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sonstige bekanntmachungen - Gemeinde Dettighofen

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Seite 3 Donnerstag, den 8. Mai 2008 <strong>Dettighofen</strong><br />

AMTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

Das<br />

nächste Mitteilungsblatt<br />

erscheint bereits am<br />

Mittwoch, 21. Mai 2008<br />

Redaktionsschluss<br />

ist vorverlegt auf<br />

Montag ! , 19. Mai 2008<br />

um 10.00 Uhr<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

E-Mail-Adresse Redaktion Mitteilungsblatt nur:<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung@dettighofen.de<br />

(im Format Word 2000 oder Excel 2000)<br />

Bericht aus der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

vom Montag, 28. April 2008<br />

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

wurden vom vorsitzenden Bürgermeister Gerhard Riedmüller<br />

bekannt gegeben.<br />

Kenntnisgabe über den TÜV-Bericht der Kinderspielplätze<br />

Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, Mängelbehebung<br />

und Umzäunung<br />

In der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde der <strong>Gemeinde</strong>rat über<br />

den TÜV-Bericht der Kinderspielplätze informiert. Einige Maßnahmen<br />

bzw. Mängelbehebungen wurden durch den Bauhof bereits<br />

durchgeführt. Wegen der geforderten Einfriedung der Spielplätze<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Vorortbesichtigung durchgeführt.<br />

Nach längerer Diskussion hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />

beim Kindergarten <strong>Dettighofen</strong> einen Drahtzaun wie beim<br />

Spielplatz als Abgrenzung zur Straße anzubringen. Hier soll<br />

durch die Verwaltung eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt<br />

werden. Im Bereich des ehemaligen Schulhauses <strong>Dettighofen</strong><br />

soll der Kinderspielplatz mit einer Hainbuchenhecke eingefriedet<br />

werden.<br />

Beratung über das Gebäudeunterhaltungsprogramm<br />

Bürgermeister Gerhard Riedmüller hat dem <strong>Gemeinde</strong>rat eine<br />

von der Verwaltung gefertigte Gebäudeliste vorgelegt. In dieser<br />

Liste sind alle öffentlichen Gebäude aufgeführt. Inhalt dieser Liste<br />

war eine Übersicht über die Situation der einzelnen gemeindeeigenen<br />

Gebäude. In diesem Unterhaltungsprogramm sind auch<br />

diejenigen Gebäude aufgeführt, für die in Zukunft Unterhaltungsmaßnahmen<br />

anstehen. Über konkrete Umsetzungen soll jedoch<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat im Einzelfall entscheiden.<br />

Unterrichtung des <strong>Gemeinde</strong>rats über Kenntnisgabeverfahren<br />

zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf Flst.Nr.<br />

1027, Bündenweg 6<br />

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Bauantrag bzw. das Kenntnisgabeverfahren<br />

zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf<br />

Flst.Nr. 1027, Bündenweg 6, in Bezug auf den Garagenneubau<br />

zurückgezogen wurde. Entsprechend des Kenntnisgabeverfahrens<br />

sind die Garagen nun in der ausgewiesenen Baufläche geplant.<br />

Das Bauvorhaben soll entsprechend den Vorgaben des<br />

Bebauungsplans erstellt werden.<br />

Beschlussfassung über die Bauvoranfrage zur Errichtung<br />

einer überdachten Holzlege mit Solarelementen auf Flst.Nr.<br />

3544, Gartenstraße 9, Ortsteil Eichberg<br />

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer überdachten<br />

Holzlege mit Solarelementen auf seinem Grundstück Flst.Nr.<br />

3544. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Kirchholz. Die<br />

Holzlege soll an der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Länge<br />

von zirka neuen Metern erstellt werden. Entsprechend § 6 Absatz<br />

2 des Bebauungsplans Kirchholz wird die Zulässigkeit von<br />

Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung auf den nicht<br />

überbaubaren Grundstücksflächen dahingehend eingeschränkt,<br />

dass dort keine oberirdischen Gebäude im Sinne von §§ 2 Absatz<br />

2 LBO zugelassen sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat konnte der Bauvoranfrage nicht zustimmen, da<br />

die Voraussetzungen für einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans aus Gleichheitsgründen nicht<br />

vorliegen.<br />

Beschlussfassung über den Änderungsbauantrag zur Errichtung<br />

eines Technikraums, Raum zur Überwachung der<br />

Fernwärme und zwei Lagerräume in der bestehenden Lagerhalle<br />

auf Flst.Nr. 548, Kreisstraße 9, Ortsteil Berwangen<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 07. August 2006 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

dem Bauantrag zum Neubau eines Lagerschuppens<br />

für Holz und forstwirtschaftliche Geräte sein Einvernehmen erteilt.<br />

Mit Antrag vom 16. April 2008 beantragt der Bauherr nun<br />

noch die Errichtung eines Technikraums sowie den Bau eines<br />

Raums zur Überwachung der Fernwärme und zwei Lagerräume<br />

zu genehmigen. Bei einer Überprüfung hat das Landratsamt festgestellt,<br />

dass die Räume bereits erstellt wurden. Da kein Bebauungsplan<br />

gilt, richtet sich die Bebauung nach der Bebauung innerhalb<br />

geschlossener Ortsteile.<br />

Das Einvernehmen der <strong>Gemeinde</strong> durch den <strong>Gemeinde</strong>rat wurde<br />

erteilt.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Im nichtöffentlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung hat der Vorsitzende<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat über einen Antrag zur Erstellung eines<br />

Bebauungsplans für eine Freilandphotovoltaikanlage informiert .<br />

Ein Antrag auf finanzielle Förderung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur<br />

im ländlichen Raum wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat aus<br />

Gleichheitsgrundsätzen abgelehnt.<br />

Hinweis:<br />

Die nächste öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung findet am Montag,<br />

26. Mai 2008, statt.<br />

GEMEINDE DETTIGHOFEN<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

Inkrafttreten der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes<br />

“Albführen”<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dettighofen</strong> hat in öffentlicher<br />

Sitzung am 16. Oktober 2006 die 2. Änderung des Vorhaben- und<br />

Erschließungsplanes “Albführen” gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) als Satzung beschlossen.<br />

Das Änderungsgebiet liegt im südöstlichen Bereich des Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes “Albführen”. Der Planbereich ergibt<br />

sich im Einzelnen aus dem Lageplan vom 16. Oktober 2006.<br />

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:<br />

Der Lageplan ist auf der folgenden Seite 4 dieses Amtsblattes abgedruckt!<br />

Mit dieser Bekanntmachung treten die Änderungen des Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes “Albführen” in Kraft (§ 10<br />

Abs. 3 BauGB).<br />

Der Bebauungsplan mit Begründung kann einschließlich<br />

des Vorhaben- und Erschließungsplanes während der üblichen<br />

Dienststunden beim Bürgermeisteramt der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Dettighofen</strong>, Berwanger Str. 5, Zimmer 12, einsehen und über<br />

den Inhalt Auskunft verlangen.

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