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Heizungsumstellung - N-ERGIE Aktiengesellschaft

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Welche Voraussetzungen<br />

müssen Sie erfüllen?<br />

Allgemeine Voraussetzungen<br />

• Sie sind bereits Kunde der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

oder wollen im Zuge der<br />

<strong>Heizungsumstellung</strong> Kunde werden.<br />

• Gefördert wird die <strong>Heizungsumstellung</strong><br />

in Wohnobjekten bzw. in Nichtwohngebäuden,<br />

die für gemeinnützige Zwecke<br />

genutzt werden.<br />

• Sie sind Eigentümer eines Wohngebäudes<br />

oder bei Eigentumswohnungen der<br />

Verwalter der gesamten Wohnanlage.<br />

Der Eigentumsnachweis muss vorgelegt<br />

werden. Nichteigentümer müssen eine<br />

schriftliche Zustimmung des Eigentümers<br />

einreichen.<br />

• Wir fördern zudem die <strong>Heizungsumstellung</strong><br />

in Nichtwohngebäuden, die zu ge -<br />

meinnützigen Zwecken genutzt werden.<br />

• Der Antrag muss vor Vergabe der<br />

Umstellungsarbeiten gestellt werden.<br />

Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt.<br />

• Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden,<br />

wenn Sie die Zahlungsverpfl ichtungen<br />

aus ihrem Strom-, Erdgas- oder Fernwärmelieferungsvertrag<br />

mit der N-<strong>ERGIE</strong><br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong> zum Zeitpunkt der Entscheidung<br />

über die Gewährung eines<br />

Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.<br />

A. Zusätzliche Voraussetzungen<br />

für die <strong>Heizungsumstellung</strong><br />

auf Gasbrennwerttechnik<br />

• Diese Förderung kann nur gewährt werden,<br />

wenn kein Fernwärmeanschluss realisierbar<br />

ist.<br />

• Das Gebäude muss sich im Netzgebiet<br />

der N-<strong>ERGIE</strong> Netzgesellschaft befi nden<br />

und drei Jahre mit Erdgas der N-<strong>ERGIE</strong><br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong> beliefert werden. Bei<br />

Kündigung Ihres Liefervertrags innerhalb<br />

von drei Jahren nach Auszahlung der<br />

Förderung wird der Zuschuss anteilig<br />

zurück gefordert.<br />

• Die Umstellung auf Gasbrennwerttechnik<br />

wird nicht gefördert, wenn das Anwesen<br />

bereits teilweise oder komplett mit Erdgas<br />

oder Fernwärme beheizt wird.<br />

• Falls Sie Eigentümer des vermieteten<br />

Wohnobjekts sind und in diesem Objekt<br />

keinen Liefervertrag mit uns haben, muss<br />

ein Strom-, Erdgas- oder Fernwärmeliefervertrag<br />

mit der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

für Ihren Privatwohnsitz, der sich<br />

im Stromnetzgebiet der N-<strong>ERGIE</strong> Netzgesellschaft<br />

befi nden muss, vorliegen.<br />

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