medikamentöse schmerztherapie bei tumorpatienten - Mundipharma
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Wichtige Hinweise zur Verschreibung von Betäubungsmitteln<br />
1. Es gibt festgesetzte Höchstmengen der Betäubungsmittel für einen<br />
Verschreibungszeitraum von dreißig Tagen (s. Tab. 10).<br />
2. Auf einem BtM-Rezept dürfen zwei Betäubungsmittel verschrieben werden.<br />
3. Angaben, die bereits in der Arzneimittelbezeichnung enthalten sind,<br />
müssen nicht wiederholt werden.<br />
4. Die Wiederholung der angegebenen Stückzahl in Worten auf dem BtM-Rezept<br />
und BtM-Anforderungsschein ist nicht mehr nötig.<br />
5. Anstelle einer Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesangabe des<br />
verordneten Betäubungsmittels kann der Vermerk „gemäß schriftlicher<br />
Anweisung“ (gem. schriftl. Anw.) erfolgen, wenn dem Patienten eine<br />
schriftliche Gebrauchsanweisung – immer zu empfehlen! –<br />
übergeben wurde.<br />
6. In begründeten Einzelfällen darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner<br />
Dauerbehandlung steht,<br />
– die für Betäubungsmittel festgesetzten Mengen überschreiten,<br />
– mehr als zwei Betäubungsmittel auf einem Rezept verordnen.<br />
Das Betäubungsmittelrezept muss in diesem Fall mit A gekennzeichnet<br />
werden (muss nicht handschriftlich sein). Die früher notwendige Meldung<br />
an die zuständige Landesbehörde entfällt.<br />
7. Im Notfall ist die Verschreibung von BtM-Präparaten auf einem<br />
Normalrezept oder einem anderen Blatt Papier mit dem Vermerk<br />
„Notfallverschreibung“ möglich. Das BtM-Rezept muss mit der<br />
Kennzeichnung „N“ nachgereicht werden.<br />
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