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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Familienheimfahrten/Besuchsfahrten<br />

Personen, die in stationären Einrichtungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe leben, können auf Antrag<br />

zusätzliche Beihilfen für Familienheimfahrten beantragen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung<br />

des Kontaktes zu den Angehörigen notwendig ist. Auch die Angehörigen können Besuchsreisen<br />

zur stationären Einrichtung beantragen. Der Begriff <strong>der</strong> Angehörigen ist dabei weit<br />

gefasst.<br />

Personen unter 21 Jahren, die in stationären Einrichtungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe leben,<br />

erhalten diese Beihilfen für Familienheimfahrten ohne beson<strong>der</strong>en Antrag.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Familienheim- <strong>und</strong> Besuchsfahrten richtet sich nach <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>und</strong><br />

ist insbeson<strong>der</strong>e bei Personen unter 21 Jahren nach dem erreichten Lebensalter gestaffelt.<br />

Rechtlicher Bezug:<br />

• § 54 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII)<br />

Anlage:<br />

• R<strong>und</strong>schreiben 15/1999 GültL 4310/74 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesamtes für Soziales,<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie (Anlage 2)<br />

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