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Bürgermeister Heribert Uhl - Rohrbach-Steinberg

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Aus dem Gemeinderat<br />

Wichtige Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2008<br />

Kanalgebührenordnung – neue Tarife ab 01.01.2009<br />

<strong>Bürgermeister</strong> <strong>Heribert</strong> <strong>Uhl</strong> weist im Zuge der Erstellung des Voranschlages 2009 auf die fehlende Kostendeckung<br />

der letzten Jahre im Bereich der Abwasserentsorgung hin. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, die das neue<br />

Kanalabgabengesetz vom 24.05.2005 mit sich gebracht hat, ist die Gemeinde verpflichtet eine neue Verordnung<br />

zu erstellen und kostendeckende Gebührensätze festzulegen.<br />

Aus mehreren mit Fachleuten erstellten Modellen hat der Gemeinderat einstimmig die Kanalanschluss- und<br />

Kanalbenützungsgebühren folgender Maßen festgesetzt:<br />

Kanalisationsbeitrag:<br />

Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages<br />

beträgt 7,5 % der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage,<br />

somit für Schmutzwasserkanäle der Gemeinde <strong>Rohrbach</strong>-<strong>Steinberg</strong> € 13,85 exkl. MWSt. (€ 15,235 inkl.<br />

MWSt.) pro m² Beitragsfläche.<br />

Kanalbenützungsgebühr<br />

1. Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen<br />

Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.<br />

2. Kanalbenützungsgebühr (jährlich) exkl. MWSt. inkl. MWSt.<br />

• Für jede gemeldete Person (Haupt- oder Nebenwohnsitz) € 95,45 € 105,00<br />

• Für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr € 71,59 € 78,75<br />

(75 % des Einheitssatzes für jede gemeldete Person)<br />

• Mindestens jedoch eine Person pro angeschlossenem Objekt € 95,45 € 105,00<br />

(Ferienhäuser, Wochenendhäuser, Zweitwohnungen)<br />

• Betriebe nach Wasseranfall, pro m³ Wasserverbrauch € 2,00 € 2,20<br />

• Betriebe ohne Wasseruhr, pro Beschäftigten € 95,45 € 105,00<br />

Es wurde versucht die Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren moderat zu gestalten, die monatlichen Mehrkosten<br />

betragen daher nur ca. € 2,00 pro Person. Auch in den Folgejahren ist auf die erforderliche Kostendeckung zu<br />

achten und eine eventuell weitere Gebührenerhöhung in verträglichem Rahmen zu halten.<br />

Tabelle zur Übersicht der Abgänge in den Jahren 2004 bis 2008<br />

Benützungsgebühren Neukalkulation: vor und nach der Tariferhöhung<br />

An dieser Darstellung ist deutlich zu erkennen,<br />

dass trotz Erhöhung der Benützungsgebühren<br />

von € 2,- pro Monat und Person nach wie vor<br />

ein Abgang von € 29.433,- für das Jahr 2009 zu<br />

erwarten ist.<br />

Trotz Vorgabe der Kostendeckung von der<br />

Landesregierung beschließt der Gemeinderat<br />

die gemäßigte Erhöhung und sieht dies als<br />

Förderung der Gemeinde an die Bevölkerung<br />

um das Haushaltsbudget nicht noch zusätzlich<br />

zu strapazieren.

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