GMP Bijlage 04 - Gmpplus.org
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2.3 Protokoll P2: Überwachung von Salmonellen und Enterobacteriaceae<br />
in Mischfuttermitteln zur Verfütterung an Schweine, Rinder und sonstige<br />
Tierarten (ausschließlich Geflügel)<br />
1. Zielgruppe<br />
Hersteller anderer Mischfuttermittel als der für Geflügel (einschließlich der Hersteller von<br />
Mischungen aus feuchten Nebenprodukten).<br />
2. Erzeugnisse<br />
Andere Mischfuttermittel, die nicht zur Verfütterung an Geflügel v<strong>org</strong>esehen sind (einschließlich<br />
der darin verarbeiteten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischungen aus feuchten<br />
Nebenprodukten).<br />
3. Allgemeine ergänzende Bedingungen<br />
Wenn ein salmonellenpositives Ergebnis erzielt wird, muss dieses Ergebnis gemäß Anlage I<br />
typisiert werden.<br />
4. Häufigkeit der Untersuchung<br />
Die Untersuchung der zu differenzierenden Arten von Endprodukten muss gemäß der<br />
nachstehend angegebenen Mindesthäufigkeit (pro Betriebseinheit) erfolgen. Im Einzelnen richtet<br />
sich das nach der Behandlung, die das Erzeugnis erfahren hat.<br />
4.1 Salmonellenreduzierende Behandlung<br />
Falls eine salmonellenreduzierende Behandlung erfolgt, muss eine Untersuchung auf<br />
Enterobacteriaceae und/oder Salmonellen durchgeführt werden.<br />
4.1.1 Salmonellen<br />
Wenn eine Salmonellenuntersuchung durchgeführt wird, sind die folgenden<br />
Verfahrensanweisungen zu beachten.<br />
Aus den Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und den Mischfuttermitteln müssen Proben zur<br />
Salmonellenanalyse entnommen werden. Dabei gilt das Grundprinzip, dass sich mindestens die<br />
Hälfte der Probenentnahme und Analyse auf Mischfuttermittel bezieht und der Rest auf die –<br />
nach Auffassung des Teilnehmers – kritischsten Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sowie die<br />
nicht-salmonellenkritischen Futtermittel-Ausgangserzeugnisse.<br />
Die folgende Tabelle verdeutlicht die Anzahl der zu entnehmenden Proben.<br />
<strong>GMP</strong> + -Zertifizierungssystem für die Futtermittelwirtschaft von 2006 10 von 70<br />
Anhang 4: Mindestanforderungen an Inspektionen und Kontrollen einschließlich © PDV<br />
Protokollen zur Messung der Verschleppungsrate (Fassung vom 28. März 2008)