Die Erweiterung der EU
Die Erweiterung der EU
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“<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> ist für die Europäische Union eine historische Chance<br />
und Verpflichtung zugleich. Sie gehört somit zu ihren höchsten<br />
Prioritäten. Mein Bestreben ist es, das richtige Gleichgewicht zwischen<br />
den beiden Zielen des <strong>Erweiterung</strong>sprozesses, Geschwindigkeit und<br />
Qualität, zu finden. Unser Erfolg beim Abschluss des historischen<br />
Unterfangens, das wir gemeinsam mit den Bewerberlän<strong>der</strong>n begonnen<br />
haben, wird von <strong>der</strong> Intensität und Qualität unserer gemeinsamen<br />
Arbeit abhängen. <strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union muss<br />
sorgfältig vorbereitet werden und kann nur mit möglichst breiter<br />
Unterstützung erfolgreich sein. Auch wenn bereits Fortschritte bei<br />
diesem historischen Unterfangen gemacht worden sind, müssen<br />
weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Prozess<br />
erfolgreich abzuschließen. Er ist bereits unumkehrbar geworden und<br />
die Vorteile <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> sind bereits klar erkennbar.”<br />
Günter Verheugen, Mitglied <strong>der</strong> Europäischen Kommission zuständig für <strong>Erweiterung</strong>.
Inhaltsverzeichnis<br />
Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong> 4<br />
Von <strong>der</strong> Kooperation zum Beitritt 5<br />
Mitgliedschaftsanträge 7<br />
Beitrittskriterien 8<br />
Agenda 2000 und die Stellungnahmen <strong>der</strong> Europäischen Kommission 9<br />
Heranführungsstrategie 10<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen 11<br />
<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und <strong>der</strong> Türkei 12<br />
<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften 12<br />
<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe 14<br />
Das Phare-Programm 15<br />
Institutionneller Auf-und Ausbau 15<br />
<strong>Die</strong> Partnerschaften 15<br />
Investitionen aufgrund <strong>der</strong> Übernahme des Acquis 18<br />
<strong>Die</strong> Kofinanzierung mit <strong>der</strong> EIB und den IFI 18<br />
<strong>Die</strong> Öffnung <strong>der</strong> Programme und Agenturen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft 20<br />
Das Prüfungsverfahren - Regelmäßige Berichte 21<br />
Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess: Von den Verhandlungen zur Ratifizierung 22<br />
<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 22<br />
Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 23<br />
Kapitel des Acquis Communautaire 23<br />
Das Screening des Acquis Communautaire 24<br />
Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Verhandlungen 25<br />
Überwachungsmechanismen 25<br />
Der Ratifizierungsprozess 25<br />
<strong>Die</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die <strong>Erweiterung</strong> 26<br />
Haushaltstechnische Vorbereitungen 26<br />
Reform <strong>der</strong> Institutionen 26<br />
Kommunikationsstrategie 26<br />
Schlussfolgerung 27<br />
Anhänge 29<br />
Meilensteine <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> 30<br />
Glossar 32<br />
Volkswirtschaftliche Indikatoren und Auslandshilfe 36<br />
Handel: Fakten und Zahlen 38<br />
Investitionen: Fakten und Zahlen 42<br />
<strong>Die</strong> Hilfe <strong>der</strong> Gemeinschaft bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> für den Beitritt 44<br />
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin 46<br />
3
4 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />
Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union ist eine<br />
<strong>der</strong> wichtigsten Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> an <strong>der</strong><br />
Schwelle des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Sie ist eine<br />
einzigartige historische Gelegenheit, die Integration<br />
des Kontinents mit friedlichen Mitteln voranzutreiben<br />
und einen Raum <strong>der</strong> Stabilität und des Wohlstands<br />
auf neue Mitglie<strong>der</strong> auszudehnen.<br />
Im Juni 1993 erklärte <strong>der</strong> Europäische Rat auf seinem<br />
Gipfel in Kopenhagen, dass die assoziierten Län<strong>der</strong><br />
Mittel- und Osteuropas – sollten sie es wünschen –<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union werden sollen.<br />
Im Dezember 1997 leitete <strong>der</strong> Europäische Rat auf<br />
seinem Gipfel in Luxemburg den Prozess ein, <strong>der</strong> die<br />
<strong>Erweiterung</strong> möglich machen wird. Er erstreckt sich<br />
auf die 13 Län<strong>der</strong> Bulgarien, Estland, Lettland,<br />
Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische<br />
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,<br />
Ungarn und Zypern. Beitrittsverhandlungen sind<br />
bereits mit den ersten zwölf aufgenommen worden.<br />
Im Juni 2001 während des Gipfels in Göteborg hat<br />
<strong>der</strong> Europäische Rat unterstrichen, dass gegen Ende<br />
des Jahres 2002 die Staaten, welche für einen Beitritt<br />
ausreichend vorbereitet sind, <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten sollen<br />
und an den Wahlen zum Europäischen Parlament in<br />
2004 teilnehmen können.<br />
In <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sind bereits mehrere<br />
<strong>Erweiterung</strong>en erfolgreich abgeschlossen worden.<br />
Sechs Gründungsmitglie<strong>der</strong> unterzeichneten 1957<br />
den Vertrag von Rom. <strong>Die</strong>s waren Belgien,<br />
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die<br />
Nie<strong>der</strong>lande. Vier <strong>Erweiterung</strong>en folgten:<br />
1973 Dänemark, Irland und Großbritannien<br />
1981 Griechenland<br />
1986 Portugal und Spanien<br />
1995 Österreich, Finnland und Schweden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong>, vor <strong>der</strong> die <strong>EU</strong> heute steht, stellt<br />
jedoch eine einzigartige Herausfor<strong>der</strong>ung dar, die in<br />
bezug auf ihren Umfang und ihre Vielfalt bisher<br />
einmalig ist, was die Anzahl <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong>, das<br />
Gebiet, die Bevölkerung, sowie den Reichtum <strong>der</strong><br />
unterschiedlichen Geschichten und Kulturen betrifft.<br />
<strong>Die</strong> Vorzüge <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> sind politischer und<br />
wirtschaftlicher Art. Sie können folgen<strong>der</strong>maßen<br />
zusammengefasst werden:<br />
● <strong>Die</strong> Ausweitung einer Gemeinschaft des Friedens,<br />
<strong>der</strong> Stabilität und des Wohlstands in Europa wird<br />
die Sicherheit aller beteiligten Völker verbessern.<br />
● <strong>Die</strong> Zunahme <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Gesamtbevölkerung (<strong>der</strong>zeit<br />
370 Millionen Menschen) um mehr als 100 Millionen<br />
Menschen in Län<strong>der</strong>n mit starker wirtschaftlicher<br />
Entwicklung wird sich positiv auf die Wirtschaftskraft<br />
in den alten und neuen Mitgliedstaaten auswirken und<br />
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen.<br />
● Es wird für die Bürger in ganz Europa eine bessere<br />
Lebensqualität geben, da die neuen Mitgliedstaaten<br />
eine Reihe von Vorgaben im Bereich des Umweltschutzes<br />
sowie im Kampf gegen Kriminalität, Drogenhandel<br />
und illegale Einwan<strong>der</strong>ung umsetzen müssen.<br />
● <strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> wird die Position <strong>der</strong> <strong>EU</strong> auf internationaler<br />
Ebene stärken. <strong>Die</strong>s betrifft insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Außen- und Sicherheitspolitik, Handelspolitik sowie<br />
an<strong>der</strong>e Bereiche <strong>der</strong> sogenannten 'Global Governance'.<br />
<strong>Die</strong> Vorteile sind bereits offensichtlich:<br />
● In Mittel- und Osteuropa sind stabile Demokratien<br />
entstanden und Min<strong>der</strong>heiten sind friedlich in die<br />
Gesellschaften integriert worden.<br />
● <strong>Die</strong> wirtschaftlichen Reformen in diesen Län<strong>der</strong>n<br />
haben bereits zu hohen wirtschaftlichen<br />
Wachstumsraten (mehr als doppelt so hoch wie <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>zeitige <strong>EU</strong>-Durchschnitt) und besseren Aussichten<br />
auf dem Arbeitsmarkt geführt.<br />
● <strong>Die</strong>ser Prozess ist durch die Möglichkeit eines <strong>EU</strong>-<br />
Beitritts sowie durch finanzielle Unterstützung <strong>der</strong><br />
<strong>EU</strong> beschleunigt worden.<br />
● <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> verzeichnet daher einen wachsenden Handelsüberschuss<br />
mit diesen Län<strong>der</strong>n (¤ 17 Milliarden im Jahr<br />
2000), wodurch wie<strong>der</strong>um Arbeitsplätze geschaffen und<br />
die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten gestärkt wird.<br />
Nicht-Mitgliedstaaten werden ebenfalls Nutzen aus einer<br />
erweiterten Union ziehen. Im gesamten Binnenmarkt <strong>der</strong><br />
erweiterten Union werden einheitliche Handelsbestimmungen,<br />
Zölle und Verwaltungsverfahren gelten.<br />
Dadurch werden Geschäftsaktivitäten aller Unternehmen<br />
innerhalb Europas vereinfacht, Investitions- und Handelsbedingungen<br />
werden verbessert, wodurch Vorteile nicht<br />
nur für <strong>EU</strong>-Mitglie<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n auch für Handelspartner in<br />
<strong>der</strong> ganzen Welt entstehen.<br />
Von <strong>der</strong> Kooperation zum Beitritt<br />
Schon bald nach dem Fall <strong>der</strong> Berliner Mauer im<br />
Jahre 1989 begann die Europäische Gemeinschaft,<br />
diplomatische Beziehungen zu den Län<strong>der</strong>n<br />
Mitteleuropas aufzunehmen. Sie schaffte seit langem<br />
geltende Importquoten für eine Reihe von Produkten<br />
ab, dehnte das Allgemeine Präferenzsystem (APS)<br />
aus und schloss im Laufe <strong>der</strong> darauffolgenden Jahre<br />
Handels- und Kooperationsabkommen mit Bulgarien,<br />
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,<br />
Slowenien, <strong>der</strong> ehemaligen Tschechoslowakei und<br />
Ungarn ab.<br />
Unterdessen stellte das 1989 eingerichtete Phare-<br />
Programm <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft finanzielle<br />
Unterstützung bereit, um den Län<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> Reform<br />
und dem Aufbau ihrer Wirtschaften zu helfen. Phare<br />
wurde bald zum weltweit größten Hilfsprogramm für<br />
Mitteleuropa, indem es technische Erfahrung bot und<br />
zur Investitionsför<strong>der</strong>ung beitrug.<br />
In den neunziger Jahren schlossen die Europäische<br />
Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten nach und<br />
nach Assoziierungsabkommen – die sogenannten<br />
‘Europa-Abkommen’ – mit zehn mittel- und<br />
osteuropäischen Län<strong>der</strong>n ab. <strong>Die</strong> Europa-Abkommen<br />
bieten die rechtliche Grundlage für bilaterale<br />
Beziehungen zwischen diesen Län<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> <strong>EU</strong>.<br />
<strong>Die</strong> Europäische Gemeinschaft hatte bereits ähnliche<br />
Assoziierungsabkommen mit <strong>der</strong> Türkei (1963), Malta<br />
(1970) und Zypern (1972) abgeschlossen. Mit <strong>der</strong><br />
Türkei trat im Dezember 1995 eine Zollunion in Kraft.<br />
5
6 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit 7<br />
Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />
Assoziierungsabkommen (für weitere Informationen siehe Seiten 5 und 7)<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen erstrecken sich auf handelspolitische Fragen, den politischen Dialog und verschiedene<br />
an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche, darunter Industrie, Umwelt, Verkehr und Zoll. Sie zielen darauf ab, während<br />
eines bestimmten Zeitraums schrittweise eine Freihandelszone zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den assoziierten Län<strong>der</strong>n<br />
herzustellen, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gegenseitigkeit funktioniert, aber in asymmetrischer Form angewandt<br />
wird (d.h. schnellere Liberalisierung seitens <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als seitens <strong>der</strong> assoziierten Län<strong>der</strong>).<br />
<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und <strong>der</strong> Türkei beinhalten ähnliche Bereiche (mit Ausnahme<br />
des politischen Dialogs) und zielen auf die progressive Herstellung einer Zollunion ab. Mit <strong>der</strong> Türkei wurde<br />
dieses Ziel mit Hilfe des Zollunionabkommens von 1995 erreicht; mit Zypern sollen die Vorbereitungen zur<br />
Bildung einer Zollunion bis 2002 abgeschlossen sein.<br />
Land Unterzeichnung des Inkrafttreten<br />
Europa-Abkommens<br />
Ungarn Dezember 1991 Februar 1994<br />
Polen Dezember 1991 Februar 1994<br />
Bulgarien März 1993 Februar 1995<br />
Tschech. Rep. Oktober 1993 Februar 1995<br />
Rumänien Februar 1993 Februar 1995<br />
Slowak Rep. Oktober 1993 Februar 1995<br />
Estland Juni 1995 Februar 1998<br />
Lettland Juni 1995 Februar 1998<br />
Litauen Juni 1995 Februar 1998<br />
Slowenien Juni 1996 Februar 1998<br />
Land Unterzeichnung des Inkrafttreten<br />
Assoziierungsabkommens<br />
Türkei September 1963 Dezember 1964<br />
Malta Dezember 1970 April 1971<br />
Zypern Dezember 1972 Juni 1973<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Europa-Abkommen stieg <strong>der</strong> Handel<br />
zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den Län<strong>der</strong>n Mitteleuropas<br />
rasch an, nicht zuletzt deshalb, weil letztere ihren<br />
Handel von den Märkten des Rats für Gegenseitige<br />
Wirtschaftshilfe (COMECON) <strong>der</strong> Ehemaligen<br />
Sowjetunion auf die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> verlagerten. Als einzige<br />
und größte Quelle für Handel, Unterstützung und<br />
Investitionen wurde die <strong>EU</strong> bald zum wichtigsten<br />
Handelspartner für die Län<strong>der</strong> dieser Region (siehe<br />
Anhang Seite 36-42). Tatsächlich war die <strong>EU</strong> bereits<br />
1994 <strong>der</strong> wichtigste Markt für Exporte aus <strong>der</strong><br />
Region, da mehr als die Hälfte aller Ausfuhren in die<br />
Union gingen. Heutzutage werden allein 60 Prozent<br />
aller Ausfuhren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas in<br />
die <strong>EU</strong> importiert.<br />
Mitgliedschaftsanträge<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen erkannten die Absicht <strong>der</strong><br />
assoziierten Län<strong>der</strong> an, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union zu werden. <strong>Die</strong>ses Ziel wurde später in den<br />
einzelnen Mitgliedschaftsanträgen dieser Län<strong>der</strong><br />
bestätigt.<br />
<strong>Die</strong> grundlegenden Voraussetzungen für die<br />
<strong>Erweiterung</strong> wurden bereits in Artikel 0 des Vertrags<br />
von Rom über die Europäische Union und später in<br />
Artikel 49, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um durch den Vertrag von<br />
Amsterdam modifiziert wurde, dargelegt.<br />
Sie besagen, dass “je<strong>der</strong> europäische Staat, <strong>der</strong><br />
die in Artikel 6 (1) ["Freiheit, Demokratie, Achtung<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie<br />
Rechtsstaatlichkeit"] genannten Prinzipien respektiert,<br />
beantragen kann, Mitglied <strong>der</strong> Union zu werden. Er<br />
richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt<br />
einstimmig nach Anhörung <strong>der</strong> Kommission und nach<br />
Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit<br />
<strong>der</strong> absoluten Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong> beschließt.”<br />
Datum <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedschaftsanträge<br />
(in zeitlicher Reihenfolge)<br />
Türkei 14. April 1987<br />
Zypern 3. Juli 1990<br />
Malta 16. Juli 1990<br />
Ungarn 31. März 1994<br />
Polen 5. April 1994<br />
Rumänien 22. Juni 1995<br />
Slowak. Republik 27. Juni 1995<br />
Lettland 13. Oktober 1995<br />
Estland 24. November 1995<br />
Litauen 8. Dezember 1995<br />
Bulgarien 14. Dezember 1995<br />
Tschech. Republik 17. Januar 1996<br />
Slowenien 10. Juni 1996
8 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />
9<br />
Beitrittskriterien<br />
1993 unternahmen die Mitgliedstaaten auf dem Europäischen<br />
Rat von Kopenhagen einen entscheidenden<br />
Schritt im Hinblick auf die gegenwärtige <strong>Erweiterung</strong>,<br />
indem sie vereinbarten, dass “die Län<strong>der</strong> Mittel- und<br />
Osteuropas, die dies wünschen, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Europäischen Union werden können”. Somit war die<br />
<strong>Erweiterung</strong> nicht mehr länger eine Frage des ‘ob’,<br />
son<strong>der</strong>n nur noch des ‘wann’. Auch diesbezüglich gab<br />
<strong>der</strong> Europäische Rat eine klare Antwort: “Der Beitritt<br />
wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in <strong>der</strong><br />
Lage ist, die Verpflichtungen <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu<br />
übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und<br />
politischen Voraussetzungen erfüllt.” Gleichzeitig<br />
wurden die Mitgliedschaftskriterien definiert, die<br />
häufig als ‘Kopenhagener Kriterien’ bezeichnet werden.<br />
Europäischer Rat von Kopenhagen<br />
Nach den Bestimmungen von Kopenhagen<br />
erfor<strong>der</strong>t die Mitgliedschaft, dass das beitrittswillige<br />
Land folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />
● Stabilität <strong>der</strong> Institutionen, Demokratie,<br />
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie<br />
Achtung und Schutz von Min<strong>der</strong>heiten;<br />
● <strong>Die</strong> Existenz einer funktionierenden<br />
Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck<br />
und den Marktkräften in <strong>der</strong> Union standhält;<br />
● Fähigkeit zur Übernahme <strong>der</strong> Pflichten<br />
<strong>der</strong> Mitgliedschaft, einschließlich dem<br />
Einverständnis mit den Zielen <strong>der</strong> Politischen<br />
Union sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- und<br />
Währungsunion.<br />
Europäischer Rat von Madrid<br />
<strong>Die</strong> Mitgliedschaft bedingt ebenfalls, dass das<br />
Bewerberland die Voraussetzungen für seine<br />
Einglie<strong>der</strong>ung durch die Anpassung seiner<br />
Verwaltungsstrukturen geschaffen hat, betonte <strong>der</strong><br />
Europäische Rat von Madrid im Dezember 1995.<br />
Es ist wichtig, dass die Gesetzgebung <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft in die nationale<br />
Gesetzgebung übernommen wird; noch wichtiger<br />
ist jedoch, dass sie über geeignete administrative<br />
und justitielle Strukturen effektiv umgesetzt wird.<br />
<strong>Die</strong>s ist eine Voraussetzung für das gegenseitige<br />
Vertrauen, das die <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft erfor<strong>der</strong>t.<br />
Agenda 2000 und die Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
Der Europäische Rat von Madrid for<strong>der</strong>te die<br />
Europäische Kommission im Dezember 1995 auf,<br />
eine Beurteilung <strong>der</strong> Mitgliedschaftsanträge <strong>der</strong><br />
Bewerberlän<strong>der</strong> vorzulegen und eine ausführliche<br />
Analyse zu den Folgen <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> für die <strong>EU</strong><br />
auszuarbeiten. Im Juli 1997 stellte die Kommission<br />
die Agenda 2000 vor, einen einheitlichen Rahmen,<br />
in dem die Kommission die großen Leitlinien für die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Europäischen Union und ihrer<br />
Politiken nach <strong>der</strong> Jahrtausendwende, die Folgen <strong>der</strong><br />
<strong>Erweiterung</strong> für die gesamte <strong>EU</strong> sowie den künftigen<br />
Finanzrahmen für die Zeit nach dem Jahr 2000 unter<br />
Berücksichtigung einer erweiterten Union darlegt.<br />
Agenda 2000 enthielt ebenfalls die Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Kommission zu den Mitgliedschaftsanträgen <strong>der</strong><br />
beitrittswilligen Län<strong>der</strong>. In je<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong><br />
Kommission wurde die Lage <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> im Hinblick<br />
auf die Erfüllung <strong>der</strong> Beitrittskriterien (siehe vorige<br />
Seite) beurteilt. Bei ihrer Ausarbeitung berücksichtigte<br />
die Kommission Informationen seitens <strong>der</strong><br />
Bewerberlän<strong>der</strong>, Beurteilungen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten,<br />
Berichte und Entschließungen des Europäischen<br />
Parlaments, die Arbeiten an<strong>der</strong>er internationaler<br />
Organisationen und <strong>der</strong> Internationalen Finanzinstitutionen<br />
(IFI) und trug den im Rahmen <strong>der</strong><br />
Europa-Abkommen erzielten Fortschritten Rechnung.<br />
Schließlich boten die Stellungnahmen nicht nur eine<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Leistung eines jeden Landes bis<br />
1997, son<strong>der</strong>n auch eine Vorausschau auf die zu<br />
erwartenden Fortschritte. <strong>Die</strong> Kommission hatte<br />
bereits 1989 eine Stellungnahme zur Türkei und 1993<br />
zu Zypern und Malta veröffentlicht.<br />
Nachdem sie beurteilt hatte, in welchem Umfang<br />
die Bewerber bereits die Beitrittskriterien erfüllen,<br />
empfahl die Europäische Kommission in ihren<br />
Stellungnahmen von 1997 die Einleitung von<br />
Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien,<br />
<strong>der</strong> Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern.<br />
Zur Weiterverfolgung <strong>der</strong> Stellungnahmen legt die<br />
Kommission dem Rat regelmäßige Berichte über die<br />
weiteren Fortschritte jedes Bewerberlandes vor. Auf<br />
<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> regelmäßigen Berichte von 1999<br />
schlug die Kommission vor, Beitrittsverhandlungen<br />
mit Lettland, Litauen, Malta, <strong>der</strong> Slowakischen<br />
Republik und, vorbehaltlich <strong>der</strong> Erfüllung bestimmter<br />
Voraussetzungen, mit Bulgarien und Rumänien zu<br />
eröffnen. <strong>Die</strong>ser Vorschlag wurde vom Rat befolgt.
10 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
Der Europäische Rat von Essen bestimmte Ende<br />
1994 eine Heranführungsstrategie zur Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> mitteleuropäischen Län<strong>der</strong> auf die <strong>EU</strong>-<br />
Mitgliedschaft. <strong>Die</strong>se Strategie stützte sich auf drei<br />
wesentliche Bestandteile: die Umsetzung <strong>der</strong> Europa-<br />
Abkommen, das Phare-Programm zur finanziellen<br />
Unterstützung und auf einen ‘strukturellen Dialog’,<br />
<strong>der</strong> alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten<br />
zusammenbringt, um Fragen von gemeinsamem<br />
Interesse zu diskutieren.<br />
Gemäß den in <strong>der</strong> Agenda 2000 enthaltenen<br />
Vorschlägen <strong>der</strong> Europäischen Kommission beschloss<br />
<strong>der</strong> Europäische Rat von Luxemburg Ende 1997 eine<br />
intensivierte Heranführungsstrategie für die zehn<br />
beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas sowie eine<br />
beson<strong>der</strong>e Strategie für Zypern (Teilnahme an den<br />
Gemeinschaftsprogrammen, Teilnahme an<br />
bestimmten gezielten Projekten und Nutzung <strong>der</strong><br />
Unterstützung durch TAIEX). Nachdem Malta im<br />
Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag wie<strong>der</strong><br />
aufgegriffen hatte, wurde ebenfalls eine spezielle<br />
Heranführungsstrategie für Malta entwickelt.<br />
Außerdem beschloss <strong>der</strong> Europäische Rat von<br />
Helsinki im Dezember 1999 auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
einer Empfehlung <strong>der</strong> Kommission, eine<br />
Heranführungsstrategie für die Türkei vorzubereiten,<br />
die auf <strong>der</strong> europäischen Strategie aufbauen sollte.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas stützt sich auf:<br />
● Europa-Abkommen;<br />
● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />
Programme für die Übernahme des Acquis;<br />
● Vorbeitrittshilfe, darunter:<br />
- das Phare-Programm<br />
- Hilfe für Investitionen im Umwelt- und<br />
Verkehrsbereich (ISPA)<br />
- Hilfe für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />
(SAPARD)<br />
- Gemeinsame Kofinanzierungen mit den<br />
internationalen Finanzinstitutionen (IFI);<br />
● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für Zypern und<br />
Malta stützt sich auf:<br />
● Assoziierungsabkommen;<br />
● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />
Programme für die Übernahme des Acquis;<br />
● Spezielle Vorbeitrittshilfe;<br />
● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie für die Türkei baut auf<br />
<strong>der</strong> europäischen Strategie auf, die 1998 entwickelt<br />
wurde. Am 4. März 1998 veröffentlichte die<br />
Europäische Kommission ihre ersten operationellen<br />
Vorschläge für diese Strategie. Sie erstreckten sich<br />
auf die Vertiefung <strong>der</strong> Zollunion, die Ausweitung <strong>der</strong><br />
Zollunion auf die Landwirtschaft und den <strong>Die</strong>nstleistungssektor<br />
und den Ausbau <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
in mehreren Bereichen. Des weiteren war die<br />
Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und<br />
-agenturen vorgesehen. <strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
für die Türkei, umfasst gemäß den Schlussfolgerungen<br />
von Helsinki folgende Elemente:<br />
● das Assoziierungsabkommen und das Abkommen<br />
über die Zollunion;<br />
● den verstärkten politischen Dialog;<br />
● Beitrittspartnerschaften und das Nationale<br />
Programm für die Übernahme des Acquis;<br />
● die Beteiligung an den Europäischen<br />
Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen<br />
Als grundlegende Rechtsinstrumente für die<br />
Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den zehn<br />
assoziierten Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas<br />
erstrecken sich die Europa-Abkommen auf<br />
handelspolitische Fragen, den politischen Dialog<br />
und verschiedene an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche.<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen zielen darauf ab, eine<br />
Freihandelszone zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den<br />
assoziierten Län<strong>der</strong>n über einen maximalen Zeitraum<br />
von zehn Jahren für Bulgarien, die Tschechische<br />
Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />
Slowakische Republik, sechs Jahren für Litauen und<br />
Slowenien sowie vier Jahren für Lettland<br />
herzustellen. Der Freihandel mit Estland ist seit dem<br />
1. Januar 1995 hergestellt. Ab dem Datum des<br />
Inkrafttretens werden keine neuen Zölle o<strong>der</strong><br />
quantitativen Beschränkungen beim Handel zwischen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und den assoziierten<br />
Län<strong>der</strong>n mehr eingeführt. Für an<strong>der</strong>e Bereiche sieht<br />
das Assoziierungsabkommen einen maximalen<br />
Zeitraum vor, <strong>der</strong> für Bulgarien, die Tschechische<br />
Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />
Slowakische Republik auf zehn Jahre sowie für<br />
Slowenien auf sechs Jahre begrenzt ist und für<br />
Lettland und Litauen nicht über den 31. Dezember<br />
1999 hinausgeht. Für Estland gibt es keinen<br />
Übergangszeitraum. <strong>Die</strong> Europa-Abkommen sehen<br />
eine progressive Anpassung an die<br />
Gemeinschaftsbestimmungen sowie eine Reihe<br />
spezifischer Vorschriften in Bereichen wie<br />
Kapitalverkehr, Wettbewerbsbestimmungen, geistige<br />
und intellektuelle Eigentumsrechte und öffentliche<br />
Auftragsvergabe vor.<br />
Trotz <strong>der</strong> asymmetrischen Natur <strong>der</strong> Europa-<br />
Abkommen, die die Beschränkungen auf Exporte<br />
aus den Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas schneller<br />
beseitigen als die Beschränkungen für <strong>EU</strong>-Exporte,<br />
ist die gesamte Handelsbilanz <strong>der</strong> <strong>EU</strong> mit diesen<br />
Län<strong>der</strong>n weiterhin überaus positiv. Der Handelsüberschuss<br />
zugunsten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> betrug 2000 insgesamt<br />
¤ 14,6 Mio.<br />
Seit 1994 haben für jedes Land, mit dem ein<br />
Europa-Abkommen in Kraft ist, eine Reihe jährlicher<br />
Sitzungen des Assoziationsrats (Ministerebene) und<br />
des Assoziationsausschusses (hochrangige Beamte)<br />
sowie häufige multidisziplinäre Sitzungen <strong>der</strong><br />
Unterausschüsse (technische Ebene) stattgefunden.<br />
<strong>Die</strong>se Institutionen <strong>der</strong> Europa-Abkommen erfuhren<br />
eine Ausweitung ihrer Rolle im Rahmen <strong>der</strong><br />
intensivierten Heranführungsstrategie, insbeson<strong>der</strong>e<br />
was die Überwachung <strong>der</strong> Fortschritte <strong>der</strong><br />
Partnerlän<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Übernahme und Umsetzung<br />
des Acquis und bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />
Beitrittspartnerschaften angeht.<br />
11
12 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern,<br />
Malta und <strong>der</strong> Türkei<br />
Der rechtliche Rahmen für die Beziehungen zwischen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und Zypern, Malta<br />
und <strong>der</strong> Türkei sind die Assoziierungsabkommen,<br />
die in den sechziger und Anfang <strong>der</strong> siebziger Jahre<br />
geschlossen wurden. <strong>Die</strong> Abkommen betreffen<br />
Handelsfragen und verschiedene an<strong>der</strong>e<br />
Kooperationsbereiche und zielen auf die progressive<br />
Herstellung einer Zollunion zwischen <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft und dem betroffenen<br />
Land ab. Was die Türkei betrifft, wurde dieses Ziel<br />
1995 mit dem Inkrafttreten des Abkommens über die<br />
Zollunion erreicht. Mit Zypern sollen die Fortschritte<br />
im Hinblick auf eine Zollunion bis 2002 abgeschlossen<br />
sein. Für Malta wurden nur wenige Fortschritte<br />
erreicht. Allerdings hält Malta weiterhin an dem Ziel<br />
fest, die laufenden Beitrittsverhandlungen im Jahr<br />
2002 abzuschließen. <strong>Die</strong>ser Schritt würde<br />
automatisch zu einer Zollunion mit <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft führen.<br />
Im Gegensatz zu den neueren Europa-Abkommen<br />
sehen die frühen Assoziierungsabkommen keinen<br />
politischen Dialog vor. Ein solcher Dialog findet für<br />
Zypern und Malta auf <strong>der</strong> Grundlage eines<br />
speziellen Beschlusses des Rates für allgemeine<br />
Angelegenheiten sowie im Falle <strong>der</strong> Türkei auf <strong>der</strong><br />
Basis spezieller Entschließungen des<br />
Assoziationsrates und <strong>der</strong> Schlussfolgerungen des<br />
Europäischen Rats von Helsinki statt. Im Dezember<br />
1997 suspendierte die Türkei einseitig ihren<br />
politischen Dialog mit <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, nahm ihn jedoch Ende<br />
1999 wie<strong>der</strong> auf.<br />
<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften<br />
In <strong>der</strong> Agenda 2000 betonte die Europäische<br />
Kommission die Notwendigkeit einer direkten Hilfe<br />
für die spezifischen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong>,<br />
indem sie Unterstützung zur Überwindung spezieller<br />
Probleme erhalten, auf die in den Stellungnahmen<br />
hingewiesen wird.<br />
<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaft wird diesen Bedürfnissen<br />
gerecht und stellt den zentralen Pfeiler <strong>der</strong><br />
intensivierten Heranführungsstrategie dar, wie es<br />
auch in den Stellungnahmen und den seit 1998<br />
erstellten Regelmäßigen Berichten <strong>der</strong> Kommission<br />
zum Ausdruck kommt. <strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaft legt<br />
die Prioritäten für die Beitrittskandidaten bei ihrer<br />
Vorbereitung auf die <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft fest und<br />
vereint verschiedene Formen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Hilfe in einem<br />
einzigen Rahmen.<br />
Der Europäische Rat von Luxemburg billigte die<br />
Beitrittspartnerschaft im Dezember 1997 als<br />
wichtigstes Instrument zur Stärkung <strong>der</strong> Heranführungsstrategie.<br />
<strong>Die</strong> ersten Beitrittspartnerschaften<br />
für die Län<strong>der</strong> Zentral- und Osteuropas wurden 1998<br />
beschlossen und 1999 überarbeitet.<br />
Beitrittspartnerschaften für Zypern und Malta wurden<br />
ebenfalls auf <strong>der</strong> Grundlage einer separaten<br />
Ratsverordnung 2000 beschlossen.<br />
Eine Beitrittspartnerschaft mit <strong>der</strong> Türkei wurde im<br />
März 2001 auf den Weg gebracht.<br />
<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaft eines jeden Landes legt<br />
eindeutige kurz- und mittelfristige Prioritäten fest.<br />
Sie weist ebenfalls auf die wichtigsten Instrumente<br />
und zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen<br />
hin, <strong>der</strong>en Nutzen zum tatsächlichen Erreichen <strong>der</strong><br />
Ziele maximiert werden sollte.<br />
<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften sind daher zum einzigen<br />
Programmrahmen für die Unterstützung <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft geworden.<br />
Zur Angleichung <strong>der</strong> Prioritäten und zur Abdeckung<br />
<strong>der</strong> gesamten Vorbeitrittshilfe werden die<br />
Beitrittspartnerschaften regelmäßig aktualisiert.<br />
Eine Prüfung <strong>der</strong> Betrittspartnerschaften ist gegen<br />
Ende 2001 vorgenommen worden.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
Beitrittspartnerschaften 1999:<br />
Beispiele für kurzfristige Prioritäten<br />
Bulgarien: Wirtschaftliche Kriterien: Ergreifen von<br />
Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Umwelt und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nationalen inländischen<br />
Investitionen.<br />
Estland: Politische Kriterien: Ergreifen konkreter<br />
Maßnahmen zur Integration von Personen ohne<br />
estnische Staatsangehörigkeit, einschließlich<br />
Sprachunterricht und die Bereitstellung <strong>der</strong> nötigen<br />
finanziellen Unterstützung.<br />
Lettland: Politische Kriterien: Ergreifen weiterer<br />
konkreter Maßnahmen zur Integration von Personen<br />
ohne lettische Staatsangehörigkeit, einschließlich<br />
Sprachunterricht und die Bereitstellung <strong>der</strong> nötigen<br />
finanziellen Unterstützung.<br />
Litauen: Energie: Beginn mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />
einer umfassenden Energiestrategie gemäß <strong>der</strong><br />
Vereinbarung über das Konto ‘Nukleare Sicherheit’,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> rechtlichen und technischen<br />
Vorbereitung für die endgültige Schließung und<br />
Abrüstung des Blocks 1 des Kernkraftwerks Ignalina.<br />
Malta: Umwelt: Verabschiedung einer Strategie<br />
und eines ausführlichen, richtlinienspezifischen<br />
Programms für die Umsetzung, Implementierung<br />
und Anwendung des Rechtsbestands <strong>der</strong> <strong>EU</strong> im<br />
Umweltbereich, insbeson<strong>der</strong>e über die<br />
Ausarbeitung einer Rahmen- und sektorspezifischen<br />
Gesetzgebung und <strong>der</strong> gleichzeitigen Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Umsetzungsverordnungen und<br />
Erfor<strong>der</strong>nisse für den Kapazitätsaufbau.<br />
Polen: Wirtschaftliche Kriterien: Umsetzen des<br />
revidierten Programms für die Umstrukturierung in<br />
<strong>der</strong> Stahlindustrie (vollständige Privatisierung und<br />
Rückkehr zur Rentabilität).<br />
Rumänien: Wirtschaftliche Kriterien: Wie<strong>der</strong>herstellen<br />
<strong>der</strong> volkswirtschaftlichen Rentabilität,<br />
insbeson<strong>der</strong>e über die Umsetzung <strong>der</strong> Strukturreform<br />
und die Bestimmung einer mittelfristigen<br />
Strategie; und Vereinbarung einer gemeinsamen<br />
Beurteilung mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission.<br />
Slowakische Republik: Wirtschaftliche Kriterien:<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit, unterstützt durch<br />
eine transparente Reform des Finanzsektors, Privatisierung<br />
<strong>der</strong> Finanzinstitutionen und Mechanismen zur<br />
Wie<strong>der</strong>erlangung uneinbringlicher For<strong>der</strong>ungen.<br />
Slowenien: Verwaltungskapazität: Beschleunigen<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Verwaltungsreform, einschließlich <strong>der</strong><br />
Einführung eines Gesetzes für den öffentlichen <strong>Die</strong>nst.<br />
Tschechische Republik: Wirtschaftliche Kriterien:<br />
Abschließen <strong>der</strong> Umstrukturierung des Bankwesens<br />
(Privatisierung <strong>der</strong> beiden letzten Großbanken; Lösen<br />
von Problemen mit uneinbringlichen For<strong>der</strong>ungen)<br />
Türkei: Politische Kriterien: <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft<br />
erfor<strong>der</strong>t, dass das Beitrittsland über ein stabiles Institutionengefüge<br />
sowie eine intakte Demokratie verfügt.<br />
Ferner müssen Prinzipien <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit, die<br />
Achtung <strong>der</strong> Menschenrechte sowie <strong>der</strong> Respekt vor<br />
und <strong>der</strong> Schutz von Min<strong>der</strong>heiten gewährleistet sein.<br />
Ungarn: Justiz und Inneres: Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />
Grenzposten und <strong>der</strong> ‘Kontrolle <strong>der</strong> grünen Grenze’<br />
und Ausbau <strong>der</strong> Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur,<br />
um eine vollständige Beteiligung am<br />
Schengener Informationssystem zu ermöglichen.<br />
Zypern: Binnenmarkt: Verabschiedung eines Rahmenrechtsbestands<br />
für die Standardisierung und Zertifizierung;<br />
Durchführen <strong>der</strong> Mehrwertsteuerharmonisierung<br />
in bezug auf Standard- und reduzierte Sätze; Anpassung<br />
<strong>der</strong> Gesetzgebung; und bessere Anwendung <strong>der</strong><br />
Sicherheitsstandards für den Seeverkehr.<br />
Alle beitrittswilligen Län<strong>der</strong> haben ein Nationales<br />
Programm für die Übernahme des Acquis aufgestellt.<br />
Das Nationale Programm erläutert ausführlich, wie <strong>der</strong><br />
jeweilige Beitrittskandidat gedenkt, die Prioritäten <strong>der</strong><br />
Beitrittspartnerschaft zu verwirklichen und seine<br />
Integration in die <strong>EU</strong> vorzubereiten. Das Nationale<br />
Programm für die Übernahme des Acquis ergänzt<br />
somit die Beitrittspartnerschaft: Es sollte einen<br />
Zeitplan für die Erfüllung <strong>der</strong> Prioritäten und Ziele<br />
enthalten und dort, wo es möglich ist und angebracht<br />
erscheint, die hierfür bestimmten finanziellen und<br />
Humanressourcen angeben.<br />
13
14 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Vorbeitrittsinstrumente<br />
für die Beitrittskandidaten<br />
Mitteleuropas ab dem Jahr 2000<br />
Phare<br />
- finanziert Maßnahmen für den institutionellen<br />
Auf- und Ausbau in allen Sektoren und für alle<br />
Arten von Investitionen in den Bereichen, die<br />
nicht von den beiden übrigen Instrumenten<br />
abgedeckt werden, einschließlich integrierte<br />
regionale Entwicklungsprogramme;<br />
- besitzt ein jährliches Budget in Höhe von<br />
¤ 1.560 Mio.;<br />
- wird von <strong>der</strong> GD <strong>Erweiterung</strong> verwaltet,<br />
die mit Unterstützung durch den Phare-<br />
Verwaltungsausschuss auch die allgemeine<br />
Koordinierung <strong>der</strong> drei Instrumente wahrnimmt.<br />
ISPA<br />
- finanziert große Infrastrukturprojekte in den<br />
Bereichen Umwelt und Verkehr;<br />
- besitzt ein jährliches Budget in Höhe von<br />
¤ 1.040 Mio.;<br />
- wird von <strong>der</strong> GD Regionalpolitik verwaltet.<br />
SAPARD<br />
- finanziert Landwirtschaft und ländliche<br />
Entwicklung;<br />
- besitzt ein jährliches Budget in Höhe<br />
von ¤ 520 Mio.;<br />
- wird von <strong>der</strong> GD Landwirtschaft verwaltet.<br />
<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe<br />
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des<br />
Europäischen Rates von Berlin (24.-25. März 1999) ist<br />
die Vorbeitrittshilfe für die Bewerberlän<strong>der</strong><br />
Mitteleuropas seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt<br />
worden. Wie es die Europäische Kommission in <strong>der</strong><br />
Agenda 2000 vorsieht, werden zwischen 2000 und<br />
2006 jährlich ¤ 3.120 Millionen über das Phare-<br />
Programm und zwei neue Vorbeitrittsinstrumente, ISPA<br />
und SAPARD, welche 2000 eingeführt wurden (siehe<br />
unten), zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> Programmplanung<br />
im Rahmen dieser drei Vorbeitrittsinstrumente wird<br />
gemäß den in den Beitrittspartnerschaften festgelegten<br />
Grundsätzen, Prioritäten und Bedingungen erfolgen.<br />
<strong>Die</strong> nach dem Beitritt <strong>der</strong> ersten Mitgliedstaaten<br />
weiterhin zur Verfügung stehenden Vorbeitrittsmittel<br />
werden erneut auf die übrigen Beitrittskandidaten<br />
verteilt, sodass dieselben globalen Vorbeitrittsmittel<br />
eine kleinere Anzahl von Län<strong>der</strong>n unterstützen werden.<br />
Vorbeitrittshilfe für Zypern und Malta ab<br />
dem Jahr 2000:<br />
Vorbeitrittshilfe für Zypern und Malta wird im Rahmen<br />
einer speziellen Verordnung des Rates gewährt, für<br />
die eine Mittelzuweisung in Höhe von ¤ 95 Millionen<br />
für den Zeitraum 2000-2004 vorgesehen ist. <strong>Die</strong> Hilfe<br />
soll sich auf den Harmonisierungsprozess (auf <strong>der</strong><br />
Grundlage <strong>der</strong> in den Beitrittspartnerschaften<br />
festgelegten prioritären Bereiche) sowie im Falle<br />
Zyperns auf bi-kommunale Maßnahmen konzentrieren,<br />
die den politischen Einigungsprozess unterstützen.<br />
Vorbeitrittshilfe für die Türkei:<br />
Eine solche Hilfe wird im Rahmen <strong>der</strong> beiden Verordnungen<br />
über eine ‘Europäische Strategie’ für die Türkei<br />
(¤ 150 Millionen für den Zeitraum 2000- 2002) sowie im<br />
Rahmen des MEDA-II-Programms (¤ 127 Millionen pro<br />
Jahr) bereitgestellt. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass sich die jährlichen<br />
Finanzzuweisungen für die Türkei ab dem Jahr<br />
2000 nahezu verdoppelt haben (¤ 177 Millionen im<br />
Vergleich zu ¤ 93 Millionen während des Zeitraums 1996-<br />
1999). Einheitliche Richtlinien zur Haushaltsplanung bei<br />
<strong>der</strong> Vorbeitrittshilfe für die Türkei wurden 2001<br />
beschlossen. Neue Finanzierungsvorschriften zur Umsetzung<br />
dieser Vorgaben wurden für 2001 vorgesehen.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
Das Phare-Programm<br />
In <strong>der</strong> Agenda 2000 schlug die Europäische Kommission<br />
vor, das Phare-Programm auf die Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> mitteleuropäischen Beitrittskandidaten auf die<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedschaft zu konzentrieren, indem es den<br />
Schwerpunkt auf zwei wesentliche Prioritäten für die<br />
Übernahme des Acquis Communautaire legt: Aufbau<br />
von Institutionen und Investitionsför<strong>der</strong>ung. Gemäß<br />
einer Mitteilung des für <strong>Erweiterung</strong>sfragen zuständigen<br />
<strong>EU</strong>-Kommissars Verheugen ('Phare 2000,<br />
Vorbereitungen zur Überprüfung und Stärkung zur<br />
Mitgliedschaft'), sind für den Zeitraum 2000-2006 zwei<br />
weitere Schwerpunkte hinzuzufügen: <strong>Die</strong> bisherige<br />
Umsetzung von Reformvorhaben sowie die Anbindung<br />
an Strukturfonds. Phare garantiert einen direkten Zugang<br />
zu Strukturfonds und unterrichtet über Strukturen<br />
und Verfahren, welche die Nutzung von Mitteln aus<br />
Strukturfonds nach einem Beitritt ermöglicht.<br />
Institutioneller Auf- und Ausbau<br />
Der Aufbau von Institutionen (‘Institution Building’) soll<br />
die demokratischen Institutionen, öffentlichen Verwaltungen<br />
und Organisationen, die für die Umsetzung und<br />
Anwendung <strong>der</strong> Gesetzgebung <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
zuständig sind, anpassen und stärken. Der Integrationsprozess<br />
ist nicht nur eine Frage <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong><br />
Gesetzgebung <strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> an die <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> tatsächlichen und<br />
effizienten Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzestexte. <strong>Die</strong>s<br />
schließt die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong> Strukturen,<br />
Humanressourcen und Managementfähigkeiten ein.<br />
Der institutionelle Auf- und Ausbau erfor<strong>der</strong>t die<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Managementsysteme sowie die<br />
Ausbildung und Vorbereitung zahlreicher Beamter und<br />
öffentlicher Bediensteter sowie von Fachleuten und<br />
Akteuren des Privatsektors: von Richtern und<br />
Finanzkontrolleuren bis hin zu Umweltinspektoren und<br />
Statistikern, um nur ein paar Beispiele zu nennen.<br />
Ungefähr 30 Prozent <strong>der</strong> Phare-Mittel werden im<br />
Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen<br />
Rats von Luxemburg dafür verwandt, dieser Notwendigkeit<br />
des Aufbaus von Institutionen vor allem über den<br />
Mechanismus <strong>der</strong> Partnerschaften gerecht zu werden.<br />
<strong>Die</strong> Partnerschaften<br />
<strong>Die</strong> Partnerschaften (engl. Twinning) wurden im<br />
Mai 1998 als wichtigstes Instrument für den<br />
institutionellen Auf- und Ausbau gestartet, um den<br />
Beitrittskandidaten bei ihrer Entwicklung mo<strong>der</strong>ner<br />
und effizienter Verwaltungen mit den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Strukturen, Humanressourcen und Managementfähigkeiten<br />
zur Umsetzung des Acquis<br />
Communautaire nach den gleichen Standards wie<br />
in den Mitgliedstaaten behilflich zu sein.<br />
Partnerschaftsprorgamme beinhalten die Abordnung<br />
von <strong>EU</strong>-Experten in ein beitrittswilliges Land zur<br />
Begleitung laufen<strong>der</strong> Prozesse. Jedes Partnerschaftsprojekt<br />
verfügt über mindestens einen Heranführungsberater,<br />
bei dem es sich um einen Beamten<br />
einer mitgliedstaatlichen Behörde o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />
autorisierten Einrichtung handelt, <strong>der</strong> in Vollzeit in<br />
dem entsprechenden Ministerium des Bewerberlands<br />
für einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten<br />
arbeitet, um das Projekt durchzuführen.<br />
Für den Programmzeitraum 1998 bis 2001 konzentrierten<br />
sich die Partnerschaften mit einer Gesamtzahl<br />
von 475 auf vier prioritäre Bereiche: Landwirtschaft,<br />
Umwelt, Finanzen sowie Justiz und Inneres.<br />
Bei ihnen handelt es sich um kurzfristige prioritäre<br />
Sektoren, die in den Beitrittspartnerschaften festgelegt<br />
wurden. <strong>Die</strong> Partnerschaften erstrecken sich<br />
ebenfalls auf Projekte, die die beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong> auf die Einführung <strong>der</strong> Strukturfonds<br />
vorbereiten. Aber auch an<strong>der</strong>e wichtige Politikfel<strong>der</strong><br />
wurden durch Partnerschaften abgedeckt,<br />
beispielsweise Sozialpolitik, Drogenbekämpfung,<br />
Transport- und Verkehrspolitik, Regulierung des<br />
Telekommunikationsmarktes, etc.<br />
15
16 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Partnerschaften bieten den Rahmen für Verwaltungen<br />
und halbstaatliche Einrichtungen in den<br />
beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n mit ihren Pendants in den<br />
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsam<br />
an klar definierten Projekten zu arbeiten, welche<br />
die Übertragung, Umsetzung und Anwendung<br />
bestimmter Teile des Acquis Communautaire<br />
erfor<strong>der</strong>n. Das wichtigste Merkmal eines<br />
Partnerschaftsprojekts ist, dass es darauf ausgerichtet<br />
ist, spezifische garantierte Ergebnisse<br />
zu erbringen. Es verfolgt nicht den Zweck, die<br />
allgemeine Zusammenarbeit zu för<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n<br />
soll spezielle Resultate liefern, die im voraus von<br />
den Parteien für die Umsetzung <strong>der</strong> prioritären<br />
Bereiche des Acquis vereinbart und in den<br />
Beitrittspartnerschaften dargelegt wurden.<br />
Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Partnerschaften<br />
(Beispiele)<br />
Bulgarien: Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong><br />
SAPARD Einsatztruppe (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />
Griechenland). Das Projekt lieferte die folgenden<br />
Resultate:<br />
● Vorbereitung und Zustimmung zum Nationalen<br />
Landwirtschafts- und ländlichen Entwicklungsplan<br />
● <strong>Die</strong> Errichtung <strong>der</strong> rechtlichen und verwaltungstechnischen<br />
Organisation <strong>der</strong> SAPARD<br />
Finanzverwaltung sowie<br />
● <strong>Die</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
von Bulgarischen Beamten im Ministerium für<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie des staatlichen<br />
Landwirtschaftsfonds.<br />
Estland: Einrichtung von effizienten Systemen<br />
zur Einrichtung von Finanzmanagement- und<br />
Controllingverfahren zur Stärkung <strong>der</strong> Verwaltung<br />
und Verantwortlichkeit im öffentlichen Sektor (leiten<strong>der</strong><br />
Projektpartner Irland). Beson<strong>der</strong>e Anstrengung Estlands<br />
sind erfor<strong>der</strong>lich, um <strong>EU</strong> Standards bei Finanzkontrollsystemen<br />
zu erfüllen, welche u.a. zur angemessenen<br />
Verwaltung von Vorbeitrittsmitteln und <strong>EU</strong>-Fonds<br />
notwendig sind. <strong>Die</strong> irischen Partner werden Unterstützung<br />
bei <strong>der</strong> Analyse und Entwicklung von Finanzkontrollmechanismen<br />
leisten, Gesetzesinitiativen<br />
vorbereiten, Kapazitäten in Finanzkontrollabteilungen<br />
stärken und Fortbildungsmaßnahmen für Ausbil<strong>der</strong> und<br />
Finanzprüfer anbieten.<br />
Lettland: Verbesserung und Ausbau <strong>der</strong> staatlichen<br />
Finanzbehörden (leitende Projektpartner Schweden<br />
und Belgien). <strong>Die</strong>ses Projekt zielt darauf ab, auf <strong>der</strong><br />
einen Seite einen Personalentwicklungsplan für die<br />
lettische Steuerverwaltung zu entwickeln und<br />
umzusetzen. Ferner soll ein Frühwarnsystem zur<br />
Erfassung des Imports von verbotenen, prekären und<br />
hoch zu versteuernden Waren aufgebaut werden.<br />
Litauen: Drei Partnerschaftsprojekte, die jeweils mit<br />
acht Heranführungsberatern ausgestattet sind, sind im<br />
litauischen Energiesektor eingerichtet worden<br />
(leiten<strong>der</strong> Projektpartner Dänemark). Das Ziel des im<br />
Wirtschaftsministerium untergebrachten Partnerschaftsprojektes<br />
ist, dass die politischen und rechtlichen<br />
Vorgaben <strong>der</strong> Regulierung des Energiesektors<br />
umgesetzt werden. Bei den beiden Energieversorgungs-<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
unternehmen, „Litauische Gas“ und „Litauische<br />
Energie“, helfen Partnerschaften bei <strong>der</strong><br />
Restrukturierung <strong>der</strong> Unternehmen, <strong>der</strong> Einführung<br />
westlicher Managementtechniken und Informationssysteme.<br />
Ferner unterstützen sie die Entfaltung<br />
unterschiedlicher Transformationsprozesse.<br />
Polen: Unterstützung beim Aufbau von Politikbereichen,<br />
die zur dritten Säule (gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik) <strong>der</strong> <strong>EU</strong> Politik gehören. Stärkung <strong>der</strong><br />
Ministerien für Inneres und Justiz bei <strong>der</strong> Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> organisierten Kriminalität (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />
Frankreich) durch eine verbesserte Ausbildung <strong>der</strong><br />
Staatsanwaltschaft und des wissenschaftlichen Personals<br />
<strong>der</strong> Polizei. Das Projekt legt ferner einen Schwerpunkt<br />
auf Kriminalität im <strong>Die</strong>nstleistungsbereich sowie<br />
Ausbildungshilfen für forensische Polizeifachkräfte,<br />
beispielsweise Fingerabdruckauswertung und –verwaltung,<br />
Kriminalitätsanalyse und Computerfortbildungsmaßnahmen.<br />
Rumänien: Aufbau einer Nationalen Anti-<br />
Korruptionsstruktur (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />
Spanien). Bei <strong>der</strong> Generalstaatsanwaltschaft wird eine<br />
Spezialabteilung eingerichtet, welche sich - unter<br />
Einbeziehung nationaler Beamter im Hinblick auf Fälle<br />
aktiver und passiver Bestechung - mit <strong>der</strong> Aufklärung und<br />
Bekämpfung von Korruption und damit verbundener<br />
organisierter Kriminalität befasst.<br />
<strong>Die</strong>ses hochspezialisierte Projekt wird das rumänische<br />
Personal innerhalb <strong>der</strong> neuen Abteilung stärken und es<br />
mit Erfahrungswerten und Kenntnissen im bezug auf<br />
mo<strong>der</strong>ne Untersuchungstechniken ausstatten.<br />
Slovenien: Arbeitsmarktbezogene Projekte<br />
(leiten<strong>der</strong> Projektpartner Schweden) helfen Slowenien bei<br />
<strong>der</strong> Umsetzung des Acquis Communautaire im Bereich<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmerfreizügigkeit und bei <strong>der</strong> Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Sozialversicherungssysteme. <strong>Die</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />
Kapazitäten <strong>der</strong> slowenischen Institutionen wird sie in<br />
die Lage versetzen, bei <strong>der</strong> Koordination von Sozialversicherungsmaßnahmen<br />
auf <strong>EU</strong>-Ebene aktiv zu sein.<br />
Slowakische Republik: Verwaltung <strong>der</strong> Wasserwirtschaft<br />
und <strong>der</strong> Schutz von Wasserressourcen<br />
(leiten<strong>der</strong> Projektpartner Nie<strong>der</strong>lande). <strong>Die</strong>ses Projekt legt<br />
einen Schwerpunkt auf die Harmonisierung von sektorspezifischen<br />
Politikbereichen und die Stärkung <strong>der</strong><br />
Institutionen im Bereich <strong>der</strong> Wasserwirtschaft. Eine<br />
Strategie, welche die gesetzlichen und organisatorischen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
sowie Vorschläge für einen Zeitplan ihrer Umsetzung<br />
werden ausgearbeitet. Gleichzeitig wird die Effizienz<br />
<strong>der</strong> Wasserqualitätskontrolle überprüft. Politisch<br />
verantwortliche und an<strong>der</strong>e Führungskräfte werden<br />
aus- und fortgebildet.<br />
Tschechische Republik: Restrukturierung des<br />
Ministeriums für Landwirtschaft und Einrichtung<br />
einer Marktinterventionsagentur (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />
Deutschland). <strong>Die</strong>ses Projekt legt den Schwerpunkt auf:<br />
● Eine Analyse <strong>der</strong> allgemeinen Organisation,<br />
Funktionen und Aktivitäten des Tschechischen<br />
Ministeriums für Landwirtschaft.<br />
● <strong>Die</strong> Einrichtung eines staatlichen landwirtschaftlichen<br />
Interventionsfonds zur Umsetzung, Finanzierung und<br />
Kontrolle von Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong><br />
Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik <strong>der</strong> Union;<br />
einschließlich <strong>der</strong> Einrichtung einer Zahlungsagentur.<br />
● <strong>Die</strong> Anpassung von tschechischen<br />
Marktorganisationen an Bestimmungen <strong>der</strong><br />
Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik <strong>der</strong> Union.<br />
● <strong>Die</strong> Einrichtung eines landwirtschaftlichen Marktinformationssystems,<br />
welches landwirtschaftliche<br />
Daten in Echtzeit an Anwen<strong>der</strong> und Verwaltungsbeamte<br />
auf nationaler und <strong>EU</strong>-Ebene übermittelt.<br />
Ungarn: Ausbildung zur Untersuchung von organisiertem<br />
Verbrechen (leiten<strong>der</strong> Projektpartner Großbritannien in<br />
Zusammenarbeit mit den Nie<strong>der</strong>landen, Deutschland,<br />
Italien und Frankreich). Das Projekt zielt darauf ab, ein<br />
Ausbildungsprogramm für ungarische Strafverfolgungsbehörden<br />
aufzulegen, um <strong>der</strong>en Handlungsfähigkeit<br />
bei <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> organisierten Kriminalität zu<br />
stärken. Das Training richtet sich an Ausbil<strong>der</strong>, die ihre<br />
eigene Ausbildungsmethode entwickeln und Programme<br />
für künftigen Bedarf entwerfen und voranbringen sollen.<br />
Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades einzelner<br />
Programmmodule (krimineller Terrorismus, Zeugenschutz,<br />
grenzüberschreitende Kriminalität, Analyse krimineller<br />
Intelligenzsysteme, Korruption, Finanz- und Computerbezogene<br />
Kriminalität, Geheimoperationen), kann jeweils<br />
nur eine kleine Zahl von Ausbil<strong>der</strong>n geschult werden.<br />
Bisher sind Partnerschaftsprogramme für beitrittswillige<br />
Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas aufgelegt worden. Ab 2001<br />
werden ebenfalls Partnerschaften in Malta und Zypern<br />
eingerichtet, <strong>der</strong>en Vorbereitungen bereits anlaufen.<br />
<strong>Die</strong> Türkei wird ab 2002 in das Programm aufgenommen.<br />
17
18 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Investitionen aufgrund <strong>der</strong> Übernahme<br />
des Acquis<br />
Das zweite Ziel des Phare-Programmes, Investitionsför<strong>der</strong>ung,<br />
hat seit dem Jahr 2000 zwei verschiedene<br />
Formen angenommen: Investitionen zur Stärkung <strong>der</strong><br />
regulativen Infrastruktur, die zur Angleichung an den<br />
Acquis Communautaire benötigt werden, werden nun<br />
durch Investitionen im Bereich <strong>der</strong> wirtschaftlichen und<br />
sozialen Kohäsion ergänzt. Ca. 70 Prozent <strong>der</strong> Phare-Mittel<br />
werden für Investitionen veranschlagt, die auf diese zwei<br />
Investitionstypen gleichmäßig verteilt werden.<br />
<strong>Die</strong> Übernahme des Acquis Communautaire bedeutet,<br />
dass die beitrittswilligen Län<strong>der</strong> so bald wie möglich ihre<br />
Unternehmen und wichtigsten Infrastrukturen an die<br />
Normen und Standards <strong>der</strong> Gemeinschaft anpassen<br />
werden müssen. <strong>Die</strong>s wird erhebliche Investitionen<br />
erfor<strong>der</strong>n, vor allem, was die Anwendung <strong>der</strong> Gemeinschaftsbestimmungen<br />
in Bereichen wie Umwelt, nukleare<br />
Sicherheit, Verkehrssicherheit, Arbeitsbedingungen,<br />
Vermarktung von Nahrungsmittelprodukten, Verbraucherinformation<br />
und Kontrolle <strong>der</strong> Produktionsprozesse<br />
anbelangt. Zur Vermeidung langer Übergangszeiten sind<br />
Investitionen zur Anpassung an die Gemeinschaftsnormen<br />
und zur Entwicklung <strong>der</strong> wesentlichen Infrastrukturen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. <strong>Die</strong>se Investitionen stärken die<br />
Fähigkeit <strong>der</strong> Beitrittskandidaten, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des <strong>EU</strong>-Beitritts gerecht zu werden und dem Wettbewerbsdruck<br />
standzuhalten.<br />
Im Jahr 2000 wurde eine zweite Komponente <strong>der</strong> Investitionsunterstützung<br />
im Bereich <strong>der</strong> wirtschaftlichen und<br />
sozialen Kohäsion aufgelegt. Sie basiert auf sogenannten<br />
Nationalen Entwicklungsplänen. <strong>Die</strong>ser Investitionstyp<br />
dient vornehmlich dazu, Beitrittskandidaten bei <strong>der</strong><br />
Stärkung ihrer Institutionen, welche zur Implementierung<br />
<strong>der</strong> Strukturfonds nach einem <strong>EU</strong>-Beitritt notwendig sind,<br />
zu unterstützen. Im allgemeinen beinhalten diese beiden<br />
Typen <strong>der</strong> Investitionsunterstützung unterschiedliche<br />
Maßnahmen, beispielsweise strukturelle und soziale<br />
Aktionen, die Entwicklung des Mittelstandes, die Umsetzung<br />
von europäischem Recht sowie <strong>der</strong> Aufbau kleiner und<br />
mittlerer Infrastrukturen. Seit dem Jahr 2000 wurden die<br />
neuen Vorbeitrittsinstrumente ISPA und SAPARD die<br />
Investitionskapazität in Projekte zur Übernahme des<br />
Acquis, die im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Finanzierung <strong>der</strong><br />
<strong>EU</strong> für die mitteleuropäischen Beitrittskandidaten geför<strong>der</strong>t<br />
werden, mehr als verdoppelt.<br />
<strong>Die</strong> Kofinanzierung mit <strong>der</strong> EIB und<br />
den Internationalen Finanzinstitutionen<br />
Im Dezember 1999 vereinbarte <strong>der</strong> Ministerrat Mittel<br />
in Höhe von ¤ 8.680 Mio. für die Darlehensaktivitäten<br />
<strong>der</strong> Europäischen Investitionsbank (EIB) in Mittel- und<br />
Osteuropa für den Zeitraum Februar 2000 - Januar<br />
2007. Im Januar 2000 genehmigte <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong><br />
Gouverneure <strong>der</strong> EIB eine zusätzliche Vorbeitritts-<br />
Fazilität in Höhe von ¤ 8.500 Mio. für die Dauer von 3<br />
1/2 Jahre. Malta, die Türkei und Zypern sind <strong>der</strong>zeit<br />
ebenfalls berechtigt, EIB-Mittel zu beziehen.<br />
<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe <strong>der</strong> EIB erstreckt sich auf die<br />
prioritären Investitionen in allen Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />
und konzentriert sich vor allem auf Projekte zur<br />
Erleichterung <strong>der</strong> Übernahme des Acquis<br />
Communautaire und zur Vertiefung <strong>der</strong> Integration mit<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong>. <strong>Die</strong> Finanzierung umfasst alle Sektoren, die<br />
normalerweise für eine EIB-Finanzierung in Frage<br />
kommen. Der Schwerpunkt wird auf den Bereichen<br />
Umweltschutz, Entwicklung von Verkehrs-,<br />
Telekommunikations- und Energieverbindungen,<br />
industrielle Wettbewerbsfähigkeit und regionale<br />
Entwicklung liegen.<br />
<strong>Die</strong> Vorbereitungshilfe spielt eine entscheidende Rolle<br />
zur Mobilisierung von Mitteln <strong>der</strong> Internationalen<br />
Finanzinstitutionen (IFI). <strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />
unterzeichnete zu diesem Zweck am 2. März 1998 ein<br />
Vereinbarungsprotokoll mit <strong>der</strong> Europäischen Bank für<br />
Wie<strong>der</strong>aufbau und Entwicklung (EBWE) und <strong>der</strong><br />
Weltbank, um die Zusammenarbeit auszubauen und<br />
eine Kofinanzierung zu erleichtern. Vier neue Partner<br />
traten dem Protokoll im Oktober 1998 bei: <strong>Die</strong><br />
Nordische Umweltfinanzkorporation (NEFCO), die<br />
Nordische Investitionsbank (NIB), die Internationale<br />
Finanzkorporation (IFC) und <strong>der</strong> Europäische Fonds für<br />
Soziale Entwicklung des Europarates. <strong>Die</strong> EIB arbeitet<br />
eng mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission zusammen,<br />
um zur Verwirklichung <strong>der</strong> politischen Ziele <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
beizutragen, und kooperiert mit <strong>der</strong> EBWE und <strong>der</strong><br />
Weltbank im Geiste des Vereinbarungsprotokolls.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
Im Zeitraum 1998-1999 wurden mehr als ¤ 900 Mio.<br />
(¤ 150 Mio. aus dem Phare-Programm und ¤ 750 Mio.<br />
von den IFI) für Investitionsprojekte in den Bereichen<br />
Verkehr und Umwelt mobilisiert. Je<strong>der</strong> Euro aus dem<br />
Phare-Programm zog daher ¤ 5 von den IFI nach sich.<br />
<strong>Die</strong>se Hebelwirkung erreicht ein Verhältnis von 1:8,<br />
wenn die Eigenmittel <strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong><br />
berücksichtigt werden.<br />
Seit dem Jahr 2000 dient das Programm ISPA als<br />
Hauptinstrument zur Kofinanzierung von<br />
Infrastrukturprojekten mit <strong>der</strong> EIB und an<strong>der</strong>en IFIs.<br />
Kofinanzierte Projekte im Umwelt- und<br />
Transportsektor werden in Bulgarien, Estland, Ungarn,<br />
Lettland, Litauen, Polen und Rumänien implementiert.<br />
Beispiele für die Kofinanzierung<br />
von ISPA und den IFIs im Jahr 2000<br />
Das Transitstrecken III Programm in Bulgarien wird<br />
zusammen von ISPA und <strong>der</strong> EIB finanziert.<br />
Das Programm beinhaltet die Wie<strong>der</strong>instandsetzung<br />
<strong>der</strong> Hauptverkehrsstraßen entlang <strong>der</strong> prioritären<br />
Verkehrswege, dem Pan-Europäischen Korridor IV,<br />
VIII und IX. Damit werden die erfolgreichen Transitstreckenprogramme<br />
I und II weitergeführt, welche<br />
ebenfalls von <strong>der</strong> EIB, durch Phare und vom Staat<br />
Bulgarien finanziert werden. Das Programm wird<br />
schnelle und effiziente Straßenverbindungen schaffen<br />
und dadurch Bulgariens Bemühungen zur Stärkung<br />
des Handels und <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung<br />
unterstreichen. Ferner werden durch die Initiativen<br />
operative Kosten reduziert und die Straßensicherheit<br />
erhöht.<br />
In Krakau, <strong>der</strong> drittgrößten Stadt Polens, wird zusammen<br />
mit <strong>der</strong> EBWE im Rahmen eines Werkvertrages<br />
eine Kläranlage gebaut. Sie wird vollkommen den<br />
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen,<br />
die örtliche Wasserqualität erheblich verbessern und<br />
schließlich die Situation <strong>der</strong> Ostsee verbessern.<br />
<strong>Die</strong> Gegend wurde als Zielstandort in <strong>der</strong> Konvention<br />
von Helsinki bestimmt. <strong>Die</strong> Investition beinhaltet eine<br />
biologische, eine tertiäre Wie<strong>der</strong>aufbereitungsanlage,<br />
eine Klärschlammanlage sowie Anlagen zur<br />
Gewinnung von Biogas.<br />
Der Bedarf <strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> zur Anpassung<br />
an die Standards und Normen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft ist jedoch zu groß, als dass er nur aus<br />
Gemeinschaftsmitteln o<strong>der</strong> Darlehen von <strong>der</strong> EIB<br />
o<strong>der</strong> den IFI finanziert werden könnte. Größere<br />
Investitionen von <strong>EU</strong>-Unternehmen in die Bewerberlän<strong>der</strong><br />
würden vor allem im Umweltbereich die Last<br />
erheblich erleichtern. Es ist Sache <strong>der</strong> Beitrittskandidaten,<br />
die rechtlichen Rahmenvoraussetzungen<br />
zu schaffen, indem sie z.B. Konzessionsverträge für<br />
öffentliche <strong>Die</strong>nstleistungen vergeben, wodurch <strong>der</strong><br />
Privatsektor dazu beitragen könnte, die Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Anpassung an die Gemeinschaftsstandards<br />
mit Hilfe von Investitionen zu bewältigen, die nicht allein<br />
aus öffentlichen Mitteln finanziert werden können.<br />
19
20 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Öffnung <strong>der</strong> Programme und Agenturen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
<strong>Die</strong> Gemeinschaftsprogramme sollen die<br />
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in<br />
bestimmten Politikbereichen (wie beispielsweise<br />
öffentliche Gesundheit, Umwelt, Forschung und<br />
Energie) för<strong>der</strong>n und zum Studenten- und<br />
Jugendaustausch (über Programme wie Sokrates,<br />
Leonardo da Vinci und Jugend für Europa) beitragen.<br />
Der Grundsatz <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong> Gemeinschaftsprogramme<br />
für die beitrittswilligen Län<strong>der</strong><br />
Mitteleuropas wurde im Juni 1993 vom Europäischen<br />
Rat von Kopenhagen beschlossen und im Dezember<br />
1994 vom Europäischen Rat von Essen erneut<br />
bestätigt. Über die Teilnahme <strong>der</strong> beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong> an den Gemeinschaftsprogrammen in<br />
zahlreichen Bereichen sollen sie mit <strong>der</strong> praktischen<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Gemeinschaftspolitiken und<br />
–instrumente vertraut gemacht und beispielsweise<br />
<strong>der</strong> Austausch von Studenten, Jugendlichen,<br />
Wissenschaftlern und Beamten erleichtert werden.<br />
In <strong>der</strong> Agenda 2000 und in den Schlussfolgerungen<br />
<strong>der</strong> Sitzung des Europäischen Rats von Luxemburg<br />
Ende 1997 wurde die Bedeutung <strong>der</strong> Teilnahme an<br />
den Gemeinschaftsprogrammen als Teil <strong>der</strong><br />
intensivierten Heranführungsstrategie noch einmal<br />
unterstrichen. Der Europäische Rat ließ ebenfalls<br />
verlauten, dass die Bewerberstaaten ihre eigenen<br />
finanziellen Beiträge schrittweise erhöhen sollten,<br />
stimmte jedoch zu, dass das Phare-Programm im<br />
Falle <strong>der</strong> zehn assoziierten Län<strong>der</strong> Mitteleuropas<br />
weiterhin im Bedarfsfall einen Teil des nationalen<br />
Beitrags “bis maximal 10 Prozent <strong>der</strong> Phare-mittel<br />
finanzieren dürfe, ohne Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Teilnahme am Rahmenprogramm für Forschung und<br />
Entwicklung”. Der Europäische Rat stellte außerdem<br />
fest, dass die Beitrittskandidaten die Möglichkeit<br />
haben müssten, nach genau festgelegten und auf<br />
den jeweiligen Fall zugeschnittenen Modalitäten bei<br />
den sie betreffenden Punkten als Beobachter in den<br />
für die Kontrolle <strong>der</strong> Programme zuständigen<br />
Ausschüssen, an denen sie sich finanziell beteiligen,<br />
vertreten zu sein.<br />
Zur Zeit nehmen alle beitrittswilligen Län<strong>der</strong><br />
Mitteleuropas sowie Malta und Zypern an den<br />
Gemeinschaftsprogrammen teil, und zwar vor allem<br />
in den Bereichen Bildung und berufliche Bildung,<br />
Jugend, Kultur, Forschung, Energie, Umwelt sowie<br />
kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem ist<br />
infolge <strong>der</strong> Schlussfolgerungen des Europäischen<br />
Rats von Helsinki vom Dezember 1999 vorgesehen,<br />
dass die Türkei ebenfalls an den Gemeinschaftsprogrammen<br />
teilnehmen kann.<br />
Eine entsprechende Teilnahme <strong>der</strong> Beitrittskandidaten<br />
an den Gemeinschaftsagenturen ist vorgesehen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Europäischen Umweltagentur,<br />
welcher die 13 Beitrittskandidaten ab 2002 beitreten<br />
sollen. Ferner ist die Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und<br />
Drogensucht vorgesehen.<br />
Zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes in<br />
dieser Frage hat die Europäische Kommission in<br />
einer Mitteilung an den Rat <strong>der</strong> <strong>EU</strong> vom Dezember<br />
1999 allgemeine Leitlinien für die Teilnahme aller<br />
Beitrittskandidaten an den Programmen, Agenturen<br />
und Ausschüssen <strong>der</strong> Gemeinschaft vorgestellt.<br />
Demzufolge wurden neue Rechtsinstrumente<br />
entwickelt, um Verfahren zu mo<strong>der</strong>nisieren und<br />
so die Teilnahme von Beitrittskandidaten an<br />
Programmen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zu erleichtern.<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />
Das Prüfungsverfahren –<br />
Regelmäßige Berichte<br />
Seit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Kommission zu den Fortschritten <strong>der</strong><br />
Beitrittskandidaten 1997 legt die Kommission dem<br />
Rat regelmäßige Berichte zu den weiteren<br />
Fortschritten, die von jedem Land erzielt wurden,<br />
vor. <strong>Die</strong> Berichte dienen dem Rat als Grundlage für<br />
Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> Verhandlungsführung<br />
o<strong>der</strong> ihre Ausweitung auf an<strong>der</strong>e beitrittswillige<br />
Län<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Beitrittskriterien<br />
(siehe Seite 8). <strong>Die</strong> Kommission legte dem Rat die<br />
erste Reihe dieser regelmäßigen Berichte über die<br />
zehn assoziierten Län<strong>der</strong> Mitteleuropas, Zypern und<br />
<strong>der</strong> Türkei im November 1998 vor. Der Europäische<br />
Rat von Wien (Dezember 1998) begrüßte und<br />
unterstützte die regelmäßigen Berichte <strong>der</strong><br />
Europäischen Kommission generell. Nachdem Malta<br />
im Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag<br />
wie<strong>der</strong> aufgegriffen hatte, verabschiedete die<br />
Kommission am 17. Februar 1999 eine aktualisierte<br />
Fassung ihrer Stellungnahme von 1993. Im Oktober<br />
1999 legte die Europäische Kommission eine zweite<br />
Reihe regelmäßiger Berichte zu den zehn<br />
assoziierten Län<strong>der</strong>n Mitteleuropas, Zypern, Malta<br />
und <strong>der</strong> Türkei. Eine dritte Reihe regelmäßiger<br />
Berichte folgte im November 2000.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser dritten Reihe regelmäßiger<br />
Berichte empfahl die Kommission dem<br />
Europäischen Rat im November 2000 folgendes<br />
zu beschließen:<br />
● accession <strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen negotiations should werden progress auf <strong>der</strong> in 2001-<br />
2002 Grundlage according <strong>der</strong> in to <strong>der</strong> indicative vorgeschlagenen priority schedules<br />
contained “Wegskizze” in a enthaltenen proposed ‘roadmap’, Prioritätenschemata whereby all<br />
requests für 2001 und for transitional 2002 fortgesetzt. measures Auf and diese other Weise<br />
outstanding wird die Union issues spätestens will be addressed bis Juni 2002 by the mit Union den<br />
with am weitesten the most fortgeschrittenen advanced countries Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />
at the latest by<br />
June in Verhandlungen 2002; über alle gefor<strong>der</strong>ten<br />
● while Übergangsmaßnahmen maintaining the principle und an<strong>der</strong>e of differentiation,<br />
offene<br />
this Fragen approach eintreten. should permit the conclusion of<br />
● negotiations Unter Wahrung in the des course Prinzips of <strong>der</strong> 2002 individuellen with those<br />
candidate Unterscheidung countries soll who dieser fulfil Ansatz all the zum criteria for<br />
membership;<br />
Abschluss <strong>der</strong> Verhandlungen im Laufe von<br />
● incorporation 2002 mit den of Län<strong>der</strong>n the acquis führen, by the welche candidate die<br />
Mitgliedschaftskriterien States in their legislation, erfüllen. and adaptation of their<br />
● <strong>Die</strong> capacity Berücksichtigung effectively to des implement Acquis Communautaire<br />
and enforce it,<br />
in remain nationalen the key Rechtssystemen conditions for progressing sowie die effiziente in the<br />
Anpassung negotiations. <strong>der</strong> The Ressourcen Commission zur will Einarbeitung thus continue des<br />
Acquis to monitor Communautaire negotiating countries’ und <strong>der</strong> Wahrung commitments seiner ;<br />
● the konsequenten Accession Partnerships Anwendung, remain bleiben the die central Haupt-<br />
pre-accession kriterien, welche strategy den Verhandlungsfortschritt<br />
instruments.<br />
● Turkey bestimmen. does <strong>Die</strong> not yet Kommission meet the wird conditions daher Zusagen for<br />
opening <strong>der</strong> verhandelnden negotiations. Län<strong>der</strong> Further überprüfen. action to implement<br />
● the <strong>Die</strong> pre-accession Beitrittspartnerschaften strategy is bleiben required die to zentralen enable it<br />
to Instrumente benefit from <strong>der</strong> its Vorbeitrittsstrategie.<br />
status as a candidate country.<br />
● the <strong>Die</strong> European Türkei erfüllt Conference noch nicht should alle Bedingungen<br />
continue to be<br />
used für die as Aufnahme the framework von Beitrittsverhandlungen.<br />
for discussing the future<br />
of Weitere the Union Schritte with zur the Umsetzung candidate countries <strong>der</strong> Vorbeitritts- ;<br />
● the strategie Commission’s sind notwendig communication und erfor<strong>der</strong>n, strategy dass should <strong>der</strong><br />
be Status implemented als Beitrittskandidat as a matter dahingehend of priority in richtig or<strong>der</strong> to<br />
allay genutzt fears wird. of enlargement, to inform about its<br />
● benefits <strong>Die</strong> Europäische and to win Konferenz over citizens’ sollte weiterhin support.<br />
als Rahmen zur Diskussion mit den<br />
The Beitrittskandidaten Nice European Council über die endorsed Zukunft the <strong>der</strong> Union<br />
enlargement genutzt werden. strategy proposed by the Commission.<br />
● <strong>Die</strong> Kommunikationsstrategie <strong>der</strong> Kommission<br />
sollte mit erhöhter Priorität behandelt und<br />
umgesetzt werden um Ängste vor <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong><br />
abzubauen, über die Vorzüge zu informieren und<br />
die Zustimmung <strong>der</strong> Bürger zu gewinnen.<br />
Der Europäische Gipfel von Nizza hat <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
Kommission vorgeschlagenen <strong>Erweiterung</strong>sstrategie<br />
zugestimmt.<br />
21
22 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />
Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong><br />
Europäischen Kommission beschloss <strong>der</strong> Europäische<br />
Rat von Luxemburg im Dezember 1997, einen<br />
‘allgemeinen <strong>Erweiterung</strong>sprozess’ für alle Län<strong>der</strong><br />
einzuleiten, die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten möchten. Er umfasst:<br />
● die Europa-Konferenz, die die Län<strong>der</strong> vereint, <strong>der</strong>en<br />
Wunsch es ist, <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beizutreten, d.h. die zehn<br />
beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas, Zypern, Malta<br />
und die Türkei. <strong>Die</strong> Konferenz ist ein multilaterales<br />
Forum, in dem Themen von gemeinsamem Interesse<br />
diskutiert werden können, wie die Außen- und<br />
Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres, regionale<br />
Zusammenarbeit o<strong>der</strong> wirtschaftliche Angelegenheiten.<br />
<strong>Die</strong> Konferenz trat erstmals am 12. März 1998<br />
in London zusammen. Im Dezember 1999 kündigte<br />
<strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki eine Überprüfung<br />
<strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> Europa-Konferenz an, um <strong>der</strong><br />
Entwicklung <strong>der</strong> Lage Rechnung zu tragen. Der Gipfel<br />
von Nizza beschloss im Dezember 2000, die vom<br />
Assoziations- und Stabilisierungsprozess betroffenen<br />
Balkan-Län<strong>der</strong> und die EFTA - Staaten aufzufor<strong>der</strong>n,<br />
als voraussichtliche Mitglie<strong>der</strong> teilzunehmen.<br />
● den Beitrittsprozess, <strong>der</strong> am 30. März in Brüssel für<br />
alle zehn mittel- und osteuropäischen<br />
Bewerberlän<strong>der</strong>, Malta, die Türkei und Zypern<br />
gestartet wurde. Bei dem Beitrittsprozess handelt<br />
es sich um einen evolutiven und alle Kandidaten<br />
einbeziehenden Prozess, da alle diese Län<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>EU</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong>selben Kriterien beitreten.<br />
<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen<br />
Es gibt vier Hauptprinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen.<br />
Beitrittsverhandlungen richten sich in erster Linie<br />
darauf, dass <strong>der</strong> Acquis Communautaire von den<br />
Beitrittskandidaten umgesetzt und angewandt wird.<br />
Des weiteren sind auch Übergangsregelungen<br />
möglich, müssen aber ihrem Umfang und ihrer Dauer<br />
nach befristet werden und dürfen auch nicht den<br />
Wettbewerb sowie den Binnenmarkt beeinträchtigen.<br />
Zusätzlich sollten solche Regelungen mit einem Plan,<br />
<strong>der</strong> klar definierte Schritten zur Umsetzung des Acquis<br />
Communautaire enthält, versehen werden. Das dritte<br />
grundlegende Prinzip ist das <strong>der</strong> Differenzierung.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung mit einer Gruppe von Staaten<br />
gleichzeitig in Verhandlungen einzutreten bedeutet<br />
nicht, dass diese Verhandlungen zum gleichen<br />
Zeitpunkt abgeschlossen werden. Verhandlungen mit<br />
Beitrittskandidaten werden individuell geführt; die<br />
Geschwindigkeit des Verhandlungsprozesses hängt<br />
von <strong>der</strong> Vorbereitung jedes einzelnen Bewerberlandes<br />
sowie <strong>der</strong> Komplexität einzelner Sachfragen ab.<br />
Schließlich gilt es, das Prinzip des Aufholens zu<br />
berücksichtigen. <strong>Die</strong> auf dem Gipfel von Helsinki im<br />
Dezember 1999 getroffene Entscheidung, Verhandlungen<br />
mit einer zweiten Gruppe von Län<strong>der</strong>n aufzunehmen,<br />
legt fest, dass: “Bewerberlän<strong>der</strong>, die nun<br />
an den Verhandlungen teilnehmen, die Möglichkeit<br />
haben werden, zu den Staaten, welche bereits<br />
in ihrem Beitrittsbegehren weiter vorangeschritten<br />
sind, aufzuholen, wenn sie die notwendigen<br />
Vorbereitungen und Eigenleistungen vornehmen.”<br />
Jedes Bewerberland wird daher nach seinen eigenen<br />
Leistungen begutachtet.<br />
Während des Gipfels in Nizza im Dezember 2002<br />
wurde ein weiteres Element des Verhandlungsprozesses<br />
hinzugefügt: <strong>Die</strong> „Wegskizze“ (roadmap)<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission. Das Ziel <strong>der</strong> Wegskizze<br />
ist es, den Verhandlungsprozess voranzubringen und<br />
alle Beteiligten zu einem realistischen Zeitplan zu<br />
verpflichten. Des weiteren sollen alle ausstehenden<br />
Fragen in den Verhandlungen zwischen 2001 und 2002<br />
geklärt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Union<br />
gemeinsame Verhandlungspositionen einnimmt und<br />
Übergangsfristen mit Bezug auf individuelle<br />
Verhandlungskapitel im Einklang mit dem vereinbarten<br />
Zeitplan ermöglicht. Kapitel können bereits vor dem<br />
vereinbarten Zeitpunkt abgeschlossen werden, je<br />
nachdem, wie weit die Vorbereitungen im betreffenden<br />
Bewerberland vorangeschritten sind.<br />
Auf dem Gipfel in Göteborg im Juni 2001 wurde<br />
„die Wegskizze“ als Rahmen für einen erfolgreichen<br />
Abschluss <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen bestätigt.<br />
Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />
Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />
Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen<br />
<strong>Die</strong> eigentlichen Verhandlungen finden in Form einer<br />
Reihe bilateraler intergouvernamentaler Konferenzen<br />
zwischen den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten und jedem<br />
beitrittswilligen Land statt. Nach einer ausführlichen<br />
Prüfung <strong>der</strong> verschiedenen Bereiche des Acquis<br />
Communautaire (‘Screening’), wie beispielsweise<br />
den Gebieten freier Güterverkehr, Landwirtschaft,<br />
Umwelt usw., werden mit den Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />
für jeden Bereich Verhandlungen eröffnet (siehe<br />
hierneben die vollständige Liste aller Bereiche).<br />
<strong>Die</strong> Kommission stellt die gemeinsamen<br />
Verhandlungspositionen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> vor, die in die<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> Gemeinschaft fallen.<br />
<strong>Die</strong> Verhandlungspositionen werden anschließend<br />
von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen.<br />
Daraufhin finden Verhandlungssitzungen auf<br />
Ministerebene bzw. auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Stellvertreter<br />
statt, d.h. zwischen den ständigen Vertretern <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten und den Botschaftern bzw. den<br />
Chefunterhändlern <strong>der</strong> beitrittswilligen Staaten.<br />
Ein Kapitel wird dann vorübergehend mit einem<br />
Bewerberland abgeschlossen, wenn die <strong>EU</strong> feststellt,<br />
dass das Kapitel nicht weiterverhandelt werden muss<br />
und das betreffende Bewerberland keinen weiteren<br />
Verhandlungsbedarf hat. <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> kann allerdings<br />
während des Verhandlungsprozesses zu einem<br />
späteren Zeitpunkt das Kapitel erneut auf die<br />
Tagesordnung bringen, falls <strong>der</strong> Acquis Communautaire<br />
mit Bezug auf das abgeschlossene Kapitel erweitert<br />
wurde o<strong>der</strong> auch in dem Fall, dass das Bewerberland<br />
seine Versprechen bezüglich <strong>der</strong> Implementierung des<br />
Acquis Communautaire nicht einhält.<br />
Kapitel des Acquis Communautaire<br />
KAPITEL 1 Freier Warenverkehr<br />
KAPITEL 2 Freizügigkeit<br />
KAPITEL 3 Freier <strong>Die</strong>nstleistungsverkehr<br />
KAPITEL 4 Freier Kapitalverkehr<br />
KAPITEL 5 Gesellschaftsrecht<br />
KAPITEL 6 Wettbewerb<br />
KAPITEL 7 Landwirtschaft<br />
KAPITEL 8 Fischerei<br />
KAPITEL 9 Verkehr<br />
KAPITEL 10 Steuern<br />
KAPITEL 11 Wirtschafts- und Währungsunion<br />
KAPITEL 12 Statistik<br />
KAPITEL 13 Beschäftigung und Soziales<br />
KAPITEL 14 Energie<br />
KAPITEL 15 Industriepolitik<br />
KAPITEL 16 Kleine und mittlere Unternehmen<br />
KAPITEL 17 Wissenschaft und Forschung<br />
KAPITEL 18 Bildung und Ausbildung<br />
KAPITEL 19 Telekommunikation und<br />
Informationstechnologien<br />
KAPITEL 20 Kultur und audiovisuelle Medien<br />
KAPITEL 21 Regionalpolik und Koordinierung<br />
<strong>der</strong> strukturpolitischen Instrumente<br />
KAPITEL 22 Umweltschutz<br />
KAPITEL 23 Verbraucherschutz und<br />
Gesundheitsschutz<br />
KAPITEL 24 Zusammenarbeit im Kapitel Justiz<br />
und Inneres<br />
KAPITEL 25 Zollunion<br />
KAPITEL 26 Auswärtige Beziehungen<br />
KAPITEL 27 Gemeinsame Außen-<br />
und Sicherheitspolitik<br />
KAPITEL 28 Finanzkontrolle<br />
KAPITEL 29 Finanz- und Haushaltsbestimmungen<br />
KAPITEL 30 Institutionen<br />
KAPITEL 31 Sonstige<br />
23
24 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Das Screening des Acquis Communautaire<br />
Seit Frühjahr 1998 hat die Kommission mit allen<br />
Bewerberlän<strong>der</strong>n einen Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />
Prüfung des Acquis Communautaire <strong>der</strong> Union durchgeführt.<br />
Mit diesem Prozess soll den betroffenen<br />
Län<strong>der</strong>n geholfen werden, ihr Verständnis <strong>der</strong> Regeln,<br />
die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zugrunde liegen, zu verbessern und klarer<br />
zu bestimmen, welche Fragen sie bei <strong>der</strong> Übernahme<br />
und Umsetzung des Acquis behandeln müssen.<br />
Für die bereits in Verhandlungen stehenden Län<strong>der</strong><br />
sollte er dazu beitragen, sie ebenfalls auf den<br />
Verhandlungsprozess vorzubereiten. Im Dezember<br />
1999 for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki die<br />
Kommission auf, einen Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />
Prüfung des Acquis mit <strong>der</strong> Türkei vorzubereiten.<br />
Seit dem Jahr 2000 dienen die Vereinbarungen unter<br />
dem Assoziierungsabkommen mit <strong>der</strong> Türkei <strong>der</strong><br />
Vorbereitung dieses Verfahrens.<br />
Für die Län<strong>der</strong>, die sich bereits in Verhandlungen<br />
befinden, wird dieser Prozess nur auf neu hinzukommende<br />
Bereiche des Acquis Communautaire angewandt.<br />
Neu beschlossene Elemente des Acquis<br />
Communautaire, welche in dem betreffenden<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr angenommen und veröffentlich wurden,<br />
werden von <strong>der</strong> Kommission zu Beginn des Folgejahres<br />
den Bewerberlän<strong>der</strong>n zugeleitet. Eine Analyse<br />
des Acquis Communautaire findet im Rahmen des<br />
Assoziierungskomitees sowie des Unterkomitees<br />
innerhalb des Assoziierungsabkommens statt.<br />
Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />
Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />
Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Verhandlungen<br />
<strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen wurden offiziell am<br />
31. März 1998 mit sechs Län<strong>der</strong>n eröffnet: Estland,<br />
Polen, Slowenien, <strong>der</strong> Tschechischen Republik,<br />
Ungarn und Zypern. In <strong>der</strong> Folge wurden am<br />
15. Februar 2000 offiziell Beitrittsverhandlungen<br />
mit sechs weiteren Bewerberlän<strong>der</strong>n eröffnet:<br />
Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und<br />
<strong>der</strong> Slowakischen Republik.<br />
Bis Juni 2001 wurden folgende Fortschritte erreicht:<br />
Mit Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gruppe, welche ihre Verhandlungen<br />
im März 1998 aufnahmen (Estland, Polen, Slowenien,<br />
Tschechische Republik, Ungarn und Zypern), konnten<br />
29 <strong>der</strong> 31 Verhandlungskapitel geöffnet werden<br />
und – je nach Land 16 bis 22 vorübergehend<br />
geschlossen werden. <strong>Die</strong>jenigen Län<strong>der</strong>, welche im<br />
Februar 2000 Verhandlungen aufnahmen (Bulgarien,<br />
Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die<br />
Slowakische Republik), konnten – je nach Land 14<br />
bis 28 Kapitel öffnen und 6 bis 17 Kapitel vorübergehend<br />
schließen. <strong>Die</strong> Ergebnisse zeigen, dass die<br />
Prinzipien <strong>der</strong> Differenzierung und des Nachholens<br />
gewahrt wurden.<br />
Überwachungsmechanismen<br />
Der Europäische Rat hat betont, dass Verhandlungsfortschritte<br />
parallel zur Implementierung und Übernahme<br />
des Acquis Communautaire erfolgen müssen.<br />
Mitte des Jahres 2000 hat die Europäische<br />
Kommission einen Prozess zur Überwachung <strong>der</strong><br />
Verhandlungen eingeleitet. Damit soll untersucht<br />
werden, inwiefern Bewerberlän<strong>der</strong> die während<br />
<strong>der</strong> Verhandlungen gemachten Zusagen einhalten<br />
und in welchen Bereichen sich womöglich<br />
Verzögerungen bei <strong>der</strong> Implementierung des Acquis<br />
Communautaire einstellen.<br />
Der Ratifizierungsprozess<br />
Sobald die Verhandlungen über alle Kapitel<br />
abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse in einem<br />
Entwurf für einen Beitrittsvertrag festgehalten.<br />
Nach dessen Unterzeichnung wird <strong>der</strong> Beitrittsvertrag<br />
den Mitgliedstaaten sowie jedem betroffenen<br />
Bewerberland zur Ratifizierung, welche teilweise<br />
durch Referenden erfolgt, zugestellt.<br />
Jedes Mitgliedsland und jedes Bewerberland muss<br />
den Beitrittsvertrag im Einklang mit den eigenen<br />
demokratischen Entscheidungsprozessen ratifizieren.<br />
Wenn <strong>der</strong> Ratifizierungsprozess abgeschlossen wird<br />
und <strong>der</strong> Vertrag in Kraft tritt, wird das Bewerberland<br />
ein <strong>EU</strong>-Mitglied.<br />
25
26 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
für die <strong>Erweiterung</strong><br />
Haushaltstechnische Vorbereitungen<br />
Während des Gipfels in Berlin vom 24. bis 25. März<br />
1999 hat <strong>der</strong> Europäische Rat festgestellt, dass die<br />
<strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> eine historische Priorität für die<br />
Europäische Union ist und dass die Beitrittsverhandlungen<br />
“im Einklang mit dem jeweiligen Rhythmus und<br />
so schnell wie möglich” durchgeführt werden sollen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Agenda 2000 beschloss <strong>der</strong> Europäische<br />
Rat auf seinem Gipfel in Berlin neue finanzielle Maßnahmen<br />
für die Union im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
<strong>Erweiterung</strong> für den Zeitraum 2002 bis 2006. Konkret<br />
bedeutet dies, dass bis zu ¤ 3,12 Milliarden jährlich<br />
für Vorbeitrittsmaßnahmen veranschlagt werden.<br />
Insgesamt wurde eine Gesamtsumme von bis zu ¤ 58<br />
Milliarden zur Finanzierung von Strukturfonds, innenpolitischen<br />
Maßnahmen, zur Reform <strong>der</strong> Verwaltung<br />
sowie für Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
für Beitrittskandidaten zur Verfügung gestellt.<br />
Reform <strong>der</strong> Institutionen<br />
Der Europäische Gipfel von Nizza hat im Dezember<br />
2000 mit <strong>der</strong> Unterzeichnung eines neuen Vertrages<br />
einen Meilenstein für die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> gelegt.<br />
Durch die Ratifizierung dieses Vertrages wird die <strong>EU</strong><br />
in <strong>der</strong> Lage sein, neue Mitglie<strong>der</strong> aufzunehmen.<br />
Wichtige Än<strong>der</strong>ungen wurden vorgenommen, um<br />
Entscheidungsprozesse innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zu<br />
beschleunigen. <strong>Die</strong>se beinhalten:<br />
● <strong>Die</strong> Ausweitung des Mehrheitsprinzips auf<br />
weitere Politikfel<strong>der</strong> im Ministerrat anstelle<br />
von einstimmigen Entscheidungsprozessen.<br />
● <strong>Die</strong> neue Stimmengewichtung innerhalb <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten im Rat, welche die Aufnahme<br />
neuer Mitglie<strong>der</strong> berücksichtigt.<br />
● Eine neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament.<br />
● <strong>Die</strong> Stärkung <strong>der</strong> Rolle des Präsidenten <strong>der</strong><br />
Europäischen Kommission gegenüber den<br />
Kommissaren und ihren Zuständigkeitsbereichen.<br />
Ein <strong>Erweiterung</strong>sprotokoll, das dem neuen Vertrag<br />
beigefügt ist, verdeutlicht, welche Bereiche des <strong>EU</strong>-<br />
Institutionengefüges (beispielsweise Stimmengewichtung<br />
und Sitzverteilung) bei <strong>der</strong> Aufnahme<br />
eines neuen Kandidaten geän<strong>der</strong>t werden müssen.<br />
Kommunikationsstrategie<br />
<strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> kann nur als transparenter<br />
Prozess mit demokratischer Unterstützung erfolgreich<br />
sein. Es ist daher entscheidend, dass die Bürger <strong>der</strong><br />
Union und <strong>der</strong> Beitrittskandidaten verstehen, was die<br />
<strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> bedeutet. Ein weitreichen<strong>der</strong> Dialog<br />
ist daher notwendig, um die Herausfor<strong>der</strong>ungen und<br />
Vorteile <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> deutlich zu machen, und<br />
um Missverständnisse auszuräumen und Menschen<br />
wissen zu lassen, dass ihre Sorgen ernst genommen<br />
werden. Im Mai 2000 hat die Kommission eine<br />
Kommunikationsstrategie für die <strong>Erweiterung</strong><br />
angenommen, welche auf dezentraler Ebene von<br />
ihren Repräsentanten in Delegationen <strong>der</strong><br />
Beitrittslän<strong>der</strong> in Zusammenarbeit mit nationalen<br />
und regionalen Behörden umgesetzt wird.<br />
Table <strong>Die</strong> Vorbereitungen des matières <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die <strong>Erweiterung</strong><br />
Für allgemeine Informationen über<br />
die <strong>Erweiterung</strong> ist Ihre Kontaktperson<br />
bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission:<br />
Herr Wenceslas de Lobkowicz<br />
Abteilung für <strong>Erweiterung</strong>sinformationen<br />
Europäische Kommission<br />
Wetstraat 200 Rue de la Loi<br />
B-1049 Brüssel<br />
Tel. +32-2-295.51.76<br />
Fax +32-2-299.17.77<br />
Wenceslas.de-Lobkowicz@cec.eu.int<br />
Schlussfolgerung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> wird zu mehr Stabilität und<br />
Wohlstand führen. Sie bietet große wirtschaftliche<br />
Vorteile, sowohl für die <strong>der</strong>zeitigen Mitgliedstaaten<br />
als auch für neue <strong>EU</strong>-Mitglie<strong>der</strong>. Der gegenwärtige<br />
<strong>Erweiterung</strong>sprozess ist mehr als nur eine Erhöhung<br />
<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten. Neben den<br />
wirtschaftlichen und politischen Vorteilen bedeutet<br />
er die Integration europäischer Län<strong>der</strong>, die<br />
gemeinsame Werte und Ziele teilen, die jedoch über<br />
einen langen Zeitraum dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts künstlich<br />
voneinan<strong>der</strong> getrennt waren. Sie wird damit zur<br />
Wie<strong>der</strong>vereinigung unseres Kontinents beitragen.<br />
Für allgemeine Informationen<br />
zum Phare-Programm<br />
wenden Sie sich bitte an:<br />
<strong>Erweiterung</strong>s-, Phare- und Tacis-Informationszentrum<br />
Montoyerstraat 19 Rue Montoyer<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel. +32-2-545.90.10<br />
Fax +32-2-545.90.11<br />
enlargement@cec.eu.int<br />
27
Anhänge<br />
Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong> 4<br />
Von <strong>der</strong> Kooperation zum Beitritt 5<br />
Mitgliedschaftsanträge 7<br />
Beitrittskriterien 8<br />
Agenda 2000 und die Stellungnahmen <strong>der</strong> Europäischen Kommission 9<br />
Heranführungsstrategie 10<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen 11<br />
<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und <strong>der</strong> Türkei 12<br />
<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften 12<br />
<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe 14<br />
Das Phare-Programm 15<br />
Institutionneller Auf-und Ausbau 15<br />
<strong>Die</strong> Partnerschaften 15<br />
Investitionen aufgrund <strong>der</strong> Übernahme des Acquis 18<br />
<strong>Die</strong> Kofinanzierung mit <strong>der</strong> EIB und den IFI 18<br />
<strong>Die</strong> Öffnung <strong>der</strong> Programme und Agenturen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft 20<br />
Das Prüfungsverfahren - Regelmäßige Berichte 21<br />
Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess: Von den Verhandlungen zur Ratifizierung 22<br />
<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 22<br />
Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 23<br />
Kapitel des Acquis Communautaire 23<br />
Das Screening des Acquis Communautaire 24<br />
Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Verhandlungen 25<br />
Überwachungsmechanismen 25<br />
Der Ratifizierungsprozess 25<br />
<strong>Die</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die <strong>Erweiterung</strong> 26<br />
Haushaltstechnische Vorbereitungen 26<br />
Reform <strong>der</strong> Institutionen 26<br />
Kommunikationsstrategie 26<br />
Schlussfolgerung 27<br />
Anhänge 29<br />
Meilensteine <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> 30<br />
Glossar 32<br />
Volkswirtschaftliche Indikatoren und Auslandshilfe 36<br />
Handel: Fakten und Zahlen 38<br />
Investitionen: Fakten und Zahlen 42<br />
<strong>Die</strong> Hilfe <strong>der</strong> Gemeinschaft bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> für den Beitritt 44<br />
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin 46<br />
29
30 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Meilensteine <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong><br />
1957 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,<br />
Luxemburg und die Nie<strong>der</strong>lande unterzeichnen<br />
den Vertrag von Rom und gründen die<br />
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)<br />
1963 Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens<br />
mit <strong>der</strong> Türkei<br />
1973 Dänemark, Irland und Großbritannien<br />
treten <strong>der</strong> EG bei<br />
1981 Griechenland tritt <strong>der</strong> EG bei<br />
1986 Portugal und Spanien treten <strong>der</strong> EG bei<br />
1988 Unterzeichnung des ersten Handels- und<br />
Kooperationsabkommens mit Ungarn;<br />
anschließend werden ähnliche Abkommen<br />
mit den an<strong>der</strong>en mitteleuropäischen<br />
Län<strong>der</strong>n unterzeichnet<br />
1989 ● Fall <strong>der</strong> Berliner Mauer<br />
● <strong>Die</strong> Europäische Gemeinschaft richtet<br />
das Phare-Programm ein<br />
● Stellungnahme zur Türkei<br />
1991 Unterzeichnung <strong>der</strong> ersten Europa-<br />
Abkommen mit Ungarn und Polen<br />
(Ratifizierung 1994); anschließend werden<br />
ähnliche Abkommen mit den an<strong>der</strong>en<br />
mitteleuropäischen Staaten unterzeichnet<br />
1993 ● Der Europäische Rat von Kopenhagen<br />
einigt sich auf die Beitrittskriterien<br />
● <strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />
verabschiedet die Stellungnahmen<br />
zu Zypern und Malta<br />
1994 Der Europäische Rat von Essen beschließt<br />
die Heranführungsstrategie<br />
1995 ● Österreich, Finnland und Schweden<br />
treten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei<br />
● Der Europäische Rat von Cannes legt<br />
den Phare-Haushalt auf ¤ 6,9 Milliarden<br />
für den Zeitraum 1995-99 fest<br />
1997 ● <strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />
verabschiedet die Agenda 2000 und<br />
die Stellungnahmen<br />
● Der Europäische Rat von Luxemburg<br />
einigt sich auf den Beginn des<br />
<strong>Erweiterung</strong>sprozesses, einschließlich<br />
<strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen und <strong>der</strong><br />
intensivierten Heranführungsstrategie<br />
Anhänge<br />
1998<br />
März ● Erste Europa-Konferenz<br />
● Start des Beitrittsprozesses<br />
● Verabschiedung <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaften<br />
● Eröffnung <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen mit<br />
Zypern, <strong>der</strong> Tschechischen Republik,<br />
Estland, Ungarn, Polen und Slowenien<br />
April ● Beginn des Screening-Prozesses<br />
mit den zehn beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n<br />
Mitteleuropas und Zypern<br />
Oktober ● Malta erneuert seinen Mitgliedschaftsantrag<br />
November ● <strong>Die</strong> Europäische Kommission verabschiedet<br />
die ersten regelmäßigen Berichte<br />
Dezember ● Der Europäische Rat von Wien<br />
unterstützt die regelmäßigen Berichte<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
1999<br />
Februar <strong>Die</strong> Europäische Kommission stellt eine<br />
aktualisierte Fassung ihrer Stellungnahme<br />
zu Malta von 1993 vor<br />
März Der Europäische Rat von Berlin stellt den<br />
Finanzrahmen für 2000-2006 vor, darunter<br />
die Vorbeitrittshilfe und Ausgaben<br />
im Zusammenhang mit dem Beitritt<br />
Juni Europäischer Rat von Köln<br />
Oktober <strong>Die</strong> Europäische Kommission verabschiedet<br />
die zweite Reihe regelmäßiger Berichte und<br />
überprüft die Beitrittspartnerschaften<br />
Dezember Der Europäische Rat von Helsinki bestätigt<br />
die umfassende Natur des Beitrittsprozesses,<br />
beschließt, Beitrittsverhandlungen mit sechs<br />
weiteren Bewerberlän<strong>der</strong>n zu eröffnen<br />
und bestätigt, dass die Türkei ein Land ist,<br />
das für den Beitritt zur Europäischen Union<br />
in Frage kommt<br />
2000<br />
Februar Offizielle Eröffnung von Beitrittsverhandlungen<br />
mit Bulgarien, Lettland,<br />
Litauen, Malta, Rumänien und<br />
<strong>der</strong> Slowakischen Republik.<br />
Juni Auf dem Gipfel von Feira wird das Prinzip<br />
<strong>der</strong> Differenzierung und des Nachholens<br />
bestätigt sowie die Bedeutung <strong>der</strong><br />
Verwaltung für die Umsetzung des Acquis<br />
Communautaire unterstrichen.<br />
November <strong>Die</strong> Europäische Kommission verabschiedet<br />
eine dritte Reihe regelmäßiger Berichte sowie<br />
eine Beitrittspartnerschaft für die Türkei.<br />
Dezember Der Europäische Rat von Nizza legt die<br />
institutionelle Basis für die <strong>Erweiterung</strong> durch<br />
den Beschluss <strong>der</strong> zwischenstaatlichen<br />
Konferenz über Fragen <strong>der</strong> institutionellen<br />
Reform. Ferner wird die von <strong>der</strong> Kommission<br />
vorgeschlagene <strong>Erweiterung</strong>sstrategie<br />
gebilligt. Das Hauptelement <strong>der</strong> Strategie ist<br />
<strong>der</strong> Fahrplan für die Verhandlungsführung.<br />
2001<br />
Juni Der Europäische Rat von Göteborg bestätigt,<br />
dass <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong>sprozess unumkehrbar<br />
ist und versichert erneut, dass an <strong>der</strong><br />
“Wegskizze” als Rahmen für einen<br />
erfolgreichen Verhandlungsabschluss<br />
festzuhalten ist. Unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />
dass Fortschritte auf dem Weg zur Erfüllung<br />
<strong>der</strong> Beitrittskriterien in unvermin<strong>der</strong>ter<br />
Geschwindigkeit fortgesetzt werden, sollte<br />
<strong>der</strong> Fahrplan es ermöglichen, dass<br />
Verhandlungen mit den Län<strong>der</strong>n, welche zum<br />
Beitritt bereit sind, gegen Ende 2002<br />
abgeschlossen werden und sie an den<br />
Wahlen zum Europäischen Parlament 2004<br />
als neue Mitgliedstaaten zu beteiligen.<br />
Oktober Der Europäische Rat von Gent unternimmt<br />
eine Halbzeit-Prüfung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />
<strong>Erweiterung</strong>sstrategie, auf die sich in Nizza<br />
geeinigt wurde.<br />
November <strong>Die</strong> Europäische Kommission nimmt<br />
die vierte Reihe Regelmäßiger Berichte<br />
sowie Vorschläge für überarbeitete<br />
Beitrittspartnerschaften an.<br />
Dezember Der Europäische Rat von Laeken findet statt.<br />
31
32 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Glossar<br />
Acquis Communautaire<br />
(gemeinschaftlicher Rechtsbestand)<br />
Der Begriff Acquis (o<strong>der</strong> Acquis Communautaire)<br />
wird verwendet, um das <strong>EU</strong>-Recht und einzelne<br />
Politikbereiche zu beschreiben. Es umfasst den<br />
gesamten Bestand von <strong>EU</strong>-Recht, das während <strong>der</strong><br />
vergangenen 40 Jahre beschlossen und überarbeitet<br />
wurde. Er beinhaltet den Vertrag von Rom, mit denen<br />
durch die Einheitliche Europäische Akte sowie den<br />
Verträgen von Maastricht und Amsterdam vorgenommenen<br />
Än<strong>der</strong>ungen. Ferner sind alle Verordnungen<br />
und Richtlinien, die vom Ministerrat erlassen wurden,<br />
in <strong>der</strong> Acquis sowie die Rechtsprechung des<br />
Europäischen Gerichtshofes enthalten.<br />
Agenda 2000<br />
Einheitlicher Rahmen, in dem die Europäische<br />
Kommission 1997 die großen Leitlinien für die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und ihrer Politiken nach <strong>der</strong><br />
Jahrtausendwende, die Folgen <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong><br />
für die gesamte <strong>EU</strong>, die Stellungnahmen zu den<br />
Mitgliedschaftsanträgen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mittel- und<br />
Osteuropas und den künftigen Finanzrahmen<br />
für den Zeitraum 2000-2006 darlegt.<br />
Assoziierungsabkommen<br />
Als vertraglicher Rahmen für die Beziehungen<br />
zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sowie Zypern, Malta und <strong>der</strong><br />
Türkei erstrecken sich die Assoziierungsabkommen<br />
mit jedem dieser Län<strong>der</strong> auf Handelsfragen und<br />
verschiedene an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche.<br />
Sie zielen auf die schrittweise Herstellung einer<br />
Zollunion zwischen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
und dem jeweiligen Land ab. Im Falle <strong>der</strong> Türkei<br />
wurde dieses Ziel 1995 mit dem Inkrafttreten des<br />
Abkommens über die Zollunion erreicht; für Zypern<br />
sollen die Fortschritte zur Herstellung einer<br />
Zollunion im Jahre 2002 abgeschlossen sein.<br />
Beitrittspartnerschaft<br />
Das wichtigste Element <strong>der</strong> Heranführungsstrategie.<br />
Jede Partnerschaft vereint alle Formen <strong>der</strong><br />
Gemeinschaftshilfe in einem einzigen Rahmen<br />
für jedes Land. <strong>Die</strong>ser geht ausführlich auf die<br />
Prioritäten für die Vorbereitung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
Anhänge<br />
ein, insbeson<strong>der</strong>e auf die Übernahme des Acquis<br />
Communautaire sowie die finanziellen Mittel, die<br />
zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.<br />
Beitrittsverhandlungen<br />
Sie finden in Form einer Reihe bilateraler,<br />
intergouvernmentaler Konferenzen zwischen jedem<br />
Bewerberland und den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten statt.<br />
<strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen legen die Voraussetzungen<br />
fest, zu denen jedes beitrittswillige Land <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
beitreten kann, und konzentrieren sich vor allem auf<br />
die Bedingungen, zu denen die Bewerberlän<strong>der</strong> den<br />
Acquis übernehmen, umsetzen und anwenden.<br />
In einigen Fällen ist es möglich, Übergangsvereinbarungen<br />
zu treffen, sie müssen jedoch in ihrem<br />
Umfang und ihrer Dauer begrenzt sein. Das Tempo<br />
<strong>der</strong> Verhandlungen hängt vom Grad <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
eines jeden beitrittswilligen Landes und von <strong>der</strong><br />
Komplexität <strong>der</strong> zu behandelnden Fragen ab. Daher<br />
ist es nicht möglich, die voraussichtliche Länge <strong>der</strong><br />
Verhandlungen im voraus abzuschätzen.<br />
Europa-Abkommen<br />
Als grundlegende Rechtsinstrumente für die<br />
Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den zehn<br />
assoziierten Län<strong>der</strong>n Mitteleuropas erstrecken sich<br />
die Europa-Abkommen auf handelspolitische<br />
Fragen, den politischen Dialog und verschiedene<br />
an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche. Sie zielen darauf ab,<br />
nach und nach eine Freihandelszone zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den assoziierten Län<strong>der</strong>n herzustellen.<br />
Seit dem Europäischen Rat von Luxemburg am 32.<br />
Dezember 1997 haben die Institutionen <strong>der</strong> Europa-<br />
Abkommen eine verstärkte Rolle im Rahmen <strong>der</strong><br />
intensivierten Heranführungsstrategie gespielt. Sie<br />
überwachen die gesamten Fortschritte <strong>der</strong> Partnerlän<strong>der</strong><br />
bei <strong>der</strong> Übernahme und Umsetzung des<br />
Rechtsbestands <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Prioritäten <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaft.<br />
Europa-Konferenz<br />
<strong>Die</strong> Konferenz bietet einen multilateralen Rahmen,<br />
in dem die zehn mitteleuropäischen Län<strong>der</strong> sowie<br />
Zypern, Malta und die Türkei zusammentreffen<br />
können, um Themen von gemeinsamem Interesse,<br />
wie die Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und<br />
Inneres, regionale Zusammenarbeit und wirtschaft-<br />
liche Angelegenheiten zu diskutieren. <strong>Die</strong> Konferenz<br />
trat erstmals am 12. März 1998 in London auf <strong>der</strong><br />
Ebene <strong>der</strong> Staats- und Regierungschefs zusammen.<br />
Im Dezember 1999 beschloss <strong>der</strong> Rat von Helsinki<br />
eine Überprüfung <strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> Europa-Konferenz,<br />
damit neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden<br />
kann. Der Europäische Rat von Nizza beschloss<br />
im Dezember 2000, dass die Län<strong>der</strong>, die in den<br />
Stabilisations- und Beitrittsprozess eingebunden sind,<br />
sowie die EFTA Staaten als potentielle Beitrittskandidaten<br />
in Frage kommen. Im Juni 2001 machte<br />
<strong>der</strong> Europäische Gipfel von Göteborg deutlich, dass<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Partnerschaft<br />
mit <strong>der</strong> Ukraine und Moldawien diese Län<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t<br />
werden, an den Konferenzen teilzunehmen.<br />
Heranführungsstrategie<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie soll den beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong>n helfen, sich auf die künftige Mitgliedschaft<br />
vorzubereiten, indem sie ihre Gesetzgebungen<br />
bereits vor dem Beitritt so weit wie möglich an<br />
die Gesetzgebung <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
angleichen. Sie konzentriert sich auf die Beitrittspartnerschaften,<br />
die Vorbeitrittshilfe, die Europa-<br />
Abkommen und die Assoziierungsabkommen<br />
(abhängig vom jeweiligen Land) sowie auf die<br />
Teilnahme <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> an den Programmen<br />
und Agenturen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft.<br />
Institutioneller Auf- und Ausbau<br />
Anpassung und Stärkung <strong>der</strong> demokratischen<br />
Institutionen, öffentlichen Verwaltungen und<br />
Organisationen, die für die Umsetzung und<br />
Anwendung des Acquis Communautaire verantwortlich<br />
sind. Der Integrationsprozess ist nicht<br />
nur eine Frage <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />
<strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> an die <strong>der</strong> Gemeinschaft,<br />
son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> tatsächlichen und effizienten<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzestexte. <strong>Die</strong>s erfor<strong>der</strong>t die<br />
Ausbildung und Vorbereitung zahlreicher Beamter<br />
und öffentlicher Bediensteter, <strong>der</strong> Fachleute und<br />
<strong>der</strong> Akteure des Privatsektors.<br />
33
34 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
ISPA (Strukturpolitisches Instrument<br />
zur Vorbereitung auf den Beitritt)<br />
Heranführungshilfe in Höhe von jährlich ¤ 1.040 Mio.,<br />
die hauptsächlich zur Anpassung <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong><br />
an die gemeinschaftlichen Verkehrs- und Umweltinfrastrukturstandards<br />
vorgesehen sind.<br />
Kopenhagener Kriterien<br />
<strong>Die</strong> vom Europäischen Rat 1993 beschlossenen<br />
Kopenhagener Kriterien müssen von den beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong>n erfüllt werden, damit diese als<br />
Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen werden können.<br />
<strong>Die</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> müssen die Stabilität<br />
<strong>der</strong> Institutionen erlangt haben, die Demokratie,<br />
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung<br />
und Schutz von Min<strong>der</strong>heiten garantieren; sie<br />
müssen eine funktionierende Marktwirtschaft<br />
besitzen, die dem Wettbewerbsdruck und den<br />
Marktkräften im Binnenmarkt standhält; und sie<br />
müssen in <strong>der</strong> Lage sein, die Pflichten <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
zu erfüllen und sich mit den Zielen <strong>der</strong><br />
Politischen Union sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- und<br />
Währungsunion einverstanden erklären.<br />
Der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember<br />
1997) unterstrich ebenfalls, dass “als Voraussetzung<br />
für die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Union die Institutionen<br />
ausgebaut werden müssen und ihre Funktionsweise<br />
verbessert werden muss, um mit den institutionellen<br />
Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam<br />
übereinzustimmen”.<br />
Partnerschaften (twinning)<br />
Wichtigstes Instrument zur Durchführung <strong>der</strong><br />
in den Beitrittspartnerschaften definierten Projekte<br />
für den institutionellen Auf- und Ausbau.<br />
<strong>Die</strong> Partnerschaften bringen die Verwaltungen und<br />
halbstaatlichen Einrichtungen in den beitrittswilligen<br />
Län<strong>der</strong>n mit ihren Pendants in den Mitgliedstaaten<br />
zusammen, um gemeinsam an klar definierten<br />
Projekten zu arbeiten, die die Übertragung,<br />
Umsetzung und Anwendung bestimmter Teile des<br />
Acquis Communautaire erfor<strong>der</strong>n. Sie verfolgen<br />
nicht den Zweck, die allgemeine Zusammenarbeit<br />
zu för<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n spezifische Resultate zu<br />
erbringen, die in den Beitrittspartnerschaften<br />
dargelegt wurden.<br />
Phare-Programm<br />
Bis 1999 das einzige Finanzinstrument <strong>der</strong><br />
Heranführungsstrategie für die Beitrittskandidaten<br />
Mitteleuropas, das den beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n bei<br />
<strong>der</strong> Vorbereitung auf den <strong>EU</strong>-Beitritt helfen soll.<br />
Seit 2000 wird Phare von ISPA und SAPARD ergänzt.<br />
Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen<br />
Rats von Berlin (März 1999) wird Phare jährlich<br />
¤ 1.560 Millionen während des Zeitraums 2000 bis<br />
2006 bereitstellen.<br />
Ratifizierung<br />
Sobald die Verhandlungen über alle Kapitel abgeschlossen<br />
sind, werden die Ergebnisse in einem<br />
Entwurf für einen Beitrittsvertrag festgehalten und<br />
dem Rat sowie dem Europäischen Parlament zur<br />
Zustimmung vorgelegt. Nach dessen Unterzeichnung<br />
wird <strong>der</strong> Beitrittsvertrag den Mitgliedstaaten sowie<br />
jedem betroffenen Bewerberland zur Ratifizierung,<br />
welche teilweise durch Referenden erfolgt, zugestellt.<br />
<strong>Die</strong> Ratifizierung ist daher ein demokratischer<br />
Prozess. <strong>Die</strong> Ratifizierung wird im Einklang mit den<br />
demokratischen Prozeduren des betreffenden Landes<br />
vorgenommen. Wenn <strong>der</strong> Ratifizierungsprozess<br />
abgeschlossen wird und <strong>der</strong> Vertrag in Kraft tritt, wird<br />
das Bewerberland ein <strong>EU</strong>-Mitglied.<br />
Regelmäßige Berichte<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Fortschritte, die von jedem beitrittswilligen<br />
Land im Hinblick auf den Beitritt erzielt wurden,<br />
durch die Europäische Kommission.<br />
<strong>Die</strong> Berichte dienen dem Rat als Grundlage für seine<br />
Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> Verhandlungsführung<br />
o<strong>der</strong> ihrer Ausweitung auf an<strong>der</strong>e Bewerberlän<strong>der</strong>.<br />
SAPARD (Beitrittsson<strong>der</strong>programm für die<br />
Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung)<br />
Heranführungshilfe für die landwirtschaftliche<br />
Entwicklung in Höhe von jährlich ¤ 520 Mio. ab<br />
dem Jahr 2000.<br />
Screening<br />
Das Screening ist <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />
Prüfung des Acquis, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission mit jedem Beitrittsland durchgeführt<br />
wird. Das Ziel des Screenings ist es, den Acquis den<br />
Anhänge<br />
Bewerberlän<strong>der</strong>n zu erklären und mit ihnen neue<br />
Problemfel<strong>der</strong> zu erörtern. Seit Frühjahr 1998 hat die<br />
Europäische Kommission diesen Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />
Prüfung mit allen beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n,<br />
abgesehen von <strong>der</strong> Türkei, durchgeführt. 1999 for<strong>der</strong>te<br />
<strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki die Europäische<br />
Kommission auf, den Screeningprozess ebenfalls mit<br />
<strong>der</strong> Türkei vorzubereiten. Für die verhandelnden<br />
Län<strong>der</strong> ist Screening auf alle neuen Bereiche des<br />
Acquis beschränkt worden. Jegliche Neuerungen des<br />
gemeinschaftlichen Besitzstands, welche während<br />
eines Kalen<strong>der</strong>jahres angenommen und veröffentlicht<br />
wurden, werden von <strong>der</strong> Kommission im ersten<br />
Quartal des Folgejahres den Bewerberlän<strong>der</strong>n zugeführt.<br />
Eine Analyse dieser Rechtsvorschriften findet in<br />
den Assoziierungskomitees und <strong>der</strong> Unterkomitees<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Beitrittsvereinbarungen statt.<br />
Strukturfonds<br />
Strukturfonds werden von <strong>der</strong> Gemeinschaft eingesetzt,<br />
um finanzielle Unterstützung zur Behebung von<br />
strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen<br />
innerhalb <strong>der</strong> Union zu gewährleisten. Ungleichheiten<br />
zwischen unterschiedlichen Regionen und sozialen<br />
Gruppen sollen dadurch behoben werden.<br />
Überwachungsmechanismen<br />
Der Europäische Rat von Helsinki hat betont, dass<br />
Verhandlungsfortschritte mit <strong>der</strong> Übernahme und<br />
Umsetzung des Acquis in nationale Gesetzgebungen<br />
einhergehen müssen. Auf dieser Grundlage hat die<br />
Kommission Mitte 2000 verschiedene Überwachungsmechanismen<br />
ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist die<br />
Prüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Zusagen, welche die<br />
Bewerberlän<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Verhandlungen gemacht<br />
haben. Ferner sollen mögliche Verzögerungen,<br />
welche sich während <strong>der</strong> Annahme und Umsetzung<br />
des Acquis in jedem Beitrittsland eingestellt haben<br />
sowie bestehende und mögliche neue Probleme<br />
erkannt werden. Das prinzipielle Verfahren des<br />
<strong>Erweiterung</strong>sprozesses ist in Artikel 0 des Vertrages<br />
von Rom, <strong>der</strong> spätere Artikel 49 des Vertrages über<br />
die Europäische Union, welcher durch den<br />
Amsterdamer Vertrag weiter modifiziert wurde,<br />
nie<strong>der</strong>geschrieben. “Je<strong>der</strong> europäische Staat, <strong>der</strong> die<br />
in Artikel 6 Absatz 1 [Freiheit, Demokratie, Achtung<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte und freiheitliche Grundrechte<br />
sowie Rechtsstaatlichkeit] genannten Grundsätze<br />
achtet, kann beantragen, Mitglied <strong>der</strong> Union zu<br />
werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser<br />
beschließt einstimmig nach Anhörung <strong>der</strong><br />
Kommission und nach Zustimmung des Europäischen<br />
Parlaments, das mit <strong>der</strong> absoluten Mehrheit seiner<br />
Mitglie<strong>der</strong> beschließt.” Folglich waren die<br />
Stellungnahmen <strong>der</strong> Kommission vom Juli 1997,<br />
welche als Teil <strong>der</strong> Agenda 2000 angenommen<br />
wurden, eine Bewertung <strong>der</strong> Mitgliedschaftsanträge<br />
von zehn Bewerberlän<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas<br />
gemessen an den Kopenhagenkriterien.<br />
Heranführungsstrategie<br />
<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie soll Bewerberlän<strong>der</strong>n bei<br />
<strong>der</strong> Vorbereitung auf ihre künftige <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft<br />
vorbereiten, indem sie so weit wie möglich mit dem<br />
Rechtsbestand <strong>der</strong> Europäischen Union vertraut<br />
gemacht werden. Kernbestandteil dieser Strategie sind<br />
Beitrittspartnerschaften, die Vorbeitrittshilfe, Europa<br />
und Beitrittsabkommen (jeweils vom betroffenen Land<br />
abhängig), sowie die Teilnahme von Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />
an Gemeinschaftsprogrammen und Agenturen.<br />
„Wegskizze“ (roadmap)<br />
Der Europäische Gipfel von Nizza unterstrich im<br />
Dezember 2000 den Vorschlag <strong>der</strong> Kommission für<br />
eine „Wegskizze“, die den Verhandlungsprozess<br />
voranbringen soll. Das Ziel des Fahrplans ist es, sicherzustellen,<br />
dass alle Verhandlungsteilnehmer sich zu<br />
einem realistischen Zeitplan verpflichten. Es sollen alle<br />
ausstehenden Fragen in den Verhandlungen zwischen<br />
2001 und 2002 geklärt werden. Konkret bedeutet dies,<br />
dass die Union gemeinsame Verhandlungspositionen<br />
einnimmt und Übergangsfristen mit Bezug auf individuelle<br />
Verhandlungskapitel im Einklang mit dem<br />
vereinbarten Zeitplan ermöglicht. Dabei werden die<br />
Prinzipien <strong>der</strong> Differenzierung und des Nachholens<br />
berücksichtigt. Auf dem Gipfel in Göteborg im Juni<br />
2001 wurde <strong>der</strong> Fahrplan als Rahmen für einen erfolgreichen<br />
Abschluss <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen bestätigt.<br />
35
36 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Volkswirtschaftliche Indikatoren<br />
und Auslandshilfe<br />
Bevölkerung<br />
in Mio.<br />
1999<br />
BIP in<br />
¤ Mrd.<br />
zu KKP<br />
1999<br />
BIP pro<br />
Kopf in<br />
¤ zu KKP<br />
1999<br />
BIP pro<br />
Kopf in %<br />
des <strong>EU</strong><br />
Durchschnitts<br />
(zu KKP)<br />
1999<br />
BIP<br />
Wachstum<br />
(%)<br />
2000<br />
Inflationsrate<br />
(%)<br />
2000<br />
Anhänge<br />
Nationale<br />
Phare*/MEDA<br />
Programme<br />
und an<strong>der</strong>e<br />
(in ¤ Mio.)<br />
2000<br />
(1)<br />
Indikatives<br />
SAPARD-<br />
Programm<br />
(in ¤ Mio.)<br />
2000<br />
(1)<br />
Indikatives<br />
ISPA-Programm<br />
(in ¤ Mio.) 2000<br />
(1)<br />
min. max.<br />
EIB-Darlehen Verpflichtungen Verpflicht-<br />
(in ¤ Mio.) 2000 <strong>der</strong> EBWE ungen <strong>der</strong><br />
(2)<br />
(in ¤ Mio.) Weltbank<br />
2000 Steuerjahr<br />
(3)<br />
2000<br />
(in ¤ Mio.)<br />
mit ohne<br />
(4)<br />
HaushaltsHaushaltsgarantiegarantie BULGARIEN 8,3 40,6 5000 23 5,4 10,1 150,6 52,1 83,2 124,8 160 – 61 239<br />
TSCHECH. REPUBLIK 10,3 127,5 12400 59 3,1 3,9 101,5 22,1 57,2 83,2 – 385 64 –<br />
ESTLAND 1,4 11,1 7700 36 6,6 4,1 32,5 12,1 20,8 36,4 – 42 30 27<br />
UNGARN 10,1 107,7 10700 51 5,3 9,8 119,8 38,1 72,8 104 – 240 35 34<br />
LETTLAND 2,4 14,2 5800 28 5,7 2,6 33,8 21,8 36,4 57,2 – 10 12 44<br />
LITAUEN 3,7 22,8 6200 29 2,9 1 86 29,8 41,6 62,4 10 – 92 61<br />
POLEN 38,7 317,6 8200 39 4,2 10,1 483,4 168,7 312 384,8 – 941 776 174<br />
RUMÄNIEN 22,5 127,4 5700 27 1,6 49 260,3 150,6 208 270,4 853 – 179 122<br />
SLOWAK. REPUBLIK 5,4 55,4 10300 48 2,2 12 78,8 18,3 36,4 57,2 242 – 117 –<br />
SLOWENIEN 2 29,7 14900 71 4,5 8,9 33,4 6,3 10,4 20,8 65 – 10 10<br />
ZYPERN 0,7 11,5 17300 82 4,8 4,3 9 – – – – – – –<br />
MALTA 0,4 4,3 11100 52 4,1 2,6 6 – – – – – – –<br />
TÜRKEI 64,3 392,9 6100 29 5,8 54,9 209 – – – 575 – – 1919<br />
Quelle: Eurostat, harmonisierte Quellen<br />
(1) Quelle: <strong>Die</strong>nste <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
* weitere 185,2 Mio ¤ die bislang nicht zugewiesen sind,<br />
sollten zugunsten <strong>der</strong> MOE-Staaten für Mehrlän<strong>der</strong>programme<br />
hinzugefügt werden.<br />
(2) EIB Jahresbericht<br />
KKP: Kaukraftparität<br />
(3) EBWE Jahresbericht<br />
(4) Weltbank: Weltbank Jahresbericht 2000; Verpflichtungen für das<br />
Steuerjahr 2000: 30. Juni 1999 – 30. Juni 2000. Umrechnungskurs<br />
<strong>der</strong> Weltbank: ¤ 1 = $1,065 (Jährlicher Durchschnitt in 2000).<br />
37
38 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Handel: Fakten und Zahlen<br />
<strong>EU</strong> Exporte 2000 in die Beitrittskandidaten (Land)<br />
Litauen 1,7%<br />
Malta 1,8%<br />
Zypern 2,1%<br />
Lettland 1,3%<br />
Bulgarien 2,1%<br />
Estland 2,2%<br />
Slowak Rep. 4,3%<br />
Slowenien 5,4%<br />
Rumänien 5,8%<br />
Ungarn 15,3%<br />
<strong>EU</strong> Importe 2000 aus den Beitrittskandidaten (Land)<br />
Quelle : Eurostat (Comext-EEC Special Trade Domain)<br />
Slowenien 5,4%<br />
Slowakia 6,0%<br />
Rumänien 6,5%<br />
Türkei 14,9%<br />
Lettland 1,6%<br />
Litauen 1,8%<br />
Bulgarien 2,6%<br />
Estland 2,7%<br />
Tsch. Rep. 15,8%<br />
Zypern 0,9%<br />
Malta 0,9%<br />
Tsch. Rep. 18,3%<br />
Polen 22,4%<br />
Polen 19,8%<br />
Türkei 19,8%<br />
Ungarn 18,7%<br />
Anhänge<br />
<strong>EU</strong> Exporte 2000 in die Beitrittskandidaten (Sektor)<br />
Optische Geräte 3%<br />
Landwirtschaft, inkl. Verarbeitung 4%<br />
Mineralprodukte 3%<br />
Papier,<br />
Papierprodukte... 3%<br />
Maschinen und<br />
Sonstige Sektoren 7%<br />
Elektrische Güter 33%<br />
Plastikprodukte 6%<br />
Metallische Grundstoffe 7%<br />
Textilien 8%<br />
<strong>EU</strong> Importe 2000 aus den Beitrittskandidaten (Sektor)<br />
Plastikprodukte 4%<br />
Herstellendes Gewerbe 5%<br />
Landwirtschaft, inkl. Verarbeitung 5%<br />
Quelle : Eurostat (Comext-EEC Special Trade Domain)<br />
Sonstige sektoren 9%<br />
Mineralprodukte 4%<br />
Holz 4%<br />
Metallische Grundstoffe 10%<br />
Chemische Produkte 9%<br />
Chemische Produkte 3%<br />
Ausrüstungsbedarf Transport und Verkehr 13%<br />
Ausrüstungsbedarf Transport<br />
und Verkehr 15%<br />
Maschinen &<br />
Elektrische Güter 27%<br />
Textilien 16%<br />
39
40 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
35000<br />
30000<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
0<br />
-5000<br />
35000<br />
30000<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
0<br />
-5000<br />
Handel <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-15 mit den beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n 1999 (in ¤ Mio.)<br />
28974<br />
17581<br />
Polen<br />
11393<br />
20575<br />
15061<br />
Türkei<br />
5514<br />
18441 17623<br />
Ungarn<br />
818<br />
18429<br />
16842<br />
1587<br />
Tsch. Rep.<br />
12215<br />
6918<br />
5297<br />
Slowenien<br />
Handel <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-15 mit den beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n 2000 (in ¤ Mio.)<br />
33643<br />
23113<br />
Polen<br />
10530<br />
29730<br />
17464<br />
Türkei<br />
12266<br />
22978<br />
21892<br />
Ungarn<br />
1086<br />
23762<br />
21432<br />
2330<br />
Tsch. Rep.<br />
8078<br />
6260<br />
1818<br />
Slowenien<br />
6328 5774<br />
555<br />
Rumänien<br />
8668<br />
7608<br />
1061<br />
Rumänien<br />
5517 5961<br />
- 444<br />
Slowak. Rep.<br />
6594 6968<br />
- 434<br />
Slowak. Rep.<br />
Anhänge<br />
2703 2249<br />
Bulgarien<br />
3208 3063<br />
<strong>EU</strong> Export <strong>EU</strong> Import Bilanz<br />
454<br />
2413 1891<br />
Estland<br />
522<br />
2368<br />
601 1767 2098 1620 478<br />
Zypern<br />
<strong>EU</strong> Export <strong>EU</strong> Import Bilanz<br />
146<br />
Bulgarien<br />
3252 3158<br />
Estland<br />
94<br />
3096<br />
998<br />
Zypern<br />
Quelle: Eurostat (Comext-EEC Special Trade Domain)<br />
2098<br />
Litauen<br />
2561 2157<br />
Litauen<br />
403<br />
2076<br />
2775<br />
851 1225<br />
Malta<br />
1001 1773<br />
Malta<br />
1664 1408 256<br />
Lettland<br />
2010 1892<br />
Lettland<br />
118<br />
41
42 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Investitionen: Fakten und Zahlen<br />
Ausländische Direktinvestitionen (ADI) nach Län<strong>der</strong>n 1989-2000<br />
Gesamte ADI Gesamte ADI ADI 2000 ADI pro Kopf<br />
am 31/12/00 pro Kopf in ¤ Mio. 2000<br />
in ¤ Mio. in ¤ in ¤<br />
UNGARN 21063 2099 1790 178<br />
POLEN 31508 814 10087 260<br />
TSCHECH. REP. 23503 2280 4854 471<br />
RUMÄNIEN 7343 329 1085 49<br />
SLOWENIEN 1659 833 141 73<br />
LETTLAND 2636 1114 358 151<br />
SLOWAK. REP. 3915 726 1627 301<br />
BULGARIEN 3579 441 1057 130<br />
ESTLAND 20931 1450 260 182<br />
LITAUEN 2560 696 385 104<br />
TÜRKEI* 7843 122 735 11<br />
ZYPERN* 1612 2303 61 87<br />
MALTA* 2392 5978 761 1950<br />
Quelle: Übergangsbericht <strong>der</strong> EBWE (update 2001)<br />
* Quelle: Jahr 1999, World Investment Report (UNCTAD 2000)<br />
Anm.: Umrechnung <strong>der</strong> EBWE- und UNCTAD-Daten auf <strong>der</strong> Grundlage von :<br />
¤1 = $1,065 (1999)<br />
¤1 = $ 0,922 (2000)<br />
Anhänge<br />
Schätzung des <strong>EU</strong>-Anteils an Direktinvestitionen pro Land (%)<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
64 64<br />
Ungarn<br />
Polen<br />
83<br />
57<br />
Tsch. Rep. Rumänien Slowenien<br />
81<br />
51<br />
70<br />
58<br />
Lettland Slowak. Rep. Bulgarien<br />
85<br />
Estland<br />
72<br />
67<br />
Litauen Insgesamt MOEL<br />
Quelle: World Investment Report 2000, UNCTAD, Bestand ausländischer Direktinvestitionen bekannten Ursprungs in 1999<br />
43
44 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
<strong>Die</strong> Hilfe <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> für den Beitritt<br />
Phare-Finanzierung nach Län<strong>der</strong>n 1990-1999, in ¤ Mio (1)<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
967<br />
Ungarn<br />
2020<br />
Polen<br />
476<br />
Tsch. Rep.<br />
(2)<br />
1184<br />
Rumänien<br />
192<br />
Slowenien<br />
249<br />
356<br />
854<br />
Lettland Slowak. Rep. Bulgariën<br />
(2)<br />
190<br />
Estland<br />
335<br />
2033<br />
Litauen Mehrstaatliche<br />
Programme (3)<br />
(1) <strong>Die</strong> Hilfe im Rahmen des nationalen Phare-Programmes schliesst grenzübergreifende Zusammenarbeit und Gemeinschafts - Programme ein,<br />
jedoch nicht Phare-Mehrlän<strong>der</strong> Programme<br />
(2) <strong>Die</strong> finanzielle Hilfe für die Tschechische Republik und die Slowakei begann im Jahre 1993 und enthält nicht die Finanzhilfen an die<br />
Tschechoslowakei (Zugewiesene Mittel für den Zeitraum 1990-1992: ¤ 232 Millionen)<br />
(3) Einschliesslich weitere Phare Empfängerlän<strong>der</strong>: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien.<br />
Anhänge<br />
Vorbeitrittshilfe: Zugewiesene Mittel für das Jahr 2000, in Mio. ¤ (1)<br />
1000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
104<br />
52<br />
100<br />
Bulgarien Tsch. Rep.<br />
70.2<br />
22<br />
79 28.6<br />
24<br />
12<br />
Estland<br />
88.4<br />
38<br />
96<br />
Ungarn<br />
46.8<br />
22<br />
30<br />
Lettland<br />
52<br />
30<br />
42<br />
Litauen<br />
348.4<br />
169<br />
398<br />
Polen<br />
Phare (2) Sapard (3) Ispa<br />
239.2<br />
151<br />
242<br />
46.8<br />
18<br />
49<br />
15.6<br />
25<br />
Rumänien Slowakei Slowenien<br />
6<br />
475<br />
An<strong>der</strong>en (4)<br />
1) <strong>Die</strong>se Zuwendungen wurden auf dem Gipfel von Berlin 1999 beschlossen und werden im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsvorschau 2000-2006 jährlich angepasst.<br />
2) <strong>Die</strong> Hilfe im Rahmen des nationalen Phare-Programmes schliesst grenzübergreifende Zusammenarbeit und Gemeinschafts - Programme ein, jedoch<br />
nicht Phare-Mehrlän<strong>der</strong>programme.<br />
3) Im Rahmen von ISPA veranschlagte Mittel variieren innerhalb einer festgelegten Spanne. <strong>Die</strong> angegebenen Beträge sind Mittelwerte.<br />
4) Einschließlich Mehrlän<strong>der</strong>programme und aus Phare finanzierte technische Hilfe.<br />
Gemeinschaftsbeihilfe für Zypern und Malta - Zugewiesene Mittel 2000-2004, in Mio. ¤<br />
ZYPERN 2000 2001 2002 2003 2004 Total<br />
Gesamtsumme 9 11,5 11,5 12 13 57<br />
<strong>Die</strong> Aufteilung für 2002, 2003 and 2004 ist indikativ<br />
MALTA 2000 2001 2002 2003 2004 Total<br />
Gesamtsumme 6 7,5 9,5 8 7 38<br />
<strong>Die</strong> Aufteilung für 2002, 2003 and 2004 ist indikativ<br />
Gemeinschaftsbeihilfe für Türkei - Zugewiesene Mittel 2000-2002, in Mio. ¤<br />
TÜRKEI 2000 2001 2002 Total<br />
Gesamtsumme 209 172 177 558<br />
45
46 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates<br />
von Berlin (März 1999)<br />
Auszüge<br />
“Angesichts des Ergebnisses bei <strong>der</strong> Agenda 2000 am 24. und 25. März möchte <strong>der</strong> Europäische<br />
Rat den <strong>der</strong>zeit in Beitrittsverhandlungen stehenden Län<strong>der</strong>n die Botschaft zukommen lassen,<br />
dass Grund zur Zuversicht gegeben ist. <strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> bleibt eine historische Priorität für die<br />
Europäische Union. <strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen werden - für jedes Land im jeweils erreichbaren<br />
Tempo - so zügig wie möglich fortgesetzt. Er for<strong>der</strong>t den Rat und die Kommission auf, dafür<br />
zu sorgen, dass die Dynamik <strong>der</strong> Verhandlungen dementsprechend aufrechterhalten wird…”<br />
Anhänge<br />
Heranführungsausgaben<br />
<strong>Die</strong> Ausgaben im Zusammenhang mit den drei Heranführungsinstrumenten (PHARE, Instrument für die<br />
Landwirtschaft, strukturpolitisches Instrument) sollten in <strong>der</strong> finanziellen Vorausschau in einer neuen Rubrik 7<br />
in jeweils eigene Teilrubriken eingetragen werden. <strong>Die</strong> jährliche Obergrenze für die drei Teilrubriken sollte über<br />
den gesamten Zeitraum konstant bleiben und folgende Beträge nicht überschreiten:<br />
Heranführungsinstrumente (in ¤ Mio. Preisen von 1999)<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Heranführungsinstrumente 3.120 3.120 3.120 3.120 3.120 3.120 3.120<br />
Phare 1.560 1.560 1.560 1.560 1.560 1.560 1.560<br />
Agrarpolitisches Instrument 520 520 520 520 520 520 520<br />
Strukturpolitisches Instrument 1.040 1.040 1.040 1.040 1.040 1.040 1.040<br />
Beitrittsausgaben<br />
In die finanzielle Vorausschau für die <strong>EU</strong>-15 sollte für den Zeitraum von 2002 bis 2006 ein “Beitrittsbetrag”<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Eigenmittelobergrenze als Höchstbetrag für Mittel für Zahlungen eingesetzt werden, um die<br />
Ausgaben aufgrund neuer Beitritte während des Zeitraums zu decken. Mittel für Zahlungen für den Beitritt<br />
sollten folgende Obergrenzen nicht überschreiten:<br />
Beitrittsbetrag (Mittel für Zahlungen - in ¤ Mio. Preisen von 1999)<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
Mittel für Zahlungen 4.140 6.710 8.890 11.440 14.210<br />
Landwirtschaft 1.600 2.030 2.450 2.930 3.400<br />
Sonstige Ausgaben 2.540 4.680 6.640 8.510 10.810<br />
Finanzrahmen für die <strong>EU</strong>-21<br />
Ein Finanzrahmen für die <strong>EU</strong>-21, sollte die finanzielle Vorausschau begleiten. Er sollte die sich aus dem Beitritt von<br />
sechs neuen Mitgliedstaaten ergebenden zusätzlichen Eigenmittel einschließen und eine zusätzliche Rubrik 8<br />
(<strong>Erweiterung</strong>) enthalten, in <strong>der</strong> sämtliche Kosten <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> für jedes <strong>der</strong> Jahre 2002-2006 angegeben sind,<br />
ausgedrückt als Höchstbeträge für Mittel für Verpflichtungen für Landwirtschaft, Strukturmaßnahmen, interne<br />
Politikbereiche und Verwaltung:<br />
<strong>Erweiterung</strong> (Mittel für Verpflichtungen - in ¤ Mio. Preisen von 1999)<br />
2002 2003 2004 2005 2006<br />
Landwirtschaft 1.600 2.030 2.450 2.930 3.400<br />
Strukturmaßnahmen 3.750 5.830 7.920 10.000 12.080<br />
Interne Politikbereiche 730 760 790 820 850<br />
Verwaltung 370 410 450 450 450<br />
47