energie über die ›Fejo‹ günstige Reisen an.<br />

Haus im Grünen<br />

Bei Frankfurt am Main und doch mitten<br />

im Grünen liegt das Bildungswerk Steinbach<br />

der IG BAU, das auch Seminare für<br />

junge Leute anbietet.<br />

Bildungswerk Steinbach e. V.<br />

Waldstr. 31<br />

61449 Steinbach<br />

Tel: 06171. 70 24 23<br />

E-Mail:<br />

bildungswerk.steinbach@igbau.de<br />

www.bildungswerk-steinbach.de<br />

Schöner Flecken<br />

Nördlich von Berlin, idyllisch an Seen<br />

gelegen, finden in der <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>bildungsstätte<br />

Flecken Zechlin nicht nur<br />

Seminare zu Ausbildung und Beruf<br />

statt, sondern auch zu Geschichts-,<br />

Medien- und Ökologiethemen. Boote<br />

und Fahrräder können ausgeliehen<br />

werden, ein Billardtisch ist vorhanden.<br />

<strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>bildungsstätte<br />

Kirschallee<br />

16837 Flecken Zechlin<br />

Tel.: 033923. 74 00<br />

E-Mail: Flecken.Zechlin@<br />

dgbjugendbildungsstaette.de<br />

www.dgbjugendbildungsstaette.de<br />

Villa im Taunus<br />

Eine Villa im Park mitten im Taunus:<br />

Hier können Internet- und Medien-<br />

Seminare belegt werden, finden internationale<br />

<strong>Jugend</strong>begegnungen statt<br />

und Tagungen zum Thema Globalisierung<br />

und Gentechnik. Mit dabei:<br />

Sauna, Schwimmbad und Sportplatz.<br />

Haus der Gewerkschaftsjugend<br />

Königsteiner Str. 29<br />

61440 Oberursel (Taunus)<br />

Tel: 06171. 590 30<br />

E-Mail: info@hdgj.de<br />

www.hdgj.de<br />

Mitten in Oberbayern<br />

Modern und ökologisch präsentiert<br />

sich die <strong>Jugend</strong>bildungsstätte der IG<br />

Metall mitten in Oberbayern und bietet<br />

Seminare für junge Arbeitnehmer/innen<br />

und <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertreter/innen<br />

an. Besonders attraktiv:<br />

Skifahren und Snowboarden, Rodeln<br />

oder Bootfahren auf der Isar.<br />

<strong>Jugend</strong>bildungsstätte der IG Metall,<br />

Unterleiten 28<br />

83727 Schliersee<br />

Tel: 08026. 921 30<br />

E-Mail: schliersee@igmetall.de<br />

www.igm-schliersee.de<br />

Lernen & schwimmen<br />

In einem Naherholungsgebiet gelegen<br />

und mit Hallenbad, Sauna, Liegewiese<br />

und Volleyballfeld ausgestattet, bietet<br />

das <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>bildungszentrum Hattingen<br />

jede Menge Abwechslung nach<br />

den Seminaren und Workshops.<br />

<strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>bildungszentrum<br />

Am Homberg 44<br />

45529 Hattingen<br />

Tel: 02324. 59 51 00<br />

E-Mail:<br />

info@jugendbildungszentrum.de<br />

www.jugendbildungszentrum.de<br />

Bildung + Urlaub<br />

Unter den Linden<br />

Arbeitswelt, Ökologie und Kulturaustausch<br />

sind einige der Seminarthemen,<br />

die das Programm von Haus<br />

Naumburg bietet. Das Haus für die<br />

ver.di-<strong>Jugend</strong> liegt von Natur umgeben<br />

am Rande der hessischen Stadt<br />

Naumburg. Für Freizeitspaß sorgen<br />

Billard, Kicker und Disco.<br />

ver.di-<strong>Jugend</strong>bildungsstätte<br />

Haus Naumburg<br />

Unter den Linden 30<br />

34311 Naumburg<br />

Tel.: 05625. 999 70<br />

E-Mail: bst.naumburg@verdi.de<br />

www.verdi-jugend.de<br />

<strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>bildungsstätte Oberursel mit Park drum herum. <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong>bildungsstätte Hattingen: Lernen mit schöner Aussicht.<br />

Am Waldrand<br />

Seminare für <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretungen<br />

und viele andere<br />

Kurse bietet das Bildungszentrum der<br />

NGG, das zwischen Wiesbaden und<br />

Frankfurt am Waldrand liegt. Abends<br />

kann man kegeln, schwimmen oder<br />

Billard spielen.<br />

Bildungszentrum Oberjosbach<br />

An der Eiche 12<br />

65527 Niedernhausen-Oberjosbach<br />

Tel: 06127. 905 60<br />

E-Mail: info@bzo.de<br />

www.bzo.de<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

17


18<br />

Deine Rechte und Pflichten von<br />

von a» bis z»<br />

A<br />

ABMAHNUNG<br />

» Die Abmahnung ist<br />

die nachdrückliche Aufforderung des<br />

Arbeitgebers, ein unerwünschtes Verhalten<br />

(z. B. Zu-spät-Kommen) zu<br />

ändern, verbunden mit der Androhung<br />

von Kündigung, wenn das Verhalten<br />

nicht geändert wird. Einer unberechtigten<br />

Abmahnung kann man mit einer<br />

Gegendarstellung entgegentreten.<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG<br />

» Sie wird in allen anerkannten<br />

Ausbildungsberufen durchgeführt.<br />

Wer die Prüfung nicht besteht,<br />

kann sie zwei Mal wiederholen, in der<br />

Regel je nach einem halben Jahr. Bei<br />

Nichtbestehen kann die Fortsetzung<br />

des Ausbildungsverhältnisses bis zur<br />

nächsten Wiederholungsprüfung formlos<br />

verlangt werden.<br />

» So ist’s passiert<br />

Oft müssen Auszubildende mit der Gewerkschaft und der JAV um ihre Rechte<br />

kämpfen. Einige konkrete Fälle aus der Praxis zeigen, dass man sich<br />

gegen Mängel in der Ausbildung mit Erfolg durchboxen kann.<br />

AUSBILDUNGSFREMDE<br />

ARBEITEN<br />

» Das sind Tätigkeiten,<br />

die nicht dem Ausbildungszweck dienen.<br />

Sie sind nach § 6 Berufsbildungsgesetz<br />

verboten. Auch unnötige Wiederholungen<br />

bereits erlernter Fähigkeiten<br />

dienen nicht dem Ausbildungszweck.<br />

Einige Beispiele: regelmäßiges Reinigen<br />

von Werkstätten und Büros, sich<br />

ständig wiederholende Arbeiten, ständige<br />

Botengänge oder Ablagearbeiten.<br />

AUSBILDUNGSNACHWEIS<br />

» Über die Inhalte der<br />

Ausbildung und den Unterricht in der<br />

Berufsschule muss ein genauer wöchentlicher<br />

Ausbildungsnachweis, das<br />

Berichtsheft, geführt werden. Es ist<br />

während der Arbeitszeit zu schreiben.<br />

Das regelmäßig geführte Berichtsheft<br />

ist eine Zulassungsvoraussetzung für<br />

die Abschlussprüfung. Wichtig: Es gehört<br />

nur das hinein, was wirklich getan<br />

wurde. In Streitfällen kann man so<br />

nachweisen, ob der Ausbildungsplan<br />

eingehalten wurde.<br />

Immer nur putzen – durchgefallen!<br />

Matthias S.* hatte mit einer Autofirma<br />

einen Ausbildungsvertrag zum Kfz-<br />

Mechaniker abgeschlossen. Aber anstatt<br />

Autos zu reparieren, wurden Matthias<br />

überwiegend ausbildungsfremde<br />

Aufgaben wie Wagenwaschen und Herrichten<br />

von Gebrauchtwagen aufgetragen.<br />

Das Ende vom Lied: Matthias<br />

.<br />

AUSBILDUNGSPLAN<br />

» Der Plan muss dem<br />

Azubi am Anfang seiner Ausbildung<br />

ausgehändigt werden. Er beinhaltet<br />

die Ausbildungsstationen im Betrieb<br />

sowie das Ziel und die Dauer des jeweiligen<br />

Abschnittes. Der Plan soll helfen<br />

zu überprüfen, ob dem Auszubildenden<br />

wirklich all das geboten wird, was<br />

zur Ausbildung gehört.<br />

AUSBILDUNGSVERTRAG<br />

» Keine Ausbildung<br />

ohne Vertrag! Er wird zwischen dem<br />

Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb<br />

geschlossen und muss bei der<br />

zuständigen Kammer (Industrie- und<br />

Handelskammer oder Handwerkskammer)<br />

registriert sein. Der Vertrag muss<br />

gem. § 4 BBiG Auskunft geben über:<br />

Beginn und Dauer der Ausbildung<br />

Art und Ziel der Ausbildung<br />

Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />

Zahlung und Höhe der<br />

Ausbildungsvergütung<br />

sachlich und zeitlich gegliederter<br />

Ausbildungsplan.<br />

bestand seine praktische Gesellenprüfung nicht – von sechs Prüfungsteilen<br />

bekam er in drei nur die Note ›ungenügend‹. Aus Matthias’<br />

Sicht war sein Ausbildungsbetrieb für das Nichtbestehen der<br />

Prüfung verantwortlich. Deshalb informierte er sich bei seiner<br />

Gewerkschaft, ob die Autofirma für die mangelhafte Ausbildung<br />

zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Gewerkschaft half ihm<br />

und verlangte vom Ausbildungsbetrieb die Zahlung von Schadensersatz.<br />

Mit Erfolg, denn das Arbeitsgericht stellte fest, dass<br />

die Autofirma den Ausbildungsrahmenplan in keiner Weise eingehalten<br />

hatte. Matthias’ Ausbilder habe gegen die Pflicht verstoßen,<br />

den Azubi nur mit Aufgaben zu beauftragen, die dem Ausbildungszweck<br />

dienen (Berufsbildungsgesetz § 6). Konsequenz:<br />

Die Ausbildungsfirma musste Matthias als Schadensersatz die<br />

B<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFT<br />

» Sie ist der Träger der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung. Bei<br />

einem Arbeits- oder Wegeunfall tritt<br />

die B. für einen entstandenen Körperschaden<br />

ein und trägt die Kosten für<br />

Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.<br />

Die Beiträge zur B. hat der Arbeitgeber<br />

zu tragen.<br />

BERUFSSCHULE<br />

» Die Berufsschulpflicht<br />

gilt nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

für alle Auszubildenden. Sie wird nach<br />

den Schulgesetzen der Länder geregelt.<br />

Im <strong>Jugend</strong>arbeitsschutzgesetz<br />

sind weitere Bestimmungen zum<br />

Schulbesuch enthalten: Wenn der Unterricht<br />

morgens vor 9 Uhr beginnt, dürfen<br />

Azubis vorher nicht im Betrieb beschäftigt<br />

werden. Für die Berufsschulzeit<br />

muss der Arbeitgeber die Azubis<br />

von der Arbeit freistellen. Dadurch<br />

darf kein Verdienstausfall entstehen.<br />

Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und<br />

dem Lohn, den er als Kfz-Mechaniker bei Bestehen<br />

der Prüfung erhalten hätte, bezahlen – bis zum<br />

erreichten Ende seiner Ausbildung.<br />

Blechen für den Lkw-Führerschein<br />

Andreas W.* absolvierte bei einer Speditionsfirma<br />

eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Der Ausbildungsvertrag<br />

enthielt unter der Rubrik ›Sonstige Vereinbarungen‹<br />

folgende Klausel: »Von der Ausbildungsvergütung<br />

werden monatlich 50 Euro einbehalten,<br />

die für die Erlangung des Führerscheins<br />

erforderlich sind.« Nachdem Andreas den ›LKW-<br />

Wenn die Berufsschulzeit allerdings in<br />

einen ausbildungsfreien Zeitraum fällt<br />

(z. B. auf einen Montag in einem Friseurbetrieb),<br />

gibt es für erwachsene Azubis<br />

ein Anrechnungsproblem. Hier liegt<br />

eine gesetzliche Lücke vor, die die <strong>DGB</strong>-<br />

<strong>Jugend</strong> zu schließen versucht.<br />

BEURTEILUNGSBOGEN<br />

» In vielen Betrieben<br />

wird der Ausbildungserfolg von den<br />

Ausbildern in einem Beurteilungsbogen<br />

kontrolliert. Häufig sind diese Bögen veraltet,<br />

weil sie noch Dinge wie ›Ordnung,<br />

Sauberkeit, Veranlagung‹ beurteilen.<br />

Die Gewerkschaften fordern die<br />

Veränderung solcher Bögen: Sie sollen<br />

nur Beurteilungen enthalten, die sich<br />

am Lernziel orientieren.<br />

BETRIEBSRAT/<br />

PERSONALRAT<br />

» Dies ist die Interessenvertretung<br />

aller Arbeitnehmer eines<br />

Betriebes. Er ist auch für die Auszubildenden<br />

und <strong>Jugend</strong>lichen zuständig.<br />

Führerschein‹ bei einer von der Spedition beauftragten<br />

Fahrschule erworben und seine Abschlussprüfung<br />

erfolgreich absolviert hatte, wurde er nicht<br />

übernommen. Eher durch Zufall hörte er beim Arbeitsamt,<br />

dass sein Ausbilder nicht berechtigt war,<br />

ihn an den Kosten des Fahrunterrichts zu beteiligen.<br />

Deshalb verlangte er nun von seinem ehemaligen<br />

Ausbilder die einbehaltene Summe zurück. Als dieser<br />

sich weigerte, schaltete er mit Rückendeckung des<br />

<strong>DGB</strong>-Rechtsschutzes das Arbeitsgericht ein und<br />

bekam Recht. Das Gericht wies darauf hin, dass nach<br />

dem Berufsbildungsgesetz Vereinbarungen ungültig<br />

sind, in denen der Azubi verpflichtet wird, für die<br />

Erste Hilfe<br />

Die enge Zusammenarbeit mit der<br />

<strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretung<br />

ist in der Regel selbstverständlich.<br />

In allen Betrieben können Betriebsräte<br />

gewählt werden (Voraussetzung:<br />

mindestens fünf Beschäftigte, die<br />

über 18 Jahre alt sind). Im öffentlichen<br />

Dienst muss sogar unter dieser<br />

Voraussetzung ein Personlrat<br />

gewählt werden.<br />

BETRIEBS-<br />

VEREINBARUNGEN<br />

» Mit Betriebsvereinbarungen<br />

kann eine Reihe betrieblicher<br />

Belange der Arbeitnehmer/innen<br />

geregelt werden (z. B. Umgang mit<br />

Suchtkranken, Übernahme von Auszubildenden).<br />

Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen<br />

werden zwischen dem<br />

Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw.<br />

Personalrat geschlossen und gelten<br />

jeweils nur im eigenen Betrieb. Die für<br />

Auszubildende geltenden Vereinbarungen<br />

kennen die <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretung<br />

und der Betriebsbzw.<br />

Personalrat.<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

19


20<br />

von a» bis z»<br />

G<br />

GEFÄHRLICHE ARBEITEN<br />

» Das sind Arbeiten, die<br />

die Leistungsfähigkeit des Azubis übersteigen<br />

oder mit besonderen Unfallgefahren<br />

verbunden sind (z. B. Arbeiten<br />

mit gefährlichen Chemikalien oder<br />

Kranfahren am Bau). Ausnahmen bestehen,<br />

wenn solche Arbeiten zur Erreichung<br />

des Ausbildungsziels erforderlich<br />

sind und fachkundige Aufsicht<br />

besteht. Wer mit g. A. beschäftigt wird,<br />

muss vom Ausbilder besonders eingewiesen<br />

werden (vgl. § 22 JArbSchG).<br />

GEWERKSCHAFT<br />

» Gewerkschaften sind<br />

Interessengemeinschaften der Arbeitnehmer<br />

einer oder mehrerer Branchen,<br />

die als Gegenpart zu den Arbeitgeberverbänden<br />

Tarifverträge (siehe<br />

dort) aushandeln und abschließen. Sie<br />

sind demokratisch organisiert, so dass<br />

jedes Mitglied an Entscheidungsprozessen<br />

mitwirken kann. Gewerkschaftsmitglieder<br />

haben bei Entrichtung<br />

der satzungsgemäßen Beiträge<br />

Anspruch auf Rechtsschutz (siehe dort).<br />

» So ist’s passiert<br />

J<br />

Berufsausbildung zu zahlen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1). Nach Meinung der<br />

Arbeitsrichter zählen die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis<br />

zur betrieblichen Fachausbildung. Der Ausbildungsbetrieb<br />

musste für die Kosten der Fahrschule aufkommen.<br />

Krank am Tag der Prüfung<br />

Lisa D.* absolvierte drei Jahre lang eine Ausbildung zur Industriekauffrau.<br />

Am Tag der Abschlussprüfung konnte sie nicht<br />

erscheinen, weil sie erkrankt und somit arbeitsunfähig war.<br />

Dem Ausbildungsbetrieb legte sie entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen<br />

vor. Dennoch weigerte sich der<br />

Betrieb, Lisa bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin weiterzubeschäftigen.<br />

Ein halbes Jahr später bestand Lisa die Ab-<br />

JUGEND- UND AUSZUBIL-<br />

DENDENVERTRETUNG (JAV)<br />

» Sie ist die gewählte<br />

Interessenvertretung aller <strong>Jugend</strong>lichen<br />

und Auszubildenden im Betrieb.<br />

Wahlberechtigt sind alle unter 18-Jährigen<br />

und alle Auszubildenden bis zum<br />

25. Lebensjahr. Wählbar sind alle, die<br />

das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben. Die JAV kümmert sich um<br />

die Probleme der Azubis mit oder an<br />

ihrem Arbeitsplatz. Sie achtet darauf,<br />

dass die Gesetze und Tarifverträge in<br />

ihrem Bereich im Betrieb eingehalten<br />

werden. Dabei arbeitet sie meist eng mit<br />

dem Betriebsrat und der zuständigen<br />

Mitgliedsgewerkschaft im <strong>DGB</strong> zusammen.<br />

Über den Betriebsrat reicht sie<br />

Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung<br />

oder Beschwerden an den<br />

Arbeitgeber weiter.<br />

Außerdem kann sie sich für die Verbesserung<br />

der Ausbildungsinhalte stark<br />

machen und für die Übernahme der<br />

Azubis nach abgeschlossener Ausbil-<br />

schlussprüfung. Daraufhin verlangte sie nachträglich<br />

die Zahlung der Ausbildungsvergütung bis zum<br />

Zeitpunkt der Prüfung. Das Arbeitsgericht gab ihr<br />

Recht. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Ausbilder<br />

nur dann verpflichtet sei, auf Verlangen des<br />

Azubis eine Verlängerung der Ausbildungszeit zu<br />

akzeptieren, wenn der Azubi die Abschlussprüfung<br />

nicht bestanden hat (§ 14 Abs. 3). Dies gelte auch<br />

bei krankheitsbedingter Verhinderung an der Prüfungsteilnahme.<br />

Ergebnis: Der ehemalige Ausbildungsbetrieb<br />

musste für sechs Monate Ausbildungsvergütung<br />

an Lisa nachzahlen.<br />

dung kämpfen. Im neuen Betriebsverfassungsgesetz<br />

sind die Rechte der<br />

JAV gestärkt und das Wahlverfahren<br />

erleichtert worden. Was die JAV erreichen<br />

kann, hängt aber vor allem<br />

von dem Rückhalt ab, den sie unter<br />

den Auszubildenden besitzt.<br />

JUGENDARBEITS-<br />

SCHUTZGESETZ<br />

» Es gilt für alle <strong>Jugend</strong>lichen<br />

unter 18 Jahren, die in einer<br />

Ausbildung oder einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen. Zum<br />

Schutz von <strong>Jugend</strong>lichen sind hier<br />

Mindestanforderungen in Bereichen<br />

wie Arbeitszeit (z. B. Grundsatz der<br />

5-Tage-Woche und deren Ausnahmen,<br />

§§ 15, 16 JArbSchG; Verbot von Überstunden:<br />

max. 40 Std./Woche, max.<br />

8,5 Std./Tag, § 8 JArbSchG), Nachtruhe<br />

(§ 14 JArbSchG mit Ausnahmen),<br />

Pausen oder Urlaub geregelt. Auch<br />

das Verbot von Akkord- und Fließbandarbeiten<br />

– wieder mit Ausnahmen –<br />

findet sich hier. Vorgeschrieben sind<br />

auch eine ärztliche Untersuchung vor<br />

Antritt der Ausbildung sowie eine<br />

Wiederholungsuntersuchung (§§ 32ff.<br />

JArbSchG).<br />

K<br />

KRANKMELDUNG<br />

» Wer krank ist, muss<br />

noch am selben Tag, nach Möglichkeit<br />

sogar vor Arbeitsbeginn, die Firma<br />

verständigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

des Arztes (›Krankenschein‹)<br />

muss innerhalb von drei Tagen<br />

bei der Firma vorliegen.<br />

KÜNDIGUNG<br />

» Während der Ausbildung<br />

ist eine Kündigung nach der Probezeit<br />

nur möglich,<br />

aus wichtigem Grund ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist oder<br />

mit einer Kündigungsfrist von vier<br />

Wochen durch den Auszubildenden,<br />

wenn er die Berufsausbildung aufgeben<br />

oder sich für eine andere<br />

Berufstätigkeit ausbilden lassen will.<br />

Bei einer fristlosen Entlassung müssen<br />

schon triftige Gründe – wie z. B. Diebstahl<br />

oder häufiges unentschuldigtes Fehlen<br />

trotz Abmahnung – vorliegen.<br />

Einige Betriebe versuchen, Auszubildende<br />

›elegant‹ loszuwerden, indem<br />

sie das Ausbildungsverhältnis ›in beiderseitigem<br />

Einvernehmen‹ lösen wol-<br />

P<br />

Kündigung wegen Punkerfrisur<br />

Claudia O.* absolvierte eine Ausbildung als Arzthelferin. Während der Ausbildung<br />

veränderte sie ihr Outfit und ließ sich die Haare lila und grün färben.<br />

Ihren Ausbilder störte das nicht. Nach einem Jahr aber entschloss er sich,<br />

seine Praxis an einen anderen Arzt zu verkaufen. Mit ihrem neuen Chef kommt<br />

Claudia gar nicht klar. Der junge Herr Doktor erklärt ihr, dass er sie nicht weiter<br />

ausbilden möchte. Er begründet das damit, dass zwischen ihm und Claudia<br />

gar kein Ausbildungsvertrag bestehe und er sie deshalb auch nicht weiter<br />

ausbilden müsse. Im Übrigen sei sie mit einer Punkerfrisur in einer Arztpraxis<br />

untragbar. Er wolle sich aber noch einmal mit seinem Rechtsanwalt und der<br />

Ärztekammer besprechen. Am nächsten Tag ist der neue Chef kurz angebunden.<br />

Gegen Dienstschluss bittet er Claudia zum Personalgespräch. Er teilt ihr<br />

mit, dass er den Rat erhalten habe, das Ausbildungsverhältnis mit ihr fortzu-<br />

len. Achtung: Sofort mit der <strong>Jugend</strong>und<br />

Auszubildendenvertretung, der<br />

zuständigen Gewerkschaft oder dem<br />

örtlichen Büro des <strong>DGB</strong> Rechtsschutzes<br />

(Telefonbuch) Kontakt aufnehmen!<br />

PAUSEN<br />

» 60 Minuten Pause ist<br />

für <strong>Jugend</strong>liche bei einer Beschäftigung<br />

von mehr als 6 Stunden täglich<br />

vorgeschrieben. Die erste P. muss spätestens<br />

nach 4,5 Std. eingelegt werden.<br />

Mindestdauer: 15 Minuten! (§ 11<br />

JArbSchG)<br />

PROBEZEIT<br />

» Probezeit ist eine im<br />

Ausbildungsvertrag festgeschriebene<br />

Zeit von mindestens einem und höchstens<br />

drei Monaten (§ 13 BBiG). Während<br />

dieser Zeit können Arbeitgeber<br />

und Auszubildender jederzeit und ohne<br />

Angabe von Gründen den Ausbildungsvertrag<br />

kündigen.<br />

R<br />

Erste Hilfe<br />

RECHTSSCHUTZ<br />

» Oft ist der Prozess<br />

vor einem Arbeits- oder Sozialgericht<br />

die letzte Möglichkeit, um seine Rechte<br />

durchzusetzen, etwa wenn man sich<br />

gegen eine Entlassung oder Abmahnung<br />

wehren will. Gewerkschafts-mitglieder<br />

erhalten kostenlosen Rechtsschutz<br />

in allen Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten,<br />

sowohl bei<br />

einem gerichtlichen Verfahren als auch<br />

durch eine rechtliche Beratung. Die<br />

Vertretung vor Gericht übernehmen<br />

in der Regel speziell geschulte Rechtssekretär/innen<br />

der <strong>DGB</strong> Rechtsschutz<br />

GmbH. Wer diesen Rechtsschutz hat,<br />

kann ohne finanzielles Risiko sogar<br />

durch mehrere Instanzen streiten.<br />

S<br />

STREIK<br />

» Streik ist das rechtmäßige<br />

und letzte Kampfmittel der<br />

Gewerkschaften, um die Arbeits- und<br />

Lebensbedingungen der Arbeitnehmer/innen<br />

zu verbessern oder zu<br />

setzen, da ein so genannter ›Betriebsübergang‹ und damit ein Übergang ihres<br />

Ausbildungsverhältnisses vom vorherigen Inhaber der Praxis auf ihn erfolgt sei.<br />

Auch habe er erfahren, dass die Frisur kein Grund sei, das Ausbildungsverhältnis<br />

zu beenden. Eine Kündigung seitens des Ausbilders setze nach Ablauf der<br />

Probezeit einen ›wichtigen‹ Grund voraus.<br />

Ein solcher liege aber nach der<br />

Rechtsprechung der Gerichte nicht<br />

vor, wenn ein Azubis sich ›modisch‹<br />

kleide oder eine Frisur habe, die nicht<br />

dem Geschmack des Ausbilders entspreche.<br />

Claudia durfte bleiben – und<br />

ihre bunten Haare auch.<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002<br />

21<br />

»


22 Erste Hilfe<br />

von a » bis z«<br />

T<br />

sichern. Auch Azubis haben das Recht,<br />

zu streiken, wenn es um ihre Belange<br />

geht. Für die Zeit des Streiks zahlen<br />

die Gewerkschaften ihren Mitgliedern<br />

Streikunterstützung.<br />

TARIFVERTRAG<br />

» Tarifverträge regeln<br />

Löhne, Gehälter und allgemeine Arbeitsbedingungen<br />

für die Arbeitnehmer<br />

einer Branche und werden zwischen<br />

Arbeitgebern bzw. ihren Spitzenorganisationen<br />

und den einzelnen Gewerkschaften<br />

ausgehandelt. Über Arbeitszeit,<br />

Urlaub, Arbeitsbedingungen,<br />

Zuschläge, Kündigungen und andere<br />

Fragen werden von beiden Seiten Mantel-<br />

oder Rahmentarifverträge abgeschlossen.<br />

Tarifverträge sind zeitlich<br />

begrenzt und müssen nach Ablauf neu<br />

verhandelt werden. Gewerkschaftsmitglieder<br />

haben gegenüber der anderen<br />

Tarifvertragspartei, dem Arbeitgeber,<br />

einen einklagbaren Rechtsanspruch<br />

auf die tariflichen Leistungen.<br />

Den Tarifvertrag erhält man bei der<br />

zuständigen Gewerkschaft.<br />

» So ist’s passiert<br />

U<br />

Sonntagsarbeit im Krankenhaus<br />

Christiane B.* wird in einem großen Krankenhaus zur Krankenschwester<br />

ausgebildet. Als sie den Dienst- und Ausbildungsplan für den nächsten Monat<br />

ansah, bemerkte sie, dass sie an einem Sonntag zum Dienst eingeteilt wurde.<br />

Ihr Freund Hannes, ebenfalls Azubi, erklärte ihr, dass sie sich das nicht gefallen<br />

lassen müsse. Es bestehe für <strong>Jugend</strong>liche ein Beschäftigungsverbot an<br />

Sonntagen. Also stehe ihrem geplanten Sonntagsausflug an die Ostsee nichts<br />

im Wege. Zur Sicherheit geht Christiane zur Sprechstunde der JAV und informiert<br />

sich. Hier erfährt sie, dass im <strong>Jugend</strong>arbeitsschutz zwar ein Beschäftigungsverbot<br />

für <strong>Jugend</strong>liche am Sonntag verankert ist (§ 17), der Gesetzgeber<br />

jedoch u. a. in Krankenhausanstalten einen Sonntagseinsatz für zulässig<br />

angesehen hat. Es müsse nur darauf geachtet werden, dass jeder zweite<br />

Sonntag, mindestens zwei Sonntage im Monat, beschäftigungsfrei bleiben<br />

ÜBERNAHME<br />

» Hier geht es um die<br />

Übernahme im erlernten Beruf nach<br />

bestandener Prüfung. Der Azubi hat<br />

kein Recht auf Weiterbeschäftigung<br />

nach seiner Ausbildung (Ausnahmen<br />

sind in einigen Tarifverträgen geregelt).<br />

Man sollte sich frühzeitig erkundigen<br />

(mind. 3 Monate vor Ausbildungsende),<br />

ob eine Übernahme möglich<br />

ist. Sollte der Arbeitgeber eine klare<br />

Aussage über die Weiterbeschäftigung<br />

verweigern, sollte der Azubi sofort zum<br />

Betriebs-/Personalrat oder zur JAV<br />

gehen. Gemeinsam lässt sich mehr<br />

erreichen, selbst wenn es nur eine befristete<br />

Übernahme ist. Achtung, JAV-<br />

Mitglieder haben einen Anspruch nach<br />

Ausbildungsende weiterbeschäftigt zu<br />

werden! (vgl. § 78a BetrVG/§ 9 BPersVG<br />

für JAV-Mitglieder)<br />

URLAUB<br />

» Der Urlaub für <strong>Jugend</strong>liche<br />

ist im <strong>Jugend</strong>arbeitsschutzgesetz,<br />

aber auch durch Tarifverträge<br />

geregelt. Nach dem Gesetz erhalten<br />

<strong>Jugend</strong>liche je nach Alter zwischen<br />

Z<br />

müssen. Nichtantritt der Arbeit könne bei fehlendem<br />

Krankenschein als Arbeitsverweigerung angesehen<br />

werden und zur fristlosen Kündigung führen. Schweren<br />

Herzens verschob Christiane den geplanten<br />

Wochenendtrip.<br />

* Die Namen wurden von der Redaktion geändert.<br />

25 und 30 Werktage Urlaub. In den<br />

meisten Branchen gilt nach Tarifvertrag<br />

30 Tage Urlaub für alle Beschäftigten.<br />

ZEUGNIS<br />

» Ein Zeugnis gibt es<br />

nach der Ausbildung gleich zwei Mal:<br />

in der Berufsschule und im Betrieb.<br />

Dieses Zeugnis darf keine Bemerkungen<br />

enthalten, die sich nachteilig auf<br />

die weitere berufliche Laufbahn auswirken<br />

können. Da Arbeitgeber oft auf<br />

den ersten Blick positiv klingende<br />

Formulierungen verwenden, die aber<br />

in einer Art Geheim-Code Übles bedeuten<br />

können, sollte man das Zeugnis<br />

gemeinsam mit der JAV oder einem<br />

Gewerkschaftssekretär checken.<br />

ZWISCHENPRÜFUNG<br />

» Während der Ausbildung<br />

muss mindestens eine Zwischenprüfung<br />

zur Ermittlung des Ausbildungsstandes<br />

durchgeführt werden.<br />

Ohne diese Prüfung erfolgt keine Zulassung<br />

zur Abschlussprüfung.<br />

Laut & deutlich<br />

Krach in Schweinfurt (großes Foto): 700 Azubis fordern 65 Euro mehr Ausbildungsvergütung im Monat.<br />

Fun in Dortmund (Fotos oben): Wagen auf der ›Job Parade‹ der <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong> NRW am 1. Mai 2002.<br />

Deutscher Gewerkschaftsbund<br />

Henriette-Herz-Platz 2<br />

10178 Berlin<br />

Tel: 030. 240 60-371<br />

E-Mail: jugend@bundesvorstand.dgb.de<br />

www.dgb-jugend.de<br />

IG Bauen-Agrar-Umwelt<br />

Olof-Palme-Straße 19<br />

60439 Frankfurt<br />

Tel: 069. 957 37-460<br />

E-Mail: jugend@igbau.de<br />

www.jugend-igbau.de<br />

IG Bergbau, Chemie, Energie<br />

Königsworther Platz 6<br />

30167 Hannover<br />

Tel: 0511. 76 31-471<br />

E-Mail: abt.jugend@igbce.de<br />

www.igbce-jugend.de<br />

Impressum<br />

fit in den Job<br />

Ein Service der <strong>DGB</strong>-<strong>Jugend</strong> für den Berufsstart<br />

<strong>DGB</strong>-Bundesvorstand, Abteilung <strong>Jugend</strong>,<br />

Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin<br />

Tel: 030. 240 60-371, www.dgb-jugend.de<br />

Gefördert mit Mitteln aus dem Kinder- und<br />

<strong>Jugend</strong>plan des Bundes, Juli 2002.<br />

Gewerkschaft Erziehung<br />

und Wissenschaft<br />

Reifenberger Straße 21<br />

60489 Frankfurt<br />

Tel: 069. 789 73-113<br />

E-Mail:faberc@gew.de<br />

www.gew.de<br />

IG Metall<br />

Lyoner Straße 32<br />

60528 Frankfurt<br />

Tel: 069. 66 93-2258<br />

E-Mail: jugend@igmetall.de<br />

www.igmetall.de<br />

Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

Haubachstraße 76<br />

22765 Hamburg<br />

Tel: 040. 380 13-152<br />

E-Mail: hv.jugend@ngg.net<br />

www.ngg.net/jungengg<br />

Herstellung: ran Verlag Köln, Aduchtstraße 7,<br />

50668 Köln, Tel: 0221. 973 28-0<br />

Fotos: Babette Brandenburg, Kai-Uwe Knoth, Jörg<br />

Lange, Martin Menke, Andrea Pilch, Guido Schiefer,<br />

Andreas Schölzel, Klemens Tepper, Transit/Peter<br />

Hirth, Annette Zoepf<br />

Texte: Katja Brittig, Gaby Groth, Rainer Heubeck,<br />

Ulrich Jonas, Fabienne Melzer<br />

Adressen/Impressum<br />

Die Gewerkschaftsjugend ist eine starke Gemeinschaft.<br />

Sie setzt sich beispielsweise ein für bessere Arbeitsund<br />

Ausbildungsbedingungen, fordert eine deutliche<br />

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, streitet für<br />

mehr Ausbildungsplätze und natürlich für die anschließende<br />

Übernahme der Auszubildenden. Und sie<br />

arbeitet mit bei Organisationen, die sich für mehr Gerechtigkeit<br />

in dieser Welt oder gegen Ausländerfeindlichkeit<br />

und Rassismus einsetzen.<br />

Manchmal muss man für seine Ziele auch lauter werden.<br />

Und da gilt eine ganz einfache Regel: Je mehr Leute<br />

zusammenkommen, desto deutlicher wird man wahrgenommen.<br />

Deshalb: Nicht abseits am Straßenrand stehen<br />

– Mitglied werden und mitmischen.<br />

Welche Ansprechpartner hat die für meinen Betrieb und<br />

meine Branche zuständige Gewerkschaft vor Ort? Wo<br />

gibt es Flyer oder Broschüren, die mich über die Arbeit<br />

und die Freizeitangebote der Gewerkschaftsjugend informieren?<br />

Wie kann ich mitarbeiten?<br />

Eine einfache Antwort: Die zuständige Gewerkschaft<br />

heraussuchen und dann anrufen, schreiben oder mailen.<br />

So erreicht man die Gewerkschaften (Anfragen an die<br />

jeweilige ›Abteilung <strong>Jugend</strong>‹ richten):<br />

Gewerkschaft der Polizei<br />

Stromstraße 4<br />

10555 Berlin<br />

Tel: 030. 399 99 21-105<br />

E-Mail: jungegruppe@gdp-online.de<br />

www.gdp-junge-gruppe.de<br />

23<br />

Transnet Gewerkschaft GdED<br />

Weilburger Straße 24<br />

60326 Frankfurt<br />

Tel: 069. 75 36-219<br />

E-Mail: jugend@transnet-jugend.org<br />

www.transnet-jugend.org<br />

ver.di Vereinte<br />

Dienstleistungsgewerkschaft<br />

Potsdamer Platz 10<br />

10785 Berlin<br />

Tel: 030. 69 56-2361<br />

E-Mail: jugend@verdi.de<br />

www.verdi-jugend.de<br />

Illustrationen: Leowald<br />

Gestaltung: Konzeption + Design, Köln<br />

Druckerei: C. Limbach GmbH, Köln<br />

Auf dem Titel: Dilek Halici, Andreas Krings und<br />

Marcel Baikowski von der <strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretung<br />

des Bayer-Werks Dormagen<br />

fit in den Job 2002 fit in den Job 2002


Bald sind JAV-Wahlen<br />

JAV<br />

Biss muss sein<br />

Gut starten - JAV wählen!<br />

Alle zwei Jahre finden die Wahlen zu den<br />

<strong>Jugend</strong>- und Auszubildendenvertretungen (JAV)<br />

statt – im Herbst 2002 ist es wieder soweit.<br />

Nur eine starke JAV kann die Azubi-Interessen<br />

wirksam vertreten. Deshalb gilt: Wählen gehen,<br />

damit die neue JAV zupacken kann!

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