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Die Erweiterung der EU

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“<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> ist für die Europäische Union eine historische Chance<br />

und Verpflichtung zugleich. Sie gehört somit zu ihren höchsten<br />

Prioritäten. Mein Bestreben ist es, das richtige Gleichgewicht zwischen<br />

den beiden Zielen des <strong>Erweiterung</strong>sprozesses, Geschwindigkeit und<br />

Qualität, zu finden. Unser Erfolg beim Abschluss des historischen<br />

Unterfangens, das wir gemeinsam mit den Bewerberlän<strong>der</strong>n begonnen<br />

haben, wird von <strong>der</strong> Intensität und Qualität unserer gemeinsamen<br />

Arbeit abhängen. <strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union muss<br />

sorgfältig vorbereitet werden und kann nur mit möglichst breiter<br />

Unterstützung erfolgreich sein. Auch wenn bereits Fortschritte bei<br />

diesem historischen Unterfangen gemacht worden sind, müssen<br />

weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Prozess<br />

erfolgreich abzuschließen. Er ist bereits unumkehrbar geworden und<br />

die Vorteile <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> sind bereits klar erkennbar.”<br />

Günter Verheugen, Mitglied <strong>der</strong> Europäischen Kommission zuständig für <strong>Erweiterung</strong>.


Inhaltsverzeichnis<br />

Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong> 4<br />

Von <strong>der</strong> Kooperation zum Beitritt 5<br />

Mitgliedschaftsanträge 7<br />

Beitrittskriterien 8<br />

Agenda 2000 und die Stellungnahmen <strong>der</strong> Europäischen Kommission 9<br />

Heranführungsstrategie 10<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen 11<br />

<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und <strong>der</strong> Türkei 12<br />

<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften 12<br />

<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe 14<br />

Das Phare-Programm 15<br />

Institutionneller Auf-und Ausbau 15<br />

<strong>Die</strong> Partnerschaften 15<br />

Investitionen aufgrund <strong>der</strong> Übernahme des Acquis 18<br />

<strong>Die</strong> Kofinanzierung mit <strong>der</strong> EIB und den IFI 18<br />

<strong>Die</strong> Öffnung <strong>der</strong> Programme und Agenturen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft 20<br />

Das Prüfungsverfahren - Regelmäßige Berichte 21<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess: Von den Verhandlungen zur Ratifizierung 22<br />

<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 22<br />

Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 23<br />

Kapitel des Acquis Communautaire 23<br />

Das Screening des Acquis Communautaire 24<br />

Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Verhandlungen 25<br />

Überwachungsmechanismen 25<br />

Der Ratifizierungsprozess 25<br />

<strong>Die</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die <strong>Erweiterung</strong> 26<br />

Haushaltstechnische Vorbereitungen 26<br />

Reform <strong>der</strong> Institutionen 26<br />

Kommunikationsstrategie 26<br />

Schlussfolgerung 27<br />

Anhänge 29<br />

Meilensteine <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> 30<br />

Glossar 32<br />

Volkswirtschaftliche Indikatoren und Auslandshilfe 36<br />

Handel: Fakten und Zahlen 38<br />

Investitionen: Fakten und Zahlen 42<br />

<strong>Die</strong> Hilfe <strong>der</strong> Gemeinschaft bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> für den Beitritt 44<br />

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin 46<br />

3


4 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />

Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union ist eine<br />

<strong>der</strong> wichtigsten Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> an <strong>der</strong><br />

Schwelle des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Sie ist eine<br />

einzigartige historische Gelegenheit, die Integration<br />

des Kontinents mit friedlichen Mitteln voranzutreiben<br />

und einen Raum <strong>der</strong> Stabilität und des Wohlstands<br />

auf neue Mitglie<strong>der</strong> auszudehnen.<br />

Im Juni 1993 erklärte <strong>der</strong> Europäische Rat auf seinem<br />

Gipfel in Kopenhagen, dass die assoziierten Län<strong>der</strong><br />

Mittel- und Osteuropas – sollten sie es wünschen –<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union werden sollen.<br />

Im Dezember 1997 leitete <strong>der</strong> Europäische Rat auf<br />

seinem Gipfel in Luxemburg den Prozess ein, <strong>der</strong> die<br />

<strong>Erweiterung</strong> möglich machen wird. Er erstreckt sich<br />

auf die 13 Län<strong>der</strong> Bulgarien, Estland, Lettland,<br />

Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische<br />

Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,<br />

Ungarn und Zypern. Beitrittsverhandlungen sind<br />

bereits mit den ersten zwölf aufgenommen worden.<br />

Im Juni 2001 während des Gipfels in Göteborg hat<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat unterstrichen, dass gegen Ende<br />

des Jahres 2002 die Staaten, welche für einen Beitritt<br />

ausreichend vorbereitet sind, <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten sollen<br />

und an den Wahlen zum Europäischen Parlament in<br />

2004 teilnehmen können.<br />

In <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sind bereits mehrere<br />

<strong>Erweiterung</strong>en erfolgreich abgeschlossen worden.<br />

Sechs Gründungsmitglie<strong>der</strong> unterzeichneten 1957<br />

den Vertrag von Rom. <strong>Die</strong>s waren Belgien,<br />

Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die<br />

Nie<strong>der</strong>lande. Vier <strong>Erweiterung</strong>en folgten:<br />

1973 Dänemark, Irland und Großbritannien<br />

1981 Griechenland<br />

1986 Portugal und Spanien<br />

1995 Österreich, Finnland und Schweden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong>, vor <strong>der</strong> die <strong>EU</strong> heute steht, stellt<br />

jedoch eine einzigartige Herausfor<strong>der</strong>ung dar, die in<br />

bezug auf ihren Umfang und ihre Vielfalt bisher<br />

einmalig ist, was die Anzahl <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong>, das<br />

Gebiet, die Bevölkerung, sowie den Reichtum <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Geschichten und Kulturen betrifft.<br />

<strong>Die</strong> Vorzüge <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> sind politischer und<br />

wirtschaftlicher Art. Sie können folgen<strong>der</strong>maßen<br />

zusammengefasst werden:<br />

● <strong>Die</strong> Ausweitung einer Gemeinschaft des Friedens,<br />

<strong>der</strong> Stabilität und des Wohlstands in Europa wird<br />

die Sicherheit aller beteiligten Völker verbessern.<br />

● <strong>Die</strong> Zunahme <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Gesamtbevölkerung (<strong>der</strong>zeit<br />

370 Millionen Menschen) um mehr als 100 Millionen<br />

Menschen in Län<strong>der</strong>n mit starker wirtschaftlicher<br />

Entwicklung wird sich positiv auf die Wirtschaftskraft<br />

in den alten und neuen Mitgliedstaaten auswirken und<br />

zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen.<br />

● Es wird für die Bürger in ganz Europa eine bessere<br />

Lebensqualität geben, da die neuen Mitgliedstaaten<br />

eine Reihe von Vorgaben im Bereich des Umweltschutzes<br />

sowie im Kampf gegen Kriminalität, Drogenhandel<br />

und illegale Einwan<strong>der</strong>ung umsetzen müssen.<br />

● <strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> wird die Position <strong>der</strong> <strong>EU</strong> auf internationaler<br />

Ebene stärken. <strong>Die</strong>s betrifft insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Außen- und Sicherheitspolitik, Handelspolitik sowie<br />

an<strong>der</strong>e Bereiche <strong>der</strong> sogenannten 'Global Governance'.<br />

<strong>Die</strong> Vorteile sind bereits offensichtlich:<br />

● In Mittel- und Osteuropa sind stabile Demokratien<br />

entstanden und Min<strong>der</strong>heiten sind friedlich in die<br />

Gesellschaften integriert worden.<br />

● <strong>Die</strong> wirtschaftlichen Reformen in diesen Län<strong>der</strong>n<br />

haben bereits zu hohen wirtschaftlichen<br />

Wachstumsraten (mehr als doppelt so hoch wie <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitige <strong>EU</strong>-Durchschnitt) und besseren Aussichten<br />

auf dem Arbeitsmarkt geführt.<br />

● <strong>Die</strong>ser Prozess ist durch die Möglichkeit eines <strong>EU</strong>-<br />

Beitritts sowie durch finanzielle Unterstützung <strong>der</strong><br />

<strong>EU</strong> beschleunigt worden.<br />

● <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> verzeichnet daher einen wachsenden Handelsüberschuss<br />

mit diesen Län<strong>der</strong>n (¤ 17 Milliarden im Jahr<br />

2000), wodurch wie<strong>der</strong>um Arbeitsplätze geschaffen und<br />

die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten gestärkt wird.<br />

Nicht-Mitgliedstaaten werden ebenfalls Nutzen aus einer<br />

erweiterten Union ziehen. Im gesamten Binnenmarkt <strong>der</strong><br />

erweiterten Union werden einheitliche Handelsbestimmungen,<br />

Zölle und Verwaltungsverfahren gelten.<br />

Dadurch werden Geschäftsaktivitäten aller Unternehmen<br />

innerhalb Europas vereinfacht, Investitions- und Handelsbedingungen<br />

werden verbessert, wodurch Vorteile nicht<br />

nur für <strong>EU</strong>-Mitglie<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n auch für Handelspartner in<br />

<strong>der</strong> ganzen Welt entstehen.<br />

Von <strong>der</strong> Kooperation zum Beitritt<br />

Schon bald nach dem Fall <strong>der</strong> Berliner Mauer im<br />

Jahre 1989 begann die Europäische Gemeinschaft,<br />

diplomatische Beziehungen zu den Län<strong>der</strong>n<br />

Mitteleuropas aufzunehmen. Sie schaffte seit langem<br />

geltende Importquoten für eine Reihe von Produkten<br />

ab, dehnte das Allgemeine Präferenzsystem (APS)<br />

aus und schloss im Laufe <strong>der</strong> darauffolgenden Jahre<br />

Handels- und Kooperationsabkommen mit Bulgarien,<br />

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,<br />

Slowenien, <strong>der</strong> ehemaligen Tschechoslowakei und<br />

Ungarn ab.<br />

Unterdessen stellte das 1989 eingerichtete Phare-<br />

Programm <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft finanzielle<br />

Unterstützung bereit, um den Län<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> Reform<br />

und dem Aufbau ihrer Wirtschaften zu helfen. Phare<br />

wurde bald zum weltweit größten Hilfsprogramm für<br />

Mitteleuropa, indem es technische Erfahrung bot und<br />

zur Investitionsför<strong>der</strong>ung beitrug.<br />

In den neunziger Jahren schlossen die Europäische<br />

Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten nach und<br />

nach Assoziierungsabkommen – die sogenannten<br />

‘Europa-Abkommen’ – mit zehn mittel- und<br />

osteuropäischen Län<strong>der</strong>n ab. <strong>Die</strong> Europa-Abkommen<br />

bieten die rechtliche Grundlage für bilaterale<br />

Beziehungen zwischen diesen Län<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> <strong>EU</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Europäische Gemeinschaft hatte bereits ähnliche<br />

Assoziierungsabkommen mit <strong>der</strong> Türkei (1963), Malta<br />

(1970) und Zypern (1972) abgeschlossen. Mit <strong>der</strong><br />

Türkei trat im Dezember 1995 eine Zollunion in Kraft.<br />

5


6 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit 7<br />

Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />

Assoziierungsabkommen (für weitere Informationen siehe Seiten 5 und 7)<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen erstrecken sich auf handelspolitische Fragen, den politischen Dialog und verschiedene<br />

an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche, darunter Industrie, Umwelt, Verkehr und Zoll. Sie zielen darauf ab, während<br />

eines bestimmten Zeitraums schrittweise eine Freihandelszone zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den assoziierten Län<strong>der</strong>n<br />

herzustellen, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gegenseitigkeit funktioniert, aber in asymmetrischer Form angewandt<br />

wird (d.h. schnellere Liberalisierung seitens <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als seitens <strong>der</strong> assoziierten Län<strong>der</strong>).<br />

<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und <strong>der</strong> Türkei beinhalten ähnliche Bereiche (mit Ausnahme<br />

des politischen Dialogs) und zielen auf die progressive Herstellung einer Zollunion ab. Mit <strong>der</strong> Türkei wurde<br />

dieses Ziel mit Hilfe des Zollunionabkommens von 1995 erreicht; mit Zypern sollen die Vorbereitungen zur<br />

Bildung einer Zollunion bis 2002 abgeschlossen sein.<br />

Land Unterzeichnung des Inkrafttreten<br />

Europa-Abkommens<br />

Ungarn Dezember 1991 Februar 1994<br />

Polen Dezember 1991 Februar 1994<br />

Bulgarien März 1993 Februar 1995<br />

Tschech. Rep. Oktober 1993 Februar 1995<br />

Rumänien Februar 1993 Februar 1995<br />

Slowak Rep. Oktober 1993 Februar 1995<br />

Estland Juni 1995 Februar 1998<br />

Lettland Juni 1995 Februar 1998<br />

Litauen Juni 1995 Februar 1998<br />

Slowenien Juni 1996 Februar 1998<br />

Land Unterzeichnung des Inkrafttreten<br />

Assoziierungsabkommens<br />

Türkei September 1963 Dezember 1964<br />

Malta Dezember 1970 April 1971<br />

Zypern Dezember 1972 Juni 1973<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Europa-Abkommen stieg <strong>der</strong> Handel<br />

zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den Län<strong>der</strong>n Mitteleuropas<br />

rasch an, nicht zuletzt deshalb, weil letztere ihren<br />

Handel von den Märkten des Rats für Gegenseitige<br />

Wirtschaftshilfe (COMECON) <strong>der</strong> Ehemaligen<br />

Sowjetunion auf die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> verlagerten. Als einzige<br />

und größte Quelle für Handel, Unterstützung und<br />

Investitionen wurde die <strong>EU</strong> bald zum wichtigsten<br />

Handelspartner für die Län<strong>der</strong> dieser Region (siehe<br />

Anhang Seite 36-42). Tatsächlich war die <strong>EU</strong> bereits<br />

1994 <strong>der</strong> wichtigste Markt für Exporte aus <strong>der</strong><br />

Region, da mehr als die Hälfte aller Ausfuhren in die<br />

Union gingen. Heutzutage werden allein 60 Prozent<br />

aller Ausfuhren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas in<br />

die <strong>EU</strong> importiert.<br />

Mitgliedschaftsanträge<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen erkannten die Absicht <strong>der</strong><br />

assoziierten Län<strong>der</strong> an, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union zu werden. <strong>Die</strong>ses Ziel wurde später in den<br />

einzelnen Mitgliedschaftsanträgen dieser Län<strong>der</strong><br />

bestätigt.<br />

<strong>Die</strong> grundlegenden Voraussetzungen für die<br />

<strong>Erweiterung</strong> wurden bereits in Artikel 0 des Vertrags<br />

von Rom über die Europäische Union und später in<br />

Artikel 49, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um durch den Vertrag von<br />

Amsterdam modifiziert wurde, dargelegt.<br />

Sie besagen, dass “je<strong>der</strong> europäische Staat, <strong>der</strong><br />

die in Artikel 6 (1) ["Freiheit, Demokratie, Achtung<br />

<strong>der</strong> Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie<br />

Rechtsstaatlichkeit"] genannten Prinzipien respektiert,<br />

beantragen kann, Mitglied <strong>der</strong> Union zu werden. Er<br />

richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt<br />

einstimmig nach Anhörung <strong>der</strong> Kommission und nach<br />

Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit<br />

<strong>der</strong> absoluten Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong> beschließt.”<br />

Datum <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedschaftsanträge<br />

(in zeitlicher Reihenfolge)<br />

Türkei 14. April 1987<br />

Zypern 3. Juli 1990<br />

Malta 16. Juli 1990<br />

Ungarn 31. März 1994<br />

Polen 5. April 1994<br />

Rumänien 22. Juni 1995<br />

Slowak. Republik 27. Juni 1995<br />

Lettland 13. Oktober 1995<br />

Estland 24. November 1995<br />

Litauen 8. Dezember 1995<br />

Bulgarien 14. Dezember 1995<br />

Tschech. Republik 17. Januar 1996<br />

Slowenien 10. Juni 1996


8 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong><br />

9<br />

Beitrittskriterien<br />

1993 unternahmen die Mitgliedstaaten auf dem Europäischen<br />

Rat von Kopenhagen einen entscheidenden<br />

Schritt im Hinblick auf die gegenwärtige <strong>Erweiterung</strong>,<br />

indem sie vereinbarten, dass “die Län<strong>der</strong> Mittel- und<br />

Osteuropas, die dies wünschen, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Europäischen Union werden können”. Somit war die<br />

<strong>Erweiterung</strong> nicht mehr länger eine Frage des ‘ob’,<br />

son<strong>der</strong>n nur noch des ‘wann’. Auch diesbezüglich gab<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat eine klare Antwort: “Der Beitritt<br />

wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in <strong>der</strong><br />

Lage ist, die Verpflichtungen <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu<br />

übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und<br />

politischen Voraussetzungen erfüllt.” Gleichzeitig<br />

wurden die Mitgliedschaftskriterien definiert, die<br />

häufig als ‘Kopenhagener Kriterien’ bezeichnet werden.<br />

Europäischer Rat von Kopenhagen<br />

Nach den Bestimmungen von Kopenhagen<br />

erfor<strong>der</strong>t die Mitgliedschaft, dass das beitrittswillige<br />

Land folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />

● Stabilität <strong>der</strong> Institutionen, Demokratie,<br />

Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie<br />

Achtung und Schutz von Min<strong>der</strong>heiten;<br />

● <strong>Die</strong> Existenz einer funktionierenden<br />

Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck<br />

und den Marktkräften in <strong>der</strong> Union standhält;<br />

● Fähigkeit zur Übernahme <strong>der</strong> Pflichten<br />

<strong>der</strong> Mitgliedschaft, einschließlich dem<br />

Einverständnis mit den Zielen <strong>der</strong> Politischen<br />

Union sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- und<br />

Währungsunion.<br />

Europäischer Rat von Madrid<br />

<strong>Die</strong> Mitgliedschaft bedingt ebenfalls, dass das<br />

Bewerberland die Voraussetzungen für seine<br />

Einglie<strong>der</strong>ung durch die Anpassung seiner<br />

Verwaltungsstrukturen geschaffen hat, betonte <strong>der</strong><br />

Europäische Rat von Madrid im Dezember 1995.<br />

Es ist wichtig, dass die Gesetzgebung <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaft in die nationale<br />

Gesetzgebung übernommen wird; noch wichtiger<br />

ist jedoch, dass sie über geeignete administrative<br />

und justitielle Strukturen effektiv umgesetzt wird.<br />

<strong>Die</strong>s ist eine Voraussetzung für das gegenseitige<br />

Vertrauen, das die <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft erfor<strong>der</strong>t.<br />

Agenda 2000 und die Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

Der Europäische Rat von Madrid for<strong>der</strong>te die<br />

Europäische Kommission im Dezember 1995 auf,<br />

eine Beurteilung <strong>der</strong> Mitgliedschaftsanträge <strong>der</strong><br />

Bewerberlän<strong>der</strong> vorzulegen und eine ausführliche<br />

Analyse zu den Folgen <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> für die <strong>EU</strong><br />

auszuarbeiten. Im Juli 1997 stellte die Kommission<br />

die Agenda 2000 vor, einen einheitlichen Rahmen,<br />

in dem die Kommission die großen Leitlinien für die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Europäischen Union und ihrer<br />

Politiken nach <strong>der</strong> Jahrtausendwende, die Folgen <strong>der</strong><br />

<strong>Erweiterung</strong> für die gesamte <strong>EU</strong> sowie den künftigen<br />

Finanzrahmen für die Zeit nach dem Jahr 2000 unter<br />

Berücksichtigung einer erweiterten Union darlegt.<br />

Agenda 2000 enthielt ebenfalls die Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Kommission zu den Mitgliedschaftsanträgen <strong>der</strong><br />

beitrittswilligen Län<strong>der</strong>. In je<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Kommission wurde die Lage <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> im Hinblick<br />

auf die Erfüllung <strong>der</strong> Beitrittskriterien (siehe vorige<br />

Seite) beurteilt. Bei ihrer Ausarbeitung berücksichtigte<br />

die Kommission Informationen seitens <strong>der</strong><br />

Bewerberlän<strong>der</strong>, Beurteilungen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten,<br />

Berichte und Entschließungen des Europäischen<br />

Parlaments, die Arbeiten an<strong>der</strong>er internationaler<br />

Organisationen und <strong>der</strong> Internationalen Finanzinstitutionen<br />

(IFI) und trug den im Rahmen <strong>der</strong><br />

Europa-Abkommen erzielten Fortschritten Rechnung.<br />

Schließlich boten die Stellungnahmen nicht nur eine<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Leistung eines jeden Landes bis<br />

1997, son<strong>der</strong>n auch eine Vorausschau auf die zu<br />

erwartenden Fortschritte. <strong>Die</strong> Kommission hatte<br />

bereits 1989 eine Stellungnahme zur Türkei und 1993<br />

zu Zypern und Malta veröffentlicht.<br />

Nachdem sie beurteilt hatte, in welchem Umfang<br />

die Bewerber bereits die Beitrittskriterien erfüllen,<br />

empfahl die Europäische Kommission in ihren<br />

Stellungnahmen von 1997 die Einleitung von<br />

Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien,<br />

<strong>der</strong> Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern.<br />

Zur Weiterverfolgung <strong>der</strong> Stellungnahmen legt die<br />

Kommission dem Rat regelmäßige Berichte über die<br />

weiteren Fortschritte jedes Bewerberlandes vor. Auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> regelmäßigen Berichte von 1999<br />

schlug die Kommission vor, Beitrittsverhandlungen<br />

mit Lettland, Litauen, Malta, <strong>der</strong> Slowakischen<br />

Republik und, vorbehaltlich <strong>der</strong> Erfüllung bestimmter<br />

Voraussetzungen, mit Bulgarien und Rumänien zu<br />

eröffnen. <strong>Die</strong>ser Vorschlag wurde vom Rat befolgt.


10 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

Der Europäische Rat von Essen bestimmte Ende<br />

1994 eine Heranführungsstrategie zur Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> mitteleuropäischen Län<strong>der</strong> auf die <strong>EU</strong>-<br />

Mitgliedschaft. <strong>Die</strong>se Strategie stützte sich auf drei<br />

wesentliche Bestandteile: die Umsetzung <strong>der</strong> Europa-<br />

Abkommen, das Phare-Programm zur finanziellen<br />

Unterstützung und auf einen ‘strukturellen Dialog’,<br />

<strong>der</strong> alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten<br />

zusammenbringt, um Fragen von gemeinsamem<br />

Interesse zu diskutieren.<br />

Gemäß den in <strong>der</strong> Agenda 2000 enthaltenen<br />

Vorschlägen <strong>der</strong> Europäischen Kommission beschloss<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat von Luxemburg Ende 1997 eine<br />

intensivierte Heranführungsstrategie für die zehn<br />

beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas sowie eine<br />

beson<strong>der</strong>e Strategie für Zypern (Teilnahme an den<br />

Gemeinschaftsprogrammen, Teilnahme an<br />

bestimmten gezielten Projekten und Nutzung <strong>der</strong><br />

Unterstützung durch TAIEX). Nachdem Malta im<br />

Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag wie<strong>der</strong><br />

aufgegriffen hatte, wurde ebenfalls eine spezielle<br />

Heranführungsstrategie für Malta entwickelt.<br />

Außerdem beschloss <strong>der</strong> Europäische Rat von<br />

Helsinki im Dezember 1999 auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer Empfehlung <strong>der</strong> Kommission, eine<br />

Heranführungsstrategie für die Türkei vorzubereiten,<br />

die auf <strong>der</strong> europäischen Strategie aufbauen sollte.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas stützt sich auf:<br />

● Europa-Abkommen;<br />

● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />

Programme für die Übernahme des Acquis;<br />

● Vorbeitrittshilfe, darunter:<br />

- das Phare-Programm<br />

- Hilfe für Investitionen im Umwelt- und<br />

Verkehrsbereich (ISPA)<br />

- Hilfe für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />

(SAPARD)<br />

- Gemeinsame Kofinanzierungen mit den<br />

internationalen Finanzinstitutionen (IFI);<br />

● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für Zypern und<br />

Malta stützt sich auf:<br />

● Assoziierungsabkommen;<br />

● Beitrittspartnerschaften und die Nationalen<br />

Programme für die Übernahme des Acquis;<br />

● Spezielle Vorbeitrittshilfe;<br />

● Öffnung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaftsprogramme und -agenturen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie für die Türkei baut auf<br />

<strong>der</strong> europäischen Strategie auf, die 1998 entwickelt<br />

wurde. Am 4. März 1998 veröffentlichte die<br />

Europäische Kommission ihre ersten operationellen<br />

Vorschläge für diese Strategie. Sie erstreckten sich<br />

auf die Vertiefung <strong>der</strong> Zollunion, die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Zollunion auf die Landwirtschaft und den <strong>Die</strong>nstleistungssektor<br />

und den Ausbau <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

in mehreren Bereichen. Des weiteren war die<br />

Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und<br />

-agenturen vorgesehen. <strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

für die Türkei, umfasst gemäß den Schlussfolgerungen<br />

von Helsinki folgende Elemente:<br />

● das Assoziierungsabkommen und das Abkommen<br />

über die Zollunion;<br />

● den verstärkten politischen Dialog;<br />

● Beitrittspartnerschaften und das Nationale<br />

Programm für die Übernahme des Acquis;<br />

● die Beteiligung an den Europäischen<br />

Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen<br />

Als grundlegende Rechtsinstrumente für die<br />

Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den zehn<br />

assoziierten Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas<br />

erstrecken sich die Europa-Abkommen auf<br />

handelspolitische Fragen, den politischen Dialog<br />

und verschiedene an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche.<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen zielen darauf ab, eine<br />

Freihandelszone zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den<br />

assoziierten Län<strong>der</strong>n über einen maximalen Zeitraum<br />

von zehn Jahren für Bulgarien, die Tschechische<br />

Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />

Slowakische Republik, sechs Jahren für Litauen und<br />

Slowenien sowie vier Jahren für Lettland<br />

herzustellen. Der Freihandel mit Estland ist seit dem<br />

1. Januar 1995 hergestellt. Ab dem Datum des<br />

Inkrafttretens werden keine neuen Zölle o<strong>der</strong><br />

quantitativen Beschränkungen beim Handel zwischen<br />

<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und den assoziierten<br />

Län<strong>der</strong>n mehr eingeführt. Für an<strong>der</strong>e Bereiche sieht<br />

das Assoziierungsabkommen einen maximalen<br />

Zeitraum vor, <strong>der</strong> für Bulgarien, die Tschechische<br />

Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die<br />

Slowakische Republik auf zehn Jahre sowie für<br />

Slowenien auf sechs Jahre begrenzt ist und für<br />

Lettland und Litauen nicht über den 31. Dezember<br />

1999 hinausgeht. Für Estland gibt es keinen<br />

Übergangszeitraum. <strong>Die</strong> Europa-Abkommen sehen<br />

eine progressive Anpassung an die<br />

Gemeinschaftsbestimmungen sowie eine Reihe<br />

spezifischer Vorschriften in Bereichen wie<br />

Kapitalverkehr, Wettbewerbsbestimmungen, geistige<br />

und intellektuelle Eigentumsrechte und öffentliche<br />

Auftragsvergabe vor.<br />

Trotz <strong>der</strong> asymmetrischen Natur <strong>der</strong> Europa-<br />

Abkommen, die die Beschränkungen auf Exporte<br />

aus den Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas schneller<br />

beseitigen als die Beschränkungen für <strong>EU</strong>-Exporte,<br />

ist die gesamte Handelsbilanz <strong>der</strong> <strong>EU</strong> mit diesen<br />

Län<strong>der</strong>n weiterhin überaus positiv. Der Handelsüberschuss<br />

zugunsten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> betrug 2000 insgesamt<br />

¤ 14,6 Mio.<br />

Seit 1994 haben für jedes Land, mit dem ein<br />

Europa-Abkommen in Kraft ist, eine Reihe jährlicher<br />

Sitzungen des Assoziationsrats (Ministerebene) und<br />

des Assoziationsausschusses (hochrangige Beamte)<br />

sowie häufige multidisziplinäre Sitzungen <strong>der</strong><br />

Unterausschüsse (technische Ebene) stattgefunden.<br />

<strong>Die</strong>se Institutionen <strong>der</strong> Europa-Abkommen erfuhren<br />

eine Ausweitung ihrer Rolle im Rahmen <strong>der</strong><br />

intensivierten Heranführungsstrategie, insbeson<strong>der</strong>e<br />

was die Überwachung <strong>der</strong> Fortschritte <strong>der</strong><br />

Partnerlän<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Übernahme und Umsetzung<br />

des Acquis und bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Beitrittspartnerschaften angeht.<br />

11


12 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern,<br />

Malta und <strong>der</strong> Türkei<br />

Der rechtliche Rahmen für die Beziehungen zwischen<br />

<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und Zypern, Malta<br />

und <strong>der</strong> Türkei sind die Assoziierungsabkommen,<br />

die in den sechziger und Anfang <strong>der</strong> siebziger Jahre<br />

geschlossen wurden. <strong>Die</strong> Abkommen betreffen<br />

Handelsfragen und verschiedene an<strong>der</strong>e<br />

Kooperationsbereiche und zielen auf die progressive<br />

Herstellung einer Zollunion zwischen <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaft und dem betroffenen<br />

Land ab. Was die Türkei betrifft, wurde dieses Ziel<br />

1995 mit dem Inkrafttreten des Abkommens über die<br />

Zollunion erreicht. Mit Zypern sollen die Fortschritte<br />

im Hinblick auf eine Zollunion bis 2002 abgeschlossen<br />

sein. Für Malta wurden nur wenige Fortschritte<br />

erreicht. Allerdings hält Malta weiterhin an dem Ziel<br />

fest, die laufenden Beitrittsverhandlungen im Jahr<br />

2002 abzuschließen. <strong>Die</strong>ser Schritt würde<br />

automatisch zu einer Zollunion mit <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft führen.<br />

Im Gegensatz zu den neueren Europa-Abkommen<br />

sehen die frühen Assoziierungsabkommen keinen<br />

politischen Dialog vor. Ein solcher Dialog findet für<br />

Zypern und Malta auf <strong>der</strong> Grundlage eines<br />

speziellen Beschlusses des Rates für allgemeine<br />

Angelegenheiten sowie im Falle <strong>der</strong> Türkei auf <strong>der</strong><br />

Basis spezieller Entschließungen des<br />

Assoziationsrates und <strong>der</strong> Schlussfolgerungen des<br />

Europäischen Rats von Helsinki statt. Im Dezember<br />

1997 suspendierte die Türkei einseitig ihren<br />

politischen Dialog mit <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, nahm ihn jedoch Ende<br />

1999 wie<strong>der</strong> auf.<br />

<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften<br />

In <strong>der</strong> Agenda 2000 betonte die Europäische<br />

Kommission die Notwendigkeit einer direkten Hilfe<br />

für die spezifischen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong>,<br />

indem sie Unterstützung zur Überwindung spezieller<br />

Probleme erhalten, auf die in den Stellungnahmen<br />

hingewiesen wird.<br />

<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaft wird diesen Bedürfnissen<br />

gerecht und stellt den zentralen Pfeiler <strong>der</strong><br />

intensivierten Heranführungsstrategie dar, wie es<br />

auch in den Stellungnahmen und den seit 1998<br />

erstellten Regelmäßigen Berichten <strong>der</strong> Kommission<br />

zum Ausdruck kommt. <strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaft legt<br />

die Prioritäten für die Beitrittskandidaten bei ihrer<br />

Vorbereitung auf die <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft fest und<br />

vereint verschiedene Formen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Hilfe in einem<br />

einzigen Rahmen.<br />

Der Europäische Rat von Luxemburg billigte die<br />

Beitrittspartnerschaft im Dezember 1997 als<br />

wichtigstes Instrument zur Stärkung <strong>der</strong> Heranführungsstrategie.<br />

<strong>Die</strong> ersten Beitrittspartnerschaften<br />

für die Län<strong>der</strong> Zentral- und Osteuropas wurden 1998<br />

beschlossen und 1999 überarbeitet.<br />

Beitrittspartnerschaften für Zypern und Malta wurden<br />

ebenfalls auf <strong>der</strong> Grundlage einer separaten<br />

Ratsverordnung 2000 beschlossen.<br />

Eine Beitrittspartnerschaft mit <strong>der</strong> Türkei wurde im<br />

März 2001 auf den Weg gebracht.<br />

<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaft eines jeden Landes legt<br />

eindeutige kurz- und mittelfristige Prioritäten fest.<br />

Sie weist ebenfalls auf die wichtigsten Instrumente<br />

und zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen<br />

hin, <strong>der</strong>en Nutzen zum tatsächlichen Erreichen <strong>der</strong><br />

Ziele maximiert werden sollte.<br />

<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften sind daher zum einzigen<br />

Programmrahmen für die Unterstützung <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaft geworden.<br />

Zur Angleichung <strong>der</strong> Prioritäten und zur Abdeckung<br />

<strong>der</strong> gesamten Vorbeitrittshilfe werden die<br />

Beitrittspartnerschaften regelmäßig aktualisiert.<br />

Eine Prüfung <strong>der</strong> Betrittspartnerschaften ist gegen<br />

Ende 2001 vorgenommen worden.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

Beitrittspartnerschaften 1999:<br />

Beispiele für kurzfristige Prioritäten<br />

Bulgarien: Wirtschaftliche Kriterien: Ergreifen von<br />

Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Umwelt und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nationalen inländischen<br />

Investitionen.<br />

Estland: Politische Kriterien: Ergreifen konkreter<br />

Maßnahmen zur Integration von Personen ohne<br />

estnische Staatsangehörigkeit, einschließlich<br />

Sprachunterricht und die Bereitstellung <strong>der</strong> nötigen<br />

finanziellen Unterstützung.<br />

Lettland: Politische Kriterien: Ergreifen weiterer<br />

konkreter Maßnahmen zur Integration von Personen<br />

ohne lettische Staatsangehörigkeit, einschließlich<br />

Sprachunterricht und die Bereitstellung <strong>der</strong> nötigen<br />

finanziellen Unterstützung.<br />

Litauen: Energie: Beginn mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />

einer umfassenden Energiestrategie gemäß <strong>der</strong><br />

Vereinbarung über das Konto ‘Nukleare Sicherheit’,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> rechtlichen und technischen<br />

Vorbereitung für die endgültige Schließung und<br />

Abrüstung des Blocks 1 des Kernkraftwerks Ignalina.<br />

Malta: Umwelt: Verabschiedung einer Strategie<br />

und eines ausführlichen, richtlinienspezifischen<br />

Programms für die Umsetzung, Implementierung<br />

und Anwendung des Rechtsbestands <strong>der</strong> <strong>EU</strong> im<br />

Umweltbereich, insbeson<strong>der</strong>e über die<br />

Ausarbeitung einer Rahmen- und sektorspezifischen<br />

Gesetzgebung und <strong>der</strong> gleichzeitigen Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Umsetzungsverordnungen und<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse für den Kapazitätsaufbau.<br />

Polen: Wirtschaftliche Kriterien: Umsetzen des<br />

revidierten Programms für die Umstrukturierung in<br />

<strong>der</strong> Stahlindustrie (vollständige Privatisierung und<br />

Rückkehr zur Rentabilität).<br />

Rumänien: Wirtschaftliche Kriterien: Wie<strong>der</strong>herstellen<br />

<strong>der</strong> volkswirtschaftlichen Rentabilität,<br />

insbeson<strong>der</strong>e über die Umsetzung <strong>der</strong> Strukturreform<br />

und die Bestimmung einer mittelfristigen<br />

Strategie; und Vereinbarung einer gemeinsamen<br />

Beurteilung mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission.<br />

Slowakische Republik: Wirtschaftliche Kriterien:<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit, unterstützt durch<br />

eine transparente Reform des Finanzsektors, Privatisierung<br />

<strong>der</strong> Finanzinstitutionen und Mechanismen zur<br />

Wie<strong>der</strong>erlangung uneinbringlicher For<strong>der</strong>ungen.<br />

Slowenien: Verwaltungskapazität: Beschleunigen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Verwaltungsreform, einschließlich <strong>der</strong><br />

Einführung eines Gesetzes für den öffentlichen <strong>Die</strong>nst.<br />

Tschechische Republik: Wirtschaftliche Kriterien:<br />

Abschließen <strong>der</strong> Umstrukturierung des Bankwesens<br />

(Privatisierung <strong>der</strong> beiden letzten Großbanken; Lösen<br />

von Problemen mit uneinbringlichen For<strong>der</strong>ungen)<br />

Türkei: Politische Kriterien: <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft<br />

erfor<strong>der</strong>t, dass das Beitrittsland über ein stabiles Institutionengefüge<br />

sowie eine intakte Demokratie verfügt.<br />

Ferner müssen Prinzipien <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit, die<br />

Achtung <strong>der</strong> Menschenrechte sowie <strong>der</strong> Respekt vor<br />

und <strong>der</strong> Schutz von Min<strong>der</strong>heiten gewährleistet sein.<br />

Ungarn: Justiz und Inneres: Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />

Grenzposten und <strong>der</strong> ‘Kontrolle <strong>der</strong> grünen Grenze’<br />

und Ausbau <strong>der</strong> Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur,<br />

um eine vollständige Beteiligung am<br />

Schengener Informationssystem zu ermöglichen.<br />

Zypern: Binnenmarkt: Verabschiedung eines Rahmenrechtsbestands<br />

für die Standardisierung und Zertifizierung;<br />

Durchführen <strong>der</strong> Mehrwertsteuerharmonisierung<br />

in bezug auf Standard- und reduzierte Sätze; Anpassung<br />

<strong>der</strong> Gesetzgebung; und bessere Anwendung <strong>der</strong><br />

Sicherheitsstandards für den Seeverkehr.<br />

Alle beitrittswilligen Län<strong>der</strong> haben ein Nationales<br />

Programm für die Übernahme des Acquis aufgestellt.<br />

Das Nationale Programm erläutert ausführlich, wie <strong>der</strong><br />

jeweilige Beitrittskandidat gedenkt, die Prioritäten <strong>der</strong><br />

Beitrittspartnerschaft zu verwirklichen und seine<br />

Integration in die <strong>EU</strong> vorzubereiten. Das Nationale<br />

Programm für die Übernahme des Acquis ergänzt<br />

somit die Beitrittspartnerschaft: Es sollte einen<br />

Zeitplan für die Erfüllung <strong>der</strong> Prioritäten und Ziele<br />

enthalten und dort, wo es möglich ist und angebracht<br />

erscheint, die hierfür bestimmten finanziellen und<br />

Humanressourcen angeben.<br />

13


14 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Vorbeitrittsinstrumente<br />

für die Beitrittskandidaten<br />

Mitteleuropas ab dem Jahr 2000<br />

Phare<br />

- finanziert Maßnahmen für den institutionellen<br />

Auf- und Ausbau in allen Sektoren und für alle<br />

Arten von Investitionen in den Bereichen, die<br />

nicht von den beiden übrigen Instrumenten<br />

abgedeckt werden, einschließlich integrierte<br />

regionale Entwicklungsprogramme;<br />

- besitzt ein jährliches Budget in Höhe von<br />

¤ 1.560 Mio.;<br />

- wird von <strong>der</strong> GD <strong>Erweiterung</strong> verwaltet,<br />

die mit Unterstützung durch den Phare-<br />

Verwaltungsausschuss auch die allgemeine<br />

Koordinierung <strong>der</strong> drei Instrumente wahrnimmt.<br />

ISPA<br />

- finanziert große Infrastrukturprojekte in den<br />

Bereichen Umwelt und Verkehr;<br />

- besitzt ein jährliches Budget in Höhe von<br />

¤ 1.040 Mio.;<br />

- wird von <strong>der</strong> GD Regionalpolitik verwaltet.<br />

SAPARD<br />

- finanziert Landwirtschaft und ländliche<br />

Entwicklung;<br />

- besitzt ein jährliches Budget in Höhe<br />

von ¤ 520 Mio.;<br />

- wird von <strong>der</strong> GD Landwirtschaft verwaltet.<br />

<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe<br />

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des<br />

Europäischen Rates von Berlin (24.-25. März 1999) ist<br />

die Vorbeitrittshilfe für die Bewerberlän<strong>der</strong><br />

Mitteleuropas seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt<br />

worden. Wie es die Europäische Kommission in <strong>der</strong><br />

Agenda 2000 vorsieht, werden zwischen 2000 und<br />

2006 jährlich ¤ 3.120 Millionen über das Phare-<br />

Programm und zwei neue Vorbeitrittsinstrumente, ISPA<br />

und SAPARD, welche 2000 eingeführt wurden (siehe<br />

unten), zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> Programmplanung<br />

im Rahmen dieser drei Vorbeitrittsinstrumente wird<br />

gemäß den in den Beitrittspartnerschaften festgelegten<br />

Grundsätzen, Prioritäten und Bedingungen erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> nach dem Beitritt <strong>der</strong> ersten Mitgliedstaaten<br />

weiterhin zur Verfügung stehenden Vorbeitrittsmittel<br />

werden erneut auf die übrigen Beitrittskandidaten<br />

verteilt, sodass dieselben globalen Vorbeitrittsmittel<br />

eine kleinere Anzahl von Län<strong>der</strong>n unterstützen werden.<br />

Vorbeitrittshilfe für Zypern und Malta ab<br />

dem Jahr 2000:<br />

Vorbeitrittshilfe für Zypern und Malta wird im Rahmen<br />

einer speziellen Verordnung des Rates gewährt, für<br />

die eine Mittelzuweisung in Höhe von ¤ 95 Millionen<br />

für den Zeitraum 2000-2004 vorgesehen ist. <strong>Die</strong> Hilfe<br />

soll sich auf den Harmonisierungsprozess (auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> in den Beitrittspartnerschaften<br />

festgelegten prioritären Bereiche) sowie im Falle<br />

Zyperns auf bi-kommunale Maßnahmen konzentrieren,<br />

die den politischen Einigungsprozess unterstützen.<br />

Vorbeitrittshilfe für die Türkei:<br />

Eine solche Hilfe wird im Rahmen <strong>der</strong> beiden Verordnungen<br />

über eine ‘Europäische Strategie’ für die Türkei<br />

(¤ 150 Millionen für den Zeitraum 2000- 2002) sowie im<br />

Rahmen des MEDA-II-Programms (¤ 127 Millionen pro<br />

Jahr) bereitgestellt. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass sich die jährlichen<br />

Finanzzuweisungen für die Türkei ab dem Jahr<br />

2000 nahezu verdoppelt haben (¤ 177 Millionen im<br />

Vergleich zu ¤ 93 Millionen während des Zeitraums 1996-<br />

1999). Einheitliche Richtlinien zur Haushaltsplanung bei<br />

<strong>der</strong> Vorbeitrittshilfe für die Türkei wurden 2001<br />

beschlossen. Neue Finanzierungsvorschriften zur Umsetzung<br />

dieser Vorgaben wurden für 2001 vorgesehen.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

Das Phare-Programm<br />

In <strong>der</strong> Agenda 2000 schlug die Europäische Kommission<br />

vor, das Phare-Programm auf die Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> mitteleuropäischen Beitrittskandidaten auf die<br />

<strong>EU</strong>-Mitgliedschaft zu konzentrieren, indem es den<br />

Schwerpunkt auf zwei wesentliche Prioritäten für die<br />

Übernahme des Acquis Communautaire legt: Aufbau<br />

von Institutionen und Investitionsför<strong>der</strong>ung. Gemäß<br />

einer Mitteilung des für <strong>Erweiterung</strong>sfragen zuständigen<br />

<strong>EU</strong>-Kommissars Verheugen ('Phare 2000,<br />

Vorbereitungen zur Überprüfung und Stärkung zur<br />

Mitgliedschaft'), sind für den Zeitraum 2000-2006 zwei<br />

weitere Schwerpunkte hinzuzufügen: <strong>Die</strong> bisherige<br />

Umsetzung von Reformvorhaben sowie die Anbindung<br />

an Strukturfonds. Phare garantiert einen direkten Zugang<br />

zu Strukturfonds und unterrichtet über Strukturen<br />

und Verfahren, welche die Nutzung von Mitteln aus<br />

Strukturfonds nach einem Beitritt ermöglicht.<br />

Institutioneller Auf- und Ausbau<br />

Der Aufbau von Institutionen (‘Institution Building’) soll<br />

die demokratischen Institutionen, öffentlichen Verwaltungen<br />

und Organisationen, die für die Umsetzung und<br />

Anwendung <strong>der</strong> Gesetzgebung <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

zuständig sind, anpassen und stärken. Der Integrationsprozess<br />

ist nicht nur eine Frage <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong><br />

Gesetzgebung <strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> an die <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> tatsächlichen und<br />

effizienten Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzestexte. <strong>Die</strong>s<br />

schließt die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong> Strukturen,<br />

Humanressourcen und Managementfähigkeiten ein.<br />

Der institutionelle Auf- und Ausbau erfor<strong>der</strong>t die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Managementsysteme sowie die<br />

Ausbildung und Vorbereitung zahlreicher Beamter und<br />

öffentlicher Bediensteter sowie von Fachleuten und<br />

Akteuren des Privatsektors: von Richtern und<br />

Finanzkontrolleuren bis hin zu Umweltinspektoren und<br />

Statistikern, um nur ein paar Beispiele zu nennen.<br />

Ungefähr 30 Prozent <strong>der</strong> Phare-Mittel werden im<br />

Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen<br />

Rats von Luxemburg dafür verwandt, dieser Notwendigkeit<br />

des Aufbaus von Institutionen vor allem über den<br />

Mechanismus <strong>der</strong> Partnerschaften gerecht zu werden.<br />

<strong>Die</strong> Partnerschaften<br />

<strong>Die</strong> Partnerschaften (engl. Twinning) wurden im<br />

Mai 1998 als wichtigstes Instrument für den<br />

institutionellen Auf- und Ausbau gestartet, um den<br />

Beitrittskandidaten bei ihrer Entwicklung mo<strong>der</strong>ner<br />

und effizienter Verwaltungen mit den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Strukturen, Humanressourcen und Managementfähigkeiten<br />

zur Umsetzung des Acquis<br />

Communautaire nach den gleichen Standards wie<br />

in den Mitgliedstaaten behilflich zu sein.<br />

Partnerschaftsprorgamme beinhalten die Abordnung<br />

von <strong>EU</strong>-Experten in ein beitrittswilliges Land zur<br />

Begleitung laufen<strong>der</strong> Prozesse. Jedes Partnerschaftsprojekt<br />

verfügt über mindestens einen Heranführungsberater,<br />

bei dem es sich um einen Beamten<br />

einer mitgliedstaatlichen Behörde o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />

autorisierten Einrichtung handelt, <strong>der</strong> in Vollzeit in<br />

dem entsprechenden Ministerium des Bewerberlands<br />

für einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten<br />

arbeitet, um das Projekt durchzuführen.<br />

Für den Programmzeitraum 1998 bis 2001 konzentrierten<br />

sich die Partnerschaften mit einer Gesamtzahl<br />

von 475 auf vier prioritäre Bereiche: Landwirtschaft,<br />

Umwelt, Finanzen sowie Justiz und Inneres.<br />

Bei ihnen handelt es sich um kurzfristige prioritäre<br />

Sektoren, die in den Beitrittspartnerschaften festgelegt<br />

wurden. <strong>Die</strong> Partnerschaften erstrecken sich<br />

ebenfalls auf Projekte, die die beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong> auf die Einführung <strong>der</strong> Strukturfonds<br />

vorbereiten. Aber auch an<strong>der</strong>e wichtige Politikfel<strong>der</strong><br />

wurden durch Partnerschaften abgedeckt,<br />

beispielsweise Sozialpolitik, Drogenbekämpfung,<br />

Transport- und Verkehrspolitik, Regulierung des<br />

Telekommunikationsmarktes, etc.<br />

15


16 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Partnerschaften bieten den Rahmen für Verwaltungen<br />

und halbstaatliche Einrichtungen in den<br />

beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n mit ihren Pendants in den<br />

Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsam<br />

an klar definierten Projekten zu arbeiten, welche<br />

die Übertragung, Umsetzung und Anwendung<br />

bestimmter Teile des Acquis Communautaire<br />

erfor<strong>der</strong>n. Das wichtigste Merkmal eines<br />

Partnerschaftsprojekts ist, dass es darauf ausgerichtet<br />

ist, spezifische garantierte Ergebnisse<br />

zu erbringen. Es verfolgt nicht den Zweck, die<br />

allgemeine Zusammenarbeit zu för<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n<br />

soll spezielle Resultate liefern, die im voraus von<br />

den Parteien für die Umsetzung <strong>der</strong> prioritären<br />

Bereiche des Acquis vereinbart und in den<br />

Beitrittspartnerschaften dargelegt wurden.<br />

Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Partnerschaften<br />

(Beispiele)<br />

Bulgarien: Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong><br />

SAPARD Einsatztruppe (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />

Griechenland). Das Projekt lieferte die folgenden<br />

Resultate:<br />

● Vorbereitung und Zustimmung zum Nationalen<br />

Landwirtschafts- und ländlichen Entwicklungsplan<br />

● <strong>Die</strong> Errichtung <strong>der</strong> rechtlichen und verwaltungstechnischen<br />

Organisation <strong>der</strong> SAPARD<br />

Finanzverwaltung sowie<br />

● <strong>Die</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

von Bulgarischen Beamten im Ministerium für<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie des staatlichen<br />

Landwirtschaftsfonds.<br />

Estland: Einrichtung von effizienten Systemen<br />

zur Einrichtung von Finanzmanagement- und<br />

Controllingverfahren zur Stärkung <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und Verantwortlichkeit im öffentlichen Sektor (leiten<strong>der</strong><br />

Projektpartner Irland). Beson<strong>der</strong>e Anstrengung Estlands<br />

sind erfor<strong>der</strong>lich, um <strong>EU</strong> Standards bei Finanzkontrollsystemen<br />

zu erfüllen, welche u.a. zur angemessenen<br />

Verwaltung von Vorbeitrittsmitteln und <strong>EU</strong>-Fonds<br />

notwendig sind. <strong>Die</strong> irischen Partner werden Unterstützung<br />

bei <strong>der</strong> Analyse und Entwicklung von Finanzkontrollmechanismen<br />

leisten, Gesetzesinitiativen<br />

vorbereiten, Kapazitäten in Finanzkontrollabteilungen<br />

stärken und Fortbildungsmaßnahmen für Ausbil<strong>der</strong> und<br />

Finanzprüfer anbieten.<br />

Lettland: Verbesserung und Ausbau <strong>der</strong> staatlichen<br />

Finanzbehörden (leitende Projektpartner Schweden<br />

und Belgien). <strong>Die</strong>ses Projekt zielt darauf ab, auf <strong>der</strong><br />

einen Seite einen Personalentwicklungsplan für die<br />

lettische Steuerverwaltung zu entwickeln und<br />

umzusetzen. Ferner soll ein Frühwarnsystem zur<br />

Erfassung des Imports von verbotenen, prekären und<br />

hoch zu versteuernden Waren aufgebaut werden.<br />

Litauen: Drei Partnerschaftsprojekte, die jeweils mit<br />

acht Heranführungsberatern ausgestattet sind, sind im<br />

litauischen Energiesektor eingerichtet worden<br />

(leiten<strong>der</strong> Projektpartner Dänemark). Das Ziel des im<br />

Wirtschaftsministerium untergebrachten Partnerschaftsprojektes<br />

ist, dass die politischen und rechtlichen<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Regulierung des Energiesektors<br />

umgesetzt werden. Bei den beiden Energieversorgungs-<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

unternehmen, „Litauische Gas“ und „Litauische<br />

Energie“, helfen Partnerschaften bei <strong>der</strong><br />

Restrukturierung <strong>der</strong> Unternehmen, <strong>der</strong> Einführung<br />

westlicher Managementtechniken und Informationssysteme.<br />

Ferner unterstützen sie die Entfaltung<br />

unterschiedlicher Transformationsprozesse.<br />

Polen: Unterstützung beim Aufbau von Politikbereichen,<br />

die zur dritten Säule (gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik) <strong>der</strong> <strong>EU</strong> Politik gehören. Stärkung <strong>der</strong><br />

Ministerien für Inneres und Justiz bei <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> organisierten Kriminalität (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />

Frankreich) durch eine verbesserte Ausbildung <strong>der</strong><br />

Staatsanwaltschaft und des wissenschaftlichen Personals<br />

<strong>der</strong> Polizei. Das Projekt legt ferner einen Schwerpunkt<br />

auf Kriminalität im <strong>Die</strong>nstleistungsbereich sowie<br />

Ausbildungshilfen für forensische Polizeifachkräfte,<br />

beispielsweise Fingerabdruckauswertung und –verwaltung,<br />

Kriminalitätsanalyse und Computerfortbildungsmaßnahmen.<br />

Rumänien: Aufbau einer Nationalen Anti-<br />

Korruptionsstruktur (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />

Spanien). Bei <strong>der</strong> Generalstaatsanwaltschaft wird eine<br />

Spezialabteilung eingerichtet, welche sich - unter<br />

Einbeziehung nationaler Beamter im Hinblick auf Fälle<br />

aktiver und passiver Bestechung - mit <strong>der</strong> Aufklärung und<br />

Bekämpfung von Korruption und damit verbundener<br />

organisierter Kriminalität befasst.<br />

<strong>Die</strong>ses hochspezialisierte Projekt wird das rumänische<br />

Personal innerhalb <strong>der</strong> neuen Abteilung stärken und es<br />

mit Erfahrungswerten und Kenntnissen im bezug auf<br />

mo<strong>der</strong>ne Untersuchungstechniken ausstatten.<br />

Slovenien: Arbeitsmarktbezogene Projekte<br />

(leiten<strong>der</strong> Projektpartner Schweden) helfen Slowenien bei<br />

<strong>der</strong> Umsetzung des Acquis Communautaire im Bereich<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmerfreizügigkeit und bei <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherungssysteme. <strong>Die</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />

Kapazitäten <strong>der</strong> slowenischen Institutionen wird sie in<br />

die Lage versetzen, bei <strong>der</strong> Koordination von Sozialversicherungsmaßnahmen<br />

auf <strong>EU</strong>-Ebene aktiv zu sein.<br />

Slowakische Republik: Verwaltung <strong>der</strong> Wasserwirtschaft<br />

und <strong>der</strong> Schutz von Wasserressourcen<br />

(leiten<strong>der</strong> Projektpartner Nie<strong>der</strong>lande). <strong>Die</strong>ses Projekt legt<br />

einen Schwerpunkt auf die Harmonisierung von sektorspezifischen<br />

Politikbereichen und die Stärkung <strong>der</strong><br />

Institutionen im Bereich <strong>der</strong> Wasserwirtschaft. Eine<br />

Strategie, welche die gesetzlichen und organisatorischen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

sowie Vorschläge für einen Zeitplan ihrer Umsetzung<br />

werden ausgearbeitet. Gleichzeitig wird die Effizienz<br />

<strong>der</strong> Wasserqualitätskontrolle überprüft. Politisch<br />

verantwortliche und an<strong>der</strong>e Führungskräfte werden<br />

aus- und fortgebildet.<br />

Tschechische Republik: Restrukturierung des<br />

Ministeriums für Landwirtschaft und Einrichtung<br />

einer Marktinterventionsagentur (leiten<strong>der</strong> Projektpartner<br />

Deutschland). <strong>Die</strong>ses Projekt legt den Schwerpunkt auf:<br />

● Eine Analyse <strong>der</strong> allgemeinen Organisation,<br />

Funktionen und Aktivitäten des Tschechischen<br />

Ministeriums für Landwirtschaft.<br />

● <strong>Die</strong> Einrichtung eines staatlichen landwirtschaftlichen<br />

Interventionsfonds zur Umsetzung, Finanzierung und<br />

Kontrolle von Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik <strong>der</strong> Union;<br />

einschließlich <strong>der</strong> Einrichtung einer Zahlungsagentur.<br />

● <strong>Die</strong> Anpassung von tschechischen<br />

Marktorganisationen an Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik <strong>der</strong> Union.<br />

● <strong>Die</strong> Einrichtung eines landwirtschaftlichen Marktinformationssystems,<br />

welches landwirtschaftliche<br />

Daten in Echtzeit an Anwen<strong>der</strong> und Verwaltungsbeamte<br />

auf nationaler und <strong>EU</strong>-Ebene übermittelt.<br />

Ungarn: Ausbildung zur Untersuchung von organisiertem<br />

Verbrechen (leiten<strong>der</strong> Projektpartner Großbritannien in<br />

Zusammenarbeit mit den Nie<strong>der</strong>landen, Deutschland,<br />

Italien und Frankreich). Das Projekt zielt darauf ab, ein<br />

Ausbildungsprogramm für ungarische Strafverfolgungsbehörden<br />

aufzulegen, um <strong>der</strong>en Handlungsfähigkeit<br />

bei <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> organisierten Kriminalität zu<br />

stärken. Das Training richtet sich an Ausbil<strong>der</strong>, die ihre<br />

eigene Ausbildungsmethode entwickeln und Programme<br />

für künftigen Bedarf entwerfen und voranbringen sollen.<br />

Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades einzelner<br />

Programmmodule (krimineller Terrorismus, Zeugenschutz,<br />

grenzüberschreitende Kriminalität, Analyse krimineller<br />

Intelligenzsysteme, Korruption, Finanz- und Computerbezogene<br />

Kriminalität, Geheimoperationen), kann jeweils<br />

nur eine kleine Zahl von Ausbil<strong>der</strong>n geschult werden.<br />

Bisher sind Partnerschaftsprogramme für beitrittswillige<br />

Län<strong>der</strong> Mittel- und Osteuropas aufgelegt worden. Ab 2001<br />

werden ebenfalls Partnerschaften in Malta und Zypern<br />

eingerichtet, <strong>der</strong>en Vorbereitungen bereits anlaufen.<br />

<strong>Die</strong> Türkei wird ab 2002 in das Programm aufgenommen.<br />

17


18 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Investitionen aufgrund <strong>der</strong> Übernahme<br />

des Acquis<br />

Das zweite Ziel des Phare-Programmes, Investitionsför<strong>der</strong>ung,<br />

hat seit dem Jahr 2000 zwei verschiedene<br />

Formen angenommen: Investitionen zur Stärkung <strong>der</strong><br />

regulativen Infrastruktur, die zur Angleichung an den<br />

Acquis Communautaire benötigt werden, werden nun<br />

durch Investitionen im Bereich <strong>der</strong> wirtschaftlichen und<br />

sozialen Kohäsion ergänzt. Ca. 70 Prozent <strong>der</strong> Phare-Mittel<br />

werden für Investitionen veranschlagt, die auf diese zwei<br />

Investitionstypen gleichmäßig verteilt werden.<br />

<strong>Die</strong> Übernahme des Acquis Communautaire bedeutet,<br />

dass die beitrittswilligen Län<strong>der</strong> so bald wie möglich ihre<br />

Unternehmen und wichtigsten Infrastrukturen an die<br />

Normen und Standards <strong>der</strong> Gemeinschaft anpassen<br />

werden müssen. <strong>Die</strong>s wird erhebliche Investitionen<br />

erfor<strong>der</strong>n, vor allem, was die Anwendung <strong>der</strong> Gemeinschaftsbestimmungen<br />

in Bereichen wie Umwelt, nukleare<br />

Sicherheit, Verkehrssicherheit, Arbeitsbedingungen,<br />

Vermarktung von Nahrungsmittelprodukten, Verbraucherinformation<br />

und Kontrolle <strong>der</strong> Produktionsprozesse<br />

anbelangt. Zur Vermeidung langer Übergangszeiten sind<br />

Investitionen zur Anpassung an die Gemeinschaftsnormen<br />

und zur Entwicklung <strong>der</strong> wesentlichen Infrastrukturen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. <strong>Die</strong>se Investitionen stärken die<br />

Fähigkeit <strong>der</strong> Beitrittskandidaten, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des <strong>EU</strong>-Beitritts gerecht zu werden und dem Wettbewerbsdruck<br />

standzuhalten.<br />

Im Jahr 2000 wurde eine zweite Komponente <strong>der</strong> Investitionsunterstützung<br />

im Bereich <strong>der</strong> wirtschaftlichen und<br />

sozialen Kohäsion aufgelegt. Sie basiert auf sogenannten<br />

Nationalen Entwicklungsplänen. <strong>Die</strong>ser Investitionstyp<br />

dient vornehmlich dazu, Beitrittskandidaten bei <strong>der</strong><br />

Stärkung ihrer Institutionen, welche zur Implementierung<br />

<strong>der</strong> Strukturfonds nach einem <strong>EU</strong>-Beitritt notwendig sind,<br />

zu unterstützen. Im allgemeinen beinhalten diese beiden<br />

Typen <strong>der</strong> Investitionsunterstützung unterschiedliche<br />

Maßnahmen, beispielsweise strukturelle und soziale<br />

Aktionen, die Entwicklung des Mittelstandes, die Umsetzung<br />

von europäischem Recht sowie <strong>der</strong> Aufbau kleiner und<br />

mittlerer Infrastrukturen. Seit dem Jahr 2000 wurden die<br />

neuen Vorbeitrittsinstrumente ISPA und SAPARD die<br />

Investitionskapazität in Projekte zur Übernahme des<br />

Acquis, die im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Finanzierung <strong>der</strong><br />

<strong>EU</strong> für die mitteleuropäischen Beitrittskandidaten geför<strong>der</strong>t<br />

werden, mehr als verdoppelt.<br />

<strong>Die</strong> Kofinanzierung mit <strong>der</strong> EIB und<br />

den Internationalen Finanzinstitutionen<br />

Im Dezember 1999 vereinbarte <strong>der</strong> Ministerrat Mittel<br />

in Höhe von ¤ 8.680 Mio. für die Darlehensaktivitäten<br />

<strong>der</strong> Europäischen Investitionsbank (EIB) in Mittel- und<br />

Osteuropa für den Zeitraum Februar 2000 - Januar<br />

2007. Im Januar 2000 genehmigte <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong><br />

Gouverneure <strong>der</strong> EIB eine zusätzliche Vorbeitritts-<br />

Fazilität in Höhe von ¤ 8.500 Mio. für die Dauer von 3<br />

1/2 Jahre. Malta, die Türkei und Zypern sind <strong>der</strong>zeit<br />

ebenfalls berechtigt, EIB-Mittel zu beziehen.<br />

<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe <strong>der</strong> EIB erstreckt sich auf die<br />

prioritären Investitionen in allen Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />

und konzentriert sich vor allem auf Projekte zur<br />

Erleichterung <strong>der</strong> Übernahme des Acquis<br />

Communautaire und zur Vertiefung <strong>der</strong> Integration mit<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong>. <strong>Die</strong> Finanzierung umfasst alle Sektoren, die<br />

normalerweise für eine EIB-Finanzierung in Frage<br />

kommen. Der Schwerpunkt wird auf den Bereichen<br />

Umweltschutz, Entwicklung von Verkehrs-,<br />

Telekommunikations- und Energieverbindungen,<br />

industrielle Wettbewerbsfähigkeit und regionale<br />

Entwicklung liegen.<br />

<strong>Die</strong> Vorbereitungshilfe spielt eine entscheidende Rolle<br />

zur Mobilisierung von Mitteln <strong>der</strong> Internationalen<br />

Finanzinstitutionen (IFI). <strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />

unterzeichnete zu diesem Zweck am 2. März 1998 ein<br />

Vereinbarungsprotokoll mit <strong>der</strong> Europäischen Bank für<br />

Wie<strong>der</strong>aufbau und Entwicklung (EBWE) und <strong>der</strong><br />

Weltbank, um die Zusammenarbeit auszubauen und<br />

eine Kofinanzierung zu erleichtern. Vier neue Partner<br />

traten dem Protokoll im Oktober 1998 bei: <strong>Die</strong><br />

Nordische Umweltfinanzkorporation (NEFCO), die<br />

Nordische Investitionsbank (NIB), die Internationale<br />

Finanzkorporation (IFC) und <strong>der</strong> Europäische Fonds für<br />

Soziale Entwicklung des Europarates. <strong>Die</strong> EIB arbeitet<br />

eng mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission zusammen,<br />

um zur Verwirklichung <strong>der</strong> politischen Ziele <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

beizutragen, und kooperiert mit <strong>der</strong> EBWE und <strong>der</strong><br />

Weltbank im Geiste des Vereinbarungsprotokolls.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

Im Zeitraum 1998-1999 wurden mehr als ¤ 900 Mio.<br />

(¤ 150 Mio. aus dem Phare-Programm und ¤ 750 Mio.<br />

von den IFI) für Investitionsprojekte in den Bereichen<br />

Verkehr und Umwelt mobilisiert. Je<strong>der</strong> Euro aus dem<br />

Phare-Programm zog daher ¤ 5 von den IFI nach sich.<br />

<strong>Die</strong>se Hebelwirkung erreicht ein Verhältnis von 1:8,<br />

wenn die Eigenmittel <strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong><br />

berücksichtigt werden.<br />

Seit dem Jahr 2000 dient das Programm ISPA als<br />

Hauptinstrument zur Kofinanzierung von<br />

Infrastrukturprojekten mit <strong>der</strong> EIB und an<strong>der</strong>en IFIs.<br />

Kofinanzierte Projekte im Umwelt- und<br />

Transportsektor werden in Bulgarien, Estland, Ungarn,<br />

Lettland, Litauen, Polen und Rumänien implementiert.<br />

Beispiele für die Kofinanzierung<br />

von ISPA und den IFIs im Jahr 2000<br />

Das Transitstrecken III Programm in Bulgarien wird<br />

zusammen von ISPA und <strong>der</strong> EIB finanziert.<br />

Das Programm beinhaltet die Wie<strong>der</strong>instandsetzung<br />

<strong>der</strong> Hauptverkehrsstraßen entlang <strong>der</strong> prioritären<br />

Verkehrswege, dem Pan-Europäischen Korridor IV,<br />

VIII und IX. Damit werden die erfolgreichen Transitstreckenprogramme<br />

I und II weitergeführt, welche<br />

ebenfalls von <strong>der</strong> EIB, durch Phare und vom Staat<br />

Bulgarien finanziert werden. Das Programm wird<br />

schnelle und effiziente Straßenverbindungen schaffen<br />

und dadurch Bulgariens Bemühungen zur Stärkung<br />

des Handels und <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung<br />

unterstreichen. Ferner werden durch die Initiativen<br />

operative Kosten reduziert und die Straßensicherheit<br />

erhöht.<br />

In Krakau, <strong>der</strong> drittgrößten Stadt Polens, wird zusammen<br />

mit <strong>der</strong> EBWE im Rahmen eines Werkvertrages<br />

eine Kläranlage gebaut. Sie wird vollkommen den<br />

Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen,<br />

die örtliche Wasserqualität erheblich verbessern und<br />

schließlich die Situation <strong>der</strong> Ostsee verbessern.<br />

<strong>Die</strong> Gegend wurde als Zielstandort in <strong>der</strong> Konvention<br />

von Helsinki bestimmt. <strong>Die</strong> Investition beinhaltet eine<br />

biologische, eine tertiäre Wie<strong>der</strong>aufbereitungsanlage,<br />

eine Klärschlammanlage sowie Anlagen zur<br />

Gewinnung von Biogas.<br />

Der Bedarf <strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> zur Anpassung<br />

an die Standards und Normen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft ist jedoch zu groß, als dass er nur aus<br />

Gemeinschaftsmitteln o<strong>der</strong> Darlehen von <strong>der</strong> EIB<br />

o<strong>der</strong> den IFI finanziert werden könnte. Größere<br />

Investitionen von <strong>EU</strong>-Unternehmen in die Bewerberlän<strong>der</strong><br />

würden vor allem im Umweltbereich die Last<br />

erheblich erleichtern. Es ist Sache <strong>der</strong> Beitrittskandidaten,<br />

die rechtlichen Rahmenvoraussetzungen<br />

zu schaffen, indem sie z.B. Konzessionsverträge für<br />

öffentliche <strong>Die</strong>nstleistungen vergeben, wodurch <strong>der</strong><br />

Privatsektor dazu beitragen könnte, die Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Anpassung an die Gemeinschaftsstandards<br />

mit Hilfe von Investitionen zu bewältigen, die nicht allein<br />

aus öffentlichen Mitteln finanziert werden können.<br />

19


20 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Öffnung <strong>der</strong> Programme und Agenturen<br />

<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

<strong>Die</strong> Gemeinschaftsprogramme sollen die<br />

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in<br />

bestimmten Politikbereichen (wie beispielsweise<br />

öffentliche Gesundheit, Umwelt, Forschung und<br />

Energie) för<strong>der</strong>n und zum Studenten- und<br />

Jugendaustausch (über Programme wie Sokrates,<br />

Leonardo da Vinci und Jugend für Europa) beitragen.<br />

Der Grundsatz <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong> Gemeinschaftsprogramme<br />

für die beitrittswilligen Län<strong>der</strong><br />

Mitteleuropas wurde im Juni 1993 vom Europäischen<br />

Rat von Kopenhagen beschlossen und im Dezember<br />

1994 vom Europäischen Rat von Essen erneut<br />

bestätigt. Über die Teilnahme <strong>der</strong> beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong> an den Gemeinschaftsprogrammen in<br />

zahlreichen Bereichen sollen sie mit <strong>der</strong> praktischen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Gemeinschaftspolitiken und<br />

–instrumente vertraut gemacht und beispielsweise<br />

<strong>der</strong> Austausch von Studenten, Jugendlichen,<br />

Wissenschaftlern und Beamten erleichtert werden.<br />

In <strong>der</strong> Agenda 2000 und in den Schlussfolgerungen<br />

<strong>der</strong> Sitzung des Europäischen Rats von Luxemburg<br />

Ende 1997 wurde die Bedeutung <strong>der</strong> Teilnahme an<br />

den Gemeinschaftsprogrammen als Teil <strong>der</strong><br />

intensivierten Heranführungsstrategie noch einmal<br />

unterstrichen. Der Europäische Rat ließ ebenfalls<br />

verlauten, dass die Bewerberstaaten ihre eigenen<br />

finanziellen Beiträge schrittweise erhöhen sollten,<br />

stimmte jedoch zu, dass das Phare-Programm im<br />

Falle <strong>der</strong> zehn assoziierten Län<strong>der</strong> Mitteleuropas<br />

weiterhin im Bedarfsfall einen Teil des nationalen<br />

Beitrags “bis maximal 10 Prozent <strong>der</strong> Phare-mittel<br />

finanzieren dürfe, ohne Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Teilnahme am Rahmenprogramm für Forschung und<br />

Entwicklung”. Der Europäische Rat stellte außerdem<br />

fest, dass die Beitrittskandidaten die Möglichkeit<br />

haben müssten, nach genau festgelegten und auf<br />

den jeweiligen Fall zugeschnittenen Modalitäten bei<br />

den sie betreffenden Punkten als Beobachter in den<br />

für die Kontrolle <strong>der</strong> Programme zuständigen<br />

Ausschüssen, an denen sie sich finanziell beteiligen,<br />

vertreten zu sein.<br />

Zur Zeit nehmen alle beitrittswilligen Län<strong>der</strong><br />

Mitteleuropas sowie Malta und Zypern an den<br />

Gemeinschaftsprogrammen teil, und zwar vor allem<br />

in den Bereichen Bildung und berufliche Bildung,<br />

Jugend, Kultur, Forschung, Energie, Umwelt sowie<br />

kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem ist<br />

infolge <strong>der</strong> Schlussfolgerungen des Europäischen<br />

Rats von Helsinki vom Dezember 1999 vorgesehen,<br />

dass die Türkei ebenfalls an den Gemeinschaftsprogrammen<br />

teilnehmen kann.<br />

Eine entsprechende Teilnahme <strong>der</strong> Beitrittskandidaten<br />

an den Gemeinschaftsagenturen ist vorgesehen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Europäischen Umweltagentur,<br />

welcher die 13 Beitrittskandidaten ab 2002 beitreten<br />

sollen. Ferner ist die Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />

Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und<br />

Drogensucht vorgesehen.<br />

Zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes in<br />

dieser Frage hat die Europäische Kommission in<br />

einer Mitteilung an den Rat <strong>der</strong> <strong>EU</strong> vom Dezember<br />

1999 allgemeine Leitlinien für die Teilnahme aller<br />

Beitrittskandidaten an den Programmen, Agenturen<br />

und Ausschüssen <strong>der</strong> Gemeinschaft vorgestellt.<br />

Demzufolge wurden neue Rechtsinstrumente<br />

entwickelt, um Verfahren zu mo<strong>der</strong>nisieren und<br />

so die Teilnahme von Beitrittskandidaten an<br />

Programmen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zu erleichtern.<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie<br />

Das Prüfungsverfahren –<br />

Regelmäßige Berichte<br />

Seit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Kommission zu den Fortschritten <strong>der</strong><br />

Beitrittskandidaten 1997 legt die Kommission dem<br />

Rat regelmäßige Berichte zu den weiteren<br />

Fortschritten, die von jedem Land erzielt wurden,<br />

vor. <strong>Die</strong> Berichte dienen dem Rat als Grundlage für<br />

Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> Verhandlungsführung<br />

o<strong>der</strong> ihre Ausweitung auf an<strong>der</strong>e beitrittswillige<br />

Län<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Beitrittskriterien<br />

(siehe Seite 8). <strong>Die</strong> Kommission legte dem Rat die<br />

erste Reihe dieser regelmäßigen Berichte über die<br />

zehn assoziierten Län<strong>der</strong> Mitteleuropas, Zypern und<br />

<strong>der</strong> Türkei im November 1998 vor. Der Europäische<br />

Rat von Wien (Dezember 1998) begrüßte und<br />

unterstützte die regelmäßigen Berichte <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission generell. Nachdem Malta<br />

im Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag<br />

wie<strong>der</strong> aufgegriffen hatte, verabschiedete die<br />

Kommission am 17. Februar 1999 eine aktualisierte<br />

Fassung ihrer Stellungnahme von 1993. Im Oktober<br />

1999 legte die Europäische Kommission eine zweite<br />

Reihe regelmäßiger Berichte zu den zehn<br />

assoziierten Län<strong>der</strong>n Mitteleuropas, Zypern, Malta<br />

und <strong>der</strong> Türkei. Eine dritte Reihe regelmäßiger<br />

Berichte folgte im November 2000.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser dritten Reihe regelmäßiger<br />

Berichte empfahl die Kommission dem<br />

Europäischen Rat im November 2000 folgendes<br />

zu beschließen:<br />

● accession <strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen negotiations should werden progress auf <strong>der</strong> in 2001-<br />

2002 Grundlage according <strong>der</strong> in to <strong>der</strong> indicative vorgeschlagenen priority schedules<br />

contained “Wegskizze” in a enthaltenen proposed ‘roadmap’, Prioritätenschemata whereby all<br />

requests für 2001 und for transitional 2002 fortgesetzt. measures Auf and diese other Weise<br />

outstanding wird die Union issues spätestens will be addressed bis Juni 2002 by the mit Union den<br />

with am weitesten the most fortgeschrittenen advanced countries Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />

at the latest by<br />

June in Verhandlungen 2002; über alle gefor<strong>der</strong>ten<br />

● while Übergangsmaßnahmen maintaining the principle und an<strong>der</strong>e of differentiation,<br />

offene<br />

this Fragen approach eintreten. should permit the conclusion of<br />

● negotiations Unter Wahrung in the des course Prinzips of <strong>der</strong> 2002 individuellen with those<br />

candidate Unterscheidung countries soll who dieser fulfil Ansatz all the zum criteria for<br />

membership;<br />

Abschluss <strong>der</strong> Verhandlungen im Laufe von<br />

● incorporation 2002 mit den of Län<strong>der</strong>n the acquis führen, by the welche candidate die<br />

Mitgliedschaftskriterien States in their legislation, erfüllen. and adaptation of their<br />

● <strong>Die</strong> capacity Berücksichtigung effectively to des implement Acquis Communautaire<br />

and enforce it,<br />

in remain nationalen the key Rechtssystemen conditions for progressing sowie die effiziente in the<br />

Anpassung negotiations. <strong>der</strong> The Ressourcen Commission zur will Einarbeitung thus continue des<br />

Acquis to monitor Communautaire negotiating countries’ und <strong>der</strong> Wahrung commitments seiner ;<br />

● the konsequenten Accession Partnerships Anwendung, remain bleiben the die central Haupt-<br />

pre-accession kriterien, welche strategy den Verhandlungsfortschritt<br />

instruments.<br />

● Turkey bestimmen. does <strong>Die</strong> not yet Kommission meet the wird conditions daher Zusagen for<br />

opening <strong>der</strong> verhandelnden negotiations. Län<strong>der</strong> Further überprüfen. action to implement<br />

● the <strong>Die</strong> pre-accession Beitrittspartnerschaften strategy is bleiben required die to zentralen enable it<br />

to Instrumente benefit from <strong>der</strong> its Vorbeitrittsstrategie.<br />

status as a candidate country.<br />

● the <strong>Die</strong> European Türkei erfüllt Conference noch nicht should alle Bedingungen<br />

continue to be<br />

used für die as Aufnahme the framework von Beitrittsverhandlungen.<br />

for discussing the future<br />

of Weitere the Union Schritte with zur the Umsetzung candidate countries <strong>der</strong> Vorbeitritts- ;<br />

● the strategie Commission’s sind notwendig communication und erfor<strong>der</strong>n, strategy dass should <strong>der</strong><br />

be Status implemented als Beitrittskandidat as a matter dahingehend of priority in richtig or<strong>der</strong> to<br />

allay genutzt fears wird. of enlargement, to inform about its<br />

● benefits <strong>Die</strong> Europäische and to win Konferenz over citizens’ sollte weiterhin support.<br />

als Rahmen zur Diskussion mit den<br />

The Beitrittskandidaten Nice European Council über die endorsed Zukunft the <strong>der</strong> Union<br />

enlargement genutzt werden. strategy proposed by the Commission.<br />

● <strong>Die</strong> Kommunikationsstrategie <strong>der</strong> Kommission<br />

sollte mit erhöhter Priorität behandelt und<br />

umgesetzt werden um Ängste vor <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong><br />

abzubauen, über die Vorzüge zu informieren und<br />

die Zustimmung <strong>der</strong> Bürger zu gewinnen.<br />

Der Europäische Gipfel von Nizza hat <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Kommission vorgeschlagenen <strong>Erweiterung</strong>sstrategie<br />

zugestimmt.<br />

21


22 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />

Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission beschloss <strong>der</strong> Europäische<br />

Rat von Luxemburg im Dezember 1997, einen<br />

‘allgemeinen <strong>Erweiterung</strong>sprozess’ für alle Län<strong>der</strong><br />

einzuleiten, die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten möchten. Er umfasst:<br />

● die Europa-Konferenz, die die Län<strong>der</strong> vereint, <strong>der</strong>en<br />

Wunsch es ist, <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beizutreten, d.h. die zehn<br />

beitrittswilligen Län<strong>der</strong> Mitteleuropas, Zypern, Malta<br />

und die Türkei. <strong>Die</strong> Konferenz ist ein multilaterales<br />

Forum, in dem Themen von gemeinsamem Interesse<br />

diskutiert werden können, wie die Außen- und<br />

Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres, regionale<br />

Zusammenarbeit o<strong>der</strong> wirtschaftliche Angelegenheiten.<br />

<strong>Die</strong> Konferenz trat erstmals am 12. März 1998<br />

in London zusammen. Im Dezember 1999 kündigte<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki eine Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> Europa-Konferenz an, um <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Lage Rechnung zu tragen. Der Gipfel<br />

von Nizza beschloss im Dezember 2000, die vom<br />

Assoziations- und Stabilisierungsprozess betroffenen<br />

Balkan-Län<strong>der</strong> und die EFTA - Staaten aufzufor<strong>der</strong>n,<br />

als voraussichtliche Mitglie<strong>der</strong> teilzunehmen.<br />

● den Beitrittsprozess, <strong>der</strong> am 30. März in Brüssel für<br />

alle zehn mittel- und osteuropäischen<br />

Bewerberlän<strong>der</strong>, Malta, die Türkei und Zypern<br />

gestartet wurde. Bei dem Beitrittsprozess handelt<br />

es sich um einen evolutiven und alle Kandidaten<br />

einbeziehenden Prozess, da alle diese Län<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>EU</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong>selben Kriterien beitreten.<br />

<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen<br />

Es gibt vier Hauptprinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen.<br />

Beitrittsverhandlungen richten sich in erster Linie<br />

darauf, dass <strong>der</strong> Acquis Communautaire von den<br />

Beitrittskandidaten umgesetzt und angewandt wird.<br />

Des weiteren sind auch Übergangsregelungen<br />

möglich, müssen aber ihrem Umfang und ihrer Dauer<br />

nach befristet werden und dürfen auch nicht den<br />

Wettbewerb sowie den Binnenmarkt beeinträchtigen.<br />

Zusätzlich sollten solche Regelungen mit einem Plan,<br />

<strong>der</strong> klar definierte Schritten zur Umsetzung des Acquis<br />

Communautaire enthält, versehen werden. Das dritte<br />

grundlegende Prinzip ist das <strong>der</strong> Differenzierung.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung mit einer Gruppe von Staaten<br />

gleichzeitig in Verhandlungen einzutreten bedeutet<br />

nicht, dass diese Verhandlungen zum gleichen<br />

Zeitpunkt abgeschlossen werden. Verhandlungen mit<br />

Beitrittskandidaten werden individuell geführt; die<br />

Geschwindigkeit des Verhandlungsprozesses hängt<br />

von <strong>der</strong> Vorbereitung jedes einzelnen Bewerberlandes<br />

sowie <strong>der</strong> Komplexität einzelner Sachfragen ab.<br />

Schließlich gilt es, das Prinzip des Aufholens zu<br />

berücksichtigen. <strong>Die</strong> auf dem Gipfel von Helsinki im<br />

Dezember 1999 getroffene Entscheidung, Verhandlungen<br />

mit einer zweiten Gruppe von Län<strong>der</strong>n aufzunehmen,<br />

legt fest, dass: “Bewerberlän<strong>der</strong>, die nun<br />

an den Verhandlungen teilnehmen, die Möglichkeit<br />

haben werden, zu den Staaten, welche bereits<br />

in ihrem Beitrittsbegehren weiter vorangeschritten<br />

sind, aufzuholen, wenn sie die notwendigen<br />

Vorbereitungen und Eigenleistungen vornehmen.”<br />

Jedes Bewerberland wird daher nach seinen eigenen<br />

Leistungen begutachtet.<br />

Während des Gipfels in Nizza im Dezember 2002<br />

wurde ein weiteres Element des Verhandlungsprozesses<br />

hinzugefügt: <strong>Die</strong> „Wegskizze“ (roadmap)<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission. Das Ziel <strong>der</strong> Wegskizze<br />

ist es, den Verhandlungsprozess voranzubringen und<br />

alle Beteiligten zu einem realistischen Zeitplan zu<br />

verpflichten. Des weiteren sollen alle ausstehenden<br />

Fragen in den Verhandlungen zwischen 2001 und 2002<br />

geklärt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Union<br />

gemeinsame Verhandlungspositionen einnimmt und<br />

Übergangsfristen mit Bezug auf individuelle<br />

Verhandlungskapitel im Einklang mit dem vereinbarten<br />

Zeitplan ermöglicht. Kapitel können bereits vor dem<br />

vereinbarten Zeitpunkt abgeschlossen werden, je<br />

nachdem, wie weit die Vorbereitungen im betreffenden<br />

Bewerberland vorangeschritten sind.<br />

Auf dem Gipfel in Göteborg im Juni 2001 wurde<br />

„die Wegskizze“ als Rahmen für einen erfolgreichen<br />

Abschluss <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen bestätigt.<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />

Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />

Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen<br />

<strong>Die</strong> eigentlichen Verhandlungen finden in Form einer<br />

Reihe bilateraler intergouvernamentaler Konferenzen<br />

zwischen den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten und jedem<br />

beitrittswilligen Land statt. Nach einer ausführlichen<br />

Prüfung <strong>der</strong> verschiedenen Bereiche des Acquis<br />

Communautaire (‘Screening’), wie beispielsweise<br />

den Gebieten freier Güterverkehr, Landwirtschaft,<br />

Umwelt usw., werden mit den Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />

für jeden Bereich Verhandlungen eröffnet (siehe<br />

hierneben die vollständige Liste aller Bereiche).<br />

<strong>Die</strong> Kommission stellt die gemeinsamen<br />

Verhandlungspositionen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> vor, die in die<br />

Zuständigkeit <strong>der</strong> Gemeinschaft fallen.<br />

<strong>Die</strong> Verhandlungspositionen werden anschließend<br />

von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen.<br />

Daraufhin finden Verhandlungssitzungen auf<br />

Ministerebene bzw. auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Stellvertreter<br />

statt, d.h. zwischen den ständigen Vertretern <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten und den Botschaftern bzw. den<br />

Chefunterhändlern <strong>der</strong> beitrittswilligen Staaten.<br />

Ein Kapitel wird dann vorübergehend mit einem<br />

Bewerberland abgeschlossen, wenn die <strong>EU</strong> feststellt,<br />

dass das Kapitel nicht weiterverhandelt werden muss<br />

und das betreffende Bewerberland keinen weiteren<br />

Verhandlungsbedarf hat. <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> kann allerdings<br />

während des Verhandlungsprozesses zu einem<br />

späteren Zeitpunkt das Kapitel erneut auf die<br />

Tagesordnung bringen, falls <strong>der</strong> Acquis Communautaire<br />

mit Bezug auf das abgeschlossene Kapitel erweitert<br />

wurde o<strong>der</strong> auch in dem Fall, dass das Bewerberland<br />

seine Versprechen bezüglich <strong>der</strong> Implementierung des<br />

Acquis Communautaire nicht einhält.<br />

Kapitel des Acquis Communautaire<br />

KAPITEL 1 Freier Warenverkehr<br />

KAPITEL 2 Freizügigkeit<br />

KAPITEL 3 Freier <strong>Die</strong>nstleistungsverkehr<br />

KAPITEL 4 Freier Kapitalverkehr<br />

KAPITEL 5 Gesellschaftsrecht<br />

KAPITEL 6 Wettbewerb<br />

KAPITEL 7 Landwirtschaft<br />

KAPITEL 8 Fischerei<br />

KAPITEL 9 Verkehr<br />

KAPITEL 10 Steuern<br />

KAPITEL 11 Wirtschafts- und Währungsunion<br />

KAPITEL 12 Statistik<br />

KAPITEL 13 Beschäftigung und Soziales<br />

KAPITEL 14 Energie<br />

KAPITEL 15 Industriepolitik<br />

KAPITEL 16 Kleine und mittlere Unternehmen<br />

KAPITEL 17 Wissenschaft und Forschung<br />

KAPITEL 18 Bildung und Ausbildung<br />

KAPITEL 19 Telekommunikation und<br />

Informationstechnologien<br />

KAPITEL 20 Kultur und audiovisuelle Medien<br />

KAPITEL 21 Regionalpolik und Koordinierung<br />

<strong>der</strong> strukturpolitischen Instrumente<br />

KAPITEL 22 Umweltschutz<br />

KAPITEL 23 Verbraucherschutz und<br />

Gesundheitsschutz<br />

KAPITEL 24 Zusammenarbeit im Kapitel Justiz<br />

und Inneres<br />

KAPITEL 25 Zollunion<br />

KAPITEL 26 Auswärtige Beziehungen<br />

KAPITEL 27 Gemeinsame Außen-<br />

und Sicherheitspolitik<br />

KAPITEL 28 Finanzkontrolle<br />

KAPITEL 29 Finanz- und Haushaltsbestimmungen<br />

KAPITEL 30 Institutionen<br />

KAPITEL 31 Sonstige<br />

23


24 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Das Screening des Acquis Communautaire<br />

Seit Frühjahr 1998 hat die Kommission mit allen<br />

Bewerberlän<strong>der</strong>n einen Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />

Prüfung des Acquis Communautaire <strong>der</strong> Union durchgeführt.<br />

Mit diesem Prozess soll den betroffenen<br />

Län<strong>der</strong>n geholfen werden, ihr Verständnis <strong>der</strong> Regeln,<br />

die <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zugrunde liegen, zu verbessern und klarer<br />

zu bestimmen, welche Fragen sie bei <strong>der</strong> Übernahme<br />

und Umsetzung des Acquis behandeln müssen.<br />

Für die bereits in Verhandlungen stehenden Län<strong>der</strong><br />

sollte er dazu beitragen, sie ebenfalls auf den<br />

Verhandlungsprozess vorzubereiten. Im Dezember<br />

1999 for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki die<br />

Kommission auf, einen Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />

Prüfung des Acquis mit <strong>der</strong> Türkei vorzubereiten.<br />

Seit dem Jahr 2000 dienen die Vereinbarungen unter<br />

dem Assoziierungsabkommen mit <strong>der</strong> Türkei <strong>der</strong><br />

Vorbereitung dieses Verfahrens.<br />

Für die Län<strong>der</strong>, die sich bereits in Verhandlungen<br />

befinden, wird dieser Prozess nur auf neu hinzukommende<br />

Bereiche des Acquis Communautaire angewandt.<br />

Neu beschlossene Elemente des Acquis<br />

Communautaire, welche in dem betreffenden<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr angenommen und veröffentlich wurden,<br />

werden von <strong>der</strong> Kommission zu Beginn des Folgejahres<br />

den Bewerberlän<strong>der</strong>n zugeleitet. Eine Analyse<br />

des Acquis Communautaire findet im Rahmen des<br />

Assoziierungskomitees sowie des Unterkomitees<br />

innerhalb des Assoziierungsabkommens statt.<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess:<br />

Von den Verhandlungen zur Ratifizierung<br />

Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Verhandlungen<br />

<strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen wurden offiziell am<br />

31. März 1998 mit sechs Län<strong>der</strong>n eröffnet: Estland,<br />

Polen, Slowenien, <strong>der</strong> Tschechischen Republik,<br />

Ungarn und Zypern. In <strong>der</strong> Folge wurden am<br />

15. Februar 2000 offiziell Beitrittsverhandlungen<br />

mit sechs weiteren Bewerberlän<strong>der</strong>n eröffnet:<br />

Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und<br />

<strong>der</strong> Slowakischen Republik.<br />

Bis Juni 2001 wurden folgende Fortschritte erreicht:<br />

Mit Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gruppe, welche ihre Verhandlungen<br />

im März 1998 aufnahmen (Estland, Polen, Slowenien,<br />

Tschechische Republik, Ungarn und Zypern), konnten<br />

29 <strong>der</strong> 31 Verhandlungskapitel geöffnet werden<br />

und – je nach Land 16 bis 22 vorübergehend<br />

geschlossen werden. <strong>Die</strong>jenigen Län<strong>der</strong>, welche im<br />

Februar 2000 Verhandlungen aufnahmen (Bulgarien,<br />

Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die<br />

Slowakische Republik), konnten – je nach Land 14<br />

bis 28 Kapitel öffnen und 6 bis 17 Kapitel vorübergehend<br />

schließen. <strong>Die</strong> Ergebnisse zeigen, dass die<br />

Prinzipien <strong>der</strong> Differenzierung und des Nachholens<br />

gewahrt wurden.<br />

Überwachungsmechanismen<br />

Der Europäische Rat hat betont, dass Verhandlungsfortschritte<br />

parallel zur Implementierung und Übernahme<br />

des Acquis Communautaire erfolgen müssen.<br />

Mitte des Jahres 2000 hat die Europäische<br />

Kommission einen Prozess zur Überwachung <strong>der</strong><br />

Verhandlungen eingeleitet. Damit soll untersucht<br />

werden, inwiefern Bewerberlän<strong>der</strong> die während<br />

<strong>der</strong> Verhandlungen gemachten Zusagen einhalten<br />

und in welchen Bereichen sich womöglich<br />

Verzögerungen bei <strong>der</strong> Implementierung des Acquis<br />

Communautaire einstellen.<br />

Der Ratifizierungsprozess<br />

Sobald die Verhandlungen über alle Kapitel<br />

abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse in einem<br />

Entwurf für einen Beitrittsvertrag festgehalten.<br />

Nach dessen Unterzeichnung wird <strong>der</strong> Beitrittsvertrag<br />

den Mitgliedstaaten sowie jedem betroffenen<br />

Bewerberland zur Ratifizierung, welche teilweise<br />

durch Referenden erfolgt, zugestellt.<br />

Jedes Mitgliedsland und jedes Bewerberland muss<br />

den Beitrittsvertrag im Einklang mit den eigenen<br />

demokratischen Entscheidungsprozessen ratifizieren.<br />

Wenn <strong>der</strong> Ratifizierungsprozess abgeschlossen wird<br />

und <strong>der</strong> Vertrag in Kraft tritt, wird das Bewerberland<br />

ein <strong>EU</strong>-Mitglied.<br />

25


26 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

für die <strong>Erweiterung</strong><br />

Haushaltstechnische Vorbereitungen<br />

Während des Gipfels in Berlin vom 24. bis 25. März<br />

1999 hat <strong>der</strong> Europäische Rat festgestellt, dass die<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> eine historische Priorität für die<br />

Europäische Union ist und dass die Beitrittsverhandlungen<br />

“im Einklang mit dem jeweiligen Rhythmus und<br />

so schnell wie möglich” durchgeführt werden sollen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Agenda 2000 beschloss <strong>der</strong> Europäische<br />

Rat auf seinem Gipfel in Berlin neue finanzielle Maßnahmen<br />

für die Union im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

<strong>Erweiterung</strong> für den Zeitraum 2002 bis 2006. Konkret<br />

bedeutet dies, dass bis zu ¤ 3,12 Milliarden jährlich<br />

für Vorbeitrittsmaßnahmen veranschlagt werden.<br />

Insgesamt wurde eine Gesamtsumme von bis zu ¤ 58<br />

Milliarden zur Finanzierung von Strukturfonds, innenpolitischen<br />

Maßnahmen, zur Reform <strong>der</strong> Verwaltung<br />

sowie für Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

für Beitrittskandidaten zur Verfügung gestellt.<br />

Reform <strong>der</strong> Institutionen<br />

Der Europäische Gipfel von Nizza hat im Dezember<br />

2000 mit <strong>der</strong> Unterzeichnung eines neuen Vertrages<br />

einen Meilenstein für die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> gelegt.<br />

Durch die Ratifizierung dieses Vertrages wird die <strong>EU</strong><br />

in <strong>der</strong> Lage sein, neue Mitglie<strong>der</strong> aufzunehmen.<br />

Wichtige Än<strong>der</strong>ungen wurden vorgenommen, um<br />

Entscheidungsprozesse innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zu<br />

beschleunigen. <strong>Die</strong>se beinhalten:<br />

● <strong>Die</strong> Ausweitung des Mehrheitsprinzips auf<br />

weitere Politikfel<strong>der</strong> im Ministerrat anstelle<br />

von einstimmigen Entscheidungsprozessen.<br />

● <strong>Die</strong> neue Stimmengewichtung innerhalb <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten im Rat, welche die Aufnahme<br />

neuer Mitglie<strong>der</strong> berücksichtigt.<br />

● Eine neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament.<br />

● <strong>Die</strong> Stärkung <strong>der</strong> Rolle des Präsidenten <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission gegenüber den<br />

Kommissaren und ihren Zuständigkeitsbereichen.<br />

Ein <strong>Erweiterung</strong>sprotokoll, das dem neuen Vertrag<br />

beigefügt ist, verdeutlicht, welche Bereiche des <strong>EU</strong>-<br />

Institutionengefüges (beispielsweise Stimmengewichtung<br />

und Sitzverteilung) bei <strong>der</strong> Aufnahme<br />

eines neuen Kandidaten geän<strong>der</strong>t werden müssen.<br />

Kommunikationsstrategie<br />

<strong>Die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> kann nur als transparenter<br />

Prozess mit demokratischer Unterstützung erfolgreich<br />

sein. Es ist daher entscheidend, dass die Bürger <strong>der</strong><br />

Union und <strong>der</strong> Beitrittskandidaten verstehen, was die<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> bedeutet. Ein weitreichen<strong>der</strong> Dialog<br />

ist daher notwendig, um die Herausfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Vorteile <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> deutlich zu machen, und<br />

um Missverständnisse auszuräumen und Menschen<br />

wissen zu lassen, dass ihre Sorgen ernst genommen<br />

werden. Im Mai 2000 hat die Kommission eine<br />

Kommunikationsstrategie für die <strong>Erweiterung</strong><br />

angenommen, welche auf dezentraler Ebene von<br />

ihren Repräsentanten in Delegationen <strong>der</strong><br />

Beitrittslän<strong>der</strong> in Zusammenarbeit mit nationalen<br />

und regionalen Behörden umgesetzt wird.<br />

Table <strong>Die</strong> Vorbereitungen des matières <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die <strong>Erweiterung</strong><br />

Für allgemeine Informationen über<br />

die <strong>Erweiterung</strong> ist Ihre Kontaktperson<br />

bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission:<br />

Herr Wenceslas de Lobkowicz<br />

Abteilung für <strong>Erweiterung</strong>sinformationen<br />

Europäische Kommission<br />

Wetstraat 200 Rue de la Loi<br />

B-1049 Brüssel<br />

Tel. +32-2-295.51.76<br />

Fax +32-2-299.17.77<br />

Wenceslas.de-Lobkowicz@cec.eu.int<br />

Schlussfolgerung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> wird zu mehr Stabilität und<br />

Wohlstand führen. Sie bietet große wirtschaftliche<br />

Vorteile, sowohl für die <strong>der</strong>zeitigen Mitgliedstaaten<br />

als auch für neue <strong>EU</strong>-Mitglie<strong>der</strong>. Der gegenwärtige<br />

<strong>Erweiterung</strong>sprozess ist mehr als nur eine Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten. Neben den<br />

wirtschaftlichen und politischen Vorteilen bedeutet<br />

er die Integration europäischer Län<strong>der</strong>, die<br />

gemeinsame Werte und Ziele teilen, die jedoch über<br />

einen langen Zeitraum dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts künstlich<br />

voneinan<strong>der</strong> getrennt waren. Sie wird damit zur<br />

Wie<strong>der</strong>vereinigung unseres Kontinents beitragen.<br />

Für allgemeine Informationen<br />

zum Phare-Programm<br />

wenden Sie sich bitte an:<br />

<strong>Erweiterung</strong>s-, Phare- und Tacis-Informationszentrum<br />

Montoyerstraat 19 Rue Montoyer<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel. +32-2-545.90.10<br />

Fax +32-2-545.90.11<br />

enlargement@cec.eu.int<br />

27


Anhänge<br />

Eine bisher einmalige <strong>Erweiterung</strong> 4<br />

Von <strong>der</strong> Kooperation zum Beitritt 5<br />

Mitgliedschaftsanträge 7<br />

Beitrittskriterien 8<br />

Agenda 2000 und die Stellungnahmen <strong>der</strong> Europäischen Kommission 9<br />

Heranführungsstrategie 10<br />

<strong>Die</strong> Europa-Abkommen 11<br />

<strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und <strong>der</strong> Türkei 12<br />

<strong>Die</strong> Beitrittspartnerschaften 12<br />

<strong>Die</strong> Vorbeitrittshilfe 14<br />

Das Phare-Programm 15<br />

Institutionneller Auf-und Ausbau 15<br />

<strong>Die</strong> Partnerschaften 15<br />

Investitionen aufgrund <strong>der</strong> Übernahme des Acquis 18<br />

<strong>Die</strong> Kofinanzierung mit <strong>der</strong> EIB und den IFI 18<br />

<strong>Die</strong> Öffnung <strong>der</strong> Programme und Agenturen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft 20<br />

Das Prüfungsverfahren - Regelmäßige Berichte 21<br />

Der <strong>Erweiterung</strong>sprozess: Von den Verhandlungen zur Ratifizierung 22<br />

<strong>Die</strong> Prinzipien <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 22<br />

Der Prozess <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen 23<br />

Kapitel des Acquis Communautaire 23<br />

Das Screening des Acquis Communautaire 24<br />

Der aktuelle Stand <strong>der</strong> Verhandlungen 25<br />

Überwachungsmechanismen 25<br />

Der Ratifizierungsprozess 25<br />

<strong>Die</strong> Vorbereitungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> für die <strong>Erweiterung</strong> 26<br />

Haushaltstechnische Vorbereitungen 26<br />

Reform <strong>der</strong> Institutionen 26<br />

Kommunikationsstrategie 26<br />

Schlussfolgerung 27<br />

Anhänge 29<br />

Meilensteine <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong> 30<br />

Glossar 32<br />

Volkswirtschaftliche Indikatoren und Auslandshilfe 36<br />

Handel: Fakten und Zahlen 38<br />

Investitionen: Fakten und Zahlen 42<br />

<strong>Die</strong> Hilfe <strong>der</strong> Gemeinschaft bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> für den Beitritt 44<br />

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin 46<br />

29


30 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Meilensteine <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Erweiterung</strong><br />

1957 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,<br />

Luxemburg und die Nie<strong>der</strong>lande unterzeichnen<br />

den Vertrag von Rom und gründen die<br />

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)<br />

1963 Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens<br />

mit <strong>der</strong> Türkei<br />

1973 Dänemark, Irland und Großbritannien<br />

treten <strong>der</strong> EG bei<br />

1981 Griechenland tritt <strong>der</strong> EG bei<br />

1986 Portugal und Spanien treten <strong>der</strong> EG bei<br />

1988 Unterzeichnung des ersten Handels- und<br />

Kooperationsabkommens mit Ungarn;<br />

anschließend werden ähnliche Abkommen<br />

mit den an<strong>der</strong>en mitteleuropäischen<br />

Län<strong>der</strong>n unterzeichnet<br />

1989 ● Fall <strong>der</strong> Berliner Mauer<br />

● <strong>Die</strong> Europäische Gemeinschaft richtet<br />

das Phare-Programm ein<br />

● Stellungnahme zur Türkei<br />

1991 Unterzeichnung <strong>der</strong> ersten Europa-<br />

Abkommen mit Ungarn und Polen<br />

(Ratifizierung 1994); anschließend werden<br />

ähnliche Abkommen mit den an<strong>der</strong>en<br />

mitteleuropäischen Staaten unterzeichnet<br />

1993 ● Der Europäische Rat von Kopenhagen<br />

einigt sich auf die Beitrittskriterien<br />

● <strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />

verabschiedet die Stellungnahmen<br />

zu Zypern und Malta<br />

1994 Der Europäische Rat von Essen beschließt<br />

die Heranführungsstrategie<br />

1995 ● Österreich, Finnland und Schweden<br />

treten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei<br />

● Der Europäische Rat von Cannes legt<br />

den Phare-Haushalt auf ¤ 6,9 Milliarden<br />

für den Zeitraum 1995-99 fest<br />

1997 ● <strong>Die</strong> Europäische Kommission<br />

verabschiedet die Agenda 2000 und<br />

die Stellungnahmen<br />

● Der Europäische Rat von Luxemburg<br />

einigt sich auf den Beginn des<br />

<strong>Erweiterung</strong>sprozesses, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen und <strong>der</strong><br />

intensivierten Heranführungsstrategie<br />

Anhänge<br />

1998<br />

März ● Erste Europa-Konferenz<br />

● Start des Beitrittsprozesses<br />

● Verabschiedung <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaften<br />

● Eröffnung <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen mit<br />

Zypern, <strong>der</strong> Tschechischen Republik,<br />

Estland, Ungarn, Polen und Slowenien<br />

April ● Beginn des Screening-Prozesses<br />

mit den zehn beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n<br />

Mitteleuropas und Zypern<br />

Oktober ● Malta erneuert seinen Mitgliedschaftsantrag<br />

November ● <strong>Die</strong> Europäische Kommission verabschiedet<br />

die ersten regelmäßigen Berichte<br />

Dezember ● Der Europäische Rat von Wien<br />

unterstützt die regelmäßigen Berichte<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

1999<br />

Februar <strong>Die</strong> Europäische Kommission stellt eine<br />

aktualisierte Fassung ihrer Stellungnahme<br />

zu Malta von 1993 vor<br />

März Der Europäische Rat von Berlin stellt den<br />

Finanzrahmen für 2000-2006 vor, darunter<br />

die Vorbeitrittshilfe und Ausgaben<br />

im Zusammenhang mit dem Beitritt<br />

Juni Europäischer Rat von Köln<br />

Oktober <strong>Die</strong> Europäische Kommission verabschiedet<br />

die zweite Reihe regelmäßiger Berichte und<br />

überprüft die Beitrittspartnerschaften<br />

Dezember Der Europäische Rat von Helsinki bestätigt<br />

die umfassende Natur des Beitrittsprozesses,<br />

beschließt, Beitrittsverhandlungen mit sechs<br />

weiteren Bewerberlän<strong>der</strong>n zu eröffnen<br />

und bestätigt, dass die Türkei ein Land ist,<br />

das für den Beitritt zur Europäischen Union<br />

in Frage kommt<br />

2000<br />

Februar Offizielle Eröffnung von Beitrittsverhandlungen<br />

mit Bulgarien, Lettland,<br />

Litauen, Malta, Rumänien und<br />

<strong>der</strong> Slowakischen Republik.<br />

Juni Auf dem Gipfel von Feira wird das Prinzip<br />

<strong>der</strong> Differenzierung und des Nachholens<br />

bestätigt sowie die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Verwaltung für die Umsetzung des Acquis<br />

Communautaire unterstrichen.<br />

November <strong>Die</strong> Europäische Kommission verabschiedet<br />

eine dritte Reihe regelmäßiger Berichte sowie<br />

eine Beitrittspartnerschaft für die Türkei.<br />

Dezember Der Europäische Rat von Nizza legt die<br />

institutionelle Basis für die <strong>Erweiterung</strong> durch<br />

den Beschluss <strong>der</strong> zwischenstaatlichen<br />

Konferenz über Fragen <strong>der</strong> institutionellen<br />

Reform. Ferner wird die von <strong>der</strong> Kommission<br />

vorgeschlagene <strong>Erweiterung</strong>sstrategie<br />

gebilligt. Das Hauptelement <strong>der</strong> Strategie ist<br />

<strong>der</strong> Fahrplan für die Verhandlungsführung.<br />

2001<br />

Juni Der Europäische Rat von Göteborg bestätigt,<br />

dass <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong>sprozess unumkehrbar<br />

ist und versichert erneut, dass an <strong>der</strong><br />

“Wegskizze” als Rahmen für einen<br />

erfolgreichen Verhandlungsabschluss<br />

festzuhalten ist. Unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />

dass Fortschritte auf dem Weg zur Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Beitrittskriterien in unvermin<strong>der</strong>ter<br />

Geschwindigkeit fortgesetzt werden, sollte<br />

<strong>der</strong> Fahrplan es ermöglichen, dass<br />

Verhandlungen mit den Län<strong>der</strong>n, welche zum<br />

Beitritt bereit sind, gegen Ende 2002<br />

abgeschlossen werden und sie an den<br />

Wahlen zum Europäischen Parlament 2004<br />

als neue Mitgliedstaaten zu beteiligen.<br />

Oktober Der Europäische Rat von Gent unternimmt<br />

eine Halbzeit-Prüfung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

<strong>Erweiterung</strong>sstrategie, auf die sich in Nizza<br />

geeinigt wurde.<br />

November <strong>Die</strong> Europäische Kommission nimmt<br />

die vierte Reihe Regelmäßiger Berichte<br />

sowie Vorschläge für überarbeitete<br />

Beitrittspartnerschaften an.<br />

Dezember Der Europäische Rat von Laeken findet statt.<br />

31


32 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Glossar<br />

Acquis Communautaire<br />

(gemeinschaftlicher Rechtsbestand)<br />

Der Begriff Acquis (o<strong>der</strong> Acquis Communautaire)<br />

wird verwendet, um das <strong>EU</strong>-Recht und einzelne<br />

Politikbereiche zu beschreiben. Es umfasst den<br />

gesamten Bestand von <strong>EU</strong>-Recht, das während <strong>der</strong><br />

vergangenen 40 Jahre beschlossen und überarbeitet<br />

wurde. Er beinhaltet den Vertrag von Rom, mit denen<br />

durch die Einheitliche Europäische Akte sowie den<br />

Verträgen von Maastricht und Amsterdam vorgenommenen<br />

Än<strong>der</strong>ungen. Ferner sind alle Verordnungen<br />

und Richtlinien, die vom Ministerrat erlassen wurden,<br />

in <strong>der</strong> Acquis sowie die Rechtsprechung des<br />

Europäischen Gerichtshofes enthalten.<br />

Agenda 2000<br />

Einheitlicher Rahmen, in dem die Europäische<br />

Kommission 1997 die großen Leitlinien für die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und ihrer Politiken nach <strong>der</strong><br />

Jahrtausendwende, die Folgen <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong><br />

für die gesamte <strong>EU</strong>, die Stellungnahmen zu den<br />

Mitgliedschaftsanträgen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mittel- und<br />

Osteuropas und den künftigen Finanzrahmen<br />

für den Zeitraum 2000-2006 darlegt.<br />

Assoziierungsabkommen<br />

Als vertraglicher Rahmen für die Beziehungen<br />

zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sowie Zypern, Malta und <strong>der</strong><br />

Türkei erstrecken sich die Assoziierungsabkommen<br />

mit jedem dieser Län<strong>der</strong> auf Handelsfragen und<br />

verschiedene an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche.<br />

Sie zielen auf die schrittweise Herstellung einer<br />

Zollunion zwischen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

und dem jeweiligen Land ab. Im Falle <strong>der</strong> Türkei<br />

wurde dieses Ziel 1995 mit dem Inkrafttreten des<br />

Abkommens über die Zollunion erreicht; für Zypern<br />

sollen die Fortschritte zur Herstellung einer<br />

Zollunion im Jahre 2002 abgeschlossen sein.<br />

Beitrittspartnerschaft<br />

Das wichtigste Element <strong>der</strong> Heranführungsstrategie.<br />

Jede Partnerschaft vereint alle Formen <strong>der</strong><br />

Gemeinschaftshilfe in einem einzigen Rahmen<br />

für jedes Land. <strong>Die</strong>ser geht ausführlich auf die<br />

Prioritäten für die Vorbereitung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

Anhänge<br />

ein, insbeson<strong>der</strong>e auf die Übernahme des Acquis<br />

Communautaire sowie die finanziellen Mittel, die<br />

zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.<br />

Beitrittsverhandlungen<br />

Sie finden in Form einer Reihe bilateraler,<br />

intergouvernmentaler Konferenzen zwischen jedem<br />

Bewerberland und den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten statt.<br />

<strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen legen die Voraussetzungen<br />

fest, zu denen jedes beitrittswillige Land <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

beitreten kann, und konzentrieren sich vor allem auf<br />

die Bedingungen, zu denen die Bewerberlän<strong>der</strong> den<br />

Acquis übernehmen, umsetzen und anwenden.<br />

In einigen Fällen ist es möglich, Übergangsvereinbarungen<br />

zu treffen, sie müssen jedoch in ihrem<br />

Umfang und ihrer Dauer begrenzt sein. Das Tempo<br />

<strong>der</strong> Verhandlungen hängt vom Grad <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

eines jeden beitrittswilligen Landes und von <strong>der</strong><br />

Komplexität <strong>der</strong> zu behandelnden Fragen ab. Daher<br />

ist es nicht möglich, die voraussichtliche Länge <strong>der</strong><br />

Verhandlungen im voraus abzuschätzen.<br />

Europa-Abkommen<br />

Als grundlegende Rechtsinstrumente für die<br />

Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den zehn<br />

assoziierten Län<strong>der</strong>n Mitteleuropas erstrecken sich<br />

die Europa-Abkommen auf handelspolitische<br />

Fragen, den politischen Dialog und verschiedene<br />

an<strong>der</strong>e Kooperationsbereiche. Sie zielen darauf ab,<br />

nach und nach eine Freihandelszone zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den assoziierten Län<strong>der</strong>n herzustellen.<br />

Seit dem Europäischen Rat von Luxemburg am 32.<br />

Dezember 1997 haben die Institutionen <strong>der</strong> Europa-<br />

Abkommen eine verstärkte Rolle im Rahmen <strong>der</strong><br />

intensivierten Heranführungsstrategie gespielt. Sie<br />

überwachen die gesamten Fortschritte <strong>der</strong> Partnerlän<strong>der</strong><br />

bei <strong>der</strong> Übernahme und Umsetzung des<br />

Rechtsbestands <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Prioritäten <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaft.<br />

Europa-Konferenz<br />

<strong>Die</strong> Konferenz bietet einen multilateralen Rahmen,<br />

in dem die zehn mitteleuropäischen Län<strong>der</strong> sowie<br />

Zypern, Malta und die Türkei zusammentreffen<br />

können, um Themen von gemeinsamem Interesse,<br />

wie die Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und<br />

Inneres, regionale Zusammenarbeit und wirtschaft-<br />

liche Angelegenheiten zu diskutieren. <strong>Die</strong> Konferenz<br />

trat erstmals am 12. März 1998 in London auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Staats- und Regierungschefs zusammen.<br />

Im Dezember 1999 beschloss <strong>der</strong> Rat von Helsinki<br />

eine Überprüfung <strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> Europa-Konferenz,<br />

damit neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden<br />

kann. Der Europäische Rat von Nizza beschloss<br />

im Dezember 2000, dass die Län<strong>der</strong>, die in den<br />

Stabilisations- und Beitrittsprozess eingebunden sind,<br />

sowie die EFTA Staaten als potentielle Beitrittskandidaten<br />

in Frage kommen. Im Juni 2001 machte<br />

<strong>der</strong> Europäische Gipfel von Göteborg deutlich, dass<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Partnerschaft<br />

mit <strong>der</strong> Ukraine und Moldawien diese Län<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t<br />

werden, an den Konferenzen teilzunehmen.<br />

Heranführungsstrategie<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie soll den beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong>n helfen, sich auf die künftige Mitgliedschaft<br />

vorzubereiten, indem sie ihre Gesetzgebungen<br />

bereits vor dem Beitritt so weit wie möglich an<br />

die Gesetzgebung <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

angleichen. Sie konzentriert sich auf die Beitrittspartnerschaften,<br />

die Vorbeitrittshilfe, die Europa-<br />

Abkommen und die Assoziierungsabkommen<br />

(abhängig vom jeweiligen Land) sowie auf die<br />

Teilnahme <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> an den Programmen<br />

und Agenturen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft.<br />

Institutioneller Auf- und Ausbau<br />

Anpassung und Stärkung <strong>der</strong> demokratischen<br />

Institutionen, öffentlichen Verwaltungen und<br />

Organisationen, die für die Umsetzung und<br />

Anwendung des Acquis Communautaire verantwortlich<br />

sind. Der Integrationsprozess ist nicht<br />

nur eine Frage <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />

<strong>der</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> an die <strong>der</strong> Gemeinschaft,<br />

son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> tatsächlichen und effizienten<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Gesetzestexte. <strong>Die</strong>s erfor<strong>der</strong>t die<br />

Ausbildung und Vorbereitung zahlreicher Beamter<br />

und öffentlicher Bediensteter, <strong>der</strong> Fachleute und<br />

<strong>der</strong> Akteure des Privatsektors.<br />

33


34 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

ISPA (Strukturpolitisches Instrument<br />

zur Vorbereitung auf den Beitritt)<br />

Heranführungshilfe in Höhe von jährlich ¤ 1.040 Mio.,<br />

die hauptsächlich zur Anpassung <strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong><br />

an die gemeinschaftlichen Verkehrs- und Umweltinfrastrukturstandards<br />

vorgesehen sind.<br />

Kopenhagener Kriterien<br />

<strong>Die</strong> vom Europäischen Rat 1993 beschlossenen<br />

Kopenhagener Kriterien müssen von den beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong>n erfüllt werden, damit diese als<br />

Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen werden können.<br />

<strong>Die</strong> beitrittswilligen Län<strong>der</strong> müssen die Stabilität<br />

<strong>der</strong> Institutionen erlangt haben, die Demokratie,<br />

Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung<br />

und Schutz von Min<strong>der</strong>heiten garantieren; sie<br />

müssen eine funktionierende Marktwirtschaft<br />

besitzen, die dem Wettbewerbsdruck und den<br />

Marktkräften im Binnenmarkt standhält; und sie<br />

müssen in <strong>der</strong> Lage sein, die Pflichten <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

zu erfüllen und sich mit den Zielen <strong>der</strong><br />

Politischen Union sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- und<br />

Währungsunion einverstanden erklären.<br />

Der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember<br />

1997) unterstrich ebenfalls, dass “als Voraussetzung<br />

für die <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Union die Institutionen<br />

ausgebaut werden müssen und ihre Funktionsweise<br />

verbessert werden muss, um mit den institutionellen<br />

Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam<br />

übereinzustimmen”.<br />

Partnerschaften (twinning)<br />

Wichtigstes Instrument zur Durchführung <strong>der</strong><br />

in den Beitrittspartnerschaften definierten Projekte<br />

für den institutionellen Auf- und Ausbau.<br />

<strong>Die</strong> Partnerschaften bringen die Verwaltungen und<br />

halbstaatlichen Einrichtungen in den beitrittswilligen<br />

Län<strong>der</strong>n mit ihren Pendants in den Mitgliedstaaten<br />

zusammen, um gemeinsam an klar definierten<br />

Projekten zu arbeiten, die die Übertragung,<br />

Umsetzung und Anwendung bestimmter Teile des<br />

Acquis Communautaire erfor<strong>der</strong>n. Sie verfolgen<br />

nicht den Zweck, die allgemeine Zusammenarbeit<br />

zu för<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n spezifische Resultate zu<br />

erbringen, die in den Beitrittspartnerschaften<br />

dargelegt wurden.<br />

Phare-Programm<br />

Bis 1999 das einzige Finanzinstrument <strong>der</strong><br />

Heranführungsstrategie für die Beitrittskandidaten<br />

Mitteleuropas, das den beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n bei<br />

<strong>der</strong> Vorbereitung auf den <strong>EU</strong>-Beitritt helfen soll.<br />

Seit 2000 wird Phare von ISPA und SAPARD ergänzt.<br />

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen<br />

Rats von Berlin (März 1999) wird Phare jährlich<br />

¤ 1.560 Millionen während des Zeitraums 2000 bis<br />

2006 bereitstellen.<br />

Ratifizierung<br />

Sobald die Verhandlungen über alle Kapitel abgeschlossen<br />

sind, werden die Ergebnisse in einem<br />

Entwurf für einen Beitrittsvertrag festgehalten und<br />

dem Rat sowie dem Europäischen Parlament zur<br />

Zustimmung vorgelegt. Nach dessen Unterzeichnung<br />

wird <strong>der</strong> Beitrittsvertrag den Mitgliedstaaten sowie<br />

jedem betroffenen Bewerberland zur Ratifizierung,<br />

welche teilweise durch Referenden erfolgt, zugestellt.<br />

<strong>Die</strong> Ratifizierung ist daher ein demokratischer<br />

Prozess. <strong>Die</strong> Ratifizierung wird im Einklang mit den<br />

demokratischen Prozeduren des betreffenden Landes<br />

vorgenommen. Wenn <strong>der</strong> Ratifizierungsprozess<br />

abgeschlossen wird und <strong>der</strong> Vertrag in Kraft tritt, wird<br />

das Bewerberland ein <strong>EU</strong>-Mitglied.<br />

Regelmäßige Berichte<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Fortschritte, die von jedem beitrittswilligen<br />

Land im Hinblick auf den Beitritt erzielt wurden,<br />

durch die Europäische Kommission.<br />

<strong>Die</strong> Berichte dienen dem Rat als Grundlage für seine<br />

Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> Verhandlungsführung<br />

o<strong>der</strong> ihrer Ausweitung auf an<strong>der</strong>e Bewerberlän<strong>der</strong>.<br />

SAPARD (Beitrittsson<strong>der</strong>programm für die<br />

Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung)<br />

Heranführungshilfe für die landwirtschaftliche<br />

Entwicklung in Höhe von jährlich ¤ 520 Mio. ab<br />

dem Jahr 2000.<br />

Screening<br />

Das Screening ist <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />

Prüfung des Acquis, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission mit jedem Beitrittsland durchgeführt<br />

wird. Das Ziel des Screenings ist es, den Acquis den<br />

Anhänge<br />

Bewerberlän<strong>der</strong>n zu erklären und mit ihnen neue<br />

Problemfel<strong>der</strong> zu erörtern. Seit Frühjahr 1998 hat die<br />

Europäische Kommission diesen Prozess <strong>der</strong> analytischen<br />

Prüfung mit allen beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n,<br />

abgesehen von <strong>der</strong> Türkei, durchgeführt. 1999 for<strong>der</strong>te<br />

<strong>der</strong> Europäische Rat von Helsinki die Europäische<br />

Kommission auf, den Screeningprozess ebenfalls mit<br />

<strong>der</strong> Türkei vorzubereiten. Für die verhandelnden<br />

Län<strong>der</strong> ist Screening auf alle neuen Bereiche des<br />

Acquis beschränkt worden. Jegliche Neuerungen des<br />

gemeinschaftlichen Besitzstands, welche während<br />

eines Kalen<strong>der</strong>jahres angenommen und veröffentlicht<br />

wurden, werden von <strong>der</strong> Kommission im ersten<br />

Quartal des Folgejahres den Bewerberlän<strong>der</strong>n zugeführt.<br />

Eine Analyse dieser Rechtsvorschriften findet in<br />

den Assoziierungskomitees und <strong>der</strong> Unterkomitees<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Beitrittsvereinbarungen statt.<br />

Strukturfonds<br />

Strukturfonds werden von <strong>der</strong> Gemeinschaft eingesetzt,<br />

um finanzielle Unterstützung zur Behebung von<br />

strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Union zu gewährleisten. Ungleichheiten<br />

zwischen unterschiedlichen Regionen und sozialen<br />

Gruppen sollen dadurch behoben werden.<br />

Überwachungsmechanismen<br />

Der Europäische Rat von Helsinki hat betont, dass<br />

Verhandlungsfortschritte mit <strong>der</strong> Übernahme und<br />

Umsetzung des Acquis in nationale Gesetzgebungen<br />

einhergehen müssen. Auf dieser Grundlage hat die<br />

Kommission Mitte 2000 verschiedene Überwachungsmechanismen<br />

ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist die<br />

Prüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Zusagen, welche die<br />

Bewerberlän<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Verhandlungen gemacht<br />

haben. Ferner sollen mögliche Verzögerungen,<br />

welche sich während <strong>der</strong> Annahme und Umsetzung<br />

des Acquis in jedem Beitrittsland eingestellt haben<br />

sowie bestehende und mögliche neue Probleme<br />

erkannt werden. Das prinzipielle Verfahren des<br />

<strong>Erweiterung</strong>sprozesses ist in Artikel 0 des Vertrages<br />

von Rom, <strong>der</strong> spätere Artikel 49 des Vertrages über<br />

die Europäische Union, welcher durch den<br />

Amsterdamer Vertrag weiter modifiziert wurde,<br />

nie<strong>der</strong>geschrieben. “Je<strong>der</strong> europäische Staat, <strong>der</strong> die<br />

in Artikel 6 Absatz 1 [Freiheit, Demokratie, Achtung<br />

<strong>der</strong> Menschenrechte und freiheitliche Grundrechte<br />

sowie Rechtsstaatlichkeit] genannten Grundsätze<br />

achtet, kann beantragen, Mitglied <strong>der</strong> Union zu<br />

werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser<br />

beschließt einstimmig nach Anhörung <strong>der</strong><br />

Kommission und nach Zustimmung des Europäischen<br />

Parlaments, das mit <strong>der</strong> absoluten Mehrheit seiner<br />

Mitglie<strong>der</strong> beschließt.” Folglich waren die<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> Kommission vom Juli 1997,<br />

welche als Teil <strong>der</strong> Agenda 2000 angenommen<br />

wurden, eine Bewertung <strong>der</strong> Mitgliedschaftsanträge<br />

von zehn Bewerberlän<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas<br />

gemessen an den Kopenhagenkriterien.<br />

Heranführungsstrategie<br />

<strong>Die</strong> Heranführungsstrategie soll Bewerberlän<strong>der</strong>n bei<br />

<strong>der</strong> Vorbereitung auf ihre künftige <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft<br />

vorbereiten, indem sie so weit wie möglich mit dem<br />

Rechtsbestand <strong>der</strong> Europäischen Union vertraut<br />

gemacht werden. Kernbestandteil dieser Strategie sind<br />

Beitrittspartnerschaften, die Vorbeitrittshilfe, Europa<br />

und Beitrittsabkommen (jeweils vom betroffenen Land<br />

abhängig), sowie die Teilnahme von Bewerberlän<strong>der</strong>n<br />

an Gemeinschaftsprogrammen und Agenturen.<br />

„Wegskizze“ (roadmap)<br />

Der Europäische Gipfel von Nizza unterstrich im<br />

Dezember 2000 den Vorschlag <strong>der</strong> Kommission für<br />

eine „Wegskizze“, die den Verhandlungsprozess<br />

voranbringen soll. Das Ziel des Fahrplans ist es, sicherzustellen,<br />

dass alle Verhandlungsteilnehmer sich zu<br />

einem realistischen Zeitplan verpflichten. Es sollen alle<br />

ausstehenden Fragen in den Verhandlungen zwischen<br />

2001 und 2002 geklärt werden. Konkret bedeutet dies,<br />

dass die Union gemeinsame Verhandlungspositionen<br />

einnimmt und Übergangsfristen mit Bezug auf individuelle<br />

Verhandlungskapitel im Einklang mit dem<br />

vereinbarten Zeitplan ermöglicht. Dabei werden die<br />

Prinzipien <strong>der</strong> Differenzierung und des Nachholens<br />

berücksichtigt. Auf dem Gipfel in Göteborg im Juni<br />

2001 wurde <strong>der</strong> Fahrplan als Rahmen für einen erfolgreichen<br />

Abschluss <strong>der</strong> Beitrittsverhandlungen bestätigt.<br />

35


36 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Volkswirtschaftliche Indikatoren<br />

und Auslandshilfe<br />

Bevölkerung<br />

in Mio.<br />

1999<br />

BIP in<br />

¤ Mrd.<br />

zu KKP<br />

1999<br />

BIP pro<br />

Kopf in<br />

¤ zu KKP<br />

1999<br />

BIP pro<br />

Kopf in %<br />

des <strong>EU</strong><br />

Durchschnitts<br />

(zu KKP)<br />

1999<br />

BIP<br />

Wachstum<br />

(%)<br />

2000<br />

Inflationsrate<br />

(%)<br />

2000<br />

Anhänge<br />

Nationale<br />

Phare*/MEDA<br />

Programme<br />

und an<strong>der</strong>e<br />

(in ¤ Mio.)<br />

2000<br />

(1)<br />

Indikatives<br />

SAPARD-<br />

Programm<br />

(in ¤ Mio.)<br />

2000<br />

(1)<br />

Indikatives<br />

ISPA-Programm<br />

(in ¤ Mio.) 2000<br />

(1)<br />

min. max.<br />

EIB-Darlehen Verpflichtungen Verpflicht-<br />

(in ¤ Mio.) 2000 <strong>der</strong> EBWE ungen <strong>der</strong><br />

(2)<br />

(in ¤ Mio.) Weltbank<br />

2000 Steuerjahr<br />

(3)<br />

2000<br />

(in ¤ Mio.)<br />

mit ohne<br />

(4)<br />

HaushaltsHaushaltsgarantiegarantie BULGARIEN 8,3 40,6 5000 23 5,4 10,1 150,6 52,1 83,2 124,8 160 – 61 239<br />

TSCHECH. REPUBLIK 10,3 127,5 12400 59 3,1 3,9 101,5 22,1 57,2 83,2 – 385 64 –<br />

ESTLAND 1,4 11,1 7700 36 6,6 4,1 32,5 12,1 20,8 36,4 – 42 30 27<br />

UNGARN 10,1 107,7 10700 51 5,3 9,8 119,8 38,1 72,8 104 – 240 35 34<br />

LETTLAND 2,4 14,2 5800 28 5,7 2,6 33,8 21,8 36,4 57,2 – 10 12 44<br />

LITAUEN 3,7 22,8 6200 29 2,9 1 86 29,8 41,6 62,4 10 – 92 61<br />

POLEN 38,7 317,6 8200 39 4,2 10,1 483,4 168,7 312 384,8 – 941 776 174<br />

RUMÄNIEN 22,5 127,4 5700 27 1,6 49 260,3 150,6 208 270,4 853 – 179 122<br />

SLOWAK. REPUBLIK 5,4 55,4 10300 48 2,2 12 78,8 18,3 36,4 57,2 242 – 117 –<br />

SLOWENIEN 2 29,7 14900 71 4,5 8,9 33,4 6,3 10,4 20,8 65 – 10 10<br />

ZYPERN 0,7 11,5 17300 82 4,8 4,3 9 – – – – – – –<br />

MALTA 0,4 4,3 11100 52 4,1 2,6 6 – – – – – – –<br />

TÜRKEI 64,3 392,9 6100 29 5,8 54,9 209 – – – 575 – – 1919<br />

Quelle: Eurostat, harmonisierte Quellen<br />

(1) Quelle: <strong>Die</strong>nste <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

* weitere 185,2 Mio ¤ die bislang nicht zugewiesen sind,<br />

sollten zugunsten <strong>der</strong> MOE-Staaten für Mehrlän<strong>der</strong>programme<br />

hinzugefügt werden.<br />

(2) EIB Jahresbericht<br />

KKP: Kaukraftparität<br />

(3) EBWE Jahresbericht<br />

(4) Weltbank: Weltbank Jahresbericht 2000; Verpflichtungen für das<br />

Steuerjahr 2000: 30. Juni 1999 – 30. Juni 2000. Umrechnungskurs<br />

<strong>der</strong> Weltbank: ¤ 1 = $1,065 (Jährlicher Durchschnitt in 2000).<br />

37


38 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Handel: Fakten und Zahlen<br />

<strong>EU</strong> Exporte 2000 in die Beitrittskandidaten (Land)<br />

Litauen 1,7%<br />

Malta 1,8%<br />

Zypern 2,1%<br />

Lettland 1,3%<br />

Bulgarien 2,1%<br />

Estland 2,2%<br />

Slowak Rep. 4,3%<br />

Slowenien 5,4%<br />

Rumänien 5,8%<br />

Ungarn 15,3%<br />

<strong>EU</strong> Importe 2000 aus den Beitrittskandidaten (Land)<br />

Quelle : Eurostat (Comext-EEC Special Trade Domain)<br />

Slowenien 5,4%<br />

Slowakia 6,0%<br />

Rumänien 6,5%<br />

Türkei 14,9%<br />

Lettland 1,6%<br />

Litauen 1,8%<br />

Bulgarien 2,6%<br />

Estland 2,7%<br />

Tsch. Rep. 15,8%<br />

Zypern 0,9%<br />

Malta 0,9%<br />

Tsch. Rep. 18,3%<br />

Polen 22,4%<br />

Polen 19,8%<br />

Türkei 19,8%<br />

Ungarn 18,7%<br />

Anhänge<br />

<strong>EU</strong> Exporte 2000 in die Beitrittskandidaten (Sektor)<br />

Optische Geräte 3%<br />

Landwirtschaft, inkl. Verarbeitung 4%<br />

Mineralprodukte 3%<br />

Papier,<br />

Papierprodukte... 3%<br />

Maschinen und<br />

Sonstige Sektoren 7%<br />

Elektrische Güter 33%<br />

Plastikprodukte 6%<br />

Metallische Grundstoffe 7%<br />

Textilien 8%<br />

<strong>EU</strong> Importe 2000 aus den Beitrittskandidaten (Sektor)<br />

Plastikprodukte 4%<br />

Herstellendes Gewerbe 5%<br />

Landwirtschaft, inkl. Verarbeitung 5%<br />

Quelle : Eurostat (Comext-EEC Special Trade Domain)<br />

Sonstige sektoren 9%<br />

Mineralprodukte 4%<br />

Holz 4%<br />

Metallische Grundstoffe 10%<br />

Chemische Produkte 9%<br />

Chemische Produkte 3%<br />

Ausrüstungsbedarf Transport und Verkehr 13%<br />

Ausrüstungsbedarf Transport<br />

und Verkehr 15%<br />

Maschinen &<br />

Elektrische Güter 27%<br />

Textilien 16%<br />

39


40 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

35000<br />

30000<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

-5000<br />

35000<br />

30000<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

-5000<br />

Handel <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-15 mit den beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n 1999 (in ¤ Mio.)<br />

28974<br />

17581<br />

Polen<br />

11393<br />

20575<br />

15061<br />

Türkei<br />

5514<br />

18441 17623<br />

Ungarn<br />

818<br />

18429<br />

16842<br />

1587<br />

Tsch. Rep.<br />

12215<br />

6918<br />

5297<br />

Slowenien<br />

Handel <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-15 mit den beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n 2000 (in ¤ Mio.)<br />

33643<br />

23113<br />

Polen<br />

10530<br />

29730<br />

17464<br />

Türkei<br />

12266<br />

22978<br />

21892<br />

Ungarn<br />

1086<br />

23762<br />

21432<br />

2330<br />

Tsch. Rep.<br />

8078<br />

6260<br />

1818<br />

Slowenien<br />

6328 5774<br />

555<br />

Rumänien<br />

8668<br />

7608<br />

1061<br />

Rumänien<br />

5517 5961<br />

- 444<br />

Slowak. Rep.<br />

6594 6968<br />

- 434<br />

Slowak. Rep.<br />

Anhänge<br />

2703 2249<br />

Bulgarien<br />

3208 3063<br />

<strong>EU</strong> Export <strong>EU</strong> Import Bilanz<br />

454<br />

2413 1891<br />

Estland<br />

522<br />

2368<br />

601 1767 2098 1620 478<br />

Zypern<br />

<strong>EU</strong> Export <strong>EU</strong> Import Bilanz<br />

146<br />

Bulgarien<br />

3252 3158<br />

Estland<br />

94<br />

3096<br />

998<br />

Zypern<br />

Quelle: Eurostat (Comext-EEC Special Trade Domain)<br />

2098<br />

Litauen<br />

2561 2157<br />

Litauen<br />

403<br />

2076<br />

2775<br />

851 1225<br />

Malta<br />

1001 1773<br />

Malta<br />

1664 1408 256<br />

Lettland<br />

2010 1892<br />

Lettland<br />

118<br />

41


42 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Investitionen: Fakten und Zahlen<br />

Ausländische Direktinvestitionen (ADI) nach Län<strong>der</strong>n 1989-2000<br />

Gesamte ADI Gesamte ADI ADI 2000 ADI pro Kopf<br />

am 31/12/00 pro Kopf in ¤ Mio. 2000<br />

in ¤ Mio. in ¤ in ¤<br />

UNGARN 21063 2099 1790 178<br />

POLEN 31508 814 10087 260<br />

TSCHECH. REP. 23503 2280 4854 471<br />

RUMÄNIEN 7343 329 1085 49<br />

SLOWENIEN 1659 833 141 73<br />

LETTLAND 2636 1114 358 151<br />

SLOWAK. REP. 3915 726 1627 301<br />

BULGARIEN 3579 441 1057 130<br />

ESTLAND 20931 1450 260 182<br />

LITAUEN 2560 696 385 104<br />

TÜRKEI* 7843 122 735 11<br />

ZYPERN* 1612 2303 61 87<br />

MALTA* 2392 5978 761 1950<br />

Quelle: Übergangsbericht <strong>der</strong> EBWE (update 2001)<br />

* Quelle: Jahr 1999, World Investment Report (UNCTAD 2000)<br />

Anm.: Umrechnung <strong>der</strong> EBWE- und UNCTAD-Daten auf <strong>der</strong> Grundlage von :<br />

¤1 = $1,065 (1999)<br />

¤1 = $ 0,922 (2000)<br />

Anhänge<br />

Schätzung des <strong>EU</strong>-Anteils an Direktinvestitionen pro Land (%)<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

64 64<br />

Ungarn<br />

Polen<br />

83<br />

57<br />

Tsch. Rep. Rumänien Slowenien<br />

81<br />

51<br />

70<br />

58<br />

Lettland Slowak. Rep. Bulgarien<br />

85<br />

Estland<br />

72<br />

67<br />

Litauen Insgesamt MOEL<br />

Quelle: World Investment Report 2000, UNCTAD, Bestand ausländischer Direktinvestitionen bekannten Ursprungs in 1999<br />

43


44 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

<strong>Die</strong> Hilfe <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Bewerberlän<strong>der</strong> für den Beitritt<br />

Phare-Finanzierung nach Län<strong>der</strong>n 1990-1999, in ¤ Mio (1)<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

967<br />

Ungarn<br />

2020<br />

Polen<br />

476<br />

Tsch. Rep.<br />

(2)<br />

1184<br />

Rumänien<br />

192<br />

Slowenien<br />

249<br />

356<br />

854<br />

Lettland Slowak. Rep. Bulgariën<br />

(2)<br />

190<br />

Estland<br />

335<br />

2033<br />

Litauen Mehrstaatliche<br />

Programme (3)<br />

(1) <strong>Die</strong> Hilfe im Rahmen des nationalen Phare-Programmes schliesst grenzübergreifende Zusammenarbeit und Gemeinschafts - Programme ein,<br />

jedoch nicht Phare-Mehrlän<strong>der</strong> Programme<br />

(2) <strong>Die</strong> finanzielle Hilfe für die Tschechische Republik und die Slowakei begann im Jahre 1993 und enthält nicht die Finanzhilfen an die<br />

Tschechoslowakei (Zugewiesene Mittel für den Zeitraum 1990-1992: ¤ 232 Millionen)<br />

(3) Einschliesslich weitere Phare Empfängerlän<strong>der</strong>: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien.<br />

Anhänge<br />

Vorbeitrittshilfe: Zugewiesene Mittel für das Jahr 2000, in Mio. ¤ (1)<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

104<br />

52<br />

100<br />

Bulgarien Tsch. Rep.<br />

70.2<br />

22<br />

79 28.6<br />

24<br />

12<br />

Estland<br />

88.4<br />

38<br />

96<br />

Ungarn<br />

46.8<br />

22<br />

30<br />

Lettland<br />

52<br />

30<br />

42<br />

Litauen<br />

348.4<br />

169<br />

398<br />

Polen<br />

Phare (2) Sapard (3) Ispa<br />

239.2<br />

151<br />

242<br />

46.8<br />

18<br />

49<br />

15.6<br />

25<br />

Rumänien Slowakei Slowenien<br />

6<br />

475<br />

An<strong>der</strong>en (4)<br />

1) <strong>Die</strong>se Zuwendungen wurden auf dem Gipfel von Berlin 1999 beschlossen und werden im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsvorschau 2000-2006 jährlich angepasst.<br />

2) <strong>Die</strong> Hilfe im Rahmen des nationalen Phare-Programmes schliesst grenzübergreifende Zusammenarbeit und Gemeinschafts - Programme ein, jedoch<br />

nicht Phare-Mehrlän<strong>der</strong>programme.<br />

3) Im Rahmen von ISPA veranschlagte Mittel variieren innerhalb einer festgelegten Spanne. <strong>Die</strong> angegebenen Beträge sind Mittelwerte.<br />

4) Einschließlich Mehrlän<strong>der</strong>programme und aus Phare finanzierte technische Hilfe.<br />

Gemeinschaftsbeihilfe für Zypern und Malta - Zugewiesene Mittel 2000-2004, in Mio. ¤<br />

ZYPERN 2000 2001 2002 2003 2004 Total<br />

Gesamtsumme 9 11,5 11,5 12 13 57<br />

<strong>Die</strong> Aufteilung für 2002, 2003 and 2004 ist indikativ<br />

MALTA 2000 2001 2002 2003 2004 Total<br />

Gesamtsumme 6 7,5 9,5 8 7 38<br />

<strong>Die</strong> Aufteilung für 2002, 2003 and 2004 ist indikativ<br />

Gemeinschaftsbeihilfe für Türkei - Zugewiesene Mittel 2000-2002, in Mio. ¤<br />

TÜRKEI 2000 2001 2002 Total<br />

Gesamtsumme 209 172 177 558<br />

45


46 DIE <strong>EU</strong>-ERWEITERUNG Eine historische Gelegenheit<br />

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates<br />

von Berlin (März 1999)<br />

Auszüge<br />

“Angesichts des Ergebnisses bei <strong>der</strong> Agenda 2000 am 24. und 25. März möchte <strong>der</strong> Europäische<br />

Rat den <strong>der</strong>zeit in Beitrittsverhandlungen stehenden Län<strong>der</strong>n die Botschaft zukommen lassen,<br />

dass Grund zur Zuversicht gegeben ist. <strong>Die</strong> <strong>Erweiterung</strong> bleibt eine historische Priorität für die<br />

Europäische Union. <strong>Die</strong> Beitrittsverhandlungen werden - für jedes Land im jeweils erreichbaren<br />

Tempo - so zügig wie möglich fortgesetzt. Er for<strong>der</strong>t den Rat und die Kommission auf, dafür<br />

zu sorgen, dass die Dynamik <strong>der</strong> Verhandlungen dementsprechend aufrechterhalten wird…”<br />

Anhänge<br />

Heranführungsausgaben<br />

<strong>Die</strong> Ausgaben im Zusammenhang mit den drei Heranführungsinstrumenten (PHARE, Instrument für die<br />

Landwirtschaft, strukturpolitisches Instrument) sollten in <strong>der</strong> finanziellen Vorausschau in einer neuen Rubrik 7<br />

in jeweils eigene Teilrubriken eingetragen werden. <strong>Die</strong> jährliche Obergrenze für die drei Teilrubriken sollte über<br />

den gesamten Zeitraum konstant bleiben und folgende Beträge nicht überschreiten:<br />

Heranführungsinstrumente (in ¤ Mio. Preisen von 1999)<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

Heranführungsinstrumente 3.120 3.120 3.120 3.120 3.120 3.120 3.120<br />

Phare 1.560 1.560 1.560 1.560 1.560 1.560 1.560<br />

Agrarpolitisches Instrument 520 520 520 520 520 520 520<br />

Strukturpolitisches Instrument 1.040 1.040 1.040 1.040 1.040 1.040 1.040<br />

Beitrittsausgaben<br />

In die finanzielle Vorausschau für die <strong>EU</strong>-15 sollte für den Zeitraum von 2002 bis 2006 ein “Beitrittsbetrag”<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Eigenmittelobergrenze als Höchstbetrag für Mittel für Zahlungen eingesetzt werden, um die<br />

Ausgaben aufgrund neuer Beitritte während des Zeitraums zu decken. Mittel für Zahlungen für den Beitritt<br />

sollten folgende Obergrenzen nicht überschreiten:<br />

Beitrittsbetrag (Mittel für Zahlungen - in ¤ Mio. Preisen von 1999)<br />

2002 2003 2004 2005 2006<br />

Mittel für Zahlungen 4.140 6.710 8.890 11.440 14.210<br />

Landwirtschaft 1.600 2.030 2.450 2.930 3.400<br />

Sonstige Ausgaben 2.540 4.680 6.640 8.510 10.810<br />

Finanzrahmen für die <strong>EU</strong>-21<br />

Ein Finanzrahmen für die <strong>EU</strong>-21, sollte die finanzielle Vorausschau begleiten. Er sollte die sich aus dem Beitritt von<br />

sechs neuen Mitgliedstaaten ergebenden zusätzlichen Eigenmittel einschließen und eine zusätzliche Rubrik 8<br />

(<strong>Erweiterung</strong>) enthalten, in <strong>der</strong> sämtliche Kosten <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong> für jedes <strong>der</strong> Jahre 2002-2006 angegeben sind,<br />

ausgedrückt als Höchstbeträge für Mittel für Verpflichtungen für Landwirtschaft, Strukturmaßnahmen, interne<br />

Politikbereiche und Verwaltung:<br />

<strong>Erweiterung</strong> (Mittel für Verpflichtungen - in ¤ Mio. Preisen von 1999)<br />

2002 2003 2004 2005 2006<br />

Landwirtschaft 1.600 2.030 2.450 2.930 3.400<br />

Strukturmaßnahmen 3.750 5.830 7.920 10.000 12.080<br />

Interne Politikbereiche 730 760 790 820 850<br />

Verwaltung 370 410 450 450 450<br />

47

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