O.B. Bergsicherung Gera GmbH - Miertzschke, Dipl. ING ...
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Angebot zur Erstellung einer Wärmequelle - Erdsondenbohrung<br />
Seite 3 von 3 Bohrung<br />
Für die Durchführung der angebotenen Leistungen gelten folgende für uns kostenlose bauseitige<br />
Vorraussetzungen:<br />
1. Gestellung der erforderlichen, hindernisfreien Bohr- und Arbeitsebenen einschließlich<br />
Zufahrten (Mindestbreite 3,0m oder 1,80m oder 0,95 - 1,35m (lt. Maschine))<br />
Bitte beachten Sie, das Bürgersteige, Stufen u.s.w. von Ihnen vorher gesichert werden!!!<br />
2. Falls erforderlich Beweissicherung an vorhandenen Gebäuden<br />
(z.B. vorhandene Bauschäden, Verschmutzungen u.a.)<br />
3. Gewährleistung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufes<br />
4. Angabe und Sicherung aller eventuell vorhandenen Versorgungsleitungen etc.<br />
Bohrpunkte werden bei Ortsbesichtigung festgelegt.<br />
5. Beseitigung des anfallenden Bohrgutes bzw. Entsorgung evt. anfallender Bohrspülung und des<br />
Grundwassers<br />
� AG muss vor Bohrbeginn einen wasserdichten Container aufstellen lassen. (7 - 10 qm)<br />
� AG muss vor Bohrbeginn beim Abwasser-Zweckverband/Gemeinde eine Wasser-Einleite-<br />
Genehmigung einholen.<br />
� Das anfallende Grundwasser wird generell dem AG übergeben. Es darf in keine öffentlichen<br />
Gewässer (z.B. Teich, Bach, See) eingeleitet werden.<br />
6. Bereitstellung von Kraftstrom (16 oder 32 A) für Wasserpumpe und Wasseranschluss (3/4")<br />
für:<br />
� Spülbohrung: nur im BKL 1 - 5<br />
� Verpressung: Anmischen der Bentonit - Zement - Quarzsand Suspension<br />
� Sonden: zum Einbau und Druckprüfung werden die Sonden mit Wasser befüllt<br />
7. Vorlage der Zusendung der Bohrgenehmigung der Unteren Wasserbehörde<br />
Die Beantragung der Bohrgenehmigung erfolgt mit Erteilung des AG kostenfrei durch uns. Die<br />
Genehmigung der Bohrarbeiten wird vom Landratsamt direkt an den AG geschickt. Von dieser<br />
Bohrgenehmigung benötigen wir eine Kopie, da verschiedene Auflagen an die Bohrfirma gestellt<br />
werden.<br />
8. Bodenproben<br />
Die durch uns entnommenen Bodenproben sind vom AG aufzubewahren. Die Behörden behalten sich<br />
vor, diese abzuholen oder zu besichtigen . Bis zu einer schriftlichen Verwerfung dürfen diese nicht<br />
entsorgt werden. (siehe Genehmigung Erdsondenbohrung)<br />
Unvermeidbare Flur- und Wegeschäden bzw. Kabel- und Leitungsschäden (wenn nicht angegeben)<br />
gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br />
Ab einer Tiefe von über 100,0 m muss zusätzlich eine Genehmigung des Bergamtes eingeholt werden.<br />
Für die von uns zur Ausführung kommenden Leistungen gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung.<br />
Änderungen zum Angebot müssen schriftlich erfolgen.<br />
Sollte es geologisch nicht möglich sein die angegebenen Bohrtiefen zu erreichen, müssen zusätzliche<br />
Bohrungen durchgeführt werden. (keine Mehrkosten) Daraus entstehende Mehraufwendungen wie z.B.<br />
Schachtarbeiten, Verlegungen und Vergrößerung des Verteilers gehen zu Lasten des AG.<br />
Zahlungsbedingungen: 14 Tage rein netto; 6 Tage 2% Skonto<br />
Wir hoffen, Ihnen ein günstiges Angebot unterbreitet zu haben und würden uns freuen, Ihren Auftrag zu<br />
erhalten.<br />
Mit Auftragserteilung werden wir Ihren Vorgang entsprechend der Verfügbarkeit unserer Bohrgeräte sowie<br />
die geologische bzw. technische Durchführbarkeit prüfen und Ihnen eine Auftragsbestätigung zusenden. Erst<br />
nach dem Versenden unserer Bestätigung sind wir an diesen Auftrag gebunden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
O.B. <strong>Bergsicherung</strong> <strong>Gera</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Annett Becker<br />
Auftrag erteilt am:<br />
http://www.bergsicherung-gera.de/angebot-druckvorschau,3,6,141,1.html<br />
Auftraggeber<br />
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05.06.2007