sonstige bekanntmachungen - Gemeinde Dettighofen
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Seite 3 Donnerstag, den 8. Mai 2008 <strong>Dettighofen</strong><br />
AMTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
Das<br />
nächste Mitteilungsblatt<br />
erscheint bereits am<br />
Mittwoch, 21. Mai 2008<br />
Redaktionsschluss<br />
ist vorverlegt auf<br />
Montag ! , 19. Mai 2008<br />
um 10.00 Uhr<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
E-Mail-Adresse Redaktion Mitteilungsblatt nur:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung@dettighofen.de<br />
(im Format Word 2000 oder Excel 2000)<br />
Bericht aus der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
vom Montag, 28. April 2008<br />
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
wurden vom vorsitzenden Bürgermeister Gerhard Riedmüller<br />
bekannt gegeben.<br />
Kenntnisgabe über den TÜV-Bericht der Kinderspielplätze<br />
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, Mängelbehebung<br />
und Umzäunung<br />
In der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde der <strong>Gemeinde</strong>rat über<br />
den TÜV-Bericht der Kinderspielplätze informiert. Einige Maßnahmen<br />
bzw. Mängelbehebungen wurden durch den Bauhof bereits<br />
durchgeführt. Wegen der geforderten Einfriedung der Spielplätze<br />
hat der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Vorortbesichtigung durchgeführt.<br />
Nach längerer Diskussion hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />
beim Kindergarten <strong>Dettighofen</strong> einen Drahtzaun wie beim<br />
Spielplatz als Abgrenzung zur Straße anzubringen. Hier soll<br />
durch die Verwaltung eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt<br />
werden. Im Bereich des ehemaligen Schulhauses <strong>Dettighofen</strong><br />
soll der Kinderspielplatz mit einer Hainbuchenhecke eingefriedet<br />
werden.<br />
Beratung über das Gebäudeunterhaltungsprogramm<br />
Bürgermeister Gerhard Riedmüller hat dem <strong>Gemeinde</strong>rat eine<br />
von der Verwaltung gefertigte Gebäudeliste vorgelegt. In dieser<br />
Liste sind alle öffentlichen Gebäude aufgeführt. Inhalt dieser Liste<br />
war eine Übersicht über die Situation der einzelnen gemeindeeigenen<br />
Gebäude. In diesem Unterhaltungsprogramm sind auch<br />
diejenigen Gebäude aufgeführt, für die in Zukunft Unterhaltungsmaßnahmen<br />
anstehen. Über konkrete Umsetzungen soll jedoch<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat im Einzelfall entscheiden.<br />
Unterrichtung des <strong>Gemeinde</strong>rats über Kenntnisgabeverfahren<br />
zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf Flst.Nr.<br />
1027, Bündenweg 6<br />
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Bauantrag bzw. das Kenntnisgabeverfahren<br />
zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf<br />
Flst.Nr. 1027, Bündenweg 6, in Bezug auf den Garagenneubau<br />
zurückgezogen wurde. Entsprechend des Kenntnisgabeverfahrens<br />
sind die Garagen nun in der ausgewiesenen Baufläche geplant.<br />
Das Bauvorhaben soll entsprechend den Vorgaben des<br />
Bebauungsplans erstellt werden.<br />
Beschlussfassung über die Bauvoranfrage zur Errichtung<br />
einer überdachten Holzlege mit Solarelementen auf Flst.Nr.<br />
3544, Gartenstraße 9, Ortsteil Eichberg<br />
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer überdachten<br />
Holzlege mit Solarelementen auf seinem Grundstück Flst.Nr.<br />
3544. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Kirchholz. Die<br />
Holzlege soll an der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Länge<br />
von zirka neuen Metern erstellt werden. Entsprechend § 6 Absatz<br />
2 des Bebauungsplans Kirchholz wird die Zulässigkeit von<br />
Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung auf den nicht<br />
überbaubaren Grundstücksflächen dahingehend eingeschränkt,<br />
dass dort keine oberirdischen Gebäude im Sinne von §§ 2 Absatz<br />
2 LBO zugelassen sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat konnte der Bauvoranfrage nicht zustimmen, da<br />
die Voraussetzungen für einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans aus Gleichheitsgründen nicht<br />
vorliegen.<br />
Beschlussfassung über den Änderungsbauantrag zur Errichtung<br />
eines Technikraums, Raum zur Überwachung der<br />
Fernwärme und zwei Lagerräume in der bestehenden Lagerhalle<br />
auf Flst.Nr. 548, Kreisstraße 9, Ortsteil Berwangen<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 07. August 2006 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
dem Bauantrag zum Neubau eines Lagerschuppens<br />
für Holz und forstwirtschaftliche Geräte sein Einvernehmen erteilt.<br />
Mit Antrag vom 16. April 2008 beantragt der Bauherr nun<br />
noch die Errichtung eines Technikraums sowie den Bau eines<br />
Raums zur Überwachung der Fernwärme und zwei Lagerräume<br />
zu genehmigen. Bei einer Überprüfung hat das Landratsamt festgestellt,<br />
dass die Räume bereits erstellt wurden. Da kein Bebauungsplan<br />
gilt, richtet sich die Bebauung nach der Bebauung innerhalb<br />
geschlossener Ortsteile.<br />
Das Einvernehmen der <strong>Gemeinde</strong> durch den <strong>Gemeinde</strong>rat wurde<br />
erteilt.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Im nichtöffentlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung hat der Vorsitzende<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat über einen Antrag zur Erstellung eines<br />
Bebauungsplans für eine Freilandphotovoltaikanlage informiert .<br />
Ein Antrag auf finanzielle Förderung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur<br />
im ländlichen Raum wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat aus<br />
Gleichheitsgrundsätzen abgelehnt.<br />
Hinweis:<br />
Die nächste öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung findet am Montag,<br />
26. Mai 2008, statt.<br />
GEMEINDE DETTIGHOFEN<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
Inkrafttreten der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes<br />
“Albführen”<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dettighofen</strong> hat in öffentlicher<br />
Sitzung am 16. Oktober 2006 die 2. Änderung des Vorhaben- und<br />
Erschließungsplanes “Albführen” gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) als Satzung beschlossen.<br />
Das Änderungsgebiet liegt im südöstlichen Bereich des Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes “Albführen”. Der Planbereich ergibt<br />
sich im Einzelnen aus dem Lageplan vom 16. Oktober 2006.<br />
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:<br />
Der Lageplan ist auf der folgenden Seite 4 dieses Amtsblattes abgedruckt!<br />
Mit dieser Bekanntmachung treten die Änderungen des Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes “Albführen” in Kraft (§ 10<br />
Abs. 3 BauGB).<br />
Der Bebauungsplan mit Begründung kann einschließlich<br />
des Vorhaben- und Erschließungsplanes während der üblichen<br />
Dienststunden beim Bürgermeisteramt der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Dettighofen</strong>, Berwanger Str. 5, Zimmer 12, einsehen und über<br />
den Inhalt Auskunft verlangen.