Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen
Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen
Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Behandlungspflege in stationären Einrichtungen<br />
Über die Erbringung von Leistungen <strong>der</strong> Behandlungspflege in Form von häuslicher Krankenpflege<br />
gem. § 37 SGB V in Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe wird seit Jahren gestritten.<br />
Nach § 37 SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushalt o<strong>der</strong> in ihrer Familie neben <strong>der</strong><br />
ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung<br />
geboten, aber nicht ausführbar ist, o<strong>der</strong> wenn sie durch die häusliche<br />
Krankenpflege vermieden o<strong>der</strong> verkürzt wird.<br />
Versicherte, die nicht auf Dauer in einer Pflegeeinrichtung nach § 71 Abs. 2 o<strong>der</strong> 4 SGB XI<br />
aufgenommen sind, erhalten Leistungen.<br />
Die Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe sind keine Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI.<br />
Die Einrichtungsträger sind nur insoweit verpflichtet, Maßnahmen <strong>der</strong> Behandlungspflege<br />
nach SGB V in den Einrichtungen durchzuführen, soweit diese in einer Leistungsvereinbarung<br />
<strong>und</strong> in einem Wohn- <strong>und</strong> Betreuungsvertrag vereinbart sind.<br />
Pflegemaßnahmen unterteilen sich in Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Behandlungspflege. Es gibt hierzu keine<br />
klare Definition <strong>der</strong> Begriffe.<br />
Von Gr<strong>und</strong>pflege kann man sprechen, wenn Aktivitäten des täglichen Lebens ( z.B. Körperpflege)<br />
unterstützt, ergänzt o<strong>der</strong> ersetzt werden.<br />
Um Behandlungspflege handelt es sich, wenn im Rahmen eines Behandlungsprozesses diese<br />
von einem Arzt verordnet, gesteuert <strong>und</strong> verantwortet wird.<br />
Die Übergänge von <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pflege zur Behandlungspflege sind fließend. definiert. Gerade<br />
bei chronischen Behin<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Krankheiten dienen oft pflegerische Maßnahmen nicht<br />
<strong>der</strong> Heilung, son<strong>der</strong>n teilweise dauerhaft <strong>der</strong> Lin<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Kompensation <strong>der</strong> Beeinträchtigungen.<br />
Die Einrichtungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe sollten in Ihren Verträgen die Schnittstelle zwischen<br />
<strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Hilfe zur Pflege (Behandlungspflege) genau beschreiben<br />
um spätere Abgrenzungsfragen auszuschließen.<br />
Rechtlicher Bezug:<br />
• § 37 SGB V Abs.2<br />
• § 43 a SGB XI<br />
• § 55 SGB XII<br />
• § 36 SGB XI<br />
• § 71 Abs.4 SGB XI<br />
Anlage:<br />
• Schreiben des B<strong>und</strong>esministeriums für Ges<strong>und</strong>heit zur Häuslichen Krankenpflege<br />
gem. § 37 SGB V in Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen vom 11.05.2009 (Anlage 1)<br />
11