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Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig

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<strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> (<strong>GZO</strong>)<br />

des Diakonisches Werk<br />

Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Das Diakonische Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. versteht seine Arbeit als Teil des<br />

diakonischen <strong>und</strong> missionarischen Auftrags, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben<br />

hat. Es ist bestrebt, den Geist des Evangeliums in allen seinen Häusern, Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Diensten lebendig zu erhalten <strong>und</strong> unmittelbar praktische Liebestätigkeit<br />

an Menschen auszuüben, die in unterschiedlicher Weise Begleitung benötigen.<br />

Gleichzeitig richtet sich das Bemühen darauf, die Ursachen von Not aufzudecken<br />

<strong>und</strong> zu beheben oder zu lindern.<br />

Das Diakonische Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. führt die Dienste des „Verein für<br />

Innere Mission zu <strong>Leipzig</strong>“ fort, der am 02. November 1869 gegründet wurde.


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 2<br />

Mit der <strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> sollen Rahmenbedingungen beschrieben<br />

werden, unter denen die Arbeit im Verein geleistet wird. Insbesondere<br />

werden geregelt bzw. beschrieben<br />

• die Befugnisse <strong>und</strong> Aufgaben der Organe, insbesondere, wenn damit Bestimmungen<br />

der Satzung verdeutlicht <strong>und</strong> ergänzt werden<br />

• die Arbeitsweise der Organe des Vereins<br />

• die Gr<strong>und</strong>lagen der Zusammenarbeit zwischen den Organen des Vereins<br />

• die gr<strong>und</strong>legenden Bedingungen <strong>und</strong> Vorschriften der Arbeit <strong>und</strong> der Zusammenarbeit<br />

innerhalb des Vereins.<br />

1. Organe<br />

Der Verein nimmt diakonische <strong>und</strong> missionarische Dienste im Kirchenbezirk <strong>Leipzig</strong><br />

wahr; eingeschlossen sind auch außerhalb dieses Kirchenbezirkes gelegene Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Dienste des Vereins. Dazu bedient sich der Verein nachfolgend genannter<br />

Organe <strong>und</strong> Strukturen.<br />

Die satzungsgemäßen Organe des Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

sind:<br />

1. die Mitgliederversammlung,<br />

2. der Verwaltungsrat,<br />

3. der Vorstand.<br />

1.1. Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. In der Satzung ist geregelt,<br />

wofür die Mitgliederversammlung zuständig ist.<br />

Die Mitgliederversammlung gibt sich eine <strong>Geschäfts</strong>ordnung, in der insbesondere<br />

Folgendes geregelt wird:<br />

• Teilnahme natürlicher Personen <strong>und</strong> Vertretung juristischer Personen,<br />

• Einberufung,<br />

• Leitung,<br />

• Tagesordnung,<br />

• Öffentlichkeit, Ausschluss der Öffentlichkeit,<br />

• Beschlussfähigkeit,<br />

• Ausschluss eines Mitgliedes von der Teilnahme an der MV, ggfs. zeitlich begrenzt,


• Anträge,<br />

• Rederecht,<br />

• Beschlüsse incl. Beschlussregister,<br />

• Niederschrift.<br />

Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 3<br />

Bis zum Beschluss einer neuen <strong>Geschäfts</strong>ordnung gilt jene vom November 2003.<br />

1.2. Verwaltungsrat<br />

Die Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten des Verwaltungsrates sind in der Satzung geregelt,<br />

ebenso Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise des Verwaltungsrates.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nur den Interessen des Vereins <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

der Betriebs- <strong>und</strong> Vereinsinterna zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mitglieder<br />

des Verwaltungsrates sind keinen Weisungen Dritter, mit Ausnahme der Beschlüsse<br />

der Mitgliederversammlung, unterworfen. Diese Verpflichtungen gelten<br />

auch für die gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung an den Sitzungen des Verwaltungsrates<br />

teilnehmenden weiteren Personen.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben, auch als Einzelperson, das Recht, vom<br />

Vorstand auch zu Einzelvorgängen Auskunft zu verlangen.<br />

1.2.1. Plenum<br />

Über die Beschlüsse des Verwaltungsrates wird ein Register geführt.<br />

Der Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit ist neben den in der Satzung genannten<br />

Sachverhalten zuständig für:<br />

a) die Bildung <strong>und</strong> Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrates <strong>und</strong> die<br />

Festlegung derer Aufgaben<br />

b) den Erlass einer Kapitalanlageordnung,<br />

c) die Entscheidung bei Uneinigkeit des Vorstandes.<br />

d) die Entscheidung über außergewöhnliche Geschäfte,<br />

e) die Entscheidung über den vom Vorstand vorzulegenden Wirtschaftsplan,<br />

f) die Entgegennahme der Berichte über die aktuelle Lage, insbesondere die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins <strong>und</strong> die Diskussion darüber,<br />

g) den Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung<br />

eines Fehlbetrages,<br />

h) die Namengebung stationärer Einrichtungen;


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 4<br />

Zur Beratung vor der Beschlussfassung zum Jahresabschluss <strong>und</strong> zur Ergebnisverwendung<br />

bzw. -deckung ist der Wirtschaftsprüfer, der mit der Prüfung des jeweiligen<br />

Jahresabschlusses beauftragt war, hinzuzuziehen.<br />

Der Verwaltungsrat <strong>und</strong>, sofern gebildet, die Ausschüsse, haben das Recht, Leiter<br />

des Werkes zu einer Sitzung einzuladen, wenn die Mehrheit des jeweiligen Gremiums<br />

so beschließt. Dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates steht dies Recht unabhängig<br />

von einer Mehrheitsfindung zu.<br />

1.2.2. Hauptausschuss<br />

Der Verwaltungsrat hat einen Hauptausschuss gebildet. Zu dessen Zusammensetzung,<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Arbeitsweise wurde Folgendes festgelegt.<br />

1.2.2.1. Zusammensetzung des Hauptausschusses<br />

a) Der Hauptausschuss wird gebildet aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates<br />

<strong>und</strong> drei zu wählenden Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die<br />

Amtszeit der Mitglieder des Hauptausschusses endet mit der Amtsperiode<br />

des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Hauptausschusses sollen innerhalb<br />

von 3 Monaten nach Konstituierung des Verwaltungsrates gewählt<br />

werden.<br />

b) Der Hauptausschuss tagt in der Regel monatlich. Der Hauptausschuss ist<br />

beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Er trifft Entscheidungen<br />

mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />

c) Die Mitglieder des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des Hauptausschusses<br />

mit beratender Stimme teil, sie können zu einzelnen Punkten der<br />

Tagesordnung von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen werden.<br />

d) Der Vorsitz des Hauptausschusses liegt beim Vorsitzenden des Verwaltungsrates.<br />

1.2.2.2. Zielrichtung des Hauptausschusses<br />

a) Der Hauptausschuss ist ein Gremium zur Unterstützung der Meinungsbildung<br />

des Vorstandes sowie ein Forum zur Vordiskussion einzelner Prozesse<br />

bzw. der Gr<strong>und</strong>entwicklung des Werkes.<br />

b) Der Verwaltungsrat hat dem Hauptausschuss per Beschluss Aufgaben <strong>und</strong><br />

Entscheidungen übertragen <strong>und</strong> kann diesen Katalog erweitern.<br />

c) Der Hauptausschuss dient der intensiveren Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben<br />

des Verwaltungsrates.<br />

d) Es besteht eine Berichtspflicht bezüglich der Tätigkeit des Hauptausschusses<br />

an den Verwaltungsrat.


1.2.2.3. Aufgaben des Hauptausschusses<br />

Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

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a) Entscheidung über die Aufnahme von juristischen Personen als Mitglied<br />

des Vereins;<br />

b) Entscheidung über Befreiung von Mitgliedern von der Beitragspflicht;<br />

c) Entscheidung über Benennung der Gesellschaftervertreterinnen oder -<br />

vertreter für die Vertretung in den Beteiligungsgesellschaften;<br />

d) Entscheidung über Genehmigung von Dienstreisen des Vorstandes, an<br />

denen das Werk mit einer Summe von über 500,00 € beteiligt ist.<br />

e) Vorbereitung von Mitgliederversammlung <strong>und</strong> Sitzungen des Verwaltungsrates;<br />

f) Vorberatung von Beschlussvorlagen für den Verwaltungsrat;<br />

g) Entscheidung über Rechtsgeschäfte zwischen dem Verein oder einer Gesellschaft,<br />

an der der Verein mehrheitlich beteiligt ist, einerseits <strong>und</strong> Mitgliedern<br />

eines der Organe des Vereins andererseits, eingeschlossen sind<br />

auch Angehörige ersten <strong>und</strong> zweiten Grades sowie Personen, zu denen<br />

mit einem Organmitglied eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht<br />

(§ 8 Ziff. 2 Buchst. c bleibt von dieser Regelung unberührt);<br />

h) Beratung des Vorstandes zu wichtigen Angelegenheiten;<br />

i) Beratung vor Anstellung der Fachbereichsleiter;<br />

j) Entgegennahme von Berichten aus den Beteiligungsgesellschaften;<br />

k) Entgegennahme des Berichts des Risikomanagements;<br />

1.3. Vorstand<br />

Die Zuständigkeiten des Vorstandes sind in der Satzung geregelt. Daneben ist er<br />

zuständig für:<br />

a) die Entscheidung über die Aufnahme von natürlichen Personen als Mitglied<br />

des Vereins<br />

b) die Festlegung der Strukturen des Vereins unterhalb der Ebene des Vorstandes,<br />

insbesondere der Zuständigkeiten <strong>und</strong> Befugnisse der zu bildenden<br />

Arbeitsgruppen,<br />

c) die Formulierung von Zielen für den Gesamtverein, die Fachbereiche, die<br />

zentralen Organisationseinheiten <strong>und</strong>, im Benehmen mit den Fachbereichsleitern,<br />

die Oberziele für die den Fachbereichen zugehörigen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Dienste,


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 6<br />

d) die Wahrnehmung der Pflichten des Vereins gegenüber den Diakonissen<br />

des Diakonissenmutterhauses Borsdorf,<br />

e) die Verantwortung für die Inhalte diakonischen Handelns der Mitarbeitenden,<br />

f) die Gesamtverantwortung für die Kontrolle der Einhaltung des Wirtschaftsplanes<br />

<strong>und</strong> die Diskussion sowie die Verantwortung für die Festlegung von<br />

Maßnahmen bei die wirtschaftliche Situation verschlechternden Planabweichungen,<br />

g) die Information des Verwaltungsrates über die Lage des Vereins <strong>und</strong> über<br />

aktuelle Entwicklungen,<br />

h) die Sicherstellung des vereinsinternen Informationsflusses <strong>und</strong> der notwendigen<br />

Entscheidungsprozesse,<br />

i) die Information des Verwaltungsrates über die Bestellung <strong>und</strong> die Abberufung<br />

der Fachbereichsleiter sowie der Leiter der Personalabteilung, der<br />

Abteilung Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen <strong>und</strong> der Innenrevision,<br />

1.3.1. Mitglieder des Vorstandes<br />

Der Vorstand wird gebildet aus:<br />

• dem Missionsdirektor (MD)<br />

• dem kaufmännischen Vorstand (KV).<br />

1.3.2. Arbeitsweise des Vorstandes<br />

Der Vorstand berät <strong>und</strong> trifft seine Entscheidungen in der Regel in der Vorstandsitzung.<br />

Die Vorstandssitzung wird in der Regel monatlich abgehalten. Alle Entscheidungen<br />

werden protokolliert. Eine außerhalb einer Vorstandssitzung getroffene Entscheidung<br />

wird in der nächsten Vorstandssitzung protokolliert.<br />

Über die Beschlüsse des Vorstandes wird ein fortlaufendes Register geführt.<br />

Bei Uneinigkeit des Vorstandes wird der Vorgang im Hauptausschuss behandelt. Ist<br />

auch anschließend eine Einigkeit des Vorstandes nicht herstellbar, fertigt der Vorstand<br />

eine Entscheidungsvorlage für den Verwaltungsrat. Ist ein Hauptausschuss<br />

nicht gebildet, fertigt der Vorstand unmittelbar eine Entscheidungsvorlage für den<br />

Verwaltungsrat.<br />

Die Mitglieder des Vorstandes vertreten sich in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

gegenseitig.<br />

Unabhängig von der Wahrnehmung der Aufgaben im Einzelfall tragen die Mitglieder<br />

des Vorstandes die Gesamtverantwortung für den Verein gemeinsam.


1.3.3. Befugnisse des Vorstandes<br />

Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

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Der Vorstand ist befugt, alle Geschäfte im Rahmen der üblichen <strong>Geschäfts</strong>tätigkeit,<br />

auch der Vermögensverwaltung, abzuschließen, insbesondere, wenn die daraus resultierenden<br />

Zahlungspflichten im Wirtschaftsplan enthalten sind oder wenn, etwa bei<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgeschäften oder Bauvorhaben, der Verwaltungsrat gesondert zugestimmt<br />

hat.<br />

Folgende Geschäfte bedürfen vor ihrem Abschluss der Zustimmung des Verwaltungsrates:<br />

• die Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall den Betrag von 250.000.-- €<br />

überschreiten oder die bei einem nicht in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zugelassenen<br />

Kreditinstitut aufgenommen werden sollen,<br />

• der Abschluss von Bauverträgen einschließlich Architekten- <strong>und</strong> Planerverträge,<br />

sofern das geplante Gesamtbauvolumen im Einzelfall 250.000.-- € (einschließlich<br />

Nebenkosten <strong>und</strong> MWSt) übersteigt,<br />

• die Übernahme von Bürgschaften <strong>und</strong> die Abgabe von Garantien,<br />

• der Abschluss von Miet- <strong>und</strong> Pachtverträgen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit<br />

ohne Kündigungsmöglichkeit, sofern der Verein Mieter oder Pächter ist,<br />

• der Abschluss ähnlicher außergewöhnlicher Geschäfte.<br />

Der Vorstand kann Aufgaben an weitere kompetente Personen (Mitarbeitende <strong>und</strong><br />

Externe) delegieren <strong>und</strong> ihnen dazu Vollmachten erteilen.<br />

Die Erteilung einer Generalvollmacht oder einer dauerhaften Alleinvertretungsbefugnis<br />

an eine Einzelperson ist nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates zulässig. Im<br />

Ausnahmefall kann jedoch der Vorstand einer einzelnen Person eine Einzelvollmacht,<br />

beschränkt auf einen definierten <strong>Geschäfts</strong>vorfall, erteilen.<br />

Dies gilt insbesondere für die Vertretung des Vereins in einem Arbeitsgerichtsverfahren,<br />

die Abwicklung eines Bauvorhabens nach Erteilung der Baugenehmigung oder<br />

die gerichtliche oder außergerichtliche anwaltliche Vertretung. Der Umfang einer<br />

Vollmacht ist möglichst genau zu definieren.<br />

Die erteilten Vollmachten werden zentral in einem Register gesammelt, das Register<br />

wird bei Veränderungen aktualisiert.<br />

Der Vorstand soll sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben fachk<strong>und</strong>iger Dritter<br />

bedienen, wenn eigene Fachkompetenz unter den Mitarbeitenden des Vereins nicht<br />

vorhanden ist oder die Stellungnahme einer betriebsfremden Person sinnvoll erscheint.<br />

1.3.4. Gemeinsame Aufgaben des Vorstandes<br />

Neben den gesetzlichen <strong>und</strong> satzungsgemäßen Aufgaben hat der Vorstand folgende<br />

gemeinschaftlich wahrzunehmenden Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten:


• Strategische <strong>und</strong> strukturelle Entwicklung des Vereins,<br />

• Leitung <strong>und</strong> Koordination der Arbeit des Vereins,<br />

Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 8<br />

• Kontrolle der Aktivitäten des Vereins <strong>und</strong> seiner Mitarbeitenden, insbesondere<br />

Einhaltung von Gesetzen, fachlichen Standards <strong>und</strong> Satzung,<br />

• Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung der Unternehmensstruktur <strong>und</strong> der Organisation<br />

des Vereins in Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste, zentrale<br />

Organisationseinheiten), insbesondere die Festlegung von Dienststellen im<br />

Sinne des MVG der EKD,<br />

• Planung der Aktivitäten des Vereins auf der Basis eines Gesamtwirtschaftsplanes,<br />

der nach den Gr<strong>und</strong>sätzen einer gesondert vom Vorstand zu erlassenden<br />

Dienstanweisung erstellt wird,<br />

• Budgetierung der einzelnen Arbeitsgruppen nach gesonderter Dienstanweisung,<br />

in der das Verfahren geregelt wird,<br />

• Festlegung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />

der Leiter sowie der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppen in Dienstanweisungen,<br />

• Festlegung der Gr<strong>und</strong>sätze der Zusammenarbeit der Leiter der Arbeitsgruppen<br />

untereinander <strong>und</strong> mit dem Vorstand in einer Dienstanweisung,<br />

• Festlegung der Zusammensetzung <strong>und</strong> der Arbeitsweise interner werksweiter<br />

Gremien in einer Dienstanweisung, mittels dieser Gremien sollen die gegenseitige<br />

Information, die Diskussion <strong>und</strong> die angemessene Vorbereitung der Entscheidungsfindung<br />

sichergestellt werden,<br />

• Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung <strong>und</strong><br />

dem Verwaltungsrat sowie, sofern gebildet, dessen Ausschüssen,<br />

• Erarbeitung von Vorlagen für die Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat<br />

<strong>und</strong>, sofern gebildet, die Ausschüsse des Verwaltungsrates,<br />

• Erarbeitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat zur dauerhaften Beschäftigung<br />

Geistlicher gegen Entgelt im Verein,<br />

• Erarbeitung von Vorschlägen an den Hauptausschuss (sofern gebildet) zur Vertretung<br />

des Vereins in Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht,<br />

• Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, insbesondere kirchlichen, diakonischen,<br />

staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Institutionen,<br />

• Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus Mitgliedschaften des Vereins in<br />

anderen Organisationen (außer Vertretung in Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht),<br />

• Erteilung von Vollmachten,<br />

• Entscheidung über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung der Fachbereichsleiter <strong>und</strong><br />

der Leiter der zentralen Organisationseinheiten,


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 9<br />

• Entscheidung über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung der Leiter der Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Dienste, im Benehmen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter<br />

1.3.5. Einzeln zugeordnete Aufgaben<br />

Jedes Mitglied des Vorstandes ist zuständig <strong>und</strong> verantwortlich für die Strukturierung<br />

der Tätigkeiten <strong>und</strong> deren inhaltliche Erfüllung in seinem unten näher festgelegten<br />

Aufgabenbereich.<br />

Weiter legt jedes Vorstandsmitglied mittels einer Dienstanweisung innerhalb seines<br />

Zuständigkeitsbereiches Gesprächsstrukturen fest, mit denen die notwendige Durchlässigkeit<br />

der Informationen, die erforderliche Diskussion <strong>und</strong> die umfängliche Vorbereitung<br />

von Entscheidungen sichergestellt werden. Die Zuständigkeit der Fachbereichsleiter<br />

<strong>und</strong> der Leiter zentraler Organisationseinheiten zur Festlegung entsprechender<br />

Gesprächsstrukturen innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche bleibt davon<br />

unberührt.<br />

1.3.5.1. Missionsdirektor<br />

Der Missionsdirektor ist Inhaber der 93. Landeskirchlichen Pfarrstelle der Ev.-Luth.<br />

Landeskirche Sachsens. Neben den für ihn gültigen Bestimmungen des staatlichen<br />

Rechtes , der Satzung <strong>und</strong> dieser <strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> des Diakonischen<br />

Werkes Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. unterliegt er den Bestimmungen des<br />

Kirchengesetzes zur Regelung des Dienstes der Pfarrer <strong>und</strong> Pfarrerinnen in der Vereinigten<br />

Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Pfarrergesetz - PfG), sowie<br />

den weiteren Bestimmungen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.<br />

Der Missionsdirektor ist verantwortlich für die geistliche Führung des Werkes <strong>und</strong> das<br />

Angebot zur Seelsorge an Bewohnern <strong>und</strong> Klienten.<br />

Das Angebot zur Seelsorge an den Mitarbeitenden ist an die im Werk tätigen Geistlichen<br />

delegiert. Der Missionsdirektor ist oberster Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter<br />

des Vereins <strong>und</strong> als solcher Ansprechpartner für die Mitarbeitervertretung.<br />

Er hat die Disziplinargewalt inne, außer hinsichtlich jener Mitarbeiter, die dem Kaufmännischen<br />

Vorstand direkt unterstellt sind. Daneben ist der Missionsdirektor zuständig<br />

für:<br />

• die Errichtung von Gr<strong>und</strong>sätzen der inhaltlichen Erfüllung der Aufgaben in den<br />

Fachbereichen <strong>und</strong> den weiteren Einrichtungen des Werkes,<br />

• die Überwachung der Einhaltung dieser Gr<strong>und</strong>sätze,<br />

• die für den Verein tätigen Geistlichen,<br />

• das Personalwesen,<br />

• die Zusammenarbeit mit der MAV<br />

• die Öffentlichkeitsarbeit


• das F<strong>und</strong>raising,<br />

• die Werbung ehrenamtlich Tätiger <strong>und</strong> die Regelung ihrer Tätigkeit<br />

• die Mitgliederverwaltung,<br />

Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

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• das Qualitätsmanagement einschließlich des Beschwerdemanagements,<br />

• den Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

• das inhaltliche Controlling,<br />

• die Innenrevision.<br />

1.3.5.2.Kaufmännischer Vorstand<br />

Dem Kaufmännischen Vorstand obliegt die Erhaltung, Mehrung <strong>und</strong> Verwaltung der<br />

wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen Basis des Vereins, insbesondere des Vereinsvermögens.<br />

Er hat dafür Sorge zu tragen, dass in allen Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen,<br />

Dienste, zentrale Organisationseinheiten) des Vereins bei ihrer Tätigkeit die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze wirtschaftlichen Handelns eingehalten werden.<br />

Der Kaufmännische Vorstand ist verantwortlich für die Organisation <strong>und</strong> Durchführung<br />

der kaufmännischen <strong>und</strong> der anderen, nicht dem Missionsdirektor zugeordneten<br />

Belange des Vereins. Er ist Vorgesetzter der ihm direkt unterstellten Mitarbeiter <strong>und</strong><br />

hat hinsichtlich dieser Personen die Disziplinargewalt inne. Diese kann er delegieren.<br />

Der Kaufmännische Vorstand ist insbesondere zuständig für:<br />

• das Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung,<br />

• das betriebswirtschaftliche Controlling einschließlich der Überwachung der den<br />

Arbeitsgruppen zugewiesenen Budgets,<br />

• die Planung, Koordination <strong>und</strong> Steuerung der Durchführung von Baumaßnahmen<br />

sowie deren Kontrolle,<br />

• die Bereitstellung von Hard- <strong>und</strong> Software der elektronischen Datenverarbeitung<br />

einschließlich der internen <strong>und</strong> externen Datenleitungen,<br />

• den Datenschutz,<br />

• das Vertragswesen einschließlich Rechtsfragen (außer Arbeits- <strong>und</strong> Sozialversicherungsrecht),<br />

Gr<strong>und</strong>buch, Versicherungen, Vertragsgestaltung der Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgung (Wasser, Abwasser, Energie) der Arbeitsgruppen, Erbschaften <strong>und</strong><br />

Nachlässe<br />

• den Fuhrpark,<br />

• das Risikomanagement,<br />

• die Organisation der Belange des Vorstandes <strong>und</strong> der Bewirtschaftung des<br />

Hauses der <strong>Diakonie</strong>


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 11<br />

2. Gr<strong>und</strong>legende Bedingungen <strong>und</strong> Vorschriften der Arbeit <strong>und</strong> der Zusammenarbeit<br />

innerhalb des Vereins<br />

Über die unter 1. genannten Zuständigkeiten hinaus gelten im Diakonischen Werk<br />

Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

2.1. Das Leitbild<br />

Die Mitarbeitenden des Vereins haben Gr<strong>und</strong>lagen für ein Leitbild erarbeitet, das der<br />

Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes verabschiedet <strong>und</strong> in Kraft gesetzt hat.<br />

Die Mitarbeitenden erbringen ihre Leistungen unter Beachtung dieses Leitbildes. Das<br />

Leitbild wird an Hand der gelebten <strong>und</strong> erlebten Wirklichkeit in einem ständigen Prozess<br />

auf seine Anpassungsbedürftigkeit geprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls geändert.<br />

Der Vorstand wird über den Stand des Diskussionsprozesses aus den Arbeitsgruppen<br />

auf Nachfrage oder bei Bedarf unterrichtet, der Vorstand informiert den Verwaltungsrat.<br />

2.2. Die Vertretung des Vereins nach Außen<br />

Der Verein <strong>und</strong> seine Arbeitsgruppen werden im Schriftverkehr jeweils von zwei Personen<br />

vertreten. Jedes an Dritte gerichtete Schriftstück mit rechtsverbindlichem Charakter<br />

wird daher von zwei Personen unterzeichnet. Gleiches gilt im baren <strong>und</strong> unbaren<br />

Zahlungsverkehr.<br />

Die Unterschriftsregelung <strong>und</strong> die Erteilung von Vollmachten fasst der Vorstand in<br />

einer Dienstanweisung. Die erteilten Unterschriftsvollmachten werden zentral gesammelt.<br />

Die Erteilung von Vollmachten kann bei Bedarf Dritten gegenüber offen gelegt werden.<br />

2.3. Die Arbeitsgruppen<br />

Das Werk ist in Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen, Dienste, zentrale Organisationseinheiten)<br />

strukturiert, in denen die hauptberuflich <strong>und</strong> die ehrenamtlich<br />

Tätigen ihre Leistungen erbringen. Alle hauptberuflich <strong>und</strong> ehrenamtlich Tätigen des<br />

Werkes sind zur Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppen <strong>und</strong> über die Grenzen<br />

der Arbeitsgruppen hinaus verpflichtet.<br />

Alle Mitarbeitenden haben die Gesetze, auch die einschlägigen landeskirchlichen<br />

Gesetze, die für ihre Tätigkeit geltenden fachlichen Standards sowie die Satzung zu<br />

beachten. Die Einhaltung der für andere Arbeitsgruppen geltenden fachlichen Stan-


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 12<br />

dards ist insofern ebenfalls verpflichtend, als die andere Arbeitsgruppe nur dann ihre<br />

Verantwortung wahrnehmen kann.<br />

Finden die Mitarbeitenden von Arbeitsgruppen bei gemeinsam zu lösenden Aufgaben<br />

keine einmütige Lösung, sind die Leiter der betreffenden Arbeitsgruppen, bei<br />

Verbleib des Dissenses der jeweilige Fachbereichsleiter, mit der Erarbeitung einer<br />

gemeinsamen Lösung zu befassen. Gelingt auch dies nicht, ist das zuständige Vorstandsmitglied,<br />

wenn beide Vorstandsmitglieder zuständig sind, der Gesamtvorstand<br />

mit der Entscheidung zu befassen.<br />

2.4. Leitung <strong>und</strong> Führung<br />

Die Tätigkeit der Mitarbeitenden der Führungsebenen des Vereins orientiert sich am<br />

Führungsleitbild des Vereins, das der Vorstand am 17.06.2009 in Kraft gesetzt hat.<br />

Auch das Führungsleitbild unterliegt einem dauernden Diskussions-, Prüfungs- <strong>und</strong><br />

bei Bedarf Änderungsprozess.<br />

Die Mitarbeitenden haben das Recht, im Konfliktfall vom Vorgesetzten ihres Vorgesetzten<br />

angehört zu werden. Der Konflikt soll dann offen <strong>und</strong> fair mit <strong>und</strong> von allen<br />

Beteiligten geklärt <strong>und</strong> gelöst werden.<br />

2.5. Interne Anweisungen des Vereins<br />

Anweisungen mit dauerhaftem Charakter, insbesondere Dienstanweisungen, werden<br />

zentral gesammelt <strong>und</strong> in geeigneter Weise den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.<br />

Jeder hat die Pflicht, sich über Anweisungen <strong>und</strong> eventuell geltende Zuständigkeiten<br />

k<strong>und</strong>ig zu machen.<br />

Die Anweisungen, insbesondere die Dienstanweisungen sind so auszulegen <strong>und</strong> anzuwenden,<br />

dass die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen gesichert bleibt <strong>und</strong> die Vereinsziele<br />

erreicht werden. Das heißt insbesondere, dass den uns anvertrauten Menschen<br />

die ihnen zugedachte Hilfe zuteil wird.<br />

Interne Anweisungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (Ausnahme: s. 2.2.)<br />

2.6. Informationen<br />

Es ist Aufgabe der Leitungspersonen auf allen Führungsebenen, die jeweils betroffenen<br />

Mitarbeitenden, auch über die Grenzen der Arbeitsgruppe hinaus, rechtzeitig mit<br />

den notwendigen Informationen zu versorgen.<br />

Ebenso ist es Pflicht der Mitarbeitenden, die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen<br />

Informationen einzuholen, auch über die Grenzen der eigenen Arbeitsgruppe<br />

hinaus.


Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />

Seite 13<br />

Erkennt ein Mitarbeitender Veränderungsbedarf oder Risiken, so hat er den Vorgesetzten<br />

darüber zu informieren, bei Sachverhalten in anderen Arbeitsgruppen den<br />

jeweils zuständigen Leiter. Die Überwachung des Abstellens gehört nicht zu den<br />

Pflichten des Informierenden.<br />

Jeder hat die Pflicht, die Information auf Aktualität zu überprüfen.<br />

Daneben gilt, insbesondere gegenüber Externen, die übliche Verschwiegenheitspflicht.<br />

2.7. Ressourcen<br />

Allen Mitarbeitenden ist bewusst, dass sie mit Ressourcen umgehen, die dem Verein<br />

von Dritten anvertraut wurden. Alle Mitarbeitenden sind zum sorgsamen <strong>und</strong> sparsamen<br />

Umgang mit diesen Ressourcen verpflichtet.<br />

3. Inkraftsetzung<br />

Diese <strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> wurde vom Verwaltungsrat des Diakonischen<br />

Werkes Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. am 09.12.2010 per Beschluss in Kraft<br />

gesetzt.<br />

Gleichzeitig verliert die <strong>Geschäfts</strong>ordnung der <strong>Geschäfts</strong>führung vom 17.4.2000 ihre<br />

Gültigkeit, soweit mit dieser <strong>GZO</strong> neue Regelungen getroffen worden sind.<br />

Die <strong>GZO</strong> gilt für alle im Diakonischen Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. tätigen Menschen,<br />

unabhängig davon, ob im Text die männliche oder weibliche Form gewählt<br />

wird.<br />

<strong>Leipzig</strong>, am 09.12.2010<br />

Prof. Dr. M. Petzoldt,<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates

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