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Nr. 5 - Stadt Werdau

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Seite 2 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 29. März 2012<br />

- - - Amtlicher Teil - - -<br />

Bekanntmachungen der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />

Bekanntmachung<br />

des Beschlusses zum <strong>Stadt</strong>umbaugebiet<br />

„<strong>Werdau</strong> – Östliches <strong>Stadt</strong>zentrum“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

23.02.2012 den Beschluss <strong>Nr</strong>. S-291 zum <strong>Stadt</strong>umbaugebiet<br />

„<strong>Werdau</strong> – Östliches <strong>Stadt</strong>zentrum“ nach § 171 b<br />

Abs. 1 BauGB zur Umsetzung folgender Planungsziele<br />

gefasst:<br />

die Stärkung der Innenstadt in ihrer Funktion<br />

die Gestaltung und Anpassung des Gebietes an die<br />

demografische Entwicklung<br />

die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und<br />

Gewerbes<br />

die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge<br />

die Freilegung von Flächen von dauerhaft nicht mehr<br />

benötigter Bausubstanz,<br />

insbesondere Rückbau von Wohngebäuden<br />

der Erhalt von kulturhistorisch wertvollen Gebäuden<br />

sowie<br />

die nachhaltige klimagerechte Sanierung von erhaltenswerten<br />

innerstädtischen Gebäuden.<br />

Die Abgrenzung des Gebietes wird im beigefügten Lageplan<br />

vom Februar 2012 dargestellt.<br />

Nach § 171 b Abs. 2 BauGB ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept,<br />

in dem Ziele und Maßnahmen im <strong>Stadt</strong>umbaugebiet<br />

dargestellt werden, aufzustellen.<br />

Für das <strong>Stadt</strong>umbaugebiet „<strong>Werdau</strong> – Östliches <strong>Stadt</strong>zentrum“<br />

soll ein Neuantrag zur Aufnahme der neuen Gesamtmaßnahme<br />

in das Förderprogramm „<strong>Stadt</strong>umbau Ost“ angemeldet<br />

werden.<br />

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich an der Aufstellung<br />

des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu beteiligen.<br />

Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder<br />

zur Niederschrift bis zum 27.04.2012 an die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau<br />

Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong><br />

abgegeben werden.<br />

Alle rechtzeitig eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen<br />

werden in die weitere Planung einfließen.<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit laden wir alle<br />

Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene sowie<br />

interessierte Bürger zu einem <strong>Stadt</strong>spaziergang durch<br />

das Gebiet „<strong>Werdau</strong> - Östliches <strong>Stadt</strong>zentrum“ mit anschließendem<br />

Workshop im Ratssaal des Rathauses der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> am Montag, dem 16.04.2012, recht herzlich<br />

ein.

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