Heizungsumstellung - N-ERGIE Aktiengesellschaft
Heizungsumstellung - N-ERGIE Aktiengesellschaft
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Welche Voraussetzungen<br />
müssen Sie erfüllen?<br />
Allgemeine Voraussetzungen<br />
• Sie sind bereits Kunde der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
oder wollen im Zuge der<br />
<strong>Heizungsumstellung</strong> Kunde werden.<br />
• Gefördert wird die <strong>Heizungsumstellung</strong><br />
in Wohnobjekten bzw. in Nichtwohngebäuden,<br />
die für gemeinnützige Zwecke<br />
genutzt werden.<br />
• Sie sind Eigentümer eines Wohngebäudes<br />
oder bei Eigentumswohnungen der<br />
Verwalter der gesamten Wohnanlage.<br />
Der Eigentumsnachweis muss vorgelegt<br />
werden. Nichteigentümer müssen eine<br />
schriftliche Zustimmung des Eigentümers<br />
einreichen.<br />
• Wir fördern zudem die <strong>Heizungsumstellung</strong><br />
in Nichtwohngebäuden, die zu ge -<br />
meinnützigen Zwecken genutzt werden.<br />
• Der Antrag muss vor Vergabe der<br />
Umstellungsarbeiten gestellt werden.<br />
Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt.<br />
• Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden,<br />
wenn Sie die Zahlungsverpfl ichtungen<br />
aus ihrem Strom-, Erdgas- oder Fernwärmelieferungsvertrag<br />
mit der N-<strong>ERGIE</strong><br />
<strong>Aktiengesellschaft</strong> zum Zeitpunkt der Entscheidung<br />
über die Gewährung eines<br />
Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.<br />
A. Zusätzliche Voraussetzungen<br />
für die <strong>Heizungsumstellung</strong><br />
auf Gasbrennwerttechnik<br />
• Diese Förderung kann nur gewährt werden,<br />
wenn kein Fernwärmeanschluss realisierbar<br />
ist.<br />
• Das Gebäude muss sich im Netzgebiet<br />
der N-<strong>ERGIE</strong> Netzgesellschaft befi nden<br />
und drei Jahre mit Erdgas der N-<strong>ERGIE</strong><br />
<strong>Aktiengesellschaft</strong> beliefert werden. Bei<br />
Kündigung Ihres Liefervertrags innerhalb<br />
von drei Jahren nach Auszahlung der<br />
Förderung wird der Zuschuss anteilig<br />
zurück gefordert.<br />
• Die Umstellung auf Gasbrennwerttechnik<br />
wird nicht gefördert, wenn das Anwesen<br />
bereits teilweise oder komplett mit Erdgas<br />
oder Fernwärme beheizt wird.<br />
• Falls Sie Eigentümer des vermieteten<br />
Wohnobjekts sind und in diesem Objekt<br />
keinen Liefervertrag mit uns haben, muss<br />
ein Strom-, Erdgas- oder Fernwärmeliefervertrag<br />
mit der N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
für Ihren Privatwohnsitz, der sich<br />
im Stromnetzgebiet der N-<strong>ERGIE</strong> Netzgesellschaft<br />
befi nden muss, vorliegen.<br />
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