Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig
Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig
Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) - Diakonie Leipzig
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<strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> (<strong>GZO</strong>)<br />
des Diakonisches Werk<br />
Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
Das Diakonische Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. versteht seine Arbeit als Teil des<br />
diakonischen <strong>und</strong> missionarischen Auftrags, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben<br />
hat. Es ist bestrebt, den Geist des Evangeliums in allen seinen Häusern, Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Diensten lebendig zu erhalten <strong>und</strong> unmittelbar praktische Liebestätigkeit<br />
an Menschen auszuüben, die in unterschiedlicher Weise Begleitung benötigen.<br />
Gleichzeitig richtet sich das Bemühen darauf, die Ursachen von Not aufzudecken<br />
<strong>und</strong> zu beheben oder zu lindern.<br />
Das Diakonische Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. führt die Dienste des „Verein für<br />
Innere Mission zu <strong>Leipzig</strong>“ fort, der am 02. November 1869 gegründet wurde.
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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Mit der <strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> sollen Rahmenbedingungen beschrieben<br />
werden, unter denen die Arbeit im Verein geleistet wird. Insbesondere<br />
werden geregelt bzw. beschrieben<br />
• die Befugnisse <strong>und</strong> Aufgaben der Organe, insbesondere, wenn damit Bestimmungen<br />
der Satzung verdeutlicht <strong>und</strong> ergänzt werden<br />
• die Arbeitsweise der Organe des Vereins<br />
• die Gr<strong>und</strong>lagen der Zusammenarbeit zwischen den Organen des Vereins<br />
• die gr<strong>und</strong>legenden Bedingungen <strong>und</strong> Vorschriften der Arbeit <strong>und</strong> der Zusammenarbeit<br />
innerhalb des Vereins.<br />
1. Organe<br />
Der Verein nimmt diakonische <strong>und</strong> missionarische Dienste im Kirchenbezirk <strong>Leipzig</strong><br />
wahr; eingeschlossen sind auch außerhalb dieses Kirchenbezirkes gelegene Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Dienste des Vereins. Dazu bedient sich der Verein nachfolgend genannter<br />
Organe <strong>und</strong> Strukturen.<br />
Die satzungsgemäßen Organe des Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
sind:<br />
1. die Mitgliederversammlung,<br />
2. der Verwaltungsrat,<br />
3. der Vorstand.<br />
1.1. Mitgliederversammlung<br />
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. In der Satzung ist geregelt,<br />
wofür die Mitgliederversammlung zuständig ist.<br />
Die Mitgliederversammlung gibt sich eine <strong>Geschäfts</strong>ordnung, in der insbesondere<br />
Folgendes geregelt wird:<br />
• Teilnahme natürlicher Personen <strong>und</strong> Vertretung juristischer Personen,<br />
• Einberufung,<br />
• Leitung,<br />
• Tagesordnung,<br />
• Öffentlichkeit, Ausschluss der Öffentlichkeit,<br />
• Beschlussfähigkeit,<br />
• Ausschluss eines Mitgliedes von der Teilnahme an der MV, ggfs. zeitlich begrenzt,
• Anträge,<br />
• Rederecht,<br />
• Beschlüsse incl. Beschlussregister,<br />
• Niederschrift.<br />
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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Bis zum Beschluss einer neuen <strong>Geschäfts</strong>ordnung gilt jene vom November 2003.<br />
1.2. Verwaltungsrat<br />
Die Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten des Verwaltungsrates sind in der Satzung geregelt,<br />
ebenso Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise des Verwaltungsrates.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nur den Interessen des Vereins <strong>und</strong> hinsichtlich<br />
der Betriebs- <strong>und</strong> Vereinsinterna zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mitglieder<br />
des Verwaltungsrates sind keinen Weisungen Dritter, mit Ausnahme der Beschlüsse<br />
der Mitgliederversammlung, unterworfen. Diese Verpflichtungen gelten<br />
auch für die gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung an den Sitzungen des Verwaltungsrates<br />
teilnehmenden weiteren Personen.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben, auch als Einzelperson, das Recht, vom<br />
Vorstand auch zu Einzelvorgängen Auskunft zu verlangen.<br />
1.2.1. Plenum<br />
Über die Beschlüsse des Verwaltungsrates wird ein Register geführt.<br />
Der Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit ist neben den in der Satzung genannten<br />
Sachverhalten zuständig für:<br />
a) die Bildung <strong>und</strong> Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrates <strong>und</strong> die<br />
Festlegung derer Aufgaben<br />
b) den Erlass einer Kapitalanlageordnung,<br />
c) die Entscheidung bei Uneinigkeit des Vorstandes.<br />
d) die Entscheidung über außergewöhnliche Geschäfte,<br />
e) die Entscheidung über den vom Vorstand vorzulegenden Wirtschaftsplan,<br />
f) die Entgegennahme der Berichte über die aktuelle Lage, insbesondere die<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins <strong>und</strong> die Diskussion darüber,<br />
g) den Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung<br />
eines Fehlbetrages,<br />
h) die Namengebung stationärer Einrichtungen;
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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Zur Beratung vor der Beschlussfassung zum Jahresabschluss <strong>und</strong> zur Ergebnisverwendung<br />
bzw. -deckung ist der Wirtschaftsprüfer, der mit der Prüfung des jeweiligen<br />
Jahresabschlusses beauftragt war, hinzuzuziehen.<br />
Der Verwaltungsrat <strong>und</strong>, sofern gebildet, die Ausschüsse, haben das Recht, Leiter<br />
des Werkes zu einer Sitzung einzuladen, wenn die Mehrheit des jeweiligen Gremiums<br />
so beschließt. Dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates steht dies Recht unabhängig<br />
von einer Mehrheitsfindung zu.<br />
1.2.2. Hauptausschuss<br />
Der Verwaltungsrat hat einen Hauptausschuss gebildet. Zu dessen Zusammensetzung,<br />
Aufgaben <strong>und</strong> Arbeitsweise wurde Folgendes festgelegt.<br />
1.2.2.1. Zusammensetzung des Hauptausschusses<br />
a) Der Hauptausschuss wird gebildet aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates<br />
<strong>und</strong> drei zu wählenden Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die<br />
Amtszeit der Mitglieder des Hauptausschusses endet mit der Amtsperiode<br />
des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Hauptausschusses sollen innerhalb<br />
von 3 Monaten nach Konstituierung des Verwaltungsrates gewählt<br />
werden.<br />
b) Der Hauptausschuss tagt in der Regel monatlich. Der Hauptausschuss ist<br />
beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Er trifft Entscheidungen<br />
mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />
c) Die Mitglieder des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des Hauptausschusses<br />
mit beratender Stimme teil, sie können zu einzelnen Punkten der<br />
Tagesordnung von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen werden.<br />
d) Der Vorsitz des Hauptausschusses liegt beim Vorsitzenden des Verwaltungsrates.<br />
1.2.2.2. Zielrichtung des Hauptausschusses<br />
a) Der Hauptausschuss ist ein Gremium zur Unterstützung der Meinungsbildung<br />
des Vorstandes sowie ein Forum zur Vordiskussion einzelner Prozesse<br />
bzw. der Gr<strong>und</strong>entwicklung des Werkes.<br />
b) Der Verwaltungsrat hat dem Hauptausschuss per Beschluss Aufgaben <strong>und</strong><br />
Entscheidungen übertragen <strong>und</strong> kann diesen Katalog erweitern.<br />
c) Der Hauptausschuss dient der intensiveren Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben<br />
des Verwaltungsrates.<br />
d) Es besteht eine Berichtspflicht bezüglich der Tätigkeit des Hauptausschusses<br />
an den Verwaltungsrat.
1.2.2.3. Aufgaben des Hauptausschusses<br />
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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a) Entscheidung über die Aufnahme von juristischen Personen als Mitglied<br />
des Vereins;<br />
b) Entscheidung über Befreiung von Mitgliedern von der Beitragspflicht;<br />
c) Entscheidung über Benennung der Gesellschaftervertreterinnen oder -<br />
vertreter für die Vertretung in den Beteiligungsgesellschaften;<br />
d) Entscheidung über Genehmigung von Dienstreisen des Vorstandes, an<br />
denen das Werk mit einer Summe von über 500,00 € beteiligt ist.<br />
e) Vorbereitung von Mitgliederversammlung <strong>und</strong> Sitzungen des Verwaltungsrates;<br />
f) Vorberatung von Beschlussvorlagen für den Verwaltungsrat;<br />
g) Entscheidung über Rechtsgeschäfte zwischen dem Verein oder einer Gesellschaft,<br />
an der der Verein mehrheitlich beteiligt ist, einerseits <strong>und</strong> Mitgliedern<br />
eines der Organe des Vereins andererseits, eingeschlossen sind<br />
auch Angehörige ersten <strong>und</strong> zweiten Grades sowie Personen, zu denen<br />
mit einem Organmitglied eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht<br />
(§ 8 Ziff. 2 Buchst. c bleibt von dieser Regelung unberührt);<br />
h) Beratung des Vorstandes zu wichtigen Angelegenheiten;<br />
i) Beratung vor Anstellung der Fachbereichsleiter;<br />
j) Entgegennahme von Berichten aus den Beteiligungsgesellschaften;<br />
k) Entgegennahme des Berichts des Risikomanagements;<br />
1.3. Vorstand<br />
Die Zuständigkeiten des Vorstandes sind in der Satzung geregelt. Daneben ist er<br />
zuständig für:<br />
a) die Entscheidung über die Aufnahme von natürlichen Personen als Mitglied<br />
des Vereins<br />
b) die Festlegung der Strukturen des Vereins unterhalb der Ebene des Vorstandes,<br />
insbesondere der Zuständigkeiten <strong>und</strong> Befugnisse der zu bildenden<br />
Arbeitsgruppen,<br />
c) die Formulierung von Zielen für den Gesamtverein, die Fachbereiche, die<br />
zentralen Organisationseinheiten <strong>und</strong>, im Benehmen mit den Fachbereichsleitern,<br />
die Oberziele für die den Fachbereichen zugehörigen Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Dienste,
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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d) die Wahrnehmung der Pflichten des Vereins gegenüber den Diakonissen<br />
des Diakonissenmutterhauses Borsdorf,<br />
e) die Verantwortung für die Inhalte diakonischen Handelns der Mitarbeitenden,<br />
f) die Gesamtverantwortung für die Kontrolle der Einhaltung des Wirtschaftsplanes<br />
<strong>und</strong> die Diskussion sowie die Verantwortung für die Festlegung von<br />
Maßnahmen bei die wirtschaftliche Situation verschlechternden Planabweichungen,<br />
g) die Information des Verwaltungsrates über die Lage des Vereins <strong>und</strong> über<br />
aktuelle Entwicklungen,<br />
h) die Sicherstellung des vereinsinternen Informationsflusses <strong>und</strong> der notwendigen<br />
Entscheidungsprozesse,<br />
i) die Information des Verwaltungsrates über die Bestellung <strong>und</strong> die Abberufung<br />
der Fachbereichsleiter sowie der Leiter der Personalabteilung, der<br />
Abteilung Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen <strong>und</strong> der Innenrevision,<br />
1.3.1. Mitglieder des Vorstandes<br />
Der Vorstand wird gebildet aus:<br />
• dem Missionsdirektor (MD)<br />
• dem kaufmännischen Vorstand (KV).<br />
1.3.2. Arbeitsweise des Vorstandes<br />
Der Vorstand berät <strong>und</strong> trifft seine Entscheidungen in der Regel in der Vorstandsitzung.<br />
Die Vorstandssitzung wird in der Regel monatlich abgehalten. Alle Entscheidungen<br />
werden protokolliert. Eine außerhalb einer Vorstandssitzung getroffene Entscheidung<br />
wird in der nächsten Vorstandssitzung protokolliert.<br />
Über die Beschlüsse des Vorstandes wird ein fortlaufendes Register geführt.<br />
Bei Uneinigkeit des Vorstandes wird der Vorgang im Hauptausschuss behandelt. Ist<br />
auch anschließend eine Einigkeit des Vorstandes nicht herstellbar, fertigt der Vorstand<br />
eine Entscheidungsvorlage für den Verwaltungsrat. Ist ein Hauptausschuss<br />
nicht gebildet, fertigt der Vorstand unmittelbar eine Entscheidungsvorlage für den<br />
Verwaltungsrat.<br />
Die Mitglieder des Vorstandes vertreten sich in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
gegenseitig.<br />
Unabhängig von der Wahrnehmung der Aufgaben im Einzelfall tragen die Mitglieder<br />
des Vorstandes die Gesamtverantwortung für den Verein gemeinsam.
1.3.3. Befugnisse des Vorstandes<br />
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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Der Vorstand ist befugt, alle Geschäfte im Rahmen der üblichen <strong>Geschäfts</strong>tätigkeit,<br />
auch der Vermögensverwaltung, abzuschließen, insbesondere, wenn die daraus resultierenden<br />
Zahlungspflichten im Wirtschaftsplan enthalten sind oder wenn, etwa bei<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgeschäften oder Bauvorhaben, der Verwaltungsrat gesondert zugestimmt<br />
hat.<br />
Folgende Geschäfte bedürfen vor ihrem Abschluss der Zustimmung des Verwaltungsrates:<br />
• die Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall den Betrag von 250.000.-- €<br />
überschreiten oder die bei einem nicht in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zugelassenen<br />
Kreditinstitut aufgenommen werden sollen,<br />
• der Abschluss von Bauverträgen einschließlich Architekten- <strong>und</strong> Planerverträge,<br />
sofern das geplante Gesamtbauvolumen im Einzelfall 250.000.-- € (einschließlich<br />
Nebenkosten <strong>und</strong> MWSt) übersteigt,<br />
• die Übernahme von Bürgschaften <strong>und</strong> die Abgabe von Garantien,<br />
• der Abschluss von Miet- <strong>und</strong> Pachtverträgen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit<br />
ohne Kündigungsmöglichkeit, sofern der Verein Mieter oder Pächter ist,<br />
• der Abschluss ähnlicher außergewöhnlicher Geschäfte.<br />
Der Vorstand kann Aufgaben an weitere kompetente Personen (Mitarbeitende <strong>und</strong><br />
Externe) delegieren <strong>und</strong> ihnen dazu Vollmachten erteilen.<br />
Die Erteilung einer Generalvollmacht oder einer dauerhaften Alleinvertretungsbefugnis<br />
an eine Einzelperson ist nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates zulässig. Im<br />
Ausnahmefall kann jedoch der Vorstand einer einzelnen Person eine Einzelvollmacht,<br />
beschränkt auf einen definierten <strong>Geschäfts</strong>vorfall, erteilen.<br />
Dies gilt insbesondere für die Vertretung des Vereins in einem Arbeitsgerichtsverfahren,<br />
die Abwicklung eines Bauvorhabens nach Erteilung der Baugenehmigung oder<br />
die gerichtliche oder außergerichtliche anwaltliche Vertretung. Der Umfang einer<br />
Vollmacht ist möglichst genau zu definieren.<br />
Die erteilten Vollmachten werden zentral in einem Register gesammelt, das Register<br />
wird bei Veränderungen aktualisiert.<br />
Der Vorstand soll sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben fachk<strong>und</strong>iger Dritter<br />
bedienen, wenn eigene Fachkompetenz unter den Mitarbeitenden des Vereins nicht<br />
vorhanden ist oder die Stellungnahme einer betriebsfremden Person sinnvoll erscheint.<br />
1.3.4. Gemeinsame Aufgaben des Vorstandes<br />
Neben den gesetzlichen <strong>und</strong> satzungsgemäßen Aufgaben hat der Vorstand folgende<br />
gemeinschaftlich wahrzunehmenden Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten:
• Strategische <strong>und</strong> strukturelle Entwicklung des Vereins,<br />
• Leitung <strong>und</strong> Koordination der Arbeit des Vereins,<br />
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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• Kontrolle der Aktivitäten des Vereins <strong>und</strong> seiner Mitarbeitenden, insbesondere<br />
Einhaltung von Gesetzen, fachlichen Standards <strong>und</strong> Satzung,<br />
• Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung der Unternehmensstruktur <strong>und</strong> der Organisation<br />
des Vereins in Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste, zentrale<br />
Organisationseinheiten), insbesondere die Festlegung von Dienststellen im<br />
Sinne des MVG der EKD,<br />
• Planung der Aktivitäten des Vereins auf der Basis eines Gesamtwirtschaftsplanes,<br />
der nach den Gr<strong>und</strong>sätzen einer gesondert vom Vorstand zu erlassenden<br />
Dienstanweisung erstellt wird,<br />
• Budgetierung der einzelnen Arbeitsgruppen nach gesonderter Dienstanweisung,<br />
in der das Verfahren geregelt wird,<br />
• Festlegung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />
der Leiter sowie der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppen in Dienstanweisungen,<br />
• Festlegung der Gr<strong>und</strong>sätze der Zusammenarbeit der Leiter der Arbeitsgruppen<br />
untereinander <strong>und</strong> mit dem Vorstand in einer Dienstanweisung,<br />
• Festlegung der Zusammensetzung <strong>und</strong> der Arbeitsweise interner werksweiter<br />
Gremien in einer Dienstanweisung, mittels dieser Gremien sollen die gegenseitige<br />
Information, die Diskussion <strong>und</strong> die angemessene Vorbereitung der Entscheidungsfindung<br />
sichergestellt werden,<br />
• Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung <strong>und</strong><br />
dem Verwaltungsrat sowie, sofern gebildet, dessen Ausschüssen,<br />
• Erarbeitung von Vorlagen für die Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat<br />
<strong>und</strong>, sofern gebildet, die Ausschüsse des Verwaltungsrates,<br />
• Erarbeitung von Vorschlägen an den Verwaltungsrat zur dauerhaften Beschäftigung<br />
Geistlicher gegen Entgelt im Verein,<br />
• Erarbeitung von Vorschlägen an den Hauptausschuss (sofern gebildet) zur Vertretung<br />
des Vereins in Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht,<br />
• Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, insbesondere kirchlichen, diakonischen,<br />
staatlichen <strong>und</strong> kommunalen Institutionen,<br />
• Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus Mitgliedschaften des Vereins in<br />
anderen Organisationen (außer Vertretung in Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht),<br />
• Erteilung von Vollmachten,<br />
• Entscheidung über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung der Fachbereichsleiter <strong>und</strong><br />
der Leiter der zentralen Organisationseinheiten,
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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• Entscheidung über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung der Leiter der Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Dienste, im Benehmen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter<br />
1.3.5. Einzeln zugeordnete Aufgaben<br />
Jedes Mitglied des Vorstandes ist zuständig <strong>und</strong> verantwortlich für die Strukturierung<br />
der Tätigkeiten <strong>und</strong> deren inhaltliche Erfüllung in seinem unten näher festgelegten<br />
Aufgabenbereich.<br />
Weiter legt jedes Vorstandsmitglied mittels einer Dienstanweisung innerhalb seines<br />
Zuständigkeitsbereiches Gesprächsstrukturen fest, mit denen die notwendige Durchlässigkeit<br />
der Informationen, die erforderliche Diskussion <strong>und</strong> die umfängliche Vorbereitung<br />
von Entscheidungen sichergestellt werden. Die Zuständigkeit der Fachbereichsleiter<br />
<strong>und</strong> der Leiter zentraler Organisationseinheiten zur Festlegung entsprechender<br />
Gesprächsstrukturen innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche bleibt davon<br />
unberührt.<br />
1.3.5.1. Missionsdirektor<br />
Der Missionsdirektor ist Inhaber der 93. Landeskirchlichen Pfarrstelle der Ev.-Luth.<br />
Landeskirche Sachsens. Neben den für ihn gültigen Bestimmungen des staatlichen<br />
Rechtes , der Satzung <strong>und</strong> dieser <strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> des Diakonischen<br />
Werkes Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. unterliegt er den Bestimmungen des<br />
Kirchengesetzes zur Regelung des Dienstes der Pfarrer <strong>und</strong> Pfarrerinnen in der Vereinigten<br />
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Pfarrergesetz - PfG), sowie<br />
den weiteren Bestimmungen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.<br />
Der Missionsdirektor ist verantwortlich für die geistliche Führung des Werkes <strong>und</strong> das<br />
Angebot zur Seelsorge an Bewohnern <strong>und</strong> Klienten.<br />
Das Angebot zur Seelsorge an den Mitarbeitenden ist an die im Werk tätigen Geistlichen<br />
delegiert. Der Missionsdirektor ist oberster Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter<br />
des Vereins <strong>und</strong> als solcher Ansprechpartner für die Mitarbeitervertretung.<br />
Er hat die Disziplinargewalt inne, außer hinsichtlich jener Mitarbeiter, die dem Kaufmännischen<br />
Vorstand direkt unterstellt sind. Daneben ist der Missionsdirektor zuständig<br />
für:<br />
• die Errichtung von Gr<strong>und</strong>sätzen der inhaltlichen Erfüllung der Aufgaben in den<br />
Fachbereichen <strong>und</strong> den weiteren Einrichtungen des Werkes,<br />
• die Überwachung der Einhaltung dieser Gr<strong>und</strong>sätze,<br />
• die für den Verein tätigen Geistlichen,<br />
• das Personalwesen,<br />
• die Zusammenarbeit mit der MAV<br />
• die Öffentlichkeitsarbeit
• das F<strong>und</strong>raising,<br />
• die Werbung ehrenamtlich Tätiger <strong>und</strong> die Regelung ihrer Tätigkeit<br />
• die Mitgliederverwaltung,<br />
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
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• das Qualitätsmanagement einschließlich des Beschwerdemanagements,<br />
• den Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
• das inhaltliche Controlling,<br />
• die Innenrevision.<br />
1.3.5.2.Kaufmännischer Vorstand<br />
Dem Kaufmännischen Vorstand obliegt die Erhaltung, Mehrung <strong>und</strong> Verwaltung der<br />
wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen Basis des Vereins, insbesondere des Vereinsvermögens.<br />
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass in allen Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen,<br />
Dienste, zentrale Organisationseinheiten) des Vereins bei ihrer Tätigkeit die<br />
Gr<strong>und</strong>sätze wirtschaftlichen Handelns eingehalten werden.<br />
Der Kaufmännische Vorstand ist verantwortlich für die Organisation <strong>und</strong> Durchführung<br />
der kaufmännischen <strong>und</strong> der anderen, nicht dem Missionsdirektor zugeordneten<br />
Belange des Vereins. Er ist Vorgesetzter der ihm direkt unterstellten Mitarbeiter <strong>und</strong><br />
hat hinsichtlich dieser Personen die Disziplinargewalt inne. Diese kann er delegieren.<br />
Der Kaufmännische Vorstand ist insbesondere zuständig für:<br />
• das Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung,<br />
• das betriebswirtschaftliche Controlling einschließlich der Überwachung der den<br />
Arbeitsgruppen zugewiesenen Budgets,<br />
• die Planung, Koordination <strong>und</strong> Steuerung der Durchführung von Baumaßnahmen<br />
sowie deren Kontrolle,<br />
• die Bereitstellung von Hard- <strong>und</strong> Software der elektronischen Datenverarbeitung<br />
einschließlich der internen <strong>und</strong> externen Datenleitungen,<br />
• den Datenschutz,<br />
• das Vertragswesen einschließlich Rechtsfragen (außer Arbeits- <strong>und</strong> Sozialversicherungsrecht),<br />
Gr<strong>und</strong>buch, Versicherungen, Vertragsgestaltung der Ver- <strong>und</strong><br />
Entsorgung (Wasser, Abwasser, Energie) der Arbeitsgruppen, Erbschaften <strong>und</strong><br />
Nachlässe<br />
• den Fuhrpark,<br />
• das Risikomanagement,<br />
• die Organisation der Belange des Vorstandes <strong>und</strong> der Bewirtschaftung des<br />
Hauses der <strong>Diakonie</strong>
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
Seite 11<br />
2. Gr<strong>und</strong>legende Bedingungen <strong>und</strong> Vorschriften der Arbeit <strong>und</strong> der Zusammenarbeit<br />
innerhalb des Vereins<br />
Über die unter 1. genannten Zuständigkeiten hinaus gelten im Diakonischen Werk<br />
Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. folgende Gr<strong>und</strong>sätze:<br />
2.1. Das Leitbild<br />
Die Mitarbeitenden des Vereins haben Gr<strong>und</strong>lagen für ein Leitbild erarbeitet, das der<br />
Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes verabschiedet <strong>und</strong> in Kraft gesetzt hat.<br />
Die Mitarbeitenden erbringen ihre Leistungen unter Beachtung dieses Leitbildes. Das<br />
Leitbild wird an Hand der gelebten <strong>und</strong> erlebten Wirklichkeit in einem ständigen Prozess<br />
auf seine Anpassungsbedürftigkeit geprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls geändert.<br />
Der Vorstand wird über den Stand des Diskussionsprozesses aus den Arbeitsgruppen<br />
auf Nachfrage oder bei Bedarf unterrichtet, der Vorstand informiert den Verwaltungsrat.<br />
2.2. Die Vertretung des Vereins nach Außen<br />
Der Verein <strong>und</strong> seine Arbeitsgruppen werden im Schriftverkehr jeweils von zwei Personen<br />
vertreten. Jedes an Dritte gerichtete Schriftstück mit rechtsverbindlichem Charakter<br />
wird daher von zwei Personen unterzeichnet. Gleiches gilt im baren <strong>und</strong> unbaren<br />
Zahlungsverkehr.<br />
Die Unterschriftsregelung <strong>und</strong> die Erteilung von Vollmachten fasst der Vorstand in<br />
einer Dienstanweisung. Die erteilten Unterschriftsvollmachten werden zentral gesammelt.<br />
Die Erteilung von Vollmachten kann bei Bedarf Dritten gegenüber offen gelegt werden.<br />
2.3. Die Arbeitsgruppen<br />
Das Werk ist in Arbeitsgruppen (Fachbereiche, Einrichtungen, Dienste, zentrale Organisationseinheiten)<br />
strukturiert, in denen die hauptberuflich <strong>und</strong> die ehrenamtlich<br />
Tätigen ihre Leistungen erbringen. Alle hauptberuflich <strong>und</strong> ehrenamtlich Tätigen des<br />
Werkes sind zur Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppen <strong>und</strong> über die Grenzen<br />
der Arbeitsgruppen hinaus verpflichtet.<br />
Alle Mitarbeitenden haben die Gesetze, auch die einschlägigen landeskirchlichen<br />
Gesetze, die für ihre Tätigkeit geltenden fachlichen Standards sowie die Satzung zu<br />
beachten. Die Einhaltung der für andere Arbeitsgruppen geltenden fachlichen Stan-
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
Seite 12<br />
dards ist insofern ebenfalls verpflichtend, als die andere Arbeitsgruppe nur dann ihre<br />
Verantwortung wahrnehmen kann.<br />
Finden die Mitarbeitenden von Arbeitsgruppen bei gemeinsam zu lösenden Aufgaben<br />
keine einmütige Lösung, sind die Leiter der betreffenden Arbeitsgruppen, bei<br />
Verbleib des Dissenses der jeweilige Fachbereichsleiter, mit der Erarbeitung einer<br />
gemeinsamen Lösung zu befassen. Gelingt auch dies nicht, ist das zuständige Vorstandsmitglied,<br />
wenn beide Vorstandsmitglieder zuständig sind, der Gesamtvorstand<br />
mit der Entscheidung zu befassen.<br />
2.4. Leitung <strong>und</strong> Führung<br />
Die Tätigkeit der Mitarbeitenden der Führungsebenen des Vereins orientiert sich am<br />
Führungsleitbild des Vereins, das der Vorstand am 17.06.2009 in Kraft gesetzt hat.<br />
Auch das Führungsleitbild unterliegt einem dauernden Diskussions-, Prüfungs- <strong>und</strong><br />
bei Bedarf Änderungsprozess.<br />
Die Mitarbeitenden haben das Recht, im Konfliktfall vom Vorgesetzten ihres Vorgesetzten<br />
angehört zu werden. Der Konflikt soll dann offen <strong>und</strong> fair mit <strong>und</strong> von allen<br />
Beteiligten geklärt <strong>und</strong> gelöst werden.<br />
2.5. Interne Anweisungen des Vereins<br />
Anweisungen mit dauerhaftem Charakter, insbesondere Dienstanweisungen, werden<br />
zentral gesammelt <strong>und</strong> in geeigneter Weise den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.<br />
Jeder hat die Pflicht, sich über Anweisungen <strong>und</strong> eventuell geltende Zuständigkeiten<br />
k<strong>und</strong>ig zu machen.<br />
Die Anweisungen, insbesondere die Dienstanweisungen sind so auszulegen <strong>und</strong> anzuwenden,<br />
dass die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen gesichert bleibt <strong>und</strong> die Vereinsziele<br />
erreicht werden. Das heißt insbesondere, dass den uns anvertrauten Menschen<br />
die ihnen zugedachte Hilfe zuteil wird.<br />
Interne Anweisungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (Ausnahme: s. 2.2.)<br />
2.6. Informationen<br />
Es ist Aufgabe der Leitungspersonen auf allen Führungsebenen, die jeweils betroffenen<br />
Mitarbeitenden, auch über die Grenzen der Arbeitsgruppe hinaus, rechtzeitig mit<br />
den notwendigen Informationen zu versorgen.<br />
Ebenso ist es Pflicht der Mitarbeitenden, die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen<br />
Informationen einzuholen, auch über die Grenzen der eigenen Arbeitsgruppe<br />
hinaus.
Diakonisches Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V.<br />
Seite 13<br />
Erkennt ein Mitarbeitender Veränderungsbedarf oder Risiken, so hat er den Vorgesetzten<br />
darüber zu informieren, bei Sachverhalten in anderen Arbeitsgruppen den<br />
jeweils zuständigen Leiter. Die Überwachung des Abstellens gehört nicht zu den<br />
Pflichten des Informierenden.<br />
Jeder hat die Pflicht, die Information auf Aktualität zu überprüfen.<br />
Daneben gilt, insbesondere gegenüber Externen, die übliche Verschwiegenheitspflicht.<br />
2.7. Ressourcen<br />
Allen Mitarbeitenden ist bewusst, dass sie mit Ressourcen umgehen, die dem Verein<br />
von Dritten anvertraut wurden. Alle Mitarbeitenden sind zum sorgsamen <strong>und</strong> sparsamen<br />
Umgang mit diesen Ressourcen verpflichtet.<br />
3. Inkraftsetzung<br />
Diese <strong>Geschäfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zuständigkeitsordnung</strong> wurde vom Verwaltungsrat des Diakonischen<br />
Werkes Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. am 09.12.2010 per Beschluss in Kraft<br />
gesetzt.<br />
Gleichzeitig verliert die <strong>Geschäfts</strong>ordnung der <strong>Geschäfts</strong>führung vom 17.4.2000 ihre<br />
Gültigkeit, soweit mit dieser <strong>GZO</strong> neue Regelungen getroffen worden sind.<br />
Die <strong>GZO</strong> gilt für alle im Diakonischen Werk Innere Mission <strong>Leipzig</strong> e.V. tätigen Menschen,<br />
unabhängig davon, ob im Text die männliche oder weibliche Form gewählt<br />
wird.<br />
<strong>Leipzig</strong>, am 09.12.2010<br />
Prof. Dr. M. Petzoldt,<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrates